Technische Herausforderungen beim Bau von Windkraftanlagen · Windkraft mit einer installierten...

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ISSN 1866-0207 6693 Juli 2017 5 Hebebühnen/Krane Mastkletterbühnen, Neue Europanorm Spezialtiefbau Kompensationsinjektion Infrastrukturprojekte Bauen im Bestand Asbest – die Gefahr ist noch nicht gebannt Malerarbeiten – Kalkausblühungen Hautverhinderer in Bautenlacken EDV Verschiedene Beiträge Technische Herausforderungen beim Bau von Windkraftanlagen

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ISSN 1866-0207 6693 Juli 2017 5

Hebebühnen/Krane – Mastkletterbühnen, Neue EuropanormSpezialtiefbau – Kompensationsinjektion InfrastrukturprojekteBauen im Bestand – Asbest – die Gefahr ist noch nicht gebanntMalerarbeiten – Kalkausblühungen

– Hautverhinderer in BautenlackenEDV – Verschiedene Beiträge

Technische Herausforderungen beim Bau von Windkraftanlagen

BauP_U_05_17_BauPortal 05.07.17 13:54 Seite 1

Heft 5 • 129. Jahrgang • Juli 2017Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Titelbild:Montage des Hybridturms einer Windkraftanlage mittels eines selbstkletternden Turmdrehkrans (Beitrag ab Seite 2)(Foto: Firmengruppe Max Bögl/Willi Wilhelm)

Inhalt:

Technische Herausforderungen von Windkraftanlagen ..................................................... 2Naturstromspeicher Gaildorf ....................................................................................................... 10

aktuell – rund um die BG BAU ..................................................................................................... 14

Spezialtiefbau• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Spezialtiefbau ................................... 15• Kompensationsinjektion als flankierende Maßnahme bei innerstädtischen Infrastrukturprojekten ..................................................................... 22

• Fachtagung Spezialtiefbau der BG BAU ............................................................................... 27• Aus dem Unfallgeschehen: Tod durch umstürzendes Drehbohrgerät............................................................................. 31

• Schrobenhausener Tage: Bauen im Bestand, technische Innovationen und Wertewandel ................................ 32

Bauen im Bestand• Fachplaner KampfmittelräumungNeue postgraduale akademische Zusatzausbildung ...................................................... 37

• Asbest – die Gefahr ist noch nicht gebannt ....................................................................... 38• Hohe Sicherheitsanforderungen an Bauwerkeund Bauprodukte müssen erhalten bleiben ...................................................................... 45

• Bedeutung der Bauwerksinstandsetzung steigt – Beton-Insta 2017 ....................... 46

Malerarbeiten / Bautenschutz• Kalkausblühungen auf farbigen Fassadenbeschichtungen ......................................... 49• Neueinstufung für Hautverhinderer in Bautenlacken ................................................... 51• Einsatz von Entstaubern/Staubsaugern in der Bauwirtschaft .................................... 53• Neue DBV-Publikationen ........................................................................................................... 54

Hebebühnen• Sanierung asbesthaltiger Fassaden mit Mastkletterbühnen-Technik ...................... 56

Krantechnik• Cloudbasiertes Management für Turmdrehkraneinsätze ............................................. 61• Neue Europanorm für Krane .................................................................................................... 63• Kranfachtagung 2017 in Magdeburg ................................................................................... 65

EDV / Digitalisierung• Projektrealisierung mit BIM ab Leistungsphase 5 ............................................................ 69• Störungsfrei Bauen mit BIM-Modellen ................................................................................ 70• Mobiler industrieller 3D-Baudruck gestartet .................................................................... 72• Impuls für Digitalisierung im Hochbau ............................................................................... 72

Fachbereich Bauwesen – Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test ...................... 76

Mitteilungen aus der Industrie ................................................................. 35, 47, 55, 59, 67, 74

Veranstaltungen ............................................................................................................................... 77

Buchbesprechungen ....................................................................................................................... 79

Impressum .......................................................................................................................................... 80

www.bgbau.dewww.BauPortal-digital.deRedaktion: [email protected]

Erscheinungsweise:8 Ausgaben im Jahr 2017:1 (Januar) 5 (Juli)2 (März) 6 (September)3 (April) 7 (Oktober)4 (Juni) 8 (Dezember)

Inhalt_05_17_BauPortal 05.07.17 12:01 Seite 1

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Gesellschaftlicher Wille,StromgestehungskostenIn Deutschland lag 2016 der Zubau bei gut 5.400 MW und der Anteil der Wind-energie am Stromverbrauch liegt dortmittlerweile schon bei knapp 12 % (Abb. 2). Dieser gewaltige Markt hat starkeWettbewerber ins Feld gerufen, was wie-derum ein hohes Maß an Kreativität undInnovation freigesetzt hat, um sich jeweilsdurch technische und wirtschaftliche Vor-teile der Anlagen im Markt behaupten zu können.

Diese technische Weiterentwicklung hatzu einer gewaltigen Steigerung der Kos-

teneffizienz bei gleichzeitiger Steigerungder möglichen Gerätegröße geführt. Je nach Standort sind die Stromgeste-hungskosten von Windkraftanlagen anLand – mit Ausnahme der in Deutschlandnur begrenzt verfügbaren Wasserkraft –die niedrigsten aller erneuerbaren Ener-gien und sie sind mittlerweile unter güns -tigen Umständen ohne Subventionen mitdenen konventioneller Kraftwerke kon-kurrenzfähig. Die Stromgestehungskosten(Abb. 3) liegen im Vergleich gemäß einerStudie des Fraunhofer-Instituts für SolareEnergiesysteme ISE von 2013 bzw. diver-sen anderen Quellen (s. Wikipedia) in fol-genden Höhen (in €ct/kWh):

• Windkraftanlagen an Land 4,5–10,7

• Photovoltaik-Anlagen 7,8–14,2

• Biogas 13,5–21,5ohne Berücksichtigung von Wärmeauskopplung

• Braunkohle 3,8–5,3

• Steinkohle 6,3–8,0

• Gas- und Dampfkraftwerke 7,5–9,8

• Konventionelle Wasserkraft 4,5–10

• Kernenergie 2,4–12,7je nach Ideologie des Betrachters und Einrechnung der Kosten für Endlagerung, Risiko und anderes.

Spätestens seit dem Unglück von Fukushima, aber im Prinzip schon seit dem Abkommen von Kyoto, ist der politische und gesellschaftliche Wille bezüglich regenerativer Energien in Deutschland klar: ihr Anteil am Gesamtenergiebedarf soll möglichst schnell gesteigert werden, um so in absehbarer Zeit die Kernenergie ablösen und mittelfristig auch die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen weitgehend ersetzen zu können.Politisch wurde dieses gesellschaftliche Ziel durch entsprechende wirtschaftliche Anreize umgesetzt. Durch langfristiggarantierte Einspeisevergütungen ergibt sich gerade für Investoren in Deutschland eine – angesichts der weltweit geringen Kapitalverzinsung und der Unsicherheit bei sonstigen Investitionen – wirtschaftlich interessante Kapitalrendite;beispielsweise bei Verkauf einer neu gebauten Anlage in Höhe von 6–10 % auf die Baukosten – nach Berechnungen des CWD (Center for Wind Power Drives der RWTH Aachen).Dadurch war in den letzten Jahrzehnten ein beispielloser weltweiter Boom beim Bau von Windkraftanlagen zu beobachten, der seinen bisherigen Höhepunkt 2015 mit dem Neubau von Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp64 GW erreichte. Dies entspricht in etwa 43 modernen Kernkraftwerks-Blöcken. Insgesamt wurde 2016 weltweit durch Windkraft mit einer installierten Leistung von 490 GW etwa 4 % des weltweiten Stromverbrauchs gedeckt (im Vergleichdazu waren es bei Kernenergie 420 GW).

Technische Herausforderungen von WindkraftanlagenProf. Dr.-Ing. Sebastian Bauer, Schrobenhausen

(Quelle: Nordex SE)

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Beim guten Abschneiden der Windkraft –und mit gewissen Abstrichen bei der Pho-tovoltaik – im Vergleich zu den nicht er-neuerbaren Energien – ist allerdings nichtberücksichtigt, dass erstere nicht grund-lastfähig sind. Solange es keine preiswer-ten Speicher für große Energiemengengibt, muss für jedes Megawatt installierterLeistung dieser beiden Energieformen dieselbe Leistung bei einem anderen Kraft-werk vorgehalten werden, das einspringt,wenn kein Wind weht oder die Sonnenicht scheint. Während am 14.4.2014 Wind- und Solar-energie 40,5 % der in Deutschland erzeug-ten Energie erbrachten, waren es am3.12.2014 nur 2,6 % (Abb. 4). Daher müs-sen bei einem gerechten Vergleich sowohl

Abb. 1: Auswahl von EnerconWindkraftanlagen, Airbus A380, Kölner Dom, Florianturm, Brandenburger Tor und Sattelzug mit 40’-ISO-Container. Die Windkraftanlagensind anhand ihres Einführungsjahres eingetragen.(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage#/media/File:EnerconSizes_de.svg Von Jahobr

Abb. 3a und b: Stromgestehungskosten verschiedener Energieerzeugungen (Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE 2013, Stand November 2013). GHI = Ø solare Einstrahlung/Tag, VLS=Volllaststunden/Jahr)

Abb. 2: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2016 in TWh (Quelle: AG Energiebilanzen, Stand März 2017)

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die entsprechenden Vorhaltekosten derkonventionellen (grundlastfähigen) Kraft-werke – also Kapitalkosten, Abschreibungsowie Leerlauf- und Betriebskosten – be-rücksichtigt werden als auch derenschlechtere Effizienz und schnellere Ab-nutzung durch die ungleichmäßige Be-lastung. Insgesamt sind aber in Deutsch-land die Erneuerbaren Energien mittler-weile nicht mehr wegzudenken: Am Sonn-tag (natürlich der Wochentag mit demgeringsten industriellen Stromverbrauch)den 8.5.2016 wurden durch ErneuerbareEnergien 86,3 % des Strombedarfs inDeutschland gedeckt.

HerausforderungenUm nun wieder auf den gesellschaftlichenWillen zurückzukommen: Gerne will mandie mit kaum kalkulierbaren Risiken behaf-tete Kernenergie ablösen und selbstver-ständlich möchte man die unabsehbarenFolgen aufgrund der großtechnischen Verbrennung fossiler Energieträger zurStromerzeugung auf das weltweite Klimavermeiden. Aber ebenso selbstverständ-lich ist, dass gerade in Deutschland kaumjemand bereit ist, dafür in einem merk-lichen Ausmaß individuelle Beeinträch-tigungen zu ertragen: Der Strompreis fürprivat genutzte elektrische Energie darfaufgrund der Maßnahmen nicht wachsenund die Sicherheit des Arbeitsplatzes sollnicht durch höhere Energiekosten, die dieKonkurrenzfähigkeit der Produktion be-einträchtigen können, gefährdet werden.Niemand will eine Windkraftanlage in derNähe seines Wohnorts haben, um nichtdurch Laufgeräusche oder den Schatten-wurf beeinträchtigt zu werden. Insbeson-dere Schallemissionen unterhalb der Hör-schallfrequenzen, sog. Infraschall, steht beimanchen im Verdacht, je nach SchallpegelAuswirkung auf Befinden und Gesundheitzu haben. Gleichzeitig werden aber auchStromtrassen, mit denen Windenergie vonweiter entfernten Standorten herantrans-

portiert wird soweit als möglich abge-wehrt. Und zuletzt soll auch die Biosphäredurch die Anlagen nicht in Mitleidenschaftgezogen werden.All diese potenziellen unerwünschten Fol-gen zu vermeiden oder zumindest derenAuswirkungen so gering wie möglich zuhalten, stellt die Herausforderung an dieOrtswahl der Anlagen aber auch an derentechnische Weiterentwicklung dar.

StandortwahlEs müssen Standorte gefunden werden,bei denen im Jahresdurchschnitt einehohe Windenergie vorherrscht. Gleichzei-tig sollen diese Standorte aber nahe anden Hauptverbrauchern – im allgemeinenin den dicht besiedelten und industriellhochentwickelten Gegenden – liegen; dies nicht nur, weil Stromtrassen durchDeutschland teuer und unbeliebt sind,sondern auch, weil Leistungsverluste ent-stehen. Darüber hinaus sollen die Anlagenso weit entfernt von allen Häusern sein,dass niemand durch den Schattenwurfoder durch die Geräuschentwicklung derWindenergieanlage gestört wird. Außer-dem soll auch berücksichtigt werden, woVögel und Fledermäuse in signifikanterZahl vorkommen, die durch die sich be-wegenden Rotorblätter gefährdet werdenkönnten, und deren (Flug-)Verhalten inBetracht gezogen werden.Die Regelungen zum Schutz der Anwohnerrichten sich auf deren zulässige Beein-trächtigung und nur in seltenen Fällen(Bayern) auf pauschale Mindestabständeder Anlagen von Bewohnern: So ist gere-gelt, wie lange Anwohner dem Schattender Anlage (vor allem dem des Rotors, welcher zu einer flackernden Helligkeitführt) pro Tag und pro Jahr ausgesetzt seindürfen. Dies ist ja vom Stand der Sonneabhängig und kann nicht nur durch eine entsprechende Positionierung der Anlagesondern auch durch eine zeitweise Ab-schaltung beeinflusst werden. Auch dieGeräuschentwicklung der Anlage selbst ist

üblicherweise nicht beschränkt, sonderndie durch sie beim Anwohner hervorge-rufene Lautstärkeneinwirkung (den Schall-pegel), so dass hier durch den technischenFortschritt Verbesserungen erreicht wer-den können. Diesen Bemühungen wirktallerdings entgegen, dass die Anlagenimmer größer und stärker werden, da größere Anlagen mehr Schatten werfenund mehr Lärm erzeugen.Das in Bayern beschlossene Abstandsge-setz für Windkraftanlagen sieht vor, dassder Abstand zwischen der Windkraftan-lage und der nächsten Wohnbebauungmindestens das 10-fache der Anlagen-höhe betragen muss. Geht man vonmodernen Anlagen mit 200 m Höhe (biszur höchsten Position der Rotorblattspitze)aus, bedeutet das 2 km Abstand. Zeichnetman um jedes Haus einen Kreis mit 2 kmRadius, bleiben nicht mehr viele Stand-orte übrig, und diese müssen ja zusätzlichnoch den oben genannten Kriterien ent-sprechen, so dass kaum noch möglicheStandorte übrig bleiben (laut SPD-Energie-expertin Kohnen nur 0,05 % Bayerns).

Wirtschaftliche HerausforderungenDie Höhe der Stromgestehungskosten unddamit die Wirtschaftlichkeit einer Anlagesind von folgenden Faktoren abhängig:• Grundflächenbedarf während des Baus und dem Betrieb,

• Baukosten für Gründung, Turm, Maschinenhaus (Gondel) und Rotor,

• Energieausbeute (Anpassung an Windverhältnisse des Standorts, Energieeffizienz),

• Wartungs- und Reparaturaufwand im Betrieb.

Dass der Bau kleiner Anlagen i.d.R. nichtmehr rentabel ist, liegt daran, dass eineganze Reihe von Grundkosten für Planung,Bau und Betrieb kaum von der Größe abhängig sind. Für sehr große Anlagensteigt aber aufgrund der mechanischenund strömungsmechanischen Gesetz-

Abb. 4a und b: Tatsächliche Produktion an Tagen mit höchstem und geringstem Anteil der Wind- und Sonnenenergie. grau: konventionelle Energieerzeugung, grün: Windenergie, gelb: Photovoltaik (Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE 2015)

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mäßigkeiten das Gewicht (und damit dieInvestitionskosten) der Anlage stärker alsderen Leistung: Während sich nämlich die Leistung mit der zweiten Potenz desRotordurchmessers (also quadratisch) er -höht, steigt die mechanische Belastung(z.B. die Biegebelastung der Rotorblätterund des Turms oder die Torsionsbelastungder Welle) mit der dritten Potenz, so dassdas Verhältnis aus Leistung und mecha-nischer Belastung (der durch eine stär-kere Dimensionierung der Komponentenbegegnet werden muss) für größere An-lagen ungünstiger wird.

Zwischen diesen zwei Extremen – sehrkleine Anlagen oder ausgesprochen großeAnlagen – liegt das Optimum der Wirt-schaftlichkeit. Wo das Optimum genauliegt ist von den jeweils bestehendenRandbedingungen abhängig: den Wind-verhältnissen am Standort, der Kosten-entwicklung mit der Größe der Kompo-nenten, der Verfügbarkeit und der Kos-ten der Standorte und anderen Faktoren,die sich natürlich auch über die Zeit undmit der technischen Entwicklung verschie-ben.

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern derzeitfür Windkraftanlagen mehr Investitions-kapital als standortbedingt verfügbareInvestitionsmöglichkeiten. Dadurch ver-schiebt sich die Größe projektierter bauen-der Land-Windkraftanlagen in Richtunghöherer Leistungen. Für Landanlagen inDeutschland liegt laut Berechnungen desCWD dieses Optimum mit den gegen-wärtigen Randbedingungen bei Anlagen-leistungen von 1,5 bis 1,8 MW. Da für Off-shore-Anlagen aufgrund der logistischenund technischen Problemstellungen aufhoher See der Basisaufwand – u.a. für dieGründung und die Anlagen-Montage, aberauch für spätere Wartung und Reparatur –viel größer ist als an Land, liegt hier dasOptimum viel höher und die Größe derneu installierten Anlagen wird gegenwär-tig durch die technischen Möglichkeitenbegrenzt. 5 MW sind fast die Regel gewor-den und die modernsten Anlagen liegenbei ca. 7 MW.

Technische HerausforderungenWährend also bei Offshore-Anlagen diegrößte Herausforderung darin besteht,immer größere Anlagen technisch be-herrschbar zu machen, liegt diese bei denOnshore-Anlagen vor allem darin, die Her-stellkosten und den Wartungsaufwandder bestehenden Anlagengrößen durchtechnische Verbesserungen zu reduzieren.Gleichzeitig lag in den letzten Jahren einSchwerpunkt der Entwicklung der On-shore-Anlagen darin, wie es gelingt, auch

an Standorten mit niedrigeren durch-schnittlichen Windgeschwindigkeiten einehöhere Energieausbeute zu erreichen.Außerdem wird natürlich weiterhin aneiner Erhöhung der Energieeffizienz derAnlagen gearbeitet sowie an einer Redu-zierung der Schallemissionen.

GründungOnshoreDie Gründung von Windkraftanlagen anLand erfolgt i.d.R. nach dem gleichen Prinzip wie das Aufstellen eines Sonnen-schirms mittels eines schweren rundenFußes. Es wird aus mit Stahl bewehrtemBeton eine runde Basis gegossen, dieeinerseits durch ihr Gewicht den Gesamt-schwerpunkt der Anlage weiter nachunten bringt und durch ihren Durchmes-ser die Kippkante ausreichend weit vonihrem Schwerpunkt legt, dass die Anlagedurch die maximal angreifenden Wind-kräfte nicht umgeworfen werden kann.Durch die Verstellung der Richtung derRotorachse kann, falls notwendig, dieAnlage aus dem Wind gedreht werden, umdas Kippmoment zu begrenzen.Bei einer Anlage mit einer Leistung von 2,4 MW und einer Nabenhöhe von 141 mverwendet man beispielsweise eine Basismit etwa 22 m Durchmesser. Dieser Radiusvon 11 m stellt den Abstand der Kippkantevom Schwerpunkt der Anlage dar. Durchdie maximalen Kräfte des Windes ver-schiebt sich der dynamische Schwerpunkt

um ca. 4 m. Damit dies nicht zum Um-fallen der Anlage führen kann, muss derBoden eine ausreichend steife Bettungdieses „Schirmständers“ bieten, so dasssich die Anlage weder durch elastischesEinsinken noch durch Kriechbewegungenso weit neigen kann, dass sich der Schwer-punkt bis über die Kippkante wegbewegt.In der Praxis kommt dieser katastrophaleFall praktisch nicht vor. Es muss allerdingsverhindert werden, dass das Fundamentdurch die Schubkraft des Rotors einseitigeinsinkt und sich der Turm dauerhaftneigt.

Da solche Anlagen in Deutschland seltendirekt auf Felsgrund gebaut werden, mussin den meisten Fällen die Tragfähigkeit desBodens durch Bodenverbesserungsmaß-nahmen erhöht werden. Das gebräuch-lichste Verfahren hierzu ist die Rüttelstopf-verdichtung, die darin besteht, ein langesRohr mit einer Rüttelspitze vertikal in den Boden zu drücken, in der über eineUnwucht mit vertikaler Drehachse eineumlaufende Vibrationskraft erzeugt wird,die den Boden verdichtet und verdrängt. In das entstehende Loch wird dann Kieseingefüllt und wiederum verdichtet undin den umliegenden Boden gedrückt. Da-durch erhält der umliegende Boden eineerhöhte Tragfähigkeit, die Kiessäule ent-wickelt eine zusätzliche Stützwirkung undder Boden wird entwässert, so dass insta-bile Wasserpolster vermieden werden.

Die Gründung mit Ortbetonpfählen istdemgegenüber für die meisten Bodenver-

Abb. 5:Wirtschaftlichkeit vonWindenergieanlagen –

Betriebskosten (Quelle: DEWI-Studie 2002)

Abb. 6: Fundament einer

Onshore-Windkraftanlage

(Quelle: Firmengruppe Max Bögl/

Herbert Stolz)

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hältnisse bei den derzeitigen Anlagen-größen unwirtschaftlicher und würde erstfür deutlich größere Anlagen wirtschaft-lich.

Die Herausforderung hierbei liegt darin,dass der Untergrund immer nur unvoll-ständig bekannt ist. Häufig wird pro An-lage nur eine Aufschlussbohrung zur Bau-grunderkundung gebohrt. Der Boden istaber gerade in hügeligen und bergigenLagen, also dort, wo aufgrund der Wind-ausbeute die bevorzugten Aufstellungs-orte sind, so inhomogen, dass sich nochinnerhalb des Durchmessers des Funda-ments deutliche Änderungen der Boden-verhältnisse einstellen können. Darüberhinaus ändern sich die Bodeneigenschaf-ten bei stärkerem Regen deutlich, so dassdie festgestellten Bodeneigenschaftennochmal stark streuen können.

Die Gründung muss also mit situations-spezifischen Sicherheitsfaktoren ausge-legt werden und mit so robusten Prozes-sen gefertigt werden, dass trotz dieserUnwägbarkeiten eine funktionssichereGründung entsteht.

Offshore

Ramm-GründungDem gegenüber sind Flachgründungenund Schwergewichtsgründungen bei Off-shore-Anlagen nur bis zu einer gewissenTiefe wirtschaftlich sinnvoll. Darunterarbeitet man mit großen Monopiles (Ein-zelpfählen), mit Tripods (drei kleinere Pfähle, die zu einem großen zusammen-gefasst werden) oder mit Jackets (vierPfähle, die über eine Fachwerk-Struktur zu einer Basis für die Anlage zusammen-gefasst werden). Werden die Tiefen noch

größer, führt man die Offshore-Plattfor-men schwimmend aus und verankert sieim Meeresgrund gegen Wegdriften.Die Gründung im Meeresboden wird dabeii.d.R. durch hämmerndes Einrammen vongroßen und dickwandigen Stahlrohren, diebei Monopfählen einige hundert TonnenGewicht haben können, ausgeführt. Ob-wohl die Rammungen eine bewährte undrelativ einfach zu beherrschende Technikdarstellen, entstehen dabei zwei Probleme:• Beim Rammen der Rohre kann sichdurch Verdichtung und Verspannungdes Korngerüsts im Inneren des Rohrsein Pfropfen bilden, durch den ein wei-teres Rammen mit den bestehendenMitteln unmöglich wird. Abhilfe schaf-fen hier u.a. Drehbohr-Methoden, mitdenen der Pfahl ausgebohrt wird, sodass er danach weitergerammt werdenkann. Im Offshore-Windpark Barrowwurde dies z.B. mit einem sog. FlyDrillgemacht, einem Bohrapparat, der mit-hilfe des Schiffskrans auf das Rohr ge-hoben wird und sich darauf verklemmt(Abb. 7). Mittlerweile wurden unterdem Namen DiveDrill auch Geräte kon-zipiert, die am Seil in das Bohrloch ein-gesenkt werden und sich dann zumBohren im Rohr verspannen. Er arbeitetdann im Kellybohrverfahren als vollautarke Bohranlage und wird vomSchiff aus ferngesteuert. Kann abge-sehen werden, dass unter den zu erwartenden Bodenverhältnissen beimRammen eine Pfropfbildung möglichist, sollten entsprechende Gerätschaf-ten an Bord mitgeführt werden.

• Da beim Rammen Hydraulikhämmermit Schlaggewichten von bis zu 180 tverwendet werden, treten beim Auf-

schlag auch entsprechend hoheSchwingungen auf, die u.a. durch deneingeschlagenen Pfahl ins Wasser alsUnterwasserlärm abgegeben werden.Das Wasser leitet die Schwingungenmit relativ geringer Dämpfung weiter,so dass das Einrammen eines Pfahls ander Europäischen Nordseeküste nochan der Küste Nordamerikas akustischgemessen werden kann. Gerade beiMeeressäugetieren ist das Gehör nach-weislich so empfindlich, dass durch diesen Unterwasserlärm schwere physische Schäden entstehen könnenund auch das Orientierungsvermögengeschädigt wird.

Daher wurde in Deutschland vom Um-weltbundesamt als Grenzwert für Off-shore-Arbeiten ein Unterwasser-Schall-energiepegel von 160 dB in 750 m Entfer-nung von den Rammarbeiten definiert.Die 160 dB gelten für den sog. Einzelereig-nispegel (SEL) und beziehen sich auf die in 750 m Entfernung gemessene Schall- energie eines Schlags über seine Wirk-dauer, wobei als Basis des Pegels 1 µPa2 sgesetzt ist. Daneben gilt für den Spit-zenpegel, also den maximal auftreten-den Schalldruck eines Ereignisses, einGrenzwert von 190 dB (peak-to-peak) bzw. 184 dB (peak). Aufgrund der unterschied-lichen Referenzwerte der Schallpegelan-gaben in Luft und in Wasser, aber auchaufgrund der unterschiedlichen physika-lischen Eigenschaften unterscheiden sichgleiche Pegelangaben (d.h. gleiche dB-Werte) für Luft und Wasser in ihrer Inten-sität (also der Energieflussdichte) um ca. 62 dB, was die dem Anschein nach extremhohen Grenzwerte und Messwerte unterWasser erklärt.

Abb.7a und b: Ausbohren des Pfropfens bei einem Rammpfahl mit Ø 4,5 m mit dem BAUER Flydrill BFD 5500 für das Projekt Offshore-Windpark Barrow (Quelle: BAUER AG)

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160 dB unter Wasser entsprechen alsoüber Wasser einem Schallpegel von ca. 98 dB. Die Werte der dB-Skala beziehensich jeweils auf eine logarithmische Skala,so dass eine Erhöhung um 3 dB einer Ver-dopplung der Schallenergie entspricht.Konventionelle Rammarbeiten mit großenHämmern liegen i.d.R. weit über diesemGrenzwert. Zur Reduzierung der Schallemissionenwurde eine Reihe von Methoden vorge-schlagen und getestet, z.B. das Legen einesBlasenschleiers um die Ramm-Stelle mit-hilfe eines kreisförmigen, perforiertenSchlauchs am Meeresboden, in den mitgroßen Kompressoren Luft eingepumptwird. Allerdings hat sich herausgestellt,dass bei großen Gründungen mehrereMaßnahmen kombiniert werden müssen,um die Grenzwerte zu unterschreiten. Diesführt zu komplexen, schwer beherrsch-baren Arbeiten und hohen Kosten.

Bohrende GründungsverfahrenAls Alternative zu den rammenden Grün-dungsverfahren wurden vielfach bohrendeGründungsverfahren vorgeschlagen, wiesie an Land die Regel sind. Bei der Grün-dung der Tidenenergie-Pilotanlage vonRWE Innogy im Orkney-Archipel im Rah-men des European Marine Energy Centre(EMEC) konnte nachgewiesen werden, dassBohrungen selbst in sehr hartem Unter-grund (150 MPa) eine geringere Schall-leistung erzeugen als das Schiff, welchesdas Bohrgerät trägt, und dass das Bohr-geräusch in 750 m Entfernung im Grund-geräusch des Meeres untergeht (Abb. 8).

Für Gründungsbohrungen von Offshore-Windkraftanlagen wurden eine Reihe vonBohrverfahren vorgeschlagen. Allerdings

ist es außerordentlich schwierig, diese Ver-fahren in der Praxis zu etablieren, da jederBetreiber eines zukünftigen Windkraft-parks das Risiko scheut, auf neue, nochnicht im großen Feldtest erprobte Verfah-ren zu setzen. Ein auftragsunabhängiger Test ist teuerund für entsprechende Spezialtiefbau-firmen ohne weitreichende Forschungs-bezuschussung wirtschaftlich kaum zustemmen. Und bei herkömmlichen Grün-dungen wird bei Überschreitung der Lärm-grenzwerte von den Behörden immernoch milde reagiert, solange die Bemü-hung zu einer Reduzierung der Lärmemis-sionen spürbar ist.

TurmJe höher der Rotor einer Anlage sitzt, umsohöher liegt dort die durchschnittlicheWindgeschwindigkeit. Speziell bei Wäl-dern ist die Windgeschwindigkeit kurzoberhalb der Bäume noch stark reduziert.Und natürlich ist es für die Belastung derRotorblätter und des Hauptachsenlagersungünstig, wenn bei zu großer Nähe desRotors zum Boden die durchschnittlicheWindkraft am Rotor zwischen der obers-ten Stellung und der untersten Stellungzu stark schwankt.Mit dem Rotordurchmesser muss alsoauch die Turmlänge entsprechend wach-sen. In neuerer Zeit hat der Wunsch, auchin windschwächeren Gebieten eine guteLeistungsausbeute zu erreichen, zur Ein-führung sog. Schwachwindanlagen ge-führt. Diese haben einen ausgesprochengroßen Rotor (daher natürlich auch einenentsprechend hohen Turm) und einen rela-tiv kleineren Generator.

Die hohen Turmlängen und die durch ent-sprechend höhere Biegebelastung indu-zierten großen Turmfußdurchmesser stel-len aber ein logistisches Problem dar. Diesumso mehr, weil Windkraftanlagen häufigin höheren Positionen in unwegsamemGelände und abseits der Städte und Ver-kehrsadern gebaut werden.Für den Offshore-Bereich haben sich Stahl-rohrtürme, die unten konisch ausein-anderlaufen, etabliert. Die Einzelstücke,deren Länge sich nach den Transport-möglichkeiten richten, werden über Flan-sche aneinandergeschraubt. An Land ent-wickelt sich neben den Stahltürmen undteilweise Gittermast-Türmen die Hybrid-bauweise zu einer logistisch sehr güns-tigen Variante: im unteren Teil werdenBetonfertigteile – meistens jeweils nurRohr-Halbschalen (bzw. Konus-Halbscha-len) – zusammengesetzt und dann mitSpannseilen, die durch Löcher in diesenHalbschalen gefädelt werden, vertikalzusammengespannt. Im oberen Teil sinddann wieder geflanschte Stahlrohre zu finden.Klassischerweise werden für die Montage-arbeiten große Mobilkrane eingesetzt.Diese haben aber den Nachteil, dass sieeinen gewissen Abstand vom Turm brau-chen, so dass entsprechende Rangier-flächen geschaffen werden müssen (wasgerade im Wald ungünstig ist). Neuerdings hat sich – entwickelt von derFirma Bögl – auch der Einsatz von selbst-errichtenden obendrehenden Turmdreh-kranen etabliert, die auf dem Funda-ment der Windkraftanlage stehen undsich mit zunehmendem Baufortschritt des Turms auch an diesem abstützen kön-nen.

Abb. 8a und b: Bohren einer Gründung für eine Tidenkraft-Anlage in

knapp 40 m Meerestiefe mit dem BAUER Seadrill BSD 3000 (Quelle: BAUER AG)

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Abb. 10: Rotorblätter bei der Verladung aufs Schiff am Rostocker Hafen (Quelle: Nordex SE)

RotorEine Herausforderung stellt natürlich auchder Transport der Rotorblätter dar: Bei-spielsweise hat eine Siemens 6.5-150Anlage mit 6 MW Leistung eine Einzel-blatt-Länge von 75 m. Diese Blätter wer-den in einem Stück gefertigt und müssennatürlich auch so transportiert werden.Onshore-Anlagen haben zwar etwas kür-zere Rotorblätter, aber diese müssen teil-weise auf Bergstraßen gefahren werden.Daher wurden spezielle Sattelaufliegerentwickelt, bei denen der Rotor nach obenoder zur Seite geneigt werden kann, um soan Hindernissen vorbeizukommen.Der Rotor einer Windkraftanlage ent-spricht dem Flügel eines Flugzeugs. Durchden Auftrieb der Tragflächenform desRotors dreht der Wind diesen und treibtdamit über die Hauptachse – eventuellüber ein Getriebe drehzahlübersetzt – denGenerator der Anlage an. Dabei hat auf-grund der geringeren Blattgeschwin-digkeit der innere Teil des Rotors ganzandere Strömungsverhältnisse als deräußere Rotorteil, was eine Verwindung desBlatts zur Folge hat. Die Rotoren werdenüblicherweise aus GlasfaserverstärktemKunststoff (GFK) hergestellt.Aufgrund strömungsmechanischer Ge-setzmäßigkeiten liegt bei üblichen Drei-blattrotoren das Verhältnis zwischen derWindgeschwindigkeit und der Geschwin-digkeit der Rotorspitze in etwa bei 1:7–1:8(man bezeichnet dieses Verhältnis als

Schnelllaufzahl). Bei den maximalen Be-triebswindgeschwindigkeiten von Wind-kraftanlagen ergibt sich daher als höchsteRotorspitzengeschwindigkeit eine Zahlvon 300–400 km/h.Bei solchen Geschwindigkeiten könnennatürlich Vögel und Fledermäuse den Blättern nicht mehr ausweichen und kön-nen von diesen erschlagen werden. In derRealität ist aber bei intelligenter Stand-ort-Auswahl die Gefährdung dieser Tierenicht allzu hoch, so dass Windkraftanla-gen eher eine geringere Sterblichkeit die-

ser Tiere hervorrufen als andere Industrie-anlagen.Gleichzeitig rufen solch hohe Geschwin-digkeiten natürlich entsprechende Ge-räusche hervor; und dies noch dadurchverstärkt, dass durch Verwirbelungen inder Luft noch höhere Strömungsgeschwin-digkeiten als die Absolutgeschwindigkeitdes Rotors entstehen können. Wenn auchWindkraftanlagen im normalen Betriebrelativ leise sind, ist es eine wesentlicheHerausforderung der Weiterentwicklung,den Rotor strömungsmechanisch nocheffizienter und leiser zu machen.Dabei nimmt man sich die Entwicklungenin der Luft- und Raumfahrtindustrie zumVorbild. Die Strömung am Rotor kann z.B.durch Winglets (wie sie bei modernen Ver-kehrsflugzeugen an den Enden der Trag-flächen nach oben weisen) noch weiterverbessert werden. Und die Umströmungder Rotoren lässt sich durch Behandlungder Oberfläche z.B. durch Schleifen weiterverbessern.Auch die Regelungsstrategie der Wind-kraftanlage hat einen Einfluss auf ihreGeräuschentwicklung. Früher wurde zurDrehzahl und Überlastregelung bewusstein Strömungsabriss am Blatt verursacht,was zu entsprechenden Verwirbelungenund Geräuschentwicklungen geführt hat.Heutzutage lässt sich dieses Ziel aufwesentlich intelligentere und leisere Arterreichen.Zur Senkung der Herstellkosten wird heut-zutage an der Automatisierung der Rotor-fertigung gearbeitet. Auch das Materialder Rotoren ist eine neue Herausforde-rung: Aufgrund der immer größeren Rotor-durchmesser bei Offshore-Anlagen wirddie Biegebelastung dieser Rotoren immer

Abb. 9a und b: Montage der Gondel bzw. des Turms einer Windkraftanlage mittels eines Raupenkrans bzw. eines Turmdrehkrans (Quelle: Firmengruppe Max Bögl)

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höher. Um die höheren Spannungen über-tragen zu können wird daher vermehrtKohlenfaserverstärkter Kunststoff (CFK)eingesetzt.Um die Rotoren an die Windgeschwindig-keit anzupassen, wird deren Anstellungzum Wind angepasst, indem sie mit Moto-ren um ihre Längsachse geneigt werden.Das Windströmungsfeld in der Rotor-fläche, bei der Samsung S7.0-171 immer-hin über 23.000 m2, also mehr als die 3-fache Fläche eines Fußballfelds, ist aller-dings nicht gleichmäßig. Das beginnt mit der Windabschattung des Rotors beim Vorbeigang am Anlagenturm. Umdies auszugleichen und damit vor allemdie dynamische Belastung von Rotorblattund Hauptlager zu reduzieren, wurde voreiniger Zeit die Einzelblattverstellung eingeführt, durch die dieser Effekt weit-gehend ausgeglichen wird.Schwieriger ist dies bei den natürlichenFluktuationen des Winds in der Rotor-fläche. Um auch hier auszugleichen, wirdan der Online-Vermessung der Windge-

schwindigkeit in dieser Fläche geforschtund daran, wie die Rotorblätter diese Fluktuationen schnell ausgleichen können.Die übliche Pitch-Verstellung der Einzel-blätter ist hier zu langsam, so dass z.B.eine Art Höhenruder am Blatt angedachtist.

Maschinenhaus (Gondel)Getriebe und Generator haben einen emi-nenten Einfluss auf den Wirkungsgrad derAnlage als auch auf deren Wartungs- undReparaturbedarf. Hier stehen sich verschie-dene Konzepte gegenüber, die alle ihreVor- und Nachteile haben und zwischendenen noch nicht der letztendliche Siegerzu ermitteln ist.Anlagen mit Getriebe erfordern aufgrundder höheren Antriebsdrehzahl nur einenkleineren Generator, was diesen natürlichpreisgünstiger macht. Getriebelose An-lagen, bei denen der Generator größer undteurer ist haben den Vorteil, dass ein nichtvorhandenes Getriebe auch keine War-

tung und Reparaturen braucht. Der Blick indie Statistik zeigt allerdings, dass weitmehr Probleme von Windkraftanlagen ausdem elektrischen Teil kommen, als ausdem mechanischen Getriebe.Beim Generator wiederum liegen die Kon-zepte im Wettstreit, die Erregung im Rotor-Teil des Generators durch einen hoch-leistungsfähigen Permanentmagneten zumachen, der mit speziellen Seltenen Erdenarbeitet, was ihn sehr teuer macht. Dem-gegenüber steht die preiswertere abervoluminösere Anregung durch eine Spuleim Rotorteil. Bei beiden Konzepten wird im Generator eine drehzahl- und damitwindabhängige Wechselspannung er -zeugt, die durch einen teuren und verlust-behafteten elektronischen Frequenzum-richter auf die Netzfrequenz umgerichtetwerden muss.Einen Teil dieses Aufwands kann man spa-ren, wenn die Erregerspule durch eineSpannung variabler Frequenz beauf-schlagt wird, womit man die Ausgangs-frequenz des Generators direkt auf Netz-frequenz regeln kann. Dadurch muss nurein Teil des Energiehaushalts des Genera-tors durch einen Frequenzumrichter trans-formiert werden.Windkraftanlagen werden heutzutage auf20 bis 25 Jahre Betrieb ausgelegt. Umwährend dieser Betriebszeit keine unan-genehmen Überraschungen bezüglich derHaltbarkeit zu erleben und die Konstruk-tion der Anlage auf möglichst geringeWartungs- und Reparaturkosten zu opti-mieren (die in der Gesamtkostenrechnungeine nicht zu vernachlässigende Rolle spie-len), muss die Anlage ausführlich getestetwerden und innerhalb relativ kurzer Zeitdas Lastspektrum aufgeprägt werden, dasnormalerweise innerhalb der genannten25 Jahre entsteht.Dazu wurden in letzter Zeit riesige Ver-suchssimulatoren entwickelt und gebaut,die die Belastungen auf die Komponen-ten und im Speziellen auf Hauptlager,Getriebe und Generator aufbringen. Alsbesonderes Highlight dieser Entwicklungkann der Prüfstand des Center for Wind-power Drives (CWD) der RWTH Aachengelten, der gerade im finalen Aufbau imGroßmaßstab ist. Hier wird online dieRückwirkung des dynamischen Verhaltensder Komponenten auf die einwirkendenLasten simuliert, indem die strömungs-mechanischen und strukturmechanischenEffekte in Echtzeit gerechnet werden undüber riesige Aktuatoren auf die Kompo-nenten aufgebracht werden.

Autor:Prof. Dr.-Ing. Sebastian BauerBAUER Maschinen GmbH

Abb. 11a und b: Gondel einer getriebelosen Siemens-Windkraftanlage mit Synchrongenerator mit Permanenterregung und einer Nordex-Anlage mitGetriebe und doppelt gespeistem Asynchrongenerator(Quelle: www.siemens.com/presse; Nordex SE)

Abb. 12: 4 MW Hardware-in-the-loop-Teststand des Center for Wind Power Drives (CWD) der RWTH Aachen. An der Größe der gelben Geländer kann man die immensen Dimensionen des Aufbaus erkennen (Quelle: CWD)

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aktuell – rund um die BG BAU

Kreissägen, Presslufthämmer und dröh-nende Maschinen erreichen auf vielenBaustellen hohe Lärmpegel: Wer sich nichtschützt, wird krank. Lärmschwerhörigkeitist nach Hautkrebs duch UV-Strahlung diehäufigste anerkannte Berufskrankheit inder Bauwirtschaft. Deshalb startete die BG BAU am Tag gegen Lärm 2017 zusam-men mit dem Branchennachwuchs prak-tische Aktionen direkt in den Ausbildungs-zentren. Dabei schärften die Fachleute derBG BAU das Bewusstsein der Jugendlichenüber Lärmrisiken in Beruf und Freizeit undinformierten über Schutzmaßnahmen.Denn sicheres Verhalten lohnt sich für alleBeschäftigten und ihre Familien: Das istauch die Kernbotschaft des Präventions-programms der BG BAU „Bau auf Sicher-heit. Bau auf Dich“, dessen Bestandteil dieAktionen zum Tag gegen Lärm waren. Maschinen und Werkzeuge am Bau sindlaut: Schwere Fahrzeuge oder Kompresso-ren z.B. kommen auf 90 dB(A), Baukreis-sägen und Schlagbohrmaschinen über100 dB(A). Wer ungeschützt und über län-gere Zeit einem Schallpegel über 85 dB(A)ausgesetzt ist, kann unheilbare Schädendavon tragen. Arbeitsstellen mit solchenLärmpegeln sind deshalb als Lärmbereichezu kennzeichnen. Technische und organi-satorische Maßnahmen sind dort notwen-dig, um Lärm zu mindern. Beim technischen Standard hat sich in denvergangenen Jahren viel bewegt. So habenHersteller viele lärmreduzierte Arbeits-mittel auf den Markt gebracht. Beispielesind geräuschreduzierte Diamanttrenn-scheiben für Steinsägen, Spezialzangen fürleisere Abbrucharbeiten oder schallge-dämmte Sägeblätter für Kreissägen. Sinn-voll sind oft auch mobile Schallschutz-wände und -kapseln. Doch nicht überall werden solche Mög-lichkeiten genutzt, immer noch ist die„Akustische Vielfalt“, so das Motto desTages gegen Lärm 2017, auf vielen Bau-stellen viel zu lautstark. Wenn Lärm nichtvermieden werden kann, kommt per-sönlicher Gehörschutz zum Einsatz. Abeiner durchschnittlichen Lärmbelastungan einem 8-stündigen Arbeitstag von 80 dB(A) – das entspricht starkem Straßen-

verkehr oder einem vorbeifahrenden Lkw –haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten ge -eigneten Gehörschutz bereitzustellen. Be -schäftigte müssen ihn ab 85 dB(A) tragen.Schutzmaßnahmen sind dringend gebo-ten: Deutschlandweit sind rd. 5 Mio. Be-schäftigte schädigendem Lärm ausgesetzt,so die Bundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin. Die gewerblichen Be -rufsgenossenschaften zahlten 2015 fast117 Mio. € an Heilbehandlungen, Reha-bilitation und Renten für rd. 39.000 Lärm -geschädigte. Die BG BAU hatte im gleichenJahr über 17 Mio. € für über 6.000 Lärm-geschädigte aufzubringen.Dabei stellt sich Lärmschwerhörigkeitschleichend und über längere Zeit ein undwird von den Betroffenen zunächst nichtwahrgenommen. Erste Anzeichen lassensich aber durch kostenlose Hörtests desASD der BG BAU erkennen. Die Zahl der Geschädigten kann in denkommenden Jahren noch anwachsen.Grund: Gerade junge Leute setzen sichauch in der Freizeit großem Lärm aus.Mehrere Studien (z.B. OHRKAN-Studie desUniversitätsklinikums Regensburg 2015/2016 und Erhebungen der HNO-Ärzte)haben festgestellt, dass die Musik-Hörge-wohnheiten von Jugendlichen die Gefahreines lärmbedingten Hörschadens bergen.Der ASD der BG BAU stellt immer wiederfest, dass manche Jugendliche schon amBeginn ihrer Ausbildung über ein nichtmehr ganz intaktes Gehör verfügen.Für junge Beschäftigte vom Bau sind dieRisiken, nach einigen Berufsjahren eine

Tag gegen Lärm warnt vor HörschädenRisiken für Auszubildende sind besonders hoch

Lärmschwerhörigkeit davonzutragen, be -sonders hoch: Laute Musik in Clubs, Kon-zerten, mobilen Abspielgeräten oder imAuto erreichen locker Schallpegel von 90bis 100 dB(A). Bei solchen Lautstärken leidet das Gehör schon nach 15 Minutenwie nach einem 8-stündigen Arbeitstagmit einer Belastung von 85 dB(A). DasGehör aber macht keinen Unterschied zwi-schen Lärm in Beruf und Freizeit. Wird eszu oft und zu lange hohem Schall ausge-setzt, können sich die Hörsinnzellen imInnenohr nicht mehr regenerieren. Folgeist ein irreparabler Hörschaden.

Deshalb informierten die Fachleute der BG BAU die Auszubildenden während desAktionstages praxisnah über Lärmgefah-ren in Beruf und Freizeit. Direkt an ihrenLernorten erfuhren sie, dass der Lärm von Handkreissägen, Winkelschleifern undElektro-Bohrhämmern über 85 dB (A) liegt.Ohne Gehörschutz geht da nichts.

Dabei sind die Aktionen der BG BAU zumTag gegen Lärm in den Rahmen des übermehrere Jahre angelegten Präventions-programms „Bau auf Sicherheit. Bau aufDich“ eingebettet. Ziel des Programms ist es, die Beschäftigten der Bauwirtschaftinsgesamt stärker für die Belange desArbeitsschutzes zu sensibilisieren. DerArbeitsschutz soll als Bestandteil des all-täglichen Handelns etabliert werden, dennganzheitliche Prävention lässt sich nichtauf das Einhalten von Regelwerken be -schränken. Daher liegt der Fokus des Pro-gramms auf dem individuellen Verhaltender Beschäftigten.

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Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz im SpezialtiefbauDipl.-Ing. Volker Sinnhuber, Hamburg

Tätigkeitsfelder im SpezialtiefbauUm einen Überblick zu erhalten, ist es not-wendig, die einzelnen Tätigkeitsfelder imSpezialtiefbau zu benennen. WesentlicheTätigkeitsmerkmale, ohne Anspruch aufVollständigkeit, sind:• Bohr-, Bohrpfahl- und

Bohrpfahlwandarbeiten, • Schlitzwandarbeiten, • Dichtwandarbeiten,• Ramm-, Rüttel- und

hydraulische Einpressarbeiten, • Verbauarbeiten, • Unterfangungsarbeiten, • Injektionsarbeiten, • Baugrundvereisung, • Verpressankerarbeiten, • Wasserhaltungsarbeiten, • Brunnenbau.

Unfallzahlen Alle Verfahren des Spezialtiefbaus sindsehr maschinenintensiv und nicht nur derHerstellungsprozess von vertraglich ge -schuldeten Leistungen führt zu Unfäl-len, sondern auch Auf-, Abrüst- und War-tungsarbeiten an den Maschinen. DieUnfallzahlen spiegeln rund 100 unter-suchte Unfälle der Aufsichtspersonen von2010 bis 2016 wider. Dabei sind die vor Ort gesammelten Erkenntnisse einge-flossen. Maschinenart, Tätigkeit, Aufent-haltsort der Beschäftigten und Randbe-dingungen der Baustelle sowie die Aus-sagen der Beschäftigten wurden berück-sichtigt. Hieraus lassen sich Schlüsse zie-hen, die wiederum in die Vorschriften,Regeln, Normungen und Forschungen ein-fließen können. So haben z.B. Einzugs-unfälle bei den Geräten für Anker-, Geo-thermie- und Aufschlussbohrungen be -sonders in England und Frankreich dazugeführt, dass die sog. Käfige Einzug in die neue Norm DIN EN 16228 „Geräte fürBohr- und Gründungsarbeiten“ gefundenhaben.

Die Unfälle wurden in verschiedene Rub-riken unterteilt, wobei die Reihenfolgewillkürlich gewählt wurde (Abb. 1). DerEinzug, das Anschwenken oder Drehenvon Geräten des Spezialtiefbaus bildet dieerste Rubrik. In der noch gültigen Berufs-genossenschaftlichen Regel „Arbeiten imSpezialtiefbau“ (DGUV Regel 101-008 ehe-mals BGR 161) ist der Sachverhalt Aufent-halt im Gefahrenbereich einer Maschinebeschrieben. Der Einsatz von Überwa-chungseinrichtungen, Kommunikations-mitteln, Sicherheitsschaltungen/Verriege-lungen und der Einsatz von Sicherheits-posten werden als Schutzmaßnahmen ge -nannt. Beobachtungen auf Baustellen und dieuntersuchten Unfälle zeigen i.d.R. jedoch,dass sich die Mitarbeiter bei nahezu allenArbeitsgängen im Gefahrenbereich befin-den. Die Kommunikation findet aufgrundder Maschinenlautstärke nicht statt undKamera-Monitorsysteme, die z.B. den ver-deckten Bereich des Mäklers abbilden, sindnicht vorhanden. Mit Funk ausgerüstete

Kapselgehörschützer sind selten anzutref-fen. Klassische Einzugsunfälle durch dre-hendes Bohrgestänge sind in den Jahren2010 bis 2016 nur zwei untersucht wor-den. Einer dieser Unfälle ereignete sichauch noch zwischen Bohrloch und untererAufnahme des Bohrgestänges am Bohrge-rät, so dass weder Schaltleinen noch Ver-deckungen den Unfall verhindert hätten. Die zweite Rubrik befasst sich mit dem An- oder Überfahren von Mitarbeitern.Hier ist nur ein untersuchter Unfall erfasst,bei dem ein Bagger beim Andienen einesBohrrohres einem Mitarbeiter über denFuß fuhr. Der Aufenthalt im Gefährdungs-bereich von Erdbaumaschinen ist zu -nächst grundsätzlich verboten und nur beider Lastaufnahme im Hebezeugbetriebunter gewissen Voraussetzungen erlaubt.Trotz dieser eher geringen Unfallanzahlwird darauf hingewiesen, dass auch beiden nachfolgenden Rubriken immer wie-der Erdbaumaschinen involviert sind. Bag-ger, Radlader und Teleskoplader sind „die“Arbeitsmittel für das Bewegen von Lasten.

Der Spezialtiefbau als eine Sparte im Bauwesen verlangt spezielle Kenntnisse sowohl der Geotechnik als auch der Maschinenbautechnik. Ebenso sind Kenntnisse der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für das Zusammenspiel von Menschen, Maschinen und örtlichen Gegebenheiten notwendig. Der folgende Beitrag erläutert diese Interaktionen insbesondere mit Blick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Abb. 1: Unfälle im Spezialtiefbau 2010–2016, die von der BG BAU untersucht wurden (Quelle: BG BAU/Sinnhuber)

tödliche ArbeitsunfälleArbeitsunfälle

Einzug, Anschwenken, Drehen

Anfahren/Überfa

hren

Hebezeugbetrieb/Lastentransport

Heben/Transport von Personen

Sachschäden

Prüfung/Wartung, M

ontage, Reparatur

Anbauten/Umbauten (z.B. Brunnenbau)

Strom/Gas/Druckleitu

ngen

Sturz/Ab

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Umsturz

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Materialien und Einrich

tungen

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Der Hebezeugbetrieb bzw. der Lasten-transport bildet die nächste Gruppe. Inden Jahren 2014 bis 2016 waren fünf tödliche Unfälle zu verzeichnen. Der Auf-enthalt unter schwebenden oder hängen-den Lasten scheint nicht mit einer Gefähr-dung verbunden zu werden. Auch dasmögliche Kippen von Spundwandbohlen,Betonfertigteilpfählen oder Trägern wirdselten in einer Gefährdungsbeurteilungerfasst. Insbesondere auffällig ist die Tat-sache, dass das Baustellenpersonal häu-fig gar keine Chance hatte, lange Ramm-elemente sicher zu handhaben, da diehierfür erforderlichen angepassten An -schlagmittel fehlten. In der Betriebssicher-heitsverordnung wird darauf hingewiesen,dass der Arbeitgeber nur solche Arbeits-mittel zur Verfügung stellen darf, die unter Berücksichtigung der vorgesehenenEinsatzbedingungen bei der Verwendungsicher sind. Bei allen untersuchten töd-lichen Unfällen traf dieser Sachverhaltnicht zu. Das Tätigkeitsmerkmal der er -wähnten tödlichen Unfälle war immer dasHinein- oder Herausvibrieren von Spund-wänden oder Trägern. Immer beteiligt wardas Anschlags- oder Sicherungselement„Knebelkette“. Dieser Umstand hat die BG BAU bewogen, dafür einen Forschungs-auftrag zu vergeben.

Die arbeitsunfallträchtigste Rubrik ist das„Getroffenwerden“ von sonstigen Mate-rialien und Einrichtungen. Ob nun Bohr-schnecken auf die Lafette fallen undHände einklemmen oder Betonierrohrebeim Kontraktorverfahren Finger einklem-men, viele Variationen waren in dieserRubrik festzustellen. Tödliche Unfällewaren ebenso zu verzeichnen. Ein Fallresultierte aus der Modifizierung der Trag-kraft einer Hilfswinde eines Großbohr-/Rammgerätes. Hier versuchte man mittelsSeildreieck die Tragkraft zu erhöhen. EinElement dieses Dreiecks schlug beimHebevorgang einem Mitarbeiter gegenden Kopf und verletzte ihn tödlich. Derzweite Fall wurde ursächlich durch einennicht mittels Fangeinrichtung gesicher-ten Druckluft-Spülkopf eines Brunnen-bohrgerätes ausgelöst. Hinzu kam noch,dass die Maschine über Jahre nicht voneiner zur Prüfung befähigten Person inAugenschein genommen wurde. Der sichlösende Druckspülkopf schlängelte, unterDruck stehend, zunächst gegen das Beineines Mitarbeiters und dann gegen denKopf des zweiten Mitarbeiters, der diesenSchlag nicht überlebte.

Bei den Unfällen, in denen Maschinen desSpezialtiefbaus umstürzten, ist bei einemUnfall ein Versicherter ums Leben ge-kommen, bei allen anderen Unfällen wur-den die Beteiligten leicht bis mittelschwer

verletzt. Bemerkenswert hierbei ist, dassnur ein Unfall mit einem Großbohrgerätuntersucht wurde. In der Regel werdendiese reinen Sachschäden der BG BAUnicht mitgeteilt, so dass häufig Informa-tionen über die örtliche Presse an dengesetzlichen Unfallversicherer gelangen.Die glimpflich ausgegangenen Unfällepassierten mit Minibaggern, Mobilbag-gern oder Kleinbohrgeräten. Die Bundes-fachabteilung Spezialtiefbau im Haupt-verband der Deutschen Bauindustrie hateine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Fragen der Standsicherheit von Gerä-ten des Spezialtiefbaus beschäftigt. In der zurzeit gültigen Verdingungsordnung fürBauleistungen (VOB) ist eindeutig be -schrieben, dass der Auftraggeber aus-schreibungstechnisch das Planum zu er -wähnen hat. Unterhalten werden mussdieses vom Auftragnehmer.

Abschließend sei noch die letzte in ihrerHäufung auffälligste Unfallrubrik er -wähnt, das Anbohren oder Treffen von erd-verlegten Leitungen. Sowohl bei den sog.Erdraketen als auch bei den Horizontal-bohrungen werden Erdgas- und Strom-leitungen getroffen. Hier konnte man so -wohl die nicht korrekten Lagebezeichnun-gen der Betreiber der Leitungen unfall-ursächlich nennen, als auch das Versäum-nis der ausführenden Firmen, die Leitungs-pläne der Betreiber einzusehen. InwieweitIsolierungen der Bohr-/Erdraketensträngebei der Beschädigung von stromführen-den, erdverlegten Leitungen Unfälle ver-hindern, müssten die Anwender mit denjeweiligen Herstellern sondieren.

Die Erfahrungen aus den Unfallunter-suchungen, die Gespräche während derSpezialtiefbauseminare und der Kontaktzu den Fachfirmen lassen den Schluss zu,dass eine substanzielle Arbeitsvorberei-tung nach wie vor nicht durchgeführt wirdoder werden kann. Gleichzeitig zögern dieBauunternehmen aufgrund des Markt-drucks Auftraggeberpflichten einzufor-dern.

Forschung und EntwicklungDie beschriebenen fünf tödlichen Arbeits-unfälle waren Motivation für die BG BAU,einen Forschungsauftrag für das Handlingvon langen Rammelementen zu vergeben.Die Grundüberlegung bestand zunächstdarin, eine Klemmzange zu entwickeln,welche um 90° kippbar ist, um eine lie-gende Bohle aufnehmen zu können. DesWeiteren sollte dann ein Bolzen imKlemmmechanismus, welcher durch dasSpundwandloch führt, die Bohle form-schlüssig sichern. Ob das wiederum miteinem Federmechanismus oder hydrau-

lisch bewerkstelligt würde, war zunächstdahingestellt. Schnell wurde klar, dassdiese Konstruktion nicht funktionierenwürde. Denn durch die hohen Masse-schwingungen der Vibratoren und denfehlenden Platz im Bereich der Klemm-zange würde das relativ filigrane Kon-strukt in kürzester Zeit versagen. Die wesentliche Unfallursache lag bei denKnebelketten. Diese können an der einenSeite der Knebelzange des Rüttlers mittelsBolzen fest installiert sein, werden durchdas Loch des Rammelementes ge führt undauf der anderen Seite mittels Knebel ineine dafür vorgesehene Tasche an derRüttlerzange eingehakt. Damit erreichtman zunächst den Formschluss beimHochziehen. Allerdings erfüllt diese Vari-ante nicht die Forderung, dass die Kante,um die eine Kette geführt wird, minde-stens den gleichen Radius wie das Ketten-glied haben soll (Abb. 2). Ein wirksamerKantenschutz wäre wünschenswert. Häufig wird der Knebel aber nicht in diedafür vorgesehene Tasche geführt, son-dern verbleibt unmittelbar am Loch desRammelementes. Die Bohle bzw. der Trä-ger wird dann direkt über den Knebelhochgezogen. Dabei ist die Vorgabe derHersteller der Knebelketten zu beachten.Diese geben ein Knebel/Spundwandloch-verhältnis vor. Zu einem 95-mm-Knebelgehört ein kreisrundes Loch in Bohle oderTräger von 40 mm. Möglich ist auch dasVerhältnis 120 mm Knebel zu 60 mmkreisrundem Loch. Die Forderung erweistsich als problematisch, wenn es sich umBohlen/Träger handelt, welche schon ver-wendet und abgebrannt wurden oderwenn vergessen wurde, werksseitig dieLöcher stanzen zu lassen. Die Betriebebehelfen sich mit Brennen der Löcher vorOrt oder auf dem Betriebshof. Die Forde-rung nach 40 mm kreisrundem Loch wirdsomit zunächst nicht eingehalten.

Abb. 2a und b: DGUV Information 209-013 „Anschläger“-Verhältnis Kette zur Kante r ≥ d

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Die Lösung ist auf den ersten Blick banal.Man nimmt eine kreisrunde Scheibe (Abb. 3) mit 40 mm Innendurchmesserund legt sie vor das Loch. Allerdings hatdie Scheibe wie auch das regelrecht ge -stanzte Loch einen weiteren Nachteil. Inbeiden Fällen liegt das erste, etwas längereKettenglied nach dem Knebel so an derLochkante, dass eine unmittelbare Kerb-wirkung auf diesem besteht (Abb. 4). Wiederum wird die Forderung nach derKante, wie bereits erwähnt, nicht erfüllt.Bei einem der fünf tödlichen Unfälle warder Riss des besagten ersten Kettenglie-des unfallursächlich, bei einem weiterenUnfall stimmte das Knebel/Lochverhältnisnicht und in einem Fall war zu vermuten,dass die Knebelkette gar nicht durch dasLoch geführt wurde. Hier bestand also reiner Kraftschluss durch die Klemmzangeund die Bohle fiel ungesichert herab. In Anbetracht der Unfälle sollte nun dieQuadratur des Kreises als Lösung erforschtwerden, die hinsichtlich der Bewertungs-kriterien sinngemäß lautet:• Sicherheit (formschlüssig)

als Ausschlusskriterium,• Handhabung/Funktionalität,• Universalität,

• Schnittstellen/Energie (zur Maschine),• Kosten/Lebensdauer.Um Lösungsansätze zu finden, hat einwährend des Forschungsprojekts beauf-tragtes Institut eine Sondierung des Mark-tes vorgenommen. Weltweit wurden aller-dings keine technischen Entwicklungeneruiert, die eine sichere und praktikableHandhabung der Bohlen und Träger ge -währleisten. Auch eine Recherche aufInternetvideoportalen führte nur zu Rüt-telvorgängen, bei denen Sicherungen desRammelementes gar nicht stattgefundenhaben und die Bohlen und Träger nur überden Kraftschluss der Klemmzangen be -

wegt wurden. Somit musste aus der Viel-zahl von Lastaufnahmemitteln für alleerdenklichen Lasten eine neue Variantekonstruiert werden.

Abb. 3: Knebelkette mit Unterlegscheibe Ø 40 mm auf gebranntem Loch

Abb. 4a und b: Knebelkette und Kerbwirkung durch die Kante auf das erste Kettenglied

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An dieser Stelle sei erwähnt, dass An-schlagmittel für Bohlen und Träger aufdem Markt existieren, die eine formschlüs-sige Lastaufnahme ermöglichen: Die sog.Sicherheitsschäkel, in denen ein Bolzenmit Ratsche oder Schrittschaltwerk durchdas Loch im Rammelement geführt wird(Abb. 5). Diese sind allerdings in Situatio-nen nicht einsetzbar, in denen sie die Auf-nahme des Kopfes des Rammelementes indie Klemmzange des Rüttlers behindern.Exemplarisch sei der Ziehvorgang oder dasRammen der ersten Bohle ge nannt.

Abb. 6a und b: Kette mit Formstück und Kantenschutz

Tabelle 1: Bewertungskriterien zur Konstruktion eines Lastaufnahmemittels (Quelle: IBAF/BG BAU)

Bewertungskriterien Gewich- max. Stahlbau/ Kette Seil Gurt Kette mitLast aufnehmen/leiten tung Punkte Maschine Form-

stückenNr. 1 2 3 4 5

Sicherheit 80 75 51 33 33 541 Formschluss (Ausschlusskriterium) 1 5 – – – – –2 mechanische Festigkeit 5 25 5 3 1 1 43 Sicherungsmechanismus 4 20 5 3 1 1 44 Verwechslung/Fehlbedienung 6 30 5 4 4 4 3

Handhabung/Funktionalität 70 54 48 46 50 485 Montage/Demontage 6 30 5 4 4 4 46 Masse/Handling 4 20 4 4 4 5 47 Fernbedienbarkeit 2 10 – – – – –8 Verschmutzung/Lagerung 2 10 4 4 3 3 4

Universalität 0 0 0 0 0 09 schmale/breite Profile – – – – – – –10 erste Bohle – – – – – – –11 I-Profile – – – – – – –12 Lochgröße/Position/Form – – – – – – –

Schnittstellen/Energie 30 15 24 24 24 2413 Schnittstelle Maschine erforderlich 3 15 1 5 5 5 514 kontrollierbar durch Maschinenbediener 2 10 5 2 2 2 215 Sensor/Energie erforderlich 1 5 2 5 5 5 5

Kosten/Lebensdauer 20 13 13 9 9 1516 Herstellkosten Gesamtsystem 1 5 2 4 4 4 317 Lebensdauer/Verschleiß 1 5 5 3 1 1 418 Service/Wartung 2 10 3 3 2 2 4

Bewertung ges. (Max. = 200) 200 157 136 112 116 141

Krite

rium

Unter verschiedenen, auf dem Markt be -findlichen Einzellösungen wurde anhandvon Bewertungskriterien (Tabelle 1) rela-tiv schnell eine Kette mit Formstückenfavorisiert. Die in der Tabelle nach Punkt-anzahl vorn liegende maschinentech-

Abb. 5: Formschlüssige Sicherheitsschäkel

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nische Lösung schied wegen der mangeln-den Umsetzbarkeit aus. Nach der Festlegung des Lösungsansat-zes Kette mit Formstücken wurden diesekonstruiert, mittels Kunststoffdrucker her-gestellt und Aufsicht führenden Polierenaus dem Spezialtiefbau vorgestellt. RegeDiskussionen bestätigten zwar eine guteIdee, die Haltbarkeit wurde aber in Fragegestellt. Gemeinsam wurde dann das vor-gestellte Exemplar modifiziert und erneutper Kunststoffdruck gefertigt (Abb. 6). Dieanschließende Befragung der Poliere er -

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Abb. 8a und b: Notausleinen und Notausschalter

(Foto: BG BAU/Winkler/Leisering)Abb. 7: Beweglich trennende Schutzeinrichtung (Foto: BG BAU/Winkler/Leisering)

gab keine Beanstandungen mehr. DiesesExemplar wurde über einen eingeschal-teten Patentanwalt designgeschützt, sodass sich der Markt am Muster bedienenkann, ohne eine Monopolstellung zu er -wirken.

Vorschriften, Normen undBranchenhinweiseVor geraumer Zeit haben die Berufsgenos-senschaften entschieden, das Vorschriften-werk, insbesondere die berufsgenossen-schaftlichen Regeln, zu überarbeiten. Sowird auch die BGR 161 „Spezialtiefbauar-beiten“ außer Kraft treten und durchUnterkapitel Spezialtiefbau in der neuenBranchenregel Tiefbau ersetzt werden. DasThemenfeld Spezialtiefbau im SachgebietTiefbau des Fachbereichs Bauwesen derDGUV hat dafür vier Abschnitte erarbeitet,die sich auf die verschiedenen Arbeitsver-fahren beziehen. Eine Orientierung inner-halb der Abschnitte bilden die Ereignisseund Arbeitsunfälle der vergangenen Jahre.Danach wird im Spezialtiefbau differen-ziert in:

Kapitel 3.7 Spezialtiefbau (Entwurf)3.7.1 Bohrpfahl- und Rammarbeiten3.7.2 Anker-, Brunnenbohr-und

Injektionsarbeiten3.7.3 Schlitz-, Schmal- und Dichtwände3.7.4 Gesteuerte Horizontalbohr-

verfahren und unbemannte Rohrvortriebsarbeiten

Im Rahmen der Sachgebietssitzungen desSachgebietes Tiefbau der DGUV wurdendie Regeltexte mit den Sozialpartnern undinteressierten Kreisen diskutiert. Inwie-weit Informationen diese Regeln weiterkonkretisieren, z.B. für den Brunnenbau,wird zu überlegen sein.Eine weitere Änderung, den Spezialtiefbaubetreffend, hat es in der Normung gege-ben. Die Normen DIN EN 791 „Bohrgeräte“und DIN EN 996 „Rammausrüstung“ wur-den in der neuen Norm DIN EN 16228„Geräte für Bohr- und Gründungsarbei-ten“ zusammengefasst (veröffentlicht imAmtsblatt der Europäischen Union am13.02.2015). Besondere Aufmerksamkeiterlangte in dieser Norm der Schutz vorbeweglichen Teilen, wie z.B. das Bohr-

gestänge bei Anker- und Brunnenbohr-geräten. Zunächst wurde hier allerdingsdifferenziert in feststehende trennendeSchutzeinrichtungen und beweglich tren-nende Schutzeinrichtungen (Abb. 7). Imallgemeinen Sprachgebrauch werdendiese Schutzeinrichtungen als Käfige bezeichnet. Zusätzlich sind auch berüh-rungslos wirkende Schutzeinrichtungenwie Radar, Ultraschall, 3D-Kameras oderRFID-Technologien gemäß Norm möglich.Allerdings sind diese Varianten im rauenSpezialtiefbaubetrieb nicht so zuverlässig,dass damit entsprechende, vorgegebenePerformance Level erreicht werden. Hinzukommen noch die bekannten druckemp-findlichen Schutzeinrichtungen wie Not-ausleinen und Notausschalter (Abb. 8). Für die Anwender ergaben sich nun Pro-bleme, die den Ablauf der Tätigkeiten teil-weise behindern. Zwar lässt die neueNorm unter bestimmten Umständen denEntfall von trennenden und nicht tren-nenden Schutzeinrichtungen zu, dies aber nur in beengten Räumen, eingeschränktenArbeitsbereichen oder bei Arbeiten in derNähe von Hindernissen oder Bauwerken

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und mit dem zusätzlichen Einsatz vondruckempfindlichen Schutzeinrichtungen(Notausleinen/Notausschalter). Kaufen die Anwender nun ein neues Gerät mitentsprechenden Käfigen, ergeben sich u.a.für das Bohren von Ankern Schwierigkei-ten, weil das Bohrgestänge immer überdie Funktion „Käfig auf, Käfig zu“ auf die Lafette gelegt werden muss. Hierbei wird die eingeschränkte Betriebsart ROM(Restricted Operating Mode) gefordert; das bedeutet, die Drehgeschwindigkeitreduziert sich automatisch und die Stell-teile (Steuerhebel) der Maschinen müssenselbstständig rückstellend sein. Aus Leis -tungsgründen werden i.d.R. diese Anker-bohrarbeiten mit Geräten durchgeführt,die ein Gestängemagazin besitzen, oderdas Gestänge wird mittels Minibagger auseinem Köcher auf die Lafette gelegt undgekuppelt. Somit ist der Aufenthalt imGefahrenbereich nicht notwendig.

Weiterhin sind unter Umständen Anker-neigungen nicht möglich, da der Käfiggegen die zu verankernde Wand schlägt,wenn er öffnet. Wie es um die Stand-sicherheit bei entsprechend voll ausge-fahrener Lafettenkinematik und zusätz-lichem Käfig steht, wird auch zu über-prüfen sein.

Aus diesen Gründen hat man sich ent-schlossen, die DIN EN 16228, obwohl siegerade in Kraft getreten ist, zu über-arbeiten und u.a. die exemplarisch auf-gezeigten Fragestellungen zu beantwor-ten. Bis dato waren hauptsächlich Ver-treter der gesetzlichen Unfallversiche-rung als Schnittstellenexperten Baupra-xis/Maschinentechnik/Arbeitsschutz invol-viert. Glücklicherweise haben Appelle andie Anwender der Spezialtiefbaumaschi-nen, in der Normung mitzuarbeiten, ge -wirkt. Sie können in den Sitzungen derNormen-Arbeitsgruppen bauverfahrens-technische Aspekte für die Vertreter ausdem konstruktiven Bereich besser darstel-len. Somit besteht die Hoffnung, dass dieNorm DIN EN 16228 für den Spezialtief-bau optimiert wird.

Ein Teilbereich des Spezialtiefbaus bildetder Brunnenbau. Aus den untersuchtenUnfällen ging hervor, dass u.a. auch Modi-fikationen sowie fehlende Prüfungen der Brunnenbohrgeräte ursächlich waren.Um den Unternehmen eine Hilfestellungzu geben, hat die BG BAU in Zusammen-arbeit mit dem BAU ABC in Rostrup undder Bundesfachgruppe Brunnenbau imZDB ein Faltblatt erarbeitet, welches diewesentlichen Punkte beim Umbau vonBohrgeräten und dem Anpassen an Bohr-verfahren beinhaltet. In der zweiten Hälftedes Jahres 2017 wird dieses Faltblatt zurVerfügung stehen.

Arbeitsschutz auf BaustellenDas Themenfeld Spezialtiefbau im SG Tief-bau des FB Bauwesen der DGUV erreich-ten immer wieder Anrufe von Baustellenmit sehr speziellen Fragestellungen. ImWesentlichen handelte es sich hier um die Themen Kampfmittel, Vibrationen undLärm.

Kampfmittel Die Frage der Kampfmittelfreiheit stelltsich zunächst bei fast allen Spezialtiefbau-arbeiten. Grundsätzlich verantwortlich fürdie Kampfmittelfreiheit ist der Bauherr alssog. Zustandsstörer. Er hat dafür zu sorgen,dass Untersuchungen des Baubereichshinsichtlich der Kampfmittelbelastungdurchgeführt werden. Kampfmittel sindjedoch nicht nur Bomben. Ein Blick in dieHistorie gibt auch Aufschluss über Trup-penbewegungen im Zweiten Weltkrieg.Sämtliche Einheiten haben alle erdenk-lichen Kampfmittel verstreut zurückgelas-sen, die nicht alle nur über Luftbildauswer-tung zu identifizieren sind oder waren.

Ausführende Firmen werden oft aufge-fordert zu arbeiten, obgleich eine schrift-liche Bestätigung der Kampfmittelfreiheitnicht vorliegt oder aber Verdachtspunkte(Anomalien) bestehen, die aus Kosten-gründen nicht geborgen werden können/sollen. Auch werden Abstände (10–20 m)vom Auftraggebern vorgeben, die barjeder Vernunft sind. So hat es im Nordender Republik einen Fall gegeben, in demeine Anomalie in ca. 10 m Entfernung und9 m Tiefe zu einer zu rammenden Spund-wand sondiert wurde. Aus der Erfahrungwurde eine Abschätzung vorgenommen,was an Kampfmittel zu erwarten wäre. Dielapidare Aussage lautete 10–2.000 eng-lische Pfund, also im schlimmsten Fall einBlindgänger von ca. 1 t. Warum ein Sicher-heitsabstand in Abhängigkeit von einermöglichen Gefährdung von 10 m aus Sichtdes Bauherrn ausreichend war, konntenicht aufgeklärt werden. Somit wurdendie vorgesehenen Rüttelarbeiten so nichtdurchgeführt.

Informationen bietet www.Kampfmittelportal.de. Bei Ungewissheit vor Ort kön-nen die wichtigsten Aspekte zur Kampf-mittelfreiheit online eingesehen werden.Hilfe kann auch über die Präventions-hotline der BG BAU eingeholt werden.

Es wurde festgestellt, dass bei einem gro-ßen Anteil der Baustellen, bei denen derSpezialtiefbau und/oder der Erdbau dieersten Protagonisten sind, die Bauherrnoder deren Vertreter ihren gesetzlichenVerpflichtungen nicht nachkommen. Nach§ 2 der Baustellenverordnung ist der Bau-herr verpflichtet, sich bereits während der

Planung um den Arbeitsschutz zu küm-mern. Auf Fragen, was in der Planungs -phase zu Kampfmitteln und den hieraussich unter Umständen ergebenden Verfah-ren festgelegt worden ist, gab es keineAntworten.

VibrationseinwirkungenVibrationen entstehen nicht nur bei Spe-zialtiefbauarbeiten, sondern auch beimAbbruch. Viele Anfragen von Baustellen an die BG BAU Hotline betreffen das Kap-pen von Betonpfählen, welcher Art auchimmer. Bis auf wenige Ausnahmen wer-den diese Betonpfähle durch Minibaggerund montiertem Meißel bearbeitet, mitder Unterstützung von manuell geführtenStemmhämmern. Diese handgeführtenArbeitsmittel emittieren Schwingungen inden Hand/Arm-Apparat, die auf die Dauernicht förderlich für den menschlichen Kör-per sind. Diese Erkenntnisse flossen in dieLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverord-nung ein (LärmVibrationsArbSchV). Nunstanden die Spezialtiefbaufirmen vor demDilemma, dass insbesondere der staatlicheArbeitsschutz diesen Umstand auf denBaustellen monierte. Hinzu kam, dass dieKapp-/Abspitzarbeiten von darauf spezia-lisierten Nachunternehmern ausgeführtwurden. Die Spezialtiefbauunternehmenmussten nun, um vertraglich schädigendeBauzeitverzögerungen auszuschließen,Lösungen für Tätigkeiten finden, die sieselbst gar nicht ausführten. Wenig Erfolgs-aussichten hat hier eine Drangsalierungdes Nachunternehmers „Kappen“.

Die Lösung ist relativ einfach, hatte abereinen Haken. Aus der Gefährdungsbeurtei-lung ist bekannt, dass die Verwendung derArbeitsmittel und die hiermit verbunde-nen Gefahren erfasst werden müssen.Hinweise sind über die Betriebsanleitungder Hersteller zu bekommen. In der Regelfinden sich hier Sicherheitshinweise undtechnische Daten, u.a., welche Schwingun-gen die Stemmhämmer aussenden. Ausder LärmVibrationsArbSchV oder auch imInternet kann man die maximalen Ein-wirkzeiten von Schwingungen tabellarischermitteln. Beachtet man bei der Auswahldes Stemmhammers dessen ausgesen-dete Schwingungswerte, z.B. 5,5 m/s2, sosind Arbeitszeiten von 5–6 Stunden unterweiteren Voraussetzungen möglich unddie Baustelle kann termingerecht abge-schlossen werden. Leider findet man auchStemmhämmer, die 20 m/s2 aussenden;hier ist die Stemmschicht für den Mit-arbeiter bereits nach ca. 25 Minuten be-endet, da dann die Grenzwerte überschrit-ten werden.Der Haken bei dieser Ermittlung: Ist derStemmhammer noch Stand der Technik?

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ten nicht, dass Lärmschutzwände, egalwelcher Ausführung, einsetzbar waren. In einem weiteren Fall wurde das Aus-schlagen des Bohreimers bei innerstädti-schen Bohrpfahlarbeiten untersagt. DieMitarbeiter sollten mit Spaten den Bohr-eimer räumen. Nun sind diese Fragen ehervon den staatlichen Behörden zu beant-worten, dennoch wenden sich die Mit-gliedsunternehmen an die BG BAU.

Empfohlen wird ein Merkblatt zum Bau-lärm. Unter www.baulaermportal.de gibtes Hinweise, was die Beteiligten am Bau-vorhaben in welcher Phase beachten müs-sen. Zunächst ist der Bauherr als Nutzerdes Grundstücks von dem die Immissio-nen ausgehen gefragt und nicht der Bau-unternehmer. So können z.B. über eineBaulärmprognose für die Baumaßnahmeentsprechende Schutzmaßnahmen getrof-fen werden.

FazitDer Spezialtiefbau ist nach wie vor einspannendes Themenfeld, welches in allenTätigkeitsbereichen Optimierungspoten-zial für die Arbeitssicherheit und denGesundheitsschutz hat. Die angesproche-nen Themen wie Lastaufnahme im Spe-zialtiefbau, Isolierung von Horizontalbohr-strängen, Handling von Rammelementenund Kappen von Pfählen sind nur ein Teilder aktuellen Fragestellungen. WeitereThemen wie die Standsicherheit von Groß-bohr- und Rammgeräten, die Ausfüh-rung des Planums für diese Geräte sowiedas Einrütteln von Spundwänden mitHebezeugen sind Projekte, die in Bearbei-tung sind oder noch initiiert werden müs-sen.

Quellen:BetriebssicherheitsverordnungLärmVibrationsArbSchV DGUV Information 209-013 „Anschläger“Kampfmittelportal.deBaulärmportal.de

Autor:Dipl.-Ing. Volker SinnhuberBG BAU Prävention und Obmann des Themenfeldes Spezialtiefbau im Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV

Abb. 9: Pfahlanordnung in der Planungsphase lässthydraulisches Kappen nicht zu (Foto: Franki)

Auf dem Weltmarkt befinden sich zurzeitdrei Systeme, die diesen Stand der Technikwiderspiegeln. Es handelt sich um denPfahlkopfspalter von DARDA, dem Pile-Breaker oder PileCracker von TAETS ausHolland und einer Pfahlkopffräse aus derSchweiz. Zu bedenken ist der Reparatur-fall, denn nur DARDA hat in Deutschlandseinen Betriebssitz. Weiterhin ist vor demEinsatz das situative Umfeld zu klären.Betonpfähle direkt an der Nachbarbebau-ung sind mit den vorgestellten Systemennicht immer zu kappen. Pfahlroste (Abb. 9)können i.d.R. auch nicht gekappt werden.Ebenso entscheidend sind die Beweh-rungsführung, der Pfahlabstand, die Zu -gäng lichkeit für das Trägergerät Bagger,der weitere Bauablauf und vieles mehr.Somit muss durchaus in der Planung desBauwerkes, im Sicherheits- und Gesund-heitsschutzplan des Bauherrn, die Pfahl-art-/anordnung und somit das KappenBerücksichtigung finden. Denn wenn fürden Bauherrn der Stand der Technik nach § 2 Baustellenverordnung in der Planunggilt, muss dieser auch realisierbar sein.

LärmeinwirkungenAuch Lärm ist immer wieder das Themavon Anrufen bei der Präventionshotlineder BG BAU. Einer der jüngsten Fälle be -fasste sich z.B. mit dem Erreichen einesPegels von 60 dB bei Spundwandramm-arbeiten in 20 m Gebäudeentfernung. Diegeometrischen Randbedingungen erlaub-

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Spezialtiefbau – aber sicher!Fachtagung Spezialtiefbau der BG BAU

Nach nunmehr 5 Jahren fand am 22. März2017 in Stuttgart wieder eine Spezial-tiefbau Fachtagung der BG BAU statt. DieVeranstaltung richtete sich an die in derPlanung, Ausschreibung, Ausführung undBauüberwachung tätigen Führungskräfteim Spezialtiefbau. Allen am Baugesche-hen Beteiligten, wie die bauausführen-den Unternehmen, Auftraggeber, Behör-den und Hochschulen, wurde mit dieserVeranstaltung ein Forum zu einem Erfah-rungsaustausch geboten.

Dipl.-Ing. Bernhard Arenz (Leiter Präven-tion der BG BAU) begrüßte rd. 170 Teil-nehmer und hielt danach auch den erstenVortrag „Strategie in der Prävention“. Erverdeutlichte die Aufgaben der Berufs-genossenschaft als Träger der gesetzlichenUnfallversicherung und insbesondere dieAufgaben der Prävention. Neben Informa-tionen zum Arbeitsschutz für die am BauBeteiligten wurden auch die Serviceleis-tungen beschrieben. Mit der Prüfung undZertifizierung von Arbeitsmitteln, der För-derung der Beschaffung von Arbeitsmit-teln für den sicheren Bau und Unterhaltvon Bauwerken, der Initiierung von For-schungsaufträgen für das Herstellenneuer sicherer Arbeitsmittel, der Nor-mungsarbeit und der Mitarbeit in staat-lichen sowie berufsgenossenschaftlichenRegelwerken wurden Tätigkeitsfelder skiz-ziert, die neben der Überwachung vonBaustellen ebenfalls zum Leistungsum-fang der Prävention gehören. Abschlie-ßend wurde auf die Unfallzahlen einge-gangen (Abb. 1) und auf die Präventions-programme der BG BAU.

Auf große Resonanz stoßen die Arbeits-schutzprämien. Für 2017 wurde das Pro-gramm wieder erweitert und auch das

Budget erneut erhöht, weil es im Vorjahrkomplett abgerufen wurde.Mit dem Slogan: „Bau auf Sicherheit. Bauauf Dich.“ wurde ein langfristig angeleg-tes Strategieprogramm der Sozialpartnerund der Berufsgenossenschaft vorgestellt,welche die Arbeitnehmer motivieren soll,das eigene Verhalten stärker zu hinter-fragen. Denn bei den Beschäftigten aufdem Bau ist das Risikobewusstsein für daseigene Handeln im Vergleich zu anderenBranchen besonders gering ausgeprägt.„Prävention im Spezialtiefbau“ lautete dasThema von Dipl.-Ing. Volker Sinnhuber(Obmann für das Themenfeld Spezialtief-bau im Sachgebiet Tiefbau des DGUV).Vorgestellt wurden die neue Norm fürBohr und Gründungsgeräte, die sich anden Spezialtiefbau wendenden Seiten derBausteine und das Kapitel Spezialtiefbauin der Branchenregel Tiefbau, die zurzeitnoch erarbeitet wird. Darin werden fürjeden Arbeitsbereich die Gefährdungenbeschrieben und entsprechende Präven-tionsmaßnahmen dargestellt. Dies kann

als Grundlage für Gefährdungsbeurteilun-gen hilfreiche Unterstützung geben.Es folgte die Darstellung der Unfallzahlenim Spezialtiefbau (Abb. 2). Insbesonderedie Lastaufnahme von langen Rammele-menten wie Spundbohlen oder Trägerhaben im Zeitraum von 2014 bis 2016 zusechs tödlichen Arbeitsunfällen geführt.Bemerkenswert an diesen Fällen: immerwurde die Kombination Rüttler–Spund-wand/Träger und Knebelkette eingesetzt.Dieser Sachverhalt war der Anstoß für diePräventionsleitung einen Forschungsauf-trag zu vergeben, der sich dieser Proble-matik annimmt. Auch auf der bauma 2016 konnten Expo-nate von ausländischen Rüttler-Herstel-lern besichtigt werden, die ein sicheresAufnehmen/Ablegen der Rammelemente unter Beachtung der Betriebssicherheits-verordnung nicht ermöglichen (Abb. 3).Hingewiesen wurde in diesem Zusam-menhang auch auf die Vorgaben der Her-steller von sog. Knebelketten. Hier wirdimmer ein kreisrundes Loch von 40 mm

Abb. 1: Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle (Quelle: BG BAU)

Abb. 3a, b: Exponate

auf der bauma 2016

Abb. 2: Ursachen für Unfälle im Spezialtiefbau (Quelle: BG BAU)

Anzahl AUtödlich

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für eine Knebelkette mit einem 95 mmKnebel gefordert. Das Großprojekt Stuttgart 21 war Grundfür die Wahl des diesjährigen Veranstal-tungsortes in Stuttgart. In mehreren Vor-trägen wurden einzelne Teilprojekte vor-gestellt und die Ausführung der dazuge-hörigen Bauwerke beschrieben. B. Eng. LeaWitt und Dipl.-Ing. Christian Schmitz(Züblin Spezialtiefbau GmbH) stellten denDB-Tunnel Südkopf vor. Eingebettet imGesamtkonzept Stuttgart 21 wurde aufdie bautechnischen Besonderheiten desTunnels Südkopf eingegangen. Die durchdie vorhandene Infrastruktur vorgegebe-nen Randbedingungen verlangten tempo-räre sowie in den Endzustand eingebun-dene Bauwerke, die nicht nur den Spezial-tiefbau, sondern auch Baugruben undGräben sowie Unterfangungen mit kom-plizierten Abläufen notwendig machten.Beeindruckend dargestellt wurde der Auf-wand für die Querung des Dücker Nesen-bach.Es folgte die Vorstellung eines weiterenhoch komplizierten und aufwändigenBauwerkes im Rahmen der TalquerungStuttgart, der DB-Tunnel Nordkopf mit derAbfangung der ehemaligen DB-Direktion.Moritz Kilian MA (Züblin SpezialtiefbauGmbH) verstand es mit beeindruckendenBildern die Komplexität der Aufgabe zuvermitteln. Die einzelnen Schritte für dieAbfangung des Bauwerkes mittels Groß-bohrpfählen und Pressensockel, Mikro-pfählen in beengten Räumen, Streichbal-ken und eine vorgespannte Abfangplatteließen erahnen, warum Kosten im Bauwe-sen nicht immer exakt zu definieren sind.Beide Projekte werden in BauPortal aus-führlich vorgestellt werden.

Alle beschriebenen Bauaktivitäten ziehennatürlich Beeinträchtigungen des Umfel-des mit sich. Ein großer Teil der Spezialtief-bauverfahren sind nicht geräuscharm, weiles weltweit noch keine Lösungen gibt. So-mit sind Bauherren, Planer und Bauunter-nehmen aufgefordert diese Randbedin-gungen zu beachten. Diesem Thema wid-mete sich Dipl.-Ing. Dirk Siewert (Ge-schäftsführer der BundesfachabteilungSpezialtiefbau im Hauptverband der Deut-schen Bauindustrie). Zunächst sollte einBauherr bzw. dessen Planer mittels Bau-lärmprognose Lärmkonflikte identifizieren,wenn möglich minimieren und zuständigeBehörden einbeziehen. In der Ausschrei-bung und der Vergabe müssen diese Er-kenntnisse einfließen und alle leistungs-und preisrelevanten Sachverhalte be-schrieben sein. Dies wird in der VOB/C mitder Aufnahme von Maßnahmen zum„Herstellen, Vorhalten und Beseitigen vonSpritzschutz- oder Lärmschutzeinrichtun-gen“ unterstrichen. Insbesondere wurdehier auf das Merkblatt Baulärm verwiesenwww.baulaermportal.de.Anknüpfend an seinen Vortrag währendder Fachtagung 2011 stellte Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jürgen Grabe (Institut für Geotech-

nik und Baubetrieb der TU Hamburg-Harburg) die Weiterentwicklung einer„Standsicherheits-Sensorik für Großbohr-und Rammgeräte“ vor. Insbesondere ver-wies er darauf, dass die Aufstellflächen derGeräte nicht als starre Platten ähnlichBetonsohlen anzunehmen sind, sonderneher als nachgiebige Böden. Auf diesennachgiebigen Böden wurde das Bewe-gungsverhalten von virtuellen Fahrzeug-modellen mittels Finite-Elemente-Model-lierungen durchgeführt. Hierbei galt es,das realitätsnahe Stoffverhalten für denBoden zu berücksichtigen. Ziel ist es, überdie Identifikation von kritischen Bewe-gungsmustern und Untersuchungen vir -tueller Mess-Regelungs-Steuerungssys-temen einen Fahrsicherheitsassistenten zu implementieren. Besonders beeindru-ckend waren die animierten Sequenzendes Kippverhaltens von Großbohr- undRammgeräten mit dem Fahrwerk längsund quer zum Oberwagen und im Nach-gang die Vermeidung des Umkippensdurch ein Sicherheitssystem.Den Praxisbezug zum vorangegangenenVortrag stellte Dipl.-Ing. Frank Jacob, Fach-kraft für Arbeitssicherheit (Bauer Spezial-tiefbau GmbH), her. „Arbeitsplanien für

Abb. 5: Zulässige Immissionsrichtwerte (IRW) gemäß AVV Baulärm (Quelle: AVV Baulärm)

Abb. 4: Merkblatt Baulärm

Abb. 6: FE-Modelle zum Umsturzverhalten, Bohrgerät auf Böschung, links: Fahrwerk längs, rechts: Fahrwerk quer (Quelle: Technische Universität Hamburg)

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Großgeräte“ werden in Europa wie auchweltweit vertraglich zwischen Auftragneh-mer und Auftraggeber geregelt. Exempla-risch wurden die internationalen Stan-dards bei Projekten in Großbritannien undAustralien gezeigt. Dem Auftraggeberwurden die auftretenden Flächenpressun-gen der avisierten Geräte mitgeteilt. DerAuftraggeber bzw. dessen Planer erstelltedas Design für das Planum, dieses wurdenach Vorgabe hergestellt und abgenom-men. Hierbei hatte man sich des Lastplat-tenversuchs bedient. Danach folgte dieAusstellung eines „Platform Certifikates“.Nunmehr konnte auf diesem Planum ge-arbeitet werden. Dieser Ablauf wurde in Deutschland i.d.R. nicht eingehaltenund war häufig Ursache von umstürzen-den Spezialtiefbaugroßgeräten. Aus die-sem Grund wurden in Deutschland diverseArbeitsgruppen ins Leben gerufen, die sich mit dem Thema beschäftigen und Lösungsansätze finden sollen. Als weiterePräventionsmaßnahme wurde auf dieQualifizierung der Maschinenführer hin-gewiesen. Die Ausbildung und Schulungzum „Geprüften Fahrer von Großdrehbohr-geräten und Rammen“ wird von der Insti-tution „Zugelassene Maschinenführer inder Bauwirtschaft“ (www.zumbau.org)durchgeführt.

Neben den umstürzenden Spezialtiefbau-geräten wurde mit dem Vortrag „Ent-wicklung eines Anschlagmittels für langeRammelemente“ ein weiterer Unfall-schwerpunkt innerhalb des Spezialtief-baus dargestellt. Die BG BAU musste inden Jahren 2014 bis 2016 durch herab-fallende Spundbohlen und Träger sechstödliche Unfälle untersuchen. Aus diesemGrund wurde ein Forschungsauftrag ver-geben. Dr.-Ing. Frank Tintrup (IBAF Institutfür Baumaschinen, Antriebs- und Förder-technik GmbH) stellte die Herangehens-weise bei diesem Forschungsauftrag vor.Von einem weißen Blatt Papier über dieauf dem Markt befindlichen Anschlag-elemente mit Wirkprinzipien und der Ge -nerierung von Lösungsprinzipien näherteman sich etwaigen Gesamtkonzepten.Diese wurden dann einer Bewertung unterzogen. Hieraus entwickelten sich 3-D-Skizzen. Gemeinsam mit den Anwen-dern (Poliere Ausführung, Hersteller Bohr-und Rammgeräte) wurden dann die perKunststoffdruck hergestellten Exponatediskutiert. Die Vorzugsvariante wurde vonder BG BAU über eine Schutzrechtsanmel-dung designgeschützt. Die nächsten Zielesind das Bekanntmachen sowie Strategien

zur Markteinführung und Entwicklungs-partner zu finden, um schließlich der Bran-che eine Lösung zur Verfügung zu stellen,mit der das Aufnehmen, Rammen, Ziehenund Ablegen sicherer gestaltet werdenkann.Ein immer wieder unterschätzter Gefähr-dungsfaktor im Spezialtiefbau ist die Vibration. Insbesondere das Kappen vonPfählen mit dem Stemmhammer führt zu Belastungen des Hand-Arm-Appara-tes. Zum Thema „Minimierung von Vibra-tionsbelastungen beim Kappen von Pfäh-len“ referierte Dipl.-Ing. Björn Kass (FRANKIGrundbau GmbH). Zunächst stellte er die technischen Möglichkeiten wie Pile-Cracker, Pfahlkopffräse, HydraulischeSpaltgeräte oder „Pfahlbeißer“ vor, an -schließend das manuelle Kappen mittelsStemmhammer. Insbesondere die an derPlanung Beteiligten sind verantwortlichfür das eingesetzte Verfahren. Nichtimmer lassen die Anordnung und derAbstand der Pfähle, deren Erreichbarkeitsowie der Terminplan technische Möglich-

Abb. 9: Arbeitsablauf Kappen von Pfählen (Quelle: FRANKI Grundbau)

Abb. 8: Vorzugsvariante

Gesamtsystem wurdedesigngeschützt

(Quelle: IAMT Gruppe)

Abb. 7: Bei der Ausführung einer Dichtwand kam es 2016 in Bremen zum Umsturz eines MIP-Gerätes RG 25 (Quelle: BAUER Spezialtiefbau GmbH)

Abb. 10: Bauvorhaben

Trautmannsdorf in Österreich

(Foto: FRANKI Grundbau)

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Abb. 13: Sonderheft „Vorsicht Kampfmittel“ (Quelle: www.kampfmittelportal.de)

keiten zu. Dann kann es notwendig wer-den, den Pfahl mit dem Stemmhammerzu kappen. Dies erfordert Kenntnisse überVibrationsbelastungen, die ein Stemm-hammer induziert. Dafür sind Angaben inder Betriebsanleitung zwingend notwen-dig. In Abhängigkeit der Vibrationspegelergibt sich auch die Dauer der Arbeitszeit,die ein Beschäftigter mit dem jeweiligenStemmhammer arbeiten darf, bevor es zuSchädigungen des Hand-Arm Apparateskommt. Als Arbeitshilfe steht der Kenn-wertrechner des Institutes für Arbeits-schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung zur Verfügung unter www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/softwa/kennwertrechner/vibration_calculator.xls.

Auch die Mitarbeit in der Normung ist ein Bestandteil der berufsgenossenschaft-lichen Arbeit. Dipl.-Ing. (Univ) Peter Wink-ler (DGUV Test, Prüf- und Zertifizierungs-stelle, Fachbereich Bauwesen) und Dipl.-Ing. Horst Leisering (DGUV, SachgebietTiefbau im Fachbereich Bauwesen) stell-ten die neue Norm DIN EN 16228 „Gerätefür Bohr- und Gründungsarbeiten“ (2015)vor. Diese Norm ersetzte die EN 996 fürRammen und die EN 791 für Bohrgeräteohne Übergangsfrist. Damit wurde u.a.den zahlreichen Einzugsunfällen beiAnker-, Brunnen-, Geothermie- und Auf-schlussbohrarbeiten Rechnung getragen.Wesentliche Aspekte waren die beweg-lichen trennenden Schutzeinrichtungen„Käfige“ an Bohrgeräten (ausgenommenGroßbohrgeräte). Bei diesen Schutzeinrich-tungen werden mehrere Betriebsartenunterschieden. Der Normalbetrieb bedeu-tet, dass der „Käfig“ geschlossen oder eineberührungslos wirkende Schutzeinrich-tung aktiv ist (in der Bauindustrie zurzeit,den Anforderungen entsprechend, nichtvorhanden), und/oder dass das Gerätrastende Stellteile besitzt und die volleGeschwindigkeit aktiviert wird. Die ein-geschränkte Betriebsart (ROM) bei geöff-netem „Käfig“ hat die Geschwindigkeits-reduzierung zur Folge und die Stellteilemüssen selbstzurückstellend sein. Unter

der Voraussetzung, dass in beengten Räu-men der Normalbetrieb nicht ausführbarist, gibt es die besondere Schutzbetriebs-art (SPM). Hierbei benötigt man selbst-rückstellende Stellteile, zusätzlich aktivedruckempfindliche Schutzeinrichtungenund es kann mit voller Geschwindigkeitproduziert werden.Obgleich die DIN EN 16228 erst vor Kur-zem eingeführt wurde, stellte sich sehrschnell Änderungsbedarf heraus. Insbe-sondere die „Käfiglösung“ wird kritischgesehen, da der Käfig bei z.B. wechseln-den Platzverhältnissen an- und abgebautwerden müsste und ohne Käfig gar keinSchutz mehr besteht. Horst Leisering stellte den momentanen Sachstand derÜberarbeitung der DIN EN 16228 dar. Bis-her wurde erreicht, dass bei Ankerbohr-arbeiten der Käfig bei der Verwendung vonGestängemagazinen entfällt und dafürSicherheitsleine und Nullstellungszwangder Stellteile zum Einsatz kommt. MitUnterstützung der Bauindustrie konntedie deutsche Delegation in dem europä-ischen Gremium verstärkt und damit dieErfolgsaussichten für die weitere Optimie-

rung der Norm verbessert werden. Gene-rell sollten sich die Vertreter der Verwen-der (Sozialpartner) noch mehr in die Nor-mung einbringen, um technische Entwick-lungen im Sinne der Verwender positivbeeinflussen zu können.Den abschließenden Vortrag zum Thema„Kampfmittel im Spezialtiefbau“ über-nahm Dipl.-Ing. Alexander Rostert (ZüblinSpezialtiefbau GmbH) in Vertretung fürDipl.-Ing. Uwe Hinzmann (Keller GrundbauGmbH). Ausgehend von der Situation nachdem 8. Mai 1945 schilderte er zunächstdie Kampfmittelsituation in Deutschland.Dabei sind nicht nur Blindgänger zu be-rücksichtigen, sondern auch zahlreicheGranaten und sonstige Sprengstoffe, diedurch Truppenbewegungen im ZentrumEuropas weiträumig verstreut zurückge-lassen wurden. Kampfmittel sind ebennicht nur Bomben, die per Luftbildauswer-tung identifiziert werden. Hinzu kommeneine Vielzahl von juristischen Problemenwie unübersichtliche Länderregelungenund ungenaue Erkundungsverfahren. An-schaulich wurden diverse Detektionen beiSpezialtiefbauarbeiten dargestellt undmöglichen Sanktionen durch den Staat.Bei bestimmten Baumaßnahmen, wie z.B.unter Gebäuden oder auf stark befah-renen Straßen, sollten Kampfmittel bau-begleitend sondiert werden. Als Arbeits-hilfe wurde auf das Sonderheft „VorsichtKampfmittel“ und das entsprechendeInternetportal hingewiesen www.kampfmittelportal.de.

Dipl.-Ing. Volker SinnhuberBG BAU Prävention

Dipl.-Ing. Ramona BischofRedaktion BauPortal

Abb. 12: Vertikale Detektion der Umschließung und der Baugrube (Quelle: Keller Grundbau)

Abb. 11: Schutzeinrichtung an Bohrgeräten (Foto: BG BAU/Leisering)

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Aus dem Unfallgeschehen

Eine Spezialtiefbaufirma führte Bohr-pfahlgründungsarbeiten an einem Er-satzneubau einer Brücke aus. Die Rück-bauarbeiten der alten Brücke sowie dieVorbereitung des Baugrundes für denNeubau hatte eine Tief- und Straßen-baufirma ausgeführt. Als Vorbereitungfür die Bohrpfahlarbeiten wurden an beiden Ufern Rampen sowie Stand-ebenen für das Pfahlbohrgerät aus 30 cm verdichtetem Recycling-Mate-rial auf Kiesschüttung hergestellt. DieUferbereiche sowie die Böschungen zur Nachbarbrücke waren mit Spund-wänden verbaut worden. Hierzu gab eseine Abnahme durch die Bauleitung der bauausführenden Firma unter Mitwir-kung des Baustellenkoordinators. AmFreitag wurde die Baustelle durch dieSpezialtiefbaufirma eingerichtet undeine Ersteinweisung der Arbeiter vorge-nommen. Am Montag wurde nach derBewehrungsabnahme mit den Bohr-arbeiten auf der Westseite des Fließesbegonnen.

Auf jeder Uferseite sollten jeweils 9 Bohrpfähle mit einem Durchmes-ser von 75 cm und 8 m Tiefe ausbewehrtem Beton ohne Schalung ein-gebracht werden. Hierzu wurde einBohrgerät mit Bohraufsatz eingesetzt.Am Montag wurde ein Bohrpfahl inUfernähe eingebracht. Am Dienstagwurden 6 Bohrpfähle bis ca. 18 Uhr eingebracht. Anschließend wurden so -wohl das Bohrgerät und die Beton-pumpe gereinigt und sollten in Ruhe -position gebracht werden.

UnfallhergangAus bisher nicht geklärter Ursache hatder Fahrer das Pfahlbohrgerät an einefür die Ausführung der Bohrarbeitennicht geplante Stelle versetzt. Er fuhrdabei direkt auf ein Erdloch zu. Dabeisackte das ca. 50 t schwere Bohrgerätüber das in Fahrtrichtung linke vordereKettenlaufwerk in den Untergrund einund kippte um. Da sich auf dieser Seitedas Fahrerhaus befand, wollte sich derFahrer mit einem Sprung aus der Fah-rerkabine retten, wurde aber dabei vomumstürzenden Gerät erfasst und tödlichverletzt.

UnfallursacheDie Unfallursache ist wegen des ver-storbenen Fahrers schwer zu ermitteln,zumal sich zu dem Unfallzeitpunktkeine weiteren Beschäftigten mehr aufder Baustelle aufgehalten haben.

Die Polizei hat hierzu ein Sachverstän-digengutachten beauftragt.

PräventionsmaßnahmenErdbaumaschinen müssen so einge-setzt bzw. betrieben werden, dass ihre Standsicherheit gewährleistet wird (§ 2 (1) UVV „Grundsätze der Präven-tion“ in Verbindung mit § 6 und An-hang 1, Nr. 1 und 2 der Betriebssicher-heitsverordnung und Abschnitt 3.5 desKapitels 2.12 der BG-Regel „Betreibenvon Arbeitsmitteln“). Bei dem Mobil-bagger wurde der Grenzbereich dermöglichen Belastung überschritten.

Bei einem Pfahlbohrgerät, das durch seinen hohen Ausleger extrem kippge-fährdet ist, muss dem standsicherenBaugrund aber auch dem Fahrwegbesondere Aufmerksamkeit geschenktwerden.

Vor dem Betrieb von Spezialtiefbaugerä-ten ist die Bedienungsanleitung zu prü-fen auf Hinweise zur richtigen Positio-nierung der Mäkler beim Verfahren desGeräts, um ggf. Unebenheiten berück-sichtigen zu können.

Tod durch umstürzendes Drehbohrgerät

Abb. 2 und 3: Im Boden eingedrückte Fahrerkabine des Pfahlbohrgerätes (Fotos: BG BAU)

Abb. 1: Gesamtansicht der Unfallstelle

(Foto: BG BAU)

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Neueinstufung für Hautverhinderer in Bautenlacken

MEKO (Abkürzung für Methylethylketoxim,auch 2-Butanonoxim genannt) ist in Bau-tenlacken bis zu 1 % enthalten und ver-hindert die Hautbildung in den Lack-dosen. Beim Lackieren wird MEKO frei-gesetzt, denn sonst kann der Lack nichthart werden. 2013 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe einen Arbeitsplatzgrenz-wert (AGW) für MEKO festgelegt, in Höhevon 1 mg/m3. Gemeinsame Untersuchun-gen des Verbandes der Deutschen Lack-und Druckfarbenindustrie (VdL) und derBG BAU haben ergeben, dass beim Lackie-ren (Handanstrich) dieser AGW deutlichüberschritten wird (Gartz, Reinecke undSchulz: Bautenlacke – Gefahrstoffexposi-tionen und Schutzmaßnahmen beim Ver-arbeiten; BauPortal, 4/2016, S. 36). Bei denüblichen Bautenlacken mit bis zu 0,6 %MEKO werden knapp 7 mg/m3 erreicht, der AGW also 7-fach überschritten. BeimEinsatz dieser Bautenlacke muss somitAtemschutz verwendet werden. WerdenSpezialprodukte eingesetzt mit bis zu 1 %MEKO, liegen die Expositionen noch höher(16-fache Überschreitung des AGW).

Noch ist MEKO als krebsverdächtig einge-stuft. Studien haben aber schon vor eini-gen Jahren ergeben, dass MEKO krebs-erzeugend ist. Das entsprechende Ver-fahren, damit diese Einstufung rechts-kräftig wird, dauert einige Jahre, so dassEnde 2017, eventuell erst 2018 mit eineroffiziellen Einstufung von MEKO als krebs-erzeugend für den Menschen zu rech-nen ist. Dann sind auf den Lack-Gebindeneinige der in Abbildung 1 aufgeführtenHinweise zu sehen. Auch in Sicherheits-datenblättern wird auf diese Gefahr hin-gewiesen werden.

Die Mehrzahl der Hersteller der Bauten-lacke reagiert auf diese kommende Ein-stufung. Meist werden schon andereHautverhinderer eingesetzt. Leider wirdvielfach auf Pentanonoxim zurückgegrif-fen oder andere Oxime. Diese Oximehaben mit Butanonoxim, also MEKO, diesog. Oxim-Gruppe gemeinsam (HO-N=C-Gruppe) (Abb. 2). Für Toxikologen ist klar,dass die für Butanonoxim festgestelltenEigenschaften bei den anderen Oximenebenfalls zu erwarten sind. Auch in derBegründung des Ausschusses für Gefahr-stoffe für den AGW für Butanonoxim heißt es: „Die vorliegenden in vivo-Befunde zur Ent-stehung modifizierter Nukleoside deutendarauf hin, dass Butanonoxim sowie alleanderen bislang untersuchten Ketoxime,z.B. Acentoxim, 4-Heptanonoxim, Penta-nonoxim, und sekundären Nitroalkane, z.B. 2-Nitropropan, 2-Nitrobutan, 3-Nitro -pentan, zu den gleichen Nukleinsäure-Modifikationen in der Leber führen, was auf einen gemeinsamen Aktivierungs-mechanismus schließen lässt.“Anders ausgedrückt, über kurz oder langist damit zu rechnen, dass alle Oxime alskrebserzeugend eingestuft werden. Eineentsprechende toxi-kologische Stellung-nahme kann, neben weiteren Informa-tionen zu Oximen,unter www.bgbau.de(Webcode WCS8SG)abgerufen werden.Die Maler sollten ebenso wie ihre Kundendie Hersteller der Bautenlacke auffordern,ihnen oximfreie Bautenlacke zu liefern.

Denn es ist nicht damit getan, dass dieBautenlacke wegen der Überschreitungdes AGW für MEKO mit Atemschutz aufge-tragen werden müssen. Bei Renovierungs-arbeiten ist das Bewohnern, die dieseArbeiten beobachten, ohnehin schwer zuerklären. Die Maler müssen zudem ihrenKunden erläutern, dass noch Tage nachBeendigung der Malerarbeiten krebser-zeugende Stoffe aus den Bautenlackenentweichen.Die Hersteller, die Pentanonoxim einset-zen, argumentieren, dass es für diesenStoff keinen Arbeitsplatzgrenzwert gibtund er auch nicht als krebsverdächtig odergar krebserzeugend eingestuft ist. Warumist das aber so? Weil Pentanonoxim bisher

Abb. 1: Vorgeschlagene Kennzeichnung fürMethylethylketoxim(MEKO) auf Gebinden, die nur MEKO enthalten (Quelle: BG BAU)

In der Vergangenheit war MEKO das häufigste Hautverhinderungsmittel in Alkydharzlacken. 2017, spätestens 2018 wird MEKO als krebserzeugend eingestuft. Dann wird diese heute schon bekannte Eigenschaft von MEKO auch durch dieKennzeichnung auf dem Lackgebinde offenkundig werden. Wie sind die von Lackherstellern verwendeten Alternativenzu sehen?

Carc. 1B H 350 Kann Krebs erzeugenAcute Tox. 3 H 301 Giftig beim VerschluckenSTOT SE 3 H 336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

16 Bautenlacke_BauPortal 05.07.17 12:33 Seite 1

in so geringen Mengen hergestellt wurde,dass die entsprechenden toxikologischenStudien noch nicht durchgeführt werdenmussten. Zu Pentanonoxim gibt es somitnoch keine Studien, die eine Aussage zukrebserzeugenden Eigenschaften erlau-ben. Zudem gilt bei einem Stoff ohneGrenzwert das Minimierungsgebot nachden §§ 7 (4) und 9 (2) der Gefahrstoff-verordnung.Eigentlich ist das Oxim-Problem schonlange gelöst. 2011 hat der VdL gemein-sam mit der Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie sowie vielen Län-derbehörden eine Broschüre veröffent-licht, in der darauf hingewiesen wird, dassoximfreie Hautverhinderungsmittel exis -tieren: „So kann das sensibilisierende undunter Krebsverdacht stehende Methyl-

ethylketoxim (MEKO), das als Antioxidan-tie eingesetzt wird, um Hautbildungen aufFarben und Lacken zu verhindern, durchein Lackadditiv mit dem HandelsnamenAntigel®KF ersetzt werden, das überwie-gend aus nicht chemikalienrechtlich ein-gestuften Stoffen hergestellt wird“, (Hand-lungshilfe zur Minimierung der Lösemit-telbelastung bei der Lackherstellung;www.farbeundlack.de/Markt-Branche/Branchenverbaende/Handlungshilfe-zur-Minimierung-der-Loesemittelbelastung-bei-der-Lackherstellung). Antigel®KF war 2010 sogar mit dem deutschen Gefahrstoffschutzpreis ausge-zeichnet worden. Allerdings möchte derVdL heute von dieser Veröffentlichungnichts mehr wissen. Daher sollten dieMaler ihren Herstellern dringend deutlich

machen, dass sie nicht gewillt sind, Bau-tenlacke zu verarbeiten, aus denen krebs-erzeugende Stoffe entweichen und, dasssie noch weniger Lust haben, dies ihrenKunden zu erklären.In Oberflächenbehandlungsmitteln fürParkett und andere Holzfußböden (Par-kettsiegel) ist das Thema übrigens schondurch. Der Verband Parkett und Fußboden-technik (die Parkettleger), die IG BAU, dieBG BAU und der Herstellerverband (Che-misch-Technischen ArbeitsgemeinschaftParkettversiegelung, CTA, www.c-t-a.de)haben schon 2015 erklärt, dass sie nurnoch oximfreie (nicht nur MEKO-freie) Par-kettsiegel einsetzen.

Dr. Reinhold RühlBG BAU Prävention

Abb. 2: Strukturen verschiedener Oxime, immer mit der Oxim-(HO-N=C-)Gruppe (Quelle: BG BAU)

2-Propanonoxim,Acetonoxim, Dimethylketonoxim, DMKO

2-Butanonoxim,Methylethylketonoxim, MEKO

2-Pentanonoxim,Methylpropylketonoxim, MPKO

3-Methyl-2-butanonoxim,Methylisopropylketonoxim, MIPKO

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53BauPortal 5/2017

Einsatz von Entstaubern/Staubsaugern in der BauwirtschaftZulässige Kategorien

Die im Handwerk und in der Industrie ein-gesetzten Entstauber/Staubsauger wer-den in die Kategorien L, M und H unter-teilt. Dabei sind im Regelfall die Staub-sauger der Kategorie L am günstigs-ten und Entstauber der Kategorie H dieteuersten Geräte. L-Sauger sind auf Bau-stellen nicht zulässig, auch gibt es kei-nen Zuschuss von der BG BAU beim Kaufeines L-Saugers, wohl aber bei einem Bau-Entstauber der Staubklasse M. Umdiesen Zuschuss zu erhalten, muss derAntragsteller ein Mitgliedsunternehmender BG BAU sein und der Sauger musszudem den Anforderungen für Bau-Ent-stauber entsprechen. Eine ständig aktuali-sierte Übersicht zu den geförderten Bau-Entstaubern kann auf der Internetseite der BG BAU unter Arbeitsschutzprämieneingesehen werden.Sauger ohne eine L-, M- oder H-Kenn-zeichnung (Abb. 1) dürfen nicht in Betrie-ben zur Aufnahme von gesundheitsschäd-lichen Stäuben wie dem auf Baustellenimmer vorhandenen Quarzstaub einge-setzt werden.Staubklasse H-Entstauber sind vor allembekannt durch ihren Einsatz bei Asbestsa-nierungen. Entstauber der Staubklasse Mwerden als Standardgeräte am Bau einge-setzt, z.B. als von der BG BAU definierteund subventionierte Bau-Entstauber.Die TRGS 559 „Mineralischer Staub“ for-dert in Abs. 4.8 mindestens die Verwen-

dung der Staubklasse M zum Aufsaugenbzw. zur Erfassung von mineralischenStäuben. In Abschnitt 4.6 der TRGS 559werden die Anforderungen an die Luftfilte-rung der vom Arbeitsprozess verunreinig-ten und in den Atembereich des Beschäf-tigten zurückgeführten Luft beschrieben.Für die Absaugung von Handmaschinenwerden (in Verbindung mit Abschnitt 4.8)ebenfalls mindestens Entstauber derStaub klasse M gefordert. Das gilt somitfür das Absaugen von Stäuben aus Be-arbeitungsmaschinen wie Mauernutfrä-sen, Wandschleifern, Bohrmaschinen oderTrennschleifer.Der Einsatz bzw. die Auswahl des rich-tigen Sicherheitssaugers liegt in der allei-nigen Verantwortung des Unternehmers. Er muss hierauf bei der Anschaffung be -sonderes Augenmerk legen. Nur H- und M-Sauger sind auf Baustellen zulässig, nur die in der Förderliste der BG BAU aufgeführten Bau-Entstauber erhalten von der BG BAU eine Förderung (www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien/entstauber-staubklasse-m). Auch die Her-steller werden bei ihrer Beratung hieraufverweisen.Die von der BG BAU geförderten Bau-Entstauber verfügen über eine akustischeund/oder visuelle Warneinrichtung, dieden Benutzer warnt, sobald die Absaug-leistung des Entstaubers zu stark nach-lässt. Die Warneinrichtung ist erforderlich,da unzureichend abgesaugte Maschinenwesentlich mehr Staub freisetzen kön-

nen, als es die Unterschiede zwischen denFiltermedien ausmachen würden.

Die 2016 erschienene TRGS 504 „Tätig-keiten mit Expositionen gegenüber A- undE-Staub“ stellt klar, dass nicht nur beimineralischem Staub, sondern bei allenStäuben im Geltungsbereich dieser TRGSnur Entstauber der Staubklassen M und Hzulässig sind (siehe Kasten Auszüge ausder TRGS 504). Für die Unterhaltsreinigungsollten Staubsauger mit Filtern der Staub-klasse M verwendet werden.

Da auf Baustellen so gut wie nie Stäubevorkommen, die weder unter die TRGS 504noch unter die TRGS 559 fallen, bleibt fest-zuhalten, dass dort nur noch Entstaubermindestens der Staubklassen M zulässigsind. Darüber sollte beim Kauf deutlichhingewiesen werden. Staubsauger derStaubklasse L dürfen auf Baustellen nichteingesetzt werden.

In den Bauunternehmen muss man sichdarauf einstellen, dass bei dieser Rechts-lage L-Sauger stillgelegt werden können,wenn sie bei Kontrollen auf Baustellenangetroffen werden.

Reinhold Rühl, BG BAU Prävention

Michael Seeling, Starmix –Electrostar GmbH

Axel Walzer, DeWalt –Stanley Black&Decker Deutschland GmbH

Jürgen Weiss, Alfred Kärcher Vertriebs GmbH

Abb. 1: Kennzeichnung von L-, M- und H-Saugern (DIN EN 60335-2-69, Anhang AA)

Auszüge aus der TRGS 5044.1.2 Technische Schutzmaßnahmen(5) Werden handgeführte Maschinen (z.B. Trennschleifer, Schlitz- oder Putzfräsen

oder Schleifgeräte) verwendet, so sind diese mit Entstaubern mindestens derStaubklasse M auszustatten, soweit es nach dem Stand der Technik möglichist11).

4.2.5 Reinigungsarbeiten(3) Geeignet sind für den industriellen Bereich auch Staub beseitigende Maschinen

oder Geräte, wie z.B. Industriestaubsauger (mindestens Staubklasse M) undKehrsaugmaschinen mit wirksamer Staubfilterung.

(4) Für die Unterhaltsreinigung sollten Staubsauger mit Filtern der Staubklasse M verwendet werden.

11) Eine Auswahl geeigneter Maschinen mit Stauberfassungselementen und Entstaubern ist im Internetunter www.gisbau.de abrufbar.

17 Entstauber_BauPortal 05.07.17 12:33 Seite 1

Dieser Text sollte nicht im Druckbereich sichtbar sein, Entfernung vom tatsächlichen Formatrand hier 3 mm. ENDEDieser Text sollte nicht im Druckbereich sichtbar sein, Entfernung vom tatsächlichen Formatrand hier 3 mm. ENDE

1. Wir sichernAbsturzkanten.

2. Wir sichern Boden-öffnungen.

3. Wir sichern Bau-gruben und Gräben.

4. Wir sichern Bauteileund Lasten gegen Um-stürzen und Herabfallen.

5. Wir benutzen nursichere Verkehrswege.

6. Wir benutzen nursichere Gerüste.

7. Wir bedienenMaschinen und Anla-gen vorschriftsmäßig.

8. Wir meiden Gefah-renbereiche vonMaschinen und Lasten.

9. Wir benutzen nurgeeignete PSA.

9 ANTWORTEN AUF DIE GEFAHR:9 LEBENSWICHTIGE REGELN!

27 3D-Baudrucker+Digitalisierung_BauPortal 05.07.17 12:42 Seite 3

76 BauPortal 5/2017

ErdbaumaschinenGebrüder Egli Maschinen AGCH-9512 RossrütiHydraulikmagnet EgliMag 1100AHydraulikmagnet EgliMag 900/900A

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgendeMaschinen hinsichtlich der Ar beits sicher heitgeprüft und auf Grundlage der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. des ProdSG zertifiziert.

Datenbank für geprüfte Produkte:www.dguv.de/dguv-test/produkte

Fachbereich BauwesenPrüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV TestEuropäisch notifizierte Stelle, Kenn-Nummer 0515Zertifizierung von Maschinen, Geräten und Sicherheitsbauteilen sowie QM-Zertifizierung

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Sicherheitsbauteile gemäß Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geprüft und zertifiziert.

ErdbaumaschinenKramer-Werke GmbH,D-88630 Pfullendorf

Sicherheitsbauteil FOPS Kat. II Kabine, Bauteil-Nr.: 1000330390,1000330525, 1000330526,für Kramer Teleskoplader 418-02

Sicherheitsbauteil ROPSKabine, Bauteil-Nr.: 1000330390,1000330525, 1000330526, für Kramer Teleskoplader 418-02

Wilhelm Schäfer GmbH, D-68307 Mannheim-SandhofenHydraulikbagger TB 210R, US und EU VersionRaupenladerTL 12V-2 vertical lift

Takeuchi France SAS, F-95310 Saint-Quen-l‘Aumône Kompaktlader TL 10V2Kompaktlader TL 12R2

StraßenbaumaschinenWirtgen GmbH, D-53578 WindhagenKaltrecycler WR 250i - 11 WR

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurde das Qualitätsmanagementsystem folgen-der Firma nach DIN EN ISO 9001:2008 oder über Konformitätsbewertungsverfahrennach EG-Richtlinie 2000/14/EG, Anhang VIII (Schall) bzw. nach EG-Richtlinie 2006/42/EG, Anhang X (Sicherheitsbauteile) auditiert und zertifiziert.

Firma Qualitätsmanagementsystem nach

Yanmar Compact Anhang VIII der Richtlinie 2000/14/EGGermany GmbH für Hydraulik- und Seilbagger < 500kW (20), D-74564 Crailsheim Lader < 500kW (21), Baggerlader < 500kW (37)

29 PTA_05_17_BauPortal 05.07.17 12:43 Seite 2

77BauPortal 5/2017

� 66. Geomechanik KolloquiumDie Österreichische Gesellschaft für Geomechanik,Innsbrucker Bundesstraße 67, 5020 Salzburg, Tel.+43/662/875519, Fax 886748, [email protected],www.oegg.at, veranstaltet von 11. bis 13. Oktober2017 in Salzburg das „66. Geomechanik Kollo-quium“ inkl. Spezialseminare.

Fertigteilfassaden� aus ArchitekturbetonDie InformationsZentrum Beton GmbH, TeltowerDamm 155, 14167 Berlin, Ansprechpartnerin SonjaHenze, Tel. 030/3087778-30, [email protected],www.beton.org, führt zusammen mit der Fach-vereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. am14. November 2017 die Veranstaltung „Fertigteil-fassaden aus Architekturbeton“ in Leipzig durch.

� BWI BauDie BWI-Bau GmbH, Institut der Bauwirtschaft,Uhlandstraße 56, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211/6703-293, Fax -282, [email protected], www.BWI-Bau.de, führt von September bisNovember 2017 folgende Veranstaltungen durch:

37. Fernkurs: „Rechnungswesen und kaufmännische Abwicklungvon Bauarbeitsgemeinschaften“Start: 11.9., 4 Seminartreffen in Düsseldorf

Das neue Bauvertragsrecht 2018 –Alle Änderungen und Besonderheiten im BGB-Bauvertrag12.9. Düsseldorf

Geschäftsführung der Bau-ARGEN –Rechtliche Fragen19.9. Nürnberg-Wetzendorf

Kaufmännische Abwicklung von Bau-Arbeitsgemeinschaften20.9. Nürnberg-Wetzendorf

Digitale Unternehmenskultur: Anforderungen an Mitarbeiter, Strukturen und Prozesse27.9. Nürnberg-Wetzendorf

Verhandlungspositionen durchsetzen –Partner bleiben5.10. Nürnberg-Wetzendorf

Erfolgreiche Dokumentation am Bau –Maximale Ertragssteigerung durch effiziente Nutzung begrenzter Kapazitäten15.11. Stockdorf bei München

Forum Zukunft Bauen:� Landwirtschaftliches BauenDie InformationsZentrum Beton GmbH, Gerhard-Koch-Straße 2+4, 73760 Ostfildern, Tel. 0711/32732-215, Fax -201, [email protected], www.beton.org, Ansprechpartner: Siegfried Fiedler, Tel.0172/7661156, [email protected], veran-staltet am 18. Oktober 2017 das Forum „Landwirt-schaftliches Bauen“ im Landwirtschaftlichen Zen-trum (LAZBW), Atzenberger Weg 99, 88326 Aulen-dorf.

Neue Seminarreihe� Bauphysik in der DenkmalpflegeDas Fraunhofer-Zentrum für Energetische Altbau-sanierung und Denkmalpflege führt 2017 eineneue Seminarreihe mit zwei Veranstaltungen im Kloster Benediktbeuern, Don-Bosco-Straße 1,83671 Benediktbeuern, durch:

Klimastabilität historischer Gebäude 22.9.

Schadensvermeidung im Altbau und Baudenkmal 17.11.

Weitere Informationen und Anmeldung: Tabea Ries, Tel. 08024/643-261, Fax -366,[email protected]

Fernlehrgang� SiGe-Koordination nach RAB 30Das Institut für Baubetriebswesen der TU Dresdenist ein anerkannter Lehrgangsträger zur Durchfüh-rung von Lehrgängen zum Erwerb der speziellenKoordinatorenkenntnisse für SiGe-Koordinatorennach RAB 30.

Der Fernlehrgang gliedert sich in ein zweistufigesSelbststudium und einen Präsenztag. Sie bearbei-ten die Ihnen zugesandten Studienunterlagen ent-sprechend Ihres persönlichen Zeitbudgets undbeantworten die zu den jeweiligen Kapiteln gehö-renden Fragebögen. Die Rücksendung der (richtig)beantworteten Fragebögen ist Voraussetzung fürdie Teilnahme am obligatorischen Präsenztag mitLehrveranstaltungen und Übungen. Der Präsenz-tag schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Während Ihres gesamten Selbststudiums stehtIhnen für alle Fragen ein erfahrener SiGe-Koordina-tor telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Der Beginn des Fernlehrganges ist jederzeit mög-lich. Die Termine für den Präsenztag werden indivi-duell mit den Teilnehmern vereinbart.

Weitere Informationen: Tel. 0351/46335730 undhttps://tu-dresden.de/bu/bauingenieurwesen/ibbunter dem Button Veranstaltungen.

� VDI-WissensforumDie VDI Wissensforum GmbH, Kundenzentrum,Postfach 10 11 39, 40002 Dü�sseldorf, Tel. 0211/6214-201, Fax -154, [email protected], www.vdi-wissensforum.de, bietet bis Mai 2018 folgendeSeminare an:

Serielles Bauen –Gebäude aus Containern und Modulen17./18.10. Berlin,30./31.1.2018 München

Honorar- und Vertragsrecht in der TGA– 1. Seminartag: Aktuelle Probleme und

Rechtsprechung zur HOAI 2013 18.9. Berlin, 15.1.2018 Düsseldorf, 14.5.2018 Nürnberg

– 2. Seminartag: Ingenieurvertragsrecht19.9. Berlin, 16.1.2018 Düsseldorf, 15.5.2018 Nürnberg

Crashkurs Technische Gebäudeausrüstung (TGA)4./5.9. Düsseldorf, 27./28.11. Aschheim bei München, 26./27.2.2018 Dresden

Veranstaltungen

� 8. Betonfachtagung NordDie InformationsZentrum Beton GmbH, Hanno-versche Straße 21, 31319 Sehnde, Tel. 05132/502099-0, Fax -15, [email protected], www.beton.org, veranstaltet vom 27. bis 28.September 2017 die „8. Betonfachtagung Nord“ inHannover.

Alles Wichtige zum reformierten� Bauvertragsrecht ab 1.1.2018Die Management Circle AG, Postfach 56 29, 65731Eschborn/Ts., Tel. 06196/4722-700, Fax -999, [email protected], www.managementcircle.de, führt das Seminar „Bauvertragsrecht –Alles Wichtige zum reformierten Bauvertragsrechtab 1.1.2018“ an verschiedenen Veranstaltungs-orten zu folgenden Terminen durch:

31.8.–1.9. Köln, 19.–20.9. Frankfurt/M., 9.–10.10. München

Mercedes-Benz� Transporter Training on TourNach dem erfolgreichen Auftakt Ende März setztMercedes-Benz Vans seine diesjährige Veranstal-tungsreihe „Transporter Training on Tour“ noch bisAnfang Dezember fort. Die ganztägigen Transpor-tertrainings finden in speziellen Fahrtechnikzen-tren verteilt über das gesamte Bundesgebiet stattund können über den Mercedes-Benz-Handelgegen eine Teilnehmergebühr von 50 € gebuchtwerden. Vor der dreiwöchigen Sommerpause fin-den an mehreren süddeutschen Standorten(Kastellaun 20. bis 23.7.) Veranstaltungen statt,bevor es ab Mitte August wieder in den Westen,Norden und Osten der Bundesrepublik geht.

Weitere Informationen: www.transporter-training-on-tour.de, Ansprechpartner Andreas Leo Tel. 030/2694-3017, [email protected] oder KatjaBott, 0711/1784020, [email protected]

� Haus der Technik e.V.Der Haus der Technik e.V., Hollestr. 1, 45127 Essen,Tel. 0201/1803-1 (Zentrale), Fax -269 (Zentrale),[email protected], www.hdt-essen.de, führt vonSeptember bis Oktober 2017 in der NiederlassungBerlin, Haus der Technik, Seydelstr. 15, 10117 Berlin,folgende Veranstaltungen durch:HOAI 2013 –Fallstricke und Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung 14.9.Grundlagen der VOB für Einsteiger 21.9.Der Umgang mit schwierigen Verhandlungs-situationen und -partnern im Bauwesen 11.10.Update Bauleiterrecht –Aktuelle Rechtsprechung VOB/B 12.10.HOAI 2013 –Honorierung von Ingenieurleistungen im Tiefbau-, Straßen- und Schienenbau 19.10.Baubetriebsplanung als Grundlage für den Projekterfolg 23.10.

30 VeraBuch_05_17_BauPortal 06.07.17 11:50 Seite 1

78 BauPortal 5/2017

BIM-Konferenz:� BILT EUR – Beyond AutomationDie RTC Europe Foundation, Region Manager SilviaTaurer, Noordeinde 9b, NL 2611 KE Delft, Nieder-lande, Tel. +31/85 8772744, [email protected], www.rtcevents.com, veranstaltet vom 5. bis 7. Okober 2017 die „BILT EUR“ (bisher bekannt alsRTC Europe Conference) im dänischen Aarhus,Midtjyllan. Bereits im Vorfeld der BILT EUR startetdas Building Content Summit (BCS) am 3. und 4.Oktober 2017. Die BIM-Konferenz thematisiert diegesamte Wertschöpfungskette Bau.

Fachtagung� Rohre und SchachtbauwerkeDie InformationsZentrum Beton GmbH, Hannover-sche Str. 21, 31319 Sehnde, www.beton.org, derVerband Beton- und Fertigteilindustrie Nord e.V.(VBF Nord), Raiffeisenstr. 8, 30938 Großburgwedel,www.vbf-nord.de, die Fachvereinigung Betonrohre

und Stahlbetonrohre e.V. (FBS), Schlossallee 10,53179 Bonn, www.fbsrohre.de und der Unterneh-merverband Mineralische Baustoffe (UVMB) e.V.,Walter-Köhn-Str. 1c, 04356 Leipzig, www.uvmb.de,veranstalten am 9. November 2017 in Leizpig undam 16. November 2017 in Hamburg die Fach-tagung „Rohre und Schachtbauwerke – ModernerKanalbau mit Beton und Stahlbeton“.

4. EssenerBaubetriebs- &� Baurechtsforum 2017

Die Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Fried-richstr. 185–190, 10117 Berlin, Tel. 030/206419-0,www.leinemann-partner.de, die MCE-CONSULT AG,II. Hagen 7, 45127 Essen, Tel. 0201/63008-0, www.mce-consult.com und kkp INGENIEURE, Veronika-str. 34, 45131 Essen, Tel. 0201/84728-00, www.kkp-ingenieure.de, veranstalten am 13. und 14. Oktober2017 auf dem Gelände der Zeche Zollverein inEssen das „4. Essener Baubetriebs- & Baurechts-forum 2017“ unter dem Motto „Effizient bauen:Großprojekte und Infrastruktur richtig anpacken“.

GEC Geotechnik expo & congress� 10. Deutscher GeologentagDie Messe Offenburg, Schutterwälder Str. 3, 77656Offenburg, Tel. 0781/9226-0, Fax -77, [email protected], www.messe-offenburg.de, veranstal-tet zeitgleich am 25. und 26. Oktober 2017 die GECGeotechnik expo & congress und den 10. Deut-schen Geologentag des Berufsverbands DeutscherGeowissenschaftler.

� Bayerische BauAkademieDie Bayerische BauAkademie, Ansbacher Str. 20,91555 Feuchtwangen, Servicetelefon 09852/9002-0, www.baybauakad.de, führt vom Septem-ber bis Dezember 2017 folgende Seminare undLehrgänge durch:

Typische Schadensbilder im Hochbau –Ursachen, Vermeidung, Instandsetzung 26.9.

Absicherung von Zahlungs-ansprüchen am Bau 10.10.

Mängel im Bauablauf vermeiden –Abnahme erfolgreich durchführen 10.10.

Maßtoleranzen im Hoch- und Ausbau 11.10.

Baustellensteuerung mit elektronischem Bauzeitenplan 12.–13.10.

Risse in Bauwerken –Ursachen, Vermeidung, Instandsetzung 17.10.

Bauwerksprüfung Hochbau 18.–20.10.

Optimale Baustellenabwicklung für Bauleiter 19.–20.10.

Schwachstellen am Bau analysieren und Verbesserungspotenziale aufzeigen 24.10.

Wissen kompakt:Ausgleichsberechnung von kalkulierten aber nicht gedeckten Bauumlagekosten 25.10.

Befähigte Person für Arbeits- und Schutzgerüste 25.–27.10.

Die neuen Abdichtungsnormen für den Hochbau 9.11.

Wissen kompakt:Praktische Umsetzung vonBIM – Building Information Modeling 14.11.

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Bauunternehmen 18.11.

Der Bauleiter und sein Schriftverkehr 23.–24.11.

Schlüsselfertige Projekte –von der Akquise bis zur Abnahme und die Dauer der Gewährleistung 29.11.

Kalkulieren – Strukturieren –Dokumentieren – Fakturieren 30.11.–1.12.

Aufmaß und Abrechnung im Hochbau 7.–8.12.

International VDI Conference Automation & Digitization� of Cranes

19. und 20. September 2017, Rotterdam, The Netherlands

VDI Wissensforum GmbH, P.O. Box 10 11 39, 40002Dü�sseldorf, Germany, Phone +49/211/6214-201,Fax -154, [email protected], www.vdi-international.com/cranes

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80 BauPortal 5/2017

Heft 5 • 129. Jahrgang • Juli 2017Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaftwww.bgbau.dewww.BauPortal-digital.deISSN: 1866-0207Verlag:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG,Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-0, Fax (030) 25 00 85-305,[email protected], www.ESV.infoVerantwortlicher Schriftleiter:Klaus-Richard Bergmann,Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftRedaktion:Dipl.-Ing. Bernhard Arenz, Leiter Prä ven tion der BG BAUDipl.-Ing. Ramona Bischof,Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Blaasch, Jessica Mena de Lipinski,Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin, Telefon (030) 857 81-396, Fax 0800 6686 6883 8200,[email protected] mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträgeentsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der BG BAU. Für sie trägt die BG BAU lediglich die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung.Vertrieb:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-228, Fax (030) 25 00 85-275, [email protected]: Berliner Bank AG Kto.-Nr. 512 203 101 (BLZ 100 708 48)IBAN: DE 31 1007 0848 0512 2031 01BIC(SWIFT): DEUTDEDB110Bezugsbedingungen:Bezugsgebühren im Jahresabonnement€ 42,–/sfr 60,– für in Aus bildung be findliche Bezieher jährlich(gegen Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungs- bescheinigung)€ 21,20/sfr 24,–Einzelbezug je Heft€ 6,–/sfr 5,– ( jeweils einschl. 7 % MwSt, zzgl. Versand kosten). Die Bezugs gebühr wird jährlich im Voraus er hoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monatenzum 1.1. jeden Jahres möglich. Bei den Mitgliedsbetrieben der BG BAU ist der Bezugs preis im Mit glieds beitrag enthalten.Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgängeauf Anfrage. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich, weitere Informationen unter www.BauPortal-digital.deAnzeigen:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-628/-626/-629, Fax (030) 25 00 85-630, [email protected]: Sibylle BöhlerEs gilt Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. Januar 2017, die unter http://mediadaten.BauPortal-digital.de bereit steht oder auf Wunsch zugeschickt wird.Der Anzeigenteil ist außer Verantwortung derSchriftleitung.Gesamtherstellung:PC-Print GmbH, Balanstraße 73 / Haus 09, 81541 München

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