Techem Serviceinformation Eichrecht Wasserzaehler Waermezaehler

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Das Eichrecht für Wasser- und Wärmezähler. SERVICEINFORMATION Stand: Januar 2008

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Eine Serviceinformation zum Thema Eichrecht Wasserzaehler Waermezaehler

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Das Eichrecht für

Wasser- und Wärmezähler.

SERVICEINFORMATION

Stand: Januar 2008

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EICHRECHT

FÜR WASSER- UND

WÄRMEZÄHLER

In Deutschland gilt die Eichpfl icht.

Grundlage für die Eichpfl icht ist das Gesetz

über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) in

der Fassung vom 23.03.1992 (BGBl. I 1992, 711),

zuletzt geändert am 02.02.2007 (BGBI. I 2007, 58).

Das Eichrecht verlangt, dass Messgeräte zur

Bestimmung der thermischen Energie (Wär-

me) und der Durchleitmenge von Flüssig-

keiten (Wasser) – also Wärme- und Wasser-

zähler – geeicht werden müssen, wenn sie im

geschäftlichen Verkehr verwendet werden.

Zu den Mess geräten zählen Wohnungs- und

Hauswasserzähler sowie Wärmezähler (Volu-

menmessteil, Temperaturfühler, Rechenwerk).

Unter geschäftlichem Verkehr versteht man

den Einsatz dieser Messgeräte zu Geschäfts-

Das Eichrecht – die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick.

zwecken, d. h., wenn die Anzeige-Ergebnisse

der Messgeräte Grundlage der Abrechnung

von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten

zwischen Hauseigentümer und Bewohnern

bzw. bei Eigentümergemeinschaften sind.

Eichfähigkeit und Eichung.

Ein Messgerät ist eichfähig, wenn die Physika-

lisch-Technische Bundesanstalt (PTB) oder die

zuständige EU-Behörde seine Messsicherheit

geprüft und seine Bauart zugelassen hat. Ob

das Gerät geeicht ist, können Sie am Haupt-

stempel auf dem Gerät erkennen: Er gibt Aus-

kunft über das Jahr der Eichung und über die

Prüfstelle – das kann entweder eine zustän-

dige Behörde oder eine staatlich anerkannte

Prüfstelle beim Herstellerbetrieb sein.

Beispiele von Hauptstempeln für die Eichung.

Wasser Wärme

Rückseite(Jahr der Eichung)

WB1

KB2

08 08

Aufkleber/ Beschriftung

WB1 08

KB1

08

Bleiverplombte Vorderseite (Kennzeichen der Prüfstelle)

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Übersicht über die Gültigkeitsdauer der Eichung.

Ordnungswidrigkeiten und die Folgen.

Nach dem Eichgesetz liegt eine ordnungs-

widrige Handlung vor, wenn vorsätzlich oder

fahrlässig nicht geeichte Messgeräte im ge-

schäftlichen Verkehr verwendet werden.

Solche Ordnungswidrigkeiten können mit

Geld bußen bis zu EUR 10.000,– (§ 25 Abs. 1

EichG i.V.m. § 19 Abs. 4 EichG) geahndet

werden – auch dann, wenn sich Hauseigen-

tümer und Bewohner auf die Verwendung

nicht geeichter Geräte geeinigt haben.

Eichgültigkeit.

Die Gültigkeitsdauer der Eichung wird in Jah-

ren nach Ablauf des Kalenderjahres bemes-

sen, in dem das Messgerät geeicht wurde.

Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt bei:

Messgeräten für Kaltwasser: 6 Jahre.

Messgeräten für Warmwasser: 5 Jahre.

Messgeräten für Wärme: 5 Jahre.

Pfl ichten für Verwender.

Die aus Eichgesetz und Verordnungen resul-

tierenden Pfl ichten für den Verwender von

Messgeräten bringen eine Reihe von Fragen

und Aufgaben für Hausverwalter und Haus-

besitzer mit sich, wie z. B.:

• Sind die verwendeten Geräte geeicht?•

• Wie kann die Erfüllung der eichrechtlichen •

For derungen jederzeit sichergestellt wer-

den?

• Wann laufen die Fristen geeichter Geräte ab, •

wann wird ein Austausch erforderlich?

• Wer ersetzt diese durch Geräte mit gültiger/ •

neuer Eichung?

• Wie werden die dazu notwendigen Maßnah-•

men – ohne Unterbrechung der Messung –

abgewickelt?

Geräteservice.

Mit dem Techem Miet- oder Wartungsservice

können Sie sicher sein, dass alle Bestim-

mungen jederzeit eingehalten werden: Beim

Einbau der Geräte ebenso wie bei der War-

tung und dem rechtzeitigen Austausch nach

Ablauf der Eichgültigkeit. Die Kosten für beide

Geräte service-Angebote sind in der Regel

umlage fähig.

Wir sind fl ächendeckend für Sie da.

Ihre persönlichen Ansprechpartner in Ihrer

Techem Niederlassung beraten Sie gerne.

Sprechen Sie mit uns.

Messgeräte für Kaltwasser

(Kaltwasserzähler)

Eichung erfolgte

199920002001200220032004

Austausch im Jahr

200520062007200820092010

Messgeräte für Warmwasser und Wärme

(Warmwasser- und Wärmezähler)

Eichung erfolgte

199920002001200220032004

Austausch im Jahr

200420052006200720082009

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Techem.

Deutschlandweit immer für Sie da.

Techem ist bundesweit und fl ächendeckend

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Ident-Nr. 091869