Studiengang Betriebswirt/in (VWA) · Diplom-Prüfung Die Diplom-Prüfungs-Klausur (4 Stunden) in...

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Studienführer Studiengang Betriebswirt/in (VWA) Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe Haupt-Akademie Karlsruhe Zweig-Akademie Pforzheim Vorsprung durch Wissen Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien

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Studienführer

StudiengangBetriebswirt/in (VWA)

Verwaltungs- und Wirtschafts-AkademieBaden in KarlsruheHaupt-Akademie KarlsruheZweig-Akademie Pforzheim

Vorsprung durch Wissen

Mitglied im BundesverbandDeutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien

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Eine Chance zur Fortbildung

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sichverschärft, der Konkurrenzdruck ist härtergeworden. Vorteile im Wettbewerb um einenguten und sicheren Arbeitsplatz hat, wergut ausgebildet ist und bereit ist, sich fort-zubilden.

Weiterlernen ist nicht in erster Linie eineFrage der Intelligenz, sondern vielmehr derBereitschaft und der Einsicht in die Notwen-digkeit der beruflichen und gesellschaftli-chen Fortbildung.

Die Richtigkeit dieser Aussage bestätigendie Tausende von Absolventen der Verwal-tungs- und Wirtschafts-Akademien, diesich in den mehr als 50 Jahren seit der Wie-dergründung dieser Institution nach demKriege in den Vorlesungen namhafter Wis-senschaftler und erfahrener Praktikerzusätzliche Kenntnisse erwarben, durch diesie auf der beruflichen Stufenleiter Sprosseum Sprosse höhersteigen können.

Der Studienplan der Verwaltungs- undWirtschafts-Akademie Baden ist ein Spie-gelbild des weitgefächerten Fortbildungs-angebots, dessen Seminarveranstaltungeneine Vielzahl aktueller Themen enthalten –ein Beweis für das Bemühen der Akade-mie, auch zeitnahe Aufgaben und Anliegenzur Diskussion zu stellen.

Wer also an einer Weiterbildung interessiertist, der braucht nur die gebotene Chance zuergreifen und mitzumachen. Ein Diplom,dem auch die Anerkennung in klingenderMünze nicht versagt bleibt, ist der Lohn.

Als Präsident der Akademie begrüße ichalle Studierenden und wünsche ihnen,dass ihre Bemühungen um einen größerenWissensstand in vielerlei Hinsicht guteFrüchte tragen mögen.

Dr. Rudolf KühnerPräsident der VWA Baden

Der Präsident der Verwaltungs- und Wirtschafts-AkademieBaden in Karlsruhe,Dr. Rudolf Kühner

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� Präsident der AkademieDr. Rudolf Kühner,Regierungspräsident a.D.

� Mitglieder des VorstandesBernd Bechtold,Präsident der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe a.D.

Heinz Fenrich,Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe a.D.

Wolfgang Grenke,Präsident der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe

Andreas Lorenz,Bankdirektor,Vorsitzender des Vorstandes der VolksbankKarlsruhe, Schatzmeister

Dr. Frank MentrupOberbürgermeister der Stadt Karlsruhe

Prof. Dr. Christof Weinhardt,KIT – Karlsruher Institut für TechnologieStudienleiter

Der Vorstand der Akademie

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� StudienleitungProf. Dr. Christof Weinhardt,KIT – Karlsruher Institut für Technologie, Studienleiter

� Geschäftsführung, StudienbetreuungMartina Schneider, Rechtsassessorin

� Fortbildungsreferent:Gerhard Maurer, Dipl.-Verwaltungswissenschaftler

� Geschäftsstelle der Akademie:Studienhaus, Kaiserallee 12e · 76133 KarlsruheTelefon 0721/9 85 50-0, Telefax 0721/9 85 50-19Frau Deck, Telefon-Direktwahl 0721/9 85 50-14E-Mail: [email protected]

� Geschäftsstelle der Zweig-Akademie Pforzheim:Bernhard Weber,E-Mail: [email protected]

Ihre Ansprechpartner/innen vor Ort

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� Optimales Zusammenwirken von theoretischer Wissens-vermittlung an der VWA und praktischer Umsetzungim Beruf (= duales Prinzip).

� Steigerung der fachlichen, methodischen und sozialenKompetenz.

� Erhöhung der beruflichen Mobilität.

� Individuelle Arbeitsplatzsicherung.

� Chancen für den beruflichen Aufstieg.

� berufsbegleitend, d. h. ohne Aufgabe des Arbeitsplatzes.

� die VWA verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung in der beruflichen Weiterbildung.

� die VWA und ihr Bildungsangebot wird von Institutionen und Organisationen der Wirtschaft und Verwaltung getragen und gefördert.

� der Lehrstoff wird von Hochschulprofessoren underfahrenen Praktikern auf wissenschaftlicher Grundlageund praxisorientiert vermittelt.

� die Zulassung erfolgt für den gesamten Studiengang,die Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühr besteht aber nur für das jeweils kommende Semester.

Weiterbildung – ohne Risiko

Vorteile berufsbegleitender Weiterbildung

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� Die Akademie

Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden ist in derForm eines gemeinnützigen Vereins organisiert.

Seit 1927 dient sie der Aus- und Weiterbildung von Fach- undFührungskräften in der Verwaltung und seit 1955 auch der Wirt-schaft. Mitglieder der Akademie sind u. a. die Industrie- undHandelskammern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen,Städte, Landkreise, Bundes- und Landesbehörden und Institu-tionen der Wirtschaft.

Zur Zeit gibt es bundesweit 90 Akademien. Sie sind im Bundes-verband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademienzusammengeschlossen. Studienpläne und Prüfungsordnungender Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien sind auf der Basiseinheitlicher Rahmenpläne gestaltet. Bei einem Wechsel desArbeitsortes ist daher eine Fortsetzung des Studiums an eineranderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie grundsätzlichmöglich.

� Lernziele

Der Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) vermittelt wissenschaft-lich fundiertes und praxisorientiertes Fachwissen sowie Metho-den, wie sie für eine qualifizierte Tätigkeit bzw. eine Führungs-funktion erforderlich sind. Er richtet sich deshalb an aufstreben-de Nachwuchskräfte in allen betrieblichen Funktionsbereichen.

� Arbeitsmethode

Der Vorlesungsstoff wird in der Form von Vorlesungen vermittelt.Die Anwendung dieses Stoffes anhand von praktischen Fällenwird in Übungen und Seminaren geschult. Dabei besteht inschriftlichen Arbeiten, die von Dozenten korrigiert und zensiertwerden, die Möglichkeit der Leistungskontrolle. In den von derAkademie veranstalteten Fachseminaren wird darüber hinausGelegenheit geboten, sich auf speziellen Gebieten besondereKenntnisse anzueignen.

� Dozenten

Der bewährte Dozentenstamm setzt sich zum überwiegenden Teilaus Professoren von Universitäten und Hochschulen zusammen.

Allgemeine Informationen

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� Zum Studiengang Betriebswirtin (VWA) / Betriebswirt (VWA)zugelassen werden

� Kaufleute und kaufmännische Angestellte, wenn sie eine kauf-männische Berufsausbildung abgeschlossen und eine danachliegende mindestens einjährige kaufmännische Tätigkeit aus-geübt haben,

� Handwerker, Handwerkerinnen und in der Industrie Tätige nachabgelegter Meisterprüfung,

� Absolventen/Absolventinnen einer Hochschule oder Fach-hochschule, wenn sie eine mindestens einjährige Berufstätigkeitausgeübt haben,

� sonstige in der Wirtschaft selbständig oder unselbständigTätige, wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung (z.B.Staatlich geprüfter Techniker) auf ihrem Berufsgebiet abgelegthaben und insgesamt eine mindestens einjährige praktischeTätigkeit ausgeübt haben,

� im öffentlichen Dienst Tätige, wenn sie die Befähigung alsBeamter/Beamtin oder Angestellter/ Angestellte im gehobenenDienst erworben haben und ihre Berufstätigkeit wirtschaftlicheKenntnisse voraussetzt.

In besonderen Ausnahmefällen können auch Bewerber/Bewer-berinnen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinnedieser Zulassungsvoraussetzungen aufweisen, aufgrund ihrerVorbildung oder ihres beruflichen Werdeganges unter Berück-sichtigung ihrer in der Akademie gezeigten Leistungen zuge-lassen werden.

Das Studium an einer anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie und dabei erbrachter Leistungen, können ganz, dasStudium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Fachhoch-schule oder gleichwertigen Bildungseinrichtung und dabeierbrachte Leistungen können teilweise angerechnet werden.Eine Entscheidung über die Anrechnung trifft der Studienleiter.

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Erfüllung der Zulassungsvor-aussetzungen, empfehlen wir, sich an unsere Mitarbeiter undMitarbeiterinnen in Karlsruhe zu wenden.

Zulassungsbedingungen

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Allgemeine Informationen

� SemesterdauerDas Wintersemester dauert in der Regel von September bisFebruar, das Sommersemester von März bis Juli. In den Zwischen-zeiten sind Semesterferien. Die Vorlesungen und Übungen findenin der Regel an der Haupt-Akademie Karlsruhe an zwei bis dreiAbenden in der Woche (außer samstags) von 18.00 bis 21.15 Uhrin den Hörsälen des KIT, der Pädagogischen Hochschule und imStudienhaus der VWA statt. Nur an den Zweig-Akademie Pforz-heim (Hochschule Pforzheim) wird auch samstags von 9.00 bis12.15 Uhr gelesen.Ort und Zeit der einzelnen Vorlesungen sind dem Vorlesungsver-zeichnis zu entnehmen, das vor Beginn jeden Semesters den ein-geschriebenen Studierenden übersandt wird. Änderungen sindvorbehalten und werden so rechtzeitig wie möglich schriftlichoder mündlich bekanntgegeben.

� Zeitlicher AufbauDie beiden ersten Semester bilden die Unterstufe, das 3. und 4.Semester die Mittelstufe und das 5. und 6. Semester die Ober-stufe. Die im Studienplan (siehe Seite 10-17) ausgewiesenenGebiete werden für die Studierende/den Studierenden der einzel-nen Stufen in einer systematischen Folge angeboten. Einführen-de und grundlegende Vorlesungen werden in der Unterstufe,weiterführende in der Mittelstufe abgehalten.In der Oberstufe finden Studienveranstaltungen statt, die sowohlder Weiterführung und Vertiefung, als auch der intensiven Vorbe-reitung auf die Diplomprüfung dienen. Gleichzeitig werden die inder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Pflichtwahlfächer gelehrt.Im Vorlesungsplan für die jeweiligen Semester ist angegeben,welche Vorlesungen und Übungen für die Unter-, Mittel- undOberstufe belegt werden sollen. Der jeweilige Vorlesungsplanstellt aber lediglich eine Empfehlung dar. Jeder Studierende kannsein Studium selbständig aufbauen, wobei bis zur Diplomprüfungjedoch die im Studienplan vorgesehenen Pflichtvorlesungen,Übungen und Seminare belegt worden sein müssen.

� Diplom-PrüfungDie Diplom-Prüfungs-Klausur (4 Stunden) in Recht wird am Endedes 5. Semesters geschrieben, die Klausuren BWL, VWL undPflichtwahlfach (z. Z. Marketing, Controlling und Personalmana-gement) am Ende des 6. Semesters.Die Prüfungen werden entsprechend den Regelungen der gülti-gen Prüfungsordnungen durchgeführt. Diese basiert auf der Rah-menprüfungsordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwal-tungs- und Wirtschafts-Akademien.

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Die mündliche Prüfung in allen Fächern findet bei Anwesenheiteines Staatsbeauftragten aus dem WirtschaftsministeriumBaden-Württemberg ca. zwei Monate nach den letzten Klausu-ren statt.

� Semestergebühr

� Die Semestergebühr wird pro Semester erhoben.� für Gasthörer die für die einzelnen Vorlesungen jeweils fest-gesetzten Beträge (siehe Vorlesungsplan) bis zum Höchstbetragder Gebühr für Vollhörer.� für die Teilnahme an Seminaren gelten die in den jeweiligenProgrammen aufgeführten Beträge.� Die Semestergebühren sind mit der Anmeldung zur Zahlungfällig und vor Beginn der Vorlesungen zu entrichten, und zwardurch Überweisung auf die Konten der Akademie. Die Höhe desSemestergebühr ist dem Einschreibeformular zu entnehmen.

� AnmeldungenInteressenten erhalten Anfang eines Jahres Einschreibungs-unterlagen zugesandt.

� SemesterausweisDer Semesterausweis wird grundsätzlich erst nach Zahlung derSemestergebühr ausgestellt. Erst dann ist der Studierende/dieStudierende berechtigt, die Vorlesungen und Übungen im Rah-men des Studienganges Betriebswirt/in (VWA) zu besuchen.

� Rücktritt/KündigungEin Anspruch auf Rückerstattung von Semestergebühren fürnicht besuchte oder ausgefallene Vorlesungen und Übungenbesteht nicht.Der Rücktritt bzw. die Kündigung ist ausgeschlossen.

� LohnsteuerermäßigungAufwendungen für den Studiengang sind als Werbungskostenabzugsfähig.

� Förderungen� Begabtenförderung des Bundesministerium für Bildung,Wissenschaft, Forschung und Technologie.Ansprechpartner: Die IHK, bei der die Berufsausbildung abge-schlossen wurde.� ggf. bei Vorliegen der Voraussetzungen: Bildungsprämie voneinmalig 500,- Euro. Infos hierzu: www.bildungsprämie.info

Allgemeine Informationen

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� Studienfach Betriebswirtschaftslehre STUNDEN

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 60Investition und Finanzierung 40Unternehmensführung und Organisation 24Buchführung und Abschluss 20Grundzüge Finanzmathematik 16Kostenrechnung 64Bilanzierung 40Unternehmensplanung 16Marketing/Controlling/Personalmanagement 150Übungen, Seminare, Colloquien, Klausuren 40Einzelstunden 470

� Studienfach VolkswirtschaftslehreEinführung in die Volkswirtschaftslehre 12Wirtschaftsordnungen und Wirtschaftspolitik 20Mathematische Grundlagen der Wirtschaftstheorie 36Mikroökonomik 20Makroökonomik 20Geldtheorie und -politik 20Finanztheorie und -politik 20Beschäftigungs- und Verteilungstheorie und -politik 16Außenwirtschaft 12Europäische Integration 12Umwelt- und Ressourcenökonomik 16Konjunktur und Wachstum 8Übungen / Seminare / Klausuren 32Einzelstunden 244

� Studienfach RechtswissenschaftenPrivatrechtEinführung und BGB (Allg. Teil) 24BGB-Schuldrecht 40BGB-Sachenrecht 16Handels- und Gesellschaftsrecht 48Arbeitsrecht 24Übungen, Seminare, Colloquien, Klausuren 68Grundzüge des Öffentlichen Rechts 12Einzelstunden 232

Studienplan / Übersicht

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Studienplan

� 1. Betriebswirtschaftslehre (Pflichtfach)� Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Das Erkenntnisobjekt der BetriebswirtschaftslehreDie Wirtschaft • Betrieb und Unternehmung • Gliederung derBetriebe • Gliederung der Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftliche MarktverflechtungenDer Betrieb und seine Märkte • Der betriebliche Umsatzprozess unddie Betriebsfunktion

Betriebswirtschaftliche GrundbegriffeDie Kosten des Betriebes • Kosten und Beschäftigungsgrad• Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Liquidität

Die menschliche Arbeitsleistung als betrieblicher ProduktionsfaktorBestimmungsfaktoren der Ergiebigkeit menschlicher Arbeit• Arbeitsgestaltung • Arbeitsbewertung • Arbeitsentgelt

Die Betriebsmittel als betrieblicher ProduktionsfaktorErgiebigkeit des Betriebsmitteleinsatzes • Arten der Betriebsmittelund betriebstechnische Elastizität • Die Kosten des Betriebsmittel-einsatzes

Die Werkstoffe als betrieblicher ProduktionsfaktorArten der Werkstoffe • Ergiebigkeit des Werkstoffeinsatzes

Konstitutive Entscheidungen der UnternehmungDer Standort der Unternehmung • Die Rechtsformen •Unternehmenskonzentration und -kooperationen

Materialwirtschaft und LogistikZiele der Materialwirtschaft • Aufgaben der Beschaffung und Logistik• Beschaffungsstrategien • Bedarfsplanung • ABC- Analyse• Bestandsplanung • Bereitstellungsprinzipien • Bestellverfahren• Bestellpunktermittlung • optimale Bestellmenge • Gestaltung vonLogistiksystemen, Kennzahlen der Beschaffung und Logistik, supply chain management

ProduktionFestlegung des Produktionsprogramms • Fertigungstypen • Fertigungsverfahren, Planung und Kontrolle des Produktionsablaufs

� Organisation und UnternehmensführungGrundsätze der Organisation • Aufbauorganisation • Ablauforgani-sation • Trends in der Unternehmensführung und Organisation• Unternehmensführung: Begriffe und Merkmale von Führung• Management • Führungsstile und Führungskonzepte • Aufgaben-bezogene Unternehmensführung • Prozessbezogene Unternehmens-führung • Shareholder- und Stakeholder-Value-Konzepte

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� Investition und Finanzierung

Zusammenhänge zwischen Investition und Finanzierung� Grundlagen der Investitionsrechnung: Investitionsarten • Investitionsentscheidung • Investitionsentscheidungsprozess Statistische Investitionsrechnung: Kostenvergleichsrechnung• Gewinnvergleichsrechnung • Rentabilitätsrechnung • Amortisationsrechnung Dynamische Investitionsrechnung: Finanzmathematische Grund-lagen • Kapitalwertmethode • Interne Zinsfußmethode • Annuitäten-methode • Amortisationsrechnung • EndwertmethodeOptimale Nutzungsdauer und optimaler Ersatzzeitpunkt

� FinanzierungFinanzwirtschaftliche Begriffe:Kapitalbedarf • Finanzkennzahlen • FinanzierungsregelnSystematik der Finanzierung:Fremdfinanzierung • kurzfristige Bankkredite • langfristige Fremd-finanzierung, Rückzahlungsmodailitäten und Effektivzinsbestimmungbei Darlehensfianzierung • Kreditwürdigkeit und KreditsicherheitenSonderformen der Finanzierung:Leasing • Factoring • MezzanineInnenfinanzierung:Finanzierung aus Abschreibungen • Finanzierung aus Rückstellungen• Finanzierung aus Vermögensumschichtung

Grundzüge der FinanzmathematikAufgaben und Anwendungsgebiete • Zins und Zinseszins • Tilgungs-rechnung • Rentenrechnung • Wirtschaftlichkeitsrechnung

� Rechnungswesen (internes und externes)

Kostenrechnung (Vollkostenrechnung)Grundlagen; Aufgaben und Zwecke • Kostenartenrechnung • Kostenstellenrechnung • Kostenträgerrechnung • Betriebsabrech-nung • Entscheidungs-unterstützung durch die Vollkostenrechnung

Kostenrechnung (Teilkostenrechnung)Mängel der Vollkostenrechnung • System der Teilkostenrechnung • Aufteilung der Kosten in fixe und variable Anteile • ein- und mehr-stufige Deckungsbeitragsrechnung • Entscheidungsunterstützungdurch die Teilkostenrechnung • Instrumente des Kostenmanage-ments

Studienplan

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Studienplan

BilanzierungGrundlagen • Aufgaben und Zwecke • Jahresabschluss nachHandels- und Steuerrecht • Grundlagen internationaler Rechnungs-legung (IFRS) • Ansatz, Ausweis und Bewertung aller Aktiva undPassiva • Gewinn- und Verlustrechnung • Anhang und Lagebericht • Grundlagen der Konzernkonsolidierung• Einführung Bilanzanalyse und Bilanzpolitik

UnternehmensplanungUnternehmerische Zielsetzungen • Aufgaben und Aufbau der Unter-nehmensplanung • Grundzüge strategischer und operativer Unter-nehmensplanung• Teilgebiete der Unternehmensplanung (z. B. Investitionsplanung,Finanzplanung, Plankostenrechnung)

Buchführung und AbschlussWesen und Aufgaben der kaufmännischen Buchführung • gesetz-liche Vorschriften • Inventur und Inventar • Verbuchung erfolgsneu-traler und erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle • Konten und Konten-rahmen • Kontenabschluss• Schlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Übungen, Seminare, Colloquien, Klausuren

� Marketing (Pflichtwahlfach)

Marketing-GrundlagenZiele • Aufgaben • Marktforschung

Marketing-Konzepte

Marketing in den einzelnen BereichenKonsumgüter-Marketing • Investitionsgüter-Marketing • Dienstleistungs-Marketing

MarktgrößenMarkt- und Absatzpotential • Markt- und Absatzvolumen • Marktanteil

Marketing-Strategien

Marketing-politische Instrumente:

ProduktpolitikProdukt Lebenszyklus • Produkt Strategien • Kundendienstpolitik • Garantieleistungspolitik • Packung und Design

KontrahierungspolitikPreispolitik - Preisbildung in der Industrie / Preisbildung im Handel • Rabattpolitik • Liefer- und Zahlungsbedingungen • Kreditpolitik -Factoring / Leasing

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DistributionspolitikAbsatzwege • Absatzorgane • Key account Management • Messenund Ausstellungen • Handelsfunktionen • Marketinglogistik - Eigen-oder Fremdlager / Eigen- oder Fremdtransport / Auftragsgröße

KommunikationspolitikFormen der Absatzwerbung • Rolle der Werbeagenturen • Die Werbe-konzeption • Die Werbeerfolgskontrolle • Die Werbeerfolgsprognose• Verkaufsförderung, Ziele und Maßnahmen - Staff Promotions / Trade Promotions / Consumer Promotions • Public Relations

Marketing-MixMarketing-OrganisationenFunktionsorientiert • Produktorientiert • Kundenorientiert • Gebietsorientiert • Matrix-Organisation

MarketingplanungZiele und Aufgaben • Prozess der Marketingplanung • Absatzplan • Kostenplan • Ergebnisplan

� Controlling (Pflichtwahlfach)

Grundlagen des ControllingZiele des Controlling • Wesen und Entwicklung des ControllingProzesse im ControllingZielbildungs- und Planungsprozess • Kontrollprozess • InformationsprozessInhaltliche Differenzierung des ControllingOperatives/Strategisches Controlling • Funktionales Controlling • Objekt-orientiertes Controlling • Institutionelles ControllingOperative ControllingsystemeIntegrierte Unternehmensgesamtplanung • EntscheidungsorientierteControllingsysteme • Dynamische Management InformationssystemeStrategische ControllinginstrumenteKlassische Instrumente(Szenariotechnik, Potentialanalyse, Strategische Bilanz, Früherkennungssysteme, usw.) • AktuelleInstrumente (Wertsteigerungsanalysen, Balanced Scorecard, Strategy Map, usw.)Organisatorische Gestaltung des ControllingAufbau der Abteilung Controlling • Eingliederung der Abteilung ControllingPersonelle Gestaltung des ControllingController als Koordinator und Integrator • Controller als internerBerater• Anforderungsprofil des Controllers

Studienplan

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Studienplan

� Personalmanagement (Pflichtwahlfach)EinleitungPersonalwirtschaft und Mitarbeiterbetreuung (Unterstützung bei)Mitarbeiterführung und Zusammenarbeit • Personal- und Organisationsentwicklung

Kontext des betrieblichen PersonalmanagementsWirtschaftliches Umfeld, Gesellschaftliches Umfeld • Technologisches Umfeld, politisch-rechtliches Umfeld

PersonalpolitikPersonalpolitik und Unternehmenspolitik • Personalpolitische Zieleund Grundsätze • Personalpolitik und Unternehmenskultur

Personalcontrolling und PersonalplanungPersonalcontrolling • Quantitative und qualitative Personalplanung • Kennzahlen

Personalbeschaffung und PersonalauswahlPersonalmarketing, Personalbeschaffung, Personalauswahl

Personaleinsatz und VergütungGrundregeln des Personaleinsatzes • Arbeitszeitgestaltung • Vergütung • Flexibilisierung

PersonalführungFührungstheorien, Ausgewählte Führungsaspekte

PersonalentwicklungÜberblick, Ausbildung, Weiterbildung, Transfersicherung

OrganisationsentwicklungPersonalfreisetzungVarianten • Konsequenzen auf das Unternehmensimage

Personaladministration/Personalinformationssysteme/PortaleInternationales Personalmanagement

� 2. Volkswirtschaftslehre (Pflichtfach)Einführung in die VolkswirtschaftslehreGrundaspekte des Wirtschaftsgeschehens • VolkswirtschaftlicheKreislaufanalyse • Volkswirtschaftliche Leistungsindikatoren • Preisindices zur Messung von Inflation • Europäisches SystemVolkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen

Grundlagen der MathematikGrundrechenarten und Bruchrechnung • Gleichungen • Potenz-rechnung • Logarithmenrechnung • Exkurse: Symbolsprache,Mengenbegriff, Fuzzy- Logik, Zahlensystem

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WirtschaftsordnungenNotwendigkeit und Zielsetzungen einer modernen Wirtschaftsord-nung • Idealtypische Wirtschaftsordnungen: Marktwirtschaft undZentralplanwirtschaft • Gründe für das Scheitern der zentralplan-wirtschaftlichen Ordnung • Realtypische Ordnungsvarianten derMarktwirtschaft • Marktwirtschaft im Spannungsfeld zwischenMarktversagen und Staatsversagen • Modell und Realität derSozialen Marktwirtschaft • Wirtschaftsordnungen im Globalisie-rungsprozess des 21. Jahrhunderts

Mathematische Grundlagen der WirtschaftstheorieFunktionslehre • Einführung in die Differentialrechnung • Anwendung der Differentialrechnung in den Wirtschaftswissen-schaften • Elastizitätsbegriff

Mikroökonomische TheoriePreisbildung auf ungleichen Märkten • Gewinnmaximierung bei vollständiger Konkurrenz und im Fall eines Angebotsmonopols • Produktion, Kosten und Güterangebot der Unternehmenk • Nachfrage der Haushalte

Makroökonomische TheorieGesamtmodell einer Volkswirtschaft • Makroökonomik als Grund-lage für die Wirtschaftspolitik • Makroökonomische Basistheorien:Klassisch/Neoklassische Theorie, Theorie von Keynes • Vergleichder Basistheorien hinsichtlich ihrer Aktualität und wirtschafts-politischen Relevanz

Geldtheorie und -politik Grundlagen der Geldtheorie: Begriff, Funktionen, Geschichte undErscheinungsformen des Geldes • Theorie des Geldangebots: Geld-schöpfung und -vernichtung, Grenzen der Geldschöpfung und Geld-schöpfungsmultiplikator • Bestimmungsgründe der Geldnachfrage,Geldmarktgleichgewicht, Ungleichgewichte und Transmissions-prozess • Zielsetzung der Geldpolitik: Preisniveaustabilität • Begriff,Messung, Ursachen und Wirkungen der Inflation • Träger der Geld-politik: Europäische Zentralbank und nationale Zentralbanken imEurosystem • Geld- und Finanzmärkte, Rolle der Geschäftsbanken imgeldpolitischen Geschehen • Instrumente und Strategien heutigerGeldpolitikFinanztheorie und -politik Begründung staatlicher Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen(Theorie der öffentlichen Güter, Externe Effekte) • Ziele, Instrumenteund Träger der Finanzpolitik • Entwicklung, Struktur und internatio-nale Vergleiche öffentlicher Haushalte (Ausgaben des Staates) • Entwicklung, Struktur und internationale Vergleiche öffentlicherEinnahmen • Steuerlehre (Grundsätze und Ziele der Besteuerung,Steuertarife, Steuerwirkungen, Steuersysteme, Steuerreform)

Studienplan

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Studienplan

• Staatsverschuldung (Entwicklung und Stand, Ursachen, Wirkun-gen und Problematik, rechtliche und ökonomische Grenzen der Verschuldung) • Öffentliche Finanzen im föderalen Staatswesen(Grundzüge des Finanzausgleichs)

Beschäftigungs- und Verteilungstheorie und -politik Der Arbeitsmarkt im keynesianischen und im neoklassischenSystem • Messung, Entwicklung, Stand und internationaler Ver-gleich der Arbeitslosigkeit • Ursachen und Wirkungen der Arbeits-losigkeit • Ansatzpunkte und Grenzen des Beschäftigungspolitik• Die besondere Bedeutung der Tarifpolitik und die Rolle der Tarif-partner im Arbeitsmarktgeschehen • Fragestellungen und Ansätzeder Verteilungstheorie • Ziele, Instrumente und Träger der Sozial-politik • Entwicklung, Lage und Problematik der sozialen Sicherungs-systeme in Deutschland • Reformansätze zur sozialen Sicherung inder marktwirtschaftlichen Ordnung

AußenwirtschaftschaftAußenhandelsmodelle • Instrumente der Außenhandelspolitik • Wohlfahrts-effekte der Außenhandelspolitik • Zahlungsbilanz-theorie und -politik • Devisenmärkte • Wechselkursysteme • Wechselkursbildung

Europäische Integration Geschichte der EU-Integration • Institutionen und Entscheidungs-prozeduren • Binnenmarkt: Inhalte und Probleme • Nachfrage derHaushalte • Währungsunion • Regionalpolitik der EU • GemeinsameAgrarpolitik • ErweiterungsproblematikUmwelt- und Ressourcenökonomik Allgemeine Ursachen für Probleme im Umwelt- und Ressourcen-bereich • Systemimmanente Ursachen für Probleme im Umwelt-und Ressourcenbereich • Entropie und ökonomisch-ökologischeDenkansätze • Umweltpolitik: Institutionen, Leitbilder und Ziele,Ebenen der Umweltpolitik, Instrumente der Umweltpolitik

Wirtschaftspolitik Ziele, Instrumente und Träger der Wirtschaftspolitik • Theorie undSystematik der Wirtschaftspolitik • Ordnungs- und Prozesspolitik im marktwirtschaftlichen Geschehen • Der Kernbereich: Interdepen-denzen von Geld-, Beschäftigungs- und Finanzpolitik • Grundpro-bleme der wirtschaftspolitischen Beratung; Beispiel: Der Sachverstän-digenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung • Ausgesuchte weitere Bereiche der Wirtschaftspolitik: Wettbewerbs-politik, Konjunkturpolitik, Wachstumspolitik, Einkommens- und Sozial-politik, Umwelt- und Energiepolitik, Regionale und Sektorale Struktur-politik, Außenwirtschaftspolitik, Entwicklungspolitik, Unternehmenund Wirtschaft

Übungen /Seminare / Klausuren

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� 3. Rechtswissenschaften

� Privatrecht

Einführung und BGB - Allgemeiner TeilDie Rechtsgebiete • Aufbau der Norm und ihre Anwendung auf einenSachverhalt • Äußere Gliederung des BGB • Rechts- und Handlungs-fähigkeit • Die Arten der Rechtsgeschäfte • Abgabe und Zugang vonWillenserklärungen • Das Zustandekommen von Verträgen • Auslegung und Anfechtung von Willenserklärungen • Geschäfte der beschränkt Geschäftsfähigen • Stellvertretung • Ermächtigung und Zustimmung • Berechnung von Fristen • Verjährung • Grundfragen der Personenzusammenschlüsse

BGB - SchuldrechtGrundlagen des Allgemeinen Schuldrechts • Leistungsstörungen • Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis • Vertragstypen und All-gemeine Geschäftsbedingungen • Sachmängelhaftung • GesetzlicheSchuldverhältnisse

BGB - SachenrechtGrundlagen des Sachenrechts • Sache, Bestandteil, Zubehör • Besitz • Eigentum • Dingliche Sicherungsrechte • Einrichtung undFunktion des Grundbuchs

� Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht IWesen des Handelsrecht; Rechtsquellen; Allgemeine Geschäfts-bedingungen · Kaufmann · Handelsregister; Firma · Unternehmen; Prokura · Handlungsbevollmächtigter; Handlungsgehilfe; Handelsver-treter; Vertragshändler; Handelsmakler · Handelsgeschäfte; Allgemeine Vorschriften · Handelskauf · Kommissionär (auch Depot-gesetz) · Spediteur; Lagerhalter (auch Orderlagerschein-VO; Depotgesetz); Frachtführer (auch Güterkraftverkehrsgesetz; Kraftverkehrsordnung); Eisenbahnverkehrsordnung · BankgeschäfteHandelsrecht II(Gesellschaftsrecht): Einführung in Gesellschaftsrecht; Offene Handelsgesellschaft · Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft,Aktiengesellschaft; Kommanditgesellschaft auf Aktien; VerbundeneUnternehmen; Verschmelzung und Umwandlung · Gesellschaft mitbeschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaft

� ArbeitsrechtArbeitnehmerbegriff, Arbeitnehmerähnliche Personen, Einteilung derArbeitnehmer • Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihre Rang-ordnung • Individualarbeitsrecht: Die Anbahnung des Arbeitsverhält-nisses, Arbeitnehmerpflichten, Lohnzahlung und Lohnsicherung

Studienplan

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(Pfändungsschutz), Leistungsstörungen, Krankheit des Arbeitnehmers,Urlaub, Haftung für Sach- und Personenschäden (Arbeitsunfälle),Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere ordentliche undaußerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz) • Kollektivarbeits-recht: Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht (Streik und Aussperrung),Betriebsverfassungsrecht einschl. Mitbestimmung im Aufsichtsrat

Übungen, Seminare, Colloquien, Klausuren

� Grundzüge des Öffentlichen Rechts

Studienplan

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Prüfungsordnung

� § 1 PrüfungszweckDas Wirtschafts-Diplom dient dem Nachweis, dass sich die Studie-rende oder der Studierende in einem abgeschlossenen, sechsseme-strigen Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademiedas für eine selbständige Berufsarbeit erforderliche Wissen undKönnen angeeignet hat und insbesondere wissenschaftliche Arbeits-methoden sach- und fachgerecht anzuwenden vermag. Der Diplom-inhaberin/dem Diplominhaber wird bestätigt, dass sie/er zu gestei-gerten Leistungen befähigt worden ist. Das Diplom wird aufgrundeiner Diplom-Prüfung erteilt.

� § 2 Voraussetzung der Zulassung zur DiplomprüfungFür die Zulassung zur Diplom-Prüfung sind erforderlich:

� 1.a) eine abgeschlossene Berufsausbildung nach § 2 Abs. 2,b) ein ordnungsgemäßes Studium von sechs Semestern1.- 4. Semester (Grundstudium)5.- 6. Semester (Vertiefungsstudium)c) wenigstens drei mit mindestens ausreichend bewertete Leistungs-weise aus jedem Prüfungsfach des § 6,– in Recht bis zum Ende des 5. Semesters, – in VWL und BWL (BWL oder Pflichtwahlfach Marketing, Controlling,Personalmanagement) bis zum Ende des 6. Semesters. Davon muss je ein Leistungsnachweis aus dem Vertiefungsstudiumvorgelegt werden.

� 2.Eine abgeschlossene Berufsausbildung gilt als nachgewiesen:a) bei Kaufleuten und kaufmännischen Angestellten, wenn Sie einekaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen und eine danachliegende mindestens vierjährige praktische Tätigkeit ausgeübthaben,b) bei Handwerkerinnen und Handwerkern und in der Industrie Täti-gen nach abgelegter Meisterprüfung und einer mindestens dreijähri-gen Tätigkeit als Meisterin oder Meister,c) bei Absolventinnen oder Absolventen einer Hochschule oder Fach-hochschule, wenn sie eine mindestens zweijährige Berufstätigkeitausgeübt haben,d) bei Abiturientinnen und Abiturienten, wenn sie eine mit der Ver-waltungs- und Wirtschafts-Akademie koordinierte kaufmännischeAusbildung durchlaufen haben,e) bei sonstigen in der Wirtschaft oder unselbständig Tätigen, wennsie eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf ihrem Berufsgebietabgelegt haben und insgesamt eine mindestens vierjährige prakti-sche Tätigkeit ausgeübt haben,

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Prüfungsordnung

f) bei im öffentlichen Dienst Tätigen, wenn ihre Berufstätigkeitwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzt und sie die beruflichen Vor-aussetzungen für die Zulassung einer Verwaltungs-Diplomprüfungerfüllen.

� 3.In besonderen Ausnahmefällen können auch Bewerberinnen oderBewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des§ 2 Nr. 2 aufweisen, aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichenWerdegangs unter Berücksichtigung ihrer in der Akademie gezeigteLeistungen zugelassen werden.

� § 3 Anrechnung von Semestern und Leistungsnachweisen

Das Studium an einer anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akade-mie und dabei erbrachte Leistungen können ganz, das Studium aneiner wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder gleich-wertigen Bildungseinrichtung können teilweise angerechnet wer-den. Eine Entscheidung über die Anrechnung trifft die Studienleiterinoder der Studienleiter.

� § 4 Zulassung

Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die Studienleiterin oder derStudienleiter. Vor einer Zulassung in besonderen Ausnahmefällen (§ 2Abs.3) soll dem beim Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirt-schafts-Akademien gebildeten Zulassungsausschuss Gelegenheit zurStellungnahme gegeben werden.

� § 5 Prüfungsausschuss� 1.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:a) einer vom Land bestimmten Regierungsvertreterin oder einem vomLand bestimmten Regierungsvertreter (Staatsbeauftragte oderStaatsbeauftragter), sofern diese oder dieser an den Prüfungen teil-nimmt,b) der Studienleiterin oder ihrer Stellvertreterin oder dem Studien-leiter oder seinem Stellvertreter,c) mindestens zwei weitere Dozentinnen oder Dozenten, die dieStudienleiterin oder der Studienleiter bestimmt.

� 2.Dem Prüfungsausschuss können weitere Mitglieder - insbesonderedie Akademieleiterin oder der Akademieleiter und die Präsidentinoder der Präsident der zuständigen Industrie- und Handelskammeroder eine benannte Vertreterin oder ein benannter Vertreterangehören.

� 3.Den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt die Staatsbeauftragte oderder Staatsbeauftragte, die Studienleiterin oder der Studienleiter oderdessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.

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Prüfungsordnung

� 4.Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit, bei Stim-mengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzen-den den Ausschlag.

� § 6 PrüfungsfächerPrüfungsfächer sind a) Pflichtfächer:1. Betriebswirtschaftslehre2. Volkswirtschaftslehre3. Recht sowieb) Pflichtwahlfächer, z. Zt.:Controlling, Marketing, PersonalmanagementZwei von drei Pflichtwahlfächern werden im Rahmen der schrift-lichen Diplomprüfung geprüft.

� § 7 PrüfungsbestandteileIn jedem Prüfungsfach sind eine schriftliche und eine mündlichePrüfung abzulegen. Die schriftliche Prüfung geht der mündlichenPrüfung voraus. Für den schriftlichen Teil der Prüfung können nach § 11 auch Ergeb-nisse von Leistungsklausuren aus dem VWA-Studium angerechnetwerden.

� § 8 Schriftliche Prüfung� 1.

Die schriftliche Prüfung umfasst drei Prüfungsleistungen aus denPflichtfächern und eine Prüfungsleistung aus zwei von drei Pflicht-wahlfächern.

� 2.Die Diplomprüfungsklausuren sind in je vier Zeitstunden anzufertigen.Für jede der Klausuren können der Kandidatin oder dem Kandidatenzwei Aufgaben zur Auswahl gestellt werden.Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat nachweislich ohne Verschul-den an der Fertigung einer Diplomprüfungsklausur verhindert war, hatsie oder er eine Ersatz-Klausur zu dem von der Studienleiterin oder demStudienleiter gesetzten Termin anzufertigen.

� 3.Für Studierende, die zusätzlich in den Bachelor-Studiengang einge-schrieben sind, gilt:Auf Antrag kann die Kandidatin oder der Kandidat in einem derPrüfungsfächer aus § 6 an Stelle einer Diplomprüfungsklausur eineStudienarbeit anrechnen lassen. Anhand des Inhalts dieser Arbeitentscheidet die Studienleiterin oder der Studienleiter im Benehmenmit der die Arbeit betreuenden Tutorin oder dem die Arbeit betreuen-den Tutor, für welches Fach dieser Antrag gestellt werden kann.

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Prüfungsordnung

� § 9 Mündliche Prüfung� 1.

Zur mündlichen Prüfung kann nicht zugelassen werden, wer in zweischriftlichen Diplomprüfungsklausuren die Note „mangelhaft“ oder„ungenügend“ erhalten hat.

� 2.Wird die Zulassung versagt, so ist die Diplom- Prüfung nicht bestan-den.

� 3.Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die in § 6 genanntenPrüfungsfächerBestandteile der mündlichen Prüfung sind eine Gruppen- oder Einzel-prüfung in jedem Prüfungsfach und ein freier Vortrag aus einem derin § 6 genannten Prüfungsfächer.

� 4.Bei Gruppenprüfungen sollen höchstens fünf Kandidatinnen oderKandidaten zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Die Prü-fungszeit soll je Kandidatin oder Kandidat und Fach etwa 10 Minutenbetragen.Der freie Vortrag soll 10 Minuten betragen.

� 5.Personen, die berechtigtes Interesse nachweisen, können von derPrüfungsausschussvorsitzenden oder dem Prüfungsausschussvor-sitzenden als Zuhörerin oder Zuhörer zugelassen werden, soweit esdie Räumlichkeiten erlauben, und die Kanditatinnen oder Kanditatenzustimmen.

� § 9 a Vorgezogener Prüfungsteil� 1.

Die Akademie kann die schriftliche und mündliche Prüfung im Prü-fungsgebiet Rechtswissenschaft (§ 6 a) Ziff. 3) vorziehen.

� 2.Für die Teilnahme am vorgezogenen Prüfungsteil ist erforderlich, dass a) ein ordnungsgemäßes Studium von wenigstens 5 Semestern und b) die erforderlichen Studienklausuren in dem betreffenden Prüfungs-gebiet nachgewiesen werden (§ 2 Abs.1 c).

� 3.Das Ergebnis der vorgezogenen Prüfung wird dem Studierendenschriftlich bekannt gegeben. Es wird auf das Prüfungsergebnis nach§ 11 angerechnet. Wiederholt ein Studierender die Wirtschaftsdiplom-Prüfung, so kann die Rechtsprüfung auf Antrag einmal angerechnetwerden, wenn mindestens die Fachnote „ausreichend“ erreicht wurdeund die Wirtschaftsdiplom-Prüfung spätestens nach weiteren dreiSemestern abgeschlossen wird. Eine Anrechnung über diesen Zeit-raum hinaus ist nicht möglich.

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Prüfungsordnung

� § 10 Täuschungsversuch, Ordnungsverstoß, Rücktritt� 1.

Bei Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel durcheine Kandidatin oder einen Kandidaten, können diese von der Prü-fung ausgeschlossen oder die betreffende Diplomprüfungsklausurmit „ungenügend“ bewertet werden. Im ersteren Falle gilt dieGesamtprüfung als nicht bestanden.Auf die in Satz 1 vorgesehenen Folgen kann auch erkannt werden,wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat nach Ausgabe der Aufgabenicht zugelassene Hilfsmittel mit sich führt oder wenn sie oder er insonstiger Weise gegen die Ordnung verstößt.

� 2.Die Bestimmung des Absatzes 1 gilt sinngemäß auch für die münd-liche Prüfung.

� 3.Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen des Ab-satzes 1 oder 2 vorlagen, so kann der Prüfungsausschuss die ergan-genen Prüfungsentscheidung zurücknehmen und aussprechen, dassdie Prüfung nicht bestanden ist, oder die Fachnote und die Gesamt-note zum Nachteil der Kandidatin oder des Kandidaten abändern.

� 4.Tritt die Kandidatin oder der Kandidat zur schriftlichen Prüfung nichtan oder gibt sie oder er eine Diplomprüfungsklausur nicht ab, so giltdies als Rücktritt von der Prüfung. Bei erneuter Prüfungsteilnahmesind alle Prüfungsleistungen neu zu erbringen.

� 5.Tritt die Kandidatin oder der Kandidat zur mündlichen Prüfung nichtan oder tritt sie oder er nach Beginn der mündlichen Prüfung ohneeinen dem Prüfungsausschuss als ausreichend erscheinenden Ent-schuldigungsgrund von der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung alsnicht bestanden.

� § 11 Prüfungsergebnis� 1.

Das Prüfungsergebnis wird zunächst für die einzelnen schriftlichenund mündlichen Leistungen festgesetzt. Dabei beträgt der Anteil der schriftlichen Prüfung 70% und der dermündlichen Prüfung 30% nach folgendem Anrechnungsmodus:

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Prüfungsordnung

Schriftliche Prüfung:Sofern eine Leistungsklausur mit einem besseren Ergebnis als demder Diplomprüfungsklausur im jeweiligen Prüfungsfach vorliegt, gehtdiese mit 10%, die Diplomprüfungsklausur mit 60% in das Gesamt-ergebnis des Prüfungsfaches ein. Anderenfalls geht die Bewertungder Diplomprüfungsklausur mit 70% in dieses Gesamtergebnis ein.Die Pflichtwahlfachklausur kann dabei nicht als BWL-Leistungs-Klausur angerechnet werden.Nicht anrechenbar sind außerdem die Klausuren „Buchführung undAbschluss“ und „Mathematische Grundlagen der Wirtschafts-theorie“.

Mündliche Prüfung:Das Ergebnis des Vortrags geht mit 10%, das der mündlichen Prüfungmit 20% in das Gesamtergebnis des betreffenden Prüfungsfachesein. In den drei übrigen Fächern geht das Ergebnis der mündlichenPrüfung mit 30% in das Gesamtergebnis des jeweiligen Prüfungs-faches ein.Die Gesamtnote der Diplomprüfung wird aus den Gesamtergebnissender Prüfungsfächer mit folgender Gewichtung ermittelt:Betriebswirtschaftslehre 35%, Volkswirtschaftslehre 25%, Recht 25%,Pflichtwahlfach 15%.

� 2.Das Prüfungsergebnis wird durch eine der folgenden Noten ausge-drückt:� sehr gut (1) 1,0 – 1,4

eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechendeLeistung. Der Prüfungsausschuss kann in Fällen ganz außerge-wöhnlicher Leistungen das Gesamtprädikat „mit Auszeichnung“verleihen,

� gut (2) 1,5 – 2,4- eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung,

� befriedigend (3) 2,5 – 3,4- eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung,

� ausreichend (4) 3,5 – 4,4- eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen denAnforderungen noch entspricht,

� mangelhaft (5) 4,5 – 5,4- eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, diejedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnissevorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben wer-den können,

� ungenügend (6) 5,5 – 6,0- eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei derselbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dassdie Mängelin absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

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Prüfungsordnung

� 3.Das Gesamtergebnis darf nicht besser als „ausreichend“ lauten,wenn die Kandidatin oder der Kandidat in einem Prüfungsfach alsTeilergebnis „ungenügend“ erhalten hat.

� 4.Die Prüfung ist nicht bestanden, wenna) in einem Prüfungsfach die Note „ungenügend“ lautet und nicht einAusgleich entweder mit der Note „gut“ in einem anderen Prüfungs-fach oder mit der Note „befriedigend“ in zwei anderen Prüfungs-fächern erzielt ist,b) in zwei Prüfungsfächern die Note auf „mangelhaft“ oder „ungenü-gend“ lauten,c) im Pflichtfach „Betriebswirtschaftslehre“ das Prüfungsergebnisschlechter als „ausreichend“ ist,d) das Gesamtergebnis schlechter als „ausreichend“ ist.In diesen Fällen wird das Gesamtergebnis lediglich mit “nicht bestan-den“ ausgedrückt.

� § 12 Wiederholung der Prüfung� 1.

Die nicht bestandene Prüfung kann - vorbehaltlich Abs. 2 - nur einmalund zwar frühestens nach einem Jahr und spätestens nach fünf Jahren wiederholt werden.

� 2.Die Wiederholung der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist aufdas nach schriftlicher und mündlicher Prüfung nicht bestandenePrüfungsfach beschränkt, wenn jedes andere Prüfungsfach nachschriftlicher und mündlicher Prüfung jeweils nicht schlechter als mitbefriedigend benotet wurde.Andernfalls ist die gesamte schriftliche und mündliche Prüfung zuwiederholen.

� § 13 Akademie-Diplom� 1.

Im Falle des Bestehens der Prüfung wird der Kandidatin oder demKandidat das Diplom erteilt. Es soll von der Vorsitzenden oder vomVorsitzenden, den übrigen Mitgliedern des Prüfungsausschussesund von der Akademieleiterin oder vom Akademieleiter, auch wenndieser dem Prüfungsausschuss nicht angehört, sowie von der Präsi-dentin oder vom Präsidenten der zuständigen Industrie- und Han-delskammer unterzeichnet werden.

� 2.Das Diplom enthält das Gesamtergebnis der Prüfung, es kann auchdie Ergebnisse der einzelnen Prüfungsfächer enthalten.

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Prüfungsordnung

� 3.Die Inhaberin oder der Inhaber des Diploms hat das Recht, dieBezeichnung „Betriebswirt/-in (VWA)“ oder „Betriebswirt (VWA)“ zuführen.

� 4.Ein durch Täuschung erschlichenes Diplom kann durch die Akademieinnerhalb von fünf Jahren entzogen werden.

� § 14 Gebühren� 1.

Es werden Prüfungsgebühren erhoben. Die Höhe der Prüfungsge-bühren bestimmt die Akademie.

� 2.In den Fällen des Nichtbestehens der Prüfung, des Ausschlusses vonder Prüfung oder des vorzeitigen Prüfungsabbruchs (vgl. § 10)werden die Gebühren nicht erstattet.

� § 15 InkrafttretenDiese Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters2011/2012 ab dem Studienjahrgang 2011/2012 in Kraft.

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Bachelor of Arts in Management/Betriebswirt/-in (VWA)

...denn:Bildung ist ein Schatz, der seinen Besitzer

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...berufsbegleitend – auch ohne Abitur

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Infos: www.vwa-baden.de

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