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UG 2020 Von der Kritik zum Widerstand? Eine kurze Übersicht über einige Änderungen

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UG 2020 Von der Kritik zum Widerstand?

Eine kurze Übersicht über einige Änderungen

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Große Neuerungen und Änderungen

• Interuniversitäre Organisationseinheiten (vgl. § 20 UG2020) • Einführung von kombinierten Master- und Doktoratsstudien • Bundesweit einheitliche Einteilung des Studienjahres

• Wintersemester: 01.10 bis 28./29.02 • Sommersemester: 01.03 bis 30.09

• Einführung einer Gesamtnote • Regelungen zu digitalen Prüfungen (vgl. § 76a) • § 20 (3a) Abhaltung von Sitzungen von Kollegialorganen digital möglich • Möglichkeit des 5. Prüfungsantrittes bei letzter Prüfung im Studium (vgl. §

77 Abs 2) • Regelungen zum Thema „Ghostwriting“ (vgl. § 116 a)

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• Universitätsräte können auf Gemeindeebene politischen Parteien angehören (vgl. § 21 Abs. 4 UG2020)

• Kompetenzerweiterung des Rektorates im Bereich der curricularen Gestaltung (vgl. § 22 Abs 1 Z 12 f)

• Abänderungen bei Berufungsverfahren

• Erste Wiederbestellung von Rektor*innen nur mit einer 2/3 Mehrheit im Universitätsrat und ohne Ausschreibung

• Genaue Definitionen von Fachgleichen und Fachverwandten Studien

• Mindeststudienleistungen (vgl. §59a)

• Abschaffung der Nachfrist

• Änderungen in den Zulassungsbedingungen zum Master (vgl. §64 Abs 4)

• Verschärfung bei der StEOP (vgl. § 66 Abs. 4)

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Sagt eure Meinung

• Fristen:

Beginn der Begutachtungsfrist: 01.12.2020

Ende der Begutachtungsfrist: 15.01.2021

• Geschäftszahl: 2020-0.723.953

• An:

[email protected]

[email protected]

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Quellen

• https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1814505/BEGUT_COO_2026_100_2_1814505.pdf (Abgerufen 15.12.2020)

• https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=8907155b-c103-43fb-b027-ffa733041672&Abfrage=Begut&Titel=&Einbringer=&DatumBegutachtungsfrist=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1814505 (Abgerufen 15.12.2020)

• https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1814505/COO_2026_100_2_1814687.pdf (Abgerufen 15.12.2020)

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Stellungnahme zur

UG Novelle

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Es geht um Zahlen

● Stellungnahme des BMBWF:

„Nur 6% der Bachelorstudierenden schließt ihr Studium in der Regelstudienzeit ab“

„Verbindlichkeit durch mehr Planbarkeit und durch umfassende Unterstützung – so lässt sich die geplante Reform des Universitäts- (UG) und des Hochschulgesetzes (HG) in wenigen Worten zusammenfassen. Im Vordergrund steht dabei der Gedanke, dass Studierende - mit Unterstützung der Universitäten - ihr Studium ernsthaft und aktiv mit dem Ziel betrieben, in absehbarer Zeit zu ihrem Abschluss zu kommen.“

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Auch uns geht es um Zahlen

● Laut der Absolvent*innenabschlussbefragung von 2016 – 2018 gaben knapp 60% der Absolvent*innen an, dass ihre Überschreitung der Mindeststudiendauer von persönlichen Umständen verursacht wurden.

● Masterabsolvent*innen wurden gebeten diese Umstände zu definieren. „Erwerbstätigkeit“ verzögerte das Studium von 55% der Studierenden, und war damit mit Abstand der meistgenannte Grund. Mangelnde Selbstdisziplin – die von der Novelle angesprochene „Verbindlichkeit“ - war hingegen nur bei 11% für eine Verzögerung verantwortlich.

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Die Statistik die für uns zählt

Quelle: https://www.moment.at/story/bildung-wird-oesterreich-vererbt

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Unsere Position

● Bildung ist ein öffentliches Gut. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, dieses Gut zu schützen.

● Die Novellierung des UG, und insbesondere die 24 ECTS Regelung, vergrößert die bestehenden unfairen Ausschlüsse von diesem öffentlichem Gut.

● Die Argumentation des BMBWF für die Novelle ist zynisch, denn:– „Planbarkeit“ erfordert Sicherheit der Lebensumstände– „Unterstützung“ kann nicht nur aus Informationen bestehen– Strafen sind kein Anreiz für „Verbindlichkeit“

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VON DER KRITIK ZUM WIDERSTAND?

STUDIERENDE UND LEHRENDE DISKUTIEREN

IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen15. Dezember 2020

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Auswirkungen auf das wissenschaftliche Personal

¨ Ist-Situation¨ UG 2021¨ Auswirkung Lehrende¨ Auswirkungen Projektmitarbeiter*innen¨ Diskussion

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

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Ist-Situation UG2002 (1)

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

¨ Befristete Verträge bei Vollzeitanstellung maximal 6 Jahre, bei Teilzeitanstellung maximal 8 Jahre möglich

¨ Danach ein Jahr aussetzen¨ Erneut 6/8 Jahre möglich

¨ à “Kettenvertragsregelung“

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Ist-Situation UG2002 (2)

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

¨ Projektmitarbeiter*innen (z.B. FWF: 36 Monate Anstellung)

¨ Lektor*innen (Verträge für ein Semester – 6 Monate)

¨ USI-Lehrer*innen (Verträge für ein Semester – 5 Monate)

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Ist-Situation UG2002 (3)

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

¨ Derzeit ca. 60 Lektor*innen an der Uni Wien entfristet (von ca. 1.800 Lektor*innen / 42% der gesamten Lehre)

¨ Entfristung derzeit nach Ende der zweiten oder sogar dritten Kette umgesetzt

¨ „Entfristung“ für 4 Stunden Lehre à Euro 1.096,24 brutto/Monat

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UG 2021

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

¨ Quelle ¤ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2020): Eckpunkte der

UG-Novelle, https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:d02cf24b-ccc4-4869-ac77-bcf2099d4514/20201201_UG_Novelle.pdf, Zugriff 14/12/2020.

¨ Änderung des Personalrechts ¤ Neuregelung der Kettenverträge für wissenschaftlichen Nachwuchs mit

gewisser Befristung drittmittelfinanzierter Projektverträge. Höchstbefristung von 8 Jahren, wobei diese Zeitspanne auf die gesamte Lebenszeit gerechnet wird. Nicht eingerechnet werden Prae-Doc-Zeiten.

¤ Die geplante Reform soll mit dem neuen Studienjahr 2021/22 wirksam werden.

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Das UG 2021 – im Detail

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

¨ Quelle¤ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und

Forschung (2020): Textgegenüberstellung. Artikel 1. Änderung des Universitätsgesetzes, https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1814505, Zugriff 14/12/2020, S. 58-59.

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Im Detail – Lektor*innen

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Im Detail – Lektor*innen

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Im Detail – Lektor*innen

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Im Detail – Lektor*innen

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¨ Nach 6 Jahren (12 Semestern) durchgängiger Lehre) unbefristete Anstellung

¤ODER

¨ Lebenslanges Berufs-VERBOT an der vorher tätig gewesenen Universität

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Im Detail – Projektmitarbeiter*innen

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Im Detail – Projektmitarbeiter*innen

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¨ Ausschließlich Projektarbeit selten¤ Lehre als Überbrückung der Zeiten, wo man gerade

nicht in einem Projekt tätig ist

¨ à Entscheidung Lehre ODER Projektarbeit

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Mögliche Konsequenzen –Projektmitarbeiter*innen

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¨ Projekteinwerbung nur mehr/überwiegend von Personen mit Fixanstellung

¨ Pluralität geht verloren, Forschung entlang etablierten Lehrstühlen

¨ Entscheidung Projekt ODER Lehre à die Ergebnisse von projektbasierter Forschung können nicht an Studierende weitergetragen werden

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Mögliche Konsequenzen - Lehre

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¨ Generell weniger Personen, die Lehre anstreben¤ Besonders betroffen:

n Alleinerzieher*innenn Geistes- und Sozialwissenschafter*innenn Personen ohne abgeschlossenes Doktorat

¨ Kampf um die wenigen Entfristungen; einmaliges Zeitfenster; Entscheidungsgewalt beim Rektorat

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Soweit in ganz kurz

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

¨ Die Diskussion ist eröffnet!

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Danke...

IG LektorInnen // Von der Kritik zum Widerstand? // 15. Dezember 2020

¨ ...fürs Dabeisein und einen schönen Abend!