TECHNISCHES REGELWERK TEIL 1 - mwa-gmbh.de · Entlüftung über einen Hydrant gegeben ist. Schieber...

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TECHNISCHES REGELWERK TEIL 1 TRINKWASSER – ROHRNETZ Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorwort 3 2 Materialien für Rohre, Formstücke und Zubehörteile 3 2.1 Allgemeines 3 2.2 Duktiles Gusseisen (GGG) 3 2.3 Polyethylen (PE) 4 3 Anforderungen an die Verlegung 4 3.1 Allgemeines 4 3.2 Spezielle Anforderungen 4 3.2.1 Überdeckung und Abstände 4 3.2.2 Verbindungsarten 5 3.2.2.1 Verbindungsart GGG – Rohre 5 3.2.2.2 Verbindungsart PE – Rohre 5 3.2.3 Schubsicherungen 5 3.2.4 Schutzrohre 6 3.2.5 Korrosionsschutz 6 3.2.5.1 Korrosionsschutz GGG – Rohre 6 3.2.5.2 Korrosionsschutz Flanschverbindungen 6 3.2.6 Richtungsänderungen 6 3.2.7 Einbindungen in Bestand mit Multijoint 6 4 Knotenpunkte und Armaturen 7 4.1 Allgemeines 7 4.2 Absperrschieber 7 4.3 Absperrklappen 8 4.4 Hydranten 8 4.4.1 Anforderungen 8 4.4.2 Einordnung im Netz 8 4.5 Entlüftungen 10 4.6 Straßenkappen 10 4.7 Beschilderung 11 5 Bedarfsermittlung und Dimensionierung 12 6 Druckprüfung für GGG und PEHD – Leitung 13 7 Inbetriebnahme von TW – Leitungen und Anlagen 14

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TECHNISCHES REGELWERK TEIL 1 TRINKWASSER – ROHRNETZ 1 Vorwort Das Regelwerk gilt im Allgemeinen für Arbeiten an Anlagen der Zweckverbände „Der

Teltow“ und „Mittelgraben“ in Verantwortung der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA GmbH). Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden nicht umfassend erwähnt. Das Regelwerk stellt eine zusätzliche betriebsspezifische Untersetzung dar. Die Beachtung des Regelwerkes ersetzt in keinem Fall eine Begutachtung der Planungsunterlagen.

Für die Herstellung von Hausanschlussleitungen gilt Teil 2 des Regelwerkes. Werden durch Planer, Hersteller, Lieferanten und Baubetriebe Abweichungen von diesem Regelwerk vorgeschlagen, so sind die Vorschläge zu begründen und von der MWA zu bestätigen. Ausnahmen, die von diesem Regelwerk abweichen, sind prinzipiell gesondert mit dem zuständigen technischen und kaufmännischen Verantwortlichen abzustimmen. Das Regelwerk steht unter dem Vorbehalt einer regelmäßigen Überprüfung des wirtschaftlichen Materialeinsatzes und der technischen Anforderungen. Verantwortlich dafür zeichnen die kaufmännische Leiterin und der technische Leiter.

2 Materialien für Rohre, Formstücke und Zubehörteile 2.1 Allgemeines Vorzugweise sind duktiles Gusseisen (GGG) und bis einschließlich DN 100 Polyethylen

(PE) einzusetzen.

Der Einsatz anderer Materialien z. B. Stahl wird nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ist aber auf Sonderfälle beschränkt und muss durch die MWA GmbH geprüft und bestätigt werden. Prinzipiell ist Material der Druckstufe (PN 10) zu verwenden. Entscheidendes Auswahlkriterium für die einzusetzenden Materialien ist die technische Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der gesamten Baumaßnahme.

2.2 Duktiles Gusseisen (GGG) Grundsätzlich ist für alle Nennweiten GGG möglich. Es ist mindestens die Klasse K 9 zu

verwenden, weil bei dünneren Wandstärken der Einsatz von kraftschlüssigen Verbindungen nicht möglich ist. Die Klasse K 9 deckt für alle Nennweiten den geforderten Nenndruck PN 10 ab.

Die Innenbeschichtung besteht aus Zementmörtel nach DIN 2614.

Zum Korrosionsschutz siehe Abschnitt 3.2.5.1. Rohre, Formstücke und Zubehörteile aus GGG müssen der DIN EN 545 entsprechen.

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2.3 Polyethylen (PE) Für Versorgungsleitungen wird PE 100 der SDR – Stufe 17 verwendet (SDR = Standard

Dimension Ratio = Verhältnis Rohraußendurchmesser / Rohrwandstärke). SDR 17 entspricht der Druckstufe PN 10.

Die DVGW – Zulassung und das RAL – Gütezeichen sind Voraussetzung. Für normale Verlegetiefen (siehe Abschnitt 3.2.1) und eine den technischen Regeln des

Rohrleitungsbaus entsprechende Verlegung ist PE auch bei der höchsten Verkehrsbelastung SLW 60 einsetzbar. In Zweifelsfällen kann man den Nachweis der Außendruckfestigkeit für den konkreten Fall beim Rohrhersteller anfordern.

Es ist aber zu beachten, dass normale PE – Rohre durchlässig sind gegenüber bestimmten

Kohlenwasserstoffen, was bei kontaminierten Böden eine Rolle spielt. Auch PE ist in allen Dimensionen anwendbar. Für Rohre mit da = 63 mm ist die

Verwendung von PE 100 Material unzulässig. Für diese Dimensionen ist PE 80 zu verwenden.

3 Anforderungen an die Verlegung 3.1 Allgemeines Auf nachfolgende DIN und Vorschriften wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung

besonders hingewiesen:

DIN 1998 Unterbringung von Leitungen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die Planung

DIN EN 805 – Anforderungen an Wasserversorgungssystem und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden

TRWV W 400 – 2 3.2 Spezielle Anforderungen 3.2.1 Überdeckung und Abstände Die Mindestüberdeckung beträgt 1,5 m OKR, an Zwangspunkten sind Unterschreitungen

möglich. Damit soll gewährleistet werden, dass auch für Hausanschlüsse bei Anbohrung von oben und ansteigendem Leitungsverlauf eine Überdeckung an der Wandeinführung von ca. 1,30 m eingehalten wird.

Die maximale Überdeckung soll außer an Zwangspunkten 1,7 m nicht überschreiten. Die

vorgenannten Werte gelten für Nennweiten bis DN 200. Abstände zu Bauwerken, Kabeln und anderen Rohrleitungen sind nach DVGW-

Merkblatt W 400-2, Abschnitt 7.6, einzuhalten (Regelabstand > 0,4 m). Die Abstände gelten für die Außenwandung der Rohrleitungen und nicht für die Rohrachse. An Gebäuden ist der Abstand entsprechend der jeweiligen Gründungstiefe zu erhöhen.

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3.2.2 Verbindungsarten 3.2.2.1 GGG - Rohre Der Normalfall ist die Steckmuffenverbindung TYTON (TYT). Nur wo Schubkräfte

auftreten, sind längskraftschlüssige Muffen (bis DN 300) anzuwenden, diese sind dann zu kennzeichnen (Gummiring außen). Bei beengten Platzverhältnissen, größeren Nennweiten und vor allem im Zusammenhang mit räumlichen Richtungsänderungen sind Flanschverbindungen zulässig. Verbindungen zu Schiebern und Hydranten sind mit Flanschen zu realisieren. Die Flanschverbindungen sind mit Schrumpfmanschetten oder Schutzbinden vor Korrosion zu schützen.

Eine zulässige und längskraftschlüssige Verbindung von Armaturen und Formstücken

stellt das BAIO dar. Die Anwendung muss jedoch durch die MWA GmbH bestätigt werden.

3.2.2.2 PE – Rohre Die Rohrverbindungen sind grundsätzlich als Schweißverbindung auszuführen, wobei

Heizelemente- Stumpfschweißung sowie Heizwendel- Schweißmuffen zum Einsatz kommen können. Für jeden Schweißvorgang werden vom Schweißautomaten Protokolle erstellt, diese sind bei der Abnahme vorzulegen und übergeben.

Schraub- und Klemmverbindungen werden ausgeschlossen. Die Verbindung zu Schiebern und Formstücken ist mittels Vorschweißbund mit

Losflansch herzustellen. Zum Korrosionsschutz der Flanschverbindungen siehe Abschnitt 3.2.5.2. 3.2.3 Schubsicherungen Die Schubsicherung bei Richtungsänderungen und an Abzweigen ist grundsätzlich mit

längskraftschlüssigen Verbindungen zu realisieren. Die zu sichernde Rohrlänge bzw. die Anzahl der notwendigen kraftschlüssigen Verbindungen wird nach DVGW – Merkblatt GW 368 in Abhängigkeit von Nennweite, Prüfdruck, Bodenart und Überdeckungshöhe ermittelt.

Ausnahmen sind die Einbindungen in vorhandene Leitungen, wo entweder die

Verbindungsart der alten Leitung nicht bekannt ist oder die Anbindung mittels nichtkraftschlüssiger Kuppelungen erfolgen muss, z. B. AZ. Hier sind Betonwiderlager vorzusehen.

Absperrarmaturen sind grundsätzlich kraftschlüssig einzubauen.

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3.2.4 Schutzrohre Schutzrohre sind bei Neuverlegungen nur in absoluten Ausnahmefällen aus statischen

Gründen zulässig. Sie sind nur auf besondere Anweisung, z. B. in folgenden Fällen einzubauen:

Im Kreuzungsbereich von Bahnanlagen (auf Verlangen des Eigentümers). Auf Verlangen des Straßenbaulastträgers, im Wurzelbereich von Bäumen. Zur Vorbereitung der späteren Herstellung einer Trinkwasserleitung ohne

Aufgrabung

Materialien für Schutzrohre: Stahl oder PE (siehe auch Hausanschlussleitung) 3.2.5 Korrosionsschutz 3.2.5.1 Rohrleitungen aus duktilem Gusseisen (GGG) Für den äußeren Korrosionsschutz von erdverlegten Rohrleitungen aus duktilem

Gusseisen gilt die DIN 30675/2. Die Außenumhüllung richtet sich nach den anstehenden Bodengruppen (I, II; III) nach

DVGW – Arbeitsblatt GW 9: - I, II: Zinküberzug mit Deckbeschichtung nach DIN 30674/3 - III: Polyethylen – Umhüllung nach DIN 30674/1 oder ZM Umhüllung nach

DIN 30674/2 mit einer zusätzlichen Umhüllung der Muffen. Rohrleitungen aus duktilem Gusseisen sind auch im Bereich einer Beeinflussung durch

Streuströme einsetzbar, da die Muffenverbindung TYT nicht leitend ist. Bei längeren Abschnitten mit TYT – SIT – Muffen oder anderen leitenden Verbindungen ist in diesem Fall die Notwendigkeit eventueller Korrosionsschutzmaßnahmen zu prüfen oder bei Neuverlegung eine andere Materialart zu verwenden.

3.2.5.2 Flanschverbindungen Flanschverbindungen sind gegen Korrosion zu schützen. Zum Schutz der

Flanschverbindungen sind folgende Materialien zulässig:

Bitumenschutzbinden Schrumpfmanschetten aus PE

3.2.6 Richtungsänderungen (außer T – Stücke) Richtungsänderungen sind mit Formstücken auszubilden und dürfen maximal 45° je

Formstück betragen. 3.2.7 Einbindungen in Bestand

Die Einbindungen in den vorhandenen Bestand werden generell durch die MWA GmbH mittels Multijointformstücken durchgeführt.

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4 Knotenpunkte und Armaturen 4.1 Allgemeines Darstellung und Regelausführung siehe Anlage 1.1 Knotenpunkte sind Abzweige und Kreuzungen von Leitungen. Die Anzahl der Absperrarmaturen innerhalb eines Knotenpunktes ist abhängig von den

konkreten örtlichen Verhältnissen. Es muss nicht zwangsläufig jede abgehende Leitung eine Absperrung erhalten.

Der Abzweig erhält generell eine Absperrung, eine Kreuzung mindestens zwei.

Grundsätzlich ist zu sichern, dass der Abschnitt zwischen zwei Knotenpunkten im Havariefall drucklos gemacht werden kann und auch die Möglichkeit der Entleerung / Entlüftung über einen Hydrant gegeben ist.

Schieber und Hydranten im Kreuzungsbereich stark befahrener Straßen oder in

Parkflächen sind zu vermeiden. Um dies sicherzustellen kann ein Hydrant auch abweichend von Skizze 1 auf dem Nebenstrang bzw. dem Strang geringerer Dimension angeordnet werden.

4.2 Absperrschieber Erforderliche technische Spezifikationen:

a) DIN – DVGW – Bl. G 260 / 1 als Prüfzeichen für Wasser geeignet. b) weichdichtend, vollgummierter und entwässerter Schleißkörper mit

Kunststoffgleitschuh c) im Normalfall Baureihe F 5 (normale Baulänge) wartungs- und totraumfreie dreifache

0 – Ring Spindelabdichtung d) Gehäuse aus GGG 40, 50 e) Äußerer Korrosionsschutz: generell nach DIN 30677/2, Beschichtungsmaterial

Epoxydharz f) Innenbeschichtung: Epoxydharz oder Emaillierung g) Verbindungsart: Flansch h) Teleskopeinbaugarnitur: Stufenlos höhenverstellbar, oberer Hülsrohrabschnitt mit

integriertem Kunststoffvierkantschoner sowie schmutzdichter und wasserabweisender Zentrierkappe. Die Teleskopeinbaugarnitur für die Schieber wird rechtsdrehend mittels eines Gewindes verriegelt. Es entfällt das Verstiften der Spindel mit der Kuppelmuffe (Hülsrohr).

i) Ab DN 300 ist die zulässige Bodenpressung nach DIN 1054 zu prüfen, wird diese überschritten ist der Schieber durch ein Fundament abzufangen oder eine Klappe einzubauen. (siehe Abschnitt 4.3)

Anforderungen werden erfüllt z. B. durch:

- Hersteller: Hawle, AWP bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

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4.3 Absperrklappen Für Nennweiten ≥ DN 300 ist der Einbau von Absperrklappen vor zusehen. Die zulässige Bodenpressung nach DIN 1054 ist zu prüfen, wird diese überschritten, ist

die Klappe durch ein Fundament abzufangen. Erforderliche technische Spezifikationen: Gehäuse: GGG 40 (Epoxydharz beschichtet) Klappenscheibe und Welle: Nichtrostender Stahl Sitzdichtung: EPDM / armiert mit nicht rostendem Stahl Haltering: POM Getriebe: Selbsthemmendes Schneckenradgetriebe Konusdichtung: EPDM Zugsicherungsring: POM Max. Betriebsdruck: Wasser 16 bar Anforderungen werden erfüllt z. B. durch:

- Hersteller: Hawle bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

4.4 Hydranten 4.4.1 Erforderliche technische Spezifikationen:

a) Grundsätzlich kommen Unterflurhydranten (UFH) nach DIN 3221, DN 80, Form AD oder Freistromhydranten zum Einsatz. Die zusätzliche Absperrung mit Kugel wird gegenüber der Kegelabsperrung bevorzugt (Mindestvolumenstrom 110 m3 / h)

b) Maximal mögliche Einbaulänge, vertikale Verlängerung durch FF – Stücke ist zu vermeiden.

c) Der Mindestabstand zwischen Dichtungsflächen der Klaue und Deckelunterkante der Straßenkappe muss 160 mm betragen, so dass ein Messgerät installiert werden kann (siehe Anlage 1.3)

d) Äußerer Korrosionsschutz: generell nach DIN 30677/2, Beschichtungsmaterial Epoxydharz.

e) Innenbeschichtung: Epoxydharz oder Emaillierung f) Verbindungsart: Flansch g) Klauendeckel und Klauenverschluss (Schmutzabweiser) h) Der Einsatz von Freistromhydranten ist nur nach Abstimmung mit dem Betreiber

zulässig, i.d.R. zur Entnahme von Löschwasser. i) Oberflurhydranten werden nur in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem

Betreiber eingesetzt. 4.4.2 Einordnung im Netz:

• Generell in Knotenpunkten (vgl. Abschnitt 4.1) • Anordnung von Streckenhydranten bei

- Knotenabständen von > 150 m (innerstädtisch) > 500 m (ländliche Gebiete) - entsprechend Löschwasserbedarf - an Hochpunkten im Leitungsnetz

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4.4.2.1 An Hochpunkten im Leitungsnetz Siehe Skizze – Anlage 1.3 Aufgesetzte Ausführung – Anschluss über ein T- oder MMB – Stück mit nach oben

gedrehtem Abgang ohne Vorschieber. a) Hydrant nach DIN 3221 mit DIN - DVGW Registriernummer, b) unterer Anschluss durch Flansch, c) Anschlussmaß nach DIN 2501 – PN 10/16., d) Absperrung durch Steckscheibe aus kaltgewalztem nicht rostendem Stahl nach DIN

EN 10088 – 1 mit Zugfestigkeit > 1600 N / mm2, e) mit Festanschlag Auf- und Zu- Stellung, f) Steckscheibe in geöffneten Zustand vollständig außerhalb des Druckflussmediums,

dadurch vollkommen freier Durchgang, g) Mindestdurchfluss: 153 m3 / bei 1 bar Differenzdruck, h) Schließvorgang: rechsdrehend ca. 15 Umdrehungen, i) inklusive Sickerelemente bestehend aus zwei Halbschalen die durch

Schnappverschlüsse verbunden werden. j) Material: Gehäuse Anschlussstück und Klaue: GJS – 400 (GGG – 40), schwerer

Korrosionsschutz durch EP – Pulverbeschichtung im Epoxy – Wirbelsinterverfahren (EWS) innen und außen beschichtet gemäß DIN 3476 (P) und DIN 30677 – 2 (schichtdichte > 250 µ m, Porenfreiheit bei 3000 V,

k) Haftung innen und außen > 12 N / mm2 nach Heißwasserlagerung). l) Mediumrohr: nicht rostender Stahl 1.4571 mit zusätzlicher EWS– Beschichtung.

Spindel und Steckscheibenantrieb: nicht rostender Stahl m) Dichtungen: EPDM lebensmitteltauglich nach KTW n) Max. Betriebsdruck: 16 bar o) Zubehör: Verlängerungsset Kürzungsset, Sickerelement (Beton) p) Rohrdeckung: 1,25 m q) Flanschanschluss: DN 80 Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: Hawle bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

4.4.2.2 Streckenhydranten

Siehe Anlage 1.1 Ausführung im Nebenschluss – seitlich versetzt – mit Vorschieber, der unmittelbar am T – Stück angebaut wird. Zwischen Schieber und Hydrant ist ein FF – Stück von maximal 200 mm Länge erlaubt, um ein problemloses Platzieren der beiden Straßenkappen zu ermöglichen. Längere Stichleitungen sind aus hygienischen Gründen unzulässig.

Die Festlegung der Anschlussvariante erfolgt in Abstimmung mit dem Betreiber!

Unterflurhydrant nach DIN 3221 a) Mindestvolumenstrom 110m3 / h b) Schmutzfänger am Auslauf c) Selbstständige schnelle Entleerung

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d) Wartungsfreie Spindelabdichtung und Hauptabsperrung e) Sicherheitsverriegelung zum sicheren Ausbau der Innengarnitur f) Einlauf senkrecht mit Flansch PN 16 nach DIN 2501 g) Prüfung nach DIN 3230, Teil 4 Einbauvorschrift AE 43 07 beachten h) Betätigung mit Schlüssel C – DIN 3223

Anforderungen werden erfüllt z. B. durch:

- Hersteller: AWP bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung 4.5 Entlüftungen

a) Grundsätzlich sind automatische Armaturen zu verwenden. b) Einordnung an Hochpunkten im Leitungsnetz und an Dükern, sofern kein Hydrant zur

Entlüftung vorhanden ist. c) Ausführung ist prinzipiell mit dem Betreiber abzustimmen.

4.6 Straßenkappen Straßenkappen nach DIN 4056 und Tragplatten nach DIN 19720 in stark beanspruchten

Verkehrsflächen bzw. in der Fahrspur Verwendung von Sonderprodukten. Straßenkappen im unbefestigten Bereich sind zu umpflastern. Ausführung bei

Einzelschiebern in Schachtring DN 450 aus Beton (siehe Anlage 1.2, Seite 3) Pflasterflächen im Bereich von Straßenkappen sind zur Vermeidung von Ausspülungen

auf 1,0 m Radius mit Mörtel MG III zu verfugen (siehe Anlage 1.2, Seite 1). Straßenkappen für Hydranten in unbefestigten Verkehrsflächen sind zu umpflastern.

Ausführung in Schachtring DN 1000 aus Beton.

Tragplatten aus Beton nach DIN, passend zur Straßenkappen nach DIN 4055, 4056, 4057 Umrandungsplatten aus Beton nach DIN für Schieber und Hydranten

Straßenkappen für stark beanspruchte Verkehrsflächen Erforderliche technische Spezifikationen:

a) Straßenkappen aus PA + Material (Heißeinbau) b) Gehäuse aus Polyamid mit Zuschlagsstoffen (PA +), Deckel aus gg 20

Grundfläche 315 x 420 m Einbautiefe 310 m c) Thermisch belastbar bis 250 C°, statisch belastbar nach DIN 19580 Klasse D und

Zulassung nach DVGW

Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: AVK bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

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In Verkehrsflächen mit Möglichkeit der späteren Höhenveränderung

a) Höhe verstellbar nach Erwärmung b) Material: Kappe ggs – 400 ggg 40 betoniert c) Deckel gg – 20 EWS – beschichtet d) Stift nicht rostender Stahl e) 1 gängiges Außengewinde mit Außendurchmesser 225 m und Kerndurchmesser

von 190 m Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: Hawle bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

Arbeitsablauf beim Einbau von Straßenkappen

Einmessen der Straßenkappe Verdichten des Unterbaues und ggf. Schaffung einer planen Auflage für die

Tragplatte Zentrisches Senken der Straßenkappe und Tragplatte Deckelstift immer in Sperrrichtung

Einbau und Verdichtung der bituminösen Tragschicht mit ca. 130 °C bis ca. 3 cm unter der Oberkante der Straßenkappe bzw. Oberkante Straße

ggf. Anbringung von Fugenband Aufbringung der Verschlussschicht mit ca. 200 °C

4.7 Beschilderung Hinweisschild DIN 4067, aus Kunststoff mit auswechselbarer Schrift – vorzugsweise

Anbringung an Pfosten aus Aluminium, Mindesthöhe 80 cm, max. 120 cm, Standort muss eine Unfallgefahr ausschließen. Bei Anbringung an Gebäuden, Zäunen o. a. ist der Eigentümer soweit wie möglich einzubeziehen, für denkmalgeschützte Gebäude ist eine behördliche Genehmigung einzuholen. In der DIN 19630 und dem DVGW – Arbeitsblatt G 459 sind die entsprechenden Forderungen an die Versorgungsunternehmen festgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass bei jeder Versorgungsstörung die im Rohrnetz durchzuführenden Maßnahmen schnell und sicher angeordnet und ausgeführt werden könne. Ganz besonders wichtig ist dabei, dass die genaue Lage von Hausanschlussleitungen zu erkennen ist.

Bei Hydrantenschildern ist ein Feld zur Aufnahme des Memochip der Firma Frankenplast

vorzusehen.

Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: Frankenplast bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

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5 Bedarfsermittlung und Dimensionierung Die Leitungen sind in der Regel so zu bemessen, dass auch bei geringerem

Trinkwasserbedarf ein Löschwasserbedarf von 48 m3 / h abgedeckt werden kann. Der 1,5 fache Wasseraustausch je Woche ist zu jeder Zeit auch bei sukzessiver Abnahme zu gewährleisten.

Die Bedarfermittlung für Versorgungsgebiete ist nach DVGW – Merkblatt W 400-1,

vorzunehmen. Für Großverbraucher sind gesonderte Erhebungen zum Verbrauch durchzuführen. Für neue, abgeschlossene Versorgungsgebiete ist die Dimensionierung durch eine Rohrnetzberechnung nachzuweisen.

Die Absprache ist grundsätzlich mit dem Betreiber zu führen.

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6 Druckprüfung für GGG und PEHD - Leitung

GGG – Leitung

PEHD – Leitung

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7 Inbetriebnahme von TW – Leitungen und Anlagen Die Leitungen sind insbesondere unter Beachtung des DVGW – Merkblattes 400 so zu

planen, zu bauen und zu betreiben, dass Stagnation und niedrige Fließgeschwindigkeiten vermieden werden.

Die mikrobiologische Unbedenklichkeit des Trinkwassers im Netz muss sichergestellt werden; eine nachteilige Beeinflussung der Wasserqualität ist sicher zu verhindern.

Bei der Neuerrichtung der Trinkwasserleitungen sind die Besonderen Anforderungen

an Materialien und Werkstoffe gemäß § 17 Abs. 1 TrinkwV 2001 zu beachten. Für alle verwendeten Werkstoffe und Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung

kommen, ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durch Prüfzeichen (z. B. DIN / DVGW – oder DVGW – Zeichen) bzw. Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen.

Kunststoffe und andere nichtmetallene Werkstoffe, die in Kontakt mit Trinkwasser

kommen, müssen den KTW- Empfehlungen entsprechen sowie in mikrobiologischer Hinsicht den Anforderungen des DVGW- Arbeitsblattes W 270 genügen.

Die Inbetriebnahme einer neuen Leitung (außer Hausanschlussleitungen) ist vom

Wasserversorger dem Gesundheitsamt gemäß § 13 Abs. 1 TrinkwV 2001 anzuzeigen. Der Vordruck, Anlage 1.4, ist von dem mit der Desinfektion beauftragtem Unternehmen auszufüllen. Vor Inbetriebnahme sind der MWA neben dem ausgefüllten Vordruck die Nachweise der hygienischen Unbedenklichkeit und die Druckprüfungsprotokolle zu übergeben.

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Anlage 1.1 TECHNISCHES REGELWERK Teil 1 TRINKWASSER- ROHRNETZ Hauptleitung DN 1

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Zeichenerklärung zu Anlage 1.1

Technisches Regelwerk Teil 1 Trinkwasser- Rohrnetz

Bearbeitet

Geprüft

Freigegeben

Datum Name

Regelzeichnung Knotenpunkte

Blatt- Nr. 1.1 Maßstab 1:10

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Anlage 1.2 (Seite 1/3) TECHNISCHES REGELWERK Teil 1 TRINKWASSER- ROHRNETZ Fugen und Pflasterbettung Zementmörtel MG III Tragschicht (gebunden oder ungebunden)

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Anlage 1.2 (Seite 2/3) TECHNISCHES REGELWERK Teil 1 TRINKWASSER- ROHRNETZ

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Anlage 1.2 (Seite 3/3) TECHNISCHES REGELWERK Teil 1 TRINKWASSER- ROHRNETZ

Technisches Regelwerk Teil 1 Trinkwasser- Rohrnetz

Bearbeitet

Geprüft

Freigegeben

Datum Name

Regelzeichnung Oberflächenbefestigung an Straßenkappen

Blatt- Nr. 1.2 Maßstab 1:10

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Anlage 1.3

Unterflurhydrant

Technisches Regelwerk Teil 1 Trinkwasser- Rohrnetz

Bearbeitet

Geprüft

Freigegeben

Datum Name

Regelzeichnung Unterflurhydrant

Blatt- Nr. 1.3 Maßstab 1:10

Straßenkappe DIN 19580

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Anlage 1.4

Absender: Name, Vornahme Unternehmen / Firma Straße PLZ / Ort (Vorwahl) Telefon / Fax / e-Mail An Landkreis Potsdam – Mittelmark Gesundheitsamt z. H. Frau Gräbitz Steinstraße 14 14806 Belzig Fax – Nr.: 03 38 41 / 9 13 77 Anzeige nach § 13 Abs. 1 TrinkwV 2001 zur Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasserversorgungsanlage 1. Bezeichnung der Anlage bzw, Teilanlage: 2. Hiermit zeige ich folgendes an: Inbetriebnahme einer neuen Anlag ٱ Wiederinbetriebnahme einer Anlage ٱ :Wiederinbetriebnahme einer Anlage nach ٱ

- baulicher Änderung - betriebstechnischer Änderung

am: …………………………… Datum

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3. Desinfektion am: eingesetztes Desinfektionsmittel: 4. Freispülen am: Wirkstoffkonzentration nach dem Freispülen 5. Trinkwasserprobe (n) entnommen am: gemäß Absprache mit dem Gesundheitsamt durch: Prüfbericht (e) über die Untersuchung ist (sind) der Anzeige beizufügen 6. Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserqualität gemäß TrinkwV

2001 erforderlich ja nein Wenn ja, welche: Ort, Datum ……………………………………… Unterschrift …………………………….. Anlage: Prüfberichte Trinkwasseruntersuchung

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Technisches Regelwerk Teil 2

Wasser / Hausanschlüsse Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkungen 24 2 Begriffsbestimmungen 24 3 Bestandteile des Hausanschlusses und technische Anforderungen 24 3.1 Anschlussvorrichtung –Abzweig von der Versorgungsleitung 24 3.1.1 Ausführung für Anschlussleitungen DN 32 und 40 (da 40 mm bzw. 50 mm) 25 3.1.2 Ausführung für Anschlussleitungen DN 50 (da 63 mm) 26 3.1.3 Beschilderung 26 3.1.4 Oberflächenbefestigung 27 3.2 Anschlussleitung 27 3.2.1 Rohre, Form- und Verbindungsstücke 27 3.2.2 Anforderungen an die Verlegung 27 3.2.3 Dimensionierung 27 3.2.4 Hauseinführung 28 3.2.4.1 Hauseinführung durch die Außenwand 28 3.2.4.2 Hauseinführung durch die Bodenplatte 28 3.2.4.3 Mehrspartenhauseinführung 28 3.2.5 Inbetriebnahme 29 3.3 Wasserzähleranlage 29 3.3.1 Anforderungen bei der Anbringung der Wasserzähleranlage 29 3.3.2 Wasserzähler Qn 2, 5, 6, 10 und ggf. Qn 15 mit Gewindeanschluss 29 3.3.3 Wasserzähler ab DN 50 mit Flanschanschluss 30 4 Wasserzählerschächte 30 4.1 Ort für die Errichtung des Wasserzählerschachtes 30 4.2 Beschaffenheit des Wasserzählerschachtes 31 5 Dokumentation / Hausanschlussskizze 32 Anlagen

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TECHNISCHES REGELWERK TEIL 2 TRINKWASSER – HAUSANSCHLÜSSE 1 Vorbemerkungen Grundlage, ist die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung für Wasser

(AVB Wasser). Die festgelegten Aufgaben der Wasserversorgung sind in den Wasserversorgungssatzungen des WAZV „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ festgeschrieben. Werden durch Planer, Hersteller, Lieferanten und Baubetriebe Abweichungen von diesem Regelwerk vorgeschlagen, so sind die Vorschläge zu begründen und von der MWA zu bestätigen. Ausnahmen, die von diesem Regelwerk abweichen, sind prinzipiell gesondert mit dem zuständigen technischen und kaufmännischen Verantwortlichen abzustimmen. Das Regelwerk steht unter dem Vorbehalt einer regelmäßigen Überprüfung der wirtschaftlichen und technischen Anforderungen.

2 Begriffsbestimmungen

(1) Versorgungsleitungen sind die Wasserleitungen im Wasserversorgungsgebiet, von denen die Hausanschlüsse abzweigen.

(2) Hausanschluss besteht aus der Verbindung der Versorgungsleitung mit der Anlage des Grundstückseigentümers. Er beginnt mit der Anschlussvorrichtung an der Versorgungsleitung (Anbohrstelle) und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung auf dem Grundstück.

(3) Hauptabsperrvorrichtung ist die erste Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasserverbrauchsanlage einschließlich des Wasserzählers abgesperrt werden kann, i.d.R. das 1 Ventil vor dem Wasserzähler.

(4) Die Wasserzähleranlage dient der Aufnahme der Messeinrichtung und besteht aus a) dem Eingangsventil (Hauptabsperreinrichtung), b) der Längenausgleichsverschraubung (außer bei Kompaktschächten), c) der Messeinrichtung (Wasserzähler), d) dem Absperrventil mit Rückflussverhinderer und Entleerung (hinter dem

Wasserzähler –außer bei Kompaktschächten) und e) dem Anschlussbügel

(5) Unter einer schwarzen Wanne versteht man eine Wand, die mit einer Dichtbahn oder einem Anstrich versehen ist, der wasserundurchlässig ist.

(6) Unter einer weißen Wanne versteht man einen wasserundurchlässigen Beton. 3 Bestandteile des Hausanschlusses und technische Anforderungen Bei der direkten Verbindung von Bauteilen des Hausanschlusse und der Kundenanlage aus

verschiedenen metallenen Werkstoffen ist zu beachten, dass diese Verbindung aufgrund von Standard – Potenzialunterschieden zu Korrosionsschäden führen kann.

3.1 Anschlussvorrichtung –Abzweig von der Versorgungsleitung Die Anschlussleitung muss im unmittelbaren Bereich der Versorgungsleitung

absperrbar sein. Sämtliche Rohrleitungen, Formstücke und Armaturen sind für PN 10 auszulegen.

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3.1.1 Ausführung für Hausanschlussleitungen DN 32 und 40 (da 40 mm bzw. 50 mm)

Anschluss an Hauptleitung aus PE Erforderliche technische Spezifikationen: a) PE – Anbohrarmatur oder Stanzer- Armatur DIN 3543 mit Druckanbohrventil

(DAV) mit integriertem Bohrer b) Einsatzbereich bis 16 bar (Wasser) c) Integrierte, freiliegende Heizleiter im Sattelschweißbereich zur direkten

Wärmeübertragung auf die Schweißfläche des Rohres. d) Temperaturkompensation (Anpassung der Schweißzeit an die Umgebungs-

temperatur) e) Strichcodierung für die automatische Bauteilrückverfolgbarkeit (Schweiß-

eigenschaft) f) Vormontierte, unverlierbare Befestigungselemente für einfache Montage- auch im

Graben- ohne Spezialwerkzeuge g) Bohrer und Gewindehülse aus korrosionsbeständigem Metall h) Provisorische Betriebsabsperrung möglich i) kein Rucken (Springen) des Bohrers j) Drehender Bohrer, geringes Drehmoment, zügige, spanlose Durchbohrung auch

bei großen Abmessungen garantiert k) Absolut leckfreie Anbohrung unter Druck bis 16 bar (Wasser) l) Feste metallische Bohreranschläge nach unten und oben- damit definierte

maximale Anbohrlänge und gesichertes Rückdrehen des Bohrers m) Länge des Abgangsstutzens für 2 Schweißungen bemessen n) Verschlussstopfen mit innendichtendem 0 – Ring radial verpresst, dichtet

zuverlässig gegenüber Innendurchmesser am Anbohrdom ab. Durch metallische Einlage ist kein Fließen des PE möglich

o) Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10 204 p) DVGW – Registrierung Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: Friatec Frialen DAV bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

Anbohrschelle bei Guss-, Az- oder Stahlrohr Erforderliche technische Spezifikationen: a) Absperrung durch eine Steckscheibe aus nicht rostendem Stahl b) vollkommener freier Durchgang, Steckscheibe in geöffnetem Zustand vollständig

außerhalb des Durchflussmediums c) die Anpassung an das Hauptrohr erfolgt mit Haltebügel und Satteldichtung der

entsprechenden Nennweite d) Material: Gehäuse aus GJS – 400 (GGG – 40), schwerer Korrosionsschutz durch

EP – Pulverbeschichtung im Exopy – Wirbelsinterverfahren (EWS) innen und außen beschichtet gemäß DIN 3476 (P) und DIN 30677 – 2 (Schichtdicke > 250 µm, Porenfreiheit bei 3000 V, Haftung innen und außen > 12 N / mm² nach Heißwasserlagerung)

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e) Spindel und Steckscheibenantrieb aus nicht rostendem Stahl, Steckscheibe aus kalt gewalztem nicht rostendem Stahl.

f) Zubehör: Haltebügel und Satteldichtung g) Max. Betriebsdruck: 16 bar h) Max. Bohrungsdurchmesser: 36 mm i) Einbaugarnitur: stufenlos höhenverstellbar, oberer Hülsrohrabschnitt mit

integriertem Kunststoffvierkantschoner sowie schmutzdichter und wasserabweisender Zentrierkappe, Teleskop – Ausführung mit nachträglicher Arretierung, Einbaugarnitur zur Einheit aus Schlüsselstange und Hülsrohr montiert, transport- und funktionsgesichert über integriertes Federsystem, Zentrierkappe zur Stange abgedichtet, Hülsrohr mittels Abstreifring abgedichtet, montierte Kupplungselemente für Muffen, Stangen- und Hülsrohrverlängerungen

Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: Hawle, Erhart bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung Ausführungsgrundsätze:

- Straßenkappen siehe Teil 1, Punkt 4.6 - Elektro- Schweißfitting Übergangswinkel 90° mit Gewindenippel und

Sechskant mit Außengewinde - Doppelanbohrung und Verbindung mit Hosenstück ist nicht zulässig

3.1.2 Ausführung für Hausanschlussleitungen ab DN 50 3.1.2.1 Ausführung für alle Versorgungsleitungsmaterialien

- T – Stück DIN 28 643 aus GGG - Schieber siehe 4.2 Teil 1 - Geteilter Überschieber nur in Absprache mit der MWA GmbH

3.1.3 Beschilderung

- Beschilderung siehe Teil 1 Punkt 4.7 - Vorzugsweise Anbringung an der Grundstücksgrenze des angeschlossenen

Grundstückes (Pfosten, Zaun oder Hauswand), Mindesthöhe 80 cm, max. 120 cm; ein Anbringung an Einrichtungen Dritter, z. B. an Straßenlaternen, Verkehrsschildern, Vorwegweisen, Werbeträgern u. a. ist nicht zulässig.

- Die Schilder sind in unmittelbarer Nähe des Grundstückes und der Anschlussvorrichtung anzubringen

- Bei Entfernungen von mehr als 20 m zwischen Grundstücken und Versorgungsleitung ist das Schild in geeigneter Nähe des Abzweiges an einem Pfosten anzubringen

- Zulässige Kurzzeichen für das Leitungsbauteil sind:

AV für Absperrventil AH Absperrhahn und AS für Absperrschieber

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3.1.4 Oberflächenbefestigung

- siehe Regelzeichnung (Teil 1 – Anlage 1.2) - In unbefestigten Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Zufahrten):

Betonring DIN 4052 DN 450, ausgepflastert mit Mosaik- Kleinpflaster in Betonbettung.

- Im unbefestigten Seitenbereich, außerhalb von Verkehrsflächen: Einfassungssteine aus Beton.

3.2 Anschlussleitung 3.2.1 Rohre, Form- und Verbindungsstücke Als Werkstoff für Anschlussleitungen sind zu verwenden:

(1) Druckrohre, Rohrverbindungen und Rohrleitungen nach DVGW VP 608 aus PE 80, SDR 11, Farbe schwarz mit blauen Streifen, PN 10, (für Nennweiten 32 bis 65)

(2) Druckrohre, Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile nach DVGW VP 608 aus PE 100, SDR 17, Farbe blau, PN 10, (für Nennweiten 80 bis ≤ 100)

(3) Bei grabenloser Rohrverlegung ist a) Polyolefin- ummanteltes Rohr zu verwenden oder b) die Anschlussleitung im öffentlichen Bereich ist im Schutzrohr zu verlegen

(4) Druckrohre aus duktilem Gusseisen mit Muffe und Formstücke aus duktilem Gusseisen mit Zementmörtelauskleidung nach DIN 28 600 bei Anschlussleitungen > DN 100 innerhalb von Gebäuden oder wenn Löschwasser über den Anschluss bereitgestellt wird

Hinweis: Die Anschlussleitung ist möglichst in einem Stück zu verlegen.

Muffenverbindungen und Formstücke im unmittelbaren Bereich der Hauseinführung sind nicht zulässig. Bei duktilem Gussrohr sind zug- und schubsichere Verbindungen erforderlich.

3.2.2 Anforderungen an die Verlegung (siehe auch Anlage 2.3 – Erdarbeiten)

(1) Grundsätzlich sind die Hinweise der DIN EN 805 und des DVGW – Merkblattes W 404 zu beachten. Anschlussleitungen unter Gebäudeteilen oder Hohlräumen sind in Mantelrohre zu verlegen.

(2) Abstand zu Leitungen anderer Medien mindestens 20 cm bei kreuzenden Leitungen bzw. 40 cm bei parallelem Verlauf.

(3) Bei Annäherung von Trinkwasserleitungen an Abwasserleitungen (Abstand < 1 m) dürfen Trinkwasserleitungen nicht tiefer als Abwasserleitungen liegen, bei unvermeidbarer Unterquerung ist Vorort eine Festlegung mit der MWA zu treffen.

(4) Frostfreiheit beachten: Rohrdeckung mindestens 1,30 m (5) Steigerung zum Gebäude

Regelverlegetiefe 1,40 m bis 1,30 m (6) Kreuzung von Hauptverkehrsstraßen im Schutzrohr (7) Kennzeichnung der Leitung durch blaues Warnband aus Kunststoff, 30 cm über

Rohrscheitel (8) Möglichst kurze Anschlussleitung, möglichst geradlinig und rechtwinklig zum

Gebäude verlegt

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(9) Bei grabenloser Rohrverlegung ist zunächst ein Schutzrohr einzubauen und anschließend das Medienrohr einzuziehen, weil ein Warnband nicht möglich ist.

Zur Einhaltung der Punkte (3) und (4) ist nur bei bestehenden Netzen gegebenenfalls eine seitliche Anbohrung der Versorgungsleitung vorzusehen. Bei Neuplanungen ist die Versorgungsleitung in entsprechender Tiefenlage zu verlegen.

3.2.3 Dimensionierung Die Festlegung der Dimension erfolgt grundsätzlich durch die MWA GmbH nach der

Wasserbedarfsermittlung des Antragstellers Mindestnennweite für den Neubau von Anschlussleitungen ist DN 32 (PE – HD 40 x

3,7, DIN 8074) 3.2.4 Hauseinführung 3.2.4.1 Außenwand

a) gegen drückendes Wasser, bei weißer Wanne druckwasserdichte Ringraumdichtung in Kernbohrung

Abnahme durch Anschlussnehmer zwingend erforderlich Anforderungen werden erfüllt z. B. durch:

- Hersteller: Doyma, Hauff, bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung

b) gegen nicht drückendes Wasser (schwarze Wanne) mit verzahntem Futterrohr, und

Ringraumdichtung gegen nicht drückendes Wasser oder kombiniert mit Stopfbuchsverschraubungen

Abnahme durch Anschlussnehmer erforderlich Anforderungen werden erfüllt z. B. durch:

- Beuclo, Doyma, Hauff, bzw. nach Gleichwertigkeitsprüfung anderer Anbieter

3.2.4.2 Bodenplatte (siehe Detail Anlage 2.2) Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist das Schutzrohr bereits bei der

Fundamentsherstellung mit einzubauen. Hierbei ist sicherzustellen, dass auch durch den Biegeradius die Frostsicherheit gewährleistet ist (z. B. durch Anordnung in entsprechendem Abstand von der Außenwand).

Als Schutzrohr ist flexibles Rohr, innen glatt, außen gewellt, zu verwenden (kein KG–Rohr mit Bögen)

3.2.4.3 Mehrspartenhauseinführung (MSHE)

MSHE werden durch die MWA GmbH nicht eingebaut. Wenn der Anschlussnehmer eine MSHE in Eigenleistung installiert, sind folgende Grundsätze vor Einbau der Anschlussleitung zu prüfen.

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Wasserzähleinbaugarnitur nach Punkt 3.3 muss installierbar sein (Arbeitsraum) Rohrdeckung außerhalb des Gebäudes darf die Tiefe von 1,3 m an keiner Stelle

unterschreiten Die Dichtigkeit der MSHE liegt in Verantwortung des Eigentümers /

Antragstellers 3.2.5 Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme der Anschlussleitung ist diese ausreichend zu spülen und eine

Dichtheitsprüfung mit Wasser gemäß DIN EN 805 durchzuführen. Anschlussleitungen < 30 m Länge und Nennweiten < DN 80 dürfen mit Betriebsdruck

geprüft werden. Alle anderen Anschlussleitungen sind Druckprüfungen gemäß DIN 805 zu

unterziehen. Der Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit ist vorzulegen. 3.3 Wasserzähleranlage 3.3.1 Anforderungen bei der Anbringung der Wasserzähleranlage Die Wasserzähleranlage ist in der Regel im Innern des Gebäudes, nahe der

straßenwärts gelegenen Hauswand an einem frostsicheren trockenen Ort anzubringen. Sie ist so zu befestigen, dass bei ausgebautem Wasserzähler die auftretenden Kräfte durch den Haltebügel aufgenommen werden. Sie muss im gleichen Raum installiert werden, in dem die Einführung der Anschlussleitung erfolgt und ist über dem Niveau der Hauseinführung anzuordnen. Eine Anordnung unterhalb der Hauseinführung ist nicht zulässig.

Der Einbauort muss zugänglich sein, so dass der Wasserzähler leicht abgelesen, leicht ausgewechselt und leicht überprüft werden kann. Nach Möglichkeit sollte an der Wand eine Mindestarbeitsfläche von 50 x 50 cm vorhanden sein.

3.3.2 Wasserzähler Qn 2, 5, 6, 10 und ggf. Qn 15 mit Gewindeanschluss Es sind Wasserzählereinbaugarnituren mit folgenden Bestandteilen zu verwenden

(siehe auch Anlage 2.1).

a) Schrägsitzventil DIN 3502, DIN – DVGW, aus Messing, Oberteil mit steigender Spindel, ohne Entleerung, Eingang mit Innengewinde, Ausgang mit Überflutmutter, Fettkammer.

b) Wasserzähler mit integriertem Rückflussverhinderer (Einsteckrückflussverhinderer im Auslauf des Wasserzählers), nur bei Anlagen ohne KVR.

c) Schrägsitzventil DIN 2999, DIN – DGVW, aus Messing, (KFR – Ventil), Schrägsitzventil – Oberteil mit steigender Spindel und mit unten angeordnetem, integriertem Entleerungsventil aus Messing, Eingang mit längskraftschlüssiger Längenausgleichsverschraubung mit Überwurfmutter, Ausgang mit Innengewinde oder Gleitring (aus Messing) mit Schubtülle.

d) Anschlussbügel fest oder verstellbar aus schwerem Profilstahl, 3 mm stark oder aus Edelstahl, 2,5 mm stark nach DIN ISO 228.

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Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: Seppelfricke bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung Der Anschluss der Einbaugarnitur an die Anschlussleitung hat mit einem Übergangsmuffen PE – HD/Messing mit Elektroschweißmuffe auf der PE – Seite und Gewindenippel mit Sechskant auf der Metallseite inklusive der Reduzierung des Rohrdurchmessers zu erfolgen. Wichtiger Hinweis Die Wasserzähleranlage endet mit einem Absperrventil aus Messing. Die Installation der Verbrauchsleitung aus Eisenwerkstoffen (verzinktes Stahlrohr) ist zu vermeiden (Mischinstallation und Nichteinhaltung der Fließregel, Korrosionsgefahr) oder durch ein Isolierstück von der Wasserzähleranlage zu trennen. Anstelle eines Isolierstückes kann insbesondere bei notwendiger Erneuerung und/oder Veränderung/Verlegung der Wasserzähleranlage als Verbindung und Längenangleichung zur Kundenanlage Mepla – Verbundrohr als „neutraler Rohrwerkstoff“ verwendet werden.

3.3.3 Wasserzähler ab DN 50 mit Flanschanschluss Es sind folgende Armaturen vorzusehen:

(1) Keiloval- oder Keilflachschieber nach DIN 3352 (2) Flanschübergangsstück (FFR – Stück) zur Nennweite des Wasserzählers nach DIN

28 645 (3) FFG – Rohr DIN 28 614 mindestens 3 x DN des Wasserzählers als störungsfreie,

gerade Beruhigungsstrecke (4) Wasserzähler, der bei Inbetriebnahme des Hausanschlusses durch die MWA

GmbH eingebaut wird (5) Pass- und Ausbaustück, feststellbar, baulich SK 50831 (6) Keiloval- oder Keilflachschieber nach DIN 3352 (7) Rückflussverhinderer als Kegelrückflussverhinderer im Pass- und Ausbaustück

oder als separates Bauteil unmittelbar hinter dem 2. Absperrschieber (8) Schubsicherung an beiden Seiten

4 Wasserzählerschächte 4.1 Ort für die Errichtung des Wasserzählerschachtes Der Wasserzählerschacht ist bis zu 5 m hinter der Grundstücksgrenze anzuordnen. Der

Schacht sollte sich möglichst in der Nähe der Grundstückszufahrt oder des Einganges befinden, damit die Zugänglichkeit durch die Beauftragten der MWA GmbH gewährleistet ist.

Bei Errichtung des Schachtes in der Grundstückszufahrt ist eine befahrbare

Schachtabdeckung vorzusehen.

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4.2 Beschaffenheit des Wasserzählerschachtes nach W 355 Bei Wasserzählern Qn 2,5 sind Kompaktschächte nur in Absprache mit der MWA

GmbH zu verwenden. Bei Wasserzälergrößen Qn 2,5 und Qn 6 können Kunststoffschächte der Firma Kessel

(UNIVA – Komfort LW 1000 Typ XT, Bauartzulassung mit Einstieghilfe), gemauerte Schächte oder Schachtfertigteile Verwendung finden.

Grundsätzlich haben begehbare Wasserzählerschächte den Anforderung der DIN

1988, Teil 2 sowie den Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen. Für den Einstieg ist eine Öffnung von 0,70 m x 0,70 m bzw. 0,70 Durchmesser

vorzusehen. Die Abdeckung ist so zu gestalten, dass sie von einer Person geöffnet und im geöffneten Zustand arretiert werden kann.

Der Schacht ist mit einer ausziehbaren Einstiegshilfe auszustatten. Entsprechend den

BGV D 36, § 15, Abs. 3 muss diese Steigleiter an der Austrittsstelle eine Haltevorrichtung haben. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Leiter mit einem oder beiden Holmen die Austrittsstelle um mindestens 1 m überragt.

Die Mindestabmessungen der Schächte sind in Anlehnung an die DIN 1988, Teil 2,

Tabelle 8, Bild 23 in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

Abmessungen (Maße in mm)

Nennweite der Anschlussleitung (DN) 32 40 50 65-80 80 100-425 150 200

Zählergröße Qn 2,5 6 10 15 15 40 60 150

a Mindestabstand zur Rohrmitte 232 240 250 250 280 300 350 400

a' (bei Verwendung von Einbaubügeln) 95-145 105-155 115-165 115-165 - - - -

b lichte Mindestraumhöhe 1800

c Bodenabstand zur Rohrmitte min. 332 340 350 350 380 400 450 500

max. 1200

Abmessungen (Maße in mm)

d lichte Mindestlänge des Schachtes 1200 1500 2300 2600 2900 3700

e lichte Mindestbreite des Schachtes 1000 1560 1600 1700 1800

Mindestfreiraum vor dem Zähler f bezogen

auf Rohrmitte HV 800

/Z Qn 2,5 -15 1280

13 GWZabQn15 00

1350

1400

Mindestfreiraum über dem Zähler g bezogen

auf Rohrmitte HV 732 7^

i/Z Qn 2,5 -15 K)

750

780 GWZa 780 800

DQn15

850

900

Länge der WZ- Kompaktanlage (Fa. EWE)

463 6C

J3 760

760

-

-

-

Lichtes Maß der Einstiegsöffnung

700 x 700 oder Durchmesser 700

2. Öffnung über WZ 700x700

Bei Parallelanlagen sind jeweils zusätzlich die Abmaße von 2 T – Stücken zu

berücksichtigen (ca. 2* 300).

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5 Dokumentation / Hausanschlussskizzen Die Anschlussleitungen sind einzumessen und nach DIN 2425 Teil 1 bzw. DVGW –

Hinweis GW 120 zu dokumentieren. Dazu ist das Formblatt der MWA GmbH zu verwenden im DIN A 5 – Format (Anlage 2.4).

Für Hausanschlussleitungen ist der maßliche Bezug zum angeschlossenen Objekt

(Grundstück, Gebäude) herzustellen. Angaben zur Örtlichkeit müssen die eindeutige Einordnung des Objektes in das Versorgungssystem ermöglichen. Beim Anschluss von Neubauten ist zusätzlich das Maß zum nächstgelegenen Hydranten aufzunehmen.

Um die Lage einer Leitung im Gelände jederzeit eindeutig bestimmen zu können, ist

die Leitung selbst, ihre Richtungsänderungen, Armaturen und Abzweige zu bemaßen. Die Bemaßung hat so zu erfolgen, dass ein Wiederauffinden der Leitung im Gelände mit einfachen Messeinrichtungen möglich ist. Es sind dauerhafte Bezugspunkte (Gebäude) zu wählen.

Annäherungen an bzw. Kreuzungen von Fremdleitungen (Gas, Elt., Schmutz-,

Regenwasser etc.) sind mit Angabe der Leitungsart und der Überdeckung darzustellen. Durch örtliches Aufmass sind lagemäßig zu bestimmen:

- Armaturen - Leitungsknickpunkte - Leitungsverbindungen /Leitungsabzweige (T – Stück, Anbohrarmatur) - Schutzrohre - Wechsel der Nennweite und / oder des Materials - Verbindungsbauteile zwischen neuer und vorhandener Leitung - Leitungsendpunkte (Ende einer vorgestreckten, verschlossenen

Hausanschlussleitung)

Leitungen sind wie folgt zu dokumentieren: - Nennweite - Material - Innen- und Außenschutz - Verbindungsart - Nenndruck - für PE – HD – Rohre sind Außendurchmesser und Wandstärke anzugeben

Armaturen sind wie folgt zu bezeichnen:

- Typ - Fabrikat - Nennweite

Weiterhin sind anzugeben:

- Baubetrieb - Herstellungsdatum Die Hausanschlussskizzen sind unbedingt vom Verfasser zu unterzeichnen.

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Anlage 2.1 TECHNISCHES REGELWERK TEIL 2 Regelzeichnung für Trinkwasserhausanschlüsse

öffentlicher Bereich privater Bereich

1) Versorgungsanleitung 2) Anbohrschelle Firma Erhardt oder Hawle DIN 3543 – BV Rp1 ½ rechts 3) Übergangswinkel FKWMUN 90 d 40/R; ½ PE – HD/Messing 4) Einbaugarnitur Firma Erhardt, fest, für Anbohrschelle 5) Tragplatte für Straßenkappe DIN 19720 6) Umrandungsplatte für Straßenkappe, nur bei unbefestigter Oberfläche 7) Straßenkappe für Anbohrschelle DIN 4057 8) Schutzrohr d 75 (nur im öffentlichen Bereich gefördert) 9) PE – HD Rohr DN 32 (d40) DIN 19533 10) Warnband blau aus Kunststoff mit Metalleinlage zur Ortung 11) Wasserdichte Mauerdurchführung für PE – HD Rohr 12) Übergangsmuffennippel FKWMUN d 40/R 1, PE – HD / Messing

Wasserzählereinbaugarnitur Firma Seppelfricke bestehend aus Position 13 – 18 13) Wasserzählereingangsventil Rp 1 14) Zählerverschraubung 15) Wasserzähler Qn 2,5 wird vom Versorgungsunternehmen eingebaut und verplombt 16) Zählerverschraubung 17) Wasserzählerausgangsventil mit Rückflussverhinderer, Entleerung Prüfschraube 18) Haltbügel 19) Hinweisschild DIN 4067, Typ C aus Kunststoff mit auswechselbarer Schrift,

vorzugsweise Anbringung an der Grundstücksgrenze (Zaun oder Hauswand des angeschlossenen Grundstückes); bei Entfernungen von mehr als 20 m zwischen Grundstück und Versorgungsleitung ist das Schild in geeigneter Nähe der Anbohrschelle an einem Pfosten anzubringen

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Anlage 2.2 TECHNISCHES REGELWERK Teil 2

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Anlage 2.3

Merkblatt Erdarbeiten für Trinkwasserhausanschlüsse in Eigenleistung des Kunden Variante 1: Einzelrohrgraben für Trinkwasserhausanschlussleitung entsprechend DIN 4124

Variante 2: Medienrohrgraben für z.B. Trinkwasserhausanschlussleitung, Schmutzwasserleitung und Kabel entsprechend DIN 4124, W 400

Allgemeine Grundsätze:

- Rohrgraben für Trinkwasserleitung im Bereich der Grundstücksgrenze ca. 1,40 m tief bis auf ca. 1,30 m ansteigend im Bereich der Wanddurchführung

- mind. 0,6 m Arbeitsraumbreite zwischen Aushub und Rohrgraben - seitlicher Abstand Rohrleitung zu Bauwerken oder anderen Leitungen und Kabeln: ≥ 0,40 m,

insbesondere bei parallel verlaufenden Rohrgräben ist die Gründung von Gebäuden zu beachten und der Abstand zu erhöhen

- Ausnahme: wenn Abwasserleitungen nicht tiefer als Trinkwasserleitung: ≥ 1,00 m, Abwasserleitung unterhalb TW seitlicher Abstand ≥ 0,40 m

- kreuzende Kabel oder Rohrleitungen: vertikaler Abstand ≥ 0,20 m - gerade Leitungsführung, wenn Knickpunkte erforderlich werden: 90° - Einführung ins Haus an der nächstgelegenen Außenwand - Wiedereinbau:

o mind. 0,30 m steinfreier Erdstoff über der Oberkante der Rohrleitungen einbauen und vorsichtig verdichten

o blaues Warnband mit Aufschrift: Vorsicht Trinkwasserleitung! verlegen o zuletzt den Rohrgraben lagenweise verfüllen und nach eigenen Anforderungen

verdichten - Die Rohrleitung darf im Abstand von > 2,0 m nicht bepflanzt oder überbaut (Carport, o.ä.)

werden. Dieses Merkblatt ersetzt nicht die Detailabstimmung im Vorfeld mit dem ausführenden Bauunternehmen.

steinfreie und verdichtete Rohrgrabensohle

1,25 m

< 45°

> 0,60 m

< 1,50 m

0,60 m =

< 45°

> 0,60 m

< 1,50 m

≥ 1,0 m

1,25 m

0,9 m

SW TW

Kabel

≥ 0,2 m kreuzende Leitungen

≥ 0,40 m

≥ 1,20 m

steinfreie und verdichtete Rohrgrabensohle

36

19,95

12,74

0,0

Art der Gehwegbefestigung

Bestandsdokumentation – Trinkwasserhausanschluss Anlage 2.4

Trinkwasseranschluss - Skizze

…………………….. Datum / Unterschrift

Verbraucherstelle:

PLZ, Ort, Straße

Hauseigentümer: Ort: Straße: Versorgungsleitung Wasserzähleranlage Außendurchmesser: Wasserzähler / Qn: Material Abdeckung Kl.: WZ – Einbauart

senkrecht waagerecht Höhe OK-Rohr / bis OK-Straßenkappe: Erdarbeiten in Eigenleistung

ja nein ……….m Hausanschlussleitung bauausführende Außendurchmesser: Firma: Materialart: Ventilanbauschelle / -brücke -Typ

Für die Richtigkeit Datum / Unterschrift

Keller Neuanschluss Hausraum

Wz - Schacht Eigentümer oder Bevollmächtigter:

Baumschutz

Sonstiges Auswechslung Name Datum

HA-Nr.

HA-Nr. HA-Nr.

HA-Nr. HA-Nr. HA-Nr.

Straße, Art der Straßenbefestigung

Rohrverlegeart: Rohrverlegung Vortrieb

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Technisches Regelwerk Trinkwasser Teil 3

Zeichnungsvorschrift Trinkwasser der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH, Stand 1.2.2006 1. Bestandszeichnungen/ Revisionsunterlagen mit mehr als 300 m Leitungslänge Diese Zeichnungsvorschrift regelt die Datenbereitstellung für Trinkwasseranlagen in Verantwortung der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA). Zeichnungsvorschrift ist nach den Anforderungen der verwendeten GIS-Software TOPOBASE des Herstellers c-Plan aufgebaut. Als graphische Oberfläche wird AutoCAD MAP 2004 verwendet. Bei der Darstellung der Bestandsdaten Trinkwasser ist als Kartenhintergrund die ALK zu verwenden, diese kann bei Bedarf als dxf- File oder EDBS Datei auszugsweise zur Verfügung gestellt werden. Ist ersichtlich, dass Hausnummern fehlen oder falsch sind und / oder Gebäude fehlen, so sind die Änderungen in einer extra dwg/ dxf- Zeichnung richtig zu stellen. Der Layer, die Ebene ist als Hintergrundkarte_neu zu bezeichnen, nur die neuen Gebäude und Hausnummern sind in roter Farbe lagerichtig zuzuordnen. Geometrische Änderungen an den Ur-ALK- Daten selbst sind nicht vorzunehmen. Datenübergabe Trinkwasser Der Datenimport erfolgt grundsätzlich über Dateien im MS Excel- Format (xls- Dateien). Zur Überprüfung der Anlagendaten ist eine separate dxf- oder dwg- Datei (Zeichnung) unter Einhaltung folgender Layerstruktur neben den xls- Dateien zu liefern. Die Ebenen (Layer oder Schichten) der Zeichnung sind wie folgt zu bezeichnen und zuzuordnen: Strang (Linestring / Polylinie) Schutzrohre (Linestring / Polylinie) Hydrant (Punktobjekt) Schieber (Punktobjekt) Einbauteil (Punktobjekt) Gebäudeeinführung (Punktobjekt) Der genaue Wortlaut der Ebenenbezeichnung ist nicht zwingend vorgeschrieben, folgende Buch-stabenkombinationen am Anfang sind jedoch nicht zu verwenden: WA, AL, AW, TB, TEXT. Die dxf- oder dwg- Datei ist entsprechend DIN 2425 zu beschriften, jedoch nicht zu bemaßen. Die Beschriftung erfolgt unter dem gleichen Layer, in dem das (Teil)Objekt abgebildet ist. Die xls- Dateien (werden als Vorlage/ Vorgabe auf Anfrage zur Verfügung gestellt) sind unterteilt nach Geo- und Sachdatentabellen und beinhalten die wesentlichen Auswahlmöglichkeiten der verschiedenen Sachdaten. Sollten Attribute oder Spaltenangaben fehlen, so sind sie bei der MWA zu erfragen. Die Tabellennamen sind nicht zu verändern. Die

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Reihenfolge der Spalten sollte nicht verändert werden, die Bezeichnung der Spalten ist vorgegeben und zwingend einzuhalten. Die Spalten FID/ GID/ ID sind mit identischen, weitestgehend fortlaufenden ganzen Zahlen als eindeutige Identifizierung zu versehen. Sie dienen der Verknüpfung mit den Sachdaten. Unterschiedliche Objektklassen (siehe Ebenenaufbau) können/ sollten gleiche FID/ GID/ ID Bezeichnungen besitzen. Der Anfangs- und der Endwert werden von der MWA individuell vorgegeben. Zahlen unter 1000 werden grundsätzlich nicht verwendet. Nicht erforderliche Felder sind bereits unberücksichtigt, Pflichtfelder sind gekennzeichnet. Form der zu liefernden Daten: - nur absoluten Lage- und Höhenangaben nach ETRS 89 und DHHN 92 - Mindestumfang der Sachdaten Trinkwasser (TW): Transport- und Verteilungsleitungen: Art, Material, DN, Baujahr, Hersteller (Baubetrieb)Schutzrohre: Material, DN, Baujahr, Hersteller (Baubetrieb) Absperrarmaturen (Schieber, Klappen, Ventile): Art, Material, DN, Baujahr, Hersteller Hydranten: Lage, Art, Baujahr, Hersteller, Hydrantenverschlüsselung MWA (wenn vorh.) Entleerungen: Art, Baujahr, Hersteller Entlüftungen: Art, Baujahr, Hersteller Hausanschlussleitungen: Material, DN, Baujahr, Hersteller (Baubetrieb) Gebäudeeinführung: Lage, Art, Baujahr, Hersteller, Kundennummer MWA Namen zur besseren Orientierung und zur Verknüpfung mit anderen Daten erhalten folgende Objekte: Hydranten, Gebäudeeinführungen, Trinkwasserhausanschlussleitungen Die Namen bzw. deren Aufbau wird von der MWA vorgegeben. Namen Hydranten Wasser: siehe Hydrantenverschlüsselung MWA (auf Anfrage) Namen Gebäudeeinführung Trinkwasser: siehe Kundennummer MWA (auf Anfrage) Namen Trinkwasserhausanschlüsse: H/ersten 4 Anfangsbuchstaben des Straßennamens/ Hausnummer/Anfangsbuchstabe(n) Ort oder Ortsteil nach Ortsliste - bei zusammengesetzten Straßennamen: ersten beiden Anfangsbuchstaben der ersten beiden Wörter; nur die Wörter "Straße" und "Weg" bleiben unberücksichtigt, z.B. Teltow, Albert-Wiebach-Straße 27-31: HALWI27T, Caputher Chaussee 3a Michendorf: HCACH3AM) Ortsliste: Bergholz-Rehbrücke B Fresdorf F Fahlhorst FA Güterfelde G Güterfelde / Kienwerder GK Kleinmachnow K Langerwisch L Michendorf M Nudow N

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Philippsthal P Ruhlsdorf R Stahnsdorf S Saarmund SA Schenkenhorst SC Sputendorf SP Stücken ST Teltow T Teltow Seehof/ Sigridshorst TS Tremsdorf TR Wilhelmshorst W Wildenbruch WI 2. Bestandszeichnungen/ Revisionsunterlagen mit weniger als 300 m Leitungslänge Einzelhausanschlüsse (siehe Pkt. 5, Regelwerk Teil 2) Bei kleineren Bauvorhaben genügt die Übergabe der Bestandszeichnung als dxf/ dwg- Zeichnung und als Papierplan in der unter1. genannten Layer-/ Schichtenstruktur. Die Zeichnung ist mit einem Zeichnungsprogramm zu erstellen. Handschriftliche Skizzen werden nicht als Bestandszeichnung anerkannt. Anlagen im öffentlichen Straßenraum bzw. in Privatstraßen sind im Maßstab 1:250 oder 1:500 entsprechend DIN 2425 darzustellen, zu bezeichnen und zu bemaßen. Die Anschlüsse sind ebenfalls darzustellen. Sind die Anschlüsse vollständig hergestellt, wird auf die Einzelhausanschlussskizzen verzichtet.