Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von...

58
LEITFADEN ZUR ERRICHTUNG VON WINDKRAFTANLAGEN IN DER STEIERMARK LandesEnergieVerein Steiermark

Transcript of Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von...

Page 1: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

L E I T F A D E N Z U R E R R I C H T U N G V O N W I N D K R A F T A N L A G E N I N D E R S T E I E R M A R K

LandesEnergieVerein Steiermark

Page 2: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

ecowatt erneuerbare energien GmbH

Bahnhofstraße 22/2

A-8112 Gratwein

Tel.: +43 (0)3124 54 111

[email protected]

www.ecowatt.at

Herausgeber

LandesEnergieVerein Steiermark

Burggasse 9/2

A-8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 877 3389

[email protected]

www.lev.at

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

Autoren:

Dipl. Ing. (FH) Ing. Otmar Frühwald

Christian Ulrich

Januar 2007

Page 3: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -2 - LandesEnergieVerein Steiermark

INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung ...............................................................................................................................................6

1.1 Entwicklung der Windkraft in Österreich .........................................................................................8 1.2 Entwicklung der Windkraft in der Steiermark ................................................................................11 1.3 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in der Steiermark.................................................12

2 Grundlagen der Windenergienutzung...............................................................................................14

2.1 Technische Grundlagen................................................................................................................14 2.1.1 Bauformen von Windkraftanlagen .....................................................................................14

2.1.1.1 Rotoren mit vertikaler Drehachse.......................................................................14 2.1.1.2 Horizontalachsen-Rotoren..................................................................................15 2.1.1.3 Andere Bauformen .............................................................................................16

2.1.2 Physikalische Grundlagen der Windenergiewandlung ......................................................17 2.1.2.1 Impulstheorie nach Betz.....................................................................................17 2.1.2.2 Widerstands- und Auftriebsläufer .......................................................................18

2.1.3 Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche ..............................................................20 2.1.3.1 Windkraftanlagen im Inselbetrieb .......................................................................20 2.1.3.2 Windkraftanlagen im Netzverbundbetrieb ..........................................................21

2.2 Standorteignung für die Windenergienutzung...............................................................................22 2.2.1 Der Standort.......................................................................................................................22 2.2.2 Windverhältnisse................................................................................................................24

2.2.2.1 Windverhältnisse in der Steiermark....................................................................25 2.2.3 Infrastruktur........................................................................................................................25 2.2.4 Umwelteinflüsse.................................................................................................................26

2.2.4.1 Eisabwurf .........................................................................................................26 2.2.4.2 Geräuschentwicklung .........................................................................................26 2.2.4.3 Schattenwurf.......................................................................................................27 2.2.4.4 Landverbrauch....................................................................................................28 2.2.4.5 Optische Beeinträchtigung der Landschaft ........................................................28

3 Genehmigungsverfahren....................................................................................................................30

3.1 Raumordnung ...............................................................................................................................30 3.1.1 Umwidmung Sondernutzung für Energieerzeugungsanlagen...........................................30 3.1.2 Strategische Umweltprüfung (SUP)...................................................................................30

3.2 Naturschutzrechtliches Verfahren.................................................................................................33 3.3 Elektrizitätsrechtliches Verfahren..................................................................................................35 3.4 Luftbehördliche Bewilligung ..........................................................................................................38

3.4.1 Luftfahrthindernisse ...........................................................................................................38

Page 4: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -3 - LandesEnergieVerein Steiermark

3.4.2 Elektrische Störwirkung .....................................................................................................39 3.5 Baurechtliche Bewilligung .............................................................................................................40 3.6 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ...........................................................................................41

3.6.1 Aufgabe von Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung.................................41 3.6.2 Umweltverträglichkeitsprüfung und konzentriertes Genehmigungsverfahren...................42

4 Kosten einer Windkraftanlage............................................................................................................46

4.1.1 Investitionskosten ..............................................................................................................46 4.1.1.1 Anlagenkosten....................................................................................................46 4.1.1.2 Fundament .........................................................................................................46 4.1.1.3 Netzanbindung ...................................................................................................47 4.1.1.4 Kosten für Zuwegung .........................................................................................47

4.1.2 Nebenkosten......................................................................................................................48 4.1.2.1 Planung und Genehmigung................................................................................48 4.1.2.2 Transport, Montage und Inbetriebnahme...........................................................48 4.1.2.3 Einmalige Finanzierungskosten .........................................................................48

4.1.3 Betriebskosten ...................................................................................................................49 4.1.3.1 Reparaturrücklage..............................................................................................50 4.1.3.2 Versicherungen ..................................................................................................51 4.1.3.3 Grundstückspacht...............................................................................................51 4.1.3.4 Verwaltung .........................................................................................................51

5 Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................................52

5.1 Ökostromgesetz ............................................................................................................................52 5.2 Tarifverordnung.............................................................................................................................53

6 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis ..............................................................................................54

7 Spezifische Auskünfte ........................................................................................................................55

8 Literaturverzeichnis ............................................................................................................................57

Page 5: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein Steiermark

VORWORT

Wir haben uns verpflichtet, die Steiermark – auf einem guten Weg – zur

Energieautarkie zu führen.

Die Forcierung der Windkraft kann einen wesentlichen Beitrag leisten.

Windkraftanlagen stehen oft auf solitären, weithin sichtbaren Standorten,

wo das Windangebot selbstverständlich am besten ist. Dies kann zur

Veränderung des Landschaftsbildes führen. Entscheidend ist jedoch die

Einsicht: wenn wir nichts gegen die Klimaveränderung tun, werden wir uns mit Landschaftsveränderun-

gen abfinden müssen, die viel tief greifender sind als nur die Veränderung von lieb gewonnenen Aus-

sichtspunkten. Ich verweise dazu nur auf den signifikanten Rückgang der Gletscher!

Dieser Standpunkt stellt jedoch nicht gleichzeitig einen Freibrief für Bauten um jeden Preis dar. Wir müs-

sen auch bei der Forcierung der Erneuerbaren Energien mit Sorgfalt, Augenmaß und Behutsamkeit vor-

gehen! Nicht vergessen dürfen wir dabei jedoch auch darauf, dass Investitionen in Erneuerbare Energie-

träger auch zusätzliche, aktive heimische Wirtschaftspolitik bedeuten.

Der steirische Windkataster (Windeignungsgebiete in der Steiermark), welcher unter Einbindung aller be-

troffenen Gruppen erstellt wurde, weist mögliche Standorte für den Einsatz von Windkraftanlagen aus. So

wird etwa die Verdoppelung der derzeitigen Nutzung möglich sein.

Dieser Leitfaden, angepasst an die neuen Vorgaben und um notwendige Schritte für eine strategische

Umweltprüfung erweitert, hilft dabei, Fehlinvestitionen zu vermeiden. BetreiberInnen, PlanerInnen, Be-

hörden und InvestorInnen können sich so auf die gleiche Gesprächsgrundlage beziehen!

Viel Erfolg mit dem neuen Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark!

Ing. Manfred Wegscheider

Landesrat für Umwelt, Sport und Erneuerbare Energien

Page 6: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -5 - LandesEnergieVerein Steiermark

VORWORT

Als wir 2002 einen Leitfaden zur Windenergienutzung auflegten, lautete

der einleitende Satz: „Das Potential der Windenergie wird bis heute in der

Steiermark nur schwach genutzt.“

Dies gilt nun nicht mehr. Es hat sich viel getan: Die Auflage eines neuen,

den Veränderungen angepassten Leitfadens ist notwendig.

Nicht nur weil uns die erste Auflage aus den Händen gerissen wurde,

sondern auch um verstärkt zu zeigen, dass die steirische Energiepolitik mit dem Erreichten noch nicht zu-

frieden ist und dass auch unter den nun schlechteren Rahmenbedingungen durch die Novellierung des

Ökostromgesetzes, die Nutzung der Windenergie an ausgewählten Standorten möglich ist.

Wir glauben, dass die derzeitig installierte Leistung durch geschickte Politik mindestens verdoppelt wer-

den kann.

Es wird aber auch darauf ankommen, die Tarife, die unter den Gesichtspunkten guter Winderträge, leich-

ter Erreichbarkeit in der Ebene, wie im Burgenland und eines nahe gelegenen übergeordneten Netzes er-

rechnet wurden, durch politischen Einfluss dahingehend zu verändern, dass auch wieder Windräder unter

erschwerten Bedingungen, wie Höhenlage, schlechte Zuwegung und dergleichen, errichtet werden kön-

nen.

Es wird weiters darauf ankommen, sich auf die vielen notwendigen Genehmigungsverfahren besser vor-

zubereiten, damit diese rasch erledigt werden können. Jede Verzögerung bringt Unsicherheit und in vie-

len Fällen auch Kostenerhöhungen. Viele notwendige Gutachten z.B. wildökologische wurden bereits ex-

emplarisch erstellt, so dass in den meisten Fällen nur mehr standortspezifische Arbeiten notwendig sind.

So soll diese überarbeitete Auflage einerseits neue Entwicklungen entsprechend transportieren und an-

dererseits allen Beteiligten Grundlage für eine zügige Abwicklung bilden – von der Genehmigung bis zum

tatsächlichen Betrieb der Anlage.

Gerhard Ulz

LandesEnergieVerein Steiermark

Page 7: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -6 - LandesEnergieVerein Steiermark

1 EINLEITUNG

Die Steiermark nimmt mit 50,2 MW hinter Niederösterreich und dem Burgenland den dritten Platz bei der

in Österreich installierten Windkraftleistung ein - das entspricht einem Österreichanteil von 5,2 %. Am Er-

trag betrachtet werden gemessen am Verbrauchsjahr 2004 etwa 1,14 % des steirischen Gesamtstrom-

verbrauchs durch Windkraft aufgebracht. Dies mag wenig erscheinen bedeutet aber doch etwa 100 Mio.

Kilowattstunden pro Jahr, elektrische Energie für rund 25.000 Haushalte.

Im Projekt „Windeignungsgebiete Steiermark“ wurde 2002 ein realisierbares Windenergiepotential von

2 % des steirischen Stromverbrauchs ermittelt - dies kommt der Verdopplung der derzeit installierten An-

lagenleistung gleich.

Der überarbeitete Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark gibt Aufschluss über

technische, rechtliche und wirtschaftliche Belange und soll den weiteren Ausbau der Windkraft in Rich-

tung 2 % Anteil an der steirischen Energieversorgung fördern.

Windkraftanlagen sind ausgereifte, technisch erprobte Energieerzeugungsanlagen die große Mengen an

elektrischer Energie bereitstellen können. Reduziert betrachtet besteht die Windenergienutzung aus einer

Winderntefläche, sprich der Rotor der große Mengen der Windkraft durch Rotation über einen Generator

in elektrische Energie umwandelt. Um gleichmäßige und starke Windströmungen ausnutzen zu können

ist es erforderlich den Rotor in einer möglichst laminaren Windschicht zu positionieren. Dies wird durch

den Turm erreicht – Nabenhöhen mit 100 und mehr Metern sind keine Seltenheit mehr. Windkraftanlagen

stellen daher große, weithin sichtbare Bauwerke dar.

Was für die einen ein ästhetisches technisches Bauwerk und weithin sichtbares Zeichen nachhaltiger

Energiebereitstellung darstellt, ist für andere eine optische Beeinträchtigung der Landschaft. Entspre-

chend turbulent und emotional werden Diskussionen geführt. Tatsache ist jedenfalls, dass in naher Zu-

kunft für die steigende Anforderung der Energiebereitstellung ein ausgewogener Mix an Energieerzeu-

gungsanlagen möglichst emmissionsfrei und damit klimaschonend zur Verfügung stehen muss. Wind-

kraftanlagen stellen darin einen wichtigen Beitrag dar.

Nachfolgend einige der häufig gestellte Fragen und Diskussionspunkte zum Thema Windkraft [1].

Wozu Windkraft, wir haben ja genug Wasser? Der Stromverbrauch wächst mit mehr als 2 % pro Jahr –

dieser Zuwachs wird hauptsächlich durch Stromimporte gedeckt. Laut EU-Vorgabe muss Österreich bis

2010 den Anteil der Erneuerbaren Energien auf 78 % steigern. Dies kann nur durch Stromsparmaßnah-

men und den gezielten Ausbau aller Erneuerbarer Energien erreicht werden. Der zeitliche Verlauf der

Page 8: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -7 - LandesEnergieVerein Steiermark

Windkraft (2/3 der Energiegewinnung erfolgt im Winter) ergänzt sich optimal mit der sommerlastigen

Wasserkraft.

Haben wir überhaupt genug Wind in der Steiermark? Windmessungen haben ergeben, dass auf freien

Kammlagen ab 1.400 m Seehöhe Windgeschwindigkeiten wie an den hervorragenden österreichischen

Windstandorten im Weinviertel und im Nordburgenland erreicht werden.

Windenergie ist viel zu teuer? Die Kosten für die Erzeugung einer Kilowattstunde elektrischer Energie

aus Windkraft betragen etwa 8,0 bis 8,5 €cent. Inkludiert sind alle Kosten, auch der vollständige Abbau

der Anlage. Auf Grund der Emissionsfreiheit fallen für die Volkswirtschaft im Vergleich zur herkömmlichen

fossilen Stromerzeugung keine externen Kosten an. Der aktuelle Marktpreis für die Kilowattstunde be-

trägt ohne Einberechnung der Umweltschäden 5,155 €cent. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Stei-

gerung von 2% ist absehbar, dass Windkraftanlagen in naher Zukunft zu Markpreisbedingungen Energie

bereitstellen können.

Können Windkraftanlagen konventionelle Kraftwerke einsparen? Ein Elektrizitätssystem kann nicht zu

100 % aus Windkraftanlagen bestehen. Windkraft ist im Verbund mit anderen Erneuerbaren Energieer-

zeugungsanlagen zu sehen, so stellen die in Österreich vorhandenen Speicherkraftwerke die Aus-

gleichskraftwerke für die Windkraft dar. Derzeit werden durch die Windkraft in erster Linie Stromimporte

reduziert.

Vertreiben Windkraftanlagen das Wild? Das Ergebnis einer dreijährigen Studie des Instituts für Wildtier-

forschung an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover [2] belegt, dass keine negativen Auswirkungen

von Windkraftanlagen auf Vorkommen und Verhalten von Tieren wie Feldhase, Rehwild, Rotfuchs, Reb-

huhn und Rabenkrähe festzustellen sind. Anzumerken ist aber, dass die Bauphase der Windkraftanlagen

für alle Individuen störend wirkt – die Errichtung ist daher an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Gefährden Windkraftanlagen Vögel? Internationale und auch österreichische Studien belegen, dass sich

nur einzelne Arten durch Windkraftanlagen stören lassen. Vögel die im Bereich der Windkraftanlagen le-

ben, lernen rasch mit den neuen Gegebenheiten umzugehen und den Windrotoren auszuweichen. Die

Kollision von Vögeln kommt vor und ist, wie auch bei anderen technischen Einrichtungen nicht zu verhin-

dern.

Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild? Windkraftanlagen stellen durch ihre Größe ohne

Zweifel einen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Ob die Anlage als störend empfunden wird ist ein sub-

jektiver Eindruck – die Wertung als Störfaktor für das Landschaftsbild hat viel mit Gewohnheit zu tun. So

werden Hochspannungsleitungen nach einer Gewöhnungsphase kaum als störend empfunden.

Page 9: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -8 - LandesEnergieVerein Steiermark

„Die größten Umweltauswirkungen des Windkraftausbaus bestehen in seiner signifikanten Beeinflussung

des Landschaftsbildes. Je nach subjektivem Empfinden und wohl auch je nach Interessenslage werden

diese Auswirkungen als ästhetisch, harmonisch, positiv und schön oder auch als hässlich, landschafts-

zerstörend, irritierend und massiv negativ empfunden.“ (ECG Ökostrombericht, 2005)

„Das der Mensch auf Grund visueller Befindlichkeiten seine Existenz aufs Spiel setzt,

ist mir unbegreiflich!“ (Dr. Hermann Scheer, Träger des Alternativen Nobelpreis 1999)

1.1 ENTWICKLUNG DER WINDKRAFT IN ÖSTERREICH

In Österreich sind aktuell 605 Windkraftanlagen mit einer gesamten Nennleistung von 961 MW in Betrieb.

Der Großteil der Windkraftanlagen befindet sich in den flachen Regionen im Nordosten Österreichs. Nie-

derösterreich ist mit einer installierten Leistung von 506 MW vor dem Burgenland das Bundesland mit

den meisten Anlagen.

Abbildung 1: Windenergie in Österreich (Stand Ende 2006, Quelle: IG Windkraft)

Page 10: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -9 - LandesEnergieVerein Steiermark

Der insgesamt erzielte Jahresenergieertrag aus Windkraftanlagen lag im Jahr 2005 bei rund 1,6 Mio.

MWh, was dem Energieverbrauch von ca. 470.000 Haushalten entspricht. Damit stellen Windkraftwerke

Energie im Ausmaß von 2,3 % am österreichischen Gesamtstromverbrauch zur Verfügung.

Abbildung 2: Entwicklung der Windenergienutzung in Österreich von 1994 bis 2006 (Quelle: IG Windkraft, Grafik: ecowatt GmbH)

Abbildung 3: Installierte Windkraftleistung in den Bundesländern, Stand 2006 (Quelle: IG Windkraft, Grafik: ecowatt GmbH)

Page 11: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -10 - LandesEnergieVerein Steiermark

Bei der Entwicklung der durchschnittlich installierten Leistung pro Windkraftanlage ist ein deutlicher Trend

zu Anlagen mit größerer Leistung erkennbar. Bei Windparks wurden im Sinne der optimalen Flächennut-

zung hauptsächlich Windkraftanlagen mit einer Leistung von 2.000 kW installiert.

18,64%

7,16%

73,26%

0,94%

bis 600 kW 601 bis 1.000 kW 1.001 bis 2.000 kW größer 2.000 kW

Abbildung 4: Leistungsverteilung der installierten Windkraftanlagen in Österreich, Stand Ende 2005 (Quelle: IG Windkraft, Grafik: ecowatt GmbH)

Die obige Abbildung zeigt, dass im Jahr 2005 73,26 % der in Österreich installierten Windkraftanlagen in

einem Leistungsbereich von 1.001 bis 2.000 kW liegen. Der Trend entwickelt sich aber weiter zu größe-

ren Anlagenleistungen. 0,94 Prozent der in Österreich installierten Leistung, vornehmlich im Burgenland,

weisen Anlagengrößen mit mehr als 2.000 kW auf.

Page 12: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -11 - LandesEnergieVerein Steiermark

1.2 ENTWICKLUNG DER WINDKRAFT IN DER STEIERMARK

Mit Ende 2006 sind in der Steiermark 32 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 50,2 MW in Be-

trieb.

Inbetriebnahme Standort Gesamtleistung (MW)

Anzahl Anlagen

1999 Plankogel 0,75 1

2001 Präbichl 0,6 1

2002 Oberzeiring I 19,25 11

2005 Oberzeiring II 3,5 2

2005 Steinriegel 13,0 10

2006 Gaberl 1,6 2

2006 Moschkogel 11,5 5

Tabelle 1: Auflistung der steirischen Windkraftanlagen (ecowatt GmbH)

Rechnerisch können von den steirischen Windkraftanlagen etwa 100 Mio. kWh elektrische Energie pro

Jahr bereitgestellt werden. Das entspricht am Basisjahr 2004 rund 1,14 % des gesamtsteirischen Strom-

verbrauchs.

Abbildung 5: Entwicklung der Windkraft in der Steiermark (ecowatt GmbH)

Page 13: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -12 - LandesEnergieVerein Steiermark

1.3 EIGNUNGSGEBIETE FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG IN DER STEIERMARK

Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung wurden 2002 vom LandesEnergieVerein Eignungsflä-

chen für die Windenergienutzung in der Steiermark definiert. Mit der Ausweisung von Eignungsgebieten

wurde das Ziel verfolgt, den Ausbau der Windenergie kontrolliert zu forcieren.

Einerseits sollte ein Anteil von 2 % des gesamtsteirischen Stromverbrauchs aus Windenergie bereitge-

stellt werden, andererseits sollten potentielle Projektbetreiber durch die Standortausweisung ein gewis-

ses Maß an Investitionssicherheit erhalten. Den befürchteten willkürlichen Flächenverbrauch in den alpi-

nen Regionen galt es zu vermeiden.

Um die Standorte bestimmen zu können, ist die Kenntnis der vorherrschenden Windgeschwindigkeiten

Voraussetzung. Im Zuge des Projektes wurde die gesamte Steiermark auf Basis von bestehenden Mess-

daten einer Windfeldberechnung unterzogen. Das Ergebnis ist ein auf GIS basierendes System, dass im

1 x 1 km Raster die mittleren Jahreswindgeschwindigkeiten in 50 m über Grund aus der MM5 Berech-

nung integriert.

Somit konnten Gebiete mit ausreichender Windgeschwindigkeit ausgewählt werden. Diese Gebiete wur-

den mit einer Ausschlusskriterienmatrix abgeglichen – die verbliebenen Standorte wurden auf die beste-

hende Infrastruktur wie Zuwegung und Netzanbindung überprüft.

Sechs der 28 ausgewiesenen Standorte wurden bis Ende 2006 realisiert, an einem Standort erfolgt die

Errichtung einer Einzelanlage im Sommer 2007. Somit konnten 25 % der ausgewiesenen Standorte mit

einer Gesamtleistung von über 50 MW umgesetzt werden.

In der Steiermark besteht für Windkraftanlagen noch ungenutztes Potential, die Verdoppelung der bisher

installierten Leistung ist aus technischer Sicht möglich. Das würde bedeuten, dass etwa 2 % der gesam-

ten steirischen Stromaufbringung durch Windkraft bereitgestellt werden könnte. Wie im Energieplan fest-

geschrieben sollte die Errichtung von Windkraftanlagen an ökologisch vertretbaren Standorten bestmög-

lich unterstützt werden, auch mit Investitionszuschüssen, sofern die Förderung in Form von erhöhten

Einspeisetarifen für einen langfristigen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreicht. [3]

Abbildung 6: Mittlere Windgeschwindigkeiten in der Steiermark, 50 m über Grund, Ergebnis aus der MM5 Berechnung, Datengrund-lage 2000/2001 (Daten: GIS Steiermark, Bearbeitung: ecowatt GmbH)

Page 14: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -13 - LandesEnergieVerein Steiermark

Page 15: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -14 - LandesEnergieVerein Steiermark

2 GRUNDLAGEN DER WINDENERGIENUTZUNG

2.1 TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Die Windkraftnutzung ist eine umweltfreundliche Form der Stromerzeugung ohne Emissionen von Koh-

lendioxid und anderen Luftschadstoffen sowie etwaigen Abfallprodukten und auch ohne Abwärmebelas-

tungen. Jede mit einer Windkraftanlage erzeugte Kilowattstunde Strom erspart der Umwelt rund ein Kilo-

gramm Kohlendioxid.

Trotz der grundsätzlich positiven Einschätzung der Windenergie können im Einzelfall Konflikte auftreten.

Im technischen Bereich handelt es sich vor allem um die Aspekte des Lärmschutzes und der optischen

Beeinträchtigung, insbesondere bei siedlungsnaher Errichtung von Windkraftanlagen.

Diese Belange werden in diesem Kapitel behandelt. Aufgrund der Vielzahl von Publikationen auf dem

Gebiet der Technik von Windkraftanlagen wird die Anlagentechnik im vorliegenden Leitfaden nur am

Rande Erwähnung finden.

2.1.1 Bauformen von Windkraftanlagen

Windkraftanlagen lassen sich einerseits hinsichtlich ihrer aerodynamischen Wirkungsweise und anderer-

seits nach ihrer konstruktiven Bauweise unterscheiden. Für die aerodynamische Wirkungsweise ist die

Tatsache kennzeichnend, ob der Windenergiewandler seine Leistung ausschließlich aus dem Luftwider-

stand (Widerstandsläufer) bezieht, oder ob er in der Lage ist, den aerodynamischen Auftrieb zu nutzen.

Heute in Betrieb befindliche Windkraftanlagen arbeiten fast ausschließlich nach dem Auftriebsprinzip und

kommen mit Wirkungsgraden von bis zu 50 % dem theoretischen Betzschen Wert recht nahe. [4]

Die Unterscheidung der Bauformen von Windkraftanlagen erfolgt nach konstruktiven Gesichtspunkten.

Das offensichtlichste Merkmal ist die Lage der Drehachse des Windrotors. Es wird deshalb in Rotoren mit

vertikaler und horizontaler Drehachse unterschieden.

2.1.1.1 Rotoren mit vertikaler Drehachse

Rotoren mit vertikaler Drehachse stellen die älteste Form der Windenergienutzung dar. Diese Rotoren

wurden anfangs nur als reine Widerstandsläufer gebaut. Bekanntestes Beispiel ist der so genannte Sa-

vonius-Rotor. Erst in neuerster Zeit gelang es, Bauformen mit vertikaler Drehachse zu entwickeln, die

auch den aerodynamischen Auftrieb effektiv ausnutzen konnten. Insbesondere eine 1925 von dem Fran-

Page 16: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -15 - LandesEnergieVerein Steiermark

zosen Darrieus vorgeschlagene Form erwies sich hierfür als geeignet und wird heute als entwicklungsfä-

hige Konzeption für moderne Windkraftanlagen angesehen. [4]

Eine Abwandlung des Darrieus-Rotors ist der H-Rotor. Statt der gebogenen Rotorblätter werden gerade

Blätter, die über Haltestreben mit der Rotorwelle verbunden sind, verwendet.

Die wesentlichen Vorteile der vertikalen Rotoranordnung sind die Windrichtungsunabhängigkeit und die

prinzipiell einfache Bauart mit der Möglichkeit, die mechanischen und elektrischen Komponenten, Getrie-

be und Generator, am Boden anzubringen. Demgegenüber stehen die Nachteile, wie die geringe Schnell-

laufzahl, die Unfähigkeit, von alleine anzulaufen, und die fehlende Möglichkeit, durch Verstellen der Ro-

torblätter die Leistungsabgabe bzw. die Drehzahl regeln zu können.

Weiters liegen, auf Grund der geringen Stückzahlen, die Herstellkosten für Windkraftanlagen mit vertika-

lem Rotor bis heute noch so hoch, dass sie mit Horizontalachsenrotoren nicht konkurrieren können. In

Österreich befindet sich kein Typ dieser Bauart in Betrieb.

2.1.1.2 Horizontalachsen-Rotoren

Windkraftanlagen mit Horizontalachsenrotoren sind die überwiegend in Europa eingesetzte Bauform – in

Österreich findet ausschließlich dieser Typ Anwendung.

Für die Überlegenheit dieser Bauart sprechen im Wesentlichen folgende Merkmale: [4]

• Beim Propellertyp kann durch Verstellen der Rotorblätter um ihre Längsachse (Pitchregelung) die

Rotordrehzahl und die Leistungsabgabe geregelt werden. Überdies ist die Verstellung der Rotor-

blätter der wirksamste Schutz gegen Überdrehzahl und extreme Windgeschwindigkeiten, beson-

ders für größere Anlagen.

• Die Form der Rotorblätter kann aerodynamisch optimal ausgelegt werden und erreicht bei maxi-

maler Nutzung des aerodynamischen Auftriebsprinzips nachweislich den höchsten Wirkungs-

grad.

Den schematischen Aufbau einer Horizontalachsen-Windkraftanlage zeigt das nachfolgende Bild. Die

darin bezeichneten Komponenten und ihre Anordnung sind typisch für eine größere Anlage.

Page 17: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -16 - LandesEnergieVerein Steiermark

Abbildung 7: Schema einer Horizontalachsen-Windkraftanlage (Quelle: HAU)

2.1.1.3 Andere Bauformen

An dieser Stelle sei der Typ der Windenergie-Konzentratoren erwähnt. Diese Bauformen werden derzeit

in Experimentalprogrammen erprobt und haben noch keine Marktreife erlangt. Der Grundgedanke liegt

darin, die Leistungsausbeute, bezogen auf die Rotorkreisfläche, zu vergrößern. Prinzipiell lässt sich dies

durch eine statische Ummantelung des Rotors erzielen, die eine Beschleunigung der Anströmungsge-

schwindigkeit für den Rotor oder sogar eine konzentrierende Wirbelerzeugung bewirken.

Der erzielbare Leistungsbeiwert übertrifft den Betzschen Wert und liegt bei cp = 0,66. [4]

Einen weiteren Typ im Experimentalstadium stellt das sogenannte Aufwindkraftwerk - basierend auf dem

Grundgedanken, eine Luftströmung durch Erwärmung durch einen hohen Turm zu führen - dar. In dem

Turm, der von einem die Solarstrahlung absorbierenden Vordach umgeben ist, wird eine aufwärtsgerich-

tete Luftströmung erzeugt, die eine Luftturbine antreibt.

Page 18: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -17 - LandesEnergieVerein Steiermark

2.1.2 Physikalische Grundlagen der Windenergiewandlung

Die primäre Aufgabe einer Windkraftanlage ist die Energieumwandlung der kinetischen Energie des Win-

des in mechanische Arbeit. Der Vorgang des Entzuges von mechanischer Arbeit aus einem bewegten

Luftstrom mit Hilfe eines Rotors folgt einer grundsätzlichen Gesetzmäßigkeit.

2.1.2.1 Impulstheorie nach Betz

Diese wurde von Albert Betz in den Jahren 1922 – 1925 durch die Anwendung elementarer physikali-

scher Gesetze erkannt. Er konnte zeigen, dass die entnehmbare mechanische Leistung aus einem Luft-

strom, der durch eine vorgegebene Querschnittsfläche strömt, auf einen ganz bestimmten Wert im Ver-

hältnis zu der im Luftstrom enthaltenen Leistung begrenzt ist. [4]

Betz erkannte, dass der optimale Leistungsentzug nur bei einem bestimmten Verhältnis der Strömungs-

geschwindigkeit vor und hinter dem Rotor möglich ist.

Die im Wind enthaltene Leistung wird beschrieben durch die Gleichung

3vAwi2/1 ×××= ρPwi

ρWi Dichte der Luft

A vom Wind durchströmte Fläche

v Windgeschwindigkeit

Die Bedeutung der Betzschen Impulstheorie liegt darin, dass sie eine gemeinsame physikalische Grund-

lage für das Verständnis und die Wirkungsweise von Windenergiewandlern unterschiedlicher Bauart bil-

det.

Das wesentliche Ergebnis seiner mathematischen Herleitung ist der Leistungsbeiwert, das heißt das Ver-

hältnis der entziehbaren mechanischen Leistung zu der im Luftstrom enthaltenen Leistung. Der Wert ist

bekannt als idealer Leistungsbeiwert cp, auch als Betzscher Wert bezeichnet.

Leistungsbeiwert: cp = 16/27 = 0,593

Page 19: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -18 - LandesEnergieVerein Steiermark

Die wesentlichen Erkenntnisse aus der Betzschen Theorie lassen sich wie folgt zusammenfassen: [4]

- Die einem Windstrom durch einen Energiewandler entziehbare mechanische Leistung steigt mit der

dritten Potenz der Windgeschwindigkeit.

- Die Leistung nimmt linear mit der Querschnittsfläche des durchströmten Wandlers zu, steigt also

quadratisch mit seinem Durchmesser.

- Das Verhältnis von entziehbarer mechanischer Leistung zu der im Windstrom enthaltenen Leistung

ist auch bei idealer Strömung und verlustloser Umwandlung auf den Zahlenwert 0,593 begrenzt. Es

können also knapp 60 % der Windenergie eines bestimmten Querschnittes in mechanische Arbeit

umgewandelt werden.

2.1.2.2 Widerstands- und Auftriebsläufer

Die Betzsche Impulstheorie gibt den physikalisch bedingten, idealen Grenzwert für den Entzug von me-

chanischer Leistung aus einem Windstrom unabhängig von der Bauart des Energiewandlers an. Die real

erzielbare Leistung kann nicht unabhängig von den Eigenschaften des Wandlers sein. Je nachdem, ob

der Luftwiderstand oder die Auftriebskraft genutzt wird, ergeben sich sehr unterschiedliche reale Leis-

tungsbeiwerte des Windenergiewandlers.

Widerstandsläufer

Die Nutzung der Windenergie nach dem Widerstandsprinzip erlaubt eine sehr einfache Bauweise, hat

aber schlechte Wirkungsgrade zur Folge. Das Funktionsprinzip dieser Bauweise besteht darin, dass eine

der Windströmung entgegengestellte Fläche aufgrund ihres Luftwiderstandes zur Seite gedrückt wird.

Wenn nun mehrere solcher leicht schräg gestellter Flächen an einem Rotor angeordnet und durch die

Windströmung in eine Drehbewegung versetzt werden, kann damit auf einfache Art mechanische Arbeit

verrichtet werden. Widerstandsläufer sind charakterisiert durch eine größere Anzahl von Rotorblättern,

niedere Rotordrehzahl und hohe Rotordrehmomente. Durch diese Charakteristik sind Widerstandsläufer

gut für die Verrichtung mechanischer Arbeiten, z.B. Wasserpumpen, geeignet. Der maximale Leistungs-

beiwert cp liegt für Widerstandsläufer bei etwa 0,2.

Page 20: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -19 - LandesEnergieVerein Steiermark

Abbildung 8: Strömungsverhältnisse und Luftkräfte bei einem Widerstandsläufer (Quelle: Hau)

Auftriebsnutzender Rotor

Ist die Form der Rotorblätter so gestaltet, dass der aerodynamische Auftrieb genutzt werden kann, lassen

sich erheblich höhere Leistungsbeiwerte erzielen. Die Ausnutzung des aerodynamischen Auftriebs, ana-

log den Verhältnissen an einem Flugzeugtragflügel, steigert den Wirkungsgrad beträchtlich.

Abbildung 9: Luftkräfte an einem umströmten Tragflügelprofil (Quelle: Hau)

Der wesentliche Unterschied bei der Windkraftnutzung besteht darin, dass die Rotorblätter als im Zent-

rum befestigte Hebelarme sich um die eigene Achse drehen und somit ein Drehmoment ausüben, des-

sen Kraft auf einen Generator übertragen werden kann. Am besten hierzu geeignet ist der Propellertyp

mit horizontaler Drehachse.

Page 21: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -20 - LandesEnergieVerein Steiermark

Abbildung 10: Luftkräfte an einem propellerartigen, auftriebsnutzenden Rotor (Quelle: Hau)

Durch das Auftreffen des Windes auf einen Rotorflügel, der gegenüber der Windrichtung einen leicht ver-

setzten Anstellwinkel besitzt, entsteht unterhalb des Flügels ein Überdruck, während oberhalb des Flü-

gels ein Unterdruck herrscht. Durch diese Druckdifferenz wird eine Auftriebskraft erzeugt.

2.1.3 Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche

Der Einsatz von Windenergie ist unter verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten denkbar, primär ent-

scheidet aber die Verwendung der gewonnenen Energie sowie die Anlagengröße. Die Anwendungs- und

Einsatzgebiete von kleinen Windkraftanlagen mit einer Leistung von einigen kW sind anders als für große

Anlagen im Megawattbereich.

Das Anwendungsspektrum reicht von der Möglichkeit, im Inselbetrieb eine spezielle Arbeitsmaschine,

zum Beispiel eine Wasserpumpe, mit Energie zu versorgen, über den Versuch, mit einer eigenen Wind-

kraftanlage von der öffentlichen Stromversorgung weitgehend unabhängig zu werden, bis hin zur Einlei-

tung der Energie ins öffentliche Netz. [4]

Abgesehen von wenigen Sonderfällen werden in Österreich Windkraftanlagen zur Stromerzeugung ein-

gesetzt. Die Erzeugung von Elektrizität ermöglicht eine universelle Nutzbarkeit der aus dem Wind ge-

wonnenen Energie. Elektrische Energie kann über weite Entfernung transportiert und in alle Energiefor-

men umgewandelt werden.

2.1.3.1 Windkraftanlagen im Inselbetrieb

Windkraftanlagen als Insellösung verfolgen in den meisten Fällen das Ziel, in entlegenen Gebieten ab-

seits der öffentlichen Energieversorgung eine Selbstversorgung mit elektrischer Energie zu erreichen. Es

handelt sich in diesem Fall in der Regel um Windkraftanlagen im Leistungsbereich von mehreren 100 W

Page 22: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -21 - LandesEnergieVerein Steiermark

bis etwa 10 kW. Die gewonnene Energie wird einerseits in Batterien gespeichert oder zum Heizen ver-

wendet bzw. eine Kombination aus beiden.

Die Selbstversorgung einzelner Häuser mit einem Anschluss ans öffentliche Netz, etwa aus der Überle-

gung der Unabhängigkeit gegenüber dem EVU, scheitert einerseits an komplexen technischen Proble-

men bedingt durch die Versorgungssicherheit und andererseits durch den nicht vertretbaren hohen wirt-

schaftlichen Aufwand. Ein autonomes Versorgungssystem mit einer Windkraftanlage, Batteriespeicher

und Wechselrichter rechnet sich auf Grund der spezifischen Investitionskosten nur dann, wenn kein

Netzanschluss zur Verfügung steht.

2.1.3.2 Windkraftanlagen im Netzverbundbetrieb

Windkraftanlagen werden, je nach geographischen Möglichkeiten, entweder als Einzelanlage oder im

Windpark ausschließlich im Netzparallelbetrieb betrieben. Das heißt, die WKA sind elektrisch direkt mit

dem frequenzstarren öffentlichen Netz verbunden. Die eingespeiste Energie läuft über einen Zähler. Die

Vergütung für die eingelieferte Strommenge erfolgt durch die Ökostrom Abwicklungsstelle OEMAG.

Abbildung 11: Windpark Parndorfer Platte (Bild: Ditz Fejer)

Page 23: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -22 - LandesEnergieVerein Steiermark

2.2 STANDORTEIGNUNG FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG

2.2.1 Der Standort

Für die Wirtschaftlichkeit eines Windkraftprojektes spielt die Auswahl des richtigen Standortes eine ent-

scheidende Rolle.

Es sind folgende Kriterien zu beachten:

- Grundstück

- Windangebot

- Netzanbindung

- Zufahrt

Grundstück

Bei der Auswahl geeigneter Standorte ist als erstes die Frage nach den Eigentumsverhältnissen und der

Größe des betreffenden Grundstückes zu klären. Wenn der künftige Betreiber Eigentümer des Grundstü-

ckes ist, sind keine Verhandlungen über einen Pacht- und Dienstbarkeitsvertrag zu führen.

Ist der Abschluss eines Pacht- und Nutzungsvertrages erforderlich, sind die Rechte und Pflichten der je-

weiligen Parteien vertraglich festzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass Dienstbarkeiten im Grundbuch

des Verpächters eingetragen werden, die Kosten dafür sind vom Pächter zu tragen.

Netzanbindung

Die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage kann maßgeblich von den Netzanschlusskosten abhängen.

Darunter werden jene Kosten verstanden, die entstehen um die Windkraftanlage an das Mittelspan-

nungsnetz anzuschließen um die gewonnene Energie abzutransportieren.

Für das Verlegen von Leitungen auf fremden Grundstücken ist eine Genehmigung des Grundstückeigen-

tümers einzuholen.

Um die Frage der Anschlussleistung zu klären, ist beim zuständigen EVU einen Antrag auf Netzzugang

zu stellen.

Page 24: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -23 - LandesEnergieVerein Steiermark

Zuwegung

Für den Transport der Maschinenteile und des Turms an den Standort, werden von Anlagenherstellern

Kriterien für den Straßenaufbau sowie für die Montageflächen vorgegeben. Die tragfähige Achslast der

Zuwegung muss mindestens 12 Tonnen betragen, Zuwegungsbreiten von mindestens vier Metern sind

einzuhalten. Weiters sind entsprechende Kurvenradien und lichte Höhen zu beachten.

Der Bau einer Straße kann, abhängig von der Länge und dem Untergrund, einen erheblichen Kostenfak-

tor darstellen. Wenn die Zuwegung über mehrere Grundstücke führt, ist mit den jeweiligen EigentümerIn-

nen eine Nutzungsvereinbarung zu treffen.

Abbildung 12: Transport eines Turmsegmentes, WKA Präbichl (Bild: ecowatt GmbH)

Page 25: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -24 - LandesEnergieVerein Steiermark

2.2.2 Windverhältnisse

Entsprechende Windverhältnisse stellen die wichtigste Grundlage für die Nutzung der Windenergie dar.

Die Windgeschwindigkeit entscheidet über die späteren Einnahmen und wirkt sich maßgeblich auf die

Wirtschaftlichkeit aus. Möglichst konkrete und langfristige Datengrundlagen über das Windaufkommen

des geplanten Standortes sind in Form der Ertragsberechnung wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft-

lichkeitsbetrachtung und entscheidende Grundlage für die Investition.

Abbildung 13: Windmessungen in der Steiermark (Grundlage: GIS Steiermark, Bearbeitung: ecowatt GmbH)

Winddaten von öffentlichen Meßstationen werden und wurden fast ausschließlich unter meteorologischen

Gesichtspunkten erfasst und ausgewertet. Diese Daten sind mit Blick auf die technische Nutzung des

Windes nicht ausreichend. In den meisten Fällen sind Messstationen am Standort nicht vorhanden.

Die Berechnung der Windverhältnisse ausgehend von Daten der meteorologischen Stationen ist in kom-

plexem Terrain wie in der Steiermark mit großen Unsicherheiten behaftet.

Page 26: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -25 - LandesEnergieVerein Steiermark

Berechnungen, wie von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) durchgeführt, stel-

len einen ersten Anhaltswert über die Standortgüte dar, sollten aber eine Messkampagne über die Lauf-

zeit eines Jahres nicht ersetzen.

Die Ermittlung der Windverhältnisse mit einer Messstation, wobei das Optimum eine Messung in Naben-

höhe darstellt, am geplanten Standort der Windkraftanlagen, vor allem in komplexem Gelände ohne vor-

handene Wind- oder Ertragsdaten, ist eine wichtige Grundlage.

Mit den Daten der Windmessstationen und mit Hilfe zur Verfügung stehender Daten aus umliegenden öf-

fentlichen Stationen können die vorherrschenden Windverhältnisse möglichst genau eingeschätzt wer-

den.

Abschätzung des Windangebotes

Die Windverhältnisse sind ein entscheidendes Kriterium für den Ertrag und damit die Wirtschaftlichkeit

eines Projektes. Ist die durchschnittliche Windgeschwindigkeit zu gering, kann weder die modernste

Technik noch eine großzügige finanzielle Förderung die langfristige Wirtschaftlichkeit des Projektes si-

cherstellen. Es ist deshalb notwendig, verlässliche Angaben über die örtlichen Windverhältnisse zu erhal-

ten. Eine Fehleinschätzung der Windgeschwindigkeit um 10 % entspricht einer Fehleinschätzung der

Windleistung von 30 %.

2.2.2.1 Windverhältnisse in der Steiermark

Die Steiermark weist für die Windenergienutzung Gebiete mit guten bis hervorragende Windgeschwin-

digkeiten auf. Diese befinden sich ausschließlich in Höhenlagen ab 1.400 m Seehöhe, wobei gilt, desto

höher der Standort und aus allen Richtungen frei anströmbar umso höher die Windgeschwindigkeit. Zu

beachten sind bei der Planung durch die Geländeform bedingete Turbulenzen und Scherwinde.

2.2.3 Infrastruktur

Durch die komplexe Geländeform der Steiermark und der Tatsache, dass nutzbare Windgeschwindigkei-

ten nur in den Höhenlagen auftreten, wird die Anzahl der technisch und wirtschaftlich realisierbaren

Standorte stark eingeschränkt. Vor Beginn der Planungsphase ist mit Hilfe einer Machbarkeitsuntersu-

chung die Realisierungswahrscheinlichkeit einzustufen. In dieser ersten Überprüfung sind das Windauf-

kommen, die Genehmigungsfähigkeit sowie die bestehende Infrastruktur zu durchleuchten. Als Infrastruk-

tur ist im Wesentlichen die Zuwegung an den Standort sowie die Distanz zum nächstgelegenen Einspei-

sepunkt für die erzeugte Energie zu betrachten.

Page 27: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -26 - LandesEnergieVerein Steiermark

2.2.4 Umwelteinflüsse

Neben der anlagenbezogenen technischen Betriebssicherheit können Einwirkungen von außen Sicher-

heitsrisiken verursachen. Dies sind in erster Linie meteorologische Phänomene, aber auch Einwirkungen,

die von der technischen Umwelt (z.B. dem Luftverkehr) ausgehen können.

2.2.4.1 Eisabwurf

Die Gefahr der Eisbildung ist bei Wetterlagen mit Temperaturen um den Gefrierpunkt und gleichzeitiger

hoher Luftfeuchtigkeit am größten. Eis kann sich an allen Teilen einer Windkraftanlage ansetzten. Stö-

rend für den Betrieb ist die Eisbildung insbesondere an Lüftungseinlässen und anderen Öffnungen, am

Windmesssystem sowie an den Rotorblättern.

Eine unangenehme Folge der Eisbildung an den Rotorblättern ist die erhebliche Verschlechterung der

aerodynamischen Profileigenschaften. Die Vereisungsgefahr ist bei drehendem größer als bei stillste-

hendem Rotor [4]. Die Folge ist eine Verschlechterung der Leistungskennlinie. Die Energielieferung kann

damit erheblich verringert werden.

Potentiell gefahrenträchtig ist der Eisansatz an den Rotorblättern. Der drehende Rotor kann losbrechen-

de Eisbrocken von erheblichem Gewicht über weite Distanzen schleudern. Untersuchungen über die

Wurfweiten weggeschleuderter Eisbrocken kommen zu der Empfehlung, dass der Sicherheitsabstand

das 1,5-fache der Summe aus Turmhöhe und Rotordurchmesser betragen sollte.

Einige Windkraftanlagenhersteller bieten Rotorblätter-Enteisungssysteme optional an. Diese Systeme

verhindern allerdings nicht den Eisansatz sondern beschleunigen das Abtauen bereits vereister Rotor-

blätter im Stillstand.

Moderne Windkraftanlagen sind serienmäßig mit einem Eiswarnsystem ausgestattet. Bei Eisansatz an

den Rotorblättern wird die Anlage auf grund von Unwucht und gemessenen Leistungseinbußen vollauto-

matisch ausser Betrieb gesetzt. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass Eisabwurf bei still stehendem

Rotor auftritt. Zu beachten ist jedenfalls die mögliche Verfrachtung von Eisteilen durch den Wind.

2.2.4.2 Geräuschentwicklung

Windkraftanlagen arbeiten nicht völlig lautlos. Sie erzeugen ein Laufgeräusch, das bis zu einer bestimm-

ten Entfernung hörbar ist. Wie bei anderen Maschinen auch, sind es bestimmte technische Merkmale, die

für eine stärkere oder weniger starke Geräuschemission verantwortlich sind. Vor allem die hohlen Stahl-

türme wirken als Resonanzkörper und können mechanische Geräusche noch verstärken.

Page 28: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -27 - LandesEnergieVerein Steiermark

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Geräusche nur dann relevant sind, wenn sie die Hin-

tergrundgeräusche übertönen. Das ist bei geringen Windgeschwindigkeiten, wenn die Anlage gerade

schon läuft, der Fall. Bei höheren Windgeschwindigkeiten werden die Geräusche der Windkraftanlage

vom Wind übertönt. Laut WHO-Richtline (world health organisation) darf der Wert an der Fensteraußen-

seite eines benachbarten Gebäudes 45 dB(A) nicht übersteigen. Die Lärmgrenzwerte sind einzuhalten

und im Genehmigungsverfahren durch ein Lärmgutachten nachzuweisen.

Abbildung 14: Windpark Moschkogel (Bild: ecowatt GmbH)

2.2.4.3 Schattenwurf

Wie alle größeren Gebäude werfen auch Windkraftanlagen bei Sonnenschein ihren Schatten auf die Um-

gebung. Der Schattenwurf von Windkraftanlagen weist jedoch eine Besonderheit auf, die unter bestimm-

ten Bedingungen von Anwohnern als erhebliche Belästigung empfunden werden kann.

Die mit der dreifachen Drehfrequenz (beim Dreiblattrotor) das Sonnenlicht durchschneidenden Rotorblät-

ter verursachen dann, wenn der Schatten auf einen Beobachter fällt, einen unangenehmen Stroboskop-

oder Discoeffekt.

Page 29: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -28 - LandesEnergieVerein Steiermark

Im Rahmen einer Standortanalyse ist für jeden Windkraftanlagentyp in Abhängigkeit von den örtlichen

Gegebenheiten eine Schattenprognose durchzuführen und der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

2.2.4.4 Landverbrauch

Die Grundfläche, die zur Aufstellung einer Windkraftanlage unabdingbar benötigt wird, ist die Fläche für

das Fundament, die Trafostation, die Montagefläche sowie die entsprechende Zuwegung. Die Fläche des

Fundaments liegt je nach Bauart in der Größe von 100 bis 200 m². Das Fundament wird durch seine

nach oben hin verjüngende Form mit Aushubmaterial überdeckt, wodurch sich die effektive Fläche auf

den Turm mit etwa 15 m2 beschränkt.

Bei der Errichtung eines Windparks ist unter der Voraussetzung, dass der Abstand zwischen den einzel-

nen Windkraftanlagen von vier bis fünf Rotordurchmessern eingehalten wird, insgesamt ein größerer Flä-

chenbedarf erforderlich.

Die in der Steiermark für Windkraftanlagen geeigneten Standorte befinden sich durchwegs in Hochlagen

auf Bergrücken oder Gebirgskämmen. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Anlagen in einem

Windpark entsprechend den Platzverhältnissen in einer Reihe angeordnet ist.

2.2.4.5 Optische Beeinträchtigung der Landschaft

Unter allen Umweltauswirkungen, die von Windkraftanlagen ausgehen, ist ihre optische Wirkung in der

Landschaft der am schwierigsten zu beurteilende Faktor. Die Diskussion wird entsprechend kontrovers

geführt und gleitet nicht selten ins Polemische ab.

Das eigentliche Problem liegt weniger in weit verstreuten Einzel- und Windparkanlagen, sondern stellt

sich vielmehr mit der Absicht, die Windenergienutzung soweit auszubauen, dass sie einen nennenswer-

ten Beitrag zur Energieversorgung leistet.

Der Besucherstrom der Windkraftanlage am Plankkogel hat gezeigt, dass der unvoreingenommenen Be-

sucher Windkraftanlagen mit einer Mischung aus Neugier, Bewunderung und Unverständnis betrachtet.

Je nach Informationsgrad überwiegt die eine oder andere Grundstimmung. Nur sehr wenige Betrachter

äußern sich spontan negativ über das Aussehen einer großen Windkraftanlage. In einer einzelnen Anla-

ge ist es auch schwer eine optische Verschmutzung der Landschaft zu sehen; zumal selbst große Anla-

gen bereits in einer Entfernung von 10 Rotordurchmessern vergleichsweise bescheiden aussehen. [4]

Page 30: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -29 - LandesEnergieVerein Steiermark

Nach HAU sind drei Faktoren für den optischen Eindruck bestimmend:

- Psychologische Faktoren: Was assoziiert der Betrachter?

- Die Art der Landschaft: Die optische Wirkung in offenen Landschaften unterscheidet sich deutlich

von derjenigen in geschlosseneren Gebieten

- Die Größe der Windkraftanlagen wobei gilt, je größer die Anlagen um so eher wird das Land-

schaftsbild über weitere Entfernungen dominiert.

Erfahrungsgemäß sind Windkraftanlagen in der typischen Größe für alpine Anwendung (Nabenhöhe von

65 m) über weite Distanzen nur unter besten Wettervoraussetzungen ersichtlich. Beispielsweise sind bei

einer Distanz von 30 km Windkraftanlagen normal auf die Parkanordnung mit freiem Auge kaum aufzu-

finden und üben keine dominierende Wirkung auf die Landschaft aus.

Abbildung 15: Windpark Oberzeiring (Bild: ecowatt GmbH)

Page 31: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -30 - LandesEnergieVerein Steiermark

3 GENEHMIGUNGSVERFAHREN

3.1 RAUMORDNUNG

Die Flächenwidmung ist ausschlaggebend für die Nutzungsart des jeweiligen Gebietes. Die Gliederung

erfolgt in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Um die konkrete Flächenwidmung eines Standortes

festzustellen, gibt es Flächenwidmungspläne (§ 22, Stmk. ROG 1974) [3], die im jeweiligen Gemeinde-

amt eingesehen werden können.

3.1.1 Umwidmung Sondernutzung für Energieerzeugungsanlagen

Für die Errichtung von Windkraftanlagen kommen nach Steiermärkischen ROG Bauland, Freiland und

Vorbehaltsflächen (§ 26) als Standorte in Frage; im Bauland lt. § 23 wiederum Industrie- und Gewerbe-

gebiete. Vorbehaltsflächen sind Flächen, für die eine nachweisbare Notwendigkeit besteht, die öffentli-

chen Zwecken dienen und dem umliegenden Gebiet zugeordnet sind [6].

Das bedeutet, dass vor einer konkreten Planung die Flächenwidmung auf der Gemeinde eingesehen

werden muss. Laut § 25 Abs. 2 Ziff. 1 des Steiermärkischen ROG – Novelle 1994 ist für Energieerzeu-

gungs- und Versorgungsanlagen die Ausweisung der Bebauungsfläche auf Sondernutzung vorzusehen.

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments im steirischen Raumord-

nungsgesetz ist die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Zuge der

Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorgeschrieben. Diesbezüglich empfielt sich im Projektverlauf die

frühzeitige Konsultation der für die Raumordnung zuständigen FA 13B, Amt der Steiermärkischen Lan-

desregierung.

3.1.2 Strategische Umweltprüfung (SUP)

Ziel der Umweltprüfung ist die Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Zuge der Projektplanung. We-

sentlich dabei ist, dass die Umweltprüfung zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo Alternativen zum geplanten

Vorhaben noch geprüft werden können.

Wesentliches Element bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Auswirkungen geplanter Pläne und Pro-

gramme sind Umweltqualitätsgrundsätze, -ziele und Umweltindikatoren [7]. Im Zuge der Umweltprüfung

ist ein Umweltbericht zu erstellen. Dieser hat Angaben zu den nachfolgenden Themenbereichen zu bein-

halten.

Page 32: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -31 - LandesEnergieVerein Steiermark

Themenbereich Sachthemen

Mensch / Gesundheit − Schutz vor Lärm und Erschütterung − Luftbelastung und Klima

Mensch / Nutzungen − Sachgüter

Landschaft / Erholung − Landschaftsbild und Ortsbild − Kulturelles Erbe − Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Naturraum / Ökologie − Pflanzen − Tiere − Wald

Ressourcen − Boden und Altlasten − Grund- und Oberflächenwasser − Naturgewalten und geologische / bodenmechanische Risken

Tabelle 2: Gliederung der im Umweltbericht zu behandelten Themenbereiche und Sachthemen (Quelle: FA13B)

Vor Durchführung einer SUP kann eine Erheblichkeitsprüfung (Screening) erforderlich sein. Damit soll

festgestellt werden, ob durch die Umsetzung des betreffenden Plans oder Programms mit erheblichen

Umweltauswirkungen zu rechnen und eine Umweltprüfung durchzuführen ist.

Die SUP-Richtlinie enthält Vorgaben für die Durchführung einer Umweltprüfung als auch für die Inhalte.

Zu prüfen sind erhebliche Umweltauswirkungen, indem unterschiedliche Plan-Alternativen identifiziert

und miteinander verglichen werden. Nach Annahme des Plans oder Programms sind mit entsprechenden

Maßnahmen die tatsächlichen Umweltauswirkungen zu überwachen (Monitoring).

Weiters fordert die Richtlinie eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Informationsweitergabe und

Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse der einzelnen Schritte im Rahmen der Durchführung ei-

ner Strategischen Umweltprüfung sind nachvollziehbar zu dokumentieren, z.B. in Form einer Umwelter-

klärung [8].

Die Beurteilung der Umwelterheblichkeit von Plänen und Programmen für die Änderung des Flächen-

widmungsplanes erfolgt in vier Prüfungsschritten.

Page 33: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -32 - LandesEnergieVerein Steiermark

Schritt 1 Prüfung anhand von Ausschlusskriterien, ob eine Umwelterheblichkeitsprüfung erfor-

derlich ist

Schritt 2 Prüfung auf eine UVP-Pflicht des Vorhabens

Schritt 3 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) zur Feststellung von erheblichen Umweltauswir-

kungen

Schritt 4 Umweltprüfung mit Umweltbericht

Tabelle 3: Prüfung der Umwelterheblichkeit von Plänen und Programmen (Quelle: FA13B)

Hat die Umwelterheblichkeitsprüfung ergeben, dass eine Umweltprüfung durchzuführen ist, so hat diese

zwingend auf Ebene der Sachthemen (siehe Tabelle 2) hinsichtlich der Auswirkungen auf Umweltquali-

tätsgrundsätze, -ziele und –indikatoren zu erfolgen [7]. Neben dem Planvorhaben werden im Zuge der

Umweltprüfung auch mögliche, aber jedenfalls vernünftige Alternativen zum Plan bzw. Programm geprüft.

Die Alternativen müssen den Zielen und dem geografischen Anwendungsbereich des Planvorhabens

entsprechen.

Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA13B ist ein Umweltbericht vorzulegen, der die Er-

gebnisse der Umweltprüfung dokumentiert. Der Aufbau des Umweltberichts hat den Vorgaben des § 3a

des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. zu entsprechen.

Page 34: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -33 - LandesEnergieVerein Steiermark

3.2 NATURSCHUTZRECHTLICHES VERFAHREN

Das steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 – NSchG 1976 [9] – regelt den Schutz der Natur, den

Schutz und die Pflege der Landschaft sowie die Erhaltung und Gestaltung der Umwelt als Lebensgrund-

lage und Lebensraum für Menschen, Pflanzen und Tiere lt. § 1 Abs. 1. Im Detail ist nach § 2 Abs. 1 auf

die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes der Natur und auf die Erhaltung und Gestaltung der

Landschaft in ihrer Eigenheit (Landschaftscharakter) sowie in ihrer Erholungswirkung (Wohlfahrtsfunkti-

on) Bedacht zu nehmen. Um diesen Schutzzweck zu erreichen, wurden folgende unterschiedlich stark

geschützte Gebiete bzw. Einzelobjekte geschaffen:

• Naturschutzgebiete (§ 5)

• Natura 2000 Gebiete (Europaschutzgebiete) (§ 13a+b)

• Landschaftsschutzgebiete (§ 6)

• Schutz von stehenden und fließenden Gewässern (Gewässer- und Uferschutz) (§ 7)

• Naturparks (§ 8)

• Nationalparks (§ 9)

• Naturdenkmäler (§ 10)

• geschützte Landschaftsteile (§ 11)

Die jeweiligen Gebiete sind auf der Internetseite des Landes Steiermark www.stmk.gv.at/luis abrufbar.

Gemäß § 3 Abs. 1 sind Vorhaben außerhalb von Schutzgebieten der Landesregierung anzuzeigen. An-

kündigungspflicht bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Darunter fallen gemäß § 3 Abs. 2 lit. a

Bauwerke mit einer Gesamthöhe von mehr als 20 m. Die Landesregierung kann innerhalb von drei Mona-

ten mit Bescheid Auflagen vorschreiben, um nachhaltige Auswirkungen nach § 2 Abs. 1 zu vermeiden.

Befindet sich das Bauvorhaben in einem als Bauland festgelegten Gebiet, gilt die Anzeigepflicht lt. § 3

Abs. 3 nicht.

Laut § 5 Abs. 5 dürfen in einem Naturschutzgebiet keine die Natur schädigenden, das Landschaftsbild

verunstaltenden oder den Naturgenuss beeinträchtigenden Eingriffe vorgenommen werden. Eine Ge-

nehmigung für die Errichtung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten ist auszuschließen.

In einem Landschaftsschutzgebiet ist für die Errichtung von Bauten und Anlagen mit über 18 Metern Ge-

samthöhe laut § 6 Abs. 3 lit. b bzw. Anlagen, welche außerhalb eines geschlossenen bebauten Gebietes

liegen, oder über die Ortssilhouette hinausragen, laut lit. c eine Bewilligung einzuholen.

Page 35: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -34 - LandesEnergieVerein Steiermark

Im Falle der Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von über 18 Metern ist für die Bewil-

ligung innerhalb von Europaschutzgebieten die Landesregierung FA 13c, außerhalb davon die Bezirks-

verwaltungsbehörde (BH) zuständig (§ 6 Abs. 4).

Laut § 6 Abs. 6 ist eine Bewilligung gemäß lit. 3 zu erteilen, wenn die Ausführung des Vorhabens keine

Auswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 1 zur Folge hat. Weiters ist eine Bewilligung gemäß § 6 Abs. 7 zu

erteilen, wenn die vorstehenden Auswirkungen zwar zu erwarten sind, jedoch besondere volkswirtschaft-

liche oder besondere regionalwirtschaftliche Interessen die des Landschaftsschutzes überwiegen.

Ein Schutzbereich besteht auch laut § 7 Abs. 1 für stehende bzw. fließende Gewässer bis zu einer Ent-

fernung von 150 Metern. Da in der Steiermark für die Windenergienutzung brauchbare Windgeschwin-

digkeiten großteils in Kammlagen auftreten ist § 7 für Quellbereiche zu beachten.

Nach § 20 Abs. 1 ist dem Ansuchen um eine Bewilligung nach § 6 Abs. 3 ein Auszug aus der Katastral-

mappe des Vermessungsamtes, ein geeigneter Lageplan sowie eine planliche Darstellung und eine ge-

naue Beschreibung des Vorhabens in dreifacher Ausfertigung beizuschließen. Nach § 20 Abs. 2 kann die

Behörde weitere Nachweise verlangen, falls die Unterlagen zur Beurteilung ungenügend sind.

Das Ansuchen um Bewilligung ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, für Natura 2000 Gebiete

bei der Fachabteilung 13C der Steiermärkischen Landesregierung einzureichen. Eine Bewilligung erlischt

nach § 21 Abs. 2, wenn binnen zwei Jahren kein Gebrauch gemacht oder das Vorhaben binnen drei Jah-

ren nach Beginn der Ausführung nicht vollendet wurde, sofern nicht im Bewilligungsbescheid selbst Fris-

ten für den Beginn bzw. die Beendigung des Vorhabens festgesetzt sind.

Page 36: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -35 - LandesEnergieVerein Steiermark

3.3 ELEKTRIZITÄTSRECHTLICHES VERFAHREN

Grundlage für das elektrizitätsrechtliche Verfahren ist das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts- und –

organisationsgesetz 2001 – Stmk. EIWOG 2001 [10]. Das Gesetzt regelt laut § 1 die Erzeugung, Über-

tragung und Verteilung von elektrischer Energie im Bundesland Steiermark.

Genehmigungspflicht

Laut § 5 unterliegen Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Engpassleistung von mehr als

200 kW einer Genehmigungspflicht. Für Windkraftanlagen mit einer maximalen Engpassleistung bis ma-

ximal 500 kW kommt es zu einem vereinfachten Verfahren (lt. § 7).

In diesem Fall hat die Behörde das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde mit dem Hinweis bekannt zu

geben, dass die Projektunterlagen innerhalb eines bestimmten, vier Wochen nicht überschreitenden Zeit-

raumes bei der Standortgemeinde zur Einsicht aufliegen und dass Anrainer innerhalb dieses Zeitraumes

von ihrem Recht, begründete Einwendungen gegen die Erzeugungsanlage im Sinne des § 10 Abs. 1 zu

erheben, Gebrauch machen können. Der Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für die Erzeugungs-

anlage. Die Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung ist bei der Behörde schriftlich zu beantra-

gen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung anzuschließen:

1. ein technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und technischer Aus-

führung der geplanten Erzeugungsanlage; insbesondere Energieumwandlung, Stromart, Fre-

quenz und Spannung,

2. ein Plan, aus welchem der Standort der Erzeugungsanlage, die betroffenen Grundstücke, auf

denen die Anlage errichtet werden soll und die Grundstücksnummern ersichtlich sind,

3. ein Verzeichnis der von der Erzeugungsanlage berührten fremden Anlagen, wie Eisenbahnen,

Versorgungsleitungen und dergleichen, mit Namen und Anschriften der Eigentümer,

4. die sich aus dem zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Grundbuchstand ergebenden Na-

men und Anschriften der Eigentümer der Grundstücke, auf welchen die Erzeugungsanlage er-

richtet werden soll, einschließlich der dinglich Berechtigten mit Ausnahme der Hypothekargläubi-

ger,

5. ein Verzeichnis der an die Grundstücke, auf welchen die Stromerzeugungsanlage errichtet wer-

den soll, anrainenden Grundstücke und der jeweiligen Eigentümer dieser anrainenden Grundstü-

cke samt Anschriften,

Page 37: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -36 - LandesEnergieVerein Steiermark

6. ein Verzeichnis allfälliger Bergbaugebiete, in denen die Erzeugungsanlage liegt oder zu liegen

kommt, samt Namen und Anschrift der Bergbauberechtigten,

7. eine Begründung für die Wahl des Standortes unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen

Verhältnisse,

8. eine Beschreibung und Beurteilung der voraussichtlichen Gefährdungen und Belästigungen im

Sinne des § 10 Abs.1,

9. eine Beschreibung der Maßnahmen, mit denen Gefährdungen und Belästigungen des Vorha-

bens, beseitigt, verringert oder ausgeglichen werden sollen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Elektrizitätsrechtlichen Genehmigung (§ 10 Abs. 1)

Die Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung setzt voraus, dass durch die Errichtung und den

Betrieb der Anlage oder durch die Lagerung von Betriebsmitteln oder Rückständen und dergleichen eine

Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder eine Gefährdung des Eigentums oder

sonstiger dinglicher Rechte der Parteien nach fachmännischer Voraussicht nicht zu erwarten ist und Be-

lästigungen von Anrainern (wie Geruch, Lärm, Erschütterung, Wärme, Schwingungen, Blendung und

dergleichen) auf ein zumutbares Maß beschränkt bleiben.

Genehmigungsverfahren

Für jene Erzeugungsanlagen, die mehr als 500 kW installierter elektrische Engpassleistung aufweisen, ist

lt. § 8 eine Augenscheinsverhandlung anzuberaumen, dabei haben lt. § 9 der Genehmigungswerber, alle

Grundeigentümer und die Anrainer Parteienstellung.

Erteilung der Betriebsgenehmigung

Die Fertigstellung und die Inbetriebnahme sind der Behörde schriftlich anzuzeigen (§ 11 Abs. 8), wenn

dies nicht innerhalb von fünf Jahren nach rechtskräftiger Erteilung der Genehmigung erfolgt, erlischt lt.

§ 19 Abs. 1 die elektrizitätsrechtliche Genehmigung. Weiters können auch amtswegige Überprüfungen lt.

§ 17 Abs. 1 aufgrund von Beschwerden angeordnet bzw. von der Behörde selbst durchgeführt werden.

Die zuständige Behörde ist in allen Fällen das Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 13A, für

die technischen Belange die FA 17B.

Page 38: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -37 - LandesEnergieVerein Steiermark

Anerkennung der Ökostromanlage

Ökostromanlagen sind lt. § 41 über Antrag der Betreiber von der Behörde als solche mittels Bescheid an-

zuerkennen (Zertifizierung). Die Zertifizierung von Ökoanlagen hat erst nach technischer Überprüfung

und Vorliegen sämtlicher anderer Kriterien, die eine Ökoanlage aufzuweisen hat, zu erfolgen.

Betreiber von anerkannten Ökoanlagen sind berechtigt, die Abnahme der von diesen Anlagen erzeugten

elektrischen Energie von jenem Verteilernetzbetreiber zu verlangen, an dessen Verteilernetz die Anlage

angeschlossen ist, soweit gemäß § 33 eine Abnahmepflicht besteht, und haben über die aus ihren Anla-

gen abgegebene elektrische Energie eine Bescheinigung auszustellen und dem Verteilernetzbetreiber zu

übergeben. Die Anerkennung als Ökoanlage erlischt ex lege, wenn der Betrieb der Anlage länger als ein

Jahr unterbrochen ist. Die Unterbrechung ist der Behörde umgehend anzuzeigen.

Abnahmepflicht von Ökoenergie

Verteilernetzbetreiber sind lt. § 33 verpflichtet, die ihnen angebotene elektrische Energie aus an ihren

Verteilernetzen angeschlossenen Anlagen, die als Ökostromanlagen anerkannt sind, abzunehmen.

Im Zweifelsfalle hat die Behörde über Antrag eines Verteilernetzbetreibers oder eines Betreibers einer

Erzeugungsanlage festzustellen, ob eine Abnahmepflicht besteht. Eine Verpflichtung eines Netzbetrei-

bers zur technischen Erweiterung bzw. Anpassung seiner Anlagen als Voraussetzung der Abnahmever-

pflichtung besteht nicht.

Page 39: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -38 - LandesEnergieVerein Steiermark

3.4 LUFTBEHÖRDLICHE BEWILLIGUNG

Das Luftfahrtrecht ist ein bundeseinheitlich geregeltes Gesetz. Die Kompetenzen sind auf Bund, Länder

und die AUSTRO-CONTROL Ges.m.b.H. (ACG) verteilt. Durch größere Windkraftanlagen kann es unter

Umständen zu einer Beeinträchtigung der Sicherheitsanforderungen der Luftfahrt kommen. Solche Anla-

gen werden als Luftfahrthindernisse betrachtet. Weiters kann unter Umständen von den Anlagen auch

eine optische und elektronische Störwirkung ausgehen. Die in diesem Zusammenhang wesentlichen Ge-

setze und Verordnungen sind:

1. Das Luftfahrtgesetz (LFG) [11], insbesondere Teil 5 Luftfahrthindernisse § 85 bis § 96

2. Zivilflugplatzverordnung (ZFV)

3.4.1 Luftfahrthindernisse

Innerhalb einer Sicherheitszone um einen Flugplatz werden alle Bauten oberhalb der Erdoberfläche als

Luftfahrthindernisse betrachtet. Diese Sicherheitszonen umfassen den Bereich eines Flugplatzes und

seine Umgebung. Der Radius der Sicherheitszone kann je nach Flugplatz variieren. Für die Errichtung

einer Anlage innerhalb dieser Zone ist um eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesministerium für

Verkehr bzw. bei Militärflugplätzen beim Bundesministerium für Landesverteidigung anzusuchen. Außer-

halb dieser Sicherheitszone ist die Höhe des Bauwerkes entscheidend.

Aufgrund des § 85 (2) lit. b LFG ist ab einer Höhe von 30 m der Windkraftanlage zu überprüfen, ob es

sich um ein Luftfahrthindernis handelt. Sollte dies zutreffen, ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Im

Zuge dieser Ausnahmebewilligung wird als Auflage üblicherweise eine Kennzeichnung und unter Um-

ständen auch eine Hindernisbefeuerung sowie die luftfahrtübliche Kundmachung (Aufnahme in das Ver-

zeichnis der Luftfahrthindernisse, welches vom Landeshauptmann geführt wird) vorgeschrieben.

Ansonsten sind Luftfahrthindernisse gegeben:

• wenn eine Höhe von über 100 Metern erreicht wird

• bei einer Höhe von über 30 Metern, wenn die Anlage auf einer Bodenerhebung steht, welche

mehr als 100 Meter über die umgebende Landschaft hinausragt

Page 40: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -39 - LandesEnergieVerein Steiermark

Gemäß § 85 Abs. 3 LFG sind auch Seil- oder Drahtverspannungen außerhalb von Sicherheitszonen Luft-

fahrthindernisse, wenn die Höhe dieser Anlagen die Umgebung um mindestens 10 Meter überragt und

wenn sich die Anlagen in Schlechtwetterflugwegen oder in Gebieten befinden, in denen sie eine Gefähr-

dung für Such- und Rettungsflüge darstellen können, und sind dementsprechend beim Landeshaupt-

mann anzuzeigen.

Dies ist in erster Linie bei der Errichtung von Windmessstationen zu berücksichtigen. In der Steiermark

wurde das gesamte Bundesland laut Verordnung des Landeshauptmanns, mit Ausnahme von Ortsgebie-

ten, generell zum Schlechtwetterfluggebiet bzw. zum Gefährdungsgebiet für Such- und Rettungsflüge er-

klärt. Gemäß § 91a des LFG ist daher jede Errichtung bzw. Erweiterung einer solchen Anlage dem Lan-

deshauptmann anzuzeigen. Zum Verfahren sei gesagt, dass die beabsichtigte Errichtung eines Luftfahrt-

hindernisses mindestens zwei Monate zuvor der Luftfahrtbehörde schriftlich angezeigt werden muss

(§ 91 LFG). Die Behörde muss dann von sich aus innerhalb von vier Wochen tätig werden, falls sie der

Meinung ist, dass das Vorhaben einer Ausnahmebewilligung bedarf.

Folgende Auflagen sind möglich:

• eine Tagesmarkierung, bestehend aus einem rot-weißen Farbanstrich, wenn die Anlage 100 Me-

ter Höhe überschreitet oder der Standort in luftfahrtsensiblen Bereichen liegt (Flugplätze, Kran-

kenhäuser). Zu markieren ist in diesem Falle auch die Spitze der Rotorblätter.

• eine Nachtmarkierung mittels rot leuchtender Hindernisfeuer ist am konstruktiv höchsten Punkt

an der Gondel anzubringen.

3.4.2 Elektrische Störwirkung

Hier kommt in erster Linie die Störwirkung auf den Luftfahrtradardienst in Frage. Solche Anlagen finden

sich auf allen österreichischen Flughäfen und auf verschiedenen Militärflugplätzen. Ein Ansuchen um

Bewilligung ist an die AUSTRO-CONTROL Ges.m.b.H. mit einem entsprechenden Radargutachten zu

stellen. Wenn es eine militärische Anlage betrifft, ist ein Ansuchen auch beim zuständigen Militärkom-

mando einzubringen.

Page 41: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -40 - LandesEnergieVerein Steiermark

3.5 BAURECHTLICHE BEWILLIGUNG

Die Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ist den gesetzlichen Bestimmungen für die Errich-

tung von Bauwerken unterstellt. Als Grundlage dient das Steiermärkische Baugesetz (Stmk. BauG 1995)

[12]. Zu beachten sind die baunebenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Raumordnungsgesetz

(Stmk. ROG 1974) [6]. Das Baurechtsverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des Allgemeinen Ver-

waltungsverfahrensrechts (AVG) 1950 [13]. Die einzelnen Verfahrensschritte sind in der Bauordnung zu

finden.

Windkraftanlagen sind in der Steiermark, mit Ausnahme von Kleinanlagen oder wenn sich lt. § 20 und

§ 21 Stmk. BauG nichts anderes ergibt, immer baubewilligungspflichtig. Unter einer baulichen Anlage

wird jene Anlage verstanden, zu deren Errichtung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind, die mit

dem Boden in Verbindung gebracht wird und die wegen ihrer Beschaffenheit geeignet ist, das öffentliche

Interesse zu berühren.

Bei Kleinanlagen wird je nach Gesamthöhe entweder zwischen einem anzeigepflichtigen Vorhaben und

einem bewilligungsfreien Vorhaben unterschieden.

Bewilligungsfreie Vorhaben sind vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen und ihre Höhe

darf nur bis 5 m – laut § 21 Abs. 2, lit. i Stmk. BauG wie Antennen- und Funkanlagen bis 5 m Höhe –

betragen.

Handelt es sich – nach § 20 Abs. 3, lit. e Stmk. BauG analog zu Antennen- und Funkanlagen über 5 m

Höhe – um ein anzeigepflichtiges Vorhaben, so muss dieses der Behörde nachweislich schriftlich ange-

zeigt werden.

Eine Grundstücksfläche ist nach Stmk. BauG § 5 als Bauplatz für die vorgesehene Bebauung geeignet,

wenn

1. eine Bebauung nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz zulässig ist

2. der Untergrund tragfähig ist sowie die vorgesehene Bebauung keine Gefährdung der Standsicherheit

benachbarter baulicher Anlagen zur Folge hat

3. eine für den Verwendungszweck geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öf-

fentlichen Verkehrsfläche besteht.

Page 42: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -41 - LandesEnergieVerein Steiermark

3.6 UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP)

3.6.1 Aufgabe von Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung

Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachli-

cher Grundlage [14]

1. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten,

die ein Vorhaben

a. auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,

b. auf Boden, Wasser, Luft und Klima,

c. auf die Landschaft und

d. auf Sach- und Kulturgüter

2. hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzu-

beziehen sind.

3. Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des

Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens

vergrößert werden.

4. die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten

Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen und

5. bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private

Rechte vorgesehen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der vom Projektwerber geprüf-

ten Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.

Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung

a) Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer elektrischen Gesamtleistung von mindestens 20

MW oder mit mindestens 20 Konvertern.

b) Anlagen zur Nutzung von Windenergie in schutzwürdigen Gebieten mit einer elektrischen Ge-

samtleistung von mindestens 10 MW oder mit mindestens 10 Konvertern.

Page 43: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -42 - LandesEnergieVerein Steiermark

Feststellungsverfahren

Wenn eine UVP-Pflicht durch gesetzliche Vorgaben nicht eindeutig ableitbar ist, z.B. bei der Planung ei-

nes Windparks im Freiland mit einer Gesamtleistung unter 20 MW an der Grenze zu einem Schutzgebiet,

dann ist ein Feststellungsverfahren bei der zuständigen Behörde einzuleiten.

3.6.2 Umweltverträglichkeitsprüfung und konzentriertes Genehmigungsverfahren

Vorverfahren

Auf Antrag des Projektwerbers ist ein Vorverfahren durchzuführen. Dem Antrag sind eine Darlegung der

Grundzüge des Vorhabens und ein Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.

Die Behörde hat gegenüber dem Projektwerber zu den Unterlagen ehestmöglich, spätestens aber drei

Monate nach deren Einlangen, nach Beiziehung der mitwirkenden Behörden und allenfalls auch Dritter,

Stellung zu nehmen.

Dabei sind insbesondere offensichtliche Mängel des Vorhabens oder des Konzeptes für die Umweltver-

träglichkeitserklärung aufzuzeigen und voraussichtlich zusätzlich erforderliche Angaben in der Umwelt-

verträglichkeitserklärung anzuführen.

Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Projektwerber eines Vorhabens für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, hat bei

der Behörde einen Genehmigungsantrag einzubringen, der die nach den Verwaltungsvorschriften für die

Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung in der

jeweils erforderlichen Anzahl enthält.

Diese Dokumente sind, soweit möglich und im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit oder

Kostenersparnis, jedenfalls jedoch nach Maßgabe des § 9 Abs. 4, auch elektronisch einzubringen.

Nicht als erforderlich gelten Nachweise über Berechtigungen, soweit diesbezüglich in einer Verwaltungs-

vorschrift die Einräumung von Zwangsrechten vorgesehen ist.

Der Projektwerber hat auch anzugeben, ob und in welcher Weise er die Öffentlichkeit vom Vorhaben in-

formiert hat. Projektunterlagen, die nach Auffassung des Projektwerbers Geschäfts- oder Betriebsge-

heimnisse enthalten, sind besonders zu kennzeichnen.

Page 44: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -43 - LandesEnergieVerein Steiermark

Umweltverträglichkeitserklärung

Die Umweltverträglichkeitserklärung hat folgende Angaben zu enthalten:

1. Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesondere:

a) Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens einschließlich des

Bedarfs an Grund und Boden während des Bauens und des Betriebes;

b) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Produktions- oder Verarbeitungsprozesse,

insbesondere hinsichtlich Art und Menge der verwendeten Materialien;

c) Art und Menge der zu erwartenden Rückstände und Emissionen (Belastung des Was-

sers, der Luft und des Bodens, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung usw.),

die sich aus der Verwirklichung und dem Betrieb ergeben;

d) die durch das Vorhaben entstehende Immissionszunahme;

e) Energiebedarf, aufgeschlüsselt nach Energieträgern;

f) Bestanddauer des Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge sowie allfällige Maßnah-

men zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle.

2. Eine Übersicht über die wichtigsten anderen vom Projektwerber geprüften Lösungsmöglichkeiten

und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen.

3. Beschreibung der möglicherweise vom Vorhaben erheblich beeinträchtigten Umwelt, wozu ins-

besondere die Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, der Boden, das Wasser, die

Luft, das Klima, die Landschaft und die Sachgüter einschließlich der Kulturgüter sowie die Wech-

selwirkungen zwischen diesen Schutzgütern gehören.

4. Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, infolge

a) des Vorhandenseins des Vorhabens,

b) der Nutzung der natürlichen Ressourcen,

c) der Emission von Schadstoffen, der Verursachung von Belästigungen und der Art, Men-

ge und Entsorgung von Abfällen sowie Angaben über die zur Abschätzung der Umwelt-

auswirkungen angewandten Methoden.

5. Beschreibung der Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens

auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen.

6. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Informationen.

7. Kurze Angabe allfälliger Schwierigkeiten (insbesondere technische Lücken oder fehlende Daten)

des Projektwerbers bei der Zusammenstellung der geforderten Angaben.

Page 45: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -44 - LandesEnergieVerein Steiermark

Zeitplan

Die Behörde hat einen Zeitplan für den Ablauf des Verfahrens zu erstellen, in dem für die einzelnen Ver-

fahrensschritte unter Berücksichtigung der durch Art, Größe und Standort des Vorhabens notwendigen

Erhebungen und Untersuchungen Fristen festgelegt werden. Der Zeitplan ist im Internet zu veröffentli-

chen. Erhebliche Überschreitungen des Zeitplans sind im Genehmigungsbescheid zu begründen.

Bei Vorhaben zur Nutzung von Windenergie hat die Behörde die Entscheidung (§ 73 AVG) über den An-

trag gemäß § 5 ohne unnötigen Aufschub, spätestens sechs Monate nach Antragstellung zu treffen.

Öffentliche Auflage

Die Behörde hat der Standortgemeinde eine Ausfertigung des Genehmigungsantrages, der im § 5 Abs. 1

genannten Unterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung zu übermitteln. Diese sind bei der Behör-

de und bei der Gemeinde mindestens sechs Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Be-

hörde hat das Vorhaben gemäß § 44a Abs. 3 AVG kundzumachen.

Entscheidung

Die Behörde hat bei der Entscheidung über den Antrag die in den betreffenden Verwaltungsvorschriften

und im Abs. 2 bis 6 vorgesehenen Genehmigungsvoraussetzungen anzuwenden. Die Zustimmung Dritter

ist insoweit keine Genehmigungsvoraussetzung, als für den betreffenden Teil des Vorhabens in einer

Verwaltungsvorschrift die Möglichkeit der Einräumung von Zwangsrechten vorgesehen ist. Die Genehmi-

gung ist in diesem Fall jedoch unter dem Vorbehalt des Erwerbs der entsprechenden Rechte zu erteilen.

Soweit dies nicht schon in anzuwendenden Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist, gelten in Hinblick auf

eine wirksame Umweltvorsorge zusätzlich Genehmigungsvoraussetzungen.

Emissionen von Schadstoffen sind nach dem Stand der Technik zu begrenzen. Die Immissionsbelastung

zu schützender Güter ist möglichst gering zu halten, wobei jedenfalls Immissionen zu vermeiden sind, die

erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die

geeignet sind, den Boden, die Luft, den Pflanzen- oder Tierbestand oder den Zustand der Gewässer

bleibend zu schädigen.

Page 46: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -45 - LandesEnergieVerein Steiermark

Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (insbesondere Umweltverträglichkeitserklärung, Um-

weltverträglichkeitsgutachten oder zusammenfassende Bewertung, Stellungnahmen, einschließlich der

Stellungnahmen und dem Ergebnis der Konsultationen nach § 10, Ergebnis einer allfälligen öffentlichen

Erörterung) sind in der Entscheidung zu berücksichtigen. Durch geeignete Auflagen, Bedingungen, Be-

fristungen, Projektmodifikationen, Ausgleichsmaßnahmen oder sonstige Vorschreibungen (insbesondere

auch für Überwachungs-, Mess- und Berichtspflichten und Maßnahmen zur Sicherstellung der Nachsor-

ge) ist zu einem hohen Schutzniveau für die Umwelt in ihrer Gesamtheit beizutragen.

Der Genehmigungsbescheid ist jedenfalls bei der Behörde und in der Standortgemeinde mindestens acht

Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Der Bescheid hat die Entscheidungsgründe sowie Angaben

über die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen, mit denen er-

hebliche nachteilige Auswirkungen vermieden, verringert und, soweit möglich, ausgeglichen werden, zu

enthalten. Die Auflage ist in geeigneter Form, jedenfalls auch im Internet, kundzumachen.

Abbildung 16: Windpark Parndorfer Platte (Bild: Ditz Fejer)

Page 47: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -46 - LandesEnergieVerein Steiermark

4 KOSTEN EINER WINDKRAFTANLAGE

Die Kosten für die Errichtung einer Windkraftanlage sind – da die immer unterschiedlichen Faktoren wie

Netzentfernung, Zuwegung und dergleichen einen erheblichen Kostenaufwand darstellen können – nicht

zu pauschalieren. Die Entstehungskosten der Windkraftanlage selbst stellen aber immer den größten

Kostenfaktor dar.

4.1.1 Investitionskosten

Die Grundlage für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Windkraftprojektes sind die gesamten Inves-

titionskosten und Nebenkosten die bis zur Inbetriebnahme der Windkraftanlage oder des Windparks auf-

zuwenden sind. Da die Realisierung vor allem größerer Projekte von der Projektidee bis zur Realisierung

zumeist einen Zeitraum von mehreren Jahren einnimmt, sind für erste Wirtschaftlichkeitsabschätzungen

– vor allem dort wo keine konkreten Angebote vorliegen – Erfahrungswerte aus bestehenden Projekten

einzusetzen. Bei den Anlagenkosten können Listenpreise angenommen werden.

4.1.1.1 Anlagenkosten

Die lange Zeit als Faustwert herangezonen 1.000 €/kW sind nach jüngsten Angeboten nur in günstigen

Fällen zu erreichen. Durch gesteigerten Stahlpreis und die hohe Nachfrage nach Windkraftanlagen sind

für aktuelle Planungen 1.100 bis 1.200 €/kW anzunehmen. Ein weiterer Grund für die erhöhten Anlagen-

preise ist, dass Anlagen für alpines Gelände erhöhten Material- und Arbeitseinsatz erfordern.

Die Transport- und Errichtungskosten werden von den Herstellern in die Anlagenkosten integiert. Zu be-

achten ist, dass im alpinen Gelände zumeist ein erhöhter Transportaufwand erforderlich ist, was die Kos-

ten pro Kilowatt zusätzlich erhöht.

4.1.1.2 Fundament

Die Kosten für das Fundament werden prinzipiell von der Größe der Windkraftanlage und von der Bo-

denbeschaffenheit bestimmt. Darüber hinaus spielt die Konzeption der Windkraftanlage eine Rolle. Stall-

geregelte Anlagen mit nicht verstellbaren Rotorblättern erzeugen bei extremen Windgeschwindigkeiten

erheblich größere Lasten als pitchgeregelte Anlagen, die ihre Rotorblätter in diesem Lastfall in Fahnen-

stellung bringen können. Stallanlagen erfordern daher größere Fundamente und verursachen damit hö-

Page 48: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -47 - LandesEnergieVerein Steiermark

here Kosten. Die Kosten für Fundamente liegen bei stallgeregelten Anlagen um bis zu 50 % höher im

Vergleich zu WKA mit Blattverstellung. [4]

Reicht die Flächenpressung aus, und ist es dadurch möglich das vom Hersteller angegebene Standard-

fundament einzusetzen, belaufen sich die spezifischen Kosten pro Fundament bei einer Anlagengröße

von 2.000 kW auf etwa 35 €/kW für pitchgeregelte Anlagen.

4.1.1.3 Netzanbindung

Die Kosten für den Anschluss einer Windkraftanlage an das öffentliche Stromnetz werden im Wesentli-

chen von der Entfernung zum Anschlusspunkt bestimmt. Mitentscheidend ist auch die Spannungsebene

– ist die Einleitung in eine 20 kV Station oder ein bestehendes 110 kV Umspannwerk möglich oder muss

dieses vom Betreiber neu errichtet werden.

Für die Zuordnung der Kosten ist die Eigentumsgrenze des Windkraftanlagenbetreibers zum Netzeigen-

tümer (EVU) entscheidend. Bis zur Übergabestelle, die in der Regel auch die Eigentumsgrenze bildet,

sind sämtliche Kosten vom Betreiber zu tragen. Dazu gehören sämtliche Trafostationen zur Anpassung

an das vorgegebene Spannungsniveau, bei Windparks die interne Windparkverkabelung sowie die Über-

gabestation.

Die Kosten für ein UW im Leistungsbereich von 200 bis 500 kVA betragen etwa € 1 Mio. - bei einer Leis-

tung von 15 MW sind das Kosten von ca. 65 €/kW.

Die Kosten für interne Verkabelung und Verkabelung zum Anschlusspunkt betragen inkl. der Grabungs-

und Verlegungsarbeiten, abhängig vom Gelände, zwischen 50 € und 70 € pro Laufmeter.

4.1.1.4 Kosten für Zuwegung

Die Kosten für die Geländeerschließung sind im Wesentlichen abhängig vom Standort der Windkraftan-

lage. Nachvollziehbarerweise ist die Bautätigkeit in alpinem Gelände anspruchsvoller als z.B. im flachen

Norden Österreichs. Dieser Kostenpunkt beinhaltet den Aus- oder Neubau der Zuwegung sowie der Mon-

tagefläche pro WKA. Der Wegebau und die Bodenbefestigungsmaßnahmen zur Aufnahme von schwe-

rem Baugerät vor allem der für die Errichtung erforderlichen Kräne stellen einen nennenswerten Kosten-

faktor dar.

Für die Bodenbefestigung sind Kosten abhängig vom Gelände in der Höhe von € 25 bis € 45 pro Laufme-

ter mit vier Metern Breite anzusetzen.

Page 49: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -48 - LandesEnergieVerein Steiermark

4.1.2 Nebenkosten

4.1.2.1 Planung und Genehmigung

Die technische Planung bei einem Windkraftprojekt bezieht sich in erster Linie auf die Anlagenauswahl,

Fundamentierung, Zuwegung und die Netzanbindung. Dieser Teil des Planungsaufwandes ist gut über-

schaubar und monetär relativ einfach zu bewerten.

Der wesentlich größere Teil ist die schwer abschätzbare und immer komplizierter werdende Genehmi-

gungsplanung. Diese ist in Österreich abhängig von der Anlagenanzahl und der Art des Genehmigungs-

verfahrens, wobei im Wesentlichen zwischen UVP-freiem-Verfahren (< 20 MW) und dem UVP-Verfahren

(> 20 MW) unterschieden wird.

Für die gesamten Planungskosten mit den erforderlichen Einzelgutachten sind 3 bis 5 % der Investitions-

summe anzusetzen.

4.1.2.2 Transport, Montage und Inbetriebnahme

Der Transport der WKA zum Aufstellungsort, die Errichtung und die Inbetriebnahme machen bei Wind-

kraftanlagen einen erheblichen Kostenfaktor aus und sind in den meisten Fällen im Anlagenkaufpreis in-

tegriert. Zusätzliche Kosten treten bei alpinen Standorten auf. Die Anlagen werden mit Tiefladern vom

Hersteller an einen Lagerpunkt im Tal angeliefert. Von dort sind die Teile der WKA auf Grund höherer

Geländesteigungen mittels Sondertransporten an den Standort zu bringen. Die Kosten ab Sammelstelle

sind in der Regel nicht im Kaufpreis enthalten.

4.1.2.3 Einmalige Finanzierungskosten

Die Finanzierungskosten sind in der Finanzplanung zu berücksichtigen und gehen über die üblicherweise

angesetzten laufenden Finanzierungskosten, wie die Zinsbelastung und Tilgung, hinaus.

Kreditgebende Banken gehen dazu über, einmalige Finanzierungskosten als so genannte Bankgebühr

für den erhöhten Prüfungsaufwand des technischen Investitionsprojektes zu verlangen. Des Weiteren

sind auch Zinsbelastungen für eine etwaige Zwischenfinanzierung während der Bauphase, bis das Kraft-

werksprojekt erste Einnahmen erzielt, anzusetzen. Dazu gehört auch die Vorfinanzierung der gesetzli-

chen Umsatzsteuer. [4]

Page 50: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -49 - LandesEnergieVerein Steiermark

4.1.3 Betriebskosten

Zu den Betriebskosten bei Windkraftanlagen zählen Kosten für Wartung und Instandhaltung der WKA,

Reparaturrücklagen, Versicherungskosten, Grundstückspacht sowie Kosten für die Verwaltung. Die Ver-

waltungskosten beinhalten externe Dienstleistungen wie Buchhaltung, Steuerberatung und Rechtsbera-

tung aber auch Personal- und Bürokosten.

Deutlich ist die Veränderung der Betriebskosten über die zwanzigjährige Laufzeit der Windkraftanlage.

Liegen die Aufwendungen für den Betrieb im ersten Jahr bei 2,0 % der WKA-Anschaffungskosten, so

steigen die Betriebskosten im sechsten Betriebsjahr auf 4,8 %. [15]

Für die Zunahme der Betriebskosten ist davon auszugehen, dass die auslaufende Gewährleistung des

Anlagenherstellers ab dem dritten Betriebsjahr verantwortlich ist.

Ein weiterer Anstieg der Betriebskosten auf eine Höhe von 6,6 % ist in der zweiten Betriebsdekade anzu-

nehmen.

Unterschiedlich ist die Instandsetzung bei den einzelnen Komponenten der Windkraftanlage. Dabei ist bei

Fundament und Turm erst nach 15 bis 20 Betriebsjahren mit einer Instandhaltung zu rechnen. [15] Im

Gegensatz dazu ist bei den Rotorblättern frühestens nach vier Jahren aber spätestens nach 10 Jahren

ein größerer Erhaltungsaufwand erforderlich. Eine Komponente mit einer hohen Instandhaltungsfrequenz

stellt das Getriebe dar, welches nach fünf bis acht Jahren eines größeren Services bedarf. [15]

In der Sachverständigenbefragung wurden auch die Kosten eines etwaigen Vollaustausches erhoben.

Demnach zählen der Rotorblattsatz und das Getriebe mit Abstand zu den teuersten Einzelkomponenten.

Die Getriebeaustauschkosten liegen in einem Bereich zwischen 60 und 120 €/kW, für einen Rotorblatt-

satz sind zwischen 110 und 160 €/kW aufzubringen. [15]

Wartung und Instandsetzung

Wartungs- und Serviceverträge werden vom Anlagenhersteller für die von ihm gelieferte WKA angeboten.

Dabei handelt es sich um, in bestimmten Intervallen vorgeschriebene, Routinewartungsarbeiten. Die Kos-

ten für Wartungsverträge sind sehr unterschiedlich und richten sich nach den vereinbarten Leistungen.

Für die Wartung sind jährlich etwa 0,5 bis 0,6 % des Anlagenkaufpreises anzunehmen. Betriebsstoffe

und größere Ersatzteile werden, wenn nicht im Gewährleistungsumfang enthalten, zusätzlich berechnet.

Diese Kosten entsprechen etwa 0,5 bis 0,8 % des Anlagenkaufpreises pro Jahr. [4]

Page 51: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -50 - LandesEnergieVerein Steiermark

Von den Herstellerfirmen werden verstärkt Vollwartungsverträge in Verbindung mit einer Verfügbarkeits-

garantie von bis zu 98 % und der Übernahme eventueller Reparaturkosten bis zu einer Laufzeit von 10

bis 12 Jahren nach Inbetriebnahme angeboten. Die Kosten für einen Vollwartungsvertrag betragen 1,0

bis 1,2 Cent pro erzeugter kWh und sind an einen Mindestbetrag gebunden.

Abbildung 17: Windpark Bruck an der Leitha (Bild: IG Windkraft)

4.1.3.1 Reparaturrücklage

Da Wartungsverträge mit Ausnahme des Vollwartungsvertrages – und hier nur über die Laufzeit - große

Reparaturen an der Windkraftanlage nicht abdecken, sind entsprechende Rücklagen zu bilden. Wurde

eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen kann die Rücklage theoretisch auf den zu erwartenden

Eigenanteil reduziert werden.

Diese Vorgangsweise wird jedoch in der Literatur als Risiko angesehen, da die Versicherungen nach

Übernahme mehrerer größerer Schäden die Möglichkeit der Kündigung in Anspruch nehmen könnte und

dann keine Rücklagen für eine zusätzliche Schadensabdeckung vorliegen.

Die Rücklagen sollten 50 % des Anlagenpreises entsprechen. Für die Rücklagenbildung sind die Stand-

zeiten der Anlagenkomponenten zu beachten. [16]

Page 52: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -51 - LandesEnergieVerein Steiermark

4.1.3.2 Versicherungen

Das mit dem Betrieb von Windkraftanlagen verbundene finanzielle Risiko möglichst zu minimieren, ist

das Ziel jeder Betriebsgesellschaft. Entsprechende Versicherungen werden von den Versicherungs-

gesellschaften angeboten. Unumgänglich ist dabei die Haftpflichtversicherung um etwaige Schadens-

ansprüche Dritter abdecken zu können. Zur Absicherung gegen Kosten, die durch größere Reparaturen

entstehen, werden Maschinenversicherungen angeboten. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung

deckt die Einnahmeausfälle in den Stillstandzeiten, die durch einen technischen Defekt verursacht wur-

den. Der Verdienstentgang durch den Stillstand kann erheblich sein vor allem wenn die Reparatur über

längeren Zeitraum nicht möglich ist. Als Beispiel wäre ein Getriebebruch bei einem alpinen Standort auf

Grund der erschwerten Erreichbarkeit in den Wintermonaten zu nennen.

4.1.3.3 Grundstückspacht

Sofern der Betreiber oder die Betriebsgesellschaft nicht Eigentümer des Grundstückes ist, müssen

Pachtkosten für das Grundstück übernommen werden. Die Preise für die Standortnutzung sind in den

letzten Jahren stetig gestiegen und betragen etwa 3 bis 5 % des jährlichen Stromerlöses. In diesem Zu-

sammenhang sind auch etwaige jährliche Zahlungen an die Gemeinde zu berücksichtigen. Diese Zah-

lungen sind Standortabhängig. In Regionen wo viele Windkraftanlagen installiert wurden sind die betrof-

fenen Gemeinden ausgehend vom ökologischen Gedanken dazu übergegangen die Windkraftnutzung

als Einnahmequelle für das Gemeindebudget heranzuziehen. [16]

4.1.3.4 Verwaltung

Der Betrieb von Windkraftanlagen, auch wenn es sich nur um eine Einzelanlage handelt, verursacht ei-

nen gewissen Verwaltungsaufwand. Die Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnung, von Bilanzen und

u.U. die Ermittlung von Gewinnausschüttungen für Beteiligungen, verursacht Kosten. Die Höhe dieser

Kosten ist, abhängig von der Struktur und Größe der Gesellschaft, höchst unterschiedlich und daher in

Zahlen nicht zu bewerten.

Page 53: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -52 - LandesEnergieVerein Steiermark

5 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

5.1 ÖKOSTROMGESETZ

Am 23. Mai 2006 wurde im Nationalrat die Novelle zum Ökostromgesetz beschlossen. Das novellierte

Ökostromgesetz ist mit 01.07.2006 in Kraft getreten. [17]

Das Ökostromgesetz in seiner neuen Fassung definiert das Ziel, den Anteil der Erzeugung von elektri-

scher Energie in Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in dem Ausmaß zu erhöhen, dass im

Jahr 2010 der in der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments angegebene Zielwert von

78,1 % vom Bruttoinlandsstromverbrauch erreicht wird. Als erneuerbare Energieträger wurden in § 5

Abs. 1 lit. 11 Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Abfall mit

hohem biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas definiert. Nach § 7 Abs. 1 sind Anlagen, die

ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger betrieben werden, per Bescheid als Ökostromanlage

anzuerkennen.

Dies erfolgt auf Antrag des Betreibers durch die jeweilige Landesregierung. Der Anerkennungsbescheid

ist die Voraussetzung für die Abnahme der erzeugten Energie. Laut § 10 ist die Ökostromabwicklungs-

stelle OeMAG verpflichtet die elektrische Energie aus anerkannten Ökostromanlagen zu den verordneten

Preisen abzunehmen. Dies allerdings mit der Einschränkung der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Die Abnahmeverpflichtung, zu den Preisen aus der Verordnung, besteht nach § 10 Abs. 4 für einen Zeit-

raum von 10 Jahren, gerechnet ab Inbetriebnahme der Anlage. Im 11. Jahr besteht ein Anspruch auf 75

vH, im 12. Jahr auf 50 vH des Einspeisepreises. Ab dem 13. Jahr besteht eine Abnahmeverpflichtung bis

einschließlich dem 24. Jahr zu Marktpreisen abzüglich der Ausgleichsenergie. Der Marktpreis wird lt. § 20

am Ende eines jeden Quartals nach den durchschnittlichen Marktpreis elektrischer Grundlastenergie be-

rechnet.

Nach § 21a beträgt das jährliche Unterstützungsvolumen in den Jahren 2007 bis 2011 € 17 Millionen.

Die für die Bestimmung des Unterstützungsvolumens maßgeblichen Mengen bestimmen sich lt. §10 Abs.

6 durch Multiplikation der Engpassleistung mit den für Ökostrom geltenden durchschnittlichen Volllast-

stunden. Für Windkraftanlagen wurden 2.300 Volllaststunden festgesetzt.

Es ist zu beachten, dass ein Energieertrag über 2.300 Volllaststunden mit dem Marktpreis vergütet wird.

Nach § 11 Abs. 1 werden vom zuständigen Bundesministerium durch Verordnung Preise pro kWh für die

Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt. Die Preisfestsetzung erfolgt erstmals

im Kalenderjahr 2006, für die nachfolgenden Kalenderjahre ist ein jährlich neu zu bestimmender Ab-

schlag vorzusehen (jährliche Degression).

Page 54: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -53 - LandesEnergieVerein Steiermark

Die Preise sind lt. § 11 Abs. 2 so zu gestalten, dass eine kontinuierliche Steigerung der Produktion von

elektrischer Energie aus Ökostromanlagen erfolgt.

Die Verteilung des Unterstützungsvolumens erfolgt nach § 21b, wobei auf Windkraftanlagen ein Anteil

von 30 % des Unterstützungsvolumens (€ 5,1 Mio.) entfällt.

Ein Antrag auf Vetragsabschluss für die Abnahme der elektrischen Energie aus der Ökostromanlage ist

unter Anschluss aller für die Errichtung der Anlage erforderlichen Genehmigungen und Bescheide bei der

Ökostromabwicklungsstelle OeMAG einzubringen. Die Anträge werden gereiht, unvollständige Anträge

werden unter Rangverlust ausgeschieden. Anträge werden nur bis zum Ausmaß der vorhandenen För-

dermittel angenommen.

Konnte mit einem Betreiber einer Ökostromanlage infolge der Erschöpfung des Einspeisetarifvolumens

kein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom abgeschlossen werden, so ist gemäß § 10 Abs. 7 mit dem

Antragsteller im darauf folgenden Kalenderjahr unter Berücksichtigung des aus dem Zeitpunkt der An-

tragstellung ergebenden Ranges ein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom abzuschließen. Diesem

Vertrag sind die Preise zum Zeitpunkt der Annahme zu Grunde zu legen.

Gemäß § 10a Abs. 8 ist die Ökostromabwicklungsstelle verpflichtet, das noch zur Verfügung stehende

Einspeisetarifvolumen differenziert nach Anlagenkategorien gemäß § 21b zu verzeichnen und tagesaktu-

ell zu veröffentlichen. Das offene Einspeisevolumen sowie weiterführende Unterlagen sind unter

http://www.oem-ag.at/ abrufbar.

5.2 TARIFVERORDNUNG

Die Tarifverordnung [18] des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit setzt die Preise für die Abnahme

elektrischer Energie aus Ökostromanlagen gemäß dem Ökostromgesetz § 11 Abs. 1 fest. [17]

Die Tarifverordnung gilt für Windkraftanlagen die nach dem 01.07.2006 in Betrieb genommen werden.

Für Anlagen die im Jahr 2007 die Zusage der Aufnahme in die Bilanzgruppe durch die OeMAG erhalten,

werden für die eingelieferte Kilowattstunde 7,55 €cent vergütet.

Nachdem der Zuschlag erteilt wurde, sind die Anlagen innerhalb von 18 Monaten in Betrieb zu nehmen,

ansonsten verfällt die Tarifzusage.

Für das Jahr 2008 wird der Einspeisetarif neu bestimmt, wobei lt. § 11 Ökostromgesetz in Bezug auf die

jeweiligen Vorjahreswerte ein Abschlag vorzusehen ist (jährliche Degression).

Page 55: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -54 - LandesEnergieVerein Steiermark

6 TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Tabelle 1: Auflistung der steirischen Windkraftanlagen (ecowatt GmbH)...................................................11

Tabelle 2: Gliederung der im Umweltbericht zu behandelten Themenbereiche und Sachthemen (Quelle: FA13B) .................................................................................................................31

Tabelle 3: Prüfung der Umwelterheblichkeit von Plänen und Programmen (Quelle: FA13B) ....................32

Abbildung 1: Windenergie in Österreich (Stand Ende 2006, Quelle: IG Windkraft)......................................8

Abbildung 2: Entwicklung der Windenergienutzung in Österreich von 1994 bis 2006 (Quelle: IG Windkraft, Grafik: ecowatt GmbH).......................................................................................9

Abbildung 3: Installierte Windkraftleistung in den Bundesländern, Stand 2006 (Quelle: IG Windkraft, Grafik: ecowatt GmbH).......................................................................................9

Abbildung 4: Leistungsverteilung der installierten Windkraftanlagen in Österreich, Stand Ende 2005 (Quelle: IG Windkraft, Grafik: ecowatt GmbH) ..................................................................10

Abbildung 5: Entwicklung der Windkraft in der Steiermark (ecowatt GmbH)..............................................11

Abbildung 6: Mittlere Windgeschwindigkeiten in der Steiermark, 50 m über Grund, Ergebnis aus der MM5 Berechnung, Datengrundlage 2000/2001 (Daten: GIS Steiermark, Bearbeitung: ecowatt GmbH) ............................................................................................12

Abbildung 7: Schema einer Horizontalachsen-Windkraftanlage (Quelle: HAU) .........................................16

Abbildung 8: Strömungsverhältnisse und Luftkräfte bei einem Widerstandsläufer (Quelle: Hau) ..............19

Abbildung 9: Luftkräfte an einem umströmten Tragflügelprofil (Quelle: Hau) .............................................19

Abbildung 10: Luftkräfte an einem propellerartigen, auftriebsnutzenden Rotor (Quelle: Hau) ...................20

Abbildung 11: Windpark Parndorfer Platte (Bild: Ditz Fejer) .......................................................................21

Abbildung 12: Transport eines Turmsegmentes, WKA Präbichl (Bild: ecowatt GmbH) .............................23

Abbildung 13: Windmessungen in der Steiermark (Grundlage: GIS Steiermark, Bearbeitung: ecowatt GmbH)..................................................................................................................24

Abbildung 14: Windpark Moschkogel (Bild: ecowatt GmbH).......................................................................27

Abbildung 15: Windpark Oberzeiring (Bild: ecowatt GmbH) ......................................................................29

Abbildung 16: Windpark Parndorfer Platte (Bild: Ditz Fejer) .......................................................................45

Abbildung 17: Windpark Bruck an der Leitha (Bild: IG Windkraft) ..............................................................50

Page 56: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -55 - LandesEnergieVerein Steiermark

7 SPEZIFISCHE AUSKÜNFTE

LandesEnergieVerein Steiermark

8010 Graz, Burggasse 9/II, Tel.: 0316 / 877-3389, Fax: 0316 / 877-3391

e-mail: [email protected], www.lev.at

ecowatt – erneuerbare energien GmbH

8112 Gratwein, Bahnhofstraße 22/2, Tel.: 03124 / 54111, Fax: 03124 / 54111-10

e-mail: [email protected], www.ecowatt.at

IG Windkraft

3100 St. Pölten, Wienerstraße 22, Tel.: 02742 / 21955, Fax: 02742 / 21955-5

e-mail: [email protected], www.igwindkraft.at

FA 13A Umweltrecht und Energiewesen

Energierecht – Dr. Michael Wiespeiner, Dr. Andrea Rath

8010 Graz, Landhausgasse 7, Tel.: 0316 / 877-2482, Fax: 0316 / 877-3490

e-mail: [email protected]

Baurecht – Dr. Paul Trippl, Mag. Andrea Teschinegg, Dr. Heinz Schwarzbeck

8010 Graz, Landhausgasse 7, Tel.: 0316 / 877-2482, Fax: 0316 / 877-3490

e-mail: [email protected]

FA 13B Bau- und Raumordnung, Energieberatung

Raumordnungsrecht - Dr. Pistotnig Liliane, DI Daniel Kampus

8010 Graz, Stempfergasse 7, Tel.: 0316 / 877-2819

e-mail: [email protected]

Baurecht - Mag. Teschinegg Andrea

8010 Graz, Stempfergasse 7, Tel.: 0316 / 877-4164

e-mail: [email protected]

Energiebeauftragter Land Steiermark – DI Wolfgang Jilek

8010 Graz, Burggasse 9/2, Tel.: 0316 / 877-4555, Fax: 0316 / 877-4559

e-mail: [email protected]

Page 57: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -56 - LandesEnergieVerein Steiermark

FA 13C Naturschutz

DI Karl Fasching

8010 Graz, Karmeliterplatz 2, Tel.: 0316 / 877-3181, Fax: 0316 / 877-4313

e-mail: [email protected]

FA 17B Technische Amtssachverständige

Amtssachverständiger für Elektrotechnik - DI Josef Krenn

8010 Graz, Alberstraße 1, Tel.: 0316 / 877-4075, Fax: 0316 / 877-2930

e-mail: [email protected]

Landschaftsbild – DI Albert Kanhäuser

8010 Graz, Alberstraße 1, Tel.: 0316 / 877-4807, Fax: 0316 / 877-2930

FA 17C Technische Umweltkontrolle und Sicherheitswesen

Schall- und Lärmschutz - Ing. Christian Lammer

8010 Graz, Landhausgasse 7, Tel.: 0316 / 877-2523

e-mail: [email protected]

FA 18E Verkehrsrecht (Luftverkehrs- und Luftfahrtrecht)

Dr. Peter Weiß, Ing. Josef Russold

8020 Graz, Grieskai 2, Tel.: 0316 / 877-2820, Fax: 0316 / 877-3427

e-mail: [email protected]

Umweltanwaltschaft

MMag. Ute Pöllinger

8010 Graz, Stempfergasse 7, Tel.: 0316 / 877-2965, Fax: 0316 / 877-5947

e-mail: [email protected]

AUSTRO CONTROL GmbH

1030 Wien, Schnirchgasse 11, Tel.: 01 / 51703-0

e-mail: [email protected]

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

1090 Wien, Alserbachstrasse 14-16, Tel: 05 / 787 66-10, Fax: 05 / 787 66-99

e-mail: [email protected], www.oem-ag.at

Page 58: Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der ... · Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -4 - LandesEnergieVerein

Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark

ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH -57 - LandesEnergieVerein Steiermark

8 LITERATURVERZEICHNIS

[1] Windenergie JA! – Aber? Häufig gestellte kritische Fragen bei Windkraftprojekten, IG Windkraft, 2004

[2] Pohlmeyer, Klaus; Menzel, Claudia: Projekt Windkraftanlagen - Untersuchung zur Raumnutzung aus-

gewählter heimischer Niederwildarten im Bereich von Windkraftanlagen, 2001, Institut für Wildtierfor-

schung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover

[3] Land Steiermark (Hrsg): Energieplan 2005 – 2015 des Landes Steiermark. Graz: LR Stmk., 2005

[4] Hau, Erich: Windkraftanlagen. – 3.Aufl. – Berlin: Springer, 2003

[5] Kruck, Christoph; Eltrop Ludger: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Universität Stuttgart,

Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER), Forschungsarbeit, 2002

[6] Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974 (LGBl. Nr. 22/2003)

[7] Leitfaden zur Beurteilung der Umwelterheblichkeit in der örtlichen Raumplanung, Amt der Steiermärki-

schen Landesregierung, FA13B (Hrsg.), 2006

[8] Sommer, Andreas: Strategische Umweltprüfung: Vom Untersuchungsrahmen zur Erfolgskontrolle;

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.), 2005

[9] Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 (LGBl. Nr. 35/2000)

[10] Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2001 (LGBl. Nr. 60/2001)

[11] Luftfahrtgesetz 1957 (BGBl. 253/1957)

[12] Steiermärkisches Baugesetz 1995 (LGBl. Nr. 33/2002)

[13] Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht 1990 (BGBl. 1990/357)

[14] Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (BGBl. I Nr. 14/2005)

[15] Neumann, Thomas; Ender, Carster; Molly, Jens-Peter: Studie zur aktuellen Kostensituation 2002 der

Windenergienutzung in Deutschland. – Wilhelmshaven: DEWI, 2002

[16] Frühwald, Otmar: Erneuerbare Energien, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung - 2006 – Hochschule

Mittweida, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Diplomarbeit, 2006

[17] Ökostromgesetz (BGBl. 149/2002) Novelle 2006

[18] Ökostromverordnung 2006 (BGBl. 401/2006)