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infra VA 063 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh Vertraulichkeit: C0 (öffentliches Dokument) Version: 001 vom 42794,96 Inhaltsverzeichnis 1 Beweggründe und Geltungsbereich................................................4 2 Allgemeine Informationen.......................................................4 2.1 Anschrift.................................................................4 2.2 Telefonnummern............................................................4 2.2.1 allgemeine Telefonnummern...............................................4 2.2.2 Technischer Kundendienst................................................4 2.2.3 Störungsdienst..........................................................4 2.3 Internet..................................................................4 3 Grundlagen.....................................................................5 3.1 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk.................................................5 3.2 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV..................................5 3.3 Ergänzende Bedingungen (Anlage 1) zur Niederspannungsanschlussverordnung - NAV.......................................................................5 3.4 Bundesweit gültige technische Anschlussbedingungen (TAB 2007).............5 3.5 Hinweise zu den bundesweit gültigen technischen Anschlussbedingungen......5 3.6 Richtlinien und Merkblätter zu den TAB und für Sondervertragskunden.......5 3.6.1 Richtlinie für Netzanschlüsse von Verbrauchsanlagen.....................5 3.6.2 Merkblatt für Mess- und Wandler-Schränke (halbindirekte Messung) des VBEW ........................................................................5 3.6.3 Richtlinie Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1 des VDN...............5 3.6.4 Richtlinie Notstromaggregate des VDN....................................5 3.6.5 Ausarbeitung zum Netzanschluss von EEG-Anlagen..........................5 3.6.6 VBEW-Hinweis: Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 5 3.6.7 Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz..............5 3.6.8 Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen. .5 3.6.9 Technische Richtlinien zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-Anlagen bei Netzüberlastung...................5 3.6.10. Technische Ausführungen der Fernwirkanlage zum Einspeisemanagement bei Bestandsanlagen >100 kW................................................5 Seite 1 von 41

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infra VA 063Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

Vertraulichkeit: C0 (öffentliches Dokument) Version: 001 vom 01.03.2017

Inhaltsverzeichnis

1 Beweggründe und Geltungsbereich.............................................................................................................42 Allgemeine Informationen.............................................................................................................................. 4

2.1 Anschrift................................................................................................................................................. 4

2.2 Telefonnummern.................................................................................................................................... 4

2.2.1 allgemeine Telefonnummern.............................................................................................................4

2.2.2 Technischer Kundendienst................................................................................................................4

2.2.3 Störungsdienst.................................................................................................................................. 4

2.3 Internet................................................................................................................................................... 4

3 Grundlagen..................................................................................................................................................... 53.1 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk........5

3.2 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV.......................................................................................5

3.3 Ergänzende Bedingungen (Anlage 1) zur Niederspannungsanschlussverordnung - NAV.....................5

3.4 Bundesweit gültige technische Anschlussbedingungen (TAB 2007)......................................................5

3.5 Hinweise zu den bundesweit gültigen technischen Anschlussbedingungen...........................................5

3.6 Richtlinien und Merkblätter zu den TAB und für Sondervertragskunden................................................5

3.6.1 Richtlinie für Netzanschlüsse von Verbrauchsanlagen......................................................................5

3.6.2 Merkblatt für Mess- und Wandler-Schränke (halbindirekte Messung) des VBEW.............................5

3.6.3 Richtlinie Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1 des VDN.........................................................5

3.6.4 Richtlinie Notstromaggregate des VDN.............................................................................................5

3.6.5 Ausarbeitung zum Netzanschluss von EEG-Anlagen........................................................................5

3.6.6 VBEW-Hinweis: Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen........................5

3.6.7 Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz.....................................................5

3.6.8 Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen..................................5

3.6.9 Technische Richtlinien zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-Anlagen bei Netzüberlastung........................................................................................................................... 5

3.6.10 Technische Ausführungen der Fernwirkanlage zum Einspeisemanagement bei Bestandsanlagen >100 kW............................................................................................................................................ 5

4 Hinweise der infra fürth gmbh zu den technischen Anschlussbestimmungen........................................54.1 Allgemeine Hinweise.............................................................................................................................. 5

4.2 Anmeldeverfahren.................................................................................................................................. 5

4.2.1 Netzanschlüsse................................................................................................................................. 5

4.2.2 Elektrisch betriebene Geräte zur Heizung oder Warmwasserbereitung einschließlich Wärmepumpen.................................................................................................................................. 6

4.2.3 Messeinrichtungen für Sondertarife...................................................................................................6

4.2.4 Erweiterung und Änderung elektrischer Anlagen..............................................................................6

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

4.2.5 Eigenerzeugungsanlagen.................................................................................................................. 6

4.2.6 Messstellenbetrieb durch Dritte (fremder Messstellenbetreiber).......................................................6

4.3 Inbetriebsetzung..................................................................................................................................... 6

4.4 Plombenverschlüsse.............................................................................................................................. 7

4.5 Netzanschluss (Hausanschluss).............................................................................................................7

4.6 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze......................................................................................10

4.6.1 Zählerplätze..................................................................................................................................... 10

4.6.2 Sonstiges......................................................................................................................................... 10

4.7 Steuerung und Datenübertragung........................................................................................................11

4.7.1 Messsystem, Tarifschaltung und Steuereinrichtungen....................................................................11

4.7.2 Anbindung von Kommunikationseinrichtungen................................................................................11

4.7.3 Sonstiges......................................................................................................................................... 11

4.8 Tonfrequenz - Rundsteueranlagen.......................................................................................................12

4.9 Vorübergehend angeschlossene Anlagen............................................................................................12

4.10 Auswahl von Schutzmaßnahmen.........................................................................................................12

4.11 Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb......................................................................13

4.12 Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme von elektrischen Anlagen nach Sperrung oder Schuldabnahme.................................................................................................................................... 14

4.13 Schutz vor Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen......................................................14

4.14 Fundamenterder................................................................................................................................... 14

5 Formulare und Anlagen zur TAB................................................................................................................. 155.1 Angebotsaufforderung zum Anschluss an das Versorgungsnetz.........................................................15

5.2 Anmeldung von meldepflichtigen Verbrauchsgeräten..........................................................................15

5.3 Anmeldung für vorübergehend angeschlossene elektrische Anlagen (Baustrom)................................15

5.4 Antrag für Erzeugungsanlagen.............................................................................................................15

5.5 Datenblatt Speichersysteme................................................................................................................. 15

5.6 Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb..................................................................15

5.7 Fertigstellungsanzeige.......................................................................................................................... 15

5.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen – Mittelspannungsnetz.........................................15

5.9 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen – Niederspannung................................................15

5.10 Zählerformblatt..................................................................................................................................... 15

5.11 Zählerformblatt fremder Messtellenbetreiber........................................................................................15

6 Zeichnungen (Beispiele).............................................................................................................................. 166.1 Zählerschrank mit Stromkreisverteiler (Einkundenanlage / EFH).........................................................16

6.2 Zählerschrank (Mehrkundenanlage / MFH)..........................................................................................17

6.3 Zählerschrank mit Wandler Messung ≤ 100A.......................................................................................18

6.4 Zählerschrank mit Wandler-Messung >100A........................................................................................19

6.5 Zähleranschlusssäule........................................................................................................................... 21

6.6 Verdrahtungsschema der Steuerleitungen im Zählerschrank...............................................................22

6.7 Steuerung eine Speicherheizung ohne Aufladesteuerung....................................................................23

6.8 Steuerung eine Speicherheizung mit Aufladesteuerung und Restwärmeerfassung (EFH)...................24

6.9 Steuerung einer Speicherheizung mit Aufladesteuerung und Restwärmeerfassung (MFH).................25

6.10 Steuerung von Wärmepumpen.............................................................................................................26

6.11 Steuerung von Direktheizungen...........................................................................................................27

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.12 Fundamenterder................................................................................................................................... 28

6.12.1 Fundamenterders in bewehrtem Fundament...................................................................................28

6.12.2 Fundamenterders in unbewehrtem Fundament...............................................................................29

6.12.3 Fundamenterders in bewehrtem Fundament...................................................................................29

6.13 Eigenerzeugungsanlage mit Eigenverbrauch EEG- und KWK-Anlagen...............................................30

6.14 Eigenerzeugungsanlage für Volleinspeisung........................................................................................31

6.15 Schaltbild einer Niederspannungs-Messwandleranlage.......................................................................32

7 Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis.......................................................328 Dokumentendefinition.................................................................................................................................. 33

8.1 Dokumentation..................................................................................................................................... 33

8.2 Verteiler................................................................................................................................................ 33

8.2.1 Druckversion................................................................................................................................... 33

8.2.2 Dateizugriff...................................................................................................................................... 33

8.2.3 Veröffentlichung.............................................................................................................................. 33

8.3 Historie................................................................................................................................................. 33

9 Inkrafttreten................................................................................................................................................... 33

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

1 Beweggründe und Geltungsbereich

Die technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Verteilnetz der infra fürth gmbh sowie für Netzanschlussänderungen.

Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes.

Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt die zum Erstellungs- oder Umbau-Zeitpunkt gültige TAB.

2 Allgemeine Informationen

Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei allen Fragen, mit Tipps und Informationen, persönlich weiter.

2.1 Anschrift

infra fürth gmbhLeyher Straße 6990763 Fürth

2.2 Telefonnummern

2.2.1 allgemeine Telefonnummern

Für Informationen zu Umzügen, Verbrauchsabrechnungen, Energiepreise, usw.

Kundenhotline: 0911 9704 – 4000 Kundenhotline Fax: 0911 9704 – 4001

2.2.2 Technischer Kundendienst

Hotline 0911 9704 – 4455 Telefax 0911 9704 – 4456 Mail [email protected]

2.2.3 Störungsdienst

Diensthabender Mitarbeiter 0911 9704 – 4444 Telefax 0911 9704 – 4445

2.3 Internet

Alle relevanten Verordnungen stellen wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung (www.infra-fuerth.de).

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

3 Grundlagen

3.1 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk

3.2 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

3.3 Ergänzende Bedingungen (Anlage 1) zur Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

3.4 Bundesweit gültige technische Anschlussbedingungen (TAB 2007)

3.5 Hinweise zu den bundesweit gültigen technischen Anschlussbedingungen

3.6 Richtlinien und Merkblätter zu den TAB und für Sondervertragskunden

3.6.1 Richtlinie für Netzanschlüsse von Verbrauchsanlagen

3.6.2 Merkblatt für Mess- und Wandler-Schränke (halbindirekte Messung) des VBEW

3.6.3 Richtlinie Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1 des VDN

3.6.4 Richtlinie Notstromaggregate des VDN

3.6.5 Ausarbeitung zum Netzanschluss von EEG-Anlagen

3.6.6 VBEW-Hinweis: Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen

3.6.7 Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

3.6.8 Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

3.6.9 Technische Richtlinien zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-Anlagen bei Netzüberlastung

3.6.10 Technische Ausführungen der Fernwirkanlage zum Einspeisemanagement bei Bestandsanlagen >100 kW

4 Hinweise der infra fürth gmbh zu den technischen Anschlussbestimmungen

4.1 Allgemeine Hinweise

Zu den Ausführungen dieses Dokumentes, sind die folgenden Dokumente in ihrer jeweils gültigen Fassung, besonders zu beachten:

TAB 2007 VDE-AR-N 4101 VDE-AR-N 4102 VDE-AR-N 4105

4.2 Anmeldeverfahren

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 2 „Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte“.

4.2.1 Netzanschlüsse

Die Erstellung, Änderung oder Verstärkung von Niederspannungsnetzanschlüssen ist mit einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsaufforderung (siehe Kapitel 5.1) zu beantragen.

Mit der Angebotsaufforderung ist ein Lageplan im Maßstab 1:1000 sowie ein Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit der eingezeichneten Entwässerung einzureichen.

Nach Eingang der kompletten Unterlagen, erfolgt die technische Bearbeitung.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

4.2.2 Elektrisch betriebene Geräte zur Heizung oder Warmwasserbereitung einschließlich Wärmepumpen

Bei elektrisch betriebenen Geräten zur Heizung oder Warmwasserbereitung ist vor dem Einbau die Belastbarkeit der Hauptleitungen und Verteilungen, unter Berücksichtigung bereits vorhandener Geräte, vom Elektroinstallateur zu prüfen.

Geräte zur Heizung (einschl. Wärmepumpe), Klimatisierung, Warmwasserbereitung und Elektroherde mit einer Anschlussleistung von >4,6 kW sind meldepflichtig. Jede/r Neuanschluss, Veränderung (Austausch, Verstärkung) oder Stilllegung entsprechender Geräte ist mit dem Formular „Anmeldung elektrischer Verbrauchsgeräte“ (siehe Kapitel 5.2) sowie einer Fertigstellungsanzeige (siehe Kapitel 5.7) der infra fürth gmbh (nachfolgend kurz infra genannt) anzuzeigen.

4.2.3 Messeinrichtungen für Sondertarife

Sind getrennte Messeinrichtungen, welche einem eingeschränktem Bezug unterliegen wie zum Beispiel für elektrische Raumheizungen (z. B. Speicheröfen, Direktheizungen) oder Wärmepumpen vorhanden, dürfen an diese elektrischen Verbrauchsgeräte welche nicht in direktem Zusammenhang mit dieser Messung stehen (z. B. Durchlauferhitzer) nicht angeschlossen werden.

Sind bei Wärmepumpen-Anlagen elektrische Heizpatronen zur Spitzenlast Abdeckung vorgesehen, so sind diese für die infra wie die Wärmepumpe selbst steuerbar auszuführen.

4.2.4 Erweiterung und Änderung elektrischer Anlagen

Erweiterungen und Änderungen vorhandener elektrischer Anlagen sind gemäß Niederspannungsanschlussverordnung §13 (NAV) der infra mit einer Fertigstellungsanzeige (siehe Kapitel 5.7) anzuzeigen.

Die Ausführung der Erweiterung oder Änderung ist vor Beginn der Installationsarbeiten vom Elektroinstallateur mit der infra abzustimmen.

4.2.5 Eigenerzeugungsanlagen

Der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen (wie z. B. EEG-, KWK- oder Biomasseanlagen) an das Niederspannungsnetz der infra ist vor Beginn der Installation schriftlich zum Zweck einer Netzüberprüfung mit dem Formular „Antrag für Erzeugungsanlagen am Netz der infra-fürth gmbh“ (siehe Kapitel 5.4) anzumelden.

In diesem Antrag ist neben der Anlagenart auch die geplante Anlagenleistung mitzuteilen. Dem Antrag ist gem. VDE-AR-N 4105 ein Lageplan sowie ein Anschluss und Betriebskonzept beizufügen. Eine Aufstellung der verschiedenen Anschlussmöglichkeiten von Eigenerzeugungsanlagen (wie z. B. EEG-, KWK- oder Biomasseanlagen) sind hierzu im Kapitel 6 unter den Merkblättern und Technischen Richtlinien aufgeführt.

4.2.6 Messstellenbetrieb durch Dritte (fremder Messstellenbetreiber)

Für jede durch einen fremden Messstellenbetreiber an das Netz der infra angeschlossenen Messeinrichtung, ist vom Errichter der Anlage jeweils eine „Zählermeldung für Messeinrichtungen durch einen dritten Messstellenbetreiber“ (siehe Kapitel 5.11) einzureichen.

4.3 Inbetriebsetzung

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 3 Inbetriebsetzung der elektrischer Anlage

Die Inbetriebsetzung von Anlagen (Neuanlagen, Wiederinbetriebnahme, Trennung und Zusammenlegung) gemäß § 14 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist mit der Fertigstellungsanzeige (siehe Kapitel 5.7) zu beantragen.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

Mit Firmenstempel und Unterschrift bestätigt der Installateur die Prüfung über die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung gem. DIN VDE 0100.

Der Installateur/Anschlussnehmer nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die infra durch die Vornahme oder Unterlassung der Prüfung der Anlage sowie durch ihren Anschluss an das Leitungsnetz keinerlei Haftung übernimmt.

Für den Einbau, die Auswechslung und den Ausbau von Elektrizitätszählern ist pro Zähler ein Zählerformblatt -Strom- (siehe Kapitel 5.10) erforderlich. Sollte der Einbau von Messeinrichtungen bei Neuanlagen durch einen Dritten (fremder Messstellenbetreiber) erfolgen, so ist an Stelle des Zählerformblattes eine Zählermeldung für Messeinrichtungen (siehe Kapitel 5.11) zu verwenden.

Zwingend erforderlich sind auf unserem Zählerformblatt die Unterschriften des Stromabnehmers (Anschlussnutzer), bei leeren Wohnungen/Häusern die Unterschrift des Haus-/Wohnungs-/Grundstück-seigentümers und die Unterschrift des Kostentragenden der Zählerbewegung. Eine Unterschrift des Installateurs im Auftrag ist nicht möglich.

Durch die infra erfolgt die Inbetriebnahme nur bis zur Trenn- und Überstromschutzeinrichtung vor dem Zähler. Eine Inbetriebnahme durch das Installationsunternehmen darf gem. §14 Abs. 1 NAV nur nach vorheriger Zustimmung durch den Netzbetreiber erfolgen. Die Betätigung dieser Einrichtung zur Prüfung und Inbetriebsetzung der Kundenanlage darf nur der verantwortliche Elektroinstallateur vornehmen.

Wird eine Anlage zur Inbetriebsetzung angemeldet und kann diese nicht durchgeführt werden, wird jede weiter notwendige Anfahrt zu Lasten des Verursachers berechnet.

4.4 Plombenverschlüsse

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 4 Plombenverschlüsse

Stempelmarken oder Plomben der amtlich beglaubigten Messgeräte für die Zählung elektrischer Energie (Zähler, Stromwandler, Tarifschaltgeräte usw.) dürfen nach den eichrechtlichen Bestimmungen nicht entfernt oder beschädigt werden.

Das Entfernen von Plomben bedarf der Zustimmung durch die infra.

Eine Wiederverplombung ist unverzüglich zu veranlassen.

Die Plombierung erfolgt grundsätzlich durch die infra.

Stellt ein Elektroinstallateur das Fehlen von Plomben fest und ist er von der infra nicht ermächtigt selbst Plombierungen durchzuführen, so ist dieses mit dem Formular „Fertigstellungsanzeige“ (siehe Kapitel 5.7) bekannt zu geben.

Jeder im Versorgungsgebiet der infra ansässige und zugelassene Elektroinstallateur kann eine Plombenzange mit fortlaufender Nummerierung bei der infra erwerben. Durch den Erwerb und der schriftlichen Erklärung zur Plombierbereitschaft ist er berechtigt, Plombierungen im Versorgungsgebiet der infra durchzuführen.

Die infra erkennt Plombierarbeiten von Installateuren, welche bei anderen Netzbetreibern im Installateur-verzeichnis eingetragen sind, an. Voraussetzung hierfür ist eine Erklärung zur Plombierbereitschaft im Versorgungsgebiet der infra mit der Angabe des Netzbetreibers, bei welchem die Zulassung besteht, und der dortigen Zangennummer.

4.5 Netzanschluss (Hausanschluss)

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 5 Netzschluss ( Hausanschluss)

Für die Erstellung des Netzanschlusses ist grundsätzlich die infra verantwortlich. Die Netzanschlussleitungen werden auf kürzestem Weg von der Versorgungsleitung in der Straße geradlinig zum zu versorgenden Gebäude verlegt. Bis zur Eigentums- und Übergabestelle hat die infra den Unterhalt auf die Netzanschlussleitung. Als Eigentums- und Übergabestelle können, in Absprache mit dem Anschlussnehmer, auch Anschlussschränke (OTM mit HAK, Anschlussschrank mit

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

Abnehmersicherungsleiste) oder Zähleranschlussschränke aufgestellt werden. Die Leitung zwischen Anschluss-/Zählerschrank und Zähleranlage/Verteilung ist bauseits unter Einhaltung des zulässigen Spannungsfalles zu errichten.

Netzanschlusskästen (Hausanschlusskasten) werden unmittelbar nach der Einführung in das Gebäude montiert. Die Einführungsstelle hat an einer Gebäudeaußenwand zu liegen. Die Netzanschlussleitungen werden geradlinig und auf kürzestem Weg zwischen Versorgungsleitung und dem Netzanschlusskasten verlegt.

Hausanschlussräume und -nischen sind in Abstimmung mit der infra und auf der Grundlage der DIN 18012 so zu planen, dass alle Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls die dort vorgesehenen Betriebseinrichtungen ordnungsgemäß installiert und gewartet werden können.

Das Arbeiten bei geöffnetem Hausanschlusskasten ist wegen den damit verbundenen Gefahren und den Auswirkung auf die öffentliche Stromversorgung den Elektroinstallateuren untersagt. Von Fall zu Fall können von der infra Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Bei Abschaltung von Netzanschlüssen, die im Auftrag der infra von Elektroinstallationsfirmen durchgeführt werden, ist der Installateur verpflichtet, die Stromabnehmer vor der beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten.

Durch die infra werden am Hausanschlusskasten 3 Phasen L1 – L3 und ein PEN mit rechtem Drehfeld zur Verfügung gestellt.

Farbbelegung:˗ L 1 = Grau˗ L 2 = Schwarz˗ L 3 = Braun˗ PEN = Grün/Gelb

Der PEN-Leiter des Netzanschlusses (Betriebserder des Netzes) ist mit der Erdungsanlage der elektrischen Anlage zu verbinden. Er darf nicht als Erder der elektrischen Anlage verwendet werden. Unabhängig vom Netzanschluss ist eine Erdungsanlage zu errichten.

Die nach DIN 18015 Teil 1 ist die erforderliche Haupterdungsschiene (Potentialausgleichschiene), sowie auch die Anschlussfahne des Fundamenterder in der Nähe des Netzanschlusses anzuordnen.

An den Anbringungsort des Hausanschlusskasten und an die Verlegung des Niederspannungskabels werden, wegen der hohen Kurzschlussleistung am Netzanschluss, zur Einhaltung des Brandschutzes auf der Grundlage der DIN-VDE 0100 Teil 732 Absatz 4.3. und 5.2., besondere Anforderungen gestellt.

Mit Wirkung zum 01.01.2008 hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren die aktuelle Feuerverordnung (FeuV) Ausgabe 07.12.2012 in Kraft gesetzt.

Hausanschluss und Zählerplätze werden außerhalb der in der Vorschrift genannten Grenzwerte nicht installiert:

nach §5 Abs. 1 FeuV˗ in Räumen mit Feuerstätten: >100 kW bei flüssigen und gasförmigen Brennstoffen˗ in Räumen mit Feuerstätten: >50 kW bei festen Brennstoffen

nach §10 Abs. 2 FeuV˗ in Räumen mit Wärmepumpen: >50 kW Antriebsleistung˗ in Räumen mit BHKW: >35 kW Nennleistung

nach §11 Abs. 1 FeuV˗ in Räumen mit Lagerung von Holzpellets: >10000 l˗ in Räumen mit Lagerung sonstiger fester Brennstoffe: >15000 kg˗ in Räumen mit Lagerung von Heizöl: >5000 l˗ in Räumen mit Lagerung von Flüssiggas: >16 kg

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Sollten in den TAB oder der DIN niedrigere Grenzwerte genannt sein, so gilt immer der niedrige Wert.

Nachfolgend eine Auswahlmatrix der zugelassenen Montageorte:

Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses (HA) im Gebäude

Raumarten HA- Raum

HA- Wand

HA- Nische

Hausanschluss zulässig

Kellerraum ja ja ja

Flur, Treppenraum (nicht über Treppenstufen) nein ja1 ja1

Zählerraum ja ja ja

Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade-, Duschräume nein nein nein

Feuchter bzw. nasser Raum Spritzwasser ≥ IP X4 nein nein nein

Feuchter bzw. nasser Raum Strahlwasser nein nein nein

Lagerraum für Heizöl bis max. 5000 l Gesamtinhalt nein ja2/3/4 ja2/3/4

Brennstofflagerraum für Holzpellets bis 10000 l nein ja4 ja4

Brennstofflagerraum für sonstige feste Brennstoffe bis 15000 kg nein ja4 ja4

Raum mit Feuerstätten

flüssige Brennstoffebis 100 kW Nennleistung nein ja4 ja4

gasförmige Brennstoffe

feste Brennstoffe bis 50 kW Nennleistung nein ja4 ja4

Räume mit Wärmepumpen bis 50 kW Antriebsleistung nein ja4 ja4

Räume mit BHKW bis 35 kW Gesamtleistung nein ja4 ja4

Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd > 30 °C nein nein nein

Garagen bis 100 m2 ≥ IP X4 nein ja5/6 ja5/6

Garagen über 100 m2 nein nein nein

Feuergefährdete Betriebstätten nein nein nein

Explosionsgefährdeter Bereich nein nein nein

Aufzugsraum nein nein nein

1 Bayerische Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (M-LAR) beachten2 auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum3 Hausanschlusskasten und -kabel müssen den Mindestabstand von 0,3 m zu GfK-Tanks bzw. Außenkante der Auffangwanne

einhalten4 Bayerische Feuerungsverordnung (FeuV) beachten5 mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig6 gilt auch für Tiefgaragen

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4.6 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze

4.6.1 Zählerplätze

Im Versorgungsgebiet der infra sind in Neuanlagen bei einem haushaltsüblichen Bezug ≤ 63 A (siehe DIN 18015 Bild A.1 Kurve 1) bzw. einem gewerblichen Bezug oder einer Dauerlast ≤ 50 A eHZ-tragfähige Zählerplätze zu errichten. Diese können sowohl als BKE-I- wie auch als 3HZ-Zählerplätze (Drei-Punkt-Befestigung) ausgeführt werden. Bei Ausführung als 3HZ-Zählerplatz ist dieser mit einer BKE-AZ Adapterplatte nach VDE-AR-N 4101 zu bestücken. Die Bereitstellung sowie die Montage der BKE-AZ Adapterplatte erfolgt durch den Errichter der Anlage.

Bei einem haushaltsüblichen Bezug > 63 A bzw. einem gewerblichen Bezug oder einer Dauerlast > 50 A ist eine halbindirekte Messung (Wandler-Messung) zu errichten. Bis zu einer Absicherung ≤ 100 A kann diese als sogenannte Klein-Wandler-Anlage ausgeführt werden. Anlagen mit einer Absicherung > 100 A dürfen nicht mehr als Klein-Wandler-Anlagen errichtet werden.

Halbindirekte Messungen sind als 3HZ-Zählerplätze auszuführen. Spannungspfadsicherungen sowie Wandler-Trennklemmen sind nach Vorgabe infra auszuführen. Sie sind durch den Anlagen-Errichter beizustellen, einzubauen und von den Messwandlern bzw. Spannungsabgriff bis zu den Wandler-Trennklemmen zu verdrahten.

Bei Wandler-Messungen > 100 A sind drei 3HZ-Zählerplätze zur Aufnahme der Messeinrichtung, Tarifschaltgerät und Modem gefordert. Klein-Wandler-Anlagen ≤ 100 A sind mit einem 3HZ-Zählerplatz auszustatten.

Halbindirekte Messungen und Sondermesseinrichtungen sind vor der Ausführung mit der infra abzustimmen. Hierzu ist ein Aufbau- und Verdrahtungsschema zur Genehmigung einzureichen.

Werden Bestandsanlagen mit einer nach VDE-AR-N 4101 verwendbaren Zähleranlage umgebaut bzw. saniert und sind keine eHZ-tragfähigen Zählerplätze vorhanden, müssen BKE-AZ Adapterplatte nach VDE-AR-N 4101 nachgerüstet werden. Die Bereitstellung sowie die Montage der BKE-AZ Adapterplatte erfolgt durch den Errichter der Anlage.

Alle eHZ-tragfähigen Zählerplätze sind mit einem Optischen Kommunikationskopf (OKK) zur Übertragung von Daten und Steuersignalen (z.B. Tarifsteuerung) zwischen einem Zähler und einem Smart Meter Gateway auszustatten. Zu verwenden hierzu ist ein Smart-Meter-Gateway fähiger OKK mit 6-poligem Stecker wie z. B. der OKK-BKE-005-R2-N0 der Fa. EMH oder gleichwertig.

Der Errichter muss die Zählerfelder derart kennzeichnen, dass die Zuordnung der Trennvorrichtung und der Messeinrichtung zur jeweiligen Kundenanlage eindeutig und dauerhaft erkennbar ist.

4.6.2 Sonstiges

Die Änderung und Erweiterung von bestehenden Zähleranlagen mit NZ-Zählertafeln dürfen unter Bezugnahme auf die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit der infra durchgeführt werden.

Bei mehr als einer Kundenanlage in einem Gebäude sind die Zähler grundsätzlich zentral anzuordnen.

Der obere Anschlussraum von Zählerplätzen darf gem. VDE-AR-N 4101 nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden. Es ist sicherzustellen, dass Geräte des Netzbetreibers (z. B. Koppelrelais) oder die RJ45-Buchse für das Home Area Network (HAN) jederzeit nachrüstbar sind.

Zählerabnahmen dürfen nur von Beauftragten der infra vorgenommen werden.

Zum Zweck der Prüfung der technischen Einrichtungen, der Messeinrichtungen sowie zur Ablesung oder Unterbrechung des Anschlusses und/oder der Anschlussnutzung ist den Beauftragten des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers gemäß § 21 NAV der Zutritt zum Grundstück und zu den Räumen des Anschlussnehmers, -nutzers zu gestatten.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

4.7 Steuerung und Datenübertragung

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze, Pkt. 8 Stromkreisverteiler und Pkt. 9 Steuerung und Datenübertragung

4.7.1 Messsystem, Tarifschaltung und Steuereinrichtungen

In allen Zähleranlagen (BKE-I und 3HZ) ist zum Zweck des Einbaus eines Tarifschaltgerätes ein zusätzlicher Platz für dessen Unterbringung vorzusehen. Werden BKE-I Zählerschränke verwendet, kann dieser zusätzliche Platz entfallen. Hier wird das Tarifschaltgerät im vorhandenen Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) eingebaut.

In jedem Zählerschrank (BKE-I und 3HZ) ist im unteren Anschlussraum ein Spannungsabgriff (ungezählt) für die Spannungsversorgung der Betriebsmittel des Messsystems (TRE, Gateway, APZ usw.) vorzusehen. Der Abgriff erfolgt über einen LS-Schalter. Hierzu ist ein LS-Schalter mit einem Bemessungsstrom von höchstens 10 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 kA, durch die Berührungsschutzabdeckung ragend und mit einer Plombierhaube abdeckbar, einzubauen. Bei Mehrkunden-Anlagen ist dieser im Zählerfeld der Allgemeinstromversorgung unterzubringen.

Neu errichtete Zähleranlagen mit TSG-Feld (3HZ-Zählerplätze) sind mit einer 8-Pol. Steuerleitungsklemme nach DIN VDE 0611, Teil 1, in schraubloser Anschlusstechnik für Frontverdrahtung, Nennquerschnitt 2,5 mm² zu montieren. Bezeichnung der Klemme mit x1 und gekennzeichnet mit L und 1-7. Am TSG-Platz sowie je Zählerfeld ist eine weitere Klemme x2, Beschaffenheit wie x1 jedoch 7-Pol., nummeriert 1-7 zu montieren. Die Zählerplatzverdrahtung sowie die Anordnung und Ausführung der Tarifsteuerklemmen sind gemäß den Schaltbildern (Zeichnung Verdrahtung Steuerleitung) auszuführen.

Eine Steuerleitung zwischen Zählerplatz und Stromkreisverteiler wird nicht mehr gefordert. Sind Signale für steuerbare Geräte erforderlich, so erfolgt die Übergabe dieser Signale im oberen Anschlussraum mittels besonderer Geräte des Netzbetreibers z. B. Koppelrelais.

Sollten außer der normalen Tarifumschaltung besondere Geräte des Netzbetreibers für Sperrungen oder Freigaben benötigt werden, z.B. für Wärmepumpen, Elektro-Direktheizungen, Nachladung von Speicherheizungen usw., so sind diese im oberen Anschlussraum unterzubringen. Der Platzbedarf für die Steuergeräte ist mit der infra zu klären.

4.7.2 Anbindung von Kommunikationseinrichtungen

Die Größe des Abschlusspunkt-Zählerplatzes (APZ), Unterbringung im Verteilerfeld oder Kommunikationsfeld bzw. bei externer Unterbringung, ist wie der obere- bzw. untere-Anschlussraum mit einer Höhe von mind. 300 mm und einer Breite von mind. 250 mm auszuführen. Der APZ ist mit mind. 1 Hutschiene zur Aufnahme von mind. 12 TE und einer gelochten Montageplatte auszustatten.

Zwischen dem Abschlusspunkt Liniennetz (APL) und APZ ist mind. ein Elektroinstallationsrohr mit Zug-Draht oder eine Datenleitung mind. Cat. 5 zu verlegen. Die Datenleitung ist im APZ mit einer RJ45-Buchse abzuschließen.

Wird der APZ außerhalb des Zählerschrankes angebracht, so ist dieser unmittelbar neben dem Zählerschrank zu montieren. Zur Spannungsversorgung des externen APZ ist ein Kabel 3 X 2,5 mm²-J von dem Spannungsabgriff im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes zum APZ zu verlegen. Die freie Leitungslänge im unteren Anschlussraum muss mind. 50 Zentimeter und im APZ mind. 30 Zentimeter betragen.

4.7.3 Sonstiges

Bei Kundenanlagen mit einem voraussichtlichem Jahresverbrauch ≥ 100.000 kWh ist durch den Anschlussnutzer ein durchwahlfähiger und betriebsbereiter Telekommunikations- Endgeräteanschluss in Absprache mit der infra bereit zu stellen.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

Bestehende Steuerleitung mit nummerierten Adern von mindestens 7 x 1,5 mm² Cu, ohne grüngelbe Ader, ist wie folgend belegt:

1 = Neutralleiter 2 = Reserve 3 = Tarifschaltung Messeinrichtung 4 = Freigabeschütz für Speicherheizung und Warmwasserversorgung 5 = Wärmepumpe 6 = Direktheizung 7 = ReserveDer obere Anschlussraum von Zählerplätzen darf gem. VDE-AR-N 4101 nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden. Es ist sicherzustellen, dass Geräte des Netzbetreibers (z. B. Koppelrelais) oder die RJ45-Buchse für das Home Area Network (HAN) jederzeit nachrüstbar sind.

4.8 Tonfrequenz - Rundsteueranlagen

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 10.3 Elektrische Verbrauchsgeräte

Die Tonfrequenz – Rundsteueranlagen der infra werden mit einer Frequenz von 400 Hz betrieben. Kundenanlagen dürfen den Betrieb der Tonfrequenz – Rundsteueranlage nicht beeinträchtigen.

Werden elektrische Verbrauchsgeräte des Kunden ohne ausreichende Störfestigkeit nach DIN VDE 0839 durch Rundsteuerung beeinträchtigt, so hat er selbst dafür zu sorgen, dass z.B. durch den Einbau geeigneter technischer Mittel, die Beeinträchtigung vermieden wird.

4.9 Vorübergehend angeschlossene Anlagen

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen

Die Anmeldung hat bei der infra ausschließlich mit dem Vordruck „Anmeldung für vorübergehend angeschlossene Anlagen“ (siehe Kapitel 5.3) zu erfolgen.

Durch die ausführende Elektro-Fachfirma sind vor dem geplanten Inbetriebsetzungstermin eine Fertigstellungsanzeige (siehe Kapitel 5.7) und ein Zählerformblatt (siehe Kapitel 5.10) einzureichen.

Die Möglichkeiten für einen Anschluss sind mit dem zuständigen Mitarbeiter des Technischen Kundendiensts zu besprechen.

Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Zähl-, Mess- und Steuereinrichtung darf nicht länger als 10 Meter sein und muss gem. BGI/GUV-I 608 einen Mindestquerschnitt von min. 16 mm² haben.

Der vorübergehende elektrische Anschluss ist auf max. 12 Monate befristet. Längere Laufzeiten sind mit der infra abzustimmen.

Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Anlagen ≤ 30 kW mind. 1 Woche, bei Anlagen > 30 kW mind. 2 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin bei der infra vorliegen.

4.10 Auswahl von Schutzmaßnahmen

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen

Das Versorgungsnetz der infra wird als ein TN-C Netz betrieben.

Der PEN-Leiter des Netzanschlusses (Betriebserder des Netzes) ist mit der Erdungsanlage der elektrischen Anlage zu verbinden. Er darf nicht als Erder der elektrischen Anlage verwendet werden.

Unabhängig vom Netzanschluss ist eine Erdungsanlage zu errichten.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

Bei Verwendung von Haus- bzw. Zähleranschlusssäulen erfolgt die Verbindung zur Haupterdungsschiene an der ersten PEN-Klemme im Gebäude, es sei denn, dass durch Vorschriften und Bestimmungen eine andere Schutzmaßnahme bindend vorgeschrieben ist.

Die Auftrennung des PEN-Leiters in PE- und N-Leiter erfolgt im Regelfall im Hausanschlusskasten. Spätestens an den Sammelschienen vor den Messeinrichtungen im Zählerschrank hat diese Aufteilung zu erfolgen.

Bei Anschlusssäulen und in der Außenwand angebrachten Hausanschlusskästen erfolgt die Auftrennung des PEN-Leiters an den Sammelschienen vor den Messeinrichtungen

Für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ist allein der Installateur verantwortlich. Mit der Inbetriebnahme der Anlage ist die Einhaltung der Schutzmaßnahme gemäß DIN VDE 0100 zu prüfen und die Wirksamkeit vom Installateur mit Firmenstempel und Unterschrift auf der Fertigstellungsanzeige (siehe Kapitel 5.7) zu bestätigen.

4.11 Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb

Hinweis zu TAB 2007 Ausgabe 2011, Pkt. 13 Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb

Bereits in der Planungsphase für die Errichtung einer Eigenerzeugungs- und/oder Speicheranlage sind bei der infra folgende Unterlagen einzureichen:

Antrag für Eigenerzeugungs- und/oder Speicheranlage am Netz der infra (siehe Kapitel 5.4) Lageplan des Anwesens Messprinzip nach FNN-HinweisDie technische Ausführung des Anschlusses, der Schutzeinrichtungen, der Betrieb von Eigenerzeugungs-/Speicheranlagen sowie die erforderlichen Messkonzepte für den Strombezug und die Stromlieferung sind im Einzelnen mit der infra abzustimmen.

Mind. 3 Wochen vor einem geplanten Termin zur Inbetriebnahme der Anlage sind folgende Unterlagen bei der infra einzureichen:

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage (siehe Kapitel 5.6) Datenblatt Speichersystem (siehe Kapitel 5.5) Übersichtsplan der gesamten Anlage Beschreibung der Schutzreinrichtungen Angabe über den Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage am Übergabepunkt Konformitätserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung für jede Erzeugungseinheit Konformitätserklärung für den Netz- und Anlagenschutz Konformitätserklärung des Speichersystems zum FNN-Hinweis Konformitätserklärung des Speichersystems nach VDE-AR-N 4105 Zählerformblatt (siehe Kapitel 5.10) Fertigstellungsanzeige (siehe Kapitel 5.7) Inbetriebsetzungsprotokoll (siehe Kapitel 5.9 bzw. 5.8) Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Zulassungsbescheid/Anmeldung BNA/BAFABei einphasiger Einspeisung einer Leistung von bis zu 4,6 kVA an einen Außenleiter, hat der Anschluss an den Außenleiter mit der niedrigsten Netzspannung zu erfolgen. Dies ist durch eine Messung und die Protokollierung im Inbetriebsetzungsprotokoll fest zu halten.

Der erstmalige Parallelbetrieb (auch zum Zweck einer Funktionsprüfung) ist mit der infra abzustimmen. Eine Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage ohne Zustimmung der infra ist unzulässig.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

4.12 Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme von elektrischen Anlagen nach Sperrung oder Schuldabnahme

Die Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer elektrischen Anlage durch die infra wird nur durchgeführt, wenn:

der Zugang zu den Verbrauchsstellen gewährleistet ist und der Anschlussnutzer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist.Bei Nichtanwesenheit des Anschlussnutzers bzw. der beauftragten Person wird die Anlage nicht in Betrieb genommen.

Besteht die Möglichkeit, dass der Anschlussnutzer die Anlage selbst in Betrieb setzt, z. B. durch einen Abonnentenschalter (nach der Zähl- und Messeinrichtung) oder selektive Hauptleitungsschutzschalter/Zählervorautomat (vor der Zähl- und Messeinrichtung), wird die Anlage bis zu diesen Schaltorganen durch die infra freigegeben, so dass der Abnehmer die Anlage ohne Gefährdung und Werkzeug selbst in Betrieb setzen kann.

Sollten bei der Außerbetriebnahme der Anlage durch Sperrung oder Ausbau der Messeinrichtung Mängel an der Anlage festgestellt wurden sein, sind diese vor einer Wiederinbetriebnahme durch eine zugelassene Fachfirma zu beseitigen. Die Ausführung der Arbeiten sind mittels Fertigstellungsanzeige (siehe Kapitel5.7) der infra anzuzeigen.

4.13 Schutz vor Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen

Das Versorgungsnetz der infra wird als ein TN-C Netz betrieben.

Aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit ist eine Aufteilung des PEN-Leiters möglichst frühzeitig im Hauptstromversorgungssystem vorgeschrieben.

In Neubauten ist ein Fundamenterder nach DIN 18014 eizubauen. Die Wirksamkeit ist durch eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft zu prüfen und mittels entsprechender Dokumentation nachzuweisen.

Die Möglichkeit zur Aufteilung des PEN-Leiters besteht im Hausanschlusskasten nach den Sicherungen (siehe hierzu „Hinweise zu den technischen Anschlussbedingungen des VBEW“), spätestens jedoch vor der Messeinrichtung (Zähler).

Der PEN-Leiter des Netzanschlusses (Betriebserder des Netzes) ist mit der Erdungsanlage der elektrischen Anlage zu verbinden. Er darf nicht als Erder der elektrischen Anlage verwendet werden. Unabhängig vom Netzanschluss ist eine Erdungsanlage zu errichten.

Zum Schutz gegen direkte und nahe Blitzeinschläge dürfen Überspannungsschutzeinrichtungen vom Typ 1 in den ungezählten und Überspannungsschutzeinrichtungen vom Typ 2 und 3 ausschließlich in den gezählten Bereich der Kundenanlage installiert werden.

Besonders zu berücksichtigen sind die Ausführungen der DIN VDE 100-444 (VDE 0100-444):2010-10, die Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen des VBEW und Technische Richtlinie Überspannungs- Schutzeinrichtungen Typ 1 des VDN.

4.14 Fundamenterder

Der Fundamenterder wird für alle Neubauten entsprechend den Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) und der Planungsnorm DIN 18015-1 vorgeschrieben. Seine Ausführung hat entsprechend DIN 18014 zu erfolgen.

Er ist Bestandteil der Kundenanlage und muss bereits bei der Planung der Rohbauarbeiten berücksichtigt werden.

Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Seine Errichtung soll deshalb nur durch eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft erfolgen. Die Wirksamkeit ist durch eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft zu prüfen und mittels entsprechender Dokumentation nachzuweisen.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

Weitere Normen die Einfluss auf den Fundamenterder nehmen sind die DIN 18012 „Hausanschlusseinrichtungen und die DIN EN 62305-3 (0185-305-3) „Blitzschutz – Teil 3.

5 Formulare und Anlagen zur TAB

5.1 Angebotsaufforderung zum Anschluss an das Versorgungsnetz

5.2 Anmeldung von meldepflichtigen Verbrauchsgeräten

5.3 Anmeldung für vorübergehend angeschlossene elektrische Anlagen (Baustrom)

5.4 Antrag für Erzeugungsanlagen

5.5 Datenblatt Speichersysteme

5.6 Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb

5.7 Fertigstellungsanzeige

5.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen – Mittelspannungsnetz

5.9 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen – Niederspannung

5.10 Zählerformblatt

5.11 Zählerformblatt fremder Messtellenbetreiber

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6 Zeichnungen (Beispiele)

6.1 Zählerschrank mit Stromkreisverteiler (Einkundenanlage / EFH)

Bild 1 - Muster „Beispiel für einen Zählerschrank mit Stromkreisverteiler (Einkundenanlage / EFH)“

Im unteren Anschlussraum können Kombi-Ableiter als Überspannungsschutz Typ 1 eingebaut werden.

Im oberen Anschlussraum sollte, um spätere Umbauarbeiten zu vermeiden, Platz für RJ45-Buchsen zur leitungsgebundenen Datenübertragung in die Kundenanlage sowie für Geräte des Netzbetreibers z.B. Koppelrelais freigehalten werden.

Anlagen mit einem haushaltsüblichen Aussetzbetrieb können mit Zählervorsicherungen bis zu 63 A ausgerüstet werden. Anlagen mit Dauerstrom können abhängig der Zählerplatzverdrahtung mit max. 50 A ausgerüstet werden. Sind höhere Absicherungen erforderlich, ist eine halbindirekte Messung (Wandler-Messung) vorzusehen.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.2 Zählerschrank (Mehrkundenanlage / MFH)

Bild 2 - Muster „Beispiel für einen Zählerschrank (Mehrkundenanlage / MFH)“

1 = Trenn- und Überstromschutzeinrichtung vor dem Zähler z. B. SH – Schalter laien-bedienbar, sperr- und plombierbar

2 = Leitungsschutzschalter 10 A/25 kA zur Absicherung von Betriebsmitteln des Messsystems (je 1X in jedem Zählerschrank)

3 = Kommunikationseinrichtung vom APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz) zum Zählerplatz, beidseitig RJ45-Buchse, Datenleitung mind. Cat. 5.

4 = Kommunikationseinrichtung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz), RJ45-Buchse Datenleitung mind. Cat. 5.

5 = Kommunikationseinrichtung zur Verbindung mehrere Zählerschränke (auch räumlich getrennt), beidseitig RJ45-Buchse, Datenleitung mind. Cat. 5.

6 = Raum für Zusatzanwendungen (RfZ)

Im unteren Anschlussraum können Kombi-Ableiter als Überspannungsschutz Typ 1 eingebaut werden.

Im oberen Anschlussraum sollte, um spätere Umbauarbeiten zu vermeiden, Platz für RJ45-Buchsen zur leitungsgebundenen Datenübertragung in die Kundenanlage sowie für Geräte des Netzbetreibers z. B. Koppelrelais freigehalten werden.

Anlagen mit einem haushaltsüblichen Aussetzbetrieb können mit Zählervorsicherungen bis zu 63 A ausgerüstet werden. Anlagen mit Dauerstrom können abhängig der Zählerplatzverdrahtung mit max. 50 A ausgerüstet werden. Sind höhere Absicherungen erforderlich, ist eine halbindirekte Messung (Wandler Messung) vorzusehen.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.3 Zählerschrank mit Wandler Messung ≤ 100A

Bild 3 - Muster „Beispiel für einen Zählerschrank mit Wandler Messung ≤ 100A“

Berührungsschutz über allen Spannungsführenden Teilen. Ungezählte Bereiche müssen plombierbar sein.

- Wandler 100/5A werden von der infra bereitgestellt. - Schienenmaß 160mm x 30mm x 10mm, Lochabstand 130mm.

Die Verdrahtung von den Wandlern und dem Spannungsabgriff bis zu den Wandlertrennklemmen/Span-nungspfadsicherungen hat bauseits zu erfolgen.

Ist, wie z. B. bei Mehrkundenanlagen, bereits ein Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) vorhanden, so muss der Wandler-Schrank mittels Datenleitung mit dem APZ verbunden werden. Die Datenleitung muss ungeschnitten außerhalb des Gehäuses von Schrank zu Schrank verlegt werden und ist jeweils mit einer RJ45-Buchse im Raum für Zusatzanwendungen abzuschließen.

Die Vorgabe ist auch bei räumlich getrennten Zählerschränken zu beachten.

Anlagen für Sonderverbrauchskunden sind vor Baubeginn mit der infra abzustimmen.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.4 Zählerschrank mit Wandler-Messung >100A

Bild 4 - Muster „Beispiel für einen Zählerschrank mit Wandler-Messung >100A“

1 = NH 1 / 2 Unterteile

2 = Stromwandler werden vom EVU beigestellt

3 = Hauptschalter

4 = PVC – Kanal 25 x 60 mm

5 = Sicherungselement D 01 3-polig, komplett mit Schraubkappen und Sicherungen 6 A

6 = 6 Reihenklemmen für Strompfad z. B. Wandlerklemmenblock WAGO Bestell-Nr.: 86838, Artikel-Nr. 208-001/049-000 oder gleichwertig

7 = 8 Spannungspfadsicherungen ausgeführt als 2-Leiter-Durchgangsklemmen grau (L1-L3) blau (N)

8 = Raum für Zusatzanwendungen (RfZ)

9 = Kommunikationseinrichtung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz) über RJ45 Buchse

10 = Datenkabel zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz) mind. CAT5

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

Berührungsschutz über allen Spannungsführenden Teilen. Ungezählte Bereiche sowie die Abdeckung über den Spannungspfadsicherungen und den Wandlertrennklemmen müssen Plombierbar sein.

Folgende Schienengrößen und Lochabstände zum Einbau der Niederspannungs-Stromwandler sind einzuhalten:

Wandler bis 600/5A Schienenmaß 160mm x 30mm x 10mm, Lochabstand 130mm. Wandler 750/5A Schienenmaß 180mm x 50mm x 10mm, Lochabstand 130mm. Wandler 1000/5A Schienenmaß 220mm x 60mm x 10mm,

Lochabstand innen 100mm, außen 180mm.

Ist, wie bei z. B. Mehrkundenanlagen, bereits ein Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) vorhanden, so muss der Wandler-Schrank mittels Datenleitung mit dem APZ verbunden werden. Die Datenleitung muss ungeschnitten außerhalb des Gehäuses von Schrank zu Schrank verlegt werden und ist jeweils mit einer RJ45-Buchse im Raum für Zusatzanwendungen abzuschließen. Die Vorgabe ist auch bei räumlich getrennten Zählerschränken zu beachten.

Anlagen für Sonderverbrauchskunden sind vor Baubeginn mit der infra abzustimmen.

Bei Einzelanfertigungen (z. B. Standschränken) sind vor der Ausführung Pläne zur Genehmigung einzureichen.

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6.5 Zähleranschlusssäule

Bild 5 - Muster „Beispiel für einen Zählerschrank mit Wandler-Messung >100A“

Anlagen mit einem haushaltsüblichen Aussetzbetrieb können mit Zählervorsicherungen bis zu 63 A ausgerüstet werden. Anlagen mit Dauerstrom können abhängig der Zählerplatzverdrahtung mit max. 50 A ausgerüstet werden. Sind höhere Absicherungen erforderlich, ist eine halbindirekte Messung (Wandler Messung) vorzusehen.

Zwischen der Zähleranschlusssäule ist eine Hausanschlussleitung 4-polig mit PEN-Leiter zu verlegen. Die Aufteilung in PE- und N-Leiter erfolgt erst in der Unterverteilung im Gebäude. Ebenso hat die Anbindung des PEN-Leiters an die Erdungsanlage im Gebäude zu erfolgen.

Der PEN-Leiter des Niederspannungsnetzes darf nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke verwendet werden.

Es ist eine Doppelschließanlage für zwei handelsübliche Profilhalbzylinder vorzusehen.infra VA 063, Version: 001 Seite 21 von 33

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6.6 Verdrahtungsschema der Steuerleitungen im Zählerschrank

Bild 6 - Muster „Verdrahtungsschema der Steuerleitungen im Zählerschrank“

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6.7 Steuerung eine Speicherheizung ohne Aufladesteuerung

Bild 7 - Muster „Prinzipschaltbild für die Steuerung eine Speicherheizung ohne Aufladesteuerung bis 12kW“

Für die Bemessung des Nachtstromschützes bzw. –Relais bezüglich der Kurzschluss Festigkeit gelten die Angaben des Herstellers.

Wenn der Schütz nicht Kurzschluss fest gegenüber der Zählvorsicherung ist, dann ist eine Anordnung nach der Stromkreissicherung erforderlich.

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6.8 Steuerung eine Speicherheizung mit Aufladesteuerung und Restwärmeerfassung (EFH)

Bild 8 - Muster „Prinzipschaltbild einer autom. Aufladesteuerung mit Restwärmeerfassung der Speicherheizungsanlage erforderlich über 12kW (EFH)“

Für die Bemessung des Nachtstromschützes bzw. –Relais bezüglich der Kurzschluss Festigkeit gelten die Angaben des Herstellers.

Wenn der Schütz nicht Kurzschluss fest gegenüber der Zählvorsicherung ist, dann ist eine Anordnung nach der Stromkreissicherung erforderlich.

Als Aufladesteuerung mit Restwärmeerfassung ist eine Regelung mit Vorwärtssteuerung zu verwenden.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.9 Steuerung einer Speicherheizung mit Aufladesteuerung und Restwärmeerfassung (MFH)

Bild 9 - Muster „Prinzipschaltbild einer autom. Aufladesteuerung mit Restwärmeerfassung der Speicherheizungsanlage erforderlich über 12kW (MFH)“

Für die Bemessung des Nachtstromschützes bzw. –Relais bezüglich der Kurzschluss Festigkeit gelten die Angaben des Herstellers.

Wenn der Schütz nicht Kurzschluss fest gegenüber der Zählvorsicherung ist, dann ist eine Anordnung nach der Stromkreissicherung erforderlich.

Als Aufladesteuerung mit Restwärmeerfassung ist eine Regelung mit Vorwärtssteuerung zu verwenden.

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6.10 Steuerung von Wärmepumpen

Bild 10 - Muster „Prinzipschaltbild für die Steuerung von Wärmepumpen“

Für die Bemessung des Lastschützes bezüglich der Kurzschlussfestigkeit gelten die Angaben des Herstellers.

An den Stromkreisverteiler der Wärmepumpe darf nur die Wärmepumpe sowie deren Steuerung und Nebenantriebe (z. B. Umwälzpumpen) angeschlossen werden.

Nicht über den Stromkreisverteiler der Wärmepumpe versorgt werden dürfen z. B. Durchlauferhitzer.

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6.11 Steuerung von Direktheizungen

Bild 11 - Muster „Prinzipschaltbild für die Steuerung von Wärmepumpen“

Für die Bemessung des Lastschützes bezüglich der Kurzschlussfestigkeit gelten die Angaben des Herstellers.

Der Stromkreisverteiler für die Direktheizungen dient ausschließlich zur Versorgung von Direktheizungen, weitere Verbraucher (insbesondere Steckvorrichtungen) dürfen hierüber nicht versorgt werden.

Nicht über den Stromkreisverteiler der Direktheizung versorgt werden dürfen z. B. Durchlauferhitzer.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.12 Fundamenterder

6.12.1 Fundamenterders in bewehrtem Fundament

Bild 12 - Muster „Anordnung des Fundamenterders in den Fundamenten bzw. der Fundamentplatte“

- Fundamenterder als geschlossener Ring in Fundamenten oder in der Fundamentplatte

- Fundamenterder zur Lagefixierung im Abstand von ca. 2 m mit der Bewehrung verrödeln

- Maschenweite des Ringes nicht größer als 20 m X 20 m

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.12.2 Fundamenterders in unbewehrtem Fundament

Bild 13 - Muster „Anordnung des Fundamenterders in unbewehrtem Fundament“

6.12.3 Fundamenterders in bewehrtem Fundament

Bild 14 - Muster „Anordnung des Fundamenterders in bewehrtem Fundament“

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.13 Eigenerzeugungsanlage mit Eigenverbrauch EEG- und KWK-Anlagen

Bild 15 - Muster „Beispiel einer Zähleranlage für den Selbstverbrauch von PV-Anlagen (>10 kWp und ≤1000 kWp) und KWK-G Anlagen“

Die Messeinrichtung für Bezug und Lieferung (siehe 2) wird durch die infra bereitgestellt und auf Kosten des Anlagenbetreibers eingebaut und abgerechnet.

Die Messeinrichtung für die Gesamterzeugung (siehe 4) bei PV-Anlagen und bei KWK-G Anlagen ab 100 kW wird durch die infra bereitgestellt und auf Kosten des Anlagenbetreibers eingebaut und abgerechnet.

Der Zählerplatz für die Aufnahme des Gesamterzeugungszählers (siehe 4) ist nach der VDE-AR-N 4101 auszustatten.

Weitere Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen sind dem VBEW-Hinweis „Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen“ zu entnehmen.

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6.14 Eigenerzeugungsanlage für Volleinspeisung

Bild 16 - Muster „Beispiel einer Zähleranlage für EEG-Anlagenim Niederspannungsbereich mit Volleinspeisung“

Die Messeinrichtung für Lieferung und Bezug (siehe 4) wird durch die infra bereitgestellt und auf Kosten des Anlagenbetreibers eingebaut und abgerechnet. Bei EEG-Anlagen bis 100 kW wird ein Liefer- und Bezugszähler eingebaut, bei EEG-Anlagen über 100 kW muss eine Registrierende Leistungsmessung eingebaut werden. Abweichend von dieser Regelung, kann bei PV-Anlagen bis 30 kW eine Messeinrichtung nur für die Lieferung eingebaut werden, diese darf jedoch keine Rücklaufsperre besitzen.

Ferner ist bei Anlagen über 100 kW ein analoger Telefonanschluss durch den Anlagenbetreiber bereitzustellen.

Weitere Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen sind dem VBEW-Hinweis „Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen“ zu entnehmen.

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

6.15 Schaltbild einer Niederspannungs-Messwandleranlage

Bild 17 - Muster „Prinzipschaltbild einer autom. Aufladesteuerung mit Restwärmeerfassung der Speicherheizungsanlage erforderlich über 12kW (MFH)“

7 Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis

Folgende Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis (Strom) der infra als Haupt- oder Nebenbetrieb müssen erfüllt werden:

Betriebe nach Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01.2004 Handwerkskarte – Eintragung mit dem entsprechenden Handwerk Gesellenprüfungszeugnis Zeugnis der Meisterprüfung in der Elektrotechnik Gewerbeanmeldung Handelsregisterauszug bei einer Gesellschaft Ggf. Anstellungsvertrag des verantwortlichen Fachmannes (wenn Inhaber und Fachmann nicht

identisch sind) Betriebshaftpflichtversicherung Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis der infra, ausgefüllt und unterschrieben. Nachweis einer Werkstätte Einmaliger Kostenbeitrag von 60 € (netto)

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der infra fürth gmbh

8 Dokumentendefinition

8.1 Dokumentation

Ablage:/tt/file_convert/6135de7e0ad5d2067647a6dd/document.docx

8.2 Verteiler

8.2.1 Druckversion

TKD DSB

8.2.2 Dateizugriff

TKD

8.2.3 Veröffentlichung

alle Mitarbeiter der infra fürth unternehmensgruppe (infraNET) alle Kunden der infra fürth unternehmensgruppe (Internet / ohne „Letzte Seite“)

8.3 Historie

Version Stand Bereich Autor Änderung001 01.03.2018 TKD Jürgen Schiffermüller/Ingrid Nagy Erstellung

9 Inkrafttreten

Dieses Dokument tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Fürth, _______________

Rudolf HoffmannTechnischer Leiter

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