Thaivermoegen

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RECHT IN THAILAND - PRAXISRATGEBER MÄRZ 2012 1 VON 5 Für den eiligen Leser: Vermögensplanung ist in Thailand eine Notwendigkeit, um unkontrollierte Entwick- lungen im Todesfall auszu- schließen und steuerliche Be- lastungen zu vermeiden. Die Vermögensplanung in Thailand folgt typischerweise anderen Regeln und auch anderen Zielsetzungen, als dies in Deutschland, Öster- reich und der Schweiz der Fall ist. Der wichtigste Schritt der Vermögensplanung ist ein Testament, das thailändi- schen Regeln, aber auch den Vorschriften des al- ten Heimatlandes ent- spricht. Dies ist ein rich- tiger und wichtiger, aber nicht der einzige Bau- stein um den Vermö- gensübergang kontrollie- ren und steuergünstig auszu- gestalten. In Thailand lebt eine Vielzahl von sehr vermö- genden Ausländern, darunter viele Deutsche. Sie sind in vielen Fällen ohne eine starke An- bindung an die Ausländer-Communities und genießen stattdessen im selbst gewählten iso- lierten Paradies die thailändische Le- bensart, in aller Regel zusammen mit ihrem thailändischen Lebenspartner, häufig mit eigenen oder fremden Kindern. Das ruhige Leben ist jedoch von zwei Seiten bedroht. Zum einen ist dies das Steuerrecht, das sich häufig unerwartet mit Problemen und Forderun- gen meldet. Zum anderen ist es der Tod, der früher oder später zu einer Vermögensnach- folge führen wird. Vermögensplanung in Thailand - über den Tod hinaus PUGNATORI U S Copyright: PUGNATORIUS Ltd., Bangkok, Thailand PUGNATORIUS ist die deutsche Wirt- schafts- und Steuerkanzlei in Bangkok. Wir arbeiten nach deutschen Standards. Mit deutscher Zuverlässigkeit, deutscher Pünkt- lichkeit und deutscher Premiumqualität. Managing Director von PUGNATORIUS ist Dr. Ulrich Eder, ein erfahrener Wirtschafts- anwalt mit langjährigen Erfahrungen im thailändischen Zivil- undSteuerrecht und zudem der einzige deutsche Steuerberater in Thailand.

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RECHT IN THAILAND - PRAXISRATGEBER MÄRZ 2012

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Für den eiligen Leser:

Vermögensplanung ist in Thailand eine Notwendigkeit, um unkontrollierte Entwick-lungen im Todesfall auszu-schließen und steuerliche Be-lastungen zu vermeiden.

Die Vermögensplanung in Thailand folgt typischerweise anderen Regeln und auch anderen Zielsetzungen, als dies in Deutschland, Öster-reich und der Schweiz der Fall ist.

Der wichtigste Schritt der Vermögensplanung ist ein Testament, das thailändi-

schen Regeln, aber auch den Vorschriften des al-ten Heimatlandes ent-spricht. Dies ist ein rich-tiger und wichtiger, aber nicht der einzige Bau-

stein um den Vermö-gensübergang kontrollie-

ren und steuergünstig auszu-gestalten.

In Thailand lebt eine Vielzahl von sehr vermö-genden Ausländern, darunter viele Deutsche. Sie sind in vielen Fällen ohne eine starke An-bindung an die Ausländer-Communities und genießen stattdessen im selbst gewählten iso-lierten Paradies die thailändische Le-bensart, in aller Regel zusammen mit ihrem thailändischen Lebenspartner, häufig mit eigenen oder fremden Kindern.

Das ruhige Leben ist jedoch von zwei Seiten bedroht. Zum einen ist dies das Steuerrecht, das sich häufig unerwartet mit Problemen und Forderun-gen meldet. Zum anderen ist es der Tod, der früher oder später zu einer Vermögensnach-folge führen wird.

Vermögensplanung in Thailand - über den Tod hinaus

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Copyright: PUGNATORIUS Ltd., Bangkok, ThailandPUGNATORIUS ist die deutsche Wirt-schafts- und Steuerkanzlei in Bangkok. Wir arbeiten nach deutschen Standards. Mit deutscher Zuverlässigkeit, deutscher Pünkt-lichkeit und deutscher Premiumqualität.

Managing Director von PUGNATORIUS ist Dr. Ulrich Eder, ein erfahrener Wirtschafts-anwalt mit langjährigen Erfahrungen im thailändischen Zivil- undSteuerrecht und zudem der einzige deutsche Steuerberater in Thailand.

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VERMÖGENSPLANUNG IN THAILAND - ÜBER DEN TOD HINAUS

Reiche Ausländer in Thailand – und dies gilt ähnlich für fast jeden ausländischen Alters-ruhesitz – werden von der Steuer und vom Tod häufig unvorbe-reitet überrascht. Die Verdrängung der absehbaren Probleme wird im Regelfall teuer erkauft. Die Denkweise „damit sollen sich meine Erben herumär-gern“ ist aus of-fensichtlichen Gründen nur eine Scheinlösung. Vermögen verpflichtet – zumindest dazu, selber die Verantwortung hierfür zu tragen.

Erfahrungen aus der Vermögensnachfolge-beratung in Deutschland lassen sich nur be-

grenzt auf die Ver-hältnisse im Ausland übertragen. Im Hei-matland gibt es re-gelmäßig bei größe-ren Vermögen eine „dynastische Denk-weise“. Das Grün-dervermögen soll über viele Generati-onen in der Familie bleiben. Die Erben müssen sich durch eigene berufliche und menschliche Qualifikation als erbwürdig erweisen

und das Familienunternehmen oder –vermö-gen langfristig verwalten und mehren kön-nen.

RECHT IN THAILAND - PRAXISRATGEBER

EINIGE RECHTE VORBEHALTENDas thailändische Urheberrecht verbietet den Nachdruck dieses Beitrags gleichermaßen wie die Urheberrechte in deutschsprachigen Ländern. Die Weitergabe dieser pdf-Datei ist in unveränderter Fassung jedoch erlaubt. Der Beitrag wurde zuerst am 2. März 2012 im THAI FOKUS veröffentlicht.

In Thailand wird bei der Vermögensplanung häufig nicht über die erste Nachfolgegene-ration hinaus gedacht. Das gilt auch für den Expat. Seine Prioritäten mögen sich darin erschöpfen, wer das Vermögen gerade nicht erhalten soll. Dies sind neben unerwünsch-ten Einzelpersonen insbesondere das deut-sche Finanzamt.

Das Vermögen des Ausländers in Thailand

Der wohlhabende Ausländer verfügt regel-mäßig über drei verschiedene Vermögens-teile. Dies sind erstens das (Alt-)Vermögen im Heimatland, also aus Deutschland, Ös-terreich oder der Schweiz. Dies ist zweitens das thailändische Vermögen – typischerwei-

se Immobilien und Unternehmensbeteiligun-gen. Und drittens geht es um Vermögenswer-te, die nach Offshore verlagert wurden, z.B. in Form eines Bankkontos in Singapur.

Anknüpfungspunkte für das anwendbare Recht der Versteuerung sowie der Vererbung sind der letzte Wohnsitz, die Nationalität des Betroffenen und der Lageort des Vermögens. Das Steuer- und Erbrecht unterscheidet zu-dem häufig in die Kategorien bewegliches und unbewegliches Vermögen.

Während die Konkurrenz zwischen den un-terschiedlichen nationalen Steuergesetzge-bungen unter dem Begriff Doppelbesteue-rung umfassend geregelt ist, fehlt es für viele Sachverhaltsgestaltungen an einem gesetzli-chen Mechanismus, um das Erbrecht des

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