Überstunden - dbb.de · Überstunden Fragen und Antworten für Tarifbeschäftigte Friedrichstraße...
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ÜberstundenFragen und Antworten für Tarifbeschäftigte
Friedrichstraße 16910117 Berlin
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Der dbb hilft!
Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion bieten kompetente Fachgewerk-schaften mit insgesamt mehr als 1,3 Millionen Mitgliedern den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und seiner privatisierten Bereiche Un-terstützung sowohl in tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Fragen, als auch im Falle von beruflichen Rechtsstreitigkeiten. Nur Nähe mit einer persönlichen und überzeugenden An-sprache jedes Mitglieds schafft auch das nötige Vertrauen in die Durchsetzungskraft einer Soli-dargemeinschaft.
Der dbb beamtenbund und tarifunion weiß um die Besonderheiten im öffentlichen Dienst und seiner privatisierten Bereiche. Nähe zu den Mit-gliedern ist die Stärke des dbb. Wir informieren schnell und vor Ort über www.dbb.de, über die Flugblätter dbb aktuell und unsere Magazine dbb magazin und tacheles.
Mitglied werden und Mitglied bleiben in Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft von dbb beam-tenbund und tarifunion – es lohnt sich!
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bar. Belastungsspitzen oder Krankheitsausfälle gehören nicht dazu. Diese treten immer wieder auf. Selbst bei echten Notfällen, wie Frost, Sturm oder ähnliches, muss versucht werden, die Mitbestimmungsrechte zu wahren.
Darf ich mich weigern Überstunden zu leisten?Kommt darauf an. Wie oben dargelegt, darf der Arbeit-geber in Betrieben mit Betriebs- / Personalrat Überstun-den nur anordnen, wenn er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats / Personalrats beachtet hat. Eine andere Grenze ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz: Ohne eine Ausnahmeregelung darf die Arbeitszeit maximal 10 Stunden (ohne Pausen) betragen. Wird diese Zeit überschritten, ist eine Weigerung ungestraft möglich. Gleiches gilt, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten wer-den, zum Beispiel, wenn während der Rufbereitschaft die Arbeit aufgenommen wird. Generell gilt aber: Bevor man die Arbeit verweigert, sollte man sicher sein, dass die Anordnung Überstunden zu leis-ten nicht wirksam ist. Also am besten zuerst mit dem Betriebsrat / Perso-nalrat sprechen und sich notfalls durch Dritte Rat holen.
Wie beweise ich vor Gericht meine Überstunden?Erster Schritt ist es, alle Stunden gründlich aufzuschrei-ben. Ferner sollte man diese Stunden vom Arbeitgeber oder seinem Vorgesetzten abzeichnen lassen. Dann ist man erst mal auf der sicheren Seite. Generell ist der Ar-beitnehmer für den Anfall der Überstunden und deren Notwendigkeit darlegungs- und beweisbelastet. In die-sem Zusammenhang muss der Arbeitnehmer vortragen, dass die Stunden angeordnet, gebilligt, geduldet und zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren.
ÜberstundenWenige Themen werden so kontrovers diskutiert wie Überstunden. Arbeitgeber wollen mit möglichst wenigen Arbeitnehmern möglichst viel Arbeit erledigt bekommen. Arbeitnehmer haben ein berechtigtes Interesse, ihre Frei-zeit planen und gestalten zu können. Ein Problem, das sich besonders im Gesundheitsbereich stellt. Um dem Einzelnen bei dem täglichen Kampf um seine Freizeit zu helfen, hat der dbb einige Fragen und Antworten zusammengefasst.
Muss ich Überstunden leisten?„Es kommt darauf an“, ist die richtige Antwort. Maßgeblich ist, ob der Tarif- oder Arbeitsvertrag eine Möglichkeit für Überstunden vorsieht. Die meisten Tarifverträge enthalten eine solche Klausel, so auch der TVöD und der TV-L. Auch in den meisten Formulararbeitsverträgen wird eine Verpflich-tung enthalten sein, auf Anordnung Überstunden leisten zu müssen. Besteht im Betrieb ein Betriebs- oder Personalrat, muss der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte beachten.
Was ist mit dem Betriebsrat?Der Betriebsrat hat bei der Anordnung von Überstunden immer mitzubestimmen. Das gilt sowohl für das „Ob“ als auch das „Wann“ und das „Wer“. Personalräte haben kein Mitbestimmungsrecht, ob Überstunden angeordnet werden. Sie bestimmen nur deren zeitlichen Lage mit. Der Arbeitgeber darf freiwillige Überstunden ohne Beteiligung des Betriebsrats nicht entgegennehmen. Tut er dies doch, berührt dies aber nicht einen entstandenen Anspruch auf Vergütung und / oder Freistellung des Arbeitnehmers. Auch bei Teilzeitbeschäftigten hat der Betriebsrat mitzubestim-men.
Ich wurde mit Minusstunden geplant. Kann jetzt frei über mich verfügt werden?Nein. Der Schichtplan ist verbindlich. Wenn hier mit Minus-stunden geplant wurde, ist der Arbeitgeber selber schuld.
Mit der Anordnung des Schichtplans hat der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch gemacht. Einseitig kann er nichts mehr ändern. Nur mit beiderseitigem Einver-ständnis kann eine Änderung erfolgen.
Muss mein Arbeitgeber Überstunden konkret anordnen?Es reicht noch nicht, wenn man einfach länger bleibt oder im Rahmen einer Gleitzeitregelung kurzfristig Stunden sammelt, um beispielsweise am Freitag eher gehen zu können. Überstunden müssen mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers erfolgen; also entweder direkt angeordnet werden, oder es muss in sonstiger Weise zum Ausdruck kommen, dass die Arbeit über das übliche Zeitmaß hinaus gebilligt beziehungsweise geduldet wird.
Welche Auswirkungen haben Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Teilzeit oder Ausbildung?Schwerbehinderte müssen auf ihren Wunsch von der Mehrarbeit freigestellt werden. Schwangere dürfen ma-ximal 8,5 Stunden täglich beschäftigt werden und gar nicht zwischen 20 und 6 Uhr. Bei Teilzeit auf Wunsch des Arbeitnehmers kann nur mit ausdrücklicher Einwilligung die Arbeitszeit verlängert werden. Auszubildende sind von Überstunden auszunehmen.
Darf mein Arbeitgeber mich in meiner Freizeit anrufen?Anrufen darf der Arbeitgeber, nur muss man das Telefonat nicht annehmen. Freizeit ist Freizeit und beinhaltet auch das Recht, nicht erreichbar zu sein. Bei spontanem Arbeits-ausfall ist man nicht verpflichtet, sich selber um Ersatz zu kümmern und seine Kolleginnen oder Kollegen in der Frei-zeit anzurufen. Das ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Was ist bei Notfällen?Ein Notfall liegt nur vor, wenn ohne sofortiges Handeln nicht wiedergutzumachende Schäden eintreten würden. Notfälle sind unvorhersehbar und nicht anders abwend-