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November 2020 | barrierefrei Thema im Fokus: Schwerbehinderte Menschen in NRW

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November 2020 | barrierefrei

Thema im Fokus:Schwerbehinderte Menschen in NRW

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Thema im Fokus: Schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt in NRW

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Inhalt

Das Wichtigste in Kürze .......................................................................................................................... 3

Mehr Arbeitgeber mit Pflicht zur Einstellung schwerbehinderter Menschen ........................................... 4

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stieg wieder an .......................................................... 5

Fünf Prozent der Arbeitsplätze sind mit schwerbehinderten Menschen besetzt .................................... 6

Öffentliche Verwaltung beschäftigt die meisten schwerbehinderten Menschen ..................................... 7

Zahl unbesetzter Pflichtarbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen gestiegen ................................................ 8

Hoher Anstieg der Arbeitslosigkeit während der Corona-Pandemie ....................................................... 9

Sinkender Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Arbeitslosigkeit ........................................ 10

Nur geringe Abgänge schwerbehinderter Arbeitsloser in Erwerbstätigkeit ........................................... 11

In allen Altersgruppen steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ................................. 12

Längere Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen als im Durchschnitt ........................................ 13

Gute Qualifikation der schwerbehinderten Arbeitslosen ....................................................................... 14

Schwerbehinderte Arbeitslose können gute Qualifikation kaum ausnutzen ......................................... 15

Kontakt bei Rückfragen:

Bundesagentur für Arbeit

Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

Presse und Marketing / Arbeitsmarktbeobachtung

Josef-Gockeln-Str. 7

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4306-555

E-Mail: [email protected]

Ausgabe November 2020 – Barrierefreie Version

Eine grafische, nicht barrierefreie Version dieser Broschüre finden Sie im Internet unter

www.arbeitsagentur.de > Über uns > Regionaldirektionen > Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen >

Arbeitsmarkt analysieren

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Das Wichtigste in Kürze

Die Zahl der Arbeitgeber, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen

einzustellen, ist gestiegen. Insgesamt waren 2018 in Nordrhein-Westfalen 34.851

Unternehmen betroffen. Das waren +804 oder +2,4 Prozent mehr als im Vorjahr.

Auch die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten in den Unternehmen mit

Verpflichtung ist gestiegen. Mit 260.905 Beschäftigten mit Behinderung waren +4.294

oder +1,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor registriert.

Die Besetzungsquote der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und ihnen

gleichgestellten Menschen betrug im Jahr 2018 landesweit 5,14 Prozent. Insgesamt

wurden jahresdurchschnittlich 291.481 Pflichtarbeitsplätze als besetzt angerechnet.

Gleichzeitig blieben aber 59.714 Pflichtplätze unbesetzt.

Mit 19.732 Unternehmen sind über die Hälfte der Betriebe ihrer Pflicht zur

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollständigem Umfang

nachgekommen.

Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-

Westfalen. Die Zahl der Arbeitslosen stieg seit März stark an. Die schwerbehinderten

Menschen waren von der Steigerung etwas geringer betroffen als der Durchschnitt aller

Arbeitslosen. Im April 2020 lag die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen

gegenüber April 2019 um +8,9 Prozent höher, gegenüber +14,9 Prozent bei allen

Arbeitslosen. Allerdings reduziert sich die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten

Menschen zögerlicher als die aller Arbeitslosen.

Im Zeitraum vom November 2019 bis Oktober 2020 waren in Nordrhein-Westfalen

durchschnittlich 50.440 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das waren

+3.174 oder +6,7 Prozent mehr als im Jahresdurchschnitt 2019. Die Arbeitslosigkeit

aller stieg im gleichen Zeitraum noch deutlicher um +12,9 Prozent. Der Anteil der

schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen sank dadurch ab und liegt nun bei

7,1 Prozent.

Durch die Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie sanken im Jahr

2020 die Chancen deutlich ab, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Während in der Zeit

von November 2019 bis Oktober 2020 monatlich rund 13,0 Prozent der

schwerbehinderten Arbeitslosen ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, waren es ein

Jahr zuvor ohne Corona-Einschränkungen 16,3 Prozent. Bei den nicht

schwerbehinderten Arbeitslosen sank die Abgangsrate sogar noch stärker von 23,1 auf

16,8 Prozent.

Nachteilig für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wirken sich neben den

gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin häufig das hohe Alter und eine lange

Dauer der Arbeitslosigkeit aus. Positiv wirkt die verhältnismäßig gute Qualifikation der

schwerbehinderten Arbeitslosen.

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Thema im Fokus: Schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt in NRW

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Mehr Arbeitgeber mit Pflicht zur Einstellung schwerbehinderter Menschen

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die Zahl der Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen ist von 2014 bis 2018

kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2018 lag sie bei 34.851, dies sind +804 Arbeitgeber oder +2,4 Prozent

mehr als im Jahr 2017 mit 34.047 Arbeitgebern. Im Jahr 2014 waren es 31.794 Arbeitgeber, im Jahr

2015 waren es 32.529 Arbeitgeber und im Jahr 2016 waren es 33.170 Arbeitgeber.

Die Zahl stieg von 2017 bis 2018 in allen Arbeitsmarktregionen an. Im Bergischen Land um +2,7

Prozent, im Münsterland um +1,8 Prozent, in Ostwestfalen-Lippe um +2,9 Prozent, im Rheinland um

+2,7 Prozent, im Ruhrgebiet um +1,7 Prozent und in Südwestfalen um +2,8 Prozent.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Die Zahl der Arbeitgeber, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen

einzustellen, ist von 2017 bis 2018 um 804 oder 2,4 Prozent gestiegen. Insgesamt

waren es 2018 in Nordrhein-Westfalen 34.851 Unternehmen. Durch den stetigen

Beschäftigungsaufwuchs der vergangenen Jahre erreichten häufiger Unternehmen die

Schwelle von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Zuwachs erfolgte in Nordrhein-Westfalen flächendeckend. Die höchsten

Steigerungen gab es in Ostwestfalen-Lippe mit 2,9 Prozent und in Südwestfalen mit

2,8 Prozent. Im Ruhrgebiet hingegen stieg die Zahl der entsprechenden Unternehmen

nur um 1,7 Prozent, im Münsterland um 1,8 Prozent.

Hintergrund

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach § 154 Abs. 1

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent dieser

Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Berechnung des Umfangs dieser

Beschäftigungspflicht haben die Arbeitgeber jährlich bis zum 31. März die entsprechenden Daten des

Vorjahres bei der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Für jeden Arbeitgeber wird geprüft, ob er der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter

Menschen nachgekommen ist. Ist dies nicht der Fall, so hat er eine Ausgleichsabgabe zu entrichten

(siehe Hintergrund Seite 10).

Aus allen Anzeigen wird die Quote der besetzten Pflichtarbeitsplätze für eine Region oder eine Branche

errechnet (Ist-Quote). Teilweise können schwerbehinderte Menschen auch auf mehr als einem

Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden (siehe Hintergrund Seite 8).

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Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stieg wieder an

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die Zahl der behinderten Beschäftigten laut Anzeigeverfahren nach § 71 Absatz 1 Neuntes Buch

Sozialgesetzbuch lag im Jahr 2018 bei 260.905 Personen, +4.294 Personen oder +1,7 Prozent mehr

als im Jahr 2017 mit 256.611 Beschäftigten. Im Jahr 2014 waren es 238.141 Beschäftigte, im Jahr 2015

waren es 242.362 Beschäftigte und im Jahr 2016 waren es 261.732 Beschäftigte.

Die Zahl stieg von 2017 bis 2018 in beinahe allen Arbeitsmarktregionen an. Im Bergischen Land um

+3,1 Prozent, im Münsterland um +2,5 Prozent, in Ostwestfalen-Lippe um +5,1 Prozent, im Ruhrgebiet

um +3,6 Prozent und in Südwestfalen um +2,8 Prozent. Lediglich im Rheinland sank sie um -1,1

Prozent.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Im Jahr 2018 waren 260.905 schwerbehinderte Beschäftigte registriert, dies waren

4.294 oder 1,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Darunter befanden sich rund 224.300

Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50, rund

33.400 gleichgestellte Personen und etwa 1.900 Auszubildende.

Nach dem die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den vergangenen

Jahren kontinuierlich gestiegen war, nahm sie im Jahr 2017 erstmals wieder ab. Grund

hierfür war ein starker Rückgang im Rheinland. Obwohl die Zahl der

schwerbehinderten Beschäftigten im Rheinland weiter mit -1,1 Prozent rückläufig ist,

stieg die Zahl der Beschäftigten mit einer Behinderung in Nordrhein-Westfalen

insgesamt wieder an.

Hintergrund

Als schwerbehindert zählen Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens

50. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von unter 50 aber mindestens 30 sollen

schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ansonsten einen geeigneten Arbeitsplatz

nicht erlangen oder behalten können (§ 2 Absatz 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX). Die

Gleichstellung wird auf Antrag des Behinderten durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt (§ 151

Absatz 2 SGB IX).

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Fünf Prozent der Arbeitsplätze sind mit schwerbehinderten Menschen besetzt

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Der Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen sank von 5,15 Prozent im

Jahr 2017 auf 5,14 Prozent im Jahr 2018. Im Jahr 2014 betrug der Anteil 5,19 Prozent und in den Jahren

2015 und 2016 betrug der Anteil 5,18 Prozent.

Im Jahresdurchschnitt 2018 waren 34.851 Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu

beschäftigen. Davon hatten 27.138 Unternehmen oder 77,9 Prozent schwerbehinderte Menschen

beschäftigt, 7.713 Unternehmen oder 22,1 Prozent beschäftigten keine schwerbehinderten Menschen.

15.119 Unternehmen oder 43,4 Prozent hatten ihre Pflichtquote erfüllt, 19.732 Unternehmen oder 56,6

Prozent hatten sie nicht erfüllt.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Die Besetzungsquote der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und ihnen

gleichgestellten Menschen betrug im Jahr 2018 landesweit 5,14 Prozent und ist damit

gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 jahresdurchschnittlich 291.481 Pflichtarbeitsplätze als

besetzt angerechnet. Dies wurde von rund 260.905 schwerbehinderten oder ihnen

gleichgestellten Personen erreicht. Die Möglichkeit der Mehrfachanrechnung führt zu

einer geringeren Personenzahl als der Zahl besetzter Pflichtarbeitsplätze (siehe

Hintergrund unten).

Bei öffentlichen Arbeitgebern waren 84.608 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder

ihnen gleichgestellten Menschen besetzt. Dies ergibt eine Quote von 7,04 Prozent. Bei

privaten Arbeitgebern wurden 206.873 besetzte Arbeitsplätze gezählt, was einer Quote

von 4,63 Prozent entspricht.

Insgesamt 19.732 Arbeitgeber hatten im Jahresdurchschnitt 2018 ihre Pflichtquote

nicht erfüllt, dies sind mehr als die Hälfte der Arbeitgeber mit Pflicht zur Einstellung von

schwerbehinderten Menschen. Etwas mehr als ein Fünftel beschäftigte keine

schwerbehinderten Menschen (7.713 Unternehmen oder 22,1 Prozent).

Hintergrund

Die Bundesagentur für Arbeit kann nach dem § 159 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB

IX) die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz,

höchstens drei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zulassen, wenn dessen Teilhabe

am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Ein schwerbehinderter Mensch, der beruflich

ausgebildet wird, wird nach § 159 Absatz 2 SGB IX auf zwei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte

Menschen angerechnet.

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Öffentliche Verwaltung beschäftigt die meisten schwerbehinderten Menschen

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die zehn stärksten Wirtschaftsabteilungen mit besetzten Pflichtarbeitsplätzen für schwerbehinderte

Menschen waren:

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung mit 61.401 Beschäftigten; Verwaltung und

Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung mit 47.859 Beschäftigten; Gesundheitswesen mit

16.183 Beschäftigten; Sozialwesen ohne Heime mit 10.125 Beschäftigten; Großhandel ohne

Kraftfahrzeuge mit 9.033 Beschäftigten; Maschinenbau mit 8.230 Beschäftigten; Herstellung von

Metallerzeugnissen mit 7.978 Beschäftigten; Metallerzeugung und Metallbearbeitung mit 7.907

Beschäftigten; Heime ohne Erholungs- oder Ferienheime mit 7.265 Beschäftigten und der Einzelhandel

ohne Kraftfahrzeuge mit 6.845 Beschäftigten. Insgesamt waren es 291.481 schwerbehinderte

Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Die höchste Zahl an schwerbehinderten Menschen war im Jahr 2018 in der öffentlichen

Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung beschäftigt. Mit 61.401 besetzten

Pflichtarbeitsplätzen erreichten die Unternehmen eine Besetzungsquote wie in den

Vorjahren von 7,8 Prozent.

Danach folgten die Unternehmen, die sich mit der Verwaltung und Führung von

Betrieben beschäftigen bzw. der Unternehmensberatung angehören. Mit 47.859

besetzten Pflichtarbeitsplätzen erreichte diese Branche eine Quote von 6,0 Prozent.

Wie die folgende Seite zeigt, gibt es in dieser Branche aber gleichzeitig die höchste

Zahl noch unbesetzter Pflichtarbeitsplätze. Dies hängt wohl damit zusammen, dass in

Konzernverwaltungen häufiger erfahrenere Beschäftigte arbeiten, bei denen aufgrund

des gesetzteren Alters eher die Gefahr der Schwerbehinderung besteht. In den

Unternehmensberatungen sind dagegen eher jüngere Arbeitskräfte anzutreffen.

Die höchste Besetzungsquote errechnete sich im Kohlenbergbau mit 12,8 Prozent.

Mehr als jeder achte Beschäftigte zählt somit rechnerisch zu den schwerbehinderten

Menschen. Es ist aber zu beachten, dass dort in den letzten Jahren durchgehend

Personal abgebaut wurde, schwerbehinderte Menschen aber aufgrund der hohen

gesetzlichen Hürden eher seltener entlassen wurden. Zudem können Personen mit

einem Bergmannsversorgungsschein ebenfalls angerechnet werden, auch wenn sie

keine schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Personen sind.

Hintergrund

Das Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht

besondere fürsorgliche Maßnahmen für Bergleute, die nach längerer beruflicher Tätigkeit nicht mehr

oder nur mit Gefahr vorzeitiger voller Erwerbsminderung Untertagearbeit ausüben können.

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Zahl unbesetzter Pflichtarbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen gestiegen

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die zehn stärksten Wirtschaftsabteilungen mit den meisten unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen für

schwerbehinderte Menschen waren:

Verwaltung und Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung mit 7.099 unbesetzten

Pflichtarbeitsplätzen; Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften mit 5.412 unbesetzten

Pflichtarbeitsplätzen; Großhandel ohne Kraftfahrzeuge 4.143 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen;

Einzelhandel ohne Kraftfahrzeuge mit 3.694 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen; Lagerei sowie die

Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr mit 2.793 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen;

Erbringung von Dienstleistungen für die Informationstechnologie mit 2.166 unbesetzten

Pflichtarbeitsplätzen; Maschinenbau mit 1.958 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen; Sozialwesen ohne

Heime mit 1.859 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen; Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln mit

1.776 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen und die Herstellung von Metallerzeugnissen mit 1.687

unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen. Insgesamt waren es 59.714 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze in

Nordrhein-Westfalen.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Die Besetzungsquote ist eine arbeitgeberbezogene Quote. So können, obwohl

insgesamt das Ziel der Besetzungsquote erreicht wurde, noch unbesetzte Pflichtplätze

bei einzelnen Arbeitgebern vorhanden sein. Diese summierten sich auf insgesamt

59.714 Plätze, rund 1.100 mehr als im Jahr 2017.

Rechnerisch waren in NRW 20,5 Prozent der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte

Menschen unbesetzt. Vor allem private Unternehmen kommen der Verpflichtung in

großem Maße nicht nach. Dort waren es 56.793 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze, was

einem Anteil von 26,5 Prozent entspricht. In öffentlichen Unternehmen blieben lediglich

2.921 Pflichtplätze unbesetzt, einem Anteil von 4,8 Prozent.

Wie schon in den vergangenen Jahren, lag die höchste Zahl an nicht besetzten

Pflichtarbeitsplätzen in Unternehmen der Verwaltung und Führung von Betrieben sowie

den Unternehmensberatungen vor. Knapp 7.100 Pflichtplätze waren dort im Jahr 2018

nicht besetzt. Danach folgten die Personaldienstleistungen und die beiden großen

Handelsbereiche, der Groß- und der Einzelhandel.

Hintergrund

Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen,

entrichten sie laut § 160 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) für jeden unbesetzten

Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe in Höhe von maximal 320

Euro. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe

schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden.

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Hoher Anstieg der Arbeitslosigkeit während der Corona-Pandemie

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen stieg von März 2020 auf April 2020 von 48.302

auf 50.688 Personen an. Gegenüber dem Vorjahr lag die Arbeitslosigkeit um insgesamt +8,9 Prozent

höher. Bis August 2020 stieg sie weiter bis auf den Höchststand von 53.571 Personen oder +11,2

Prozent gegenüber dem Vorjahr, im September wuchs der Vorjahresabstand auf +11,4 Prozent. Im

Oktober lag die Arbeitslosigkeit bei 52.542 schwerbehinderten Menschen, +11,2 Prozent mehr als ein

Jahr zuvor.

Die Arbeitslosigkeit der nicht schwerbehinderten Menschen stieg von März 2020 auf April 2020 von

599.885 auf 667.345 Personen an. Gegenüber dem Vorjahr lag die Arbeitslosigkeit um insgesamt +14,9

Prozent höher. Bis August 2020 stieg sie weiter bis auf den Höchststand von 746.360 Personen oder

+22,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Juli 2020 lag der Vorjahresabstand bei +23,8 Prozent. Im

Oktober lag die Arbeitslosigkeit bei 704.016 nicht schwerbehinderten Menschen, +21,6 Prozent mehr

als ein Jahr zuvor.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-

Westfalen. Die Zahl der Arbeitslosen stieg seit März stark an. Erst im September sank

die Arbeitslosigkeit gegenüber dem jeweiligen Vormonat wieder ab.

Die schwerbehinderten Menschen waren von der Steigerung etwas geringer betroffen

als der Durchschnitt aller Arbeitslosen. Im April 2020 lag die Arbeitslosigkeit der

schwerbehinderten Menschen gegenüber April 2019 um +8,9 Prozent höher,

gegenüber +14,9 Prozent bei allen Arbeitslosen. Was waren die Gründe?

Schwerbehinderte Beschäftigte sind etwas besser qualifiziert als der Durchschnitt der

Beschäftigten. Fachkräfte waren von Entlassungen geringer betroffen als Helferinnen

und Helfer. Zum anderen sind schwerbehinderte Menschen in vielen Betrieben

langjährig beschäftigt, was die Hürde einer Kündigung erhöht. Des Weiteren werden

auch spezielle Kündigungsregelungen für schwerbehinderte Menschen dazu

beigetragen haben.

Zwar wurden weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos, die Reduzierung der

Arbeitslosigkeit verläuft aber zögerlicher. So reduzierte sich die Vorjahresdifferenz bei

allen Arbeitslosen zwischen Juli und Oktober 2020 um -2,2 Prozentpunkte, die der

schwerbehinderten Arbeitslosen stieg um +0,2 Prozentpunkte.

Hintergrund

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit Covid-19 erließ der Minister für Arbeit, Gesundheit und

Soziales Karl-Josef Laumann am 13. März 2020 die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit

dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutz-Verordnung)“. Darin wurden unter anderem

Regelungen getroffen, die in Unternehmen zu einer starken Reduzierung ihrer Geschäftstätigkeit

führten. Dadurch stiegen innerhalb eines Monats von März auf April zum einen die Inanspruchnahme

von Kurzarbeit, aber auch die Zahl der Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen explosionsartig an.

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Sinkender Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Arbeitslosigkeit

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen stieg im gleitenden Jahreswert November 2019

bis Oktober 2020 auf 50.440 Personen. Dies waren +3.174 Personen oder +6,7 Prozent gegenüber

dem Jahresdurchschnitt 2019. Gegenüber 2015 lag die Zahl um +1.157 Personen oder +2,3 Prozent

höher. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen sank von 7,4 Prozent im Jahr

2019 auf 7,1 Prozent im gleitenden Jahreswert Oktober 2020.

Die Anteile der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen lagen im gleitenden Jahreswert

Oktober 2020 im Bergischen Land bei 6,3 Prozent, im Münsterland bei 7,7 Prozent, in Ostwestfalen-

Lippe bei 6,5 Prozent, im Ruhrgebiet bei 7,2 Prozent, im Rheinland bei 6,9 Prozent und in Südwestfalen

bei 9,0 Prozent.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Aufgrund der starken Steigerung seit März wuchs auch die durchschnittliche

Arbeitslosigkeit der vergangenen zwölf Monate. Im gleitenden Jahreswert von

November 2019 bis Oktober 2020 stieg die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen

gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2019 um +3.174 oder +6,7 Prozent auf 50.440

Personen. Dies war ein Anteil von 7,1 Prozent an allen Arbeitslosen gegenüber 7,4

Prozent im Jahr 2019. Wie bereits beschrieben, lag diese Reduzierung an der

geringeren Steigerung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Vergleich

zu den Arbeitslosen ohne Behinderung (+12,9 Prozent).

Die schwerbehinderten Männer lagen mit rund 30.150 schwerbehinderten Arbeitslosen

und einem Anteil von 59,8 Prozent um 6,8 Prozent über Vorjahresniveau. Die Zahl der

schwerbehinderten Frauen wuchs um 6,5 Prozent auf rund 20.300 Arbeitslose oder

einen Anteil von 40,2 Prozent.

Rund 40,9 Prozent oder 20.653 waren bei den Agenturen für Arbeit und 59,1 Prozent

oder 29.787 bei den Jobcentern registriert. In den Arbeitsagenturen stieg die Zahl um

10,8 Prozent, in den Jobcentern um 4,1 Prozent. Dies ist in Krisen-Zeiten mit einer

stark ansteigenden Arbeitslosigkeit nicht ungewöhnlich. Üblicherweise haben viele neu

gemeldete Arbeitslose einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der

Arbeitslosenversicherung erworben und werden demnach durch die Arbeitsagenturen

betreut.

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Nur geringe Abgänge schwerbehinderter Arbeitsloser in Erwerbstätigkeit

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Im Zeitraum von November 2019 bis Oktober 2020 beendeten 77.909 schwerbehinderte Menschen ihre

Arbeitslosigkeit. Die Abgangsrate betrug 13,0 Prozent (Definition am Ende dieser Seite). 14.624

schwerbehinderte Arbeitslose begannen eine Erwerbstätigkeit (Abgangsrate 2,4 Prozent), 11.823 eine

Ausbildung oder Fördermaßnahme (Abgangsrate 2,0 Prozent), 45.098 gingen in Nicht-Erwerbstätigkeit

ab (Abgangsrate 7,5 Prozent) und 6.364 hatten sonstige Gründe (Abgangsrate 1,1 Prozent).

Im Zeitraum von November 2019 bis Oktober 2020 beendeten 1.319.710 nicht schwerbehinderte

Menschen ihre Arbeitslosigkeit. Die Abgangsrate betrug 16,8 Prozent (Definition am Ende dieser Seite).

427.847 nicht schwerbehinderte Arbeitslose begannen eine Erwerbstätigkeit (Abgangsrate 5,5 Prozent),

364.454 eine Ausbildung oder Fördermaßnahme (Abgangsrate 4,6 Prozent), 418.387 gingen in Nicht-

Erwerbstätigkeit ab (Abgangsrate 5,3 Prozent) und 109.022 hatten sonstige Gründe (Abgangsrate 1,4

Prozent).

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Um die Situation der schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-

Westfalen zu beschreiben, ist auch eine Einschätzung über die Chancen auf eine neue

Arbeitsstelle erforderlich. So haben in der Zeit vom November 2019 bis Oktober 2020

insgesamt 77.909 schwerbehinderte Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden können.

Davon konnten 14.624 eine Erwerbstätigkeit beginnen.

Durch die Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie sanken im Jahr

2020 die Chancen, die Arbeitslosigkeit zu beenden, für alle Arbeitslosen deutlich ab.

Während in der Zeit von November 2019 bis Oktober 2020 monatlich rund 13,0 Prozent

der schwerbehinderten Arbeitslosen ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, waren es

ein Jahr zuvor ohne Corona-Einschränkungen 16,3 Prozent. Bei den nicht

schwerbehinderten Arbeitslosen sank die Abgangsrate sogar noch stärker von 23,1 auf

16,8 Prozent.

Arbeitslose ohne Schwerbehinderung konnten deutlich häufiger eine Erwerbstätigkeit

aufnehmen oder eine Ausbildung oder sonstige Maßnahme beginnen. Die Chance auf

Aufnahme einer Erwerbstätigkeit betrug durchschnittlich 5,5 Prozent, bei den

schwerbehinderten Arbeitslosen lediglich 2,4 Prozent.

Hintergrund

Die Chancen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden durch die Abgangsrate definiert. Die Summe

aller Abgänge eines Zeitraumes, hier November 2019 bis Oktober 2020, wird auf den gleitenden

Durchschnittsbestand des Vormonats, hier Oktober 2019 bis September 2020, bezogen und auf den

Monat herunter gebrochen.

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Thema im Fokus: Schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt in NRW

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In allen Altersgruppen steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Im gleitenden Jahreswert November 2019 bis Oktober 2020 waren 1.679 oder etwa drei Prozent der

schwerbehinderten Arbeitslosen von 15 bis unter 25 Jahre alt, 26.371 Personen oder 52 Prozent waren

von 25 bis unter 55 Jahre alt und 22.391 Personen oder 45 Prozent waren 55 Jahre und älter.

Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen stiegen insgesamt im gleitenden Jahreswert Oktober 2020

auf 102 Prozent des Standes von 2015, nachdem sie von 2016 bis 2019 jeweils darunterlag. Die Zahl

der jüngeren schwerbehinderten Arbeitslosen von 15 bis unter 25 Jahre wuchs im gleitenden Jahreswert

auf 110 Prozent des Standes des Jahres 2015. Die Zahl der Arbeitslosen von 25 bis unter 25 Jahre

stieg ebenfalls, lag allerdings auf dem Stand von 94 Prozent des Jahres 2015. Die Zahl der

schwerbehinderten Arbeitslosen, die 55 Jahre oder älter sind, lag seit 2015 immer über dem

Referenzwert von 2015. Sie stieg im gleitenden Jahreswert auf den Stand von 113 Prozent des Jahres

2015.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Schwerbehinderte Arbeitslose sind deutlich älter als Arbeitslose ohne

Schwerbehinderung. Etwa 44 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen waren im

Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 bereits 55 Jahre oder älter. Von den

Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung waren es lediglich 18,2 Prozent. Während der

Anteil der schwerbehinderten Personen an allen Arbeitslosen wie bereits beschrieben

7,1 Prozent ausmachte, lag er bei den Älteren ab 55 Jahren bei 16 Prozent.

Die Pandemie hat auch die Arbeitslosigkeit der jüngeren schwerbehinderten Menschen

unter 25 Jahren ansteigen lassen. Sie ist allerdings mit einem Anteil von etwas über

drei Prozent noch moderat und liegt noch unter dem Anteil in der Bevölkerung. Der

Anteil der schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren an der

erwerbsfähigen Bevölkerung mit Schwerbehinderung lag im Jahr 2017 bei rund 5,2

Prozent (neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor).

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Längere Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen als im Durchschnitt

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen lag im gleitenden Jahreswert

bei 666 Tagen gegenüber 523 Tagen bei Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung. Seit 2010 lag die

Dauer der schwerbehinderten Menschen immer deutlich über der von nicht schwerbehinderten

Menschen. Seit 2010 lag die geringste Differenz im Jahr 2011 bei 101 Tagen, die höchste im gleitenden

Jahreswert Oktober 2020 bei 143 Tagen.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Menschen mit Behinderung sind deutlich länger arbeitslos als Menschen ohne

Behinderung. Während im Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 die

Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Arbeitsloser im Bestand durchschnittlich bereits seit

666 Tagen andauerte, waren es für die Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung 523

Tage.

Noch sinkt die Dauer der Arbeitslosigkeit im gleitenden Jahreswert November 2019 bis

Oktober 2020 gegenüber dem Jahr 2019 um rund 21 Tage ab. Bei den Arbeitslosen

ohne Schwerbehinderung ging sie sogar noch stärker um rund 39 Tage zurück. Beide

Werte werden sich aber aufgrund der geringen Abgangsmöglichkeiten aufgrund der

Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten

erhöhen.

Bei der unterschiedlichen Dauer der Arbeitslosigkeit ist es naheliegend, dass der Anteil

Langzeitarbeitsloser an allen schwerbehinderten Arbeitslosen ebenfalls größer ist als

der aller Arbeitslosen. Während im Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 mit

238.478 rund 35,9 Prozent der nicht schwerbehinderten Arbeitslosen bereits ein Jahr

oder länger arbeitslos gemeldet waren, war es bei den schwerbehinderten Arbeitslosen

mit 23.795 oder 47,2 Prozent nahezu die Hälfte.

Hintergrund

Betrachtet wird hier die Arbeitslosigkeit im Bestand. Dabei wird die durchschnittliche bisherige Dauer

aller Personen an einem bestimmten Stichtag berechnet, die Arbeitslosigkeit dauert also noch an. Eine

weitere Möglichkeit ist die Berechnung der Arbeitslosigkeits-Dauer beim Abgang. Hier wird die Dauer

aller beendeten Arbeitslosigkeits-Zeiten eines bestimmten Zeitraumes einbezogen.

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Thema im Fokus: Schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt in NRW

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Gute Qualifikation der schwerbehinderten Arbeitslosen

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Im gleitenden Jahreswert November 2019 bis Oktober 2020 suchten 25.080 schwerbehinderte

Arbeitslose oder 49,7 Prozent eine Tätigkeit auf dem Niveau der Helferinnen und Helfer, 17.997

Arbeitslose oder 35,7 Prozent eine Tätigkeit als Fachkraft, 2.289 Arbeitslose oder 4,5 Prozent eine

Tätigkeit als Spezialistin oder Spezialist und 1.862 Arbeitslose oder 3,7 Prozent eine Tätigkeit als

Expertin oder Experte. Bei 3.212 oder 6,4 Prozent gab es keine Angabe.

Im gleitenden Jahreswert November 2019 bis Oktober 2020 suchten 354.001 nicht schwerbehinderte

Arbeitslose oder 53,3 Prozent eine Tätigkeit auf dem Niveau der Helferinnen und Helfer, 204.030

Arbeitslose oder 30,7 Prozent eine Tätigkeit als Fachkraft, 29.640 Arbeitslose oder 4,5 Prozent eine

Tätigkeit als Spezialistin oder Spezialist und 36.593 Arbeitslose oder 5,5 Prozent eine Tätigkeit als

Expertin oder Experte. Bei 39.872 oder 6,0 Prozent gab es keine Angabe.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Etwa 43,9 Prozent aller schwerbehinderten Arbeitslosen sucht eine Tätigkeit als

Fachkraft oder höher. Bei den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung sind es nur 40,7

Prozent. Mit rund 25.100 schwerbehinderten Menschen sucht mehr als jede oder jeder

Dritte eine Tätigkeit auf dem Niveau einer dualen Berufsausbildung. Höherwertige

Tätigkeiten streben rund 4.150 Personen an.

Da die Tätigkeiten im Normalfall auch eine formale Berufsausbildung voraussetzen,

kann man daraus schließen, dass die Qualifikation der schwerbehinderten Arbeitslosen

im Durchschnitt besser ist als die der Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung.

Allerdings strebt mit rund 25.100 Personen beinahe die Hälfte der schwerbehinderten

Arbeitslosen eine Helfertätigkeit an, weil im Regelfall keine adäquate Berufsausbildung

vorhanden ist. Personen ohne Berufsabschluss haben schon aufgrund der großen

Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt rechnerisch geringere Chancen auf eine

Beschäftigungsaufnahme. Sobald gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind,

reduzieren sich die Möglichkeiten weiter.

Hintergrund

Im vergangenen Jahr lag der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen, die eine Tätigkeit als Helferin

oder Helfer suchen, noch bei 35,4 Prozent. Zu Beginn des Jahres 2020 gab es eine statistische

Neubewertung des Anforderungsniveaus verschiedener Berufe. Bei dieser Anpassung wurde in einigen

Berufen des Hotel- und Gaststättenservice, aber auch bei Berufen im Objekt-, Werte- und

Personenschutz das Anforderungsniveau von „Fachkraft“ auf „Helferin oder Helfer“ geändert. Vor allem

in Letzterem suchen viele schwerbehinderte Arbeitslose eine Tätigkeit (siehe Folgeseite), was zu einer

erheblichen Anpassung des Anforderungsniveaus in der Gesamtbewertung der schwerbehinderten

Arbeitslosen führte.

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Schwerbehinderte Arbeitslose können gute Qualifikation kaum ausnutzen

In der grafischen Version dieser Veröffentlichung finden Sie an dieser Stelle eine Grafik.

Die zehn stärksten Berufshauptgruppen der Zielberufe schwerbehinderter Arbeitslose waren:

Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe mit 8.121 Arbeitslosen oder 16,1 Prozent, Anteil der

Stellenangebote 1,9 Prozent; Berufe in Unternehmensführung und Unternehmensorganisation mit

6.500 Arbeitslosen oder 12,9 Prozent, Anteil der Stellenangebote 4,2 Prozent; Berufe in Verkehr und

Logistik außer Fahrzeugführung mit 3.958 Arbeitslosen oder 7,8 Prozent, Anteil der Stellenangebote

8,5 Prozent; Verkaufsberufe mit 3.328 Arbeitslosen oder 6,6 Prozent, Anteil der Stellenangebote 6,6

Prozent; Reinigungsberufe mit 2.817 Arbeitslosen oder 5,6 Prozent, Anteil der Stellenangebote 1,9

Prozent; Berufe in Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe mit 2.555 Arbeitslosen oder 5,1

Prozent, Anteil der Stellenangebote 5,0 Prozent; Führer von Fahrzeug- und Transportgeräten mit 2.333

Arbeitslosen oder 4,6 Prozent, Anteil der Stellenangebote 5,9 Prozent; Berufe der

Lebensmittelherstellung und -verarbeitung mit 1.787 Arbeitslosen oder 3,5 Prozent, Anteil der

Stellenangebote 2,7 Prozent; Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe mit 1.727 Arbeitslosen oder 3,4

Prozent, Anteil der Stellenangebote 2,5 Prozent und Gebäude- und versorgungstechnische Berufe mit

1.460 Arbeitslosen oder 2,9 Prozent, Anteil der Stellenangebote 3,3 Prozent.

Alle Daten stammen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die folgenden Texte finden Sie ebenfalls in der grafischen Version dieser Veröffentlichung.

Ein großer Teil der schwerbehinderten Arbeitslosen strebt Tätigkeiten an, die nur einen

geringen Anteil der gemeldeten Stellen ausmachen. So sind in den zwei am häufigsten

gewählten Berufshauptgruppen, in denen über ein Viertel der schwerbehinderten

Arbeitslosen ihre Tätigkeit suchen, lediglich rund sechs Prozent der Arbeitsstellen zu

finden. Besonders groß ist der Unterschied bei den Schutz- Sicherheits- und

Überwachungsberufen, der Top-Berufshauptgruppe. Dort sind über 16 Prozent der

Arbeitslosen, aber noch nicht einmal zwei Prozent der Arbeitsstellen gemeldet.

Vor allem Fachkräfte können den Vorteil nicht ausnutzen. So sind in den

Berufshauptgruppen, in der die Hälfte der schwerbehinderten Arbeitslosen eine

Tätigkeit suchen, rund acht Prozent der Arbeitsstellen auf Fachkraft-Niveau gemeldet.

Allerdings ist die Konkurrenz je Arbeitsstelle auf Fachkraft-Niveau deutlich geringer als

bei den Helferinnen und Helfern. Nimmt man alle Arbeitsstellen und alle Arbeitslosen,

so kommen auf Helfer-Niveau auf 100 Arbeitsstellen 1.396 Arbeitslose. Auf Fachkraft-

Niveau sind es nur 261 Arbeitslose je 100 Arbeitsstellen.

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HerausgeberinBundesagentur für Arbeit,Regionaldirektion Nordrhein-WestfalenArbeitsmarktbeobachtung/Presse und MarketingNovember 2020www.arbeitsagentur.de