Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr....

16
1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick Entwicklung des europäischen und österreichischen Wasserrechts Wechselwirkungen zwischen österreichischem und europäischen Wasserrecht; politisches und fachliches Gewicht / Glaubwürdigkeit Der Blick zum Nachbarn, und vom Nachbarn ‘Performance’ Österreichs Herausforderungen der Zukunft und Ausblick http://www.ims.tuwien.ac.at

Transcript of Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr....

Page 1: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

1

Trends europäischer WasserpolitikDr. Helmut BlöchEuropäische Kommission

Überblick

• Entwicklung des europäischen und österreichischen Wasserrechts

• Wechselwirkungen zwischen österreichischem und europäischen Wasserrecht; politisches und fachliches Gewicht / Glaubwürdigkeit

• Der Blick zum Nachbarn, und vom Nachbarn

• ‘Performance’ Österreichs

• Herausforderungen der Zukunft und Ausblick

http://www.ims.tuwien.ac.at

Page 2: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

2

Unsere Gewässer - Vielfalt an Nutzungen, Erwartungen und Belastungen

Naturschutz

Industrie

Tourismus

AbwasserbeseitigungLandwirtschaft

Landwirtschaft

Hochwasservorsorge

Trinkwasser

Abfallwirtschaft

Binnenschifffahrt und Wasserkraftnutzung

Vielfalt der Regionen und ihrer Gewässer und Flussgebiete

Page 3: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

3

EU Politikinstrumente für den Schutz unserer Wasserressourcen

EU Wasser- undUmweltrecht

Wasserrahmenrichtlinie, Richtlinien Abwasserbehandlung,

Trinkwasser, Hochwasser, Nitratbelastung

EU Forschungs-programme

FinanzielleAnreize (+/-)

Gemeinsame Agrarpolitik(“cross compliance”);

EU Förderungsinstrumente;Kostendeckung bei Wasser-

dienstleistungen

InternationaleZusammenarbeitGlobal: EU Wasserinitiative;Regional: Zusammenarbeitmit Staaten außerhalb der

EU (Flussgebiete und regionale Meere)

Tendenzen in den letzten Jahrzehntenin Österreich und Europa

• Generell vom (einzelfallbezogenen) Konzessionsrecht hin zu einem ganzheitlichen Planungsprozess mit Einbindung der Betroffenen und Interessierten, in informeller und formeller Weise;

• In Europa von Einzelregelungen für einige Gewässer

1975 Oberflächengewässer für die Trinkwassergewinnung1976 Badegewässer 1978 Fischgewässer1979 Muschelgewässer 1980 Grundwasser 1981-1986 Regelungen für 18 gefährliche Stoffe

hin zu einem Schutz aller Gewässer einem ganzheitlichen Planungsprozess mit Einbindung der Betroffenen und Interessierten.

Page 4: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

4

Europäisches Wasserrecht ab 2000

Implementierung des neuen europäischen Wasserrechts 2000 Wasserrahmenrichtlinie, plus Tochterrichtlinien

„Grundwasser“ (2006) und „Prioritäre Stoffe“ (2008)2007 Hochwasserrichtlinie2008 Meeresschutzrichtlinie

von Anfang an begleitet von einer bislang einzigartigen Kooperation von Kommission, Mitgliedstaaten und Beitrittstaaten, NGOs und Stakeholdern, der „Common Implementation Strategy“

Paradigmenwechsel ...

"In der Regel sollten in kultivierten Ländern die Bäche, Flüsse und Ströme Kanäle sein ..."Johann Gottfried Tulla, 1770-1828; Planer der Oberrheinregulierung

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“Erster Satz der Wasserrahmenrichtlinie, 2000

Page 5: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

5

Vielfalt der Organisation und des Eigentumsrechts

1. Eigentum und Betrieb bei Kommunen oder regionale Zweck-verbände: in der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten

2. Eigentum bei Kommunen; Betrieb auf Vertragsbasis durch private Dienstleister: in Frankreich (mehrheit-lich vorherrschend), vereinzelt auch in anderen Regionen;

3. Eigentum und Betrieb bei privaten Monopolbetrieben: England und Wales (nicht aber Schottland und Nordirland)

Europäisches Wasserrechts ist neutral was Organisation und Eigentumsordnung betrifft. Eingiffe in die Eigentumsordnung durch EU Recht sind lt. EG Vertrag Art. 295 unmöglich.

10

Wasserrahmenrichtlinie wesentliche Ziele/Instrumente

• Schutz aller Gewässer, Oberflächen- und Grundwässer, in ganzheitlicher Form;

• Ganzheitliche Erfassung aller Einwirkungen (auch jener, die sich regionaler, nationaler oder europäischer Förderung erfreuen); Emissions- & Immissionskriterien;

• Ziel: guter Zustand für alle Gewässer, in der Regel bis 2015, plus Verschlechterungsverbot; beschränkte Ausnahmeregelungen: nicht der Beliebigkeit anheim-gestellt, sondern (auflösend) abhängig von klaren Bedingungen (z.B. Zeitrahmen und Verschlechterungs-verbot);

• Verpflichtung zu Planen und Handeln auf Grundlage von Flussgebieten über Verwaltungsgrenzen und Staatsgrenzen hinweg;

• breite Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Page 6: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

6

11

Formale Umsetzung in nationales Recht Dez. 2003 Ausweisung der Flussgebietseinheiten

Bestandsaufnahme einschl. Risikoanalyse („Wo stehen wir im Vergleich zum Ziel ?“) Dez. 2004

Mess- und Überwachungsprogramme Dez. 2006 Öffentlichkeitsbeteiligung spätestens ab Dez. 2006

Entwurf der Bewirtschaftungspläne Dez. 2008

Endgültige Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme Dez. 2009Kostendeckungsprinzip 2010

Umsetzung, Bewertung, Nachjustierung - 2015 und weiter

Wasserrahmenrichtlinie Zeitplan: ein transparenter Prozess, Schritt für Schritt

Zeitplan: Pläne und Programme haben bis 22.12.2009 fertig gestellt zu sein, u.a. betreffend,-- Sanierungsmaßnahmen bei Punktquellen: Art.11(3)g,- Sanierungsmaßnahmen bei diffusen Quellen: Art.11(3)h,- Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Einwirkungen auf den hydromorphologischen Zustand: Art.11(3)i.

Wie österreichische Behörden innerstaatlich ihre Aufgaben verteilen (z.B. modular BM – LH), ist souveräne innerstaatliche Entscheidung. Aber: Eine stille Verschiebung der Frist über eine solche Aufgabenteilung steht nicht im Einklang mit Wortlaut und Geist der WRRL.

• Ausnahmeregelungen sind integraler Bestandteil der Umweltziele und des Planungsprozesses, aber keinesfalls nach Beliebigkeit;

• Ausnahmeregelungen sind (zwingend und auflösend) verbunden mit Bedingungen

UmweltzieleAusnahmeregelungen ?

• Verlängerung der Fristen• Weniger strenge Umweltziele • vorübergehende Ausnahmeregelungen bei natürlichen

Ursachen oder höherer Gewalt• ‘neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten’• … und für alle Ausnahmeregelungen gelten die strikten Kriterien

von Artikel 4(8) und 4(9):> Keine Ausnahmeregelung darf die Erreichung der Ziele in jeglichen anderen Wasserkörpern im gleichen Flussgebiet in Frage stellen;> Anwendung der Ausnahmeregelungen muss zumindest das gleiche Schutzniveau wie bestehendes EU Recht sicherstellen (also keinerlei Ausnahmen z.B. von der Nitrat-Richtlinie oder der Richtlinie kommunale Abwasserbehandlung)

????

Page 7: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

7

13

Wasserrahmenrichtlinie Verschlechterungsverbot

• Artikel 4 spricht ein klares Verschlechterungsverbot aus.

• Ausnahmen davon sind eng begrenzt und an die (auflösende) Erfüllung einer Reihe von Bedingungengeknüpft: Artikel 4(7).

• Pauschalausnahmen für bestimmte Aktivitäten sind derRichtlinie fremd“Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dassWasserkraft im Allgemeinen und das Projekt <> im Besonderen auseiner Vielzahl von Gründen im übergeordneten öffentlichen Interessesteht” (Bescheid vom 24.05.2007).” “Weiters muss festgehaltenwerden, dass auf Grund der Beurteilungskriterien, die vor Umsetzungder Wasserrahmenrichtlinie anzuwenden sind, eine Aufrechterhaltungder ökologischen Funktionsfähigkeit auch bei Realisierung des Kraftwerkes zu erwarten ist.”

. . . übergeordnetes öffentliches Interesse ?

Page 8: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

8

URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)15. Dezember 2005

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2000/60/EG – Gemeinschaftspolitik im Bereich der Wasserpolitik – Keine fristgerechte Umsetzung“

Urteil. . . . . Im vorliegenden Fall geht aus den Akten hervor, dass bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist die zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie in den Ländern Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt erforderlichen Maßnahmen noch nicht erlassen waren.. . . . .

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Sechste Kammer) für Recht erkannt und entschieden:1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verstoßen, dass sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

WasserrahmenrichtlinieEuropäischer Gerichtshof

16

Wo stehen wir? WasserrahmenrichtlinieBestandsaufnahmen – Qualität (1)

Koordination in Flussgebieten (Artikel 3 WRRL)

Page 9: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

9

17

Wo stehen wir? WasserrahmenrichtlinieBestandsaufnahmen – Qualität (2)

Analyse der Einwirkungen auf Gewässer und ihres Zustandes (Artikel 5 WRRL)

18

… mit Österreichs Nachbarn:Bestandsaufnahme Donau-Einzugsgebiet

Organische Belastung; Nährstoffbelastung; Hydromorphologie

19 Staatenim Donau-Einzugs-gebietDE, CH, AT, IT, SI, CZ, SK, HU, UA, HR, BIH, SB, MO, RO, BG, MD, PL, AL, FYROM

Thiess River Prize 2007 (AUS)

Page 10: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

10

Kopswerk, Vorarlberg (AT)

WasserkraftVergangenheit und Gegenwart

Bewilligungsbescheid des BMLF für das DonaukraftwerkMelk“Der Antrag … auf Errichtungeiner Fischtreppe wird (wegenwesentlicher Erschwerung einesbevorzugten Wasserbaus) abgewiesen.”

Rückbau im 21. Jht

Kopswerk, Vorarlberg (AT)

Beispiele für ökologischenRückbau und umweltverträgliche

Wasserkraft

Kopswerk, Vorarlberg (AT)

Rückbau Ybbs-

mündung

Page 11: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

11

… mit Österreichs Nachbarn:Die Causa “Raab”

Wo stehen wir: Abwasserbehandlung

Umsetzungsbericht August 2009

Page 12: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

12

Wo stehen wir? AbwasserbehandlungAnforderung „Biologische Reinigung“

Juni 2008

Abwasserreinigung in Österreich EU-weit vorbidlich, aber intern eine Zwei-Klassen-Gesellschaft ?

Page 13: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

13

EU HochwasserrichtlinieAlle Fristen noch offen

• Derzeit Umsetzung in nationale Gesetzgebung laufend - bis 26.11.2009;

• 1. Schritt: vorläufige Hochwasserrisikoberwertung (= Ausscheiden der Gebiete ohne besonderes Risiko) - bis 22.12.2011;

• 2. Schritt: Hochwasserkartierung – bis 22.12.2013;

• 3. Schritt: Hochwasseraktionspläne dort, wo das Risiko zu hoch ist – bis 22.12.2015;

• Koordination und Kooperation in Flussgebieten;

• Entscheidung über Risiko und Schutzniveau vor Ort, ebenso über Auswahl und Bündelung der Maßnahmen;

• Information und Beteiligung der Öffentlichkeit;

• Koordination mit der Wasserrahmenrichtlinie.

Wasserstress = Verhältnis von Entnahmen zu verfügbaren Ressourcen.

Quelle: Eurowasser Studie, Universität Kasselhttp://www.usf.uni-kassel.de/cesr/index.php?option=com_content&task=view&id=134&Itemid=72

Wasserstress in Europa: Heutige Situation

Wasserstress in Europa in den 70er Jahren dieses Jahrhunderts(Baseline-A scenario, Klimadaten HadCM3)

Wasserstress heute und 2070

Page 14: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

14

Die künftige Klimakarte Europas ?Klimaanaloga im Jahre 2070

Hadley Centre Model, SRES A2 Hallegatte, Ambrosi, Hourcade (2007)

Wasser: Die Meinung der Bürger (1)

http://ec.europa.eu/environment/water/participation/index_en.htm

Eurobarometer Meinungsumfrage, publiziert März 2009

http://ec.europa.eu/environment/water/participation/index_en.htm

http://ec.europa.eu/environment/water/participation/index_en.htmNur in Englisch verfügbar

Page 15: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

15

29

Wasser-qualität

Wasser-quantität

Eurobarometer Meinungsumfrage, publiziert März 2009

Wasser: Die Meinung der Bürger (2)

Ausblick• Schutz und Bewirtschaftung aller Gewässer sichergestellt, auf

Grundlage vergleichbarer Grundsätze und Ziele. Damit auch Ausdünnung bislang bestehender Wettbewerbsverzerrungen durch stark unterschiedliche nationale Bestimmungen. Ziele sind rechtsverbindlich (und damit wo erforderlich auch einklagbar), dagegen besteht bei der Wahl und Bündelung der Maßnahmen Gestaltungsfreiheit; damit sind maßgeschneiderte Lösungen auf Flussgebiets- und Regionsebene möglich.

• Koordination und Kooperation in gemeinsamen Flussgebieten ist pflichtig, ebenso die Einbindung der Öffentlichkeit.

• Die Pläne und Programme werden eine belastbare und langfristige Grundlage sicherstellen für technische, finanzielle und politische Entscheidungen, auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene.

• Die Kommission wird Pläne und Programme sorgfältig prüfen, nicht zuletzt bzgl. legitimer Nutzung von Ausnahme-tatbeständen. EU-weiter Bericht 2012.

Page 16: Trends europäischer Wasserpolitik - wasseraktiv.at · 1 Trends europäischer Wasserpolitik Dr. Helmut Blöch Europäische Kommission Überblick • Entwicklung des europäischen

16

Source (graphics): ÖVGW

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Dieser Beitrag stellt die Meinung des Autors dar, und nicht notwendigerweise jene der Europäischen Kommission.