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Umstellung Passwesen Digitalisierung zum 01.01.2019

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Umstellung Passwesen –

Digitalisierung zum 01.01.2019

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GRUNDSTRUKTUR DES

DIGITALEN PASSWESENS

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bundesweit einheitliches Passwesen: von der Abwicklung bis

zu den Gebühren,

komplette Online-Abwicklung: von der Beantragung bis zur

Überprüfung der Startrechte bei Wettkämpfen,

dadurch Reduzierung des zeitlichen Aufwandes für Vereine

und LTV,

schnellere Bearbeitung und Ausstellung von Startrechten

möglich,

Vorteile

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über den Vereinszugang hat der Verein jederzeit die

Übersicht über die Startrechte seiner Wettkämpfer/innen,

die Wettkämpfer/innen können jederzeit den Status ihrer

Startberechtigungen auch selbst überprüfen,

bedarfsgerechter Erwerb von Jahresmarken möglich,

Wettkämpfer/innen und Trainer/innen müssen am

Wettkampftag nicht mehr an die Startpässe denken,

Startrechte können von den Wettkampfleitungen bereits im

Vorfeld des Wettkampfes überprüft werden,

….

Vorteile

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Wettkampf-Identifikationsnummer (= DTB-ID)

• sie ermöglicht grundsätzlich die Teilnahme am

Wettkampfsystem des Deutschen Turner-Bundes von der

Bundes-, der Landesebene bis zur Turngauebene*,

• einmalige Beantragung durch den/die Wettkämpfer/in und

lebenslange Gültigkeit,

• die einmalige Gebühr beträgt 20 Euro für Kinder, Jugendliche

und Erwachsene.

* Ausnahmeregelungen unter Punkt 5

Grundelemente

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Jahresmarke

• dies ist die jährliche Gebühr für das bzw. die Startrecht/e und

berechtigt zur Wettkampfteilnahme,

• sie kostet pro Verein und Wettkämpfer/in 5 Euro (bis 10

Jahre) bzw. 10 Euro (ab 11 Jahre) und ist 365 Tage gültig –

unabhängig von der Anzahl der beantragten Startrechte pro

Verein,

• für Wettkämpfer/innen die ausschließlich

Mannschaftsstartrechte benötigen, kostet die Jahresmarke

unabhängig vom Alter 5 Euro.

Grundelemente

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Startrechte

• für alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund und seiner

Landesturnverbände (siehe Übersicht),

• statt den bisherigen Mannschafts-Zweitstartrechten wird es

zukünftig separate und gleichrangige Startrechte geben,

• eine Freigabe des bisherigen Vereins ist nicht mehr

erforderlich,

• der/die Wettkämpferin müssen aber online ihr Einverständnis

erteilen.

Grundelemente

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VON DER IDEE BIS ZUR

UMSETZUNG

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Zeitschiene

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VERFAHREN UND ABLÄUFE

IN DER PRAXISBeispiele aus Sicht der beteiligten Persona

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MarianneFachwartin Gerätturnen

und Wettkampfleitung

im Turngau

Peter40 Jahre,

Faustballer

Tina10 Jahre,

Gerätturnerin

UteTrainerin und

Vereinsadmin im Verein AWalterMitarbeiter im LTV

(Passstelle)

WolfgangFachwart Faustball und

Staffelleiter Bundesliga

HerbertVereinsadmin im Verein B

Beteiligte Persona

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Was ist zu tun, damit Tina und Peter für ihre Vereine

startberechtigt sind?

Tina möchte am 12. März 2019 an den Gau-

Meisterschaften im Gerätturnen teilnehmen.

Peter spielt mit seiner Mannschaft 2019 in der

2. Bundesliga Faustball (Feld).

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Um startberechtigt zu sein, benötigen Tina und Peter:

1. eine DTB-Identifikationsnummer (DTB-ID), die

lebenslang gültig ist

2. eine gültige Jahresmarke mit den Startrechten in den

gewünschten Sportarten

ID

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Registrierung im

TURNPORTAL

Bestätigung

(Double-Opt-In)

IDRechnung

+ Lastschrift

Tina

Peter

DTB-ID beantragen

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Wie bekommen Tina und Peter eine DTB-

Identifikationsnummer (DTB-ID)?

Die DTB-ID ist von Tina bzw. ihren

Personensorgeberechtigten und von Peter persönlich zu

beantragen und auch selbst zu bezahlen

(Lastschriftverfahren durch DTB).

Um die DTB-ID zu beantragen, registrieren sich Tina bzw.

ihre Personensorgeberechtigten und Peter im

TURNPORTAL.

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Das TURNPORTAL erkennt die verschiedenen Endgeräte

vom Smartphone bis zum Desktop- oder Laptop-Bildschirm

und passt die optimale Darstellung automatisch an.

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Tina und Peter tragen online alle erforderlich Daten in die

entsprechenden Felder ein und bestätigen die Richtigkeit

aller Angaben.

Da Tina noch keine 16 Jahre alt ist, benötigt sie noch ein

Portraitfoto, das sie mit hochladen muss. Dieses Foto dient

zur Identifikation beim Wettkampf.

Peter muss zum Wettkampf ein amtliches Dokument

mitbringen, falls der Staffelleiter überprüfen möchte, dass

Peter auch wirklich Peter ist.

Nach erfolgreichem Antrag, bekommen Tina und Peter

eine Bestätigung und beide haben ab sofort ihre DTB-ID,

die lebenslang gültig ist.

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Abschließend bekommen Tina und Peter jeweils eine

Rechnung in Höhe von 20 Euro (Lastschriftverfahren durch

DTB).

Nach der Registrierung können Tina und Peter noch ihre

Daten für einen oder mehrere Vereine freigeben. Damit

können diese Vereine sofort für Tina und Peter Startrechte

beantragen und die Jahresmarken kaufen.

Die einzelnen Schritte von der Registrierung im

TURNPORTAL bis zur Vergabe von Startrechten als

Voraussetzung für eine Wettkampfteilnahme können so in

wenigen Minuten abgeschlossen werden.

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Login Tina

auswählen

Jahresmarke + Startrechte

Gerätturnen Einzel und

Gerätturnen Mannschaft

Peter

auswählen

Jahresmarke + Startrechte

Faustball Feld,

Faustball Halle

Ute

Jahresmarke und Startrechte

beantragen

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Wie bekommen Tina und Peter eine Jahresmarke und die

Startrechte?

Die Jahresmarke wird von Ute als Vereinsadmin beantragt.

Dafür benötigt Ute ein Login als autorisierte

Vereinsbeauftragte im DTB-GymNet (www.dtb-gymnet.de).

Nach dem Einloggen gelangt Ute über einen Button

„Startpässe“ zum TURNPORTAL, um die Startrechte für

ihre Vereinsmitglieder zu beantragen und zu verwalten.

Hier beantragt sie für Tina eine Jahresmarke zusammen

mit den Startrechten „Gerätturnen Einzel“ und

„Gerätturnen Mannschaft“.

Für Peter beantragt Ute eine Jahresmarke zusammen mit

den Startrechten „Faustball Feld“ und „Faustball Halle“.

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Bestätigung

Startrechte

Benachrichtigung

Rechnungen

+ Lastschrift

Tina

Peter

Ute

Startrechte bestätigen

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Nach dem Antrag durch Ute müssen Tina und Peter noch

ihr Einverständnis erklären.

Beide erhalten deshalb eine E-Mail mit einem

individualisierten Link, der online von ihnen zu bestätigen

ist. Erst wenn diese Bestätigung vorliegt, wird das

Startrecht für den Verein erteilt und gilt ab diesen Zeitpunkt

für 365 Tage.

Die Rechnung für die Jahresmarken mit den Startrechten

geht vom LTV an den Verein. Die Zahlung erfolgt im

Lastschriftverfahren.

Da Tina 10 Jahre alt ist, werden für sie 5 Euro in Rechnung

gestellt (ab 11 Jahren kostet die Jahresmarke 10 Euro).

Für Peter werden ebenfalls 5 Euro berechnet, da für ihn

ausschließlich Startrechte in einer Mannschaftssportart mit

mehr als drei Personen beantragt werden.

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Login Tina

auswählen

Startrecht

Rhönradturnen

Bestätigung

Startrecht

Benachrichtigung

Ute

Tina

Weitere Startrechte beantragen

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Beantragung weiterer Startrechte für den selben Verein

Im Laufe des Jahres fängt Tina in ihrem Verein noch mit

Rhönradturnen an und soll an einem Wettkampf

teilnehmen.

Deshalb beantragt Ute im TURNPORTAL für Tina noch

das Startrecht „Rhönradturnen Einzel“.

Da Tina bereits eine DTB-ID und eine gültige Jahresmarke

hat, erhält Tina das Startrecht „Rhönradturnen Einzel“

sobald sie die E-Mail mit dem individualisierten Link

bestätigt und damit ihr Einverständnis erklärt.

Der Verein erhält für dieses zusätzliche Startrecht keine

Rechnung.

Das Startrecht „Rhönradturnen Einzel“ ist bis zum Ablauf

der aktuellen Jahresmarke gültig.

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Ablauf der Gültigkeit von Jahresmarken und Startrechten

Die Jahresmarke von Tina ist ab dem Zeitpunkt ihrer

Bestätigung 365 Tage gültig - inklusive der bestehenden

Startrechte.

Als Vereinsadmin hat Ute im TURNPORTAL jederzeit die

Möglichkeit, die Startrechte zu filtern (z.B. nach Sportarten

oder nach Ablaufdatum).

Ute hat die Möglichkeit, bereits 3 Monate vor Ablauf der

Gültigkeit der Jahresmarke, eine „Anschlussmarke“ für

Tina zu beantragen.

Tina bestätigt online, dass sie weiterhin für den Verein A

starten möchte.

Da Ute nicht nur für Tina die Jahresmarke „verlängern“

möchte sondern gleichzeitig für alle anderen Turnerinnen

im Verein A, nimmt sie einen „Multiantrag“ vor.

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Login Peter

auswählen

Jahresmarke +

Startrecht Indiaca

Bestätigung

Startrecht

Benachrichtigung

Rechnung

+ Lastschrift

Herbert

Herbert

Peter

Startrechte bei anderem Verein

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Beantragung weiterer Startrechte für einen anderen

Verein

Peter spielt außer Faustball auch noch Indiaca in einem

anderem Verein. Dieser Verein „B“ braucht Verstärkung

beim nächsten Wettkampf und möchte Peter dazu

anmelden.

Dafür benötigt Peter ein Startrecht für den Verein „B“.

Herbert, der Admin des Vereins „B“ beantragt daher im

TURNPORTAL eine Jahresmarke für Peter mit dem

Startrecht für Indiaca. Die DTB-ID hat Peter bereits.

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Beantragung weiterer Startrechte für einen anderen

Verein

Nach der Antragstellung erhält Peter wieder eine E-Mail

mit einem individualisierten Link. Damit bestätigt Peter

online sein Einverständnis und ist danach sofort

startberechtigt.

Die Jahresmarke ist 365 Tage gültig.

Der Verein „B“ erhält vom LTV eine Rechnung in Höhe von

5 Euro.

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Login Tina

auswählenJahresmarke + Startrechte

Gerätturnen Einzel und

Gerätturnen Mannschaft

Bestätigung

Startrecht

Benachrichtigung 3 Monate

Sperre

Rechnung

+ Lastschrift

Herbert

Tina

Herbert

Vereinswechsel

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Vereinswechsel

Tina turnt nach den Sommerferien in dem neuen Verein

„B“ und soll schon am 01.09.2019 und am 15.11.2019 an

Wettkämpfen im Gerätturnen teilnehmen.

Dafür benötigt Tina eine Jahresmarke und das Startrecht

Gerätturnen für den Verein „B“.

Herbert, der Admin des Vereins „B“ beantragt am

01.08.2019 eine Jahresmarke für Tina mit den

Startrechten „Gerätturnen Einzel“ und „Gerätturnen

Mannschaft“. Eine DTB-ID hat Tina bereits.

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Vereinswechsel

Nach der Antragstellung erhält Tina wieder eine E-Mail mit

einem individualisierten Link. Diese bestätigt Tina online

am 05.08.2019.

Ute, als Admin des bisherigen Vereins „A“ bekommt eine

Benachrichtigung, dass Tina den Verein gewechselt hat

bzw. das Startrecht für einen neuen Verein beantragt

wurde.

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Vereinswechsel

Da Tina bisher das Startrecht Gerättunen für Verein „A“

hatte, wird Tina bei diesem Vereinswechsel für drei Monate

gesperrt.

Diese drei Monate zählen ab dem Eingang der

Einverständniserklärung von Tina am 05.08.2019.

Damit ist Tina am 06.11.2019 für Verein B startberechtigt

und darf am Wettkampf am 15.11.2019 teilnehmen. Für den

Wettkampf am 01.09.2019 ist Tina nicht startberechtigt.

Die Jahresmarke ist ab dem 05.08.2019 für 365 Tage

gültig.

Der Verein „B“ erhält vom LTV eine Rechnung in Höhe von

5 Euro, da Tina immer noch 10 Jahre alt ist.

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Vereinswechsel mit Wohnsitzwechsel

Wäre Tina nach den Sommerferien mit Ihrer Familie in

eine neue Stadt gezogen und hätte dort einen neuen

Verein gefunden für den sie an Wettkämpfen teilnimmt,

wäre die Sperre von drei Monaten entfallen.

Dieser Sachverhalt ist bei der Beantragung der

Jahresmarke anzugeben.

Walter, der Mitarbeiter der zuständigen Pass-Stelle, prüft

diesen Antrag und gibt das Startrecht für Tina frei.

Grundlage für die Sperrbestimmungen ist die DTB-

Wettkampfordnung 2019 unter § 3.8.1

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LoginUpload

Meldeliste

Online

Startberechtigungen

der Wettkampfteilnehmer

Offline

Startberechtigungen

der Wettkampfteilnehmer

Marianne

Wolfgang

Wettkämpfe durchführen

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Was passiert vor dem Wettkampf?

Tina ist für die Gau-Meisterschaften am 12.03.19 von Ute

angemeldet und hat eine DTB-ID sowie eine gültige

Jahresmarke mit dem Startrecht „Gerätturnen Einzel“ für

Verein „A“. Damit ist für Tina und ihre Trainerin alles

erledigt und Tina muss nur noch turnen.

Marianne, die zuständige Wettkampfleiterin Gerätturnen im

Turngau hat ein Login für das DTB-GymNet beantragt.

Darüber gelangt sie zum TURNPORTAL. Hier kann sie

durch ein upload der Meldeliste (xls- oder csv-Datei)

überprüfen, ob die Turnerinnen gültige Startrechte haben.

Sofern das Meldeverfahren zum Wettkampf über das DTB-

GymNet abgewickelt wird, kann Marianne direkt in der

Meldeliste die Startrechte überprüfen.

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Was passiert vor dem Wettkampf?

Sofern das Meldeverfahren zum Wettkampf nicht über das

DTB-GymNet abgewickelt wird, aktualisiert Marianne den

Meldebogen und fragt die DTB-ID der Wettkämpferinnen

ab.

Je nachdem ob in der Wettkampfhalle ein

Internetanschluss vorhanden ist, kann Marianne die Daten

anhand ihrer Meldeliste vor oder während des

Wettkampfes vor Ort überprüfen.

Sollte am Wettkampfort keine Internetverbindung

bestehen, zieht sich Marianne bereits im Vorfeld eine Liste

mit den Startberechtigungen der gemeldeten Turnerinnen.

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Was passiert vor dem Wettkampf?

Ute hat die Faustball-Mannschaft für die zweite Bundesliga

gemeldet.

Mit der Mannschaftsmeldung hat sie auch die Namen

sowie die DTB-ID aller Spieler gemeldet, die im Laufe der

Saison zum Einsatz kommen können. Darunter befindet

sich auch Peter.

Wolfgang, der zuständige Staffelleiter hat wie Marianne ein

Login für das DTB-GymNet beantragt und gelangt darüber

zum TURNPORTAL. Hier kann er überprüfen kann, ob die

am Spieltag eingesetzten Spieler gültige Startrechte

haben.

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Was passiert vor dem Wettkampf?

Je nachdem ob am Spielort ein Internetanschluss

vorhanden ist, kann Wolfgang die Daten anhand seiner

Meldeliste vor oder während der Spiele vor Ort überprüfen.

Sollte am Wettkampfort keine Internetverbindung

bestehen, zieht sich Wolfgang bereits im Vorfeld eine Liste

mit den Startberechtigungen der teilnehmenden

Mannschaften/Spieler.

Für die Überprüfung der Startrechte ist die DTB-ID

erforderlich. Daher muss diese bei Wettkampfmeldungen

abgefragt werden!

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LoginVermerke

im Startrecht

Peter

auswählenMarianne

Wolfgang

Während und nach dem Wettkampf

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Was passiert beim oder nach dem Wettkampf?

Marianne und Wolfgang haben neben der Überprüfung der

Startrechte auch die Möglichkeit, besondere Vermerke in

das TURNPORTAL (statt wie bisher in den Startpass)

einzutragen:

Beispiel:

Peter hat eine rote Karte während des ersten Spiels

erhalten und ist deshalb für das nächste Spiel gesperrt.

Wolfgang trägt die Sperre direkt im Startrechte-Modul ein.

Damit kann auch jeder andere Staffelleiter, der einen

Wettkampf mit Peter als Teilnehmer abwickelt, die aktuelle

Sperre von Peter sehen und beurteilen, ob die Sperre für

seinen Wettkampf relevant ist.

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WETTKÄMPFEFür welche Wettkämpfe ist ein Startrecht erforderlich

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Grundlage der Regelung ist die DTB-Wettkampfordnung (§ 2.3.3)

und der Beschluss des DTB-Hauptausschusses am 21. April 2018

Die Startrechtsverpflichtung entfällt für alle Wettkämpfe,

• die nicht gemäß der nationalen Wettkampfprogramme und

nationalen Regelwerke (einschließlich der DTB-Aufgabenbücher),

der internationalen Regelwerke und der Liga-Betriebe stattfinden,

• die im Rahmen von Landes-Kinderturnfesten und Gau-

Kinderturnfesten sowie Bergturnfesten stattfinden,

• für Schulwettkämpfe,

• für Wahlwettkämpfe bei Deutschen Turnfesten, Landesturnfesten

und Gau-Turnfesten.

Nach zwei Jahren findet eine Analyse und Auswertung statt.

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Alle Infos unter:

https://www.dtb.de/der-verband/verbandsdokumente/passwesen/

Anträge für Vereinsadmins und Anträge für Wettkampfleitungen

unter:

https://www.dtb-gymnet.de/index.php