TT Verlag Mediadaten 2012

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Der TT- Verlag veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazins. Mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren pro Erscheinungstermin präsentieren wir Allgäuer Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft im bayerischen und württembergischen Allgäu.

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Das regionale Wirtschaftsmagazin

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Illertissen

Wangen

Lindenberg

Oberstaufen

ImmenstadtNesselwang

Pfronten

Sonthofen

HindelangOberstdorf

Kleinwalsertal

Bad Waldsee

Bad Wurzach

Baden-Württemberg

Tirol

Österreich

Schweiz

Vorarlberg

Ravensburg

Kißlegg

Ulm

Biberach

Senden

Mindelheim

Leutkirch

Memmingen

Kaufbeuren

Bad Wörishofen

Schongau

Marktoberdorf

Füssen

Reutte

Innsbruck

Garmisch-Partenkirchen

KemptenIsny

Lindau

Bregenz

Landsberg

Friedrichshafen

Das Allgäuer Wirtschaftsmagazin wendet sich an Unternehmer,Handwerker, Händler, Gewerbetreibende und Selbständige in unserer Region.

Frauen wie Männer. Und deren Familien.

Das Allgäuer Wirtschaftsmagazin will kein reines Wirtschafts-Fachblatt sein, sondern auch Informationen aus Politik, Gesund-heit, Sport Ernährung, Wellness, Freizeit, Mode, Mobilität oderAlltagsthemen bieten.

Aber natürlich stehen Unternehmen und Unternehmer, Unterneh-mensporträts und Unternehmerinterviews im Mittelpunkt. Wieauch wichtige Fragen rund um Ihr gutes Recht oder Geldanlage-und Steuertipps.

Wobei uns alteingesessene Traditionsunternehmen ebenso interes-sieren wie Weltkonzerne, die vom Allgäu aus operieren; beeindru-ckende Aufsteiger ebenso wie mutige und pfiffige Neugründer.

Das Allgäuer Wirtschaftsmagazin erscheint alle zwei Monate imbayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt wirddaher auf regionalen Themen liegen – ohne die große weite Weltaußer Acht zu lassen.

Kurzcharakteristik

Unseren Lesern wünschen wir viele neue Eindrücke, interessante Informationen und die eine oder andere Neuentdeckung.

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Verbreitungsgebiet

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Zeitschriftenformat

230 mm breit, 297 mm hoch (Magazinformat)

Satzspiegel

185 mm breit x 265 mm hoch

Spaltenzahl

3 Spalten, Spaltenbreite 57 mm

Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen

Bogenoffsetdruck, Klebebindung

Termine

Erscheinungsweise zweimonatlich, sechs Ausgaben

Erscheinungstermine: 29. Februar 201228. April 201228. Juni 201223. August 201225. Oktober 201213. Dezember 2012

Anzeigenschluss jeweils 2 1⁄2 Wochen vor Erscheinungstermin

Technische Angaben

Verlag TT Verlag GmbH

Hausanschrift St.-Mang-Platz 23, 87435 KemptenTelefon +49(0)8 31/96 01 51-0Telefax +49(0)8 31/96 01 51-29Internet www.tt-verlag.deE-Mail [email protected] auf Anfrage +49(0)8 31/5 20 77 72

Zahlungsbedingungen

Rein netto nach Rechnungserhalt ohne AbzugBei Zahlung per Bankeinzug oder Vorauszahlung 2 % Skonto.

Ust.-Ident-Nr. DE 263904869

Bankverbindung Sparkasse Allgäu BLZ 733 500 00 Konto-Nr. 514 269 406

IBAN DE 32 7335 0000 1051 4260 64BIC-/SWIFT-Code BYLADEM1AlgSteuernummer 127/140/00266

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Anzeigenpreise und individuelle Firmenpräsentation

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Ermäßigter Grundpreis Satzspiegel im Anschnitt* Grundpreis (Lokalpreis)Format Breite x Höhe Breite x Höhe 2C/3C/4C 2C/3C/4C

Grundpreis/mm 2,50 €2/1 Seite (Panorama) 376 x 265 mm 460 x 297 mm 5 430,– € 4 615,– €1/1 Seite 185 x 265 mm 230 x 297 mm 3 016,– € 2 564,– €1/2 Seite hoch 90 x 265 mm 112,5 x 297 mm 1 660,– € 1 410,– €1/2 Seite quer 185 x 130 mm 230 x 147 mm 1 660,– € 1 410,– €1/3 Seite hoch 57 x 265 mm 79,5 x 297 mm 1 205,– € 1 025,– €1/3 Seite quer 185 x 84 mm 230 x 101 mm 1 205,– € 1 025,– €1/4 Seite hoch 42,5 x 265 mm 65 x 297 mm 755,– € 641,– €1/4 Seite hoch 90 x 130 mm 112,5 x 147 mm 755,– € 641,– €1/4 Seite quer 185 x 62 mm 230 x 79 mm 755,– € 641,– €2./3. Umschlagseite 185 x 265 mm 230 x 297 mm 3 952,– € 3 360,– €

4. Umschlagseite 185 x 265 mm 230 x 297 mm 4 460,– € 3 790,– €

Individuelle Firmenpräsentation

1 Seite 890,– € Produktionskostenzuschuss ab 2 Seiten 690,– € Produktionskostenzuschuss je Seite

Jahresabonnement

Im Einzelabonnement bei sechs Ausgaben (zweimonatlich)

Inland 27,90 € inkl. Versand

Ausland 38,40 € inkl. Versand

Einzelheft 4,90 €

Auflage 10 000 Exemplare

Beihefter siehe Seite 6

Beilagen siehe Seite 7

Anzeigen

*Für angeschnittene Anzeigen muss eine Beschnittzugabe von je 3 mm oben, unten und außen zur jeweiligen Formatangabe hinzugerechnet werden.

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Anzeigenbeispiele

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1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer

185 x 265 mm 185 x 130 mm 90 x 265 mm 185 x 84 mm 57 x 265 mm 90 x 130 mm 185 x 62 mm230 x 297 mm* 230 x 147 mm* 112,5 x 297 mm* 230 x 101 mm* 79,5 x 297 mm* 112,5 x 147 mm 230 x 79 mm3 016,–�€ GP������������������1 660,–�€ GP������������������1 660,–�€ GP ������������������1 205,–�€ GP������������������1 205,–�€ GP������������������755,–�€ GP���������������������755,–�€ GP2 564,–�€ LP ������������������1 410,–�€ LP�������������������1 410,–�€ LP �������������������1 025,–�€ LP ������������������1 025,–�€ LP�������������������641,–�€ LP����������������������641,–�€ LP

Alle Formate in mm (Breite x Höhe).*Für angeschnittene Anzeigen muss eine Beschnittzugabe von je 3 mm oben,

unten und außen zur jeweiligen Formatangabe hinzugerechnet werden.GP�= Grundpreis / LP�= Lokalpreis

Mengenstaffel ab 2 Seiten 5 %ab 4 Seiten 10 %ab 6 Seiten 20 %

Malstaffel

4 Anzeigen 5 %8 Anzeigen 10 %

12 Anzeigen 20 %

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Muster

Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag istdie Vorlage eines verbindlichen Musters. Einhefter dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechseltwerden können . Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen.

Benötigte Auflage 10 200 Exemplare

Anliefertermin Bis sieben Tage vor Erscheinungstermin

Einhefterpreise

Umfang Bruttopreis nach Papiergewicht bis 170 g/m² ab 170 g/m²2-seitig: 2 564,– € 3 205,– €4-seitig: 5 128,– € 6 410,– €6-seitig: 7 692,– € 9 615,– €

Rabatte:

Bei Abnahme eines Insertionsjahres:2 x = 10 %4 x = 15 %6 x = 20 %

Einhefter

Technische Angaben

Die Preise gelten für alle Einhefter, die ohne zusätzlichen Zeitaufwand(maschinell) verarbeitet werden können.

• 2-seitige Einhefter (1 Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwort-karte oder Warenmuster

• 2-seitige Einhefter (1 Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwort-karte oder Warenmuster (siehe unter Punkt »Aufgeklebte Postkarten«)

• 4- oder mehrseitige Einhefter (2 oder mehr Blatt) ohne aufgeklebte oderanhängende Antwortkarte oder Warenmuster

• 4- oder mehrseitige Einhefter (2 oder mehr Blatt) mit aufgeklebter oderanhängender Antwortkarte oder Warenmuster

Beschnittschema Einhefter in mm

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Formate1 Blatt (= 2 Seiten) unbeschnitten 305 mm hoch x 236 mm breit2 Blatt (= 4 Seiten) unbeschnitten 305 mm hoch x 472 mm breit3 Blatt (= 6 Seiten) unbeschnitten 305 mm hoch x 692 mm breitMehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnittenangeliefert werden.

Bund3 mm

5 mm

230 mm

297 m

m

3 mm

3 mm 3 mm

Bund6 mm

5 mm

230 mm

297 m

m

3 mm

3 mm

230 mm

297 m

m

3 mm

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MusterBedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag istdie Vorlage eines verbindichen Musters. Bei zweiseitigen Beilagen ist dieVorderseite der Beilage zu kennzeichnen.

BeilagenhinweisEin Beilagenhinweis kann kostenfrei mit aufgenommen werden.Benötigte Auflage 10 120 ExemplareAnlieferungstermin Bis sieben Tage vor Erscheinungstermin

BeilagenpreiseGewicht Preise je Gewicht Preise jeder Beilage 1 000 Exemplar der Beilage 1 000 ExemplarBis 25 g 195,– € Bis 40 g 225,– €Bis 30 g 205,– € Bis 45 g 235,– €Bis 35 g 215,– € Bis 50 g 245,– €Alle weiteren 5 g 13,05 €

Format Maximal 210 mm breit x 290 mm hoch

Technische AngabenDie Preise gelten für alle Beilagen, die ohne zusätzlichen Aufwand (maschinell) verarbeitet werden können. • Beilage (1 Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder

Warenmuster• Beilage (1 Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder

Warenmuster (siehe unter Punkt »Aufgeklebte Postkarten«)

Beilagen

• 4- oder mehrseitige Beilage (2 oder mehr Blatt) ohne aufgeklebte oderanhängende Antwortkarte oder Warenmuster

• 4- oder mehrseitige Beilage (2 oder mehr Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster

Bei 2 Blatt und mehr muss die Beilage zum Bund, also in Einsteckrichtung,geschlossen sein.

Mindestformat: 60 mm breit x 90 mm hoch Höchstformat: 210 mm breit x 290 mm hoch

Aufgeklebte PostkartenBeikleber werden auf eine Basisanzeige so aufgeklebt, dass diese mühelosabgelöst werden können. Für die Verarbeitung kommen in Frage: Postkarten, Briefumschläge mit und ohne Inhalt.

Aufgeklebte WarenmusterWarenmuster und elektronische Datenträger werden als Beilagen berechnet. Preise und Klebekosten auf Anfrage mit Vorlage eines verbindlichen Musters.

Versandanschrift Holzer Druck und Medien Druckerei GmbH & Co. KG Fridolin-Holzer-Straße 22 – 24 88171 Weiler im Allgäu

Liefervermerk: Für TT Verlag GmbH Allgäuer Wirtschaftsmagazin Ausgabe Nr. ___ Lieferung frei Haus

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Betriebssystem Apple Macintosh Mac OS X 10.6

Programme Quark XPress 8 und 9: Schriften vollständig (PS-Font und Bildschirmzeichensatz oderOpenType) mitliefern.

Adobe Photoshop CS4 und 5: TIFF, PSD, EPS, JPEG.

Adobe Freehand MX/Adobe Illustrator CS4und 5: Alle Schriften bitte unbedingt in Kurven bzw. Zeichenwege umwandeln.

Anzeigen auch im Format PDF/X-3 (2002).

E-Mail [email protected]

Begleitunterlagen Ausdruck des zu belichtenden Dokuments,Anzeigengröße, Dateiname, Programm mitVersionsangabe, verwendete Schriften, Erscheinungsdaten, Absender und Ansprech-partner mit Telefon.

Digitale Druckunterlagen – Richtlinien

Druckunterlagen Reprofähige Vorlagen, gedruckt und Euro- Skala oder digitale Daten (mindestens300 dpi); notwendige Repro kosten trägt der Auftraggeber.

Anfertigung von Druckunterlagen gegen Berechnung.

Druckverfahren Bogenoffset, Farbanzeigen werden nach derEuro-Skala gedruckt. Sonderfarben nur nachbesonderer Vereinbarung.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

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1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über dieVeröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einerDruckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Istim Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag inner-halb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der inSatz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genanntenFrist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tat-sächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn dieNichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen (68 mm breit) dem Preis entspre-chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, be-stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen sorechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Ru-brik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigenangrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer-den als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Bei-lagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich ge-rechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Be-stimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oderZeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen istder Auftraggeber verantwortlich. Per Datenfernübertragung übermittelte Anzeigenvorlagen übernimmt derVerlag wie angeliefert. Verantwortlich für die Erstellung der Daten sowie für die Durchführung aller Korrek-turen ist allein der Ersteller bzw. Lieferant der Daten. Der Verlag nimmt keine Eingriffe am gelieferten Da-

tenbestand vor. Für Fehler in diesen Unterlagen und deren Folgen haftet der Auftraggeber. Für erkennbar un-geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruckder Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Aus-maß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte ange-messene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber einRecht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und uner-laubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprücheaus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und aufdas für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verla-ges für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeitvon Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeitdem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be-schränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Ein-gang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung fürdie Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihminnerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächlicheAbdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nachVeröffentlichung der Anzeige übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufendenFrist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kannbei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und fürdie restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch

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während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf einursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenste-hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigen-auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Be-leg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlagesüber die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggebergewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat derAuftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preismin-derung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertions-jahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auf-lage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch-schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Aufla-genminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn siebei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf-traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen derAnzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote dieSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nurauf dem normalen Postweg weitergeleitet.Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht ab-geholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zusein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Ange-bote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4(Gewicht 1 000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Wei-terleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitungkann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehendenGebühren/Kosten übernimmt. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsange-boten ist der Verlag nicht verpflichtet.

19. Filme werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe-wahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlagesnicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleutennach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbe-kannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ausdem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages1. Abbestellungen von Anzeigen-, Beihefter- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen.

Der Verlag kann die entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.2. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Postweg.3. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck

heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.4. Bei 4c-Anzeigen ist ein verbindlicher Farbandruck zu liefern.5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text angrenzen.6. Platzierungsbestätigungen – außer bei fest bestätigten Vorzugsplätzen – gelten nur unter Vorbehalt und kön-

nen aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht wer-den.

7. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Agentur gegenüber ihrem Auftraggeber, betreffend dieInsertion und eventuelle Zusatzkosten, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abge-tretene Forderung so lange einzuziehen, wie sie der vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenübernachkommt. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbsteinzuziehen.

8. Werbeagenturen und Werbungsmittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlergebühren ganzoder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben.

9. Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im au-tomatisierten Verfahren.

10. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort inKraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

11. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die In-sertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag vom An-spruch Dritter freizustellen, der diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte,gegen den Verlag erwächst. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, obdurch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden, es sei denn, die Anzeige verstößt in grober Weise erkennbargegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftrag-geber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

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Ihre Ansprechpartner

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Thomas Tänzel gesamtverantwortlich, (08 31) 96 01 51-10

Tanja Aurhammer (08 31) 96 01 51-13Alexander Thein (08 31) 96 01 51-14

Brigitte Weixler MagazinlayoutJonas Falter MagazinlayoutKatrin Rampp Anzeigensatz

Maria Anna Weixler-Gaçi

Sina Weiß

Thora Engstler

Karin Bitsch

Kordula Küper

Caroline Kober

Renate Leiprecht

Heike Zimmermann

Johannes Jais

Jutta Nichter-Reich

Manuel Hodrius

Karin Donath

Sabine Stodal

Michaela Kieg

Vertrieb

Redaktion

Geschäftsführung

Gestaltung

Redaktion: (08 31) 96 01 [email protected]}

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INHALT

_Unternehmer und Unternehmen

_Experten-Interviews

_Rechts- und Steuertipps

_Autos und Technik

_Mode für Beruf und Freizeit

_Wirtschaftsmeldungen

_Gesundheit und Wellness, Sport und Freizeit