Theo-Tipps und 2016 - ithrw.uni-hannover.de · 1 Jens Riechmann Harry Noormann Frederike van...

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Philosophische Fakultät Institut für Theologie und Religionswissenschaft Abteilung Ev. Theologie Theo-Tipps und Modulverzeichnis 2016

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Philosophische Fakultät

Institut für Theologie und Religionswissenschaft

Abteilung Ev. Theologie

Theo-Tipps

und

Modulverzeichnis

2016

Inhaltsverzeichnis

1. Zuständigkeiten und Ansprechpartner ............................................................................ 2

2. Mentorat ......................................................................................................................... 3

3. Geschäftszimmer ........................................................................................................... 3

4. Die Fachschaft Evangelische Theologie ......................................................................... 4

5. Studiengänge, Abschlüsse und Besonderheiten des modularisierten Fachstudiums ...... 5

6. Studien- und Prüfungsleistungen .................................................................................... 6

6.1 Studienleistungen .................................................................................................... 7

6.2 Prüfungsleistungen.................................................................................................. 7

6.3 Modulabschluss ...................................................................................................... 8

6.4 Prüfungsrücktritt ...................................................................................................... 9

6.5 WICHTIG: Formalia zur Abfassung von Studien- und Prüfungsleistungen .............. 9

6.6 Bewertungskriterien ................................................................................................10

6.7 Plagiate ..................................................................................................................10

7. Studienberatung ............................................................................................................12

8. Praktische Tipps für Referate und Präsentationen .........................................................12

8.1 Kurzreferat/Lexikalische Kurzinformation ...............................................................12

8.2 Klassisches Referat ................................................................................................12

8.3 Didaktisiertes Referat (bevorzugte Form für angehende Lehrer/innen) ..................13

9. Formale Regeln und Standards für schriftliche Hausarbeiten (im Fach evangelische Theologie) ............................................................................................................................13

9.1 Allgemeines............................................................................................................13

9.2 Layout ....................................................................................................................13

9.3 Gliederung .............................................................................................................13

9.4 Zitieren ...................................................................................................................14

10. Wo finde ich Bücher? .................................................................................................15

10.1 Theologische Lexika ...............................................................................................15

10.2 Zeitschriften............................................................................................................16

11. Musterstudienpläne Evangelische Theologie (Stand 2015) ........................................18

11.1 Musterstudienplan Fächerübergreifender Bachelor (Erstfach) ................................18

11.2 Musterstudienplan Fächerübergreifender Bachelor (Zweitfach) ..............................19

11.3 Musterstudienplan Bachelor Sonderpädagogik (Unterrichtsfach) ...........................20

11.4 Musterstudienplan Bachelor Technical Education ..................................................21

11.5 Musterstudienplan Master Lehramt an Gymnasien (Erstfach) ................................22

11.6 Musterstudienplan Master Lehramt an Gymnasien (Zweitfach) ..............................23

11.7 Musterstudienplan Master Sonderpädagogik (Unterrichtsfach) ..............................24

11.8 Musterstudienplan Master Lehramt an berufsbildenden Schulen............................25

11.9 Zertifikatsprogramm Drittes Fach für das Lehramt an Gymnasien ..........................26

11.10 Ergänzungsstudiengang Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik .........27

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Jens Riechmann

Harry Noormann

Frederike van

Oorschot

Marco Hofheinz Friedrich Johannsen

Liebe Studierende,

als hauptamtlich lehrende Mitglieder der Abteilung

„Evangelische Theologie“ des Instituts für Theologie

und Religionswissenschaft freuen wir uns, dass Sie

sich für ein Studium bei uns entschieden haben. Wir

begrüßen Sie hiermit ganz herzlich.

Wir werden Sie in den Lehrveranstaltungen, bei den

Prüfungen, auf Exkursionen und kulturellen Veranstal-

tungen, aber auch bei allen Fragen rund um ihr Stu-

dium begleiten. Unsere Sprechzeiten finden Sie an

den Anschlagtafeln vor unseren Räumen und auf der

Homepage unseres Instituts (http:// www.ithrw.uni-

hannover.de). Auf unserer Homepage finden Sie zu-

dem alle aktuellen Informationen und Formblätter, die

Sie im Verlauf Ihres Studiums benötigen. Unser Lehr-

angebot wird erweitert durch Lehrbeauftragte und Pri-

vatdozentinnen und Privatdozenten, die hauptamtlich

anderweitig tätig sind.

Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen die Organisation

Ihres Studiums erleichtern. Sie gibt Hilfestellungen zur

Erstellung eines Semesterplanes, zur Anmeldung und

Abfassung von Prüfungs- und Studienleistungen so-

wie Informationen zu Grundsätzen wissenschaftlichen

Arbeitens. Ergänzt wird diese Broschüre durch das

Modulverzeichnis des Instituts, in dem alle Studien-

gänge, an denen unsere Abteilung beteiligt ist, unter-

gliedert in ihre Module und Mikromodule aufgelistet

sind.

Über diese Informationsmaterialien hinaus stehen wir

Ihnen alle in unseren Sprechstunden und nach per-

sönlicher Absprache zur Klärung Ihrer fachlichen und

studienorganisatorischen Probleme zur Verfügung.

Zunächst wünschen wir Ihnen an dieser Stelle einen

erfreulichen und erfolgreichen Verlauf Ihres Studiums.

Kai-Ole

Eberhardt

Vanessa Bozkurt

Linda Schwich

Jörn Neier

Monika Fuchs

Nina Rothenbusch

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1. Zuständigkeiten und Ansprechpartner

Leiter der Abteilung Ev. Theologie Prof. Dr. Marco Hofheinz [email protected]

Beratung im Studienfach Ev. Theologie (inkl. Anerkennung von Studien-/ Prüfungs-

leistungen und Fremdsprachenkenntnissen)

Dr. Jens Riechmann [email protected]

Beauftragte für das Fachpraktikum Evangelische Theologie

Vanessa Bozkurt [email protected]

Beauftrage für das berufsfeldbezogene Praktikum

Angelika Wiesel [email protected]

Bafög-Beauftragte

Prof. Dr. Harry Noormann [email protected]

Dr. Jens Riechmann [email protected]

Erasmus-Beauftragte / Austauschkoordination

Dr. Frederike van Oorschot [email protected]

Fachvertreter / Fachberater Master „Religion im kulturellen Kontext“ / Ev. Theologie

Prof. Dr. Marco Hofheinz [email protected]

Fachschaft http://www.ithrw.uni-hannover.de /ev_fach-

schaft0.html

Sekretariat

Silvia Hermerding [email protected]

Mentorat

Angelika Wiesel [email protected]

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2. Mentorat

Persönliche Begleitung - Workshops - Praktikumsangebote - Spiritualität

Das Mentorat ist ein studienbegleitendes Angebot der Evangelisch-lutheri-schen Landeskirche Hannovers zur Vorbereitung auf eure spätere Tätigkeit als Religionslehrerinnen und Religionslehrer. Als Mentorin am Institut für Theologie und Religionswissenschaft biete ich euch...

- Veranstaltungen zu praxisrelevanten Themen wie Schulgottes-dienste oder Schulseelsorge,

- Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen in kirchlichen Arbeitsfeldern,

- persönliche Beratung und Begleitung,

- Gelegenheit, den eigenen Glauben zu reflektieren und mit anderen ins Gespräch zu kommen,

- Vertiefungsangebote zu Themen des Studiums,

- Exkursionen, z.B. gemeinsam mit der Fachschaft das Erstsemesterwochenende.

Ich bin als Pastorin zu Verschwiegenheit verpflichtet und nicht an Prüfungssituationen beteiligt. In den Veranstaltungen des Mentorats könnt ihr eure eigene Position zu Themen des Studiums finden und euren persönlichen Weg gehen.

Alle Angebote findet ihr im Internet: mentorat.esg-hannover.de Kontakt: [email protected] / Telefon: 0511 – 76217280 / Mobil: 0162-6832670

3. Geschäftszimmer

Bitte die Öffnungszeiten beachten!

Montags bis Donnerstags: 09.00-12.00 Uhr

Dienstags und Donnerstags: 13.30-15.00 Uhr

Freitags geschlossen!

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4. Die Fachschaft Evangelische Theologie

(v.l.n.r. (stehend) Danilo Paap, Anja Brandt, Elin Scheel, Inken Knigge, Benedikt Adolf, Nils Düppers, Marcel Kalski / v.l.n.r. (sitzend) Nadine Golenia, Louis Janik, Angelina Weis

Liebe Studierende,

herzlich Willkommen an unserem kleinen Institut.

Wir sind die Fachschaft des Studiengangs Ev. Theologie und sind der Ansprechpartner auf

studentischer Ebene.

Bei Fragen rund ums Studium könnt Ihr euch jeder Zeit an uns wenden. Ihr findet uns unter:

http://www.ithrw.uni-hannover.de/ev_fachschaft0.html. Wir helfen gerne bei der Erstellung des

Stundenplans, der Vermittlung zwischen Dozierenden und Studenten und sorgen überdies für

ein reichhaltiges Freizeitangebot, wie gemeinsame Abendveranstaltungen, Ausflüge und

Fahrten. Semesterbegleitend finden unterschiedliche Aktionen statt. Das Sommerfest mit den

Katholiken und Religionswissenschaftlern, die Weihnachtsfeier im Dezember und natürlich die

Erstsemesterwoche bilden nur einen kleinen Teil unser Freizeitaktivitäten. Ausgangspunkt un-

serer kreativen Ideen bildet der Appelgarten, der sowohl unser studentischer Arbeitsraum, als

auch Café in der Vorlesungszeit ist.

Der Appelgarten öffnet Montags bis Donnerstags ab 10 Uhr und kann von jedem gerne genutzt

werden.

Wenn Ihr Lust habt, könnt ihr auch sehr gerne Teil unserer Fachschaft werden. Wir treffen uns

in regelmäßigen Abständen von circa 3 Wochen abends im Appelgarten.

Liebe Grüße

Eure Fachschaft

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5. Studiengänge, Abschlüsse und Besonderheiten des modulari-sierten Fachstudiums

Das Fach „Evangelische Theologie“ / „Evangelische Religion“ kann in den folgenden konse-

kutiven Studiengängen an der Leibniz Universität Hannover studiert werden:

o im konsekutiven und polyvalenten Fächerübergreifenden Bachelorstudium als Erst-fach (Umfang: 90-106 Leistungspunkte) oder als Zweitfach (Umfang: 60–66 Leis-tungspunkte),

o als Erst- und Zweitfach im Masterstudiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien (20 bzw. 45 Leistungspunkte),

o als Unterrichtsfach im Zertifikatsprogramm 3. Fach für das Lehramt an Gymnasien (Umfang: 96 Leistungspunkte),

o als Unterrichtsfach im Bachelor of Science in Technical Education (Umfang: 48 Leis-tungspunkte, Beginn ab dem 3. Studiensemester)

o als Unterrichtsfach im Masterstudiengang Master of Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Umfang: 28 Leistungspunkte),

o als Unterrichtsfach im Bachelorstudium Sonderpädagogik (Umfang: 30 Leistungs-punkte, Beginn ab dem 3. Studiensemester),

o als Unterrichtsfach im Masterstudiengang Master Education für das Lehramt Sonder-pädagogik (Umfang: 30 Leistungspunkte) und

o als Unterrichtsfach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt für Sonder-pädagogik (Umfang: 60 Leistungspunkte).

Ferner ist die Evangelische Theologie am interdisziplinären Masterstudiengang „Religion

im kulturellen Kontext“ beteiligt.

Sprachkenntnisse: Der an das BA-Studium anschließende Masterstudiengang mit dem Ziel

der Qualifikation für das Lehramt an Gymnasien setzt den Nachweis fachbezogener Grie-

chisch- und Lateinkenntnisse oder das Graecum und das Latinum voraus. Die entsprechen-

den Nachweise müssen bis zur Anmeldung für die Masterprüfung vorliegen. Studierenden,

die diesen Studienabschluss anstreben und die entsprechenden Sprachkenntnisse nicht vor-

weisen können, wird empfohlen, im BA-Studium die fachbezogenenen Sprachkenntnisse am

Institut oder Graecum und Latinum am Fachsprachenzentrum zu erwerben.

Fachdidaktik: Für die Bewerbung zu den Masterstudiengängen (Lehramt) müssen zwin-

gend alle fachdidaktischen Module abgeschlossen sein!

Grundsätzliches zur Struktur des Studiums

Das Lehrangebot in den genannten Studiengängen setzt sich aus Modulen zusammen, in de-

nen Themen und Fachgebiete zusammengefasst werden. Jedes Modul enthält eine bestimmte

Anzahl von „Mikromodulen“, die durch Kürzel identifiziert werden (z.B. „BM 1a“ für Basismodul

1a, „VM 3a“ für Vertiefungsmodul 3a, „AM 2c“ für Aufbaumodul 2c usw.). Im Laufe des Studi-

ums müssen je nach Studiengang bestimmte Module und die jeweils ihnen zugeordneten Mik-

romodule absolviert werden. Sie besuchen einzelne Lehrveranstaltungen, die einem solchen

Mikromodul entsprechen. Die Titel der konkreten Lehrveranstaltungen variieren je nach inhalt-

licher Schwerpunktsetzung von Semester zu Semester. Die Zuordnung der Lehrveranstaltun-

gen eines Semesters zu den Mikromodulen und dadurch auch zu den Modulen erfolgt im kom-

mentierten Vorlesungsverzeichnis durch Angabe des Kürzels hinter dem Titel. Lehrveranstal-

tungen werden in der Regel semesterbegleitend, d.h. zu einem bestimmten wöchentlichen

Termin, aber auch in Form von Blockveranstaltungen angeboten.

In der Regel finden die Lehrveranstaltungen in folgenden Formen statt:

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o Seminare dienen der Einführung in ein Fachgebiet oder der Vertiefung eines The-mas durch selbstständige Erarbeitung wissenschaftlicher Ergebnisse. Weiterhin wird mit den Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und der Anwendung dieser in Bezug auf den Gegenstand vertraut gemacht. In den ersten Semestern enthalten einige Se-minare Vorlesungsanteile. Insbesondere diese Seminare dienen der Vermittlung von Überblickswissen, führen ein in das Begriffsinventar und die Grundlagen eines Fach-gebietes.

o Werkstattseminare dienen der Entwicklung didaktischer Basiskompetenzen. Sie bah-nen Fähigkeiten zur Planung und Gestaltung von Lernumgebungen sowie zur Pla-nung und Reflexion von individuell gestalteten fachlichen Lernprozessen an.

o Kolloquien werden für Studierende angeboten, die sich auf eine Abschlussarbeit vor-bereiten und bieten die Gelegenheit zur Reflexion wissenschaftlicher Projekte und Arbeiten.

o Praktika: In ihnen wird die Unterrichtspraxis im Fach Evangelische Religion vorberei-tet, durchgeführt und reflektiert. Praktika sollen auch dazu anleiten, die Studienin-halte im Hinblick auf die Herausforderungen der Berufspraxis zu reflektieren und Fra-gestellungen und Schwerpunkte für das Studium zu präzisieren.

o Exkursionen werden im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung oder als eigenstän-dige Lehrveranstaltung angeboten, um eine Thematik sachlich und/oder didaktisch durch eigene Anschauung zu erschließen oder zu vertiefen und die Kommunikation untereinander zu fördern. (Im FüBa sind vier Exkursionstage zu belegen.)

o Projekte können insbesondere das interdisziplinäre Lernen fördern oder Themen der wissenschaftlichen Ausbildung mit der Berufspraxis verknüpfen. Sie fördern Fähig-keiten zur selbstständigen und kooperativen Bearbeitung von Themen.

Neben den angebotenen Lehrveranstaltungen der Evangelischen Abteilung stehen den

Studierenden auch die Angebote der Abteilung Katholische Theologie offen. Studienleistun-

gen aus den Abteilungen Katholische Theologie und Religionswissenschaft können nach den

Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden. Prüfungsleistungen müssen

in der Abteilung Evangelische Theologie erbracht werden.

6. Studien- und Prüfungsleistungen

Jedes Modul wird mit jeweils einer Studienleistung und einer Prüfungsleistung abgeschlossen.

Sie werden in den Lehrveranstaltungen (Mikromodulen) des jeweiligen Moduls erbracht (vgl.

Beschreibungen im Modulkatalog). Für den Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen

werden Leistungspunkte (LP) nach dem ECTS-System vergeben (European Credit Transfer

System).

ECTS-Punkte beschreiben den Arbeitsaufwand, den Studierende bei erfolgreicher Teilnahme

an der jeweiligen Lehrveranstaltung/dem jeweiligen Modul erbringen müssen. Ein Leistungs-

punkt entspricht ca. 30 Arbeitsstunden (workload). Der Arbeitsaufwand für die jeweiligen Stu-

dien- und Prüfungsleistungen ist in den für das Modul ausgewiesenen LP enthalten.

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6.1 Studienleistungen

Studienleistungen können sein:

1. Kleinere schriftliche Seminararbeit

2. Referat / Präsentation

Zu 1: Unter Seminararbeiten werden alle kleineren schriftlichen Beiträge von 5–7 Seiten verstanden (wie z.B. Essay, Protokoll, kleine Hausarbeit, Rezension, Projektbericht, Dokumentation, Recherche, Lerntagebuch oder Lernposter).

Zu 2: Ein Referat (oder eine Präsentation) umfasst: o die adressatenorientierte, methodisch durchdachte Darstellung und Vermittlung einer

Aufgaben- bzw. Themenstellung aus dem Arbeitszusammenhang der Lehrveranstal-tung. Dies kann als Vortrag, Diskussionsimpuls und in einer anderen Form unter Ein-beziehung und Aktivierung der Teilnehmer/-innen erfolgen (ggf. auch als Präsentation, die eine systematische und strukturierte mediale Bearbeitung und Darbietung von fach-spezifischen Themenstellungen/Inhalten umfasst).

o eine schriftliche Ausarbeitung des Referates (oder der Präsentation) unter Einbezie-hung und Auswertung einschlägiger Literatur im Umfang von 5–7 Seiten.

Die möglichen Studienleistungen werden in Absprache mit den Lehrenden zu Beginn der Lehr-

veranstaltung festgelegt. Studienleistungen können auf Wunsch der Studierenden benotet

werden; die Bewertungen gehen nicht in die Noten der Prüfungsleistungen ein. Studienleis-

tungen müssen mindestens bestanden sein.

Studienleistungen können sowohl individuell als auch in Teamarbeit oder in Kleingruppen von

in der Regel bis zu drei Personen erarbeitet werden, sofern die Gleichwertigkeit und Kennt-

lichkeit der individuellen Beiträge gesichert ist.

Die thematische Verknüpfung einer Studienleistung mit einer Prüfungsleistung ist zulässig.

6.2 Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen können sein: 1. Klausur

2. Mündliche Prüfung

3. Hausarbeit

4. Referat

5. Präsentation

Zu 1 und 2: In einer Klausur/einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie erlerntes Überblickswissen sowie die fachspezifischen Methoden und Termini anwenden können, um in begrenzter Zeit Sachverhalte nachvollziehen, Probleme ana-lysieren und diskutieren sowie Lösungswege aufzeigen zu können.

Zu 3: Eine Hausarbeit ist eine selbstständige, schriftliche Bearbeitung einer fachspezifi-schen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung, die 10–12 Seiten umfasst. Sie ist streng nach wissenschaftlichen Standards zu verfassen (s. Kap. 5 der Theo-Tipps).

Zu 4 und 5: Eine Präsentation (ca. 20 min.) und ein Referat (ca. 45–60 Min.) umfassen: a) die adressatenorientierte, methodisch durchdachte Darstellung und Vermittlung einer

Aufgabenstellung aus dem Arbeitszusammenhang der Lehrveranstaltung in Vortrag, Diskussionsimpulsen und anderen Formen der Aktivierung der Teilnehmer/-innen (ggf. auch in Form einer Präsentation, die eine systematische und strukturierte mediale Be-arbeitung und Darbietung von fachspezifischen Themenstellungen/Inhalten unter Ver-wendung entsprechender Software und/oder Präsentationsformen beinhaltet).

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b) eine schriftliche Ausarbeitung des Referates (oder der Präsentation) unter Einbezie-hung und Auswertung einschlägiger Literatur im Umfang von ca. 10 Seiten.

Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend, in der Regel im letzten Drittel einer Lehr-veranstaltung und nach Abschluss der Vorlesungszeit, erbracht. Studien- und Prüfungsleistungen müssen innerhalb eines Moduls in getrennten Veranstaltun-gen erbracht werden!

6.3 Modulabschluss

Für den Abschluss eines Moduls sind folgende Leistungen zu erbringen:

o Die erforderliche Studienleistung muss nachgewiesen werden. Form und Inhalt dieser Leistung wird zu Beginn des Semesters mit dem Lehrenden vereinbart.

o Die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (höchstens zwei entschul-digte Fehlsitzungen pro Lehrveranstaltung) ist die zweite Voraussetzung für die Be-scheinigung der Leistungspunkte.

o Die nach Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung muss erbracht werden.

Die Noten für die Prüfungsleistungen werden dem Akademischen Prüfungsamt durch die Prü-

fenden übermittelt und von diesen entweder durch Aushang am Schwarzen Brett oder im Zu-

sammenhang mit der Besprechung der Leistung bekanntgegeben. Die Leistungspunkte wer-

den den Studierenden durch die Lehrenden der jeweiligen Lehrveranstaltungen bescheinigt;

die Bescheinigungen sind durch die Studierenden dem Akademischen Prüfungsamt

vorzulegen. Die notwendigen Formulare sind im Geschäftszimmer des Instituts oder auf der

Homepage des Akademischen Prüfungsamtes und des Instituts für Theologie und Religions-

wissenschaft erhältlich (http://www.uni-hannover.de/pruefungsamt/ pruefungen.html und

http://www.ithrw.uni-hannover.de). In die Abschlussnote geht die Prüfungsnote eines Moduls

gewichtet nach der zugehörigen Anzahl der Leistungspunkte ein.

Wichtig: Man muss sich für Modulprüfungen, die in Form von Klausuren und mündlichen

Prüfungen erfolgen, innerhalb der festgelegten Meldefristen beim Akademischen Prüfungs-

amt anmelden.

Die Meldefristen sind dem Schwarzen Brett des Instituts und den Bekanntmachungen des

Akademischen Prüfungsamts zu entnehmen, die u.a. auf der Homepage des Prüfungsamtes

einzusehen sind (http://www.uni-hannover.de/pruefungsamt/pruefungen.html). Auf dieser wer-

den auch die Formulare für die Prüfungsanmeldung sowie für den Nachweis der Studienleis-

tungen zum Herunterladen bereitgestellt. Weiterhin werden hier und am Schwarzen Brett des

Instituts die Termine für den Prüfungs- bzw. Bearbeitungszeitraum veröffentlicht. Folgende

Personen sind Ansprechpartner im Akademischen Prüfungsamt:

o Gabriele Chaborski-Reuter [email protected] o Julia Koziol [email protected] o Florian Bauer [email protected] o Björn Golinski [email protected]

Ansprechpartnerin für Master Religion im kulturellen Kontext ist:

o Lena-Marie Frister [email protected]

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Musterstudienpläne

Es gibt für jeden Studiengang Musterstudienpläne, die Auskunft darüber geben, in welchem

Fachsemester welches Modul belegt werden sollte (vgl. Kap. 7, S. 18ff). Wichtig ist es in die-

sem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass sich die Module in den unterschiedlichen Stu-

diengängen aus verschiedenen Mikromodulen zusammensetzen. Bei Kollisionen mit Pflicht-

modulen anderer Fächer kann sich der Plan verschieben. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen

Kontakt mit der Fachberatung des Instituts (Jens Riechmann) auf.

6.4 Prüfungsrücktritt

Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist sowohl der/dem Prüfenden (bei mündlichen Prü-

fungen und Klausuren auch dem Akademischen Prüfungsamt) rechtzeitig anzuzeigen, d.h. im

Falle einer Hausarbeit deutlich vor dem Ende der Bearbeitungszeit und im Falle von Klausuren

und mündlichen Prüfungen deutlich vor deren Beginn. Kann eine Prüfung aufgrund von Krank-

heit nicht abgelegt werden, ist ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt vorzulegen.

6.5 WICHTIG: Formalia zur Abfassung von Studien- und Prüfungsleis-tungen

1. Prüfungsleistungen: Grundsätzlich gilt, dass Prüfungsleistungen, bevor sie beim Akademi-schen Prüfungsamt angemeldet werden, der/dem Prüfenden anzuzeigen sind.

Hausarbeiten bzw. die schriftlichen Anteile anderer Prüfungsleistungen haben den übli-chen wissenschaftlichen Formalia zu entsprechen (siehe „Regeln zum wissenschaftlichen Zitieren“, abrufbar unter: http://www.ithrw.uni-hannover.de/ev_studium.html). Ihr Umfang kann der fachspezifischen Anlage der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs oder dem Modulkatalog der Abteilung Evangelische Theologie entnommen werden und ist unbedingt einzuhalten. Darüber hinaus sind solche Arbeiten mit einem Deckblatt zu versehen, das folgende Angaben zu enthalten hat:

o Ort, an dem die Prüfung erbracht wird (Leibniz Universität Hannover – Philosophi-sche Fakultät – Institut für Theologie und Religionswissenschaft);

o Name und Matrikelnummer der/des zu Prüfenden sowie Benennung des Semes-ters, in dem die Leistung erbracht wird – ggf. Lehrveranstaltung, in deren Kontext die Leistung entstanden ist;

o Name der/des Prüfenden; o Studiengang und Bezeichnung des mit der Prüfung abzuschließenden Moduls; o Thema der Arbeit; o Adresse, Mailadresse oder Telefonnummer der/des zu Prüfenden; o grundsätzlich ist auch anzugeben, dass es sich um eine Prüfungsleistung handelt.

Die Arbeit schließt mit einer Plagiatserklärung, die mit Datum versehen und unterschrie-ben werden muss (siehe 2.7.)

Mündliche Prüfungen dauern je nach Modul zwischen 20 und 30 Minuten (inklusive Fest-setzung der Note) und beziehen sich auf zwei unterschiedliche Teilthemen des mit der Prüfung abzuschließenden Moduls. Im Zusammenhang mündlicher Prüfungen ist grund-sätzlich Folgendes zu beachten:

o Der Prüfungstermin ist von den Studierenden selbst nach der Anmeldung beim Prüfungsamt mit dem jeweiligen Erstprüfer mindestens vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes festzulegen. Er hat in dem vom Akademischen Prüfungs-amt festgesetzten Prüfungszeitraum zu liegen.

o Die/der Erstprüfende bestimmt die/den Zweitprüfende/n bzw. die/den Protokollie-rende/n.

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o Die Themen der Prüfung sind mindestens drei Wochen vor der Prüfung mit der/dem Erstprüfenden abzustimmen.

o Mindestens drei Tage vor der Prüfung ist der/dem Prüfenden ein Konzeptpapier der Prüfung einzureichen, das folgende Angaben enthält:

Datum und Uhrzeit der Prüfung;

Name und Matrikelnummer der/des Studierenden bzw. zu Prüfenden sowie Benennung des Semesters, in dem die Leistung erbracht wird – ggf. Kon-text der Lehrveranstaltung, in dem die Leistung erbracht wird;

Name der/des Prüfenden;

Studiengang und Bezeichnung des mit der Prüfung abzuschließenden Mo-duls;

Adresse, Mailadresse oder Telefonnummer der/des zu Prüfenden;

eine Gliederung des Themas / der Themen (nach Absprache auch The-sen);

die zur Vorbereitung verwendete Literatur.

2. Studienleistungen: Studienleistungen werden in Art und Umfang zu Beginn des Semesters mit dem jeweiligen Lehrenden persönlich abgesprochen. Falls diese kleine schriftliche Leistungen beinhalten, haben sie den formalen Anforderungen der Theo-Tipps (siehe Ka-pitel 5) zu entsprechen. Zudem ist auf einem gesonderten Deckblatt zu verzeichnen, dass es sich um eine Studienleistung handelt. Weiterhin enthält dieses Deckblatt alle Angaben, die auch das Deckblatt schriftlicher Prüfungsleistungen (siehe oben) zu enthalten hat.

6.6 Bewertungskriterien

Die Bewertung erfolgt – je nach Prüfungsart und Umfang unterschiedlich gewichtet – nach

folgenden Kriterien:

o Informationsgehalt der Leistung; o Eingrenzung sowie Verortung des Themas und Strukturierung; o Beherrschung der formalen Regeln (bezogen auf Zitation und Struktur wissen-

schaftlicher Arbeiten, aber auch bezogen auf Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion);

o sprachliche Präzision (Stil und Ausdruck bzw. begriffliche Klarheit); o Verhältnis von deskriptiven und reflexiven Anteilen; o Kohärenz der Gedankenführung und Grad der Urteilsfähigkeit; o Art der Darbietung (bei mündlicher Präsentation etwa Methodenwechsel und Me-

dieneinsatz, aber auch Aktivierung der Zuhörer).

6.7 Plagiate

Ein Plagiat ist nicht nur die unmarkierte und vorsätzliche Wiedergabe fremder Gedanken und

das unbelegte Kopieren fremder Texte. Es ist auch ein Plagiat, wenn Sie die Struktur und

Argumentationsform eines fremden Textes übernehmen und nur einzelne Wörter durch Syno-

nyme ersetzen oder Sätze, Zeilen, Wörter innerhalb eines Zitates auslassen. Dabei ist es ohne

Belang, aus welcher Art von Quelle (z.B. Buch, Internet) die fremden Ideen oder Worte stam-

men.

In keinem Fall genügt es, in einer Fußnote oder Quellenangabe auf solche Passagen zu ver-

weisen, als hätten Sie nur die Idee, nicht aber die Satzstruktur und den Gedankengang vom

zitierten Autor übernommen. Wenn festgestellt wird, dass sich Ihre Arbeit argumentativ und

sprachlich eng an einen anderen (oder mehrere andere) Text(e) anlehnt, liegt ein Täuschungs-

versuch vor und die (Teil-) Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden.

Wenn Sie einen Gedankengang aus der Sekundärliteratur wiedergeben, formulieren Sie ihn

in Ihren eigenen Worten. Auf dieser Basis genügt dann eine Fußnote, die auf die Quelle ver-

weist.

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Hier ein Beispiel für falsches und richtiges Vorgehen – anhand einer Referenz aus TILLICH,

PAUL: Prinzipien des Protestantismus (1942). In: ders.: Gesammelte Werke Bd. VII. Schrif-

ten zur Theologie I: Der Protestantismus als Kritik und Gestaltung. Hrsg. v. Renate Albrecht,

Stuttgart 1962, 133-140:

Zitat: „Religion, Christentum und Protestantismus haben eines gemeinsam, eine Zweideutigkeit, die im Wesen der Gottesidee begründet ist. Religion hat zu tun mit Gott, was immer „Gott“ für eine spezi-elle Religion bedeuten mag. Wie die Religion verkündet, übersteigt aber Gott jegliche menschliche Möglichkeit und damit auch die Religion.“ (Tillich 1962, 133)

Plagiat: Die Gemeinsamkeit von Religion, Christentum und Protestantismus besteht in der Ambivalenz des Gottesgedankens. Was immer „Gott“ sein mag, Gott steht im Mittelpunkt von Religion. Nach dem Selbstverständnis der Religion übersteigt Gott die Möglichkeiten des Menschen und kann deswe-gen auch von der Religion nicht ganz erfasst werden.

Korrekter Verweis: Wie Paul Tillich schreibt, ist jede Religion auf Gott oder die Transzendenz bezogen, ohne dass das menschliche Erkennen diesen Bereich gänzlich erfassen kann. Auch religionsgeschichtliche For-schung - z.B: Mircea Eliade, die „Geschichte der religiösen Ideen“ – belegt, dass das „Wesen der Gottesidee“ diese „Zweideutigkeit“ enthält. (Vgl. Tillich 1962, 133).

Erklärung (muss jeder Studien-und Prüfungsleistung beigefügt werden)

Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine ande-

ren als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe, und dass ich mit der Über-

prüfung meiner Arbeit durch elektronische Plagiatserkennungsprogramme einverstanden bin.

Ja 0 Nein 0 (BITTE ANKREUZEN)

_________________________ __________________________________ Datum Unterschrift

DAS PLAGIAT – Rechtliche Grundlagen

Auszüge aus den Prüfungsordnungen 2009 der polyvalenten Bachelor – und der Lehramts-Master-Studiengänge. § 18 – Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Beim Versuch, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ bewertet. Das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel nach Klausurbeginn ist stets ein Täuschungsversuch. (2) Wer sich eines Ordnungsverstoßes schuldig macht, kann von der Fortsetzung der betreffen-den Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ bewertet. § 14 – Studien – und Prüfungsleistungen (26) Bei der Abgabe von schriftlichen Prüfungs – bzw. Teilprüfungsleistungen ist schriftlich zu versi-chern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden und alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind. § 4 – Bachelorarbeit/Masterarbeit

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(1) Bei der Abgabe der Bachelorarbeit/Masterarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wur-den, als solche kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prü-fungsbehörde vorgelegen hat.

(Stand dieser Information: Januar 2010)

7. Studienberatung

Bei Fragen zu Aufbau und Planung des Studiums, bei auftretenden Schwierigkeiten, bei Problemen mit Prüfungen und besonderen Belastungen zögern Sie nicht, sich von den Lehrenden der Abteilung beraten zu lassen. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

8. Praktische Tipps für Referate und Präsentationen

Kriterium bei allen Varianten:

Die (schriftliche!) Form des Referats soll für die Zuhörer gewährleisten, den wesentlichen In-

halt, Hauptthesen und offene/kontroverse Probleme des Themas bzw. der herangezogenen

Literatur auch in zeitlichem/sachlichem Abstand wieder abzurufen.

Es handelt sich im Folgenden um eine Typen-Charakterisierung; in der Praxis überwiegen

Mischformen. Für alle Formen kann folgendes Gliederungsschema hilfreich sein:

o Darlegung des Gegenstandes und der Fragestellung unter Berücksichtigung der ab-gesprochenen Literatur (WAS?),

o Einordnung des gewählten Themas in den Zusammenhang der Lehrveranstaltung (WESHALB HIER?),

o Strukturierung des Themas nach Problemaspekten, Arbeitsschritten, methodischem Vorgehen (WIE?) und

o Sicherung von Ergebnissen/Thesen, und zwar sowohl der unstrittigen Auffassungen sowie kontrovers oder offen gebliebener Fragen (WIE WEITER?).

8.1 Kurzreferat/Lexikalische Kurzinformation

Das Kurzreferat stellt das Interesse an knapper und übersichtlicher Information über einen Text/

ein Problem in den Vordergrund. Es verzichtet auf systematisierende Einordnung und Wertung.

Der für wesentlich erachtete Inhalt eines Beitrages wird anhand von Stichworten, Exzerpten

und Schlüsselzitaten vorgetragen, so dass (anders als in einer Zusammenfassung oder In-

haltsangabe) zentrale Thesen und Aussagen nachvollzogen werden können.

8.2 Klassisches Referat

Das auf mündlichen Vortrag angelegte Referat soll ein thematisch-problembezogenes Kom-

munikationsgeschehen eröffnen und strukturieren. Der mündliche Vortrag soll auf Erkenntnis-

gewinn der Zuhörer/innen angelegt sein und sie zu einem Diskurs anregen:

1. Fragestellung/Problem so formulieren, dass die Bereitschaft der Zuhörer/innen ge-weckt und gefördert wird, sich auf die Thematik „einzulassen“, evtl. alternative Bear-beitungsschritte oder Hypothesen kenntlich machen. Hinweise auf Gesichtspunkte der Materialauswahl, auf die zeitliche/methodologische/positionelle Einordnung der herangezogenen Literatur. Hörer/innen über die eigene Vorgehensweise unterrichten.

13

2. Fokussierende Reduktion der Problembearbeitung bzw. des Textinhaltes, Herausstel-lung/Klärung der wichtigsten Begriffe und Argumentationslinien. Wichtig wiederum: Arbeits- und Gedankenschritte müssen für Hörer/innen transparent bleiben, evtl. Wie-derholungen oder Rückverweise können helfen. Sekundäre Argumentationsstränge, Exkurse werden vernachlässigt.

3. Zentrale Hypothesen herausstellen (evtl. Extrablatt), kritische Anfragen und Beden-ken festhalten, Diskussionsanstöße formulieren.

8.3 Didaktisiertes Referat (bevorzugte Form für angehende Lehrer/innen)

Wie unter 4.2, aber mit analytischen, diskursiven und illustrativen Hilfsmitteln unter der Leitfrage:

„Welche methodischen Hilfen kann ich den Teilnehmern/innen anbieten, um sie auf meinen

Informationsstand zu heben und sie zur Auseinandersetzung mit dem Vorgetragenen heraus-

zufordern?“

o Tafelskizzen oder Overheadfolien für Gliederung; o Verwendung von Zeichen(!?___//), Piktogrammen; o Zusammenfassung, Schlüsselzitate, Merksätze; o den Inhalt mit Erfahrungen anreichern, Beispiele anführen, illustrieren; o begrenzte Arbeitsaufträge an die Gruppe; o Mind-mapping: Organogramm (schaubildliche Darstellung) zum Textgewebe; o Powerpoint-Folien/-präsentation; o Fragen, Einwände, Stellungnahme formulieren/zur Diskussion stellen (wenn hilfreich,

auch provokant);

9. Formale Regeln und Standards für schriftliche Hausarbeiten (im Fach evangelische Theologie)

9.1 Allgemeines

Schriftliche Hausarbeiten/Seminararbeiten werden in Absprache mit dem/der Lehrenden zu

einer Fragestellung/einem Problemaspekt der jeweiligen Lehrveranstaltung bzw. des Moduls

verfasst. Die Arbeit soll wenigstens 10–12 maschinenschriftliche Druckseiten (zuzüglich Deck-

blatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie Anhang und Plagiatserklärung) umfassen. In der

Regel sollte eine Monographie die Grundlage der Ausarbeitung abgeben, zu der ergänzend

weitere Literatur (häufig Zeitschriftenbeiträge) hinzugezogen wird. Es gilt die neue Recht-

schreibung nach dem Stand von August 2006.

9.2 Layout

o Ränder (in cm): oben 2, unten 2, rechts 2, links 2,5 – 3,5 o Schriftart: Times New Roman o Schriftgröße 12 o Zeilenabstand 1,5 o Fußnoten bitte am Seitenende

9.3 Gliederung

o Gliederungspunkte nach dem Dezimalsystem verfassen, also 1., 1.1, 1.1.1 etc. o Titelblatt (Verfasser/in mit Anschrift/Tel., E-Mail, Thema, Seminar- und Modulbezei-

chung, Semester, Dozent/in, Prüfungsleistung/Studienleistung, Studiengang) o Inhaltsverzeichnis

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o Einleitung (kurze Begründung und Eingrenzung des Themas, Erläuterung zum me-thodischen Vorgehen und Aufbau der Arbeit, ggf. Hinweise zur Quellen- und Litera-turlage, zentrale Fragestellung der Arbeit)

o Hauptteil (untergliedern!) o Zusammenfassung/Resümee/Reflexion/Ausblick o Literaturverzeichnis o Ggf. Anhang (mit römischer Seitenzählung) o unterschriebene Plagiatserklärung (wörtlich zu finden in Kapitel 2.7 dieser Theo-

Tipps)

Überschriften von Kapiteln und Abschnitten werden sachlich auf den nachfolgenden Inhalt

hin formuliert, also nicht: „Hauptteil“ oder „Religiöse Bildung“, sondern z.B.: „Das Verständnis

von religiöser Bildung in der EKD-Denkschrift ‚Maße des Menschlichen‘ von 2003“.

Abkürzungen werden nach dem internationalen Abkürzungsverzeichnis für Theologie und

Grenzgebiete vorgenommen. Sie können im Abkürzungssonderband der TRE 21994 (Theo-

logische Realenzyklopädie) nachgeschlagen werden. Die wichtigsten Abkürzungen finden

sich auch im LexRp Bd. 2, Sp. 2283ff (Lexikon der Religionspädagogik, hg. von Mette,

Norbert/Rickers, Folkert, Neukirchen-Vluyn 2001).

Didaktische Arbeiten benötigen eine abweichende Gliederungsstruktur. Arbeiten über ein

ausgewähltes Unterrichtsthema folgen in der Gliederung des Hauptteils einem im Seminar

besprochenen gängigen Raster für ausführliche, schriftliche Unterrichtsentwürfe. Man orien-

tiere sich an der Gliederung, die er/sie in der Schulpädagogik bzw. in Praktika angewendet hat

(vgl. Christine Lehmann: Unterrichtsvorbereitung – ein didaktischer Denkprozess. In:

Noormann, Harry/Becker Ulrich/Trocholepczy, Bernd (Hg.): Ökumenisches Arbeitsbuch Reli-

gionspädagogik, Stuttgart 32007; Meyer, Hilbert: Leitfaden zur Unterrichtsvorbereitung,

Bielefeld 121999 oder: Kretschmer, Horst/ Stary, Joachim: Schulpraktikum. Eine Orientie-

rungshilfe zum Lernen und Lehren, Berlin 1998).

Wichtig:

o Unterrichtsideen sind nur gut, wenn sie begründet werden. o Wichtiger als Verlaufsschemata für ein Dutzend Stunden ist eine in sich stimmige

Umrissplanung, die das Unterrichtskonzept erkennen lässt. Zur Konkretion ggf. eine Verlaufsplanung zu „Schlüsselstunden“ (Einführungsstunde, Stunde aus dem Mittelteil, Abschlussstunde) oder zu einer Teilsequenz.

o Es handelt sich um eine Planung für „Religion“: Verdeutlichen Sie, auf welche reli-gionspädagogischen Autor/innen bzw. Konzepte Sie sich stützen!

9.4 Zitieren

Es gilt der Grundsatz: Alles, was nicht von mir stammt, sondern wörtlich oder sinngemäß

anderen Quellen entnommen ist, muss so belegt werden, dass ein Leser die Herkunft zuver-

lässig identifizieren kann.

Die Anleitung zum wissenschaftlichen Zitieren kann unter dem Link „Zitationsregeln“ unter

http://www.ithrw.uni-hannover.de/ev_studium.html abgerufen werden.

15

Achtung: Aus dem Internet bezogene Quellen und Informationen sind sorgfältig zu prüfen und

entsprechend der Anleitung anzugeben.

Warnung: Lassen Sie sich nicht dazu verführen, Passagen und fertige Arbeiten aus dem In-

ternet zu kopieren und unautorisiert zu verwenden. Plagiate erfüllen den Betrugstatbestand!

Zögern Sie nicht die Lehrenden zu fragen, wenn Sie unsicher sind, wie ein Werk zu zitieren ist.

10. Wo finde ich Bücher?1

Eine Führung durch die örtlichen Bibliotheken ist zu Studienbeginn unbedingt erforderlich.

Dort werden Fragen beantwortet wie:

Wie, wann und wie lange kann ich Bücher ausleihen? Welche Bücher sind nicht ausleihbar

(Präsenzbestand)? Wo stehen wichtige theologische Lexika, Handbücher, Quellenausgaben

und andere Standardwerke, Fachzeitschriften etc. (in der Regel nicht ausleihbar)? Wo werden

die jeweils aktuellen Nummern der Fachzeitschriften aufbewahrt? Wie lange kann ich, auch

außerhalb der Ausleihzeiten, in der Bibliothek arbeiten? Wo kann man fotokopieren?

Wo sind am Studienort oder in der Umgebung weitere Bibliotheken mit theologischer Literatur

(kirchliche Bibliotheken, Landesbibliotheken etc.)? Wie funktionieren die Fernleihe und die ‚Di-

gitale Bibliothek’, die ich auch vom heimischen Computer aus benutzen kann?

In jeder Lehrveranstaltung werden Sie Literaturhinweise bekommen, auch Hinweise darauf,

welche Bücher es sich anzuschaffen lohnt. Ohne eine private kleine Fachbibliothek kann man

kaum studieren. Dafür müssen Sie schon bereit sein, etwas zu investieren; Fachbücher sind

wegen der vergleichsweise geringen Auflagen in der Regel nicht billig. Antiquariate sind emp-

fehlenswert. Standardwerke gibt es häufig auch als preiswerte Studienausgaben.

10.1 Theologische Lexika

In den folgenden Fachlexika finden Sie systematisch strukturierte Artikel von ausgewiesenen

Fachleuten zu allen Bereichen der Theologie. Wenn Sie ein Stichwort vermissen, können Sie

mit Hilfe der Register herausfinden, ob Sie unter anderen Stichwörtern die Informationen fin-

den können. Die Lexikonartikel dienen einer (ersten) Orientierung über ein Thema sowie der

Information über unbekannte Begriffe, Sachverhalte und Personen, auf die Sie während der

Arbeit stoßen. Darüber hinaus sind die Lexika ein unentbehrliches Hilfsmittel zum Bibliogra-

phieren, d.h. zum Finden relevanter Literatur für ein Thema. Nahezu alle Lexikonartikel ent-

halten umfangreiche Literaturhinweise.

1) Das umfangreichste theologische Lexikon ist: Gerhard Krause, Gerhard Müller u.a. (Hg.): Theologische Realenzyklopädie (TRE), BerlinINew York 1977ff. Die meist sehr detaillierten Artikel umfassen mitunter hundert Seiten. Es umfasst 36 Bände (bis zum Buchstaben Z), ein Abkürzungssonderband (vgl. oben) sowie Registerbände für die Bände 1–17, 1–27 und 28-36. Es gibt alle 36 Bände auch als Studienausgabe.

1 Die folgenden Hinweise sind entnommen aus Schneider, Thomas Martin: Allgemeine Einführung.

In: Heiligenthal, Roman/Schneider, Thomas Martin (Hg.): Einführung in das Studium der Evangeli-schen Theologie, Stuttgart 22004, 17f.

16

Die „Theologische Realenzyklopädie“ ist auch online zugänglich: www.tre.de

2) Wesentlich kürzer ist die gegenwärtig in vierter (vollständig neu bearbeiteter) Auflage erschienene „RGG“: Hans Dieter Betz u.a. (Hg.): Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Auf-lage (RGG4), 8 Bände und Registerband, Tübingen 1998ff. Auch zur 4. Auflage der RGG liegt mittlerweile eine kostengünstige Studienausgabe vor. Zum Teil immer noch sehr nützlich und als preiswerte Studienausgabe sowie als elektronische Ausgabe auf CD-ROM erhältlich ist die dritte Auflage: Kurt Galling (Hg.), Die Religion in Ge-schichte und Gegenwart, 3. Auflage (RGG3), 6 Bände und Registerband, Tübingen 1957– 1965.

3) Grundlegende Informationen vermittelt auch: Erwin Fahlbusch u.a. (Hg.): Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale Theologi-sche Enzyklopädie, 4. Auflage (EKL4), 4 Bände und Registerband, Göttingen/Zürich 1986–1997.

Bei diesem Lexikon, das auch in englischer Sprache erscheint, befinden sich die Arti-kel zu Personen im Registerband (Bd.5).

4) Das grundlegende katholisch-theologische Lexikon ist: Walter Kasper u.a. (Hg.): Le-xikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage (LThK3), 10 Bände und Registerband, Freiburg i.B. 1993–2001. Auch hier kann es sinnvoll sein, die ältere zweite Auflage noch zu benutzen (14 Bände einschließlich Registerband und dreier Bände zum Zweiten Vatikanischen Konzil, 1957–1968; 21986).

5) Ein preiswertes kleines Nachschlagewerk ist: Erwin Fahlbusch (Hg.): Taschenlexikon Religion und Theologie, 4. Auflage (TRT4), 5 Bände, Göttingen/Zürich 1983.

6) Ein für Religionspädagogen als Nachschlagewerk und Literaturquelle geeignetes Le-xikon ist: Mette, Norbert/Rickers, Folkert (Hg.): Lexikon der Religionspädagogik, 2 Bände, Neukirchen-Vluyn 2001 (auch als CD-Rom).

7) Als religionspädagogisches Lexikon online verfügbar ist: WiReLex: https://www.bibel-wissenschaft.de/wirelex/wirelex/

10.2 Zeitschriften

1) Besprechungen von neu erschienenen Büchern aus allen Bereichen der Theologie (siehe unter www.bibli.com) findet man in der 1876 begründeten, monatlich erschei-nenden Theologischen Literaturzeitung (ThLZ), Leipzig (derzeit hg. v. Ingolf U. Dalferth u.a.).

2) Einen Überblick über die Entwicklung des kirchlichen Lebens vermittelt das Kirchli-che Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland (KJ), Gütersloh (der-zeit hg. v. Hermann Barth, Wolf-Dieter Hauschild u.a.).

3) Ein Verzeichnis der aktuell lieferbaren theologischen Literatur, das in Fachbuchhand-lungen kostenlos erhältlich ist, gibt die Arbeitsgemeinschaft Theologischer Verlage jährlich unter dem Titel heraus: Theologie + Gemeinde. Ein ökumenisches Litera-turverzeichnis für Studium und Wissenschaft, für Kirche und Spiritualität, Gü-tersloh. Dieser Katalog ist auch im Internet zu finden unter: www.theologie-und-ge-meinde.de.

17

4) Ein ebenfalls jährlich erscheinendes und ebenfalls kostenloses Verzeichnis Religi-onspädagogik. Lehr- und Arbeitsmittel für Schule und Gemeinde kann man auch anfordern beim Verlagsring Religionsunterricht, Informationsstelle, Postfach 10 06 48, 51406 Bergisch Gladbach, Fax 07821/9339030.

5) Elektronische Literatur- und Informationsrecherchen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die wichtigste Suchmaschine, um zu einem Suchbegriff Zeitschriftenarti-kel zu finden, ist der Index Theologicus. Dieser ist frei im Internet verfügbar http://www.ixtheo.de/ und findet sich auch in den Datenbanken der UB.

6) Die zentrale Bildungseinrichtung der EKD, das Comenius-Institut in Münster, be-treut eine umfängliche Datenbank mit religionspädagogischer Literatur und Unter-richtsentwürfen. Literaturrecherchen sind möglich unter www.comenius.de oder auf entsprechenden CD-Roms zu Beiträgen in Fachzeitschriften, Datenbanken über Re-ligions-Schulbuchwerke und Unterrichtsentwürfe. Eine Orientierung über fachlich einschlägige Internetadressen bietet die religions-pädagogische Internetplattform der EKD www.rpi-virtuell.de.

7) Überregionale Fachzeitschriften o Zeitschrift für Pädagogik und Theologie. Der Evangelische Erzieher, 6 Hefte

jährlich im Diesterweg-Verlag Frankfurt/M. (35 Euro zzgl. Versand). o TheoWeb. Zeitschrift für Religionspädagogik ist abzurufen unter:

http://www.theo-web.de/ o rhs – Religionsunterricht an höheren Schulen, erscheint zweimonatlich im Pat-

mos-Verlag, Düsseldorf (Studentenabo 23,50 Euro); o entwurf. Religionspädagogische Mitteilungen, 4 Hefte jährlich im Friedrich-

Verlag, Seelze (Einsteigerabo für Studierende 40,60 Euro; vgl. www.entwurf-on-line.de);

o Katechetische Blätter – Zeitschrift für Religionsunterricht, Gemeindekate-chese, kirchliche Jugendarbeit (kath), 6 Hefte jährlich im Kösel-Verlag, Mün-chen (Studentenabo 37,20 Euro);

o Religion heute, erscheint vierteljährlich im Friedrich-Verlag, Seelze (52 Euro). o Auf Anfrage kostenlos zu beziehen: Loccumer Pelikan. Religionspädagogi-

sches Magazin für Schule und Gemeinde. Hg. vom Religionspädagogischen Institut Loccum (www.rpi-loccum.de).

18

11. Musterstudienpläne Evangelische Theologie (Stand 2015)

11.1 Musterstudienplan Fächerübergreifender Bachelor (Erstfach)

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.

Basismodul 1:

Theologie als Wissen-

schaft - Grundlagen

(8 LP)

Vertiefungsmodul 1:

Kategorien Biblischer

Theologie - AT

(9 LP)

Vertiefungsmodul 3:

Kategorien Systemati-

sche Theologie und

Ethik

(9 LP)

Aufbaumodul 1: Theo-

logie im Kontext I -

Ökumene

(6 LP)

Bachelorarbeit im Erst-

fach

(8 LP)

Kolloquium (2 LP)

Basismodul 2: Theologie

als Wissenschaft - Sys-

tematische Theologie

und Kirchen-geschichte

(6 LP)

Vertiefungsmodul 2:

Kategorien Biblischer

Theologie - NT

(9 LP)

Vertiefungsmodul 4:

Kategorien der Kirchen-

geschichte

(6 LP)

Aufbaumodul 2: Theologie im Kontext II - Dialog der Re-

ligionen

(6 LP)

Basismodul 3: Theologie als Wissenschaft - Religi-

onspädagogik und Methodenlehre

(6 LP)

Vertiefungsmodul 5: Kategorien der Religionspä-

dagogik

(9 LP)

Vertiefungsmodul 6: Fachdi-

daktische Differenzierung o-

der Vertiefungsmodul 7: Fach-

wissenschaftliche Differenzie-

rung (10 LP) – Aufbaumodul

3: Theologie im Kontext III o-

der 4: Perspektiven der Theo-

logie (6 LP)

19

11.2 Musterstudienplan Fächerübergreifender Bachelor (Zweitfach)

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem.

Basismodul 1:

Theologie als Wissenschaft

- Grundlagen

(8 LP)

Vertiefungsmodul 3-4: Kate-

gorien Systematische Theolo-

gie/Ethik und Christentumsge-

schichte

(9 LP)

Aufbaumodul 1-2: Theologie im Kontext I – Interkonfessio-

neller und interreligiöser Dialog (9 LP)

Basismodul 2-3: Theologie als Wissenschaft - Systemati-

sche Theologie und Kirchengeschichte/Religionspädagogik

(9 LP)

Vertiefungsmodul 5: Kategorien der Religionspädagogik

(9 LP)

Vertiefungsmodul 1-2: Kate-

gorien biblischer Theologie

(6 LP)

Vertiefungsmodul 6: Fachdidaktische Differenzierung (10

LP – verpflichtend für Lehramtskandidaten) oder Vertie-

fungsmodul 7: Fachwissenschaftliche Differenzierung (10

LP) oder Aufbaumodul 3: Theologie im Kontext – interdis-

ziplinär (6 LP) oder Aufbaumodul 4: Perspektiven theologi-

scher Wissenschaft (6 LP)

20

11.3 Musterstudienplan Bachelor Sonderpädagogik (Unterrichtsfach)

1. Sem.

3. Studiensem.

2. Sem.

4. Studiensem.

3. Sem.

5. Studiensem.

4. Sem.

6. Studiensem.

Modul A:

Theologie als Wissenschaft -

Grundlagen

(9 LP)

Modul B: Kategorien Biblischer

Theologie/Kategorien der Reli-

gionspädagogik (9 LP)

Modul D: Theologie im Kontext – Interkonfessioneller, interreligiöser

und interdisziplinärer Dialog

(6 LP)

Modul C: Kategorien Systematischer und Historischer Theologie/ Ka-

tegorien der Religionspädagogik

(9 LP)

21

11.4 Musterstudienplan Bachelor Technical Education

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.

Basismodul 1:

Theologie als Wissenschaft

- Grundlagen

(6 LP)

Vertiefungsmodul 1-2: Kategorien biblischer Theologie

(6 LP)

Vertiefungsmodul 5: Ka-

tegorien der Religionspä-

dagogik

(6 LP)

Bachelorarbeit

und Kolloquium

(15 LP)

Basismodul 2-3: Theologie als Wissenschaft - Syste-

matische Theologie und Kirchengeschichte/Religions-

pädagogik (9 LP)

Vertiefungsmodul 3-4: Kategorien Syst. Theolo-

gie/Ethik und Christentumsgeschichte (6 LP)

Vertiefungsmodul 6: Fachdidaktische Differenzierung (9 LP – verpflichtend für Lehramtskandidaten) oder Ver-

tiefungsmodul 7: Fachwissenschaftliche Differenzierung (9 LP)

Aufbaumodul 1-3: Theologie im Kontext: Ökumenische Bewegung, interkonfessioneller und interreligiöser Dia-

log (6 LP)

22

11.5 Musterstudienplan Master Lehramt an Gymnasien (Erstfach)

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

Aufbaumodul 6: Fachdidaktische Differen-

zierung (7 LP)

Vertiefungsmodul 7: Fachwissenschaft-

liche Differenzierung (6 LP)

Masterarbeit und Kolloqium

(25 LP)2

Aufbaumodul 7: Fachpraktikum (7 LP)

2 Die Masterarbeit kann im Erst- oder Zweitfach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.

23

11.6 Musterstudienplan Master Lehramt an Gymnasien (Zweitfach)

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

Aufbaumodul 5: Berufskompetenz (7 LP) Aufbaumodul 6: Fachdidaktische Differen-

zierung (7 LP)

Vertiefungsmodul 7: Fachwissenschaft-

liche Differenzierung (12 LP)

Masterarbeit und Kolloqium

(25 LP)3

Aufbaumodul 3: Theologie im Kontext III:

Theologie interdisziplinär (6 LP)

Aufbaumodul 4: Perspektiven theologischer Wissenschaft (6 LP)

Aufbaumodul 7: Fachpraktikum (7 LP)

3 Die Masterarbeit kann im Erst- oder Zweitfach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.

24

11.7 Musterstudienplan Master Sonderpädagogik (Unterrichtsfach)

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

Vertiefungsmodul 6-7: Fachdidaktische und fachwissenschaftliche Differenzierung (12 LP)

Aufbaumodul 5: Berufskompetenz (10 LP)

Aufbaumodul 7: Vorbereitung des

sonderpädagogischen Schulprakti-

kums (8 LP)

25

11.8 Musterstudienplan Master Lehramt an berufsbildenden Schulen

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

Aufbaumodul 5: Berufskompetenz (10 LP) Aufbaumodul 7: Fachpraktikum (8 LP) Vertiefungsmodul 7: Fachwissenschaft-

liche Differenzierung (10 LP)

Masterarbeit und Kolloqium

(20 LP)4

4 Die Masterarbeit kann auch in der beruflichen Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften oder in Berufs- und Wirtschaftspädagogik geschrieben werden.

26

11.9 Zertifikatsprogramm Drittes Fach für das Lehramt an Gymnasien

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

Basismodul 1:

Theologie als Wissenschaft -

Grundlagen (6 LP)

Vertiefungsmodul 6: Fachdidakti-

sche Differenzierung (10 LP)

Vertiefungsmodul 6: Fachdidaktische Differenzierung (10 LP)

Basismodul 2-3: Theologie als

Wissenschaft - Systematische

Theologie und Christentumsge-

schichte/

Religionspädagogik (9 LP)

Vertiefungsmodul 7: Fachwissen-

schaftliche Differenzierung: (12

LP)

Vertiefungsmodul 5: Kategorien der Religionspädagogik (9 LP)

Vertiefungsmodul 3-4: Kategorien

Systematische Theologie/Ethik

und der Christentumsgeschichte

(9 LP)

Aufbaumodul 1-2: Theologie im

Kontext I – interkonfessioneller

und interreligiöser Dialog (9 LP)

Aufbaumodul 5: Berufskompetenz (7 LP)

Aufbaumodul 6: Fachdidaktische

Differenzierung (7 LP)

Vertiefungsmodul 1-2: Kategorien Biblischer Theologie (6 LP)

Aufbaumodul 3: Theologie im Kontext II (6 LP)

Aufbaumodul 4: Perspektiven theologischer Wissenschaft (6 LP)

27

11.10 Ergänzungsstudiengang Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

Basismodul 1-2: Theologie als

Wissenschaft: Grundlagen (9 LP)

Vertiefungsmodul 6-7: Fachdidak-

tische und fachwissenschaftliche

Differenzierung (12 LP)

Aufbaumodul 7: Fachpraktisches

Modul (8 LP)

Vertiefungsmodul 1-2: Kategorien Biblischer Theologie/Kategorien der

Religionspädagogik (9 LP)

Aufbaumodul 5: Berufskompetenz (10 LP)

Vertiefungsmodul 3-5: Kategorien Systematischer und Historischer

Theologie/Kategorien der Religionspädagogik (6 LP)

Aufbaumodul 1-3: Theologie im

Kontext: Interkonfessioneller, in-

terreligiöser und interdisziplinärer

Dialog (6 LP)

Impressum:

Herausgeber: Institut für Theologie und Religionswissenschaft / Abt. Ev. Theologie

Redaktion: Jörn Neier

Stand: Oktober 2016