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Herzlich willkommen!

Der Weg ins StudiumAnlass, Ort und Datum

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Inhalt Studienfinanzierung Ehrenamtliches Engagement im Studium Weitere Informationen

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Studienfinanzierung Was kostet ein Studium?

– Lebenshaltungskosten– Studiengebühren

Finanzierungsmöglichkeiten– Unterhalt von den Eltern– Das Kindergeld– BAföG– Stipendium– Studienkredit– Nebenjob

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Was kostet ein Studium?Lebenshaltungskosten in Euro/Monat 298 Miete und Mietnebenkosten 165 Ernährung 52 Kleidung 30 Lernmittel (Bücher, Zeitschriften, Kopien) 82 Mobilität 66 Krankenversicherung/Medikamente 33 Kommunikation (Telefon/Internet/Radio/TV) 68 Freizeit, Kultur, Sport 794 Summe

Quelle: 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

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FinanzierungsmöglichkeitenUnterhalt von den ElternGrundsätzliches Unterhaltspflicht der Eltern in der Erstausbildung (§1610 BGB)

– nach Rechtsprechung bis zum Ende der Ausbildung Die Höhe richtet sich nach wirtschaftlichen Möglichkeiten der

Unterhaltspflichtigen.– Anhaltspunkte bietet die „Düsseldorfer Tabelle“.

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FinanzierungsmöglichkeitenUnterhalt von den ElternBei abgeschlossener Berufsausbildung Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Berufsausbildung

– berufsqualifizierender Abschluss– entspricht Neigungen und Fähigkeiten

Ausnahmen:– Das Studium war vor Beginn der Ausbildung abgesprochen.– Das Studium ist eine Weiterbildung mit engem zeitlichem und

sachlichem Zusammenhang zur Ausbildung.– Geistige oder körperliche Gründe verhindern die Ausübung

des erlernten Berufs.– Die Ausbildung beruhte auf einer deutlichen Fehleinschätzung

der Begabung.

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FinanzierungsmöglichkeitenDas KindergeldAltersgrenze Kindergeld erhalten die Eltern, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. Wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, wird es bis

zum 25. Lebensjahr zzgl. Pflichtdienstzeit gezahlt.Höhe und Einkommensgrenze Je nach Anzahl der Kinder mindestens 184 Euro/Monat. In der ersten Ausbildung gibt es keine Einkommensgrenze mehr. Während einer zweiten Ausbildungen wird weiter gezahlt bei Jobs

bis zur 20h-Grenze, oder einem Minijob oder einer kurzfristige Beschäftigung.

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FinanzierungsmöglichkeitenBAföG Zahlungen sind in der Regel abhängig vom Einkommen der

Eltern BAföG-Höchstsatz: 670 Euro/Monat

– bei eigenen Kindern bis 10 Jahren zusätzlich monatlich mindestens 113 Euro Betreuungszuschuss

50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen Höchstgrenze der Rückzahlung: 10.000 Euro Rückzahlungsbeginn: spätestens fünf Jahre nach Ende des

Studiums bzw. der Förderungshöchstdauer Einkommensgrenze: 4.800 Euro brutto im Jahr Vermögensgrenze: 5.200 Euro

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FinanzierungsmöglichkeitenBAföGElternunabhängiges BAföG erhält, wer nach dem 18. Geburtstag bereits fünf Jahre erwerbstätig war. wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und

anschließend drei Jahre berufstätig war. wer älter als 30 Jahre und nicht von der Altersgrenze des BAföG

betroffen ist, z. B. weil sie/er das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat.

wessen Eltern im Ausland leben und ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können.

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FinanzierungsmöglichkeitenStipendiumStudienförderungswerke Übersicht unter

– www.stipendiumplus.de– www.finanztest.de/stipendien

Gewerkschaftliche Studienförderung durch die Hans-Böckler-Stiftung– Höhe des Stipendiums:

• Orientierung am BAföG-Satz, im Moment 597 Euro/Monat• Studienkostenpauschale bis zu 300 Euro/Monat• Unterstützung von Auslandsaufenthalten und

Sprachkursen– großes Seminarangebot

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FinanzierungsmöglichkeitenStipendiumNationales Stipendienprogramm Start: Sommersemester 2011 Vergabe durch die Hochschulen an Studierende unter Berücksichtigung

von – Studienleistungen– gesellschaftlichem Engagement und– persönlichem Werdegang

Stipendien in Höhe von 300 Euro/Monat, zur Hälfte finanziert durch die Wirtschaft

Forderung der DGB-Jugend:– Bedarfsdeckende, elternunabhängige und darlehensfreie Förderung für alle!– Keine regional unterschiedlichen, bedarfsunabhängigen und

studiengangspezifischen Förderungen!

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FinanzierungsmöglichkeitenStudienkredite Übersicht über Anbieter:

– www.studienkredite.org Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

– Bund übernimmt Ausfallbürgschaft– umfasst bis zu 24 Monatsraten von je 300 Euro zu relativ

günstigen Konditionen Kreditaufnahme will gut überlegt sein!

– Das Risiko trägst Du alleine!– Ein eventueller Studienabbruch kann dadurch noch teurer

werden.– Lass Dich in jedem Fall von deiner Studierendenvertretung

oder dem Studentenwerk beraten!Vorsicht: Viele Studentenwerke sind an den KfW-Krediten beteiligt!

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FinanzierungsmöglichkeitenNebenjob Zeitmanagement Beschäftigungsverhältnisse Steuern Sozialversicherung Deine Rechte im Job

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NebenjobZeitmanagement Der Zeitaufwand für das Studium ist deutlich höher als die reine

Anwesenheitszeit!– Eine zweistündige Veranstaltung führt zu jeweils zwei

weiteren Stunden Vor- und Nachbereitungszeit.– Außerdem solltet ihr Zeiten für Literaturbesorgung,

Sprechstunden und Wege einplanen.– Dazu kommen Klausurvorbereitung und Hausarbeiten.

Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben müssen, um zum Beispiel Skripte und Mitschriften auszutauschen.

Eigne dir Methoden persönlicher Arbeitsorganisation und Eigenkontrolle, zum Beispiel auf Gewerkschaftsseminaren, an.

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NebenjobBeschäftigungsverhältnisse Minijob Kurzfristige Beschäftigung Reguläre studentische Beschäftigung (Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten)

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NebenjobSteuern Wer abhängig beschäftigt ist, wird vom Arbeitgeber/von der

Arbeitgeberin beim Finanzamt angemeldet (bei Minijobs stattdessen Pauschale möglich).

Lohnsteuer wird dann automatisch abgeführt. Zuviel geleistete Beiträge können über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgefordert werden.

Freibetrag: 8.472 Euro pro Jahr sind steuerfrei. (Stand 2015) Bei abhängig Beschäftigten:

– Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Jahr– Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden.

Außerdem gelten weitere Freibeträge, z. B. Freibeträge für Alleinerziehende von 1.308 Euro pro Jahr.

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NebenjobSozialversicherung Allgemeines Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung

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NebenjobSozialversicherung Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten,

sind von einkommensabhängigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit.– Dies gilt nicht im Urlaubssemester oder für

Promotionsstudierende!– Wichtig: Dein_e Arbeitgeber_in benötigt immer eine aktuelle

Studienbescheinigung! Mehr arbeiten ist möglich:

– Jobs, die auf höchstens drei Monate oder 70 Tage befristet sind

– Jobs, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden– Jobs, die in Abend, Nacht- und Wochenendarbeit ausgeübt

werden

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SozialversicherungKrankenversicherung Krankenversicherung für alle Studierenden verpflichtend Familienversicherung:

– bei den Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren zzgl. Pflichtdienstzeit

– bei Ehepartner_in ohne Altersgrenze– Einkommensgrenze: 405 Euro/Monat (im Minijob 450 Euro)

Studentische Krankenversicherung:– bis zum 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr– einheitlicher Beitrag: 61,01 Euro/Monat zzgl.

Pflegeversicherung 12,24 Euro/Monat bzw. 13,73 Euro/Monat (Stand: WiSe 2014/2015)

Freiwillige Krankenversicherung:– nach der studentischen Krankenversicherung: ca. 120

Euro/Monat

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SozialversicherungRentenversicherungBei regulärer Beschäftigung: Beitrag: Die Hälfte des regulären Beitragssatzes (derzeit 18,7%)

wird vom Bruttoentgelt abgezogen, die andere Hälfte trägt der/die Arbeitgeber_in.

Es werden Rentenansprüche erworben.Bei Minijobs: Beitrag: 3,9% des Bruttoentgeltes

– Befreiung auf Antrag möglichWeitere Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de

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SozialversicherungUnfallversicherungAls abhängig Beschäftigte_r: durch Arbeitgeber_in versichertAls freiberuflich selbstständig Tätige_r: Prüfen, ob es sinnvoll ist, selbst eine Unfallversicherung

abzuschließenIm Studium durch die Hochschule versichert

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Deine Rechte im JobArbeitsvertragMindestens müssen enthalten sein: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer

des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder, falls die Arbeitnehmerin oder der

Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann

eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit

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Deine Rechte im JobArbeitsvertragMindestens müssen enthalten sein: die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts

einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit

die vereinbarte Arbeitszeit die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge,

Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

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Deine Rechte im JobEntgelt

Ab Januar 2015:Mindestlohn 8,50 Euro!

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Deine Rechte im JobKrankheit Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Studierende! Bei variierenden Arbeitszeiten:

– Ist ein Dienst vereinbart, steht dir bei Krankheit der entsprechende Lohn zu!

– Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend.

Voraussetzung: eine ärztliche Krankschreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin unverzüglich vorgelegt wird.

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Deine Rechte im JobUrlaub und Pausen Gesetzlicher Urlaubsanspruch:

– 24 Werktage = vier Wochen Tariflicher Urlaubsanspruch:

– häufig 30 Arbeitstage = sechs Wochen Pausenanspruch:

– nach sechs Stunden Arbeit mindestens 15 Minuten Pause– bei sechs bis neun Stunden Arbeit insgesamt mindestens 30

Minuten Pause

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Deine Rechte im JobTarifverträge Gesetzliche Regelungen gelten für ALLE Arbeitnehmer_innen! Tarifvertragliche Regelungen

– gelten für Mitglieder der Gewerkschaft auf der einen Seite und für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes auf der anderen (Beide Seiten haben den Tarifvertrag gemeinsam ausgehandelt.)

– Häufig wenden Arbeitgeber_innen den Tarifvertrag auf alle Beschäftigten an.

– Ein Tarifvertrag gilt grundsätzlich also auch für studentische Beschäftigte. (Ausnahme: studentische Beschäftigte an Hochschulen)

– Einklagbar sind Ansprüche aus dem Tarifvertrag aber nur für Gewerkschaftsmitglieder!

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Deine Rechte im JobBetriebs- und Personalrat Kompetente Beratung und Unterstützung in Fragen zum

eigenen Beschäftigungsverhältnis gibt es beim Betriebs- oder Personalrat!

Betriebs- und Personalrat werden von den Beschäftigten gewählt und haben gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte.

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Ehrenamtliches Engagement im Studium HIER BITTE EURE HOCHSCHULGRUPPE UND WEITERE

BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT EINTRAGEN

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Weitere Informationen Broschüren Ansprechpartner_innen vor Ort

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Weitere InformationenBroschüren

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Weitere InformationenAnsprechpartner_innen vor OrtHIER BITTE EURE KONTAKTDATEN EINTRAGEN

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Neugierig geworden?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!