Umwelt JUNI 2013 Nr. 50 für Europäer - ec.europa.eu · Der Bekanntheitsgrad von EMAS nahm...

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Bekämpfung des Problems der Kunststoffabfälle Umwelt Umwelt für Europäer Magazin der Generaldirektion Umwelt JUNI 2013 | Nr. 50

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Bekämpfung des Problems der Kunststoffabfälle

Umwelt

Umweltfür Europäer

Magazin der Generaldirektion Umwelt

JUNI 2013 | Nr. 50

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I N H A L T

03 Zusammenführung der Ziele „Armutsbekämpfung“ und „nachhaltige Entwicklung“04 Strategie für weniger Kunststoffabfälle05 Umweltmanagement: EU übernimmt Vorreiterrolle06 Schaffung des Binnenmarkts für umweltfreundliche Produkte07 Förderung von Ökoinnovationen08 Nantes geht neue Wege09 SEIS: Unterstützung einer evidenzbasierten Umweltpolitik10 REACH-Regeln mit spürbaren Auswirkungen11 Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten12 Zweistufiger Ansatz zur Stabilisierung des Kohlenstoffmarktes13 Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 203014 Intensivierung der Klimaschutzmaßnahmen15 Neuveröffentlichungen / Agenda16 Kurzinfos

V O R W O R T

Dieser mag nicht so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben wie andere ihrer Jahrestage, aber es ist jetzt 40 Jahre her, dass die Europäische Union damit begann, in der Umweltpolitik aktiv zu werden. Über diese vier Jahrzehnte hinweg hat sie ihre Aktivitäten nach und nach auf eine Vielzahl von Bereichen ausge-dehnt, um die Qualität und Nachhaltigkeit der Umwelt für diese und zukünftige Generationen zu sichern.

Angesichts dieses wichtigen Meilensteins ist es folgerichtig, dass die Kommission ein Programm zur Schaffung eines Binnenmarktes für umweltfreundliche Produkte auf den Weg gebracht hat. Wie beim ursprünglichen Binnenmarkt, einem der grundlegenden Fundamente der Union, ist es auch hier das Ziel, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU-Binnengrenzen zu för-dern – in diesem Fall mit dem Fokus auf hervorragende Umwelteigenschaften.

Zu viele Unternehmen, die die nachhaltige Leistungsfähigkeit ihrer Produkte her-vorheben möchten, stehen zu oft vor praktischen Hindernissen. Diese können kostspielig sein und bei Verbrauchern zu Verwirrung führen. Dies hat mehrere Industrieverbände veranlasst, ein gesamteuropäisches Konzept zu fordern. Die Kommission reagiert nun auf diese Forderungen.

Mit der Stärkung ihrer umweltpolitischen Aktivitäten holte die Kommission aktiv Meinungen außerhalb ihrer eigenen Reihen ein, damit so viele Stimmen wie mög-lich zu Fragen, die ihren Alltag betreffen, Gehör finden. Umwelt für Europäer, das heute seine 50. Ausgabe feiert, hat über diese Initiativen in früheren Ausgaben umfassend berichtet und wird dies auch weiterhin tun.

Das Bestreben, Interessengruppen einzubeziehen, zeigt sich in vielen Artikeln der aktuellen Ausgabe. Die Kommission arbeitet an einer Strategie zur Bekämpfung des wachsenden Problems der Kunststoffabfälle und startete diesen Prozess mit einem Grünbuch. Des Weiteren stellte sie mögliche Optionen für eine Reform des Kohlenstoffmarktes vor, um die Effizienz des Emissionshandels zu erhöhen.

Die Kommission fördert Überlegungen in Bezug auf die Verhandlungsposition der EU für das internationale Klimaschutzabkommen 2015 und setzte, die fernere Zukunft im Blick, eine Debatte über die Energie- und Klimapolitik der EU bis 2030 in Gang. Die endgültigen Entscheidungen werden von den nationalen Regierungen und dem Europäischen Parlament gefällt, aber ihre Ausgestaltung kann durch die Qualität der Anregungen von außen beeinflusst werden.

Umwelt für Europäer ec.europa.eu/environment/news/efe/index.htm

REDAKTIONELLE INFORMATIONENUmwelt für Europäer ist ein Magazin der Generaldirek-tion Umwelt der Europäischen Kommission, erscheint alle drei Monate auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Polnisch und Griechisch und kann kostenlos abonniert werden. Füllen Sie dazu das Formular des Magazins aus oder abonnieren Sie online unter http://ec.europa.eu/environment/mailingregistration/main/mailing_reg.cfmChefredakteur: Róbert KonrádKoordinator: Jonathan MurphyWeitere Auskünfte erteilt das Referat Kommunikation:http://ec.europa.eu/environment/contact/form_en.htmInformationen und Dokumente: http://ec.europa.eu/environment/contact/form_en.htmDie Webseite Umwelt für Europäer:http://ec.europa.eu/environment/news/efe/index.htm

UMWELT ONLINEMöchten Sie wissen, was die Europäische Union für den Umweltschutz tut, was ein integriertes politisches Produkt ist oder wie man sich für ein „Umweltsiegel“ qualifiziert? Antworten auf diese Fragen und vieles mehr finden Sie auf der Webseite der GD Umwelt:ec.europa.eu/environment/index_de.htm

HINWEISWeder die Europäische Kommission noch Personen, die im Namen der Kommission handeln, sind für die etwaige Verwendung der in dieser Publikation enthaltenen Informationen oder für irgendwelche Fehler, die trotz sorgfältiger Vorbereitung und Prüfung auftreten können, verantwortlich.

Gedruckt auf recyceltem Papier, ausgezeichnet mit dem europäischen Umweltsiegel fur graphisches Papier. (ec.europa.eu/environment/ecolabel)

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2013ISSN 1563-4175© Europäische Union, 2013© Illustrationen: Laurent DurieuxDie Reproduktion des Textes ist mit Quellenangabe gestattet.Die Reproduktion der Fotos (einschließlich der Abbildungen und Grafiken) ist nicht gestattet.Printed in Belgium

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M a g a z i n d e r G e n e r a l d i r e k t i o n U m w e l t ● N o 5 0

Die Verknappung der natürlichen Ressourcen und die Zerstörung von Ökosystemen wirken sich in erheblichem Maße auf menschliche Existenzgrundlagen aus, z. B. durch die zunehmende Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen.

R I O + 2 0

Zusammenführung der Ziele „Armutsbekämpfung“ und „nachhaltige Entwicklung“

© Shutterstock: arindam

banerjee

Die Millenniumsentwicklungsziele waren ein wir-kungsvolles Instrument zur Bekämpfung der weltwei-ten Armut, aber sie müssen im Jahr 2015 erneuert werden. Parallel dazu wurde bei der Rio+20-Konfe-renz im vergangenen Sommer eine Initiative zur For-mulierung nachhaltiger Entwicklungsziele gestartet. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass beide Prozesse zusammengeführt werden sollten. In einer aktuellen Mitteilung wird dargelegt, wie die-ser integrierte Ansatz umgesetzt werden kann.

Es besteht ein grundlegender Zusammenhang zwischen weltwei-ter ökologischer Nachhaltigkeit einerseits und Armutsbeseitigung andererseits. Die Verknappung der natürlichen Ressourcen und die Zerstörung von Ökosystemen wirken sich in erheblichem Maße auf menschliche Existenzgrundlagen aus, z. B. durch die zuneh-mende Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen. Seit 1992 wurden dadurch Schäden in Höhe von 750 Milliarden Euro verur-sacht und 1,3 Millionen Menschenleben gefordert. Die ärmsten Bevölkerungsgruppen sind besonders stark davon betroffen.

In ihrer Mitteilung Ein menschenwürdiges Leben für alle: Besei-tigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt macht die Kommission deutlich, dass die Anstrengun-gen zur Bekämpfung der Armut und die nachhaltige Entwicklung in einem übergreifenden Handlungsrahmen mit gemeinsamen Prioritäten und Zielen zusammengefasst werden sollten. Dieses Rahmenwerk für die Zeit nach 2015 sollte die Armutsbeseiti-gung, die Veränderung nicht nachhaltiger Verbrauchs- und Pro-duktionsmuster sowie den Schutz und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen als Grundlage für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung angehen.

Grundsätze eines neuen globalen Handlungsrahmens

Der neue Handlungsrahmen könnte beispielsweise Ziele enthal-ten, die die Schaffung eines Mindestlebensstandards für alle Menschen bis spätestens 2030 zum Gegenstand haben, und einen Zeitrahmen umfassen, der auf einen längeren Zeithori-zont bis 2050 ausgerichtet ist. Er könnte zudem bestehende Millenniumsentwicklungsziele aktualisieren und Triebkraft für nachhaltiges und breitenwirksames Wachstum sein, das den Übergang zu einer integrativen grünen Wirtschaft begünstigt. Die Kommission empfiehlt eine begrenzte Anzahl von Zielen, die für alle Länder gelten, aber auf die individuellen Fähigkeiten der Staaten, diese zu verwirklichen, zugeschnitten sein sollten.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Rio+20-Konferenz war die Eröffnung einer Debatte über die Finanzierung nachhaltiger Ent-wicklung. Die Diskussionen über Finanzierungsfragen in Berei-chen wie Klima, biologische Vielfalt, Entwicklung und nachhaltige Entwicklung finden gegenwärtig in verschiedenen Foren statt, wenngleich es dabei um dieselben potenziellen Finanzierungs-quellen geht. Die Kommission strebt einen kohärenteren und stärker koordinierten Ansatz und die Vermeidung von Doppelar-beit an. Sie plant, Mitte 2013 einen Bericht vorzulegen, in dem erläutert wird, wie dies erreicht werden kann.

Nächste Schritte

Die Mitteilung hat eine Debatte unter den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament zu einer Zeit ausgelöst, als die Euro-päische Union ihren Beitrag zu den beiden im Herbst diesen Jahres stattfindenden Überprüfungsprozessen der Vereinten Nationen in Bezug auf die Millenniumsentwicklungsziele und die nachhaltigen Entwicklungsziele fertigstellt. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die beiden getrennten Aktions-stränge zusammengeführt werden sollten, um einen übergrei-fenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 zu schaffen.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/europeaid/documents/2013-02-22_communication_a_decent_life_for_all_post_2015_de.pdf

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Kunststoff ist eines der gebräuchlichsten Materialien in unserem täglichen Leben. Er wird für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt, da er kostengünstig, vielsei-tig, leicht und langlebig ist. Allerdings erschweren diese Eigenschaften seine Entsorgung. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Strategie für den Umgang mit Kunststoffabfällen und hat Experten und Nicht-Experten gleichermaßen um Vorschläge ersucht.

Die Kunststoffproduktion ist in den vergangenen Jahren welt-weit stark angestiegen. 1950 betrug sie 1,5 Millionen Tonnen. 60 Jahre später lag sie bereits bei 245 Millionen Tonnen und stieg damit entsprechend dem Bruttoinlandsprodukt. Mit dem Anstieg der Produktion nehmen auch die Kunststoffabfälle zu, es sei denn, Maßnahmen wie verbessertes Produktdesign und Maßnahmen zur Abfallentsorgung können den Trend umkehren.

Derzeit wird die Hälfte aller Kunststoffabfälle in der EU in Depo-nien vergraben, obwohl die EU diese Praxis bis 2020 abschaffen will. Die Deponierung von Kunststoff kann in der Zukunft Prob-leme schaffen, da das Material gesundheitsschädliche Stoffe enthalten kann, die zu gefährlichen Emissionen und umwelt-schädlichen Rückständen führen könnten. Nur rund 21 % der Kunststoffabfälle wird derzeit recycelt.

In der Meeresumwelt richten Kunststoffabfälle besonders viel Schaden an und machen 80 % aller in den Ozeanen und Meeren der Welt gefundenen Abfälle aus. Sie stellen eine ernste Bedro-hung für die biologische Vielfalt der Meere dar und begünstigen das Eindringen endokrin wirksamer Stoffe in die Nahrungskette, was zu einer potenziellen Gefährdung der menschlichen Gesund-heit führen kann.

Grünbuch

Um das Problem an der Wurzel zu packen, hat die Kommission das Grünbuch Eine europäische Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt vorgelegt. Darin wird auf die bedeutende Rolle von Kunststoffen in unserer Gesellschaft und in industriellen Prozessen hingewiesen und es werden die abfallwirtschaftli-chen Herausforderungen erläutert, die ihre zunehmende Ver-wendung mit sich bringt.

Es verweist auf die wirtschaftlichen Vorteile, die eine höhere Kunststoff-Recyclingrate ermöglichen könnte. Das gegenwärtige niedrige Niveau, zusammen mit der Praxis, Abfälle zur Verwer-tung außerhalb der Europäischen Union zu exportieren, bewirkt einen erheblichen Verlust an nicht erneuerbaren Ressourcen und Arbeitsplätzen. Wenn die Recyclingrate bis 2020 auf 70 % erhöht würde, könnten in der EU 162 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Stärkung der Recycling-Ziele und die Förderung der getrenn-ten Sammlung von Kunststoffabfällen, was ab 2015 verpflich-tend sein wird, sind Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen. Ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen zur Stei-gerung der Nachfrage nach Produkten aus recyceltem Kunststoff findet ebenfalls Berücksichtigung.

Mit seinen 26 Fragen brachte das Grünbuch eine öffentliche Konsul-tation in Gang, die bis Anfang Juni läuft. Die Stellungnahmen fließen in weitere politische Maßnahmen des kommenden Jahres im Rah-men einer breit angelegten Überprüfung der Abfallpolitik ein.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/environment/consultations/plastic_waste_en.htm

K U N S T S T O F F A B F Ä L L E

Strategie für wenigerKunststoffabfälle

Das Problem der Kunststoffabfälle wurde im Film Trashed anschaulich

dargestellt. Mitwirkender ist der britische Schauspieler Jeremy Irons,

der bei der Vorstellung des Grünbuchs durch Kommissar Potočnik anwesend

war, um das Anliegen zu unterstützen.

© Shutterstock

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Ausweitung des Einflusses

EMAS war ursprünglich auf europäische Industrieunternehmen beschränkt. Drei Jahre nach seiner Entwicklung umfasste die erste ISO-Norm 14001 für Umweltmanagement viele Elemente des europäischen Systems. Der Bekanntheitsgrad von EMAS nahm infolgedessen zu, und 2001 öffnete es sich für alle Wirt-schaftstätigkeiten im öffentlichen und privaten Sektor der EU. Acht Jahre später begann EMAS Global, Organisationen aus der ganzen Welt aufzunehmen. Die erste nichteuropäische Nieder-lassung, die dem System im Rahmen dieser jüngsten Erweiterung beitrat, war die Papier- und Zellstofffabrik Fray Bentos von UPM im Jahr 2012 in Uruguay.

Im selben Jahr dehnte EMAS seine Reichweite bis nach China aus. Produkte „made in China“ haben inzwischen in der ganzen Welt Einzug erhalten. Doch ihre Attraktivität wird zuweilen von Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Umweltauswirkun-gen infolge des starken Wachstums der Produktionsbasis des Landes beeinträchtigt.

Um diese Bedenken auszuräumen, bietet ein Pilotprojekt europäi-schen Unternehmen mit Produktionsstätten in China die Möglich-keit, an EMAS Global teilzunehmen. Die ersten offiziellen EMAS-Audits fanden im Jahr 2012 statt und viele weitere sollten folgen.

Diese Meilensteine und die zahlreichen Organisationen, die EMAS Tag für Tag in die Praxis umsetzen, werden alle in die Tagesord-nung der Veranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum im Jahr 2015 aufgenommen.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/environment/emas/index_en.htm

Das 1993 eingeführte Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist ein wertvolles Instrument für Unternehmen und andere Organisationen zur Bewertung und Verbes-serung ihrer Umweltleistung. Derzeit laufen Vorberei-tungen für Feierlichkeiten rund um den 20. Jahrestag des Systems und die ersten Unternehmen, die die EMAS-Vereinbarung 1995 unterzeichnet haben.

Der Bekanntheitsgrad von EMAS nimmt weiter zu, da es allen Arten von Organisationen dabei hilft, ihre ökologische und finan-zielle Leistungsfähigkeit zu stärken und diese Ergebnisse den Interessenvertretern und der breiten Öffentlichkeit zu vermitteln.

Etwa 4 400 Organisationen mit ca. 12 000 Standorten in 28 euro-päischen Ländern haben sich an dem System beteiligt, das als das leistungsfähigste und zuverlässigste Umweltmanagement-system am Markt gilt.

Die Teilnehmerliste reicht von multinationalen Unternehmen bis zu kleineren Unternehmen und von Bildungseinrichtungen bis zu lokalen Behörden. Besonders stark war die Resonanz in Deutschland, Italien, Österreich und Spanien sowie in Industrie-zweigen wie Abfall, Strom und Gas und Dienstleistungssektoren wie der öffentlichen Verwaltung und der Hotellerie.

Um die durch das System bewirkten konkreten Umweltverbes-serungen hervorzuheben, wurden die eindrücklichsten Beispiele bei der Verleihung der EMAS Awards vorgestellt. Diese empfeh-lenswerten Verfahren veranlassten die Europäische Kommission, eine Bestandsaufnahme der Gesamtsumme der kumulierten Ein-sparungen, beginnend mit den CO2-Emissionen, im Zusammenhang mit allen diesen empfehlenswerten Verfahren vorzunehmen.

E M A S

Umweltmanagement: EU übernimmt Vorreiterrolle

Dank EMAS konnte die Kommission die Gesamtkosten

des Energie-, Wasser- und Papierverbrauchs in ihren

zahlreichen Brüsseler Gebäuden im Jahr 2011

um 600 000 Euro senken.

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M A G A Z I N D E R G E N E R A L D I R E K T I O N U M W E L T ● N r . 5 0 5

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Hunderte zur Verfügung stehende Umwelt-Gütesiegel und -systeme sorgen für Verwirrung und können sogar Misstrauen hervorrufen und damit die Nachfrage nach umwelt-freundlichen Produkten senken.

Fortschrittliche Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die daran interessiert sind, das Potenzial ressourceneffizienter und umwelt-freundlicher Produkte zu entwickeln, haben, wie auch EU-Regierun-gen, diese Probleme gegenüber der Kommission angesprochen. Als Reaktion darauf schlug die Kommission ein freiwilliges System zur Festlegung gemeinsamer Definitionen für umweltfreundliche Produkte und Organisationen vor.

Der Vorschlag umfasst zwei Methoden zur Messung der Umwelt-leistung – eine für Produkte und eine für Organisationen – auf der Grundlage einer einzigen Philosophie. Beim ökologischen Fuß-abdruck von Produkten (Product Environmental Footprint bzw. PEF) und dem ökologischen Fußabdruck von Organisationen (Organisation Environmental Footprint bzw. OEF) werden eindeu-tige Kriterien verwendet, um Bewertungen des gesamten Lebens-zyklus vorzunehmen. Das System ist so ausgelegt, dass die Öffentlichkeit zuverlässige und vergleichbare Informationen über die Umweltauswirkungen und Umweltvorteile von Produkten und Organisationen erhält. Dadurch bekommt die Öffentlichkeit die Möglichkeit, durchdachte Entscheidungen zu treffen, und die Unternehmen können ihre Kosten senken.

Die Initiative war eine der wichtigsten Maßnahmen, die 2011 im Rahmen der Binnenmarktakte und im Jahr darauf in der Mitteilung zur Modernisierung der Industriepolitik angekündigt wurden. Zudem ist sie integraler Bestandteil des Fahrplans für ein ressour-censchonendes Europa, in dessen Rahmen die Union Maßnahmen zur Sicherstellung grünen Wachstums umsetzt.

Weitere Informationenwww.ec.europa.eu/environment/eussd/smgp/index.htmhttp://ec.europa.eu/environment/eussd/product_footprint.htmhttp://ec.europa.eu/environment/eussd/corporate_footprint.htm

Der Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen ist eine der großen Stärken der EU. Bei umweltfreundli-chen Produkten, für die unterschiedliche nationale Regelungen in Bezug auf die Bewertung ihrer Umwelt-leistung gelten, ist seine Verwirklichung jedoch noch in weiter Ferne. Das Fehlen einheitlicher Verfahren führt zu höheren Kosten für Unternehmen und zu Verwirrung bei den Verbrauchern. Eine Initiative der Kommission bietet eine Lösung an.

Immer mehr Unternehmen und Organisationen möchten die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte und Aktivitäten in den Vor-dergrund stellen. Wenn sie diese in mehreren Mitgliedstaaten verkaufen oder bekannt machen wollen, müssen sie unterschied-liche Umwelt-Gütesiegelsysteme nationaler Behörden oder gro-ßer Einzelhandelsunternehmen anwenden.

Diese praktischen Hindernisse reduzieren die Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Handel mit umweltfreundlichen Waren und haben überdies weitere schädliche Auswirkungen. Hunderte zur Verfügung stehende Umwelt-Gütesiegel und -sys-teme sorgen für Verwirrung und können sogar Misstrauen her-vorrufen und damit die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten senken. Zudem führen sie zu erhöhtem Kosten- und Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die verschiedenen Orga-nisationen Informationen über dasselbe Produkt zur Verfügung stellen müssen.

U M W E L T F R E U N D L I C H E P R O D U K T E

Schaffung des Binnenmarkts für umweltfreundliche Produkte

Freiwillige gesucht

In einer dreijährigen Testphase sollen nun produkt- und sektorspezifische Regeln erar-beitet werden. Die Kommission ruft Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Nichtre-gierungsorganisationen und andere Organisationen innerhalb der EU und darüber hinaus auf, an dem Prozess mitzuwirken, indem sie an der Bewertung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten und Organisationen freiwillig teilnehmen. Die Ergebnisse werden dazu beitragen, die nächste Phase in der Entwicklung des Binnenmarkts für umweltfreundliche Produkte zu bestimmen.

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Schwerpunktbereiche sind das Recycling und die Wiederverwen-dung von Stoffen, Gebäude, der Lebensmittel- und Getränkesektor und andere Innovationen, die zur Bewältigung des Klimawandels beitragen. Im Rahmen der Initiative für eine kohlenstoffarme nach-haltige Industrie kofinanziert die EU beispielsweise sektorspezifi-sche Industrieprojekte, die von Konsortien aus Interessenvertretern der Industrie durchgeführt werden. Die Unterstützung dieser Pro-jekte zielt darauf ab, Hindernisse für die breitere Anwendung von Ökoinnovationen zu beseitigen, die Nachfrage nach ihren Produk-ten zu stärken und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der euro-päischen Unternehmen auf den Weltmärkten zu verbessern.

Über den Europäischen Investitionsfonds unterstützt die Europä-ische Kommission zudem ökoinnovative KMU, die Eigenkapital und eine kleine, aber leistungsfähige Clean-Tech-Risikokapital-gesellschaft benötigen.

Wegweiser für die Zukunft

Ab 2014 wird Horizont 2020 – ein neues Forschungs- und Inno-vationsprogramm, das innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens finanziert wird – die Hauptquelle von EU-Mitteln für Ökoinnovationen darstellen.

Die Kommission plant, ein europäisches Netzwerk von Geldgebern für Ökoinnovationen zu schaffen, die bereit sind, in saubere umweltfreundliche Technologien zu investieren, technische Unter-stützung für KMU bereitzustellen, damit diese bankfähige Projekte entwickeln können, und das überaus erfolgreiche Eigenkapital-Programm unter dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähig-keit und Innovation, das zwischen 2008 und 2013 218 Millionen Euro erhalten hat, zu stärken. Weitere Mittel, zu denen ökoinnova-tive Unternehmen Zugang haben werden, werden über die regio-nalen und sozialen Strukturfonds der EU bereitgestellt.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/environment/eco-innovation/

Im Rahmen des Aktionsplans für Ökoinnovationen wurden zwischen 2008 und 2013 zur Förderung der Entwicklung und Akzeptanz von Innovationen, die der Umwelt zugute kommen und Wachstum und Beschäf-tigung schaffen, 433 Millionen Euro investiert. Im Aktionsplan werden Umwelt und Wirtschaft zusam-mengeführt, um nachhaltige Lösungen für Umwelt-probleme zu schaffen und gleichzeitig der Wirtschaft als Ganzes zu dienen.

Ökoinnovationen sind von entscheidender Bedeutung, wenn die Europäische Union die Entwicklung hin zu einer ressourcenscho-nenden Kreislaufwirtschaft vorantreiben soll. Die Bedeutung der Umweltindustrie wächst rasant. Sie bietet 3,4 Millionen Menschen Arbeit und ihr Jahresumsatz übertrifft den der Stahl-, Automobil- und Pharmaindustrie.

Dennoch schaffen zahlreiche vielversprechende Technologien trotz ihres Umwelt- und Geschäftspotenzials nicht den Übergang vom Versuchsstadium zum Markt. Die Hindernisse reichen von technischen Hemmnissen und den Kosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Prototypen bis hin zu begrenzten Managementkapazitäten. Um ökoinnovativen Unternehmen, ins-besondere KMU, bei der Überwindung dieser Hürden zu helfen, stellt ihnen das Rahmenprogramm der Kommission für Wettbe-werbsfähigkeit und Innovation (CIP) Eigenkapital, Vernetzungs-möglichkeiten und einmalige Zuschüsse für potenziell tragfähige Projekte zur Verfügung.

Verfügbar ist die Finanzierung für Erstanträge und Marktumset-zungsprojekte zur Entwicklung von ökoinnovativen Techniken sowie von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die umwelt-freundlich sind und technischen Erfolg demonstrieren können, aber noch in den Markt vorstoßen müssen. Durchschnittlich generiert ein einziger Euro Zuschuss nach fünf Jahren 29 Euro Bruttoerlös und 46 Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalent).

Ö K O I N N O V A T I O N E N

Förderung von Ökoinnovationen

© Shutterstock

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an der Transformation des ehemaligen Industriegebiets Larivière in einen Ort für soziale Unternehmungen und Solidarität.

Dieser Aspekt der Einbindung wird an der starken Unterstützung durch die Bevölkerung vor Ort deutlich, als diese im Juli vergan-genen Jahres aufgefordert wurde, konkrete Wege zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb und außerhalb der Stadt vorzuschlagen. Die Behörden rechneten mit Vorschlägen für etwa 80 Projekte. Am Ende kamen über 200 zusammen, die Themenbereiche wie Artenvielfalt, Abfallwirtschaft und nach-haltiges Verkehrswesen abdeckten.

Im weiteren Umkreis

Wahrzeichen der „Grünen Hauptstadt Europas“ Nantes ist eine spektakuläre 15 Meter hohe Flugkonstruktion namens Aéroflo-rale II, das Assoziationen zu den futuristischen Ideen des Schrift-stellers Jules Verne weckt, der ein Kind der Stadt ist.

Auf ihrer Reise durch ganz Europa macht die Flugmaschine in Brüssel, Turin, Hamburg und Istanbul halt. Jeder dieser Zielorte bietet Gelegenheit, die in diesem Jahr in Nantes stattfindenden Aktivitäten vorzustellen, und, noch konkreter, den wissenschaft-lichen Fortschritt bei der Energiegewinnung aus Pflanzen zu veranschaulichen.

Nicht nur verbreitet die Aéroflorale II die grüne Botschaft in ganz Europa, sie schafft auch neue Verbindungen zwischen den ver-schiedenen Städten, die sie besucht.

Weitere Informationenwww.europeangreencapital.euhttp://www.nantesgreencapital.fr/en

Die Stadt Nantes ist die erste französische Trägerin des Titels „Grüne Hauptstadt Europas“. Diese Aus-zeichnung ist eine Anerkennung der Bemühungen, den Respekt für die Umwelt mit einer hohen Lebensqua-lität für die Bewohner und der Förderung des lokalen Wirtschaftswachstums zu verknüpfen. Als Trägerin des Titels 2013 nutzt Nantes diese Plattform, um mit gutem Beispiel voranzugehen und die Entwicklung hin zu einem umweltverträglicheren Leben vor Ort und in größerem Maßstab in ganz Europa zu fördern.

Als erste Stadt in der Europäischen Union wird Nantes Gastgebe-rin der internationalen Ecocity-Konferenz sein – ein deutliches Signal dafür, dass die jährliche Verleihung des Titels „Grüne Hauptstadt Europas“ weltweit breitere Anerkennung erfährt.

Die Veranstaltung, die nun zum zehnten Mal stattfindet, wird Experten aus der ganzen Welt zusammenbringen, um zu disku-tieren, wie das menschliche und ökologische Gefüge unserer Städte verbessert werden kann, und ist nur eine von fünf großen internationalen Konferenzen, die im Jahr 2013 in Nantes statt-finden. Dabei werden Themen behandelt wie nachhaltige Mobi-lität, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung, grüne Infrastruktur und die Senkung der Treibhausgasemissionen durch 230 Städte, die den Mexiko-City-Pakt unterzeichnet haben.

Aktivitäten vor Ort

Ein besonders hervorstechendes Merkmal der zahlreichen statt-findenden Aktivitäten ist die soziale Eingliederung. Dies zeigt sich an der Île de Nantes, wo Brachflächen in Erholungsgebiete umge-wandelt wurden, um der Stadt eine grüne Lunge zu geben, und

N A N T E S

Nantes geht neue Wege

Wichtige Termine in Nantes22.-25. Mai 5. Internationales Menschenrechtsforum14. Juni Feierlichkeiten zur Verleihung des Titels „Grüne Hauptstadt Europas 2015“9.-13. September Weltkongress für grüne Infrastruktur25.-27. September Ecocity 2013 – Weltgipfel zur nachhaltigen Stadtentwicklung28. September 3. Gipfel der Unterzeichnerstaaten des Mexiko-City-Paktes

© Em

manuel Bourgeau

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Nächste Schritte

Aus technischer und technologischer Sicht ist die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Informationen relativ ein-fach. In der Praxis können jedoch institutionelle, finanzielle, admi-nistrative, gesetzliche und verhaltensbedingte Hindernisse bestehen, die beseitigt werden müssen, damit das System es den Benutzern ermöglicht, die riesige Menge an verfügbaren Infor-mationen zu verarbeiten.

Horizont 2020, das neue EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbs-fähigkeit und Innovation, das auch auf politische Unterstützung ausgerichtet ist, stellt ein Mittel zur Erhöhung des Informations-flusses im Bereich Umwelt zur Verfügung. Ein weiteres ist die Digi-tale Agenda für Europa der EU. Die nationalen Regierungen haben die wichtigen Beiträge, die das SEIS leisten kann, anerkannt. Im Dezember 2010 forderten sie die Ausarbeitung eines konkreten Umsetzungsplans, in dem die von den verschiedenen beteiligten Parteien zu ergreifenden Maßnahmen niedergelegt sind.

Daraufhin arbeitete die Kommission Anfang Januar ein Arbeits-papier der Kommissionsdienststellen aus. In diesem wurden meh-rere Unzulänglichkeiten wie der Mangel an vergleichbaren nationalen Daten, Unterschiede bei der Ausführlichkeit der bereit-gestellten Daten und benutzerunfreundliche Verfahren ermittelt.

Zur Beseitigung dieser Mängel werden in dem Papier eine Hand-voll Prioritäten festgelegt. Diese würden die Anforderungen an die Berichterstattung straffen, die Überwachung der Umsetzung von Umweltvorschriften stärken, den öffentlichen Zugang zu Daten verbessern und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erfassung und Verbreitung von Informationen fördern.

Weitere Informationenwww.ec.europa.eu/environment/seis

Das Gemeinsame Umweltinformationssystem der EU (SEIS) spielt eine wesentliche Rolle bei der Stärkung der Wissensgrundlage der EU-Umweltpolitik. Es legt Grundsätze für die Erstellung und gemeinsame Nut-zung von Daten fest und beseitigt Hürden, die den Zugang zu den verfügbaren Informationen behindern. Es wird ständig weiterentwickelt, und in einem aktu-ellen Kommissionspapier wird aufgezeigt, wie es auf eine neue Stufe gehoben werden kann.

Die Bewältigung der zahlreichen umweltpolitischen Herausfor-derungen von heute setzt eine sorgfältige Prüfung von Informa-tionen aus einer Vielzahl von Bereichen und Quellen voraus. Dies gilt sowohl für Katastrophenfälle wie Brände und Überschwem-mungen als auch für die tägliche Wasserbewirtschaftung und die Sicherung der Luftqualität.

SEIS, das seit 2008 betrieben wird, stärkt als eine von drei Ini-tiativen – die anderen sind INSPIRE und Copernicus – das Umweltwissen der EU und setzt damit eine der im Rahmen des Umweltaktionsprogramms der EU vorgeschlagenen neun Prio-ritäten um.

Der Schwerpunkt des Systems liegt auf der gesamten Informa-tionskette im Umweltbereich, von der Datenerfassung bis zur Verbreitung. Es basiert auf dem Grundsatz, dass zuverlässige und wissenschaftlich geprüfte Informationen an der Quelle blei-ben und aktualisiert werden. Es stellt Leitlinien für vorgelagerte Anbieter von Informationen zur Verfügung, während durch unterschiedliche Einstiegspunkte sichergestellt wird, dass es nachgelagert für jedermann, von politischen Entscheidungsträ-gern und Unternehmen bis zu Wissenschaftlern und der allge-meinen Öffentlichkeit, zugänglich ist.

SEIS ist so ausgelegt, dass es rechtzeitig zuverlässige und ver-gleichbare Umweltinformationen bereitstellt, die in eine Vielzahl von europäischen Politiken einfließen können. Darunter sind Poli-tiken im Zusammenhang mit der Agenda für Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum auf dem Weg zu einer grünen Kreislauf-wirtschaft für die EU.

S E I S

SEIS: Unterstützung einer evidenzbasierten Umweltpolitik

© Shutterstock

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Die Kommission fordert die chemische Industrie auf, die Qua-lität der Registrierungsdossiers zu verbessern und sicherzu-stellen, dass sie rasch aktualisiert werden. Sie ermittelte die Notwendigkeit, die Nutzung von Sicherheitsdatenblättern zu verbessern, und fordert die Chemikalienagentur und die nati-onalen Behörden auf, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Einhaltung der Informationsanforderungen für die Dossiers durch die Unternehmen zu intensivieren.

Die Kommission reagierte schnell auf die in der Überprüfung gegebene Empfehlung, die finanzielle Belastung und den Verwaltungsaufwand für KMU, die infolge der Umsetzung von REACH entstanden sind, zu reduzieren. Binnen sechs Wochen nach Veröffentlichung des Berichts senkte sie die Gebühren für Standardregistrierungen um 35 % bis 95 % und die Kosten der Zulassungsanträge um 25 % bis 90 %, je nach Größe des Unternehmens.

Darüber hinaus werden Anstrengungen unternommen, mit der Unterstützung von EU-Forschungsmitteln in Höhe von 330 Millionen Euro seit 2007, um Alternativen zu Tierversu-chen zu entwickeln.

Ausblick

Auf längere Sicht entwickelt die Kommission einen Fahrplan für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), wie z. B. krebser-regende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Nachdem im vergangenen Dezember 138 solcher Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen wurden – die erste Phase des Zulassungsverfahrens –, möchte sie sie nunmehr erweitern und bis 2020 alle bekannten SVHC aufnehmen. Im Fahrplan ist geregelt, wie dieser Anspruch erreicht werden kann.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/review_ 2012_en.htm

Die europäischen Rechtsvorschriften, die vor sechs Jah-ren in Kraft getreten sind, haben die Verwendung von Chemikalien in der Europäischen Union einem Kommis-sionsbericht zufolge deutlich sicherer gemacht. Wenn-gleich darauf hingewiesen wird, dass bei der Umsetzung der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschrän-kung chemischer Stoffe (REACH) weitere Verbesserun-gen möglich sind, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass an den wichtigsten Bestimmungen gegenwärtig keine Änderungen vorgenommen werden müssen.

REACH leistet einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Ver-ständnis der in der Europäischen Union vertriebenen chemischen Stoffe, da Hersteller und Importeure Sicherheitsinformationen über ihre verschiedenen chemischen Stoffe und ihre Verwendung bereitstellen. Dies wiederum führt zu gezielteren Maßnahmen des Risikomanagements. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung ist wahrscheinlich, da die Industrie an Alternativstoffen als Ersatz für besonders besorgniserregende Stoffe arbeitet.

Zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der menschli-chen Gesundheit verpflichtet REACH Unternehmen, der Europäi-schen Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen. Zu Jahresbeginn waren 30 601 Dateien mit Beschreibungen der Verwendung und der Eigenschaften von 7 884 chemischen Stoffen registriert.

Diese Zahlen liegen inzwischen noch höher, da die Unternehmen bis spätestens am 31. Mai alle stufenweise hergestellten oder importierten Stoffe ab einer Menge von 100 Tonnen pro Jahr regis-trieren mussten.

Empfehlungen

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass es fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung für eine Quantifizie-rung der Vorteile noch zu früh ist, obwohl die Tendenz eindeutig positiv ist. Dennoch bestehe Spielraum für Verbesserungen.

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REACH-Regeln mit spürbaren Auswirkungen

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Grenzkontrollen, die für eingeführte lebende Tiere und Pflanzen bereits bestehen, zu verhindern.

Wenn präventive Maßnahmen versagen, würde ein Frühwarnsys-tem nationalen Behörden sofortiges Handeln ermöglichen. Als drit-ter Weg ist ein wirksameres und stärker koordiniertes Management bereits vorhandener Gefahren hervorzuheben.

Es muss etwas unternommen werden, um die Einschleppungs-wege invasiver gebietsfremder Arten zu kontrollieren. Der Vor-schlag sieht die schrittweise Einführung von Maßnahmen auf der Grundlage von Notwendigkeiten und Erfahrung vor.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/index_en.htm

Gebietsfremde invasive Arten sind eine der wichtigs-ten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt, die Schädigung der Schutzfunktion von Ökosystemen und die Bedrohung empfindlicher Ökosysteme wie Inseln. Sie können sich ferner negativ auf die mensch-liche Gesundheit und die Wirtschaft auswirken. Um die von ihnen verursachten Schäden zu vermeiden und zu bekämpfen, hat die Kommission Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um ein koordiniertes Vorgehen natio-naler Behörden in ganz Europa zu gewährleisten.

In Europa sind etwa 12 000 gebietsfremde Arten angesiedelt, von denen 10 bis 15 % als invasiv gelten. Ihre Zahl hat sich infolge der Zunahme der Reise- und Handelstätigkeit rund um den Globus erhöht. Auch der Klimawandel kann gebietsfremden Arten neue Möglichkeiten eröffnen, sich zu vermehren und inva-siv zu werden und dadurch Umweltschäden zu verursachen, die über Generationen andauern können.

Das Problem nimmt nicht nur zu, es ist auch kostspielig. Die jähr-lichen Verluste, die in Australien, Brasilien, Indien, Südafrika, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von invasiven gebietsfremden Arten verursacht werden, werden auf etwa 300 Mrd. US-Dollar pro Jahr geschätzt. Allein in Europa belaufen sich die wirtschaftlichen Kosten dieser Invasionen Berechnungen zufolge auf mindestens 12 Milliarden Euro pro Jahr.

Initiative ergreifen

Die Notwendigkeit der Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten gehört zu den sechs Prioritäten der vor zwei Jahren verab-schiedeten EU-2020-Strategie für biologische Vielfalt. Der Entwurf der neuen Rechtsvorschriften setzt diese Ziele in die Praxis um.

Da invasive gebietsfremde Arten nicht vor Grenzen haltmachen, hält die Kommission ein koordiniertes Vorgehen für erforderlich, das im Einklang mit internationalen Verpflichtungen steht und Ländern Flexibilität im Hinblick auf ihre besonderen Umstände einräumt. Es müssen gemeinsame Prioritäten festgelegt werden. Angesichts der Tatsache, dass es in Europa mehrere Hundert die-ser Arten gibt, wird die Aufmerksamkeit auf die schädlichsten unter ihnen gelenkt.

Prävention ist die erste Verteidigungslinie – ein Ansatz, der auch in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada und Neuseeland umgesetzt wird. Der Vorschlag sieht ein Verbot der schädlichsten Arten vor. Die Mitgliedstaaten wären dafür verantwortlich, ihre Einschleppung in EU-Gebiet durch verstärkte Nutzung von

I N V A S I V E G E B I E T S F R E M D E A R T E N

Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten

Was ist eine gebietsfremde Art?

Eine invasive Art ist ein Organismus, der durch mensch-liche Tätigkeiten entweder direkt oder indirekt, absicht-lich oder versehentlich außerhalb seines früheren oder aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiets eingeschleppt wird. Die Arten, die negative Auswirkungen auf die biolo-gische Vielfalt, die Sozioökonomie oder die menschliche Gesundheit haben, gelten als invasiv. Der japanische Staudenknöterich beispielsweise, der im 19. Jahrhundert als Zierpflanze aus Asien eingeführt wurde, hat sich seit-her in der europäischen Naturlandschaft ausgebreitet.

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Beiträge von Interessenvertretern und die Ergebnisse zweier Konsultationssitzungen, die Anfang des Jahres abgehalten wurden, werden zur Gestaltung der Strukturreformagenda beitragen.

Die Europäische Kommission hat eine zweistufige Stra-tegie zur Reform des Emissionshandelssystems (ETS) der Gemeinschaft vorgestellt. Diese sieht vor, den infolge der Wirtschaftskrise wachsenden Überschuss an Emissionsberechtigungen durch einige kurzfristige Maßnahmen zu bekämpfen und Diskussionen über län-gerfristige strukturelle Veränderungen anzustoßen.

Das ETS ist 2013 in seine dritte Phase eingetreten und deckt nun etwa die Hälfte aller Treibhausgasemissionen in der EU ab. Allerdings hat es aufgrund der Abschwächung der Wirt-schaftstätigkeit einen großen Überschuss aus der vorherigen Phase geerbt, und es ist damit zu rechnen, dass dieser sich in den nächsten zwei Jahren weiter erhöhen wird.

Als kurzfristige Maßnahme zur Korrektur des Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Kohlenstoffmarkt hat die Kommission vorgeschlagen, die Versteigerung von 900 Millio-nen Berechtigungen von 2013-2015 auf 2019-2020, wenn ein Anziehen der Nachfrage erwartet wird, zu verschieben.

Allerdings sind weitere Maßnahmen erforderlich, da ein erhebli-cher struktureller Überschuss an Berechtigungen in der dritten Phase wahrscheinlich ist. Dies hätte Auswirkungen auf das ord-nungsgemäße Funktionieren des Kohlenstoffmarktes und könnte die Fähigkeit des ETS zur Erreichung ehrgeizigerer Emissionsziele nach 2020 schwächen.

Ehrgeizigere Reformen

Um dieses strukturelle Problem zu beheben, holt die Kommis-sion externe Meinungen zu sechs möglichen Optionen zur Bekämpfung des Überschusses ein, die sie in ihrem ersten Bericht über den Zustand des europäischen Emissionshandels vom November 2012 vorstellte.

Die erste würde das EU-Emissionsminderungsziel für Treibh-ausgase für 2020 von 20 % auf 30 % erhöhen – ein Verspre-chen, das die EU bereits unter der Voraussetzung gegeben hat, dass ihre internationalen Partner ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels verstärken.

Zwei weitere Optionen sehen die dauerhafte Herausnahme einer Anzahl von Emissionsberechtigungen bzw. eine stärkere jährliche Reduzierung der verfügbaren Berechtigungen vor. Des Weiteren könnte erwogen werden, mehr Industriezweige in das System aufzunehmen oder den Zugang zu internationalen Gut-schriften, die derzeit als Ersatz für die ETS-Berechtigungen zugelassen sind, zu beschränken.

Eine sechste, komplexere Möglichkeit wäre der Versuch, den Markt durch die Festlegung eines Mindestpreises für Kohlen-stoff oder die Nutzung einer Sonderreserve zur Regulierung der Anzahl verfügbarer Berechtigungen zu beeinflussen.

Beiträge von Interessenvertretern und die Ergebnisse zweier Konsultationssitzungen, die Anfang des Jahres abgehalten wur-den, werden zur Gestaltung der Strukturreformagenda beitra-gen. Dieses Vorgehen findet zur gleichen Zeit statt wie die Überlegungen zur künftigen 2030-Strategie (siehe folgenden Artikel), die das Mittel zur Umsetzung gewählter längerfristiger Optionen darstellen könnte.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_en.htm

K O H L E N S T O F F M A R K T

Zweistufiger Ansatz zur Stabilisie-rung des Kohlenstoffmarktes

NER300

Dieses Programm finanziert Demonstrationsprojekte für innovative Technologien für erneu-erbare Energien (RES) und die umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 (CCS). Eine erste Mittelvergabe von über 1,2 Milliarden Euro für 23 RES-Projekte erfolgte im Dezember 2012. Ein zweiter Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen erfolgte im April 2013. Der Name des Programms leitet sich von dem Verkauf von 300 Millionen Emis-sionsberechtigungen aus der Reserve für neue Marktteilnehmer (NER) ab.

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Die EU macht bereits gute Fortschritte, um die energie- und klimapolitischen Ziele, die sie sich für 2020 gesetzt hat, zu erreichen. Nun ist es an der Zeit, den Blick wei-ter in die Zukunft zu richten. Die Kommission hat den Prozess mit der Veröffentlichung eines Grünbuchs ein-geleitet, um eine breite Debatte über das Rahmenwerk anzustoßen, das die Energie- und Klimapolitik bis 2030 steuern soll.

Erfolgreiche Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Sicherstellung einer sicheren und nachhaltigen Energiever-sorgung erfordern langfristige Planung. Für die betroffenen Sek-toren ist sie von entscheidender Bedeutung, da die in den kommenden Jahren zu entwickelnde Infrastruktur aufgrund der langen Investitionszyklen noch im Jahr 2030 bestehen wird.

Das Bestehen klarer Ziele für 2030 zur Verwirklichung einer koh-lenstoffarmen Wirtschaft dürfte eine höhere Nachfrage nach neuen Technologien schaffen und Forschung, Entwicklung sowie Innovation vorantreiben, von denen neue Beschäftigungs- und Wachstumschancen ausgehen können. Diese Entwicklung wird die Abhängigkeit Europas von ausländischen fossilen Brennstof-fen reduzieren, seine Importrechnung senken und die Sicherheit der Energieversorgung verbessern. Es gibt auch übergeordnete internationale Gründe für die EU, eine rasche Einigung über die längerfristige Strategie zu erreichen. Ein globales Abkommen über Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels soll bis Ende 2015 verabschiedet werden. Damit die EU die ehrgeizigen Zielsetzungen dieses Abkommens mitgestalten kann, muss sie im Vorfeld ihre eigene klare Verhandlungsposition festlegen.

Zu behandelnde Themen

Längerfristig sollen die Industrieländer nach dem Willen der EU die Treibhausgasemissionen gemäß dem international vereinbarten Ziel, den Anstieg der Erderwärmung auf weniger als 2°C zu begren-zen, bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber dem Stand von 1990 verringern. Nach dem Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirt-schaft, den die Kommission vor zwei Jahren veröffentlicht hat, ist eine 40-prozentige Reduktion der Emissionen in der EU bis zum Jahr 2030 notwendig, um dieses langfristige Ziel zu erreichen.

In dem Konsultationspapier werden mehrere Fragen aufgeworfen. Gestützt auf die grundsätzlich erfolgreiche Strategie der Festset-zung verschiedener Klima- und Energieziele bis 2020 wird erörtert, wie diese für das Jahr 2030 übernommen werden könnten und welche politischen Maßnahmen nötig sind, um sie zu verwirklichen. Es verweist auf den Zusammenhang zwischen Veränderungen im Energiesektor und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie auf die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verwirklichung der überge-ordneten Ziele zu berücksichtigen.

Im Grünbuch wird festgestellt, dass die künftigen Rahmenbedin-gungen die bedeutenden Veränderungen, die seit der Vereinbarung der aktuellen 2020-Strategie im Jahr 2008/2009 stattgefunden haben, widerspiegeln müssen. Dazu gehört die Wirtschafts- und Finanzkrise, die zur Belastung der nationalen Haushalte geführt hat. Positiv ist zu vermelden, dass der technologische Fortschritt neue Formen der Energiegewinnung möglich und erschwinglich macht. In der Zwischenzeit befinden sich die globalen Energie-märkte im Wandel, und die EU-Partner zeigen unterschiedlichen Ehrgeiz bei der Bekämpfung der Erderwärmung.

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 2. Juli. Ihre Ergebnisse werden den Rahmen für 2030, den die Kommission bis Ende des Jahres vorlegen will, mitgestalten.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/energy/green_paper_2030_en.htm

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Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030

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Die Klimakonferenz von Doha im vergangenen Dezem-ber verlieh der Kampagne gegen die Erderwärmung neuen Schwung und ließ sie durch die Festlegung eines genauen Zeitplans für weitere ehrgeizige Maßnahmen in eine neue Phase eintreten. Die Europäische Kom-mission bemüht sich derzeit intensiv darum sicherzu-stellen, dass die eingegangenen Verpflichtungen in der Praxis eingehalten werden.

Die UN-Klimakonferenz machte den Weg frei für die Arbeit an zwei Fronten. Die Arbeit an der ersten Front berücksichtigt die Notwendigkeit ehrgeizigerer internationaler Anstrengungen bis 2020 zur Schließung der Lücke zwischen den derzeitigen Emis-sionsreduktionszusagen und dem, was nötig ist, um die Erder-wärmung unter der Schwelle von zwei Grad Celsius, über die hinaus sich die Auswirkungen des Klimawandels drastisch ver-schlimmern werden, zu halten.

Nach der letzten Analyse des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und der Weltbank steigen die Treibhausgasemissionen weiter an, und wenn die Welt ihre Anstrengungen nicht intensi-viert und ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels nicht umgehend beschleunigt, könnten steigende Emissionen bis zum Ende dieses Jahrhunderts zu einer Temperaturerhöhung von über vier Grad Celsius führen.

Die Arbeit an der zweiten Front verpflichtet die Regierungen weltweit zur Unterzeichnung eines neuen globalen Klimaschutz-abkommens bis 2015, das 2020 in Kraft treten würde. Um der Arbeit an beiden Fronten politische Impulse zu verleihen, bekun-dete der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon

seine Absicht, im kommenden Jahr ein Gipfeltreffen der Regie-rungschefs zum Klimawandel einzuberufen.

Kurzfristig billigte die Konferenz von Doha die zweite Phase des Kyoto-Protokolls. Diese begann am 1. Januar 2013 und läuft über acht Jahre, um sicherzustellen, dass zwischen ihrem Ende und dem Inkrafttreten eines neuen internationalen Abkommens im Jahr 2020 keine Lücke entsteht.

Sicherstellung der Umsetzung

Für die zweite Kyoto-Periode hat die EU eine Emissionsredukti-onsverpflichtung entsprechend ihrem Binnenziel von 20 % bis 2020 im Vergleich zu dem Niveau von 1990 vereinbart, wobei sie die Möglichkeit vorgesehen hat, diese Verpflichtung auf 30 % zu erhöhen, wenn andere Parteien vergleichbare Anstren-gungen unternehmen.

Insgesamt wurden von rund 60 Ländern Zusagen gemacht. Die EU, die einerseits ihre eigenen Maßnahmen z. B. in Bezug auf die Senkung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen verab-schiedet, versucht nun gemeinsam mit ihren internationalen Partnern sicherzustellen, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang umgesetzt werden. Unterstrichen wird diese Botschaft beim Doha-Folgetreffen in Warschau, das noch in diesem Jahr stattfindet, und 2014, wenn Anstrengungen unternommen wer-den, um die Ziele aller an der zweiten Kyoto-Periode beteiligten Länder höher zu stecken.

Die Tatsache, dass in dieser zweiten Periode nur Industrieländer tätig werden müssen und dass viele Länder – allen voran die Vereinigten Staaten, Russland, Kanada, Japan und Neuseeland – nicht teilnehmen, bedeutet jedoch, dass das Kyoto-Protokoll nur auf 14 % der weltweiten Emissionen Anwendung findet. Aus die-sem Grund misst die EU dem neuen Abkommen, das sicherstel-len soll, dass alle großen Volkswirtschaften einen gerechten Beitrag zur Erreichung des übergeordneten Ziels leisten, große Bedeutung bei.

Die Kommission führt derzeit mit einer Reihe von interessierten Parteien Beratungen in Bezug auf den Inhalt des neuen Abkom-mens, bei dem auf ein weitaus breiteres Spektrum an wissen-schaftlichen Daten zurückgegriffen werden kann als dies bei dem Vorgängerabkommen von Kyoto der Fall war.

Weitere Informationenhttp://ec.europa.eu/clima/news/articles/news_ 2013032601_en.htm

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Intensivierung der Klimaschutzmaßnahmen

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N E U V E R Ö F F E N T L I C H U N G E N

Nantes, European Green Capital 2013 (Nantes, Grüne Hauptstadt Europas 2013) Dieses ansprechend gestaltete Buch bietet wertvolle Informati-onen über die zahlreichen ökologischen Errungenschaften der Stadt Nantes, für die sie mit dem diesjährigen Titel „Grüne Haupt-stadt Europas“ ausgezeichnet wurde. Es veranschaulicht insbe-sondere die Erfolge bei der Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner, beschreibt die einzelnen Aktivitäten, die während des ganzen Jahres stattfinden, und stößt eine breitere Debatte über die Metropole der Zukunft an.Erhältlich in französischer und englischer Sprache.http://bookshop.europa.eu/de/nantes-pbKH3012626/

LIFE’s Blueprint for water resources (LIFE-Blaupause für Wasserressourcen)Für die Europäische Kommission war Wasser das Umwelt-Thema des Jahres 2012. Diese Publikation bietet eine Blau-pause für die Praxis und erklärt, wie der projektbasierte Ansatz des LIFE-Programms der EU die politischen Maßnahmen, die ergriffen wurden, unterstützt hat. Die Projekte betreffen wich-tige wasserbezogene Themen wie die Qualität und Quantität von Grund- und Oberflächenwasser und die Förderung natürli-cher Wasserrückhaltungsmaßnahmen.Erhältlich in englischer Sprache.http://bookshop.europa.eu/de/life-s-blueprint-for-water-resources-pbKHAJ12004/

The economic benefits of the Natura 2000 networkDer wirtschaftliche Wohlstand und das Wohlergehen der EU beruht auf ihrem natürlichen Kapital. Dazu gehören natürliche Ökosys-teme, die wesentliche Güter und Dienstleistungen verfügbar machen. Diese Studie liefert eine erste Bewertung der Vorteile des Netzes Natura 2000 – ein Gebiet von hoher biologischer Vielfalt. Investitionen in Natura 2000 schützen den Eigenwert der Natur und bieten für Gesellschaft und Wirtschaft zahlreiche Vorteile.Erhältlich in englischer Sprache.http://bookshop.europa.eu/de/the-economic-benefits-of-the-natura-2000-network-pbKH3012137/

Das Emissionshandelssystem der EU (EU ETS)Das ETS ist ein Grundpfeiler des Bestrebens der Europäischen Union, von Menschen verursachte Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Informationsblatt erklärt in einer klaren Spra-che, wie es in der Praxis funktioniert.Erhältlich in englischer, französischer, deutscher, spanischer und polnischer Sprache.http://bookshop.europa.eu/de/the-eu-emissions-trading-system-eu-ets--pbML3012162/

A G E N D A

Feierlichkeiten zur Verleihung des Titels „Grüne Hauptstadt Europas“14. Juni, NantesNach der Hälfte des Zeitraums, in dem Nantes die diesjährige Trägerin des Titels „Grüne Hauptstadt Europas“ ist, wird im Rahmen der Feierlichkeiten der neue Inhaber dieses prestigeträch-tigen Titels für das Jahr 2015 bekannt gegeben.www.europeangreencapital.euwww.nantesgreencapital.fr/en

Tagung des Rates der EU-Umwelt-minister18. Juni, LuxemburgDie Umweltminister halten ihre ordent-liche Sommertagung im Großherzog-tum ab. Auf der Tagesordnung werden Schlussfolgerungen zur Anpassung an den Klimawandel und die Nachberei-tung von Rio+20 stehen.www.consilium.europa.eu

5. Europäische Flussrenaturierungs-konferenz11-13. September, WienFlüsse und das Wasser, das sie enthal-ten, sind die Lebensadern der europäi-schen Landschaft, die jedoch geschützt und renaturiert werden müssen. Diese Veranstaltung bietet Gelegenheit, sich über Erfolge und Herausforderungen bei der Flussrenaturierung auszutau-schen und an der Wiederbelebung der Flüsse in Europa mitzuwirken.www.ecrr.org

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)16.-27. September, NamibiaDurch die Schädigung von Böden entstehen der internationalen Gemeinschaft Kosten in Höhe von 490 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Die Konferenz der Vertragsparteien (COP 11) wird die nächste Sitzung sein, um die Herausforderung anzugehen.www.unccd.int

20. EFI-Jahreskonferenz23.-27. September, NancyThema ist „Unsere Wälder im 21. Jahrhundert – bereit für Risiken und Chancen?“ Nach der Hauptkonfe-renz am 25. September finden ver-schiedene Nebenveranstaltungen statt.www.eficent.efi.int/portal/home

Wenn nicht anders angegeben, sind die Publikationen kostenlos erhältlich beim EU-Bookshop unter http://bookshop.europa.eu

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K U R Z I N F O S

Neuer Schutz für fünf HaifischartenDie Europäische Kommission hat die Entscheidung im Rahmen des Washingtoner Artenschutz-übereinkommens (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen – CITES), fünf Haifischarten, die durch nicht nachhaltigen inter-nationalen Handel bedroht sind, zusätzlichen Schutz zu gewähren, nachdrücklich begrüßt.Bei den fünf Arten handelt es sich um den Langflossen-Hai, den Indopazifischen Hammerhai, den Großen Hammerhai, den Glatten Hammerhai und den Heringshai. Sie verzeichnen in allen Weltmeeren einen alarmierenden Rückgang, dürfen aber von nun an nur noch mit CITES-Geneh-migungen gehandelt werden. Außerdem sind Nachweise erforderlich, dass sie nachhaltig und legal gefangen werden.Die Maßnahmen stellen einen Meilenstein beim weitweiten Schutz der Meeresressourcen dar. Sie ergänzen die von regionalen Fischereibehörden bereits verabschiedeten Maßnahmen und die neuen EU-Vorschriften für ein vollständiges Verbot des so genannten Haifisch-„Finnings“ auf See.www.cites.org

Neue Holzverordnung tritt in KraftAnfang März sind die Rechtsvorschriften zum Verbot des Verkaufs von illegal geschlagenem Holz in der EU in Kraft getreten. Sie sollen den illegalen Holzeinschlag weltweit bekämpfen und decken sowohl importiertes als auch im Inland hergestelltes Holz sowie eine Reihe von Erzeugnissen von Papier und Zellstoff bis zu Massivholz und Bodenbrettern ab.Bei erstmaligem Inverkehrbringen von Holzerzeugnissen in der EU müssen die Verkäufer die Sorgfaltspflichtregelung („Due Diligence“) anwenden, um sicherzustellen, dass das Holz, mit dem sie handeln, legal ist. Zu diesem Zweck müssen sie eine Risikobeurteilung durchführen, um die Gefahr des Handels mit illegal geschlagenem Holz zu minimieren. Händler, die auf dem Markt bereits erhältliches Holz kaufen oder verkaufen, müssen angemessene Aufzeich-nungen führen, so dass das Holz, mit dem sie handeln, leicht zurückverfolgt werden kann.Illegaler Holzeinschlag kann zu Entwaldung und zum Klimawandel führen, die Existenz-grundlage der gesetzeskonformen Akteure bedrohen und Quelle für Konflikte um Land und Ressourcen sein. Die Vereinigten Staaten und Australien haben ähnliche Initiativen ergriffen.http://ec.europa.eu/environment/eutr2013/

Suche nach den besten KlimaschutzlösungenIm Rahmen ihrer Klimaschutzkampagne „Deine Welt. Dein Klima“ hat die Kommission einen speziellen Wettbewerb für niedrige Kohlenstoffemissionen gestartet. Im Rahmen des Wettbe-werbs „Deine Welt. Dein Klima“ wurden Einzelpersonen und Organisationen mit Sitz in der EU aufgefordert, phantasievolle Projekte einzureichen, die dazu beitragen, die Treibhausgasemis-sionen zu reduzieren.Die nominierten Projekte sind auf der Kampagnen-Website aufgeführt, wo im Mai und Juni die Besucher der Website für diejenigen stimmen können, die ihrer Ansicht nach am kreativsten sind. Aus den zehn beliebtesten Projekten wählt eine internationale Jury bei der Sustainia-Preis-verleihung im Oktober in Kopenhagen die drei Gewinner aus.Die Kampagne legt einen besonderen Schwerpunkt auf fünf Länder – Bulgarien, Italien, Litauen, Polen und Portugal –, wo die Projekte der nationalen Gewinner im Herbst dieses Jahres in gro-ßen Plakat-Kampagnen vorgestellt werden.http://world-you-like.europa.eu/de/https://www.facebook.com/EUClimateActionhttps://twitter.com/EUClimateAction#worldulike

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