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Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

z.B. II

LH mind. 3,5

1 II II II II

Vorhabengebiet (siehe § 2)

Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß

lichte Höhe, als Mindestmaß über Straßenhöhe

Auskragung

Baugrenze

Baulinie

Straßenverkehrsfläche

Straßenbegrenzungslinie

Grünfläche

Nachrichtliche Übemahmen Unterirdische Bahnanlage

Kennzeichnungen ~ Vorhandene Gebäude

Hinweise Maßgebend ist de Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt! Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundes­gesetzblatt! SEi ten 466, 479). Längenmaße und Höhenangaben in Metern Der Kartenausschnitt der digitalen Stadtgrundkarte entspricht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Stand vom Juli 2003

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

CCL vorhabenbezogener Bebauungsplan tJfitJ Neustadt 42 (Entwurf}

Maßstab 1 : 500 (im Original) Bezirk Hamburg-Mitte Ortstei 1 1 05

rk> L vom 04.06.2012

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Veranstaltungsort Saal der Norwegischen Seemannskirche (barrierefrei zu erreichen) Ditmar-Koel-Str. 4, 20459 Hamburg

Beginn „

Einlass ab 19:30 Uhr, Beginn der Offentlichen Plandiskussion um 20:00 Uhr Der Eintritt ist frei.

Eine Veranstaltung des Stadtplanungsausschusses und des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) des Bezirks Hamburg-Mitte

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 42

Ausgangssituation Das Plangebiet liegt im Stadneil Neustadt, westlich der Straße „Hafentor" am Fuße der Parkanlage „Stintfang". Südlich wird das Plangebiet durch die U-Bahntrasse und die Haltestelle „ Landungsbrücken" begrenzt.

Im östlichen Bereich des Plangebiets stehen derzeit ein Gebäude und ein Schuppen, die z.T gewerblich genutzt werden. Nördlich dieser Gebäude befindet sich der Zugang zur S-Bahnhaltestelle „ Landungsbrücken". Im Norden und Westen des Plangebiets liegt die Park­anlage „Stintfang". Das Parkgelände ist stark an­steigend, begrünt und mit Treppenanlagen bebaut. Südlich des S-Bahnzugangs führt ein öffentlicher Fußweg über das Plangebiet auf den „Stintfang". Im Süden des Plangebiets führt eine öffentliche Treppenanlage ebenfalls auf den „ Stintfang" bzw. zur dort gelegenen Jugendher­berge. Öffentliche Verkehrsflächen befinden sich im Süden und Osten des Plangebiets.

Das Umfeld des Plangebiets wird im Osten durch ein gemischtes Wohn- und Geschäftsquartier mit 4 - 6 geschossiger Blockrandbebauung geprägt. Westlich erhebt sich der Geestrücken mit dem „Stintfang", der von der Elbe aus als grüne Erhebung erlebbar ist. Das Stadtbild wird durch die Bauten der Landungsbrücken. das Hochbahnviadukt, die Bebauung der „Hafenkrone", Flutschutzanlagen und die Museumsschiffe„Rickmer Rickmers" und „Cap San Diego" geprägt.

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Festsetzungen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs

Vorhabengebiet

z.B. 11 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

LH mind. 3,5 lichte Höhe. als Mindestmaß über Straßenhöhe

1 11 11 11 11 Auskragung Baugrenze

Baulinie

Straßenverkehrsfläche

Straßenbegrenzungslinie

Grünfläche

Nachrichtliche Übernahme b : d Unterirdische Bahnanlage

Kennzeichnungen ~ Vorhandene Gebäude

Anlass und Ziel der Planung In einem früheren Planverfahren in den Jahren 2003/2004 sollte das Grundstück für den Neubau einer Hamburger Stiftung bebaut werden. Der Siegerentwurf aus einem Gutachterverfahren war ursprünglich die Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan­verfahrens. Dieses Planverfahren wurde kurz vor seinem Abschluss 2009 eingestellt, nachdem sich die Stiftung für einen anderen Standort entschieden hatte.

Die Planung wurde von einem neuen Grundeigentümer und Vorhabenträger mit einem geänderten Nutzungs­konzept wieder aufgenommen. Das damals ausge­wählte Architekturbüro hat das ursprüngliche Konzept in eine neue Planung als Grundlage des Bebauungs­plans überführt. Das neue Konzept bindet im Vergleich zu der ursprünglichen Planung den Zugang zur S-Bahn­haltestelle in die Bebauung mit ein und wurde um drei Vollgeschosse reduziert. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, insbesondere als öffentlich geförderter Wohnungsbau für Menschen mit besonderen Bedürf­nissen.

Zur Umsetzung des Bebauungskonzepts ist die Auf­stellung eines Bebauungsplans notwendig. Dieser soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB in einem Normalverfahren mit Umwelt­prüfung aufgestellt werden. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

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Entwurf des Funktionsplans

Planinhalt des Bebauungsplanentwurfs

Geplant ist die Errichtung eines architektonisch mar­kanten Gebäudes mit rund 50 Wohneinheiten für unter­schiedliche Nutzergruppen.

Im Gebäudesockel im 1. und 2. Obergeschoss soll Stu­dierenden mit Behinderung und Senioren ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittes Wohn- und Betreu­ungs-angebot mit Therapie- und Büroflächen ange­boten werden. Dieser Wohnraum soll vollständig jffentlich gefördert und so jenen Zielgruppen ein Leben in einem belebten. urbanen Umfeld ermöglicht werden, die sonst häufig aufgrund von körperlichen und finanzi­ellen Einschränkungen aus der inneren Stadt verdrängt werden.

Das 3. bis 5. Obergeschoss bilden einen Turm aus. In diesem sind 18 frei finanzierte Mietwohnungen vor­gesehen, die einen Beitrag zur Befriedigung der zurzeit sehr hohen Wohnraumnachfrage im innerstädtischen Bereich leisten sollen.

Ergänzend ist die Unterbringung eines bewirtschafteten öffentlichen Raums für Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen sowie eines das Umfeld versorgenden Biolebensmittelmarkts im Erdgeschoss geplant. Der Zugang zur S-Bahnhaltestelle wird in die Bebauung eingebunden. Stellplätze sollen auschließlich in einer Tiefgarage untergebracht werden, die von der Straße „ Hafen­tor" über einen Lastenaufzug erschlossen werden soll.

Um die angestrebte besondere Nutzungsmischung zu sichern, wird eine Ausweisung als Vorhabengebiet ge­wählt. Innerhalb eines Vorhabengebiets können die zu­lässigen Nutzungen präzise definiert und jene konflikt­trächtigen Nutzungen. die aufgrund der Erschließungs­situation. der besonderen Lage und der angrenzenden Nutzungen zu städtebaulichen Spannungen führen könnten. ausgeschlossen werden.

Südlich und westlich des Vorhabengebiets werden die Hangbereiche als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „ Parkanlage (FHH) " festgesetzt. Die Straßenverkehrsflächen werden bestandsgemäß festgesetzt.

Das städtebauliche Konzept wird durch eine Baukörper­festsetzung (Baugrenzen) gesichert. Die Baugrenzen bilden das architektonische Konzept detailliert nach und schreiben es verbindlich fest. Die Auskragungen über der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind durch Bau­linien und die Festsetzung einer lichten Höhe defin iert. Die maximal zulässigen Höhen der verschiedenen Ge­bäudeteile (Sockel, Turm) werden im Bebauungsplan genau festgesetzt.

Parallel erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flä­chennutzungsplans von Grünfläche in Wohnbaufläche und des Landschaftsprogramms von Parkanlage in ver­dichtetes Wohnen.

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Allgemeines zum Bebauungsplanverfahren

Informationsveranstaltung

Die Öffentliche Plandiskussion dient der Information über die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung. Darüber hinaus gibt sie Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit. zu den Entwürfen frühzeitig Stellung zu nehmen und eigene Vorstellungen vorzutra­gen. Veranstalter sind der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.

Die Öffentliche Plandiskussion wird protokolliert und vom zuständigen Fachamt Stadt- und Landschafts­planung ausgewertet; die Ergebnisse werden anschlie­ßend mit dem Stadtplanungsausschuss beraten.

Behördeninterne Abstimmung

Es liegt ein Bebauungsplanentwurf vor. der auf Grund­lage dieser Auswertung seitens des Fachamtes über­arbeitet wird. Die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplan- und Landschaftsprogramm­änderungen werden mit den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Öffentliche Auslegung

Danach werden der Bebauungsplanentwurf, die Än­derungen des Flächennutzungsplans und Landschafts­programms für die Dauer eines Monats im Fach­amt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird rechtzeit ig im Amtlichen Anzeiger angekündigt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzuse­hen und - falls gewünscht - sich erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.

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Behandlung der Stellungnahmen

Alle Stellungnahmen werden geprüft und seitens des Fachamtes mit dem Stadtplanungsausschuss sowie den Fachbehörden beraten und abgewogen. Führt die Be­rücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Än­derungen des Plans, kann eine erneute öffentliche Aus­legung erforderlich werden. Die Bezirksversammlung beschließt abschließend in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen über den Bebauungsplan-Entwurf.

Feststellung des Bebauungsplans

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird durch den Bezirksamtsleiter festgestellt und tritt nach Veröffent­lichung in Kraft. Die Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten eine schriftliche Mittei­lung über die Beschlussfassung und die Prüfung ihrer Stellungnahmen.

Sie haben noch Fragen zum Bebauungsplanver­fahren oder suchen nach weiteren Informationen?

Ansprechpartner im Fachamt

www.hamburg.de/stadtplanung-mitte.de

Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Klosterwall 8 1 City-Hof Block D 20095 Hamburg