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TAB –SWK (Stand Dezember 2010) Seite 1 von 19 TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN (TAB-Wärme) für den Anschluss von Warmwasserheizungsanlagen und Brauchwasser-Erwärmungsanlagen an die Wärmenetze des Wärmeversorgungsunternehmens der Stadtwerke Kapfenberg (SWK) Indirekte Wärmeversorgung über Wärmetauscher Version Dezember 2010

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TECHNISCHE

ANSCHLUSSBEDINGUNGEN

(TAB-Wärme)

für den Anschluss von Warmwasserheizungsanlagen und

Brauchwasser-Erwärmungsanlagen an die Wärmenetze des Wärmeversorgungsunternehmens der Stadtwerke Kapfenberg

(SWK)

Indirekte Wärmeversorgung über Wärmetauscher

Version

Dezember 2010

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Inhalt

1.0 Allgemeines ....................................................... Seite 3

2.0 Begriffsbestimmungen ..................................... Seite 3

3.0 Bautechnische Maßnahmen ........................... Seite 3

4.0 Planung ............................................................ Seite 4

5.0 Fernwärme - Übergabestation ........................ Seite 5

6.0 Anforderungen ans das Sekundärsystem ...... Seite 7

7.0 Montage ............................................................ Seite 8

8.0 Elektrische Anlage ........................................... Seite 9

9.0 Wärmezähler .................................................... Seite 10

10.0 Inbetriebnahme ................................................ Seite 11

11.0 Betrieb ............................................................... Seite 11

12.0 Datenblätter

12.1 Technische Auslegung

12.2 Kombiregler - Ventilauswahl

12.3 Wärmezähler - Einbaurichtlinie

12.4 Eintritt von Fernwärmeleitungen

13.0 Prinzipschema – Fernwärme-Übergabestation

Schema - A Heizung – ohne WWB Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit gleitender Rücklauftemperaturbegrenzung

Schema - B Heizung - mit WW - Speichersystem Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit gleitender Rücklauftemperaturbegrenzung und Trinkwassererwärmung im Speichersystem

Schema - C Heizung - mit Speicher - Ladesystem Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit gleitender Rücklauftemperaturbegrenzung und Trinkwassererwärmung im Speicher-Ladesystem

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1.0 ALLGEMEINES

1.1 Die Wärmeversorgung für den Versorgungsbereich der erfolgt durch die Wärmeversorgung der Stadtwerke Kapfenberg GmbH (kurz: SWK).

1.2 Als Grundlage für die Planung und Ausführung der Fernwärme-Übergabestationen dienen diese TECHNISCHE RICHTLINIEN. Geltende Gesetze, Normen und die Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung werden durch diese Richtlinien nicht ersetzt.

1.3 Die planenden und ausführenden Firmen sind zur Einhaltung der TECHNISCHEN RICHTLINIE samt Anhang -angehalten. Abweichungen davon (aus technisch zwingendem Anlass) sind mit SWK rechtzeitig abzustimmen.

1.4 Bei der Planung und Ausführung der FW-Übergabestation ist auf den „letzten Stand der allgemeinen Regeln der Technik“ zu achten.

1.5 Bestehende sekundäre Heizungsanlagen sind vor Anschluss an das Fernheiznetz so umzurüsten, dass sie den Anschlußbedingungen entsprechen.

1.6 SWK wird bei der Beseitigung von Technischen Mängel im Bereich der sekundären Heizungssysteme beratend mitwirken.

2.0 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

2.1 Fernwärmeanschluß Jener Anlagenteil (Vor- und Rücklaufleitungen), der das Objekt des Wärmekunden mit dem Fernwärmenetz verbindet. Endpunkt des Fernwärmeanschlußes sind die ersten Absperrvorrichtungen nach Eintritt in das Objekt des Wärmekunden.

2.2 Wärmeübergabeeinrichtung Jener Anlagenteil, der die kundeneigene Heizungsanlage mit dem Fernwärmesystem verbindet. Diese besteht im wesentlichen aus den Vor- und Rücklaufleitungen, Schmutzfänger, Wärmetauscher, Absperrarmaturen, Temperatur- und Druckmeßgeräte, Volumenstromregler mit Mengenbegrenzer, fern-wärmegeeigneten Heizungsregler (PI-Regler) und Wärmezähler.

2.3 Kundenanlage Die im Objekt des Fernwärmekunden ab dem Endpunkt des Fernwärmeanschlußes (Absperreinrichtungen beim Eintritt in das Objekt) installierte, im Eigentum des Fernwärmeabnehmers befindliche Heizungsanlage einschließlich Wärmeübergabeeinrichtung, ausgenommen der Meßeinrichtung (Wärmezähler).

2.4 Wärmetauscher Jener Teil der Wärmeübergabeeinrichtung, der das primärseitige Heizmedium des Fernwärmesystems vom sekundärseitigen Heizmedium der kundeneigenen Heizungsanlage trennt und gleichzeitig die Wärmeenergie von der Primärseite auf die Sekundärseite übertragen wird.

2.5 Primärseite Jener der Teil der Kundenanlage, in dem sich das fernwärmeseitige Heizungsmedium befindet.

2.6 Sekundärseite Jener Teil der Kundenanlage, in dem sich das Heizungsmedium der kundeneigenen Heizungsanlage befindet.

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3.0 BAUTECHNISCHE MASSNAHMEN

3.1 Die FW-Übergabestation ist in einem geeigneten und trockenen Raum, der leicht zugänglich ist, unterzubringen. Auf Schallschutz ist zu achten.

3.2 Der Raum, in dem die FW-Übergabestation aufgestellt werden soll, muss frostsicher eingerichtet und ausreichend be- und entlüftet sein. Die Raumtemperatur darf +40 °C nicht übersteigen.

3.3 An der FW-Übergabestation müssen die erforderlichen Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten jederzeit und ohne erschwerte Arbeitsbedingungen durchgeführt werden können.

3.4 Im Aufstellungsraum ist auf geeignete Entwässerung (Kanalanschluß oder Pumphebewerk) zu achten

3.5 Die Stelle der Mauerdurchbrüche für die Einführung der Fernleitungen werden durch die SWK einvernehmlich mit dem Abnehmer festgelegt.

3.6 Hauseinführung von Fernwärmeleitungen – siehe Datenblatt 12.4 – Eintritt von Fernwärmeleitungen in das Gebäude.

4.0 PLANUNG

4.1 Eine FW-Übergabestation darf nur von einem befugten Installationsunternehmen – mit Befähigungsnachweis der Oberstufe für den Bau von Zentralheizungsanlagen - errichtet werden.

4.2 Grundlage für die Planung und Ausführung der Fernwärme-Übergabestation ist die Technische Auslegung (siehe Datenblatt 12.1 - Technische Auslegung)

4.3 Die Wärmeabgabe aus dem Fernheiznetz erfolgt indirekt mittels Wärmetauscher.

4.4 Bei der Planung und Auslegung der FW-Übergabestation ist sicherzustellen, dass die Sekundäranlage den erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere den – Gleitbereich der primärseitigen Vorlauftemperatur entspricht. (siehe Kapitel 6 – Sekundäres Anlagensystem)

4.5 Grundlage für die Dimensionierung und Einstellung der Regelorgane bildet:

die erforderliche Heizlast und

die Art der Wärmeversorgung (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftungs- und Klimaanlagen, Fabrikationszwecke, etc.).

4.6 Der SWK ist ein hydraulisches Prinzipschema in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der

Montage zu übergeben. Davon wird ein Exemplar rückerstattet.

4.7 Im Prinzipschema (siehe Muster SWK – im Anhang) muss enthalten sein:

Name und Anschrift des Wärmeabnehmers

Ausführungsart – (siehe Prinzipschema Fernwärmeübergabestation - A, B, und C)

Wärmeleistung, Wassermengen, und Druckverlust Temperaturangaben der sekundären Vor- und Rücklauftemperatur.

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4.8 Eventuell erforderliche behördliche Bewilligungsverfahren sind vom Kunden rechtzeitig zu erwirken.

4.9 Der Druckverlust des primärseitigen Kreislaufes darf bei Nenndurchfluss (=max. Durchfluss bei VAW und Nennspreizung, gemessen von und bis zu den Hauptabsperrungen (Liefergrenzen), ohne Wärmezähler, 700 mbar nicht überschreiten.

4.10 Die Verantwortung für die richtige Auslegung und Dimensionierung, sowie das einwandfreie Funktionieren der Anlage liegt ausschließlich beim Kunden. Dies gilt auch für allfällige Maßnahmen zum Schutz des Betreibers und Nutzers dieser Anlage z.b. bei der Brauchwassererwärmung (Legionellenprävention). 4.11 primärseitige Regelung

4.11.1 Differenzdruck und Mengenstrom Auf der Primärseite wird die Durchflußmenge (Mengenstrom) des Fernheizwassers und der Differenz-druck (zwischen Vor- und Rücklauf) mit einem Mengen-Differenzdruckregler (Kombiregler) - unter der Berücksichtigung einer möglichst niedrigen Rücklauftemperatur – geregelt.

Der Kombiregler muss ohne Fremdenergie auf ein druckentlastetes, dichtschließendes Einsitz-Durchgangsventil (Druckstufe PN 16) gegen den maximal auftretenden Differenzdruck wirken.

Am Kombiregler wird die erforderliche Durchflußmenge, gemäß der erforderlichen Anschlußleistung bei einer Temperaturdifferenz von 30 K eingestellt. (Grundlage dazu bildet die vertragliche Vereinbarung gemäß Wärmeliefervertrag)

Die Funktion des Kombireglers darf durch keinerlei Maßnahmen beeinträchtigt und die Einstellung am Regler nicht verändert werden.

Ein Durchsatz des Wärmeträgers ohne Abkühlung ist unzulässig.

4.11.2 Temperaturregelung Zur Temperaturregelung ist ein für Fernwärmeversorgung geeignetes witterungsgeführtes Vorlaufregelsystem mit folgenden Funktionen vorzusehen:

Minimal- und Maximalbegrenzung der primärseitigen Vorlauftemperatur

Maximalbegrenzung der Rücklauftemperatur (mit konstanter Grenzwerteinstellung)

4.11.3 Temperaturfühler

Der Einbau des Temperaturfühlers im Sekundärvorlauf (Vorlauffühler) muss unmittelbar am Sekundär-Vorlaufstutzen des Wärmetauschers -noch vor dem nächstliegenden Absperrventil - erfolgen.

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Temperaturfühler für den Sicherheitstemperaturbegrenzer (90 °C elektrische Ausführung) im Sekundärvorlauf unmittelbar in den Anschlussstutzen des Wärmetauschers reichend (der Fühler muss auch bei fehlender sekundärer Durchströmung ansprechen).

4.11.4 Ventilantriebe Ventilantriebe dürfen nur langsam schließen, um Druckstöße im Fernwärmenetz verlässlich zu verhindern. (Mindestlaufzeit = 90 s).

4.11.5 Die sekundärseitigen Regelsysteme sind gemäß den Technischen Auslegungsbedingungen einzustellen. (gemäß Datenblatt 12.1 )

Im Besonderen ist auf die erforderliche Rücklauftemperatur (max. 60 °C) zu achten.

Verteil-Regelsysteme (Einspritzschaltung) sind daher nicht geeignet.

Bestehende Verteilregelregelungen sind auf geeignete Systeme (Beimischregelung, Durchgangsregelung) umzurüsten.

(siehe Kapitel 6 - Sekundäres Anlagensystem)

5.0 FERNWÄRME - ÜBERGABESTATION 5.1 FERNWÄRME-ÜBERGABESTATIONEN

Fernwärme-Übergabestationen müssen dieser Technischen Richtlinie entsprechen.

Fernwärme - Kompaktstationen Der Einbau von Fernwärme-Kompaktstationen ist generell zulässig, sofern diese Station den Anforderungen dieser TAB voll entsprechen. Die Kompaktstation muss mit einer CE – Kennzeichnung versehen sein.

5.2 WÄRMETAUSCHER Platten- oder Rohrbündel-Wärmetauscher Differenzdruck: max. 0,2 bar Druckstufe: PN 16

Plattenwärmetauscher in geschraubter Ausführung sind nur in Ausnahmefällen und bei ausdrücklicher Bestätigung durch SWK zulässig. Fabrikat-Beispiele: Alfa-Laval, Svep, CTP ……

Anmerkung: Die Verwendung von Buntmetallen ist nicht zulässig!

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5.3 REGELGERÄTE 5.3.1 Temperaturregler Witterungsgeführter Vorlaufregler bestehend aus den Funktionen:

Minimal- und Maximalbegrenzung der primärseitigen Vorlauftemperatur

Maximalbegrenzung der primärseitigen Rücklauftemperatur mit konstanter Grenzwerteinstellung

Minimalbegrenzung der sekundären Vorlauftemperatur

Fabrikat: z.b SAMSON Reihe 5400, IWK, Siemens, Kieback&Peter

5.3.2 Differenzdruckregler (Kombiregler) Kombiregelventil mit Elektrischem Antrieb (stromlos zu) für Differenzdruck und Volumenstrom samt Not-Handbetätigung. Druckstufe: PN 16

Fabrikat: z.b SAMSON 2488, Danfoss, IWK

5.4 MATERIALIEN - PRIMÄRSEITIG

Stahlrohr: nahtloses Siederohr nach DIN 2448 - St 37.0 technische Lieferbedingungen nach DIN 1629

Rohrbögen: nahtlose Rohrschweißbogen nach DIN 2605 (Bogen ´= Rohr ´)

Flanschen: Vorschweißflanschen nach DIN 2633, PN-16

Schmutzfänger: aus GG mit NIRO-Feinsieb und Abschlammventil, PN-16 Fabrikat:

ÖAG - 2849 (oder gleichwertig)

Maschenweiten

DN 15 – 20 ................. 0,50 mm

DN 25 – 65 ..................0,75 mm

ab DN 80 ......................1,20 mm

Druckanzeige: Metallrohrfeder-Manometer, Anschluss R-1/2“ mit U-Rohr oder Trompetenrohr (Mindestwandstärke = 4mm) Messwert: 0 – 10 bar Fabr.: JAKO - 2607 (oder gleichwertig)

Manometerhahn: KLINGER MABA 12 – PN 16 (oder gleichwertig)

Thermometer: Maschinenthermometer, Anschluss R-½“ Meßbereich: 0 - 120°C Fabr.: JAKO – Nr. 40 (42) oder gleichwertig

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6.0 ANFORDERUNGEN AN DAS SEKUNDÄRSYSTEM

6.1 Sicherheitstechnische Ausrüstung Die sicherheitstechnische Ausrüstung des sekundären Heizungssystems (Druckausdehnung, Sicherheitsabblaseventil) ist normgemäß (nach Önorm B 3115) auszuführen.

6.2 Regelung der Vorlauftemperatur Um eine möglichst niedrige Rücklauftemperatur zu gewährleisten, ist die sekundärseitigen Vorlauftemperatur mit einem witterungsgeführten Fernwärmeregler zu regeln.

6.3 Regelung mehrere Heizungsgruppen Wenn mehrere Heizungsgruppen versorgt werden, die mit einer Beimischregelung und Dreiwegventilen ausgestattet sind, so müssen diese Regelventile durch 2-Wegventile und Bypass mit Rückschlagventil (Einspritzschaltung) ersetzt und mit einer druckgeregelten Hauptpumpe versorgt werden. Die Heizungsregler sind mit witterungsgeführten Reglern auszustatten.

6.4 Differenzdruckregler bei größeren Anlagen Bei größeren Anlagen sind die Verteilleitungen, bzw. Steigstränge hydraulisch abzugleichen und entsprechende Messmöglichkeiten für die Messung von Differenzdruck und Volumenstrom vorzusehen.

6.5 Einrohr- und Zweirohrsysteme Neu zu errichtende Heizungsanlagen sind im Zweirohrsystem auszuführen. Einrohrsysteme sind bedingt durch die hohen Rücklauftemperaturen nur bedingt geeignet. Der Anschluss von Einrohrsystemen bedarf gegenständlich einer genaueren technischen Befundung.

6.6 Heizkörper-Thermostatventile Werden Heizkörper mit Thermostastventilen ausgestattet, so dürfen nur für Fernwärme geeignete feineinstellbare Heizkörperventile (kvs < 0,85 m³/h) verwendet werden. Ausgenommen sind Einrohrsysteme. (Bei Einrohrsystemen ist die Funktion mit diesen Heizkörperventilen beeinträchtigt).

6.7 Überströmventile Überströmventile in fernwärmeversorgten Heizungsanlagen sind generell nicht gestattet. Eventuell vorhandene Überströmarmaturen müssen ausgebaut werden.

Bei Neuanlagen sind anstelle von Überströmventilen drehzahlgeregelte Umwälzpumpen vorzusehen. Bei Altanlagen wird der Einbau von drehzahlgeregelten Umwälzpumpen angeraten.

6.8 Überströmleitungen Überströmleitungen, die zum hydraulischen Druckausgleich vorgesehen sind, wie hydraulische Weichen, Einspritzschaltungen mit Dreiwegventilen etc., sind unwirksam zu machen.

Überströmleitungen, die dem Frostschutz dienen, sind mit thermostatischen Reglern auszustatten.

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6.9 Luftheizgeräte Wärmetauscher (z.B. Luftheizapparate, Klimatruhen, etc.), die direkt (ohne witterungsgeführter Regelung) versorgt werden, müssen mit einem Zonenventil im Rücklauf oder mit einer thermischen Rücklaufbegrenzung ausgestattet werden.

Zusätzlich sind Strangregulierventile im Rücklauf zur Einregulierung der Wassermengen vorzusehen.

6.10 Brauchwasserbereitung Brauchwarmwasserbereitungsanlagen sind vorzugsweise mit Ladesystem auszuführen. Die Rücklauftemperatur von Warmwasserbereitungsanlagen (WW-Boiler) zur Übergabestation darf max. 60°C betragen. (siehe Datenblatt 12.1)

7.0 MONTAGE

7.1 Montagebeginn Der Beginn der Montage ist der SWK mindestens 5 Werktage vorher bekanntzugeben. Dazu müssen folgende Punkte vorweg geklärt sein:

Bautechnische Voraussetzungen (siehe Kapitel 2.0)

Planunterlagen (Ausführungspläne, Prinzipschema, etc.)

Eventuelles behördliches Bewilligungsverfahren.

Klärung aller offenen Fragen (Erforderlichenfalls ist eine Besprechung vor Ort anzuberaumen)

Die Ausführung der FW-Übergabestation muss den freigegebenen Planunterlagen (Prinzipschema) und der Technischen Richtlinie entsprechen.

Anforderung des Wärmezählers bei WBG 7.2 Schweißarbeiten

Die Rohrleitungen sind durch Schweißen (Ausführung gemäß ÖNORM M 7812, Teil 2, Güteklasse 2) zu verbinden. Die Güte der Schweißnaht muss dem 0,8-fachen des Grundmaterials entsprechen. Am Medienrohr dürfen nur Rundnähte im Rechtsschweißverfahren ausgeführt werden.

7.3 Aufbau der FW-Übergabestation Die FW-Übergabestation ist übersichtlich aufzubauen. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen leicht vorgenommen werden können.

Wärmetauscher, Armaturen, Regelventile und Wärmezähler müssen sich rasch und einfach auswechseln, Schmutzfänger leicht reinigen (Entleerungsventil) und Schmutzfängersiebe leicht ersetzen lassen.

Lösbare Rohrverbindungen (Flanschverbindungen) müssen durch das Eigengewicht von Armaturen, Rohren und Formstücken durch geeignete Unterstützung entlastet werden.

Pro Wärmetauscher ist im Primärvorlauf ein Schmutzfänger vorzusehen.

Der Einbau eines Schmutzfängers im Sekundär-Rücklauf wird zwingend vorgeschrieben.

Ventile dürfen nicht hängend (Handradspindel nach unten) eingebaut werden.

Ventile mit elektrischem Antrieb müssen bei Stromausfall auch von Hand aus bedienbar sein.

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7.4 Rohrdehnungen Die Wärmeausdehnung der primärseitigen Vorlauf- u. Rücklaufleitungen beträgt 2 mm/lfm.

Elastische Verformungen sollen möglichst durch Richtungsänderungen aufgenommen werden.

Bei der Wärmeausdehnung ist auf den Rohr-Mindestabstand (Isolierstärke und Rohrdehnung) zu achten.

Auf das Fernleitungsnetz dürfen keine Dehnungskräfte übertragen werden. Erforderlichenfalls ist über die Rohrdehnung und Fixpunktkonstruktionen ein entsprechender Berechnungsnachweis zu erbringen.

Nicht zu sind:

Gummikompensatoren, Axialkompensatoren, Stahlbalgkompensatoren und Metallschläuche.

7.5 Rohraufhängungen und Fixpunktkonstruktionen

7.51 Waagrecht verlegte Rohre Waagrecht verlegte Rohre dürfen an keiner Stelle durch ihr Eigengewicht und Wasserfüllung durchhängen.

7.52 Fixpunkte Fixpunkte müssen die wirkenden Kräfte sicher aufnehmen. Die Fixpunktkräfte müssen auf das Bauwerk abgeleitet werden.

7.6 Entlüftungen und Entleerungen

7.61 Hoch- und Tiefpunkte An allen Hochpunkten sind Entlüftungstöpfe - und an allen Tiefpunkten und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Absperrorganen sind Entleerungsmöglichkeiten in der erforderlichen Nennweite, PN-16, vorzusehen.

Entlüftungsleitungen sind in einen Luftsammeltopf einzuschweißen

Die Entlüftungs- und Entleerungsventile (PN-16) sind mit Blindflanschen bzw. Stopfen zu verschließen.

7.62 Ausführung der Entlüftungs- und Entleerungsstation :

DN 15 ......... für Rohrleitungen bis DN 50

DN 20 ......... für Rohrleitungen bis DN 80 7.7 Isolierung

Sämtliche wärmeführenden Rohrleitungen, Apparate (Wärmetauscher) und Armaturen sind gegen Wärmeverluste zu schützen.

Ausführung: Ausführung gemäß Önorm M 7580 Wärmedämmung mit Mineralfasermatten und Umhüllung mit Kunststoff-oder ALU-Mantel

Mindestisolierstärke 2/3 des äußeren Rohrdurchmessers, jedoch mindestens 50 mm.

Im Besonderen ist zu beachten:

Bei Durchbrüchen, Überschubrohren und dgl. muss die erforderliche Isolierstärke erhalten bleiben.

Die freie Durchgangshöhe unter einem isolierten Rohr muss mindestens 1,8 m betragen.

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7.8 DRUCKPROBE

7.81 Druckprobe der Primärseite Die Druckprobe der beträgt mindestens 16 bar.

Über das Ergebnis der Druckprobe ist ein Protokoll (Druckbescheinigungsattest) auszustellen und bei der Endabnahme der SWK zu übergeben.

Der Wärmezähler wird während der Druckprobe ausgebaut. Anstelle ist ein Passstück vorzusehen.

Nach der Druckprobe ist der freie Durchgang der Abnehmeranlage zu überprüfen.

Vor Fertigstellung der Übergabestation ist die Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft der sekundärseitigen Heizungsanlage herzustellen

8.0 ELEKTRISCHE ANLAGE 8.1 Elektroanschluss

Der elektrische Anschluss muss den facheinschlägigen ÖVE-Vorschriften und den erforderlichen Schutzmaßnahmen entsprechen.

Die einschlägigen Bestimmungen für heiße und nasse Räume sind zu beachten.

Für ausreichende Beleuchtung im Bereich der FW-Übergabestation ist zu sorgen.

Für Elektrowerkzeuge und Geräte sind in unmittelbarer Nähe geeignete Anschlussmöglichkeiten (Steckdose 230 V) vorzusehen.

8.2 Stromausfall

Nach Stromausfall soll sich die Anlage selbsttätig einschalten und den Betrieb in vollem Umfang wieder aufnehmen. Eventuelle Einschaltverzögerungen des örtlichen EVU sind zu beachten!

8.3 Elektroschaltschrank

Für die Schalt-, Steuer- und Regelgeräte sowie Bedienungsselemente ist ein geeigneter Schaltschrank – gemäß den einschlägigen ÖVE-Bestimmungen - Schutzart IP 54 - vorzusehen.

Der Schaltschrank ist gut zugänglich anzuordnen. Die einzelnen Schaltelemente und Kabelenden sind übersichtlich und in dauerhafter Form zu beschriften.

Die Elektropläne sind im Schaltschrank aufzubewahren.

Externe Leitungen (z.B.: Außenfühler) sind auf Anschlussklemmen zu führen

9.0 WÄRMEZÄHLER

Der amtlich geeichte Wärmemengenzähler dient zur Messung der abgenommenen Wärmemenge.

Die Lieferung erfolgt durch SWK und wird dem Abnehmer zum Einbau beigestellt.

Die amtlichen Einbauvorschriften und die Einbauvorschriften des Herstellers sind zwingend einzuhalten

Unabhängig der Herstellervorschriften ist im Besonderen auf die nachstehenden

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Beruhigungsstrecken besonders zu achten

o Einlaufstrecke .............. mind. 10 x DN

o Auslaufstrecke ..............mind. 5 x DN

Die Kabellängen der Vor- und Rücklauffühler (Widerstandsthermometer) müssen gleich lang sein. Die max. Länge von 8 Meter darf nicht überschritten werden.

Fühler mit angeschlossenem Kabel dürfen nicht verändert (weder gekürzt – noch verlängert) werden

Für den Anschluss des Volumenmessteiles und der Widerstandsthermometer nur abgeschirmte Kabel

verwenden!

10.0 INBETRIEBNAHME

10.1 Erstinbetriebnahme Die Erstinbetriebnahme ist der SWK rechtzeitig (mind. 5 Werktage vorher) bekanntzugeben.

Voraussetzungen für eine Erstinbetriebnahme sind:

• Fertigstellung der FW-Übergabestation mit Druckprobe • Fertigstellung der elektrischen Anschlüsse • Elektrischer Anschluss des Wärmezählers • Betriebsbereitschaft der sekundären Heizungsanlage • Die Isolierung muss zumindest soweit aufgebracht sein, dass sich der Raum nicht

unzulässig er wärmen kann – und ein Berührungsschutz gegeben ist. 10.2 Maßnahmen bei der Erstinbetriebnahme

Bei der Erstinbetriebnahme werden durch die SWK folgende Maßnahmen vorgenommen:

• Einstellung des Kombireglers - gemäß Wärmeliefervertrag

• Feststellung des Zählerstandes am Wärmezähler und Plombierung der Zähleinrichtungen und des Kombireglers.

• Erstellen eines Inbetriebnahmeprotokolles. Eine Gleichschrift verbleibt beim Abnehmer. Sie enthält den Zählerstand des Wärmezählers und alle für die Einregulierung und Einstellung maßgeblichen Daten.

10.3 Mängel

Werden bei der Erstinbetriebnahme funktionelle Mängel festgestellt, kann die Inbetriebnahme bis zum Zeitpunkt der Behebung verschoben werden

10.4 Geringfügige Mängel Zur Behebung geringfügiger Mängel kann - soweit die Funktion und Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt ist - eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.

In Ausnahmefällen kann ein befristeter Betrieb (z.B. Bauheizung) geduldet werden - soweit allen Aspekten der Betriebssicherheit (Frostschutz, Stromversorgung, etc.) - Sorge getragen ist.

10.5 Wasserentnahme Eine Wasserentnahme zu Füllzwecken aus dem Fernwärmenetz ist grundsätzlich nicht gestattet.

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11.0 BETRIEB

11.1 Der Betrieb der FW- Übergabestation obliegt dem Kunden.

11.2 Auf regelmäßige Überprüfung (mindestens 1x jährlich) durch fachkundiges Personal wird ausdrücklich verwiesen.

11.3 Störungen oder Schäden der FW-Übergabestation sind der SWK umgehend mitzuteilen.

12.0 DATENBLÄTTER

12.1 Technische Auslegung

12.2 Wärmezähler - Einbaurichtlinie

12.3 Eintritt von Fernwärmeleitungen

13.0 PRINZIPSCHEMA

Schema – A Heizung – ohne WWB

Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit gleitender

Rücklauftemperaturbegrenzung

Schema – B Heizung - mit WW-Speichersystem

Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit gleitender

Rücklauftemperaturbegrenzung und Trinkwassererwärmung im

Speichersystem

Schema – C Heizung - mit Speicher-Ladesystem

Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit gleitender

Rücklauftemperaturbegrenzung und Trinkwassererwärmung im

Speicher-Ladesystem

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Wärmemengerzähler

Einbaurichtlinien

Datenblatt 12.2

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Fernwärmeleitungen

Eintritt in Abnehmeranlagen

Datenblatt 12.3

Eintritt in das Gebäude Ansicht von Innen

Anmerkung: Wenn aus technisch zwingenden Gründen die Anordnung nicht nach diesem Schema

durchgeführt werden kann, so müssen die Leitungen ab der Mauereinmündung über

eine Länge von 1 Meter mit temperaturbeständiger Farbe in dauerhafter Form

gekennzeichnet werden.

Farbkennzeichnung: Vorlauf = ROT

Rücklauf = BLAU

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