Tödlicher Export – Schluss mit skrupellosen Waffendeals! · und verschärfte damit den Konflikt...

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Illustration: St. Kaminski TÖDLICHER EXPORT Schluss mit skrupellosen Waffendeals!

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TÖDLICHER EXPORTSchluss mit skrupellosen Waffendeals!

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Jede Minute stirbt auf dieser Welt ein Mensch durch Waffengewalt. Und es werden immer mehr Waffen produziert. Gerade die unkontrollierte Verbreitung kleiner und leichter Waffen spielt in den Kriegen und Krisen dieser Welt allzu oft eine verheerende Rolle. Sie sind einfach zu bedienen, leicht weiterzugeben und langlebig. Sie sind zur Massenvernichtungswaffe un-serer Zeit geworden. Mehr Waffen machen das Zusam-menleben der Menschen also nicht sicherer, sondern sie verursachen immer mehr Gewalt und Leid.

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Miltitärparade in Mekka, Saudi-Arabien im September 2016. Foto: REUTERS/Jadallah

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KEINE WAFFEN IN KRISENGEBIETE Deutschland ist einer der größten Waffenlieferanten der Welt. Ein krasser Widerspruch zu den deutschen Rüstungsexport­richtlinien, die auf dem Papier streng formuliert sind. Tatsäch­lich finden Jahr für Jahr deutsche Waffen den Weg in Krisen­gebiete und in Staaten, die Menschenrechte grob missachten. Zwischen den Beteuerungen der Bundesregierung und der Realität klafft eine große Lücke der Verantwortungslosigkeit.

Nur durch gezielte Nachfragen und aus dem Rüstungsexport­bericht erfahren Abgeordnete und Öffentlichkeit etwas über Geschäfte mit Kriegswaffen und Rüstungsgütern. Allerdings immer erst im Nachhinein und immer unzureichend. Die Bun­desregierung weigert sich, ihre Entscheidungen im Einzelnen zu begründen und wichtige Informationen offenzulegen.

Die grüne Bundestagsfraktion will Rüstungsexporte massiv begrenzen. Wir wollen mehr Transparenz und bessere Kontrolle. Es muss endlich Schluss sein mit Waffendeals, die Frieden, Sicherheit, Menschenrechte und Stabilität gefährden.

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GUTE REGELN …„Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmi­gung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“ So sieht es das Grundgesetz in Art. 26, Abs. 2 vor und so hat es das Bundesverfassungsgericht 2014 bekräftigt. Die Bundesregierung hat die Entscheidungsbefugnis an den Bundessicherheitsrat abgegeben, in dem neben dem Kanzler­amt sieben Ministerien vertreten sind. Er entscheidet in gehei­men Sitzungen über die besonders kritischen Waffenausfuhren.

Die Grundlage dafür sollten die Rüstungsexportrichtlinien sein. Diese „Politischen Grundsätze“ schreiben vor, dass Rüstungs­exporte über NATO­Staaten und die EU hinaus nur in sicher­heitspolitisch begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden dürfen. Waffenlieferungen an Drittstaaten, die Menschenrechte missachten oder in bewaffnete Auseinandersetzungen verwi­ckelt sind, werden darin gänzlich ausgeschlossen.

… VIELE AUSNAHMENIn schönen Sonntagsreden bekennt sich die Bundesregierung gern zu diesen Richtlinien, doch ihre Rüstungsexportpraxis richtet sie nicht daran aus. Die Ausnahmen von der Regel sind mittlerweile zu einer gefährlichen Routine geworden.

Mehr als die Hälfte der Genehmigungen in den letzten Jahren betrafen Waffengeschäfte mit Staaten außerhalb der NATO und der EU. Immer wieder haben die Mitglieder des Bundes­sicherheitsrates dabei mit ihren Entscheidungen die strengen Richtlinien ignoriert und verletzt. Denn sie genehmigten Waffenlieferungen in Krisengebiete, in Staaten mit verhee­render Menschenrechtslage oder gar an Kriegsparteien, dar­unter Länder wie Saudi­Arabien und Katar. Angesichts der dortigen katastrophalen Menschenrechtslage und der Beteili­gung dieser Länder am Krieg im Jemen ist dieses Handeln absolut verantwortungslos.

Die grüne Bundestagsfraktion fordert, die strengen Regeln der Rüstungsexportrichtlinien in einem rechtlich verbindlichen Rüstungsexportkontrollgesetz zu verankern und sie außerdem einklagbar zu machen.

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Waffenlieferungen an Länder wie Saudi-Arabien und Katar unter- stützen Kriege wie den im Jemen.

Luftangriff der saudi-arabisch geführten Allianz auf Sanaa im Jemen, Sept. 2015; Foto: REUTERS/Abdullah

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MENSCHENRECHTE UND FRIEDEN STATT PROFIT Wir wollen die Federführung für Rüstungsexportfragen auf das Auswärtige Amt verlagern. Bisher liegt sie beim Bundeswirt­schaftsministerium. Das ist ein grundlegender Fehler. Denn Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter sind keine Waren wie andere. Ihr Export kann schreckliche Folgen haben. Wirtschaft­liche Interessen und insbesondere beschäftigungspolitische Gründe dürfen nicht ausschlaggebend sein, wenn über die Genehmigung von Rüstungsexporten entschieden wird.

Sicherheit, Frieden und Menschenrechte darf die Bundesregie­rung nicht den Gewinninteressen einzelner Rüstungsunterneh­men opfern. Die innere Verfasstheit und die Menschenrechts­lage eines möglichen Empfängerlandes kann das Auswärtige Amt besser beurteilen als das Wirtschaftsministerium. All dies spricht dafür, die Zuständigkeit für Rüstungsexportgenehmi­gungen vom Wirtschaftsministerium an das Auswärtige Amt zu übertragen.

RAUS AUS DEN HINTERZIMMERN Viele skandalöse Rüstungsdeals früherer Jahre wurden nur öffentlich, weil Medien darüber berichteten. Erst Rot­Grün hat regelmäßige Rüstungsexportberichte eingeführt. Seit 2014 wird der Deutsche Bundestag überdies vom Bundessicher­heitsrat im Nachhinein über endgültig erteilte Genehmigun­gen informiert.

Doch immer noch ist die Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit unzureichend. Die Debatte um Rüstungsexporte gehört aber in die Mitte der Gesellschaft. Wir wollen deshalb, dass die Bundesregierung bei besonders heiklen Fällen den Bundestag über Waffendeals informiert, bevor sie Genehmi­gungen erteilt. Nur so hat das Parlament die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und Bedenken zu äußern. Außerdem sol­len alle Exportgenehmigungen an Drittländer ausführlich begründet werden. Genehmigungen für Waffenlieferungen sollen in der Bundesregierung zukünftig nur noch im Konsens gefällt werden. Bei solch schwerwiegenden Entscheidungen sollten Bedenken einzelner Ministerien nicht einfach über­stimmt werden.

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KEINE WAFFENLIZENZEN FÜR DRITTSTAATENIn Lizenz produzierte deutsche Waffen heizen die Kriege und Konflikte unserer Welt an. Solche Lizenzen sind – einmal ver­geben – nicht mehr rückholbar. 2015 warf Saudi­Arabien in Lizenz produzierte deutsche G3­Gewehre über dem Jemen ab und verschärfte damit den Konflikt weiter. Es gilt als sicher, dass der Iran während der Balkankriege nach dem gleichen Muster gefertigte Waffen nach Bosnien­Herzegowina geliefert hat. Pakistan, das seit 1963 G3­Gewehre bauen darf, wird beschuldigt, diese in den Sudan verkauft zu haben. All diesen Erfahrungen zum Trotz genehmigte die Bundesregierung 2014 eine ganze Panzerfabrik für Algerien.

Die grüne Bundestagsfraktion will dieser Praxis einen Riegel vorschieben. Unsere Forderung: keine Lizenzen mehr für Drittstaaten. Immer wieder sichert die Bundesregierung Rüs­tungsgeschäfte mit Exportkreditgarantien, den sogenannten Hermesbürgschaften, ab. Millionen Euro Steuergelder werden dafür bereitgestellt. Wir sagen: keine Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte.

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VERBANDSKLAGERECHTDerzeit ist es so, dass ein Exporteur klagen kann, wenn das zuständige Bundesamt für Ausfuhrgenehmigungen (BAFA) sei­nen Antrag auf Ausfuhr von Rüstungsgütern ablehnt. Wurde ein Rüstungsexport aber genehmigt, kann niemand vor ein Gericht ziehen und die Entscheidung zum Beispiel aus menschen­rechtlicher Perspektive überprüfen lassen.

Die grüne Bundestagsfraktion möchte sich hier am Umwelt­ oder Verbraucherrecht orientieren. Dort können Verbände gegen die Verletzung von Umwelt­ und Naturschutzrechten klagen. Ähnliches wollen wir im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Einführung eines Rüstungsexport­kontrollgesetzes durchsetzen. Denn wer die Menschenrechte massiv verletzt, kann kein vertrauenswürdiger Empfänger von Rüstungsgütern sein.

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Es ist an der Zeit, das individuelle und kollektive Anrecht der Menschen auf soziale Leistungen zu stärken.

Im Vordergrund: Ein deutsches G3–Gewehr. Kenianisch-äthiopisches Grenzgebiet. Foto: Reuters/Modola

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Keine Lizenzvergabe an Drittstaaten, damit Waffen nicht in die falschen Hände geraten.

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MdB Sprecher für

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STRENGE KONTROLLENWer Waffengeschäfte in andere Staaten genehmigt, darf sich auch nach der Auslieferung nicht aus der Verantwortung steh­len. Doch die deutsche Kontrolle über den Verbleib exportierter Rüstungsgüter ist unzureichend. Sie besteht im Wesentlichen in einer schriftlichen Zusicherung des Empfängers, tatsächliche Vor­Ort­Kontrollen gibt es bisher nicht. Wie deutsche Gewehre in den Konflikten in Georgien oder Libyen auftauchen konnten, war bis heute nicht nachzuweisen. Selbst die skandalöse Liefe­rung von G36­Gewehren nach Mexiko und ihre verheerende Rolle im dortigen Drogenkrieg hat nichts geändert. Zynisch wird auf das „bewährte System“ der deutschen Endverbleibs­kontrolle verwiesen. Die Bundesregierung hat nun sogenannte Post­Shipment­Kontrollen angekündigt. Dabei sollen Kriegs­waffen und sonstige Rüstungsgüter vor Ort in Augenschein genommen werden, statt sich auf die Beteuerungen der Endempfänger zu verlassen. Dazu braucht es gut geschulte Expertinnen und Experten. Anstrengungen, ein funktionieren­des und ehrgeiziges Kontrollsystem auf den Weg zu bringen, lassen aber bisher auf sich warten.

Die grüne Bundestagsfraktion fordert schon lange ausreichen­de Kapazitäten für Kontrollen vor Ort. Darüber hinaus will sie die Hersteller zu einem Beitrag verpflichten, die Wege von

Waffen und Rüstungsgütern zweifelsfrei nachverfolgen zu kön­nen. Waffen, ihre Bestandteile sowie die Munition sollen des­halb unlöschbare Markierungen tragen.

GEMEINSAMER STANDPUNKT2008 haben die EU­Mitgliedsländer beschlossen, den seit 1998 geltenden Verhaltenskodex für Waffenausfuhren in einen „Gemeinsamen Standpunkt“ zu überführen. Damit haben sie gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militär­technologie und Militärgütern aufgestellt. Die dort enthalte­nen Kriterien böten eine gute Grundlage für eine restriktive Rüstungsexportpolitik der EU. Doch davon ist man meilenweit entfernt. Die EU­Länder – vorneweg die größten Rüstungsex­porteure Deutschland, England und Frankreich – ignorieren diese Kriterien. Jeder Staat macht, was er will. Denn nach Arti­kel 4 bleibt es dem nationalen Ermessen eines jeden Mitglied­staats überlassen, ob ein Transfer von Militärtechnologie oder Militärgütern genehmigt oder verweigert wird. Sanktionen sind schon gar nicht vorgesehen. Die grüne Bundestagsfrakti­on setzt sich für eine einheitliche und strenge Auslegung des „Gemeinsamen Standpunktes“ ein. Wir wollen mehr Verbind­lichkeit, verstärkte Konsultationen und die Entwicklung von Sanktionsmöglichkeiten.

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Durch fehlende Kontrolle vor Ort ist dem Missbrauch exportierter Rüstungsgüter Tür und Tor geöffnet.

Foto: REUTERS/Peter

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GEFAHRENQUELLE DUAL-USENicht nur Waffen gefährden Frieden und Menschenrechte, son­dern auch Güter und Technologien, die gleichermaßen zivil wie militärisch einsetzbar sind. Deren Ausfuhr richtet sich nach der 2009 verabschiedeten Dual­Use­Verordnung (EG) Nr. 428/2009 der EU. Dazu gehören unter anderem biologische und chemi­sche Materialien, die sowohl bei der Herstellung von Alltagsgü­tern als auch von Massenvernichtungswaffen zum Einsatz kommen. Auch Technologien zur Überwachung von Handy­ und Internetkommunikation zählen dazu. Der Export in Länder mit repressiven Sicherheitsapparaten wie etwa Iran oder Ägyp­ten hatte bereits böse Folgen für die Aktivistinnen und Aktivis­ten der Demokratiebewegungen.

Deshalb haben sich die Grünen im Bundestag und im Europa­parlament für eine Verschärfung der Dual­Use­Verordnung und ein effektives Monitoring eingesetzt. Wir fordern eine strenge, EU­weite und effiziente Kontrolle des Exports von Gütern mit zivil­militärischem Verwendungszweck.

INTERNATIONALEN WAFFENHANDELS VERTRAG STÄRKENNach jahrelangen Verhandlungen trat im Dezember 2014 end­lich der internationale Vertrag über den Waffenhandel, der Arms Trade Treaty (ATT), in Kraft. Die bislang 88 Vertragsstaaten haben vereinbart, den Waffenhandel weltweit zu regulieren und transparenter zu machen. Damit sollen auch der illegale Handel und die unkontrollierte Weitergabe von Waffen unter­bunden werden. Bei jährlichen Konferenzen werden Details der konkreten Umsetzung beschlossen. Damit die vereinbarten Ziele erreicht werden können, bedarf es auch nach dem Ver­tragsschluss noch großer Unterstützung und Bereitschaft der Unterzeichnerstaaten. Vage Formulierungen im Vertragstext eröffnen zudem viel Spielraum bei der Interpretation der Vor­gaben und bergen auch die Gefahr einer uneinheitlichen Umsetzung. Wir wollen, dass der ATT zu einem universell gülti­gen Vertrag wird. Um die Einhaltung zu gewährleisten, müssen die Vertragsstaaten technische und finanzielle Hilfe erhalten. Außerdem dürfen Vertragsverletzungen nicht folgenlos bleiben.

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» wirksame Endverbleibskontrolle für Rüstungsexporte

» keine Steuergelder für die Absicherung von Rüstungs- und Kriegswaffenexporten (Hermesbürgschaften)

» Einführung eines Verbandsklagerechts

» einheitliche und verbindliche Anwendung des Europäi-schen Gemeinsamen Standpunkts zu Rüstungsexporten

» bessere Kontrolle bei der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern

» Unterstützung zur Universalisierung und Stärkung des VN-Vertrages über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty)

» Einführung eines echten und verbindlichen Rüstungs-exportkontrollgesetzes

» Verbesserung von Transparenz und parlamentarischer Kontrolle bei Waffengeschäften

» Verlagerung der Federführung vom Wirtschaftsminis - te rium ans Auswärtige Amt und Konsensprinzip bei den Entscheidungen der Bundesregierung

» sicherheitspolitische Begründungen aller Exportgeneh-migungen für Drittstaaten

» Vorabinformation zu Rüstungsexportentscheidungen an den Bundestag mit Möglichkeit der Stellungnahme

» keine Lizenzen für Waffenproduktion in Drittstaaten

DAS SIND UNSERE FORDERUNGEN

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NOCH FRAGEN?Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Arbeitskreis 4: Internationale Politik und Menschenrechte TEL 030/227 58944, FAX 030/227 56912 [email protected]

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BUNDESTAGSDRUCKSACHEN:18/6647 Panzerlieferung nach Katar sofort stoppen18/4940 Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz18/1360 Echte Transparenz und parlamentarische Beteiligung

bei Rüstungsexportentscheidungen18/576 Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien18/192 Entschließungsantrag zum EU-Gipfel 2013

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IMPRESSUM: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Platz der Republik 1, 11011 Berlin Gestaltung: Stefan Kaminski Stand: November 2016, Schutzgebühr: 0,05 €