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14. und 15.04.2008 Immissionsschutzrechtlich e Verfahren für Windkraftanlagen ThLVwA, Ref. 420 Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen

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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen

zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen

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• Umwelt und Windkraft• Windkraft im Freistaat• Windkraft in Thüringer

Landkreisen• Genehmigungsverfahren

nach BImSchG• Fortschreibung der

Regionalpläne• Was enthält der Antrag für

WKA im Besonderen? • Beteiligte Fachbehörden• Grobgliederung des

Genehmigungsbescheids

Gliederung

• Inhalt einer UVS• Lärm, Schallgutachten, TA

Lärm, Schalleistungspegel, • Infraschall• Schattenwurf einer WKA,

Schattenwurfgutachten • „Sichtimmissionen“• Sichtbeziehungsanalyse• Nachtbefeuerung • Diskoeffekt bei WKA?• Eiswurf durch WKA.

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Umwelt und Windkraft• Artenschutz: Avifauna,

Fledermäuse (hohe Relevanz),

• Lärm (hohe Relevanz),

• Schattenwurf (hohe Relevanz),

• „Sichtimmissionen“ (hohe Relevanz),

• Abfallstoffe, • Boden,• Abwasser, Wasser, • Luft.

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Windkraft im Freistaat

• 2007: Gesamtleistung ca. 677 MW, Neubau 133 MW

• in Vorrang- und Vorbehalts-gebieten nach den Thüringer Regionalen Raumordnungs-plänen (1999),

• außerhalb dieser Flächen nur in Ausnahmefällen (RROP Ostthüringen),

• Siedlungsabstand zu Wohngebieten (§ 2-4a BauNVO), Dorfgebieten (§ 5 BauNVO) mind. 500 m.

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Windkraft in den Thüringer Landkreisen

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Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Besonderheiten für WKA:• Raumordnerische Vorprüfung (vor

Eröffnung des Verfahrens) unter Beteiligung der Landesplanungsbehörde,

• UVP-Vorprüfung unter Beteiligung der oberen Naturschutzbehörde,

• Prüfung des Abstands der WKA zueinander, bei einem Abstand zwischen 5 und 3 Rotordurchmesser wird ein Turbulenzgutachten eingefordert, Abstände kleiner als 3 Rotordurchmesser sind nicht genehmigungsfähig,

• Nachweise über die Verfügbarkeit der Grundstücke,

• Maßnahmen bei Betriebseinstellung und Verpflichtungserklärung des Antragstellers bzw. Betreibers.

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Fortschreibung der vier Regionalpläne

• Neue Regionalpläne mit neuen oder erweiterten Flächen zur vorrangigen Nutzung von Windenergie

• Auslegung der vier Regionalpläne in den Monaten Juli bis September 2007,

• Eingang zahlreicher Stellung-nahmen, deshalb Überarbeitung der Pläne erforderlich,

• Auslegung der überarbeiteten Regionalpläne im letzten Quartal 2008 bzw. dem ersten 2009,

• Planreife in der Regel nach Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde.

• Anträge für in der Diskussion befindliche neue Vorranggebiete:

• Vorrangebiete in den Planungsre-gionen Nord- und Südwestthüringen besitzen Ausschlusscharakter, Projekte außerhalb dieser Flächen sind vor Planreife nicht realisierbar,

• Anträge für neue Vorrangflächen in Ost- und Mittelthüringen: Verweis auf mangelnde Planreife, ggf. ein Raumordnungsverfahren,

• Bei Anträgen außerhalb der diskutierten neuen Vorranggebiete erfolgt eine Untersagung des Projekts (Thüringer Landesplanungsgesetz § 20 Abs. 1)

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Was enthält der Antrag für WKA im Besonderen? (1)

• Antragsformulare,• Unterlagen zur Baugenehmigung,• Datenblatt zur Hindernisangabe

Luftfahrt,• Kurzbeschreibung des Vorha-

bens, des Standortes, der Anlage,• Übersichtskarte 1:200.000,• Topographische Karte 1:25.000,

• Übersichtsplan Windpark Topographische Karte 1:10.000,

• Auszug Liegenschaftskarte 1:4.000,

• Lageplan mit Abstandsflächen 1:2.000,

• Berechnung d. Abstandsfläche,

• Typenprüfung der Windenergieanlage,

• Baugrundgutachten,

• Turbulenzgutachten,

• Quellenverzeichnis Emissionen,

• Genaue Adressen der Immissionspunkte,

• Schallgutachten,

• Schattenwurfgutachten,

• Beschreibung des Abschalt-moduls zur Vermeidung von Schattenwurf.

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Was enthält der Antrag für WKA im Besonderen? (2)

• Angaben zur Abfallverwertung/-beseitigung,

• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,

• Störfallbetrachtung des Herstellers (Störfall - Stoffe),

• Übersicht der eingesetzten Wasser gefährdenden Stoffe,

• Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Schmiermittel,

• Angaben zum Brandschutz,

• Angaben zum Arbeitsschutz,• Technische Beschreibung des

Eisdetektorsystems zur Vermeidung von Eisabwurf,

• Prüfung des Eingriffs in Natur und Landschaft,

• Allgemeine Vorprüfung des Ein-zelfalls gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung,

• Umweltverträglichkeitsstudie (sofern erforderlich),

• Sichtsimulation,

• Landschaftspflegerischer Begleitplan,

• Nachweisführung zur Verfügbarkeit des Grundstücks,

• Darstellung der Maßnahmen bei Betriebseinstellung.

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Beteiligte Fachbehörden

• ThLVwA, Obere Immissionsschutz-behörde (Bereich Lärm,)

• ThLVwA, Obere Naturschutzbehörde,• ThLVwA, Referat 430 (Abfallwirtschaft,

Altlasten, Bodenschutz),• ThLVwA, Referat 540 (Obere

Luftverkehrsbehörde),• Staatliches Umweltamt, Referat 22 -

Überwachung von Anlagen (bisher),• Staatliches Umweltamt, Referat 23 –

Abfallwirtschaft (bisher),• Staatliches Umweltamt, Referat 34 –

Bodenschutz (bisher),• Staatliches Umweltamt, Referat 32 –

Siedlungswasserwirtschaft (bisher),

• Untere Baubehörde,• Untere Brandschutzbehörde,• Untere Naturschutzbehörde,• Untere Wasserbehörde,• Thüringer Landesbetrieb für

Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz

• Thüringer Landesamt für Straßenbau,• Wehrbereichsverwaltung Ost,• Thüringer Landesamt für

Archäologische und Denkmalpflege,• Landwirtschaftsamt Leinefelde, • sowie die Gemeinde(n) für das

gemeindliche Einvernehmen.

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Grobgliederung des Genehmigungsbescheids

• Antragsteller, Anlage, Koordinaten,• Aufführung der Antragsunterlagen,• Nebenbestimmungen:

- Allgemeines,- Erfordernisse des Immissions- schutzes (Lärmschutz, Schutz vor Schattenwurf),- Erfordernisse des Arbeitsschutzes,- Luftverkehrsrechtliche Erfordernisse, - Baurechtliche Erfordernisse,- Bodendenkmalschutzrechtliche Erfordernisse,- Abfallrechtliche Erfordernisse,- Wasserwirtschaftliche Erfordernisse,- Naturschutzrechtliche Erfordernisse,- Erfordernisse der Landentwicklung und Flurneuordnung,- Erfordernisse des Brandschutzes,

• Kosten des Verfahrens,• Gründe,• (gegebenenfalls) Erörterungstermin,• (gegebenenfalls) Zusammenfassende

Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß § 20 Abs. 1 a der 9. BImSchV (Prüfergebnis),

• (gegebenenfalls) Begründung der Nebenbestimmungen für die natur-schutzrechtlichen Erfordernisse,

• Hinweise,• Rechtsbehelfsbelehrung,• Anlagen (z. B. Luftfahrthindernisse in

Thüringen),• Verteiler.

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Inhalt einer Umweltverträglichkeitsprüfung

1. Veranlassung / Ausgangssituation / Aufgabenstellung

2. Übersicht über das Vorhaben

3. Vorhabensträgerschaft, Rechtliche Grundlagen, Untersuchungsrahmen und Bearbeitungsmethodik der UVS

4. Erfassung und Bewertung der Schutzgüter

4.1 Schutzgut Mensch (einschließlich Kultur- und Sachgüter)

4.2 Schutzgut Boden

4.3 Schutzgut Wasser

4.4 Schutzgut Klima/Luft

4.5 Schutzgut Arten und Biotope

4.5.1 Biotoptypen, Flora und Vegetation

4.5.2 Avifauna / Brutvögel

4.5.3 Avifauna / Zug- und Rastvögel (ohne Kranich)

4.5.4 Avifauna / Rastgebiete des Kranichs

4.5.5 Fledermäuse

4.5.6 Wild

4.6 Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung

5. Ermittlung und Bewertung der Umweltaus-wirkungen

5.1 Methodik der Konfliktanalyse

5.2 Übersicht der vorhabensspezif. Wirkfaktoren

5.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (einschließlich Kultur- und Sachgüter)

5.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

5.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

5.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft

5.7 Auswirkungen auf d. Schutzgut Arten und Biotope

5.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung

6. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung

7. Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung des Kollisionsrisikos wandernder Fledermausarten

8. Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

9. Bewertung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens

10. Zusammenfassung 11. Quellen

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Lärm• durch den Lauf des

Rotors, mechanische Geräusche des Generators,

• Gesetzgebungskompe-tenz des Bundes, Bun-desimmissionsschutz-gesetz (BImSchG),

• Regelungsgrundlagen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von Lärm,

• in Dezibel (dB).

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Schallgutachten • Erfassung und Dokumentation der

relevanten Immissionsorte,

• Schallausbreitungsberechnung nach Vorgaben der TA Lärm und DIN ISO 9613-2,

• Betrachtung der Vorbelastung an den Immissionsorten durch vorhandene Windenergieanlagen und andere Schallquellen,

• Ausweisung von Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung an den Immissionsorten,

• kartographische Darstellung des Untersuchungsgebietes mit Darstellung der berechneten Iso-Phonen.

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TA Lärm

(Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis-sionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)

• Geräuschbelastung entscheidender Faktor zur Erteilung einer Genehmigung

• bei Rechtsprechung herangezogen, um die Zumutbarkeit der Geräuschbelastungen zu bestimmen.

• enthält Immissionsrichtwerte, gestaffelt nach Tageszeit und Gebietscharakter.

• Industriegebiete 70 dB (A)

• Gewerbegebiete tags 65 dB (A), nachts 50 dB (A)

• Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete tags 60 dB (A), nachts 45 dB (A)

• allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete tags 55 dB (A), nachts 40 dB (A)

• reine Wohngebieten tags 50 dB (A), nachts 35 dB (A)

• Kurgebiete, Krankenhäuser Pflegeanstalten tags 45 dB (A), nachts 35 dB (A).

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Schalleistungspegel

• Stärke einer Schallemission, bei mittelgroßer WKA, 100 dB (A),• Ermittlung der Fläche, die von einer WKA akustisch beansprucht

wird, d.h. in der der Schallpegel größer als 45 dB (A) ist.• Lärmschutzgutachten zur Einhaltung d. Grenzwerte erforderlich,• In Einzelfällen wird Einhaltung der Grenzwerte zu vorgegebenen

Zeiten nachträglich sichergestellt, indem die Drehzahl der Rotorflügel reduziert wird.

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Infraschall• Wahrnehmung von Luftdruckschwankungen, Boden- und

Gebäudeschwingungen, in den Medien öfter thematisiert,

• bei ausreichendem Pegel psychosomatische Störungen,

• Gefährdung ab 130 dB (Bundesgesundheitsamt),

• Rotorflügel erzeugen luftgeleiteten Infraschall: 5 Hz, ca. 85 dB,

• OVG Lüneburg, 24.09.01: der in der Naturwissenschaft umstrittene Infraschall ist rechtlich unbeachtlich.

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Schattenwurf einer WKA• sich bewegender Schlagschatten,

der bei Sonnenschein von Rotorflügeln ausgeht,

• bewegte Schatten laufen über die Grundstücke,

• Wechsel von Schatten und Licht,• Nervosität, Kopfschmerzen und

Schlafstörungen möglich,• zulässige Dauer von Schat-

tenwurf: < 30 min je Tag bzw. < 30 h im Jahr.

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Schattenwurfgutachten• Mit entsprechender Software in

Abhängigkeit der Nabenhöhe, des Rotordurchmessers, der Position des Schattenrezeptors, der geographischen Koordinaten des Standorts wird die Schattenwurfdauer berechnet,

• Dokumentation der Berechnungsgrundlage und der Gegebenheiten am Standort,

• Dokumentation und Bewertung der Berechnungsergebnisse (zeitliche Lage und Dauer der Schattenwurfperioden) anhand der gebräuchlichen Immissionsrichtwerte.

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„Sichtimmissionen“

• Neuartig und bisher durch Gesetze nicht erfasst,

• Anlagen bedrängen durch stete Bewegungen der Rotoren (OVG Münster, 22.10.1996),

• Kritiker der WKA: der Mensch könne sich diesen Bewegungen optisch nicht entziehen,

• Irritationen möglich, eine Konzentration auf anderes wird wegen der steten Ablenkung erschwert,

• Minderung des Effektes durch ausreichende Abstände zur Wohnbebauung.

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Sichtbeziehungsanalyse• Objektiver als die Bewertung mit

Fotomontagen,• kartografisch dargestellt, von wo

aus die geplanten Anlagen sichtbar sind,

• rasterartige Berechnung des Sichtwinkels,

• Darstellung des Höhenreliefs der Standortumgebung,

• Kartierung der Sichtbereiche in der Standortumgebung (bis ca. 10 km Abstand).

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Nachtbefeuerung• blinkende optische

Signale bei Anlagen über 100 m,

• Verringerung der Gefährdung des Luftverkehrs,

• Wahrnehmung in nahegelegenen Siedlungen,

• Störungen, im Extremfall als nervöses Leiden.

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Diskoeffekt auch bei WKA?• Lichtreflex an sonnigen

Tagen durch spiegelnde Oberflächen der Rotoren,

• Wirkung nur kurz,• bei neueren Anlagen

durch matte Farben, Sonnenlicht reflektiert dann nicht, sondern diffundiert.

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Eiswurf durch WKA• durch Vereisung der

Rotorblätter, • Eis in Brocken auf

ballistischer Flugbahn von Rotorblättern geschleudert,

• Neue Anlagen mit entsprechenden Schutzvorrichtungen,

• bei vorgeschriebenen Mindestabständen von 500 m kaum Gefahr.