Umsetzung der SV 17 im Kanton ZürichSV 17, Umsetzung im Kanton Zürich 2 Ausgangslage −...
Transcript of Umsetzung der SV 17 im Kanton ZürichSV 17, Umsetzung im Kanton Zürich 2 Ausgangslage −...
Kanton ZürichFinanzdirektion
Umsetzung der SV 17/STAF im Kanton Zürich
Urs Wittwer
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich2
Ausgangslage
− Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom 28. September 2018� Annahme in Referendumsabstimmung am 19. Mai 2019
− Vorlage zur Umsetzung der SV 17/STAF im Kanton Zürich: Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 19. September 2018� Annahme in Referendumsabstimmung am 1. September 2019
− Inkraftsetzung der Bestimmungen auf den 1. Januar 2020
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich3
Ausgangslage: Statusgesellschaften Kanton Zürich
Schweiz: 24.000 Statusgesellschaften
− 150‘000 Arbeitsplätze
− Sekundäreffekte für KMU
− > 50% an den Gewinnsteuerein-nahmen des Bundes
− Ungleich auf Kantone verteilt
� Bedeutung der Statusgesellschaften hat in den letzten Jahren stark zugenommen� Wachstum der Erträge stärker als bei den ordentlich besteuerten Gesellschaften� 6000 Arbeitsplätze, Steuern der Mitarbeitenden, Aufträge an andere Unternehmen
2013 2014 2015
Anzahl Ertrag Anzahl Ertrag Anzahl Ertrag
Ordentlich besteuert
62‘727
1‘045 (90%)
65‘137
1‘248 (89%)
65‘522
1‘147 (84%)
Mit Status
- Holding
- Domizil
- Gemischt
Kapitalsteuer
1‘235
304
317
24.5
5.6
83.8
37.8
1‘302
295
332
19.5
8.6
126.5
45.3
1‘404
259
328
20.0
9.9
184.5
50.4
Total Status 1‘856 151.7 1‘929 199.9 1‘991 264.8
Kanton Zürich: Zusammensetzung Gewinnsteuererträge inkl. 17% dB, Steuerperioden 2013 – 2015 (Mio. CHF)
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich4
Konsensfähige Umsetzung im Kanton Zürich
− Vollständige Umsetzung der fakultativen Massnahmen des Bundesrechts im maximal möglichen Umfang� Umsetzung der fakultativen Massnahmen des Bundesrechts wirken gezielt für
die Standortattraktivität von mobilen, innovativen Unternehmen mit hoherWertschöpfung, Konzern-Holdinggesellschaften und Finanzgesellschaften
− Massvolle Senkung des Gewinnsteuersatzes als Ergänzung
− Mit Blick auf Position im interkantonalen Steuerwettbewerb notwendig
− Von 8% auf 7% per 1. Januar 2021 (mit Vorlage zur Umsetzung der SV17)
− Von 7% auf 6% per 1. Januar 2023 (in weiterer Vorlage), verbunden mit Anhebung der Teilbesteuerung der Dividenden von 50 auf 60%
− Entlastungsbegrenzung (70%)
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich5
Massnahmen im Einzelnen
Folgende fakultativen Massnahmen des Bundesrechts werdenim maximal möglichen Umfang umgesetzt:
− Zusatzabzug von 50% für Forschungs- und Entwicklungsaufwand
− Ermässigung von 90% auf dem Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
− Abzug für Eigenfinanzierung
− Ermässigung von 90% auf Eigenkapital, soweit dieses auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt
� Gemäss Ausführungsvorschriften des Bundesrechts
� Mit Begrenzung der gesamten Gewinnsteuerentlastung auf 70%
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich6
Nachvollzug von obligatorischen Massnahmen des Bundesrechts
− Aufhebung der kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften
− Stark ermässigter Sondersteuersatz (0.5%) bei Auflösung stiller Reserven aus der Zeit der Statusbesteuerung (Alternative Aufdeckungslösung gemäss geltender Praxis schon heute möglich)
− Regelungen für stille Reserven bei Zuzug aus dem Auslandund Wegzug in das Ausland
− Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (50%)
− Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich7
Auswirkungen für die Unternehmen
Verlust kantonale Steuerstatus + Zuzüge aus dem AuslandSteuerfreie Aufdeckung stille Reserven mit steuerwirksamer Abschreibung� weiterhin attraktive Steuerbelastung während 5 bis 10 Jahren
Alle Unternehmen (auch KMU)
− Senkung Steuersatz Gewinnsteuer
− Abzug für Eigenfinanzierung
Technologie, Medizin, Pharma, Chemie, Innovation+ Patentbox+ Zusatzabzug F & E
Finanz- und Holdinggesellschaften, KonzernzentralenÜbrige (Patente, Beteiligungen)+ Steuerermässigung auf Eigen-
kapital
+
+
Je nach Finanzierung und Wirkung der Patentbox und der erhöhten Abzüge für F&E und Geschäftstätigkeit kann die effektive Steuerbelastung weiter gesenkt werden ���� Gesamtentlastungsbegrenzung Reingewinn 70%: ���� 11.2% - 18.2% (Stadt Zürich)
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich8
Qu
ell
e:
Pw
CZ
ürich
. S
tan
d 1
4.1
0.2
019
Übersicht Umsetzung in den Kantonen
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich9
Abzug auf Eigenfinanzierung
§ 65 b EStG-ZH. 1 Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehört auch der Abzug für Eigenfinanzierung. Der Abzug entspricht dem kalkulatorischen Zins auf dem Sicherheitseigenkapital.
2 Das Sicherheitseigenkapital entspricht dem Teil des in der Schweiz steuerbaren Eigenkapitals vor einer Ermässigung nach § 81a, der das für die Geschäftstätigkeit langfristig benötigte Eigenkapital übersteigt. Es wird mittels Eigenkapitalunterlegungssätzen berechnet, die nach dem Risiko der Kategorie der Aktiven abgestuft sind.
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich10
Abzug für Eigenfinanzierung
− Zielgerichtete Massnahme zur Erhaltung der Standortattraktivität für Konzernfinanzierungsaktivitäten dank höheren Zinssätzen
− Wirkung auch in personenbezogenen KMU im Verhältnis AG/Aktionär:
− Begünstigt wird jener Teil des Eigenkapitals, der am Kapitalmarkt jederzeit durch Fremdkapital ersetzt werden könnte � Drittvergleich
− Bei steigenden Zinsen: Minderung des steuerlichen Fehlanreizes zur Finanzierung mit Fremdkapital bzw. Anreiz zur Substitution von Fremd-durch Eigenkapital in personenbezogenen KMU im Verhältnis AG/Aktionär:
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich11
Abzug auf Eigenfinanzierung
Aktiven Passiven
BetriebsfremdeAktivenBeteiligungen
Fremdkapital(verzinslich)
Betriebliche Aktiven
Risikoge-rechteUnterlegung
Sicherheits-Eigenkapital(Neu verzinslich)
Steuerbares Eigenkapital
Kernkapital(unverzinslich)
Total Aktiven(Gewinnsteuer-werte)
Total Passiven(Gewinnsteuer-werte)
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich12
Beispiel Abzug für Eigenfinanzierung
Bilanz Muster AG 31.12.2020 (TCHF)
Flüssige Mittel Betriebsnotwendige 100 Kfr. Verbindlichkeiten 5'000
Nicht betriebsnotwendig 2'000 Eigenkapital 22'800
Foderungen aus L&L 1'500
Darlehen an Gruppengesellschaften 3'000
Warenlager 2'400
Fabrikliegenschaft 7'000
Mobiliar 1'800
Beteiligungen 10'000
27'800 27'800
Rendite zehnjährige Bundesobligationen: 0.5%
Zinssatz Gruppengesellschaften nach Drittvergleich: 1.5%
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich13
CHF in % CHF CHF in %
Gewinnsteuerwert Unterlegungs-
satzKern-Eigenkapital
Sicherheits-Eigenkapital und Fremdkapital
Anteil
Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen
Flüssige Mittel 100 0 0 100
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1'500 40 600 900
Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen 2'400 40 960 1'440
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
Darlehen an Gruppengesellschaften: 3'000 15 450 2'550 29.69
Beteiligungen nach Artikel 28 Absatz 1 StHG 10'000 100 10'000 0
Mobile Sachanlagen 1'800 75 1'350 450
Immobile Sachanlagen 7'000 55 3'850 3'150
Nicht betriebsnotwendige Aktiven 2'000 100 2'000 0
Total Aktiven 27'800 19'210 8'590 100
Steuerbares Eigenkapital 22'800
abzüglich Kern-Eigenkapital -19'210
Sicherheitseigenkapital 3'590
Zins in %Zins auf Sicherheits-
eigenkapital
davon Anteil Forderungen aller Art gegenüber Nahestehenden 29.69 1'066 1.5 16
davon Anteil übrige 2'524 0.5 13
Zins auf Sicherheitseigenkapital Total 29
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich14
Aufdeckungslösung (Zürcher Steuerbuch Nr. 73.3)
− Grundsatz: Gewinnsteuerunwirksame Aufdeckung der stillen Reserven, welche zwischen Beginn und Ende des Status entstanden sind.
− Holdinggesellschaften:
− Immobilien: Nein
− Beteiligungen: siehe hinten
− Übrige: Vollständig
− Domizil- und gemischte Gesellschaften:
− Inlandsbezogene Aktiven und Immobilien: Nein
− Auslandsbezogene Aktiven: Im Umfang der steuerfreien Quote
� In der letzten Steuerperiode vor Statusverlust (spätestens am Ende der letzten Periode vor Inkrafttreten SV17)
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich15
Aufdeckungslösung
Beteiligungen:
− Differenz Veräusserungserlös – Gestehungskosten wird auch unter ordentlicher Besteuerung (indirekt) freigestellt� Beschränkung auf Differenz Gestehungskosten – Gewinnsteuerwert
� Verkehrswert Beteiligung > Gestehungskosten:
− Gewinnsteuerunwirksame Aufwertung bis zu Gestehungskosten
− Gestehungskosten bleiben unverändert
� Verkehrswert Beteiligung < Gestehungskosten:
− Gewinnsteuerunwirksame Aufwertung bis auf den Verkehrswert
− Reduktion der Gestehungskosten auf den Verkehrswert
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich16
Praxisfestlegungen (Abschreibung aufgedeckter Mehrwert)
− Gewinnsteuerwirksame Abschreibung
− Entlastungsbegrenzung bei Aufdeckungslösung schränkt Steuerwirksamkeit ein
− «Dynamische» Abschreibung (d.h. Höhe der Abschreibung kann jährlich frei gewählt werden -> Entlastungsbegrenzung)
− Abschreibungsdauer beträgt maximal 10 Jahre
− Im zehnten Jahr vollständige Abschreibung des noch verbleibenden Goodwills mit Wirkung der Entlastungsgrenze; Rest verfällt
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich17
Patentbox
− Ermässigung von 90% auf dem Reingewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten
− Abzug von 6 Prozent der Kosten von Produkten mit Patenten + Markenentgelt
− Nexusansatz: Verhältnis qualifizierender F&E-Aufwand (i.W. Inland) zum gesamten F&E-Aufwand zur Generierung des Patents
− Qualifizierende Patente und vergleichbare Rechte:
− Gemäss Vorgaben Bundesrecht im StHG selbst
− Ohne Software und nicht patentgeschützten Erfindungen von KMU
− Boxeneintritt:
− Steuersystematische Realisation des kumulierten F&E-Aufwandes
− Liquiditätsschonende Variante: Ordentliche Besteuerung der Gewinne aus Patenten bis zur vollständigen Verrechnung des zu besteuernden F&E-Aufwandes mit Boxenertrag während 5 Jahren; Rest: Realisation
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich18
Steuerermässigung auf Eigenkapital
− Ermässigung von 90% auf dem steuerbaren Eigenkapital, soweit dieses auf
− Beteiligungen
− Patente und vergleichbare Rechte
− Darlehen an Konzerngesellschaften
entfällt
− Nicht nur für bisherige Statusgesellschaften, sondern neu für alle juristischen Personen
− Milderung der wirtschaftlichen Mehrfachbelastung auch auf Eigenkapital
SV 17, Umsetzung im Kanton Zürich19
Natürliche Personen
• Wechsel vom Teilsatz- zum Teilbesteuerungsverfahren(inkl. Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen)
• Gratisaktien (Anpassung an das DBG)
• Transponierung (Wegfall der 5%-Grenze)
• Patentbox
• Abzug für Forschung und Entwicklung