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Stadtplanungsamt Kiel, 30. Juni 2008 Struktur- und Nutzungskonzept für die Fläche des Marinefliegergeschwaders 5 in Kiel-Holtenau Inhalt 1. Aufgabenbeschreibung 2. Bestandsbeschreibung und planerische Restriktionen

2.1 Verkehrslandeplatz Holtenau 2.2 Restriktionen durch Lärm 2.3 Höhenbeschränkungen 2.4 Marinefliegergeschwader 5 (MFG5) 2.5 Vorhandene Gebäude und Versiegelung 2.6 Grünbestand und landschaftspflegerische Restriktionen 2.7 Altlasten/Altstandorte 2.8 Denkmalschutz 2.9 Tonnenhof 2.10 Vorhandene Nutzungen im Plüschowhafen 2.11 Erschließungssituation 2.12 Richtfunkstrecken

3. Nutzungs- und Strukturkonzept

3.1 Sonderthemen: Varianten 1 – 3 3.2 Thema Gewerbe: Varianten 4 – 6 3.3 Thema Wohnen und Freizeit: Varianten 7 – 12

4. Bewertung der Planungsideen

Städtebauliche Qualität Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung der planerischen Restriktionen

5. Weitere Vorgehensweise

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1. Aufgabenbeschreibung Das Marinefliegergeschwader 5 (MFG5) wird seinen heutigen Standort im Stadtteil Holtenau voraussichtlich im Jahr 2012 aufge-ben. Aus der OB-Konferenz wurde dem Stadtplanungsamt die Aufgabe gestellt, bis zum 1. Juli 2008 ein Struktur- und Nutzungs-konzept mit mindestens zwei Varianten zu erarbeiten. Aufgabe ist es, die ca. 60 Hektar große Fläche, den angrenzenden Flughafen und den Plüschowhafen einer neuen Nutzung zuzuführen und a-däquat in das städtebauliche Gefüge Holtenau – Friedrichsort – Förde einzubinden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsamtes konnten durch eine Begehung des Geländes im Mai 2008 einen ersten Eindruck von diesem bisher unzugänglichen Teil Kiels gewinnen. Eine Arbeitsgruppe entwickelte daraufhin unter verschiedenen Planungsansätzen zwölf Planungsvarianten, die hier vorgestellt werden. Grundlage für alle planerischen Überlegungen ist der Er-halt des planfestgestellten Verkehrslandeplatzes Holtenau mit der Start- und Landebahn. Die zwölf Planvarianten sollen der Verwaltungsspitze als Diskussi-onsgrundlage und Entscheidungshilfe dienen.

2. Bestandsbeschreibung und planerische Restriktionen Für die Planung auf dem Gebiet des Marinefliegergeschwaders 5 und des Verkehrslandeplatzes Holtenau sind verschiedene Restrik-tionen und rechtliche Bindungen zu beachten. (vgl. Plan - Bestand und Planerische Restriktionen). Nachfolgend erfolgt neben einer Bestandsbeschreibung die Analyse, inwieweit die individuellen pla-nerischen Rahmenbedingungen Einfluss auf weitergehende Über-legungen zur Nachnutzung haben. Für das gegenwärtige Planungsstadium gilt, dass in Bezug auf ver-schiedene Belange detaillierte Untersuchungen erforderlich sind, deren Ergebnisse im Planungsprozess einer Abwägung unter Be-

achtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zugeführt werden müs-sen. 2.1 Verkehrslandeplatz Holtenau Im Jahr 1913 wurde erstmals ein Flughafen im „Unterland“ unter Verwendung von Erdaushub des Nord-Ostseekanals gebaut. Heute werden an dieser Stelle die Hubschrauber des MFG5 gewartet. Der jetzige Flugplatz wurde 1914 im "Oberland" gebaut. Im Jahr 1937 übernahm die Luftwaffe den Flugplatz. Der Militärflughafen durfte von ziviler Seite mitgenutzt werden. In den sechziger Jahren wurden die Rollwege, das alte Abfertigungs-gebäude und der erste Abschnitt des Parkplatzes gebaut. Im Jahr 1987 folgte der Bau des aktuellen Abfertigungsgebäudes. Die Kieler Flughafengesellschaft übernahm 1995 den Flughafen auf dem Ober-land mit ca. 100 Hektar Fläche inklusive der gesamten Infrastruktur. In den Jahren 1989 - 2006 führte der Flughafen Holtenau regen Li-nienflugbetrieb durch. Zielflughäfen waren: Berlin, Frankfurt, Köln/Bonn, München, Kopenhagen, Kaliningrad und Riga. 2001 erfolgten Planungen zum Ausbau des Flughafen Kiel und ins-besondere zur Verlängerung der Start-Landebahn. Diese Planungen wurden 2006 mit den Beschlüssen des Landes Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel, den Flughafen nicht auszubauen, beendet. Zur Zeit findet kein Linienflugverkehr auf den Holtenauer Flughafen statt. Die Vorgabe des Erhalts des Verkehrslandeplatzes Holtenau hat gra-vierende Einschränkungen bei der Planung der künftigen Nutzungen zur Folge.

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2.2 Restriktionen durch Lärm Derzeit sind jährlich 18.000 Flugbewegungen auf dem Verkehrslan-deplatz Holtenau zu verzeichnen. Von der nahezu westöstlich ver-laufenden Start- und Landebahn geht im Betrieb eine hohe Lärmbe-lastung aus, die sich nach Norden und Süden abschwächt. Heran-rückende, gegebenenfalls empfindliche Nutzungen haben auf den Luftverkehrsbetrieb Rücksicht zu nehmen. Die Restriktionskarte stellt die mögliche Lärmbelastung in Linien gleicher Lautstärke (Isophonen) dar, die aus dem Lärmgutachten aus dem Jahre 2001 abgeleitet sind. Das Lärmgutachten berück-sichtigte den im Jahr 2001 stattfindenden Linienflugbetrieb und den Luftverkehr, der durch den Flugbetrieb des MFG5 auf dem Flug-platzgelände verursacht wird (Hubschrauber). Die Isophonen verdeutlichen, dass empfindliche Nutzungen (z. B. Wohnen) nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Start- und Lan-debahn angesiedelt werden können, da sowohl die Tag- als auch die Nachwerte in Teilbereichen überschritten werden. Im Umnutzungsprozess MFG5 ist daher in qualitativer und quantita-tiver Art die Frage zu beantworten, wie viele Flugbewegungen am Tage und in der Nacht zugelassen werden sollen. Hierdurch können qualifizierte Lärmannahmen getroffen werden, die ein verträgliches Miteinander der künftigen Nutzungen ermöglichen. 2.3 Höhenbeschränkungen Nördlich und südlich der Flugbahn sind Bauschutzbereiche im Ab-stand 150 m freizuhalten. Darüber hinaus sind bis zu einem Ab-stand von 200 m Hindernisfreiflächen zu beachten. Eine Bebauung darf ab dieser 200 m-Linie lediglich in einem Steigungsverhältnis von 1:7 stattfinden. Im Bereich der Einflugschneisen dürfen bauliche Anlagen oder ent-sprechende Nutzungen die Höhe von 40 m über NN nicht über-

schreiten. Das MFG5-Gelände liegt ca. 20-25 Meter tiefer als die Start- und Landebahn. Die maximal mögliche Masthöhe im Plüschowhafen beträgt 43 m über NN. Bauliche oder nutzungsstrukturelle Veränderungen auf dem planfest-gestellten Verkehrslandeplatz selbst, wie z.B. Verlagerung des Tow-ers, Rollbahnverlagerung zwecks Flächengewinn für andersartige Nut-zungen, lösen nach Auskunft mit dem Landesbetrieb für Verkehr Schleswig-Holstein (Luftverkehrsbehörde) eine Planfeststellungsbe-dürftigkeit nach dem Luftverkehrsgesetz aus. 2.4 Marinefliegergeschwader 5 (MFG5) Am 01.01.1958 wurde der Grundstein für das Marinefliegergeschwa-der 5 gelegt. Von hier aus starteten Hubschrauber und Wasserflug-zeuge. Seit dem 01. April 1975 werden die Aufgaben des Such- und Rettungsdienstes von dem Hubschraubertyp "Sea King Mk 41" wahr-genommen. Im Zeitraum von 1972 bis 1994 flogen die Flugzeugtypen "Do 28 - Sky Servant" und das Nachfolgemuster "Do 228". Auftrag dieser Ma-schinen war der Lufttransport und Flüge zur Überwachung des Ge-wässerschutzes in Nord- und Ostsee. Im September 1994 wurden beide Dornier-Varianten an das MFG 3 in Nordholz abgegeben. Den Auftrag, für die zivile Luftrettung zu-ständig zu sein, erhielt die Bundeswehr vom Verkehrsministerium, um die Kriterien der ICAO (International Civil Aviation Organisation - Internationaler ziviler Luftverkehrsverband) zu erfüllen. Das Marinefliegergeschwader 5 wird voraussichtlich im Jahr 2012 den Standort Holtenau verlassen. 2.5 Vorhandene Gebäude und Versiegelung Es befinden sich großflächige Hangars und Wartungshallen, Verwal-tungsgebäude und Gebäude zu Wohnzwecken auf dem Gelände des

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Marinefliegergeschwaders 5. Weiterhin gibt es zwei Sporthallen und zwei Sportplätze sowie Tennisplätze. Neben reinen Zweck-bauten finden sich hier auch Gebäude in hoher architektonischer Qualität wie z.B. das Stabsgebäude und das Offizierscasino. Im Gebiet befinden sich großflächig versiegelte Bereiche. Hierbei handelt es sich um Lande- und Abstellflächen für die 21 Hubschrauber des MFG5 sowie die Verkehrswege. 2.6 Grünbestand und landschaftspflegerische Restriktionen Die Präsenz vorrangig der gehölzdominierenden Biotoptypen und die großflächige Ausprägung des Grünbestandes in unterschiedli-chen Qualitäten trägt zu einem stark durchgrünten Eindruck des Gebietes bei. Insgesamt erweckt dieses Areal einen ökologisch hochwertigen Eindruck. Ca. die Hälfte des rd. 60 ha großen MFG5-Geländes (ohne Flug-platz) ist als Wald im Sinne des Waldgesetzes einzustufen. In Ab-hängigkeit der planerischen Überlegungen sind bei beabsichtigten Waldumwandlungs- oder Aufforstungsmaßnahmen intensive Ab-stimmungsprozesse mit der unteren Forstbehörde erforderlich, um die Durchführbarkeit von eventuell erforderlichen Ausgleichsmaß-nahmen zu sondieren und rechtlich erforderliche Waldschutzab-stände zu einer möglichen Bebauung zu klären. Das Gelände umfasst das gering geneigte Hochplateau, das an den Flughafen angrenzt, die kaum geneigten Flächen am Fördeufer so-wie die stark geneigten Fördehänge zwischen beiden Niveaustufen. Die weitgehend bewaldeten Fördehänge sind zum überwiegenden Teil als Steilhänge ausgeprägt, die den Schutzstatus eines Steil-hanges nach Landesnaturschutzgesetz genießen. Zugleich gilt für sie der Waldstatus des Landeswaldgesetzes. Neben ihrer Bedeutung als geschützter Biotop besitzen die bewal-deten Fördehänge hohe Bedeutung für das Landschaftsbild, das von diesem Ort aus bis in die Nachbargemeinden ausstrahlt. Eine planerische Inanspruchnahme sollte – wenn überhaupt – behutsam

erfolgen und auf äußerst bestandsschonende Nutzungsweisen redu-ziert werden. Im Flachwasserbereich der Uferzone sind umfangreiche Großalgenbe-stände und auch mehrere Strandbereiche – beides gesetzlich ge-schützte Biotope – zu verzeichnen. Im Gebiet ist eine Vielzahl an geschützten Bäumen vorhanden, die der Baumschutzsatzung/-verordnung unterliegen. Bei der planerischen In-anspruchnahme sollte sowohl aus Gründen der Erhaltung des Land-schaftsbildes als auch wegen des zu erwartenden hohen Ausgleichs-bedarfs darauf geachtet werden, das Gebiet intensiv mit Großgrün zu versorgen. Im Hinblick auf das Thema Artenschutz nach dem Bundesnaturschutz-gesetz sind im Zuge der weiteren Untersuchungen und Planungen Po-tentialabschätzungen oder vertiefende Erkundungen erforderlich. 2.7 Altlasten/Altstandorte Aufgrund der Vornutzung als militärisch genutzte Fläche besteht für das MFG5-Gelände ein nahezu flächendeckender Kontaminationsver-dacht. Konkrete Hinweise ergeben sich im Bereich der Tankstelle für die Hubschrauber. Im Zuge der weiteren Planung ist es unerlässlich, für diesen und für weitere Verdachtsmomente eine detaillierte Altlastenerkundung durch-zuführen. Die Intensität und die Art der Kontaminationen werden sich maßgeblich auf die Bewertung des Bodens und auf Wirtschaftlich-keitsberechnungen (unabhängig von zu verfolgenden Nutzungsvarian-ten) auswirken.

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2.8 Denkmalschutz Ein Teil des Gebäudebestandes auf dem MFG5-Gelände ist schüt-zenswert bzw. denkmalwürdig (z.B. Offiziersheim). Hierzu bedarf es einer konkreten Erfassung und Abstimmung mit den Denkmalbe-hörden. Eine mögliche Umnutzung der denkmalwerten Gebäude ist in Abhängigkeit von den planerischen Überlegungen zu prüfen. 2.9 Tonnenhof Am südöstlichen Rand des MFG5-Geländes in unmittelbarer Nach-barschaft zum neuen Wohngebiet Holtenauer Unterland befindet sich der Tonnenhof, der vom Wasser- und Schifffahrtsamt Holtenau bewirtschaftet wird. Auf dem Tonnenhof werden die für die Markie-rung der Wasserwege in der Ostsee benötigten Tonnen verteilt und gewartet. Vom Tonnenhof selbst gehen Emissionen aus, die störempfindliche Nutzungen in unmittelbarer Nähe nahezu unmöglich machen. Bei den Planungsüberlegungen für das MFG5-Gelände müssen Verla-gerungsmöglichkeiten auf dem Gelände selbst oder an anderer Stelle im Stadtgebiet geprüft werden. Damit würde u.a. die Immissi-onsproblematik mit der heranrückenden Wohnbebauung im Bereich des Holtenauer Unterlandes entzerrt werden. 2.10 Vorhandene Nutzungen im Plüschowhafen Der Plüschowhafen wird derzeit u.a. von englischen Marinesoldaten (für zivile Zwecke) und vom privaten Segelverein des MFG5 ge-nutzt; ggf. gibt es noch weitere private Nutzer. Der Plüschowhafen hat für die Entwicklung des Gesamtareals eine wesentliche Bedeu-tung. Bei Umnutzungsüberlegungen sind Alternativen für die jetzi-gen Nutzer zu berücksichtigen.

2.11 Erschließungssituation Das MFG5-Gelände stellt eine Barriere zwischen den Stadtteilen Hol-tenau und Friedrichsort dar und beschränkt ihre weitere Entwicklung. Der Stadtteil Holtenau befindet sich in einer „Insellage“ zwischen Ka-nal, MFG5-Standort, Flughafen und der Bundesstraße 503 vom Kie-ler Zentrum nach Norden. Holtenau wird im Wesentlichen über eine einzige Zufahrt erschlossen und besitzt zur Zeit kaum Potential, sich flächenmäßig zu entwickeln. Die Insellage gilt nicht nur für den Kraftverkehr, sondern auch für Fußgänger und Radfahrer. In der Bevölkerung besteht schon lange der Wunsch, die Stadtteile Holtenau und Friedrichsort zumindest fuß-läufig bzw. mit Radwegen zu verbinden. Dieses Ziel sollte bei der Planung des MFG5- Geländes aufgegriffen und in Abhängigkeit der planerischen Vision möglichst umgesetzt werden. Das Gelände des MFG5 ist an das Gleis der Industriebahn ange-schlossen. Bis Herbst 2007 wurde der Treibstoff für die Hubschrau-ber per Bahn angeliefert. Diese Infrastruktur könnte in Abhängigkeit des künftigen Struktur- und Nutzungskonzeptes, insbesondere für ei-ne gewerbliche Nutzung, von Bedeutung sein. 2.12 Richtfunkstrecken Von einem Sendemast im Stadtteil Wik gehen Richtfunksignale aus (WSD). Im Zuge der weiteren Grundlagenarbeit ist zu prüfen, ob diese sich auf Planungen im MFG5-Gelände einschränkend auswirken.

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3. Nutzungs- und Strukturkonzept Die Mitglieder der Arbeitsgruppe entwickelten unabhängig vonein-ander zwölf Planungsvarianten. Diese konnten unter drei ver-schiedenen Planungsansätzen zusammengefasst werden: - Sonderthemen: Bundesgartenschau, Verlagerung Werftenstand-orte, Verlagerung Arsenal - Thema Gewerbe - Thema Wohnen und Freizeit Grundlage für alle planerischen Überlegungen ist der Erhalt des planfestgestellten Verkehrslandeplatzes Holtenau mit der Start- und Landebahn.

3.1 Sonderthemen: Varianten 1 – 3 Variante 1 Konzeptidee: Nutzung eines BUGA-Events für eine hochwertige zivile Nutzung des MFG5-Geländes Mischnutzung aus BUGA (+Nachnutzung) und hochwertigem nicht störenden Gewerbegebiet Ziele: • Nutzung eines BUGA-Events für eine hochwertige Entwicklung

des MFG5-Geländes • Vollständige öffentlich/zivile Nutzung mit durchgehender Zu-

gänglichkeit zum Wasser • Grünentwicklung mit Aufforstung und Entwicklung qualitätsvoller

Grünstrukturen, die für ein BUGA-event zu nutzen wären; Nach-nutzung Grünflächen / Gemischte Bauflächen / Wohnbauflächen

• Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe in unmittelbarer Nach-barschaft zur öffentlich kommerziellen BUGA-Nutzung

• Durchmischung von Grün und Gewerbe

• Schaffung einer Verbindung des Grünzugs Haischertal mit dem MFG5-Gelände

• Zivile Nutzung des Plüschowhafens; Entwicklung des Plüschowha-fen zu einer Marina / Einbindung in BUGA-Event

• Verlagerung des Tonnenhofes in den Plüschowhafen oder alterna-tiv auf das Arsenalgelände am Ostufer

• Entwicklung eines Strandbereiches für BUGA-Event; spätere Stranddauernutzung

• Durch Integration des Tonnenhofes auf das Arsenalgeländes Schaffung wertvoller Flächen für den Wohnungsbau in unmittelba-rer Wasserlage

Bauflächen: • Hochwertige Gewerbeansiedlung, Büros, Technologiepark • Ergänzende Infrastruktureinrichtungen • Nördlich und südlich Flug- und Landebahn gewerbliche Entwick-

lung • Wohn-/Mischgebietsentwicklung auf dem Tonnengelände in Fort-

setzung des Wohngebietes Holtenauer Unterland Freiflächen: • Qualitative, temporär kommerzielle Grünnutzung (Stellplätze nörd-

lich Moltkestraße) • Wald, ggf. Aufforstung/Ergänzung • Marina / Baltic Bay im Plüschowhafen • Strandbereich als Baustein BUGA Erschließung: • Erschließung des Flugplatzgeländes (Gewerbegebiet) über das

jetzige Erschließungssystem • Zusätzliche Erschließung in das MFG5-Gelände von Norden • Start- und Landebahn bleibt erhalten • Fußläufige Nord-Süd-Verbindung durch Wald • Durchgehend öffentliche Zugänglichkeit/Promenade entlang der

Wasserkante

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Gartenschauen – ein Transportmittel der Stadtentwicklung für Holtenau? Regional, national oder international angelegte Gartenschauen sind Großprojekte mit ökologischen, städtebaulichen, kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die jeweilige Stadt und ihr Um-land. Aufgabe der Gartenschauen ist es, über das Ausstellungsjahr hinaus neue Freiflächen für die Stadt zu schaffen oder bestehende Freiräume weiterzuentwickeln, zu sanieren und zu sichern. Sie können bei entsprechender Flächenwahl ein Instrument der Stadtentwicklung sein. Die Fokussierung vieler wirtschaftlicher, poli-tischer und gesellschaftlicher Kräfte auf ein feststehendes Ausstel-lungsjahr ermöglicht es, in relativ geringen Zeiträumen umfangrei-che städtebauliche und freiraumrelevante Ziele zu realisieren. Internationale Gartenschauen finden alle 10 Jahre (die nächste 2013 in HH Wilhelmsburg), Bundesgartenschauen alle 2 Jahre (die nächste 2009 in Schwerin) statt. Eine IGA ersetzt im Jahr ihrer Durchführung die BUGA. Landesgartenschauen finden je nach Landesbedingungen im allgemeinen alle 2 bis 4 Jahre statt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen BUGA/IGA und LGS lie-gen in ihrer Flächengröße (BUGA/IGA: nicht kleiner als 50-70 Hek-tar, Kerngebiet: 35 Hektar; LGS: ca. 10-15 Hektar), im Finanzmittel-volumen (BUGA/IGA: ca. 100 – 150 Mio. Euro, LGS: ca. 10 – 20 Mio. Euro, der Investitionshaushalt nimmt davon etwa das zwei bis dreifache des Durchführungshaushaltes ein), der Stadtgröße (BUGA/IGA. Größere Städte; LGS: kleinere Städte) sowie in der Strahlkraft der Attraktivität. Neben dem kommunalen Finanzmitteleinsatz sind Förderungen vom Land, bei BUGA/IGA auch vom Bund, üblich. Flankierende gemeindliche Investitionen samt Förderung können auf das Ausrich-tungsjahr hin gebündelt werden. Private Investitionen in Bauprojekte werden häufig mitgezogen. Eine Vorbereitungszeit von 6 – 8 Jahren

sollte mindestens vorgesehen werden. Der Ausstellungszeitraum selbst dauert i. A. von April bis Oktober. In Schleswig-Holstein hat bisher keine BUGA oder IGA stattgefunden. Die Landeshauptstadt Kiel wäre die geeignete Adresse für die erste schleswig-holsteinische Bundesgartenschau, ein Standort an der För-de der einzig denkbare Ort. Das Entwicklungsgebiet Holtenau-Voßbrook verheißt, Qualitäten zu besitzen, die einer Bundesgarten-schau würdig wären.

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Variante 2 Konzeptidee: Verlagerung des Werftenstandortes Friedrichsort auf das MFG5-Gelände Entwicklung eines Wohngebietes am Wasser mit Liegeplätzen ent-lang des Südufers Friedrichsort Ziele: • Entwicklung eines neuen Werftenstandortes auf dem MFG5-

Gelände (Verlagerung Lindenau, Gebr. Friedrich, ggf. weitere Betriebe aus MAK-Gelände)

• Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes am Wasser in Friedrichsort – entlang der Südküste bis hin zur Festung Friedrichsort

• Öffentliche Zugänglichkeit des Wassers durch das neue Wohngebiet

• Schaffung einer Verbindung des Grünzugs Haischertal mit dem neuem Wohngebiet

• Verzahnung der Ortsteile Holtenau und Friedrichsort durch fußläufige Verbindung durch den Wald

• Verlagerung des Tonnenhofes in den Plüschowhafen • Nutzung des Plüschowhafens als gewerblichen Hafen (Werften-

standort) • Auflösung der derzeitigen Gemengelagenproblematik in

Friedrichsort; konsequente Trennung der störenden von den empfindlichen Nutzungen

• Durch Integration des Tonnenhofes in den Plüschowhafen Schaffung wertvoller Flächen für den Wohnungsbau in unmittel-barer Wasserlage

Bauflächen: • Gewerblich/industrielle Nutzung auf dem MFG5-Gelände einschl.

Plüschowhafen (Werftenstandort) • Wohnen mit Liegeplätzen/Marina auf dem ehemaligen Werften-

standort • Wohnen/Mischnutzung auf dem ehemaligen Tonnenhofgelände • Nördlich und südlich Flug- und Landebahn gewerbliche Entwick-

lung • Umwandlung der gewerblichen Bauflächen (MAK) in gemischte

Bauflächen Freiflächen: • Wald bleibt als Rückgrat zwischen Verkehrslandeplatz und Werf-

tenstandort erhalten • Nutzung des Plüschowhafens durch Tonnenhof und Gewer-

be/Werften • Bereitstellung von Liegeplätzen am Südufer Friedrichsort Erschließung: • Erschließung des Flugplatzgeländes / neue Gewerbegebiete über

jetziges Erschließungssystem • Zusätzliche Erschließung von der Fördestraße südlich der Flug-

und Landebahn • Zusätzliche Erschließung in das MFG5-Gelände von Norden • Flug- und Landebahn bleibt erhalten • Fußläufige Nord-Süd-West-Verbindung durch den Wald und durch

das neue Wohngebiet bis zur Festung Friedrichsort • Fußläufig durchgängige Erschließung der südlichen Wasserkante

Friedrichsort • Öffentliche Zugänglichkeit der Wasserante im ehemaligen Tonnen-

hofbereich • Fortsetzung der Wohnerschließung im Süden in das neue Wohn-

gebiet

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Variante 3 Konzeptidee: Verlagerung des Marinearsenals auf MFG5-Fläche Nutzung des Arsenalgeländes auf dem Ostufer für hochwertige Nut-zungen Schaffung einer öffentlichen Zugänglichkeit des Ostufers Ziele: • Flächentausch - Marinearsenal in Ellerbek Wellingdorf auf

MFG5-Fläche in Holtenau • Entwicklung und Nutzung des bisherigen Arsenalgeländes auf

dem Ostufer für hochwertige Nutzungen (Woh-nen/Schwimmhäuser, Freizeit/Baltic Bay, Kultur/Kneipen- und Künstlerviertel, gewerbliche Büronutzung) mit öffentlicher Zu-gänglichkeit des Ostufers

• Verlagerung des Tonnenhofes in den Plüschowhafen • Zivile Mitnutzung des Plüschowhafens, der ansonsten durch die

Marine und den Tonnenhof genutzt wird • Durch Integration des Tonnenhofes auf das Arsenalgeländes

Schaffung wertvoller Flächen für den Wohnungsbau in unmittelbarer Wasserlage

Bauflächen: • Marinearsenalnutzung auf MFG5-Gelände • Südlicher Bereich (ehemals Tonnenhof) Entwicklung einer

Fläche für Wohnnutzung in Fortsetzung des Wohnbereiches Holtenauer Unterland – abgeschirmt vom Arsenalgelände durch Grünstreifen

• Nördlich und südlich Flug- und Landebahn gewerbliche Entwick-lung

Freiflächen: • Wald bleibt als Rückgrat zwischen Verkehrslandeplatz und Marine-

arsenal erhalten • Nutzung des Plüschowhafens für Arsenal und Tonnenhof • Ggf. zivile Mitnutzung des Plüschowhafens durch jetzige Nutzer Erschließung: • Erschließung des Marinearsenals auf MFG5-Gelände bleibt unver-

ändert • Fußläufige Nord-Süd-Verbindung durch den Wald oberhalb des

Marinearsenalgeländes • Flug- und Landebahn bleibt erhalten • Erschließung der gewerblichen Flächen über derzeitige Anbindung

des Verkehrslandeplatzes • Fortsetzung der Wohnerschließung im Süden in das neue Wohn-

gebiet

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3.2 Thema Gewerbe: Varianten 4 – 6 Variante 4 Konzeptidee: Flächen- und emissionsintensive Schwerindustrie Ziele: Industrielle Sonderzone mit weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit Bauflächen: Containerhafen, Werftindustrie, Flugzeugbau, Maritimes Gewerbe, Hafenwirtschaft, Büros, Lagerhallen und –plätze In den Übergangszonen zur bestehenden Bebauung werden Büro-nutzungen sowie nicht störendes Gewerbe und Lagerhallen ange-siedelt, ansonsten rein gewerblich genutzte Wasserbereiche. Freiflächen: Erhalt der bewaldeten Hangkante Erschließung: Ausschließliche Anbindung nach Norden an die Boelckestraße so-wie einer auch als Entlastungsstraße geeigneten Anbindung an den Flugplatz

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Variante 5 Konzeptidee: - Erweiterung / Ausbau des Plüschowhafens für den Yachtsport - Maritimes Gewerbe in direkter räumlicher Nähe zum Yachthafen

(Segelschule, Bootsbau-/ Reparatur, Segelmacher, Zubehör, Yachtcharter, Winterlager-/hallen, usw.)

- Freizeit-/ Tourismusangebot mit Wasserbezug - Gewerbe/Industrie (z.B. Werft) mit direktem Wasseranschluss - Erweiterung der wassernahen Wohnbaufläche im Anschluss an

die vorhandene / z.T. in Bau befindliche Wohngebiet - Freihalten des Start-/ Landekorridors des Flughafens von Wohn-

bebbauung - Erhalt der bewaldeten Hangkante - Weitgehende Eingrünung bzw. Erhalt der Eingrünung des

Flughafens Ziele: - Nachfolgenutzung der freiwerden Bundeswehrfläche - „Insellage“ des Stadtteils Holtenau durch zusätzliche Erschlie-

ßungstrassen beenden (Vernetzung der benachbarten Stadttei-le)

- kurze/schnelle Fuß-/Radwegeführung zwischen den Stadtteilen Holtenau und Friedrichsort

- Öffnung des Stadtteils zur Förde - Schaffung von Arbeitsplätzen - Förderung des Tourismus durch den Ausbau der

Segelinfrastruktur (Kiel Sailing City) und einem attraktiven Angebot an Tagungsräumlichkeiten

- Ansiedlung von flughafenbezogenem Gewerbe südlich und nördlich der Start-/ Landebahn auf dem Oberland

Bauflächen: - Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Tourismus-/ Freizeitein-

richtungen in wassernahen Lagen - Höhenbegrenzung von Gebäuden/Bauteilen auf Grund der Flug-

hafennutzung Freiflächen: - Erhalt (und Ergänzung) der bewaldeten Hangkante - Sichtbare Heranführung des Tales der Stekendammsau bis an die

Förde (freiräumliches Leitbild) Erschließung: - Erschließung von Holtenau über zusätzliche Straßen (B 503 und

Schusterkrug) und Anschluss an das vorhandene Straßennetz des Stadtteils

- Bau eines attraktiven Promenadenweges (Fuß-/ Radweg) entlang der Wasserkante bzw. durch eine Grünfläche (im Bereich eines möglichen am Wasser gelegenen Gewerbe-/Industrieareals)

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Variante 6 Konzeptidee: – Konzentration auf Fahrstraßen-Erschließung sowie auf Bau- und

Freiflächen-Disposition – (Noch) keine Festlegung der baulichen Nutzungen Ziele: – Öffnung zur Förde mit möglichst durchgängiger Uferpromenade

Holtenau – Friedrichsort; dabei Priorität auf Abschnitt „Förde-nau“ – Hubschrauberlandeplatz (– Stickenhörn)

– Ansiedlung hochwertiger gewerblicher Nutzungen mit möglichst vielen neuen Arbeitsplätzen (Wachstumsbranchen der Zukunft); Nutzung der Wasserlage als 1. Standortfaktor

– Beibehaltung des Flughafens als 2. Standortfaktor (weltweite Er-reichbarkeit)

– „Aeronautisches Villenviertel“ am Flughafen-Südrand nach dem Vorbild des Naper Aero Clubs als deutschlandweites Unikat denkbar

Bauflächen: – Baufelder (zusammen ca. 85 ha, ohne Plüschowhafen-Marina)

als geometrisch konturierte „Inseln“ in einem zusammenhän-genden Landschafts- bzw. Grünraum

– Zwei sichelförmige Flughafen-Baufelder (ca. 25 ha und ca. 20 ha)

– Ein quadratisches Baufeld nördlich der Bölckestraße (bis zu 7 ha)

– Zwei rechteckige Baufelder am Plüschowhafen (ca. 16 ha) und auf dem Hubschrauberlandeplatz (ca. 15 ha)

– Im Plüschowhafen Marina denkbar (ca. 6 ha) – Zwei kleine Arrondierungen nördlich „Fördenau“ oberhalb der

Hangkante und anstelle Tonnenhof (ca. 3 ha und ca. 2 ha) – Erhalt und angemessene Neunutzung der beiden MFG-5-

Gebäude im Voßbrook

Freiflächen: – Zusammenhängendes, aus dem Grünen Leitbild entwickeltes Frei-

flächen-System als raumstruktureller Ordnungsfaktor – Flughafen-Run- und -Taxiway-System als „technisch“ geprägter

Freiraum – Weiterentwicklung des Voßbrook zum Hangkantenwald bis ins

Haischertal. – Unbebaute Uferszenerie an der „Kehle“ zwischen Tonnenhof und

Hubschrauberlandeplatz mit naturnahem (Bade-) Strand – Naturnahe Wiederherstellung der Haischertal-Mündung in den Plü-

schowhafen, soweit möglich (querende Verkehrstrassen) Erschließung: – Flughafen-Runway unverändert; Heranrückung der Taxiways bis

auf ca. 150 m an den Runway in Parallellage – Luftseitige Erschließung der angrenzenden Baufelder von den Ta-

xiways aus möglich – Ausbau der Anschlussstelle B 503 / Bölckestraße zum Vollknoten

gemäß VEP – Neutrassierung der Bölckestraße südlich der Schusterkrug-

Siedlung, je nach Bedarf vierspurig und mit Fahrbahnteiler – Anbindung der Schusterkrug-Siedlung von der neuen Bölckestraße

aus am Emil-Nolde-Schulgelände und am Kokenhorst – Erschließung der MGF-5-Baufelder und des südlichen Flughafen-

Baufelds durch neue Hanglehnen-Straße bzw. durch vorhandene Voßbrook-Straße – Alternative Erschließung des südlichen Flughafen-Baufelds durch Ausbau des Knotens Holtenau denkbar

– Rückbau des alleebestandenen Schusterkrugs außerhalb der Orts-lage zur Fußgänger- und Radfahr-Tasse

– Fußgänger- und Radwege-Klappbrücke von der Nordostecke des Hubschrauberlandeplatzes zur Südspitze der Stickenhörn

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3.3 Thema Wohnen und Freizeit: Varianten 7 – 12 Variante 7 Konzeptidee: Offener Stadtteil für alle Kieler Ziele:

- Weitgehend öffentlich zugänglicher Stadtteil mit Betonung der Freizeit- und Erholungsfunktion als Visitenkarte des neuen Kiel.

- Wohnen - Freizeit-, Erholungs- und Sporteinrichtungen - nicht störendes Gewerbe einschließlich maritimen Gewerbe - öffentlich nutzbare Einrichtungen (Aquarium, Spaßbad, Restau-rants, Cafes etc.)

Bauflächen: - Wohnen im südlichen Bereich: Stärkere Verdichtung im Uferbe-reich, aufgelockert und mit Gartenstadtcharakter im hinteren durchgrünten Bereich; ökologisch- und gruppenorientiertem Woh-nen.

- Im Norden des Gebietes Mischnutzungen (Büros, nicht störendes Gewerbe, maritimes Gewerbe inklusive Nutzung vorhandener Hal-len zur Bootslagerung)

Freiflächen: - Grüner Rücken mit Grünverbindungen zum Wasser - durchgehende Promenade von Holtenau nach Friedrichsort inklu-

sive eines Freizeit- und Erholungsbereiches an dem nach Süden ausgerichteten Uferbereich, erhöhte Zugänglichkeit der Förde

- Plüschowhafen als Yachthafen und Hafenbereich für Hausboote Erschließung: Die verkehrliche Erschließung für Kraftfahrzeuge erfolgt weiterhin vom Schusterkrug aus. Für Radfahrer und Fußgänger gibt es die Möglichkeit, zwischen dem Weg am Wasser und dem Weg an der Hangkante entlang zu wählen.

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Variante 8 Konzeptidee: - Erweiterung / Ausbau des Plüschowhafens für den Yacht-

sport - Maritimes Gewerbe in direkter räumlicher Nähe zum

Yachthafen (Segelschule, Bootsbau-/ Reparatur, Segelmacher, Zubehör, Yachtcharter, Winterlager-/hallen, usw.) - Großes Freizeit-/ Tourismus-/ Eventangebot mit Wasserbe-zug (auch für die Stadtteilbewohner nutzbar)

- Erweiterung der wassernahen Wohnbaufläche im Anschluss an die vorhandene / z.T. in Bau befindliche Wohngebiet

- Freihalten des Start-/ Landekorridors des Flughafens von Wohnbebauung

- Erhalt der bewaldeten Hangkante - Weitgehende Eingrünung bzw. Erhalt der Eingrünung des

Flughafens Ziele: - Nachfolgenutzung der freiwerden Bundeswehrfläche (weitge-

hende Öffnung der bisher nicht zugänglichen Bereiche) - „Insellage“ des Stadtteils Holtenau durch zusätzliche Erschlie-

ßungstrassen beenden (Vernetzung der benachbarten Stadttei-le)

- Wassernahe Fuß-/Radwegeführung (Promenade) - Öffnung des Stadtteils zur Förde, Schaffung attraktiver Aus-

und Fernblicksmöglichkeiten - Schaffung von Arbeitsplätzen - Förderung des Tourismus durch den Ausbau der

Segelinfrastruktur (Kiel Sailing City) und einem attraktiven Angebot an Tagungsräumlichkeiten

- Ansiedlung von flughafenbezogenem Gewerbe südlich und nördlich der Start-/ Landebahn auf dem Oberland

Bauflächen: - Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Tourismus-/ Freizeitein-

richtungen in wassernahen Lagen, gewerbliche Nutzungen in rückliegenden (wenigen attraktiven) Lagen

- Höhenbegrenzung von Gebäuden/Bauteilen auf Grund der Flug-hafennutzung

Freiflächen: - Erhalt und Ergänzung der bewaldeten Hangkante - Sichtbare Heranführung des Tales der Stekendammsau bis an die

Förde (freiräumliches Leitbild) Erschließung: - Erschließung von Holtenau über zusätzliche Straßen (B 503 und

Schusterkrug) und Anschluss an das vorhandene Straßennetz des Stadtteils

- Bau eines attraktiven Promenadenweges (Fuß-/ Radweg) entlang der Wasserkante

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Variante 9 Konzeptidee:

• Stärkung des Maritimen Standortes Kiel für die westliche Ostsee • Förderung von familienfreundlichen und hochwertigen Wohnun-

gen • Stärkung Tourismus • Schaffung regionaler und überregionaler Freizeitangebote • Ausbau von gewerblichen und gemischt genutzen Flächen für

neue Arbeitsplätze • Verbesserung der Erschließung von Holtenau Ziele: • Tonnenhof verlagern (Plüschowhafen, Marinearsenal) • Tonnenhof als Hafen erhalten (Oldtimer, Anwohnerliegeplätze) • Stickenhörn- Yachthafen erweitern (westlich der Mole) • Plüschowhafen-Süd Ersatzstandort für Tonnenhof oder

Werftergänzung /Ersatzstandort Prieser Strand, • daneben Yachtwerft, Bootsservice • Yachtvercharterer, Holländer Charter • Verlagerung der Liegeplätze und der Lagerhallen der Engländer • Nördlich anschließend: Sportboothafen ( Mariner) • Landseitig: Maritimes Gewerbe, Yacht- und Bootsservice, Werf-

ten, • Schaffung von Winterlagerplätzen unter der Landebahn, im Frei-

en, in vorhandenen und zu ergänzenden Hallen • Wohnbaufläche Unterland nach Norden ausdehnen, • Bereich Kasino für Hotel , Tagungen, Events ausbauen • Hubschrauberstandfläche für Ferienanlage, Spaßbad, ( Motto:

Stadt und Wasser) und Spaßbad, Freizeit, Leistungszentrum, Segelsport- Ergänzungen.

Bauflächen:

• Wohnbaufläche ( mittlerer Standart) Bereich Holtenau Ost prüfen • Nördlich Holtenau, südliche Flugplatzfläche: Mischnutzungen/ Ge-

werbe • nördliche Flugplatzfläche Gewerbe / Mischnutzungen Freiflächen • Erhalt der Waldflächen und Hangsituationen • Schaffung von Grünzäsuren bis ans Wasser, • Ausbau Rad- Wanderweg- und Fußgängerwegenetzes • Haischertal (Stekendammsau-Tal) freistellen Erschließung: • Nördlich Holtenau mit neu zu gestaltender Anbindung an B 503 • Anbindung Holtenau / 503 verbessern ( Gewinn von Bauflächen) • Die Straßen Holtenaus nach Norden an neue Erschließung anbin-

den • Verbesserung für Kanalstraße und Tiessenkai • ÖPNV, Radfahrer, Fußgänger nach Friedrichsort • Südlich Boelckestraße hinter Emil Nolde Schule neue Erschlie-

ßung bis Plüschowhafen • Zufahrt Stickenhörn verbessern Die relativ kleinteiligen Nutzungsvorstellungen im Bereich des Plü-schowhafens und den maritim zu nutzenden landseitigen Flächen könnten auch von einem Großinvestor (BalticBay) realisiert werden.

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Variante 10 Konzeptidee: Freizeit- und Tourismusnutzung auf dem MFG5-Gelände Aufforstung des Waldes Baltic Bay im Plüschowhafen Ziele: • Nutzung des gesamten MFG-5 Geländes für zivile Nutzungen,

dadurch durchgängig öffentliche Zugänglichkeit ans Wasser • Nutzung dieser Fläche für den Tourismus; Stärkung des touristi-

schen Wirtschaftszweiges • Marken- und Adressenbildung • Chance, touristische Einrichtungen mit Freizeit und erforderli-

cher Segelinfrastruktur zu verknüpfen • Verzahnung der Ortsteile Holtenau und Friedrichsort durch zivil-

öffentlicher Nutzung des MFG5-Geändes • Ergänzung und Aufforstung des Waldes südlich der Flug- und

Landebahn; Schaffung von „Grünzäsuren“ in Richtung Wasser zwecks räumlicher Gliederung der MFG5-Fläche und der dorti-gen Freizeit- und Tourismusnutzung

• Schaffung einer Verbindung des Grünzugs Haischertal mit dem MFG5-Gelände

• Verlagerung des Tonnenhofes in den Plüschowhafen (touristi-sches Highlight)

• Zivile Nutzung Plüschowhafen, Baltic Bay • Entwicklung eines zusammenhängendes Strandbereiches • Durch Integration des Tonnenhofes in den Plüschowhafen

Schaffung wertvoller Flächen für den Wohnungsbau in unmittel-barer Wasserlage

Bauflächen: • Freizeit- und Tourismuseinrichtungen auf MFG5-Gelände – diffe-

renziert nach Störanfälligkeit (Lärm); Spaßbad • Feriendorf auf ehemaligem Tonnenhofgelände • Hotelnutzung ggf. in vorhandenen denkmalgeschützten Gebäuden • Segelinfrastruktur, Winterlagerhallen; nicht-störende Werft zwecks

Reparatur von Booten • Wohngebietsentwicklung auf dem Tonnengelände in Fortsetzung

des Wohngebietes Holtenauer Unterland • Nördlich der Flug- und Landebahn gewerbliche Entwicklung Freiflächen: • Wald bleibt als Rückgrat zwischen Verkehrslandeplatz und Touris-

musstandort erhalten • Zusätzliche Waldaufforstung • Grüngliederung der Bauflächen • Marina / Baltic Bay im Plüschowhafen • Strandbereich als Baustein der Tourismusnutzung im Verzah-

nungsbereich Wohngebiet/Tourismus Erschließung: • Erschließung des Flugplatzgeländes (neues Gewerbegebiet) über

jetziges Erschließungssystem • Zusätzliche Erschließung in das MFG5-Gelände von Norden • Fußläufige Nord-Süd-Verbindung durch Wald • Schaffung einer Promenade entlang der gesamten Wasserkante • Flug- und Landebahn bleibt erhalten

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Variante 11 Konzeptidee: Tourismus stärken Städtetourismus und Badetourismus in Holtenau vereinen Ziele: • Erstmalige Herstellung einer direkten Wegebeziehung zwi-

schen Holtenau und Friedrichsort (Aufhebung der Holtenauer Insellage durch Abbau der Barrieren Flughafen und Militär) Leistungsfähige Erschließung des Gebietes sicherstellen

• Verschiedene Urlaubsformen von gehoben bis Familienurlaub sicherstellen

• Freizeitaktivitäten fördern • Segelqualität in Kiel verbessern • Tagungstourismus fördern • Kreuzfahrt und Badeurlaub verknüpfen • Erhalt von Großgrünstrukturen • Wiederherstellung Mündungsbereich Stekendammsau Bauflächen: • Ostseetherme mit Galerie • Eine Seebad-Promenade für Holtenau • Clusterbildung maritimes Gewerbe • Gläserne Werft • Umbau Casino zu 5-Sterne-Tagungshotel • Familienfreundlicher Ferienhauspark • Appartements • Verlagerung Tonnenhof (wenn kein geeigneter Standort dann

erstmal im Gebiet) • Schaffen von Mischgebietsflächen durch Reduzierung der Ver-

kehrsflächen an der Anschlussstelle Holtenau

Freiflächen: • Ein Strand mit vorgelagerter Düne für Holtenau • Traditionssegler/ Museumshafen • Yachthafen • Wohnmobilstellplatz • Wald- und Freiflächen mit Freizeitnutzungen (BMX-Rad Waldstre-

cke, Skaterbahn etc.) • Stekendammsau Erschließung: • Neuanschluss bei gleichzeitiger Zusammenlegung mit der An-

schlussstelle Holtenau an die B 503 als Leistungsfähige Achse auch zur Entlastung der Sammelstraßen in „Alt Holtenau“.

• Zwei Anschlussstellen an den Schusterkrug (Schule, jetzige Ein-fahrt)

• Anleger • Zwei Fußwegeachsen Holtenau/ Friedrichsort (Wasserkante,

Hangkante)

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Variante 12 Konzeptidee: Kiel als Tourismus- (Städtetourismus und Badetourismus vereint) und als individuellen Wohnstandort stärken Ziele: • Rekonstruktion der ehemaligen Wasserlinie • Wasserlagen vermehren/ Insel • Erstmalige Herstellung einer direkten Wegebeziehung zwi-

schen Holtenau und Friedrichsort (Aufhebung der Holtenau-er Insellage, Abbau der Barrieren Flughafen und Militär, leis-tungsfähige Erschließung des Gebietes sicherstellen)

• Verschiedene Urlaubsformen von gehoben bis Familienur-laub sicherstellen

• Freizeitaktivitäten fördern • Segelqualität in Kiel verbessern • Tagungstourismus fördern • Kreuzfahrt und Badeurlaub verknüpfen • Hochwertige Wohnlagen produzieren • Erhalt von Großgrünstrukturen • Wiederherstellung Mündungsbereich Stekendammsau Bauflächen: • Ostseetherme mit Galerie • Eine Seebad-Promenade für Holtenau • Clusterbildung maritimes Gewerbe • Gläserne Werft • Umbau Casino zu 5-Sterne-Tagungshotel • Familienfreundlicher Ferienhauspark • Appartements • Wohn- und Segelpark • Wohnen am Wasser • Verlagerung Tonnenhof (wenn kein geeigneter Standort dann

im Gebiet selbst)

• Schaffen von Mischgebietsflächen durch Reduzierung der Ver-kehrsflächen an der Anschlussstelle Holtenau

Freiflächen: • Ein Strand mit vorgelagerter Düne für Holtenau • Traditionssegler/ Museumshafen • Yachthafen • Wohnmobilstellplatz • Wald- und Freiflächen mit Freizeitnutzungen (BMX-Rad Waldstre-

cke, Skaterbahn etc.) • neue Wasserflächen • Stekendammsau Erschließung: • Neuanschluss bei gleichzeitiger Zusammenlegung mit der An-

schlussstelle Holtenau an die B 503 als Leistungsfähige Achse auch zur Entlastung der Sammelstraßen in „Alt Holtenau“.

• Zwei Anschlussstellen an den Schusterkrug (Schule, jetzige Ein-fahrt)

• Anleger • Zwei Fußwegeachsen Holtenau/ Friedrichsort (Wasserkante Insel,

Hangkante)

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4. Bewertung der Planungsideen Die vorangehende Beschreibung der 12 Planungsideen zeigt ein sehr breites Spektrum von planerischen Visionen für die Nachnut-zung des MFG5-Geländes in Kiel Holtenau. Dabei umfassen die Ideen auch grundlegende Veränderungen der Stadtstruktur, etwa mit der Verlagerung des Werftenstandortes Friedrichsort oder der Verlagerung des Marinearsenals vom Ostufer auf das MFG5-Gelände. Diese Visionen sind mit erheblichen wirt-schaftlichen Aufwendungen verbunden, eröffnen aber an anderen markanten Stellen im Stadtgebiet die Entwicklung hochwertiger zivi-ler Nutzungen in Wasserlage. Im Sinne einer Fokussierung des weiteren Vorgehens auf zwei wei-ter zu verfolgende Planungsideen ist eine Bewertung der Visionen vonnöten. An dieser Stelle kann aufgrund des sehr groben und kon-zeptionellen Herangehens nur der Ansatz einer Bewertung vorge-nommen werden. Ziel ist es, eine grobe Einschätzung über die städ-tebaulichen Qualitäten, dem wirtschaftlichen Aufwand und der Rea-lisierbarkeit der jeweiligen Projektidee zu erlangen. Die Bewertung wird anhand von qualitativ bewertenden Einschätzungen vorge-nommen. Kriterien für eine vergleichende Bewertung sind beispielsweise: • Städtebauliche Qualität (Verzahnung der Ortsteile Holtenau und

Friedrichsort, Öffentliche Nutzbarkeit, Zugänglichkeit zum Was-ser)

• Wirtschaftlichkeit (wirtschaftlicher Aufwand, Einsatz öffentlicher Fördermittel, Investitionsbereitschaft durch Dritte)

• Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der unter 3. dargestell-ten planerischen Restriktionen

Städtebauliche Qualität Die Entwicklung des bisher für die Öffentlichkeit gesperrten MFG5-Geländes stellt eine Chance dar, das attraktive Gelände in Wasser-lage der Kieler Bevölkerung „zurückzugeben“. Dieses ist insbeson-

dere unter Zugrundelegung einer öffentlich-zivilen Nutzung wie Frei-zeit/Tourismus, Wohnen, Mischnutzung, eingeschränkte gewerbliche Nutzung, Grünflächennutzung möglich. Alle Planungsvarianten mit diesem Nutzungsansatz ermöglichen eine städtebaulich hochwertige Entwicklung des MFG5-Geländes mit einer räumlichen Verzahnung der Ortsteile Holtenau und Friedrichsort und einer öffentlichen Zugäng-lichkeit zum Wasser, teilweise als Promenade oder Strand ausgebildet. Gewerbliche oder industrielle Nutzungsansätze (z.B. Containerhafen, Werften) oder Marinenutzungen wie das Arsenal schließen weiterhin die öffentliche Zugänglichkeit des MGF5-Bereiches zum Wasser aus, da diese Nutzungen wie bei der bisherigen Marinenutzung als „fenced areas“ zu betrachten wären. Die Verknüpfung der Stadtteile Holtenau und Friedrichsort reduziert sich auf eine Verkehrsanbindung. Das MFG5-Gelände ist mit einem räumlichen Ausmaß von rd. 60 ha für die Landeshauptstadt Kiel ein vergleichsweise großes Stadtent-wicklungsprojekt. Im Zuge der Nachnutzung ist angesichts dieser Grö-ßenordnung eine Marken- bzw. Adressenbildung möglich. Eine Mar-kenbildung wäre z.B. auf Grundlage des Leitbildes „Kiel Holtenau als maritimer Tourismusstandort am Wasser“ denkbar. Damit würde eine beabsichtigte Stärkung des touristischen Wirtschaftszweiges in Kiel zum Ausdruck gebracht. Im Übrigen würde für die Kieler Bevölkerung die Attraktivität dieses Standorts weiter steigen. Drüber hinaus bietet das Gelände für ein breites ziviles Nutzungs-spektrum z. B. bei einer Mischung von hochwertigem Gewerbe in einer durchgrünten Landschaft die Möglichkeit einer Adressenbildung etwa als „Technologiepark am Wasser“. Die introvertierten, für die Öffent-lichkeit gesperrten Nutzungsperspektiven eignen sich eher weniger sowohl für eine Marken- als auch Adressenbildung.

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Wirtschaftlichkeit Im Sinne einer Gegenüberstellung aller Varianten unter wirtschaftli-chen Gesichtspunkten bedarf es im weiteren Prozess einer vertie-fenden Grundlagenarbeit und der konkreten Ermittlung von Rah-menbedingungen wie z.B. Kontaminationen, die maßgeblich für die Bodenbewertung sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Nut-zungsideen sehr grob und noch nicht flächenscharf bilanziert wor-den (x ha Gewerbe, y ha Wohnen, ...). Auch wären Wertschöp-fungseffekte und strukturelle wirtschaftliche Effekte (z.B. Anzahl Ar-beitplätze) zuvor zu ermitteln. Eine seriöse Bewertung der Wirt-schaftlichkeit kann an dieser Stelle daher noch nicht vorgenommen werden; dieses muss in jedem Fall im weiteren Planungsverlauf er-arbeitet werden. Unabhängig davon ist allerdings festzustellen, dass die „ganzheitli-chen“ Perspektiven, die mit erheblichen Verlagerungen verbunden sind (Werftenstandort, Marinearsenal) auf dem ersten Blick einen enormen finanziellen Aufwand erfordern. Im Gegenzug müssten al-lerdings die Potenziale für die Entwicklung der aufgegeben Standor-te gegengerechnet werden, um zu einer abschließenden wirtschaft-lichen Bewertung zu gelangen. Berücksichtigung der planerischen Restriktionen Die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes auf dem Verkehrslande-platz Holtenau schränkt die Nutzungsperspektiven deutlich ein. Lärmtechnisch gilt dieses insbesondere für die Ansiedlung von empfindlichen Nutzungen wie Wohnen. Angesichts der baulichen Höhenbeschränkungen im Einflugschneisenbereich sind gewerbli-che Nutzungsperspektiven unter Vorbehalt zu stellen. Die Ansiedlung eines Containerhafens könnte schon allein aufgrund der Höhenbeschränkung (max. 40 m) ausscheiden. Selbst bei einer Nutzung des Plüschowhafens als Marina (Baltic Bay) mit einer ma-ximal zugelassenen Masthöhe von 43 m ist festzustellen, dass nicht sämtliche Bootstypen diese Marina nutzen könnten – eine Einschränkung, die für einen hochwertigen, attraktiven Segelhafen kaum hinnehmbar ist.

Angesichts dieser durch den Verkehrslandeplatz ausgelösten Problem-lage muss die Frage erlaubt sein, ob zwingend an dem Flugplatz fest-gehalten werden muss oder ob eine Aufgabe des Verkehrslandeplat-zes diskutiert werden kann. Die dadurch ermöglichten erleichternden Planungsperspektiven – nicht nur für das MFG5-Gelnde, sondern auch für den Bereich des jetzigen Flugplatzes Holtenau – wären in einem derartigen Diskussionsprozess abzuwägen. Betrachtet man die weiteren in Kapitel 2 aufgeführten planerischen Restriktionen, so ist in Bezug auf alle Nutzungs- und Strukturkonzepte festzustellen, dass im Hinblick auf die jeweiligen Ziele der Planungs-ideen jeweils eine Form des Umgangs gefunden werden kann, bei de-nen die betroffenen Belange angemessen berücksichtigt und rechtssi-cher behandelt werden können. Fazit Insgesamt betrachtet scheint eine in sich geschlossene Entwicklung des MFG5-Geländes in Richtung Freizeit/Tourismus, Wohnen sowie Misch- bzw. eingeschränkte gewerbliche Nutzung ohne einer aufwän-digen Umwälzung von Stadtstruktur (im Falle Verlagerung des Werf-tenstandortes, Marinearsenal) naheliegend. Dieses spricht für eine Weiterverfolgung der entsprechenden Planungsideen mit Schwerpunkt Freizeit/Tourismus, Wohnen, Marina, Mischgebiet, eingeschränktes Gewerbe. Eine gewerblich-industrielle Nutzung des MFG5-Geländes mit Schwerpunkt Containerhafen, Werften ist grundsätzlich vorstellbar. Al-lerdings gehen von dem zu erhaltenen Verkehrslandeplatz Anforde-rungen aus, die schnell zu Nutzungskonflikten mit Einschränkungen für die gewerblich-industrielle Nutzung führen können, z.B. bauliche Hö-henbeschränkungen. Bei den zu präferierenden Nutzungsperspektiven sollte der Erhalt und die Weiterentwicklung der ökologisch hochwertigen Grünstrukturen je-weils nicht vernachlässigt werden, da diese vorhandenen Qualitäten sowohl nutzungsstrukturell-funktional als auch gestalterisch die Ent-wicklung des Gebietes prägen können.

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Als „Sonderthema“ ist in Planungsvision Nr. 1 die Durchführung ei-ner BUGA als Instrument zur Entwicklung des Areals skizziert wor-den. Grundsätzlich kann die Durchführung von Gartenschauen im-pulsgebend für die Entwicklung einer Stadt oder eines Stadtteils sein. Der Ansatz, mit Hilfe eines großen Events das Areal zu entwi-ckeln, lässt sich auch unabhängig von der in Vision 1 dargestellten Mischung von hochwertigem Gewerbe und BUGA auch für alle an-deren Nutzungsvarianten verfolgen.

5. Weitere Vorgehensweise Mit diesem Werk sind erste Nutzungs- und Strukturideen erarbeitet worden. Auf Basis dieser Ideen sind zwei Konzepte auszuwählen, zu konkretisieren und mit Flächenbilanzen zu hinterlegen. Für das weitere Vorgehen ist die Abstimmung mit dem Grundeigen-tümer hinsichtlich möglicher Verwertungsmodelle von Bedeutung. Gleichzeitig ist zu klären, wie die Öffentlichkeit beteiligt werden soll. Zuvor ist aber die Bestandsanalyse zu konkretisieren und zu ver-vollständigen. Dabei bekommt die Frage, wie sich der Flugbetrieb qualitativ und quantitativ in Zukunft gestalten soll, eine besondere Aufmerksamkeit.