Techem Serviceinformation Eichrecht Wasserzaehler Waermezaehler
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Das Eichrecht für
Wasser- und Wärmezähler.
SERVICEINFORMATION
Stand: Januar 2008
EICHRECHT
FÜR WASSER- UND
WÄRMEZÄHLER
In Deutschland gilt die Eichpfl icht.
Grundlage für die Eichpfl icht ist das Gesetz
über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) in
der Fassung vom 23.03.1992 (BGBl. I 1992, 711),
zuletzt geändert am 02.02.2007 (BGBI. I 2007, 58).
Das Eichrecht verlangt, dass Messgeräte zur
Bestimmung der thermischen Energie (Wär-
me) und der Durchleitmenge von Flüssig-
keiten (Wasser) – also Wärme- und Wasser-
zähler – geeicht werden müssen, wenn sie im
geschäftlichen Verkehr verwendet werden.
Zu den Mess geräten zählen Wohnungs- und
Hauswasserzähler sowie Wärmezähler (Volu-
menmessteil, Temperaturfühler, Rechenwerk).
Unter geschäftlichem Verkehr versteht man
den Einsatz dieser Messgeräte zu Geschäfts-
Das Eichrecht – die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick.
zwecken, d. h., wenn die Anzeige-Ergebnisse
der Messgeräte Grundlage der Abrechnung
von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten
zwischen Hauseigentümer und Bewohnern
bzw. bei Eigentümergemeinschaften sind.
Eichfähigkeit und Eichung.
Ein Messgerät ist eichfähig, wenn die Physika-
lisch-Technische Bundesanstalt (PTB) oder die
zuständige EU-Behörde seine Messsicherheit
geprüft und seine Bauart zugelassen hat. Ob
das Gerät geeicht ist, können Sie am Haupt-
stempel auf dem Gerät erkennen: Er gibt Aus-
kunft über das Jahr der Eichung und über die
Prüfstelle – das kann entweder eine zustän-
dige Behörde oder eine staatlich anerkannte
Prüfstelle beim Herstellerbetrieb sein.
Beispiele von Hauptstempeln für die Eichung.
Wasser Wärme
Rückseite(Jahr der Eichung)
WB1
KB2
08 08
Aufkleber/ Beschriftung
WB1 08
KB1
08
Bleiverplombte Vorderseite (Kennzeichen der Prüfstelle)
Übersicht über die Gültigkeitsdauer der Eichung.
Ordnungswidrigkeiten und die Folgen.
Nach dem Eichgesetz liegt eine ordnungs-
widrige Handlung vor, wenn vorsätzlich oder
fahrlässig nicht geeichte Messgeräte im ge-
schäftlichen Verkehr verwendet werden.
Solche Ordnungswidrigkeiten können mit
Geld bußen bis zu EUR 10.000,– (§ 25 Abs. 1
EichG i.V.m. § 19 Abs. 4 EichG) geahndet
werden – auch dann, wenn sich Hauseigen-
tümer und Bewohner auf die Verwendung
nicht geeichter Geräte geeinigt haben.
Eichgültigkeit.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung wird in Jah-
ren nach Ablauf des Kalenderjahres bemes-
sen, in dem das Messgerät geeicht wurde.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt bei:
Messgeräten für Kaltwasser: 6 Jahre.
Messgeräten für Warmwasser: 5 Jahre.
Messgeräten für Wärme: 5 Jahre.
Pfl ichten für Verwender.
Die aus Eichgesetz und Verordnungen resul-
tierenden Pfl ichten für den Verwender von
Messgeräten bringen eine Reihe von Fragen
und Aufgaben für Hausverwalter und Haus-
besitzer mit sich, wie z. B.:
• Sind die verwendeten Geräte geeicht?•
• Wie kann die Erfüllung der eichrechtlichen •
For derungen jederzeit sichergestellt wer-
den?
• Wann laufen die Fristen geeichter Geräte ab, •
wann wird ein Austausch erforderlich?
• Wer ersetzt diese durch Geräte mit gültiger/ •
neuer Eichung?
• Wie werden die dazu notwendigen Maßnah-•
men – ohne Unterbrechung der Messung –
abgewickelt?
Geräteservice.
Mit dem Techem Miet- oder Wartungsservice
können Sie sicher sein, dass alle Bestim-
mungen jederzeit eingehalten werden: Beim
Einbau der Geräte ebenso wie bei der War-
tung und dem rechtzeitigen Austausch nach
Ablauf der Eichgültigkeit. Die Kosten für beide
Geräte service-Angebote sind in der Regel
umlage fähig.
Wir sind fl ächendeckend für Sie da.
Ihre persönlichen Ansprechpartner in Ihrer
Techem Niederlassung beraten Sie gerne.
Sprechen Sie mit uns.
Messgeräte für Kaltwasser
(Kaltwasserzähler)
Eichung erfolgte
199920002001200220032004
Austausch im Jahr
200520062007200820092010
Messgeräte für Warmwasser und Wärme
(Warmwasser- und Wärmezähler)
Eichung erfolgte
199920002001200220032004
Austausch im Jahr
200420052006200720082009
Techem.
Deutschlandweit immer für Sie da.
Techem ist bundesweit und fl ächendeckend
vor Ort für Sie da. Mit allen Services rund
um das Erfassen und Abrechnen von
Wärme- und Wasserverbrauch – mit
Geräten und Systemen, die mehr können
als erfassen: Sie sparen aktiv Energie.
Zusätzlich verhilft Ihnen Techem zu
weiteren Vorteilen: Sie optimieren Ihre
Arbeitsabläufe und senken Ihre Verwal-
tungskosten nachhaltig.
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Techem Energy Services GmbH
Hauptstraße 89
65760 Eschborn
www.techem.de/gesetze
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Ident-Nr. 091869