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Voraussetzungenrechtliche Bestimmungen

Unterstützungsmöglichkeiten

Einschulung in die Grundschule

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Typische Fragen und Problemstellungen Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig?

Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

Spezialfall: Vorzeitige Einschulung für nach dem 1.1. Geborene

Spezialfall: Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache

Spezialfall: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Einschreibeverfahren, schulärztliche Untersuchung und Tests

Was leisten staatliche Grundschulen?

Welche Möglichkeiten bieten private Grundschulen?

Welche Formen der Ganztagsbetreuung gibt es an Schulen?

Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern?

Einschulung lieber früher oder später?

Unsere Schule stellt sich vor

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Individuelle Voraussetzungen

UmweltFamilieFreundeKindergarten

SchuleAnforderungenLehrerMitschüler

1 + 1 =25 - 2 = 3

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Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig?

F9

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Körperlicher Entwicklungsstand

Körperlicher Entwicklungsstand unter dem Aspekt des „harmonischen Gesamtbildes“ (Untersuchung durch den Kinderarzt (U9) bzw. Schularzt (Schuleingangsuntersuchung, verpflichtend, wenn die U9 fehlt); schulpflichtige Kinder werden benachrichtigt, bei nicht schulpflichtigen Kindern erfolgt die Untersuchung nach der Einschreibung.

Allgemeine Anhaltspunkte: Größe ca. 1,20 +/-10 cm; Gewicht ca. 21 kg +/- 4kg; einsetzender

Zahnwechsel, Gestaltwandel (Streckung); Grobmotorik: z.B. auf einem Bein stehen, balancieren, rückwärts gehen,

großen Ball fangen, mit einem Bein schießen, Hampelmann nachahmen; alleine an- und ausziehen, einschließlich Schuhwerk, Sportkleidung

Feinmotorik: z.B. mit der Schere umgehen, Stift richtig halten, Flächenbegrenzungen beim Ausmalen einhalten, einfache Formen nachmalen 3

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Kognitive Lernvoraussetzungen und differenzierte Sprachwahrnehmungsleistungen

Grundlegende intellektuelle Fähigkeiten, kein bestimmtes, schulisches Wissen, z.B.: Altersgemäßer aktiver und passiver Wortschatz Merkfähigkeit (einfache Sachverhalte, zweiteilige Arbeitsaufträge) Zahlenverständnis im Zahlenraum bis 5 (zählen, Menge benennen) Farben und einfache Formen erkennen und benennen kindgemäßes Erfahrungswissen / Sachwissen Schlussfolgerndes Denken (Wenn-dann-Beziehung verstehen) Raum-Lage-Beziehungen kennen und benennen (oben, unten …) soziale Handlungsabläufe kennen und verstehen

Sprachwahrnehmungsleistungen sind eine wichtige Voraussetzung für den Lese-Schreiblernprozess, dazu gehören z.B.:

Erkennen von Geräuschen und Lauten Richtiges Nachahmen von Geräuschen, Rhythmen, Reimen und Lauten, auch in

einer bestimmten Reihenfolge Altersgemäße Entwicklung der Sprechmotorik (deutliche Aussprache) Altersgemäße Entwicklung der grammatikalischen Kompetenz (z.B. richtige

Verwendung der Artikel und Verbformen; Bilden von kleinen Sätzen)3

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Emotionale Stabilität

Eine ausgewogene Emotionalität wirkt sich nachhaltig auf die Lernbereitschaft und Lernleistung aus, dazu gehören z.B.:

Problemloses Ablösen von vertrauten Personen (Mutter, Vater …)

Allgemeines Selbstvertrauen (Ich schaff das …) Ich-Stärke (Ich bin ich und muss nicht so sein wie andere) Frustrationstoleranz (Enttäuschungen ertragen) Bedürfnisaufschub (mit dem Essen warten, Aktivitäten

aufschieben …) Altersgemäße Zuversicht und wenig Ängstlichkeit Fähigkeit, Gefühle zu zeigen (Zuneigung, Ablehnung, Mitleid …)

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Motivationale Lernvoraussetzungen

Schulanfänger sollten ein grundsätzliches Interesse, Neugier und Freude am Lernen haben

Altersgemäße Ausdauer, um ein Ziel zu erreichen (15 – 20 Minuten) Altersgemäße Anstrengungsbereitschaft (körperlich und mental, in

Abhängigkeit von der Tageszeit und Gesamtbelastung) Altersgemäße Konzentrationsfähigkeit (in Abhängigkeit vom

Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung und der möglichen Störfaktoren)

Abhängigkeit von extrinsischen Verstärkern sollte übergehen in intrinsische Motivation (Freude am Wissenszuwachs, am Erfolg …)

Insgesamt große Hoffnung auf Erfolg und geringe Angst vor Misserfolg

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Soziale Kompetenzen

Schule ist auch ein Ort des sozialen Lernens. Lernen findet stets im sozialen Kontext statt. Kinder lernen „für“ jemanden und „mit“ jemandem.

Strategien für den angemessenen Umgang mit Klassenkameraden (Zusammenarbeit, miteinander spielen, helfen, einem Streit aus dem Weg gehen, angemessen streiten, Freundschaften anbahnen …)

Strategien für den angemessenen Umgang mit Erwachsenen (grüßen, eine Bitte vortragen, seine Meinung äußern, fragen, danken, Hilfe holen, Hilfe anbieten, offen aber nicht distanzlos)

Weitergehende soziale Kompetenzen (für andere eintreten, Ämter übernehmen, Führung in Gruppen annehmen, andere als Gruppenführung akzeptieren

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

1. Regulär schulpflichtigMit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Die Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft. (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch oder Screening). Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig Art.37 BayEUG Abs. 2 Neuregelung bei Kindern mit zu geringen Deutschkenntnissen. Art.37a BayEUG (Folie 14)

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

2. Auf Antrag schulpflichtig

Die Kinder erreichen das 6. Lebensjahr vom 1.10. des laufenden Jahres bis zum 31.12. des laufenden Jahres. (BayEUG Art. 37 Abs. 1)Antrag auf Einschulung spätestens bei der Schulanmeldung im April!

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Schulfähigkeit kann auf Wunsch der Schule überprüft werden. Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind. Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden. Auch ein vorzeitig eingeschultes Kind kann zurückgestellt werden. Für die vorzeitig eingeschulten Kinder gilt deshalb auch, dass die Zurückstellung bis zum 30. November des Jahres möglich ist.

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

3. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder

Die Kinder erreichen das 7. Lebensjahr vom 30.9. des Vorjahres bis zum 30.9. des laufenden Jahres. (BayEUG Art.37 Abs.2)

Hier ist keine weitere Zurückstellung möglich. Bei weiterer, mangelnder Schulfähigkeit wird der erhöhte oder sonderpädagogische Förderbedarf geprüft. Ein schulpflichtiges Kind muss in jedem Fall an der zuständigen

Schule angemeldet werden. Die Entscheidung über die

Zurückstellung trifft die Schulleitung der Grundschule! Vom Unterrichtsbesuch zurückgestellte Kinder sollten bis zur

erneuten Einschulung gezielt gefördert werden.

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Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

Auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten

Die Kinder erreichen das 6. Lebensjahr ab dem 1.1. des kommenden Jahres (BayEUG Art. 37 Abs.1)Antrag auf vorzeitige Einschulung spätestens bei der Schulanmeldung!

Die Schulfähigkeit wird grundsätzlich überprüft. Es ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich! Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind. Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden. Das schulpsychologische Gutachten basiert in der Regel auf den Ergebnissen des Einschulungsverfahrens an der Schule und den Ergebnissen aus der Einzeltestung des Schulpsychologen.

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Hinweise zur vorzeitigen Einschulung(für Kinder, die nach dem 1.1. geboren sind)

Schulaufnahme mit Zurückstellungsmög-lichkeit bis 30. Nov.

Bei Nichtaufnahme handelt es sich nicht um eine Zurückstellung

Die Eltern führen Gespräche mit dem Kindergarten als abgebende Institution über eine mögliche vorzeitige Einschulung.

Eltern, Kindergarten, Kinderarzt oder andere Betreuungspersonen beobachten eine stark beschleunigte Entwicklung beim Kind.

Die Eltern befragen den Kinderarzt bzw. weitere Betreuungspersonen (Musikschule, Ballett, …).

Die Eltern und der Kindergarten beobachten das Kind im Hinblick auf die Schulfähigkeitskriterien, z.B. Anstrengungsbereitschaft …

Das Kind wird gefragt, ob es evtl. schon in die Schule möchte. Es wird erklärt, dass es sich um eine große Ausnahme handelt und die Schule die Entscheidung trifft.

Die Eltern melden das Kind bei der regulären Schulanmeldung an. Sie legen, falls vorhanden, die Stellungnahme der Schulärztin vor.

Die Schule führt das Anmeldeverfahren mit Screening und Gruppentestung durch. Die Eltern werden vor dem Hintergrund der schulischen Möglichkeiten beraten.

Das Kind wird dem Schulpsychologen vorgestellt. Der ergänzt die Unterlagen durch eine Einzeluntersuchung und schreibt eine Empfehlung.

Die Schulleitung der GS nimmt das Kind auf oder lehnt die Aufnahme ab. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

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Einschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, bei denen nicht mindestens

eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter deutschsprachiger Herkunft ist nehmen an einer Sprachstandserhebung im Kindergarten teil.

Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstandserhebung nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollen einen Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprache besuchen.

Der Vorkurs wird von der zuständigen Grundschule in Kooperation mit dem Kindergarten angeboten.

Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder einen Kindergarten noch einen Vorkurs besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr einen Kindergarten mit integriertem Vorkurs zu besuchen.

Bay EUG, Art. 37a

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Die Alterszusammensetzung eingeschulter Kinder in Bayern

Quelle: Bildungsbericht Bayern 2009

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Die Alterszusammensetzung eingeschulter Kinder in Bayern

Quelle: Bildungsbericht Bayern 2009

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Die Alterszusammensetzung eingeschulter Kinder in Bayern

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Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf

(Art. 41 BayEUG) Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht

durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und

tatsächlich zur Verfügung stehenden Lernort ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Erziehungsberechtigten … sollen sich rechtzeitig über die möglichen schulischen

Lernorte an einer schulischen Beratungsstelle informieren. Die Kinder werden … an der Sprengelschule, an einer Schule mit dem Schulprofil

„Inklusion“ oder an der Förderschule angemeldet. Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen

Gutachtens voraus. … Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens … mitzuwirken. (Art 56 BayEUG)

Über eine Zurückstellung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheidet die Grundschule oder die Förderschule, sofern das Kind dort angemeldet wurde.

Eine zweite Zurückstellung kann nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule … nach

Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend gedeckt werden und1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich,besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule.

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Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf - schulische Angebote

Vorrangiges Ziel der Schulentwicklung aller Schulen ist die inklusive Schule.

Angebote der inklusiven Schulen im Verbund mit kooperativen Lernformen (BayEUG Art.30a)

1. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler

2. Kooperationsklassen

3. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“

4. Offene Klassen der Förderschule

5. Partnerklassen (ehemals Außenklassen)

Daneben bleiben die Förderzentren mit ihren differenzierten Angeboten bestehen. Im Rahmen der Einschulung ist die Diagnose- und Förderklasse (DFK) von besonderem Interesse

6. Diagnose- und Förderklasse am Förderzentrum

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Inklusion einzelner SchülerInnen

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Kooperationsklasse

Übersicht

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Schulen mit dem Profil „Inklusion“

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Offene Klasse des Förderzentrums

Übersicht

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Partnerklasse (ehemals Außenklasse)

Übersicht

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Diagnose- und Förderklasse (DFK) am Förderzentrum

In der Diagnose-und Förderklasse (DFK) eines Förderzentrums wird der Unterricht der ersten beiden Grundschuljahre auf drei Jahre (1a, 1b, 2) ausgedehnt und in kleineren Klassen kann intensiv auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 1A der DFK besuchen, endet die Vollzeitschulpflicht nach 10 Jahren. Das dritte, integrierte Schuljahr in der DFK stellt keine Schullaufbahnverzögerung dar.

Die Diagnose- und Förderklassen sind ein Angebot für Schulanfänger mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und soziale Entwicklung.

Unterricht nach dem Grundschullehrplan Verteilen des Grundschullehrplans der Klassen 1 und 2 auf drei Schuljahre. Unterricht in kleinen Klassen (ca. 14 Kinder) durch FörderschullehrerInnen. Ziel ist der mögliche Wechsel in die Sprengelschule nach der 2. Klasse (3

Schulbesuchsjahre aus 1a/1b und 2).

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Der Einschreibetag Alle Kinder, die schulpflichtig sind, müssen an der Grundschule

angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, muss die Sprengelschule informiert werden.

Die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit dem Kind zu Schulanmeldung kommen, ggf. werden Terminvereinbarungen getroffen.

Bei der Schulanmeldung ist die Geburturkunde vorzulegen. Eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und

Scheidungsurkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden. Spätestens zu Beginn des Schuljahres im September muss die

Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. (Ausnahme: Vorzeitige Kinder)

An vielen Schulen findet am Einschreibetag ein Rahmenprogramm statt. Die Kinder nehmen an einem Screening teil.

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Die Schulärztliche Untersuchung Die schulärztliche Untersuchung erfolgt auch bei Kindern, für die ein

Antrag auf Zurückstellung oder ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt wird.

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt erst im Jahr vor der regulären Schulpflicht; vorzeitige Kinder erhalten eine entsprechende Information bei der Einschreibung.

Die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 ist nachzuweisen. (Attest, beglaubigte Kopie)

Schulrelevante Befunde werden an die Schulleitung übermittelt, z.B. hochgradige Beeinträchtigung der Seh- und Hörfähigkeit.

Chronische Erkrankungen und andere wichtige Befunde sollen die Eltern der Schule mitteilen, bzw. können sie ihr Einverständnis für eine Mitteilung durch den Schularzt geben.

Bei Zweifel an der Schulfähigkeit des Kindes, wird den Eltern empfohlen, sich über die Aufnahme besonders beraten zu lassen.

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Das Screening

Das Screening ermöglich einen Eindruck in Bezug auf die Schulfähigkeit des Kindes. Beobachtet werden z.B.:

Sprache, Motorik, Konzentration, Mathematische Kompetenzen, Emotionalität …

Beispiel zur Sprachentwicklung – hier „Reimwörter finden“

(aus: MEV neu, GS an der Manzostraße, München)

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Das Schulspiel - Einschulungstest

Das Schulspiel oder der Einschulungstest wird mit allen Kindern durchgeführt, bei denen die Schulfähigkeit getestet werden soll. Es gibt unterschiedliche Testverfahren, i.d.R. handelt es sich um Gruppentests. Das Schulspiel findet in der Einschreibewoche statt und dauert ca. 1 Stunde.

Beobachtet und getestet werden: Sprachentwicklung, Mathematisches Verständnis, Grob- und Feinmotorik, räumliche Wahrnehmung, Sozialverhalten, Emotionalität, Konzentration, Belastbarkeit und Ausdauer …

Beispiel: Welche Lok ist gleich? Finde die richtige Form!

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Was leisten staatliche Grundschulen? Grund- und Hauptschulen gehören zum staatl. Pflichtschulsystem und sind

kostenlos.

Ausbildung, Zuweisung, fachliche Betreuung und Kontrolle unterliegen der staatlichen Aufsicht (Staatliches Schulamt).

Grundlage für Unterricht und Organisation bilden das BayEUG, die VSO und die Lehrpläne für die Grund- bzw. Hauptschule. Es werden nur zugelassene Lehrmittel eingesetzt.

„Hausherr“ der Gebäude und zuständig für die Schulsprengel ist die jeweilige Kommune, z.B. die Stadt München oder die Gemeinden im Landkreis.

Die Stadt München bearbeitet im Schulreferat Gastschulanträge, die z.B. bei dringendem Betreuungsbedarf gestellt werden können.

Zeugnisse, Übergangsempfehlungen und Abschlüsse staatlicher Schulen sind weltweit anerkannt.

Lehrkräfte werden regelmäßig fortgebildet. Die Unterrichtsgestaltung hat sich in den letzten Jahren stark verändert.

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Stundentafel der Grundschule

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Welche Möglichkeiten bieten private GS?

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind ersatzweise an einer privaten Schule anzumelden.

Die private Schule informiert die Sprengelschule, dass die Schulpflicht erfüllt wird.

Private Schulen haben unterschiedliche Träger und können den Status „anerkannt“ oder „genehmigt“ haben.

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Staatlich anerkannte PrivatschulenStaatlich anerkannte Schulen

Sie erfüllen die Anforderungen des bayerischen Lehrplans.

Die Lehrkräfte verfügen über eine anerkannte, staatliche Ausbildung.

Die Beurteilung und Benotung entspricht den staatlichen Richtlinien.

Zeugnisse von staatlich anerkannten Schulen ermöglichen uneingeschränkte Übergänge und Anschlussmöglichkeiten.

Lukas Schule, evangelische Grundschule, http://www.lukas-schule.de/ Pater-Rupert-Mayer-VS, katholische Grundschule, http://www.prmrs.de/prmv/schule/

index_v.html Reinhard-Wallbrecher-Schule des St.-Anna-Schulverbundes, katholisch orientiert, http://

www.reinhard-wallbrecher-schule.de/ Theresia-Gerhardinger GS der armen Schulschwestern, nur Mädchen, katholische

Grundschule, http://www.gs-am-anger.de/ Sinai Schule, jüdische Grundschule, http://www.ikg-m.de/ Europäische Schule München, nur für Mitarbeiter des europäischen Patentamts, http://

www.esmunich.de/

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Staatlich genehmigte Privatschulen

Staatlich genehmigte Schulen Die Schule erfüllt insgesamt die Anforderungen des bayerischen

Lehrplans erfüllt und hält sich an die Bestimmungen des Bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetzes.

Schulen verfolgen ein besonderes pädagogisches Konzept, z.B. die Montessori-Schulen oder Walldorf-Schulen.

Unterrichtsinhalte und Zusammenstellung der Fächer können leicht bis wesentlich von den staatlichen Lehrplänen abweichen

An staatlich genehmigten Schulen können keine gültigen Zeugnisse ausgestellt werden.

Für staatliche, städtische oder staatlich anerkannte Realschulen bzw. Gymnasien muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Anerkannte Abschlussprüfungen (Quali, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) werden als externe Schüler abgelegt.

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Staatlich genehmigte Privatschulen im Raum München

Isar-Volksschule, http://www.schulverbund.de/Isar-Volksschule.html Aton-Schule, http://www.aton-ev.de/ Immanuel-Schule, adventistische Schule, http://www.immanuel-schule.de/Immanuel_Schule/

home.html Deutsch-Französische-Schule Jean Renoir, http://www.lycee-jean-renoir.de/ Bavarian International School, http://www.bis-school.com/ Munich International School, http://www.mis-munich.de/ Japanische Internationale Schule, http://www.jism.de/ Billinguale Phorms-GS, http://www.muenchen.phorms.de/ Private VS der Republik Griechenland, http://www.vs-sokrates.de/lostpw.php Arche Nova, Montessori-Schule, http://www.arche-nova-schule.de/ Emile, Montessori-Schule, http://www.emile-ev.de/index.html Internationale MontessoriSchule, Lerchenstraße, Maria-Montessori-Schule, Willi-Gebhardt-Ufer, http://www.montessori-schule-muenchen.de/ Montessori-Schule der Aktion Sonnenschein am Kinderzentrum, http://www.aktionsonnenschein.de/ Montessori-Schule Hohenbrunn, http://www.montessorischule-hohenbrunn.de/Willkommen/index.html Montessori-Schule Clara Grunwald, Unterschleißheim, http://www.montessori-unterschleissheim.de/ Rudolf-Steiner-Schule Daglfing, http://www.waldorfschule-daglfing.de/ Rudolf-Steiner-Schule Schwabing, http://www.waldorfschule-schwabing.de/ Rudolf-Steiner-Schule Gröbenzell, http://www.waldorfschule-groebenzell.de Rudolf-Steiner-Schule Ismaning, http://www.waldorfschule-ismaning.de

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Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Tagesheimschulen Schulbetrieb und das Tagesheim unter einem Dach; in der Regel Tagesheimklassen; teilweise

übernehmen Lehrkräfte am Nachmittag die Hausaufgabenbetreuung.Ganztagsschulen gebundene Ganztagsschule: durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4

Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden verpflichtend; Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt; Wechsel von Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten sowie Freizeitaktivitäten.

offenen Ganztagsschulen: Unterricht überwiegend am Vormittag im Klassenverband; Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, unterrichtliche Fördermaßnahmen, sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten.

Mittagsbetreuung: wird an jeder GS angeboten warmes Essen, bis ca. 15 Uhr Beaufsichtigung.Schulhort: über die Stadt verteilt, unterschiedliche Träger ergänzendes Angebot zur Schule; Schulen arbeiten fallweise mit dem Hort zusammen.Die Versorgung innerhalb der Ganztagsbetreuung wird stark ausgebaut. Verantwortlich ist das

Schulreferat als Sachaufwandsträger. Zurzeit erhalten nicht alle Eltern einen Platz für ihr Kind. Bei der Zuteilung wird nach Dringlichkeit vorgegangen.

Internet: http://www.ganztagsschulen.bayern.de/

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Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern?KörperlicherEntwicklungsstand

Differenzierte, feinmotorische Fertigkeiten

Kognitive Lern-voraussetzungen

Entwicklung differen-zierter Sprachwahr-nehmungsleistungen

Emotionale Stabilität

Motivationale LernvoraussetzungenSoziale Kompeten-zen

Gesunde Ernährung, Möglichkeiten zur Bewegung geben; ggf. Ergotherapie

Basteln, malen, ausschneiden, mit Plastilin arbeiten, Papier reißen, Spielsachen „reparieren“, Perlen fädeln, div. Spiele aus dem Handel

Zum Fragen und Entdecken anregen, Dinge des Alltags erforschen, selbst nach Lösungen suchen lassen, Vorbild beim Problemlösen sein

Vorbild sein mit der eigenen Sprache, gemeinsam Bilderbücher anschauen und darüber sprechen, deutlich sprechen, ggf. Logopäde

Gefühle zulassen, konsequente und verlässliche Reaktionen, über Gefühle sprechen, loben

Arbeiten zu Ende bringen lassen, kleine Schritte und Endleistung aufrichtig würdigen, Fortschritte loben, Stolz auf die eigene Leistung vermitteln

Kontakt mit anderen Kinder fördern, Konfliktlösungen vorleben, Regeln vermitteln

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Einschulung lieber früher oder später?

Pro „vorzeitige“ Einschulung Die Schule kann die intellektuellen

Bedürfnisse besser bedienen Früher Schulstart bedeutet in der

Regel einen früheren Abschluss Die frühe Einschulung verhindert

möglicherweise Langeweile Kindliche Entwicklung ist auch vom

Anforderungsniveau abhängig und passt sich an

Altersgleichheit garantiert nicht automatisch stabile soziale Beziehungen

Mögliche Gründe für die Ablehnung der VE bleiben auch später, z.B. beim Überspringen maßgeblich

Kontra „vorzeitige“ Einschulung Nicht die intellektuelle Entwicklung allein,

sondern die Schulfähigkeit insgesamt trägt zum gelungenen Schulstart bei

Langeweile kann langfristig nur durch die Entwicklung von Interessen und Leistungsmotivation verhindert werden

Das Risiko, Enttäuschungen im sozialen Kontext zu erleben steigt (Vorpubertät, Pubertät …)

Die physische und psychische Belastbarkeit, z.B. in Tageseinrichtungen, steigt mit zunehmendem Alter.

Jede vorzeitige Einschulung ist eine Einzelfallentscheidung!

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Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, Februar 2012 39

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