Toolbook Lehre

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Nützliche Infos für deine Lehre! Lehre toolbook

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Du hast dich entschieden, eine Lehre zu machen? Herzliche Gratulation, du hast eine gute Entscheidung getroffen. Der Lehrberuf ist keine schlechte Alternative zur Reifeprüfung, sondern ermöglicht dir eine gute Zukunft als hoch qualifizierte Fachkraft.

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Nützliche Infos für deine Lehre!

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toolbookNützliche Infos für deine Lehre!

02 Inhalt, Impressum03 Vorwort04 Förderungen05 Arbeitnehmerveranlagung, Begabtenförderung06 Lehrlingsfreifahrt07 Fahrtenbeihilfe08 Entfernungsbeihilfe09 Heimfahrtbeihilfe10 Fernpendlerbeihilfe, Pendlerpauschale12 Steuerfreibetrag für Eltern14-15 Unsere Forderungen auf einen Blick

Impressum:

MHV: Junge ÖVP Landesleitung OÖ, Obere Donaulände 7, 4010 Linz

Redaktion/Layout: Michael Burda, Josephus Reisinger

Druck: Easy Media GmbH, Linz

Fotos: Titel: JVP, ÖAAB, www.aboutpixel.de

Alle Inhalte: Stand März 2012

Inhaltsverzeichnis

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toolbookDu hast dich entschieden, eine Lehre zu machen? Herzliche Gratulation, du hast eine gute Entscheidung getroffen. Der Lehrberuf ist keine schlechte Alternati-ve zur Reifeprüfung, sondern ermöglicht dir eine gute Zukunft als hoch qualifi-zierte Fachkraft.

Einer erfolgreichen Karriere steht nach deiner Lehre nichts im Weg. Wir wol-len dich dabei tatkräftig unterstützen. In dieser Broschüre findest du eine Über-sicht über alle Förderungen, die du als Lehrling geltend machen kannst.

Um die Lehre noch attraktiver zu ma-chen haben wir einige Forderungen er-arbeitet, die wir gemeinsam vertreten und für die wir uns tatkräftig einsetzen. Denn wir wollen mit zahlreichen Ver-besserungen dafür sorgen, dass Oberös-terreich auch in Zukunft über hervorra-gende Fachkräfte verfügt.

Wir wünschen dir in deinem Lehrberuf viel Erfolg und hoffen, dir mit dieser Broschüre eine große Hilfe geleistet zu haben.

Lieber Lehrling!

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DI Josephus ReisingerJVP-Landessekretär

LAbg. Mag. Helena KirchmayrJVP-Landesobfrau

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forderungenSolltest du bei einem Thema noch Fragen haben oder Unterstützung brauchen, kannst

du dich jederzeit bei uns melden:

0732/[email protected]

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forderungenUm sichergehen zu können, dass du kein Geld an das Finanzamt verschenkst, solltest du unbedingt einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung beim zustän-digen Finanzamt (Wohnort) stellen.

Auch wenn du als Lehrling keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer bezahlt hast, dir aber sehr wohl Sozialversiche-rung (Krankenversicherung, Pensions-versicherung) im Zuge der Lohnverre-chung abgezogen wurde, kannst du bis zu € 110,- (jedoch maximal 10 % der ge-leisteten SV-Beiträge) vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Du kannst den Antrag auf Arbeitneh-merveranlagung beim Finanzamt für das vorangegangene Kalenderjahr stellen.

Seit 1.1.2007 werden Lehrabsolventen un-ter 35 Jahren mit ausgezeichnetem Erfolg entweder• bei der Lehrabschlussprüfung• bei der Meisterprüfung/Befähi-

gungsprüfung• bei der Unternehmerprüfung• im Abschlusszeugnis der Werk-

meisterschulegefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Bei Inlands- und Auslandskursen werden die entstande-nen Kurskosten, und bei Auslandsauf-enthalten zusätzlich auch die Reisekos-ten gefördert.

Der Förderprozentsatz hängt von der Anzahl der bewilligten Anträge ab.

Wie komme ich zu meiner Förderung?

Antragsformular unterhttp://www.ifa.or.at downloaden und ausfüllen. Es müssen auch andere be-antragte bzw. gewährte Förderungen angegeben werden. Du kannst die För-derung erst im Nachhinein beantragen.

begabtenforderungarbeitnehmerveranlagung

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Alle Lehrlinge, die in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis stehen, Anspruch auf Familienbeihilfe haben und nicht älter als 24 Jahre sind, haben Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt. Die Freifahrt (Selbstbehalt € 19,60) gilt mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die Wegstrecke zwischen Wohnung und betrieblicher Ausbildungsstätte. Die Strecke muss länger als 2 km sein (Bei Behinderung entfällt die Kilometergren-ze).

Wie komme ich zu meiner Förderung?

Du füllst jedes Lehrjahr einen Antrag auf Ausstellung eines Freifahrtausweises für Fahrten zur und von der Betriebsstätte aus. Den Vordruck erhältst du bei dei-nem Arbeitgeber, der deine Angaben im Formular auch bestätigen muss. Danach gibst du das ausgefüllte Formular beim Schalter des Verkehrsunternehmens ab und erhältst den Freifahrtausweis. (Vo-raussetzung dafür ist, dass das Verkehrs-unternehmen einen dementsprechenden Vertrag mit der Republik Österreich ge-schlossen hat.)

lEHRLINGSFREIFAHRT

UNSERE FORDERUNG:

Der Lehrling muss für die

Freifahrt zwischen Hei-

matort und Arbeitsstätte

einen Selbstbehalt von

€ 19,60 bezahlen. Für die

Freifahrt zwischen Hei-

matort und Berufsschule

muss er diesen erneut be-

zahlen. Das sollte geän-

dert werden, die einmalige

Zahlung des Selbstbehalts

muss reichen!

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Alle Lehrlinge, die in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis stehen und keinen Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt haben, haben einen Anspruch auf Fahr-tenbeihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass du die Strecke zwischen Heimatort und Arbeitsstätte zumindest dreimal pro Woche (in jede Richtung) zurücklegst.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fahrtenbeihilfe beträgt für Strecken zwischen 2 und 10 Kilometern (bzw. wenn der Weg innerhalb eines Ortes zu-rückgelegt wird) € 5,10/Monat.

Für Strecken über 10 Kilometer erhältst du eine Fahrtenbeihilfe von € 7,30.

Wie komme ich zu meiner Förderung?

Die Fahrtenbeihilfe kann nur durch ei-nen Antrag beim zuständigen Finanz-amt für jedes Kalenderjahr nach Ablauf des Kalenderjahres beantragt werden. Spätestens bis Ende des folgenden Ka-lenderjahres muss der Antrag gestellt werden (z.B.: Antrag auf Fahrtenbeihilfe für 2011 bis spätestens 31.12.2012).

Nicht vergessen: Du kannst den Antrag beim Finanzamt nur stellen, wenn du eine Bestätigung deines Lehrberechtig-ten beilegst, aus der hervorgeht, an wel-cher Ausbildungsstätte und in welchem Zeitraum die Ausbildung absolviert wurde.

fahrtenbeihilfe

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UNSERE FORDERUNG:

Die Fahrtenbeihilfe ist seit

über 10 Jahren gleich hoch

und viel zu niedrig. Wir for-

dern eine Anhebung auf ein

Niveau, das den Aufwen-

dungen des Lehrlings mehr

entspricht.

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Entfernungsbeihilfe vom Arbeitsmarkt-service können Lehrlinge erhalten, die keinen nahen Ausbildungsplatz finden und bereit sind, eine entferntere Arbeits- und Ausbildungsstelle anzunehmen. Es liegt jedoch im Ermessen der AMS-Regi-onalgeschäftsstelle, ob die Entfernungs-beihilfe bezahlt wird oder nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden die Fahrtkosten und/oder Unterkunftskosten abzüglich eines monatlichen Selbstbehaltes von € 67,-. Die Förderung kann für jeweils ein Jahr lang bis maximal € 264,- monatlich betra-gen.

Wie komme ich zu meiner Förderung?

Um überhaupt eine Chance auf eine Entfernungsbeihilfe zu haben, musst du unbedingt vor Antritt deiner Lehrstel-le direkt beim AMS deines Bezirks die Förderung beantragen. Nach Antritt der Lehrstelle hast du keine Chance auf eine Förderung.

entfernungsbeihilfe

UNSERE FORDERUNG:

Der Lehrling ist auf den guten

Willen der AMS-Regionalge-

schäftsstelle angewiesen, die

in diesem Fall nach eigenem

Ermessen über eine Förderung

entscheiden kann. Das darf

nicht sein, es muss unter ge-

wissen Voraussetzungen einen

klaren gesetzlichen Anspruch

auf Entfernungsbeihilfe geben.

Ebenfalls aufgehoben wer-

den muss die Regelung, dass

der Lehrling nach Job-Antritt

keinerlei Chance auf Entfer-

nungsbeihilfe mehr hat.

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Lehrlinge, die eine weit entlegene Beruf-schule besuchen und daher in einem In-ternat unterkommen müssen, erhalten für die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Internat eine Heimfahrtbeihil-fe.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Heimfahrtbeihilfe ist von der Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Internat abhängig.

• 2 – 50 km € 19,- monatlich• 51 – 100 km € 32,- monatlich• 101 – 300 km € 42,- monatlich• 301 – 600 km € 50,- monatlich• über 600 km € 58,- monatlich

Wie komme ich zu meiner Förderung?

Die Förderung muss beim zuständigen Finanzamt, das auch für die Familien-beihilfe zuständig ist, beantragt werden.

heimfahrtbeihilfe

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UNSERE FORDERUNG:

Die Heimfahrtbeihil-fe ist seit über 10 Jah-ren gleich hoch und viel zu niedrig. Wir fordern eine Anhe-bung auf ein Niveau, das den Aufwendun-gen des Lehrlings mehr entspricht. Die unterschiedlichen Förderbeträge sind allesamt zu niedrig und daher auch für den Lehrling keine ausreichende finan-zielle Unterstützung. Wir fordern daher eine Erhöhung der Heimfahrtbeihilfe auf ein Niveau, das die zusätzlichen Rei-sekosten der Lehrlin-ge stärker abfedert.

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Gefördert werden Arbeitnehmer, bei denen die Entfernung zwischen der Ge-meinde des ordentlichen Wohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes in eine Richtung mindestens 25 Kilometer beträgt. Die Hin- und Rückfahrt muss entweder arbeitstäglich oder mindestens einmal im Zeitraum von 7 Tagen gefah-ren werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich ist entfernungs-abhängig. Sie beträgt jährlich bei einer einfachen Entfernung von:

• 25 bis einschließlich 49 km € 152,-• 50 bis einschließlich 74 km € 214,-• 75 km und darüber € 294,-

Das Land OÖ. gewährt einen zusätz-lichen ÖKO-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages für Benützer öffentl. Verkehrsmittel (Jahreskarte des OÖVV erforderlich).

Wie komme ich zu meiner Förderung?

Den Antrag auf Fernpendlerbeihilfe er-hältst du auf jedem Gemeindeamt oder im Internet unter http://www.land-obe-

roesterreich.gv.at. Du kannst die Fern-pendlerbeihilfe bis jeweils spätestens 31. Dezember des Folgejahres beantragen. (Bsp: Für 2012 bis spätestens 31. Dezem-ber 2013)

Da die Pendlerpauschale als Lohnsteuer-Freibetrag wirkt, haben alle Arbeitneh-mer, die über ein monatliches Bruttoein-kommen unter € 1.125,- verfügen, keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale. Dies betrifft natürlich auch die große Gruppe der Lehrlinge.

fernpendlerbeihilfe des landes

oberosterreich

pendlerpauschale

UNSERE FORDERUNG: Die Pendlerpauschale sollte eine entfernungsabhängige Di-

rektzahlung werden, die allen Pendlern, vor allem auch den

Lehrlingen, zu Gute kommt.

JETZT NEU!Seit dem Jahr 2008 erhalten Lehrlinge

€ 130,- Pendlerzuschlag, wenn sie die

Kriterien der Pendlerpauschale erfül-

len. Der Pendlerzuschlag ist im Folge-

jahr bei der Arbeitnehmerveranlagung

zu beantragen.

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UNSERE FORDERUNG: Die Pendlerpauschale sollte eine entfernungsabhängige Di-

rektzahlung werden, die allen Pendlern, vor allem auch den

Lehrlingen, zu Gute kommt.

Martin Schneeberger ist der Vertreter der Jungen ÖVP in der Oberösterreichischen Arbeiterkammer. Der 22 Jährige Arbeiterkammerrat engagiert sich besonders für die Interes-sen der Jungen Arbeitnehmer.

„Eines meiner wichtigsten Anliegen sind eine Mindestlehr-lingsentschädigung von € 500,- sowie bessere Einstiegsge-hälter Berufseisteiger.“

Wenn du Informationen benötigst oder Fragen zum Berufs-alltag hast, steht er dir gerne unter [email protected] oder 0664 /601653499 zur mit Rat und Tat zur Verfügung.

Martin Schneeberger

JVP-Arbeiterkammerrat

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Eltern von Lehrlingen, die für ihren Schulbesuch außerhalb des Haupt-wohnortes in einem Internat (acht- bzw. zehnwöchiger Schulbesuch) untergebracht sind, fallen in die steuer-liche Begünstigung für Eltern.

Konkret bedeutet das einen monatli-chen Freibetrag für die Eltern von € 110,-. Deine Eltern können diesen Freibetrag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

steuerfreibetrag

fur deine eltern

Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre enthaltenden Informationen werden von der Jungen ÖVP

Oberösterreich („JVP“) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der

JVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann

die JVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weisen darauf hin, dass diese Informationen nicht die

individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche

Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.

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LehrlingsfreifahrtDie Doppelbelastung muss abgeschafft wer-den. Der einmalige Selbstbehalt von € 19,60 monatlich muss für alle notwendigen Strecken reichen.

HeimfahrtbeihilfeDie Heimfahrtbeihilfe sollte auf ein Niveau angehoben werden, das die Reisekosten der Lehrlinge stärker abfe-dert.

500 euro MindestlehrlingsentschadigungWir fordern € 500,- Mindestlehrlingsentschädi-gung im ersten Lehrjahr, da in einigen Branchen Lehrlinge mit zu geringen Lehrlingsentschädi-gungen abgespeist werden.

FahrtenzuschussDer Fahrtenzuschuss, der seit über 10 Jahren gleich hoch ist, ist viel zu niedrig und muss stark angehoben werden, da-mit er den tatsächlichen Kosten der Lehrlinge mehr entspricht.

Forderungsdschungel abschaffenEs ist wirklich schwierig, im Formular- und För-derungsdschungel bei Lehrlingen den Überblick zu bewahren. Optimal wäre eine zentrale Anlauf-stelle mit einem umfangreichen Formular, in dem alle Detailfragen vom Lehrling beantwortet wer-den. Auf Grund dieser Informationen sollte diese Anlaufstelle alle Unterstützungen zuteilen.

Benutzung von offentlichen SchulbussenLehrlingen sollte es ermöglicht werden, für die Fahrt zur Arbeitsstätte und zur Berufsschule die öffentlichen Schulbusse zu benützen.

forderungen auf einen blick

alle

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InternatskostenDie Internatskosten sollten generell vom Dienstgeber über-nommen werden. Für kleinere Betrie-be sollte es dafür eine Förderung aus öffentlicher Hand geben.

PendlerpauschaleDie Pendlerpauschale soll im Zuge der nächsten Steuerreform von einem Lohnsteuer-Freibetrag in eine entfernungsabhängige Direktzahlung um-gewandelt werden. So könnten auch die Lehrlinge davon profitieren.

EntfernungsbeihilfeUnter gewissen Voraussetzungen muss es einen rechtlichen Anspruch auf Entfernungsbeihilfe geben, der Lehrling darf nicht vom guten Willen des AMS abhängig sein.

forderungen auf einen blick

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Wir stehen für eine Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Wir gestalten unser Leben selbst - mit aktivem politischen Engagement.

Wir stehen für Solidarität in unserer Gesellschaft.

Wir fordern nachhaltiges Handeln im Interesse unserer Zukunft.

Wir engagieren uns für eine Heimat mit gleichen Chancen für alle.

Wir bekennen uns zu einem Oberösterreich in Frieden und Freiheit.

Wir setzen auf den „Kraftstoff Bildung“ als Topchance für uns Junge!

Mehr Information dazu findest du auf www.jvp.or.at

erfrischend.konkret.

Junge ÖVP OberösterreichObere Donaulände 7, 4010 Linz

T. +43(732) 76 20-600F. +43(732) 76 20-609E. [email protected]. www.jvp.or.at

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erfrischend.politisch.

KÄMPF-ERISCH.