TVA-Revision Stand der Arbeiten Cercle Déchets 29. Oktober 2013

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU TVA-Revision Stand der Arbeiten Cercle Déchets 29. Oktober 2013 Abteilung Abfall und Rohstoffe

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

TVA-RevisionStand der Arbeiten

Cercle Déchets

29. Oktober 2013

Abteilung Abfall und Rohstoffe

2 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Abfallwirtschaft Schweiz

Leitbild 1986Ziele und Grundsätze

Wirksamkeitsanalyse der Abfallpolitik des Bundes 2006

TVA Stand 2013

Gut funktionierendes Gesamtsystem

Bedeutende Verbesserungen in der Abfallentsorgung

Gesellschaftliche Akzeptanz ist hoch

Kosten für die Abfallbewirtschaftung tiefer als vor 10 Jahren

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3 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

USG-Änderung (1)

1. USGneu

Die Bewilligungspflicht für Abfallanlagen soll nicht auf Deponien beschränkt bleiben

TVAAnpassung erst mit USG-Inkraftsetzung möglich

2. USGneu

Erlass von technischen und organisatorischen Vorschriften für Abfallanlagen

TVAKonkretisierung sind vorgesehen, wie allgemeine Vorschriften an Abfallanlagen mit Betriebsreglement, Materialbuchhaltung, Energienutzung etc.

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4 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

USG-Änderung (2)

3. USGneu

Stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen wird gestärkt

TVAKonkretisierungen sind vorgesehen bei Verbrennungs-rückständen, biogenen Abfällen, phosphorreichen Abfällen, Bauabfällen insbesondere Aushub- und Ausbruchmaterial, sowie verwertbaren Anteilen des Siedlungsabfalls

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5 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

ZielMit der Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle

vom 10. Dezember 1990 (TVA, SR 814.600) sollen die Anforderungen an die nachhaltige Entsorgung von Abfällen in der Schweiz definiert und damit dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Wandel Rechnung getragen werden.

Die Regelungen sollen derart ausgestaltet sein, dass sie einer modernen Abfallpolitik gerecht werden. Dabei soll auch die nachhaltige Nutzung von Rohstoffen berücksichtigt werden. Die Stoffkreisläufe sind, wenn möglich und sinnvoll, zu schliessen.

Mit der TVA-Revision will der Bund der sich in den letzten 20 Jahren signifikant geänderten Abfallwirtschaft Schweiz und den kommenden, sich schon teilweise heute abzeichnenden Entwicklungen (z.B. im Bereich der Technik) Rechnung tragen.

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Ziel

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6 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

52 Artikel6 Anhänge1 Vollzugshilfe

Fakten

Die Arbeiten sind auf Kurs !

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Ziel Fakten

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7 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Zeitplan

• heute: Vollversammlung Cercle Déchets

• Ende November 2013: Präsentation der neuen TVA bei der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Schweiz (KVU)

• Februar/März 2014: 1. Ämterkonsultation

• Juli 2014: Eröffnung der Anhörung

• Ab Dezember 2014: Auswertung der Stellungnahmen

• Sommer 2015: 2. Ämterkonsultation

• Ende 2015: Inkraftsetzung

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8 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Zweck

Die TVA soll:

Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowiedie Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oderlästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden;

die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen;

durch die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen als Ersatzrohstoffe eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffefördern.

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> Themen Zweck

9 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Aufbau der TVA> Abfallwirtschaft CH Übersicht

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> Themen Zweck Aufbau

1. Kapitel: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe

2. Kapitel: Planung und Berichterstattung

3. Kapitel: Entsorgung von Abfällen

1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über die Entsorgung

2. Abschnitt: Verwertung von Abfällen

3. Abschnitt: Ablagerung von Abfällen

4. Kapitel: Abfallanlagen

1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über Abfallanlagen

2. Abschnitt: Zwischenlager

3. Abschnitt: Thermische Anlagen

4. Abschnitt: Kompostierungs- und Vergärungsanlagen

5. Abschnitt: Deponien

5. Kapitel: Schlussbestimmungen

1. Abschnitt: Vollzug

2. Abschnitt: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

3. Abschnitt: Übergangsbestimmungen

Anhang 1: Aushub- und Ausbruchmaterial

Anhang 2: Für die Herstellung von Zement und Beton zugelassene Abfälle

Anhang 3: Auf Deponien zugelassene Abfälle

Anhang 4: Liste der Abfälle in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen

Anhang 5: Anforderungen an Deponiestandort und Deponiebauwerk

Anhang 6: Änderung bisherigen Rechts

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Grundsätze

• Kreisläufe sind zu schliessen – Schadstoffe sind aus dem Kreislauf auszuschleusen

• Abfälle sind stofflich und energetisch sinnvoll zu nutzen

• Abfälle sind vor der Ablagerung zu behandeln

• Abfälle sind von der Nahrungskette fernzuhalten

• Siedlungsabfälle sind, wenn es ökologisch angezeigt ist, separat zu sammeln und zu verwerten

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze

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Schliessen von Kreisläufen> Abfallwirtschaft CH Übersicht

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze

12 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Berichterstattung

Die Kantone erstellen jährlich ein Verzeichnis der Abfall-Mengen zuhanden des BAFU

Format, Aufbereitung und Gliederung der Daten erfolgt nachden Vorgaben des BAFU (Vollzugshilfe)

DARWIS – gemeinsamer Standard von Kantonen und BAFUfür Abfalldaten

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung

13 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Ausbildung

Die Kantone sorgen für Aus- und Weiterbildung von Personen,die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung vonAbfällen ausüben.

Die Aus- und Weiterbildung muss den technologiespezifischeStand der Technik bei der Entsorgung von Abfällen vermitteln.

OdA- Umwelt

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung

14 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Verwertungspflicht

Abfälle sind nach dem Stand der Technik stofflich und energetisch zu verwerten, wenn eine Verwertung möglichist.

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15 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Siedlungsabfälle

Verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier,Karton, Metalle und Textilien sind soweit wie möglich getrennt zu sammeln und stofflich zu verwerten.

Sonderabfälle aus Haushalten und Unternehmungen mit bis zu 10 Vollzeitstellen sind getrennt zu sammeln und zu ent-sorgen.

Die Kantone sorgen für notwendige Infrastruktur.

Inhaber von Abfällen aus Unternehmen mit mindestens 10 Vollzeitstellen müssen verwertbare Anteile von Abfällen ver-gleichbarer Zusammensetzung getrennt sammeln und stoff-lich verwerten.

Motion Fluri ?

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle

16 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Biogene Abfälle

Biogene Abfälle sind als Dünger stofflich zu verwerten, wenn sie sich dafür unter Berücksichtigung ihrer Nährstoff- undSchadstoffgehalte eignen.

Biogene Abfälle, die sich nicht für die Verwertung eignen, sind soweit möglich und sinnvoll als Ersatzbrennstoff zu verwerten oder thermisch zu behandeln.

Der Energiegehalt ist nach dem Stand der Technik zu nutzen.

Das Anhang 4 legt für die verschiedenen Arten von Anlagen ge-eignete Abfälle in einer Liste fest.

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle

17 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Phosphorreiche Abfälle

Aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasser-reinigungsanlagen oder aus der Asche aus der Verbrennungvon solchem Klärschlamm ist Phosphor nach dem Stand der Technik zurückzugewinnen und zu verwerten.

Soll der phosphorhaltige Rückstand als Dünger verwendet werden, sind bei der Rückgewinnung des Phosphors auch Schadstoffe soweit zu entfernen, dass der Dünger die Anforderungen von Anhang 2.6 ChemRRV einhält.

Aus Tier- und Knochenmehl ist Phosphor nach dem Stand derTechnik zurückzugewinnen und stofflich zu verwerten.

Stand der Technik wird in der Vollzughilfe zur TVA definiert – Anforderungen umfassen mindestens: Schadstoffentfrachtung, Düngerwirkung, Wirkungsgrad und Machbarkeit der Verfahren sowie die Wirtschaftlichkeit.

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle

18 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Bauabfälle

• Entsorgungskonzept

• Ermittlungspflicht für umwelt- oder gesundheitsgefährdende Schadstoffe

• Entsorgungsnachweis

• Trennung von Bauabfällen

• Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial

• Verwertung von abgetragenen Ober- und Unterboden

• Entsorgung von Ausbauasphalt

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein

19 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Regelungsvorschlag Ausbauasphalt

Recycling gestattet

In Mischanlage nach dem Stand der Technik, so dass das Produkt max. 250 mg/kg PAK enthält (= 5‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)

Direkter Heisseinbau nicht gestattet

Recycling gestattet

Kalteinbau mit Auflagen (Kataster, chem. Analyse) analog Kt. AG

Recycling gestattet

•Asphaltgranulat kann heiss und kalt eingebaut werden

Übergangslösung 1(Variante Kt. AG)

Recycling gestattet

In Mischanlage nach dem Stand der Technik, so dass das Produkt max. 250 mg/kg PAK enthält (= 5‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)

Direkter Heisseinbau nicht gestattet

Recycling nicht gestattet

Thermische Entsorgung

Ablagerung auf einer Reaktordeponie

Recycling gestattet

•Asphaltgranulat kann heiss und kalt eingebaut werden

Übergangslösung 2 (BAFU-Richtlinie)

ZIEL: Entfernung aus dem Kreislauf

Recycling nicht gestattet

Asphaltgranulat mit mehr als 250 mg/kg PAK muss thermisch entsorgt werden

Recycling gestattet

•Asphaltgranulat kann heiss und kalt eingebaut werden

Regelung TVA

Übergangs-frist

250 mg PAK pro kg

Ausbauasphalt (= 5‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)

1‘000 mg PAK pro kg

Ausbauasphalt (= 20‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)

ÜbergangslösungÜbergangslösung künftige Lösung künftige Lösung

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle - Ausbauasphalt

20 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Kunststofffolien

Kunststofffolien aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- undLandwirtschaftsbetrieben sind nach dem Stand der Technik stofflich zu verwerten.

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien

21 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Schredderleichtfraktion

Aus der Leichtfraktion, die bei der Zerkleinerung von metallischen Abfällen u.a. anfällt, sind Metallstücke ab einer Grösse von 20 mm vor der thermischen Behandlung zu ent-fernen und stofflich zu verwerten.

> TVA - Revision Ziel Fakten

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> Themen Zweck Berichterstattung Ausbildung Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schrederleichtfraktion

22 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Elektroofenschlacke EOS

EOS kann ohne Analysen auf einer Inertstoffdeponie abgelagertwerden.

EOS darf nur im Rahmen von Tiefbauarbeiten verwertet werden,wenn Mindestanforderungen eingehalten sind.

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Ziel Fakten

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke

23 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Verwertung von Abfällen bei derHerstellung von Zement und Beton

als Rohmaterial: wenn Grenzwerte nach Anhang 2 eingehaltensind

als Brennstoff: Altreifen, Altöl, organische Lösungsmittel, Alt-holz, sortenreine Separatsammlungen, wenn eine stofflicheVerwertung nicht möglich ist und Klärschlamm, wenn Phosphorvorgängig zurückgewonnen wurde.

als Zumahl- und Zuschlagsstoff: Gips, Steinkohleflugasche,Hochofenschlacke und andere Abfälle, wenn die Grenzwertenach Anhang 1 eingehalten sind.

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Ziel Fakten

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton

24 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

AbfallanlagenAllg. Anforderungen an den Betrieb

Abfallanlagen sind nach dem Stand der Technik zu errichtenund zu betreiben.

Inhaber einer Abfallanlage muss sicherstellen:

Personalausbildung Annahme von geeigneten Abfällen Erstellen einer Materialbuchhaltung Umweltverträgliche Rückstandsentsorgung Erstellen eines Betriebsreglements Effiziente Nutzung der Energie aus Abfällen Einhalten der Anforderungen an Umwelt- und Gewässer- schutzgesetzgebung …

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Ziel Fakten

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein

25 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Zwischenlager

• Befestigter Platz notwendig

• 2 m Abstand vom höchstmöglichen Grundwasserspiegel

• Gär- und fäulnisfähige Abfälle dürfen nicht zwischenge- lagert werden (Behörde kann Ausnahme für höchstens 3 Monate geben)

• Abfälle dürfen höchstens 5 Jahre zwischengelagert werden

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager

26 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Thermische Anlagen• zugelassene Abfälle in thermischen Abfällen dürfen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung, brennbare Bauabfälle und andere brennbare Abfälle behandelt werden

werden Sonderabfälle zusammen mit anderen Abfällen behandelt - Auflagen zu organisch-halogenierten Verbindungen • Errichtung und Betriebkeine Abgase und Rückbrände

die anfallende Wärme wird nach dem Stand der Technik genutzt

Energiegehalt von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarerZusammensetzung wird zu 65 % genutzt

Schlacke enthält höchstens 2 Gew.% unverbrannte Anteile

Metalle werden aus der Filterasche zurückgewonnen

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen

27 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Kompostierungs- und Vergärungsanlagen

• In diesen Analgen dürfen nur biogene Abfälle behandelt werden, die sich für das entsprechende Verfahren eignen

• Anhang 4 enthält eine entsprechende Liste

• befestigter Platz (ausgenommen Feldrandkompostierung)

• Abwasser muss gesammelt und nötigenfalls behandelt werden

• Emissionen von klimawirksamen Gasen sind zu verhindern

• Lagerkapazität für Gärgut und Kompost von 3 Monaten

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären

28 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Mobile Abfallanlagen

In mobilen Abfallanlagen dürfen nur die am jeweiligenEinsatzort anfallenden Abfälle behandelt werden.

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen

29 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Allgemeines zu Deponien

Inertstoffdeponie Reststoffdeponie Reaktordeponie

unverschmutztesAushubmaterial

übrigeInertstoffe

Reststoffe Schlackeübrige

Reaktorstoffe

Triage: Grenzwerte und Anforderungen an Abfälle (Anh. 3 TVA)

A B C D E

TVA 2010

≥50‘000m3 ≥ 100‘000m3 ≥ 100‘000m3 ≥ 300‘000m3 ≥ 300‘000m3

Die Kantone können mit Zustimmung des BAFU die Errichtung von Deponien mit geringerem Volumen bewilligen.

TVA 1990

TVA 2015

• Betriebsbewilligungen sind auf 5 Jahre zu beschränken.• Für die unterirdische Errichtung einer Deponie der Typen A, B und C bedarf es der Zustimmung des BAFU.

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30 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Standortanforderungen

Der Untergrund der Aufstandfläche sowie des Randbereichs von Deponien B - E soll aufgrund geringer Durchlässigkeit, Mächtigkeit, Homogenität sowie Schadstoffrückhalte-vermögen die Schadstoffausbreitung möglichst unterbinden.

Systemteil Beschreibung A U-Aushub B Inertstoffe C Reststoffe D Schlacke E Reaktorstoffe

Entwässerung Mineralische Ent-wässerungsschicht

Nach Bedarf Nach Bedarf d ≥ 0.5 m d ≥ 0.5 m d ≥ 0.5 m

Abdichtung Basis- und Flankenabdichtung

-- -- Gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Abs. 3 TVA

Gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Abs. 3 TVA

Gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Abs. 3 TVA

Untergrund Vervollständigung der geol. Mindestbarriere (Ersatz bei ISD)

--kf ≤ 1x10-7 d ≥ 0.6 m**

oder

kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6 m kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6 m kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6m

Natürliche geol. Mindestbarriere *

-- kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m** kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m

Standort über nutzbaren unter-irdischen Gewässern

JA NEIN NEIN NEIN NEIN

in deren Randgebiete JA JA NEIN NEIN NEIN

* Nachweismethode erforderlich: für durchgehende Deckschicht respektive für dichtes, nicht wasserleitendes Festgestein.** Nur falls im Randgebiet von nutzbarem unterirdischem Gewässer

Bei Deponietypen C und D kann von Regel abgewichen werden, falls trotz mittlerem kf ≤ 1x10-7 keine durchgehende Schicht (kf ≤ 1x10-7 ) nachgewiesen werden kann. Bedingungen: 1. nicht im Karst, 2. keine wasserleitende Klüfte sowie 3. Risikobewertung, dass keine konkrete Gefahr für Verunreinigung des Grundwassers resp. oberirdischer Gewässer bestehen wird.

31 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Nachsorge von Deponien (1)

• Überprüfung der nach 1996 abgeschlossenen sowie der in Betrieb stehenden Deponien innerhalb von 5 Jahren hinsichtlich Nachsorge und Gefährdung.

• Vollzugshilfe für einheitliche Überprüfung.

• Vorgabe für einheitliches Monitoring ab in Krafttreten der neuen TVA.

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32 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Nachsorge von Deponien (2)> Abfallwirtschaft CH Übersicht

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge

33 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Nachsorge von Deponien (3)

Nachsorgezeit ist max. 50 Jahre

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34 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Änderung bisherigen Rechts

Luftreinhalte-Verordnung (LRV)Für Zementwerke werden die Regelungen an gepasst

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)Export von Siedlungsabfall (Definition)

Altlasten-Verordnung (AltlV)Umgang mit Abfälle im Rahmen von Sanierungen

Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)Abgabesatz, Verwertung von Abfällen auf Deponien

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)Anhang 2.6 – Fremdstoffanteil in Recyclingdünger

Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo)Definition Bodenmaterial – Verwertung von Boden

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge Änderung bisherigen Rechts

35 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe

Vollzugshilfe zur TVA

1 VollzugshilfeVerschiedene Module, wie z.B. biogene Abfälle, Bauabfälle,thermische Anlagen, Deponien, EOS etc.

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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge Änderung bisherigen Rechts Vollzugshilfe zur TVA

36 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe