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Umweltbericht zum Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016/2017 Hamburg, 09. Juni 2017

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Umweltbericht zum Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016/2017 Hamburg, 09. Juni 2017

Inhalt I

Inhalt

1 Einleitung ........................................................................................................................... 1

1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Umweltprüfung ............................................ 1

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bundesfachplan Offshore ................................................................................................................................. 1

1.3 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen .................................. 2

1.4 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes ........................ 3

1.4.1 Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz ............... 3 1.4.2 Meeresumweltschutz auf EU-Ebene ......................................................................... 4 1.4.3 Umwelt- und Naturschutzvorgaben auf nationaler Ebene ......................................... 5 1.4.4 Energie- und Klimaschutzziele der Bundesregierung ................................................ 5 1.4.5 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes ...................................................... 6

2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands ................................................. 8

2.1 Boden (Sediment)....................................................................................................... 9

2.1.1 Geomorphologie ....................................................................................................... 9 2.1.2 Sedimentverteilung auf dem Meeresboden ............................................................... 9 2.1.3 Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds ...................................... 10 2.1.4 Schadstoffverteilung im Sediment ........................................................................... 11 2.1.5 Zustandseinschätzung .............................................................................................. 13

2.2 Wasser ...................................................................................................................... 14

2.2.1 Strömungen ............................................................................................................ 14 2.2.2 Seegang ................................................................................................................. 15 2.2.3 Temperatur, Salzgehalt und saisonale Schichtung ................................................. 16 2.2.4 Fronten ................................................................................................................... 18 2.2.5 Schwebstoffe und Trübung ..................................................................................... 19 2.2.6 Zustandseinschätzung hinsichtlich der Nähr- und Schadstoffverteilung .................. 20

2.3 Plankton .................................................................................................................... 22

2.3.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Phytoplankton .......................... 22 2.3.2 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Zooplankton ............................. 23 2.3.3 Zustandseinschätzung des Plankton....................................................................... 25

2.4 Biotoptypen .............................................................................................................. 27

2.5 Benthos ..................................................................................................................... 32

2.5.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ........................................................ 33 2.5.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Benthos ................................................... 41

2.6 Fische........................................................................................................................ 42

2.6.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ........................................................ 44 2.6.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Fische ..................................................... 50

2.7 Marine Säuger .......................................................................................................... 54

2.7.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität ........................................................ 54 2.7.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes marine Säugetiere ................................... 60

2.8 Rast- und Zugvögel .................................................................................................. 64

2.8.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von See- und Rastvögeln ............... 64 2.8.2 Zustandseinschätzung der See- und Rastvögel ...................................................... 73 2.8.3 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von Zugvögeln................................ 77 2.8.4 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Zugvögel ................................................. 82

2.9 Fledermäuse und Fledermauszug ........................................................................... 84

II Inhalt

2.10 Biologische Vielfalt ................................................................................................... 85

2.11 Luft ............................................................................................................................. 86

2.12 Klima .......................................................................................................................... 86

2.13 Landschaftsbild ........................................................................................................ 87

2.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) ............................................................. 87

2.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................ 87

2.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................................... 87

3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans ................................ 90

3.1 Boden ........................................................................................................................ 91

3.2 Wasser ....................................................................................................................... 91

3.3 Plankton .................................................................................................................... 92

3.4 Biotoptypen ............................................................................................................... 92

3.5 Benthos ..................................................................................................................... 93

3.6 Fische ........................................................................................................................ 93

3.7 Marine Säuger ........................................................................................................... 94

3.8 Rast- und Zugvögel .................................................................................................. 94

3.9 Fledermäuse und Fledermauszug ........................................................................... 95

3.10 Biologische Vielfalt ................................................................................................... 95

3.11 Luft ............................................................................................................................. 95

3.12 Klima .......................................................................................................................... 96

3.13 Landschaftsbild ........................................................................................................ 96

3.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) ............................................................. 97

3.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................ 97

3.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................................... 97

4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ........................ 98

4.1 Konverterplattformen ............................................................................................... 99

4.1.1 Boden ....................................................................................................................100 4.1.2 Benthos .................................................................................................................101 4.1.3 Biotoptypen ...........................................................................................................103 4.1.4 Fische ...................................................................................................................103 4.1.5 Marine Säuger .......................................................................................................105 4.1.6 Rast- und Zugvögel ...............................................................................................109 4.1.7 Fledermäuse und Fledermauszug .........................................................................111 4.1.8 Klima .....................................................................................................................112

4.2 Seekabelsysteme zur Energieübertragung ........................................................... 112

4.2.1 Boden ....................................................................................................................114 4.2.2 Benthos .................................................................................................................116 4.2.3 Biotoptypen ...........................................................................................................118 4.2.4 Fische ...................................................................................................................119 4.2.5 Marine Säuger .......................................................................................................120

Inhalt III

4.2.6 Rast- und Zugvögel .............................................................................................. 120 4.3 Wechselwirkungen ................................................................................................. 121

4.4 Kumulative Effekte ................................................................................................. 122

4.4.1 Boden, Benthos und Biotoptypen .......................................................................... 123 4.4.2 Marine Säuger ...................................................................................................... 125 4.4.3 See- und Rastvögel .............................................................................................. 125 4.4.4 Zugvögel ............................................................................................................... 127

4.5 Grenzüberschreitende Auswirkungen .................................................................. 129

4.6 Gesamtplanbewertung ........................................................................................... 130

5 Artenschutzrechtliche Prüfung .................................................................................... 131

5.1 Marine Säuger ........................................................................................................ 131

5.1.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) ............................ 131 5.1.2 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) ...................................................... 132

5.2 Avifauna (Rast- und Zugvögel) .............................................................................. 133

5.2.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) ............................ 134 5.2.2 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung streng geschützter Arten und der europäischen Vogelarten) ............................................................................................... 134

5.3 Fledermäuse ........................................................................................................... 135

5.3.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG .................................................................. 135

6 FFH-Verträglichkeitsprüfung ........................................................................................ 136

6.1 Rechtsgrundlage .................................................................................................... 136

6.2 Schutz- und Erhaltungsziele ................................................................................. 137

6.2.1 Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (EU-Vogelschutzgebiet) ................. 137 6.2.2 FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ ............................................................................ 138 6.2.3 FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ ............................................................................... 138 6.2.4 Natura2000-Gebiete außerhalb der deutschen AWZ ............................................ 138

6.3 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Konverterplattformen .............. 139

6.3.1 Konverterplattformen in den Clustern 1 und 2 ....................................................... 140 6.3.2 Konverterplattformen im Cluster 4 ........................................................................ 141

6.4 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Kabeltrassen ............................ 142

6.5 Ergebnis der Prüfung ............................................................................................. 150

7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ..................... 152

7.1 Konverterplattformen ............................................................................................. 153

7.2 Seekabelsysteme (DC- und AC-Kabelsysteme) ................................................... 154

8 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung .............................................................................................................. 155

8.1 Alternative Lösungsmöglichkeiten ....................................................................... 155

8.2 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung erforderlicher Informationen .................. 156

8.2.1 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung ............................................ 156 8.2.2 Informationslücken ................................................................................................ 158

IV Inhalt

9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt ................................................................. 160

9.1 Monitoring potenzieller Auswirkungen von Konverterplattformen ..................... 161

9.2 Monitoring der potenziellen Umweltauswirkungen von Seekabeln .................... 161

10 Nichttechnische Zusammenfassung ............................................................................ 163

10.1 Gegenstand und Anlass ......................................................................................... 163

10.2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands ....................................... 164

10.3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans ....................... 164

10.4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ................... 165

10.4.1 Boden und Wasser ............................................................................................166 10.4.2 Plankton ............................................................................................................167 10.4.3 Benthos .............................................................................................................167 10.4.4 Biotoptypen ........................................................................................................168 10.4.5 Fische ................................................................................................................169 10.4.6 Marine Säugetiere .............................................................................................170 10.4.7 Rast- und Zugvögel ...........................................................................................171 10.4.8 Fledermäuse ......................................................................................................172 10.4.9 Biologische Vielfalt .............................................................................................172 10.4.10 Luftqualität .........................................................................................................172 10.4.11 Klima .................................................................................................................172 10.4.12 Landschaftsbild ..................................................................................................172 10.4.13 Sachwerte, kulturelles Erbe ...............................................................................173 10.4.14 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................................173 10.4.15 Wechselwirkungen .............................................................................................173 10.4.16 Kumulative Auswirkungen ..................................................................................174 10.4.17 Grenzüberschreitende Auswirkungen ................................................................177 10.4.18 Gesamtplanbewertung .......................................................................................178

10.5 Artenschutzrechtliche Prüfung .............................................................................. 178

10.6 FFH-Verträglichkeitsprüfung ................................................................................. 179

10.6.1 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Konverterplattformen ................179 10.6.2 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Kabeltrassen und Grenzkorridore 179 10.6.3 Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung .........................................................180 10.6.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt ..............181

10.7 Alternative Lösungsmöglichkeiten ........................................................................ 181

10.7.1 Etwaige Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen ...................................................................................................................182

10.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt .............................................................. 183

11 Quellenangaben ............................................................................................................. 185

Inhalt V

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums für die SUP des BFO AWZ Nordsee. ................... 8 Abbildung 2: Sedimentverteilung in der AWZ. Die Klassifikation erfolgt nach FIGGE (1981). ..... 10 Abbildung 3: Vektormittel der Strömung in der oberflächennahen Schicht (Messtiefe 3 bis 12 m).

Die Messpositionen sind mit einem roten Punkt markiert (BSH, 2002). .................................. 15 Abbildung 4: Jahresmittel der Nordsee-Oberflächentemperatur für die Jahre 1969-2016. ........ 17 Abbildung 5: Mittlere Schwebstoffverteilung (SPM) für die deutsche Nordsee. ......................... 19 Abbildung 6: Verteilungsmuster der löslichen anorganischen Stickstoffverbindungen (DIN). .... 20 Abbildung 7: Räumliche Verteilung der Mesozooplankton-Gemeinschaften laut Clusteranalyse

auf der Basis der Abundanzen aller Taxa und deren Entwicklungsstadien in der deutschen AWZ 2010 (WASMUND et al., 2011). ....................................................................................... 25

Abbildung 8: Karte der auf Grundlage vorhandener Daten abgrenzbaren Biotoptypen der deutschen Nordsee (nach SCHUCHARDT et al., 2010). ............................................................ 29

Abbildung 9: Naturräumliche Einteilung der deutschen AWZ der Nordsee nach RACHOR & NEHMER (2003), Schlussbericht für BfN. ................................................................................. 34

Abbildung 10: Anzahl Arten (oben) und Abundanz (unten) von benthischen Arten der Roten Liste im bereich der deutschen AWZ (aus DANNHEIM et al., 2016). ........................................ 37

Abbildung 11: Siedlungsgebiete der wichtigsten Bodentier-Lebensgemeinschaften (Makrozoobenthos, nach Bodengreiferproben) in der deutschen AWZ der Nordsee und angrenzenden Gebieten (aus RACHOR & NEHMER, 2003, Schlussbericht für BfN); im Bereich des Küstenmeeres ist die Darstellung unvollständig. .............................................................. 38

Abbildung 12: Ermittelte großskalige Gemeinschaften und regionale Geo-Cluster basierend auf Abundanzen der Epifauna in der deutschen AWZ der Nordsee (nach DANNHEIM et al., 2014a). SW-W DB = westliche Südwestliche-Deutsche Bucht, SW-O DB = östliche Südwestliche-Deutsche Bucht, N EUT = Nördliches Elbeurstromtal, S EUT = Südliches Elbeurstromtal, NW DB I = Nordwestliche Deutsche Bucht I, NW DB II = Nordwestliche Deutsche Bucht II. ......... 39

Abbildung 13: Ermittelte großskalige Gemeinschaften und regionale Geo-Cluster basierend auf Abundanzen der Infauna in der deutschen AWZ der Nordsee (nach DANNHEIM et al., 2014a). Cluster: ZN = Zentrale Nordsee, Af = Amphiura filiformis Gemeinschaft, Nn = Nucula nitidosa Gemeinschaft, Nn.fl = flache Nucula nitidosa Gemeinschaft, Mb = Macoma balthica Gemeinschaft, FS.Z = Feinsand zentral, DBG.Tf = Doggerbank/Tellina fabula Gemeinschaft, MIX = heterogene Sande, MS.SAR = Mittelsand Sylter Außenriff, MS.EUT = Mittelsand Elbe Urstromtal, MS.W = Mittelsand West, MGS.BRG = Mittel-Grobsand Borkum Riffgrund, GS.MS = Grobsand-Mittelsand, GS = Goniadella/Spisula Mittel-Grobsand, none = nicht definiert. Geo-Cluster: SW-W DB = westliche Südwestliche-Deutsche Bucht, OF/NF Küste = Ostfriesische/Nordfriesische Küste, NW DB I, II = Nordwestliche Deutsche Bucht I, II. .......... 40

Abbildung 14. nMDS-Plot zur räumlichen Variabilität der demersalen Fischfauna der deutschen AWZ der Nordsee basierend auf Abundanzdaten. Die Daten entstammen den Projekten RACHOR & NEHMER (2000) und BENDER (2014) (N = 173). Die Beprobung erfolgte mit einer 2m-Baumkurre. Alle Werte wurden Quadratwurzel-transformiert. Die Cluster wurden anhand der SIMPROF-Analyse identifiziert (p = 0,01). ES I & II = Entenschnabel I & II, KG = Küstengemeinschaft, ZG = Zentrale Gemeinschaft. ............................................................... 46

Abbildung 15. Karte zur räumlichen Variabilität der ermittelten Fischcluster der deutschen AWZ der Nordsee basierend auf der Abundanzdaten (N = 173 Stationen, 2-3m Baumkurre). Die Cluster wurden anhand eine SIMPROF-Analyse (p = 0,01) ermittelt. Die Farben der Stationspunkte entsprechen den Farben der Cluster in Abbildung 14. ................................... 47

Abbildung 16. Box-Whisker-Plots der (a) Abundanz (km-2) und (b) Biomasse (kg km-2) der ermittelten Fischcluster in der deutschen AWZ der Nordsee (N = 173 Stationen). Die Cluster wurden anhand einer SIMPROF-Analyse identifiziert (p = 0,01). ES I & II = Entenschnabel I & II, KG = Küstengemeinschaft, ZG = Zentrale Gemeinschaft, none = nicht definiert. ............... 47

Abbildung 17 Oben: R-Werte für die Unterschiedlichkeit der OWF-Cluster (einfaktorielle ANOSIM) basierend auf Abundanzdaten der demersalen Fische. Die R-Werte entsprechen dem mittleren R-Wert der einzelnen paarweisen Tests zwischen den OWF-Clustern. Unten: Graph zur Unterschiedlichkeit der ermittelten Geo-Cluster in verschiedenen Farben. Unten:

VI Inhalt

Karte der OWF-Cluster (Zahlen) und Lage der aus den R-Werten (einfaktorielle ANOSIM) ermittelten Geo-Cluster (Farben, siehe Karten-Legende). SW-W DB = westliche Südwestliche-Deutsche Bucht, SW-O = östliche Südwestliche-Deutsche Bucht, N EUT = Nördliches Elbeurstromtal, S EUT = Südliches Elbeurstromtal, NW DB = Nordwestliche Deutsche Bucht. .............................................................................................................................................. 49

Abbildung 18: Rasterdarstellung der Verteilung von Schweinswalen in der deutschen Nordsee und Sichtungen von Mutter-Kalb-Paaren (GILLES, unveröff., zitiert in BMU, 2013). ................ 62

Abbildung 19: Vorkommen von Seetauchern in der Deutschen Bucht – Befliegung von 14. / 15.04.2011 (MARKONES & GARTHE 2011, Monitoringbericht 2010/ 2011 im Auftrag des BfN). 67

Abbildung 20: Vorkommen von Sturmmöwen in der deutschen Nordsee - Befliegung vom 04., 12. & 13.03.2014 (MARKONES et al., 2015, Monitoringbericht 2014 im Auftrag des BfN). ....... 68

Abbildung 21: Vorkommen von Trottellummen und unbestimmten Individuen der Artengruppe Trottellumme/Tordalk in der deutschen Nordsee - Befliegung 01. & 29.09.2014 (MARKONES et al., 2015, Monitoringbericht 2014 im Auftrag des BfN). Der Anteil der Tordalken an der unbestimmten Artgruppe ist mit großer Sicherheit zu dieser Jahreszeit als gering einzustufen (siehe Erläuterungen zur Verbreitung des Tordalk). ............................................................... 69

Abbildung 22: Schema zu Hauptzugwegen über der südöstlichen Nordsee (dargestellt für den Herbst aus HÜPPOP et al., 2005a). ......................................................................................... 79

Abbildung 23: Relative Anteile der ermittelten Flugrichtungen bei der Forschungsplattform FINO1 im Herbst, für vier Tageszeiten und für den ganzen Tag (grau) gemittelt über die Jahre 2005 bis 2007. Die Summe der einzelnen Richtungsanteile innerhalb einer Kreisgrafik ergibt jeweils 100%. Die Pfeilrichtung in der Kreismitte kennzeichnet die mittlere Flugrichtung, die Pfeillänge ist ein Maß für deren Eindeutigkeit (HÜPPOP et al., 2009). ..................................... 80

Abbildung 24: Anteile der Artengruppen an allen Ruferfassungen in der Nähe der Forschungsplattform FINO1 vom 12.3.2004 bis zum 1.6.2007 (HÜPPOP et al. 2012). ............ 82

Abbildung 25: Konverterstandorte und Seekabeltrassen, für die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird (rot dargestellt). Eine FFH-Vorprüfung erfolgt für alle Konverter und Seekabeltrassen. ...........................................................................................140

Inhalt VII

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zustandseinschätzung des Schutzgutes „Boden“ im Hinblick auf Sedimentologie und Geomorphologie im Untersuchungsgebiet. ............................................................................ 14

Tabelle 2: Mittlere Strömungsgeschwindigkeiten, Rest- und Gezeitenströme in der Deutschen Bucht...................................................................................................................................... 15

Tabelle 3: Naturräumliche Einheiten der deutschen AWZ der Nordsee (nach RACHOR & NEHMER, 2003). ...................................................................................................................... 35

Tabelle 4: Abundanz der Schweinswale in der Deutschen Bucht 2002 bis 2012 (aus Gilles et al., 2012)...................................................................................................................................... 57

Tabelle 5: Bestandsabschätzungen (Anzahl Individuen) und Trends der biogeographischen Populationen der wichtigsten Rastvogelarten, sowie ihre Bestände in der deutschen Nordsee und der AWZ in den vorkommensstärksten Jahreszeiten. Für den Basstölpel wird in Deutschland nicht zwischen biogeographischen Populationen unterschieden. Angaben für die Heringsmöwe beziehen sich auf die dominierende Unterart Larus fuscus intermedius. .......... 65

Tabelle 6: Zuordnung in die Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (RL-D) und der Internationalen Rote Liste der wichtigsten Rastvogelarten der deutschen AWZ in der Nordsee. Definition nach RL-D: 1= Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; R = Arten mit geographischer Restriktion in Deutschland. Definition nach IUCN: LC = Least Concern, nicht gefährdet; NT = Near Threatened, Potentiell gefährdet; VU = Vulnerable, Gefährdet; EN = Endangered, Stark gefährdet; CR = Critically Endangered, vom Aussterben bedroht. Die in der IUCN-Liste bewertete Unterart der Trottellumme kommt in der Nordsee nicht vor. .................................................................................................................. 75

Tabelle 7: Mittlere Zugintensität (Ind/h) über See in den ersten drei Stunden nach Sonnenaufgang für alle Arten zusammen an den drei Standorten Wangerooge, Helgoland und Sylt für Frühjahr und Herbst (HÜPPOP et al., 2009). ................................................................ 81

Tabelle 8: Einschätzung der Auswirkungen von Konverterplattformen auf Schweinswale in Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster. ............................................ 108

Tabelle 9: Bewertung der Auswirkungen von Konverterplattformen für See- und Rastvögel in Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster. ............................................ 110

Tabelle 10: Thermische Eigenschaften wassergesättigter Böden (nach SMOLCZYK, 2001) ..... 115

VIII Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

AC Alternating Current (Wechselstrom) AIS Automatisches Identifikationssystem (für Schiffe) ASCOBANS Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee AWI Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone BfN Bundesamt für Naturschutz BFO Bundesfachplan Offshore BFO-N Bundesfachplan Offshore Nordsee BFO-O Bundesfachplan Offshore Ostsee BGBl Bundesgesetzblatt BIAS Baltic Sea Information on the Acoustic Soundscape BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie CMS Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals CTD Conductivity, Temperature, Depth Sensor DC Direct Current (Gleichstrom) DEPONS Disturbance Effects on the Harbour Porpoise Population in the North Sea DDT Dichlordiphenyltrichlorethan

EMSON Erfassung von Meeressäugetieren und Seevögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee

ERASNO Erfassung von Rastvögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) EUROBATS Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen F&E Forschung und Entwicklung FFH Flora Fauna Habitat

FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)

FFH-VP Verträglichkeitsprüfung gemäß Art.6 Abs.3 FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG FPN Forschungsplattform Nordsee HELCOM Helsinki-Konvention HCB Hexachlorbenzol IBA Important bird area ICES International Council for the Exploration of the Sea IfAÖ Institut für Angewandte Ökosystemforschung IHC NMS Noise Mitigation System der Firma IHC IOW Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde

IUCN International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (Weltnaturschutzunion)

IWC Internationale Walfangkommission K Kelvin KI Konfidenzintervall kn Knoten

Inhalt IX

LRT Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie

MARNET Messnetz automatisch registrierender Stationen in der Deutschen Bucht und der westlichen Ostsee

MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

MINOS Marine Warmblüter in Nord- und Ostsee: Grundlagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich

MSRL Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

NAO Nordatlantische Oszillation NN Normal Null O-NEP Offshore-Netzentwicklungsplan OSPAR Oslo-Paris-Abkommen OWP Offshore Windpark PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PCB Polychlorierte Biphenyle POD Porpoise-Click-Detektor PSU Practical Salinity Units RL Rote Liste SAMBAH Static Acoustic Monitoring of the Baltic Sea Harbour porpoise SCANS Small Cetacean Abundance in the North Sea and Adjacent Waters

SeeAnlV Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung)

SEL Schallereignispegel sm Seemeile SPA Special Protected Area

SPEC Species of European Conservation Concern (Bedeutende Arten für den Vogelschutz in Europa)

SPLp-p Spitzenschalldruckpegel (peak-peak) StUK4 Standard „Untersuchung von Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen“ StUKplus "Ökologische Begleitforschung am Offshore-Testfeldvorhaben alpha ventus“ SUP Strategische Umweltprüfung

SUP-RL Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie)

TOC Total Organic Carbon (gesamter organischer Kohlenstoff) UBA Umweltbundesamt ÜNB Übertragungsnetzbetreiber UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie VARS Visual Automatic Recording System

V-RL Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)

WEA Windenergieanlage

WindSeeG Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG)

Einleitung 1

1 Einleitung

1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Umweltprüfung Für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee wurde durch das Bun-desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Einvernehmen mit der Bundesnetzagen-tur und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und den Küstenbundesländern im Jahr 2012 erstmalig ein Bundesfachplan Offshore für die AWZ der Nordsee (BFO-N) aufgestellt. Bei der Aufstellung des BFO-N erfolgte eine Umweltprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)1 (Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, sog. strategische Umweltprüfung). Das Erfordernis der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) ergibt sich aus § 14b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1.14 UVPG, da Bundesfachpläne nach § 17a Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG)2 der SUP-Pflicht unterliegen.

Die Fortschreibung des BFO-N 2013/2014 wurde am 12. Juni 2015 öffentlich bekannt gemacht.

Der BFO-N 2013/2014 und der zugehörige Umweltbericht werden nunmehr für das Jahr 2016 und 2017 fortgeschrieben.

Ziel der strategischen Umweltprüfung ist es nach Art. 1 der SUP-RL 2001/42/EG, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizu-tragen, dass Umwelterwägungen bereits bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen weit vor der konkreten Vorhabensplanung angemessen Rechnung getragen wird. Die strategische Umweltprüfung hat die Aufgabe, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind alle Schutz-güter gemäß § 2 Abs. 1 UVPG zu betrachten:

• Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,

• Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

• Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

• etwaige Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Das inhaltliche Hauptdokument der strategischen Umweltprüfung ist der vorliegende Umweltbe-richt. Dieser ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Umsetzung des BFO-N auf die Umwelt haben wird, sowie mögliche Planungsalternati-ven unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke des Plans.

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bun-desfachplan Offshore

Prüfgegenstand des vorliegenden Entwurfs des Umweltberichts ist der Entwurf der Fortschrei-bung des BFO für die AWZ der Nordsee für das Jahr 2016/2017.

Die Aufstellung umfasst Festlegungen zu:

1. Offshore-Anlagen (Offshore-Windparks), die in räumlichem Zusammenhang stehen und für Sammelanbindungen geeignet sind,

2. Trassen und Trassenkorridoren für Anbindungsleitungen für Offshore-Anlagen (Offsho-re.Windparks),

1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes

vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749). 2 Gesetz vom 21. Juli 2014, BGBl. I S. 1066, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen

zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016, BGBl. I S. 3106.

2 Einleitung

3. Orten, an denen die Anbindungsleitungen die Grenze zwischen der ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer überschreiten (Grenzkorridore),

4. Standorten von Konverterplattformen oder Umspannanlagen,

5. Trassen oder Trassenkorridoren für grenzüberschreitende Stromleitungen und

6. Trassen oder Trassenkorridoren zu oder für mögliche Verbindungen der in den Num-mern 1, 2, 4 u. 5 genannten Anlagen und Trassen oder Trassenkorridoren untereinander

7. Standardisierten Technikvorgaben und Planungsgrundsätzen.

Das BSH prüft bei der Erstellung des BFO Nordsee, ob den Festlegungen überwiegende öffent-liche oder private Belange entgegenstehen. Insbesondere werden geprüft:

• die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung

• die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen

• etwaige ernsthaft in Betracht kommende Alternativen von Trassen, Trassenkorridoren oder Standorten.

Die standardisierten Technikvorgaben und Planungsgrundsätze bilden die Grundlage für die räumlichen Festlegungen des Plans. Ziel des BFO-N ist eine vorausschauende, übergreifende, räumlich koordinierende Planung der Netzanschlusssysteme und Netztopologie, insbesondere für die Netzanbindung der Offshore-Windparks, bis zu den im BFO-N vorgesehenen Grenzkor-ridoren an der Grenze der AWZ zur 12-Seemeilenzone (12-sm-Zone). Durch diese Gesamtpla-nung wird das bisherige Prinzip der Einzelanbindungen ersetzt. Insofern beschreibt und bewer-tet der vorliegende Umweltbericht die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Festlegungen von Seekabeltrassen und Konverterplattformen in der Bau-, Betriebs- und Rück-bauphase.

Der Untersuchungsraum für die SUP erstreckt sich innerhalb des räumlichen Geltungsberei-ches des BFO-N, also der AWZ der Nordsee, auf den Raum, für den im Plan konkrete räumli-che Festlegungen getroffen werden. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) werden darüber hinaus auch mögliche Fernwirkungen der innerhalb der AWZ vorgesehenen Konverterstandorte und Seekabeltrassen auf Natura2000-Gebiete der Nachbarstaaten und im angrenzenden Küstenmeer berücksichtigt. Im Rahmen der FFH-VP wird ausdrücklich nicht un-tersucht, ob durch die Trassenführungen im Küstenmeer erhebliche Beeinträchtigungen von Natura2000-Gebieten im Küstenmeer in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen i.S.v. § 34 Abs. 2 BNatSchG bewirkt werden können. Dies ist Ge-genstand der nach § 12c Abs. 2 EnWG für den Bundesbedarfsplan erforderlichen strategischen Umweltprüfung, die die Bundesnetzagentur frühzeitig während des Verfahrens zur Erstellung des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) nach § 17b EnWG durchführt, bzw. nachfolgen-der Planungsebenen.

1.3 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen Der vorliegende BFO für die AWZ der Nordsee hat den Charakter einer Fachplanung (siehe dazu näher Kap. 1.2 Entwurf BFO-N 2016/2017). Der Plan beinhaltet räumliche und textliche Festlegungen zu Seekabelsystemen und Konverterplattformen. Er steht dabei in enger Bezie-hung zum Raumordnungsplan für die AWZ der Nordsee. Die im Raumordnungsplan für die AWZ der Nordsee festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie die in den be-standskräftigen Genehmigungen für die Netzanbindungen festgelegten Nebenbestimmungen setzen den Rahmen für den BFO-N. Wesentliche Planungsgrundsätze werden bei der Aufstel-lung des BFO-N aus diesen Dokumenten abgeleitet bzw. weiterentwickelt.

Einleitung 3

Dem Umstand, dass sich die Festlegungen des BFO-N in ein bis zu den Netzverknüpfungs-punkten an Land konsistentes Gesamtsystem einzufügen haben, wird durch das Einverneh-mens- bzw. Abstimmungserfordernis mit der BNetzA sowie den Küstenländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein Rechnung getragen. Das Bundesland Niedersachsen trifft in seinem aktuellen Landes-Raumordnungsprogramm 2017 (Änderungen am 17.2.2017 in Kraft getreten) für das Küstenmeer landesplanerische Aussagen zur Netzanbindung von Windparks in der AWZ. Auch der Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) des Landes Schleswig-Holstein enthält Aussagen zu stromabführenden Kabelsystemen im Küstenmeer. Insoweit hat eine enge Ab-stimmung stattgefunden, insbesondere bezüglich der Festlegung der Grenzkorridore.

Eine enge Verknüpfung besteht darüber hinaus zwischen dem BFO-N und dem Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Nach § 17b EnWG legen die Übertragungsnetzbetreiber der BNetzA auf der Grundlage des Szenariorahmens nach § 12a EnWG einen gemeinsamen Offs-hore-Netzentwicklungsplan für die deutsche AWZ und das Küstenmeer bis einschließlich der Netzanknüpfungspunkte an Land zur Bestätigung vor. Der O-NEP muss unter Berücksichtigung der Festlegungen des jeweils aktuellen Bundesfachplans Offshore mit einer zeitlichen Staffe-lung alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen enthalten, die spätestens zum Ende des Betrach-tungszeitraums im Sinne des § 12a Absatz 1 Satz 2 EnWG für einen schrittweisen, bedarfsge-rechten und wirtschaftlichen Ausbau sowie einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Offs-hore-Anbindungsleitungen erforderlich sind.

Im O-NEP wird somit die zeitliche Realisierungsreihenfolge der Netzanbindungssysteme für die nächsten zehn und höchstens 15 Jahre sowie einem zusätzlichen Ausblick auf die nächsten 15 und höchstens 20 Jahre festgelegt.

Seit 2012 legen die Übertragungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen Netz-entwicklungsplan (NEP) gemäß § 12b Abs. 1 EnWG vor, der für den landseitigen Bereich u.a. alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten muss, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverläs-sigen Netzbetrieb erforderlich sind. Durch das gegenseitige Einvernehmens- bzw. Abstimmungserfordernis wird die Konsistenz zwischen dem BFO-N und dem O-NEP sichergestellt.

Pläne und Programme der Nachbarstaaten, insbesondere Natura2000-Gebiete betreffend, fin-den im Kontext grenzüberschreitender Seekabelsysteme bzw. möglicher Grenzkorridore Be-rücksichtigung.

1.4 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes Die Aufstellung bzw. Fortschreibung des BFO-N sowie die Durchführung der der strategischen Umweltprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes. Diese geben Auskunft darüber, welcher Umweltzustand in Zukunft angestrebt wird (Umweltqualitätsziele). Die Ziele des Umweltschutzes lassen sich in einer Gesamtschau den internationalen, gemein-schaftlichen und nationalen Übereinkommen bzw. Vorschriften entnehmen, die sich mit dem Meeresumweltschutz befassen und aufgrund derer sich die Bundesrepublik Deutschland zu bestimmten Grundsätzen bekannt und zu Zielen verpflichtet hat.

1.4.1 Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei aller relevanten internationalen Überein-kommen zum Meeresumweltschutz.

(1) Weltweit gültige Übereinkommen, die ganz oder teilweise dem Meeresumweltschutz dienen

• Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982

• Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe in der Fas-sung des Protokolls von 1978 (MARPOL 73/78)

4 Einleitung

• Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London, 1972) sowie das Protokoll von 1996

• Übereinkommen über Maßnahmen auf Hoher See nach Ölverschmutzungs-Unfällen von 1969

• Übereinkommen über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung (OPRC) von 1990.

(2) Regionale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz

• Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks von 1992 (OSPAR-Übereinkommen)

• Übereinkommen zur Zusammenarbeit der Nordseestaaten bei der Bekämpfung der Ver-schmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe von 1983 (Bonn-Übereinkommen)

• Trilaterale Wattenmeer Kooperation (1978) und Trilaterales Monitoring und Assessment-Programm von 1997 (TMAP).

(3) Schutzgutspezifische Abkommen

• Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1993

• Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) von 1979.

• Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten von 1979 (Bonner Konvention)

Im Rahmen der Bonner Konvention geschlossene Abkommen:

o Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel von 1995 (AEWA)

o Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee von 1991 (ASCOBANS)

o Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer von 1991

o Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen von 1991 (EUROBATS).

1.4.2 Meeresumweltschutz auf EU-Ebene Als einschlägige Rechtsvorschriften der EU sind zu berücksichtigen:

• Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL),

• Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le-bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie),

• Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vo-gelschutzrichtlinie, V-RL),

• Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Be-reich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) sowie

• Vorschriften zur nachhaltigen Fischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Einleitung 5

1.4.3 Umwelt- und Naturschutzvorgaben auf nationaler Ebene Zielsetzungen auf nationaler Ebene ergeben sich vorrangig fachrechtlich durch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)3. Seit dem 1. März 2010 schließt der Geltungsbereich des BNatSchG auch die AWZ mit ein.

Neben den Zielsetzungen, die sich aus § 39 BNatSchG „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“ ergeben, sind die fachrechtlichen Vorgaben aus § 44 BNatSchG „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ und §§ 34 und 36 BNatSchG „Verträglichkeit und Zulässigkeit von Projekten; Ausnahmen“ von maßgeblicher Be-deutung für die vorliegende Umweltprüfung.

In §§ 44ff. BNatSchG sind die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum Artenschutz aus der FFH- und der EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt worden. Im Rahmen dieser SUP wird ent-sprechend eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, die untersucht, ob der BFO-N die Vorschriften der §§ 44ff. BNatSchG für besonders geschützte Tierarten erfüllt.

Gemäß §§ 34 und 36 BNatSchG ist vor Durchführung des Plans die Verträglichkeit mit den Er-haltungszielen der Natura2000-Gebiete zu überprüfen. Insofern stellen die für die einzelnen Natura2000-Gebiete formulierten Schutz- und Erhaltungsziele bzw. definierten Schutzzwecke im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigende Ziele dar.

Mit Inkrafttreten der Neuregelungen des BNatSchG ist der gesetzliche Biotopschutz auch inner-halb der AWZ zu prüfen. § 30 Abs.2 Nr.6 BNatSchG enthält eine Auflistung mariner Biotope, für die zu prüfen ist, ob die Durchführung des BFO-N zu Zerstörungen oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigungen dieser Biotope führen kann, da derartige Handlungen verboten sind. Die „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“ (BMU, 2007) und die „Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“ (BMU, 2008) enthalten ebenfalls wesentliche Ziele zum Meeresumweltschutz.

1.4.4 Energie- und Klimaschutzziele der Bundesregierung Bereits nach der Strategie der Bundesregierung zum Ausbau der Windenergienutzung auf See aus dem Jahre 2002 hatte Offshore-Windenergie eine besondere Bedeutung. Der Anteil der Windenergie am Stromverbrauch sollte innerhalb der nächsten drei Jahrzehnte auf mindestens 25% anwachsen. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 35% und bis zum Jahr 2050 auf 80% ansteigen. Im Zuge der in 2011 beschlossenen Energiewende hat der Wechsel in das Zeitalter der erneu-erbaren Energien zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Am 06. Juni 2011 beschloss die Bun-desregierung ein Energiepaket, welches die Maßnahmen des Energiekonzepts ergänzt und deren beschleunigte Umsetzung zum Ziel hatte. Seit 2002 war es Ziel, bis 2030 eine Leistung von insgesamt 25 GW in Nord- und Ostsee zu installieren. Im Zuge der jüngsten Reform des EEG in 2016 ist es nach § 1 Abs. 2 EEG 2017 Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf

• 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025,

• 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und

• mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050.

Dieses Ziel dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergie-verbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen. Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.

3 Gesetz vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 7.August

2013 (BGBl. I S. 3154).

6 Einleitung

In § 4 Nr. 2 EEG wird der Ausbaupfad für Offshore-Windenergie geregelt, indem eine Steige-rung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See auf 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 betragen soll.

1.4.5 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes Die nachfolgende Zusammenfassung der Ziele des Meeresumweltschutzes basiert auf den Umweltzielen, die im Rahmen der Umsetzung der MSRL für die deutsche Nordsee festgelegt wurden, und die die bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben integ-rieren. Die MSRL als umweltpolitische Säule einer integrierten europäischen Meerespolitik hat das Ziel, „spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten” (Art. 1 Abs. 1 MSRL). Im Vordergrund stehen die Bewahrung der biologischen Vielfalt und die Erhaltung bzw. Schaffung vielfältiger und dynamischer Ozeane und Meere, die sauber, gesund und produktiv sind (vgl. Erwägungsgrund 3 zur MSRL). Im Ergebnis soll eine Balance zwischen den anthropogenen Nutzungen und dem ökologischen Gleichgewicht erreicht werden.

Die Umweltziele der MSRL sind unter Anwendung eines Ökosystemansatzes für die Steuerung menschlichen Handelns und nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip entwickelt worden:

• Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung

• Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe

• Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswir-kungen menschlicher Aktivitäten

• Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen

• Meere ohne Belastung durch Abfall

• Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge

• Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik (vgl. BMU, 2012).

Die genannten Ziele des Umweltschutzes werden auf verschiedene Arten im BFO-N berück-sichtigt: Die klimapolitische Zielsetzung der Bundesregierung, durch Offshore-Windenergie bis 2030 eine installierte Leistung von 15.000 Megawatt zu erreichen, bildet den Planungshorizont für die Festlegung des Plans.

Den Zielsetzungen des Meeresumweltschutzes trägt der BFO-N vor allem durch unterschiedli-che Planungsgrundsätze Rechnung. Diese umfassen für Konverterplattformen u. a. die Aus-schlusswirkung in Natura 2000-Gebieten sowie Vorgaben von Mindestabständen zu Natu-ra2000-Gebieten und zum Rückbau der Anlagen.

Für die Seekabelsysteme finden die Umweltschutzziele durch Grundsätze zur Kabelführung, wie Bündelung und Wahl des kürzest möglichen Weges, die auf eine möglichst flächensparen-de Nutzung abzielen, sowie Planungsgrundsätze zur Verlegetiefe und zu Kabelkreuzungen Be-rücksichtigung. Darüber hinaus trägt die bei der Durchführung des BFO-N grundsätzlich gefor-derte Einhaltung der besten Umweltpraxis (“best environmental practice“) zur Erfüllung der oben genannten Zielsetzungen bei.

Im Rahmen der Festlegungen werden bei der Auswahl der Trassen die Flächen der FFH-Gebiete und das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ soweit wie möglich gemie-den. In den Fällen, in denen dieses nicht möglich ist, wird im Rahmen der Umweltprüfung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (vgl. Kap. 6), um zu überprüfen, ob diese Gebiete in den für ihre Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden können.

Zudem diskutiert der vorliegende Umweltbericht Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen (Kap. 7). Die konkrete Umset-

Einleitung 7

zung dieser Maßnahmen, z. B. zum Schutz lärmempfindlicher Meeressäuger, ist von der Ge-nehmigungs- bzw. Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen konkreten Vorhabensgebietes auf Zulassungsebene anhand der projektspezifischen Anforderungen näher zu prüfen und zu regeln.

Um eine möglichst umweltverträgliche Nutzung zu gewährleisten, sind Auswirkungen auf die Meeresumwelt im Rahmen eines vorhabensbezogenen Monitorings zu untersuchen und darzu-legen (Kap. 9).

8 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Die vorliegende Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands bezieht sich auf den Teil der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee, für den der BFO-N im Wesentlichen Festlegungen trifft. Dieses Gebiet erstreckt sich in der AWZ der Nordsee zwischen der 12-Seemeilenzone im Süden und Osten und der Schifffahrtsroute 10 im Nordwesten (Abbildung 1). Im Nordosten und Südwesten grenzt der Untersuchungsraum an die AWZ Dänemarks bzw. der Niederlande.

Für das Gebiet nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 trifft der BFO-N zwar Aussagen zu mögli-chen Grenzkorridoren für grenzüberschreitende Seekabelsysteme, da diese Grenzkorridore jedoch nur punktueller Natur sind und zudem die für eine Umweltprüfung notwendigen Daten-grundlagen in der äußeren AWZ in sehr geringem Umfang und in sehr unterschiedlicher Quali-tät vorliegen, werden die Grenzkorridore VIII bis XV im Rahmen der vorliegenden Umweltprü-fung nicht tiefergehend untersucht. Im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen wird geprüft, in-wieweit sich die Datenlage in diesen Bereichen verbessert hat.

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums für die SUP des BFO AWZ Nordsee.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 9

2.1 Boden (Sediment)

2.1.1 Geomorphologie Das betrachtete Plangebiet in der deutschen AWZ der Nordsee reicht von der seewärtigen Be-grenzung der Küstenmeere von Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis zur Schifffahrtsrou-te 10, die die deutsche AWZ von Südwesten nach Nordosten durchquert. Das ehemalige Elbe-Urstromtal teilt das Plangebiet in einen westlichen und eine östlichen Teilbereich.

Im westlichen Teil des betrachteten Gebietes fällt der Meeresboden von ca. 18 m im Südwesten relativ gleichmäßig auf 36 m nach Osten ins ehemalige Elbe-Urstromtal westlich von Helgoland und auf bis zu 52 m nach Norden im nördlichen Bereich des Elbe-Urstromtals ab. In diesem Bereich befinden sich nahezu sämtliche identifizierten Cluster und geplanten Seekabelsysteme. Im Bereich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten liegen die identifizierten Cluster und ge-planten Seekabelsysteme in Wassertiefen zwischen 23 m und 36 m, nördlich der Verkehrstren-nungsgebiete werden Wassertiefen zwischen 36 m und 50 m erreicht. Der westliche Teilbereich und das ehemalige Elbe-Urstromtal zeichnen sich durch ein weitgehend ebenes Meeresboden-relief aus.

Entlang der 12-Seemeilengrenze zum niedersächsischen Küstenmeer ragen die Ausläufer von Zungenriffen im Sinne von REINECK (shoreface connected sand ridges) in die zwischen den Verkehrstrennungsgebieten gelegenen Cluster und Seekabeltrassen hinein. Diese Zungenriffe (Sandrücken) verlaufen in nordwest-südöstlicher Richtung und unterliegen einer ausgeprägten Sedimentdynamik.

Das Gebiet östlich des ehemaligen Elbe-Urstromtals zeichnet sich im Gegensatz zum westli-chen Teil und dem ehemaligen Elbe-Urstromtal durch ein sehr unruhiges Bodenrelief und eine ausgesprochen heterogene Sedimentverteilung aus. Die drei westlichen Offshore-Windparks des Clusters 5 im Norden des Teilgebietes befinden sich im Bereich von submarinen Höhenzü-gen, die sich vom dänischen Festlandsockel in die deutsche AWZ hinein erstrecken. Hier wer-den Wassertiefen von etwa 25 bis 38 m erreicht. Der im Osten des Clusters 5 gelegene Wind-park weist Wassertiefen zwischen 18 m und 23 m auf und befindet sich im Bereich einer west-lich von Sylt gelegenen nordwest-südost verlaufenden Bodenstruktur mit einer sehr heteroge-nen Sedimentzusammensetzung.

Die Wassertiefen im nördlich von Helgoland gelegenen Cluster 4 bewegen sich zwischen 21 m an der AWZ-Grenze im Süden und 27 m im nördlichen Teil des Clusters.

Teile der stromabführenden Seekabelsysteme von Cluster 13 (im Norden des Plangebietes im ehemaligen Elbe-Urstromtal gelegen) und die Seekabelsysteme des Clusters 5 führen von Nordwesten nach Südosten zum Grenzkorridor IV östlich des Clusters 4. Der Korridor für See-kabelsysteme zwischen Cluster 13 und Cluster 5 quert dabei die östlich an das Elbe-Urstromtal angrenzende submarine Geestkante. Hier liegen die Wassertiefen zwischen 45 m im Elbe-Urstromtal und 32 m im Bereich der Konverterplattformen des Clusters 5. Im weiteren Trassen-verlauf Richtung Grenzkorridor IV nehmen die Wassertiefen bis auf etwa 18 m ab.

2.1.2 Sedimentverteilung auf dem Meeresboden Die Klassifizierung der Oberflächensedimente nach LAURER et al (2013, Abbildung 2) zeigt so-wohl für die Bereiche der Windparkcluster als auch der geplanten Seekabelsysteme des BFO-N eine Sedimentzusammensetzung aus im Wesentlichen Sanden mit einem unterschiedlichen Gehalt an Feinkorn (Ton und Schluff).

Die Sedimentzusammensetzung der Meeresbodenoberfläche der Cluster und Seekabelsysteme zwischen den Verkehrstrennungsgebieten besteht überwiegend aus Fein- und Mittelsanden, mit einem Feinkornanteil von meist weniger als 5%. Lediglich im Osten des Clusters 3 kann der Feinkornanteil bis zu 10% erreichen. Im Bereich des Borkum Riffgrundes (Cluster 1 sowie der

10 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

südwestliche Teil des Clusters 2) können ebenfalls Grobsande, Kiese und gebietsweise auch Steinvorkommen auftreten.

Im westlichen Plangebiet nördlich der Verkehrstrennungsgebiete und im ehemaligen Elbe-Urstromtal bestehen die Oberflächensedimente der Cluster und Seekabelsysteme im Wesentli-chen aus Fein- und Mittelsanden. Der Feinkornanteil liegt hier jedoch meist zwischen 5% und 20%. Im Cluster 13 kann der Feinkornanteil lokal bis zu 50% betragen.

Die Bereiche der Cluster und Seekabelsysteme im östlichen Teil des Plangebietes weisen eine vergleichsweise heterogene Zusammensetzung der Oberflächensedimente auf. Neben Fein- und Mittelsanden sind gebietsweise auch Grobsande und Kiese anzutreffen. Dies gilt vor allem für den nördlichen Bereich des Clusters 4 und den östlichen Windpark des Clusters 5. Dieser Windpark befindet sich im Bereich einer pleistozänen Höhenlage, die beim Anstieg des Mee-resspiegels aufgearbeitet und teilweise eingeebnet wurde. Diese Höhenlagen weisen zumeist eine charakteristische Zusammensetzung aus Rest- bzw. Reliktsedimenten bestehend aus Grobsanden, Kiesen und Steinen auf. Der Feinkornanteil beträgt nur selten mehr als 5%.

Abbildung 2: Sedimentverteilung in der AWZ. Die Klassifikation erfolgt nach FIGGE (1981).

2.1.3 Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds Im Rahmen des vom BMU geförderten Projektes „Shelf Geo-Explorer Baugrund“ („SGE-Baugrund“) wurden Greiferproben und Bohrungen aufbereitet und auf Grundlage der Boden-klassen für bautechnische Zwecke (DIN 18196) klassifiziert. Für die Beschreibung der Meeres-bodenoberfläche und des oberflächennahen Untergrundes wurden Greiferproben sowie Boh-rungen und deren Schichtbeschreibungen herangezogen, die im Zuge von verschiedenen F&E-Vorhaben (u.a. „SGE-Baugrund“, Geopotenzial Deutsche Nordsee) zusammengestellt sowie

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 11

aufbereitet und nach Bodenklassen für bautechnische Zwecke klassifiziert wurden. Es werden die ersten etwa 4 bis 5 m des Untergrundes beschrieben.

Die Sedimentzusammensetzung des oberen Meeresbodens der Windparkcluster und der ge-planten Seekabelsysteme entlang der Schifffahrtsroute 10 im westlichen Teil des Plangebietes besteht überwiegend aus Fein- und Mittelsanden der Bodenklassen SE (enggestufte Sande), SW (weitgestufte Sand-Kies-Gemische) und SI (intermittierend gestufte Sand-Kies-Gemische, nicht bindige Sande). Der Feinkornanteil liegt in der Regel unter 5%. Feinkornanteile bis zu 15% oder darüber hinaus werden nur vereinzelt angetroffen. In der Regel sind diese Sande locker bis mitteldicht gelagert, können stellenweise aber auch unterhalb einer locker gelagerten Deck-schicht dicht gelagert sein. Lokal können Schluffe, Tone und Torfe sowie Grobsande mit einer Mächtigkeit von wenigen Zentimetern bis zu mehreren Dezimetern auftreten. In den Clustern 11 bis 13 treten lokale Schluffvorkommen auf. Ähnliches gilt für die Seekabel-systeme entlang des geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsystems „NorGer“. In den Trassenbereichen im Elbe-Urstromtal treten in den ersten 4 bis 5 m häufiger lokale Vorkommen von Tonen und Schluffen auf.

Im Bereich der Cluster und Seekabelsysteme zwischen den Verkehrstrennungsgebieten be-steht der obere Meeresboden aus einer meist ca. 1-2 m mächtigen, locker gelagerten Deck-schicht aus z.T tonig-schluffigen Fein- und Mittelsanden. Lokal kann diese Deckschicht auch fehlen. Unterhalb dieser Deckschicht folgen z.T. mehrere Meter mächtige, überwiegend mittel-dicht bis dicht gelagerte Fein- und Mittelsande. Im Bereich der stromabführenden Trassen zum Grenzkorridor II (Norderney) und vor allem zum Grenzkorridor I (Ems) wurden lokal Tone und Schluffe mit z.T. fester Konsistenz beschrieben. Aufgrund der Nähe zum Borkum Riffgrund ist im Bereich der Trassen zum Grenzkorridor I auch mit Steinen zu rechnen. Im östlichen Untersuchungsgebiet besteht der oberflächennahe Untergrund in den Clustern und im Bereich der Seekabeltrassen ebenfalls überwiegend aus locker bis dicht gelagerten Fein- und Mittelsanden. Der Feinkornanteil liegt i. d. R. unter 5%. Lokal können sowohl in den Clus-tern als auch im Bereich der Seekabelsysteme des östlichen Plangebietes in unterschiedlichem Maße Grobsand, Kies und Steine auftreten. Dies gilt insbesondere für die Seekabelsysteme zum Grenzkorridor östlich des Clusters 4 sowie den Bereich des genehmigten grenzüberschrei-tenden Seekabelsystems „COBRAcable“.

Die vorliegenden Informationen über den Sedimentaufbau der ersten 4 bis 5 m ergeben keine Hinweise, die gegen die Eignung der im BFO-N geplanten Seekabelsysteme für die Verlegung sprechen. Grundsätzlich werden die oberflächennahen Sedimente im gesamten Untersu-chungsraum als spülbar eingeschätzt.

2.1.4 Schadstoffverteilung im Sediment Metalle Der Meeresboden ist die wichtigste Senke für Spurenmetalle im marinen Ökosystem. Er kann jedoch durch Resuspension von historisch deponiertem, höher belastetem Material regional auch als Belastungsquelle wirken. Der absolute Metallgehalt im Sediment wird stark durch die regionale Korngrößenverteilung dominiert. In Regionen mit hohem Schlickanteil werden höhere Gehalte beobachtet als in sandigen Regionen. Der Grund ist die höhere Affinität des feinen Se-dimentanteils zur Adsorption von Metallen. Metalle reichern sich vor allem in der Feinkornfrakti-on an.

Vor allem die Elemente Kupfer, Cadmium und Nickel bewegen sich in den meisten Regionen der deutschen AWZ bei niedrigen Gehalten oder im Bereich der Hintergrundkonzentrationen. Alle Schwermetalle zeigen in Küstennähe erhöhte Gehalte, entlang der ostfriesischen Inseln weniger ausgeprägt als entlang der nordfriesischen Küste. Diese sehr deutlichen Gradienten, mit erhöhten Gehalten in Küstennähe und sehr niedrigen Gehalten in der zentralen Nordsee, deuten auf eine dominierende Rolle der Süßwasserzuflüsse als Quelle der Metallbelastung hin. Dagegen zeigt vor allem Blei in der zentralen Nordsee ebenfalls deutlich erhöhte Gehalte in der Feinkornfraktion. Diese liegen sogar über den Werten, die an küstennahen Stationen gemessen

12 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

wurden. Die räumliche Verteilung der Nickelgehalte in der Feinkornfraktion des Oberflä-chensedimentes ist dagegen nur durch sehr schwach ausgeprägte Gradienten charakterisiert. Die räumliche Struktur lässt kaum Rückschlüsse auf Belastungsschwerpunkte zu. Die Schwer-metallbelastung im Oberflächensediment der AWZ ist in den vergangenen 30 Jahren insgesamt eher rückläufig (Cd, Cu, Hg) oder ohne eindeutigen Trend (Ni, Pb, Zn).

Organische Stoffe Der größte Teil der organischen Schadstoffe ist anthropogenen Ursprungs. Etwa 2.000, haupt-sächlich industriell hergestellte Stoffe werden zurzeit als umweltrelevant angesehen (Schadstof-fe), weil sie giftig (toxisch) oder in der Umwelt beständig (persistent) sind und/oder sich in der Nahrungskette anreichern können (bioakkumulierbar). Da die Eigenschaften sehr unterschied-lich sein können, ist ihre Verteilung in der marinen Umwelt von vielfältigen Faktoren abhängig. Neben Eintragsquellen, Eintragsmengen und Eintragspfaden (direkt über Flüsse, diffus über die Atmosphäre) sind die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Schadstoffe und der dynamisch-thermodynamische Zustand des Meeres für Ausbreitungs-, Vermischungs- und Ver-teilungsprozesse relevant. Aus diesen Gründen weisen die verschiedenen organischen Schad-stoffe im Meer eine ungleichmäßige und unterschiedliche Verteilung auf und kommen in sehr unterschiedlichen Konzentrationen vor.

Das BSH bestimmt im Rahmen seiner Monitoringfahrten bis zu 120 verschiedene Schadstoffe im Seewasser, in Schwebstoffen und in Sedimenten. Für die meisten Schadstoffe in der Deut-schen Bucht ist die Elbe die Haupt-Eintragsquelle. Daher liegen in der Elb-Fahne vor der nord-friesischen Küste i.A. die höchsten Schadstoffkonzentrationen vor, die generell von der Küste zur offenen See abnehmen. Dabei sind die Gradienten für unpolare Stoffe besonders stark, da diese Stoffe überwiegend an Schwebstoffen adsorbiert werden und durch Sedimentation aus der Wasserphase entfernt werden. Außerhalb der schwebstoffreichen Küstenregionen sind da-her die Konzentrationen unpolarer Schadstoffe gewöhnlich sehr niedrig. Viele dieser Stoffe werden allerdings auch durch atmosphärische Deposition ins Meer eingetragen oder haben direkte Quellen im Meer (z. B. PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)-Einträge durch Offshore-Industrie und Schifffahrt); daher müssen auch landferne Quellen bei der Vertei-lung dieser Stoffe berücksichtigt werden.

Nach heutigem Kenntnisstand gehen von den beobachteten Konzentrationen der meisten Schadstoffe im Meerwasser keine unmittelbaren Gefahren für das marine Ökosystem aus. Eine Ausnahme stellt die Belastung durch das in Schiffsanstrichen verwendete Tributylzinnhydrid (TBT) dar, dessen Konzentration in Küstennähe die biologische Wirkschwelle z. T. erreicht. Ferner können durch akute Ölverschmutzungen (Schifffahrt, Offshore-Ölförderung) Seevögel und Seehunde massiv geschädigt werden.

Radioaktive Stoffe (Radionuklide) Die radioaktive Belastung der Nordsee wurde jahrzehntelang durch die Einleitungen der Wie-deraufarbeitungsanlagen für Kernbrennstoffe bestimmt. Da diese Einleitungen heutzutage sehr gering sind, stellt die radioaktive Belastung der Nordsee nach heutigem Kenntnisstand für Mensch und Natur keine Gefahr dar.

Altlasten Als mögliche Altlastenvorkommen in der AWZ der Nordsee kommen Munitionsreste in Frage. Im Jahr 2011 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Grundlagenbericht zur Muniti-onsbelastung der deutschen Meeresgewässer veröffentlicht, der jährlich fortgeschrieben wird. Am Meeresboden von Nord- und Ostsee lagern nach offiziellen Schätzungen 1,6 Millionen Ton-nen Altmunition und Kampfmittel unterschiedlichster Art. Diese Munitionsaltlasten stammen zu einem bedeutenden Teil aus dem Zweiten Weltkrieg. Auch nach Kriegsende wurden zur Ent-waffnung Deutschlands große Mengen Munition in der Nord- und Ostsee versenkt. Nach derzei-tigem Kenntnisstand wird die Kampfmittelbelastung der deutschen Nordsee auf bis zu 1,3 Mio. t geschätzt. Es wird insgesamt auf eine unzureichende Datenlage hingewiesen, so dass davon auszugehen ist, dass auch im Bereich der deutschen AWZ Kampfmittelvorkommen zu erwarten

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 13

sind (z.B. Überbleibsel von Minensperren und Kampfhandlungen). Die Lage der bekannten Mu-nitionsversenkungsgebiete sind den offiziellen Seekarten sowie dem Bericht aus 2011 (dort ergänzend auch Verdachtsflächen für munitionsbelastete Gebiete) zu entnehmen. Die Berichte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind unter www.munition-im-meer.de verfügbar.

2.1.5 Zustandseinschätzung Natürliche Faktoren Klimaänderungen und Meeresspiegelanstieg: Der Nordseeraum erfuhr in den letzten 11.800 Jahren eine dramatische Klimaänderung, die mit einer tiefgreifenden Änderung der Land/Meer-Verteilung durch den weltweiten Meeresspiegelanstieg von 130 m verbunden war. Seit etwa 2.000 Jahren hat der Meeresspiegel der Nordsee das heutige Niveau erreicht. Vor der deut-schen Nordseeküste stieg der Meeresspiegel im 20. Jahrhundert um 10 bis 20 cm an. Stürme verursachen Veränderungen am Meeresboden. Alle sedimentdynamischen Prozesse lassen sich auf meteorologische und klimatische Vorgänge zurückführen, die wesentlich über das Wet-tergeschehen im Nordatlantik gesteuert werden.

Anthropogene Faktoren Fischerei: In der Nordsee kommen bei der Grundnetzfischerei Scherbretter und Baumkurren zum Einsatz. Scherbretter werden überwiegend in der nördlichen Nordsee eingesetzt und schräg über den Meeresboden gezogen. Baumkurren dagegen werden vor allem seit den 1930er Jahren in der südlichen Nordsee verwendet. Seit den 1960er Jahren ist eine starke Zu-nahme in der Baumkurrenfischerei zu verzeichnen, die im letzten Jahrzehnt aufgrund von Fangregulationen und dem Rückgang der Fischbestände leicht zurückgegangen ist. Die Kufen der Baumkurren hinterlassen 30 bis 50 cm breite Spuren. Vor allem ihre Scheuchketten oder Kettennetze haben eine stärkere Wirkung auf den Boden als Scherbretter. Im Sediment entste-hen durch die Grundschleppnetze spezifische Furchen, die auf Geschiebemergel und sandigen Böden wenige Millimeter bis 8 cm und in weichem Schlick bis 30 cm tief sein können. Die Er-gebnisse aus dem EU-Projekt TRAPESE zeigen, dass maximal die oberen 10 cm des Meeres-bodens regelmäßig durchwühlt und aufgewirbelt werden (PASCHEN et al., 2000).

Seekabel (Telekommunikation, Energieübertragung): Durch den Einspülvorgang bei einer Ka-belverlegung im Meeresboden kommt es als Folge der Sedimentaufwirbelung zur Trübung der Wassersäule, die jedoch durch den Einfluss der gezeitenbedingten Strömungen über eine grö-ßere Fläche verteilt wird. Dabei nimmt der Suspensionsgehalt durch Verdünnungseffekte und Sedimentation der aufgewirbelten Sedimentpartikel wieder auf die natürlichen Hintergrundwerte ab. In der Regel kommt es durch die sedimentdynamischen Prozesse zu einer vollständigen Einebnung der Verlegespuren, insbesondere nach Schlechtwetterperioden. Im Bereich von Ka-belkreuzungen werden Steinschüttungen aufgebracht, die ein lokal begrenztes standortfremdes Hartsubstrat darstellen.

Die anthropogenen Faktoren wirken auf den Meeresboden ein durch Abtrag, Durchmischung, Aufwirbelung (Resuspension), Materialsortierung, Verdrängung und Verdichtung (Kompaktion). Auf diese Weise werden die natürliche Sedimentdynamik (Sedimentation/Erosion) und der Stoffaustausch zwischen Sediment und Bodenwasser beeinflusst.

Zustandseinschätzung Die Zustandseinschätzung des Meeresbodens im Hinblick auf Sedimentologie und Geomorpho-logie beschränkt sich auf den Bereich der im BFO-N identifizierten Cluster und geplanten See-kabelsysteme. Sie ist für die Aspekte „Seltenheit und Gefährdung“, „Vielfalt und Eigenart“ und „Natürlichkeit“ in Tabelle 1 zusammengestellt.

Bezüglich der Schadstoffbelastung ist grundsätzlich festzustellen, dass das Sediment im Unter-suchungsraum nur gering durch Metalle und organische Schadstoffe belastet ist und deren Konzentration mehr oder minder schnell von der Küste zur offenen See hin abnimmt.

14 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Tabelle 1: Zustandseinschätzung des Schutzgutes „Boden“ im Hinblick auf Sedimentologie und Geomor-phologie im Untersuchungsgebiet. Aspekt: Seltenheit und Gefährdung Kriterium Kategorie Einschätzung

Flächenmäßiger Anteil der Sedimente auf dem Meeres-boden und Verbreitung des morphologischen Formeninventars

Hoch Sedimenttypen und Bodenformen kommen ausschließlich im betrachte-ten Gebiet vor.

Gering Mittel Sedimenttypen und Bodenformen sind in der Deutschen Bucht (einschl. Dog-gerbank) verbreitet.

Gering Sedimenttypen und Bodenformen fin-den sich in der gesamten Nordsee.

Aspekt: Vielfalt und Eigenart Kriterium Kategorie Einschätzung

Heterogenität der Sedimen-te auf dem Meeresboden und Ausbildung des morphologischen Formeninventars

Hoch Heterogene Sedimentverteilung und ausgeprägte morphologische Verhält-nisse.

Mittel Mittel Heterogene Sedimentverteilung und keine ausgeprägten Bodenformen bzw. homogene Sedimentverteilung und ausgeprägte Bodenformen.

Gering Homogene Sedimentverteilung und strukturloser Meeresboden.

Aspekt: Natürlichkeit Kriterium Kategorie Einschätzung

Ausmaß der anthropogenen Vorbelastung der Sedimen-te auf dem Meeresboden und des morphologischen Formeninventars

Hoch Nahezu keine Veränderung durch anthropogene Aktivitäten.

Mittel Mittel Veränderung durch anthropogene Aktivitäten ohne Verlust der ökologi-schen Funktion.

Gering Veränderung durch anthropogene Aktivitäten mit Verlust der ökologischen Funktion.

2.2 Wasser Die Nordsee ist ein relativ flaches Schelfmeer mit einer im Norden weiten Öffnung zum Nordat-lantik. Das ozeanische Klima der Nordsee – charakterisiert durch Salzgehalt und Temperatur – wird in großem Maße durch diese nördliche Öffnung zum Atlantik bestimmt. Im Südwesten hat der Atlantik durch den flachen Englischen Kanal und durch die enge Dover-Straße einen gerin-geren Einfluss auf die Nordsee. Die Ostsee ist durch den Großen und den Kleinen Belt sowie durch den Sund mit dem Kattegat/Skagerrak und der Nordsee verbunden.

2.2.1 Strömungen Die Strömungen in der Nordsee bestehen aus einer Überlagerung der halbtägigen Gezeiten-ströme mit den wind- und dichtegetriebenen Strömungen. Generell herrscht in der Nordsee eine großräumige zyklonale, d. h. gegen den Uhrzeigersinn gerichtete Zirkulation vor, die mit einem starken Einstrom von atlantischem Wasser am nordwestlichen Rand und mit einem Ausstrom in den Atlantik über der Norwegischen Rinne verbunden ist. Die Stärke der Nordseezirkulation hängt von der vorherrschenden Luftdruckverteilung über dem Nordatlantik ab, die durch den Nordatlantischen Oszillationsindex (NAO), der standardisierten Luftdruckdifferenz zwischen Island und den Azoren, parametrisiert wird.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 15

Basierend auf einer Analyse aller zwischen den Jahren 1957 und 2001 vom BSH bzw. dem Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) durchgeführten Strömungsmessungen (KLEIN, 2002) wurden für verschiedene Gebiete in der Deutschen Bucht die mittleren Beträge der Strö-mungsgeschwindigkeit (skalares Mittel einschließlich Gezeitenstrom) und die Reststromge-schwindigkeiten (Vektormittel) in Oberflächennähe (3 – 12 m Wassertiefe) und Bodennähe (0 –5 m Bodenabstand) bestimmt (Abbildung 3). Berücksichtigt wurden bei dieser Analyse alle Zeit-serien mit einer Länge von mindestens 10 Tagen und einer Wassertiefe von über 10 m. Das Ziel der Analyse war die Abschätzung der Verhältnisse in der offenen See. Die mittleren Werte sind in Tabelle 2 dargestellt. Die Gezeitenströme wurden durch den Anschluss an den Pegel Helgoland bestimmt, d.h. die gemessenen Strömungen werden zu den dort beobachteten Ti-denhüben und Hochwasserzeiten in Beziehung gesetzt (KLEIN und MITTELSTAEDT, 2001).

Tabelle 2: Mittlere Strömungsgeschwindigkeiten, Rest- und Gezeitenströme in der Deutschen Bucht.

Oberflächennähe

(3 – 12 m)

Bodennähe

(0 – 5 m Bodenabstand)

Mittlerer Betrag 25 – 56 cm/s 16 – 42 cm/s

Vektormittel (Reststrom) 1 – 6 cm/s 1 – 3 cm/s

Gezeitenstrom 36 – 86 cm/s 26 – 73 cm/s

Abbildung 3 zeigt die Strömungsverhältnisse in der oberflächennahen Schicht (3 – 12 m Mess-tiefe) für verschiedene Gebiete in der Deutschen Bucht. Bei der Darstellung entsprechen die Werte im Gebiet GB3 dem (geologischen) Teilgebiet „Borkum und Norderneyer Riffgrund“, GB2 entspricht dem Teilgebiet „Nördlich Helgoland“ und GB1 entspricht dem Teilgebiet „Elbe-Urstromtal und westliche Ebenen“.

Abbildung 3: Vektormittel der Strömung in der oberflächennahen Schicht (Messtiefe 3 bis 12 m). Die Messpositionen sind mit einem roten Punkt markiert (BSH, 2002).

2.2.2 Seegang Beim Seegang unterscheidet man zwischen den vom lokalen Wind erzeugten Wellen, der so-genannten Windsee, und der Dünung. Dünung sind Wellen, die ihr Entstehungsgebiet verlas-sen haben und in das betrachtete Seegebiet einlaufen. Die in die südliche Nordsee einlaufende Dünung wird von Stürmen im Nordatlantik oder in der nördlichen Nordsee erzeugt. Die Dünung hat eine größere Wellenlänge und eine größere Periode als die Windsee.

16 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Die Höhe der Windsee hängt ab von der Windgeschwindigkeit und von der Zeit, die der Wind auf die Wasseroberfläche einwirkt (Wirkdauer), sowie von der Windstreichlänge (Fetch), d. h. der Strecke, über die der Wind wirkt. So ist die Windstreichlänge in der Deutschen Bucht bei Ost- und Südwinden deutlich geringer als bei Nord- und Westwindlagen. Als Maß für die Wind-see wird die signifikante oder auch kennzeichnende Wellenhöhe angegeben, d. h. die mittlere Wellenhöhe des oberen Drittels der Wellenhöhenverteilung.

Im klimatologischen Jahresgang (1950 – 1986) treten in der inneren Deutschen Bucht die höchsten Windgeschwindigkeiten mit etwa 9 m/s im November auf und fallen dann bis zum Februar auf 7 m/s ab. Im März erreicht die Geschwindigkeit ein lokales Maximum von 8 m/s, um danach rasch abzufallen und zwischen Mai und August auf einem flachen Niveau von etwa 6 m/s zu verweilen, bevor sie ab Mitte August ebenso rasch auf das Maximum im Spätherbst ansteigt (BSH, 1994). Dieser auf Monatsmitteln basierende Jahresgang ist auf die Höhe des Seegangs übertragbar. Für die innere Deutsche Bucht weist die Richtungsverteilung des See-gangs beim unbemannten Feuerschiff UFS German Bight (vormals UFS Deutsche Bucht) – analog zu der Verteilung der Windrichtung – eine Verteilung mit einem Maximum bei Seegang aus Westsüdwest und einem zweiten Maximum aus Ostsüdost auf (LOEWE et al., 2003).

2.2.3 Temperatur, Salzgehalt und saisonale Schichtung Wassertemperatur und Salzgehalt in der deutschen AWZ werden durch die großräumigen at-mosphärischen und ozeanographischen Zirkulationsmuster, die Süßwassereinträge von Weser und Elbe und den Energieaustausch mit der Atmosphäre bestimmt. Letzteres gilt insbesondere für die Meeresoberflächentemperatur (LOEWE et al. 2003). Das saisonale Temperaturminimum in der Deutschen Bucht tritt in der Regel im Ende Februar/Anfang März auf, die saisonale Er-wärmung beginnt zwischen Ende März und Anfang Mai, und das Temperaturmaximum wird im August erreicht. Auf Basis räumlicher Mitteltemperaturen für die Deutsche Bucht finden SCHMELZER et al. (2015) für den Zeitraum 1968–2015 Extremwerte von 3,5 °C im Februar und 17,8 °C im August. Das entspricht einer mittleren Amplitude von 14,3 K, wobei die jährliche Dif-ferenzen zwischen Maxi- und Minimum zwischen 10 und 20 K variieren. Mit Beginn der saiso-nalen Erwärmung und einer verstärkten Einstrahlung setzt zwischen Ende März und Anfang Mai in der nordwestlichen Deutschen Bucht bei Wassertiefen über 25–30 m die thermische Schichtung ein. Bei ausgeprägter Schichtung werden in der Temperatursprungschicht (Ther-mokline) zwischen warmer Deckschicht und kälterer Bodenschicht vertikale Gradienten von bis zu 3 K/m gemessen, der Temperaturunterschied zwischen den Schichten kann bis zu 10 K be-tragen (LOEWE et al. 2013). Flachere Gebiete sind in der Regel infolge der turbulenten Gezei-tenströme und windinduzierter Turbulenz auch im Sommer durchmischt. Mit Beginn der ersten Herbststürme ist die Deutschen Bucht wieder thermisch vertikal durchmischt.

Die Zeitserie der Jahresmittel der räumlichen Mitteltemperatur der gesamten Nordsee basie-rend auf den seit 1968 vom BSH wöchentlich herausgegebenen Temperaturkarten zeigen, dass der Verlauf der SST nicht durch den linearen Trend charakterisiert ist, sondern durch Regime-wechsel zwischen wärmeren und kälteren Phasen (siehe hierzu auch Abb. 3-28 in BSH 2005). Das extreme Warmregime der ersten Dekade des neuen Jahrtausends, bei dem die Jahresmit-tel der Nordsee-SST um ein mittleres Niveau von 10,8 °C fluktuierten, endete mit dem kalten Winter 2010 (Abbildung 4). Nach vier deutlich kühleren Jahren erreichte die Nordsee SST in 2014 das bisher höchste Jahresmittel von 11.4 °C.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 17

Abbildung 4: Jahresmittel der Nordsee-Oberflächentemperatur für die Jahre 1969-2016. Bezüglich der klimabedingten Veränderungen erwarten QUANTE et al. (2016) bis zum Ende des Jahrhunderts einen Anstieg der SST von 1-3 K. Hierbei kommen die unterschiedlichen Projekti-onen trotz erheblicher Unterschiede in den Modellsimulationen bzgl. Setup, Antrieb aus globa-lem Klimamodell, Bias-Korrekturen etc. zu konsistenten Ergebnissen (KLEIN et al, 2017).

Im Gegensatz zur Temperatur hat der Salzgehalt keinen deutlich ausgeprägten Jahresgang. Stabile Salzgehaltsschichtungen treten in der Nordsee in den Mündungsgebieten der großen Flüsse und im Bereich des Baltischen Ausstroms auf. Dabei vermischt sich der Frischwasserab-fluss der großen Flüsse innerhalb der Mündungsgebiete aufgrund der gezeitenbedingten Turbu-lenz bei geringen Wassertiefen mit dem Küstenwasser, schichtet sich aber bei größeren Tiefen in der Deutschen Bucht über das Nordseewasser. Die Intensität der Schichtung variiert in Ab-hängigkeit der Jahresgänge der Flusseinträge, die ihrerseits eine erhebliche zwischenjährliche Variabilität aufweisen, z.B. infolge hoher Schmelzwasserabflüsse im Frühjahr nach starken Schneewintern. So sind z.B. die Salzgehalte bei Helgoland Reede negativ mit den Abflussvo-lumen der Elbe korreliert, was zeigt, dass die Frischwassereinträge einen deutlich reduzierten oberflächennahen Salzgehalte in Küstennähe bedingen (LOEWE et al. 2013), wobei die Elbe mit einem Abfluss von 21,9 km³/Jahr den stärksten Einfluss bzgl. des Salzgehaltes in der Deutsche Bucht hat.

Seit 1873 stehen die Salzgehaltsmessungen von Helgoland Reede zur Verfügung, seit etwa 1980 auch die Daten an den Positionen der ehemaligen Feuerschiffe, die später zumindest teilweise durch automatisierte Messsysteme ersetzt wurden. Die Verlagerungen von Feuer-schiffspositionen und methodische Probleme, auch bei den Messungen bei Helgoland, führten zu Brüchen und Unsicherheiten in den langen Zeitserien und erschwerten belastbare Trendab-schätzungen (HEYEN und DIPPNER 1998). Für die Jahresmittel des Oberflächensalzgehalts bei Helgoland zeichnet sich für die Jahre 1950–2014 kein langfristiger Trend ab. Dies gilt auch für die jährlichen Abflussraten der Elbe. Die Projektionen zur zukünftigen Entwicklung des Salz-gehaltes in der deutschen AWZ unterscheiden sich zzt. noch stark bezüglich der zeitlichen Ent-wicklung und der räumlichen Muster, neuere Projektionen deuten auf eine Abnahme des Salz-gehaltes zwischen 0.2 und 0.7 psu zu Ende des Jahrhunderts hin (KLEIN et al., 2017).

Eisverhältnisse In der offenen Deutschen Bucht ist der Wärmevorrat des relativ salzreichen Nordseewassers im Frühwinter oft noch so groß, dass sich nur sehr selten Eis bilden kann. Das offene Seegebiet vor den nord- und ostfriesischen Inseln ist in Zweidritteln aller Winter eisfrei. Im langjährigen Durchschnitt reicht der Eisrand bis unmittelbar hinter die Inseln und bis in die äußeren Mün-dungsgebiete von Elbe und Weser hinaus. In normalen Wintern tritt im nordfriesischen Watten-

18 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

gebiet in den geschützt liegenden Innenfahrwassern an 17 bis 23 Tagen Eis auf, in den offenen Fahrwassern – ähnlich wie im ostfriesischen Wattengebiet – nur an 2 bis 5 Tagen.

In eisreichen und sehr eisreichen Wintern kommt dagegen im nordfriesischen Wattengebiet in den geschützt liegenden Innenfahrwassern durchschnittlich an 54 bis 64 Tagen Eis vor, in den offenen Fahrwassern ähnlich wie im ostfriesischen Wattengebiet an 31 bis 42 Tagen. In den inneren Wattengebieten bildet sich vornehmlich Festeis. In den äußeren Wattengebieten bilden sich hauptsächlich Scholleneis und Eisbrei, die durch Wind- und Gezeitenwirkung in Bewegung gehalten werden. Weitere Informationen können dem Klimatologischen Eisatlas 1991-2010 für die Deutsche Bucht entnommen werden (SCHMELZER et al., 2015).

2.2.4 Fronten Fronten im Meer sind hochenergetische mesoskalige Strukturen (Größenordnung von einigen 10 bis zu wenigen 100 km), die große Auswirkungen auf die lokale Bewegungsdynamik des Wassers, auf Biologie und Ökologie und – durch ihre Fähigkeit, CO2 in größere Tiefen zu brin-gen – auch auf das Klima haben. In den küstennahen Gebieten der Nordsee, insbesondere vor der deutschen, niederländischen und englischen Küste, liegen die sogenannten Flussfahnen-Fronten mit starken horizontalen Salz- und Schwebstoffgradienten zwischen dem Bereich der Süßwassereinträge der großen kontinentalen Flüsse und dem kontinentalen Küstenwasser der Nordsee. Diese Fronten sind keine statischen Gebilde, sondern bestehen aus einem System von kleineren Fronten und Wirbeln mit typischen Raumskalen zwischen 5 und 20 km. Dieses System unterliegt einer großen zeitlichen Variabilität mit Zeitskalen von 1 bis etwa 10 Tagen. In Abhängigkeit von den meteorologischen Bedingungen, den Abflussraten von Elbe und Weser und den Zirkulationsverhältnissen in der Deutschen Bucht kommt es fortlaufend zur Auflösung und Bildung von frontalen Strukturen. Nur bei extrem ruhigen Wetterbedingungen lassen sich diskrete Frontalstrukturen über längere Zeiträume beobachten. Etwa im Bereich der 30 m-Tiefenlinie befinden sich während der Zeit der saisonalen Schichtung (ca. von Ende März bis September) die Tidal Mixing Fronten, die den Übergangsbereich zwischen dem thermisch ge-schichteten tiefen Wasser der offenen Nordsee und dem flacheren, in Folge der Wind- und Ge-zeitenreibung vertikal durchmischten Bereich markieren. Durch die Abhängigkeit von der Topo-graphie sind diese Fronten relativ ortsfest (OTTO et al., 1990). KIRCHES et al. (2013a-c) haben satellitenbasierte Fernerkundungsdaten aus den Jahren 1990 – 2011 analysiert und eine Klima-tologie für SST-, Chlorophyll-, Gelb- und Schwebstofffronten in der Nordsee erstellt. Diese zeigt, dass Fronten ganzjährig in der Nordsee vorkommen, wobei die Stärke des räumlichen Gradien-ten in der Regel zur Küste hin zunimmt.

Fronten zeichnen sich durch eine deutlich erhöhte biologische Aktivität aus; und die angrenzen-den Gebiete spielen eine Schlüsselrolle im marinen Ökosystem. Sie beeinflussen die Ökosys-temkomponenten auf allen Stufen, entweder direkt oder als kaskadierender Prozess über die Nahrungskette (ICES, 2006). Vertikale Transporte an Fronten bringen Nährstoffe in die euphoti-sche Zone und erhöhen so die biologische Produktivität. Die durch die hohe Verfügbarkeit und effektive Nutzung von Nährstoffen erhöhte biologische Aktivität an Fronten bewirkt eine ver-stärkte Bindung von atmosphärischem CO2 und den Transport in tiefere Schichten. Der Aus-strom dieser CO2-angereicherten Wassermassen in den offenen Ozean wird als „Shelf Sea Pumping“ bezeichnet und ist ein wesentlicher Prozess zur Aufnahme atmosphärischen CO2 durch den Weltozean. Die Nordsee stellt in weiten Teilen ganzjährig eine CO2-Senke dar, mit Ausnahme der südlichen Gebiete in den Sommermonaten. Über 90% des aus der Atmosphäre aufgenommenen CO2 exportiert die Nordsee in den Nordatlantik.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 19

2.2.5 Schwebstoffe und Trübung Unter dem Begriff „Schwebstoff“ werden alle im Meerwasser suspendierten Teilchen mit einem Durchmesser >0,4 µm verstanden. Schwebstoff besteht aus mineralischem und/oder organi-schem Material. Der organische Schwebstoffanteil ist stark von der Jahreszeit abhängig. Die höchsten Werte treten während der Planktonblüten im Frühsommer auf. Bei stürmischen Wet-terlagen und dadurch bedingtem hohem Seegang steigen die Schwebstoffgehalte in der ge-samten Wassersäule durch Aufwirbelung von siltig-sandigen Bodensedimenten stark an. Dabei wirkt sich die Dünung am stärksten aus. Beim Durchzug von Orkantiefs durch die Deutsche Bucht sind Anstiege des Schwebstoffgehalts bis zum Zehnfachen der Normalwerte leicht mög-lich. Die Entnahme von Wasserproben ist bei extremen Sturmlagen nicht möglich, entspre-chende Abschätzungen stammen daher aus den Aufzeichnungen von verankerten Trübungs-messgeräten. Betrachtet man die zeitliche Variabilität des Schwebstoffgehalts an einer festen Position, so findet sich immer ein ausgeprägtes halbtägiges Gezeitensignal. Ebb- bzw. Flut-strom transportieren das Wasser in der Deutschen Bucht im Mittel etwa 10 Seemeilen von bzw. in Richtung zur Küste (Abbildung 5). Entsprechend wird auch der küstennahe hohe Schweb-stoffgehalt (SPM = Suspended Particular Matter) mit ‚hin und her‘ transportiert und verursacht die starken lokalen Schwankungen. Weitere Variabilitäten im SPM werden durch die Material-transporte (Advektion) aus Flüssen wie Elbe und Weser und von der englischen Südostküste her hervorgerufen.

4°E 6°E 8°E

4°E 6°E 8°E

53°N

54°N

55°N

56°N

53°N

54°N

55°N

56°N

0

1

2

4

6

10

25

50

Schwebstoffverteilung (SPM)Tiefenbereich: Oberfläche bis 10 Meter Tiefe

SPM [mg/l]

Quelle: MUDAB (15.10.2005)Datensatz: 1980 - 2004

+ Messposition

Abbildung 5: Mittlere Schwebstoffverteilung (SPM) für die deutsche Nordsee.

In Abbildung 5 ist eine mittlere Schwebstoffverteilung für die Deutsche Bucht dargestellt. Grund-lage für die Darstellung sind alle in der Meeresumwelt-Datenbank (MUDAB) mit Stand vom 15.10.2005 gespeicherten SPM-Werte. Der Datensatz wurde auf den Bereich „Oberfläche bis 10 Meter Tiefe“ und auf Werte ≤ 150 mg/l reduziert. Die zugrundeliegenden Messwerte wurden nur bei Wetterlagen gewonnen, bei denen Forschungsschiffe noch arbeitsfähig sind. Schwierige Wetterlagen spiegeln sich daher in hier dargestellten Mittelwerten nicht wider. In der Abbildung 5 zeigen sich in den Wattgebieten landwärts der ost- und nordfriesischen Inseln und in den gro-ßen Flussmündungsgebieten gemessene Mittelwerte um die 50 mg/l und Extremwerte >150 mg/l. Weiter seewärts nehmen die Werte schnell auf einen Bereich zwischen 1 und 4 mg/l ab. Etwas östlich von 6° E findet sich ein Bereich mit erhöhtem Schwebstoffgehalt. Die gerings-ten SPM-Mittelwerte um 1,5 mg/l zeigen sich im nordwestlichen Randbereich der AWZ und über den Sandflächen zwischen dem Borkum-Riffgrund und dem Elbe-Urstromtal.

20 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

2.2.6 Zustandseinschätzung hinsichtlich der Nähr- und Schadstoffverteilung

• Nährstoffe Die Industrialisierung führte zu einem deutlichen Anstieg der Nährstoffkonzentrationen im Meerwasser. Eines der Hauptprobleme sind die hohen Einträge aus diffusen Quellen, die mit Stickstoff- und Phosphorverbindungen belastet sind (Landwirtschaft, Industrie und Verkehr) sowie der atmosphärische Stickstoffeintrag. Erhöhte Nährstoffeinträge können zu erhöhtem Planktonwachstum (großflächige Algenblüten) führen und Verschiebungen im Artenspektrum (toxische Algen) verursachen. Ein Überangebot an Nährstoffen kann u. a. Sauerstoffmangelsi-tuationen hervorrufen.

Zur Überwachung der Nährstoffe und des Sauerstoffgehaltes in der Deutschen Bucht führt das BSH mehrere Monitoringfahrten im Jahr durch. Die Nährstoffkonzentrationen weisen einen typi-schen Jahresgang auf, mit hohen Konzentrationen im Winter und niedrigen Konzentrationen in den Sommermonaten. Alle Nährstoffe zeigen ähnliche Verteilungsstrukturen. Eine allmähliche Konzentrationsabnahme ist vom Flussmündungsbereich zur offenen See hin zu beobachten. Die höchsten Konzentrationen werden im Elbeeinstrombereich und in den Küstenregionen ge-messen. Der Nährstoffeintrag durch die Elbe ist hier deutlich erkennbar (Abbildung 6).

Abbildung 6: Verteilungsmuster der löslichen anorganischen Stickstoffverbindungen (DIN).

• Metalle Metalle kommen natürlich in der Umwelt vor. Der Nachweis von Metallen in der Umwelt ist somit auf keinen Fall zwangsläufig als Verschmutzung zu werten. Zusätzlich zu den natürlich vor-kommenden Elementgehalten werden durch menschliche Aktivitäten z. T. erhebliche zusätzli-che Mengen einzelner Elemente in der Umwelt mobilisiert, transportiert, zum Teil transformiert und wieder angereichert. Generell werden die Metallgehalte des Meerwassers durch die Struk-tur, Dynamik und Stärke der Quellen, die großräumige Zirkulation der marinen Wassermassen und die Effizienz ihrer Senkenprozesse bestimmt. Wesentliche Quellen für das anthropogen verursachte Metallsignal in marinen Ökosystemen sind die Abflüsse kontaminierter Süßwas-sermassen über die kontinentalen Flusssysteme, der Schadstofftransport über die Atmosphäre sowie die Wechselwirkung mit dem Sediment. Weitere Einträge werden durch Offshore-Aktivitäten, wie Rohstofferkundung und Förderung sowie Einbringung von Baggergut, verur-sacht.

Metalle liegen im Wasserkörper gelöst und schwebstoffgebunden vor. Mit zunehmender Entfer-nung von der Küste, also mit steigenden Salzgehalten, sinken die Schwebstoffgehalte in der Wassersäule. Damit nimmt der Anteil der für Adsorptionsprozesse verfügbaren Oberflächen ab und ein proportional wachsender Teil der Metallgehalte bleibt in Lösung.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 21

Ähnlich wie die Nährstoffe zeigen einige Metalle in der gelösten Fraktion jahreszeitlich periodi-sche Konzentrationsschwankungen. Dieses jahreszeitliche Profil entspricht in groben Zügen dem biologischen Wachstums- und Remineralisierungszyklus, wie er auch maßgeblich für die im Meerwasser gelösten Nährstoffgehalte vorliegt.

Vor allem überwiegend gelöst vorliegende Elemente (Cu, Ni, Cd), aber auch Quecksilber, bilden einen deutlich ausgeprägten, von der Küste zur offenen See hin abnehmenden, Gradienten aus. In der Regel transportiert die Strömung die Wassermassen von Westen in die Deutsche Bucht hinein und nach Norden aus ihr heraus. Entsprechend ist die Abflussfahne der Elbe, vom Mündungsbereich ausgehend, deutlich nach Norden hin ausgeprägt.

• Organische Stoffe Das BSH bestimmt im Rahmen seiner Monitoringfahrten zurzeit bis zu 120 verschiedene Schadstoffe im Seewasser, in Schwebstoffen und in Sedimenten. Da für die meisten Schadstof-fe die Elbe die Haupteintragsquelle für die Deutsche Bucht ist, liegen in der Elb-Fahne vor der nordfriesischen Küste gemeinhin die höchsten Schadstoffkonzentrationen vor, die i. A. zur offe-nen See abnehmen. Dabei sind die Gradienten für unpolare Stoffe besonders stark, da diese Stoffe überwiegend an Schwebstoffen adsorbiert (angelagert) werden und durch Sedimentation aus der Wasserphase entfernt werden. Außerhalb der schwebstoffreichen Küstenregionen sind daher die Konzentrationen unpolarer Schadstoffe gewöhnlich sehr niedrig. Die Belastung des Wassers durch Erdölkohlenwasserstoffe ist gering, obwohl zahlreiche akute Ölverschmutzun-gen durch die Schifffahrt anhand sichtbarer Ölfilme nachweisbar sind. Die meisten Kohlenwas-serstoffe stammen aus biogenen Quellen; nur vereinzelt werden Spuren akuter Ölverschmut-zungen in der Wasserphase beobachtet.

Durch neue Analysemethoden wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl „neuer“ Schadstoffe (Emerging Pollutants) mit polaren Eigenschaften in der Umwelt nachgewiesen. Viele dieser Stoffe (z. B. die Herbizide Isoproturon, Diuron und Atrazin) kommen in weitaus höheren Kon-zentrationen vor als die klassischen Schadstoffe.

Nach heutigem Kenntnisstand gehen von den beobachteten Konzentrationen der meisten Schadstoffe im Meerwasser keine unmittelbaren Gefahren für das marine Ökosystem aus. Aus-nahme ist die Belastung durch das in Schiffsanstrichfarben verwendete Tributylzinn (TBT), des-sen Konzentration in Küstennähe die biologische Wirkschwelle z. T. erreicht. Ferner können Seevögel und Seehunde durch auf der Wasseroberfläche schwimmende Ölfilme infolge akuter Ölverschmutzungen geschädigt werden. Bei der ökotoxikologischen Bewertung reicht die Toxi-zitäts-Betrachtung einzelner Schadstoffe nicht aus; vielmehr muss die Summenwirkung der Vielzahl der vorhandenen Schadstoffe betrachtet werden, die evtl. durch Synergieeffekte ver-stärkt werden kann.

• Radioaktive Stoffe (Radionuklide) Die radioaktive Belastung der Nordsee wurde jahrzehntelang durch die Einleitungen der Wie-deraufarbeitungsanlagen für Kernbrennstoffe bestimmt. Da diese Einleitungen heutzutage sehr gering sind, stellt die radioaktive Belastung der Nordsee nach heutigem Kenntnisstand für Mensch und Natur keine Gefahr dar.

22 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

2.3 Plankton Das Plankton umfasst alle Organismen, die im Wasser treiben. Diese meistens sehr kleinen Organismen bilden eine fundamentale Komponente des marinen Ökosystems. Zum Plankton gehören pflanzliche Organismen (Phytoplankton) und kleine Tierchen bzw. Entwicklungsstadien des Lebenszyklus von Meerestieren, wie Eier und Larven (Zooplankton).

Datenlage Für Plankton existieren nur wenige Überwachungsprogramme. Bisherige Erkenntnisse zur räumlichen und zeitlichen Variabilität des Phyto- und Zooplanktons stammen aus Forschungs-programmen, einigen wenigen Langzeituntersuchungen und aus der Ökosystem-Modellierung. Die Fernerkundung hat in den letzten Jahren ebenfalls wesentlich zur Verbesserung der Daten-lage beigetragen. Eine wertvolle Langzeitreihe liefert seit 1932 der Continuous Plankton Recor-der (CPR) aus dem Bereich des Nordostatlantiks und der Nordsee (REID et al., 1990; BEAUG-RAND et al., 2003). Durch die CPR-Aufnahmen sind ca. 450 verschiedene Phyto- und Zooplank-ton-Taxa identifiziert worden, in der Nordsee wurden insgesamt mehr als 100 Phytoplanktonar-ten bestimmt (EDWARDS et al., 2005).

Die wichtigste Datenquelle für die Deutsche Bucht stellt die Langzeitdatenreihe Helgoland Ree-de dar, die von der Biologischen Anstalt Helgoland (BAH in der Stiftung des AWI) seit 1962 kon-tinuierlich erhoben wird (WILTSHIRE und MANLY, 2004). An der Station Helgoland Reede werden werktäglich Untersuchungen der Nährstoffkonzentrationen mit zeitgleicher Aufnahme von Tem-peratur, Salzgehalt und Sauerstoff durchgeführt, seit 1967 erfolgt die Bestimmung der Phyto-plankton-Biomasse. Seit 1975 wird auch das Zooplankton der Helgoland Reede kontinuierlich und systematisch untersucht (GREVE et al., 2004).

In der deutschen AWZ mangelt es an solchen Langzeitreihen. Lediglich in den Jahren 2008 bis 2011 wurde im Auftrag des BSH im Rahmen des biologischen Monitorings das Plankton (Phyto- und Mesozooplankton) an 12 ausgewählten Stationen in der deutschen AWZ durch das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) untersucht. Die Probenentnahme fand fünfmal jährlich parallel zu der Nährstoff-Beprobung statt (WASMUND et al., 2012). Die Beschreibung des aktuellen Zustandes wird sich aus diesem Grund auf die Untersuchungen an der Station Helgo-land Reede und auf Hinweise aus den vierjährigen Untersuchungen des IOW beschränken. Dabei ist zu beachten, dass Helgoland hydrographisch und bezüglich der Phytoplanktonverge-sellschaftung nicht repräsentativ für die AWZ ist. Im Zeitraum März 2003 bis Dezember 2004 wurden zudem Zooplanktonproben bei der Forschungsplattform FINO1 im Bereich der AWZ entnommen und ausgewertet (OREJAS et al., 2005). Die hydrographischen Bedingungen variie-ren in diesem Bereich der AWZ, insbesondere aufgrund der Wassertiefe und der herrschenden Strömung, erheblich von denen der Helgoland Reede. Eine stark ausgeprägte Variabilität in der Sukzession, wie an der Helgoland Reede festgestellt, wurde jedoch auch aus diesem Bereich dokumentiert.

2.3.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Phytoplankton Das Phytoplankton umfasst kleine Organismen, die meistens bis 200 µm groß sind und taxo-nomisch dem Reich der Pflanzen zugeordnet werden. Es bildet die unterste lebendige Kompo-nente der marinen Nahrungsketten. Es handelt sich um Mikroalgen, die meistens aus einer ein-zigen Zelle bestehen oder in der Lage sind, aus mehreren Zellen Ketten oder Kolonien zu bil-den. Die Organismen des Phytoplanktons ernähren sich überwiegend autotroph, d. h. sie sind durch die Photosynthese in der Lage, die im Wasser gelösten anorganischen Nährstoffe zur Synthese organischer Moleküle zum Wachstum zu verwenden. Bedeutende taxonomische Gruppen des Phytoplanktons der südlichen Nordsee und der Deutschen Bucht sind

• Diatomeen oder Kieselalgen (Bacillariophyta),

• Dinoflagellaten oder Geißelalgen (Dinophyceae) sowie

• Mikroalgen bzw. Mikroflagellaten verschiedener taxonomischer Gruppen.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 23

Das Phytoplankton dient den Organismen, die sich auf das Filtrieren des Wassers zur Nah-rungsaufnahme spezialisiert haben, als Nahrungsgrundlage. Zu den wichtigsten Primärkonsu-menten des Phytoplanktons zählen zooplanktische Organismen wie Ruderfußkrebse (Copepo-da) und Wasserflöhe (Cladocera).

Das Phytoplanktonwachstum weist im Jahresgang in der Deutschen Bucht feste Auftretensmus-ter auf. Räumlich beginnen das Frühjahrswachstum und damit die Algenblüte (Algenmassen-vermehrungen) erst in den küstenfernen Bereichen, d. h. im äußeren Bereich der deutschen AWZ. Von Jahr zu Jahr sorgen unterschiedliche Diatomeenarten für die Frühjahrsalgenblüte. Besonders häufig bildet Thalassiosira rotula Frühjahrsalgenblüten (VAN BEUSEKOM et al., 2003).

Im Sommer hat das Phytoplankton eine geringe Biomasse und es wird von Dinoflagellaten und anderen kleinen Flagellaten dominiert. Im Herbst folgt meistens eine weitere Diatomeenblüte (HESSE, 1988; REID et al., 1990).

Die räumliche Verteilung des Phytoplanktons hängt in erster Linie von den physikalischen Ab-läufen im Pelagial ab. Hydrographische Bedingungen, insbesondere Temperatur, Salzgehalt, Licht, Strömung, Wind, Trübung, Fronten und Tide, beeinflussen das Vorkommen und die Ar-tenvielfalt des Phytoplanktons. Die Nordsee kann grob in zwei für das Vorkommen des Plank-tons grundsätzlich verschiedene Bereiche unterteilt werden: Den Bereich mit ganzjährig durch-mischtem Wasserkörper und den Bereich mit starker Stratifizierung (vertikaler Schichtung) des Wasserkörpers. Diese besitzen in der Regel auch unterschiedliche Nährstoffkonzentrationen. Das Aufeinandertreffen von durchmischten und geschichteten Wassermassen bezeichnet man als ozeanographische Fronten (vgl. Kap. 2.2.4). Diese bestimmen weitgehend das Vorkommen des Phytoplanktons. Phytoplankton tritt in stratifizierten Wasserkörpern nahe der Thermokline (Schichtgrenze zwischen übereinanderliegenden Wassermassen mit unterschiedlichen Tempe-raturen) in hoher Abundanz auf.

In der Deutschen Bucht wechseln die geographischen Lagen von Fronten in Abhängigkeit von der Wetterlage, der Süßwassereintragsmenge durch Flüsse, den Gezeiten und windinduzierten Strömungen. Bevorzugt treten sie jedoch in den inneren Bereichen der Deutschen Bucht auf. Im Allgemeinen sind die Nährstoffgehalte im Bereich des deutschen Küstenmeers vor der nieder-sächsischen Küste und im südlichen Teil der schleswig-holsteinischen Küste im Bereich der Elbwasserfahne doppelt so hoch wie im nördlichen Bereich des schleswig-holsteinischen Küs-tenmeers vor Sylt. Dieses spiegelt sich auch im Phytoplanktonwachstum und den Konzentratio-nen des Chlorophylla wider (VAN BEUSEKOM et al., 2005).

Eine raumscharfe Abgrenzung von Habitattypen ist daher für das Phytoplankton, anders als z. B. für das Benthos, nur sehr eingeschränkt möglich. Die räumliche und zeitliche Verteilung des Mikroplanktons in der Deutschen Bucht hat HESSE (1988) konkretisiert. Großräumige Un-tersuchungen identifizierten in der Deutschen Bucht drei Wassermassen, mit denen das Vor-kommen des Phytoplanktons zusammenhängt. Die Verlagerung dieser Hauptwassermassen kann die zeitliche und räumliche Entwicklung des Phytoplanktons beeinflussen. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen des biologischen Monitorings 144 Taxa bestimmt, während im Jahr 2011 140 Taxa bestimmt wurden (WASMUND et al., 2011, WASMUND et al., 2012). Bei einem Großteil der Arten handelte es sich um Kieselalgen. Im Laufe der Untersuchungen von 2008 bis 2011 sind jährlich neue Arten gefunden worden, während einige Arten der ersten Untersuchungsjahre nicht mehr gefunden wurden. Insgesamt sind im Laufe der vier Untersuchungsjahre 193 Phyto-plankton Taxa gefunden worden (WASMUND et al., 2012). Im Jahr 2011 wurde die Art Cyclotella choctawhatcheeana vermutlich zum ersten Mal gesichtet während die sonst oft häuftigen Arten Thalassiosira pacifica, Proboscia indica, Planktolyngbya limnetica, Coscinodiscus granii und Prorocentrum minimum im Jahr 2011 nicht mehr gesichtet wurden (WASMUND et al., 2012).

2.3.2 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Zooplankton Das Zooplankton beinhaltet alle in der Wassersäule treibenden bzw. wandernden Meerestier-chen. Im marinen Ökosystem nimmt das Zooplankton eine zentrale Rolle ein, zum einen als

24 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

unterster Sekundärproduzent innerhalb der marinen Nahrungskette als Nahrungsgrundlage von karnivoren Zooplanktonarten, Fischen, marinen Säugetieren und Seevögeln.

Zum anderen hat das Zooplankton eine besondere Bedeutung als Primärkonsument (Grazer) des Phytoplanktons. Wegfraß oder Grazing können die Algenblüte aufhalten und durch den Konsum der Zellen die Abbauprozesse des mikrobiellen Kreislaufs regulieren.

Die Sukzession des Zooplanktons in der Deutschen Bucht weist ausgeprägte saisonale Auftre-tensmuster auf. Maximale Abundanzen werden generell in den Sommermonaten erreicht. Die Sukzession des Zooplanktons ist für Sekundärkonsumenten der marinen Nahrungsketten von kritischer Bedeutung. Räuber-Beute-Verhältnisse bzw. trophische Beziehungen zwischen Gruppen oder Arten regulieren das Gleichgewicht des marinen Ökosystems. Zeitlich oder räum-lich versetztes Auftreten der Sukzession und Abundanz der Arten führt zur Unterbrechung der Nahrungsketten. Insbesondere zeitlicher Versatz, sogenannter trophischer Mismatch, hat zur Folge, dass es bei verschiedenen Entwicklungsstadien von Organismen zu Nahrungsengpäs-sen mit Auswirkungen auf die Populationsebene kommt.

Das Zooplankton wird aufgrund der Lebensstrategien der Organismen unterteilt in:

• Holozooplankton: Der gesamte Lebenszyklus der Organismen verläuft ausschließlich in der Wassersäule. Zu den bekanntesten, für die südliche Nordsee wichtigen holoplanktischen Gruppen zählen Crustacea (Krustentiere, Krebse) wie Copepoda (Ruderfußkrebse) und Cladocera (Wasserflöhe).

• Merozooplankton: Nur bestimmte Stadien des Lebenszyklus der Organismen, meistens die Frühlebensstadien wie Eier und Larven, sind planktisch. Die adulten Individuen wechseln dann zu benthischen Habitaten über oder schließen sich dem Nekton an. Hierzu zählen u. a. Frühlebensstadien von Borstenwürmern, Muscheln, Schnecken, Krebsen und Fischen. Pelagische Fischeier und Fischlarven kommen während der Reproduktionszeit zahlreich im Merozooplankton vor.

Der Transport und die Verbreitung von Larven haben besondere Bedeutung für das räumliche Vorkommen und die Populationsentwicklung von nektonischen wie auch benthischen Arten. Die Verbreitung von Larven wird sowohl durch die Bewegungen der Wassermassen selbst, als auch von endogenen bzw. artspezifischen Eigenschaften des Zooplanktons bestimmt. Umweltfakto-ren, die die Verbreitung, Metamorphose und Ansiedlung von Larven beeinflussen können, sind: Sedimenttyp und Sedimentstruktur, meteorologische und hydrographische Bedingungen, Licht sowie chemische, durch adulte Individuen der Art ins Wasser ausgegebene, gelöste Stoffe.

Die Charakterisierung von Habitattypen aufgrund des Vorkommens von Zooplankton gestaltet sich schwierig. Wie bereits für das Phytoplankton erläutert, bilden eigentlich Wassermassen das Habitat des Zooplanktons. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen des biologischen Monitorings ins-gesamt 157 Zooplanktontaxa bestimmt, wobei die Arthropoda mit 80 Taxa die häufigste Gruppe bildete, gefolgt von den Cnidaria mit 27 Taxa, den Polychaeta mit 15 und den Echinodermata-Larven mit 9 Taxa. Die Gesamtsumme überstieg die des Jahres 2009 um 14 Taxa, die von 2008 um 40 Taxa. Eine geringere Vielfalt war in der gesamten Region vor den nordfriesischen Inseln (Stationen HELGO, AMRU2 und SYLT1, Abbildung 7) zu beobachten. Diese Beobach-tung geht einher mit dem großräumigen Wassertransport vor der Küste in Richtung Jütland. Im Jahr 2008 war diese Zone von einer „Mündungsfahne“ mit niedrigerem Salzgehalt und höheren Chlorophyll-Werten gekennzeichnet (WASMUND et al., 2009). Die räumliche Verteilung der Taxa gemäß dem Margalef-Artenvielfalts (species richness)-Index zeigt ein für Ästuarien typisches Muster. Die Werte steigen mit zunehmender Entfernung von der Station bei Helgoland, die der Elbemündung am nächsten liegt, in Richtung zentrale Nordsee an. Diese Erfahrung wurde be-reits im ersten Berichtsjahr, 2008, gemacht. Das Ergebnis wurde durch die sich damals verän-dernde Copepoden-Zusammensetzung unterstützt, wonach sich mit zunehmender Entfernung zur Küste der Anteil an marinen Gattungen von 20% auf über 80% steigerte (WASMUND et al., 2009 und 2011).

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 25

Im Jahr 2011 wurden 139 Zooplankton Taxa registriert wobei die Arthropoden ebenfalls die häufigste Gruppe darstellte (WASMUND et al. 2012).

Abbildung 7: Räumliche Verteilung der Mesozooplankton-Gemeinschaften laut Clusteranalyse auf der Basis der Abundanzen aller Taxa und deren Entwicklungsstadien in der deutschen AWZ 2010 (WASMUND et al., 2011).

2.3.3 Zustandseinschätzung des Plankton Insgesamt lassen sich unter Berücksichtigung aller verfügbaren Langzeitdaten (CPR, Helgoland Reede) seit Ende der 1980er und in den 1990er Jahren Veränderungen sowohl im Phyto- als auch im Zooplankton der Nordsee feststellen. Die langsam voranschreitenden Veränderungen betreffen sowohl Artenspektrum als auch Abundanz und Biomasse (ALHEIT et al., 2005; WILTSHIRE und MANLY, 2004; BEAUGRAND, 2004; REID et al., 1990).

So zeigt die Auswertung der Phytoplankton-Daten der Helgoland Reede eine signifikante Zu-nahme der Biomasse seit Beginn der Aufzeichnungen. Dieser zunehmende Trend bei der Bio-masse scheint mit der Entwicklung der Flagellaten zusammenzuhängen. Für den Bereich der Deutschen Bucht ist seit Anfang der 1970er Jahre ein Rückgang der Diatomeen zugunsten der kleinen Flagellaten beobachtet worden (HAGMEIER und BAUERNFEIND 1990; VON WESTERNHA-GEN und DETHLEFSEN, 2003). Die Veränderungen des Phytoplanktons betreffen zudem eine Abschwächung der spätsommerlichen Diatomeenblüte, eine Verlängerung der Wachstumspha-se sowie das Auftreten von Algenblüten nicht-einheimischer Arten.

Neben der natürlichen Variabilität können diese Veränderungen mit anthropogenen Einflüssen wie Eutrophierung und nicht zuletzt mit der Nordatlantischen Oszillation (NAO) und der beo-bachteten Erhöhung der Wassertemperatur in der Nordsee zusammenhängen. Da das Plankton von den unterschiedlichsten natürlichen und anthropogenen Faktoren beeinflusst wird, und weil in diesem Gebiet sehr wenige Untersuchungen durchgeführt worden sind, bleibt jedoch unklar, zu welchem Anteil Eutrophierung, Klimaveränderungen oder einfach natürliche Variabilität zu den Veränderungen im Phytoplankton beitragen (EDWARDS und RICHARDSON, 2004).

26 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Zunehmend wirken auch nicht-einheimische Arten auf die Sukzession ein. Die Anzahl gebiets-fremder Arten, die sich anthropogen bedingt in der Nordsee ausbreiten, hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Gebietsfremde Arten werden über Ballastwasser der Schiffe und Muschelaquakultur eingeführt.

Auswirkungen nicht-einheimischer Planktonarten auf die Artenzusammensetzung von einheimi-schen Arten durch Verdrängung, Veränderungen der Biomasse und Primärproduktion können nicht ausgeschlossen werden. In der gesamten Nordsee sind 17 nicht-einheimische Phyto-planktonarten in Proben nachgewiesen worden (GOLLASCH, 2004). Einige der nicht-einheimischen Phytoplanktonarten entwickeln inzwischen ausgeprägte Algenblüten im Bereich der deutschen Küstengewässer und der AWZ der Nordsee. So hat sich in der Deutschen Bucht die nicht-einheimische wärmeliebende Diatomeenart Coscinodiscus wailesii seit 1982 langsam etabliert und bildete 2000 sogar die Frühjahrsblüte. Im Zooplankton der Nordsee sind seit 1990 insgesamt 15 nicht-einheimische Arten gefunden worden (GOLLASCH, 2003).

Basierend auf Auswertungen der Langzeitreihen der Helgoland Reede haben WILTSHIRE und MANLY (2004) erstmals eine direkte Verbindung zwischen dem Anstieg der Wassertemperatur und der Verschiebung des Phytoplanktonvorkommens in der Nordsee hergestellt. Die Autoren haben den festgestellten Anstieg der Wassertemperatur um 1,13 °C im Zeitraum 1962 bis 2002 mit dem mittleren Diatomeen-Tag (MDD), einem errechneten Parameter des Diatomeenvor-kommens, korreliert. Es zeigte sich, dass der Temperaturanstieg im o. g. Zeitraum von 40 Jah-ren eine Verschiebung im Auftreten des Phytoplanktons hervorgerufen hat. So verlagert sich der MDD im Anschluss an ein relativ warmes Winter-Quartal mehr zum Ende des Frühjahrs hin. In solchen Fällen erreichen Diatomeen eine hohe Abundanz.

Auf Basis dieser Ergebnisse und anderer Studien weisen die Autoren darauf hin, dass die Le-bensbedingungen der Meeresorganismen zwar noch keine Grenzbereiche erreichen, sich je-doch die Steuerungsmechanismen der saisonalen und räumlichen Ereignisse wesentlich ver-ändert haben (BEAUGRAND et al., 2003). Es ist davon auszugehen, dass dies auch für die deut-sche AWZ gilt. Neben der o. a. zeitlichen Verschiebung bzw. Verzögerung der Phytoplankton-Sukzession (WILTSHIRE und MANLY, 2004) könnte auch eine eventuelle Artenverschiebung Kon-sequenzen für die Primär- und Sekundärkonsumenten der Nahrungsketten nach sich ziehen.

Veränderungen der Artenzusammensetzung, Abundanz und Biomasse des Planktons haben Konsequenzen sowohl für die Primärproduktion der Gewässer als auch für die Vorkommen und Bestände von Fischen, marinen Säugetieren und Seevögeln. So könnte sich die reduzierte A-bundanz der Diatomeen zugunsten der kleinen Flagellaten negativ auf die Nahrungskette aus-wirken (VON WESTERNHAGEN und DETHLEFSEN, 2003), da z. B. die eingeschleppte C. wailesii, die inzwischen hochabundant in der Deutschen Bucht vorkommt, von den Primärkonsumenten nicht gefressen wird. Veränderungen im jahreszeitlichen Verlauf des Wachstums von Phyto-plankton können zudem zum trophischen Mismatch innerhalb der marinen Nahrungsketten füh-ren: eine Verzögerung des Diatomeenwachstums kann das Wachstum der Primärkonsumenten beeinträchtigen.

Unter bestimmten Bedingungen können vom Phytoplankton Gefährdungen für die marine Um-welt ausgehen. Insbesondere stellen toxische Algenblüten eine große Gefahr für Sekundärkon-sumenten des marinen Ökosystems und für Menschen dar. Nach REID et al. (1990) sind in der Nordsee eine Reihe von Phytoplanktontaxa bekannt, die toxisch oder potenziell toxisch wirken können.

Auch für das Zooplankton lässt sich eine schleichende Veränderung seit Anfang der 1990er Jahre nachweisen. So haben sich u. a. die Artenzusammensetzung und die Dominanzverhält-nisse verändert. Während die Anzahl nicht-einheimischer Arten zugenommen hat, sind viele gebietstypische Arten zurückgegangen, auch solche, die zu den natürlichen Nahrungsressour-cen des Ökosystems gehören. Im Allgemeinen hat im Holoplankton die Abundanz von einhei-mischen Kaltwasser-Arten stark abgenommen. Dagegen hat das Meroplankton zugenommen (LINDLEY und BATTEN, 2002). Der Anteil an Stachelhäuterlarven hat dabei auffällig zugenom-

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 27

men. Dies wird vor allem mit der Ausbreitung der opportunistischen Art Amphiura filiformis in Verbindung gebracht (KRÖNCKE et al., 1998).

Die saisonale Entwicklung bzw. Sukzession des Zooplanktons in der Deutschen Bucht korreliert überwiegend mit Veränderungen der Wassertemperatur. Die Veränderungen der saisonalen Entwicklung fallen jedoch artspezifisch unterschiedlich aus.

Insgesamt treten in warmen Jahren Abundanzmaxima verschiedener Schlüsselarten bis zu 11 Wochen früher auf als im langjährigen Trend üblich (GREVE, 2001). Die Wachstumsphase vieler Arten hat sich insgesamt verlängert.

Nach HAYS et al. (2005) haben Klimaveränderungen insbesondere auf Verbreitungsgrenzen von Arten und Gruppen des marinen Ökosystems der Nordsee eingewirkt. Zooplankton-Assoziationen von Warmwasser-Arten haben z. B. im Nordostatlantik ihre Verbreitung fast 1.000 km nach Norden verlagert. Dagegen haben sich die Areale von Kaltwasser-Assoziationen verkleinert. Zusätzlich haben Klimaveränderungen Auswirkungen auf das jahreszeitliche Auftre-ten von Abundanzmaxima verschiedener Gruppen. Der Ruderfußkrebs Calanus finmarchicus erreicht z. B. das Abundanzmaximum 11 Tage früher, während seine Hauptnahrung, die Di-atomeenart Rhizosolenia alata ihr Konzentrationsmaximum sogar 33 Tage und die Dinoflagella-tenart Ceratium tripos 27 Tage früher erreichen. Diese zeitlich versetzte Bestandsentwicklung kann Folgen in den gesamten marinen Nahrungsketten haben. EDWARDS und RICHARDSON (2004) vermuten sogar eine besondere Gefährdung von temperierten marinen Ökosystemen durch Veränderung bzw. zeitlichen Versatz in der Entwicklung verschiedener Gruppen.

Die Gefährdung entsteht durch die direkte Abhängigkeit des Reproduktionserfolgs der Sekun-därkonsumenten (Fische, marine Säuger, Seevögel) von Plankton (Nahrungsgrundlage). Aus-wertungen von Langzeitdaten für den Zeitraum 1958 bis 2002 bei 66 marinen Taxa haben be-stätigt, dass marine planktische Assoziationen auf Klimaveränderungen reagieren. Die Reaktio-nen fallen allerdings in Bezug auf Assoziation oder Gruppe und Saisonalität sehr unterschied-lich aus.

2.4 Biotoptypen Nach VON NORDHEIM & MERCK (1995) handelt es sich bei einem marinen Biotoptyp um einen charakteristischen, typisierten Lebensraum des Meeres. Ein mariner Biotoptyp bietet mit seinen ökologischen Bedingungen weitgehend einheitliche, von anderen Typen verschiedene Voraus-setzungen für Lebensgemeinschaften im Meer. Die Typisierung schließt abiotische (z. B. Feuchte, Nährstoffgehalt) und biotische Merkmale (Vorkommen bestimmter Vegetationstypen und -strukturen, Pflanzengesellschaften, Tierarten) ein.

Die Mehrzahl der Typen Mitteleuropas wird in seiner konkreten Ausprägung zudem durch die herrschenden anthropogenen Nutzungen (Landwirtschaft, Verkehr usw.) und Beeinträchtigun-gen (Schadstoffe, Eutrophierung, Freizeitnutzung usw.) geprägt.

Die aktuelle Biotoptypengliederung der Nordsee hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands veröffentlicht (RIECKEN et al., 2006, Ab-bildung 8). Danach findet man in der Nordsee die Hauptbiotoptypen „Küstenferne Meeresgebie-te der Nordsee“ (Code 01.), „Flachwasserzonen der Nordsee“ (Code 03.) und „Watt der Nord-see“ (Code 05.). Die deutsche AWZ der Nordsee ist größtenteils dem Biotoptyp „Küstenferne Meeresgebiete der Nordsee“ zuzurechnen.

Nur in kleinen Teilbereichen (z. B. im Bereich der Amrumbank) reichen Biotoptypen der „Flach-wasserzonen der Nordsee“ in die AWZ hinein.

Die küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee umfassen die ständig mit Wasser bedeckten Be-reiche mit einer Tiefe von mehr als 15 m, ab der ein Wachstum benthischer Großpflanzen auf-grund der Lichtverhältnisse nicht mehr möglich ist. Die deutsche Nordsee weist eine durch-schnittliche Tiefe von 30–40 m auf und lässt sich grob in Pelagial (freier Wasserkörper) und Benthal (Meeresboden) gliedern.

28 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Das Pelagial (Code 01.01) wird untergliedert in

Code 01.01.01 euphotischer Bereich des Pelagials der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee

Code 01.01.02 aphotischer Bereich des Pelagials der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee.

Das Benthal der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee, weitgehend makrophytenfrei (Code 01.02) wird nach RIECKEN et al. (2006) wie folgt untergliedert:

Code 01.02.01 flaches, natürliches Hartsubstratbiotop der küstenfernen Meeresge-biete der Nordsee

Code 01.02.02 Hartsubstrat-Riff der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee

Code 01.02.03 biogenes Riff der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee

Code 01.02.04 Kiesbiotop der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee

Code 01.02.05 Schillbiotop der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee

Code 01.02.06 flache Sandbiotope der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee

Code 01.02.07 Sandbank der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee (Komplex)

Code 01.02.08 Feinsubstratbiotope der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee

Code 01.02.09 Torfbiotop der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee.

Die Verbreitung von Sandbänken und Riffen in der deutschen AWZ der Nordsee ist weitgehend bekannt. Eine flächenhafte Kartierung der Biotoptypenverteilung für die AWZ der Nordsee exis-tiert aber derzeit nicht, so dass die Vorkommen weiterer mariner Biotoptypen zurzeit nur unzu-reichend dargestellt werden können. Im Rahmen des F&E-Vorhabens „Marine Landschaftsty-pen der Nord- und Ostsee“ des BfN entstand ein räumliches Verteilungsmuster der ökologisch wichtigsten Sedimentklassen und teilweise auch übergeordneter Biotoptypenklassen (vgl. Ab-bildung 8, SCHUCHARDT et al., 2010). Auf dieser Basis lassen sich allerdings nicht hinreichend wissenschaftlich belastbar abgrenzbare Flächen der marinen Biotoptypen darstellen. Eine de-taillierte und flächendeckende Kartierung mariner Biotoptypen in der AWZ ist im Rahmen weite-rer F&E-Projekte des BfN derzeit in Erarbeitung.

Im Rahmen des Verfahrens für den Interkonnektor COBRAcable wurden vor allem im Bereich des Borkum Riffgrund und des Sylter Außenriffs detaillierte Erkundungen der sich in der Umge-bung der geplanten Kabeltrassen befindlichen Biotope durchgeführt worden. Diese Erkenntnis-se über das Vorkommen geschützter Biotoptypen werden in derzeit laufenden Verfahren für eine möglichst umweltschonende Trassenplanung genutzt.

Besondere Bedeutung kommt aus Naturschutzsicht natürlichen Biotopkomplexen („Mosaiken“) zu, wie den Restsedimentvorkommen, die vor allem im Bereich des Osthanges des Elbe-Urstromtals (Sylter Außenriff) und am Borkum Riffgrund auftreten. Mit diesen Biotopen sind Kiesfelder, Grob-, Mittel- und Feinsandflächen, sogar mitunter in kleinen Mulden schlicksandige Substrate (i. d. R. nur dünne Schlickauflage, die je nach hydrodynamischen Verhältnissen wie-der remobilisiert wird) assoziiert. Diese Strukturvielfalt bedingt zusammen mit dem Schutz durch die Steine eine insgesamt große Artendiversität.

In den flacheren Seegebieten (etwa unter 30 m) werden dort anzutreffende Sande in großen Bereichen (vor allem mit Fein- und Mittelsanden) durch Seegang regelmäßig umgelagert, so

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 29

dass die dort lebende Fauna sehr variabel sein kann (RACHOR & GERLACH, 1978). Kleine Stein-felder können von den Sandbewegungen (Übersandung, Freilegung) so stark beeinflusst sein, dass sich langlebige Riffgemeinschaften nicht halten können.

Abbildung 8: Karte der auf Grundlage vorhandener Daten abgrenzbaren Biotoptypen der deutschen Nordsee (nach SCHUCHARDT et al., 2010). Geschützte Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie In der deutschen AWZ der Nordsee sind bisher die nach EU-Recht (FFH-RL, Anhang I) zu schützenden Biotoptypen des Typs 1110 „Sandbänke“ und 1170 „Riffe“ identifiziert worden. Riffe und Sandbänke sind FFH-Lebensraumtypen und zugleich nach § 30 BNatSchG geschützt.

Sandbänke Der nach FFH-RL geschützte Lebensraumtyp 1110 bezeichnet „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ und wird wie folgt definiert: „Sandbänke sind erhöh-te, lang gestreckte, gerundete oder unregelmäßige topografische Güter, die ständig von Wasser überspült und vorwiegend von tieferem Gewässer umgeben sind. Sie bestehen hauptsächlich aus sandigen Sedimenten, können jedoch auch grobe Fels- und Steinbrocken oder kleinere Korngrößen aufweisen, einschließlich Schlamm. Bänke, deren sandige Sedimente als Schicht

30 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

über hartem Substrat auftreten, werden als Sandbänke klassifiziert, wenn die darin lebende Biota zum Leben eher auf Sand als auf Hartsubstrat angewiesen ist.“ (DOC.HAB. 06-09/03).

In der deutschen AWZ der Nordsee wurden aus naturschutzfachlicher Sicht mehrere schüt-zenswerte Sandbänke identifiziert. Große Sandbänke sind die Doggerbank und die etwas klei-nere Amrumbank. Der Borkum-Riffgrund ist nach naturschutzfachlicher Auffassung ein Beispiel für eine Sandbank mit Steinfeldern oder steinig-kiesigen Arealen als riffartige Strukturen. In mehreren BfN-Untersuchungsgebieten wurden typische Sandboden-Lebensgemeinschaften gefunden, die sich in Abhängigkeit vom Sedimenttyp (Fein-, Mittel-, Grobsand) und der Wasser-tiefe entwickeln. Besonders schützenswert stellen sich Bereiche dar, bei denen verschiedene Lebensgemeinschaften im Wechsel nebeneinander auftreten. Aus diesen Gründen wurden große Bereiche der identifizierten Sandbänke durch die FFH-Gebietsmeldungen „Doggerbank“ (DE 1003-301), „Sylter Außenriff“ (DE 1209-301) und „Borkum-Riffgrund“ (DE 2104-301) in der AWZ der Nordsee unter Schutz gestellt. Eine Kartieranleitung für den FFH-Lebensraumtyp „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ exisitert derzeit nicht.

Riffe Der Lebensraumtyp 1170 „Riffe“ nach FFH-RL wird wie folgt definiert: „Riffe können entweder biogene Verwachsungen oder geogenen Ursprungs sein. Es handelt sich um Hartsubstrate auf festem und weichem Untergrund, die in der sublitoralen und litoralen Zone vom Meeresboden aufragen. Riffe können die Ausbreitung benthischer Algen- und Tierartengemeinschaften sowie Verwachsungen Korallenformationen fördern“ (DOC.HAB. 06-09/03). Das Hartsubstrat umfasst Felsen (einschließlich weiches Gestein wie Kreidefelsen) sowie Fels- und Steinbrocken.

Derartige Riffe und riffartige Strukturen werden aus Sicht des BfN in der AWZ der Nordsee in einigen Bereichen gefunden. Hier sind insbesondere Gebiete im Bereich des Borkum-Riffgrundes, im Bereich des östlichen Hangs des Elbe-Urstromtals sowie des Helgoländer Steingrundes zu nennen. Es existiert jedoch derzeit keine Kartieranleitung für den FHH-Lebensraumtyp „Riffe“.

Für die Bereiche des Sylter Außenriff und des Borkum Riffgrund liegen aktuelle Erkenntnisse über das Vorkommen des LRT „Riffe“ im Bereich der geplanten Kabeltrasse COBRAcable vor.

Gesetzlich geschützte marine Biotoptypen gemäß § 30 BNatSchG Eine Reihe mariner Biotoptypen werden nach § 30 BNatSchG einem unmittelbaren bundesge-setzlichen Schutz unterstellt. § 30 Abs. 2 BNatSchG verbietet grundsätzlich Handlungen, die eine Zerstörung oder eine sonstige erhebliche Beeinträchtigung der aufgeführten Biotoptypen verursachen können. Hierzu ist keine Schutzgebietsausweisung erforderlich. Dieser Schutz wurde mit der Novellierung des BNatSchG 2010 auf die AWZ ausgedehnt. In der AWZ der Nordsee unterliegen die folgenden vier Biotoptypen des Meeres- und Küstenbereichs nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG dem gesetzlichen Biotopschutz: Riffe (zugleich FFH-LRT), sublito-rale Sandbänke (zugleich FFH-LRT), artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe sowie Schlickgründe mit bohrender Megafauna. Der ebenfalls unter Schutz gestellte Biotoptyp „See-graswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände“ kommt in der AWZ der Nordsee nicht vor. Die Biotoptypen „Riffe“ und „Sandbänke“ wurden bereits oben beschrieben, daher be-schränkt sich die nachfolgende Beschreibung auf die beiden übrigen geschützten Biotoptypen.

Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich Zu diesem Biotoptyp zählen artenreiche sublitorale Rein- oder Mischvorkommen von Kies-, Grobsand- oder Schillsedimenten des Meeresbodens, die unabhängig von der großräumigen Lage von einer spezifischen Endofauna (u. a. Sandlückenfauna) und Makrozoobenthosgemein-schaft besiedelt werden. Diese Sedimente werden in der Nordsee von einer artenreicheren Makrozoobenthosgemeinschaft besiedelt als die korrespondierenden Mittelsandtypen.

Der Biotoptyp kann mit dem Vorkommen von Steinen oder Mischsubstraten und dem Vorkom-men von Miesmuschelbänken assoziiert sein bzw. in räumlicher Nähe zu den Biotoptypen

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 31

„Sandbank“ und „Riff“ auftreten. Riffe und artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe kom-men regelmäßig zusammen vor. Im Sublitoral der Nordsee wird der Biotoptyp i. d. R. durch die Goniadella-Spisula-Gemeinschaft besiedelt. Diese kann durch das Vorkommen verschiedener typischer Makrozoobenthos-Arten, wie z.B. Spisula elliptica, Branchiostoma lanceolatum, Aoni-des paucibranchiata identifiziert werden.

Der Artenreichtum bzw. der hohe Anteil spezialisierter Arten resultiert bei diesen Sedimenttypen aus dem Vorkommen relativ stabiler Zwischenräume zwischen den Sedimentpartikeln mit gro-ßem Porenwasseranteil und relativ hohem Sauerstoffgehalt. RACHOR & NEHMER (2003) haben gezeigt, dass die Goniadella-Spisula-Gemeinschaft in der AWZ der Nordsee in zwei Ausprä-gungen vorkommt: der artenreicheren auf Grobsand und Kies und der artenärmeren auf grob-sandigem Mittelsand. Kommen Steine in dem Gebiet vor, tritt zusätzlich eine typische epibent-hische Makrofauna auf. In der Nordsee kommt die artenreiche Ausprägung, außer im Gebiet um Helgoland, in der Regel in Tiefen über 20 m vor (ARMONIES 2010). Die Besiedlung des Bio-toptyps ist räumlich stark heterogen.

Der Biotoptyp „Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich“ tritt in der Regel in relativ kleinflächigen Ausprägungen in der gesamten Nordsee auf. Nicht zu finden ist er in der deutschen Nordsee im Bereich der Doggerbank und nördlich davon. Die Ver-teilung ist im Allgemeinen kleinräumig und fleckenhaft (vgl. BFN, 2011a).

Für die Bereiche des Sylter Außenriff und des Borkum Riffgrund liegen aktuelle Erkenntnisse über das Vorkommen von artenreichen Kies-, Grobsand- und Schillgründen im Bereich der ge-planten Kabeltrasse COBRAcable vor.

Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna

Dieser Biotoptyp kommt in der deutschen Nordsee auf Flächen des küstenfernen Meeresbo-dens in Wassertiefen über 15 m mit feinsubstratigen Sedimenten (Biotoptypen 01.02.08) vor. Der Biotoptyp „Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna“ wird durch das Vorkommen von Seefedern (Pennatularia) determiniert, die eine besonders hohe Empfindlichkeit gegenüber me-chanischen Störungen und Schädigungen aufweisen. Neben Seefedern zeichnet den Biotoptyp eine erhöhte Dichte grabender Krebsarten (besonders Nephrops norvegicus, Calocaris macan-dreae, Upogebia deltaura, Upogebia stellata, Callianassa subterranea) aus. Jede grabende Art bildet charakteristische Gangsysteme im Meeresboden aus. Diese schaffen die Voraussetzung, dass sauerstoffreiches Wasser tief in den Boden eindringen kann, und bieten damit Lebens-raum für weitere Arten. Der Biotoptyp leitet sich von dem als zurückgehend und/oder gefährdet gelisteten OSPAR-Biotoptyp “Sea-pen and burrowing megafauna communities“ ab.

„Schlickgründe mit bohrender Megafauna“ treten in der Nordsee und im Nordostatlantik auf. Der potenzielle Verbreitungsraum ergibt sich aus der Verbreitung aller charakterisierenden Arten. Er umfasst in der deutschen AWZ der Nordsee insbesondere das Elbe-Urstromtal sowie die an-grenzenden Gebiete mit feinsubstratigen Sedimenten in Tiefen über 15 m. „Gegenwärtig gibt es keine bekannten Vorkommen von Seefedern in der deutschen Nordsee“ (BFN, 2011b). Ohne das Vorkommen dieser Charakterart fehlt auch der Nachweis für den Biotoptyp „Schlickgründe mit bohrender Megafauna“.

Da eine flächendeckende Kartierung der o. g. Biotoptypen der deutschen Nordsee bislang fehlt, lassen sich derzeit in der AWZ der Nordsee keine konkreten Flächen identifizieren, auf denen die Biotoptypen „Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Küsten- und Meeresbereich“ und „Schlickgründe mit bohrender Megafauna“ vorkommen. Für die Erfassung der Biotoptypen artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe sowie Schlickgründe mit bohrender Megafauna hat das BfN in Abstimmung mit dem BMU jeweils eine Definition und Kartieranleitung veröffent-licht (BFN, 2011a/b).

32 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

2.5 Benthos Als Benthos werden alle an Substratoberflächen gebundenen oder in Weichsubstraten leben-den Lebensgemeinschaften am Boden von Gewässern bezeichnet. Benthosorganismen sind ein wichtiger Bestandteil des Nordsee-Ökosystems. Sie stellen die Hauptnahrungsquelle für viele Fischarten dar und spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung und Reminerali-sation von sedimentiertem organischem Material (KRÖNCKE, 1995). Nach RACHOR (1990a) um-fasst das Benthos Mikroorganismen, wie Bakterien und Pilze, einzellige Tiere (Protozoen) und Pflanzen ebenso wie unscheinbare Mehrzeller sowie Großalgen und Tiere bis hin zu bodenle-benden Fischen. Als Zoobenthos werden Tiere bezeichnet, die sich überwiegend im oder auf dem Boden aufhalten. Diese Lebewesen beschränken ihre Aktivitäten weitgehend auf den in der Vertikalen meist nur wenige Dezimeter umfassenden Grenzbereich zwischen dem freien Wasser und der obersten Bodenschicht.

Bei den sogenannten holobenthischen Arten spielen sich alle Lebensphasen innerhalb dieser bodennahen Gemeinschaft ab. Die Mehrzahl der Tiere ist jedoch merobenthisch, d. h. dass nur bestimmte Phasen ihres Lebenszyklus an dieses Ökosystem gebunden sind (TARDENT, 1993). Diese verbreiten sich meist über planktische Larven. In älteren Stadien ist die Fähigkeit zur Ortsveränderung dagegen geringer. Insgesamt ist für die meisten Vertreter des Benthos im Vergleich zu jenen des Planktons und Nektons eine fehlende oder eingeschränkte Mobilität kennzeichnend. Daher kann die Bodenfauna aufgrund der relativen Ortsbeständigkeit natürli-chen und anthropogenen Veränderungen und Belastungen in der Regel kaum ausweichen und ist somit in vielen Fällen ein Indikator für veränderte Umweltverhältnisse (RACHOR, 1990a).

Der Nordseeboden besteht weitestgehend aus sandigen oder schlickigen Sedimenten, so dass die Tiere auch in den Boden eindringen können. Neben der an der Bodenoberfläche lebenden Epifauna ist deshalb auch eine typische, im Boden wohnende Infauna (syn. Endofauna) entwi-ckelt. Kleinsttiere von weniger als 1 mm Körpergröße (Mikro- und Meiofauna) machen die Mehrheit dieser Bodenbewohner aus. Besser bekannt als diese Winzlinge sind allerdings die größeren Tiere, die Makrofauna, und hier vor allem die ortsbeständigeren Formen wie Ringel-würmer, Muscheln und Schnecken, Stachelhäuter sowie verschiedene Krebstiere (RACHOR, 1990a). Daher wird aus praktischen Gründen das Makrozoobenthos (Tiere > 1 mm) internatio-nal stellvertretend für das gesamte Zoobenthos untersucht (ARMONIES & ASMUS, 2002). Das Zoobenthos der Nordsee setzt sich aus einer Vielzahl von systematischen Gruppen zusammen und zeigt die unterschiedlichsten Verhaltensweisen. Insgesamt gesehen ist diese Fauna recht gut untersucht und erlaubt deshalb heute auch Vergleiche mit Verhältnissen vor einigen Jahr-zehnten.

Datenlage Grundlage für die Zustandsbeschreibung und -einschätzung des Makrozoobenthos in der Nord-see bilden neben der vorhandenen Literatur insbesondere Daten, die im Rahmen verschiedener Umweltverträglichkeitsuntersuchungen von Offshore-Windparkvorhaben und der ökologischen Begleitforschung erfasst wurden. Eine wesentliche Grundlage stellen Auswertungen des F&E-Projektes „Bewertungsansätze für Raumordnung und Genehmigungsverfahren im Hinblick auf das benthische System und Habitatstrukturen“ dar (DANNHEIM et al., 2014a). Im Rahmen des Projektes wurde eine umfassende Datenbank zu benthischen Invertebraten und demersalen Fischen aufgebaut, die sowohl zeitliche als auch räumlich großflächige Analysen zum Vorkom-men der Tiere in der deutschen AWZ der Nordsee ermöglicht. Dazu wurden Benthosdaten aus Umweltverträglichkeitsstudien aus Genehmigungsverfahren von Offshore-Windpark- und See-kabelverfahren sowie aus Forschungsvorhaben einer Harmonisierung und Qualitätskontrolle unterzogen und in einer Datenbank integriert. Zusätzlich wurde in den Jahren 2008 bis 2011 im Auftrag des BSH und im Rahmen des biologischen Monitorings das Benthos an 12 ausgewähl-ten Stationen in der deutschen AWZ durch das IOW untersucht. Die Probenentnahme fand zweimal jährlich statt (WASMUND et al., 2011).

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 33

Ein Datensatz für die gesamte Nordsee wurde im Rahmen der Nordsee-Benthoserhebungen im April 1986 produziert. Initiiert wurden diese Erhebungen von der ICES Benthos Ecology Work-ing Group (DUINEVELD et al., 1991). Für die deutsche Nordsee liegen verschiedene Datensätze über mehrere Jahre bis hin zu Zeiträumen von zwei bis drei Dekaden vor. Erste benthische Un-tersuchungen in der Deutschen Bucht wurden von HAGMEIER (1925) in den 1920er Jahren durchgeführt. Diese Untersuchungen stellen Basisinformationen über die Struktur der Makro-zoobenthos-Gemeinschaften dar. Fortgeführt wurden diese Untersuchungen in den Jahren 1949 bis 1974 von ZIEGELMEIER (1963, 1978). RACHOR (1977, 1980) untersuchte ab 1969 die Makrofauna-Gemeinschaften der inneren Deutschen Bucht und stellte eine Abnahme der Ar-tenzahlen fest. RACHOR & GERLACH (1978) analysierten sandige Bereiche der Deutschen Bucht hinsichtlich der Auswirkungen von starken Stürmen auf die benthischen Lebensgemeinschaf-ten.

Von KRÖNCKE (1985) und WESTERNHAGEN et al. (1986) wurden der Einfluss der extrem niedri-gen Sauerstoffkonzentrationen auf das Makrozoobenthos in der Deutschen Bucht und in däni-schen Gewässern während der Sommer 1981 bis 1983 untersucht. Die Untersuchungen zeig-ten eine Abnahme der Artenzahl und Biomasse sowie eine Zunahme opportunistischer Arten.

In den sich anschließenden Jahren 1984 bis 1989 ohne Sauerstoffmangelsituationen wurde eine schnelle Regeneration dieser Makrozoobenthos-Gemeinschaften ermittelt (NIERMANN, 1990 und NIERMANN et al., 1990).

Die Analyse von Langzeitdatensätzen zeigte Veränderungen in der Zusammensetzung des Makrobenthos. Bei dem von STRIPP (1969 a/b) durchgeführten Vergleich der Datensätze aus der Deutschen Bucht zwischen 1923 und 1965 – 1966 konnte noch keine signifikante Verände-rung der Benthoslebensgemeinschaften im Vergleich zu Hagmeiers Untersuchungen festge-stellt werden. NIERMANN (1990) vergleicht Hagmeiers und Stripps Daten mit seinen Untersu-chungen von 1984 bis 1989 und beschreibt eine Verdopplung der Biomasse, die unter anderem durch die Zunahme von Echinocardium cordatum und opportunistischer Arten wie Phoronida verursacht wird. SALZWEDEL et al. (1985) wiederum untersuchten die gesamte Deutsche Bucht und fanden eine Zunahme der Biomasse im Vergleich zu früheren Untersuchungen. Als mögli-che Gründe geben sie den Nährstoffreichtum an.

RACHOR (1990b) beschreibt Veränderungen der Makrozoobenthos-Gemeinschaften auf ver-schiedenen Sedimenttypen infolge von Eutrophierung. Nach diesen Untersuchungen werden sandige Sedimente stärker von dem Eintrag organischen Materials beeinflusst als Schlick. Bei Untersuchungen des Epibenthos der Deutschen Bucht entdeckten REISE & BARTSCH (1990), dass die Fauna in der Vergangenheit vielfältiger war als bei ihren Erhebungen. Weitere Unter-suchungen zeigen, dass die Fischerei mit schwerem Grundgeschirr zu Veränderungen in den benthischen Gemeinschaften führt, wobei ein Rückgang von langlebigen und zerbrechlichen Arten innerhalb der untersuchten Gemeinschaften zu beobachten ist (FRID et al., 1999; LINDE-BOOM & DE GROOT, 1998).

Analysen von KRÖNCKE et al. (2011) der gesamten Nordsee für den Zeitraum 1986 bis 2000 zeigen geringe Veränderungen der großräumigen Verteilung der Makrofauna. Änderungen der Abundanz und der regionalen Verteilung einzelner Arten waren großteils mit Temperaturverän-derungen verbunden.

2.5.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität Die räumliche und zeitliche Variabilität des Zoobenthos wird weitgehend durch klimatische Fak-toren und durch anthropogene Einflüsse gesteuert. Wichtige klimatische Faktoren sind die Win-tertemperaturen, die eine hohe Sterblichkeit einiger Arten verursachen (BEUKEMA, 1992, ARMO-NIES et al., 2001). Die Analyse eines Langzeit-Datensatzes von 1981-2011 von GHODRATI SHO-JAEI et al. (2016) konnte bestätigen, dass Winter-Temperaturen und die Nordatlantische Oszilla-tion (NAO) die vorherrschenden Umweltfaktoren sind, die die zeitliche Variabilität des Makro-zoobenthos in der Deutschen Bucht bestimmen. Durch die NAO bedingte regionale Oszillatio-nen von Temperatur, Salinität und oberflächennahen Strömungen haben vor allem saisonal

34 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

aber auch mittelfristig einen stark strukturierenden Charakter auf benthische Lebensgemein-schaften (KRÖNCKE et al., 1998, TUNBERG und NELSON 1998). Eine aufgrund erwarteter Klima-änderungen auf das Jahr 2099 projizierte räumliche Verteilung benthischer Organismen lässt insbesondere für die südliche Nordsee eine nordwärts gerichtete Verschiebung und einen ho-hen Grad an Habitatverlust für eine Reihe von Schlüsselarten erwarten, mit möglichen Auswir-kungen auf die Ökosystemfunktion (WEINERT et al., 2016).

Windinduzierte Strömungen sind für die Verbreitung der planktischen Larven sowie für eine Umverteilung der bodenlebenden Stadien durch strömungsinduzierte Sedimentumlagerungen verantwortlich (ARMONIES, 1999, 2000a, 2000b). Unter den anthropogenen Einwirkungen ist neben Nähr- und Schadstoffeinleitungen die Störung der Bodenoberfläche durch die Fischerei von besonderer Bedeutung (RACHOR et al., 1995). Die Fischerei mit Grundschleppnetzen kann die benthischen Lebensgemeinschaften in ihrer Struktur und trophischer Funktion beeinträchti-gen (DANNHEIM et al., 2014b), selbst in zuvor schon stark vorgeschädigten Flächen (REISS et al, 2009).

Die im Folgenden dargestellte naturräumliche Einteilung der deutschen AWZ der Nordsee unter benthologischen Gesichtspunkten weicht von der naturräumlichen Einteilung nach sedimento-logischen Kriterien ab. Das Makrozoobenthos zeigt zwar eine starke Bindung an die Sediment-struktur (KNUST et al., 2003), doch neben den Sedimentverhältnissen gehören ebenfalls die Wassertemperatur und das hydrodynamische System (Strömungen, Wind, Wassertiefe) zu den hauptstrukturierenden natürlichen Faktoren in der Deutschen Bucht, die für die Zusammenset-zung des Makrozoobenthos verantwortlich sind. Von RACHOR & NEHMER (2003) erfolgt daher unter zusätzlicher Berücksichtigung der Hydro- und Topographie eine Unterteilung in sieben naturräumliche Einheiten (Kürzel A – G), die in Tabelle 3 aufgelistet und in Abbildung 9 gra-phisch dargestellt sind.

Zentrale Leitstrukturen in der deutschen AWZ der Nordsee bilden das Elbe-Urstromtal und – im Außenbereich – die Doggerbank. Diese sind z. B. wichtig zur Vernetzung von Lebensstätten, als Trittstein und als Rückzugsgebiete. Die Doggerbank ist zudem eine biogeographische Scheide zwischen der nördlichen und der südlichen Nordsee.

Abbildung 9: Naturräumliche Einteilung der deutschen AWZ der Nordsee nach RACHOR & NEHMER (2003), Schlussbericht für BfN.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 35

Tabelle 3: Naturräumliche Einheiten der deutschen AWZ der Nordsee (nach RACHOR & NEHMER, 2003).

KÜRZEL vgl.

Abbil-dung 9

BEZEICHNUNG HYDROGRAPHIE TOPOGRA-PHIE SEDIMENT* BENTHOS

A Östliche Deutsche Bucht (nordfriesi-sche AWZ)

wechselnde Salinität mit Frontensystemen zwischen Nordseewasser und Süß-wassereintrag der großen Flüsse; hohe Nährstoffkon-zentration, höhere Schad-stoffkonzentration als im Rest der AWZ; nordwärts gerichteter Reststrom (CCC)

von -10 bis -43 m

Heterogene Sedi-mentverteilung aus Fein- bis Grobsanden, vereinzelten Kies- und Steinflächen

überwiegend Tellina-fabula-Gemeinschaft (dominante Arten: Ge-rippte Plattmuschel und Spioniden-Ringelwürmer), anpas-sungsfähig; küstenwärts die Sublitoralvariante der Macoma-balthica-Gemeinschaft

B Elbe-Urstromtal

Wasserkörper saisonal zeitweise geschichtet, regi-onal mit Sauerstoffverar-mung; salzärmeres Küsten-wasser kann über salzrei-cherem Wasser liegen

lang ge-streckte, am Osthang steilere Hohlform bis -50 m

Feinsande mit Schlickanteilen, die mit der Was-sertiefe zunehmen

Amphiura-filiformis-Gemeinschaft (domi-nante Art: Schlangen-stern); in Teilbereichen bohrende Megafauna möglich; Nucula-nitidosa-Gem. in den küstennäheren Schlick- und Schlicksandgebie-ten

C

Südwestliche Deutsche Bucht (küstennahe ost-friesische AWZ mit Borkum-Riffgrund)

Einstrom von Atlantikwasser aus dem Kanal und der westlichen Nordsee; Ost-strömung

von -20 bis -36 m

heterogene Sedi-mentverteilung aus Fein- bis Grobsanden, vereinzelt Kiese und einzelne Steinvorkommen

überwiegend Tellina-fabula-Gemeinschaft (dominante Arten: Ge-rippte Plattmuschel und Spioniden), anpas-sungsfähig; sowie Go-niadella-Spisula-Gem. hohe Artendiversität in Biotopmosaiken bei oft geringeren Besied-lungsdichten

D

Nordwestliche Deutsche Bucht (küstenferne ostfriesische AWZ)

unter Nordseewasserein-fluss; geringe Ostströmung

von -30 bis -40 m

Schlickiger Feinsand

Amphiura-filiformis-Gemeinschaft (domi-nante Art: Schlangen-stern); in Teilbereichen bohrende Megafauna möglich

E Übergangsbereich zwischen Deut-scher Bucht und Doggerbank

geringe Tidendynamik mit geringer Amplitude; im Sommer geschichteter Wasserkörper; hoher Salz-gehalt mit geringer Variabili-tät; Sauerstoffmangel mög-lich

Tiefen von -38 (Flach-grund Weiße Bank) bis - 50 m

Schlickiger Feinsand

Amphiura-filiformis-Gemeinschaft (domi-nante Art: Schlangen-stern); in Teilbereichen bohrende Megafauna möglich

F Doggerbank

an den Hanglagen Wirbel- und Frontenbildung; starke vertikale Durchmischung auf der Bank, Wasserkörper selten geschichtet

Tiefen von -29 bis -40m, nach W flacher wer-dend

Fein- bis Mittel-sand

Küstenferne Feinsand-gemeinschaft Bathy-poreia-Tellina-Gemeinschaft

G Zentrale Nordsee nördlich der Dog-gerbank

Wasser in den Sommermo-naten regelmäßig geschich-tet

Tiefen über - 40 m

Feinsande, stel-lenweise Geschie-bemergel oder Klei

Benthosgemeinschaft der zentralen Nordsee, Myriochele

*modifiziert BSH

36 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Aktuelles Artenspektrum der AWZ der Nordsee Zurzeit sind in der Nordsee insgesamt etwa 1.500 marine Makrozoobenthosarten bekannt. Da-von werden im deutschen Nordseebereich schätzungsweise 800 gefunden, im Sublitoral der offenen südöstlichen Nordsee wahrscheinlich 700 (RACHOR et al., 1995). Untersuchungen zum Benthos der AWZ wurden im Rahmen der Untersuchungen des F&E-Vorhabens „Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Nordsee“ (RACHOR & NEHMER, 2003) im Mai/Juni 2000 mittels van-Veen-Greiferproben an 181 Stationen und mit zusätzlichen 79 Baumkurren-Hols durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 483 Taxa (davon 361 bis zur Art bestimmt) der Endo- und Epifauna einschließlich demersaler Fische identifiziert. Die Gruppen der Polychaeta (Vielborster) mit 129 Arten, Crustacea (Krebse) mit 101 Arten und der Mollusca (Weichtiere) mit 66 Arten machten den größten Anteil aus. Insgesamt wurden 336 wirbellose Makrozoobenthosarten nachgewiesen.

Das von RACHOR & NEHMER (2003) erfasste Artenspektrum kann durch die Untersuchungen, die im Rahmen verschiedener Offshore-Windpark- und Seekabelvorhaben sowie zusätzlicher Forschungsvorhaben des AWI durchgeführt wurden, ergänzt werden. Basierend auf einer taxo-nomischen Harmonisierung dieser umfangreichen Benthos-Datenbank wurden zwischen 1997 und 2014 allein für die benthische Infauna 573 Arten im Bereich der deutschen AWZ nachge-wiesen (DANNHEIM et al., 2016). Insgesamt ergibt sich somit eine Gesamt-Artenzahl wirbelloser Makrozoen im Bereich der deutschen AWZ von ca. 750 Arten. In der Rangfolge der Artenvielfalt einzelner Großgruppen ist die Gruppe der Polychaeta am artenreichsten, gefolgt von den Crustaceen und den Mollusken.

Im Rahmen des biologischen Monitorings des IOW wurde 2010 eine Gesamtartenzahl (Frühjahr und Herbstbeprobung aller Stationen zusammengefasst) von 286 festgestellt. Entlang der Stati-onen rangierte die Artenvielfalt zwischen 37 im Bereich der nordfriesischen Inseln und 121 im Entenschnabel. Betrachtet man die Frühjahr- und Herbstbeprobung separat, so variierten die Artenzahlen im Frühjahr zwischen 16 im Bereich der nordfriesischen Inseln und 90 im Enten-schnabel. Im Herbst war die Artenvielfalt stets höher (WASMUND et al., 2011).

Rote-Liste-Arten Im Mai 2014 wurde die aktuelle Rote Liste der bodenlebenden wirbellosen Meerestiere von RACHOR et al. (2013) durch das BfN veröffentlicht. Durch Aufnahme zusätzlicher Tiergruppen gegenüber der Roten Liste von 1998 sind im Rahmen der aktuellen Roten Liste Bewertungen für insgesamt 1.244 Makrozoobenthos-Taxa erfolgt. Danach sind 11,7% aller bewerteten Taxa bestandsgefährdet, weitere 16,5% sind als wahrscheinlich großräumig bestandsstabile, aber extrem seltene Arten potenziell gefährdet. Werden die 3,9% verschollenen Arten (wobei 48 der insgesamt verschollenen 49 Arten nur im Raum Helgoland gefunden wurden) hinzugerechnet, sind insgesamt 32,2% aller bewerteten Arten einer Rote-Liste-Kategorie zugeordnet.

In einer aktuellen Studie von DANNHEIM et al. (2016) wurden im Bereich der deutschen AWZ zwischen 1997 und 2014 insgesamt 98 Arten benthischer Invertebraten nachgewiesen, die nach RACHOR et al. (2013) als gefährdet oder extrem selten aufgeführt sind.

Zwei der nachgewiesenen Arten gelten als ausgestorben (Modiolula phaseolina und Ascidia virginea). Der Nachweis der Seescheide Ascidia virginea gilt nach neuesten Erkenntnissen als Fehlbestimmung. Gemäß Nachbestimmung handelt es sich hierbei sehr wahrscheinlich um die extrem selten vorkommende (RL Kat. R) Art Ascidiella scabra (DANNHEIM pers. Mitteilung, Ar-tenliste zurzeit in Revision).

Die beiden Arten Nucula nucleus und Spatangus purpureus sind als vom Aussterben bedroht (RL Kat. 1) eingestuft. Weitere sieben Arten (Buccinum undatum, Echiurus echiurus, Ensis enis, Modiolus modiolus, Sabellaria spinulosa, Spisula elliptica, Upogebia stellata) sind stark gefähr-det (RL Kat. 2). Als gefährdet (RL Kat. 3) werden neun weitere Arten eingestuft. Für insgesamt 33 Arten ist eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes (RL Kat. G) anzunehmen, 45 Arten kommen extrem selten vor (RL Kat. R). Neben diesen insgesamt 98 Arten der Roten Liste ste-hen weitere 17 Arten auf der Vorwarnliste. Die taxonomischen Großgruppen mit der höchsten

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 37

Anzahl Arten der Roten Liste sind Muscheln (Bivalvia, 30 Arten), Vielborster (Polychaeta, 26 Arten) sowie Flohkrebse (Amphipoda, 20 Arten).

Die benthischen Arten der Roten Liste sind nach einer aktuellen Studie von DANNHEIM et al. (2016) nicht homogen in der deutschen AWZ verteilt. Insgesamt kommen mehr Arten der Roten Liste mit zunehmender Entfernung zur Küste vor mit bis zu 15 Rote Liste Arten pro Station im Bereich der Doggerbank. Lokale Hotspots hinsichtlich Artenzahl und Abundanz von Rote Liste Arten sind vor allem im Bereich der Doggerbank, des Sylter Außenriffs und nordwestlich des Sylter Außenriff zu finden (Abbildung 10). Nach DANNHEIM et al. (2016) wird die Verteilung von Rote Liste Arten in der deutschen AWZ neben der Entfernung zur Küste maßgeblich von der Wassertiefe, Temperatur und Sedimenteigenschaften bestimmt, und unterscheidet sich dem-nach nicht wesentlich von den Verteilungsmustern der restlichen benthischen Fauna.

Abbildung 10: Anzahl Arten (oben) und Abundanz (unten) von benthischen Arten der Roten Liste im be-reich der deutschen AWZ (aus DANNHEIM et al., 2016).

38 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Lebensgemeinschaften Generell ist die Infauna in Korrelation zu Wassertiefe und Sediment verteilt. Das von SALZWE-DEL et al. (1985) und im Grundsatz schon von HAGMEIER (1925) beschriebene Verteilungsmus-ter der Bodentiergemeinschaften wurde immer wieder bestätigt, wenngleich es untersuchungs- bzw. zeitabhängige Unterschiede in Dominanzverhältnissen und im Vorkommen einzelner Arten sowie in kleinräumigen Details gibt. Die Gesamtverteilung benthischer Endofauna-Gemeinschaften in der Nordsee auf der Grundlage einer durch die Benthos Ecology Working Group des ICES koordinierten und im Jahre 1986 durchgeführten Kartierung ist bei KÜNITZER et al. (1992) beschrieben. Hierbei wurde eine deutliche Süd-Nord-Zonierung festgestellt (HEIP et al., 1992), die im Wesentlichen durch die Wassertiefen und die damit zusammenhängenden Temperatur- und Schichtungsverhältnisse bedingt ist. Innerhalb dieser großräumigen Zonierung wird die Verteilung der Gemeinschaften vorwiegend durch die Sedimente bestimmt.

Die Siedlungsgebiete des im Jahr 2000 mit Bodengreifern in der südöstlichen Nordsee erfass-ten Makrozoobenthos (RACHOR & NEHMER, 2003) sind in Abbildung 11 vereinfacht dargestellt. Die größten Räume in der AWZ werden von der Amphiura-filiformis-, der Tellina-fabula- sowie der Nucula-nitidosa-Gemeinschaft eingenommen; auf der Doggerbank ist vor allem die Bathy-poreia-Tellina-Gemeinschaft zu finden.

Diese Gemeinschaften zeigen vor allem aufgrund der Fischerei mit schwerem Bodengeschirr Veränderungen; einige früher häufige Arten wie Arctica islandica sind hier kaum noch vorhan-den.

Die häufig mit Steinriffen und Steinfeldern vergesellschafteten Varianten der Goniadella-Spisula-Gemeinschaft treten im Bereich des Borkum-Riffgrundes sowie vor allem östlich des Elbe-Urstromtals auf. Bei größeren Steinanhäufungen ist ein gewisser Schutz vor der Bodenfi-scherei gegeben; jedoch sind diese Biotopmosaike inzwischen von Kies- und Sandabbau be-droht.

Die im Übergangsbereich zur zentralen Nordsee nördlich der Doggerbank angetroffene Myrio-chele-Gemeinschaft ist dort außerhalb der deutschen AWZ weit verbreitet. Für deutsche Ge-wässer ist diese Lebensgemeinschaft allerdings einzigartig. Auch aus diesem Grunde finden sich in diesem Bereich besonders viele Arten der für den deutschen Meeresbereich erstellten Roten Liste nach RACHOR et al. (2013) (vergl. Abbildung 10).

Abbildung 11: Siedlungsgebiete der wichtigsten Bodentier-Lebensgemeinschaften (Makrozoobenthos, nach Bodengreiferproben) in der deutschen AWZ der Nordsee und angrenzenden Gebieten (aus RACHOR & NEHMER, 2003, Schlussbericht für BfN); im Bereich des Küstenmeeres ist die Darstellung unvollständig.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 39

Basierend auf Daten von 41 Windparkprojekten und 15 AWI-Projekten im Zeitraum 1997-2014 haben DANNHEIM et al. (2014a) Analysen der benthischen Lebensgemeinschaften durchgeführt, zum einen großskalig für die gesamte AWZ und zum anderen regional auf Skala der Windpark-Cluster.

Für die benthische Epifauna konnten auf großskaliger und regionaler Skala jeweils sechs signi-fikant unterschiedliche Gemeinschaften ermittelt werden (Abbildung 12). Die identifizierten As-soziationen sind jedoch keine räumlich klar voneinander abgrenzbaren Einheiten, sondern spiegeln in einer wesentlich gleichbleibenden strukturellen Artenzusammensetzung graduelle Veränderungen der Abundanzverhältnisse zwischen den küstennahen und küstenfernen Statio-nen wieder. Dominante und regelmäßig im Bereich der gesamten AWZ auftretende Charakter-arten sind Asterias rubens (Gemeiner Seestern), Astropecten irregularis (Nordischer Kammstern), Crangon spp. (Nordseekrabbe), Liocarcinus holsatus (Gemeine Schwimmkrabbe), Ophiura ophiura (Großer Schlangenstern), Ophiura albida (Kleiner Schlangenstern) und Pagu-rus bernhardus (Einsiedlerkrebs). Insbesondere die küstennahen Gemeinschaften sind durch einige dominante Arten (z.B. Crangon spp. und Ophiura albida) geprägt, während die Domi-nanzverhältnisse in den küstenfernen Regionen ausgeglichener sind. Die produktiveren küsten-nahen Regionen weisen zudem höhere Abundanzen und Biomassewerte als die küstenfernen Regionen auf.

Abbildung 12: Ermittelte großskalige Gemeinschaften und regionale Geo-Cluster basierend auf Abundan-zen der Epifauna in der deutschen AWZ der Nordsee (nach DANNHEIM et al., 2014a). SW-W DB = westli-che Südwestliche-Deutsche Bucht, SW-O DB = östliche Südwestliche-Deutsche Bucht, N EUT = Nördli-ches Elbeurstromtal, S EUT = Südliches Elbeurstromtal, NW DB I = Nordwestliche Deutsche Bucht I, NW DB II = Nordwestliche Deutsche Bucht II.

40 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Für die benthische Infauna konnten von die von SALZWEDEL et al. (1985) und RACHOR & NEH-MER (2003) beschriebenen Gemeinschaften der deutschen AWZ mit den dazugehörigen Cha-rakterarten bestätigt werden (Abbildung 13). Neben den etablierten Lebensgemeinschaften wurden sieben weitere Gemeinschaften ermittelt, die im Wesentlichen graduelle Übergangsge-meinschaften zwischen den etablierten Assoziationen darstellen. Im Gegensatz zur Epifauna sind für die Infauna keine klaren Gradienten in Abhängigkeit von der Entfernung zur Küste er-kennbar. Vielmehr haben nach DANNHEIM et al. (2014a) die Sedimenteigenschaften den größ-ten Einfluß auf die Zusammensetzung der Infauna. Dies bedingt wiederum ein relativ hohes Maß an kleinräumiger Variabilität in der faunistischen Struktur der Infauna, insbesondere in se-dimentologisch heterogenen Gebieten, wie z.B im Bereich der Amrumbank und des Sylter Au-ßenriffs.

Abbildung 13: Ermittelte großskalige Gemeinschaften und regionale Geo-Cluster basierend auf Abundan-zen der Infauna in der deutschen AWZ der Nordsee (nach DANNHEIM et al., 2014a). Cluster: ZN = Zentra-le Nordsee, Af = Amphiura filiformis Gemeinschaft, Nn = Nucula nitidosa Gemeinschaft, Nn.fl = flache Nucula nitidosa Gemeinschaft, Mb = Macoma balthica Gemeinschaft, FS.Z = Feinsand zentral, DBG.Tf = Doggerbank/Tellina fabula Gemeinschaft, MIX = heterogene Sande, MS.SAR = Mittelsand Sylter Außen-riff, MS.EUT = Mittelsand Elbe Urstromtal, MS.W = Mittelsand West, MGS.BRG = Mittel-Grobsand Borkum Riffgrund, GS.MS = Grobsand-Mittelsand, GS = Goniadella/Spisula Mittel-Grobsand, none = nicht definiert. Geo-Cluster: SW-W DB = westliche Südwestliche-Deutsche Bucht, OF/NF Küste = Ost-friesische/Nordfriesische Küste, NW DB I, II = Nordwestliche Deutsche Bucht I, II.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 41

Die in den relativ küstennahen Clustern 1-5 vorherrschenden Charakterarten sind die Polychae-ten Magelona spp. und Spiophanes bombyx. Die küstenfernen Cluster 7-8 sowie 10-12 sind durch die Muschel Nucula nitidosa und den Polychaeten Nepthys hombergii charakterisiert. Charakterart in den durch relativ feine Sedimente charakterisierten küstenfernen Clustern 6 und 9 ist der Maulwurfskrebs Callianassa subterranea, neben anderen kennzeichnenden Arten der Amphiura-filiformis- und der Nucula-nitidosa-Gemeinschaft (DANNHEIM et al., 2014a).

2.5.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Benthos Das Benthos der AWZ der Nordsee unterliegt sowohl durch natürliche als auch durch anthropo-gene Einflüsse Veränderungen. Wesentliche Einflussfaktoren sind neben der natürlichen und witterungsbedingten Variabilität (strenge Winter) die demersale Fischerei, Sand- und Kiesab-bau, die Einführung gebietsfremder Arten und Eutrophierung des Gewässers sowie der Klima-wandel.

Kriterien der Zustandseinschätzung Zur Einschätzung der Benthosgemeinschaften werden die Kriterien herangezogen, die sich be-reits bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen der Vorhaben der Offshore-Windparks in der AWZ bewährt haben. Es handelt sich dabei um die Kriterien:

• Seltenheit und Gefährdung Hierbei wird die Anzahl der seltenen bzw. gefährdeten Arten berücksichtigt. Die Selten-heit/Gefährdung des Bestands kann anhand der nachgewiesenen Rote-Liste-Arten einge-schätzt werden.

Nach den aktuell vorliegenden Untersuchungen wird das Makrozoobenthos der AWZ der Nord-see aufgrund der nachgewiesenen Anzahl an Rote-Liste-Arten als durchschnittlich angesehen. Unterstützt wird diese Einschätzung dadurch, dass in der Roten Liste von RACHOR et al. (2013) insgesamt 400 Arten von 1.244 bewerteten Arten einer Rote Liste-Kategorie zugeordnet wer-den. Die 400 Arten repräsentieren über 30% des Gesamtbestandes.

In den aktuellen Untersuchungen von DANNHEIM et al. (2016) wurden in den Jahren 1997-2014 in der AWZ der Nordsee 98 gefährdete oder extrem seltene Rote-Liste-Arten identifiziert, die ca. 13,1% der insgesamt nachgewiesenen Arten (750) repräsentieren.

Es wurden zwei als ausgestorben geltende (RL Kat. 0) sowie zwei vom Aussterben bedrohte Arten (RL Kat. 1) nachgewiesen. Der Nachweis einer als ausgestorben geltenden Art hat sich mittlerweile als Fehlbestimmung erwiesen (DANNHEIM, pers. Mitteilung). RACHOR et al. (2013) führen dagegen 49 Arten der RL-Kat. 0 und acht der RL-Kat. 1 auf. Die Einzelbetrachtung der von RACHOR & NEHMER (2003) definierten naturräumlichen Einheiten führt zu keiner voneinan-der abweichenden Zustandseinschätzung des Makrozoobenthos.

• Vielfalt und Eigenart Dieses Kriterium bezieht sich auf die Artenzahl und die Zusammensetzung der Artengesell-schaften. Es wird bewertet, inwieweit für den Lebensraum charakteristische Arten oder Lebens-gemeinschaften auftreten und wie regelmäßig diese vorkommen.

Das Arteninventar der AWZ der Nordsee ist mit aktuell ca. 750 nachgewiesenen Makro-zoobenthosarten (ohne Fische) als durchschnittlich anzusehen, denn zurzeit sind in der Nord-see insgesamt etwa 1.500 marine Makrozoobenthosarten bekannt und davon werden nach RACHOR et al. (1995) schätzungsweise 800 im deutschen Nordseebereich gefunden. Auch die Benthoslebensgemeinschaften weisen keine Besonderheiten auf, denn hauptstrukturierende natürliche Faktoren für die Zusammensetzung des Makrozoobenthos sind in der Deutschen Bucht die Wassertemperatur, das hydrodynamische System (Strömungen, Wind, Wassertiefe) und die daraus resultierende Sedimentzusammensetzung (KNUST et al., 2003).

Entsprechend der vorherrschenden Sedimente werden die größten Räume von der Amphiura-filiformis-, der Tellina-fabula- sowie der Nucula-nitidosa-Gemeinschaft eingenommen. In grob-

42 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

sandigen Bereichen herrscht die Goniadella-Spisula-Gemeinschaft vor. Ihr Vorkommen er-streckt sich aber über die deutsche AWZ hinaus. Die Myriochele-Gemeinschaft schließt sich nördlich der Doggerbank an und ist außerhalb der deutschen AWZ weit verbreitet (RACHOR et al., 1998). Insgesamt gesehen, ist allen im Gebiet vorgefundenen Benthoslebensgemeinschaf-ten keine herausragende Bedeutung beizumessen. Nach KRÖNCKE (2004) werden die sechs in der Nordsee vorkommenden Benthoslebensgemeinschaften durch häufig vertretene Leitformen charakterisiert. Dies bedeute aber nicht, dass deren jeweiliges Arteninventar auf einzelne Le-bensgemeinschaften beschränkt sei. Lediglich die Häufigkeiten seien charakteristisch, die ein-zelnen Arten jedoch auch in den anderen Lebensgemeinschaften durchaus vorhanden. Daher könne man diese Lebensgemeinschaften nicht in ihrer Wertigkeit unterscheiden, vielmehr hät-ten alle Lebensgemeinschaften den gleichen Wert.

• Natürlichkeit Für dieses Kriterium wird die Intensität der fischereilichen Nutzung, welche die wirksamste Störgröße darstellt, als Bewertungsmaßstab herangezogen. Für andere Störgrößen, wie Eutro-phierung, Schiffsverkehr, Schadstoffe, etc. fehlen derzeit noch die geeigneten Mess- und Nachweismethoden, um diese in die Bewertung einbeziehen zu können.

Hinsichtlich des Kriteriums Natürlichkeit ist festzustellen, dass das Benthos aufgrund der Vorbe-lastungen (Fischerei, Eutrophierung und Schadstoffeinträge) von seinem ursprünglichen Zu-stand abweicht. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Störungen der Bodenoberfläche durch intensive Fischereitätigkeit, die eine Verschiebung von langlebigen Arten (Muscheln) hin zu kurzlebigen, sich schnell reproduzierenden Arten verursacht. Deshalb entspricht heute we-der die Artenzusammensetzung noch die Biomasse des Zoobenthos dem Zustand, der ohne menschliche Nutzungen zu erwarten wäre (ARMONIES & ASMUS, 2002).

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die AWZ der Nordsee hinsichtlich des Arteninventars der Benthosorganismen keine herausragende Bedeutung hat. Das Benthos der AWZ der Nord-see ist typisch für die deutsche Nordsee und spiegelt insbesondere die Sediment- und Tiefen-bedingungen und die Vorbelastung durch anthropogene Einflüsse wieder.

2.6 Fische Neben Walen stellen Fische eine der bekanntesten Gruppen der marinen Fauna. Von je her werden Fische als Nahrungsquelle genutzt und stellen somit eine der wichtigsten biologischen Ressourcen des Meeres dar. Die mit dieser Nutzung verbundene intensive Fischerei hat zum Teil erhebliche Folgen für die Fischbestände. Besonders auffällig sind diese Folgen u. a. bei der Zusammensetzung der demersalen (bodennahen) Fischgemeinschaft. So lässt sich z. B. ein Rückgang der Diversität der demersalen Fischgemeinschaft der Nordsee seit Beginn des 20. Jahrhunderts feststellen (RIJNSDORP et al., 1996).

Neben der Fischerei wirkt der Mensch auch durch die Schifffahrt und Küstenschutzmaßnahmen direkt auf das Nordsee-Ökosystem ein. Bedingt ist dies vor allem durch ihre Lage in einer der am stärksten besiedelten und industrialisierten Regionen der Welt. In den letzten Jahrzehnten haben insbesondere vermehrte Schadstoffeinträge und die Förderung von Öl und Gas in der Nordsee zu immer stärkeren Belastungen geführt.

Eine wichtige Rolle für die Verteilung der Fischarten spielen der Salzgehalt und die Sediment-verhältnisse. SALZWEDEL et al. (1985) geben für die Deutsche Bucht einen Variationsbereich des Salzgehalts von 27 bis 34 (der Salzgehalt wird standardgemäß ohne Einheit angegeben) an, wobei die Werte im Bereich der Ästuare von Elbe und Weser am niedrigsten sind (vgl. Kapi-tel 2.2). Die Sedimentverhältnisse werden in Kapitel 2.1 eingehend beschrieben.

Fischfauna der Nordsee Nach YANG (1982) setzt sich die Fischfauna der Nordsee aus 224 Fisch- und Neunaugenarten zusammen. Eine ähnliche Artenzahl findet sich bei LOZÁN (1990), der für die Nordsee über 200 Fischarten, einschließlich Sommer- und Irrgästen, angibt.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 43

Fische gehören dem Nekton an. Hierzu werden diejenigen Tiere gerechnet, die in der Lage sind, sich aktiv und gezielt gegenüber der Wasserbewegung fortzubewegen. Daraus resultiert eine vergleichsweise hohe räumliche und zeitliche Variabilität der Nekton-Lebensgemeinschaft. Das Nekton reagiert daher besonders schnell auf Effekte natürlicher und anthropogen bedingter Umweltveränderungen.

Nach LOZÁN (1990) lassen sich die Fischarten der Nordsee wie folgt einteilen:

1) Dauerbewohner: Diese Gruppe umfasst diejenigen Fischarten, die ihr gesamtes Leben in der Nordsee verbringen. Ein Teil der Dauerbewohner wird intensiv wirtschaftlich genutzt, dazu zählen die elf „Standard“-Arten (nach ICES), deren Fänge über 90% des Gesamtfi-schereiertrages der Nordsee ausmachen. Bei den Standardarten handelt es sich um He-ring, Stintdorsch, Sandaal, Makrele, Sprotte, Kabeljau, Schellfisch, Seelachs, Scholle, See-zunge und Wittling. Fischarten ohne wirtschaftliche Bedeutung sind z. B. Aalmutter, Band-fisch, Seestichling, Wolfsfisch, Zwergbutt, Zwergzunge sowie die mit mehreren Arten ver-tretenen Grundeln, Knurrhähne, Scheibenbäuche, Schlangen- und Seenadeln.

2) Diadrome Fischarten: Hierzu gehören Fischarten, die Laichwanderungen entweder ins Süßwasser (anadrome Arten) oder umgekehrt vom Süßwasser zum Meer (katadrome Ar-ten) durchführen. Zu den heute noch vorkommenden diadromen Arten gehören der Aal und die Flunder (katadrom), Neunaugen, Stint und Finte sowie Lachs, Meerforelle und Schnäpel. Nach FREYHOF (2009) gelten die natürlichen Populationen von Schnäpel und Lachs als ausgestorben. Zu den in der Nordsee ausgestorbenen Arten gehört auch der Stör.

3) Sommergäste: Als solche werden Arten bezeichnet, die regelmäßig vor allem im Sommer in die Nordsee einwandern, ohne dort abzulaichen. Als regelmäßige und häufige Sommer-gäste sind besonders der Rote Knurrhahn (Chelidonichthys lucernus) und die Streifenbarbe (Mullus surmuletus) erwähnenswert.

4) Irrgäste: Das sind Arten, die in unregelmäßigen Zeitabständen beobachtet werden. Viele von ihnen gelangen möglicherweise nur gelegentlich in die Nordsee. Die zu dieser Gruppe gehörenden Fischarten, wie z. B. Seekatze, Brachsenmakrele, Hundszunge und Heilbutt, werden meist nur als einzelne Tiere und in unregelmäßigen Abständen gefangen. Im All-gemeinen dürften sie in der Nordsee nur eine geringe Rolle spielen.

Der marine Bereich gliedert sich in die Lebensräume Pelagial und Benthal, wobei der Begriff Pelagial die Zone des freien Wassers bezeichnet und das Benthal den Boden und den Rand der Meere umfasst. Die Zahl der Fischarten im Pelagial beträgt nur etwa ein Zehntel der Zahl benthischer Fische (SOMMER, 1998).

Gemäß der beiden beschriebenen Lebensräume, lässt sich in der Nordsee eine Fischgemein-schaft des freien Wassers (pelagische) von einer auf dem Boden oder bodennah lebenden (benthischen oder demersalen) Fischgemeinschaft unterscheiden.

• In der gesamten Nordsee sind zurzeit vier Fischarten der pelagischen Fischgemeinschaft Ziel der kommerziellen Fischerei: Hering (Clupea harengus), Makrele (Scomber scombrus), Sprotte (Sprattus sprattus) sowie Stöcker oder Holzmakrele (Trachurus trachurus). In der deutschen AWZ der Nordsee stammen die Hauptanlandungen pelagischer Fische vom He-ring, vom Sandaal (meist Ammodytes marinus) und von der Sprotte (EHRICH et al., 2006).

• Zu den wichtigsten Nutzfischarten der demersalen Fischgemeinschaft zählen Kabeljau (Gadus morhua), Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus), Wittling (Merlangius merlangus), Seelachs oder Köhler (Pollachius virens), Scholle (Pleuronectes platessa) und Seezunge (Solea solea) (LOZÁN & ZIMMERMANN, 2003). Das Verbreitungsgebiet des Kabeljaus er-streckt sich über die Küstengebiete und Kontinentalschelfe des Nordwest- und des Nord-ostatlantiks vom Flachwasser bis in 500 – 600 m Tiefe (FRIMODT, 1995, MUUS & NIELSEN, 1999). Die Schellfische bevorzugen weichen Boden, über dem sie als Zugfische in 30 bis 100 m Tiefe leben. Der Wittling ist in der gesamten Nordsee weit verbreitet und sehr häufig.

44 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Schollen leben an den Küsten des Nordostatlantiks, in der Nord- und der westlichen und südlichen Ostsee. Sie bevorzugen gemischte Böden, wobei die Aufenthaltstiefe mit dem Al-ter des Fisches zunimmt. Für die Seezunge stellt die Nordsee die Nordgrenze ihres Verbrei-tungsgebietes dar, sie lebt vor allem auf weichen und sandigen Böden in einer Tiefe von bis zu 150 m (MUUS und NIELSEN, 1999). Die Hauptanlandungen demersaler Fische aus der deutschen AWZ stammen von den Plattfischen Scholle, Seezunge und Kliesche (EHRICH et al., 2006).

Neben den genannten wirtschaftlich bedeutsamen benthischen Fischen kommen in der Nordsee noch weitere demersale Fischarten vor. Die Kliesche (Limanda limanda) hat die weiteste Verbreitung in der Nordsee. Die Sandgrundel (Pomatoschistus minutus) bewohnt sandige und schlickige Böden in Nord- und Ostsee sowie der Nordost-Atlantikküste von Norwegen bis Spanien, im Mittelmeer und Schwarzen Meer. Sie kommt vom Flachwasser bis in Tiefen von 200 m vor (www.fishbase.org). Die Art ist in der gesamten Deutschen Bucht verbreitet. Eine weitere häufige Fischart in der Nordsee ist der Kleine Sandaal.

2.6.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität Die räumliche und zeitliche Variabilität der Fische wird weitgehend durch Migrationsbewegun-gen im Zusammenhang mit klimatischen Faktoren, dem Nahrungsangebot sowie durch die La-ge von Laichgebieten bzw. Laichzeiten und durch menschlichen Einfluss gesteuert. Wichtige beeinflussende Faktoren sind Winter- und Sommertemperaturen, Seegang, Gezeitenströmun-gen, windinduzierte Strömungen sowie die großräumige Zirkulation der Nordsee.

Unter den anthropogenen Einwirkungen sind neben Nähr- und Schadstoffeinleitungen und dem Verbau der Flüsse als wichtige Laichgebiete für anadrome Küstenarten, die direkten und indi-rekten Eingriffe durch die Fischerei von besonderer Bedeutung (RACHOR et al., 1995). Beson-ders große, langsam wachsende Arten und solche, die auf vielfältige Bodenlebensgemeinschaf-ten als Lebensraum angewiesen sind, werden durch diesen Eingriff beeinträchtigt. Deshalb ent-spricht heute weder die Artenzusammensetzung noch die Biomasse des Nektons dem Zustand, der ohne menschliche Nutzungen zu erwarten wäre. In diesem Sinne hat die Nordsee keine ungestörten Naturräume mehr (ASMUS et al., 2002).

Fischfauna der deutschen Nordsee Die Angaben zum Fischartenspektrum der deutschen Nordsee variieren von Autor zu Autor. Die Gesamtzahl der gefundenen Fischarten reicht von 102 Arten (EHRICH et al., 2006) bis 189 Arten (FRICKE et al., 1995). Diese unterschiedlichen Gesamtartenzahlen resultieren einerseits daraus, dass der jeweiligen Betrachtung verschiedene bzw. unterschiedlich große Bereiche der Nord-see zu Grunde gelegt wurden. Des Weiteren sind sie Ausdruck der Fluktuation innerhalb des Systems, da die Variabilität von Artnachweisen durch die Zu- und Abwanderung von Fischarten aus der Nordsee bzw. ihren Teilgebieten geprägt wird. Zum Teil (z. B. FRICKE et al., 1995) be-ruhen sie auf zufälligen Einzelfunden von Irrgästen, die aufgrund einmaliger bis seltener, undo-kumentierter Ereignisse in die Deutsche Bucht gelangt sind. Aus den vorgenannten Gründen geben THIEL et al. (2013) für die Nordsee 108 etablierte Arten an. Als etabliert gilt eine Art wenn sie sich im Bewertungsgebiet regelmäßig fortpflanzt oder wenn mindestens eines ihrer Entwick-lungsstadien (juvenil, subadult, adult) im Gebiet einen Teillebensraum regelmäßig aufsucht oder sie nur als regelmäßiger Wandergast hier auftritt. Letztlich ist die Anzahl der Artnachweise auch Ausdruck des eingesetzten Fanggerätes, der jeweiligen Beprobungsintensität und der Beobach-tungsdauer. Zum Nachweis seltener Arten ist ein größerer Aufwand erforderlich, und die Anzahl der nachgewiesenen Arten steigt daher mit dem Fangaufwand (ROGERS et al., 1998).

Zusätzlich zu diesen großräumigen Untersuchungen liegen aktuell kleinräumige Untersuchun-gen vor, die im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) für die im Bereich der AWZ geplanten Windpark- und Seekabelvorhaben durchgeführt wurden. Die Daten aus den Wind-parkvorhaben wurden im Rahmen des F&E-Projektes „Bewertungsansätze für Raumordnung und Genehmigungsverfahren im Hinblick auf das benthische System und Habitatstrukturen“ durch das Alfred-Wegener-Instituts ausgewertet (DANNHEIM et al., 2014). Die Analysen dieses

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 45

Projektes basieren auf 30 Windparkprojekten und 9 AWI-Projekten zu demersalen Fischen. Der Datensatz umfasst 4585 Stationen mit Daten zu demersalen Fischen (673 AWI, 3912 UVS) die im Zeitraum 1997-2014 erhoben wurden. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden insgesamt 89 Fischarten festgestellt, wovon 66 Fischarten in den OWP-Vorhabengebieten nachgewiesen wurden (Datenbank aus dem F&E-Projekt „Bewertungsansätze für Raumordnung und Geneh-migungsverfahren im Hinblick auf das benthische System und Habitatstrukturen“).

Rote-Liste-Arten im deutschen Nordseebereich Nach der aktuellen Roten Liste von THIEL et al. (2013) werden 23,4% (25 von 107 Arten) der in der Nordsee etablierten Meeresfische und Neunaugen nach dem Rote-Liste-Status als ausge-storben oder bestandsgefährdet eingestuft. Unter Hinzuziehen der extrem seltenen Arten erhöht sich der Anteil der Rote-Liste-Arten auf 27,1% (29 Arten). Fünf dieser Arten (Alse, Finte, Schnäpel, Fluss- und Meerneunauge) sind zusätzlich im Anhang II der FFH-Richtlinie aufge-führt.

Von den 89 Fischarten aus der Datenbank des o. g. F&E-Projektes weisen 15 Arten einen Ro-te-Liste-Status auf. Drei Arten sind vom Aussterben bedroht (Kategorie 1) und zwar der Mai-fisch (Alosa alosa), der Nagelrochen (Raja clavata) und der Dornhai (Squalus acanthias). Der Flussaal (Anguilla anguilla), der Hundshai (Galeorhinus galeus) und der Schellfisch (Melano-grammus aeglefinus) sind stark gefährdet (Kat. 2). Gefährdet (Kat. 3) sind die Finte (Alosa fallax), der Sternrochen (Amblyraja radiata), das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), das Gro-ße Petermännchen (Trachinus draco) und der Zwergdorsch (Trisopterus minutus). Die Große Schlangennadel (Entelurus aequoreus), der Leng (Molva molva) und die Große Seenadel (Syngnathus acus) weisen die Kategorie G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes) auf und der Gefleckte Lippfisch (Labrus bergylta) ist extrem selten (Kat. R). Diese 15 RL-Arten entsprechen einem Anteil von 16,9% der insgesamt nachgewiesenen Arten (=89).

Regionaltypische Fischgemeinschaften in der AWZ Die regionale Verteilung der Fischgemeinschaften ist von verschiedenen Umweltparametern abhängig. So spielen die Verfügbarkeit von Nahrung und hydrographische Parameter wie Was-sertemperatur und Salinität eine wichtige Rolle für das Überleben und die Reproduktion vieler Fischarten. Andere wichtige Habitateigenschaften umfassen die Wassertiefe und den Sauer-stoffgehalt des Seewassers. Vor allem für die demersale Fischfauna spielt zudem die Sedi-mentzusammensetzung des Meeresbodens eine wichtige Rolle (EHRICH et al., 2006).

KLOPPMANN et al. (2003) stellten bei einer einmaligen Untersuchung zur Erfassung von FFH-Anhang-II-Fischarten in der deutschen AWZ in den Gebieten Borkum-Riffgrund, Amrum-Außengrund, Osthang Elbe-Urstromtal und Doggerbank im Mai 2002 insgesamt 39 Arten fest. Bei dieser Untersuchung ermittelten sie eine graduelle Änderung der Fischgemeinschaften von den küstennahen zu den küstenfernen Gebieten aufgrund des hydrographischen Regimes. Die-se Änderungen wurden auch von DANNHEIM et al. (2014) festgestellt. Anhand der Analyse der Daten der AWI-Projekte konnten vier verschiedene Cluster in der deutschen AWZ unterschie-den werden (Abbildung 14). Cluster mit wenigen Einzelstationen (≤ 5 Stationen) wurden keiner Fischgemeinschaft zugewiesen (graue Symbole in Abbildung 14).

Die Lage der Cluster mit den assoziierten Stationen in der deutschen AWZ wiesen eine deutliche geographische Trennung auf (Abbildung 15). Die nördlichen Stationen bildeten die beiden Ge-meinschaften des Entenschnabels (ES I, ES II), während entlang der Küste eine Küstenassoziati-on zu sehen ist (KG). Das größte Cluster bildet die zentrale Gemeinschaft (ZG), welche die küs-tenfernen Entenschnabel-Cluster und die Küstengemeinschaft räumlich verbindet.

46 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

2D Stress: 0.2

egcjhbfaid

KD

ES I

ES II

ZD

Abbildung 14. nMDS-Plot zur räumlichen Variabilität der demersalen Fischfauna der deutschen AWZ der Nordsee basierend auf Abundanzdaten. Die Daten entstammen den Projekten RACHOR & NEHMER (2000) und BENDER (2014) (N = 173). Die Beprobung erfolgte mit einer 2m-Baumkurre. Alle Werte wurden Quadratwurzel-transformiert. Die Cluster wurden anhand der SIMPROF-Analyse identifi-ziert (p = 0,01). ES I & II = Entenschnabel I & II, KG = Küstengemeinschaft, ZG = Zentrale Gemeinschaft.

Die vier identifizierten Cluster wiesen grundsätzlich eine ähnliche Artenzusammensetzung auf. Unterschiede zwischen den Clustern beruhen hauptsächlich auf den unterschiedlichen A-bundanzen der Fischarten. Die Kliesche (Limanda limanda) wurde in den Untersuchungen als dominanteste und regelmäßig vorkommende Art gefunden. Charakterarten der küstenfernen Cluster ES II waren die Scholle (Pleuronectes platessa) und die Doggerscharbe (Hippoglossoi-des platessoides). Schollen wurden jedoch auch in der zentralen Übergangsgemeinschaft re-gelmäßig gefunden. Leierfische (Callionymus spp.), Zwergzungen (Buglossidium luteum) und Steinpicker (Agonus cataphractus) waren charakteristisch für die Küstengemeinschaft der demersalen Fische. Zwergzungen und Leierfische wurden auch in der zentralen Übergangsge-meinschaft regelmäßig gefunden. Die Artenzusammensetzung und Verteilung zeigt einen struk-turellen Gradienten von küstenfernen zu küstennahen demersalen Fischassoziationen mit der Zentralen Gemeinschaft als Übergangsregion. Die Artenzahl der Gemeinschaft des Enten-schnabelclusters I war deutlich niedriger (ES I: 2 ± 1 Hol-1) als die der Gemeinschaften der an-deren Cluster mit einer mittleren Artenzahl von 6 ± 2 Hol-1 (ES II) bzw. 7 ± 2 Hol-1 (KG).

Die Abundanz der demersalen Fischfauna nahm graduell vom Küstenfernen Entenschnabel zu der küstennahen Gemeinschaft zu (Abbildung 16a). Dabei wurde die niedrigste Abundanz im Entenschnabel I registriert (4454 ± 3598 km-2) und die höchste Abundanz in der Küstengemein-schaft (95.128 ± 44.582 km-2). Die Biomasse zeigte keinen konsistenten geographischen Gradi-enten (Abbildung 16b). Die niedrigste Biomasse wurde wieder in dem Cluster ES I gefunden (108 ± 112 kg km-2), während die Biomasse im Cluster ES II am höchsten war (801 ± 513 kg km-2).

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 47

Abbildung 15. Karte zur räumlichen Variabilität der ermittelten Fischcluster der deutschen AWZ der Nord-see basierend auf der Abundanzdaten (N = 173 Stationen, 2-3m Baumkurre). Die Cluster wurden anhand eine SIMPROF-Analyse (p = 0,01) ermittelt. Die Farben der Stationspunkte entsprechen den Farben der Cluster in Abbildung 14.

Mittelwert Mittelwert±Stdabw. Mittelwert±1.96*Stdabw.

ES I ES II ZG KG none

-500

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

Biom

asse

(kg

km-2

)

ES I ES II ZG KG none

-20000

0

20000

40000

60000

80000

1E5

1.2E5

1.4E5

1.6E5

1.8E5

2E5

Abun

danz

(km

-2)

(a) (b)

Abbildung 16. Box-Whisker-Plots der (a) Abundanz (km-2) und (b) Biomasse (kg km-2) der ermittelten Fischcluster in der deutschen AWZ der Nordsee (N = 173 Stationen). Die Cluster wurden anhand einer SIMPROF-Analyse identifiziert (p = 0,01). ES I & II = Entenschnabel I & II, KG = Küstengemeinschaft, ZG = Zentrale Gemeinschaft, none = nicht definiert.

48 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Kleinräumigere Untersuchungen der demersalen Fisch-Gemeinschaften wurden von Dannheim et al. (2014) mit Hilfe der hochauflösenden UVS-Daten durchgeführt. Hierzu wurden die Daten-sätze der einzelnen Offshore-Windparks für die Gemeinschaftsanalysen anhand der im Bun-desfachplan Offshore definierten offiziellen Windparkcluster zusammengefasst. Im Folgenden werden diese Windparkcluster als OWF-Cluster mit den entsprechenden Zahlen bezeichnet (OWF-Cluster 1-13).

Um einen möglichen zeitlichen Effekt auf die räumlichen Analysen auszuschließen, wurden alle OWF-Cluster paarweise getrennt nach Jahren und Jahreszeiten untersucht (Abbildung 17). Für jeden paarweisen OWF-Cluster Test wurde der mittlere R-Wert als Maß für die mittlere Unter-schiedlichkeit in den Gemeinschaften der der OWF-Cluster berechnet. Es ist zu erkennen, dass sich die OWF-Cluster deutlicher voneinander abgrenzen lassen, wenn der zeitliche Effekt die Analysen nicht beeinflusst. Generell ließ sich in der südwestlichen Deutschen Bucht (Ostfriesi-sche Küste) die westlichen OWF-Cluster 1 und 2 (SW-W DB) von dem östlichen OWF- Cluster 3 (SW-O DB) abgrenzen (Abbildung 17).

Ebenso konnten die eigenständigen küstennahen OWF-Cluster 4 (S EUT) und 5 (N EUT) ent-lang der Kante des Elbeurtromtals abgegrenzt werden. Das größte Geo-Cluster bildeten die OWF-Cluster 6-12 im nordwestlichen Teil der Deutschen Bucht (NW DB). Die Unterschiede in der Fischfauna der Geo-Cluster (SW-W DB, SW-O DB, S EUT, N EUT, NW DB) waren sehr eindeutig. Lediglich die OWF-Clusterpaarung 5,6 konnte nicht eindeutig getrennt werden (mittle-rer R = 0,42), welches Überlappungen der Gemeinschaften zwischen dem Geo-Cluster N EUT und NW DB anzeigt. Ebenso unterschieden sich die Gemeinschaften der OWF-Cluster 12 (R = 0,84) von dem OWF-Cluster 10 innerhalb des Geoclusters NW DB.

Die Trennung der Geo-Cluster ist daher eher als räumlicher Gradient in der Gemeinschafts-ausprägung zu verstehen, als eine strikte Trennung der demersalen Fischfauna-Gemeinschaften. Die regionalen Analysen spiegeln jedoch auf kleinerem Raum gut die Ergeb-nisse der großskaligen Untersuchung wieder (vgl. oben).

Es zeigte sich, dass die Artenzahl der demersalen Fischfauna zwischen den Geo-Clustern sehr ähnlich war. Die durchschnittliche Artenzahl war mit 13 ± 3 Hol-1 am höchsten im Geo-Cluster SW-W DB, und am niedrigsten im Geo-Cluster N EUT mit 11 ± 3 Hol-1. Weiterhin zeigten die Geo-Cluster keine geographisch eindeutigen Unterschiede bezüglich Abundanz und Biomasse. Die höchste Abundanz wurde im Geo-Cluster SW-O DB verzeichnet (82.040 ± 70.335 km-2), die niedrigste im Geo-Cluster NW DB (20.010 ± 22.847 km-2). Die durchschnittliche Biomasse schwankte zwischen 750 ± 447 kg km-2 (NW DB) und 1563 ± 657 kg km-2 (SW-O DB).

Auch die Artenzusammensetzung der Geo-Cluster unterschied sich kaum, da die strukturelle Übereinstimmung fast überall über 60% lag. Lediglich fünf Arten waren relevant für die Ähnlich-keit der Geo-Cluster, gleichzeitig jedoch auch für die strukturellen Unterschiede zwischen den Geo-Clustern. Zwergzunge (Buglossidium luteum), Kliesche (Limanda limanda) und Scholle (Pleuronectes platessa) kamen in allen Geo-Clustern vor, jedoch trugen sie in unterschiedli-chem Maß zur Ähnlichkeit bei. Lammzungen (Arnoglossus laterna) waren charakteristisch für die westlichen Geo-Cluster (SW-W DB, SW-O DB, NW DB), während Grundeln (Pomato-schistus spp.) die Geo-Cluster entlang des Elbeurtromtals bzw. östliche Areale kennzeichneten (N EUT, S EUT).

Insgesamt bestätigten die kleinräumigen Analysen der UVS-Daten den Trend der großskaligen Analysen der AWI-Daten. Strukturelle Unterschiede in der Artenzusammensetzung sind zwi-schen den Geoclustern kaum vorhanden. Unterschiede beruhen allein auf den unterschiedli-chen Abundanzen der Arten. Aus diesem Grund wird bei der nachfolgenden Zustandseinschät-zung der Fischfauna der AWZ daher auf eine regionale Unterscheidung verzichtet.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 49

Cluster 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12

1 0,43 0,60 0,77 0,67 0,80

2 0,67 0,77 0,60 0,78 0,79 0,96 0,93 0,85 1,00

3 0,69 0,68 0,76 0,71 0,97 0,95 0,89

4 0,54 0,70

5 0,42 0,55

6 0,24 0,17 0,22 0,21

8 0,47 0,17 0,10 0,37

9 0,34 0,49

10 0,21 0,84

11 0,01

12

11

12

8

10

6

9

5

4

3

1

2

OW

F cl

uste

r

0 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0Dissimilarity

Abbildung 17 Oben: R-Werte für die Unterschiedlichkeit der OWF-Cluster (einfaktorielle ANOSIM) basie-rend auf Abundanzdaten der demersalen Fische. Die R-Werte entsprechen dem mittleren R-Wert der einzelnen paarweisen Tests zwischen den OWF-Clustern. Unten: Graph zur Unterschiedlichkeit der er-mittelten Geo-Cluster in verschiedenen Farben. Unten: Karte der OWF-Cluster (Zahlen) und Lage der aus den R-Werten (einfaktorielle ANOSIM) ermittelten Geo-Cluster (Farben, siehe Karten-Legende). SW-W DB = westliche Südwestliche-Deutsche Bucht, SW-O = östliche Südwestliche-Deutsche Bucht, N EUT = Nördliches Elbeurstromtal, S EUT = Südliches Elbeurstromtal, NW DB = Nordwestliche Deutsche Bucht.

50 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

2.6.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Fische Grundlage für die nachfolgende Zustandseinschätzung sind die umfangreichen Datensätze aus dem F&E-Projekt „Bewertungsansätze für Raumordnung und Genehmigungsverfahren im Hin-blick auf das benthische System und Habitatstrukturen“ (DANNHEIM et al., 2014) sowie die Un-tersuchungen EHRICH et al., 2006) und KLOPPMANN et al. (2003).

Kriterien der Zustandseinschätzung Die Zustandseinschätzung der Fischgemeinschaften der AWZ der deutschen Nordsee erfolgt anhand der Kriterien Seltenheit und Gefährdung, Vielfalt und Eigenart sowie Natürlichkeit:

• Kriterium: Seltenheit und Gefährdung Hierbei wird die Anzahl der seltenen bzw. gefährdeten Fischarten berücksichtigt. Die Seltenheit/ Gefährdung des Bestands kann anhand der nachgewiesenen Rote-Liste-Arten eingeschätzt werden.

Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden bezüglich ihrer Gefährdungssituation generell hoch eingestuft. Diese Taxa stehen im Fokus europaweiter Schutzbemühungen und hinsichtlich ihrer Lebensräume sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Gemäß THIEL et al. (2013) ist die deutsche Nordsee durch das Vorkommen von 29 Rote-Liste-Arten gekennzeichnet. Die 29 nachgewiesenen Rote-Liste-Arten repräsentieren ca. 27,1% aller etablierten Arten.

Für den marinen Bereich werden von diesen 29 Rote-Liste-Arten fünf (Alse, Finte, Schnäpel, Flussneunauge und Meerneunauge) zusätzlich im Anhang II der FFH-Richtlinie geführt, d. h. sie gehören zu den Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Der Lachs besitzt den Status als FFH-Art nur im Binnenbereich. Die Alse (Alosa alosa) ist aller Wahrscheinlichkeit nach sehr selten in der AWZ der Nordsee. Sie wurde in nur 0,01% der von EHRICH et al. (2006) ausgewerteten Hols (n = 6.791; Zeitraum 1958 – 2005) nachgewiesen. Gestützt wird diese Annahme durch die Tatsa-che, dass bei der historischen Datenanalyse von KLOPPMANN et al. (2003), im Rahmen derer die Fangdaten aus der AWZ ab dem Jahr 1982 ausgewertet wurden, die Alse nicht nachgewie-sen wurde. Zudem bevorzugt die Alse küstennahe Standorte. Auch in den Umweltverträglich-keitsstudien der Antragssteller von Offshore-Windparks wurden keine Alsen nachgewiesen. Allerdings spielen diesbezüglich auch Einschränkungen durch die eingesetzten Fanggeräte eine Rolle, denn Baumkurren und Grundschleppnetze sind im Allgemeinen für den Fang pelagi-scher Arten nicht optimal, wenn nicht ungeeignet (Baumkurren).

Auch der anadrome Schnäpel wurde im Rahmen der Untersuchungen in der AWZ nicht nach-gewiesen. Zum ursprünglichen Lebensraum des Schnäpels gehören die Küstengewässer der Nordsee und das Wattenmeergebiet. Seine natürlichen Populationen in der deutschen Nordsee sind verschollen; allerdings ist unklar, ob sich die Schnäpelbestände in Schleswig-Holstein möglicherweise etabliert haben und unabhängig von Besatzmaßnahmen existieren (FREYHOF, 2009). Anfang der 1980er Jahre beschränkte sich das Vorkommen auf eine Population im Fluss Vidau im dänisch-deutschen Grenzgebiet (BERG et al. 1994). Seit Ende der 1980er werden in Deutschland Besatzmaßnahmen mit Tieren aus der Vidau durchgeführt. Zurzeit ist aber noch keine natürliche Reproduktion nachgewiesen. Die AWZ der Nordsee gehört nicht zum (bevor-zugten) Verbreitungsgebiet des Schnäpels.

Die Finte (Alosa fallax) scheint dagegen wieder recht häufig in der Deutschen Bucht vorzu-kommen. Sie trat bei den Untersuchungen von EHRICH et al. (2006) im Jahr 2004 in 40% aller Hols auf. KLOPPMANN et al. (2003) konnten eindeutige Kernzonen ihrer Verbreitung in der Nähe der Mündungen der großen Flüsse Ems, Weser und Elbe feststellen. Besonders im 4. Quartal waren junge Finten in den Mündungsbereichen am häufigsten, was mit dem Abstieg der frisch geschlüpften Finten (0-Gruppen Finten) zu dieser Jahreszeit aus den Laichgewässern der Flüs-se erklärt werden kann. Lediglich die großen Finten konnten hin und wieder in nennenswerter

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 51

Zahl in der AWZ angetroffen werden. Ein Verbreitungsschwerpunkt großer Finten ließ sich aber nicht identifizieren.

Neunaugen (Fluss- und Meerneunauge) wurden in der Nordsee hauptsächlich im vierten Quar-tal und in Küstennähe gefangen (KLOPPMANN et al., 2003). Zu dieser Zeit wandern die Fluss-neunaugen (Lampetra fluviatilis) in die Flüsse, um dort zu überwintern und im kommenden Frühjahr dem Laichgeschäft nachzugehen (STERBA, 1960). In der AWZ wurden Neunaugen kaum angetroffen (KLOPPMANN et al., 2003). Der Lachs tritt in der deutschen Nordsee nicht sehr häufig auf. Bei den 6.791 ausgewerteten Hols von EHRICH et al. (2006) gelang ein Nachweis nur in 0,1% der Hols. Im Rahmen der Untersuchungen in den Vorhabensgebieten für die Offshore-Windparks konnten weder Lachs noch Neunaugen nachgewiesen werden.

Alle FFH-Arten sind anadrom, d. h. dass sie zur Fortpflanzung in die Flüsse aufsteigen müssen. Die Bestände gingen u.a. zurück, weil diese Arten in den Flüssen gefangen (STERBA, 1960; LELEK, 1987) oder ihre Aufstiegswege verbaut wurden. Die Verschlechterung der Wasserquali-tät in den Laich- und Aufwuchsgebieten setzte insbesondere den Neunaugen zu (STERBA, 1960), aber auch die anderen Arten waren davon betroffen (LELEK, 1987).

Die Erholung der Bestände der Finte sowie beider Neunaugenarten gehen unter anderem mit der Verbesserung der Wasserqualität insbesondere von Weser und Elbe (ARGE ELBE, 2000) einher. Dies lässt den Schluss zu, dass das Hauptgefährdungspotenzial im Bereich der Flüsse liegt und weniger im offenen Meer.

Acht der insgesamt 29 Rote-Liste-Arten sind vom Aussterben bedroht (Kat. 1). Dabei handelt es sich um die Arten Alse (Alosa alosa), Lachs (Salmo salar), Meerforelle (Salmo trutta), Schnäpel (Coregonus maraena), Zährte (Vimba vimba), Dornhai (Squalus acanthias), Glattrochen (Diptu-rus batis) und Nagelrochen (Raja clavata). Der Lachs kann genauso wie die Meerforelle als heimisch in der Deutschen Bucht angesehen werden, der „Rote Liste“- Status ist daher unbe-streitbar. Wie bereits oben erwähnt, kommen die beiden Arten Alse und Schnäpel äußerst sel-ten in der AWZ vor, beide Arten bevorzugen küstennahe Bereiche. Das gilt auch für die Zährte. Für den Dornhai zählt die AWZ der Nordsee zu den natürlichen Verbreitungsgebieten. Dornhaie sind langlebige, langsam wachsende Tiere, die spät geschlechtsreif werden, lange Tragezeiten von etwa 2 Jahren und nur wenige Nachkommen haben. Das macht sie besonders anfällig für Überfischung (vgl. fischbestaende.portal-fischerei.de). Der Glattrochen, der auch nach der in-ternationalen Roten Liste (IUCN, 2014) als vom Aussterben bedroht (critically endagered) ein-gestuft wurde, bevorzugt Wassertiefen von 100 bis 200 m und kommt in der deutschen AWZ nur randlich in der äußersten nordwestlichen Spitze (vgl. www.fishbase.org), also außerhalb des Untersuchungsraums für die SUP, vor. Der Nagelrochen wurde zwar auch vereinzelt im Rahmen der UVSen nachgewiesen, die Daten aus der AWI-Datenbank zeigen aber auch für diese Rochenart höhere Dichten in der äußeren AWZ außerhalb des Untersuchungsraums.

Während Alse, Lachs, Meerforelle und Zährte genau wie die FFH-Anhang II-Arten Fluss- und Meerneunauge in der Liste der bedrohten Arten der International Union for Conservation of Na-ture and Natural Resources (IUCN Red List) mit dem Status least concern geführt werden, wird der Status für den Schnäpel und Dornhai als gefährdet (vulnerable) bewertet. Der Nagelrochen gilt nach IUCN als potenziell gefährdet (IUCN 2014).

Mit dem Europäischen Aal (Anguilla anguilla), Stechrochen (Dasyatis pastinaca), Hundshai (Ga-leorhinus galeus), Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus), Seestichling (Spinachia spinachia), Großes Petermännchen (Trachinus draco) und Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) gehören sieben Arten im deutschen Nordseebereich zu den stark gefährdeten Arten (RL-Kat. 2), darun-ter mit dem Europäischen Aal und dem Schellfisch auch zwei Arten, die kommerziell befischt werden. Insgesamt zwei weitere Arten sind gefährdet (RL-Kat. 3). Es handelt sich dabei um den Sternrochen (Amblyraja radiata) und den Zwergdorsch (Trisopterus minutus). Für fünf weitere Arten wird eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes (RL G) angenommen: Gemeiner Seewolf, Große Schlangennadel, Leng, Große Seenadel und Meerneunauge.

Von den 89 in der deutschen AWZ nachgewiesenen Fischarten (Datenbank des o. g. F&E-Projektes) weisen 15 Arten einen Rote-Liste-Status auf. Drei Arten sind vom Aussterben be-

52 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

droht (Kategorie 1) und zwar der Maifisch (Alosa alosa), der Nagelrochen (Raja clavata) und der Dornhai (Squalus acanthias). Der Flussaal (Anguilla anguilla), der Hundshai (Galeorhinus galeus) und der Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) sind stark gefährdet (Kat. 2). Gefähr-det (Kat. 3) sind die Finte (Alosa fallax), der Sternrochen (Amblyraja radiata), das Flussneunau-ge (Lampetra fluviatilis), das Große Petermännchen (Trachinus draco) und der Zwergdorsch (Trisopterus minutus). Die Große Schlangennadel (Entelurus aequoreus), der Leng (Molva mol-va) und die Große Seenadel (Syngnathus acus) weisen die Kategorie G (Gefährdung unbe-kannten Ausmaßes) auf und der Gefleckte Lippfisch (Labrus bergylta) ist extrem selten (Kat. R). Diese 15 RL-Arten entsprechen einem Anteil von 16,9% der insgesamt nachgewiesenen Arten (=89).

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Fischfauna der AWZ der Nordsee auf der Basis der vorliegenden Daten hinsichtlich des Kriteriums Seltenheit und Gefährdung als durch-schnittlich bis überdurchschnittlich anzusehen ist. Das folgt einerseits aus dem Anteil an Arten der Roten Liste (16,9%). Andererseits konnten zwei FFH-Arten nachgewiesen werden, die im Fokus europaweiter Schutzbemühungen stehen.

• Kriterium: Vielfalt und Eigenart Die Vielfalt des Fischbestandes wird am besten durch die Artenzahl ausgedrückt, die Eigenart eines Gebietes bezieht sich auf die Zusammensetzung der Artenvergesellschaftung. Es wird bewertet, inwieweit für den Lebensraum charakteristische Arten oder Lebensgemeinschaften auftreten und wie regelmäßig diese vorkommen.

Die Bedeutung der Artenzahl in der AWZ lässt sich nur im Vergleich mit der Artenzahl der ge-samten Nordsee einschätzen. Insgesamt sind nach derzeitiger Datenlage (EHRICH et al., 2006; KLOPPMANN et al., 2003 und DANNHEIM et al., 2014) 111 Fischarten im deutschen Nordseebe-reich nachgewiesen. Im Vergleich zu den Angaben für die gesamte Nordsee mit mehr als 200 Fischarten (YANG, 1982; LOZAN, 1990) ist die Vielfalt als durchschnittlich anzusehen. Nach der bisherigen Datenlage sind die habitattypischen Fisch-Lebensgemeinschaften in der AWZ vorhanden. Die pelagische Fischgemeinschaft, vertreten durch Hering und Stöcker wurde ebenso nachgewiesen wie die demersale Fischgemeinschaft, bestehend aus großen Fischarten wie Kabeljau, Scholle, Flunder und Kliesche. Zusätzlich konnten verschiedene Kleinfischarten wie Grundeln und Sandaale nachgewiesen werden. Aufgrund der habitattypischen Fischge-meinschaften weist die Eigenart eine durchschnittliche Bedeutung auf.

• Kriterium: Natürlichkeit Als Bewertungsmaßstab für dieses Kriterium wird die Intensität der fischereilichen Nutzung als wirksamste Störgröße herangezogen. Für die Bewertung der Auswirkungen anderer Störgrö-ßen, wie Eutrophierung, Schiffsverkehr, Schadstoffe, etc. auf die Natürlichkeit der Fischbestän-de fehlen derzeit noch geeignete Mess- und Nachweismethoden.

In der deutschen AWZ ist es schwierig, die Effekte der natürlichen Variation von den anthropo-genen Einflüssen zu unterscheiden, da dieses Gebiet innerhalb der Nordsee die höchsten sai-sonal bedingten Unterschiede in der Wassertemperatur und im Salzgehalt (Süßwasserfahnen der Flüsse) aufweist. Weiterhin sind in diesem relativ flachen Gebiet die Auswirkungen der Stürme auf das Sediment und somit auf das Benthos als Nahrungsquelle für die Fische erheb-lich. Die Natürlichkeit der Fischfauna in der AWZ, bzw. ihre natürliche Variabilität, ist besonders durch die Fischerei beeinflusst, da die hier seit Jahrzehnten überwiegend praktizierte Baumkur-renfischerei nicht nur die Abundanz ihrer Zielarten (Plattfische), sondern auch die der Bei-fangarten mit bestimmt. Die Gesamtheit dieser Effekte bewirkt u. a. große saisonale Unter-schiede in der Zusammensetzung der Fischfauna.

Die Nutzung der relativ wenigen dominanten Zielarten in der Nordsee wird im Rahmen der Ge-meinsamen Fischereipolitik durch die EU gemanagt. Die Fischerei verändert nicht nur die Ver-breitung und Häufigkeit dieser Zielarten, sondern auch ihre Längen- und Altersverteilung. Hin-sichtlich der Längenverteilung der befischten Arten wird ersichtlich, dass die Anteile der größe-ren und älteren Fische in den Beständen im Vergleich zu natürlichen Beständen unterrepräsen-

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 53

tiert sind. Das führt bei einer nachhaltigen Befischung zu einer Erhöhung der Produktivität der Bestände. Geht der Grad der Befischung über die Nachhaltigkeit hinaus, kann das dazu führen, dass die volle Reproduktionskapazität nicht mehr gegeben ist und der Nachwuchs und somit die Produktivität der Bestände sehr schnell abnimmt.

Die Situation beim Kabeljau, die zwischenzeitlich dramatische Ausmaße angenommen hatte, hat sich inzwischen wieder etwas entspannt. Die Anlandungen nahmen unter Schwankungen seit den 1980er Jahren kontinuierlich ab, seit Ende der 1990er Jahre befand sich der Bestand außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Der Bestand wächst seit 2006 wieder stetig, wenn auch langsam. Die fischereiliche Sterblichkeit liegt seit einiger Zeit unter den Referenzwerten des Vorsorgeansatzes (Fpa), allerdings noch deutlich oberhalb des Referenzwertes für die fi-schereiliche Sterblichkeit in Übereinstimmung mit dem höchsten Dauerertrag (FMsy).

Insgesamt gesehen sind aber der Kabeljau und andere Arten, deren Bestände überfischt wer-den, als Art nicht vom Aussterben bedroht (siehe ICES-Advice von 2012, http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp).

Erfolge zeigte das Management auch bei der Scholle. So stieg die fischereiliche Sterblichkeit der Scholle seit 1945 kontinuierlich an, was zu einer latenten Wachstumsüberfischung des Be-standes führte (SERCHUK et al., 1996). Die fischereiliche Sterblichkeit erreichte 1997 einen Ma-ximalwert von 0,8. Nach starken Fluktuationen liegt diese seit 2004 beständig unter dem Vor-sorgereferenzwert (Fpa). Die Biomasse wächst seit 2005 stetig und erreichte 2011 mit 523.000 t den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen (ICES 2011).

Die Bewertung des Zustands der kommerziell genutzten Bestände wird vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) jährlich vorgenommen, und zwar bezogen auf die gesamte Nord-see und teilweise darüber hinaus.

Eine Einschätzung der Bestände auf einer kleineren räumlichen Skala wie z. B. der deutschen Bucht erfolgt nicht. Der Zustand der fischereilich genutzten Bestände der Nordsee kann über eine Abschätzung der Größe des Laicherbestandes (B) und der fischereilichen Sterblichkeit (F) beurteilt werden. Die aktuelle Bewertung (2013/14) der Bestände durch den ICES ergibt folgen-des Bild:

• Von den 13 wichtigsten kommerziell genutzten Beständen ist derzeit für vier Bestände (Witt-ling, Stintdorsch, Sandaal, Stöcker) kein analytisches Assessment möglich, bzw. ist mindes-tens einer der beiden Referenzwerte nicht festgelegt.

• Sechs Bestände (Seehecht, Schellfisch, Hering, Scholle, Makrele und Stintdorsch) besitzen ihre volle Reproduktionskapazität und werden nachhaltig befischt, mit Ausnahme des Stint-dorschbestandes.

• Die fischereiliche Sterblichkeit des Seelachs liegt nach allen Referenzwerten knapp im grü-nen Bereich. Die Laicherbiomasse hingegen liegt ebenso knapp unter den Referenzwerten des Managementplanes.

• 2013 wurde die erste analytische Begutachtung für die Nordsee-Sprotte seit 2008 vorgelegt. Der Bestand befindet sich insgesamt nach Biomasse und Fischereidruck im grünen Bereich.

• Die Seezunge hat zwar ihre volle Reproduktionsfähigkeit, die fischereiliche Sterblichkeit liegt allerdings im Risikobereich.

• Beim stark reduzierten Bestand des Kabeljau wurde zwar die Nutzung (Quote) bis auf das Niveau der Nachhaltigkeit vermindert, das Reproduktionspotenzial ist aber nach wie vor stark reduziert. Der Bestand zeigt weiterhin eine allmähliche Verbesserung seines Zustan-des. Trotz der jüngsten Bestandsvergrößerungen und der Abnahme der fischereilichen Sterblichkeit liegt die Bestandsgröße nahe am unteren Grenzwert für die Biomasse und be-trägt weniger als die Hälfte des Vorsorgewerts. Die fischereiliche Sterblichkeit liegt deutlich über dem Vorsorgewert für den höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrag.

54 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Aufgrund der Tatsache, dass laut ICES der Fischartenreichtum (Artenzahl pro 300 Hols; Fang-daten des International Bottom Trawl Surveys, IBTS) in der Nordsee seit 40 Jahren nicht abge-nommen hat, und dass die kommerziell genutzten Bestände auch starken natürlichen Schwan-kungen ausgesetzt sind, kann die „Natürlichkeit“ der Fischfauna in der deutschen AWZ insge-samt zumindest als durchschnittlich eingestuft werden.

2.7 Marine Säuger In der deutschen AWZ der Nordsee kommen regelmäßig drei Arten mariner Säugetiere vor: Schweinswale (Phocoena phocoena), Kegelrobben (Halichoerus grypus) und Seehunde (Phoca vitulina). Alle drei Arten zeichnen sich durch hohe Mobilität aus. Wanderungen (insbesondere auf Nahrungssuche) beschränken sich nicht nur auf die AWZ, sondern schließen auch das Küs-tenmeer und weite Gebiete der Nordsee grenzübergreifend ein.

Die beiden Robbenarten haben ihre Liege- und Wurfplätze auf Inseln und Sandbänken im Be-reich des Küstenmeeres. Zur Nahrungssuche unternehmen sie von den Liegeplätzen aus aus-gedehnte Wanderungen im offenen Meer. Aufgrund der hohen Mobilität der marinen Säugetiere und der Nutzung von sehr ausgedehnten Gebieten ist es erforderlich, das Vorkommen nicht nur in der deutschen AWZ, sondern im gesamten Bereich der südlichen Nordsee zu betrachten.

Gelegentlich werden in der deutschen AWZ der Nordsee auch andere marine Säugetiere, wie Weißseitendelfine (Lagenorhynchus acutus), Weißschnauzendelfine (Lagenorhynchus albirost-ris), Große Tümmler (Tursiops truncatus) und Zwergwale (Balaenoptera acutorostrata) beo-bachtet.

Marine Säugetiere gehören zu den oberen Konsumenten der marinen Nahrungsketten. Sie sind dadurch abhängig von den unteren Komponenten der marinen Nahrungsketten: Zum einen von ihren direkten Nahrungsorganismen (Fische und Zooplankton) und zum anderen indirekt vom Phytoplankton. Als Konsumenten am obersten Bereich der marinen Nahrungsketten beeinflus-sen marine Säugetiere gleichzeitig auch das Vorkommen der Nahrungsorganismen.

2.7.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität Die hohe Mobilität mariner Säuger in Abhängigkeit von besonderen Bedingungen der Mee-resumwelt führt zu einer hohen räumlichen und zeitlichen Variabilität ihres Vorkommens. Im Verlauf der Jahreszeiten variiert sowohl die Verteilung als auch die Abundanz der Tiere. Um Rückschlüsse über saisonale Verteilungsmuster und die Nutzung verschiedener Teilgebiete und Effekte der intra- und interannuellen Variabilität erkennen zu können, sind insbesondere großräumige Langzeituntersuchungen erforderlich.

Datenlage Aufgrund einer Vielzahl von Untersuchungsprogrammen, insbesondere in deutschen Gewäs-sern, hat sich die Datenlage in den vergangenen Jahren gegenüber den Vorjahren deutlich ver-bessert und ist inzwischen als sehr gut zu beurteilen. Es liegen Daten auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen vor:

• gesamte Nordsee: SCANS I und II Untersuchungen aus den Jahren 1994 und 2005

• Forschungsvorhaben in der deutschen AWZ und im Küstenmeer (u. a. MINOS, MINOSplus (2002 – 2006) und StUKplus (2008 – 2012))

• Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren des BSH sowie aus dem Bau- und Betriebsmonitoring von Offshore Windparks andauernd.

• Monitoring der Natura2000-Gebiete im Auftrag des BfN andauernd.

Sehr umfangreiche Daten werden für die Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien sowie im Rahmen des Bau- und Betriebsmonitoring von Offshore-Windparks erhoben. Dabei werden die marinen Säuger sowohl vom Schiff aus als auch vom Flugzeug aus erfasst. Mit Einführung

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 55

des StUK4 erfolgt die fluggestützte Erfassung mithilfe hochauflösender digitaler Foto- bzw. Vi-deotechnik.

Zudem werden seit 2009 kontinuierlich akustische Daten der Habitatnutzung durch Schweins-wale mit Hilfe von Unterwassermesssystemen, wie SM2m, SM3m und C-POD’s erfasst. Aktuel-le Erkenntnisse werden aus dem Monitoring von Offshore-Vorhaben in den Clustern 1, 2 und 3 (Untersuchungscluster Nördlich Borkum), im Cluster 4 (Untersuchungscluster Nördlich Helgo-land) sowie aus einzelnen Vorhaben in den Clustern 5, 6 und 8 gewonnen. Die Monitoringer-gebnisse liefern umfangreiche räumlich und zeitlich hochaufgelöste Daten zum Vorkommen mariner Säuger.

Schweinswale kommen ganzjährig in der deutschen AWZ der Nordsee vor, zeigen aber abhän-gig von der Jahreszeit Schwerpunkte in ihrem Vorkommen und ihrer räumlichen Verteilung. Die großräumige Verteilung und Abundanz wird im Rahmen des Monitorings der Natura2000-Gebiete im Auftrag des BfN erhoben (GILLES et al., 2008, 2009, 2011, 2012, 2013).

Schweinswale Der Schweinswal (Phocoena phocoena) ist eine verbreitete Walart in den gemäßigten Gewäs-sern von Nordatlantik und Nordpazifik sowie in einigen Nebenmeeren wie der Nordsee. Die Verbreitung des Schweinswals beschränkt sich aufgrund seines Jagd- und Tauchverhaltens auf kontinentale Schelfmeere (READ, 1999). Die Tiere sind extrem beweglich und können in kurzer Zeit große Strecken zurücklegen. Mit Hilfe von Satelliten-Telemetrie wurde festgestellt, dass Schweinswale innerhalb eines Tages bis zu 58 km zurücklegen können. Die markierten Tiere haben sich dabei in ihrer Wanderung sehr individuell verhalten. Zwischen den individuell aus-gesuchten Aufenthaltsorten lagen dabei Wanderungen von einigen Stunden bis hin zu einigen Tagen (READ & WESTGATE, 1997).

In der Nordsee ist der Schweinswal die am weitesten verbreitete Walart. Generell werden die in deutschen und benachbarten Gewässern der südlichen Nordsee vorkommenden Schweinswale einer einzigen Population zugeordnet (ASCOBANS, 2005).

Einen Überblick über das Vorkommen des Schweinswals in der gesamten Nordsee geben die großräumigen Erfassungen von Kleinwalen in nordeuropäischen Gewässern von 1994 und 2005, die im Rahmen der SCANS-Erfassungen (HAMMOND et al., 2002; HAMMOND & MACLEOD, 2006) durchgeführt wurden. Allerdings erheben diese großräumigen Erfassungen nicht den An-spruch einer detaillierten Kartierung von marinen Säugern in Teilgebieten (regional, kleinräu-mig) und bieten auch keinen Einblick in saisonale Verbreitungsmuster. Trotzdem ermöglichen die SCANS I und II Erfassungen die Abschätzung der Bestandsgröße und der Bestandsent-wicklung im gesamten Bereich der Nordsee, der zum Lebensraum der hochmobilen Tiere ge-hört. Die Abundanz der Schweinswale in der Nordsee im Jahr 1994 wurde auf Basis der SCANS-I-Erfassung auf 341.366 Tiere geschätzt. Im Jahr 2005 wurde im Rahmen der SCANS-II-Erfassung ein größeres Areal abgedeckt und demzufolge wurde eine größere Anzahl von 385.617 Tieren geschätzt. Allerdings betrug die Abundanz berechnet auf eine Fläche der glei-chen Größe wie im Jahr 1994 ca. 335.000 Tiere. Die Ergebnisse der SCANS I und II lassen darauf schließen, dass keine Unterschiede in den Abundanzen der Schweinswale zwischen 1994 und 2005 bestanden. Die regionale Verteilung im Jahr 2005 unterscheidet sich jedoch von der Verteilung im Jahr 1994 insofern, als im Jahr 2005 mehr Tiere im Südwesten gezählt wur-den als im Nordwesten (LIFE04NAT/GB/000245, Final Report, 2006).

Eine gute Übersicht der saisonalen Verbreitungsmuster des Schweinswals in der Nordsee lie-fert eine aktuelle Studie, in der Daten aus den Jahren 2005 bis einschließlich 2013 aus Großbri-tannien, Belgien, Niederlande, Deutschland und Dänemark zusammen betrachtet wurden. Mit Hilfe der Daten aus großräumigen und grenzübergreifenden visuellen Erfassungen, wie im Rahmen der Projekte SCANS-II und Dogger Bank sowie der umfangreichen Daten aus klein-räumigeren nationalen Erfassungen (Monitoring, UVS) wurden Modelle validiert und saisonale habitatsbezogene Verbreitungsmuster prognostiziert (GILLES et al., 2016). Die Ergebnisse der Habitatmodellierung konnten im Rahmen der Studie unter Anwendung von Daten aus akusti-schen Erfassungen verifiziert und bestätigt werden. Diese Studie ist eine der ersten, die neben

56 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

dynamischen hydrographischen Variablen, wie Oberflächentemperatur, Salzgehalt und Chloro-phyll auch die Verfügbarkeit der Nahrung, insbesondere der Sandaale berücksichtigt. Die Nah-rungsverfügbarkeit wurde dabei im Modell durch die Entfernung der Tiere zu bekannten Sandaalhabitaten in der Nordsee abgebildet. Die Habitatmodellierung hat insbesondere für den Frühjahr und den Sommer signifikant hohe Dichten im Bereich westlich der Doggerbank ge-zeigt. Die Verbreitungsmuster des Schweinswals in der Nordsee weisen auf die hohe räumliche und zeitliche Variabilität der hydrographischen Bedingungen, der Bildung von Fronten und der damit assoziierten Nahrungsverfügbarkeit hin.

Vorkommen des Schweinswals in der deutschen Nordsee Die deutsche AWZ gehört zum Lebensraum des Schweinswals in der Nordsee. Der nordöstli-che Bereich der deutschen AWZ ist Teil eines größeren Gebietes mit hohen Sichtungsraten von Schweinswalen (REID et al., 2003). Im Vergleich dazu weisen die restlichen Bereiche der deut-schen AWZ niedrigere Sichtungsraten auf.

Gerade in den Sommermonaten werden der Bereich des Küstenmeeres und der deutschen AWZ vor den nordfriesischen Inseln, insbesondere nördlich von Amrum und in der Nähe der dänischen Grenze, intensiv von Schweinswalen genutzt (SIEBERT et al., 2006). Zudem wird dort in den Sommermonaten stets das Vorkommen von Kälbern bestätigt.

Die in großräumigem Maßstab durchgeführten Untersuchungen zur Verteilung und Abundanz von Schweinswalen und anderen marinen Säugetieren im Rahmen der Projekte MINOS und MINOSplus in den Jahren 2002 bis 2006 (SCHEIDAT et al., 2004, GILLES et al., 2006) geben ei-nen Überblick für die deutschen Gewässer der Nordsee. Anhand der Ergebnisse aus den MI-NOS-Erfassungen (Scheidat et al. 2004) wurde die Abundanz der Schweinswale in den deut-schen Gewässern der Nordsee auf 34.381 Tiere im Jahr 2002 und auf 39.115 Tiere im Jahr 2003 geschätzt. Neben der ausgeprägten zeitlichen Variabilität ließ sich auch eine starke räum-liche Variabilität feststellen. Die saisonale Auswertung der Daten hat gezeigt, dass sich tempo-rär, z. B. im Mai/Juni 2006, bis zu 51.551 Tiere in der deutschen AWZ der Nordsee aufgehalten haben können (GILLES et al. 2006). Seit 2008 wird die Abundanz des Schweinswals im Rahmen des Monitorings für die Natura2000-Gebiete ermittelt. Die Abundanz variiert zwar zwischen den Jahren, bleibt allerdings stets auf hohen Werten, insbesondere in den Sommermonaten und im Frühjahr. Im Mai 2012 wurde mit 68.739 Tieren die bis dahin höchste in der deutschen Nordsee erfasste Abundanz ermittelt (vgl. Tabelle 4, übernommen aus GILLES et.al. 2012).

Auf Basis der Ergebnisse der MINOS- und EMSON4-Untersuchungen wurden in der deutschen AWZ drei Gebiete definiert, die von besonderer Bedeutung für Schweinswale sind. Diese wur-den gemäß der FFH-Richtlinie als küstenferne Schutzgebiete an die EU gemeldet und im No-vember 2007 von der EU als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community Im-portance – SCI): anerkannt: Doggerbank (DE1003-301), Borkum Riffgrund (DE2104-301) und insbesondere Sylter Außenriff (DE1209-301).

Das Schutzgebiet „Sylter Außenriff“ stellt dabei das Hauptverbreitungsgebiet für Schweinswale in der AWZ dar. Hier werden häufig in den Sommermonaten die höchsten Dichten festgestellt. Das Schutzgebiet „Sylter Außenriff“ hat die Funktion eines Aufzuchtgebietes. In der Zeit vom 1. Mai und bis Ende August werden im Bereich des Schutzgebietes „Sylter Außenriff“ hohe Käl-beranteile erfasst. Dem Schutzgebiet „Borkum Riffgrund“ kommt im Frühjahr eine höhere Be-deutung für Schweinswale zu.

Aktuelle Ergebnisse aus dem Monitoring der Natura2000-Gebiete als auch aus dem Monitoring von Offshore-Windparks bestätigen ein hohes Vorkommen des Schweinswals im Bereich der Schutzgebiete, insbesondere im Bereich des „Sylter Außenriffs“ (GILLES et al., 2013).

Das BMUB hat die Bedeutung des Bereichs des Sylter Außenriffs im Schallschutzkonzept für den Schweinswal anhand der Erkenntnisse herausgehoben und ein Hauptkonzentrationsgebiet des Schweinswals mit Aufzuchtfunktion definiert (BMU, 2013).

4 Erfassung von Meeressäugetieren und Seevögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 57

Informationen hinsichtlich des Vorkommens mariner Säugetiere in den Clustern 1, 2 und 3 für den Zeitraum 2008 bis 2012 liefern die Untersuchungen im Rahmen des dritten Untersuchungs-jahres sowie des Bau- und Betriebsmonitorings für das Vorhaben „alpha ventus“. Hierzu wurden umfangreiche flugzeug- und schiffsgestützte Erfassungen mariner Säugetiere gemäß StUK im gesamten Bereich der deutschen AWZ zwischen den Verkehrstrennungsgebieten TGB (Ter-schelling - German Bight) und GBWA (German Bight Western Approach), in dem auch das Vorhabengebiet liegt, durchgeführt. Parallel zu den visuellen Erfassungen fanden im Rahmen der Untersuchungen auch akustische Erfassungen von Schweinswalen mit Hilfe von akusti-schen Unterwasserdetektoren statt.

Die Ergebnisse aus dem Monitoring der Betriebsphase vom „alpha ventus“ für die Jahre 2010 bis 2012 gemäß StUK wurden abgeschlossen und im Hinblick auf mögliche Auswirkungen durch den Betrieb der Anlagen hin evaluiert (ROSE et al., 2014).

Im Zeitraum 2009-2012 wurden zusätzliche Erfassungen von Meeressäugern im Rahmen der begleitenden ökologischen Forschung für das Testfeld „alpha ventus“ durchgeführt. Das Unter-suchungsgebiet der flugzeuggestützten Erfassungen deckte großräumig das Plangebiet ab. Der Schwerpunkt der ökologischen Forschung lag hier ebenfalls auf der Erfassung von Auswirkun-gen der schallintensiven Rammarbeiten sowie auf die Erfassung von möglichen Verhaltensre-aktionen von Schweinswalen hinsichtlich der in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen (GILLES et al., 2014). Die höchsten Dichten wurden dabei stets westlich des Plangebietes im Naturschutzgebiet „Borkum Riffgrund“ festgestellt. Die höchste Dichte in 2010 betrug 2,58 Ind./km2 und wurde im Sommer festgestellt. Tabelle 4: Abundanz der Schweinswale in der Deutschen Bucht 2002 bis 2012 (aus Gilles et al., 2012).

Seit 2013 und fortlaufend werden großräumig so genannte Cluster-Untersuchungen gemäß dem Standard des BSH für die Untersuchung der Auswirkungen von Offshore Windenergiean-lagen auf die Meeresumwelt (StUK4) im Bereich nördlich der ostfriesischen Inseln durchgeführt.

58 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Der gesamte Bereich der Cluster 1, 2 und 3 ist Teil des großen Untersuchungsgebiets des Clusters nördlich Borkum, in dem von 2009 bis 2017 sechs Windparks errichtet wurden, von denen sich fünf bereits im regulären Betrieb befinden. Damit liegen aktuelle Daten zum Vor-kommen des Schweinswals sowie zu möglichen Auswirkungen aus Bau- und Betriebsphasen der bereits realisierten Windparks im gesamten Bereich nördlich Borkum vor.

Die Ergebnisse aus allen aktuellen Untersuchungen aus dem Bereich der Cluster 1, 2 und 3 zeigen, dass Schweinswale in diesem Bereich der deutschen AWZ ganzjährig in variierender Anzahl vorkommen. Dabei treten die höchsten Schweinswaldichten mit Werten bis zu 2,9 Ind./km² stets im Frühjahr und in den ersten Sommermonaten auf und werden anhand von visuellen Erfassungen ermittelt. Gelegentlich durchqueren in den Sommermonaten auch Mutter-Kalb Paare die Umgebung des Vorhabengebietes.

Die Daten aus der akustischen Erfassung des Schweinswals im großräumigen Untersuchungs-gebiet „nördlich Borkum“ zeigen ebenfalls eine kontinuierliche Nutzung des Bereichs durch Schweinswale, die ebenfalls im Frühjahr und im Sommer intensiver ausfällt.

Die Ergebnisse aus visuellen und akustischen Erfassungen bestätigen außerdem eine höhere Abundanz und Nutzung des westlichen Bereichs des Untersuchungsgebietes durch Schweins-wale, insbesondere das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Abundanz und Nutzung scheinen in östlicher Richtung abzunehmen.

Der Bereich des Clusters 4 befindet sich im Untersuchungsgebiet C_Süd des Monitorings für die Natura2000-Gebiete. Die Erkenntnisse aus dem Monitoring im Auftrag des BfN bestätigen niedrigere Dichten im Bereich des Clusters 4 im Vergleich zum Bereich C_Nord des Monito-rings, in dem sich das Cluster 5 befindet. Im Gegensatz zu dem niedrigen Vorkommen des Schweinswals im Untersuchunsbereich C_Süd weist der Untersuchungsbereich C_Nord mit dem Schutzgebiet „Sylter Außenriff“ hohe saisonale Dichten im späten Frühjahr und im Sommer auf. So wurde im Sommer 2009 in der mittelbaren Umgebung des Clusters 4 eine mittlere Dich-te von 0,58 Ind./km2 festgestellt, während im Bereich des Schutzgebietes „Sylter Außenriff“ die mittlere Dichte mit 1,64 Ind./km2 fast dreimal so hoch war (u.a. Monitoringbericht des BfN – Ma-rine Säugetiere, 2009-2010). Die Unterschiede in der mittleren Dichte und Abundanz wurden auch während der Erfassungen ab 2012 bestätigt.

Insbesondere im Mai 2012 war die mittlere Dichte im Bereich des Clusters 4 mit nur 0,50 Ind./km2 signifikant niedriger als im Untersuchungsbereich C-Nord bzw. im Schutzgebiet „Sylter Außenriff“ mit 2,89 Ind./km2 (Monitoringbericht des BfN – Marine Säugetiere, 2011-2012).

Die Cluster 4 und 13 und ein Teilbereich von Cluster 11 (in der Nähe des Schutzgebietes) ha-ben aufgrund der neuen Erkenntnisse eine mittlere, im Sommer sogar hohe Bedeutung für Schweinswale und liegen in unmittelbarer Nähe des identifizierten Hauptkonzentrationsgebiets des Schweinswals in der deutschen Nordsee (BMUB, 2013).

Die Teilflächen des Clusters 5 werden von Schweinswalen regelmäßig zum Durchqueren und Aufenthalt sowie als Nahrungsgrund und Aufzuchtsgebiet genutzt. Alle Untersuchungen im Be-reich des Clusters 5 aus Forschungsvorhaben wie MINOS, MINOSplus und SCANS-Erfassungen, aus UVSen und dem Monitoring für Offshore-Windparkvorhaben sowie aus dem Monitoring der Natura2000-Gebiete bestätigen in den Sommermonaten stets ein hohes Kälber-vorkommen. Die Gewässer westlich von Sylt gelten aufgrund des hohen Anteils gesichteter Kälber als Aufzuchtgebiet des Schweinswals. Cluster 5 ist somit Teil eines Großgebietes, das sowohl als Nahrungs- als auch als Aufzuchtgebiet von Schweinswalen genutzt wird.

Aktuelle Erkenntnisse aus dem Monitoring der Natura2000-Gebiete im Auftrag des BfN bestäti-gen in dem Bereich der Teilflächen des Clusters 5 ebenfalls hohe saisonale Dichten im späten Frühjahr und im Sommer. Das Cluster 5 befindet sich im Bereich C_Nord des Untersuchungs-Designs für die Natura2000-Gebiete. 2008 wurde für das Gebiet C_Nord eine mittlere Dichte von 2,28 Ind./km² festgestellt (Monitoringbericht des BfN – Marine Säugetiere, 2008-2009). Im Sommer 2009 betrug die Dichte im Gebiet C_Nord nur 1,64 Ind./km2 (Monitoringbericht des BfN

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 59

– Marine Säugetiere, 2009-2010). Im Juni 2010 wurde wiederum eine Dichte von 2,12 Ind./km2 erfasst (Monitoringbericht des BfN – Marine Säugetiere, 2010-2011).

Diese Werte wurden auch durch die Erfassungen im Jahr 2012 bestätigt. Die Abundanz für das Untersuchungsgebiet C_Nord belief sich im Mai 2012 auf 23.163 Tiere. Das entspricht einer mittleren Dichte von 2,89 Ind./km², die damit signifikant höher war als in dem sich südlich an-schließenden Untersuchungsgebiet C_Süd (Monitoringbericht des BfN – Marine Säugetiere, 2011-2012).

Die derzeit umfangreichsten Informationen liefern die Erfassungen, die im Rahmen des Monito-rings für die Windpark-Vorhaben „DanTysk“ und „Butendiek“ veranlasst wurden: Über den ge-samten Erfassungszeitraum wurden im Untersuchungsgebiet „DanTysk" -westliche Fläche des Clusters 5 - Schweinswale gesichtet, dabei wurden z. B. 2011 insgesamt 1.702 Tiere erfasst. Die höchsten Vorkommen wurden überwiegend im Sommer beobachtet. Die mittlere Dichte lag in den Sommermonaten bei 3,8 Ind./km² und der Kälberanteil variierte zwischen 10 und 25%. Die höchsten Kälberanteile wurden in den Monaten Juni, Juli und August festgestellt (BIOCON-SULTSH, 2012a).

Im direkt östlich anschließenden Untersuchungsgebiet „Butendiek“, in dem sich die östliche Teilfläche des Clusters 5 befindet, wurde festgestellt, dass vom September bis in den März hin-ein das Schweinswalvorkommen gering blieb und erst ab Ende April zugenommen hat. Hohe Dichten wurden dagegen in den Sommermonaten festgestellt. Die höchste Dichte mit 5,9 Ind./km² wurde im Juni ermittelt. Die errechnete mittlere Dichte im Sommer betrug 2,2 Ind./km² und lag damit in dem Bereich der während des BfN-Monitorings festgestellten Dich-ten (BIOCONSULT SH, 2012b). Auffällig war im Rahmen der hier dargestellten hochfrequenten Untersuchungen für beide Untersuchungsgebiete der Vorhaben „DanTysk“ und „Butendiek“ die hohe Variabilität des Vorkommens zwischen den einzelnen Untersuchungstagen im Sommer.

Aktuelle Informationen zum Vorkommen des Schweinswals im Teilbereich der deutschen AWZ der Cluster 6 bis 10, 12 und teilweise 11 liefert das Betriebsmonitoring für das Vorhaben „BARD Offshore I“. Höhere Dichten treten überwiegend im Frühjahr und Spätsommer auf, geringe vor allem im Herbst und Frühwinter. Im Jahresmittel liegen die absoluten Häufigkeiten in den Unter-suchungsjahren 2008 bis 2013 mit Werten zwischen 0,34 Individuen/km² und 0,98 Ind./km² ge-ringfügig bis deutlich oberhalb der in den Jahren 2004-2006 ermittelten Werte. Im Jahresverlauf ist in diesem Bereich der deutschen AWZ durchschnittlich mit Dichten von 0,5 Schweinswa-len/km² zu rechnen, wobei die Tageswerte i.d.R. je nach Jahreszeit zwischen 0 und 2 Individu-en/km² variieren können (PGU, 2014). Die Ergebnisse aus dem seit 2008 und bis heute durch-geführten akustischen Monitoring bestätigen das Vorkommensgeschehen. Zusätzlich weisen die Ergebnisse aus dem akustischen Monitoring darauf hin, dass auch in den Wintermonaten eine hohe Schweinswalaktivität stattfindet. Der in den Jahren 2008-2013 festgestellte Kälberan-teil lässt weiterhin nicht auf eine besondere Bedeutung des Gebietes für die Fortpflanzung der Art schließen (PGU, 2014).

Seehunde und Kegelrobben Der Seehund ist die am weitesten verbreitete Robbenart des Nordatlantiks und kommt entlang der Küstenregionen in der gesamten Nordsee vor. Im gesamten Wattenmeer werden regelmä-ßige Flugzählungen auf dem Höhepunkt des Fellwechsels im August durchgeführt. Im Jahr 2005 wurden im gesamten Wattenmeer 14.275 Seehunde gezählt (ABT et al., 2005). Da sich immer ein Teil der Tiere im Wasser befindet und nicht mitgezählt wird, gibt dies den Mindestbe-stand wieder.

Für das Vorkommen von Seehunden sind geeignete ungestörte Liegeplätze von entscheiden-der Bedeutung. In der deutschen Nordsee werden vor allem Sandbänke als Ruheplätze genutzt (SCHWARZ & HEIDEMANN, 1994). Telemetrische Untersuchungen zeigen, dass sich vor allem adulte Seehunde selten mehr als 50 km von ihren angestammten Liegeplätzen entfernen (TOL-LIT et al., 1998). Auf Nahrungsausflügen beträgt der Aktionsradius meist etwa 50 bis 70 km von den Ruheplätzen zu den Jagdgebieten (z. B. THOMPSON & MILLER, 1990), wobei er im Watten-meerbereich auch 100 km betragen kann (ORTHMANN, 2000).

60 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Zählungen von Kegelrobben zur Zeit des Fellwechsels werden in der deutschen Nordsee bis-lang nur gelegentlich durchgeführt. Im Jahr 2005 wurden in Schleswig-Holstein zur Zeit des Fellwechsels 303 Tiere gezählt. Für Niedersachsen werden 100 Tiere geschätzt (AK Seehunde 2005). Diese Zahlen stellen nur eine Momentaufnahme dar.

Es werden starke saisonale Fluktuationen berichtet (ABT et al., 2002; ABT, 2004). Die in deut-schen Gewässern beobachteten Zahlen müssen in einem erweiterten geografischen Kontext gesehen werden, da Kegelrobben zum Teil sehr weite Wanderungen zwischen verschiedenen Ruheplätzen im gesamten Nordseeraum unternehmen (MCCONNELL et al., 1999). Die im Küs-tenmeer auf den Ruheplätzen beobachteten Kegelrobben haben ihre Nahrungsgründe vermut-lich z. T. in der AWZ.

Im Bereich des Untersuchungsgebietes Nördlich Borkum, zu dem die Cluster 1, 2 und 3 zählen, durchqueren Seehunde und Kegelrobben sporadisch das Gebiet. Das Cluster 4 liegt am westli-chen Rand des Verbreitungsareals von Robben und Seehunden aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer und hat daher für beide Arten eine mittlere Bedeutung.

2.7.2 Zustandseinschätzung des Schutzgutes marine Säugetiere Der Schweinswalbestand in der Nordsee hat im Laufe der letzten Jahrhunderte abgenommen. Die Situation des Schweinswals hat sich bereits in früheren Zeiten im Allgemeinen verschlech-tert. In der Nordsee hat der Bestand vor allem aufgrund von Beifang, Verschmutzung, Lärm, Überfischung und Nahrungslimitierung abgenommen (ASCOBANS, 2005). Allerdings fehlen konkrete Daten, um einen Trend zu berechnen, bzw. die Trendentwicklung prognostizieren zu können. Den besten Überblick über die Verteilung der Schweinswale in der Nordsee liefert die Zusammenstellung aus dem “Atlas of the Cetacean Distribution in North-West European Wa-ters“ (REID et al., 2003). Bei den Abundanz- oder Bestandsberechnungen anhand von Beflie-gungen oder auch Ausfahrten geben die Autoren allerdings zu bedenken, dass die gelegentli-che Sichtung einer großen Ansammlung (Gruppe) von Tieren innerhalb eines Gebietes, die in einer kurzen Zeit erfasst wird, zur Annahme von unrealistisch hohen relativen Dichten führen kann (REID et al., 2003). Das Erkennen von Verteilungsmustern bzw. die Berechnung von Be-ständen wird insbesondere durch die hohe Mobilität der Tiere erschwert.

Der Bestand der Schweinswale in der gesamten Nordsee hat sich seit 1994 nicht wesentlich verändert, bzw. konnten zwischen Daten aus SCANS I und II keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden (HAMMOND & MACLEOD, 2006).

Die statistische Auswertung der Daten aus den großräumigen Erfassungen in Rahmen von For-schungsvorhaben und seit 2008 in Rahmen des Monitorings der Natura2000-Gebiete im Auf-trag des BfN weist auf eine deutlich signifikante Zunahme der Schweinswaldichten von 2002 bis 2012 in der südlichen deutschen Nordsee hin. Auch im Bereich des Sylter Außenriffs weist die Trendanalyse auf stabile Bestände im Sommer über die Jahre 2002 bis 2012 hin (GILLES et al. 2013). Vor allem das westliche Gebiet zeigt einen positiven Trend für Frühling und Sommer, während im Herbst kein eindeutiger Trend nachweisbar ist. Die Schweinswaldichten im östli-chen Gebiet sind über die Jahre überwiegend konstant geblieben und es konnten signifikante Unterschiede zwischen den Hotspots im Westen und geringerer Dichte in der süd-östlichen Deutschen Bucht nachgewiesen werden.

Generell besteht ein Nord-Süd-Dichtegradient des Schweinswalvorkommens vom nordfriesi-schen zum ostfriesischen Bereich.

Bedeutung der Clusterflächen für marine Säugetiere Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die deutsche AWZ von Schweins-walen zum Durchqueren, Aufenthalt sowie auch als Nahrungs- und gebietsspezifisch als Auf-zuchtgebiet genutzt wird. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse kann eine mittlere bis ge-bietsweise hohe Bedeutung der AWZ für Schweinswale abgeleitet werden. Die Nutzung fällt in den Teilgebieten der AWZ unterschiedlich aus. Im Folgenden wird die Bedeutung von Cluster-

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 61

flächen, die zusätzlich durch die intensiven projektbezogenen Untersuchungen abgedeckt wur-den, gesondert abgeschätzt (Abbildung 18).

Clusterflächen 1, 2 und 3 Die Clusterflächen 1 bis 3 haben aufgrund der aktuellen Erkenntnisse eine mittlere bis – saiso-nal im Frühjahr – hohe Bedeutung für Schweinswale. Die Untersuchungen im Rahmen des Mo-nitorings der Natura2000-Gebiete wie auch im Rahmen des Monitorings für die Offshore-Windparkvorhaben bestätigen stets ein deutlich höheres Vorkommen im Schutzgebiet „Borkum Riffgrund“ mit abnehmenden Dichten in östlicher Richtung.

• Die Clusterflächen werden von Schweinswalen ganzjährig zum Durchqueren, Aufenthalt und wahrscheinlich als Nahrungsgrund genutzt.

• Die Nutzung der Clusterflächen durch Schweinswale ist im Frühjahr deutlich höher.

• Die Nutzung der Clusterflächen durch Schweinswale im Sommer ist eher durchschnittlich verglichen mit der Nutzung der Gewässer westlich von Sylt.

• Die Sichtungen von Kälbern in den Clusterflächen sind eher vereinzelt und unregelmäßig und schließen daher eine Nutzung als Aufzuchtgebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit aus.

• Es gibt keine Hinweise auf eine kontinuierliche besondere Funktion der Clusterflächen 1, 2 und 3 für Schweinswale.

Für Kegelrobben und Seehunde hat dieses Teilgebiet eine geringe bis teilweise im südlichen Bereich mittlere Bedeutung.

Cluster 4 und 13 und Teilbereich von Cluster 11 Die Cluster 4 und 13 und ein Teilbereich von Cluster 11 (in der Nähe des Schutzgebietes) ha-ben aufgrund der neuen Erkenntnisse eine mittlere, im Sommer sogar hohe Bedeutung für Schweinswale und sind mit Außnahme des Clusters 11 Teil des identifizierten Hauptkonzentra-tionsgebiets des Schweinswals in der deutschen Nordsee (BMUB, 2013):

• Die Clusterflächen werden von Schweinswalen ganzjährig zum Durchqueren, Aufenthalt und wahrscheinlich als Nahrungsgrund genutzt.

• Das Vorkommen von Schweinswalen in der Umgebung der Cluster 4, 13 und 11 ist zwar hoch aber niedriger verglichen mit dem hohen Vorkommen in den Gewässern westlich von Sylt (Cluster 5)

• Sichtungen von Kälbern in diesen Teilflächen, wenn auch in vergleichsweise kleiner Anzahl, lassen auf eine Nutzung als Aufzuchtgebiet schließen.

• Aufgrund der Funktion als Nahrungs- und zeitweise Aufzuchtgebiet sind die Teilflächen für Schweinswale von mittlerer bis saisonbedingt hoher Bedeutung.

Cluster 4 liegt am westlichen Rand des Verbreitungsareals von Robben und Seehunden aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer und hat daher für beide Arten eine mittlere Bedeu-

62 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

tung.

Abbildung 18: Rasterdarstellung der Verteilung von Schweinswalen in der deutschen Nordsee und Sichtungen von Mutter-Kalb-Paaren (GILLES, unveröff., zitiert in BMU, 2013).

Cluster 5 Die Teilflächen des Clusters 5 werden von Schweinswalen regelmäßig zum Durchqueren und Aufenthalt sowie als Nahrungsgrund und Aufzuchtsgebiet genutzt.

Die Umgebung, in der sich das Cluster 5 befindet, hat aufgrund der neuen Erkenntnisse eine hohe Bedeutung für Schweinswale und stellt den Kernbereich des identifizierten Hauptkonzen-trationsgebiets des Schweinswals in der deutschen Nordsee dar (BMUB, 2013):

• Die Teilflächen werden von Schweinswalen ganzjährig zum Durchqueren, Aufenthalt und als Nahrungsgrund genutzt.

• Die Nutzung der Teilflächen durch Schweinswale ist insbesondere im Sommer intensiv.

• Die Teilflächen werden von Schweinswalen in den Sommermonaten als Aufzuchtgebiet ge-nutzt.

• Die Dichte der Schweinswale in diesen Teilflächen ist hoch, verglichen mit anderen Berei-chen der AWZ.

• Die Teilflächen des Clusters 5 sind für Schweinswale von hoher Bedeutung, insbesondere in der Funktion als Nahrungs- und Aufzuchtgrund.

Das Cluster 5 befindet sich am westlichen Rand des Verbreitungsareals von Robben und See-hunden aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer und hat daher für die beiden Arten eine eher mittlere Bedeutung.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 63

Cluster 6 bis 12 Die Clusterflächen 6, 7, 8, 9, 10, 11 (in Teilen) und 12 werden von Schweinswalen regelmäßig zum Durchqueren und Aufenthalt bzw. – je nach saisonbedingtem Nahrungsangebot – als Nah-rungsgrund genutzt.

Aufgrund der nur wenigen Sichtungen von Mutter-Kalb-Paaren kann eine Nutzung als Auf-zuchtgebiet mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen werden. Nach aktuellem Kenntnisstand kann diesen Clusterflächen insgesamt eine mittlere Bedeutung für Schweinswale zugeordnet werden:

• Die Clusterflächen werden von Schweinswalen ganzjährig zum Durchqueren, Aufenthalt und wahrscheinlich als Nahrungsgrund genutzt.

• Die Nutzung der Clusterflächen durch Schweinswale ist im Frühjahr und im Sommer deut-lich höher.

• Das Vorkommen von Schweinswalen in diesen Clusterflächen ist durchschnittlich verglichen mit dem hohen Vorkommen in den Gewässern westlich von Sylt.

• Die einzelne Sichtung von Kälbern in der Teilfläche schließt eine Nutzung als Aufzuchtsge-biet mit hoher Wahrscheinlichkeit aus.

• Es gibt keine Hinweise auf eine kontinuierliche besondere Funktion der Clusterflächen für Schweinswale.

Für die beiden Robbenarten hat diese Teilfläche aufgrund der Entfernung zu den nächsten Lie-ge- und Wurfplätzen keine besondere Bedeutung.

Schutzstatus Schweinswale sind nach mehreren internationalen Schutzabkommen geschützt. Sie fallen unter den Schutzauftrag der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürli-chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), nach der spe-zielle Gebiete zum Schutz der Art ausgewiesen werden. Der Schweinswal wird sowohl im An-hang II als auch im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Er genießt als Anhang-IV-Art ei-nen generellen strengen Artenschutz gemäß Art. 12 und 16 der FFH-Richtlinie.

Weiterhin ist der Schweinswal im Anhang II des Übereinkommens zum Schutz wandernder wild lebender Tierarten (Bonner Konvention, CMS) aufgeführt. Unter der Schirmherrschaft von CMS wurde ferner das Schutzabkommen ASCOBANS (Agreement on the Conservation of Small Cetaceans of the Baltic and North Seas) beschlossen.

Zusätzlich ist das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) zu erwähnen, in deren An-hang II der Schweinswal gelistet ist. In Deutschland wird der Schweinswal auch in der Roten Liste gefährdeter Tiere aufgeführt (BINOT et al., 1998). Hier wurde er in die Gefährdungskatego-rie 2 (stark gefährdet) eingestuft.

Kegelrobbe und Seehund werden auch im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. In der Roten Liste wurde auch die Kegelrobbe in die Gefährdungskategorie 2 eingestuft. Der Seehund wurde in die Schutzkategorie 3 (gefährdet) eingestuft.

Gefährdungen Gefährdungen für den Bestand der Schweinswale in der Nordsee gehen von einer Vielzahl anthropogener Aktivitäten, von Veränderungen des marinen Ökosystems, Erkrankungen und zudem von Klimaänderungen aus.

Vorbelastungen der marinen Säugetiere resultieren aus der Fischerei, Unterwasserschallimmis-sionen sowie Schadstoffbelastungen. Die größte Gefährdung geht für Schweinswalbestände in

64 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

der Nordsee von der Fischerei aus, und zwar durch Beifang und die Dezimierung von Beute-fischbeständen durch Überfischung.

Derzeitige anthropogene Nutzungen in der AWZ mit hohen Schallbelastungen sind neben dem Schiffsverkehr seismische Erkundungen, Sand- und Kiesgewinnung sowie militärische Nutzun-gen. Gefährdungen können für marine Säuger während des Baus von Konverterplattformen mit Tiefgründung, insbesondere durch Lärmemissionen während der Installation der Fundamente verursacht werden, wenn keine Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen getroffen wer-den.

Neben Belastungen durch die Einleitung von organischen und anorganischen Schadstoffen oder Ölunfälle gehen Gefährdungen für den Bestand außerdem von Erkrankungen (bakteriellen oder viralen Ursprungs) und Klimaveränderungen (Einwirkung auf die marine Nahrungskette) aus.

2.8 Rast- und Zugvögel

2.8.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von See- und Rastvögeln Seevögel sind hoch mobil und dadurch während der Nahrungssuche in der Lage, große Areale abzusuchen bzw. artspezifisch Beuteorganismen wie Fische über weite Strecken zu verfolgen. Die hohe Mobilität – in Abhängigkeit von besonderen Bedingungen der Meeresumwelt – führt zu einer hohen räumlichen wie zeitlichen Variabilität des Vorkommens von Seevögeln. Vertei-lung und Abundanz der Vögel variieren im Verlauf der Jahreszeiten.

Die Verteilung der Seevögel in der Deutschen Bucht wird insbesondere von der Entfernung zur Küste oder den Brutgebieten, den hydrographischen Bedingungen, der Wassertiefe, der Be-schaffenheit des Bodens und dem Nahrungsangebot bestimmt. Ferner wird das Vorkommen der Seevögel durch starke natürliche Ereignisse (z. B. Sturm) sowie anthropogene Faktoren wie Nähr- und Schadstoffeinträge, Schifffahrt und Fischerei beeinflusst. Den Seevögeln als Konsu-menten im oberen Bereich der Nahrungsketten dienen artspezifisch Fische, Makrozooplankton und Benthosorganismen als Nahrungsgrundlage. Sie sind damit direkt vom Vorkommen und der Qualität des Benthos, des Zooplanktons und der Fische abhängig.

Einige Bereiche des deutschen Küstenmeeres und Teile der AWZ der Nordsee haben, wie eine Reihe von Studien zeigt, nicht nur national, sondern auch international für See- und Wasservö-gel eine große Bedeutung (SKOV et al., 1995; HEATH und EVANS, 2000). Hier sind insbesondere das IBA (Important Bird Area) “Eastern German Bight“ und das durch Verordnung vom 18.09.2005 festgesetzte Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (Europäisches Vogel-schutzgebiet) zu nennen.

Datenlage Um Rückschlüsse über saisonale Verteilungsmuster und die Nutzung verschiedener Meeresbe-reiche (Teilgebiete) ziehen zu können, ist eine entsprechende Datenbasis notwendig. Insbe-sondere sind großräumige Langzeituntersuchungen erforderlich, um Zusammenhänge bei den Verteilungsmustern sowie Effekte der intra- und interannuellen Variabilität erkennen zu können.

Die Erkenntnisse zur räumlichen und zeitlichen Variabilität des Vorkommens von Seevögeln in der südlichen Nordsee basieren auf Erfassungen durch ESAS (European Seabirds at Sea) so-wie auf mehreren, räumlich wie zeitlich eingeschränkten Forschungsprojekten (z. B. MINOS, EMSON). In den letzten Jahren hat sich die Datenbasis aufgrund einer Vielzahl von neuen Un-tersuchungsprogrammen, Umweltverträglichkeitsstudien, sowie Bau- und Betriebsmonitorings von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ der Nordsee deutlich erweitert und kann damit als sehr gut eingeschätzt werden. Eine wesentliche Datengrundlage bilden auch die Monito-ringberichte des Seevogelmonitorings in den Natura2000-Gebieten im Auftrag des Bundesam-tes für Naturschutz (BfN).

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 65

Abundanz von See- und Rastvögeln in der deutschen Nordsee In der AWZ der deutschen Nordsee gibt es 19 Seevogelarten, die regelmäßig und in größeren Beständen als Rastvögel nachgewiesen werden. Die folgende Tabelle 5 beinhaltet Bestands-schätzungen für die wichtigsten Seevogelarten in der AWZ bzw. der gesamten deutschen Nordsee. Die Bestandsgrößen der entsprechenden biogeographischen Populationen dieser und weiterer Arten wurden in den vergangenen Jahren aktualisiert (WETLANDS INTERNATIONAL, 2012). Neuere Zahlen zu den Beständen in der deutschen Nordsee bzw. in der AWZ liegen hingegen nicht vor.

In wie fern Veränderungen der gesamten biogeographischen Population Auswirkungen auf klei-nere, lokale Bestände (dt. Nordsee/AWZ) haben, ist derzeit nicht gesichert bekannt. Die nach-folgende Tabelle 5 gibt einen Überblick über die regelmäßig in der Nordsee vorkommenden Seevogelarten, ihre Bestandsgröße und die Trendentwicklung der jeweiligen biogeographi-schen Population.

Darüber hinaus enthält sie Angaben über die Bestandgrößen in der deutschen Nordsee und AWZ in den vorkommensstärksten Jahreszeiten aus MENDEL et al. (2008). Die unterschiedliche Aktualität der Angaben ist hierbei dringend zu beachten.

Tabelle 5: Bestandsabschätzungen (Anzahl Individuen) und Trends der biogeographischen Populationen der wichtigsten Rastvogelarten, sowie ihre Bestände in der deutschen Nordsee und der AWZ in den vor-kommensstärksten Jahreszeiten. Für den Basstölpel wird in Deutschland nicht zwischen biogeographi-schen Populationen unterschieden. Angaben für die Heringsmöwe beziehen sich auf die dominierende Unterart Larus fuscus intermedius.

Deutscher Name Biogeogr. Population

Bestand biogeogr.

Population1 Trend1 Zeitraum

Bestand dt. Nord-

see2 Bestand dt. AWZ2

Sterntaucher

NW-Europa

150.000 - 450.000 stabil

Winter 3.600 1.900

Frühjahr 16.500 13.000

Prachttaucher

N-Europa, W-Sibirien

250.000 -500.000 stabil

Winter 300 170

Frühjahr 2.000 1.600

Basstölpel - k.A. Sommer 1.400 1.200

Mantelmöwe

NW-Europa

340.000- 378.000 abnehmend

Winter 15.500 9.000

Herbst 16.500 9.500

Heringsmöwe

Skandinavien, Niederlange,

Spanien

566.000-699.000 zunehmend

Sommer 76.000 29.000

Herbst 33.000 14.500

Sturmmöwe

NW-, Zent-raleuropa,

Atlantik, Mit-telmeer

1.200.000-2.000.000

stabil/ schwankend Winter 50.000 10.000

Zwergmöwe N-,O- und Mitteleuropa

71.000-136.000 abnehmend Winter 1.100 450

Dreizehenmöwe

O-Atlantik

6.400.000-7.600.000 abnehmend

Winter 14.000 11.000

Sommer 20.000 8.500

Brandseeschwalbe

W-Europa

160.000– 186.000 zunehmend

Sommer 21.000 130

Herbst 3.500 110

66 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Deutscher Name Biogeogr. Population

Bestand biogeogr.

Population1 Trend1 Zeitraum

Bestand dt. Nord-

see2 Bestand dt. AWZ2

Flussseeschwalbe

N, O-Europa

169.000-208.000 abnehmend

Sommer 19.500 0

Herbst 5.800 800

Küstenseeschwalbe

N-Eurasien

1.000.000-1.000.001 stabil

Sommer 15.500 210

Herbst 3.100 1.700

Tordalk

NW-Europa 1.060.000 k.A.

Winter 7.500 4.500

Frühjahr 850 800

Trottellumme

N-Atlantik

5.600.000- 5.800.00 k.A.

Winter 33.000 27.000

Frühjahr 18.500 15.500 1 Quelle: WETLANDS INTERNATIONAL, 2012; Alkenvögel nach MENDEL et al., 2008 2 Bestandsabschätzungen aus MENDEL et al., 2008. Verteilung von See- und Rastvögeln in der deutschen Nordsee Das Vorkommen von Seevögeln weist eine sehr hohe räumliche und zeitliche Variabilität auf. Langzeitbeobachtungen bzw. systematische schiffsgestützte Zählungen geben Auskunft über immer wiederkehrende saisonale Verteilungsmuster der häufigsten Arten in deutschen Gewäs-sern der Nordsee. Im Folgenden werden Vogelarten des Anhangs I der V-RL und in der deut-schen AWZ häufig vorkommende Arten aufgrund der artspezifischen Unterschiede in der räum-lichen und zeitlichen Verteilung einzeln betrachtet.

Seevogelarten nach Anhang I der V-RL Sterntaucher (Gavia stellata) und Prachttaucher (G. arctica) Die beiden Arten sind bei flugzeug- und schiffsgestützten Zählungen nicht immer sicher vonei-nander zu unterscheiden. Aus diesem Grund erfolgt in diesem Fall die Darstellung beider Arten gemeinsam. Der Anteil der Prachttaucher beträgt dabei nach allen bisherigen Erkenntnissen ca. 8 bis 11%.

Seetaucher sind im Winter entlang der Küste der südöstlichen Nordsee regelmäßig verbreitet. Zum Frühjahr hin verlagert sich der Schwerpunkt des Vorkommens weiter nach Norden, vor allem in den östlichen Teil der deutschen AWZ (siehe Abbildung 19). Dies bestätigen auch ak-tuellere Untersuchungen aus dem Jahr 2014 (MARKONES et al., 2015). Die Verbreitung reicht zu dieser Jahreszeit bis nahezu 100 km weit in die AWZ hinein (MENDEL et al., 2008). Aufgrund der langjährigen Datenerhebungen in der deutschen AWZ konnte vor den nordfriesischen Inseln ein Hauptverbreitungsgebiet der Seetaucher im Frühjahr identifiziert werden (BMU, 2009). Im Sommer halten sich dort nur unregelmäßig Seetaucher auf (MENDEL et al., 2008).

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 67

Abbildung 19: Vorkommen von Seetauchern in der Deutschen Bucht – Befliegung von 14. / 15.04.2011 (MARKONES & GARTHE 2011, Monitoringbericht 2010/ 2011 im Auftrag des BfN).

Zwergmöwe (Larus minutus)

Die Deutsche Bucht, in der Zwergmöwen nur geringe Bestandsdichten erreichen, befindet sich am nordöstlichen Rand der Winterverbreitung der europäischen Zwergmöwen (GLUTZ, von BLOTZHEIM & BAUER, 1982). Generell überfliegt ein beträchtlicher Teil der nordwesteuropäi-schen Population die küstennahen Bereiche der deutschen Nordseeküste während des Heim- und Wegzuges, wie langjährige Beobachtungen aus Forschungsvorhaben und UVS überein-stimmend zeigen. Hohe Dichten können dann besonders im Bereich der Elbmündung festge-stellt werden (MARKONES et al., 2015). Während der Brutzeit und im Sommer halten sich nur vereinzelte Individuen in der deutschen AWZ auf (MENDEL et al., 2008). Dem zahlenstarken Auftreten während des Wegzuges folgt dann ein geringeres, konstantes Wintervorkommen auf der deutschen Nordsee, das sich überwiegend auf das Küstenmeer, das Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ und das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ beschränkt. Allgemein hängt ihr Vorkommen stark vom vorherrschenden Wetter ab.

Brandseeschwalbe (Sterna sandvicensis)

Das Verbreitungsgebiet der Brandseeschwalbe in der Vorbrutzeit, während der Brutzeit und während des Wegzugs verläuft entlang der Küste der Nordsee – mit den meisten Vögeln in ei-nem 20 bis 30 km breiten Streifen und Konzentrationen in der Nähe bekannter Brutkolonien auf Norderoog, Trischen und Wangerooge.

Die langjährigen Datenreihen des FTZ lassen das Hauptvorkommen der Brandseeschwalbe in der deutschen Nordsee im Sommerhalbjahr feststellen. Brandseeschwalben kommen dann flä-chig im gesamten Küstenmeer vor. Im Bereich außerhalb des Küstenmeeres kommen Brand-seeschwalben nur vereinzelt vor (MENDEL et al., 2008). In Bereichen mit mehr als 20 m Wasser-tiefe finden sich danach kaum nahrungssuchende Brandseeschwalben.

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) und Küstenseeschwalbe (S. paradisaea)

Fluss- und Küstenseeschwalben können unter ungünstigen Beobachtungsbedingungen nicht immer sicher voneinander unterschieden werden und werden deshalb gemeinsam behandelt. Sowohl Fluss- als auch Küstenseeschwalben halten sich während der Brutzeit in einem der Küste vorgelagerten Streifen auf, der nur im Nordteil etwas in die AWZ hineinragt. Höchste Dichten werden nahe den Brutplätzen auf den der Küste vorgelagerten Inseln festgestellt. Die Verbreitung der beiden Seeschwalbenarten nach der Brutzeit ähnelt deutlich der zur Brutzeit.

68 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Lokale Schwerpunkte befinden sich jedoch weniger deutlich in der Nähe der Brutplätze, die zu dieser Zeit nicht mehr besetzt sind. Die AWZ gewinnt nach der Brutzeit etwas an Bedeutung, vor allem der Bereich vor den nordfriesischen Inseln.

Häufig vorkommende Arten und Arten von besonderer Bedeutung für das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ Sturmmöwe (Larus canus)

Sturmmöwen sind im östlichen und südlichen Bereich der Deutschen Bucht im Winter in Küs-tennähe weit verbreitet. Die höchsten Dichten werden im Elbe-Weser-Ästuar, im Bereich des Ems-Ästuars und vor den nordfriesischen Inseln erreicht. Die langjährigen Datenreihen des FTZ lassen feststellen, dass Sturmmöwen sich ganzjährig auf der deutschen Nordsee aufhalten, die größten Bestände im Offshore-Bereich jedoch im Winter erreicht werden. Das Wintervorkom-men erstreckt sich mit hohen Dichten flächendeckend über den gesamten küstennahen Bereich bis zur 20 m Tiefenlinie. In küstenfernen Gebieten treten Sturmmöwen zwar noch regelmäßig, jedoch in deutlich geringerer Anzahl auf (MENDEL et al., 2008). In den anderen Jahreszeiten halten sich Sturmmöwen näher an den Küsten auf, wo sich auch ihre Brutplätze befinden (siehe Abbildung 20). Das Vorkommen der Sturmmöwen ist zudem stark wetterabhängig.

Abbildung 20: Vorkommen von Sturmmöwen in der deutschen Nordsee - Befliegung vom 04., 12. & 13.03.2014 (MARKONES et al., 2015, Monitoringbericht 2014 im Auftrag des BfN).

Trottellumme (Uria aalge)

Die Trottellumme ist ein typischer Seevogel, der sich nur während der Brutzeit an Land aufhält. Die einzige Brutkolonie in deutschen Gewässern befindet sich auf Helgoland und wird auf ca. 2.600 Brutpaare geschätzt (BIRDLIFE INTERNATIONAL, 2004a). In der Brutzeit verlassen die Vögel die Kolonie nur zur Nahrungssuche in einem Umkreis bis max. 30 km. Das Vorkommen der Trottellumme konzentriert sich daher zur Brutzeit auf die Deutsche Bucht und das räumliche Umfeld der Brutkolonie auf Helgoland. Weiter nordwestlich treten Trottellummen zu dieser Jah-reszeit nur in geringer Dichte auf (MENDEL et al., 2008).

Im Herbst verlagert sich das Vorkommen der Trottellumme in Offshore-Bereiche mit Wassertie-fen zwischen 40-50 m bis in den sogenannten „Entenschnabel“ der deutschen AWZ (Markones & Garthe 2011) (siehe Abbildung 21). In dieser Zeit werden Altvögel häufig mit ihren Jungvö-geln beobachtet, die allerdings höchst wahrscheinlich von Brutkolonien aus westlichen Brutko-lonien stammen.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 69

Im Winter erreichen Trottellummen die höchsten Dichten und kommen fast überall in der deut-schen AWZ der Nordsee vor (MENDEL et al., 2008). Nach aktuellem Kenntnisstand werden die Bereiche der AWZ zwischen und nördlich der Verkehrstrennungsgebiete vor der ostfriesischen Küste im Herbst und Winter von Trottellummen intensiv genutzt. Im Frühjahr ziehen sich Trottel-lummen allmählich in Richtung Brutkolonie zurück.

Abbildung 21: Vorkommen von Trottellummen und unbestimmten Individuen der Artengruppe Trottellum-me/Tordalk in der deutschen Nordsee - Befliegung 01. & 29.09.2014 (MARKONES et al., 2015, Monitoring-bericht 2014 im Auftrag des BfN). Der Anteil der Tordalken an der unbestimmten Artgruppe ist mit großer Sicherheit zu dieser Jahreszeit als gering einzustufen (siehe Erläuterungen zur Verbreitung des Tordalk).

Tordalk (Alca torda)

Tordalken sind im Winter relativ gleichmäßig in den küstennahen Gewässern der AWZ verbrei-tet. Eine deutliche Konzentration tritt vor den ostfriesischen Inseln auf. Zu anderen Jahreszeiten bleibt das Vorkommen in deutschen Gewässern gering (MENDEL et al., 2008). Die langjährigen Datenreihen des FTZ bestätigen das Hauptvorkommen des Tordalks in den Wintermonaten. Die höchsten Konzentrationen treten dabei nördlich von Borkum und Norderney auf und erstre-cken sich bis in den Offshore-Bereich (MENDEL et al., 2008).

Basstölpel (Sula bassana)

Der Basstölpel kommt in weiten Teilen der deutschen Nordsee in geringer Dichte vor, ohne dass besondere Konzentrationen zu erkennen sind. Dies wird von aktuelleren Untersuchungen bestätigt (MARKONES et al., 2014, MARKONES et al., 2015). Die Brutkolonie Helgolands ist trotz der aktuell beobachteten Zunahme zu individuenschwach, um auf See deutlich bemerkbar zu werden. Die langjährigen Datenreihen des FTZ lassen ein ganzjähriges, allerdings geringes Vorkommen des Basstölpels in der gesamten Deutschen Bucht erkennen (MENDEL et al., 2008).

Eissturmvogel (Fulmarus glacialis)

Eissturmvögel kommen in der deutschen Nordsee ganzjährig und nahezu flächendeckend vor. In küstenfernen Bereichen treten sie in höherer Dichte als in küstennahen Bereichen auf (MAR-KONES et al., 2015). Die langjährigen Daten des FTZ lassen ein ganzjähriges Vorkommen in der Deutschen Bucht erkennen. Die höchsten Zahlen werden allerdings im Sommer in Bereichen mit salzhaltigem und temperaturgeschichtetem Nordseewasser angetroffen (MENDEL et al., 2008). Im Rahmen der Basisaufnahmen für Offshore-Windparkprojekte wurde ebenfalls festge-stellt, dass Eissturmvögel in höheren Dichten jenseits der 40-m-Tiefenlinie vorkommen. Die Brutkolonie auf Helgoland ist noch zu klein, um die Bestände auf See deutlich beeinflussen zu

70 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

können. Eissturmvögel sind vor allem im Sommer regelmäßig und in hoher Dichte in einer Ent-fernung von über 70 km von der Küste anzutreffen.

Mantelmöwe (Larus marinus)

Mantelmöwen sind ganzjährig in der deutschen Nordsee präsent. In geringen Dichten treten sie im Frühjahr und Sommer sowohl küstennah, als auch im Offshore-Bereich in 80 km Entfernung zur Küste auf. Im Herbst erhöht sich das Vorkommen dann stetig und mündet in ein zahlenstar-kes Wintervorkommen im Elbe-Mündungsgebiet und entlang der ostfriesischen Küste. Im Offs-hore-Bereich treten dann nur vereinzelt Mantelmöwen auf (MENDEL et al., 2008). Eine aktuelle Trendanalyse basierend auf umfassenden Schiffstransekt-Untersuchungen aus den Jahren 1990 bis 2013 ergab eine signifikant negative Bestandsentwicklung der Mantelmöwe in der Nordsee. Grund hierfür sei aber keine Abnahme des Brutbestandes, sondern eine zunehmende Verlagerung der Rastvorkommen und eine geringer werdende Bedeutung mariner Nahrungs-quellen (MARKONES et al., 2015).

Heringsmöwe (Larus fuscus)

Während des Heimzuges und in der Vorbrutzeit liegen die Schwerpunkte der Verbreitung der Heringsmöwen etwa 60 km vor der Küste. Sowohl während als auch nach der Brutzeit ist die Heringsmöwe eine in der Deutschen Bucht weitverbreitete Art. Schwerpunkte sind das Küsten-meer vor Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie die daran angrenzenden Bereiche der AWZ, insbesondere westlich der Insel Helgoland. Die Heringsmöwe ist ein bekannter Schiffsfol-ger. Ihr teils stark konzentriertes Vorkommen ist daher oftmals in Verbindung mit Fischereiaktivi-tät zu beobachten. Im Bereich um die Insel Helgoland tritt die Heringsmöwe als einzige Seevo-gelart im Sommerhalbjahr in hohen Dichten auf und ist in dieser Zeit die häufigste Seevogelart in der deutschen Nordsee. Neuere Untersuchungen zeigen, wie auch für die Mantelmöwe, eine Abnahme des Sommervorkommens der Heringsmöwe in der deutschen Nordsee. Die Ursache dafür ist allerdings kein Rückgang der Brutpopulation, sondern vielmehr eine Verlagerung des Vorkommens in terrestrische Bereiche (MARKONES et al., 2015).

Dreizehenmöwe (Rissa tridactyla)

Die Dreizehenmöwe gehört nach der Heringsmöwe und der Trottellumme zu den häufigsten Arten in der deutschen AWZ der Nordsee und kommt ganzjährig vor. Die langjährigen Daten-reihen des FTZ lassen im Frühjahr und Sommer ein eindeutig konzentriertes Vorkommen um Helgoland und im Sommer auch in nordwestlicher Richtung entlang des Elbe-Urstromtals fest-stellen.

Im Herbst weitet sich das Vorkommen auch in den küstenfernen Bereichen aus. Im Winter ver-stärkt sich zwar das Vorkommen in küstennahen Bereichen, lokale Ansammlungen mit großer Anzahl von Individuen kommen jedoch verstreut auch in küstenfernen Gebieten vor (MENDEL et al., 2008). Dies zeigen auch neuere Untersuchungen im Rahmen des Seevogelmonitorings im Auftrag des BfN (MARKONES et al., 2014).

Vorkommen von Seevögeln in den Clustern des BFO-N Die im BFO-N festgelegten Cluster für Offshore-Windparks können hinsichtlich des Vorkom-mens von Seevögeln näher beschrieben werden, da umfangreiche Daten aus Umweltverträg-lichkeitsstudien und den Monitorings von Offshore-Windparks vorliegen. Die Daten basieren auf schiffs- und flugzeuggestützten Erfassungen.

Cluster 1, 2 und 3

Die umfangreichen Untersuchungen von Seevögeln im Rahmen von UVSen und während Bau-und Betriebsphasen von Windparks haben für die Cluster 1, 2 und 3 ergeben, dass hier eine Seevogelgemeinschaft anzutreffen ist, wie sie für die vorherrschenden Wassertiefen und hy-drographischen Bedingungen, die Entfernung von der Küste sowie für die ortsspezifischen Ein-flüsse (Fischerei) zu erwarten ist. Es dominieren die Möwen (Herings- und Dreizehenmöwen), insbesondere solche, die als Schiffsfolger (Fischereiaktivitäten) bekannt sind. Zwergmöwen kommen nur vereinzelt vor, Sturmmöwen treten unabhängig von Fischereiaktivitäten im Herbst

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 71

und Winter auf. Hochseevogelarten, wie Trottellumme und Tordalk, kommen ebenfalls häufig vor.

Dagegen werden küstennah lebende Vogelarten, wie Seeschwalben und Entenvögel, nur in geringer Anzahl und nur fliegend in den Hauptzugzeiten angetroffen. Für tauchende Meeresen-ten hat das Gebiet als Nahrungsgrund aufgrund der Wassertiefe keine besondere Bedeutung. Seetaucher nutzen diese Teilfläche kurzzeitig in niedriger Dichte im Frühjahr, es zeichnet sich zudem ein abnehmender Dichtegradient von Osten nach Westen ab.

Im Vergleich zu anderen Bereichen der deutschen Nordsee liegt im Seebereich zwischen den beiden Verkehrstrennungsgebieten ein mittleres Seevogelvorkommen vor. Die häufigsten Arten im Teilgebiet sind Heringsmöwe und Dreizehenmöwe gefolgt von Trottellumme und Tordalk. Es treten nur kurzzeitig und mit niedrigen Dichten Vogelarten des Anhangs I der V-RL auf.

Informationen hinsichtlich des Seevogelvorkommens in der Umgebung der Cluster 1, 2 und 3 liefern die Untersuchungen nach StUK für das Vorhaben „alpha ventus“ für die Jahre 2008 bis 2012. Zudem werden seit 2013 umfangreiche flugzeug- und schiffsgestützte Erfassungen der Seevögel nach StUK im gesamten Bereich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten durchge-führt (IFAÖ et al, 2015a; IFAÖ et al, 2015b). Insgesamt lässt eine Betrachtung aller vorhandenen Daten auf eine artspezifisch unterschiedliche Nutzung der verschiedenen Clusterflächen schlie-ßen. Artspezifisch lassen sich Dichtegradienten und saisonale Verteilungsmuster erkennen. Alle bisherigen Untersuchungen verdeutlichen zudem die starke interannuelle Variabilität des Vo-gelvorkommens in diesem Bereich. Im Rahmen der begleitenden Forschung im Testfeld „alpha ventus“ wurde durch einen Vergleich der Daten von 2002 bis einschließlich 2012 festgestellt, dass in den letzten Jahren das Vorkommen von Seevögeln in dem Bereich nördlich Borkum eher abgenommen hat (MENDEL et al., 2014).

Cluster 4 Die Daten aus der Umgebung des Clusters 4 zeigen ein mittleres, zeitweilig auch hohes Vor-kommen von Seevögeln, insbesondere Hochseevogelarten. Der gesamte Raum der östlichen Deutschen Bucht, in dem auch die Teilfläche liegt, hat für insgesamt sechs Arten(gruppen) eine hohe Bedeutung. Dies betrifft Stern- und Prachttaucher, Zwergmöwen, Sturmmöwen, Traueren-ten und Seeschwalben (Fluss-, Küsten- und Brandseeschwalben). Die Trauerente ist im Be-reich des Cluster 4 allerdings nur selten bis gar nicht zu beobachten. Sie tritt im Küstenbereich von Borkum bis Sylt hauptsächlich bis zu 20 km entfernt von der Küste auf (GARTHE et al., 2004). In aktuellen Untersuchungen wurden Trauerenten hauptsächlich in nordöstlicher Rich-tung des Cluster 4 gesichtet (IBL UMWELTPLANUNG et al., 2016b).

Die am häufigsten vertretenen Arten sind Heringsmöwen, Dreizehenmöwen – insbesondere in Assoziation mit Fischereiaktivitäten –, Sturmmöwen – unabhängig von Fischereiaktivitäten vor allem im Herbst und Winter in hohen Dichten – und Alkenvögel. Alkenvögel (Trottellumme, Tordalk) treten in der Umgebung des Clusters 4, verglichen zu den küstenfernen Bereichen der AWZ, nur durchschnittlich auf. Die mittelbare Umgebung des Clusters wird im Sommer teilweise von Brutvögeln aus den Brutkolonien Helgolands als Nahrungsgrund genutzt.

Zwergmöwen kommen in kleiner Anzahl vor. Seetaucher kommen in diesem Bereich der AWZ in der Zeit von September bis Mai vor. Die Dichten bleiben allerdings in den Herbst- sowie in den Wintermonaten sehr gering. Im Frühjahr von März und bis Mitte Mai werden im Rahmen der UVSen und Monitorings gelegentlich hohe Dichten mit einer stark ausgeprägten intra- und interannuellen Variabilität festgestellt. Seeschwalben treten nur in geringer Anzahl während der Zugzeiten auf. Sonstige Vogelarten des Anhangs I der V-RL treten nur durchschnittlich auf. Eis-sturmvögel und Basstölpel kommen eher vereinzelt vor. Für tauchende Meeresenten hat das Cluster keine besondere Bedeutung.

72 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Cluster 5 In der Umgebung des Clusters 5 wurde ein hohes Vorkommen von Seevögeln festgestellt, das auch schon im MINOS-Projekt beschrieben wurde. Alle bisherigen Ergebnisse weisen auf einen Gradienten in der Zusammensetzung der Vogelgemeinschaft hin: Die östliche Teilfläche des Clusters markiert den Übergang zwischen küstennahen Bereichen mit Wassertiefen unter 20 m hin zu Bereichen mit zunehmender Wassertiefe und Entfernung zur Küste. Sie weist somit eine gemischte Vogelgemeinschaft mit einem hohen Anteil an Küstenvögeln in küstennahen Berei-chen auf, die westlich mit zunehmender Wassertiefe in einer Hochseevogelgemeinschaft über-geht (BIOCONSULT SH, 2015). In der westlichen Teilfläche des Clusters 5 kommt eine Hochsee-vogelgemeinschaft vor, die typisch ist für küstenferne Bereiche der Deutschen Bucht (IFAÖ, 2016). Es treten regelmäßig Arten nach Anhang I der V-RL auf.

Möwen dominieren im gesamten Bereich mit sieben Arten (Dreizehen-, Herings-, Lach-, Man-tel-, Silber-, Sturm- und Zwergmöwe). Herings- und Dreizehenmöwe treten ganzjährig insbe-sondere in Assoziation mit Fischereiaktivitäten, Sturmmöwen unabhängig von Fischereiaktivitä-ten im Herbst und Winter auf. Zwergmöwen kommen ebenfalls in beiden Teilflächen und über-wiegend in den Zugzeiten vor. Die Dichten nehmen von Westen nach Osten zu.

Seetaucher kommen in der Umgebung beider Teilfläche des Clusters 5 vor allem von Septem-ber bis Mai vor. Die Dichten bleiben im Herbst und Winter eher gering. Im Frühjahr werden von März bis Mitte Mai hohe Dichten mit einer ausgeprägten intra- und interannuellen Variabilität festgestellt. Beide Teilflächen des Clusters 5 liegen im Hauptverbreitungsgebiet der Seetaucher im Frühjahr in der deutschen Bucht (BMU, 2009). Im Sommer können dort auch unregelmäßig Seetaucher gesichtet werden.

Alkenvögel, insbesondere Trottellummen, aber auch der Tordalk gehören im westlichen Bereich des Clusters zu den häufigsten Arten und kommen insbesondere im Winter vor. Der Eissturm-vogel gehört in der westlichen Teilfläche zu den häufigsten Arten und ist überwiegend in den Sommermonaten zu beobachten. Basstölpel kommen in beiden Teilflächen nur in kleiner An-zahl in den Zugzeiten vor.

Tauchende Meeresenten, insbesondere Trauerenten nutzen den küstennahen Bereich zwi-schen der Insel Sylt und der östlichen Teilfläche intensiv zum Rasten.

Cluster 6 bis 13 Die Cluster 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 nördlich der Verkehrstrennungsgebiete weisen ein mitt-leres bis saisonbedingt kurzzeitig hohes Vorkommen von Seevögeln auf. Das Artenspektrum und vor allem die Abundanzverhältnisse weisen diese Teilflächen als typischen Lebensraumtyp der Hochseevogel-Gemeinschaft aus. Die häufigsten Arten dieser Hochseevogel-Gemeinschaft sind Trottellumme, Dreizehenmöwe, Tordalk, Eissturmvogel und Heringsmöwe. Es treten nur vereinzelt Vogelarten des Anhangs I der V-RL auf. Auf Nahrungssuche angetroffen werden hier auffallend viele Möwenarten (Schiffsfolger), die sich von Fischereiabfällen ernähren.

Sturmmöwen treten unabhängig von Fischereiaktivitäten im Herbst und Winter in kleiner Anzahl auf, Zwergmöwen kommen nur vereinzelt vor. Seetaucher und Seeschwalben nutzen dieses Gebiet kurzzeitig in geringer Anzahl während der Zugzeiten. Eissturmvögel sind in diesem Be-reich sehr häufig anzutreffen, insbesondere im Sommer. Aufgrund der Wassertiefen werden keine Arten angetroffen, die ihre Nahrung tauchend auf dem Meeresboden erbeuten (Mee-resenten). Viele der hier angetroffenen, ausschließlich fischfressenden Hochseevogelarten su-chen ihre Nahrung tauchend in der Wassersäule. Diese Arten werden durch konzentriertes Vor-kommen von Fischen sowie Makrozooplankton angelockt.

Aufgrund ihrer Beschaffenheit gehören die acht Clusterflächen zum großräumigen Lebensraum der Trottellumme in der Nordsee. Die Untersuchungen im Rahmen von UVSen und Monitorings haben das Vorkommen von Jungvögel-führenden Trottellummen in diesem Bereich der AWZ in der Nachbrutzeit gezeigt (MARKONES & GARTHE, 2011; MARKONES et al., 2014; PLANUNGSGE-MEINSCHAFT UMWELTPLANUNG OFFSHORE WINDPARK, 2015). Trottellummen sind allerdings au-

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 73

ßerhalb der Brutzeit nicht an bestimmte Habitate gebunden (CAMPHUYSEN, 2002; DAVOREN et al., 2002; VLIESTRA, 2005; CRESPIN et al., 2006; FREDERIKSEN et al., 2006). Dafür sprechen: • das über die gesamte Nordsee ausgedehnte potenzielle Rast- und Nahrungshabitat, • die hohe Mobilität auch während der Führung von Jungvögeln und • die mehrfach festgestellte hohe räumliche und zeitliche Variabilität des Vorkommens.

Anscheinend verfolgen Trottellummen in diesem Bereich aktiv Fischschwärme. Eine besondere Funktion der hier beschriebenen Teilflächen als Nahrungs- oder Aufzuchtgebiet lässt sich daher anhand von bisherigen Erkenntnissen nicht feststellen.

Wie auch schon vorherige Untersuchungen in den genannten Clusterflächen zeigten, bestäti-gen aktuelle Ergebnisse ein mittleres bis saisonbedingt hohes Seevogelvorkommen in den ge-nannten Teilflächen (PLANUNGSGEMEINSCHAFT UMWELTPLANUNG OFFSHORE WINDPARK, 2015; IBL UMWELTPLANUNG et al., 2016a).

2.8.2 Zustandseinschätzung der See- und Rastvögel Bewertung der Clusterflächen für Seevögel Der hohe Kartieraufwand in den letzten Jahren bzw. der aktuelle Kenntnisstand erlauben eine gute Einschätzung der Bedeutung und des Zustandes der hier betrachteten Clusterflächen als Habitate für Seevögel.

Cluster 1, 2 und 3 Für Brutvögel haben die Cluster 1, 2 und 3 aufgrund der Entfernung zur Küste und den Inseln mit den Brutkolonien als Nahrungsgrund keine Bedeutung.

Für die in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten besonders schützenswerten Seevo-gelarten zählt die Umgebung der Cluster 1, 2 und 3 nicht zu den wertvollen Rasthabitaten bzw. bevorzugten Aufenthaltsorten in der Deutschen Bucht. Die mittlere Bedeutung der Clusterflä-chen für Rastvögel ergibt sich aus der Bewertung der Seltenheit, Gefährdung, Eigenart, Vielfalt und Natürlichkeit des Seevogelvorkommens im Bereich zwischen den Verkehrstrennungsgebie-ten in der Deutschen Bucht.

Vogelarten des Anhangs I der V-RL, wie Seetaucher, Seeschwalben, Zwerg- und Sturmmöwen nutzen den Bereich der Cluster 1, 2 und 3 als Nahrungsgrund durchschnittlich und überwiegend in den Zugzeiten. Störempfindliche Arten wie Seetaucher kommen nur kurzzeitig auf Nahrungs-suche sowie während der Hauptzugzeiten im vielbefahrenen Bereich zwischen den Ver-kehrstrennungsgebieten vor. Abundanz und Verteilung der Seevögel weisen innerhalb der drei Cluster artspezifisch hohe interannuelle Variabilität auf, wobei innerhalb der Clusterflächen eine kleinräumige Variabilität auftritt.

Die häufigsten Arten sind auch hier die Schiffsfolger, die von Discards profitieren. Die Vorbelas-tungen durch Schifffahrt und Fischerei in den Clustern 1, 2 und 3 sind für Seevögel von mittlerer bis teilweise hoher Intensität. Nach aktuellem Kenntnisstand haben somit die drei Cluster 1, 2 und 3 eine mittlere Bedeutung für rastende und nahrungssuchende Vögel.

Cluster 4 Das Cluster 4 befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Schutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ und zum Hauptverbreitungsgebiet der Seetaucher im Frühjahr in der Deutschen Bucht (BMU, 2009). Die Umgebung des Clusters 4 hat somit eine hohe Bedeutung für Seetaucher, auch wenn die Dichten meistens unter den im Bereich des Schutzgebietes und in den Gebieten nordwestlich des Clusters 4 festgestellten Dichten liegen.

Für die im Schutzgebiet zu schützenden Rast- und Zugvogelarten hat die Umgebung des Clus-ters 4 ebenfalls eine hohe Bedeutung. Andere Vogelarten des Anhangs I der V-RL, wie See-schwalben und Zwergmöwen, kommen im Cluster 4 eher durchschnittlich vor. Das gilt auch für Sturmmöwen. Sturmmöwen treten allerdings gelegentlich witterungsbedingt zahlreicher auf.

74 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Abundanz und Verteilung der Seevögel weisen innerhalb der Clusterfläche artspezifisch eine hohe interannuelle Variabilität auf. Die Fläche ist als Nahrungsgrund von mittlerer bis artspezi-fisch hoher Bedeutung. Die Vorbelastungen durch Schifffahrt und Fischerei im Teilgebiet sind für Seevögel von mittlerer Intensität. Für Brutvögel aus den Brutkolonien auf Helgoland und auf den der nordfriesischen Küste vorgelagerten Inseln hat die Fläche des Clusters 4 aufgrund der Entfernung als Nahrungsgrund nur geringe Bedeutung.

Cluster 5 Alle bisherigen Erkenntnisse weisen für Seevögel auf eine differenzierte Bedeutung der einzel-nen Teilflächen des Clusters 5 hin.

Für Seetaucher haben die Flächen des Clusters 5 eine sehr hohe Bedeutung. Die Teilflächen liegen im Hauptverbreitungsgebiet der Seetaucher im Frühjahr in der Deutschen Bucht (BMU, 2009). Insbesondere in der östlichen Teilfläche innerhalb des Schutzgebietes „Östliche Deut-sche Bucht“ ist – saisonabhängig und artspezifisch – auch für andere geschützte Seevogelarten ein hohes Vorkommen festgestellt worden. Für die im Anhang I der V-RL aufgeführten beson-ders schützenswerten Seetaucherarten gehört der Bereich des Clusters 5 zu den wertvollen Rasthabitaten in der Deutschen Bucht. Andere Vogelarten des Anhangs I der V-RL, wie See-schwalben und Zwergmöwen, kommen in den Teilflächen des Clusters 5 ebenfalls vor.

Die westliche Teilfläche des Clusters wird überwiegend von Hochseevogelarten genutzt, die weit verbreitet in der gesamten Nordsee vorkommen. Die östliche Teilfläche des Clusters grenzt an die Randbereiche des Verbreitungsgebiets vieler küstennah lebender Vogelarten, wie u. a. tauchender Meeresenten. Abundanz und Verteilung der Vogelarten weisen innerhalb des Clus-ters artspezifisch eine hohe interannuelle Variabilität auf. Die Umgebung des Clusters ist als Nahrungsgrund für viele Hochseevogelarten von mittlerer, zeitweilig aber auch hoher Bedeu-tung. Für Seetaucher sind alle Teilflächen des Clusters 5 als Nahrungsgrund im Frühjahr von hoher Bedeutung.

Für Brutvögel haben die Teilflächen des Clusters 5 aufgrund der Entfernung zur Küste und zu den Inseln mit den Brutkolonien als Nahrungsgrund nur geringe Bedeutung. Die Vorbelastun-gen durch Schifffahrt und Fischerei im Teilgebiet sind für Seevögel von mittlerer Intensität.

Cluster 6 bis 13 Alle bisherigen Erkenntnisse weisen für die Cluster nördlich der Verkehrstrennungsgebiete auf eine mittlere Bedeutung für Seevögel hin. Insgesamt weisen die Teilflächen ein mittleres See-vogelvorkommen auf. Am häufigsten werden die Teilflächen von Hochseevogelarten genutzt, die weit verbreitet über die gesamte Nordsee vorkommen, darunter Schiffsfolger, die vom Bei-fang profitieren. Dieser Bereich liegt außerhalb von Konzentrationsschwerpunkten verschiede-ner Vogelarten des Anhangs I der V-RL wie Seetaucher, Seeschwalben, Zwerg- und Sturmmö-wen.

Störempfindliche Arten, wie Seetaucher, kommen nur kurzzeitig auf Nahrungssuche sowie wäh-rend der Hauptzugzeiten im Gebiet vor. Für die im Anhang I der V-RL aufgeführten besonders schützenswerten Seevogelarten zählt diese Teilfläche nicht zu den wertvollen Rasthabitaten oder zu den bevorzugten Aufenthaltsorten in der Deutschen Bucht. Abundanz und Verteilung der Seevögel weisen innerhalb der Teilflächen artspezifisch hohe interannuelle Variabilität auf, wobei innerhalb der Cluster eine kleinräumige Variabilität auftritt. Die Flächen haben als Nah-rungsgrund für Seevogelarten eine mittlere Bedeutung. Aufgrund der Entfernung zur Küste ha-ben die Cluster 6 bis 13 für Brutvögel keine Bedeutung als Nahrungsgrund. Die Vorbelastungen durch Schifffahrt und Fischerei im Gebiet sind für Seevögel von mittlerer bis teilweise hoher Intensität.

Schutzstatus Aus den vorliegenden Daten ergibt sich, dass die deutsche AWZ der Nordsee große Populati-onsanteile folgender Arten beherbergt: Sterntaucher, Mantel-, Herings-, und Sturmmöwe sowie Trottellummen. Stern- und Prachttaucher sowie Brand-, Fluss- und Küstenseeschwalben zählen

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 75

zu den Arten des Anhang I der V-RL und unterliegen damit einem besonderen Schutz. Bei den übrigen Arten handelt es sich um ziehende Vogelarten, deren Schutz gemäß Artikel 4 § 2 V-RL ebenfalls sicherzustellen ist.

Innerhalb der deutschen AWZ der Nordsee wurde 2005 das 3.135 km² große Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ festgelegt. Dieses EU-Vogelschutzgebiet beherbergt wesentliche Bestandsanteile wichtiger Rastvogelarten, vor allem der Seetaucher (gegen Ende des Winters) sowie der Seeschwalben. Die Zuordnung der wichtigsten Rastvogelarten in nationale und inter-nationale Gefährdungskategorien sind in der nachfolgenden

Tabelle 6 zusammengefasst dargestellt. Tabelle 6: Zuordnung in die Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (RL-D) und der Internationalen Rote Liste der wichtigsten Rastvogelarten der deutschen AWZ in der Nordsee. Definition nach RL-D: 1= Vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; R = Arten mit geographischer Restriktion in Deutschland. Definition nach IUCN: LC = Least Concern, nicht gefährdet; NT = Near Threa-tened, Potentiell gefährdet; VU = Vulnerable, Gefährdet; EN = Endangered, Stark gefährdet; CR = Criti-cally Endangered, vom Aussterben bedroht. Die in der IUCN-Liste bewertete Unterart der Trottellumme kommt in der Nordsee nicht vor.

Anh. I V-RL1

Rote Liste der Brutvögel

Deutschlands2

IUCN Rote Liste Europa 3

IUCN Rote Liste EU273

Sterntaucher X LC LC

Prachttaucher X LC LC

Eissturmvogel R EN VU

Basstölpel3 R LC LC

Mantelmöwe LC LC

Heringsmöwe LC LC

Silbermöwe NT VU

Sturmmöwe LC LC

Zwergmöwe X R NT LC

Lachmöwe LC LC Dreizehen-

möwe R VU EN

Brandsee-schwalbe X 1 LC LC

Flusssee-schwalbe X 2 LC LC

Küstensee-schwalbe X 1 LC LC

Trottellumme R

Tordalk R NT LC 1 Anhang 1 Vogelschutzrichtlinie 2 Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (2016) 3 BirdLife International (2015) European Red List of Birds.

76 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Die Datengrundlage zum Vorkommen der Seetaucher in der Deutschen Bucht wird als gut ein-gestuft. Auf Basis aller vorhandenen Daten aus UVSen für Offshore-Windparks, aus For-schungsvorhaben und aus dem Monitoring der Natura2000-Gebiete wurde in der Deutschen Bucht ein Hauptverbreitungsgebiet der Seetaucher festgestellt. Das Hauptkonzentrationsgebiet der Seetaucher in der Deutschen Bucht berücksichtigt den für die Arten besonders wichtigen Zeitraum, das Frühjahr. Der Bestand in der gesamten deutschen Nordsee wird für den Winter (1.11. bis 29.2.) mit 3.900 Individuen beziffert, für das Frühjahr (1.3. bis 15.5.) mit 18.500 Indivi-duen (GARTHE et al. 2007).

Das Hauptkonzentrationsgebiet beinhaltet im Frühjahr 66% des Seetaucher-Bestandes der deutschen Nordsee bzw. 83% des AWZ-Bestandes der Nordsee und ist u.a. deshalb populati-onsbiologisch besonders bedeutsam (BMU, 2009). Es umfasst alle Bereiche sehr hoher und den Großteil der Bereiche mit hoher Seetaucherdichte. Aus detailierteren Analysen und ande-ren Studien ist bekannt, dass die Seetauchervorkommen einer hohen zeitlichen und räumlichen Dynamik unterliegen. Die genutzten Areale können mit dem ebenfalls sehr dynamischen Salz-gehalts-Frontensystemen in der östlichen Deutschen Bucht in Korrelation gebracht werden. Die Abgrenzung des Hauptkonzentrationsgebietes im Westen und Südwesten wurde so gewählt, dass alle wichtigen und bekannten regelmäßigen Vorkommen enthalten sind.

Vor allem während des Frühjahrszuges der Arten von den Winter- zu den Brutgebieten kommt es aber immer wieder zu unregelmäßigen Vorkommen westlich der Grenze des Hauptkonzent-rationsgebietes und auch in der AWZ nördlich der Ostfriesischen Inseln, die jedoch nicht zu einem größeren, zusammenhängenden, regelmäßig in mittlerer bis sehr hoher Dichte genutzten Gebiet gehören dürften (BMU, 2009).

Gefährdungen Seevögel sind als Teil des marinen Ökosystems auch Gefährdungen ausgesetzt. Mit Verände-rungen des Ökosystems sind ggf. Gefährdungen der Seevogelbestände verbunden. Folgende Einflussgrößen können Veränderungen des marinen Ökosystems und damit auch bei Seevö-geln verursachen:

• Klimaveränderungen: Mit den Veränderungen der Wassertemperatur gehen u. a. Ver-änderungen der Wasserzirkulation, der Planktonverteilung und der Zusammensetzung der Fischfauna einher. Plankton und Fischfauna dienen den Seevögeln als Nahrungs-grundlage. Aufgrund der Unsicherheit bzgl. der Effekte des Klimawandels auf die einzel-nen Ökosystem-Komponenten ist die Prognose von Auswirkungen auf Seevögel jedoch kaum möglich.

• Fischerei: Es ist davon auszugehen, dass die Fischerei erheblichen Einfluss auf die Zu-sammensetzung der Seevogelgemeinschaft in der AWZ nimmt. Durch die Fischerei kann es zu einer Verringerung des Nahrungsangebots bis hin zur Nahrungslimitierung kommen. Selektiver Fang von Fischarten oder Fischgrößen kann zu Veränderungen des Nahrungsangebots für Seevögel führen. Durch fischereiliche Discards werden für einige Seevogelarten zusätzliche Nahrungsquellen angeboten. Der dadurch verursachte Trend zu mehr Vögeln (Herings-, Silber-, Sturm- und Lachmöwe) wurde durch gezielte Unter-suchungen festgestellt (GARTHE et al., 2006).

• Schifffahrt: Der Schiffsverkehr hat eine erhebliche Scheuchwirkung auf störempfindli-che Arten, wie Seetaucher, und schließt zudem das Risiko von Ölverschmutzungen ein.

• Technische Bauwerke (Offshore-Windenergieanlagen, Förderplattformen): Technische Bauwerke können auf störempfindliche Arten ähnliche Auswirkungen haben wie der Schiffsverkehr. Hinzu kommt eine Erhöhung des Schiffsverkehrsaufkommens, z. B. durch Versorgungsfahrten. Zudem besteht eine Kollisionsgefahr mit solchen Bauwerken.

Darüber hinaus können Gefährdungen für Seevögel von Eutrophierung, Schadstoffanreiche-rung in den marinen Nahrungsketten und im Wasser treibendem Müll, z. B. Teile von Fischerei-

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 77

netzen und Plastikteile, ausgehen. Auch Epidemien viralen oder bakteriellen Ursprungs stellen für die Bestände von Rast- und Seevögeln eine Gefährdung dar.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Seevogelgemeinschaft der deutschen AWZ der Nordsee deutlich einer anthropogenen Beeinflussung unterliegt, vor allem durch Fischerei und Schiffsverkehr. Die Seevogelgemeinschaft in der AWZ ist aus den hier genannten Gründen nicht als natürlich anzusehen.

2.8.3 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von Zugvögeln Der Begriff Vogelzug bezeichnet üblicherweise periodische Wanderungen zwischen dem Brut-gebiet und einem davon getrennten außerbrutzeitlichen Aufenthaltsbereich, der bei Vögeln hö-herer Breiten normalerweise das Winterquartier enthält. Häufig werden außer einem Ruheziel noch ein oder mehrere Zwischenziele, z. B. für die Mauser oder zum Aufsuchen günstiger Nah-rungsgebiete, angesteuert. Abhängig von der Größenordnung der zurückgelegten Distanz und nach physiologischen Kriterien unterscheidet man Langstrecken- und Kurzstreckenzieher.

Nach bisherigen Erkenntnissen kann das Zugvogelgeschehen grob in zwei Phänomene aufge-teilt werden: Den Breitfrontzug und den Zug entlang von Zugrouten. Bekannt ist, dass die meis-ten Zugvogelarten zumindest große Teile ihrer Durchzugsgebiete in breiter Front überfliegen.

Nach KNUST et al. (2003) gilt dies nach bisherigem Kenntnisstand auch für die Nord- und Ost-see. Insbesondere nachts ziehende Arten, die sich aufgrund der Dunkelheit nicht von geogra-phischen Strukturen leiten lassen können, ziehen im Breitfrontzug über das Meer.

Die saisonale Zugintensität ist eng mit den art- oder populationsspezifischen Lebenszyklen ver-knüpft (z. B. BERTHOLD, 2000). Neben diesen weitgehend endogen gesteuerten Jahresrhyth-men in der Zugaktivität wird der konkrete Verlauf des Zuggeschehens vor allem durch die Wet-terverhältnisse bestimmt. Wetterfaktoren beeinflussen zudem, in welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit die Tiere ziehen. Im Allgemeinen warten Vögel auf günstige Wetterbedingun-gen (z. B. Rückenwind, kein Niederschlag, gute Sichtbedingungen) für ihren Zug, um ihn so im energetischen Sinne zu optimieren. Dadurch konzentriert sich der Vogelzug auf einzelne Tage bzw. Nächte jeweils im Herbst bzw. Frühjahr. Nach den Untersuchungsergebnissen eines F&E-Vorhabens (KNUST et al., 2003) zieht die Hälfte aller Vögel in nur 5 bis 10% aller Tage. Weiter-hin unterliegt die Zugintensität auch tageszeitlichen Schwankungen. Etwa zwei Drittel aller Vo-gelarten ziehen vorwiegend oder ausschließlich nachts (HÜPPOP et al., 2009).

Datenlage Erhebungen zum Vogelzug über der südöstlichen Nordsee erfolgten auf Helgoland bereits im 19. Jahrhundert (GÄTKE, 1900). Insbesondere zu Arten, deren Habitatansprüchen der Fanggar-ten genügt, liegen langjährige Beobachtungsreihen zur Zugphänologie und artspezifischen Ver-änderungen vor (HÜPPOP & HÜPPOP, 2002, 2004). Daneben liefern Sichtbeobachtungen und Erfassungen an Küstenstandorten (z. B. HÜPPOP et al., 2004, 2005) sowie an verschiedenen Offshore-Standorten durchgeführte Sichtbeobachtungen quantitative Daten zum Vogelzug (MÜLLER 1981, DIERSCHKE 2001).

Die ökologische Begleitforschung und Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) zu Offshore-Windparkvorhaben liefern die aktuellsten Daten zum Vogelzug über der Deutschen Bucht und ergänzen grundlegende Arbeiten. Hierbei sind insbesondere die 2003 begonnenen Erfassun-gen des Vogelzugs an der FINO1 hervorzuheben, die weitgehend kontinuierlich Radarmessun-gen des Vogelzugs im Offshore-Bereich mit konstanten Bedingungen ermöglichen. Umfangrei-che Ergebnisse wurden im Rahmen der Berichte BeoFINO (OREJAS et al., 2005) und FINOBIRD (HÜPPOP et al., 2009) veröffentlicht. Neben Radaruntersuchungen beinhaltet die Begleitforschung auch Wärmebildaufzeichnungen, kontinuierliche Zugruferfassungen sowie Vogelzugplanbeobachtungen, um der methodenspezifisch unterschiedlich guten Erfassbarkeit der Arten gerecht zu werden. Vogelzugplanbeobachtungen werden dabei auch vergleichend zwischen Küsten- und Offshore-Standorten wie Sylt, Wangerooge und Helgoland durchgeführt (HÜPPOP et al., 2004, 2005, 2009). Mit Ausnahme von Wärmebildaufzeichnungen werden die

78 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Methoden auch in den Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) eingesetzt, wo allerdings keine kontinuierlichen Erfassungen erfolgen. Außerdem können historische Daten zu Anflug- und Kol-lisionsereignissen von Vögeln an ehemals bemannten Leuchttürmen und Feuerschiffen (z. B. BLASIUS 1885 – 1903, BARRINGTON 1900, HANSEN 1954) wertvolle Hinweise zum Vogelzug über die Nordsee liefern. Im Rahmen der ökologischen Begleitforschung wurden weitergehende Auswertungen solcher Aufzeichnungen auch zu Leuchttürmen und Feuerschiffen in der Deut-schen Bucht durchgeführt (BALLASUS 2007).

Vogelzug über der Deutschen Bucht Vogelzug ist über der Deutschen Bucht mittels verschiedener Methoden (Radar, Seawatching, Zugruferfassung) ganzjährig belegt, wobei starke saisonale Schwankungen auftreten, mit Schwerpunkten im Frühjahr und Herbst. Die Deutsche Bucht wird dabei synchron überquert (Breitfrontzug). Nach EXO et al. (2002) überqueren viele Vögel die Nordsee in breiter Front.

EXO et al. (2003) bzw. HÜPPOP et al. (2005) spezifizieren die Anzahl der alljährlich über die Deutsche Bucht ziehenden Vögel auf mehrere 10 – 100 Millionen. Den größten Anteil stellen Singvögel, deren Mehrzahl die Nordsee nachts überquert (HÜPPOP et al., 2005, 2006). Die Masse der Vögel stammt aus Norwegen, Schweden und Dänemark. Für Wasser- und Watvögel erstrecken sich die Brutareale hingegen weit nordöstlich in die Paläarktis und im Norden und Nordwesten nach Spitzbergen, Island und Grönland.

Schätzungen des jährlichen Zugvolumens über der Nordsee durch das BUREAU WAARDENBURG (1999) für eine größere Auswahl am Zug beteiligter Arten bestätigen die groben Annahmen. Für die Summe von 95 ausgewählten Arten schätzt das BUREAU WAARDENBURG (1999) eine mini-male Anzahl von > 40,91 Mio. bzw. eine maximale Anzahl von > 152,15 Mio. Vögeln, die jähr-lich über die Nordsee ziehen.

Die Deutsche Bucht liegt auf dem Zugweg zahlreicher Vogelarten. So wurden auf Helgoland von 1990 bis 2003 zwischen 226 und 257 (im Mittel 242) Arten pro Jahr festgestellt (nach DIERSCHKE et al., 1991–2004, zitiert in OREJAS et al., 2005). Hinzuzuziehen sind weitere Arten, die nachts ziehen, aber nicht oder selten rufen, wie z. B. der Trauerschnäpper (HÜPPOP et al., 2005). Bezieht man Seltenheiten mit ein, konnten auf Helgoland im Verlauf von mehreren Jah-ren insgesamt mehr als 425 Zugvogelarten nachgewiesen werden (HÜPPOP et al., 2006). In größerer Entfernung zur Küste scheint die durchschnittliche Zugintensität und eventuell die An-zahl ziehender Arten abzunehmen (DIERSCHKE 2001).

Der Nachtzug ist im Frühjahr von Mitte März bis Mai und im Herbst im Oktober und November besonders ausgeprägt (HÜPPOP et al., 2005, AUMÜLLER et al., 2015). Die nächtlichen Erfassun-gen von der ehemaligen Forschungsplattform Nordsee und der Insel Helgoland bestätigen, dass sich der nächtliche Vogelzug zu den Hauptzugzeiten auf Nächte mit günstigen Zugbedin-gungen konzentriert und sich dann als Massenzug gestaltet. Im Frühjahr wurden mehr als 50 % des mittels Radar erfassbaren Zuges in nur 11 Nächten festgestellt, im Herbst 2003 und 2004 entfielen mehr als 50% des Zuges auf fünf von 31 bzw. sechs von 61 Messnächten (HÜPPOP et al., 2005). Geringe Intensitäten werden von Dezember bis Februar und von Juni bis August festgestellt.

Die Zugintensität folgt einer ausgeprägten Tagesrhythmik. Ergebnisse der automatischen Zug-ruferfassung auf FINO1 zeigen eine steigende Zugaktivität in den Abend- und Nachtstunden, die ihr Maximum in den frühen Morgenstunden erreicht (HÜPPOP et al., 2009, HILL & HILL, 2010). Während der Zugplanbeobachtungen wurde die höchste Zugintensität ebenfalls in den ersten Morgenstunden festgestellt und ebbte dann zum Mittag hin ab (HILL & HILL, 2010, AUMÜLLER et al., 2015). Die Ausprägung dieser Rhythmik kann standortbezogen und saisonal variieren.

Abbildung 22 zeigt einen Detailausschnitt zum Breitfrontzug über der südöstlichen Nordsee. Hier ist zu betonen, dass durch die Abstände der Linien einzelner Zugströme lediglich die Rich-tung eines Gradienten angedeutet wird. Eine mit der Küstenentfernung abnehmende Zuginten-sität scheint für etliche Tagzieher sowie Wasser- und Watvögel belegt. Bei den nachtziehenden

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 79

Singvögeln, die den Gesamtzug dominieren, ist allerdings nicht geklärt, ob, bei welchen Arten und in welcher Intensität der für diese Gruppe typische Breitfrontzug mit der Küstenentfernung abnimmt (HÜPPOP et al., 2005a). Aus Abbildung 22 dürfen deshalb keinesfalls Rückschlüsse zur Größenordnung der räumlichen Trends abgeleitet werden. Durch die Stärke der Linien werden Intensitätsunterschiede zwischen den Zugströmen ebenfalls nur qualitativ veranschaulicht.

Der saisonale Nordost–Südwest- bzw. Südwest–Nordost-Zug dominiert nach bisherigem Kenntnisstand weiträumig (Abbildung 23), wenngleich gewisse Unterschiede in der Zugrichtung und im Grad der Küstenorientierung vorliegen können. Auch HÜPPOP et al. (2009) und AUMÜL-LER et al., 2015 stellten bei ihren Untersuchungen mittels Radar auf der Forschungsplattform FINO1 im Herbst (Wegzug) eine eindeutige Hauptzugrichtung Südsüdwest fest (vgl. Abbildung 22). Allerdings spiegeln die Ergebnisse nur die Verhältnisse bei gutem Wetter wider. Im Früh-jahr war zwar auch eine deutliche Richtung (Nordost) erkennbar, dies jedoch nur nachts, wenn keine nahrungssuchenden Vögel aktiv waren.

Abbildung 22: Schema zu Hauptzugwegen über der südöstlichen Nordsee (dargestellt für den Herbst aus HÜPPOP et al., 2005a).

Radaraufzeichnungen an den UVS-Standorten bestätigen diese Hauptzugrichtung ebenfalls, es deuten sich jedoch gewisse Variationen der Zugrichtung je Standort an. In nördlichen küsten-fernen Gebieten (Cluster 5) wurden im Herbst größere nach Süden bzw. im Frühjahr nach Nor-den gerichtete Zuganteile festgestellt. Die UVS-Beobachtungen erfolgten allerdings in kurzen Zeitfenstern. Weitergehende Aussagen zu räumlichen Unterschieden im Anteil von Zugrichtun-gen, die von der Hauptzugrichtung Nordost–Südwest abweichen, sind daher derzeit nicht mög-lich (HÜPPOP et al., 2005a).

Die Flughöhenverteilung unterscheidet sich zwischen den Hell- und Dunkelphasen. In der Dun-kelphase vollzieht sich das Flug- bzw. Zuggeschehen durchschnittlich in größeren Höhen. Hier-bei sind die Änderungen der Höhenverteilung in der Hell- bzw. Dunkelphase auch auf die betei-ligten Arten bzw. die Verhaltensweisen der Arten zurückzuführen. In der Regel treten relativ hoch fliegende Zugvogelarten primär nachts auf, während andere, meist tiefer fliegende Arten (beispielsweise Seevögel oder Möwen), nachts ihre Flugaktivität beenden und auf dem Wasser bzw. an Land ruhen.

80 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Abbildung 23: Relative Anteile der ermittelten Flugrichtungen bei der Forschungsplattform FINO1 im Herbst, für vier Tageszeiten und für den ganzen Tag (grau) gemittelt über die Jahre 2005 bis 2007. Die Summe der einzelnen Richtungsanteile innerhalb einer Kreisgrafik ergibt jeweils 100%. Die Pfeilrichtung in der Kreismitte kennzeichnet die mittlere Flugrichtung, die Pfeillänge ist ein Maß für deren Eindeutigkeit (HÜPPOP et al., 2009).

Die meisten Signale an der FINO1 wurden zu allen Jahreszeiten bis in eine Höhe von 100 m registriert. Im Sommer war die hohe Flugaktivität in diesem Bereich vor allem auf nahrungssu-chende Individuen zurückzuführen. Auch in den Radarerfassungen am Testfeld „alpha ventus“ zeigt sich eine intensivere Nutzung der Höhenklassen unterhalb von 200 m. Im Frühjahr 2009 wurden in den Höhenklassen bis 200 m 39% der Echos erfasst und im Herbst 2009 sogar 41% (HILL & HILL, 2010). Die von AUMÜLLER et al. (2015) im Jahr 2014 ermittelten Werte für die Hö-henklassen bis 200 m sind mit 36,1% vergleichbar. Nachts wurden besonders im Frühjahr ver-mehrt Signale in den oberen Höhenklassen registriert. Auch EASTWOOD & RIDER (1965) und JELLMANN (1989) stellten im Bereich der Nordsee im Frühjahr größere Flughöhen fest als im Herbst. Der Zug oberhalb von 1.500–2.000 m macht allerdings nur einen kleinen Anteil am Zuggeschehen aus (JELLMANN, 1979). Die Zughöhenverteilung kann sich zwischen einzelnen Nächten jedoch stark unterscheiden und wird von der aktuellen Wetterlage stark beeinflusst (JELLMANN, 1979; HÜPPOP et al., 2006).

Räumliche Unterschiede der Zugintensität Der Breitfrontzug ist vor allem für den Nacht-, aber auch für den Tagzug von Singvögeln ty-pisch. Ob seine Intensität mit der Küstenentfernung abnimmt, ist für die Masse der nachts zie-henden Singvögel nicht geklärt. Für etliche primär am Tag ziehende Singvögel ist nach Zug-planbeobachtungen auf Helgoland eine geringere Zugintensität zu verzeichnen als auf Sylt bzw. Wangerooge (HÜPPOP et al., 2009). Für den Limikolenzug bestätigen u. a. Radarerfassungen eine zum Offshore-Bereich hin abnehmende Intensität (DAVIDSE et al., 2000; LEOPOLD et al., 2004; HÜPPOP et al., 2006). Auch die vergleichenden Untersuchungen von DIERSCHKE (2001) des sichtbaren Tagzugs von Wat- und Wasservögeln zwischen Helgoland und der 72 km west-lich von Sylt gelegenen (ehemaligen) Forschungsplattform Nordsee (FPN) deuten auf einen Gradienten zwischen der Küste und der offenen Nordsee hin. Bestätigt wird diese Annahme im BeoFINO-Abschlussbericht, denn die dargestellten Ergebnisse der Sichtbeobachtungen zeigen eine deutliche Konzentration der Wasservögel nahe der Küste. Nur wenige Vogelarten werden im Offshore-Bereich in gleichen bzw. größeren Individuenzahlen festgestellt (z. B. Sterntaucher, Kurzschnabelgans). Auch der Zug der Singvögel konzentriert sich stärker an der Küste als im Offshore-Bereich (OREJAS et al., 2005, S.136).

Verlässliche Angaben zur Größenordnung der Abnahme sind aufgrund der methodischen Vo-raussetzungen jedoch nicht möglich. Unsicherheiten der Sichtbeobachtungen resultieren z. B. aus fehlender Kenntnis über den Zuganteil in größerer Höhe. Des Weiteren treten auch unter Wasservögeln Arten wie Sterntaucher oder Kurzschnabelgans hervor, die bei Helgoland mit derselben oder höherer Individuenzahl beobachtet werden als von Sylt bzw. Wangerooge aus (HÜPPOP et al., 2005, 2006). Tabelle 7 veranschaulicht ausschließlich die über alle Arten sum-mierten Unterschiede im sichtbaren Zug für Helgoland, Sylt und Wangerooge nach HÜPPOP et

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 81

al. (2009). Die Intensität des Vogelzugs ist danach auf Helgoland im Herbst weniger vermindert als im Frühjahr. Ein gewisser Beitrag zu relativ hohen Intensitäten von Wangerooge und Sylt durch lokale Rastvögel ist nicht auszuschließen. Weiterhin ist zu bedenken, dass der für Sing-vögel bestehende Unterschied bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Nachtzuges deutlich schwächer ausfallen sollte.

Tabelle 7: Mittlere Zugintensität (Ind/h) über See in den ersten drei Stunden nach Sonnenaufgang für alle Arten zusammen an den drei Standorten Wangerooge, Helgoland und Sylt für Frühjahr und Herbst (HÜPPOP et al., 2009).

Seawatching Frühjahr Herbst

Wangerooge 598,4 305,9

Helgoland 144,3 168,8

Sylt 507,2 554,2

Obwohl die Zugintensität ausgewählter Arten und Artengruppen mit der Küstenentfernung ab-nimmt, liegt eine Breitfrontbewegung über das offene Meer vor. Anzumerken ist wiederum die Sonderstellung ausgeprägter Nachtzieher, für die bisher kaum Kenntnisse zu abnehmender Zugintensität mit der Küstendistanz vorliegen. Zumindest werden auf FINO1 mittels Radar weit weniger Nachtzieher registriert als auf Helgoland (HÜPPOP et al. 2009). Schließlich sind auch die in einzelnen Zugnächten mit > 100.000 bzw. 150.000 Singvögeln (primär Drosseln) doku-mentierten Individuenzahlen an FPN und der Buchan-Plattform in der zentralen Nordsee zu betonen (MÜLLER 1981, ANONYMUS 1992). Sie belegen Massenzug fern der Küste und spre-chen bei diesen Arten zumindest temporär gegen ausgeprägte Gradienten der Zugintensität. Die Häufigkeit solchen Massenzuges im Offshore-Bereich und der hierauf entfallende Gesamt-anteil des Zuges einer biogeographischen Population sind bislang nicht geklärt (BUREAU WAAR-DENBURG, 1999; HÜPPOP et al., 2006).

Artenzusammensetzung Die Flug- bzw. Zugaktivität der Hellphase wird im Jahresverlauf sowie während der Zugphasen zumeist von Artengruppen beherrscht, die das Gebiet sowohl als Rast- als auch als Durchzugs-gebiet nutzen. Unter diesen erreichen die Möwen, Seeschwalben und Seevögel mit den Arten/ Sammelgruppen Herings-, Dreizehen-, Sturmmöwe, Brandsee- und Fluss-/ Küstenseeschwalbe sowie Basstölpel die höchsten Dominanzwerte und/oder Stetigkeiten. Bei den ausschließlich das Seegebiet querenden Zugvogelarten betreffen die Mehrzahl der Nachweise Singvögel.

Während die Singvögel recht konzentriert und relativ gerichtet in den Hauptzugmonaten das Vorhabensgebiet queren, sind Möwen fast ganzjährig vertreten. Oft steht dieses Vorkommen in Zusammenhang mit Fischereifahrzeugen oder anderen Schiffen.

Bei teilweise großen Populationen dominieren Singvögel das Zuggeschehen insgesamt (Abbildung 24). Über automatisch aufgezeichnete und manuell ausgewertete Vogelrufe (N = 95.318 Individuen) wurden auf der FINO1 während des FINOBIRD-Projektes 97 Arten nachge-wiesen (HÜPPOP et al., 2009). Bei drei Vierteln handelte es sich um Rufe von Singvögeln, v. a. um Drosseln. Wiesenpieper, Rotkehlchen, Buchfink, Wintergoldhähnchen und Feldlerche waren zusätzlich zum Star ebenfalls häufig vertreten. Die zweithäufigste Artengruppe war mit 11% die Gruppe der Seeschwalben (hauptsächlich Brandseeschwalbe). Auch im Rahmen der Zugrufer-fassungen für „alpha ventus“ bildeten die Drosseln den Großteil der registrierten Zugrufe (HILL & HILL, 2010).

82 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

Abbildung 24: Anteile der Artengruppen an allen Ruferfassungen in der Nähe der Forschungsplattform FINO1 vom 12.3.2004 bis zum 1.6.2007 (HÜPPOP et al. 2012).

2.8.4 Zustandseinschätzung des Schutzgutes Zugvögel Anthropogene Einflüsse auf den Vogelzug Anthropogene Faktoren tragen in vielfältiger Weise zur Mortalität von Zugvögeln bei und kön-nen in einem komplexen Zusammenwirken die Populationsgröße beeinflussen und das aktuelle Zuggeschehen bestimmen.

Die wesentliche Mortalität von Zugvögeln resultiert aus der aktiven Jagd, Kollisionen mit anth-ropogenen Strukturen, die besonders Nachtzieher betreffen, und bei Seevögeln auch aus Öl- und chemischer Umweltverschmutzung (CAMPHUYSEN et al., 1999). Die verschiedenen Fakto-ren wirken kumulativ, so dass die losgelöste Bedeutung i. d. R. schwer zu ermitteln ist. Vor al-lem in Mittelmeerländern erfolgt immer noch ein statistisch unzureichend erfasster Anteil der Jagd (HÜPPOP & HÜPPOP, 2002). TUCKER & HEATH (1994) kommen zu dem Schluss, dass mehr als 30% der durch Bestandrückgänge gekennzeichneten europäischen Arten auch durch Jagd bedroht sind.

Indirekte Verluste Der Anteil auf Helgoland beringter Vögel und indirekt durch den Menschen getöteter Vögel ist in der Vergangenheit in allen Artengruppen und Fundregionen angestiegen, wobei vor allem Ge-bäude- und Fahrzeuganflüge als Ursache hervortraten (HÜPPOP & HÜPPOP, 2002). Erhebungen von Kollisionsopfern an vier Leuchttürmen der Deutschen Bucht zeigen, dass Singvögel stark dominieren. Stare, Drosseln (Sing-, Rot-, Wacholderdrossel) und Amseln treten besonders her-vor. Ähnliche Befunde liegen für FINO1 (HÜPPOP et al., 2009), die FPN (MÜLLER, 1981) oder ehemalige Leuchttürme an der dänischen Westküste (HANSEN, 1954) vor. Bei 36 von 159 Be-suchen der Forschungsplattform FINO1 mit Vogelkontrolle zwischen Oktober 2003 und Dezem-ber 2007 wurden insgesamt 770 tote Vögel (35 Arten) gefunden. Am häufigsten waren Drosseln und Stare mit zusammen 85% vertreten. Die betroffenen Arten sind durch Nachtzug und relativ große Populationen charakterisiert. Auffällig ist, dass fast 50% der an FINO1 registrierten Kolli-sionen in nur zwei Nächten erfolgten. In beiden Nächten herrschten südöstliche Winde, die den Zug über See gefördert haben könnten, und schlechte Sichtverhältnisse, was zu einer Verringe-rung der Flughöhe und zu einer verstärkten Anziehung durch die beleuchtete Plattform geführt haben könnte (HÜPPOP et al., 2009).

Klimaänderungen Auch die globale Erwärmung und Klimaveränderungen haben messbare Auswirkungen auf den Vogelzug, z. B. durch Änderungen der Phänologie bzw. veränderte Ankunfts- und Abzugzeiten, die aber artspezifisch und regional unterschiedlich ausgeprägt sind (vgl. BAIRLEIN & HÜPPOP 2004, CRICK 2004, BAIRLEIN & WINKEL, 2001). Auch konnten z. B. deutliche Beziehungen zwi-schen großräumigen Klimazyklen wie der Nordatlantischen Oszillation (NAO) und der Kondition auf dem Frühjahrszug gefangener Singvögel belegt werden (HÜPPOP & HÜPPOP, 2003). Der

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 83

Klimawandel kann die Bedingungen in Brut-, Rast- und Wintergebieten oder das Angebot dieser Teillebensräume beeinflussen.

Kriterien der Zustandseinschätzung Für die Zugvögel werden folgende Bewertungskriterien verwendet: • Leitlinien und Konzentrationsbereiche: Definition von Konzentrationsbereichen und Leitlinien

für den Vogelzug ist im Offshore-Bereich aufgrund fehlender Strukturen nicht kleinräumig zu sehen. Eine Bewertung dieses Kriteriums muss den großräumigen Verlauf des Vogelzugs in der Nordsee berücksichtigen;

• Zuggeschehen und dessen Intensität, • Artenzahl und Gefährdungsstatus der beteiligten Arten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ziehen alljährlich mehrere 10 - 100 Millionen (max. 152 Millio-nen) Vögel über die Deutsche Bucht. Den größten Anteil stellen Singvögel, deren Mehrzahl die Nordsee nachts und im Breitfrontzug überquert. Hierbei ist für die Masse der nachts ziehenden Singvögel nicht geklärt, ob seine Intensität mit der Küstenentfernung abnimmt. Das Gros der Vögel stammt aus Norwegen, Schweden und Dänemark. Bei primär tagsüber ziehenden Sing-vögeln deutet sich dagegen eine Abnahme mit der Küstenentfernung an, da auf Helgoland eine deutlich geringere Zugintensität zu verzeichnen ist als auf Sylt (HÜPPOP et al., 2005). Diese Tendenz wird auch für den Limikolenzug durch Radarerfassungen (HÜPPOP et al., 2006) bestä-tigt. Dasselbe scheint für den Wasser- und Watvogelzug zu gelten (DIERSCHKE, 2001).

Das Artenspektrum des sichtbaren Zuges in der Hellphase im Bereich der Deutschen Bucht 2003/2004 wird mit 217 Arten beziffert. Hinzuzuziehen sind weitere Arten, die nachts ziehen. Viele Vogelarten werden in einer oder mehreren der folgenden Übereinkommen und Anhängen zum Schutzstatus der Vögel Mitteleuropas geführt:

• Anhang I der V-RL, • Übereinkommen von Bern von 1979 über die Erhaltung der europäischen wildleben-

den Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, • Bonner Übereinkommen von 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden

Tierarten, • AEWA (Afrikanisch-eurasisches Wasservogelabkommen), • SPEC (Species of European Conservation Concern).

SPEC stuft die Vogelarten nach dem Bestandsanteil Europas und dem Gefährdungsgrad durch BirdLife International ein.

Von den nachgewiesenen Arten werden 20 im Anhang I der V-RL geführt: Stern- und Pracht-taucher, Brand-, Fluss-, und Küsten-, Zwerg- und Trauerseeschwalbe, Sumpfohreule, Rohrwei-he, Kornweihe, Fischadler und Merlin, Zwergmöwe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwas-serläufer und Pfuhlschnepfe, Nonnengans, Heidelerche und Blaukehlchen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Leitlinien und Konzentrationsbereiche des Vo-gelzugs in der AWZ nicht vorhanden sind. Die Zugintensität mit geschätzten Individuenzahlen von 40 bis 150 Millionen ist immens und es ist zu vermuten, dass beträchtliche Populationsan-teile der in Nordeuropa brütenden Singvögel über die Nordsee ziehen. Das Artenspektrum von über 200, das jährlich über die Nordsee zieht, ist im Vergleich zu den 425 Zugvogelarten, die bisher auf Helgoland über die Jahre nachgewiesen wurden als durchschnittlich zu bezeichnen. Allerdings weist ein sehr hoher Anteil einen internationalen Schutzstatus und eine deutschland-weite Gefährdung auf. Aus diesen Gründen hat die AWZ der Nordsee eine durchschnittliche bis überdurchschnittliche Bedeutung für den Vogelzug.

84 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

2.9 Fledermäuse und Fledermauszug Fledermäuse zeichnen sich durch eine sehr hohe Mobilität aus. Wanderbewegungen von Fle-dermäusen auf der Suche nach ausgiebigen Nahrungsquellen und geeigneten Rastplätzen werden sehr häufig an Land beobachtet, jedoch überwiegend aperiodisch. Zugbewegungen finden im Gegensatz zu unregelmäßigen Wanderbewegungen periodisch, bzw. saisonal bedingt statt. Sowohl das Wander- als auch das Zugverhalten der Fledermäuse gestalten sich sehr va-riabel. Unterschiede können zum einen art- und geschlechtsspezifisch auftreten. Zum anderen können Wander- oder auch Zugbewegungen bereits innerhalb der Populationen einer Art sehr stark variieren. Aufgrund des Wanderverhaltens werden Fledermäuse in Kurzstrecken-, Mittel-strecken- und Langstrecken-wandernde Arten unterschieden.

Auf der Suche nach Nist-, Nahrungs- und Rastplätzen begeben sich Fledermäuse auf Kurz- und Mittelstreckenwanderungen. Für Mittelstrecken sind dabei Korridore entlang fließender Gewäs-ser, um Seen und Boddengewässer bekannt (BACH und MEYER-CORDS, 2005). Langstrecken-wanderungen sind bis heute allerdings weitgehend unerforscht. Zugrouten sind bei Fledermäu-sen kaum beschrieben. Dies gilt insbesondere für Zugbewegungen über das offene Meer. Im Gegensatz zum Vogelzug, der durch umfangreiche Studien belegt ist, bleibt der Zug von Fle-dermäusen aufgrund des Fehlens von geeigneten Methoden bzw. großangelegten speziellen Überwachungsprogrammen weitgehend unerforscht.

Zu den langstreckenziehenden Arten gehören Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwei-farbfledermaus und Kleiner Abendsegler. Für diese vier Arten werden regelmäßig Wanderun-gen über eine Entfernung von 1.500 bis 2.000 km nachgewiesen (TRESS et al., 2004; HUTTERER et al., 2006).

Langstrecken-Zugbewegungen werden zudem auch bei den Arten Mückenfledermaus und Zwergfledermaus vermutet (BACH und MEYER-CORDS, 2005). Einige langstreckenziehende Ar-ten kommen in Deutschland und Anrainerstaaten der Nordsee vor und wurden gelegentlich auf Inseln, Schiffen und Plattformen in der Nordsee angetroffen. Einige Arten wie Rauhautfleder-maus und Großer Abendsegler sind im Anhang II des Übereinkommens zum Schutz wandern-der Tierarten (CMS) von 1979, „Bonner Abkommen“, aufgeführt. Von den insgesamt 24 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten werden 19 in der Roten Liste aufgeführt (FEDER-AL MINISTRY FOR THE ENVIRONMENT, NATURE CONSERVATION, BUILDING AND NUCLEAR, GERMANY, 2014).

Zugbewegungen von Fledermäusen über der Nordsee sind bis heute wenig dokumentiert und weitgehend unerforscht. Auch neueren Arbeiten lassen sich keine genaueren Hinweise zu Vor-kommen und Verteilung entnehmen. Systematische Erfassungen von Fledermäusen im Bereich der Deutschen Bucht liegen lediglich von Helgoland sowie aus der akustischen Erfassung von der Forschungsplattform FINO1 vor. Letztere ergab im Zeitraum August 2004 bis Dezember 2015 Detektionen von min. 28 Individuen (HÜPPOP & HILL, 2016). Ausgehend von den Beobach-tungen von Fledermäusen auf Helgoland wird die Anzahl der Fledermäuse, die im Herbst von der dänischen Küste über die deutsche Nordsee ziehen, allerdings auf ca. 1.200 Individuen geschätzt (SKIBA, 2007). Eine Auswertung von Beobachtungen an Fledermäusen, die von Süd-west-Jütland zur Nordsee wandern, kommt zur gleichen Einschätzung (SKIBA, 2011).

Es gibt zudem aus dem Bereich der Nordsee einige Totfunde auf Offshore-Plattformen und ein-zelne Beobachtungen vom Schiff aus. Alle diese Beobachtungen liefern insofern erste Hinweise auf Vorkommen von Fledermäusen auf dem Meer.

Spezielle Untersuchungen des Fledermauszuges in der Nordsee werden nicht durchgeführt, da nach einer siebenjährigen akustischen Erfassung auf der FINO1 im Rahmen eines Forschungs-vorhabens nur sporadisch Fledermäuse detektiert werden konnten und eine standardisierte Methode derzeit noch fehlt (HÜPPOP & HILL, 2013). Die Erfassung von Ultraschallrufen der Fle-dermäuse durch geeignete Detektoren (sog. „Bat-Detektoren“) liefert zwar an Land gute Ergeb-nisse über das Vorkommen und die Zugbewegungen von Fledermäusen (SKIBA, 2003). Die bisherigen Ergebnisse aus dem Einsatz von Bat-Detektoren in der Nordsee liefern lediglich ers-

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 85

te Hinweise. Solide Erkenntnisse zum Zug von Fledermäusen über das Meer würden Berin-gungsfunde liefern. Diese liegen für die Nordsee – im Gegensatz zu der Ostsee – allerdings nicht vor.

Sichtbeobachtungen, wie z. B. an der Küste oder auf Schiffen und Offshore-Plattformen liefern zwar erste Hinweise, sind jedoch kaum geeignet, das Zugverhalten der nachtaktiven und nacht-ziehenden Fledermäuse über das Meer vollständig zu erfassen. Sichtbeobachtungen zur Erfas-sung des Zugverhaltens sind zudem wegen der Höhe der Flugbewegungen (z. B. 1.200 m beim Großen Abendsegler) wenig bzw. sehr eingeschränkt geeignet.

Die für die AWZ der Nordsee vorliegenden Daten sind fragmentarisch und unzureichend, um Rückschlüsse auf Zugbewegungen von Fledermäusen ziehen zu können. Es ist anhand des vorhandenen Datenmaterials nicht möglich, konkrete Erkenntnisse über ziehende Arten, Zu-grichtungen, Zughöhen, Zugkorridore und mögliche Konzentrationsbereiche zu gewinnen. Die neueste Literaturstudie über den Fledermauszug in Europa, die auf Beringungsdaten und Lite-raturquellen basiert, gibt ebenfalls keine Hinweise auf den Zug von Fledermäusen über die Nordsee (HUTTERER et al., 2005). Bisherige Erkenntnisse bestätigen lediglich, dass Fledermäu-se, insbesondere Langstrecken-ziehende Arten, über die Nordsee fliegen.

Dem Bericht des British Trust for Ornithology über Auswirkungen der Klimaveränderungen auf ziehenden Arten zufolge sind derzeit zwar Zugwege bzw. Zugmuster bei Fledermäusen noch weitgehend unbekannt. Aufgrund von bisherigen Erkenntnissen, u.a. zur Verbreitung und Habi-tatpräferenzen von Fledermäusen lassen sich jedoch einige Effekte des Klimawandels prognos-tizieren. So ist u.a. mit dem Verlust an Rastplätzen entlang der Zugrouten, der Dezimierung von Bruthabitaten und mit Veränderungen des Nahrungsangebots zu rechnen. Zeitversetztes Vor-kommen der Nahrung kann insbesondere Folgen für den Fortpflanzungserfolg der Fledermäuse haben. Zudem können hohe Bauwerke, Gebäude oder energieerzeugende Windräder durch Barriere-Wirkung und Kollisionen zur Gefährdung führen (AHLEN 2002, RICHARDSON, 2004).

2.10 Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt (oder kurz: Biodiversität) umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Le-bensgemeinschaften, die Vielfalt an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (Art. 2 Convention on Biological Diversity, 1992). Im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht die Ar-tenvielfalt. Die Artenvielfalt ist das Resultat einer seit über 3,5 Milliarden Jahren andauernden Evolution, einem dynamischen Prozess von Aussterbe- und Artentstehungsvorgängen. Von den etwa 1,7 Millionen Arten, die von der Wissenschaft bis heute beschrieben wurden, kommen etwa 250.000 im Meer vor, und obwohl es auf dem Land erheblich mehr Arten gibt als im Meer, so ist doch das Meer bezogen auf seine stammesgeschichtliche Biodiversität umfassender und phylogenetisch höher entwickelt als das Land. Von den bekannten 33 Tierstämmen finden wir 32 im Meer, davon sind sogar 15 ausschließlich marin (WESTERNHAGEN und DETHLEFSEN, 2003).

Die marine Diversität entzieht sich der direkten Beobachtung und ist deshalb schwer einzu-schätzen. Immer müssen für ihre Abschätzung Hilfsmittel wie Netze, Reusen, Greifer, Fallen oder optische Registrierungsverfahren eingesetzt werden. Der Einsatz derartiger Geräte kann aber immer nur einen Ausschnitt des tatsächlichen Artenspektrums liefern, und zwar genau denjenigen, der für das jeweilige Fanggerät spezifisch ist. Da die Nordsee als relativ flaches Randmeer leichter zugänglich ist als z. B. die Tiefsee, hat seit ca. 150 Jahren eine intensive Meeres- und Fischereiforschung stattgefunden, die zu einer Wissensvermehrung über ihre Tier- und Pflanzenwelt geführt hat. Hierdurch wird es möglich, auf Inventarlisten und Artenkataloge zurückzugreifen, um mögliche Veränderungen dokumentieren zu können (WESTERNHAGEN UND DETHLEFSEN, 2003). Nach Ergebnissen des Continuous Plankton Recorders (CPR) sind derzei-tig ca. 450 verschiedene Plankton-Taxa (Phyto- und Zooplankton) in der Nordsee identifiziert. Vom Makrozoobenthos sind insgesamt etwa 1.500 marine Arten bekannt. Davon werden im deutschen Nordseebereich schätzungsweise 800 gefunden (RACHOR et al., 1995). Nach YANG

86 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

(1982) setzt sich die Fischfauna der Nordsee aus 224 Fisch- und Neunaugenarten zusammen. Für die deutsche Nordsee werden 189 Arten (FRICKE et al., 1995) angegeben.

Hinsichtlich des derzeitigen Zustandes der biologischen Vielfalt in der Nordsee ist festzustellen, dass es zahllose Hinweise auf Veränderungen der Biodiversität und des Artengefüges in allen systematischen und trophischen Niveaus der Nordsee gibt. Die Veränderungen der biologi-schen Vielfalt gehen im Wesentlichen auf menschliche Aktivitäten, wie Fischerei und Meeres-verschmutzung, bzw. auf Klimaveränderungen zurück.

Rote Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten besitzen in diesem Zusammenhang eine wich-tige Kontroll- und Warnfunktion, da sie den Zustand der Bestände von Arten und Biotopen in einer Region aufzeigen. Anhand der Roten Listen ist festzustellen, dass 32,2% aller aktuell be-werteten Makrozoobenthosarten in der Nord- und Ostsee (RACHOR et al., 2013) und 27,1% der in der Nordsee etablierten Fische und Neunaugen (THIEL et al., 2013; FREYHOF, 2009) einer Rote-Liste-Kategorie zugeordnet werden. Die marinen Säuger bilden eine Artengruppe, in der aktuell alle Vertreter gefährdet sind, wobei der Große Tümmler sogar bereits aus dem Gebiet der deutschen Nordsee verschwunden ist (NORDHEIM et al., 2003).

2.11 Luft Vor allem durch den Schiffsbetrieb kommt es zum Ausstoß von Stickstoffoxiden, Schwefeldioxi-den, Kohlendioxid und Rußpartikeln. Diese können die Luftqualität negativ beeinflussen. Stick-stoffoxide gelten als die kritischsten Emissionsbestandteile. Ergebnisse des SeaKLIM-Projektes (Einfluss von Schiffsemissionen auf Atmosphäre und Klima) zeigen, dass Schiffsemissionen im Jahr 2000 rund 15% der globalen, anthropogen erzeugten Stickstoffoxide und ca. 8% der emit-tierten Schwefeldioxide ausmachten. Die von der Schifffahrt emittierten Stickstoffverbindungen können zu einem großen Teil als atmosphärische Deposition in das Meer eingetragen werden. Zusätzlich ist der Ausstoß an Schwermetallen nicht auszuschließen, für die aber keine genauen Angaben vorliegen.

Seit dem 1.Juli 2010 gelten für die Schifffahrt in der Nordsee als Emissionssondergebiet, sog. „Sulphur Emission Control Area“ (SECA), strengere Vorschriften. Schiffe dürfen dort gemäß Annex VI, Regel 14 MARPOL-Übereinkommen nur noch Schweröl mit einem maximalen Schwefelgehalt von 1,0% verwenden. Weltweit gilt derzeit noch ein Grenzwert von 3,5%. Laut Beschluss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in 2016 soll dieser Grenzwert ab 2020 auf 0,5% gesänkt werden (UBA, 2016).

2.12 Klima Die deutsche Nordsee liegt in der gemäßigten Klimazone. Ein wichtiger Einflussfaktor ist war-mes Atlantikwasser aus dem Nordatlantikstrom. Eine Vereisung kann im Küstenbereich vor-kommen, ist aber selten und tritt nur im Abstand von mehreren Jahren auf. Unter den Klimafor-schern besteht weitgehende Übereinstimmung darüber, dass das globale Klimasystem durch die zunehmende Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen merkbar beeinflusst wird und erste Anzeichen davon bereits spürbar sind.

Laut Berichten des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC, 2001; 2007) sind als großräumige Folgen der Klimaänderungen auf die Ozeane der Anstieg der Meeres-oberflächentemperatur und des durchschnittlichen globalen Meeresspiegels zu erwarten. Viele Ökosysteme des Meeres reagieren empfindlich auf Klimaveränderungen. Auch auf die Nordsee wird die Klimaerwärmung voraussichtlich erheblichen Einfluss haben, sowohl durch einen An-stieg des Meeresspiegels als auch Veränderungen des Ökosystems. So breiten sich in den letz-ten Jahren vermehrt Arten aus, die bisher nur weiter südlich zu finden waren, ebenso wie sich die Lebensgewohnheiten alteingesessener Arten teils erheblich ändern.

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 87

2.13 Landschaftsbild Das marine Landschaftsbild ist geprägt durch großflächige Freiraumstrukturen, die durch Offs-hore-Windkraftanlagen umsäumt sind. So befinden sich in der Deutschen Bucht einige Wind-kraftanlagen, die von der Küste aus gesehen, am Horizont sichtbar sein können. Zusätzliche Hochbauten sind Plattformen, die für die Rohstoffgewinnung notwendig sind bzw. um Mess-masten zu Forschungszwecken. Diese sind jedoch von Land aus wegen der großen Entfernun-gen nur sehr eingeschränkt sichtbar. In Zukunft wird sich das Landschaftsbild durch den Aus-bau der Offshore-Windenergie weiter verändern, auch durch die erforderliche Befeuerung kann es zu optischen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen.

Das Maß der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch vertikale Bauwerke ist stark ab-hängig von den jeweiligen Sichtverhältnissen. Der Raum, in dem ein Bauwerk in der Landschaft sichtbar wird, ist der visuelle Wirkraum. Er definiert sich durch die Sichtbeziehung zwischen Bauwerk und Umgebung, wobei die Intensität einer Wirkung mit zunehmender Entfernung ab-nimmt (Gassner et al., 2005). Da die Konverterplattformen und Offshore-Windparks in einer Entfernung von mind. 30 km zur Küstenlinie geplant sind, ist die Beeinträchtigung des Land-schaftsbildes, wie es von Land aus wahrgenommen wird, gering. Bei einer solchen Entfernung werden die Konverterplattformen und Windparks auch bei guten Sichtverhältnissen kaum wahr-nehmbar sein. Dies gilt auch hinsichtlich der nächtlichen Sicherheitsbefeuerung.

2.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) Hinweise auf mögliche Sachwerte oder kulturelles Erbe liegen insofern vor, als dass die räumli-che Lage einer Vielzahl von Wracks auf Grundlage der Auswertung vorhandener hydroakusti-scher Aufnahmen und der Wrackdatenbank des BSH bekannt und in den Seekarten des BSH verzeichnet ist. Zu Bodendenkmälern, wie Siedlungsresten, in der AWZ liegen keine weiterge-henden Informationen vor.

2.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit Insgesamt hat das Gebiet, für das der BFO-N Festlegungen trifft, eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Mensch. Der Meeresraum stellt im weiteren Sinne das Arbeitsumfeld für die auf den Schiffen beschäftigten Menschen dar. Genaue Zahlen der sich regelmäßig im Gebiet auf-haltenden Menschen liegen nicht vor. Die Bedeutung als Arbeitsumfeld kann als gering betrach-tet werden.

Eine direkte Nutzung für Erholung und Freizeit findet durch Sportboote und touristische Wasser-fahrzeuge nur vereinzelt statt. Da die AWZ der Nordsee insgesamt nur eine geringe Bedeutung für die aktive Erholungsnutzung sowie als Arbeitsumfeld hat, können die Vorbelastungen als gering bezeichnet werden. Eine besondere Bedeutung des Planungsgebietes für Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen kann nicht abgeleitet werden.

2.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die Komponenten des marinen Ökosystems, von Bakterien und Plankton bis hin zu marinen Säugetieren und Vögeln nehmen über komplexe Mechanismen Einfluss aufeinander. Die in Kapitel 2 einzeln beschriebenen biologischen Schutzgüter Plankton, Benthos, Fische, marine Säugetiere und Vögel sind innerhalb der marinen Nahrungsketten voneinander abhängig.

Das Phytoplankton dient den Organismen, die sich auf das Filtrieren des Wassers zur Nah-rungsaufnahme spezialisiert haben, als Nahrungsgrundlage. Zu den wichtigsten Primärkonsu-menten des Phytoplanktons zählen zooplanktische Organismen wie Ruderfußkrebse und Was-serflöhe. Das Zooplankton hat im marinen Ökosystem eine zentrale Rolle als Primärkonsument von Phytoplankton einerseits und als unterster Sekundärproduzent innerhalb der marinen Nah-rungsketten anderseits. Zooplankton dient den Sekundärkonsumenten der marinen Nahrungs-ketten, von karnivoren Zooplanktonarten, über Benthos, Fische bis hin zu marinen Säugetieren und Seevögeln, als Nahrung. Zu den obersten Komponenten der marinen Nahrungsketten ge-

88 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands

hören die so genannten Prädatoren. Zu den oberen Prädatoren innerhalb der marinen Nah-rungsketten zählen Wasser- und Seevögel und marine Säugetiere. In den Nahrungsketten sind Produzenten und Konsumenten voneinander abhängig und beeinflussen sich auf vielfältige Art und Weise gegenseitig.

Im Allgemeinen reguliert die Nahrungsverfügbarkeit das Wachstum und die Verbreitung der Arten. Eine Erschöpfung des Produzenten hat den Niedergang des Konsumenten zur Folge. Konsumenten steuern wiederum durch Wegfraß das Wachstum der Produzenten. Nahrungsli-mitierung wirkt auf die Individuenebene durch Beeinträchtigung der Kondition der einzelnen Individuen. Auf Populationsebene führt Nahrungslimitierung zu Veränderungen der Abundanz und Verbreitung von Arten. Ähnliche Auswirkungen hat auch die Nahrungskonkurrenz innerhalb einer Art oder zwischen verschiedenen Arten.

Die zeitlich angepasste Sukzession oder Abfolge des Wachstums zwischen den verschiedenen Komponenten der marinen Nahrungsketten ist von kritischer Bedeutung. So ist z. B. das Wachstum der Fischlarven von der verfügbaren Biomasse des Planktons direkt abhängig. Bei Seevögeln hängt der Bruterfolg ebenfalls direkt mit der Verfügbarkeit geeigneter Fische (Art, Länge, Biomasse, energetischer Wert) zusammen. Zeitlich oder räumlich versetztes Auftreten der Sukzession und Abundanz der Arten aus verschiedenen trophischen Ebenen führt zur Un-terbrechung der Nahrungsketten. Zeitlicher Versatz, der so genannte trophische „Mismatch“, bewirkt, dass insbesondere frühe Entwicklungsstadien von Organismen unterernährt werden oder sogar verhungern. Unterbrechungen der marinen Nahrungsketten können nicht nur auf Individuen- sondern auch auf Populationsebene wirken. Räuber-Beute-Verhältnisse bzw. tro-phische Beziehungen zwischen Größen- oder Altersgruppen einer Art oder zwischen Arten re-gulieren ebenfalls das Gleichgewicht des marinen Ökosystems. So wirkte sich z. B. der Rück-gang der Dorschbestände in der Ostsee positiv auf die Entwicklung der Sprottenbestände aus (ÖSTERBLOM et al., 2006).

Trophische Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen Plankton, Benthos, Fischen, Mee-ressäugern und Seevögeln werden über vielfältige Kontrollmechanismen gesteuert. Solche Me-chanismen wirken vom unteren Bereich der Nahrungsketten, beginnend mit Nährstoff-, Sauer-stoff- oder Lichtverfügbarkeit nach oben hin zu den oberen Prädatoren.

Ein solcher Steuerungsmechanismus von unten nach oben kann über die Steigerung oder die Verminderung der Primärproduktion wirken. Auch Wirkungen, die von den oberen Prädatoren nach unten, über so genannte „top-down“ Mechanismen ausgehen, können die Nahrungsver-fügbarkeit steuern.

Die Wechselwirkungen innerhalb der Komponenten der marinen Nahrungsketten werden durch abiotische und biotische Faktoren beeinflusst. So spielen z. B. dynamische hydrographische Strukturen, Frontenbildung, Wasserschichtung und Strömung eine entscheidende Rolle bei der Nahrungsverfügbarkeit (Steigerung der Primärproduktion) und Nutzung durch obere Prädato-ren. Außergewöhnliche Ereignisse, wie Stürme und Eiswinter, beeinflussen ebenfalls die trophi-schen Beziehungen innerhalb der marinen Nahrungsketten. Auch biotische Faktoren, wie toxi-sche Algenblüten, Parasitenbefall und Epidemien wirken auf die gesamte Nahrungskette.

Anthropogene Aktivitäten nehmen ebenfalls entscheidend Einfluss auf die Wechselwirkungen innerhalb der Komponenten des marinen Ökosystems. Der Mensch wirkt auf die marine Nah-rungskette sowohl direkt durch den Fang von Meerestieren als auch indirekt durch Aktivitäten, die auf Komponenten der Nahrungsketten Einfluss nehmen können.

Durch Überfischung von Fischbeständen werden z. B. obere Prädatoren, wie Seevögel und marine Säugetiere mit Nahrungslimitierung konfrontiert bzw. sind gezwungen, neue Nahrungs-ressourcen zu erschließen. Überfischung kann auch im unteren Bereich der Nahrungsketten Veränderungen bewirken. So kann es zur extremen Ausbreitung von Quallen kommen, wenn deren Fischprädatoren weggefischt sind. Zudem stellen Schifffahrt und Marikultur einen zusätz-lichen Faktor dar, der über die Einführung von nicht-einheimischen Arten zu positiven oder ne-gativen Veränderungen der marinen Nahrungsketten führen kann. Einleitungen von Nähr- und

Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands 89

Schadstoffen über Flüsse und die Atmosphäre nehmen ebenfalls Einfluss auf die Meeresorga-nismen und können zu Veränderungen der trophischen Verhältnisse führen.

Natürliche oder anthropogene Einwirkungen auf eine der Komponenten der marinen Nahrungs-ketten, z. B. das Artenspektrum oder die Biomasse des Planktons, können die gesamte Nah-rungskette beeinflussen und das Gleichgewicht des marinen Ökosystems verschieben und ggf. gefährden. Beispiele der sehr komplexen Wechselwirkungen und Kontrollmechanismen inner-halb der marinen Nahrungsketten wurden ausführlich in der Beschreibung der einzelnen Schutzgüter dargestellt.

Über die komplexen Wechselwirkungen der verschiedenen Komponenten untereinander erge-ben sich schließlich Veränderungen im gesamten marinen Ökosystem der Nordsee. Aus den bereits in Kapitel 2 schutzgutbezogen dargestellten Veränderungen lässt sich für das marine Ökosystem der Nordsee zusammenfassen:

• Seit Anfang der 80er Jahre gibt es langsame Veränderungen der belebten Meeresumwelt.

• Seit 1987/88 lassen sich sprunghafte Veränderungen der belebten Meeresumwelt beobach-ten.

Folgende Aspekte bzw. Veränderungen können auf die Wechselwirkungen zwischen den ver-schiedenen Komponenten der belebten Meeresumwelt Einfluss nehmen: Veränderung der Ar-tenzusammensetzung (Phyto- und Zooplankton, Benthos, Fische), Einführung und teilweise Etablierung nicht-einheimischer Arten (Phyto- und Zooplankton, Benthos, Fische), Veränderung der Abundanz- und Dominanzverhältnisse (Phyto- und Zooplankton), Veränderung der verfüg-baren Biomasse (Phytoplankton), Verlängerung der Wachstumsphase (Phytoplankton, Ruder-fußkrebse), Verzögerung der Wachstumsphase nach warmem Winter (Frühjahrsdiatomeenblü-te), Nahrungsorganismen der Fischlarven haben den Wachstumsbeginn vorverlegt (Ruderfuß-krebse), Rückgang von vielen gebietstypischen Arten (Plankton, Benthos, Fische), Rückgang der Nahrungsgrundlage für obere Prädatoren (Seevögel), Verlagerung von Beständen von süd-lichen in nördliche Breiten (Kabeljau), Verlagerung von Beständen von nördlichen in südliche Breiten (Schweinswale).

90 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans

3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans Für die Erfüllung der klimaschutz- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung spielt der Ausbau der Offshore-Windenergie eine tragende Rolle. Zum Stand Mai 2017 sind in der AWZ der Nordsee 31 Offshore-Windparks (davon fünf im Bau und 16 in Probebetrieb) mit insgesamt 1.797 Anlagen genehmigt, zusätzliche 4 Offshore-Windparks sind beantragt. Als erster Offsho-re-Windpark ging im Jahr 2010 das Offshore-Testfeld „alpha ventus“ mit 12 Windenergieanla-gen in Probe-Betrieb. Aktuell befinden sich 16 Windparks mit 958 WEA im Probebetrieb und 5 Windparks mit 275 WEA im Bau.

Nach § 17d Abs. 1 Satz 1 EnWG hat der zuständige ÜNB die Netzanbindung von Offshore-Windparks sicherzustellen bzw. nach den Vorgaben des durch die BNetzA bestätigten O-NEP bzw. ab dem 1. Januar 2019 entsprechend den Vorgaben des Netzentwicklungsplans und des Flächenentwicklungsplans gemäß § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes zu errichten und zu betreiben. Mit § 17a EnWG erhält das BSH die Aufgabe, unter den dort genannten Vorausset-zungen einen Bundesfachplan Offshore für die AWZ aufzustellen und fortzuschreiben. Aufgabe des Plans ist es daher, die notwendigen Trassen und Standorte für die gesamte benötigte Net-zinfrastruktur in der AWZ der Ostsee bis zur Grenze der 12-sm-Zone räumlich festzulegen.

Um die in den Offshore-Windparks in der AWz der Nordsee erzeugten Strommengen in das landseitige Höchstspannungsnetz einspeisen zu können, ist die Verlegung von stromabführen-den Seekabelsystemen bis zu den Netzverknüpfungspunkten an Land zwingend erforderlich. Die Notwendigkeit zum Netzanschluss der Offshore-Windparks bestünde auch bei Nichtdurch-führung des Plans. Das bedeutet, diese Nutzungen würden auch bei Nichtdurchführung des Plans entsprechend der geltenden Rechtsgrundlagen ausgeübt werden.

Der zum Netzanschluss der Offshore-Windparks in der Nordsee verpflichtete ÜNB verfolgt auf-grund der erforderlichen Trassenlängen von regelmäßig mehr als 100 km für den Bereich der AWZ ein Anbindungskonzept auf Basis der Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ). Beim Einsatz der HGÜ erfolgt die Anbindung von Offshore-Windparks aufgrund der relativ ho-hen Systemleistung als Sammelanbindung, bei der mit einem HGÜ-Netzanbindungssystem, bestehend aus einer Konverterplattform und einem Gleichstrom-Seekabelsystem, mehrere Offshore-Windparks angeschlossen werden können. Hierdurch wird gegenüber einer Anbin-dung mittels Drehstromtechnologie eine deutlich geringere Anzahl von Kabelsystemen benötigt und somit der für die Kabelsysteme benötigte Raum reduziert. Wie bereits dargelegt, werden diese Flächen für Seekabelsysteme und Konverterplattformen unabhängig von der Durchfüh-rung des BFO-N in der AWZ in Anspruch genommen. Die Umweltauswirkungen der Festlegun-gen des BFO-N gehen daher nicht über die Auswirkungen der Nullvariante (Nichtdurchführung des Plans) hinaus, sondern können durch den BFO-N vielmehr reduziert werden.

Ziel des BFO-N ist es, die Netztopologie, insbesondere im Hinblick auf die Netzanbindung der Offshore-Windparks in der AWZ, räumlich koordiniert im Sinne einer vorausschauenden und aufeinander abgestimmten Gesamtplanung festzulegen. Bei Nichtdurchführung des BFO-N bliebe es bei dem früher praktizierten System der vorhabenspezifischen Einzelanbindung, d. h. Planung und Realisierung der Netzanschlüsse würden ohne systematische Einbeziehung des Gesamtraums erfolgen. Durch die Regelung von Planungsgrundsätzen und standardisierten Technikvorgaben im BFO-N können der erforderliche Flächenbedarf minimiert und die potenzi-ellen Umweltauswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Da der Plan zahlreiche Festle-gungen trifft, die sich auf eine möglichst verträgliche Ausgestaltung der Nutzungen beziehen, wäre bei Nichtumsetzung des BFO-N der Schutz der einzelnen Schutzgüter vermutlich schwie-riger zu gewährleisten als bei Durchführung des Plans.

Die im Plan vorgesehene zeitliche Staffelung des Netzanschlusses der einzelnen Cluster hat das Potenzial, insbesondere Störungen von geschützten Arten zu minimieren. Bei Nichtdurch-führung des Plans wären die Flächeninanspruchnahme und die damit einhergehende Belastung der Meeresumwelt vermutlich größer. Die unzureichende räumliche Koordinierung bei Nicht-durchführung des Plans könnte beispielsweise zu deutlich mehr Kabelkreuzungen mit entspre-

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 91

chenden Auswirkungen – verursacht durch erforderlich werdende Kreuzungsbauwerke – auf die betroffenen Schutzgüter führen.

Die Anzahl der dadurch zusätzlich entstehenden Kreuzungen und der damit verbundene zu-sätzliche Flächenbedarf lassen sich zwar nicht konkret quantifizieren, allerdings wird bei den im BFO-N getroffenen Festlegungen, insbesondere der Trassenführung und der Grenzkorridore, deutlich, dass aufgrund des bisherigen durch Einzelanbindungen geprägten Systems die Pla-nungen des ÜNB bereits so weit fortgeschritten sind, dass aufgrund bestehender Zwangspunk-te eine Gesamtkoordination nicht mehr vollständig erfolgen kann. Unter Berücksichtigung dieser Zwangspunkte konnte eine erhebliche Anzahl an Kreuzungen in diesem Planungsstadium nicht mehr vermieden werden. Für zukünftige Vorhaben ist es das Ziel, diese zu koordinieren und entsprechend den Planungsgrundsätzen vorausschauend zu planen (vgl. im Einzelnen unter Kap. 5, 6, 7 und 8 BFO-N).

3.1 Boden Das Schutzgut Boden würde sowohl bei Durchführung als auch bei Nichtdurchführung des Plans durch verschiedene Nutzungen, wie z. B. Rohstoffgewinnung oder Fischerei in Teilen stark beansprucht werden. Die anthropogenen Faktoren wirken auf den Meeresboden ein durch Abtrag, Durchmischung, Aufwirbelung, Materialsortierung, Verdrängung und Verdichtung. Auf diese Weise werden die natürliche Sedimentdynamik (Sedimentation/ Erosion) und der Stoff-austausch zwischen Sediment und Bodenwasser beeinflusst. Die Klimaerwärmung führt eben-falls zu Veränderungen der hydrographischen Verhältnisse. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Plans.

Auswirkungen auf den Boden können während der Bauphase der Konverterplattformen und Seekabelsysteme aus der direkten Störung der oberflächennahen Sedimente, der Resuspensi-on von Sediment, Schadstoffeinträgen und Sedimentumlagerungen folgen. Durch das Einbrin-gen der Gründungselemente der Konverterplattformen wird der Meeresboden eng begrenzt versiegelt. Bei den Seekabelsystemen kann es betriebsbedingt zu Energieverlusten in Form von Wärmeabgabe an das umgebende Sediment kommen. Potenzielle Auswirkungen der ge-planten Konverterplattformen und Seekabelsysteme auf das Schutzgut Boden sind lokal eng begrenzt und ergeben sich unabhängig von der Durchführung des Plans.

Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung und ggf. einer größeren Anzahl an Kabelsystemen oder längeren Seekabelsystemen zu rechnen. Dies könnte zu einer höheren Flächeninanspruchnahme und damit zu einer Verstärkung der möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden gegenüber der Durchführung des BFO-N führen. Bei Nichtdurchführung des Plans wäre darüber hinaus mit einer erhöhten Anzahl von Kabelkreuzungen mit in Betrieb befindlichen Seekabeln zu rechnen. Dadurch würde eine ver-mehrte Einbringung von Steinschüttungen auch in Gebieten mit überwiegend homogenem san-digen Meeresboden notwendig werden. Im Falle der Kreuzung stillgelegter Telekommunikati-onskabel werden diese üblicherweise geschnitten, so dass die geschnittenen Kabelenden mit Betongewichten gegen Aufschwimmen gesichert werden müssen. Dies hätte eine zusätzliche Flächenversiegelung und Einbringung von künstlichem Hartsubstrat zur Folge.

3.2 Wasser Das Schutzgut Wasser wäre sowohl bei der Durchführung als auch bei der Nichtdurchführung des Plans durch verschiedene Nutzungen, wie z. B. Rohstoffgewinnung oder Schifffahrt in Tei-len betroffen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich die durch den Klimawandel bereits eingesetzte Erwärmung des Wassers auch in Zukunft fortsetzen wird. Insgesamt ist diese Ent-wicklung jedoch unabhängig von der Durchführung des Plans.

Auswirkungen auf den Wasserkörper können sich während der Bauphase der Konverterplatt-formen und Seekabelsysteme durch die Resuspension von Sediment, Schadstoffeinträge und die Bildung von Trübungsfahnen ergeben. Betriebsbedingt ist eine Erhöhung der Trübung im Zuge der Kolkbildung um die Fundamente nicht auszuschließen. Potenzielle Auswirkungen der

92 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans

geplanten Konverterplattformen und Seekabelsysteme auf das Schutzgut Wasser sind lokal eng begrenzt und ergeben sich unabhängig von der Durchführung des Plans.

Durch stoffliche Emissionen ist nach derzeitigem Stand nicht von erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser auszugehen. Grundsätzlich gilt, dass stoffliche Emissionen in den Was-serkörper weitestgehend zu vermeiden sind. Im konkreten Zulassungsverfahren hat daher eine umfassende Betrachtung u.a. der stofflichen Emissionen zu erfolgen. In einer Emissionsstudie sind alle relevanten Emissionspfade umfassend darzustellen und technische Alternativen, ein-schließlich Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu prüfen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Einzelzulassungsverfahrens einzureichenden umweltfachlichen Unterlagen sind die Ergebnisse der Emissionsstudie umfassend im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf mögliche betroffene Schutzgüter zu bewerten.

Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung und ggf. einer größeren Anzahl oder längeren Seekabeln zu rechnen. Dies könnte zu einer höheren Flächeninanspruchnahme durch die Seekabelsysteme und damit zu einer Verstärkung der möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser gegenüber der Planumsetzung führen.

3.3 Plankton Das Schutzgut Phyto- und Zooplankton wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Fischerei und Schifffahrt, in Teilen betroffen. Zudem machen sich Auswirkungen der Klimaveränderungen auf Phyto- und Zooplankton inzwi-schen eindeutig bemerkbar (BEAUGRAND et al., 2003; WILTSHIRE und MANLY, 2004). Phyto- und Zooplanktonarten werden künftig zunehmend durch mögliche Auswirkungen der Klimaverände-rungen, insbesondere durch Temperatur-, Salinitäts- und Strömungsänderungen betroffen sein. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Durchführung des Plans.

Aus den im BFO-N vorgesehenen Nutzungen resultieren keine erheblichen Auswirkungen auf das Plankton, so dass sich das Plankton bei Nichtdurchführung des Plans genauso entwickeln wird wie bei der Durchführung des Plans. Beim Bau von Konverterplattformen und der Verle-gung von Seekabelsystemen kann es durch die Entstehung von Sedimenttrübungsfahnen zu kleinräumigen und kurzfristigen Auswirkungen auf das Phyto- und Zooplankton kommen. Auf-grund der hohen Dynamik der hydrographischen Bedingungen in der AWZ können jedoch er-hebliche Auswirkungen durch Konverterplattformen und Seekabelsysteme auf das Phyto- und Zooplankton mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen werden. Auch im Normalbetrieb sind Auswirkungen auf das Plankton mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen.

3.4 Biotoptypen Das Schutzgut Biotoptypen wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkun-gen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Rohstoffgewinnung und Fischerei, in Teilen betroffen. Bei Nichtdurchführung des BFO-N wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung der Seekabelsysteme zu rechnen. Infolge der Nichtdurchführung des Plans könnte es zu einer ver-gleichsweise höheren Flächeninanspruchnahme und damit einer Verstärkung möglicher Aus-wirkungen auf geschützte Biotoptypen gegenüber der Durchführung des Plans kommen. Mögli-che Auswirkungen auf Biotoptypen resultieren aus der Einbringung der Fundamente der Kon-verterplattformen und der Verlegung der Kabelsysteme. Während der Bauphase könnte es durch die direkte Störung der oberflächennahen Sedimente, durch Schadstoffeinträge, die Re-suspension von Sediment, die Bildung von Trübungsfahnen und die Erhöhung der Sedimentati-on zu Auswirkungen auf empfindliche Biotopstrukturen kommen. Zum besonderen Schutz von in § 30 BNatSchG genannten Biotopstrukturen und FFH-Lebensraumtypen formuliert der BFO-N entsprechende Planungsgrundsätze (u. a. Planungsgrundsätze 5.2.2.6 und 5.3.2.8 BFO-N).

Durch das mit den Plattformfundamenten eingebrachte künstliche Hartsubstrat ergeben sich lokal Änderungen des Habitats, die zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung der Benthoslebensgemeinschaften führen können. Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 93

erhöhten Anzahl von Kabelkreuzungen bzw. Kreuzungsbauwerken zu rechnen, die ebenfalls das Einbringen von Hartsubstrat erfordern würden. Da die Festlegungen des BFO-N durch die Reduzierung von Kabeltrassen und Minimierung von Kreuzungsbauwerken auf eine möglichst geringe Inanspruchnahme des Meeresbodens und eine besondere Berücksichtigung geschütz-ter Biotope abzielen, wäre bei Nichtumsetzung des Planes der Schutz mariner Biotoptypen vo-raussichtlich schwieriger zu gewährleisten als bei Umsetzung des Plans.

3.5 Benthos Das Schutzgut Benthos wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Rohstoffgewinnung und Fischerei, in Teilen betroffen. Dar-über hinaus ist damit zu rechnen, dass sich die durch den Klimawandel bereits eingesetzte Er-wärmung des Wassers auch in Zukunft weiter fortsetzen wird. Dieses hat auch Auswirkungen auf das Benthos. So kann es zur Ansiedlung neuer Arten bzw. zu einer Verschiebung des Ar-tenspektrums insgesamt kommen. Diese Entwicklung ist jedoch unabhängig von der Nicht-durchführung bzw. Durchführung des Plans.

Bei Nichtdurchführung des BFO-N wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung der Seekabelsysteme zu rechnen. Infolge der Nichtdurchführung des Plans könnte es zu einer ver-gleichsweise höheren Flächeninanspruchnahme und damit einer Verstärkung möglicher Aus-wirkungen auf das Benthos gegenüber der Durchführung des BFO-N kommen. Mögliche Aus-wirkungen auf das Benthos resultieren aus der Einbringung der Fundamente der Konverterplatt-formen und der Verlegung der Kabelsysteme. Während der Bauphase könnte es durch die di-rekte Störung der oberflächennahen Sedimente, durch Schadstoffeinträge, die Resuspension von Sediment, die Bildung von Trübungsfahnen und die Erhöhung der Sedimentation zu Aus-wirkungen auf Benthoslebensgemeinschaften kommen.

Im Umkreis der Plattformfundamente können sich in der Betriebsphase durch das eingebrachte künstliche Hartsubstrat Änderungen in der vorhandenen Artenzusammensetzung ergeben. Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer erhöhten Anzahl von Kabelkreuzungen bzw. Kreu-zungsbauwerken zu rechnen, die ebenfalls das Einbringen von Hartsubstrat erfordern würden. Auch hier würden sich kleinräumig die Habitatstrukturen ändern, was wiederum zu einer Ver-schiebung bzw. Veränderung des Artenspektrums des Benthos führen könnte.

Da die Festlegungen des BFO-N durch die Reduzierung von Kabeltrassen und die Minimierung von Kreuzungsbauwerken auf eine möglichst geringe Inanspruchnahme des Meeresbodens abzielen, wäre bei Nichtumsetzung des Planes der Schutz des Benthos voraussichtlich schwie-riger zu gewährleisten als bei Durchführung des Plans.

3.6 Fische Das Schutzgut Fische wäre sowohl bei Durchführung als auch bei Nichtdurchführung des Plans insbesondere durch die Auswirkungen der Fischerei betroffen. Darüber hinaus ist unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Plans damit zu rechnen, dass sich die durch den Klimawandel bereits eingesetzte Erwärmung des Wassers auch in Zukunft weiter fortsetzen wird. Dieses hat auch Auswirkungen auf das Schutzgut Fische. So kann es zur Einwanderung neuer und zur Verdrängung einheimischer Fischarten kommen.

Während der Bauphase der geplanten Konverterplattformen und der Seekabelverlegung auf den geplanten Trassen kann es durch die Erhöhung der Sedimentation sowie Bildung von Trü-bungsfahnen zu Beeinträchtigungen der Fischfauna kommen. Ferner kann es in der Bauphase zur vorübergehenden Vergrämung von Fischen durch Lärm und Vibrationen kommen. Weitere Auswirkungen auf die Fischfauna können von den zusätzlich eingebrachten Hartsubstraten in-folge einer möglichen Veränderung des Benthos ausgehen.

Bei Nichtdurchführung des Planes wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung der Seekabelsysteme zu rechnen. Dieses könnte zu einer vergleichsweise höheren Flächeninan-spruchnahme und damit zu einer Verstärkung der potenziellen Effekte auf die Fischfauna ge-

94 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans

genüber einer durch den BFO-N koordinierten Verlegung führen. Daher wäre bei Nichtumset-zung des Plans der Schutz der Fischfauna vermutlich schwieriger zu gewährleisten als bei Durchführung des Plans.

3.7 Marine Säuger Das Schutzgut marine Säugetiere wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Aus-wirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Schifffahrt und Fischerei, in Teilen weiterhin be-troffen.

Marine Säugetiere, insbesondere die schallsensitiven Schweinswale, könnten bei der Installati-on von gerammten Plattformfundamenten durch rammbedingten Schall beeinträchtigt werden. Aufgrund der Entfernungen der Offshore-Windparks in der AWZ der Nordsee ist die Transfor-mation und Umwandlung des erzeugten Stroms Dreh- in Gleichstrom auf einer Plattform erfor-derlich. Daher werden Konverterplattformen unabhängig von der Durchführung des BFO-N ge-baut. Eine schallarme Variante zu den gerammten Fundamenten stellen Schwerkraftgründun-gen dar. Der Plan enthält eine ganze Reihe von Planungsgrundsätzen, die sich auf eine mög-lichst verträgliche Ausgestaltung der Nutzungen beziehen, insbesondere einen Grundsatz zur Schallminderung sowie den Ausschluss von Konverterplattformen in Natura2000-Gebieten. Durch diese Grundsätze werden negative Auswirkungen auf marine Säuger vermindert.

Insgesamt werden die Auswirkungen der Planfestlegungen auf marine Säuger jedoch mit den Effekten der Nullvariante vergleichbar sein, da im konkreten Einzelzulassungsverfahren grund-sätzlich projekt- und standortspezifische Schallminderungsmaßnahmen angeordnet werden, und das unabhängig von der Durchführung des Plans. Die im BFO-N festgelegte standardisierte Technikvorgabe, nach der die Konverterplattformen grundsätzlich auf 900 Megawatt (entspricht derzeitigem Stand der Technik) auszulegen sind, reduziert jedenfalls die Anzahl der Konverter-standorte auf ein Minimum. So ist bei Nichtdurchführung des Plans und einer entsprechenden unkoordinierten Vorgehensweise davon auszugehen, dass ggf. mehr als die derzeit geplanten 35 Konverterplattformen gebaut würden. Und die vorgesehene zeitliche Staffelung des Netzan-schlusses der einzelnen Cluster hat das Potenzial, Störungen von marinen Säugern zu minimie-ren.

Die Auswirkungen von Klimaveränderungen auf marine Säugetiere sind komplex und kaum zu prognostizieren. Alle Arten werden indirekt durch mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Nahrungsorganismen, die Fische, betroffen sein. Auch die bereits angesprochene mögliche Verlagerung der Schweinswalbestände könnte mit Klimaveränderungen zusammenhängen. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Durchführung des Plans.

3.8 Rast- und Zugvögel Die Schutzgüter Rast- und Zugvögel wären auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Schifffahrt und Fischerei, in Teilen wie dar-gestellt betroffen. Die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die betroffenen Arten sind komplex und kaum zu prognostizieren. Alle Arten werden indirekt durch mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Nahrungsorganismen, insbesondere die Fische, betroffen sein. Ins-gesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Plans.

Bei Nichtdurchführung des BFO-N käme es vor allem zu einer erhöhten Flächeninanspruch-nahme des Meeresbodens durch unkoordinierte Einzelanbindungen von Offshore-Windparks und würde keine zusätzliche oder geänderte Beeinträchtigung der Avifauna darstellen. Das durch Bau/Kabelverlegung und Wartung bedingte erhöhte Schiffsaufkommen würde darüber hinaus das Maß des bei Durchführung des BFO-N auftretenen Schiffsverkehrs nicht überschrei-ten. Zusätzliche bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Avifauna sind nicht zu erwar-ten. Insofern werden sich Auswirkungen auf das Schutzgut Rast- und Zugvögel bei Nichtdurch-führung des Plans voraussichtlich in gleicher Weise entwickeln wie bei der Durchführung des Plans.

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 95

3.9 Fledermäuse und Fledermauszug Zugbewegungen von Fledermäusen über die Nordsee sind bis heute wenig dokumentiert und weitgehend unerforscht. Es fehlen konkrete Informationen über ziehende Arten, Zugkorridore, Zughöhen und Zugkonzentrationen. Bisherige Erkenntnisse bestätigen lediglich, dass Fleder-mäuse, insbesondere langstreckenziehende Arten, über die Nordsee fliegen.

Gefährdungen von einzelnen Individuen durch Kollisionen mit den Konverterplattformen lassen sich nicht ausschließen. Da es sich bei den Konverterplattformen um Einzelbauwerke handelt, die im unmittelbaren Wirkbereich von Offshore-Windparks liegen, ist eine erhebliche Beein-trächtigung des Fledermauszugs durch die gegenwärtig 35 festgelegten Konverterplattformen nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen. Unabhängig davon wird sich das Schutzgut Fledermäuse bei Nichtdurchführung des Plans voraussichtlich in gleicher Weise entwickeln wie im Falle der Plandurchführung. Es ist zudem davon auszugehen, dass etwaige negative Aus-wirkungen auf Fledermäuse durch dieselben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ver-mieden werden können, die zum Schutz des Vogelzuges eingesetzt werden.

Die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf Fledermausarten sind ebenfalls komplex und kaum zu prognostizieren. Alle Arten werden indirekt durch mögliche Auswirkungen des Klima-wandels auf ihre Nahrungsorganismen, in diesem Fall Insekten, betroffen sein.

3.10 Biologische Vielfalt Auch in den Ozeanen ist mit großräumigen Folgen von Klimaveränderungen zu rechnen. Da viele Ökosysteme des Meeres empfindlich auf Klimaveränderungen reagieren, hat dies Auswir-kungen auf die biologische Vielfalt. Es kann zu einer Verschiebung im Artenspektrum kommen. Denkbar wäre beispielsweise eine starke Beeinflussung der Populationsdichte und -dynamik von Fischen, welche wiederum bedeutende Folgen für die Nahrungsketten hätte. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Durchführung des Plans.

Temporäre oder permanente akustische und visuelle Belastungen können zu Beeinträchtigun-gen einzelner Fisch-, Vogel- und Meeressäugerarten führen. Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind derzeit jedoch nicht vorstellbar, da ein Verlust von Arten nicht zu erwarten ist. Aus-wirkungen durch Trübungsfahnen, Sedimentation sowie die Sedimenterwärmung oder Magnet-felder auf die biologische Vielfalt sind ebenfalls unwahrscheinlich, da es sich hierbei in der Re-gel um lokale Beeinträchtigungen handelt. Es ist zudem zu erwarten, dass die in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auch die möglichen negativen Effekte auf die biologische Vielfalt vermindern.

Durch den Ausschluss der Errichtung von Konverterplattformen in Natura2000-Gebieten wird der potenzielle Einfluss auf die biologische Vielfalt weiter reduziert. Lokale Auswirkungen auf die Vielfalt an Lebensräumen und die Artenvielfalt sind grundsätzlich nicht auszuschließen, z. T. durch die Einbringung von Hartsubstrat sogar zu erwarten. Insgesamt werden sich die ansie-delnden Benthosarten und die dadurch eventuell angelockten Fischarten jedoch aus dem nähe-ren Umfeld rekrutieren, so dass letztlich keine großräumigen Änderungen der biologischen Viel-falt innerhalb des Untersuchungsraums zu erwarten sind.

Da die Festlegungen des BFO-N durch die Reduzierung von Kabeltrassen und die Minimierung von Kreuzungsbauwerken auf eine möglichst geringe Inanspruchnahme des Meeresbodens abzielen und zudem eine Reihe von Grundsätzen der möglichst umweltverträglichen Ausgestal-tung der Festlegungen dienen, können die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt gegenüber der Nullvariante voraussichtlich reduziert werden.

3.11 Luft Mit zunehmender Nutzungsintensität nimmt auch der Schiffsverkehr in der Nordsee zu, was zu einer negativen Beeinflussung der Luftqualität führen kann. Diese Entwicklung ist jedoch wei-testgehend unabhängig von der Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Plans. Durch den

96 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans

Bau und Betrieb der Konverterplattformen und die Verlegung von Seekabelsystemen im Rah-men der Durchführung des BFO-N ergeben sich keine messbaren Auswirkungen auf die Luft-qualität. Daher entwickelt sich das Schutzgut Luft bei Durchführung des Plans in gleicher Weise wie bei Nichtdurchführung des Plans.

3.12 Klima Laut Berichten des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC, 2001; 2007) sind als großräumige Folgen der Klimaänderungen auf die Ozeane der Anstieg der Meeres-oberflächentemperatur und des durchschnittlichen globalen Meeresspiegels zu erwarten. Viele Ökosysteme des Meeres reagieren empfindlich auf Klimaveränderungen. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Plans.

Negative Auswirkungen auf das Klima durch Konverterplattformen werden nicht erwartet, da weder im Bau noch im Betrieb messbare klimarelevante Emissionen auftreten. Vielmehr wird durch den koordinierten Ausbau der Netzinfrastruktur im Offshore-Bereich eine höhere Pla-nungssicherheit für den Ausbau der Offshore-Windenergie geschaffen. Durch die mit dem Aus-bau der Offshore-Windenergie verbundenen CO2-Einsparungen ist langfristig mit positiven Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Dadurch kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.

3.13 Landschaftsbild Durch die Realisierung von Offshore-Windparks werden Auswirkungen auf das Landschaftsbild eintreten, da es durch die Errichtung vertikaler Strukturen verändert wird. Die Anlagen müssen zudem nachts oder bei schlechter Sicht aus Sicherheitsgründen befeuert werden. Auch dadurch kann es zu optischen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen.

Die Errichtung von Konverterplattformen kann ebenfalls zu visuellen Veränderungen des Land-schaftsbildes führen. Das Maß der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Offshore-Anlagen ist stark abhängig von den jeweiligen Sichtverhältnissen, aber auch von subjektiven Empfindungen sowie der grundsätzlichen Einstellung des Betrachters zur Offshore-Windenergie. Die für das gewohnte Landschaftsbild an der Küste untypischen vertikalen Struk-turen können teilweise als störend, teils aber auch als technisch interessant empfunden wer-den. In jedem Fall bewirken sie eine Veränderung des Landschaftsbildes. Hierdurch wird der Charakter des Gebietes grundlegend modifiziert.

Aufgrund der beträchtlichen Entfernung der geplanten Plattformen zur Küste von mehr als 30 km werden die Anlagen von Land aus nur sehr eingeschränkt wahrnehmbar sein und dies auch nur bei guten Sichtverhältnissen. Dies gilt auch hinsichtlich der nächtlichen Sicherheitsbe-feuerung. Insofern können erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, wie es von Land aus wahrgenommen wird, ausgeschlossen werden. Zur Minimierung der Sichtbarkeit trägt ebenfalls bei, dass im Rahmen der Zulassung von Einzelprojekten standardmäßig ein blend-freier und reflexionsarmer Anstrich zur Auflage gemacht wird.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Konverterplattformen immer in räumlicher Nähe bzw. im räumlichen Verbund mit den Offshore-Windparks geplant sind, so dass die Veränderung des Landschaftsbildes durch Einzelbauwerke in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Offshore-Windparks lediglich geringfügig erhöht wird. Daürber hinaus trägt die Ausschlusswirkung in den Natura2000-Gebieten (ca. 27% der Fläche der deutschen AWZ der Nordsee) dazu bei, dass weite Teile der AWZ freigehalten werden.

Im Ergebnis ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten Konverterplatt-formen, insbesondere unter Einbeziehung der umliegenden Offshore-Windparks, als gering einzustufen. Die Entwicklung des Landschaftsbildes bei Nichtdurchführung des BFO-N wird sich voraussichtlich nicht erheblich von der Entwicklung bei Durchführung des BFO-N unterschei-den. Für die Seekabelsysteme sind aufgrund der Verlegung als Unterwasserkabel negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild auszuschließen.

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 97

3.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) Hinweise auf mögliche Sachwerte oder kulturelles Erbe liegen insofern vor, als dass die räumli-che Lage einer Vielzahl von Wracks bekannt und in den Seekarten des BSH verzeichnet ist. Aufgrund der vorliegenden hydroakustischen Untersuchungen sowie nach Auswertung der Un-terwasserhindernis-Datenbank liegen keine Erkenntnisse über Sachwerte oder kulturelles Erbe im Bereich der geplanten Konverterstandorte vor. Entlang der geplanten Seekabeltrassen lie-gen im Bereich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten einzelne Unterwasserhindernisse vor. Diese sind im konkreten Zulassungsverfahren mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen.

Sollten in Zulassungsverfahren für die Errichtung von Konverterplattformen und die Verlegung von Seekabeln bei der vorgeschriebenen Baugrunderkundung kulturell bedeutsame Funde oder Sachwerte festgestellt werden, so sind geeignete Maßnahmen zu deren Erhaltung zu ergreifen. Um sicher zu stellen, dass keine Beeinträchtigung dieses Schutzgutes eintreten kann, wird im BFO-N eine entsprechende textliche Festlegung getroffen. Unter dieser Voraussetzung sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut „Sachwerte, kulturelles Erbe“ infolge der Durchführung des BFO-N zu erwarten.

3.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit Insgesamt hat das Gebiet, für das der BFO-N Festlegungen trifft, eine geringe Bedeutung für Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen. Der Mensch ist durch die Festlegungen des Plans nicht direkt betroffen, sondern allenfalls indirekt durch seine Wahrnehmung des Schutz-gutes Landschaftsbild (vgl. Kap. 3.13) und mögliche Einflüsse auf die Erholungsfunktion der Landschaft für Wassersportler und Touristen. Aufgrund der beträchtlichen Distanz zur Küste von mehr als 30 km sind diese Effekte als unerheblich einzuschätzen. Diese Effekte gehen nicht über die Auswirkungen der Nullvariante hinaus.

3.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Bezüglich der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern bei Nichtdurchführung des Plans wird auf die Ausführungen in Kapitel 2.16 verwiesen.

98 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Die Prüfung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des BFO-N umfasst sekundäre, kumulative, synergetische, kurz-, mittel- und langfristige, ständige und vorübergehende, positive und negative Auswirkungen. Unter sekundären oder indirekten Auswirkungen sind solche zu verstehen, die nicht unmittelbar und somit möglicherweise erst nach einiger Zeit und/oder an anderen Orten wirksam werden. Gelegentlich wird auch von Fol-gewirkungen oder Wechselwirkungen gesprochen (vgl. Kap. 4.3). Kumulative Auswirkungen entstehen aus dem Zusammenwirken verschiedener unabhängiger Einzeleffekte, die sich ent-weder durch ihre Zusammenwirkung addieren (Kumulativeffekte) oder sich gegenseitig verstär-ken und damit mehr als die Summe ihrer einzelnen Wirkung erzeugen (synergetische Effekte) (WOLFGANG/APPOLD, 2007; SCHOMERUS et al., 2006, S. 416). Kumulative wie synergetische Auswirkungen können sowohl durch zeitliches als auch durch räumliches Zusammentreffen von Auswirkungen hervorgerufen werden (vgl. Kap. 4.4). Auswirkungen der Bauphase sind über-wiegend kurzfristiger und vorübergehender Natur, während anlage- und betriebsbedingte Aus-wirkungen häufig dauerhaft auftreten können.

Bevor die möglichen Auswirkungen der Planumsetzung schutzgutbezogen beschrieben und bewertet werden, scheint es geboten, den der Bewertung zugrunde gelegten Begriff der Erheb-lichkeit kurz zu erläutern. Eine einheitliche Definition des Begriffs „Erheblichkeit“ existiert nicht, da es sich um eine „im Einzelfall individuell festgestellte Erheblichkeit“ handelt, die nicht unab-hängig von den „spezifischen Charakteristika von Plänen oder Programmen betrachtet werden kann“ (SOMMER, 2005, 25f.). Im Allgemeinen können unter erheblichen Auswirkungen solche Effekte verstanden werden, die im betrachteten Zusammenhang schwerwiegend und maßgeb-lich sind. Nach den Kriterien der SUP-Richtlinie bestimmt sich die Erheblichkeit durch

• „die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Unumkehrbarkeit der Auswirkungen;

• den kumulativen Charakter der Auswirkungen;

• den grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen;

• die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt (z. B. bei Unfällen);

• den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen;

• die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets aufgrund seiner besonderen natürlichen Merkmale oder kulturellen Erbes, der Überschreitung der Umwelt-qualitätsnormen oder der Grenzwerte sowie einer intensiven Bodennutzung;

• die Auswirkungen auf Gebiete oder Landschaften, deren Status als national, gemeinschaft-lich oder international geschützt anerkannt ist“ (Anhang II SUP-Richtlinie).

Die strategische Umweltprüfung des BFO-N untersucht in Abgrenzung zu einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung auf der nachgelagerten, konkreten Vorhabensebene die voraussichtlichen er-heblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt auf einer deutlich abstrakteren Ebene. Dem Zuschnitt der Planung entsprechend werden übergreifende Umweltauswirkungen geprüft und die Detailprüfung kleinräumiger Umweltauswirkungen der späteren, konkreteren Zulassungsstu-fe überlassen. So werden im Rahmen der SUP die geplanten Konverterplattformen und Seeka-beltrassen als „Gesamtsystem“ untersucht und ihre Auswirkungen auf den gesamten Untersu-chungsraum bezogen. Auf dieser übergeordneten Ebene werden unter Berücksichtigung der in der SUP-Richtlinie genannten Kriterien die Umweltwirkungen bezogen auf den Gesamtraum auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen als unerheblich bewertet. Dabei erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung, dass Minderungs- und Vermeidungs-maßnahmen zum Einsatz kommen.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 99

Das heißt jedoch nicht, dass die strategische Umweltprüfung das Ausmaß der Umweltwirkun-gen der Einzelanlage (Konverterplattform oder Seekabel) für den konkreten Einzelfall für uner-heblich erklären kann. Eine solche Bewertung obliegt dem Einzelzulassungsverfahren und kann auf der abstrakteren Ebene dieser SUP, in dessen Rahmen die projektspezifischen Rahmenbe-dingungen noch nicht bekannt sind, noch nicht erfolgen. Allerdings besagt ein positives Urteil auf dieser Ebene, dass zumindest großräumig keine naheliegenden Umstände ermittelt werden konnten, die eine entsprechende Ausweisung wegen erkennbarer Unverträglichkeit verhindern.

Die Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen erfolgt schutzgutbezo-gen unter Einbeziehung der Zustandseinschätzung (Kap. 2) getrennt für Konverterplattformen und Seekabelsysteme. Des Weiteren wird, sofern erforderlich, eine Differenzierung nach unter-schiedlichen technischen Ausführungen vorgenommen. Dabei werden sowohl die bau- und rückbau- als auch die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen betrachtet. Berücksichti-gung finden darüber hinaus Auswirkungen, die sich im Rahmen von Wartungs- und Reparatur-arbeiten ergeben können. Anschließend erfolgt eine Darstellung möglicher Wechselwirkungen, eine Betrachtung möglicher kumulativer Effekte und potenzieller grenzüberschreitender Auswir-kungen.

Im Folgenden konzentriert sich die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, für die signifikante Auswirkungen durch die Umsetzung des BFO-N nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Nicht berücksichtigt werden die Schutzgüter, für die im vorangegangenen Kapitel 3 bereits eine maßgebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden konnte. Das betrifft die Schutzgüter Plankton, Wasser, Luft, Landschaftsbild, Sachwer-te/ kulturelles Erbe sowie das Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit. Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt werden bei den einzelnen biolo-gischen Schutzgütern behandelt.

4.1 Konverterplattformen Eine Konverterplattform ist eine Plattform, auf der der von den Umspannwerken der Offshore-Windparks ankommende Drehstrom gebündelt, umgespannt und umgerichtet wird, um über ein Gleichstrom-Seekabelsystem abgeführt zu werden. Die Konverterplattformen werden derzeit regelmäßig als Tiefgründungen installiert. In Betracht kommt jedoch auch der Einsatz von ande-ren Gründungsstrukturen wie z. B. Schwerkraftfundamenten.

Plattformtyp Tiefgründung Bei der Tiefgründung wird die Plattform unter Verwendung von Stahlpfählen im Meeresboden verankert. Die Gründungspfähle werden im Allgemeinen in den Boden gerammt. Über dem Meeresgrund wird üblicherweise eine fachwerkförmige Rahmenstruktur aus Stahlrohren und Verstrebungen, die sog. Jacketkonstruktion, als versteifende Struktur, verwendet.

Zum Schutz vor Auskolkung wird entweder ein Kolkschutz in Form von sog. Mudmats oder Steinschüttungen um die Gründungselemente ausgebracht oder die Gründungspfähle werden entsprechend tiefer in den Boden eingebracht.

Plattformtyp Schwerkraftgründung Schwerkraftfundamente stehen durch ihr Eigengewicht fest am Meeresboden. Die Modelle un-terscheiden sich in ihrer Form und den Details ihrer Herstellung. Schwerkraftfundamente kamen in der Vergangenheit schon bei der Gründung von Offshore-Windenergieanlagen zum Einsatz, z. B. im Offshore-Windpark Nysted in der dänischen Ostsee in relativ geringen Wassertiefen. In der AWZ der Nordsee ist mit dem Vorhaben „DolWin2 und DolWin beta“ erstmals eine Konver-terplattform mit Schwerkraftgründung umgesetzt worden.

100 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Aus den beiden verschiedenen Gründungsvarianten ergeben sich unterschiedliche Auswirkun-gen auf einzelne Schutzgüter. Bei den gerammten Tiefgründungen wird der Meeresboden durch das Einbringen von Gründungselementen nur sehr kleinräumig in Anspruch genommen und lokal dauerhaft versiegelt. Die Installation der Gründungspfähle bewirkt Schallemissionen, deren Dauer und Intensität verfahrensabhängig variieren.

Die Errichtung von Schwerkraftfundamenten verursacht im Gegensatz zu den gerammten Tief-gründungen nur sehr geringe Schallemissionen. Andererseits ist die direkte Flächeninan-spruchnahme des Meeresbodens deutlich größer als bei Tiefgründungen. Die folgenden Aus-führungen zu den voraussichtlichen Auswirkungen von Konverterplattformen beziehen sich im Wesentlichen auf beide Gründungstypen. Sollten sich durch schwerkraftgegründete Plattformen zusätzliche oder abweichende Effekte gegenüber den Tiefgründungen ergeben, erfolgt eine Unterscheidung im Hinblick auf den Gründungstyp. Abweichende Effekte können sich in erster Linie in Bezug auf bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf Boden, Benthos, Biotoptypen und marine Säuger ergeben.

Für alle Schutzgüter gilt, dass potenzielle Auswirkungen des Rückbaus von der verwendeten Technik abhängig sind. Da diese gegenwärtig noch nicht realistisch abgeschätzt werden kann, können zu den Auswirkungen keine genauen Angaben gemacht werden. Die Auswirkungen werden aber im Allgemeinen mit den baubedingten Wirkungen ohne die Effekte des Schallein-trags durch die Rammarbeiten vergleichbar sein.

4.1.1 Boden Die Konverterplattformen haben im Hinblick auf das Schutzgut Boden eine lokal begrenzte Umweltauswirkung. Das Sediment ist nur im unmittelbaren Nahbereich permanent durch das Einbringen der Gründungselemente und die daraus resultierende Flächeninanspruchnahme betroffen.

Baubedingt: Bei der Gründung der Konverterplattformen kommt es kurzzeitig zur Aufwirbelung von Sedimenten und zur Ausbildung von Trübungsfahnen. Werden die Konverterplattformen als Schwerkraftgründung umgesetzt, werden darüber hinaus bauvorbereitende Maßnahmen not-wendig, um einen stabilen Stand der Anlagen zu gewährleisten. Bei der ggf. erforderlichen Ni-vellierung des Meeresbodens kann es in Abhängigkeit des Feinkornanteils zur erhöhten Bildung von Trübungsfahnen kommen.

Das Ausmaß der Resuspension hängt im Wesentlichen vom Feinkorngehalt im Boden ab. Da es sich bei den Oberflächensedimenten der AWZ der Nordsee vornehmlich um Fein- und Mit-telsande, stellenweise auch um Grobsande handelt, wird sich das freigesetzte Sediment schnell direkt an der Baustelle oder in deren unmittelbarer Umgebung absetzen. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch erhöhte Trübung bleiben kleinräumig begrenzt.

Kurzfristig können Schad- und Nährstoffe aus dem Sediment in das Bodenwasser freigesetzt werden. Der mögliche Schadstoffeintrag durch aufgewirbeltes Sediment in die Wassersäule ist aufgrund des relativ geringen Feinkornanteils (Schluff und Ton) und der geringen Schadstoffbe-lastung sowie der verhältnismäßig raschen Resedimentation der Sande zu vernachlässigen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die sandigen Sedimente natürlicherweise (z. B. bei Stürmen) durch bodenberührenden Seegang und entsprechende Strömung aufgewirbelt und umgelagert werden.

Auswirkungen in Form mechanischer Beanspruchung des Bodens durch Verdrängung, Kom-paktion und Erschütterungen, die im Zuge der Bauphase zu erwarten sind, werden wegen ihrer Kleinräumigkeit als gering eingeschätzt. Im Rahmen der bauvorbereitenden Maßnahmen für Schwerkraftfundamente wird unter Umständen der Aushub von Baugruben notwendig. Die Ver-bringung des anfallenden Bodenaushubs führt zu einer Beeinträchtigung zusätzlicher Flächen.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 101

Anlagebedingt wird der Meeresboden durch das Einbringen der Gründungselemente von tief-gegründeten Konverterplattformen nur lokal eng begrenzt dauerhaft versiegelt. Die betroffenen Flächen umfassen im Wesentlichen den Durchmesser der Gründungspfähle mit ggf. erforderli-chem Kolkschutz. Das Flächenausmaß der Versiegelung beträgt, wenn Kolkschutzmaßnahmen mit eingerechnet werden, ca. 600 bis 900 m² je Konverterplattform.

Bei einer schwerkraftgegründeten Plattform ist die anlagebedingte Flächenversiegelung deutlich größer als bei den Tiefgründungen. Einschließlich Kolkschutzmaßnahmen wird im Vergleich zu einer tiefgegründeten Plattform voraussichtlich die zehn- bis zwanzigfache Fläche in Anspruch genommen.

Betriebsbedingt kann es durch die Wechselwirkung von Fundament und Hydrodynamik im un-mittelbaren Umfeld der Anlage zu einer dauerhaften Aufwirbelung und Umlagerung der sandi-gen Sedimente kommen. Im unmittelbaren Nahbereich der Anlagen kann es zur Kolkbildung kommen. Mit strömungsbedingten dauerhaften Sedimentumlagerungen ist nach den bisherigen Erfahrungen nur im unmittelbaren Umfeld der Plattform zu rechnen. Diese werden sich nach den Erkenntnissen aus den geologischen Begleituntersuchungen im Offshore-Testfeld „alpha ventus“ (LAMBERS-HUESMANN und ZEILER, 2011) sowie an den Forschungsplattformen FINO1 und FINO3 lokal um die einzelnen Gründungspfähle (lokaler Kolk) ergeben. Aufgrund der vor-herrschenden Bodenbeschaffenheit und des prognostizierten räumlich eng begrenzten Umgriffs der Auskolkung ist mit keinen nennenswerten Substratveränderungen zu rechnen.

Auf Grundlage der obigen Aussagen und unter Berücksichtigung der Zustandseinschätzung, dass im Untersuchungsraum überwiegend wenig strukturierter Meeresboden mit einer homoge-nen Sedimentverteilung aus Fein- und Mittelsanden ansteht, kommt die SUP zu dem Ergebnis, dass durch die Festlegung der Konverterstandorte keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.

4.1.2 Benthos Der Bau von Konverterplattformen sowie die Anlagen selbst können Auswirkungen auf das Makrozoobenthos haben.

Die AWZ der Nordsee hat hinsichtlich des Arteninventars der Benthosorganismen keine heraus-ragende Bedeutung. Auch die identifizierten Benthoslebensgemeinschaften weisen keine Be-sonderheiten auf, da sie aufgrund der vorherrschenden Sedimente für die deutsche Nordsee typisch sind. Untersuchungen des Makrozoobenthos im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Offshore-Windparks und aus AWI-Projekten aus den Jahren 1997 bis 2014 haben für die AWZ der Nordsee typische Lebensgemeinschaften bzw. Übergangsgemeinschaften ergeben. Das vorgefundene Arteninventar und die Anzahl der Rote-Liste-Arten weisen auf eine durch-schnittliche Bedeutung des Untersuchungsraums für Benthosorganismen hin.

Baubedingt: Sowohl bei der Tief- als auch bei der Schwerkraftgründung der Konverterplattfor-men kommt es zu Störungen des Meeresbodens, Sedimentaufwirbelungen und Ausbildung von Trübungsfahnen. Hierdurch kann es für die Dauer der Bautätigkeiten in der unmittelbaren Um-gebung der Plattformen zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung benthischer Arten oder Gemeinschaften kommen.

Beim Bau der Konverterplattformen führt vor allem die Resuspension von Sediment zu direkten Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft. Während der Gründungsarbeiten für die Konverterplattform ist mit Trübungsfahnen zu rechnen. Bei Schwerkraftgründungen ist be-reits im Rahmen der Baufeldvorbereitung mit einer erhöhten Bildung von Trübungsfahnen zu rechnen. Allerdings nimmt die Konzentration des suspendierten Materials mit der Entfernung normalerweise sehr schnell ab. Die Ausbreitung von Sedimentpartikeln hängt in hohem Maße vom Gehalt an Feinbestandteilen und der hydrographischen Situation, insbesondere Seegang und Strömung, ab (HERMANN & KRAUSE, 2000).

Aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaffenheit wird sich das freigesetzte Sediment schnell absetzen. Der Sandanteil kommt nach einer kleinräumigen Verdriftung wieder zur Abla-

102 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

gerung und kann hier zu Beeinträchtigungen des Makrozoobenthos durch Überdeckung führen. Viele Weichbodenarten sind relativ unempfindlich gegenüber Überdeckung und können mehre-re Zentimeter zusätzliche Sedimentauflagerung überleben (BIJKERK, 1988). Dabei wird die Überlagerung mit sandigen Sedimenten nach ESSINK (1996) besser toleriert als die mit schlicki-gen. So können Polychaeten wie Nereis spp. und Nephtys spp. eine bis zu 60 cm dicke Schlickschicht und eine bis zu 85 cm dicke Feinsandschicht überwinden. Untersuchungen an Tellina spp. ergaben bei einer Überdeckung mit Schlick eine letale Schichtdicke von 38 cm und bei einer Überdeckung mit Feinsand eine Schichtdicke von 45 cm (ESSINK, 1996). Es ist eben-falls davon auszugehen, dass es nur zu sehr geringen Auflagerungen kommen wird und dass das Makrozoobenthos diese eher geringfügige Überdeckung ausgleichen kann. Die baubeding-ten Auswirkungen durch Trübungsfahnen und Sedimentation sind nach derzeitigem Stand als kurzfristig und kleinräumig einzustufen.

Anlagebedingt kann es durch die Flächenversiegelung, das Einbringen von Hartsubstraten so-wie die Veränderung der Strömungsverhältnisse um das Bauwerk herum zu Veränderungen der benthischen Gemeinschaft kommen. Dies gilt in besonderem Maße für schwerkraftgegründete Plattformen. Im Bereich der Plattform und des dazugehörigen Kolkschutzes kommt es zu einer Flächenversiegelung/Flächeninanspruchnahme und somit zu einem vollständigen Verlust von Makrozoobenthos-Habitaten des Weichbodens.

Neben Habitatverlusten bzw. Habitatveränderungen entstehen neue standortfremde Hartsub-strathabitate. Hierdurch ist eine Beeinflussung der Weichbodenfauna in der unmittelbaren Um-gebung möglich. Nach KNUST et al. (2003) führt das Einbringen künstlichen Hartsubstrats in Sandböden zu einer Ansiedlung von zusätzlichen Arten. Die Rekrutierung dieser Arten wird mit großer Wahrscheinlichkeit aus den natürlichen Hartsubstrathabitaten, wie oberflächlich anste-hendem Geschiebemergel und Steinen, erfolgen. Damit ist die Gefahr einer negativen Beein-flussung der benthischen Sandbodengemeinschaft durch gebietsuntypische Arten gering. Un-tersuchungen an der Forschungsplattform FINO1 haben gezeigt, dass es in der unmittelbaren Umgebung der Plattform bis zu einem Abstand von 17 m zu einer Beeinflussung der Benthos-lebensgemeinschaft kam. Es wurde ein Wechsel von ehemals sedentären und sessilen Arten hin zu mobilen Arten beobachtet, der durch Sedimenterosion und eine Zunahme von Prädato-ren begründet wurde (JOSCHKO, 2007). In Untersuchungen verschiedener Gründungsstrukturen von Windenergieanlagen zeigte sich, dass das Hartsubstrat der Anlagen zu einer Ansammlung und Vermehrung mobiler Megafauna-Arten wie dem Taschenkrebs (Cancer pagurus) führt. Dies war an Anlagen mit Kolkschutz besonders ausgeprägt (KRONE et al., 2017).

Betriebsbedingt kann es durch die Entnahme von Kühlwasser und die Einleitung von erwärm-tem Wasser zu einer Schädigung von Eiern und Larvenstadien des Makrozoobenthos kommen. Zur Kühlung der Aggregate werden in 10–15 m Tiefe bis zu 200 l Meerwasser pro Sekunde entnommen; dabei werden die darin befindlichen Eier und Larvenstadien diverser Makro-zoobenthosarten ebenfalls angesaugt und durch die nachfolgende Passage und Erwärmung geschädigt bzw. getötet. Die Menge des entnommenen Wassers ist in Relation zur Größe des Wasserkörpers, in dem die Eier und Larven verbreitet sind, jedoch sehr gering, so dass relevan-te Auswirkungen auf Populationsniveau nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten sind.

Das zur Kühlung der Aggregate erforderliche Meerwasser wird mit maximal 35 °C wieder an die Umgebung abgegeben. Dabei kommt es zu einer lokalen Erwärmung. Grundsätzlich führen Erhöhungen der Wassertemperatur zu Veränderungen der Faunengemeinschaften oder, bei sehr hohen Temperaturen, zu letalen Schädigungen von Eiern und Larven. Die Menge des zu-rückgegebenen Kühlwassers ist in Relation zur Größe des Wasserkörpers, in dem die Eier und Larven verbreitet sind, jedoch sehr gering. Weiterhin ist durch die Tideströmung von einer zügi-gen Vermischung auszugehen, so dass relevante Auswirkungen auf Eier und Larven des Ma-krozoobenthos nicht zu befürchten sind.

Auf der Grundlage der obigen Aussagen und Darstellungen ist als Ergebnis der SUP festzuhal-ten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand durch die Festlegung der Konverterstandorte im BFO-N keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Benthos zu erwarten sind.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 103

Für die Konverterplattformen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Benthos als kurzfris-tig und kleinräumig eingeschätzt. Es werden lediglich sehr kleinräumige Bereiche außerhalb von Schutzgebieten in Anspruch genommen und wegen der meist schnellen Regenerationsfä-higkeit der vorkommenden Populationen von Benthosorganismen mit kurzen Generationszyklen und ihrer weiträumigen Verbreitung in der Deutschen Bucht ist eine schnelle Wiederbesiedlung sehr wahrscheinlich.

4.1.3 Biotoptypen Mögliche Auswirkungen von Konverterplattformen auf das Schutzgut Biotoptypen können sich durch eine direkte Inanspruchnahme geschützter Biotope, eine mögliche Überdeckung durch Sedimentation von baubedingt freigesetztem Material sowie durch potenzielle Habitatverände-rungen ergeben. Eine direkte Inanspruchnahme geschützter Biotope durch Konverterplattfor-men ist nicht zu erwarten, da eine Errichtung von Konverterplattformen innerhalb von Natu-ra2000-Gebieten unzulässig ist (vgl. Planungsgrundsatz 5.2.2.6 BFO-N) und geschützte Bio-topstrukturen nach § 30 BNatSchG im Rahmen des konkreten Zulassungsverfahrens möglichst zu vermeiden sind. Beeinträchtigungen durch Überdeckung sind aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaffenheit voraussichtlich kleinräumig, da sich das freigesetzte Sediment schnell absetzen wird.

Permanente Habitatveränderungen beschränken sich auf den unmittelbaren Bereich der Platt-formfundamente. Das künstliche Hartsubstrat bietet den Benthosorganismen neuen Lebens-raum und kann zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung führen (SCHOMERUS et al., 2006). Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen sind durch diese kleinräumigen Bereiche nicht zu erwarten. Zudem wird die Rekrutierung der Arten mit großer Wahrscheinlich-keit aus den natürlichen Hartsubstrathabitaten, wie oberflächlich anstehendem Geschiebemer-gel und Steinen, erfolgen. Damit ist die Gefahr einer negativen Beeinflussung der benthischen Sandbodengemeinschaft durch gebietsuntypische Arten gering. Mögliche Auswirkungen auf die besonders geschützten Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung betrachtet.

Mit Inkrafttreten der Neuregelungen des BNatSchG zum 1.März 2010 gilt der gesetzliche Bio-topschutz auch innerhalb der AWZ. Eine Prüfung, ob die in § 30 BNatSchG Abs. 1 Nr. 6 be-rücksichtigten marinen Biotoptypen im Bereich der geplanten Konverterstandorte tatsächlich vorkommen und ggf. beeinträchtigt werden, hat mangels belastbarer Daten im Rahmen der Baugrunderkundung sowie Umweltuntersuchungen im konkreten Zulassungsverfahren für die geplanten Konverterplattformen zu erfolgen. Nachgewiesene Vorkommen sind im Einzelzulas-sungsverfahren mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen.

4.1.4 Fische Die Fischfauna weist im Bereich der geplanten Konverterstandorte eine typische Artenzusam-mensetzung auf. In allen Bereichen wird die demersale Fischgemeinschaft von Plattfischen dominiert, was typisch für die Deutsche Bucht ist. Die geplanten Konverterstandorte stellen nach derzeitigem Kenntnisstand für keine der geschützten Fischarten ein bevorzugtes Habitat dar. Demzufolge hat der Fischbestand im Bereich der geplanten Konverterplattformen im Ver-gleich zu angrenzenden Meeresgebieten keine ökologisch herausgehobene Bedeutung. Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der Konverterplattformen auf die Fischfauna sind räumlich und zeitlich eng begrenzt.

Baubedingt: Durch die Bautätigkeiten entstehen Sedimentaufwirbelungen und Trübungsfahnen, die – wenn auch zeitlich befristet und artspezifisch unterschiedlich – physiologische Beeinträch-tigungen sowie Scheucheffekte bewirken können. Nach EHRICH und STRANSKY (1999) meiden im Freiwasser jagende Räuber wie Makrele und Stöcker Areale mit hohen Sedimentfrachten und weichen so der Gefahr einer Verklebung des Kiemenapparates mit einer verbundenen Re-spirationseinschränkung aus. Eine Gefährdung dieser Arten infolge von Sedimentaufwirbelun-gen erscheint daher aufgrund des Ausweichens nicht wahrscheinlich.

104 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Auch eine Beeinträchtigung bodenorientierter Plattfische wie Scholle und Seezunge ist nicht zu erwarten. Nach EHRICH et al. (1998) zeigen beispielsweise diese beiden Fischarten bei sturm-bedingten Sedimentaufwirbelungen sogar erhöhte Nahrungssuchaktivität. Insgesamt ist für adulte Fische somit von geringen Beeinträchtigungen auszugehen. Aufgrund der vorherrschen-den Sedimentbeschaffenheit wird sich das freigesetzte Sediment zudem schnell absetzen. So-mit bleiben die Beeinträchtigungen nach derzeitigem Stand i.d.R. kleinräumig und temporär.

Eine kurzfristige Erhöhung der Konzentration von Sedimentpartikeln scheint für adulte Fische nicht schädlich zu sein, da bekannt ist, dass Fische Bereiche mit anthropogen bedingter hoher Sedimentaufwirbelung meiden (IFAF, 2004). Eier und Larven einer Art reagieren jedoch im All-gemeinen empfindlicher als die erwachsenen Tiere, so dass durch die Trübungsfahnen eine kurzfristige und kleinräumige Schädigung von Fischeiern und Fischlarven möglich ist. Für die meisten in der AWZ vorkommenden Fischarten ist eine Laichschädigung aber nicht zu erwar-ten, da die mögliche Beeinträchtigung des Fischlaichs von der Reproduktionsstrategie abhängig ist. Die Eier der pelagisch laichenden Fische weisen in der Regel eine Schutzschicht auf, die sie vor mechanischen Einwirkungen durch aufgewirbelte Sedimente schützt. Außerdem ist die Fischfauna an die hier typischen, von Stürmen verursachten natürlichen Sedimentaufwirbelun-gen angepasst.

Obwohl die Konzentration suspendierter Partikel Werte erreichen kann, die für bestimmte Or-ganismen schädlich sind, sind die Auswirkungen auf die Fische als relativ gering anzusehen, da derartige Konzentrationen zeitlich und räumlich nur begrenzt auftreten (HERMANN & KRAUSE, 2000). Das gilt auch für mögliche Konzentrationserhöhungen von Nähr- und Schadstoffen durch die Resuspension von Sedimentpartikeln, die durch Verdünnungs- und Verteilungseffekte schnell wieder abgebaut werden (ICES, 1992; ICES WGEXT, 1998).

Die Bautätigkeiten führen zu Schallemissionen, die Scheuchwirkungen auf Fische entfalten können. Es ist wahrscheinlich, dass es während der Bauphase durch kurze, intensive Schaller-eignisse – insbesondere während der Installation der Fundamente – zu Vergrämungsereignis-sen kommt, die Fluchtreaktionen bei verschiedenen Fischarten hervorrufen. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Fische nach Wegfall der Geräuschquelle in das Gebiet zurückkehren. Bei entsprechender Intensität sind auch physiologische Schädigungen des Hörapparates oder an-derer Organe mit letalen Folgen denkbar.

Dies gilt in besonderem Maße für Schallemissionen während der Rammarbeiten (WOODS et al., 2001). KNUST et al. (2003) gehen davon aus, dass die Schallemissionen bei Rammarbeiten aufgrund der hohen Schallintensität und des erzeugten Schallspektrums von nahezu allen Fischarten wahrgenommen werden können. Die Reichweite der Wahrnehmung und mögliche artspezifische Verhaltensreaktionen sind jedoch bislang nicht ausreichend untersucht.

Die Untersuchung der baubedingten Effekte von Windenergieanlagen auf Fische im Testfeld „alpha ventus“ (AWI, 2014) zeigte eine scheuchende Wirkung der Baumaßnahmen, aufgrund des stark verringerten Bestands von pelagischen Fischen im „alpha ventus“-Gebiet während der Bauphase relativ zu dem umgebenden Gebiet.

Auch im Vorhabengebiet „BARD Offshore 1“ haben sich während der dreijährigen Bauphase deutliche Hinweise auf temporäre Vergrämungen ergeben, die vermutlich v. a. lärminduziert waren. Die kleinräumigen Ergebnisse zeigen eine Vergrämung und damit eine Beeinträchtigung der Fischfauna für die durch Lärmemissionen beeinflussten Bereiche im Baugebiet vor (Intensi-vierung des Schiffsverkehrs) und während der Rammarbeiten. Die Ergebnisse bestätigen aber auch, dass nach Beendigung der Rammarbeiten die jeweiligen Bereiche schnell wieder durch die Fischfauna erschlossen werden. So konnten fünf Monate nach Rammung keine signifikan-ten Effekte in den Fischgemeinschaften mehr gefunden werden (PGU, 2013).

Hinsichtlich der häufig diskutierten Befürchtung, dass es durch Rammarbeiten zur physischen Schädigung der Fische kommt, ist nach derzeitigem Kenntnisstand Folgendes festzuhalten: Beim Bau der Konverterplattformen ist mit Geräuschemissionen sowohl durch den Einsatz von Schiffen, Kränen und Bauplattformen als auch durch die Installation der Plattformfundamente zu rechnen. Das vom Schalleintrag durch die Rammarbeiten ausgehende Risiko für die Fische

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 105

wird durch angeordnete Maßnahmen zur Schallminderung voraussichtlich reduziert. Teilaspekte der Vergrämungsmaßnahmen für marine Säuger sind wahrscheinlich auch auf Fische anwend-bar. Als Lärmschutzwert ist entsprechend dem Planungsgrundsatz zur Schallminderung bei Rammarbeiten ein emittierter Schallereignispegel von unter 160 dB re 1µPa²s außerhalb eines Kreises mit einem Radius von 750 m um die Ramm- bzw. Einbringungsstelle einzuhalten.

Anlagebedingt: Durch die Errichtung der Fundamente der Konverterplattformen sowie des Kolk-schutzes werden lokal Lebensräume überbaut. Dadurch gehen den demersalen Fischen dauer-haft, aber sehr kleinräumig Lebensräume verloren. Durch die anzunehmende Besiedlung der Fundamentoberflächen durch Benthos- und Algenarten wird in allen bisher bekannten Untersu-chungen eine Erhöhung der lokalen Biomasse prognostiziert, die zu einer Erweiterung des Nah-rungsspektrums und der Nahrungsverfügbarkeit für einzelne Arten sowie einer Erhöhung der Artenvielfalt führen kann.

Während einzelne Studien für demersale Fische Anlockeffekte aufzeigen, konnten diese für die hochmobilen, pelagischen Arten noch nicht nachgewiesen werden.

Betriebsbedingt: Im Betrieb geht von den Konverterplattformen keine erhebliche Gefährdung für Fische aus. Beim Betrieb der Konverterplattform kann es durch Entnahme von Kühlwasser und die Einleitung von erwärmtem Wasser zu Beeinträchtigungen von Fischlarven kommen, rele-vante Auswirkungen auf das Ichthyoplankton oder die Fischgemeinschaft sind jedoch nicht zu erwarten, da die Menge des entnommenen und erwärmten Wassers in Relation zur Größe des Wasserkörpers, in dem diese verbreitet sind, sehr gering ist.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berück-sichtigung der Zustandseinschätzung nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutz-gutes Fische durch die geplanten Konverterstandorte zu rechnen ist. Die baubedingten Auswir-kungen auf die Fischfauna werden insgesamt als nicht erheblich eingeschätzt, da diese von kleinräumiger und kurzfristiger Natur sind. Schallemissionen der Bauphase sind durch geeigne-te Maßnahmen zu mindern (vgl. Planungsgrundsatz 5.2.2.7 BFO-N). Die konkrete Ausgestal-tung dieser Maßnahmen ist Gegenstand des Einzelzulassungsverfahrens. Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen der Konverterplattformen sind ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten. Auch die ersten vorliegenden Monitoringergebnisse deutscher Windparks (PGU, 2013) führen derzeit zu keiner anderen Schlussfolgerung.

4.1.5 Marine Säuger Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die deutsche AWZ von Schweins-walen zum Durchqueren, Aufenthalt sowie auch als Nahrungs- und gebietsspezifisch als Auf-zuchtgebiet genutzt wird. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse, insbesondere aus den aktuellen Untersuchungen für Offshore-Windparks und dem Monitoring der Natura2000-Gebiete, kann eine mittlere bis gebietsspezifisch hohe Bedeutung des Untersuchungsraums für Schweinswale abgeleitet werden. Die Nutzung fällt in den Teilgebieten der AWZ unterschiedlich aus. Das gilt auch für Seehunde und Kegelrobben. Die Windparkcluster 1, 2 und 3 haben eine mittlere bis – saisonbedingt im Frühjahr – hohe Bedeutung für Schweinswale, für Kegelrobben und Seehunde eine geringere bis mittlere. Das Cluster 4 liegt im identifizierten Hauptkonzentra-tionsgebiet des Schweinswals in der Deutschen Bucht in den Sommermonaten und hat somit eine hohe Bedeutung. Für Seehunde und Kegelrobben hat das Cluster 4 eine mittlere Bedeu-tung. Die Teilflächen des Clusters 5 liegen in einem Großgebiet, das sowohl als Nahrungs- als auch als Aufzuchtsgebiet von Schweinswalen genutzt wird – auch wenn sich der Schwerpunkt der Konzentration innerhalb des FFH-Gebietes „Sylter Außenriff“ befindet (BMUB, 2013). Gene-rell ist von einer hohen Bedeutung des Clusters 5 für Schweinswale auszugehen. Für Seehun-de und Kegelrobben hat das Cluster 5 eine mittlere Bedeutung. Die Cluster 6 bis 11 haben eine mittlere Bedeutung für Schweinswale. Jedoch werden Teile des Clusters 11 sowie das Cluster 13 im Sommer intensiv von Schweinswalen als Nahrungsgrund genutzt. Das Cluster 13 gehört zum großen zusammenhängenden Hauptkonzentrationsgebiet des Schweinswals in der Deut-

106 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

schen Bucht und hat somit in den Sommermonaten eine hohe Bedeutung für Schweinswale. Für Seehunde und Kegelrobben haben die Cluster 6 bis 13 eine geringe Bedeutung.

Baubedingt:

Gefährdungen können für Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde durch Lärmemissionen während des Baus von Konverterplattformen verursacht werden, wenn keine Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen getroffen werden. Durch die Installation eines Schwerkraftfundaments ist kein nennenswerter Unterwasserschalleintrag, der über dem durchschnittlichen Dauerschall-pegel liegen könnte, zu erwarten. Nachteilige Auswirkungen durch den Schalleintrag der Instal-lationsarbeiten für schwerkraftgegründete Konverterplattformen auf marine Säugetiere können damit mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Werden die Konverterplattformen als Tiefgrün-dung ausgeführt, ist eine Gefährdung mariner Säuger insbesondere durch die lärmintensiven Rammarbeiten der Fundamente zu besorgen. Dabei sind die Schallereignisse während der Er-richtungsarbeiten generell auf die Dauer des Rammens begrenzt.

Das UBA empfiehlt die Einhaltung von Lärmschutzwerten bei der Errichtung von Fundamenten für Offshore-Windenergieanlagen. Der Schallereignispegel (SEL) soll außerhalb eines Kreises mit einem Radius von 750 m um die Ramm- bzw. Einbringungsstelle 160 dB (re 1 µPa) nicht überschreiten. Der maximale Spitzenschalldruckpegel soll 190 dB möglichst nicht überschrei-ten. Die Empfehlung des UBA beinhaltet keine weitere Konkretisierungen des SEL-Lärmschutzwertes (http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4118.pdf, Stand: Mai 2011).

Der vom UBA empfohlene Lärmschutzwert wurde bereits durch Vorarbeiten verschiedener Pro-jekte erarbeitet (UNIVERSITÄT HANNOVER, ITAP, FTZ 2003). Es wurden dabei aus Vorsorge-gründen „Sicherheitsabschläge“ berücksichtigt, z. B. für die bislang dokumentierte interindividu-elle Streuung der Gehörempfindlichkeit und vor allem wegen des Problems der wiederholten Einwirkung lauter Schallimpulse, wie diese bei der Rammung von Fundamenten entstehen werden (ELMER et al., 2007). Es liegen derzeit nur sehr eingeschränkt gesicherte Daten vor, um die Einwirkdauer der Beschallung mit Rammgeräuschen bewerten zu können. Rammarbeiten, die mehrere Stunden dauern können, haben jedoch ein weit höheres Schädigungspotential als ein einziger Rammschlag. Mit welchem Abschlag auf den o. g. Grenzwert eine Folge von Einze-lereignissen zu bewerten ist, bleibt derzeit unklar. Ein Abschlag von 3 dB bis 5 dB für jede Ver-zehnfachung der Anzahl der Rammimpulse wird in Fachkreisen diskutiert. Aufgrund der hier aufgezeigten Unsicherheiten bei der Bewertung der Einwirkdauer liegt der in der Zulassungs-praxis eingesetzte Grenzwert unter dem von SOUTHALL et al. (2007) vorgeschlagenen Grenz-wert.

Das BSH hat im Rahmen der Aufstellung einer Messvorschrift für die Erfassung und Bewertung des Unterwasserschalls von Offshore-Windparks die Vorgaben aus der Empfehlung von UBA (UBA, 2011) sowie aus Erkenntnissen der Forschungsvorhaben hinsichtlich der Lärmschutz-werte konkretisiert und soweit wie möglich standardisiert. In der Messvorschrift für Unterwas-serschallmessungen des BSH wird als Bewertungspegel der SEL5-Wert definiert, d.h. 95% der gemessenen Einzel-Schallereignispegeln müssen unter den statistisch ermittelten SEL5-Wert liegen (BSH, 2011). Die umfangreichen Messungen in Rahmen der Effizienzkontrolle zeigen, dass der SEL5 bis zu 3 dB höher als der SEL50 liegt. Somit wurde durch die Definition des SEL5-Wertes als Bewertungspegels eine weitere Verschärfung des Lärmschutzwertes vorgenommen, um den Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen.

Somit geht das BSH bei Gesamtbewertung der vorliegenden Fachinformationen davon aus, dass der Schallereignispegel (SEL5) außerhalb eines Kreises mit einem Radius von 750 m um die Ramm- bzw. Einbringungsstelle den Wert 160 dB (re 1 µPa) nicht überschreiten darf, um Beeinträchtigungen der Schweinswale mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen zu kön-nen.

Erste Ergebnisse zur akustischen Belastbarkeit von Schweinswalen wurden im Rahmen des MINOSplus-Projektes erzielt. Nach einer Beschallung mit einem maximalen Empfangspegel von 200 pk-pk dB re 1 µPa und einer Energieflussdichte von 164 dB re 1 µPa2/Hz wurde bei einem Tier in Gefangenschaft bei 4 kHz erstmals eine temporäre Hörschwellenverschiebung

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 107

(so genanntes TTS) festgestellt. Weiterhin zeigte sich, dass die Hörschwellenverschiebung mehr als 24 Stunden anhielt. Verhaltensänderungen wurden an dem Tier bereits ab einem Empfangspegel von 174 pk-pk dB re 1 µPa registriert (LUCKE et al., 2009). Neben der absoluten Lautstärke bestimmt jedoch auch die Dauer des Signals die Auswirkungen auf die Belastungs-grenze. Die Belastungsgrenze sinkt mit zunehmender Dauer des Signals, d. h. bei dauerhafter Belastung kann es auch bei niedrigeren Lautstärken zu einer Schädigung des Gehörs der Tiere kommen. Aufgrund dieser neuesten Erkenntnisse ist es eindeutig, dass Schweinswale spätes-tens ab einem Wert von 200 Dezibel (dB) eine Hörschwellenverschiebung erleiden, die mög-licherweise auch zu Schädigungen von lebenswichtigen Sinnesorganen führen kann.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zur Empfehlung oder Festlegung von so genannten Lärmschutzwerten geführt haben, beruhen mehrheitlich auf Beobachtungen bei anderen Walar-ten (SOUTHALL et al., 2007) oder auf Experimenten an Schweinswalen in Gefangenschaft unter Einsatz von so genannten Airguns oder Luftpulsern (LUCKE et al., 2009).

Ohne den Einsatz von schallmindernden Maßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen mariner Säuger während der Rammarbeiten der Fundamente nicht ausgeschlossen werden. Die Rammarbeiten von Pfählen der Konverterplattformen werden deshalb im konkreten Zulas-sungsverfahren nur unter dem Einsatz wirksamer Schallminderungsmaßnahmen gestattet wer-den. Hierzu trifft der BFO-N mit dem Grundsatz zur Schallminderung eine textliche Festlegung (vgl. 5.2.2.7 BFO-N). Dieser besagt, dass die Rammarbeiten der Plattformfundamente nur unter Einhaltung von strengen Schallminderungsmaßnahmen durchzuführen ist. Im konkreten Zulas-sungsverfahren werden zur Einhaltung geltender Lärmschutzwerte (Schallereignispegel (SEL) von 160 dB re 1µPa und maximaler Spitzenpegel von 190 dB re 1µPa in 750 m Entfernung um die Ramm- bzw. Einbringstelle) umfangreiche Schallminderungsmaßnahmen und Überwa-chungsmaßnahmen angeordnet. Durch geeignete Maßnahmen ist dabei sicherzustellen, dass sich im Nahbereich der Rammstelle keine marinen Säugetiere aufhalten.

Die aktuellen technischen Entwicklungen aus dem Bereich der Minderung von Unterwasser-schall zeigen, dass durch den Einsatz von geeigneten Maßnahmen Auswirkungen durch Schal-leintrag auf marine Säugetiere wesentlich reduziert oder sogar ganz vermieden werden können. Unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstands werden im konkreten Zulassungsverfah-ren Auflagen angeordnet, mit dem Ziel, Auswirkungen durch Schalleintrag auf Schweinswale soweit wie möglich zu vermeiden. Das Maß der erforderlichen Auflagen ergibt sich auf Zulas-sungsebene standort- und projektspezifisch aus der konkreten Prüfung des Vorhabens anhand von artenschutzrechtlichen und gebietsschutzrechtlichen Vorgaben. Seit 2013 gilt zudem das Schallschutzkonzept des BMUB. Gemäß dem Schallschutzkonzept sind Rammarbeiten derart zeitlich zu koordinieren, dass ausreichend große Bereiche, insbesondere innerhalb der Schutz-gebiete und des Hauptkonzentrationsgebiets des Schweinswals in den Sommermonaten, von rammschall-bedingten Auswirkungen freigehalten werden.

Generell gelten die für Schweinswale genannten Erwägungen zur Schallbelastung durch Bau- und Betriebsaktivitäten von Konverterplattformen auch für alle weiteren in der mittelbaren Um-gebung der Konverterplattform vorkommenden marinen Säugetiere.

Insbesondere während der Rammarbeiten sind direkte Störungen mariner Säugetiere auf Indi-viduenebene lokal um die Rammstelle und zeitlich begrenzt zu erwarten. Derzeit wird die Dauer der Rammarbeiten auf eine Woche eingeschätzt; dabei beträgt die effektive Rammzeit ca. drei Stunden pro Pfahl. Für die Dauer der Rammung der Fundamente ist daher mit einem temporären Habitatverlust um die Konverterplattform zu rechnen. Die jeweils einzuhaltende effektive Rammzeit (einschließlich der Vergrämung) wird im Zulassungsverfahren standort- und anlagenspezifisch vorgegeben. Im Rahmen des Vollzugsverfahrens wird zudem eine Koordina-tion von schallintensiven Arbeiten mit anderen Bauprojekten vorbehalten, um kumulative Effekte zu verhindern bzw. zu reduzieren.

Auf der Basis der funktionsabhängigen Bedeutung der Cluster für Schweinswale, unter Berück-sichtigung des Schallschutzkonzeptes des BMUB (2013) zur Vermeidung von Störungen, der getroffenen Regelungen im BFO-N und den Auflagen im Rahmen von Einzelzulassungsverfah-

108 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

ren zur Reduzierung der Schalleinträge werden in Tabelle 8 die Auswirkungen von Konverter-plattformen auf Schweinswale eingeschätzt. Durch die Ausschlusswirkung von Konverterplatt-formen in Natura2000-Gebieten und die Umsetzung der Vorgaben aus dem Schallschutzkon-zept des BMUB werden Gefährdungen von Schweinswalen in wichtigen Nahrungs- und Auf-zuchtsgründen vermindert.

Tabelle 8: Einschätzung der Auswirkungen von Konverterplattformen auf Schweinswale in Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster.

Auswirkungen Cluster Funktion Bedeutung Einschätzung1

Bauphase (zeitlich eingeschränkte, lokale, höchstens mittlere Belastung)

1, 2, 3 Durchzugsgebiet und Nahrungsgrund

mittel, saison-abhängig hoch (Frühjahr)

unerheblich

Aufzuchtsgrund gering unerheblich

4, 13, in Teilen 11

Durchzugsgebiet und Nahrungsgrund mittel bis hoch unerheblich

Aufzuchtsgrund mittel bis hoch unerheblich

5 Durchzugsgebiet und Nahrungsgrund hoch unerheblich

Aufzuchtsgrund hoch unerheblich

6 bis 12 Durchzugsgebiet und Nahrungsgrund mittel unerheblich

Aufzuchtsgrund gering unerheblich

Betriebsphase (lokale, permanente geringe Belastung durch Anlo-ckung)

1, 2, 3 Durchzugsgebiet und Nahrungsgrund mittel, saisonal

hoch unerheblich

Aufzuchtsgrund gering unerheblich

4, 13, in Teilen 11

Durchzugsgebiet und Nahrungsgrund mittel bis hoch unerheblich

Aufzuchtsgrund mittel bis hoch unerheblich

5 Durchzugsgebiet und Nahrungsgrund hoch unerheblich

Aufzuchtsgrund hoch unerheblich

6 bis 12 Durchzugsgebiet mittel unerheblich

Aufzuchtsgrund gering unerheblich 1 unter strenger Einhaltung von Schallminderungsmaßnahmen gemäß Planungsgrundsatz 5.2.2.7 BFO

Betriebsbedingte Geräusche der Konverterplattformen haben nach aktuellem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf hochmobile Tiere wie marine Säuger.

Aus Untersuchungen von Öl- und Gasplattformen ist bekannt, dass die Anlockung von ver-schiedenen Fischarten zu einer Anreicherung des Nahrungsangebots für marine Säuger führt (FABI et al., 2004; LOKKEBORG et al., 2002). Die Erfassung der Schweinswalsaktivität in der di-rekten Umgebung von Plattformen hat zudem eine Zunahme der Schweinswalsaktivität, die mit Nahrungssuche assoziiert wird, während der Nacht gezeigt (TODD et al., 2009). Es kann somit davon ausgegangen werden, dass das möglicherweise erhöhte Nahrungsangebot in der Um-gebung der Konverterplattformen mit großer Wahrscheinlichkeit attraktiv auf marine Säuger wirkt.

Als Ergebnis der SUP bleibt festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebli-chen Auswirkungen auf das Schutzgut Marine Säuger durch die Errichtung und den Betrieb von Konverterplattformen zu erwarten sind.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 109

4.1.6 Rast- und Zugvögel See- und Rastvögel Die einzelnen Cluster, in denen Konverterplattformen geplant sind, haben eine unterschiedliche Bedeutung für Rast- und Zugvögel. Für Brutvögel haben die geplanten Konverterstandorte auf-grund der Entfernung zur Küste und den Inseln mit den Brutkolonien als Nahrungsgrund keine besondere Bedeutung. In der Umgebung der geplanten Konverterplattformen kommen ge-schützte Vogelarten des Anhang I der V-RL in unterschiedlichen Dichten vor. Alle bisherigen Erkenntnisse weisen für Seevögel, einschließlich Arten des Anhang I der V-RL auf eine mittlere Bedeutung der Clusterflächen 1, 2 und 3 hin. Das Cluster 4 hat zwar für die meisten Seevogel-arten nur eine mittlere Bedeutung; allerdings treten dort im Frühjahr Seetaucher in hohen Dich-ten auf. Das Cluster 4 fällt größtenteils in das identifizierte Hauptverbreitungsgebiet der Seetau-cher im Frühjahr in der Deutschen Bucht und hat somit eine hohe Bedeutung. Die Teilflächen des Clusters 5 weisen ein hohes Vorkommen von Seevogelarten auf, insbesondere auch von geschützten Arten des Anhang I der V-RL, wie z. B. störempfindlichen Seetauchern. Alle Teil-flächen des Cluster 5 befinden sich im Hauptverbreitungsgebiet der Seetaucher in der Deut-schen Bucht und haben somit eine hohe Bedeutung für Seevögel (BMU, 2009).

Der Bereich der Cluster 6 bis 13 liegt außerhalb von Konzentrationsschwerpunkten verschiede-ner Vogelarten des Anhang I der V-RL, wie Seetaucher, Seeschwalben und Zwergmöwen.

Baubedingt: Direkte Störungen von Seevögeln durch Scheucheffekte sind in der Bauphase höchstens lokal und zeitlich begrenzt zu erwarten. Aufgrund der hohen Mobilität der Vögel und der – im jeweiligen Einzelzulassungsverfahren – zu treffenden Maßgaben zur Vermeidung und Verminderung von intensiven Störungen können erhebliche Auswirkungen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Errichtung der Konverterplattformen ist räumlich eingeschränkt, so dass etwaige Auswirkungen wie Meideverhalten oder Anlockeffekte durch die Bauschiffe nur lokal auftreten können. Die Baustellenfläche der einzelnen Konverterplattform hinsichtlich der Anwesenheit und des Verkehrs von Bau- und Versorgungsschiffen wird auf ca. 0,25 km2 ge-schätzt.

Über Reaktionen von störempfindlichen Arten wie Seetauchern oder Trottellummen auf die Er-richtung von Konverterplattformen lassen sich keine abschließenden Aussagen treffen. Auf-grund der Untersuchungen während der Bauphase von Offshore-Windparks lässt sich jedoch eine Störempfindlichkeit annehmen (PETERSEN, 2004). Aus Vorsorgegründen wird daher davon ausgegangen, dass Seetaucher und Alkenvögel die Umgebung der Baustellen von Konverter-plattformen ebenfalls im Umkreis von zwei Kilometern meiden werden. Vor dem Hintergrund der bestehenden Vorbelastung durch Schiffsverkehr werden die Auswirkungen des baubedingten Verkehrsaufkommens jedoch nicht zu einer wesentlichen Erhöhung von Stör- und Barrierewir-kungen führen. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die möglicherweise mit dem Baubetrieb verbundenen Störungen oder Beeinträchtigungen der Seevögel als gering zu bewer-ten sind.

Betriebs- und anlagenbedingt: Erhebliche Auswirkungen der Konverterplattformen auf See- und Rastvögel während der Betriebsphase sind nach derzeitiger Kenntnis nicht zu erwarten. Die Konverterplattformen werden in Entfernungen zwischen 500 m und 1.000 m zu Windparks er-richtet. Damit gehen etwaige Auswirkungen der Konverterplattformen nicht über das Maß der möglichen Auswirkungen der direkt benachbarten Windparks hinaus.

Sollte sich das Benthosartenspektrum im Bereich der Konverterplattformen und Windparks ver-ändern, würde diese Veränderung möglicherweise Fische und dann auch Prädatoren wie See-vögel verstärkt anlocken. Auswirkungen durch Sediment- und Benthosveränderungen im unmit-telbaren Umfeld der Plattformen blieben jedoch für Seevögel unerheblich, da diese ihre Beute-organismen überwiegend in der Wassersäule in weit ausgedehnten Arealen suchen. Während des Betriebs der Konverterplattformen könnten zeitlich begrenzt Scheucheffekte durch Schiffs- und Helikopterverkehr im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten auftreten.

110 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Auf bestimmte Vogelarten werden die Konverterplattformen genau wie auch die benachbarten Offshore-Windenergieanlagen voraussichtlich eine dauerhafte Stör- und Scheuchwirkung ha-ben. Artspezifische Reaktionen im Meideverhalten gegenüber Offshore-Anlagen sind u.a. für Seetaucher und verschiedene Meeresenten nachgewiesen (FOX et al., 2006; PETERSEN et al., 2006).

Bei Offshore-Plattformen wurde oft festgestellt, dass diese von vielen Vogelarten als Rastplätze genutzt werden. Eine Anlockwirkung der Konverterplattform ist bei vielen Möwenarten nicht auszuschließen. Aufgrund der Ausschlusswirkung von Konverterplattformen in den Natura2000-Gebieten werden negative Auswirkungen auf Seevögel vermindert, indem Habitatverluste redu-ziert werden.

Auf der Basis der funktionsabhängigen Bedeutung der einzelnen Cluster für Seevögel und der zu treffenden Maßgaben zur Vermeidung negativer Auswirkungen werden in Tabelle 9 die Auswirkungen von Konverterplattformen auf Seevögel bewertet.

Tabelle 9: Bewertung der Auswirkungen von Konverterplattformen für See- und Rastvögel in Bezug auf die Funktion und Bedeutung der einzelnen Cluster.

Auswirkungen Cluster Funktion Bedeutung Einschätzung

Bauphase (lokale, zeitlich begrenzte Auswirkungen ge-ringer Intensität)

1, 2 und 3

Rast- und Nahrungshabitat mittel unerheblich

Überwinterungs-Habitat gering unerheblich

Ausweichhabitat gering unerheblich

4

Rast- und Nahrungshabitat hoch unerheblich

Überwinterungs-Habitat mittel unerheblich

Ausweichhabitat mittel unerheblich

5

Rast- und Nahrungshabitat hoch unerheblich

Überwinterungs-Habitat mittel unerheblich

Ausweichhabitat mittel unerheblich

6 bis 13

Rast- und Nahrungshabitat mittel unerheblich

Überwinterungs-Habitat gering unerheblich

Ausweichhabitat gering unerheblich

Betriebsphase (anlagenbedingte lokale, permanente Auswirkungen ge-ringer Intensität)

1, 2 und 3

Rast- und Nahrungshabitat mittel unerheblich

Überwinterungshabitat gering unerheblich

Ausweichhabitat gering unerheblich

4

Rast- und Nahrungshabitat hoch unerheblich

Überwinterungshabitat mittel unerheblich

Ausweichhabitat mittel unerheblich

5

Rast- und Nahrungshabitat hoch unerheblich

Überwinterungshabitat hoch unerheblich

Ausweichhabitat hoch unerheblich

6 bis 13

Rast- und Nahrungshabitat mittel unerheblich

Überwinterungshabitat gering unerheblich

Ausweichhabitat gering unerheblich

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 111

Darüber hinaus trifft der BFO-N Festlegungen hinsichtlich der Berücksichtigung der besten Umweltpraxis sowie des jeweiligen Stands der Technik. In diesem Zusammenhang sind auf Zulassungsebene u. a. Regelungen zur Vermeidung und Verminderung von negativen Auswir-kungen durch Errichtung und Betrieb von Konverterplattformen auf Seevögel insbesondere in Form von Maßgaben zur Minimierung von Schadstoff- und Lichtimmissionen zu treffen. Dieses entspricht der aktuellen Zulassungspraxis.

Zugvögel Die AWZ der Nordsee hat eine durchschnittliche bis überdurchschnittliche Bedeutung für den Vogelzug. Es wird davon ausgegangen, dass beträchtliche Populationsanteile der in Nordeuro-pa brütenden Singvögel über die Nordsee ziehen. Leitlinien und Konzentrationsbereiche des Vogelzugs sind in der AWZ allerdings nicht vorhanden. Spezielle Zugkorridore sind für keine Zugvogelart im Bereich der AWZ der Nordsee nordwestlich der ost- und nordfriesischen Inseln erkennbar, da der Vogelzug entweder leitlinienorientiert küstennah oder in einem nicht näher abgrenzbaren Breitfrontzug über der Nordsee verläuft. Es gibt Hinweise darauf, dass die Zugin-tensität mit der Entfernung zur Küste abnimmt. Für die Masse der nachts ziehenden Singvögel ist das allerdings nicht geklärt.

Baubedingt: In erster Linie gehen Störungen in der Bauphase von Lichtemissionen und visueller Unruhe aus. Diese können artspezifisch unterschiedlich ausgeprägte Scheuch- und Barriere-wirkungen auf ziehende Vögel hervorrufen. Die Beleuchtung der Baugeräte kann aber auch zu Anlockeffekten für ziehende Vögel führen und das Kollisionsrisiko erhöhen.

Anlage- und betriebsbedingt: Mögliche Auswirkungen der geplanten Konverterplattformen in der Betriebsphase können darin bestehen, dass diese eine Barriere für ziehende Vögel bzw. ein Kollisionsrisiko darstellen. Bei den von den Vögeln für ihren Zug bevorzugten klaren Wetterla-gen ist die Wahrscheinlichkeit einer Kollision mit einer Konverterplattform sehr gering, weil die Flughöhe der meisten Vögel weit über der Anlagenhöhe und auch der Rotorhöhe der umliegen-den Windenergieanlagen liegen wird und die Anlagen gut sichtbar sind. Schlechte Witterungs-bedingungen erhöhen das Risiko.

Da es sich bei den Konverterplattformen um Einzelbauwerke handelt, die zudem regelmäßig im unmittelbaren Wirkbereich von Offshore-Windparks geplant sind, ist keine erhebliche Beein-trächtigung des Vogelzugs zu erwarten. Es ist zudem davon auszugehen, dass etwaige negati-ve Auswirkungen während der Betriebsphase der Konverterplattformen durch eine möglichst verträgliche Beleuchtung, die zu einer weitestgehenden Reduzierung von Anlockeffekten führt, vermindert werden können. Dazu zählen z. B. die Wahl geeigneter Lichtintensitäten und Lichtspektren oder Beleuchtungsintervalle.

Auf der Grundlage der obigen Aussagen ist für die SUP nach derzeitiger Kenntnis festzuhalten, dass durch die geplanten Konverterplattformen voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf Rast- und Zugvögel zu erwarten sind. Scheucheffekte sind voraussichtlich nur temporär und in jedem Fall lokal begrenzt. Eine Gefährdung des Vogelzugs durch die geplanten Konverter-plattformen ist ebenfalls nicht zu erwarten. Potenzielle kumulative Effekte durch die Konverter-plattformen im Verbund mit den Offshore-Windparks werden im Kapitel 4.4 behandelt.

4.1.7 Fledermäuse und Fledermauszug Zugbewegungen von Fledermäusen über die Nordsee sind bis heute wenig dokumentiert und weitgehend unerforscht. Es fehlen konkrete Informationen über ziehende Arten, Zugkorridore, Zughöhen und Zugkonzentrationen. Bisherige Erkenntnisse bestätigen lediglich, dass Fleder-mäuse, insbesondere langstreckenziehende Arten, über die Nordsee fliegen.

Gefährdungen von einzelnen Individuen durch Kollisionen mit den Konverterplattformen lassen sich nicht ausschließen. Da es sich bei den Konverterplattformen jedoch um Einzelbauwerke handelt, die zudem im unmittelbaren Wirkbereich von Offshore-Windparks liegen, ist eine er-hebliche Beeinträchtigung fliegender bzw. eventuell ziehender Fledermäuse nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen. Es ist zudem davon auszugehen, dass etwaige negative Aus-

112 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

wirkungen auf Fledermäuse durch dieselben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ver-mieden werden können, die zum Schutz des Vogelzuges eingesetzt werden.

4.1.8 Klima Negative Auswirkungen auf das Klima durch den Bau und Betrieb von Konverterplattformen werden nicht erwartet, da weder im Bau noch im Betrieb messbare klimarelevante Emissionen auftreten. Vielmehr wird durch den koordinierten Ausbau der Netzinfrastruktur im Offshorebe-reich die Planungssicherheit für den Ausbau der Offshore-Windenergie erhöht.

Durch die mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie verbundenen CO2-Einsparungen ist lang-fristig mit positiven Auswirkungen für das Klima zu rechnen. Dadurch kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.

4.2 Seekabelsysteme zur Energieübertragung Für die Anbindung der Offshore-Windparks an das landseitige Stromnetz sind in der AWZ un-terschiedliche Seekabelsysteme zur Höchst- und Hochspannungsübertragung vorgesehen. Für das Gleichstrom-Seekabelsystem zur Anbindung der Konverterplattformen an die Netzverknüp-fungspunkte an Land werden Hochspannungsgleichstrom (HGÜ, engl. HVDC - High-voltage direct current)-Seekabelsysteme eingesetzt. Ein Hochspannungsgleichstrom-Seekabelsystem besteht grundsätzlich aus zwei Leitern, einem Hin- und einem Rückleiter, welche gebündelt mit einem Lichtwellenleiter in einem Graben verlegt werden. Die Hin- und Rückleiter werden nach dem Stand der Technik sowie der standardisierten Technikvorgabe des BFO-N mit einer Span-nungsdifferenz von +/- 320 kV betrieben. Die Potenzialdifferenz beträgt somit 640 kV. Grenz-überschreitende Seekabelsysteme sind ebenfalls als Gleichstrom-Seekabelsysteme zu realisie-ren.

Die Verbindung der Umspannplattformen der Offshore-Windparks mit der Konverterplattform erfolgt über ein Drehstrom-Seekabelsystem mit Hochspannungsdrehstromkabeln (engl. HVAC - High-voltage alternating current). Dabei hängt die Anzahl der benötigten Kabelsysteme von der zu übertragenden Leistung des Windparks ab. Nach der standardisierten Technikvorgabe des BFO-N werden drei einzelne Leiter mit einem Lichtwellenleitern in einem Kabelsystem zusam-mengefasst und die Drehstrom-Kabelsysteme auf einer Spannungsebene von 155 kV betrie-ben.

Potenzielle Umweltauswirkungen von Seekabelsystemen hängen im Wesentlichen von den eingesetzten Verlegeverfahren, der Verlegetiefe und den Umwelteigenschaften der eingesetz-ten Kabelsysteme ab. Diese Eigenschaften haben unmittelbaren Einfluss auf die betriebsbe-dingten Wirkfaktoren der Kabel, wie die Emission elektromagnetischer Felder und Wärmeemis-sionen.

Sowohl für die Gleichstrom-Seekabelsysteme, die aus einem Hin- und Rückleiter entgegenge-setzter Stromflussrichtung bestehen, als auch für die Dreileiter-Drehstrom-Seekabelsysteme ist festzuhalten, dass sich die beim Betrieb entstehenden Magnetfelder der einzelnen Kabelsyste-me weitgehend aufheben und deutlich unter der Stärke des natürlichen Erdmagnetfelds liegen. Ein elektrisches Feld tritt bei Verwendung von Gleichstromkabeln, die dem Stand der Technik entsprechen, nur innerhalb des jeweiligen Kabels, also nur zwischen Leiter und geerdeter Ab-schirmung auf. Nach außen tritt daher kein elektrisches Feld auf. Auch bei den Drehstromka-beln können elektrische Felder außerhalb des Kabelsystems durch geeignete Isolierung bzw. durch entsprechende Kabelkonfiguration vermieden werden, so dass elektrische Felder nicht in signifikant messbarer Weise auftreten.

Potenzielle Auswirkungen sind im Wesentlichen auf die Bauphase beschränkt. Vor der eigentli-chen Kabelverlegung erfolgen in der Regel zunächst bauvorbereitende Maßnahmen, d. h. die Trassenvorbereitung. Diese umfasst die Trassenräumung (Route Clearance), welche z. B. die Entfernung von außer Betrieb befindlichen Kabeln aus dem Trassenkorridor, die Vorbereitung von Bauwerken für die Kreuzung mit in Betrieb befindlichen Kabeln sowie den sog. Pre-Lay

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 113

Grapnel Run umfasst. Dabei wird die gesamte Kabeltrasse mit Greifankern abgefahren, um den Seeboden von Hindernissen wie z.B. Fischernetzen oder Ketten zu räumen. Darauf folgt die Verlegung des Kabelsystems.

In der Regel kommen zwei Arten der Verlegung in Frage. Beim sog. Simultaneous Lay and Bu-rial-Verfahren werden die Verlegung und das Einspülen des Kabelsystems in einem Arbeits-schritt umgesetzt. Hierfür kann ein Spülschwert, ein Spülschlitten oder ein Unterwasserpflug eingesetzt werden. Für das sog. Post Lay Burial-Verfahren wird die Verlegung in zwei Arbeits-schritte aufgeteilt. Im ersten Schritt wird das Kabelsystem auf dem Meeresboden abgelegt, in einem zweiten Arbeitsgang wird das Kabelsystem dann eingespült oder eingepflügt. Hierfür wird ein sog. Remote Operated Vehicle (ROV), ein ferngesteuertes Verlegegerät, entlang des be-reits abgelegten Kabelsystems geführt. Auf Darstellung der bisher gesammelten Erfahrungen in 5.3.2.7 des Entwurfs des BFO-N 2016/2017 wird verwiesen.

Die bei der Kabelverlegung zum Einsatz kommenden Installationsgeräte hängen wesentlich von den vorhandenen Bodenverhältnissen ab. Die einzelnen Verlegegeräte unterscheiden sich u.a. hinsichtlich ihrer Wirk- bzw. Eingriffsbreiten. In Abhängigkeit vom eingesetzten Verlegewerk-zeug können zusätzlich Fahrwerk und Anker auf die Meeresbodenoberfläche einwirken. Je nach Verlegetechnik und anstehendem Sediment kann die Kabelverlegung daher zu unter-schiedlichen Beeinträchtigungen führen.

Soweit spülbares Material (Sande) auf der Trasse vorhanden ist, werden Seekabelsysteme i. d. R. in den Meeresboden eingespült. Dabei wird per Wasserdruck ein Graben in den Mee-resboden gespült und im gleichen Vorgang das Kabelsystem eingelassen. Bei der Verlegung entstehen entlang des Verlegegrabens Sedimentfahnen, die zu Beeinträchtigungen des Benthos und der Fischfauna führen können. Zudem kann es zur Resuspension von sediment-gebundenen Schadstoffen kommen. Teilweise werden auch andere Verlegegeräte eingesetzt, wie z.B. ein Unterwasserpflug, der das Sediment und Benthos darüber hinaus durch lokale Um-lagerungen beeinflussen kann. Der Einsatz des sog. Mass Flow Excavator-Verfahrens (MFE), das mit sehr hohem Wasserdruck arbeitet, und beispielsweise bei erforderlichen Nachspülarbei-ten Anwendung findet, führt zu größeren Wirkbereichen am Meeresboden und erhöhter Trü-bung.

Die Arbeiten zur Kabelverlegung oder zum Rückbau finden lokal und zeitlich begrenzt statt. Selbiges gilt für Wartungsarbeiten und Reparaturen.

In Abschnitten, in denen andere Kabel (Strom- oder Telekommunikationskabel) oder Rohrlei-tungen gequert werden müssen, werden Kreuzungsbauwerke notwendig. Ein Kreuzungsbau-werk besteht grundsätzlich aus zwei Elementen – Schutzmatten zur physischen Trennung der sich kreuzenden Kabel/ Rohrleitungen und einer Steinschüttung, welche das oben liegende Kabelsystem vor einer Beschädigung durch Anker oder herabfallende Objekte schützt. Zum Schutz des Kabels wird das Kreuzungsbauwerk auf einer Länge von mindestens 70 m (mehr bei einem Kreuzungswinkel < 90°) mit Steinen überschüttet (sog. Rock Placement). Die Breite dieser Überschüttung beträgt mindestens 3 m zur Überdeckung der Matte.

Die Bewertung der Auswirkungen gilt sowohl für Seekabelsysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks als auch für grenzüberschreitende Seekabelsysteme und Verbindungen untereinan-der. Soweit hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen Unterschiede zwischen Gleichstrom- und Drehstromseekabelsystemen bestehen, wird nach den beiden technischen Varianten diffe-renziert. Grundsätzlich wird zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen unterschieden, auch temporäre Auswirkungen durch Reparatur- und Wartungsarbeiten werden betrachtet.

Die zu verwendenden Kabelsystem sind grundsätzlich wartungsfrei. Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle zur Lage und Überdeckung der Kabelsysteme. Im Regelbetrieb ist kein Zugang zu den verlegten Kabeln notwendig. Lediglich im Fall eines Kabelfehlers kann es für die Reparatur erforderlich werden, den schadhaften Kabelabschnitt auszuspülen. Schäden durch interne Feh-ler sind während der geplanten Lebensdauer des Kabelsystems nicht zu erwarten. Extern durch mechanische Einwirkung von außen (Anker, Fischernetze, Bagger) verursachte Schäden wer-den weitgehend durch eine geeignete Verlegetiefe, Kennzeichnung der Route und mechani-

114 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

schen Schutz vermieden. Sollte es dennoch zu einem Kabelfehler kommen, ist eine Reparatur erforderlich. Gegebenenfalls notwendige Reparaturarbeiten beschränken sich immer auf einen sehr kurzen Abschnitt der Kabeltrasse.

Im Regelfall kann der schadhafte Abschnitt recht genau lokalisiert und gezielt aufgesucht und ausgespült werden. Der Kabelabschnitt wird angehoben und ein neues Stück Kabel mit zwei Kabelmuffen eingesetzt. Für das Anheben des Kabelsystems über die Wasseroberfläche ist eine Mehrlänge des Kabelsystems abhängig von der Wassertiefe erforderlich. Der ausgebes-serte Kabelabschnitt wird nach der Reparatur seitlich des Kabelsystems in einer Parallelschlei-fe, sog. Omegaschleife, abgelegt und wieder in den Meeresboden eingebracht. Durch das Ab-legen der Omegaschleife wird der Verlegekorridor entsprechend breiter. Bei der Reparatur po-tenziell auftretende Beeinträchtigungen und Störwirkungen sind vergleichbar mit den baube-dingten Auswirkungen.

Für alle Schutzgüter gilt, dass potenzielle Auswirkungen des Rückbaus von der verwendeten Technik abhängig sind. Da diese gegenwärtig noch nicht realistisch abgeschätzt werden kann, können zu den Auswirkungen keine genauen Angaben gemacht werden. Die Auswirkungen werden aber im Allgemeinen mit den baubedingten Wirkungen vergleichbar sein.

Auswirkungen auf Fledermäuse durch die Verlegung und den Betrieb der geplanten Seekabel-systeme können mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Daher wird dieses Schutzgut im Fol-genden nicht näher betrachtet.

4.2.1 Boden Baubedingt nimmt als Folge der Sedimentaufwirbelung bei den Arbeiten zur Kabelverlegung die Trübung der Wassersäule zu, die durch den Einfluss der gezeitenbedingten Strömungen über eine größere Fläche verteilt wird. Das Ausmaß der Resuspension hängt im Wesentlichen vom Verlegeverfahren und vom Feinkorngehalt im Boden ab. Aufgrund der vorherrschenden Sedi-mentbeschaffenheit in der AWZ der Nordsee wird sich der größte Teil des freigesetzten Sedi-ments direkt an der Baustelle oder in deren unmittelbarer Umgebung absetzen. Dabei nimmt der Suspensionsgehalt durch Verdünnungseffekte und Sedimentation der aufgewirbelten Sedi-mentpartikel wieder auf die natürlichen Hintergrundwerte ab. Die zu erwartenden Beeinträchti-gungen durch erhöhte Trübung bleiben lokal begrenzt. Untersuchungen in der Ostsee belegen, dass der Meeresboden aufgrund der natürlichen Sedimentdynamik entlang der betroffenen Trassen eine Wiedereinebnung erfährt (ANDRULEWICZ et al., 2003). Die Untersuchungsergeb-nisse aus verschiedenen Verfahren in der Nordsee bestätigen dies.

Kurzfristig können Schad- und Nährstoffe aus dem Sediment in das Bodenwasser freigesetzt werden. Die mögliche Freisetzung von Schadstoffen aus dem sandigen Sediment ist aufgrund des geringen Feinkornanteils und der geringen Schwermetallkonzentrationen im Sediment zu vernachlässigen.

Auswirkungen in Form mechanischer Beanspruchung des Bodens durch Verdrängung, Kom-paktion und Erschütterungen, die im Zuge der Bauphase zu erwarten sind, werden wegen ihrer Kleinräumigkeit als gering eingeschätzt.

Betriebsbedingt kommt es sowohl bei Gleichstrom- als auch bei Drehstrom-Seekabelsystemen radial um die Kabelsysteme zu einer Erwärmung des umgebenden Sediments. Die Wärmeab-gabe resultiert aus den thermischen Verlusten des Kabelsystems bei der Energieübertragung.

Diese Energieverluste hängen von einer Reihe von Faktoren ab. Wesentlichen Einfluss haben die folgenden Ausgangsparameter:

• Umgebungstemperatur im Bereich der Kabelsysteme: Je nach Wassertiefe und Jahres-zeit ist von einer Schwankungsbreite in der natürlichen Sedimenttemperatur auszuge-hen, die Einfluss auf die Wärmeabfuhr hat.

• Thermischer Widerstand des Sediments:

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 115

Tabelle 10: Thermische Eigenschaften wassergesättigter Böden (nach SMOLCZYK, 2001) Bodentyp Wärme-

leitfähigkeit minimal

Wärme-leitfähigkeit maximal

Spezifischer Wärmewiderstand maximal

Spezifischer Wärmewider-stand minimal

W / (K*m) W / (K*m) K*m/ W K*m/ W Kies 2,00 3,30 0,50 0,30 Sand 1,50 2,50 0,67 0,40 Ton 0,90 1,80 1,11 0,56 Geschiebemergel 2,60 3,10 0,38 0,32 Schluff/ Schlick 1,40 2,00 0,71 0,50

In der AWZ kommen überwiegend wassergesättigte Sande vor, für deren spezifischen Wärmewiderstand unter Berücksichtigung verschiedener Quellen ein Größenbereich von 0,4 bis 0,7 KmW-1 gültig ist (SMOLCZYK, 2001; BARTNIKAS, UND SRIVASTAVA, 1999; VDI, 1991; BARNES, 1977). Danach ist bei wassergesättigten Grobsanden von einer effizien-teren Wärmeabfuhr auszugehen als bei feinkörnigeren Sanden.

• Übertragungstechnologie: Grundsätzlich ist bei gleicher Übertragungsleistung bei Dreh-strom-Seekabelsystemen von einer höheren Wärmeabgabe durch thermische Verluste auszugehen als bei Gleichstrom-Seekabelsystemen (OSPAR COMMISSION 2010).

Für die Temperaturentwicklung in der oberflächennahen Sedimentschicht ist zudem die Verle-getiefe der Kabelsysteme entscheidend. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei Einhaltung einer ausreichenden Verlegetiefe und bei Einsatz von Kabelkonfigurationen nach Stand der Technik keine signifikanten Auswirkungen durch die kabelinduzierte Sedimenterwärmung zu erwarten. Im Rahmen der Umweltfachbeiträge für stromabführende Kabelsysteme von Offsho-re-Windparks wurden verschiedene Berechnungen zur Sedimenterwärmung durch den Betrieb von Seekabelsystemen vorgelegt. Nach Angaben der Antragstellerin wird die kabelinduzierte Sedimenterwärmung beim Vorhaben „HelWin1 und HelWin alpha“ bei den Gleichstromkabel-systemen ca. 1,2 K und bei den Drehstromkabelsystemen ca. 1,8 K in 20 cm Sedimenttiefe be-tragen, wenn die Kabelsysteme, wie im BFO-N und in den jeweiligen Zulassungen festgelegt, mind. 1,50 m tief eingespült werden (PGU 2012b). Temperaturmessungen an einem parkinter-nen Drehstromkabelsystem im dänischen Offshore-Windpark „Nysted“ ergaben eine Sedimen-terwärmung direkt über dem Kabel (Übertragungsleistung von 166 MW) 20 cm unter dem Mee-resboden von max. 1,4 K (MEISSNER et al., 2007). Die intensive bodennahe Wasserbewegung in der Nordsee führt darüber hinaus zu einem schnellen Abtransport von lokaler Wärme.

Unter Berücksichtigung der o.g. Ergebnisse und Prognosen kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Verlegetiefe von mind. 1,50 m von der Einhaltung des sogenannten „2 K-Kriteriums“5 auszugehen ist, das sich als Vorsorgewert in der derzeitigen behördlichen Zulas-sungspraxis etabliert hat. Um die Einhaltung des „2 K-Kriteriums“, d.h. eine maximale Tempera-turerhöhung um 2 Grad in 20 cm unterhalb der Meeresbodenoberfläche, sicherzustellen, wurde ein entsprechender Grundsatz zur Sedimenterwärmung in den BFO-N aufgenommen (vgl. z. B. Planungsgrundsätze 5.3.2.9, 5.4.2.9, 5.5.2.13 BFO-N).

Dieser Grundsatz legt die Einhaltung des 2 K-Kriteriums fest, um potenzielle Beeinträchtigun-gen der Meeresumwelt durch eine kabelinduzierte Sedimenterwärmung weitestgehend zu redu-zieren. Bei Einhaltung des 2 K-Kriteriums gemäß Planungsgrundsatz kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass keine signifikanten Auswirkungen, wie Struktur- und Funktionsveränderungen, durch die kabelinduzierte Sedimenterwärmung auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind. Aufgrund des geringen Anteils an organischem Material im Sediment

5 „Das sog. 2 K-Kriterium stellt einen Vorsorgewert dar, der nach Einschätzung des BfN auf Basis des derzeitigen

Wissenstandes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherstellt, dass erhebliche negative Auswirkungen der Ka-belerwärmung auf die Natur bzw. die benthische Lebensgemeinschaft vermieden werden.“ (http://www.stromeffizienz.de/page/fileadmin/offshore/documents/StAOWind_Workshops/Kabel_in_Schutzgebieten/Kabel_in_Schutzgebieten_Vortrag_Merck.pdf)

116 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

wird es durch die Sedimenterwärmung voraussichtlich zu keiner nennenswerten Freisetzung von Schadstoffen kommen.

Auf der Grundlage ist im Ergebnis der SUP festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsystemen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.

4.2.2 Benthos Die deutsche AWZ der Nordsee hat hinsichtlich des Arteninventars der Benthosorganismen keine herausragende Bedeutung. Auch die identifizierten Benthoslebensgemeinschaften weisen keine Besonderheiten auf, da sie aufgrund der vorherrschenden Sedimente für die deutsche Nordsee typisch sind. Untersuchungen des Makrozoobenthos im Rahmen der Genehmigungs-verfahren der Offshore-Windparks und aus AWI-Projekten aus den Jahren 1997 bis 2014 haben für die AWZ der Nordsee typische Lebensgemeinschaften bzw. Übergangsgemeinschaften er-geben. Das vorgefundene Arteninventar und die Anzahl der Rote-Liste-Arten weisen auf eine durchschnittliche Bedeutung des beplanten Gebietes für Benthosorganismen hin.

Baubedingt: Mögliche Auswirkungen auf Benthosorganismen sind abhängig von den eingesetz-ten Verlegeverfahren. Durch eine schonende Verlegung der Seekabelsysteme mittels Einspül-verfahren sind nur kleinräumige, kurzfristige und damit geringfügige Störungen des Benthos im Bereich der Kabeltrasse zu erwarten. Für die Dauer der Verlegung der Seekabelsysteme ist mit lokalen Sedimentaufwirbelungen und Trübungsfahnen zu rechnen. Hierdurch kann es während der Bautätigkeiten in der Umgebung der Kabelsysteme zu einem kleinräumigen und kurzfristi-gen Habitatverlust für benthische Arten bzw. zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung bent-hischer Organismen oder Gemeinschaften kommen. Das Hauptrisiko der Sedimentation des freigesetzten Sediments besteht in der Verschüttung von sessilen benthischen Organismen wie Muscheln und Polychaeten (ICES, 1992).

Im Falle eines Bestandsrückganges durch eine natürliche oder anthropogene Störung (z. B. Einspülen der Kabel) verbleibt im Gesamtsystem genug Potenzial an Organismen zur Wieder-besiedlung (KNUST et al., 2003). Nach BOSSELMANN (1989) erfolgt eine Ausbreitung nicht nur über die Larvenstadien, sondern auch durch die Dispersion postlarvaler und adulter Formen. Weiterhin zeigten Begleituntersuchungen des Benthos sowie der Fisch- und Decapodenfauna (Krebse) bei der 1994 verlegten Europipe-Rohrleitung, dass bereits zwei Jahre nach Beendi-gung der Bauarbeiten ein deutliches Zurückschwingen der Gemeinschaften in Richtung des Zustandes vor den Bauarbeiten festzustellen war. Dort wurde davon ausgegangen, dass die Effekte der Bauarbeiten zwei bis drei Jahre nach den baulichen Aktivitäten nicht mehr festzu-stellen seien (KNUST et al., 2003). Der linienhafte Charakter der Seekabelsysteme begünstigt die Wiederbesiedlung aus den ungestörten Randbereichen.

Trübungsfahnen entstehen durch die Störung des Sediments während des Einspülens des Ka-belsystems. Die Ausbreitung von Sedimentpartikeln hängt in hohem Maße vom Gehalt an Fein-bestandteilen und der hydrographischen Situation (insbesondere Seegang, Strömung) ab (HERRMANN & KRAUSE, 2000). Aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaffenheit in der AWZ der Nordsee wird sich der größte Teil des freigesetzten Sediments direkt an der Baustelle oder in deren unmittelbarer Umgebung absetzen.

Somit bleiben die Beeinträchtigungen während der Bauphase nach derzeitigem Kenntnisstand kleinräumig und in der Regel kurzfristig. Ein kurzzeitiges Auftreten von erhöhten Konzentratio-nen von suspendierten Stoffen scheint für adulte Muscheln nicht schädlich zu sein. Das Wachs-tum von filtrierenden Muscheln kann sogar gefördert werden. Eier und Larven einer Art reagie-ren jedoch im Allgemeinen empfindlicher als die erwachsenen Tiere und könnten kurzfristig und kleinräumig durch die Trübungsfahnen geschädigt werden. Obwohl die Konzentration suspen-dierter Partikel Werte erreichen kann, die für bestimmte Organismen schädlich sind, sind die Auswirkungen auf das Makrozoobenthos als relativ gering anzusehen, da derartige Konzentra-tionen räumlich und zeitlich nur beschränkt auftreten und durch Verdünnungs- und Verteilungs-effekte schnell wieder abgebaut werden (HERRMANN und KRAUSE, 2000).

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 117

Ebenfalls kurzfristig und kleinräumig können benthische Organismen durch die mit der Resus-pension von Sedimentpartikeln verbundene Freisetzung von Nähr- und Schadstoffen beein-trächtigt werden. Der Sauerstoffgehalt kann abnehmen, wenn organische Stoffe in Lösung ge-bracht werden (HERRMANN und KRAUSE, 2000). Die Auswirkungen werden im Allgemeinen als gering angesehen, da das Einspülen der Kabelsysteme zeitlich und räumlich begrenzt ist und die Schadstoffbelastung im Bereich der AWZ vergleichsweise gering ist. Hinzu kommt, dass durch Wellen und Strömungen eine schnelle Verdünnung eventuell auftretender Konzentrati-onserhöhungen von Nähr- und Schadstoffen erfolgt.

Potenzielle Effekte, die von ggf. erforderlich werdenden Reparaturarbeiten ausgehen, sind ver-gleichbar mit den möglichen baubedingten Auswirkungen. Da der schadhafte Kabelabschnitt wie beschrieben recht genau lokalisiert werden kann, dürften sich die Effekte unmittelbar auf den betroffenen Kabelabschnitt beschränken.

Anlagebedingt: Im Bereich möglicher Kabelkreuzungen sind die Störungen dauerhaft, aber ebenfalls kleinräumig. Erforderliche Kabelkreuzungen werden mit einer Steinschüttung gesi-chert, die dauerhaft ein standortfremdes Hartsubstrat darstellt. Das standortfremde Hartsubstrat bietet den Benthosorganismen neuen Lebensraum. Hiermit wird es Arten und Lebensgemein-schaften ermöglicht, auch in Gebieten zu siedeln, in denen sie bislang nicht vorkamen, so dass sich ihre Verbreitungsgebiete ausdehnen können (SCHOMERUS et al., 2006).

Betriebsbedingt kann direkt über dem Kabelsystem eine Erwärmung auch der obersten Sedi-mentschicht des Meeresbodens auftreten, die eine Verringerung der winterlichen Mortalität der Infauna bewirken und zu einer Veränderung der Artengemeinschaften im Bereich der Kabelt-rassen führen kann. Dabei können insbesondere kaltwasserliebende Arten (z. B. Arctica islan-dica) aus dem Bereich der Kabeltrassen verdrängt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei Einhaltung einer ausreichenden Verlegetiefe und bei Einsatz von Kabelkonfigurationen nach Stand der Technik keine signifikanten Auswirkungen auf das Benthos durch die kabelin-duzierte Sedimenterwärmung zu erwarten. Im Rahmen der Umweltfachbeiträge für stromabfüh-rende Kabelsysteme von Offshore-Windparks wurden verschiedene Berechnungen zur Sedi-menterwärmung durch den Betrieb von Seekabeln vorgelegt. Nach Angaben der Antragstellerin wird die kabelinduzierte Sedimenterwärmung beim Vorhaben „HelWin1 und HelWin alpha“ bei den Gleichstromkabeln ca. 1,2 K und bei den Drehstromkabeln ca. 1,8 K in 20 cm Sedimenttie-fe betragen, wenn die Kabel, wie im BFO-N festgelegt, mind. 1,50 m tief eingespült werden (PGU 2012b). Die intensive bodennahe Wasserbewegung in der Nordsee führt darüber hinaus zu einem schnellen Abtransport von lokaler Wärme.

Unter Berücksichtigung der o.g. Ergebnisse und Prognosen kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Verlegetiefe von mind. 1,50 m von der Einhaltung des sogenannten „2 K-Kriteriums“ auszugehen ist. Um die Einhaltung des „2 K-Kriteriums“ sicherzustellen, wurde ein entsprechender Grundsatz zur Sedimenterwärmung in den BFO-N aufgenommen (Kap. 5.3.2.9 BFO-N). Dieser Grundsatz legt die Einhaltung des 2 K-Kriteriums fest, um potenzielle Beein-trächtigungen der Meeresumwelt durch eine kabelinduzierte Sedimenterwärmung weitestge-hend zu reduzieren. Bei Einhaltung des 2 K-Kriteriums gemäß Planungsgrundsatz sind nach derzeitigem Stand keine signifikanten Auswirkungen auf Benthoslebensgemeinschaften durch die kabelinduzierte Sedimenterwärmung zu erwarten.

Selbige Annahmen gelten für elektrische bzw. elektromagnetische Felder. Auch durch diese sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Makrozoobenthos zu erwarten. Ein elektrisches Feld tritt bei Verwendung von Gleichstromkabeln, die dem Stand der Technik entsprechen, nur innerhalb des jeweiligen Kabels, also nur zwischen Leiter und geerdeter Abschirmung auf. Nach außen tritt daher kein elektrisches Feld auf. Auch bei den Drehstromkabeln können elektrische Felder außerhalb des Kabelsystems durch geeignete Isolierung bzw. durch entsprechende Ka-belkonfiguration vermieden werden, so dass elektrische Felder nicht in signifikant messbarer Weise auftreten.

Die beim Betrieb entstehenden Magnetfelder der einzelnen Kabel heben sich sowohl bei den Gleichstrom-Seekabelsystemen, die aus einem Hin- und einem Rückleiter entgegengesetzter

118 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Stromflussrichtung bestehen, als auch bei den Dreileiter-Drehstrom-Seekabelsystemen weitge-hend auf und liegen deutlich unter der Stärke des natürlichen Magnetfelds der Erde. Modellie-rungen für Gleichstrom-Seekabelsysteme ergaben Werte von 11 bis max. 15 µT an der Mee-resbodenoberfläche (PGU, 2012a; PGU 2012b). Im Vergleich dazu beträgt das natürliche Mag-netfeld der Erde je nach Standort 30 bis 60 µT.

Aufgrund des geringeren Laststroms und der Dreileitertechnik ist für Drehstromkabelsysteme von einem schwächeren Magnetfeld auszugehen als bei Gleichstromkabelsystemen. Für Dreh-stromkabelsysteme sind Werte von unter 10 µT zu erwarten (vgl. PGU, 2013). Die stärksten Felder treten direkt oberhalb der Kabelsysteme auf. Die Stärke der Felder nimmt mit zuneh-mender Entfernung relativ schnell ab.

Bei ausreichender Verlegetiefe und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Effekte kleinräumig, d. h. nur wenige Meter beiderseits des Kabels, auftreten werden, werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die Benthoslebensgemein-schaften durch die Verlegung und den Betrieb der Seekabelsysteme erwartet. Die ökologischen Auswirkungen sind nach derzeitiger Kenntnis kleinräumig und großteils kurzfristig.

4.2.3 Biotoptypen Mögliche Auswirkungen von Seekabeln auf das Schutzgut Biotoptypen können sich durch eine direkte Inanspruchnahme geschützter Biotope, eine mögliche Überdeckung durch Sedimentati-on von baubedingt freigesetztem Material oder durch potenzielle Habitatveränderungen erge-ben. Beeinträchtigungen durch Überdeckung sind aufgrund der vorherrschenden Sedimentbe-schaffenheit voraussichtlich kleinräumig, da sich das freigesetzte Sediment schnell absetzen wird.

Permanente Habitatveränderungen beschränken sich auf den kleinräumigen Kabelgraben und den unmittelbaren Bereich von Steinschüttungen, die im Falle von Kabelkreuzungen erforderlich werden. Die Steinschüttungen stellen dauerhaft ein standortfremdes Hartsubstrat dar, auch in Gebieten mit überwiegend homogenem sandigem Meeresboden. Das standortfremde Hartsub-strat bietet den Benthosorganismen neuen Lebensraum und kann zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung führen (SCHOMERUS et al., 2006). Erhebliche Auswirkungen durch Seekabelsysteme und insbesondere Kabelkreuzungsbauwerke durch diese kleinräumigen Ha-bitatveränderungen auf das Schutzgut Biotoptypen sind nicht zu erwarten. Der BFO-N legt ei-nen Planungsgrundsatz fest um Kabelkreuzungen zu minimieren. Zudem wird die Rekrutierung der Arten mit großer Wahrscheinlichkeit aus den natürlichen Hartsubstrathabitaten, wie ober-flächlich anstehendem Geschiebemergel und Steinen, erfolgen. Damit ist die Gefahr einer ne-gativen Beeinflussung der benthischen Sandbodengemeinschaft durch gebietsuntypische Arten gering. Mögliche Auswirkungen auf die geschützten Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung betrachtet.

Gemäß Planungsgrundsatz 5.3.2.8 BFO-N sollen bekannte Vorkommen geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG möglichst umgangen werden. Eine Prüfung, ob die in § 30 BNatSchG Abs. 1 Nr. 6 berücksichtigten marinen Biotoptypen im Bereich der geplanten Seekabeltrassen tatsächlich vorkommen und ggf. beeinträchtigt werden, ist mangels belastbarer Daten auf der Ebene dieser SUP nicht möglich, da bislang eine flächendeckende Biotopkartierung für die AWZ der Nordsee fehlt. Diese Prüfung hat im Rahmen der Baugrunderkundung sowie Umwelt-untersuchungen im konkreten Zulassungsverfahren für die geplanten Seekabelsysteme zu er-folgen. Nachgewiesene Vorkommen sind im Einzelzulassungsverfahren mit besonderem Ge-wicht zu berücksichtigen.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Vorkommen von § 30-Biotoptypen, die eine spe-zifische Empfindlichkeit gegenüber der Kabelverlegung aufweisen, insbesondere Riffe, lediglich kleinräumig und punktuell vorkommen und im Rahmen der Feintrassierung umgangen werden können. Sollte die Umgehung von diesen streng geschützten Biotoptypen bzw. FFH-Lebensraumtypen nicht möglich sein, z. B. weil die Vorkommen großräumiger sind, ist eine er-hebliche Beeinträchtigung dieser Biotoptypen nicht auszuschließen. Im konkreten Einzelverfah-

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 119

ren ist auf Basis vorliegender Daten aus den Trassensurveys zu prüfen, ob die betroffene Flä-che so groß ist, dass eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.

4.2.4 Fische Die Fischfauna weist im Bereich der vorgesehenen Seekabeltrassen eine typische Artenzu-sammensetzung auf. In allen Bereichen wird die demersale Fischgemeinschaft von Plattfischen dominiert, was typisch ist für die Deutsche Bucht. Demzufolge hat der Fischbestand im Bereich der Seekabeltrassen im Vergleich zu angrenzenden Meeresgebieten keine ökologisch heraus-gehobene Bedeutung. Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der Seekabel-systeme auf die Fischfauna sind räumlich und zeitlich eng begrenzt.

Baubedingt: Bei der Verlegung der Kabelsysteme können vorübergehend Trübungsfahnen auf-treten und lokale Sedimentaufwirbelungen stattfinden. Hierdurch kann es für die Dauer der Bau-tätigkeiten in der Umgebung der Kabelsysteme zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung der Fische kommen. Aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaffenheit wird sich das freige-setzte Sediment schnell absetzen. Somit bleiben die Beeinträchtigungen kleinräumig. Ferner kann es zur vorübergehenden Vergrämung von Fischen und damit zu einem kleinräumigen und kurzfristigen Habitatverlust durch baubedingten Lärm und Vibrationen kommen.

Eine kurzfristige Erhöhung der Konzentration von Sedimentpartikeln scheint für adulte Fische nicht schädlich zu sein, da bekannt ist, dass Fische Bereiche mit anthropogen bedingter hoher Sedimentaufwirbelung meiden (IFAF, 2004). Dazu gehören im Freiwasser jagende Räuber wie Makrele und Stöcker, die Areale mit hohen Sedimentfrachten meiden und so der Gefahr einer Verklebung des Kiemenapparates verbunden mit einer Respirationseinschränkung ausweichen (EHRICH UND STRANSKY, 1999).

Eier und Larven einer Art reagieren jedoch im Allgemeinen empfindlicher als die erwachsenen Tiere, so dass durch die Trübungsfahnen eine kurzfristige und kleinräumige Schädigung von Fischeiern und -larven möglich ist. Für die meisten in der AWZ vorkommenden Fischarten ist eine Laichschädigung aber nicht zu erwarten, da die mögliche Beeinträchtigung des Fischlaichs von der Reproduktionsstrategie abhängig ist. Die Eier der pelagisch laichenden Fische weisen in der Regel eine Schutzschicht auf, die sie vor mechanischen Einwirkungen durch aufgewirbel-te Sedimente schützt.

Obwohl die Konzentration suspendierter Partikel Werte erreichen kann, die für bestimmte Or-ganismen schädlich sind, sind die Auswirkungen auf Fische als relativ gering anzusehen, da derartige Konzentrationen räumlich und zeitlich nur beschränkt auftreten und durch Verdün-nungs- und Verteilungseffekte schnell wieder abgebaut werden (HERRMANN und KRAUSE, 2000). Das gilt auch für mögliche Konzentrationserhöhungen von Nähr- und Schadstoffen durch die Resuspension von Sedimentpartikeln (ICES, 1992; ICES WGEXT, 1998).

Bei der Sedimentation des freigesetzten Substrats besteht das Hauptrisiko in einer Bedeckung von am Boden abgelegtem Fischlaich. Dies kann eine Unterversorgung der Eier mit Sauerstoff zur Folge haben und je nach Wirkungsgrad und Dauer zu einer Schädigung bis hin zum Ab-sterben des Laichs führen.

Für die meisten in der AWZ vorkommenden Fischarten ist eine Laichschädigung nicht zu erwar-ten, da sie entweder pelagische Eier und/oder ihre Laichplätze im Flachwasserbereich außer-halb der AWZ haben. Außerdem ist die Fischfauna an die hier typischen, von Stürmen verur-sachten natürlichen Sedimentaufwirbelungen angepasst.

Betriebsbedingt: Beim Betrieb von Seekabeln ist die Erzeugung von magnetischen Feldern nicht auszuschließen. Direkte elektrische Felder treten weder bei den Gleichstrom- noch bei den Drehstrom-Seekabelsystemen in signifikant messbarer Weise auf. Magnetfelder der einzel-nen Kabelsysteme heben sich bei den geplanten bipolaren (Hin- und Rückleiter) bzw. Dreileiter-Kabelkonfigurationen weitgehend auf. Modellierungen für Gleichstrom-Seekabelsysteme erga-ben Werte von 11 bis max. 15 µT an der Meeresbodenoberfläche (PGU, 2012a, PGU, 2012b). Im Vergleich dazu beträgt das natürliche Magnetfeld der Erde je nach Standort 30 bis 60 µT.

120 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Aufgrund des geringeren Laststroms und der Dreileitertechnik ist für Drehstromkabelsysteme von einem schwächeren Magnetfeld auszugehen als bei den Gleichstromkabelsystemen. Für Drehstromkabelsysteme sind Werte von unter 10 µT zu erwarten. Die stärksten magnetischen Felder treten direkt oberhalb des Kabelsystemes auf. Die Stärke der Felder nimmt mit zuneh-mender Entfernung vom Kabelsystem relativ schnell ab.

Für eine Reihe von Fischarten, insbesondere wandernden Spezies wie Lachs und Flussaal, ist eine Orientierung am Erdmagnetfeld dokumentiert. Diese Arten können elektrische Felder wahrnehmen, was in einigen Fällen zu Verhaltensänderungen führen kann (MARHOLD & KULL-NICK, 2000; ÖHMANN, 2007). Nach KULLNICK & MARHOLD (1999) ist eine mögliche Beeinträchti-gung des Orientierungsverhaltens adulter Exemplare von Arten, die elektrische oder magneti-sche Felder zur Orientierung nutzen (wie Aale, Haie, Lachse), höchstens kurzfristig, wie Expe-rimente am Ostsee-Aal belegen. Fische greifen auf unterschiedliche Umweltparameter zurück, die im Zusammenspiel für die Orientierungsleistungen verantwortlich sind.

Zusammenfassend lässt sich für die SUP festhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Fische durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabeln zu rechnen ist. Die baubedingten Auswirkungen auf die Fischfauna wer-den insgesamt als nicht erheblich eingeschätzt. Was mögliche betriebsbedingte Auswirkungen der Seekabelsysteme wie die Temperaturerhöhung des Sediments und magnetische Felder betrifft, sind ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten.

4.2.5 Marine Säuger Baubedingt: Während der zeitlich und räumlich eng begrenzten Verlegephase kann es durch den baubedingten Schiffsverkehr zu kurzfristigen Scheucheffekten kommen. Diese Effekte ge-hen allerdings nicht über die Störungen hinaus, die allgemein mit langsamen Schiffsbewegun-gen verbunden sind. Mögliche Veränderungen der Sedimentstruktur und damit verbundene temporäre Benthosveränderungen haben auf marine Säugetiere keine erheblichen Auswirkun-gen, da diese ihre Beute in weit ausgedehnten Arealen in der Wassersäule suchen.

Betriebsbedingte Sedimenterwärmungen haben keine direkten Auswirkungen auf hochmobile Tiere wie marine Säuger. Der Einfluss elektromagnetischer Felder von Seekabeln auf das Wanderverhalten von Meeressäugetieren ist weitgehend unbekannt (GILL et al., 2005). Da die auftretenden Magnetfelder aber deutlich unter dem natürlichen Magnetfeld der Erde liegen, sind keine signifikanten Auswirkungen auf marine Säuger zu erwarten.

Als Ergebnis der SUP bleibt festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine erhebli-chen Auswirkungen auf das Schutzgut Marine Säuger durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsystemen zu erwarten sind.

4.2.6 Rast- und Zugvögel Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Rast- und Zugvögel sind durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsystemen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Ledig-lich während der zeitlich und räumlich eng begrenzten Verlegephase kann es durch den baube-dingten Schiffsverkehr zu kurzfristigen Scheucheffekten kommen. Diese Effekte gehen aller-dings nicht über die Störungen hinaus, die allgemein mit langsamen Schiffsbewegungen ver-bunden sind. Erhebliche Auswirkungen auf Rastvögel durch baubedingte Trübungsfahnen oder durch Sediment- und Benthosveränderungen im Bereich der Kreuzungsbauwerke sind ebenfalls nicht zu erwarten, da diese ihre Beute in weit ausgedehnten Arealen in der Wassersäule su-chen.

Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen der geplanten Seekabelsysteme auf die Rast- und Zugvögel können mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Ein mögliches Kollisionsrisiko durch Baufahrzeuge kann aufgrund der Kurzfristigkeit der Bauphase als sehr gering eingestuft werden.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 121

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Rast- und Zugvögel durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsystemen nicht zu erwarten sind.

4.3 Wechselwirkungen Allgemein führen Auswirkungen auf ein Schutzgut zu verschiedenen Folge- und Wechselwir-kungen zwischen den Schutzgütern. So haben Auswirkungen auf den Boden oder den Wasser-körper meist auch Folgewirkungen für die biotischen Schutzgüter in diesen Lebensräumen. Zum Beispiel können Schadstoffaustritte die Wasser- und/oder Sedimentqualität mindern und von den benthisch und pelagisch lebenden Organismen aus dem umgebenden Medium aufge-nommen werden.

Die wesentliche Verflechtung der biotischen Schutzgüter besteht über die Nahrungsketten. Die-se Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Schutzgütern und mögliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt werden ausführlich für die jeweiligen Schutzgüter dargestellt.

Mögliche Wirkzusammenhänge in der Bauphase ergeben sich aus der Sedimentumlagerung und Trübungsfahnen sowie Geräuschemissionen. Diese Wechselwirkungen treten jedoch nur sehr kurzfristig auf und sind auf wenige Tage bzw. Wochen beschränkt.

Sedimentumlagerung und Trübungsfahnen

Während der Installation einer Konverterplattform bzw. der Verlegung eines Seekabelsystems kommt es zu Sedimentumlagerungen und Trübungsfahnen. Fische werden vorübergehend ver-scheucht. Das Makrozoobenthos wird lokal überdeckt. Somit verändern sich kurzzeitig und lokal begrenzt auch die Nahrungsbedingungen für benthosfressende Fische und für fischfressende Seevögel und marine Säuger (Abnahme des Angebotes an verfügbarer Nahrung).

Geräuschemissionen

Die Installation der Fundamente der Konverterplattformen kann zu zeitweiligen Fluchtreaktionen und einer temporären Meidung des Gebietes durch Meeressäuger, einige Fischarten und See-vogelarten führen. Großmöwen dagegen werden von den Bauaktivitäten angezogen. Eine Mei-dung störempfindlicher Seevögel würde andererseits das Vogelschlagrisiko mindern.

Wechselwirkungen in der Betriebsphase sind zwar dauerhaft, aber nur sehr lokal zu erwarten. Bei einer Konverterplattform handelt es sich um ein Einzelbauwerk, das nur eine kleine Fläche in Anspruch nimmt und nur sehr kleinräumige Habitatveränderungen zur Folge hat. Das gilt ge-nauso für die Seekabelsysteme.

Flächennutzung

Mit dem Einbringen von Fundamenten kommt es zu einem lokalen Entzug von Besiedlungsflä-che für die Benthoszönose, welche für die innerhalb der Nahrungspyramide folgenden Fische, Vögel und Meeressäuger eine potenzielle Verschlechterung der Nahrungsbasis zur Folge ha-ben kann. Allerdings ist für benthosfressende Seevögel in tieferen Wasserbereichen keine Be-einträchtigung durch den Verlust von Nahrungsflächen durch die Flächenversiegelung gegeben, da das Wasser für einen effektiven Nahrungserwerb zu tief ist. Die möglichen Auswirkungen werden aufgrund der äußerst geringen Flächeninanspruchnahme kaum mess- und nachweisbar sein.

Einbringung von künstlichem Hartsubstrat

Die Einbringung von künstlichem bzw. standortfremdem Hartsubstrat (Plattformfundamente, Kabelkreuzungsbauwerke) führt lokal zu einer Veränderung der Bodenbeschaffenheit und der Sedimentverhältnisse. In der Folge kann sich die Zusammensetzung des Makrozoobenthos ändern. Nach KNUST et al. (2003) führt das Einbringen künstlichen Hartsubstrats in Sandböden zu einer Ansiedlung von zusätzlichen Arten. Die Rekrutierung dieser Arten wird mit großer Wahrscheinlichkeit aus den natürlichen Hartsubstrathabitaten, wie oberflächlich anstehendem Geschiebemergel und Steinen, erfolgen.

122 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Damit ist die Gefahr einer negativen Beeinflussung der benthischen Sandbodengemeinschaften durch gebietsuntypische Arten gering. Allerdings gehen Siedlungsbereiche der Sandbodenfau-na an diesen Stellen verloren. Durch die Änderung der Artenzusammensetzung der Makro-zoobenthosgemeinschaft kann die Nahrungsgrundlage der Fischzönose am Standort beein-flusst werden (bottom-up Regulation).

Bestimmte Fischarten könnten angelockt werden, die wiederum durch Prädation den Fraßdruck auf das Benthos erhöhen und somit durch Selektion bestimmter Arten die Dominanzverhältnis-se prägen (top-down Regulation). Weiterhin könnte der Bewuchs auf dem Hartsubstrat den benthosfressenden Meeresenten als eine neue Nahrungsquelle dienen.

Nutzungs- und Befahrensverbot

Das fischereiliche Nutzungsverbot im Umkreis der Konverterplattformen wird die Verbotszone der jeweils angrenzenden Windparks etwas erweitern. Der dadurch bedingte Wegfall der Fi-scherei kann zu einer Erhöhung des Bestandes sowohl bei fischereilichen Zielarten als auch bei den nicht genutzten Fischarten führen, auch eine Verschiebung im Längenspektrum dieser Fischarten ist denkbar. Im Falle einer Zunahme der Fischbestände ist eine Anreicherung des Nahrungsangebots für marine Säuger zu erwarten. Weiterhin wird erwartet, dass sich eine von fischereilicher Aktivität ungestörte Makrozoobenthosgemeinschaft entwickeln wird. Dies könnte bedeuten, dass sich die Diversität der Artgemeinschaft erhöht, indem empfindliche und langle-bige Arten der derzeitigen Epi- und Infauna bessere Überlebenschancen bekommen und stabile Bestände entwickeln.

Wegen der Variabilität des Lebensraumes lassen sich Wechselwirkungen insgesamt nur sehr ungenau beschreiben. Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine Wechselwirkungen erkennbar sind, die eine Gefährdung der Meeresumwelt zur Folge haben könnten. Daher ist für die SUP abschließend festzuhalten, dass durch die Festlegungen von Konverterstandorten und Seeka-beltrassen im BFO-N keine erheblichen Auswirkungen durch Wechselwirkungen auf die belebte Meeresumwelt zu erwarten sind, sondern im Vergleich mit der Nichtdurchführung des Plans vielmehr nachteilige Auswirkungen vermieden werden können.

4.4 Kumulative Effekte Nach Art. 5 Abs. 1 SUP-Richtlinie umfasst der Umweltbericht nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Anhang I Buchstabe f) der SUP-Richtlinie im Rahmen der Prüfung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auch die Prüfung kumulativer Auswirkungen. Kumu-lative Auswirkungen entstehen aus dem Zusammenwirken verschiedener unabhängiger Einzel-effekte, die sich entweder durch ihre Zusammenwirkung addieren (Kumulativeffekte) oder sich gegenseitig verstärken und damit mehr als die Summe ihrer einzelnen Wirkung erzeugen (sy-nergetische Effekte) (WOLFGANG/APPOLD, 2007; SCHOMERUS, 2006, S.416).

Insofern sind die kumulativen Effekte von Nutzungen und Plänen zu betrachten, wobei die Ab-wägung unter Berücksichtigung der vorhandenen Erkenntnisse und Instrumente nachvollzieh-bar und auf einer möglichst vergleichbaren Informationsgrundlage erfolgen soll.

Zur Prüfung der kumulativen Auswirkungen ist es erforderlich, zu bewerten, inwieweit den im Plan vorgesehenen Konverterplattformen und Seekabelsystemen im Zusammenwirken mit den im Plan dargestellten Windparkclustern eine erhebliche nachteilige Auswirkung zugeschrieben werden kann. Die Bewertung der Auswirkungen erfolgt quellenbezogen, d.h. betrachtet werden die ggf. ergänzend entstehenden Umweltwirkungen.

Es ist in diesem Zusammenhang methodisch nicht möglich – und entsprechend der Anforde-rungen des Art. 5 Abs. 2 SUP-Richtlinie auch nicht erforderlich – alle kumulativen Auswirkungen der geplanten Netzanbindungssysteme sowie aller geplanten Windparks in den genannten Clustern abschließend zu prüfen. Eine Prüfung der Windpark-Vorhaben erfolgt auf der Ebene dieses Fachplans auf Basis des bisherigen Wissenstandes im Sinne des Art. 5 Abs. 2 SUP-Richtlinie.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 123

In der deutschen AWZ der Nordsee werden kumulative Auswirkungen auf die nach Anhang I der V-RL zu schützenden Seetaucherarten, die in der AWZ im Frühjahr einen Konzentrations-bereich aufweisen, gemäß dem Positionspapier des BMU von 2009 berücksichtigt. Ein an den Anforderungen der V-RL, FFH-RL bzw. des BNatSchG ausgerichteter Schutz der Seetaucher ist dadurch zu erreichen, dass in einem abgegrenzten Gebiet mit besonderer populationsbiolo-gischer Bedeutung auf der Grundlage der fachlich begründeten neuen Erkenntnisse unter Be-achtung der räumlichen und zeitlichen Schwankungen keine weiteren Offshore-Windparks mehr genehmigt werden. Auf der Basis der inzwischen guten Datengrundlage wurde ein nach wis-senschaftlichen Kriterien abgegrenztes sogenanntes „Hauptkonzentrationsgebiet“ für Seetau-cher identifiziert (BMU, 2009). Dieses wird als qualitatives Kriterium bei der Bewertung der ku-mulativen Auswirkungen hinsichtlich des Habitatverlusts für Seetaucher herangezogen. Kumu-lative Auswirkungen des Plans auf den Bestand des Schweinswals werden gemäß den Vorga-ben des Schallschutzkonzeptes des BMUB von 2013 betrachtet (s.u.).

Auf der Grundlage der vorhandenen Konventionen für Seetaucher und Schweinswale und unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die im konkreten Zulas-sungsverfahren angeordnet werden, wird derzeit davon ausgegangen, dass hinsichtlich der 13 festgelegten Cluster keine Gründe bekannt sind oder Hinweise darauf bestehen, dass für die verschiedenen Schutzgüter unüberwindbare Zulassungshindernisse bestünden.

Insbesondere in den Clustern 1 bis 8 liegen überwiegend Windpark-Vorhaben, welche nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Anordnung von umfangreichen Ne-benbestimmungen wie z. B. Schallminderungs- und Monitoringmaßnahmen sowie vorbehaltlich der Koordinierung von Bauabläufen auch unter Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen genehmigt wurden. Insoweit sind in diesem Zusammenhang auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse Aussagen zu kumulativen Effekten möglich.

Existierende Wissenslücken, vor allem in den Clustern 9 bis 13, werden teilweise durch Ergeb-nisse aus Forschungsvorhaben, aus dem Monitoring der Schutzgebiete und durch die vorha-benspezifischen Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) geschlossen. Dadurch wird sich für die-sen Bereich die Erkenntnislage in kurzer Zeit verbessern. Da regelmäßig erst auf der Ebene des Einzelzulassungsverfahrens die projektspezifischen Anforderungen und detaillierte Informa-tionen zu Umwelt- und Baugrundverhältnissen bekannt werden, können die durch die Wind-parkvorhaben ggf. ergänzend entstehenden Umweltwirkungen erst auf Einzelprojektebene de-tailliert geprüft werden.

Kumulative Auswirkungen bei einem derartigen Kenntnisstand detaillierter auf Ebene des jewei-ligen Einzelzulassungsverfahrens zu prüfen, entspricht den Anforderungen des Art. 5 Abs. 2 SUP-Richtlinie. In diesem Rahmen gewonnene Erkenntnisse und Entwicklungen werden in die weiteren Fortschreibungen des BFO-N einfließen.

Der zu betrachtende räumliche Auswirkungsbereich hängt sowohl von vorhabenspezifischen Eigenschaften als auch vom einzelnen Schutzgut ab. Für die Schutzgüter Sediment, Benthos und Biotoptypen sind die potenziellen Auswirkungen grundsätzlich kleinräumiger einzuschätzen als z. B. für marine Säuger und die Avifauna. Daher erfolgt die Bewertung kumulativer Effekte schutzgutbezogen.

Für eine kumulative Betrachtung zum Schutzgut Fledermäuse mangelt es an ausreichenden Daten- und Bewertungsgrundlagen. Dieses Schutzgut wird daher im Folgenden nicht weiter diskutiert.

4.4.1 Boden, Benthos und Biotoptypen Ein wesentlicher Teil der Umweltwirkungen durch die Konverterplattformen und Seekabelsys-teme auf Boden und Benthos wird ausschließlich während der Bauzeit (Entstehung von Trü-bungsfahnen, Sedimentumlagerung etc.) und auf einem räumlich eng begrenzten Bereich statt-finden. Gerade auch aufgrund der schrittweisen Umsetzung der Bauvorhaben sind baubedingte kumulative Umweltwirkungen wenig wahrscheinlich. Mögliche kumulative Auswirkungen auf den

124 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Meeresboden, die sich auch unmittelbar auf das Schutzgut Benthos und besonders geschützte Biotoptypen auswirken könnten, ergeben sich aus der dauerhaften direkten Flächeninan-spruchnahme der Fundamente der Konverterplattformen und der verlegten Kabelsysteme im Zusammenwirken mit der Flächenversiegelung durch die Fundamente von Windenergieanlagen der einbezogenen Windparkvorhaben. Die Einzelauswirkungen sind grundsätzlich kleinräumig und lokal.

Zur Abschätzung der direkten Flächeninanspruchnahme wird eine überschlägige Berechnung anhand der im BFO-N geplanten Konverterplattformen und Seekabelsysteme vorgenommen. Die berechnete Flächeninanspruchnahme erfolgt unter ökologischen Gesichtspunkten, das heißt, der Berechnung wird der direkte ökologische Funktionsverlust bzw. die mögliche Struk-turveränderung der Fläche durch das Einbringen der Fundamente und Kabelsysteme zugrunde gelegt. Im Bereich des Kabelgrabens wird die Beeinträchtigung des Sediments und der Bentho-sorganismen jedoch im Wesentlichen temporär sein. Im Falle der Querung von besonders emp-findlichen Biotoptypen wie Riffen oder artenreichen Kies-, Grobsand- und Schillgründen wäre von einer dauerhaften Beeinträchtigung auszugehen.

Nach einer modellhaften Annahme wird eine Fläche von rund 418 ha durch die im BFO-N vor-gesehenen Seekabelsysteme zur Anbindung der Cluster 1 - 8 direkt beansprucht. Die Berech-nung erfolgt unter der Annahme eines Kabelgrabens von ca. 1,50 m Breite. Hinzuzurechnen sind hier die erforderlich werdenden Kreuzungsbauwerke. Ausgehend von einer Fläche je Kreuzungsbauwerk von ca. 900 m² beliefe sich die direkte Flächeninanspruchnahme bei ca. 400 Kreuzungsbauwerken insgesamt auf ca. 36 ha. Die Fundamente für die Konverterplatt-formen mit dem dazugehörigen Kolkschutz nehmen bei einer Jacket-Konstruktion eine Fläche von rund 600 m² je Plattform in Anspruch. Alle 15 geplanten Konverterplattformen in den Clus-tern 1 - 8 beanspruchen also zusammen eine Fläche von 0,96 ha. Derzeit sind ca 980 Einzel-windkraftanlagen mit ca. 30 % Gründung als Tripod (ca. 21 m²) und 70 % als Monopile (ca. 79 m²) realisiert. Damit wird von den Windkrafteinzelanlagen bisher insgesamt eine Fläche von ca. 6,4 ha beansprucht. Nicht in der Berechnung enthalten ist die parkinterne Verkabelung, deren Länge je nach Konzept der Verkabelung deutlich variiert.

Insgesamt werden also ca. 460 ha direkt an Fläche beansprucht, was einem Anteil von 0,2‰ an der gesamten AWZ-Fläche entspricht. Ca. 0,6 ha davon werden innerhalb von Natura2000-Gebieten in Anspruch genommen. Die Natura2000-Gebiete haben insgesamt einen Flächenan-teil von rund 27% an der AWZ der Nordsee. Da der Bau von Windenergieanlagen und Konver-terplattformen in Natura2000-Gebieten grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Ziel der Raumordnung 3.5.1 (3) und u.a. Planungsgrundsatz 5.2.2.6 BFO-N), beschränkt sich die räumliche Inan-spruchnahme der Schutzgebiete auf Seekabeltrassen und Kreuzungsbauwerke, sowie den Ausnahmefall Butendiek. Zur Inanspruchnahme besonders geschützter Biotoptypen nach § 30 BNatSchG kann mangels einer belastbaren naturwissenschaftlichen Grundlage keine Aussage gemacht werden. Eine derzeit in Ausführung befindliche flächendeckende Sediment- und Bio-topkartierung der AWZ wird hier zukünftig mehr Klarheit erbringen.

Neben der direkten Inanspruchnahme des Meeresbodens und damit des Lebensraums der dort angesiedelten Organismen führen die Fundamente und Kreuzungsbauwerke zu einem zusätzli-chen Angebot an Hartsubstrat. Dadurch können sich standortfremde hartsubstratliebende Arten ansiedeln und die Artzusammensetzung ändern. Dieser Effekt kann durch die Errichtung meh-rerer Offshore-Bauwerke oder Steinschüttungen in Kreuzungsbereichen der Seekabelsysteme mit anderen Kabeln oder Pipelines zu kumulativen Wirkungen führen. Durch das eingebrachte Hartsubstrat geht der an Weichböden adaptierten Benthosfauna zudem Lebensraum verloren. Da sich jedoch sowohl bei der Netzinfrastruktur als auch bei den Windparks die Flächeninan-spruchnahme im ‰-Bereich bewegen wird, sind nach derzeitiger Kenntnis auch in der Kumula-tion keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, die zu einer Gefährdung der Mee-resumwelt in Bezug auf den Meeresboden und das Benthos führen. Im Detail müssen diese Effekte allerdings im Einzelverfahren untersucht werden.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 125

4.4.2 Marine Säuger Kumulative Auswirkungen auf marine Säuger, insbesondere Schweinswale, können vor allem durch die Lärmbelastung während der Installation von tiefgegründeten Fundamenten auftreten. So können marine Säuger dadurch erheblich beeinträchtigt werden, dass – wenn an verschie-denen Standorten innerhalb der AWZ gleichzeitig gerammt wird – nicht ausreichend gleichwer-tiges Habitat zur Verfügung steht, um auszuweichen und sich zurückzuziehen.

Die bisherige Realisierung von Offshore-Windparks und Konverterplattformen erfolgte relativ langsam und schrittweise. Über einen Zeitraum von sieben Jahren, 2009 bis 2017, wurden Rammarbeiten in fünfzehn Windparks und an sieben Konverterplattformen durchgeführt. Seit 2011 erfolgen alle Rammarbeiten unter dem Einsatz von technischen Schallminderungsmaß-nahmen. Zudem lagen die betriebenen Baustellen mehrheitlich mind. 40 bis 50 km voneinander entfernt, so dass es nicht zu Überschneidungen von schallintensiven Bauphasen gekommen ist, die zu kumulativen Auswirkungen hätten führen können. Lediglich im Falle der beiden räumlich direkt aneinander angrenzenden Vorhaben Meerwind Süd/Ost und Nordsee Ost in Cluster 4 war es erforderlich, die Rammarbeiten einschließlich der Vergrämungsmaßnahmen zu koordi-nieren.

Die Auswertung der Schallergebnisse im Hinblick auf die Schallausbreitung und die möglicher-weise daraus resultierende Kumulation hat gezeigt, dass die Ausbreitung des impulshaften Schalls bei Anwendung von effektiven schallminimierenden Maßnahmen stark eingeschränkt wird. Die abschließende Bewertung von möglichen Effekten unter Heranziehen der Ergebnisse aus dem Schweinswalmonitoring steht noch aus.

Kumulative Auswirkungen des Plans auf den Bestand des Schweinswals werden gemäß den Vorgaben des Schallschutzkonzeptes des BMUB von 2013 betrachtet. Das Hauptkonzentrati-onsgebiet des Schweinswals in den Sommermonaten umfasst das Schutzgebiet „Sylter Außen-riff“ und seine mittelbare Umgebung. Rammarbeiten, die das Potenzial aufweisen, in der sen-siblen Jahreszeit Störungen durch Schalleinträge im Hauptkonzentrationsgebiet des Schweins-wals hervorzurufen, werden zeitlich derart koordiniert, dass der Anteil der betroffenen Fläche stets unter 1% bleibt. Auch werden gemäß dem Schallschutzkonzept des BMUB (2013) sämtli-che Rammarbeiten koordiniert, mit dem Ziel immer ausreichend Ausweichmöglichkeiten in den Schutzgebieten aber auch in der gesamten deutschen AWZ frei zu halten.

Aus den Darstellungen des bestätigten O-NEP Zieljahr 2025 bzw. des zweiten Entwurfs des O-NEP Zieljahr 2030 wird zudem deutlich, dass sowohl die Netzanbindungssysteme als auch die einzelnen Offshore-Windparks schrittweise, das heißt gestaffelt in den kommenden Jahren gebaut werden und nicht zeitgleich. Auf das kapitel 4.1.2 des Entwurfs des BFO-N 2016/2017 wird verwiesen. Bei der Weiterentwicklung von Cluster, in denen bereits gebaut wird oder die Errichtung und der Betrieb von Konverterplattformen bereits genehmigt wurde, besteht der ent-scheidende Vorteil, dass Erkenntnisse zu Umwelt- und Baugrundverhältnissen synergetisch und effektiv genutzt werden können.

4.4.3 See- und Rastvögel Vertikalstrukturen wie Konverterplattformen oder Offshore-Windenergieanlagen können unter-schiedliche Auswirkungen auf Rastvögel haben, wie Habitatverlust, ein erhöhtes Kollisionsrisiko oder eine Scheuch- und Barrierewirkung. Diese Effekte werden im Rahmen der UVP standort- und projektspezifisch betrachtet. Für Rastvögel kann insbesondere der Habitatverlust durch die Realisierung von mehreren Bauwerken bedeutend sein.

Eine gebietsübergreifende Betrachtung der kumulativen Auswirkungen von Offshore-Windparks und den im BFO-N geplanten Konverterplattformen auf See- und Rastvögel kann auf der Basis von bisherigen Ergebnissen und Beobachtungen aus bereits realisierten Offshore-Windparkprojekten erfolgen. So lassen sich z. B. auf Grundlage der Erkenntnisse aus Offshore-Windparks in Dänemark und Großbritannien Rückschlüsse auf Änderungen der Habitatnutzung durch Seevögel ziehen.

126 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Insbesondere sind gefährdete und störempfindliche Seevogelarten, wie Seetaucher, im Hinblick auf kumulative Effekte durch die Realisierung von Offshore-Windparks und Netzanbindungspro-jekten zu berücksichtigen. GARTHE & HÜPPOP (2004) bescheinigen Seetauchern eine sehr hohe Sensitivität gegenüber Bauwerken. Für die kumulative Betrachtung des Gefährdungsrisikos für Seetaucher sind neben den Bauwerken selbst auch Auswirkungen durch den Schiffsverkehr (auch für den Betrieb und die Wartung von Kabeln und Plattformen) mit einzubeziehen.

Um die Bedeutung von kumulativen Effekten bei Seevögeln beurteilen zu können, müssen et-waige Auswirkungen artspezifisch geprüft werden. Insbesondere sind Arten des Anhangs I der VRL, Arten des Vogelschutzgebietes „Deutsche Östliche Bucht“ und solche Arten, für die be-reits ein Meideverhalten gegenüber Bauwerken festgestellt wurde (wie Seetaucher) im Hinblick auf kumulative Auswirkungen zu betrachten. Dabei stellt sich die Frage nach populationsbiolo-gischen Grenzwerten sowie nach der maßgeblichen Bezugsgröße für einen solchen Grenzwert. In der Literatur wird für Rastvögel vorgeschlagen, einen Eingriff als unzulässig anzusehen, wenn 1% der biogeographischen Population von einem Lebensraumverlust betroffen ist. Dabei wird auf Kriterien des Ramsar-Übereinkommens von 1971 zur Bewertung von Wasservogel-Rastgebieten verwiesen, wonach ein Rastgebiet dann von internationaler Bedeutung ist, wenn es mindestens einmal pro Jahr 1% der biogeographischen Population einer Wasservogelart beherbergt (DIERSCHKE et al., 2003).

Dieses 1%-Kriterium findet sich auch bei der Klassifizierung von Important Bird Areas (IBA). Ein Gebiet wird von Birdlife International als IBA bezeichnet, wenn sich dort mehr als 1% der bio-geographischen Population aufhalten (HEATH UND EVANS, 2000). Dieser Schwellenwert des Ramsar-Übereinkommens von 1% ist allerdings derzeit für die Frage nach der Beurteilung der Beachtlichkeit von Eingriffen oder Störungen populationsbiologisch nicht ableitbar (DIERSCHKE et al., 2003). Da das Ramsar-Übereinkommen das 1%-Kriterium zur Beurteilung der Bedeutung eines Feuchtgebietes benutzt, erscheint wegen der sehr unterschiedlichen Intentionen fachlich und wissenschaftlich nicht begründbar, dieses Kriterium auf die Beurteilung eines Eingriffs zu übertragen. Gleichwohl scheint das 1%-Kriterium mangels anderer, verlässlicher Kriterien zu-mindest geeignet, sich der Quantifizierung eines Eingriffs zu nähern.

Dieses Kriterium wurde den ersten Entscheidungen der Zulassungsbehörde zur Beurteilung von möglichen kumulativen Auswirkungen durch den Betrieb von Offshore-Windparks zugrunde gelegt. Die Bezugsgröße bzw. die relevante Bezugspopulation wird bei kumulativen Betrach-tungen von Auswirkungen artspezifisch definiert. Auf der Grundlage von neuen Erkenntnissen aus Umweltverträglichkeitsstudien, Forschung und Monitoring konnte inzwischen in der deut-schen AWZ der Nordsee ein so genanntes „Hauptkonzentrationsgebiet“ der Seetaucher identifi-ziert und abgegrenzt werden. Das Hauptkonzentrationsgebiet der Seetaucher in der Deutschen Bucht berücksichtigt den für die Arten besonders wichtigen Zeitraum, das Frühjahr. Das Haupt-konzentrationsgebiet beinhaltet im Frühjahr 66% des Seetaucher-Bestandes der deutschen Nordsee bzw. 83% des AWZ-Bestandes der Nordsee und ist u. a. deshalb populationsbiolo-gisch besonders bedeutsam. Die Abgrenzung des Hauptkonzentrationsgebietes der Seetaucher beruht auf der als sehr gut eingeschätzten Datenlage und auf fachlichen Analysen, die eine breite wissenschaftliche Akzeptanz finden. Das Gebiet umfasst alle Bereiche sehr hoher und den Großteil der Bereiche mit hoher Seetaucherdichte in der Deutschen Bucht (BMU, 2009).

Untersuchungen in den Offshore-Windparks alpha ventus, Horns Rev I und II, Nysted sowie einzelnen britischen Windparks geben Hinweise auf nachteilige Auswirkungen durch Habitatver-lust für störempfindliche Arten. In Bezug auf andere Auswirkungen, insbesondere auf Populati-onsebene, besteht noch Forschungsbedarf. Zudem lässt sich eine Anreicherung des Artenin-ventars und dadurch der Nahrungsgrundlage für Seevögel in der Umgebung von Offshore-Plattformen feststellen und prognostizieren. Dies betrifft zum einen das Benthos aufgrund des Einbringens von Hartsubstrat sowie zum anderen das Schutzgut Fische aufgrund der Anreiche-rung des Benthos (FABI et al., 2004; LOKKEBORG et al., 2002).

Nach aktuellem Kenntnisstand sind unter Zugrundelegen des Positionspapiers des BMU jedoch keine Hinderungsgründe ersichtlich, die der Vollziehbarkeit des Plans entgegenstehen. Die

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 127

Konverterplattformen sind alle an Standorten in der direkten Umgebung von Offshore-Windparks geplant, so dass auch kumulativ kein nennenswerter zusätzlicher Habitatverlust für störempfindliche Arten zu erwarten ist. Das gilt auch für etwaige Störungen durch den Schiffs-verkehr im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung der Seekabelsysteme und Kon-verterplattformen. Da große Teile der Deutschen Bucht intensiv für die Schifffahrt genutzt wer-den, ist durch den erhöhten Schiffsverkehr in der Bauphase oder zu Reparatur- und Wartungs-zwecken keine signifikante zusätzliche Störung empfindlicher Arten zu erwarten. Durch die Vermeidung der Inanspruchnahme von Natura2000-Gebieten können erhebliche Störungen innerhalb von Vogelschutzgebieten deutlich reduziert werden. Für das Hauptkonzentrationsge-biet der Seetaucher sind keine Windpark(cluster) in den Plan aufgenommen worden, die nicht auch bisher bereits Bestandteil formal genehmigter Vorhaben sind und der Abgrenzung des Gebietes insofern auch zugrunde lagen.

4.4.4 Zugvögel Hinsichtlich der kumulativen Auswirkungen auf den Vogelzug wird geprüft, ob sich durch die geplanten Konverterstandorte im Zusammenwirken mit den angrenzenden bzw. auf der Flug-route liegenden Windparks das Gefährdungsrisiko für Zugvögel erhöht. Prognostisch werden alle im Rahmen des BFO-N einbezogenen Windparkvorhaben eine Möglichkeit haben, unter Berücksichtigung der effektiven Wirkung von Auflagen und nach dem derzeit verfügbaren Er-kenntnisstand, eine Zulassung zu erhalten. Dies muss im Einzelverfahren konkret projekt- und standortbezogen überprüft werden.

Ein Gefährdungspotenzial für Zugvögel ergibt sich einerseits aus dem Kollisionsrisiko mit der Konverterplattform bzw. den einzelnen Offshore-Windenergieanlagen, andererseits aus nachtei-ligen Effekten auf das Energiebudget der Tiere durch erzwungene Änderungen der Flugroute. Unter normalen, von den Zugvogelarten bevorzugten Zugverhältnissen lassen sich bisher für keine Art Hinweise darauf finden, dass die Vögel ihren Zug typischerweise im Gefahrenbereich der Anlagen durchführen und/oder diese Hindernisse nicht erkennen und nicht ausweichen.

Bei den von den Vögeln für ihren Zug bevorzugten klaren Wetterlagen ist daher die Wahr-scheinlichkeit einer Kollision mit Konverterplattformen oder Windenergieanlagen sehr gering. Eine potenzielle Gefährdungssituation stellen überraschend auftretende Nebellagen und Regen dar, die zu schlechter Sicht und niedrigen Flughöhen führen. Problematisch ist insbesondere das Zusammentreffen von Schlechtwetterlagen mit sog. Massenzugereignissen. Nach neueren Forschungsergebnissen, die auf der Forschungsplattform FINO1 gewonnen wurden, relativiert sich diese Prognose. Es wurde festgestellt, dass die Vögel bei sehr schlechter Sicht (unter 2 km) höher ziehen als bei mittlerer (3 bis 10 km) bzw. guter Sicht (> 10 km; HÜPPOP et al., 2005). Allerdings beruhen diese Ergebnisse bisher nur auf drei Messnächten.

Das Kollisionsrisiko für am Tag ziehende Vögel sowie Seevögel wird generell als gering einge-schätzt. Diese orientieren sich visuell und sind meist in der Lage, auf dem Wasser zu landen. Untersuchungen an Feuerschiffen in Dänemark (HANSEN 1954) haben ergeben, dass Lichtquel-len selten von See- und Wasservögeln, aber vermehrt von Kleinvogelarten wie Singdrosseln, Staren und Feldlerchen angeflogen werden. Die Gefahr des Vogelschlags könnte sich daher eher bei nachts ziehenden, individuenreichen Singvogelpopulationen verwirklichen.

Zur Minimierung des Risikos sind die Anlagen so zu konstruieren, dass bei Errichtung und Be-trieb Lichtemissionen soweit wie möglich vermieden werden, soweit diese nicht durch Sicher-heitsanforderungen des Schiffs- und Luftverkehrs sowie Anforderungen der Arbeitssicherheit geboten und unvermeidlich sind. Eine möglichst verträgliche Beleuchtung während des Betriebs der Konverterplattformen zur weitestgehenden Reduzierung von Anlockeffekten umfasst Maß-nahmen wie z.B. ein bedarfsgerechtes An- und Abschalten der Hindernisbefeuerung, die Wahl geeigneter Lichtintensitäten und Lichtspektren oder Beleuchtungsintervalle.

128 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Barriereeffekt/ Zugverlängerung durch kumulative Auswirkungen

Kumulative Auswirkungen der im BFO-N vorgesehenen Konverterplattformen und einbezoge-nen Windparks könnten neben dem Vogelschlagrisiko darüber hinaus zu einer Verlängerung des Zugweges führen. Sofern die Zugvögel im Wirkbereich von Konverterplattformen und Windenergieanlagen (bis ca. 200 m Höhe) ziehen, sind sie gezwungen, die Anlagen durch Ausweichbewegungen zu um- bzw. überfliegen. Sie werden dadurch mehr oder weniger stark von ihrer Zugroute abgelenkt. Es ist bekannt, dass Windparks von Vögeln gemieden, das heißt, horizontal umflogen oder überflogen werden. Dieses Verhalten wurde neben Beobachtungen an Land ebenfalls im Offshore-Bereich nachgewiesen (z. B. KAHLERT et al., 2004, AUMÜLLER et al., 2015, WELCKER et al., 2017). Seitliche Ausweichreaktionen sind offenbar die häufigste Reaktion (HORCH & KELLER, 2004).

Die Konverterplattformen sind bzw. werden regelmäßig im Bereich der um den Windpark einzu-richtenden Sicherheitszone von 500 m errichtet bzw. geplant und befinden sich damit regelmä-ßig in einer Entfernung von maximal 1000 m zu benachbarten Offshore-Windparks. Das Um-fliegen der Konverterplattformen ist in diesem Zusammenhang vernachlässigbar, da sie auf-grund der unmittelbaren räumlichen Nähe zu einem Windpark kaum eine eigene Barrierewir-kung entfalten und die des Windparks nicht erheblich verstärken. Auch wenn bei Kumulation mit anderen Anlagen auf dem Zugweg der Anteil betroffener Vögel höher ist, so bleibt der Energie-mehraufwand für das Einzelindividuum gleich und damit gering. Etwas größer werden die Aus-wirkungen für Individuen sein, die mehreren Bauwerken ausweichen müssen. Aber auch dann ist gemessen an der Gesamtstrecke der erhöhte Energieverbrauch gering. Die Flugstrecke zur Überquerung der Nordsee beträgt teilweise mehrere 100 km. Nach (BERTHOLD, 2000) bewegen sich die Nonstop-Flugleistungen des Großteils der Zugvogelarten in Größenordnungen von über 1.000 km. Dies gilt auch für Kleinvögel.

Die potenzielle Beeinträchtigung des Vogelzugs im Sinne einer Barrierewirkung ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere ist die Ausrichtung der Windparks zu den Hauptzugrichtun-gen zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ziehen die Nachtzieher unter den Zugvögeln hauptsächlich von Südwest nach Nordost im Breitfrontzug über die Nordsee. Bei der angenommenen Hauptzugrichtung Südwest nach Nordost und umgekehrt bilden die in dieser Ausrichtung aneinander angrenzenden Windparks desselben oder auch eines anderen Clusters eine einheitliche Barriere, so dass eine einmalige Ausweichbewegung ausreicht. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass der gegebenenfalls benötigte Mehrbedarf an Energie durch einen möglicherweise erforderlichen Umweg zu einer Gefährdung des Vogelzuges führen würde, da auch witterungsbedingt Ablenkungen auftreten können.

Dies bestätigen Ergebnisse eines F&E-Vorhabens zur Entwicklung geeigneter Analyse- und Bewertungsmethoden von kumulativen Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf den Vogelzug (HÜPPOP et al., 2005a). Anhand von dreizehn überwiegend nachts ziehenden Singvogelarten, worunter Kurz-, Mittel- und Langstreckenzieher sind, untersuchten HÜPPOP et al. (2005a) die konditionellen Voraussetzungen, mit denen diese die Deutsche Bucht überque-ren. Im Ergebnis zeigt sich, dass Kurz- bis Mittelstreckenzieher mit durchschnittlich geringeren Körperreserven ausgestattet und daher von potenziellen Barriereeffekten vermutlich stärker betroffen sind als Langstreckenzieher. Für eine durch Barriereeffekte um ca. 110 km verlänger-te Zugstrecke über See (bei Windstille) berechneten die Autoren einen Verlust an Körperreser-ven, der bei ausbleibender Kompensation (zusätzliche Rast von 1 bis 2 Tagen) eine geringere Reproduktionsleistung zur Folge haben könne. Von einer Mortalitätserhöhung der ziehenden Vögel selbst ist nicht die Rede.

Die Betrachtung der vorhandenen Erkenntnisse über die Zugverhaltensweisen der verschiede-nen Vogelarten, die üblichen Flughöhen und die tageszeitliche Verteilung des Vogelzugs lässt den Schluss zu, dass eine Gefährdung des Vogelzuges durch die Errichtung und den Betrieb der Konverterplattformen unter kumulativer Betrachtung der bereits genehmigten Offshore-Windparkvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wahrscheinlich ist. Ein etwaiges Um-

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 129

fliegen der Vorhaben lässt derzeit keinen erheblichen negativen Effekt auf die weitere Entwick-lung der Populationen erwarten.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prognose nach dem bisherigen Stand von Wissen-schaft und Technik unter Prämissen abgegeben wird, die noch nicht geeignet sind, die Grund-lage für das Schutzgut auf befriedigende Weise abzusichern. Kenntnislücken bestehen insbe-sondere hinsichtlich des artspezifischen Zugverhaltens. Dies gilt besonders für schlechte Witte-rungsbedingungen (Regen, Nebel). Diese Kenntnislücken konnten trotz umfangreicher For-schungstätigkeiten, die im Rahmen der ökologischen Begleitforschung zum Testfeld „alpha ven-tus“ durchgeführt wurden (Testfeldforschung zum Vogelzug am Offshore-Pilotpark „alpha ven-tus“ (Fördernummer: 0327689A/Avitec1), Auswertung der kontinuierlich auf FINO1 erhobenen Daten (2008-2011) (0327689A/Avitec2), Erfassung von Vogelkollisionen mit Hilfe des Systems VARS (0327689A/IfAÖ1) und Erfassung von Ausweichbewegungen von Zugvögeln mittels Pencil Beam Radar (0327689A/IfAÖ2)), nicht geschlossen werden.

Aufgrund der angeführten Kenntnislücken ist eine abschließende kumulative Betrachtung aller zu berücksichtigenden Offshore-Windparks unter Einbeziehung der Cluster 9 bis 13, in welchen erst eine bestandskräftige Genehmigung infolge der Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung vorliegt, sowie weiterer Offshore-Windparks außerhalb der deutschen AWZ zum derzeitigen Stand nicht möglich.

Die Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung von Konverterplatt-formen in diesem Gebiet unter der Voraussetzung des Einsatzes von wirksamen schallmin-dernden Maßnahmen gemäß Planungsgrundsatz 5.2.2.7 BFO-N zur Einhaltung verbindlicher Lärmschutzwerte keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ in sei-nen für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen haben wird. Hinsichtlich der Bewertung der Fernwirkungen auf Riffe und Sandbänke sowie marine Säuger gelten die vorangegangenen Ausführungen zu den Konverterstandorten in Cluster 1 und 2 entsprechend.

Im Rahmen der konkreten Zulassungsverfahren werden darüber hinaus die Vorgaben aus dem Schallschutzkonzept des BMUB (2013) umgesetzt.

4.5 Grenzüberschreitende Auswirkungen Die strategische Umweltprüfung kommt zu dem Schluss, dass nach derzeitigem Stand durch die im BFO-N getroffenen Festlegungen keine erheblichen Auswirkungen auf die an die deut-sche AWZ der Nordsee angrenzenden Gebiete der Nachbarstaaten erkennbar sind. Neben den Seekabeltrassen und Standorten für Konverterplattformen legt der BFO-N Cluster für Offshore-Windparks fest, die jedoch nicht primär dessen Regelungsgegenstand sind. Die einzelnen Windparks in den Clustern werden im Rahmen der kumulativen Betrachtung mit einbezogen. Eine umfassende Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Windparks erfolgt im Rahmen der einzelnen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren, in deren Rahmen regelmäßig eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beachtung der Vorga-ben für eine grenzüberschreitende Beteiligung durchgeführt wird.

Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Plankton, Benthos, Biotoptypen, Landschaftsbild, Sach-werte und das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit können erhebliche grenzüber-schreitende Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mögliche erhebliche grenz-überschreitende Auswirkungen könnten sich allenfalls bei kumulativer Betrachtung unter Einbe-ziehung aller geplanten Windparkvorhaben im Bereich der deutschen Nordsee für die hochmo-bilen Schutzgüter Fische, marine Säuger, Rast- und Zugvögel und Fledermäuse ergeben.

Für das Schutzgut Fische kommt die SUP zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Kenntnis-stand durch die Umsetzung des BFO-N keine erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkun-gen auf das Schutzgut zu erwarten sind, da einerseits die Gebiete, für die der BFO-N Festle-gungen trifft, keine herausgehobene Funktion für die Fischfauna haben und andererseits die erkennbaren und prognostizierbaren Effekte kleinräumiger und temporärer Natur sind. Das gilt ebenfalls für die Schutzgüter Marine Säuger sowie See- und Rastvögel. Es ist nicht von einem

130 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

erheblichen Habitatverlust für streng geschützte Seevogelarten auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand und unter Berücksichtigung auswirkungsminimierender und schadensbegren-zender Maßnahmen können daher erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen ausge-schlossen werden. So wird die Installation der Fundamente von Konverterplattformen im kon-kreten Zulassungsverfahren nur unter dem Einsatz wirksamer Schallminderungsmaßnahmen gestattet (vgl. 5.2.2.7 BFO-N).

Für Zugvögel könnten die geplanten Konverterplattformen eine Barriere bzw. ein Kollisionsrisiko darstellen. Da es sich bei den Konverterplattformen um Einzelbauwerke im unmittelbaren Wirk-bereich von Offshore-Windparks handelt, ist allein durch die Festlegungen des BFO-N keine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelzugs zu erwarten. Eine abschließende kumulative Be-trachtung der Auswirkungen auf den Vogelzug unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Offshore-Windparks ist zum derzeitigen Stand nicht möglich.

4.6 Gesamtplanbewertung Zusammenfassend gilt hinsichtlich der geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen, dass durch die geordnete, koordinierte Gesamtplanung der Offshore-Netzanbindungssysteme die Auswirkungen auf die Meeresumwelt so weit wie möglich minimiert werden. Unter strenger Einhaltung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, insbesondere zur Schallminderung bei der Installation tiefgegründeter Plattformen, können erhebliche Auswirkungen durch die ge-planten Konverterplattformen vermieden werden.

Die Verlegung von Seekabeln kann u. a. dadurch möglichst verträglich gestaltet werden, dass Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen möglichst umgangen werden und ein möglichst schonendes Verlegeverfahren gewählt wird. Der Planungsgrundsatz zur Sedimenterwärmung soll sicherstellen, dass erhebliche negative Auswirkungen der Kabelerwärmung auf Benthos-gemeinschaften vermieden werden. Die weitestgehende Vermeidung von Kreuzungen von Seekabeln untereinander dient zusätzlich der Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt, insbesondere auf die Schutzgüter Boden, Benthos und Biotoptypen.

Auf der Grundlage der vorstehenden Beschreibungen und Bewertungen ist für die strategische Umweltprüfung abschließend auch hinsichtlich etwaiger Wechselwirkungen festzuhalten, dass durch die geplanten Konverterplattformen und Seekabelsysteme nach derzeitigem Kenntnis-stand und auf der abstrakteren Ebene der Fachplanung keine erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt innerhalb des Untersuchungsraums zu erwarten sind. Die potenziellen Aus-wirkungen sind kleinräumig und zum Großteil kurzfristig, da sie sich regelmäßig auf die Bau-phase beschränken.

Für die Beurteilung der Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter, insbesondere streng geschütz-te Biotopstrukturen, und für die kumulative Betrachtung des Vogelzugs fehlen bislang allerdings ausreichende Daten- und Informationsgrundlagen. Für die kumulative Bewertung des Vogel-zugs fehlen darüber hinaus einheitliche Bewertungsmethoden. Diese Auswirkungen können im Rahmen der vorliegenden SUP nicht abschließend bewertet werden bzw. sind mit Unsicherhei-ten behaftet und bedürfen im Rahmen des Einzelzulassungsverfahrens einer genaueren Über-prüfung.

Artenschutzrechtliche Prüfung 131

5 Artenschutzrechtliche Prüfung Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung zur artenschutzrechtlichen Prüfung wird untersucht, ob der BFO-N die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 BNatSchG für besonders ge-schützte Tierarten erfüllt. Es wird geprüft, ob der Plan gegen artenschutzrechtliche Verbotstat-bestände verstößt. Die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt auf der übergeordne-ten Ebene des Fachplans. Eine detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung für die einzelnen Vor-haben hat im Rahmen des jeweiligen Einzelzulassungsverfahrens zu erfolgen.

5.1 Marine Säuger Im Untersuchungsraum kommen mit dem Schweinswal sowie dem Seehund und der Kegelrob-be Arten des Anhangs II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere FFH-Gebiete ausgewiesen werden müssen) bzw. des Anhangs IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) der FFH-Richtlinie vor, die nach Art. 12 FFH-Richtlinie zu schützen sind. Dabei kommen Schweinswale ganzjährig je nach Teilgebiet in unterschiedlichen Dichten vor. Das gilt auch für Seehunde und Kegelrob-ben. Generell ist davon auszugehen, dass das Untersuchungsgebiet von Schweinswalen zum Durchqueren, Aufenthalt sowie teilweise auch als Nahrungs- und Aufzuchtsgebiet genutzt wird. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse kann eine Bedeutung des Untersuchungsraums für Schweinswale abgeleitet werden.

Die Nutzung fällt in den einzelnen Teilgebieten sehr unterschiedlich aus. Die Windparkcluster 1, 2 und 3 haben eine mittlere bis – saisonbedingt im Frühjahr – hohe Bedeutung für Schweinswa-le, für Kegelrobben und Seehunde eine geringe bis mittlere. Die Cluster 6 bis 10 haben eine mittlere Bedeutung für Schweinswale. Die Teilflächen des Clusters 5 liegen in einem Großge-biet, das sowohl als Nahrungs- als auch Aufzuchtsgebiet von Schweinswalen genutzt wird – auch wenn sich der Schwerpunkt der Konzentration innerhalb des FFH-Gebietes „Sylter Außen-riff“ befindet. Generell ist von einer hohen Bedeutung der Cluster 4 und 5 sowie teilweise der Cluster 11 und 13 für Schweinswale auszugehen.

5.1.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist eine Tötung oder Verletzung wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten, das heißt u. a. von Tieren des Anhangs IV der FFH-RL, unter-sagt.

Konverterplattformen Die Konverterplattformen werden derzeit regelmäßig mit zu rammenden Tiefgründungen instal-liert. In Betracht kommt jedoch auch der Einsatz von anderen Gründungsstrukturen wie z. B. Schwerkraftfundamenten. Als erhebliche Beeinträchtigung mariner Säuger kommt die lärmin-tensive Installation der Plattformfundamente in Betracht, da sich Schall unter Wasser schnell und weit ausbreitet.

Ohne den Einsatz von wirksamen schallminimierenden und schadensbegrenzenden Maßnah-men könnten Beeinträchtigungen mariner Säuger während der Installation der Fundamente in Teilbereichen nicht ausgeschlossen werden. Der BFO-N enthält daher einen Planungsgrund-satz zur Schallminderung. Dieser besagt, dass die Rammung der Plattformfundamente unter dem Einsatz von wirksamen Schallminderungsmaßnahmen durchzuführen ist, um die Einhal-tung geltender Lärmschutzwerte zu gewährleisten.

Aus diesem Grund erfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen unter der Voraussetzung des Einsatzes von schallmindernden Maßnahmen zur Einhaltung geltender Lärmschutzwerte. Bei Einhaltung der festgelegten Lärmschutzwerte für den Schallereignispegel von 160 dB re 1µPa²s sowie für den max. Spitzenpegel von 190 dB re 1µPA in 750 m Abstand zur Schallquelle ist nach aktuellem Kenntnisstand mit ausreichender Sicherheit gewährleistet, dass es bezogen auf

132 Artenschutzrechtliche Prüfung

den Schweinswal nicht zur Verwirklichung des Tötungs- und Verletzungstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kommt. Das gilt für alle betrachteten Teilflächen.

Voraussetzung ist allerdings, dass mit geeigneten Mitteln wie z. B. Vergrämung, Soft-start-Verfahren etc. sichergestellt wird, dass sich innerhalb des 750 m Radius um die Rammstelle keine marinen Säuger aufhalten. Bei der Installation der Konverterplattformen handelt es sich um zeitlich eingeschränkte Arbeitsabläufe. Die jeweils einzuhaltende effektive Rammzeit (ein-schließlich der Vergrämung) wird im Zulassungsverfahren standort- und anlagenspezifisch vor-gegeben. Im Rahmen des Vollzugsverfahrens wird zudem eine Koordination von schallintensi-ven Arbeiten mit anderen Bauprojekten vorbehalten.

Etwaige erhebliche Auswirkungen auf die Schweinswale durch den Betrieb der Konverter kön-nen nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. So haben die Untersuchungen zum Betriebsschall der Windenergieanlagen im Testfeld „alpha ventus“ ergeben, dass sich die betriebsbedingten Schallpegel bereits in Entfernungen von wenigen hundert Metern kaum vom Hintergrundschall unterscheiden (BETKE et al. 2012). Die Ergebnisse lassen die Annahme zu, dass in einer Entfernung von 1000 m von der Windenergieanlage der Schallpegel 12 bis 15 dB unter der Hörschwelle des Schweinswals liegt. Nach aktuellem Kenntnisstand sind durch den Betrieb der Konverterplattformen höchstens vergleichbare Geräuschpegel zu erwarten. Nach der ständigen Zulassungspraxis wird jedoch auch für die Konverterplattformen angeordnet, nur die Technologie nach Stand der Technik einzusetzen, die den geringstmöglichen Schalleintrag in den Wasserkörper gewährleistet.

Die Vorgaben und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Auswirkungen der Schalleinträge der Bauphase auf marine Säuger stellen die ständige Zulassungspraxis dar und gelten somit entsprechend für die Realisierung der Planungen des BFO-N.

Bisherige Erkenntnisse aus der Praxis zur Anwendung von schallminimierenden Maßnahmen zeigen, dass die Lärmschutzwerte eingehalten werden können. Die Ergebnisse aus der Über-wachung der Installation von Fundamenten für Windenergieanlagen, Umspannstationen und Konverterplattformen bestätigen, dass geeignete Maßnahmen unter dem Einsatz von abgestuf-ten Vergrämungsmaßnahmen (Pinger, Sealscarer) und des so genannten „soft-starts“ durch langsam steigende Rammenergie gewährleisten, dass sich keine Tiere bei Beginn der Ram-mung in der näheren Umgebung der Rammstelle befinden. Hierzu werden neben der akusti-schen Erfassung des Rammschalls auch akustische Erfassungen von Schweinswalen in 750 m und 1.500 m Entfernung durchgeführt. Die begleitende akustische Erfassung der Schweinswale bei den Rammstellen bestätigt ebenfalls, dass sich aufgrund der Vergrämung und des “soft-starts“ keine Tiere im Gefährdungsbereich bis 750 m sowie im erweiterten Kreis bis zu 2.000 m aufhalten. Dies zeigt, dass die von der Zulassungsbehörde angeordneten Maßnahmen genü-gen, damit die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG durch die Rammarbeiten während der Bauphase nicht erfüllt werden.

Seekabelsysteme Nach aktuellem Kenntnisstand werden mit der Verlegung und dem Betrieb von Seekabelsyste-men keine erheblichen negativen Auswirkungen auf marine Säuger verbunden sein, die den Tötungs- und Verletzungstatbestand nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG erfüllen.

5.1.2 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es zudem verboten, wild lebende Tiere der streng ge-schützten Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wan-derzeiten erheblich zu stören, wobei eine erhebliche Störung vorliegt, wenn sich durch die Stö-rung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.

Bei dem Schweinswal handelt es sich um eine gemäß Anhang IV der FFH-RL und damit i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG streng geschützte Art, so dass auch diesbezüglich eine arten-schutzrechtliche Prüfung zu erfolgen hat.

Artenschutzrechtliche Prüfung 133

Konverterplattformen Unter der Voraussetzung des Einsatzes wirksamer Schallminderungsmaßnahmen im konkreten Vorhaben zur Einhaltung festgelegter Lärmschutzwerte gemäß dem Planungsgrundsatz zur Schallminderung sowie unter Anwendung der Vorgaben des BMU-Schallschutzkonzeptes ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine artenschutzrechtliche Störung i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG von Schweinswalen durch die Installation der Fundamente von Konverterplattformen nicht zu befürchten. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Schweinswalpopulationen ist nicht zu erwarten.

Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:

Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten zu verbieten. Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten, d.h. u.a. von Tieren des Anhangs IV der FFH-RL, während der Fortpflanzungs-, Auf-zucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Nach der Legaldefinition des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt eine erhebliche Störung vor, wenn der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert wird. Nach dem Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rah-men der FFH-RL (Rn. 39) liegt eine Störung im Sinne von Art. 12 FFH-RL vor, wenn durch die betreffende Handlung die Überlebenschancen, der Fortpflanzungserfolg oder die Reprodukti-onsfähigkeit einer geschützten Art vermindert werden oder diese Handlung zu einer Verringe-rung des Verbreitungsgebiets führt. Hingegen sind gelegentliche Störungen ohne voraussichtli-che negative Auswirkungen auf die betreffende Art nicht als Störung im Sinne von Art. 12 FFH-RL anzusehen.

Bei der Installation der Konverterplattformen handelt es sich um zeitlich stark eingeschränkte Arbeitsabläufe. Die jeweils einzuhaltende effektive Rammzeit (einschließlich der Vergrämung) wird im Zulassungsverfahren standort- und anlagenspezifisch vorgegeben. Im Rahmen des Vollzugsverfahrens wird zudem eine Koordination von schallintensiven Arbeiten mit anderen Bauprojekten vorbehalten, um zu gewährleisten, dass ausreichend Ausweichflächen für die Bestände des Schweinswals in der deutschen AWZ vorhanden sind. Das BMUB hat zudem im Dezember 2013 ein Schallschutzkonzept zum Schutz des Schweinswals veröffentlicht. Das Schallschutzkonzept des BMUB verfolgt einen flächenbezogenen Ansatz mit dem Ziel, durch geeignete Koordination der Bauvorhaben ausreichend hochwertige Habitate für den Schweins-wal zum Ausweichen aus Bereichen mit schallintensiven Rammarbeiten frei zu halten (BMUB, 2013).

Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Einbringung der Pfähle für ge-rammte Konverterplattformen unter Berücksichtigung von strengen Schallminderungsmaßnah-men und begleitet durch intensive Überwachungsmaßnahmen keine artenschutzrechtlich rele-vante Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verursachen wird.

Seekabelsysteme Nach aktuellem Kenntnisstand werden mit der Verlegung und dem Betrieb von Seekabelsyste-men keine artenschutzrechtlich relevanten Störungen gemäß § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG von marinen Säugern verbunden sein.

5.2 Avifauna (Rast- und Zugvögel) In der Umgebung der geplanten Konverterplattformen und entlang der geplanten Seekabeltras-sen kommen geschützte Vogelarten des Anhangs I der V-RL in unterschiedlichen Dichten vor. Vor diesem Hintergrund ist die Vereinbarkeit der Planungen mit § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) sowie § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung streng geschütz-ter Arten und der europäischen Vogelarten) zu prüfen und sicherzustellen.

134 Artenschutzrechtliche Prüfung

Alle bisherigen Erkenntnisse weisen für Seevögel, einschließlich Arten des Anhangs I der V-RL auf eine mittlere Bedeutung der Clusterflächen 1, 2 und 3 hin. Das Cluster 4 hat zwar für die meisten Seevogelarten nur eine mittlere Bedeutung, allerdings treten dort im Frühjahr Seetau-cher in hohen Dichten auf. Das Cluster 4 fällt größtenteils in das identifizierte Hauptverbrei-tungsgebiet der Seetaucher im Frühjahr in der Deutschen Bucht. Die Teilflächen des Clusters 5 weisen ein hohes Vorkommen von Seevogelarten auf, insbesondere auch von geschützten Ar-ten des Anhangs I der V-RL wie z. B. die störempfindlichen Seetaucher. Alle drei Teilflächen des Clusters 5 befinden sich im Hauptverbreitungsgebiet der Seetaucher (BMU, 2009). Der Be-reich der Cluster 6 bis 13 liegt außerhalb von Konzentrationsschwerpunkten verschiedener Vo-gelarten des Anhangs I der V-RL wie Seetaucher, Seeschwalben, Zwerg- und Sturmmöwen.

Zudem hat die AWZ eine durchschnittliche bis überdurchschnittliche Bedeutung für den Vogel-zug. Es wird davon ausgegangen, dass beträchtliche Populationsanteile der in Nordeuropa brü-tenden Singvögel über die Nordsee ziehen. Leitlinien und Konzentrationsbereiche des Vogel-zugs sind in der AWZ allerdings nicht vorhanden. Es gibt Hinweise darauf, dass die Zugintensi-tät mit der Entfernung zur Küste abnimmt, für die Masse der nachts ziehenden Singvögel ist das allerdings nicht geklärt.

5.2.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) Konverterplattformen Durch Kollisionen mit Konverterplattformen kann es zur Tötung oder Verletzung von Vögeln kommen. Es ist davon auszugehen, dass vornehmlich nachts ziehende Singvogelarten und nur wenige See- und Rastvogelarten davon betroffen sein werden. Das BfN weist auf der Basis von aktuellen Rechtsprechungen darauf hin, dass die Tötung oder Schädigung einzelner Exemplare den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht in jedem Fall erfüllt, sondern nur dann, wenn eine signifikanten Erhöhung des Risikos kollisionsbedingter Verluste von Einzele-xemplaren eintritt. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei einer Konverterplattform um ein Einzelbauwerk in engem räumlichen Verbund mit einem Offshore-Windpark handelt, ist in Be-zug auf die Plattform von keinem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen. Im konkreten Zulassungsverfahren sind zudem geeignete Maßnahmen anzuordnen, um das Kollisionsrisiko von Vögeln mit der Anlage zu minimieren. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist auch bei kumula-tiver Betrachtung der Auswirkungen der 15 Konverterplattformen im Verbund mit Windparks eine erhebliche Beeinträchtigung der Avifauna nicht wahrscheinlich. Diese Prognose ist aller-dings mit Unsicherheiten behaftet.

Seekabelsysteme Nach aktuellem Kenntnisstand werden mit dem Betrieb von Seekabelsystemen keine erhebli-chen negativen Auswirkungen auf See- und Zugvögel verbunden sein, die den Tötungs- und Verletzungstatbestand nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG erfüllen. Während der Verlegung der Seekabelsysteme kann es durch die hohen und stark beleuchteten Kabelverlegeschiffe zu An-lockeffekten für Zugvögel kommen. Aufgrund der kurzen Dauer der Verlegephase kann das Risiko einer Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote nach derzeitigem Kenntnisstand ausge-schlossen werden. Auf den Bauschiffen sind zudem geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Anlockeffekten unter Berücksichtigung der Aspekte der Arbeitssicherheit zu ergreifen.

5.2.2 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung streng geschützter Arten und der eu-ropäischen Vogelarten)

Konverterplattformen Alle Konverterplattformen sind in direkter räumlicher Nähe zu Offshore-Windparks und entspre-chend in deren unmittelbarem Wirkbereich geplant. Daher ist anzunehmen, dass sich die Scheucheffekte der angrenzenden Windparks auf störungsempfindliche Seevögel und der da-mit ggf. verbundene Habitatverlust durch die Konverterplattformen nur marginal vergrößern. Entsprechendes gilt für die Scheuchwirkung auf Zugvögel.

Artenschutzrechtliche Prüfung 135

Mit dem Positionspapier des BMU zum Schutz der Seetaucher (BMU, 2009) wird der Vermei-dung von Störungen innerhalb des Hauptverbreitungsgebietes der Seetaucher in der AWZ der Nordsee Rechnung getragen. Auf fachlich begründeten Erkenntnissen beruhend, wird einge-schätzt, dass die Rastpopulationen der Seetaucher in den deutschen Nordseebereichen durch weitere Offshore-Windenergievorhaben auch bei einer kumulativen Betrachtung grundsätzlich nicht i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erheblich gestört werden, wenn gewährleistet ist, dass im „Hauptkonzentrationsgebiet“ keine weiteren – über die bereits genehmigten Windpark-Projekte hinausgehenden – Lebensraumverluste für Seetaucher durch Offshore-Windparks er-folgen.

Nach dem aktuellen Kenntnisstand ist deshalb nicht davon auszugehen, dass eine artenschutz-rechtlich relevante Störung von Rast- und Zugvögeln im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG auftreten wird.

Seekabelsysteme Scheuchwirkungen auf Zug- und Seevögel beschränken sich auf die kleinräumigen und zeitlich sehr eingeschränkten Verlegearbeiten von Seekabelsystemen. Diese Störungen gehen nicht über die Störungen hinaus, die allgemein mit langsamem Schiffsverkehr verbunden sind. Daher ist keine artenschutzrechtlich relevante Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG durch die geplanten Seekabelsysteme zu erwarten.

5.3 Fledermäuse

5.3.1 § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG

Konverterplattformen Das Risiko vereinzelter Kollisionen mit Konverterplattformen ist nach fachlichen Erkenntnissen nicht auszuschließen. Artenschutzrechtlich gelten im Grundsatz die gleichen Erwägungen, die auch bereits im Rahmen der Beurteilung der Avifauna ausgeführt wurden. Gemäß Art. 12 Abs. 1 Nr. 1 a) FFH-RL sind alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Fledermausarten verboten. Bei der Kollision mit Offshore-Hochbauten handelt es sich nicht um eine absichtliche Tötung. Hier kann ausdrücklich auf den Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-RL verwiesen werden, der in II.3.6 Rn. 83 davon ausgeht, die Tötung von Fledermäusen sei ein gemäß Art. 12 Abs. 4 FFH-RL fortlaufend zu überwachendes unbeabsichtigtes Töten. Anhaltspunkte für die Prüfung weiterer Tatbestände nach Art. 12 Abs. 1 FFH-RL liegen nicht vor.

Erfahrungen und Ergebnisse aus Forschungsvorhaben am Testfeld „alpha ventus“ bzw. aus Anlagen und Plattformen, die sich bereits in Betrieb befinden, werden auch in weiteren Verfah-ren angemessen Berücksichtigung finden.

Da es sich bei den Konverterplattformen um Einzelbauwerke handelt, die nach den derzeitig vorgesehenen Planungen in unmittelbarer Nähe der Offshore-Windparks liegen, ist weder eine Verwirklichung des Tötungs- und Verletzungstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG noch des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes einer erheblichen Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten.

Es ist davon auszugehen, dass etwaige negative Auswirkungen von Konverterplattformen auf Fledermäuse durch dieselben Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vermieden wer-den, die zum Schutz des Vogelzuges vorgesehen sind.

Seekabelsysteme Nach aktuellem Kenntnisstand werden mit der Verlegung und dem Betrieb von Seekabelsyste-men keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen auf Fledermäuse verbunden sein.

136 FFH-Verträglichkeitsprüfung

6 FFH-Verträglichkeitsprüfung Im Rahmen der vorliegenden strategischen Umweltprüfung erfolgt für die im BFO-N geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen eine getrennte Prüfung auf ihre Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen von Gebieten des Natura2000-Netzes.

6.1 Rechtsgrundlage Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projek-ten ein FFH- und EU-Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen, schreiben §§ 34 und 36 BNatSchG die Prüfung auf ihre Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen eines Natura2000-Gebietes vor. Die Ver-träglichkeitsprüfung nach FFH-Richtlinie hat also einen enger gefassten Anwendungsbereich als die SUP, denn sie beschränkt sich auf die Überprüfung der Verträglichkeit mit den für das Schutzgebiet festgelegten Erhaltungszielen. Andere Umweltauswirkungen müssen nicht über-prüft werden.

Im Rahmen einer Vorprüfung ist daher zunächst festzustellen, ob es zu erheblichen Beeinträch-tigungen eines Natura2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nach-weislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. In der deutschen AWZ der Nordsee befinden sich das durch Verordnung vom 15.09.2005 fest-gelegte Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (EU-Vogelschutzgebiet) sowie die drei FFH-Gebiete „Borkum Riffgrund"(EU-Code: DE 2104-301), „Sylter Außenriff" (EU-Code: DE 1209-301) und „Doggerbank" (EU-Code: DE 1003-301). Die FFH-Gebiete in der AWZ sind mit Entscheidung der EU-Kommission vom 12.11.2007 in die erste aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region gemäß Artikel 4 Abs. 2 FFH-RL aufgenommen worden (Amtsblatt der EU, 15.01.2008, L 12/1). Die Europäische Kommission hat damit mehrere Gebiete in der Deutschen Bucht identifiziert, die gemäß den formulierten Erhaltungszielen u. a. der Erhaltung der für Schweinswale wichtigen Habitate die-nen. Die Gesamtfläche der drei FFH-Gebiete beläuft sich auf 7.638 km² (26,8% der AWZ-Fläche der Nordsee), das Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ umfasst eine Fläche von 3.135 km² (11,0%), wobei sich das Vogelschutzgebiet und das FFH-Gebiet „Sylter Außen-riff“ größtenteils überschneiden.

Schutzgüter sind die Lebensraumtypen „Riffe“ und „Sandbänke“ nach Anhang I FFH-Richtlinie, bestimmte Fischarten und Meeressäugetiere nach Anhang II der Richtlinie sowie verschiedene Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie (Anhang I Art. 4 Abs. 2). Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, z. B. der Schweinswal, sind überall, also auch außerhalb der festgelegten Schutzgebiete, streng zu schützen.

Im Rahmen des BFO-N werden einzelne Konverterplattformen und Seekabeltrassen in räumli-cher Nähe zu den FFH-Gebieten „Borkum Riffgrund“ und „Sylter Außenriff“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ geplant. Somit beschränkt sich die Vorprüfung der Verträglichkeit im Bereich der AWZ auf diese drei Schutzgebiete.

Bei der Verträglichkeitsprüfung werden darüber hinaus auch Fernwirkungen der innerhalb der AWZ getroffenen Festlegungen auf die Schutzgebiete in der angrenzenden 12-Seemeilenzone und in den angrenzenden Gewässern der Nachbarstaaten berücksichtigt. Dies betrifft auch die Prüfung und Berücksichtigung funktionaler Beziehungen zwischen den einzelnen Schutzgebie-ten bzw. die Kohärenz des Natura2000-Netzes, da sich der Lebensraum mancher Zielarten (z.B. Avifauna, Meeressäuger) aufgrund ihres großen Aktionsradius über mehrere Schutzgebie-te erstrecken kann. Im Einzelnen finden die Schutzgebiete „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ und das EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzen-des Küstenmeer“ im niedersächsischen Küstenmeer, der „Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, das „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“, das FFH-Gebiet „Steingrund“ und das „Seevogelschutzgebiet

FFH-Verträglichkeitsprüfung 137

Helgoland“ im schleswig-holsteinischen Küstenmeer sowie das Natura2000-Gebiet „Sydlige Nordsø“ in der dänischen AWZ Berücksichtigung.

Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht neben den Auswirkungen innerhalb der AWZ ausdrücklich nur mögliche Fernwirkungen der in der AWZ geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen auf Schutzgebiete in angrenzenden Gebieten. Die geplanten Konverter-plattformen und Seekabeltrassen liegen regelmäßig in ausreichender Distanz zu den Schutzge-bieten im Küstenmeer, so dass insoweit nicht von erheblichen Auswirkungen auf diese Schutz-gebiete auszugehen ist. Diese Betrachtung erfolgt jedoch nicht im Hinblick auf die Trassenfüh-rungen im Küstenmeer, die sich an die im BFO-N vorgesehenen Grenzkorridore anschließen. Diese Prüfung ist Gegenstand des Umweltberichts 2013 der BNetzA bzw. nachgeordneter Ver-fahren. Im aktuellsten Umweltbericht der BNetzA für das Zieljahr 2014 erfolgte keine erneute Prüfung, da keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

6.2 Schutz- und Erhaltungsziele Maßstab für eine Verträglichkeitsprüfung sind die Erhaltungsziele bzw. der Schutzzweck des jeweiligen Schutzgebietes. Diese werden für die einzelnen Schutzgebiete in der AWZ der Nord-see im Folgenden dargestellt. Darüber hinaus werden auch die Natura2000-Gebiete im angren-zenden Küstenmeer und in der dänischen AWZ und ihre entsprechenden Schutz- und Erhal-tungsziele in die FFH-Verträglichkeitsprüfung mit einbezogen.

6.2.1 Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (EU-Vogelschutzgebiet) In der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ wird der Schutzzweck des Gebietes in § 3 definiert (Verordnung vom 15.09.2005, Bundesge-setzblatt I, 2782):

• Abs. 1: Die Unterschutzstellung dient der dauerhaften Erhaltung und Wiederherstellung des Meeresgebietes in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- und Rastgebiet für die dort vorkommenden Arten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG, insbesondere für Sterntaucher, Prachttaucher, Zwergmöwe, Brandseeschwalbe, Flusssee-schwalbe und für die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten, insbesondere für Sturmmö-we, Heringsmöwe, Eissturmvogel, Basstölpel, Dreizehenmöwe, Trottellumme und Tordalk.

• Abs. 2: Zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der in Abs.1 genannten Vogel-arten und zur Sicherung ihrer Lebensräume ist insbesondere erforderlich die Erhaltung und Wiederherstellung

1. des qualitativen und quantitativen Bestandes der Vogelarten mit dem Ziel der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes unter Berücksichtigung der natürlichen Populati-onsdynamik und Bestandsentwicklung; Vogelarten mit einer negativen Bestandsentwick-lung ihrer biogeographischen Population sind besonders zu berücksichtigen,

2. der wesentlichen direkten und indirekten Nahrungsgrundlagen der Vogelarten, insbe-sondere natürlicher Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen und Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgrundlage dienenden Organismen,

3. der für das Gebiet charakteristischen erhöhten biologischen Produktivität an den vertika-len Frontenbildungen und der geo- und hydromorphologischen Beschaffenheiten mit ih-ren artspezifischen ökologischen Funktionen und Wirkungen,

4. unzerschnittener Lebensräume im Naturschutzgebiet mit ihren jeweiligen artspezifischen ökologischen Funktionen, räumlichen Wechselbeziehungen sowie des ungehinderten Zugangs zu angrenzenden und benachbarten Meeresbereichen,

5. der natürlichen Qualität der Lebensräume, insbesondere ihre Bewahrung von Ver-schmutzungen und Beeinträchtigungen sowie der Schutz der Vogelbestände vor erheb-lichen Belästigungen.

138 FFH-Verträglichkeitsprüfung

6.2.2 FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ Das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ ist durch eine große Sandbank mit eingestreuten Riffvor-kommen gekennzeichnet. In der engen Verzahnung der beiden FFH-Lebensraumtypen liegt auch die besondere ökologische Qualität des Schutzgebietes begründet, denn aufgrund der hohen Substrat- und Habitatvielfalt ist die Artendiversität besonders hoch.

Für die abgrenzungsrelevanten Lebensraumtypen und Tierarten wurden allgemeine Schutz- und Erhaltungsziele festgelegt (vgl. BFN, 2008a):

• Erhaltung und Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Funktionen, der biologi-schen Vielfalt und der natürlichen Hydro- und Morphodynamik des Gebietes;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumty-pen „Sandbank“ (Code 1110) und „Riff“ (Code 1170) mit ihren charakteristischen und ge-fährdeten Lebensgemeinschaften und Arten

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal, Seehund, Kegelrobbe und Finte.

6.2.3 FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ Das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ ist ebenfalls durch eine hohe Artenvielfalt gekennzeichnet. Es dient zahlreichen Fischarten, geschützten Meeressäuger- und Seevogelarten als Lebens-raum. Die Riffvorkommen gelten als einmalig in den küstenfernen Gebieten der deutschen Nordsee. Charakteristisch für die Riffe sind hartsubstrat-typische Epifauna-Gemeinschaften. Die Amrumbank ist durch eine hohe Biotop- und Habitatvielfalt gekennzeichnet, mit grobsandigen bis kiesigen und feinsandigen Bereichen mit einer Vielfalt typischer Benthoslebensgemeinschaf-ten. Eine ganz besondere Bedeutung hat das Schutzgebiet für Schweinswale.

Für das FFH-Gebiet "Sylter Außenriff" wurden folgende allgemeinen Schutz- und Erhaltungszie-le festgelegt (vgl. BFN, 2008b):

• Erhaltung und Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Funktionen, der biologi-schen Vielfalt und der natürlichen Dynamik des Gebietes;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumty-pen „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ (Code 1110) und „Riffe“ (Code 1170) mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaf-ten und Arten;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal, Seehund, Kegelrobbe, Flussneunauge und Finte.

6.2.4 Natura2000-Gebiete außerhalb der deutschen AWZ Die Schutz- und Erhaltungsziele für die Natura2000-Gebiete außerhalb der AWZ wurden den folgenden Dokumenten entnommen:

• FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“: § 2 i.V.m. Anlage 5 Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) vom 11. Juli 2001 (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?chosenIndex=Dummy_nv_6&xid=173529,3)

• EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küsten-meer“: Natura2000-Gebiete der Tideweser in Niedersachsen und Bremen (http://www.umwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Fachbeitrag-1_Natura%202000_Teil%203.pdf)

• „Sydlige Nordsø“: Factsheet (http://eunis.eea.europa.eu/sites/DK00VA347)

FFH-Verträglichkeitsprüfung 139

• FFH-Gebiet „Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küs-tengebiete“: Erhaltungsziele für das FFH-Vorschlagsgebiet DE-0916-391 „NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ (http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/pdf/erhaltungsziele/DE-0916-391.pdf)

• EU-Vogelschutzgebiet „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebie-te“: Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet DE- 0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ (http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/pdf/erhaltungsziele/DE-0916-491.pdf)

• „Seevogelschutzgebiet Helgoland“: Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet DE-1813-491 "Seevogelschutzgebiet Helgoland" (http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/pdf/erhaltungsziele/DE-1813-491.pdf)

• FFH-Gebiet „Steingrund“: Erhaltungsziele für das als Gebiet von gemeinschaftlicher Be-deutung benannte Gebiet DE 714-391 "Steingrund" (www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/pdf/erhaltungsziele/DE-1714-391.pdf).

Außerdem treffen die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 12 FFH-RL für Arten des Anhangs IV der FFH-RL die notwendigen Maßnahmen in und außerhalb von Schutzgebieten, um ein strenges Schutzsystem für die genannten Tierarten in deren natürlichem Verbreitungsgebiet einzuführen. Hierunter fallen gemäß der FFH-RL alle Walarten. Durch die FFH-Gebiete sollen Teile des Nah-rungshabitats erhalten werden.

Bei der Bewertung der möglichen Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf die einzelnen Schutzgebiete ist zwischen der temporär begrenzten Bau- und der dauerhaften Betriebsphase zu differenzieren.

6.3 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Konverterplattfor-men

Der BFO-N enthält Planungen zu insgesamt 15 Standorten für Konverterplattformen. Keine der Anlagen ist in einem Natura2000-Gebiet geplant. Die Prüfung der FFH-Verträglichkeit erfolgt clusterweise. Nach Durchführung einer überschlägigen Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG für alle geplanten Konverterstandorte sind die folgenden geplanten Konverterplattformen auf ihre FFH-Verträglichkeit zu prüfen:

Die geplanten Konverterplattformen in den Clustern 1, 2, 4 und 5, liegen in einem Abstand von max. 5 km zu Natura2000-Gebieten und sind daher auf ihre FFH-Verträglichkeit zu prüfen (vgl. Abbildung 25). Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt in diesem Fall für die Schutzgebiete „Borkum Riffgrund“ (Cluster 1 und 2), „Sylter Außenriff“ (Cluster 4, 5) und das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (Cluster 4 und 5).

Die geplanten Konverterplattformen in den identifizierten Clustern 3, 6, 7, und 8 liegen mehr als 10 km von einem Natura2000-Gebiet entfernt. Für diese Standorte wird im Rahmen der Vorprüfung geschlossen, dass erhebliche Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete aufgrund der großen Entfernung nach aktuellem Kenntnisstand auszuschließen sind und daher keine Ver-träglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Eine Prüfung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit der Planinhalte erfolgt anhand der oben ge-nannten Erhaltungsziele der FFH-Gebiete „Borkum Riffgrund“ und „Sylter Außenriff“ bzw. an-hand des in § 3 der Schutzverordnung genannten Schutzzwecks des EU-Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“. Aufgrund der Distanz aller geplanten Konverterplattformen zu Natu-ra2000-Gebieten im Küstenmeer bzw. zu Schutzgebieten von Nachbarstaaten sind unter Be-rücksichtigung der prognostizierten Auswirkungen der Konverterplattformen (vgl. Kap. 4.1) er-hebliche Beeinträchtigungen eines Natura2000-Gebietes im Küstenmeer und von angrenzen-den Schutzgebieten der Nachbarstaaten mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen.

140 FFH-Verträglichkeitsprüfung

Abbildung 25: Konverterstandorte und Seekabeltrassen, für die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durch-geführt wird (rot dargestellt). Eine FFH-Vorprüfung erfolgt für alle Konverter und Seekabeltrassen.

6.3.1 Konverterplattformen in den Clustern 1 und 2 Die Konverterplattformen in Cluster 2 sind in ca. 2 km Entfernung zum FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ genehmigt bzw. errichtet, die geplante Konverterplattform in Cluster 1 liegt in einer Distanz von ca. 5 km zum Schutzgebiet.

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Errichtung und den Betrieb von Konverterplattformen in diesem Gebiet nach derzeitigem Kenntnisstand unter Be-rücksichtigung strenger auswirkungsminimierender und schadensbegrenzender Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Borkum Riffgrund“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten sind. Hierzu trifft der BFO-N textliche Festlegungen in Form von Planungsgrundsätzen, insbesondere im Hinblick auf den Schall-schutz. Eine detaillierte FFH-Verträglichkeitsprüfung bleibt dem Einzelzulassungsverfahren vor-behalten. Fernwirkungen auf weitere Natura2000-Gebiete in der AWZ und im Küstenmeer kön-nen nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.

Riffe und Sandbänke (Fernwirkungen) Durch den Bau und Betrieb von Konverterplattformen in den Clustern 1 und 2 sind aufgrund der Kleinräumigkeit der insbesondere für Riffe relevanten Auswirkungen, wie etwa Sedimentverdrif-tungen und Sedimentumlagerungen des freigesetzten Materials in der Bauphase, und der Lage außerhalb des FFH-Gebietes keine erheblichen Auswirkungen auf die Lebensraumtypen „Riff“ und „Sandbank“ mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten zu erwarten.

FFH-Verträglichkeitsprüfung 141

Marine Säuger (Fernwirkungen) Die Konverterplattformen werden derzeit regelmäßig mit zu rammenden Tiefgründungen instal-liert. In Betracht kommt jedoch auch der Einsatz von anderen Gründungsstrukturen wie z. B. Schwerkraftfundamenten, wie im Falle von „DolWin beta“ erstmalig planfestgestellt. Als erhebli-che Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „Borkum Riffgrund“ kommt die schallintensive Installa-tion der Anlagen und hier insbesondere die lärmintensive Rammung der Gründungselemente in den Meeresboden in Betracht, da sich Schall unter Wasser schnell und weit ausbreitet.

Ohne den Einsatz von wirksamen schallmindernden Maßnahmen während der Installation der Fundamente können erhebliche Beeinträchtigungen in Teilbereichen des FFH-Gebietes nicht ausgeschlossen werden. Wie bereits unter dem artenschutzrechtlichen Aspekt ausgeführt, darf die Rammung der Plattformfundamente nur unter Einhaltung von strengen Schallminderungs-maßnahmen durchgeführt werden. Dazu legt der BFO-N in einem Grundsatz zur Schallminde-rung fest, dass im konkreten Zulassungsverfahren umfangreiche Schallminderungs- und Über-wachungsmaßnahmen zur Einhaltung von festgelegten Lärmschutzwerten anzuordnen sind. Aus diesem Grund erfolgt die Prüfung möglicher Beeinträchtigungen des Schutzgebietes unter der Voraussetzung des Einsatzes von wirksamen Schallminderungssystemen. Darüber hinaus werden etwaige Rammarbeiten von Konverterplattformen und Offshore-Windenergieanlagen gemäß den Vorgaben aus dem Schallschutzkonzept des BMUB (2013) derart zeitlich koordi-niert, dass ausreichend große Bereiche, insbesondere innerhalb der Schutzgebiete, von ramm-schall-bedingten Auswirkungen freigehalten werden und eine Beeinträchtigung des Schutzge-bietes mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Bei der Installation der Konverterplattformen handelt es sich um zeitlich eingeschränkte Ar-beitsabläufe. Die jeweils einzuhaltende effektive Rammzeit wird standort- und anlagenspezi-fisch vorgegeben. Im Rahmen des Vollzugsverfahrens erfolgt zur Vermeidung von kumulativen Effekten zudem gemäß Schallschutzkonzept (BMU, 2013) eine Koordination von schallintensi-ven Arbeiten mit anderen Bauprojekten. Etwaige Auswirkungen auf die Schweinswale im Schutzgebiet durch den Betrieb der Konverterplattformen in Cluster 1 und 2 können nach aktu-ellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Nach aktuellem Kenntnisstand sind unter der genannten Voraussetzung keine erheblichen Auswirkungen auf marine Säuger und damit ver-bundene Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Borkum Riffgrund“ in seinen für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten.

6.3.2 Konverterplattformen im Cluster 4 Die zwei Konverterplattformen in Cluster 4 „HelWin alpha“ und „HelWin beta“ liegen in einer Entfernung von ca. 10 km zum nächstgelegenen FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ und sind beide bereits genehmigt und fertiggestellt. Beide Konverterstandorte haben einen Abstand von ca. 3,5 km zum Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“. Bei den Rammarbeiten der Konver-terplattform „HelWin beta“ wurden hinsichtlich des maximal durch Schalleinträge betroffenen Flächenanteils des Schutzgebietes bzw. des Hauptkonzentrationsgebietes des Schweinswals die Vorgaben des Schallschutzkonzeptes des BMUB (2013) umgesetzt.

Riffe und Sandbänke, Marine Säuger (Fernwirkungen) Für beide Konverterplattformen „HelWin alpha“ und „HelWin beta“ wurde bereits ein Genehmi-gungsverfahren durchgeführt. Wie im Genehmigungsbescheid „HelWin1 und HelWin alpha“ ausgeführt, sind unter strenger Einhaltung der angeordneten schallverhütenden und schallmin-dernden Maßnahmen und unter Einhaltung der Lärmschutzwerte keine erheblichen Auswirkun-gen auf die FFH-Gebiete in der deutschen Nordsee in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten. Dasselbe gilt für die Konverterplattform HelWin beta.

EU-Vogelschutzgebiete (Fernwirkungen) Aufgrund der möglichen Fernwirkung auf das Schutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ ist im Rahmen der o.g. Genehmigungsverfahren eine Prüfung der Auswirkungen erfolgt. Schutzzweck ist nach § 3 der Verordnung die dauerhafte Erhaltung und Wiederherstellung des Meeresgebie-

142 FFH-Verträglichkeitsprüfung

tes in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- und Rastgebiet für bestimmte dort vorkommende Arten nach Anhang I der V-RL (insbesondere Sterntaucher, Prachttaucher, Zwergmöwe, Brand-, Fluss- und Küstenseeschwalbe) und regelmäßig auftre-tende Zugvogelarten (insbesondere Sturm- und Heringsmöwe, Eissturmvogel, Basstölpel, Drei-zehenmöwe, Trottellumme und Tordalk). Die Qualität einzelner Teilbereiche der Schutzgebiete für Rast- und Zugvögel variiert infolge der hydrographischen Bedingungen und der Witterungs-verhältnisse von Jahr zu Jahr. Innerhalb des Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ nutzen zahlreiche Zug- und Seevögel das vorhandene hohe Biomasseangebot.

Der Bau und Betrieb der Konverterplattformen kann zu artspezifisch unterschiedlich ausgepräg-ten Scheucheffekten auf See- und Zugvögel führen. Üblicherweise wird ein Meideabstand von rund 2 km angenommen. Die vorhabensbezogene Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorha-bens „HelWin2 und HelWin beta“ schließt aufgrund der Distanz zum Schutzgebiet von 3,3 km erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen auch im Zusammenwirken mit anderen Vor-haben aus. Auch im Hinblick auf mögliche Fernwirkungen, die sich für regelmäßig auftretende Zugvogelarten, insbesondere Sturm- und Heringsmöwe, Seeschwalbenarten, Limikolen und Singvögel ergeben könnten, sind erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes auszu-schließen. Fernwirkungen auf weitere Natura2000-Gebiete in der AWZ und im Küstenmeer können nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.

Konverterplattformen im Cluster 5 Die beiden Standorte der Konverterplattformen in Cluster 5 sind in einer Entfernung von mind. 500 m sowohl vom FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ als auch vom EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ festgelegt. Die Plattform „SylWin alpha“ ist bereits genehmigt und fertiggestellt. Die Rammarbeiten wurden im Sommer 2014 abgeschlossen und dauerten ca. 5 Tage. Bei den Rammarbeiten der Plattform „SylWin alpha“ wurden hinsichtlich des maximal durch Schalleinträge betroffenen Flächenanteils des Schutzgebietes als auch des Hauptkon-zentrationsgebietes des Schweinswals die Vorgaben aus dem Schallschutzkonzept (BMU, 2013) umgesetzt.

Im Rahmen der Genehmigung des Vorhabens „SylWin1 und SylWin alpha“ wurde die FFH-Verträglichkeit des Vorhabens geprüft6. Es konnte mit der erforderlichen Sicherheit festgehalten werden, dass das Projekt in seiner genehmigten Gestalt und unter strenger Einhaltung der an-geordneten schallminimierenden und schadensbegrenzenden Maßnahmen gemäß Nebenbe-stimmung 20 und 21 keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ in seinen für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen haben wird. Unter der Voraussetzung des Einsatzes von schallminimierenden und schadensbegrenzenden Maßnah-men gemäß Planungsgrundsatz 5.2.2.7 des BFO-N zur Einhaltung verbindlicher Lärmschutz-werte sowie unter Umsetzung der Vorgaben aus dem Schallschutzkonzept (BMU, 2013) ist auch für den zweiten Konverter in Cluster 5 nicht von erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ auszugehen.

Hinsichtlich der Bewertung der Fernwirkungen auf Riffe und Sandbänke sowie marine Säuger und EU-Vogelschutzgebiete gelten die vorangegangenen Ausführungen zu den Konverterstan-dorten in Cluster 1 und 2 bzw. Cluster 4 entsprechend.

6.4 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Kabeltrassen Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, wenn eine Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zu dem Ergebnis kommt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eines Schutzgebie-tes nicht ausgeschlossen werden kann.

Mögliche Auswirkungen von Kabeln, wie die Störung des Sediments und die Entstehung von Sedimentfahnen, sind in der Regel auf die Verlegephase und ggf. anfallende Reparaturarbeiten 6 vgl. Genehmigungsbescheid SylWin1 und SylWin alpha vom 23.05.2013.

FFH-Verträglichkeitsprüfung 143

beschränkt und somit zeitlich und räumlich eng begrenzt. Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Be-standteilen sind daher nur im unmittelbaren Nahbereich der Kabeltrassen zu erwarten. Fernwir-kungen auf Schutzgebiete im Küstenmeer und in den angrenzenden Gewässern der Nachbar-staaten sind vor dem Hintergrund nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen.

Daher werden nach eingehender Vorprüfung für die FFH-Verträglichkeitsprüfung nur Kabel-trassen berücksichtigt, die Natura2000-Gebiete queren bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe, z. B. am Rand von Natura2000-Gebieten verlaufen.

Dementsprechend werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung die Kabeltrassen zur Anbindung der Cluster 1, 2 und 8 sowie der Cluster 4 und 5 geprüft. Darüber hinaus queren auch die grenzüberschreitenden Seekabelsysteme „NordLink“ und „COBRAcable“ sowie die Trasse für die Drehstromseekabelsysteme zur Anbindung des Offshore-Windparks „Butendiek“ das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“. Eine Prüfung erfolgt darüber hinaus auch für die Trassen-abschnitte, die am Rand von FFH-Gebieten verlaufen. Dies betrifft einen Abschnitt der „Nor-Ger“-Trasse am südwestlichen Rand des FFH-Gebietes „Sylter Außenriff“.

Für einige Trassen wurde bereits eine vorhabensbezogene FFH-VP durchgeführt, so dass für diese hinreichende Erkenntnisse über Vorkommen von FFH-LRT anhand der Trassensurveys vorliegen. Das betrifft die Trassen zur Anbindung von Cluster 4 (HelWin1, HelWin2), Cluster 5 (SylWin1), die AC-Anbindung Butendiek sowie die „NordLink“-Trasse und die „COBRAcable“-Trasse. Für die übrigen Trassen, für die noch keine vorhabensbezogene FFH-VP durchgeführt wurde, kann die FFH-Verträglichkeitsprüfung nur allgemeingültige Aussagen treffen, da man-gels flächendeckender Biotopkartierung belastbare Daten zum Vorkommen von überdeckungs-empfindlichen Strukturen, wie Riffen, fehlen.

Die übrigen Trassen liegen mehrere Kilometer von den FFH-Gebieten „Sylter Außenriff“ und „Borkum Riffgrund“, vom EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ sowie von den Natu-ra2000-Gebieten im Küstenmeer und in den angrenzenden Gewässern der Nachbarstaaten entfernt. Insoweit können für diese Trassen nach eingehender Vorprüfung für alle unter 6.2 ge-nannten Schutzgebiete nach derzeitigem Kenntnisstand erhebliche Beeinträchtigungen in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen ausgeschlossen werden. Da-her wird für diese Trassen keine Prüfung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit durchgeführt.

Eine Prüfung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit findet anhand der unter 6.2 genannten Erhal-tungsziele der FFH-Gebiete „Borkum Riffgrund“ und „Sylter Außenriff“ bzw. anhand des in § 3 der Schutzverordnung genannten Schutzzwecks des EU-Vogelschutzgebietes „Östliche Deut-sche Bucht“, der Erhaltungsziele für das „Seevogelschutzgebiet Helgoland“ und das Natu-ra2000-Gebiet „Sydlige Nordsø“ statt.

Kabeltrasse zur Anbindung der Cluster 1, 2 und 8 Die Kabeltrasse zur Anbindung der Konverterplattformen in den Clustern 1, 2 und 8 quert das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ auf einer Strecke von ca. 21 km. Das FFH-Gebiet ist regional bedeutsam für die Lebensraumtypen „Sandbank“ und „Riffe“ mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten.

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung der Kabeltrasse findet anhand der oben genannten Erhal-tungsziele des FFH-Gebietes „Borkum Riffgrund“ statt.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Auswirkungen von Seekabeln sind in der Regel auf die Verlegephase beschränkt und damit zeitlich und räumlich eng begrenzt. Insbesondere wegen der Kleinräumigkeit und der kurzen Dauer der Verlegung kann eine erhebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausge-schlossen werden.

Die Anbindungstrassen queren den Lebensraumtyp „Sandbank“. Eine Querung des gegenüber einer Kabelverlegung empfindlichen FFH-Lebensraumtyps „Riff“ erfolgt einem Gutachten zufol-ge auf der Trasse nicht (BIOCONSULT, 2011). Einzelne punktuelle Riffbestandteile wurden auf

144 FFH-Verträglichkeitsprüfung

der Trasse zwar als Verdachtsflächen für § 30-Biotope identifiziert, diese sind jedoch kleinräu-mig und können voraussichtlich im Zuge der Feintrassierung umgangen werden (BIOCONSULT, 2011). Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen sind bei den im BFO-N festgeleg-ten Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu er-warten.

Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse kann eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Borkum Riffgrund“ in seinen für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Be-standteilen durch die Verlegung und den Betrieb der Seekabelsysteme ausgeschlossen wer-den. Eine Alternativenprüfung für die Trasse fand bereits im Rahmen der Studie „Varianten ei-nes Kabelkorridors („Harfe“) im Bereich Borkum Riffgrund“ statt.

Kabeltrasse zur Anbindung des Clusters 4 Die Kabeltrasse zur Anbindung des Clusters 4 quert das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deut-sche Bucht“ auf einer Länge von ca. 17 km und grenzt an das „Seevogelschutzgebiet Helgo-land“. Die geringste Entfernung der geplanten Seekabeltrasse zum FFH-Gebiet „Sylter Außen-riff“ beträgt ca. 10 km. Für diese Kabeltrasse ist bereits im Rahmen der beiden Zulassungsver-fahren eine entsprechende FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG durchgeführt worden7. Wie in den Genehmigungsbescheiden ausgeführt, schließt die Genehmigungsbehörde nach aktuellem Kenntnisstand erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Sylter Außen-riff“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ in ihren für die Erhaltungs-ziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch die Verlegung und den Betrieb der Seekabelsysteme aus. Auch für das „Seevogelschutzgebiet Helgoland“ sind nach derzeiti-gem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen durch die Kabelverlegung zu erwarten.

Kabeltrasse zur Anbindung des Clusters 5 Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Die Kabeltrasse zur Anbindung des Clusters 5 quert das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deut-sche Bucht“ auf einer Länge von ca. 86 km sowie das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ auf einer Strecke von ca. 76 km. Im Süden grenzt die Trasse an das „Seevogelschutzgebiet Helgoland“. Für diese Kabeltrasse ist bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens „SylWin1 und Syl-Win alpha“ eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG durchgeführt worden8.

Insbesondere wegen der Kleinräumigkeit und der kurzen Dauer der Kabelverlegung ist eine erhebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern durch die Kabeltrasse auszuschließen. An-hand der vorliegenden Trassensurveys aus dem Projekt „SylWin1 und SylWin alpha“ wurde im Bereich der SylWin1-Trasse ein Riff identifiziert. Dieses konnte jedoch durch eine Trassenver-schwenkung umgangen werden. Aufgrund der weiträumigen Umgehung des Riffs im Rahmen der Feintrassierung mit einem Mindestabstand von 420 m sind keine Beeinträchtigungen des überdeckungsempfindlichen FFH-Lebensraumtyps „Riffe“ zu erwarten. Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen sind bei den im BFO-N festgelegten Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten.

EU-Vogelschutzgebiete

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des EU-Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ und des Seevogelschutzgebietes „Helgoland“ in ihren für den Schutzzweck oder die Schutzziele maßgeblichen Bestandteilen durch die Verlegung und den Betrieb der Seekabel-systeme sind nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen. Lediglich während der zeitlich begrenzten Verlegephase und ggf. anfallenden Reparaturen der Kabelsysteme ist bei störanfäl-ligen Arten mit kurzfristigen Scheucheffekten zu rechnen. Diese unterscheiden sich jedoch kaum von den Effekten, die von langsam fahrenden Schiffen ausgehen.

7 s. Genehmigungsbescheid HelWin1 und HelWin alpha vom 2.7.2012 und Genehmigungsbescheid HelWin2 und HelWin beta vom 20.03.2014. 8 s. Genehmigungsbescheid SylWin1 und SylWin alpha vom 23.05.2013.

FFH-Verträglichkeitsprüfung 145

Kabelkorridor zur Anbindung des Clusters 13 Der Kabelkorridor zur Anbindung des Clusters 13 quert das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ auf ca. 86 km sowie das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ auf einer Strecke von ca. 76 km, im Süden grenzt der Korridor an das „Seevogelschutzgebiet Helgoland“. Auf dieser Strecke verläuft der Kabelkorriodor dem Grundsatz der Bündelung folgend vollständig parallel zur Trasse zur Anbindung des Clusters 5.

Hinsichtlich der Bewertung möglicher Auswirkungen auf Riffe und Sandbänke sowie marine Säuger und EU-Vogelschutzgebiete gelten die vorangegangenen Ausführungen zur Kabeltras-se zur Anbindung von Cluster 5 entsprechend.

Für den weiteren Verlauf des Korridors am nördlichen Rand des FFH-Gebiets „Sylter Außenriff“ sind ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen von marinen Säugern und geschützten FFH-Lebensraumtypen zu erwarten. Im Korridorverlauf sind derzeit keine Verdachtsflächen für empfindliche Riffstrukturen bekannt. Sollten im konkreten Zulassungsverfahren empfindliche Biotope festgestellt werden, sind diese kleinräumig zu umgehen. Sollte die Umgehung von ge-schützten Biotoptypen nicht möglich sein, ist eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Biotopty-pen nicht auszuschließen. Im konkreten Einzelverfahren ist auf Basis vorliegender Daten aus den Trassensurveys zu prüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt. Sollten diesbezüg-lich neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Trassenführung im Rahmen der Aufstellung oder Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans entsprechend angepasst. Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen sind bei den im BFO-N festgelegten Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten.

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen europäischer Vogelschutzgebiete in ihren für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen können mit der erforderlichen Sicherheit ausge-schlossen werden. Hier gelten die Ausführungen zur Anbindungstrasse Cluster 5 entsprechend.

Trasse für das grenzüberschreitende Seekabelsystem „COBRAcable“ Die genehmigte Trasse für das grenzüberschreitende Seekabelsystem „COBRAcable“ quert das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ auf einer Strecke von ca. 83 km, das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ auf einer Länge von ca. 21 km und das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ über 41 km Länge. Eine detaillierte FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Für „COBRAcable“ wurde im Rahmen der Aufstellung des BFO-N eine Alternativenprüfung durchgeführt, da eine erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen im Bereich der beantragten Trasse auf Grundlage der seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht ausgeschlos-sen werden konnte. Im Umweltbericht zum BFO-N 2013/2014 wurde daher darauf verwiesen, dass die Frage, welche Trasse unter ökologischen Gesichtspunkten die verträglichste sei, im Rahmen des Einzelzulassungsverfahrens zu klären sei.

Im Rahmen der Genehmigungsentscheidung wurden mögliche in Betracht kommende Alternati-ven geprüft. Die Alternativenprüfung erfolgte wie oben bereits ausgeführt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die beantragte Trasse die FFH-Gebiete „Sylter Außenriff“ und „Borkum Riff-grund“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ quert. Insofern war eine mögliche erhebliche, ggf. auch kumulative Beeinträchtigung von geschützten FFH-Lebensraumtypen, insbesondere Riffen, und damit von Natura2000-Gebieten entsprechend § 34 BNatSchG nicht auszuschließen.

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführte FFH-VP kommt zu dem Ergebnis, dass durch die im Verfahren vorgenommene Trassenoptimierung, durch die identifizierte Riff-vorkommen auf der Trasse weitgehend umgangen werden und die Querung von geschützten Grobsandbiotopen auf ein kleinstmögliches Maß reduziert wird, und die Auflagen des Ge-nehmigungsbescheids eine erhebliche Beeinträchtigung von Vorkommen der FFH-LRT „Riffe“ und „Sublitorale Sandbänke“ ausgeschlossen werden kann. Die untersuchten Alternativ-

146 FFH-Verträglichkeitsprüfung

Trassen sind in Bezug auf die Meeresumwelt als auch in raumordnerischer Sicht als insgesamt ungünstiger anzusehen.

Bei der Kabelverlegung treten keine nennenswerten Lärmemissionen auf. Aus diesem Grund sowie aufgrund der Kleinräumigkeit und der eingeschränkten Dauer der Kabelverlegung kann eine erhebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausgeschlossen werden. Auch be-triebsbedingt sind auf Grundlage der vorgesehenen Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen keine signifikanten Auswirkungen, etwa durch elektromagnetische Felder oder Wärmeemissio-nen, zu erwarten.

EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen europäischer Vogelschutzgebiete in ihren für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen können mit der erforderlichen Sicherheit ausge-schlossen werden. Hier gelten die Ausführungen zur Anbindungstrasse Cluster 5 entsprechend.

Trasse für das grenzüberschreitende Seekabelsystem „NordLink“ Die „NordLink“-Trasse quert das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ auf ca. 76 km Länge, zusätzlich verläuft die Trasse über rund 91 km durch das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“. Das Projekt „NordLink“ wurde im Oktober 2014 genehmigt. Eine detaillierte FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Für „NordLink“ wurde im Rahmen der Erstaufstellung des BFO-N eine Alternativenprüfung durchgeführt, da eine erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen im Bereich der beantragten Trasse auf Grundlage der seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht ausgeschlos-sen werden konnte. Im Umweltbericht zum BFO-N 2012 wurde daher darauf verwiesen, dass die Frage, welche Trasse unter ökologischen Gesichtspunkten die verträglichste sei, im Rah-men des Einzelzulassungsverfahrens zu klären sei.

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführte FFH-VP kommt zu dem Ergebnis, dass durch die im Verfahren vorgenommene Trassenoptimierung und die Auflagen des Ge-nehmigungsbescheids eine erhebliche Beeinträchtigung von Vorkommen der FFH-LRT „Riffe“ und „Sublitorale Sandbänke“ ausgeschlossen werden kann. Bekannte Riffvorkommen werden von der Kabeltrasse nicht gequert. Die Kabeltrasse wurde im Rahmen der Feintrassierung so angepasst, dass etwaige Riffvorkommen in einem Abstand von mind. 50 m umgangen werden. Auch beim Räumen stillgelegter Kabel werden keine Riffe in Anspruch genommen. Somit ist in Bezug auf den FFH-Lebensraumtyp „Riffe“ nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von §34 BNatSchG auszugehen. Die Trasse quert auf einer Länge von rund 14 km den FFH-LRT „sublitorale Sandbank“. Anhand der vorliegenden Ergebnisse aus dem Einzelzulas-sungsverfahren ist durch das Vorhaben auch nicht vom Vorliegen einer erheblichen Beeinträch-tigung im Hinblick auf den FFH-LRT „Sublitorale Sandbank“ i. S. v. § 34 BNatSchG auszuge-hen.

Bei der Kabelverlegung treten keine nennenswerten Lärmemissionen auf. Aus diesem Grund sowie aufgrund der Kleinräumigkeit und der eingeschränkten Dauer der Kabelverlegung kann eine erhebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausgeschlossen werden. Auch be-triebsbedingt sind auf Grundlage der vorgesehenen Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen keine signifikanten Auswirkungen, etwa durch elektromagnetische Felder oder Wärmeemissio-nen, zu erwarten.

EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“

Während der zeitlich begrenzten Verlegephase des Kabelsystems und wenn Reparatur- und Wartungsarbeiten anfallen sollten, ist bei störungsempfindlichen Arten mit kurzfristigen Scheu-cheffekten zu rechnen. Diese Effekte gehen allerdings nicht über die Scheuchwirkung langsam fahrender Schiffe hinaus. Daher kommt die vorhabensbezogene FFH-Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass aufgrund der räumlich und zeitlich eingeschränkten Bautätigkeit erhebliche

FFH-Verträglichkeitsprüfung 147

Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch die Verlegung und den Betrieb des Seekabel-systems „NordLink“ ausgeschlossen werden können.

Auf Grundlage der vorhabensbezogenen FFH-VP, die zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natura2000-Gebieten durch die „NordLink“-Antragstrasse vermieden werden, wurde die Vorzugstrasse genehmigt.

Trasse für das Drehstromseekabelsystem zur Anbindung des Windparks „Butendiek“ Die in Betrieb befindliche Trasse für das Drehstromseekabelsystem zur Anbindung des Offsho-re-Windparks „Butendiek“ an die Konverterplattform „SylWin alpha“ quert das FFH-Gebiet „Syl-ter Außenriff“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ auf einer Länge von ca. 37 km. Eine detaillierte FFH-Verträglichkeitsprüfung hat bereits im Rahmen des Genehmi-gungsverfahrens stattgefunden.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Die vorhabensbezogene FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass nach ak-tuellem Kenntnisstand erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Sylter Außenriff“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen durch die Verlegung und den Be-trieb der Seekabelsysteme ausgeschlossen werden können. Anhand der Trassensurveys identi-fizierte Riffbereiche können im Rahmen der Feintrassierung in ausreichendem Abstand umgan-gen werden (Mindestabstand 50 m), so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen „Riffe“ und „Sandbänke“ zu erwarten sind. Bei der Kabelverlegung treten keine nennenswerten Lärmemissionen auf. Insofern kann auch aufgrund der Kleinräumigkeit und der eingeschränkten Dauer der Kabelverlegung eine erhebliche Beeinträchtigung von mari-nen Säugern ausgeschlossen werden. Betriebsbedingt sind bei den vorgesehenen Kabelkonfi-gurationen und Verlegetiefen keine signifikanten Beeinträchtigungen, etwa durch elektromagne-tische Felder oder Wärmeemissionen, zu erwarten.

EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“

Die vorhabensbezogene FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Resultat, dass aufgrund der räumlich und zeitlich eingeschränkten Bautätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen des Na-turschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“ in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Be-standteilen durch die Verlegung und den Betrieb der Seekabelsysteme ausgeschlossen werden können. Lediglich während der zeitlich begrenzten Verlegephase der Kabelsysteme und wenn Reparatur- und Wartungsarbeiten anfallen sollten, ist bei störanfälligen Arten mit kurzfristigen Scheucheffekten zu rechnen. Diese Effekte werden sich allerdings kaum von der Scheuchwir-kung langsam fahrender Schiffe unterscheiden.

Kabelkorridor zur Verbindung der Konverterplattformen der Cluster 11 und 13 Der Kabelkorridor zur Verbindung zwischen den Konverterplattformen der Cluster 11 und 13 verläuft auf einer Strecke von rund 40 km am Rand des FFH-Gebietes „Sylter Außenriff“ parallel zur Verbindung der Cluster 12 und 13 und im weiteren Verlauf parallel zur „NorGer“-Trasse. Die Länge des Korridors ist rund 12 km länger als eine mögliche direkte Verbindungstrasse, die allerdings durch das Schutzgebiet verliefe. Dem Grundsatz folgend, Kabelsysteme möglichst außerhalb von Schutzgebieten zu verlegen, wird der Trassenkorridor im BFO-N um das Schutzgebiet herum geplant.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Insbesondere aufgrund der Kleinräumigkeit und der kurzen Dauer der Kabelverlegung kann eine erhebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausgeschlossen werden. Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen sind bei den im BFO-N festgelegten Kabelkonfigura-tionen und Verlegetiefen ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten.

148 FFH-Verträglichkeitsprüfung

Nach derzeitigem Kenntnisstand können Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen „Riff“ und „Sandbank“ oder überdeckungsempfindliche Biotopstrukturen nach § 30 BNatSchG auf dieser Trasse ausgeschlossen werden, da die Trasse außerhalb des FFH-Gebietes „Sylter Außenriffs“ im Elbe-Urstromtal mit seinen sehr feinen Sedimenten verläuft. Zudem wird das Feinmaterial, das in diesem Bereich freigesetzt wird, aufgrund der vorherrschenden bodennahen Strömung Richtung Nordwesten abtransportiert und nicht in das FFH-Gebiet verdriftet.

Innerhalb des Schutzgebiets sind in diesem Bereich nach derzeitigem Stand ebenfalls keine Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen „Riff“ oder „Sandbank“ oder überdeckungsempfindliche Biotopstrukturen nach § 30 BNatSchG zu erwarten, da die Trasse ebenfalls im Bereich des El-be-Urstromtals mit seinen sehr feinen Sedimenten verläuft. Da der Kabelkorridor das FFH-Gebiet quert und eine räumliche Alternative außerhalb des Schutzgebietes grundsätzlich mög-lich ist, wird der Trassenkorridor außerhalb des Schutzgebietes vorsorglich in den Plan aufge-nommen. Im Rahmen der Aufstellung oder Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans bzw. im Zulassungsverfahren ist zu prüfen, ob diese Trasse um das Schutzgebiet herum tatsächlich verträglicher ist, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Trasse insgesamt länger ist und Verbindungen untereinander mittelfristig möglicherweise als Gleichstrom-Verbindung mit nur einem Kabelsystem umgesetzt werden können.

Teilbereich der Verbindungstrasse zwischen den Clustern 12 und 13 sowie Abschnitt der „NorGer“-Trasse am Rand des FFH-Gebietes „Sylter Außenriff“ Beide Teilabschnitte sind am Rand des FFH-Gebietes „Sylter Außenriff“ geplant. Der geplante Trassenkorridor zur Verbindung von Konverterplattformen in den Cluster 12 und 13 läuft auf einer Länge von ca. 24 km parallel zum Rand des FFH-Gebietes, die „NorGer“-Trasse auf einer Strecke von ca. 63 km entlang des FFH-Gebietes.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Insbesondere aufgrund der Kleinräumigkeit und der kurzen Dauer der Kabelverlegung kann eine erhebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausgeschlossen werden. Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen „Riff“ oder „Sandbank“ im Trassenverlauf können nach derzeitiger Kenntnis ausgeschlossen werden, da beide Teilabschnitte außerhalb des FFH-Gebietes „Sylter Außenriffs“ im Elbe-Urstromtal mit seinen sehr feinen Sedimenten liegen. Zudem wird das Feinmaterial, das in diesem Bereich freigesetzt wird, aufgrund der vorherrschenden bodenna-hen Strömung Richtung Nordwesten abtransportiert und nicht in das FFH-Gebiet verdriftet. Be-züglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen sind bei den im BFO-N festgelegten Kabel-konfigurationen und Verlegetiefen ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten.

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen können somit ausgeschlossen werden.

Anbindungstrasse von Cluster 1 im Bereich des „Borkum Riffgrund“ Die Kabeltrasse zur Anbindung der Konverterplattform in Cluster 1 verläuft auf einer Länge von rund 8 km am nördlichen Rand des FFH-Gebiets „Borkum Riffgrund“ sowie auf einer Länge von ca. 21 km in Richtung Süden durch das FFH-Gebiet in Richtung des Grenzkorridor I. Das FFH-Gebiet ist regional bedeutsam für die Lebensraumtypen „Sandbank“ und „Riffe“ mit ihren cha-rakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Insbesondere wegen der Kleinräumigkeit und der kurzen Dauer der Verlegung kann eine erheb-liche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausgeschlossen werden. Die geplante Anbin-dungstrasse quert den Lebensraumtyp „Sandbank“. Eine Querung des gegenüber einer Kabel-verlegung empfindlichen FFH-Lebensraumtyps „Riff“ ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen sind bei den im BFO-N fest-

FFH-Verträglichkeitsprüfung 149

gelegten Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten.

Grenzkorridore Im Rahmen der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt eine vorsichtige Voreinschät-zung im Hinblick auf mögliche Fernwirkungen der innerhalb der AWZ getroffenen räumlichen Festlegungen auf Natura2000-Gebiete im Küstenmeer.

Das betrifft insbesondere die Festlegung von Grenzkorridoren zum Küstenmeer. Im BFO-N werden vier Grenzkorridore im Bereich der Grenze der AWZ und 12 sm-Zone vorgesehen, durch welche die stromabführenden Kabelsysteme der Offshore-Windparks und z. T. auch grenzüberschreitende Seekabelsysteme geführt werden sollen.

Nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung des § 17a Abs.1 EnWG ist die Kabelplanung im Küstenmeer nicht Gegenstand des BFO-N. Da die Trassen auch unter Naturschutzaspekten sinnvoll durch das Küstenmeer bis zu den Netzverknüpfungspunkten geführt werden sollen, erfolgte im Rahmen der Erstaufstellung und Fortschreibung des BFO-N eine enge Abstimmung mit den Küstenbundesländern und der BNetzA.

Grenzkorridor I (Ems) Der Grenzkorridor I (Ems) grenzt unmittelbar an das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Ent-fernung zum Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ beträgt ca. 5 km.

Eine Prüfung des Grenzkorridors hinsichtlich der Verträglichkeit findet anhand der oben ge-nannten Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Borkum Riffgrund“ statt.

Riffe und Sandbänke / Marine Säuger

Auswirkungen von Seekabeln sind i. d R. auf die Verlegephase beschränkt und damit zeitlich und räumlich eng begrenzt. Insbesondere wegen der Kleinräumigkeit und der kurzen Verlege-dauer kann eine erhebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausgeschlossen werden.

Der geplante Grenzkorridor I (Ems) quert den Lebensraumtyp „Sandbank“, eine Querung des gegenüber einer Kabelverlegung empfindlichen FFH-Lebensraumtyps „Riff“ erfolgt einem Gut-achten zufolge nicht (BIOCONSULT, 2011). Einzelne punktuelle Riffbestandteile als Verdachtsflä-chen für § 30-Biotope wurden auf der Trasse zwar identifiziert, diese sind jedoch kleinräumig und können laut Gutachten im Zuge der Feintrassierung im Rahmen des Einzelzulassungsver-fahrens umgangen werden (BIOCONSULT, 2011). Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswir-kungen sind bei den im BFO-N festgelegten Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu erwarten. Eine Alternativenprüfung für die Trasse fand im Rahmen der Studie „Varianten eines Kabelkorridors („Harfe“) im Bereich Borkum Riffgrund“ statt.

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Borkum Riffgrund“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen durch die Festlegung des Grenzkorridors I können ausgeschlossen werden. Eine Prüfung der Seekabeltrasse im Küstenmeer erfolgte im Rahmen der Fortschreibung des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP).

Grenzkorridor II (Norderney) Der Grenzkorridor II (Norderney) liegt in ca. 17 km Entfernung zum FFH-Schutzgebiet „Borkum Riffgrund“. Die Entfernung zum Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ beträgt ca. 7 km. Da mögliche Auswirkungen von Kabeln in der Regel zeitlich und räumlich eng begrenzt sind, sind Fernwirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Daher ist eine Prüfung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit in Bezug auf mögliche Fernwirkungen für den Grenzkorridor II nicht erforderlich. Im niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist die Trasse über Norderney bereits seit 2008 festgeschrieben. Am 06.05.2015 wurde im Küsten-meer das Raumordnungsverfahren für den „Norderney II Korridor“ beendet, das vier weitere

150 FFH-Verträglichkeitsprüfung

Kabelsysteme über die Insel Norderney umfasst. Das Landesraumordnungsprogramm Nieder-sachsen 2017 (veröffentlicht am 17.02.2017) sichert diese Trasse für bis zu sechs Systeme. Grenzkorridor III (Europipe 2) Der Grenzkorridor III liegt mind. 30 km vom FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ und über 15 km vom Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ entfernt. Aufgrund der Entfernung können die Schutzgebiete in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen von der Festlegung des Grenzkorridors nicht beeinträchtigt werden. Eine Prüfung der FFH-Verträglichkeit in Bezug auf mögliche Fernwirkungen ist somit nicht erforderlich.

Die Frage einer verträglichen Weiterführung im niedersächsischen Küstenmeer wird im Rah-men dieser Prüfung nicht behandelt. Im Rahmen der Änderung der Verordnung über das LROP Niedersachsen, die am 17.02.17 in Kraft getreten ist, wird rein textlich formuliert, dass für weite-re Anbindungsleitungen neben den bereits festgelegten Korridoren Norderney, Norderney II und Ems die Trassierung von Anbindungsleitungen im Bereich Wangerooge/ Langeoog/ Baltrum erforderlich sei, wenn die Kapazitäten der festgelegten Korridore ausgeschöpft ist. Dies betrifft die Weiterführung der geplanten Kabelsysteme aus dem Grenzkorridor III (Europipe 2). Im Rahmen der raumordnerischen Abstimmung sei laut der Änderungsverordnung insbesondere zu überprüfen, ob eine in einem Korridor räumlich gebündelte Verlegung oder die Nutzung von mehreren Trassen raumverträglich ist.

Grenzkorridor IV (Büsum) Der Grenzkorridor IV liegt im EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ und grenzt im Küstenmeer an das „Seevogelschutzgebiet Helgoland“. Die Entfernung zum FFH-Gebiet "Sylter Außenriff" beträgt etwa 13 km und zum FFH-Gebiet „Steingrund“ im Küstenmeer ca. 10 km. Aufgrund der Kleinräumigkeit möglicher Auswirkungen von Seekabeln können nach Vorprüfung angesichts dieser Entfernungen Beeinträchtigungen der vorgenannten FFH-Gebiete ausge-schlossen werden. Eine Verträglichkeitsprüfung des Grenzkorridors IV erfolgt somit anhand des in § 3 der Schutzverordnung genannten Schutzzwecks des EU-Vogelschutzgebietes "Östliche Deutsche Bucht" sowie anhand der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Seevogelschutz-gebiet Helgoland“.

EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ und Seevogelschutzgebiet „Helgoland“

Auswirkungen auf das EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ als auch das Schutz-gebiet „Seevogelschutzgebiet Helgoland“ in ihren für den Schutzzweck und die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen sind durch Verlegung und Betrieb der Kabelsysteme im Bereich des vorgesehenen Grenzkorridors IV nicht zu befürchten. Die Kabelverlegearbeiten dauern nur wenige Tage und sind lediglich mit schiffstypischem Lärm und Scheuchwirkung verbunden. Für den Bereich des Küstenmeeres sind die durch den Grenzkorridor IV verlaufenden Trassen (Planung bis 2022) im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein von 2010 vorgesehen.

6.5 Ergebnis der Prüfung Auf Grundlage der oben erfolgten Bewertung kommt die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der abstrakteren Ebene der SUP zu folgendem Ergebnis: Aufgrund der Durchführung des BFO-N sind unter strenger Einhaltung der im Rahmen der konkreten Zulassungsverfahren anzuord-nenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, für die der BFO-N grundsätzliche textli-che Festlegungen trifft, nach derzeitigem Stand keine erheblichen Auswirkungen auf die Natu-ra2000-Gebiete in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebli-chen Bestandteilen zu erwarten. Im Ergebnis führen die Festlegungen des BFO-N dazu, dass unvermeidbare erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Seekabelsysteme und Kon-verterplattformen auf Gebiete des Natura2000-Netzes möglichst gering gehalten werden kön-nen.

Da derzeit eine belastbare wissenschaftliche Grundlage zur Verbreitung geschützter Biotope in der AWZ fehlt, kann eine erhebliche Beeinträchtigung in Bezug auf FFH-Lebensraumtypen mit

FFH-Verträglichkeitsprüfung 151

ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften nicht in allen Bereichen mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Erfahrungen aus genehmigten Vorhaben zeigen jedoch, dass eine kleinräumige Umgehung z.B. von Riffvorkommen im Rahmen der Feintrassierung im Einzelzulassungsverfahren zumindest stellenweise möglich ist. Eine detaillierte FFH-VP bleibt dem jeweiligen Einzelzulassungsverfahren vorbehalten. Für alle Trassen, die Natura2000-Gebiete queren und für die eine Umgehung des Schutzgebietes möglich und vor dem Hinter-grund des Verhältnismäßigkeitsprinzips angezeigt ist, ist eine Alternativenprüfung erfolgt.

Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht neben den Auswirkungen innerhalb der AWZ ausdrücklich nur mögliche Fernwirkungen der in der AWZ getroffenen Festlegungen auf Schutzgebiete im Küstenmeer oder den angrenzenden Gewässern der Nachbarstaaten. Die Konverterplattformen und Seekabeltrassen liegen regelmäßig ausreichend weit von diesen Schutzgebieten entfernt, so dass insoweit nicht von erheblichen Auswirkungen auf diese Schutzgebiete auszugehen ist. Diese Betrachtung erfolgt jedoch nicht im Hinblick auf die aus den im BFO-N vorgesehenen Grenzkorridoren zwingend resultierenden Trassenführungen im Küstenmeer. Die Frage einer verträglichen Weiterführung im Küstenmeer wird im Rahmen die-ser Prüfung nicht behandelt. Dies ist Gegenstand des Umweltberichts 2013 der BNetzA bzw. entsprechender Raumordnungsverfahren im Küstenmeer.

152 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich er-heblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Gemäß § 14 g UVPG enthält der Umweltbericht eine Darstellung der geplanten Maßnahmen, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Umsetzung des Plans zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen. Grundsätzlich gilt, dass durch den BFO-N die Belange der Meeresumwelt beim Offshore-Netzausbau besser berücksichtigt werden. Durch die Festlegungen des BFO-N werden negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Umwelt-zustands der AWZ der Nordsee vermieden. Dies liegt insbesondere in der Tatsache begründet, dass die Notwendigkeit zum Netzanschluss der geplanten Offshore-Windparks in jedem Fall besteht und die entsprechende Infrastruktur (Konverterplattformen und Seekabelsysteme) auch ohne BFO-N geschaffen werden müsste (vgl. Kap. 3). Im Falle der Nichtdurchführung des Plans würden sich die Nutzungen jedoch ohne die flächensparende und ressourcenschonende Steue-rungs- und Koordinierungswirkung des BFO-N entwickeln.

Darüber hinaus unterliegen die Festlegungen des BFO-N einem kontinuierlichen Optimierungs-prozess, da die fortlaufend im Rahmen der SUP und dem Konsultationsprozess gewonnenen Erkenntnisse bei der Erarbeitung des Plans berücksichtigt werden.

Während einzelne Vermeidungs-, Minderung- und Ausgleichsmaßnahmen bereits auf der Pla-nungsebene ansetzen können, kommen andere erst bei der konkreten Umsetzung zum Tragen und werden dort im Einzelzulassungsverfahren projekt- und standortspezifisch geregelt. Bezüg-lich planerischer Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen trifft der BFO-N räumliche und textliche Festlegungen, die entsprechend den in Kapitel 1.3 dargelegten Umweltschutzziele dazu dienen, erhebliche negative Auswirkungen der Durchführung des BFO-N auf die Meeresumwelt zu vermeiden bzw. zu verringern. Dies betrifft im Wesentlichen

• einen geringstmöglichen Flächenverbrauch, sichergestellt durch die Planungsgrundsätze

• größtmögliche Bündelung der Seekabeltrassen im Sinne einer Parallelführung,

• Vermeidung von Kreuzungen,

• Errichtung der Konverterplattformen im unmittelbaren Wirkbereich des Windparks,

• die Vermeidung der Beeinträchtigung und Zerstörung von Natura2000-Gebieten und bekannten Vorkommen geschützter Biotopstrukturen durch

• Ausschlusswirkung von Konverterplattformen in Natura2000-Gebieten,

• den Grundsatz, Seekabelsysteme möglichst außerhalb dieser Gebiete zu verlegen,

• den Planungsgrundsatz zur Schallminderung,

• den Planungsgrundsatz zur Sedimenterwärmung,

• Festlegungen zum Rückbau baulicher Anlagen sowie

• die Berücksichtigung der besten Umweltpraxis gemäß OSPAR-Übereinkommen und des jeweiligen Standes der Technik.

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen dienen zur Vermeidung und Verminderung von un-erheblichen und erheblichen negativen Auswirkungen bei der konkreten Umsetzung des BFO-N. Diese Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen werden von der zuständigen Zulas-sungsbehörde auf Projektebene für die Planungs-, Bau- und Betriebsphase konkretisiert und angeordnet.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 153

7.1 Konverterplattformen Bei der konkreten Planung und dem Bau von Konverterplattformen sind folgende Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von erheblichen und unerheblichen negativen Umweltaus-wirkungen zu berücksichtigen:

• Schallminderungsmaßnahmen: Verwendung des jeweils besten verfügbaren Verfahrens nach Stand der Wissenschaft und Technik zur Verminderung des Eintrags von Unter-wasserschall zur Einhaltung geltender Lärmschutzwerte während der Installation von Gründungspfählen, wie z. B. Großer Blasenschleier oder Kofferdamm. Diese Schall-schutzmaßnahmen sind standort- und anlagenspezifisch im Einzelzulassungsverfahren zu konkretisieren.

• Schallverhütende Maßnahmen: Verwendung von geeigneten Methoden, um die Tötung und Verletzung von Tieren in der Nähe der Rammstelle zu vermeiden:

• Einsatz von Vergrämern wie „Pingern“ und „Sealscarern“

• „soft-start-Verfahren“: Durch zeitlich verzögerte Steigerung der Rammenergie soll Tieren in der Umgebung der Rammstelle ermöglicht werden, sich von der Bau-stelle zu entfernen.

• Koordination der Rammarbeiten von verschiedenen Projekten, um die Schalleintragszei-ten insgesamt zu minimieren

• Überwachungsmaßnahmen in der Bauphase, insbesondere durch Erfassung des Un-terwasserschalleintrags während der Installation von Fundamenten

• Prüfung alternativer, schallarmer Gründungsformen, wie Schwerkraftfundamente

• Reduzierung des Schiffsverkehrs für Bau und Betrieb der Konverterplattformen und der damit verbundenen akustischen und visuellen Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß durch optimale Bau- und Zeitplanung

• Abstimmung der zeitlichen Bauabläufe mit den zuständigen Behörden

• Sicherstellung, dass weder bei der Errichtung noch beim Betrieb der Anlage nach dem Stand der Technik vermeidbare Emissionen von Schadstoffen, Schall und Licht auftreten

• möglichst naturverträgliche Beleuchtung während des Betriebs der Konverterplattformen zur weitest gehenden Reduzierung von Anlockeffekten unter Berücksichtigung der An-forderungen eines sicheren Schiffs- und Luftverkehrs und der Arbeitssicherheit, z. B. ein bedarfsgerechtes An- und Abschalten der Hindernisbefeuerung, die Wahl geeigneter Lichtintensitäten und -spektren oder Beleuchtungsintervalle

• Beschränkung des Einbringens von Hartsubstrat auf ein Mindestmaß

• Verwendung von schadstoffarmen Anstrichen

• Einsatz von Verkehrssicherungsfahrzeugen während der Bau- und Inbetriebnahme-Phase zur Vermeidung von Kollisionen

• fachgerechte Entsorgung von Ölrückständen der Maschinenanlagen, Fäkalien, Verpa-ckungen, Abfällen sowie Abwässer an Land. Erstellung eines „Abfallkonzeptes“ für Bau und Betrieb

• Aufstellung von Notfallplänen u. a. für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen während der Bau- und Betriebsphase

• Sollten bei der Planung oder Errichtung der Konverterplattformen bisher nicht bekannte im Meeresboden befindliche Kampfmittel aufgefunden werden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

154 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

7.2 Seekabelsysteme (DC- und AC-Kabelsysteme) Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sind bereits im Rahmen der Trassenplanung und der technischen Ausgestaltung zu berücksichtigen (s.o). Durch die im BFO-N festgelegte An-wendung der HGÜ-Technik und die festgelegten Kabelkonfigurationen nach dem Stand der Technik wird die Magnetfeldentwicklung der Kabelsysteme gering gehalten. Mit dem Planungs-grundsatz zur Sedimenterwärmung soll die Einhaltung des sog. „2 K-Kriteriums“, d.h. eine max. zulässige Temperaturerhöhung um 2 K in 20 cm Sedimenttiefe, sichergestellt werden.

Darüber hinaus sind bei der konkreten Durchführung der Einzelvorhaben folgende Maßnahmen zu ergreifen, die zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen beitragen:

• Verlegung möglichst außerhalb von Natura2000-Gebieten und bekannten Vorkommen geschützter Biotopstrukturen

• Wahl einer möglichst kurzen Trasse

• gebündelte Verlegung

• Optimierung der Trassenwahl im Rahmen der Feintrassierung, um bekannte Vorkom-men besonders empfindlicher Biotoptypen nach § 30 BNatSchG möglichst zu umgehen und nicht zu beeinträchtigen

• Einsatz möglichst bodenschonender Verlegeverfahren zur Einbringung der Kabelsyste-me in Abhängigkeit von den Sedimentverhältnissen und Wassertiefen und unter Berück-sichtigung der erforderlichen Mindestüberdeckung

• Verwendung von Kabeltypen, die möglichst geringe elektrische und magnetische Felder entwickeln

• Einsatz möglichst umweltverträglicher Materialien bei Kabelsystemen

• Reduzierung von Kreuzungsbauwerken auf das erforderliche Minimum

• bei erforderlich werdenden Schüttungs- und Kreuzungsbauwerken Einsatz von inerten, natürlichen Materialien

• Sollten bei der Planung oder Errichtung der Seekabelsysteme bisher nicht bekannte im Meeresboden befindliche Kampfmittel aufgefunden werden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Des Weiteren werden folgende Maßnahmen angestrebt:

• Untersuchung und Darstellung der Auswirkungen von Konverterplattformen und Seeka-belsysteme auf die Meeresumwelt im Rahmen eines Monitorings, u.a. Überwachung der Überdeckung und des Makrozoobenthos in der Betriebsphase der Kabel;

• Bewertung der Monitoring-Ergebnisse bezüglich kumulativer Auswirkungen oder Wech-selwirkungen verschiedener Nutzungen;

• Berücksichtigung der Monitoringergebnisse im Rahmen der Fortschreibung, das heißt Erfahrungen aus der Realisierung der Projekte werden genutzt, um Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern.

Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung 155

8 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durch-führung der Umweltprüfung

8.1 Alternative Lösungsmöglichkeiten Der Umweltbericht enthält gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 SUP-Richtlinie i.V.m. den Kriterien im Anhang I SUP-Richtlinie und § 14 g Abs. 1 UVPG eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften vernünftigen Alternativen. Die in Betracht kommenden vernünftigen Alternativen werden nachfolgend erläutert. Zudem schreibt § 17a EnWG vor, etwaige ernsthaft in Betracht kommende Alternativen von Trassen, Trassenkorridoren oder Standorten zu prüfen. Für eine Alternativenprüfung kommen grundsätzlich verschiedene Arten von Alternativen in Betracht, insbesondere strategische, räumliche oder technische Alternativen. Voraussetzung ist stets, dass diese vernünftig sind bzw. ernsthaft in Betracht kommen. Das bedeutet, dass nicht jede nur denkbare Alternative auch eine solche ist, die gleichermaßen oder gar besser geeignet ist. Vielmehr sind dies solche, die sich aufdrängen oder nahe liegen. Gleichzeitig muss der Auf-wand für die Ermittlung und Prüfung der in Betracht kommenden Alternativen zumutbar sein. Dabei gilt: Je größer die zu erwartenden Umweltauswirkungen und damit das Bedürfnis nach planerischer Konfliktbewältigung sind, desto eher sind auch umfängliche oder detaillierte Unter-suchungen zumutbar.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass sämtlichen Festlegungen in Gestalt von Planungsgrundsät-zen und standardisierten Technikvorgaben eine Vorprüfung möglicher und denkbarer Alternati-ven bereits immanent ist. Wie der Begründung der einzelnen Planungsgrundsätze, insbesonde-re derer mit Umweltbezug – etwa möglichst gebündelte Trassenführung, möglichst kreuzungs-frei – zu entnehmen ist, liegt dem jeweiligen Grundsatz bereits eine Abwägung möglicher be-troffener öffentlicher Belange und Rechtspositionen zugrunde, so dass dadurch auch bereits eine „Vorprüfung“ möglicher Alternativen erfolgt ist. In der AWZ bestehen bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen und rechtlich geschützter Belange. Zur Ordnung der Nutzungsinte-ressen innerhalb der AWZ der Nordsee existiert zudem eine „Verordnung über die Raumord-nung in der deutschen AWZ in der Nordsee“ vom 21. September 2009, welche Ziele und Grundsätze festlegt. Eine Gesamtabwägung der Nutzungen und Funktionen in der AWZ unter-einander ist im Rahmen der Aufstellung des Raumordnungsplans bereits erfolgt. Die Ziele und Grundsätze des Raumordnungsplans sind zu weiten Teilen im BFO-N übernommen worden und werden hinsichtlich der speziellen Regelungsgegenstände der in diesem Verfahren vorge-tragenen Belange und Rechte überprüft und abgewogen.

Zu möglichen vernünftigen Alternativen im Einzelnen:

Eine strategische Alternative, z. B. im Hinblick auf die der Planung zugrunde gelegten Ziele der Bundesregierung, wird für den BFO-N derzeit nicht in Betracht gezogen, da die Ausbauziele der Bundesregierung gleichsam den Planungshorizont für den BFO-N darstellen. Diese sind auch wesentliche Grundlage für die Bedarfsplanung des landseitigen Netzausbaus.

Die Nullvariante, d.h. der Verzicht auf eine Umsetzung des BFO-N stellt keine vernünftige Alter-native dar, da die mangelnde Koordinierung voraussichtlich zu einer höheren Flächeninan-spruchnahme, mehr Kabelkreuzungen und damit zu zusätzlichen Umweltauswirkungen führen würde (vgl. Kap. 3).

Die Anzahl der dadurch zusätzlich entstehenden Kreuzungen und der damit verbundene zu-sätzliche Flächenbedarf lassen sich zwar nicht konkret quantifizieren, allerdings wird anhand der nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens letztlich getroffenen Festlegungen deutlich, dass aufgrund des bisherigen durch Einzelanbindungen geprägten Systems eine erhebliche Anzahl an Kreuzungen in diesem Planungsstadium nicht mehr vermieden werden konnte. Für zukünftige Vorhaben ist es das Ziel, diese zu koordinieren und entsprechend der Planungs-grundsätze vorausschauend zu planen (vgl. im Einzelnen unter Kap. 5, 6, 7 u. 8 BFO-N).

Was die Prüfung räumlicher Alternativen anbelangt, so trifft der BFO-N sowohl räumliche als auch textliche Festlegungen in Form von Planungsgrundsätzen und standardisierten Technik-

156 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung

vorgaben zu Seekabelsystemen und Konverterplattformen in der deutschen AWZ der Nordsee. Diese Vorgaben dienen zu einem großen Teil der möglichst umweltverträglichen Ausgestaltung der Nutzungen sowie dem interessengerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belange und Rechtspositionen. Zu diesen Festlegungen sind unter Berücksichtigung der oben genannten bestehenden Nutzungen und Nutzungsrechte nur wenige umsetzbare Alternativen ersichtlich, welche in objektiv nachvollziehbarer Weise signifikant geringere Umweltauswirkungen erwarten lassen können. Die räumlichen Festlegungen des BFO-N fügen sich in die bestehenden Nut-zungen wie Schifffahrt, militärische Nutzung, Meeresforschung etc. und die im Rahmen des Raumordnungsplans für die AWZ der Nordsee festgelegten Gebietsausweisungen ein. Damit sind der Trassenplanung von vornherein Grenzen gesetzt. Die Kabeltrassen werden entspre-chend der Planungsgrundsätze – auch zur Minimierung der Umweltauswirkungen – auf dem kürzest möglichen Weg geplant, soweit keine überwiegenden Belange entgegenstehen. Um keine zusätzlichen Räume zu zerschneiden, werden die Kabelsysteme zudem überwiegend parallel zu beantragten/genehmigten/gebauten Infrastrukturen (Rohrleitungen, Kabel, Wind-parks) geplant.

Die räumliche Lage der Grenzkorridore ergibt sich zum einen aus den raumordnerischen Fest-legungen bzw. sonstigen landesplanerischen Erwägungen in den Küstenbundesländern, an welche die Planungen der AWZ anschließen. Die Planungen der Küstenländer orientieren sich wiederum an der Trassenführung zu geeigneten Netzverknüpfungspunkten des Hoch-/ Höchst-spannungsnetzes an Land. Zum anderen wird zur Kreuzung der Verkehrstrennungsgebiete eine Führung rechtwinklig bzw. parallel zu bestehenden Rohrleitungen gewählt. Da neben den Rohr-leitungen bereits Ankerverbotszonen eingerichtet sind, ist hier mit wenigen zusätzlichen Beein-trächtigungen für die Schifffahrt zu rechnen. Unter diesen gegebenen Voraussetzungen gibt es keine räumlichen Alternativen zu den gewählten Grenzkorridoren zum Küstenmeer, da im Be-reich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten bereits durch planungsrechtlich verfestigte bzw. genehmigte Windparks und Rohrleitungen kein Spielraum mehr bleibt. Für die einzelnen Grenzkorridore gilt: Die Grenzkorridore I (Ems), II (Norderney) und IV (Büsum) sind aus dem Raumordnungsplan übernommen und mit den Küstenländern abgestimmt. Für den Grenzkorri-dor III (Europipe 2) liegt eine landesplanerische Feststellung des Landes Niedersachsen für das grenzüberschreitende Seekabelsystem „NorGer“ vor.

Konkret erfolgt im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung eine Alternativenprüfung für alle Seekabeltrassen, die in der AWZ durch Natura2000-Gebiete führen, soweit eine alternative Trassenführung außerhalb der Schutzgebiete möglich und vor dem Hintergrund des Verhält-nismäßigkeitsprinzips angezeigt ist. Die geprüften räumlichen Alternativen wurden entspre-chend in den BFO-N aufgenommen.

8.2 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung einschließ-lich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung erforder-licher Informationen

8.2.1 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung Gemäß § 14b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1.1.6 bzw. 1.1.10 UVPG erfolgte bei der Aufstel-lung des BFO-N 2013/14 eine Umweltprüfung im Sinne der SUP-Richtlinie. Der Umweltbericht wurde gemäß den Kriterien des Anhangs I der SUP-Richtlinie erstellt und ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des BFO-N auf die Umwelt hat. Der BFO-N 2013/14 und der zugehörige Umweltbericht werden nunmehr für das Jahr 2016 und 2017 fortgeschrieben.

Der vorliegende Umweltbericht als Fortschreibung des Umweltberichts zum BFO-N 2013/14 versteht sich als aktualisiertes Gesamtdokument. Anpassungen sind auf den erforderlichen Be-darf beschränkt worden. Anpassungsbedarf ergibt sich einerseits aus den erfolgten Änderungen im BFO-N, die sich mindestens mittelbar auf den Umweltbericht auswirken, und andererseits auf der Grundlage neuer Daten und Erkenntnisse für die Bewertung im Umweltbericht selbst.

Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung 157

Im vorliegenden Umweltbericht wird zum einen der derzeitige Zustand der Umwelt beschrieben und bewertet sowie die voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans darge-stellt. Zum anderen werden die durch die Umsetzung des Plans bedingten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert und bewertet.

Grundlage für die Einschätzung möglicher Auswirkungen des BFO-N ist eine ausführliche Be-schreibung und Einschätzung des Umweltzustandes (Kapitel 2). Die Beschreibung und Bewer-tung des derzeitigen Zustandes der Umwelt sowie der voraussichtlichen Entwicklung bei Nicht-durchführung des Planes (Kapitel 3) ist im Hinblick auf die folgenden Schutzgüter vorgenom-men worden:

• Boden • Fledermäuse

• Wasser • Biologische Vielfalt

• Plankton • Luft

• Biotoptypen • Klima

• Benthos • Landschaftsbild

• Fische • Sachwerte, kulturelles Erbe

• Marine Säugetiere • Mensch und Gesundheit des Menschen

• Rast- und Zugvögel • Wechselwirkungen zw. Schutzgütern

Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durch-führung des BFO-N auf die Meeresumwelt (Kapitel 4) beziehen sich ebenfalls auf die dargestell-ten Schutzgüter. Es werden alle Planinhalte untersucht, die potenziell erhebliche Umweltaus-wirkungen entfalten können. Nach § 14f Abs. 2 Satz 2 UVPG enthält der Umweltbericht die An-gaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können, und berücksichtigt dabei den gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannte Prüfungsmethoden.

Gemäß § 44 BNatSchG erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung, in deren Rahmen untersucht wird, ob der BFO-N die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 BNatSchG für besonders geschützte Tierarten erfüllt. Im Hinblick auf die Vermeidung von Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wurde das Positionspapier zum Schutz der Seetaucher in der deutschen AWZ der Nordsee zugrundegelegt (BMU, 2009). Zum Schutz des Schweinswals gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG dienten die Vorgaben aus dem Schallschutzkonzept des BMUB (2013).

Hinsichtlich der Festlegungen, bei denen die Möglichkeit der erheblichen Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeb-lichen Bestandteilen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, wird eine entsprechende FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß §§ 34 und 36 BNatSchG durchgeführt. Maßstab für diese Prüfungen sind die jeweiligen Schutzzwecke der durch Verordnung festgelegten Naturschutz-gebiete (EU-Vogelschutzgebiete) bzw. die Schutz- und Erhaltungsziele der FFH-Gebiete. So-weit vorhanden, werden die Ergebnisse von bereits auf Einzelzulassungebene durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen einbezogen (Kapitel 6).

Entsprechend den Anforderungen der SUP-Richtlinie werden anschließend die Maßnahmen dargestellt, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der Durch-führung des Planes zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen (Kapi-tel 7).

Der Umweltbericht enthält gemäß den Kriterien im Anhang I der SUP-Richtlinie eine Kurzdar-stellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen (Kapitel 8.1).

Für die Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung (Kapitel 9) werden beste-hende Monitoringmaßnahmen sowie nationale und internationale Überwachungsprogramme hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit untersucht.

158 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung

Der Umweltbericht schließt mit einer nichttechnischen Zusammenfassung (Kapitel 10).

8.2.2 Informationslücken Insbesondere durch die umfangreichen Datenerhebungen im Rahmen von Umweltverträglich-keitsstudien sowie dem Bau- und Betriebsmonitoring für die Offshore-Windparkvorhaben und die ökologische Begleitforschung hat sich die Daten- und Erkenntnislage in den letzten Jahren deutlich verbessert. Aus der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter (Kapi-tel 2) wird jedoch deutlich, dass stellenweise noch Kenntnislücken bestehen. Informationslü-cken bestehen insbesondere im Hinblick auf die folgenden Punkte:

• Langzeiteffekte aus dem Betrieb von Offshore-Windparks und assozierten Anlagen, wie Konverterplattformen

• Daten zur Beurteilung des Umweltzustands der verschiedenen Schutzgüter für den Be-reich der äußeren AWZ.

Boden und Biotoptypen • Bislang fehlt eine flächenhafte Sediment- und Biotopkartierung der AWZ: Die Beschrei-

bung und Bewertung der Umweltwirkungen im Hinblick auf das Schutzgut Boden beruht vor allem auf der Auswertung punktueller Datenerhebungen. Insbesondere fehlt in Be-zug auf die Verbreitung von Grobsand-Feinkies-Flächen und Restsedimenten in Form von Kiesen, Steinen und Blöcken eine flächendeckende Sedimentbeschreibung.

• Für die Prüfung der Einhaltung von Maßgaben hinsichtlich Temperaturerhöhungen im Sediment mangelt es gegenwärtig noch an geeigneten, zuverlässigen Methoden.

Benthos • Voraussichtliche Effekte der Einbringung von Hartsubstrat auf die Entwicklung der

Benthoslebensgemeinschaften können nicht zuverlässig prognostiziert werden. Fische

• Informationen über die Reaktion von Fischen auf Schallimmissionen sind nur sehr ein-geschränkt verfügbar.

• Voraussichtliche Effekte der Habitatveränderung durch Einbringung von Hartsubstrat auf die Entwicklung der Fischfauna sind noch weitgehend unbekannt.

Seevögel • Die artspezifische Kollisionsgefahr für Seevögel mit Offshore- Windenergieanlagen ist

nur teilweise prognostizierbar und wird derzeit mit den Untersuchungen nach StUK4 in der Betriebsphase, aber auch in laufenden Forschungsvorhaben erfasst. Insbesondere wird geeignete Technik für die Erfassung von Effekten entwickelt.

• Verhaltensänderungen bzw. Gewöhnungseffekte störempfindlicher Arten an Nutzungen in der deutschen AWZ werden erst jetzt mit Inbetriebnahme der ersten großen, kommer-ziellen Windparks einschließlich der Konverterplattformen untersucht.

• Auswirkungen durch Störungen oder Habitatverluste auf Populationsebene der Arten sind noch unzureichend bekannt und werden erst anhand der nun erhobenen Daten un-tersucht.

Zugvögel • Ausreichende Erkenntnisse über die Auswirkungen von Hochbauten im Offshore-

Bereich fehlen gegenwärtig noch. Erkenntnisse aus dem Küstenmeer und an Land sind aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen nur sehr eingeschränkt übertragbar.

• Die artspezifische Kollisionsgefahr für Zugvögel mit Offshore-Windenergieanlagen ist weitgehend unbekannt.

• Mögliche Barrierewirkungen durch Offshore-Windenergieanlagen auf artspezifische Zug-routen über das Meer sind weitgehend unerforscht.

Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung 159

Fledermäuse • Es fehlen Kenntnisse über Qualität und Quantität wandernder Fledermauspopulationen

über die Nordsee. • Ausreichende Erkenntnisse über die Auswirkungen von Hochbauten im Offshore-

Bereich fehlen gegenwärtig noch. Erkenntnisse aus dem Küstenmeer und an Land sind aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen nur sehr eingeschränkt übertragbar.

• Die artspezifische Kollisionsgefahr für Fledermäuse mit Offshore-Windenergieanlagen ist weitgehend unbekannt.

Grundsätzlich bleiben Prognosen zur Entwicklung der belebten Meeresumwelt nach Durchfüh-rung des BFO-N mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Häufig fehlen Langzeit-Datenreihen oder Analysemethoden, z. B. zur Verschneidung umfangreicher Informationen zu biotischen und abiotischen Faktoren, um komplexe Wechselbeziehungen des marinen Ökosystems besser verstehen zu können.

Insbesondere fehlt eine flächendeckende Sediment- und Biotopkartierung für die AWZ. Dadurch fehlt eine wissenschaftliche Grundlage, um die Auswirkungen durch die mögliche Inanspruch-nahme von streng geschützten Biotopstrukturen beurteilen zu können. Aktuell wird im Auftrag des BfN und in Kooperation mit dem BSH eine Sediment- und Biotopkartierung durchgeführt. Diese wird zukünftig mehr Klarheit erbringen.

Zudem fehlen für einige Schutzgüter wissenschaftliche Bewertungskriterien sowohl hinsichtlich der Bewertung ihres Zustands als auch hinsichtlich der Auswirkungen anthropogener Aktivitäten auf die Entwicklung der belebten Meeresumwelt, um kumulative Effekte grundsätzlich zeitlich wie räumlich zu betrachten.

Aktuell werden im Auftrag des BSH verschiedene F&E-Studien zu Bewertungsansätzen, u. a. für Unterwasserschall, erarbeitet. Die Vorhaben dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung einer einheitlichen qualitätsgeprüften Basis an Meeresumweltinformationen zur Bewertung möglicher Auswirkungen von Offshore-Anlagen.

Insgesamt lassen sich folgende Empfehlungen für die Erarbeitung von Kriterien zur Bewertung des Zustands biologischer Schutzgüter und der Auswirkungen festhalten:

• Zusammenführung von Ergebnissen und Auswertung aller vorhandenen schutzgutbezo-genen Daten,

• Verschneidung von biologischen Daten mit Informationen aus Meeresphysik, Meer-eschemie, Meeresgeologie und Seemeteorologie,

• Überprüfung von Methoden zur Entwicklung von Bewertungskriterien hinsichtlich des Zustands der belebten Meeresumwelt,

• Auswertung des Effekt-Monitorings, um mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter er-fassen zu können.

160 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt

9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt

Die potenziellen erheblichen Auswirkungen, die sich aus der Durchführung des BFO-N auf die Umwelt ergeben, sind gemäß § 14m Abs.1 UVPG zu überwachen. Damit sollen frühzeitig un-vorhergesehene negative Auswirkungen ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Dementsprechend sind gemäß § 14g Abs. 2 Nr.9 UVPG im Umweltbericht die vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die Umwelt zu benennen. Die Überwachung obliegt dem BSH, da dieses die für die strategische Umweltprüfung zuständige Behörde ist (siehe § 14 m Abs. 2 UVPG). Dabei kann, wie es Art. 10 Abs. 2 der SUP-Richtlinie bzw. § 14 m Abs. 5 UVPG intendieren, auf be-stehende Überwachungsmechanismen zurückgegriffen werden, um Doppelarbeit bei der Über-wachung zu vermeiden. Die Ergebnisse des Monitorings sind gemäß § 14 m Abs. 4 UVPG bei der Fortschreibung des BFO-N zu berücksichtigen.

Bezüglich der vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen ist zu beachten, dass die eigentliche Überwachung der potenziellen Auswirkungen auf die Meeresumwelt erst in dem Moment ein-setzen kann, in dem der BFO-N umgesetzt wird, also die im Rahmen des Plans erfolgten Fest-legungen realisiert werden. Bei der Auswertung der Überwachungsmaßnahmen darf dennoch die natürliche Entwicklung der Meeresumwelt einschließlich des Klimawandels nicht außer Be-tracht bleiben, im Rahmen des Monitorings kann jedoch auch keine allgemeine Forschung be-trieben werden. Daher kommt dem vorhabensbezogenen Monitoring der Auswirkungen der im BFO-N geregelten Nutzungen eine besondere Bedeutung zu.

Wesentliche Aufgabe des planbegleitenden Monitorings ist es, die Ergebnisse aus verschiede-nen Monitorings auf Projektebene (sog. Effektmonitoring), zusammenzuführen und auszuwer-ten. Die Auswertung wird sich auch auf die unvorhergesehenen erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des BFO-N auf die Meeresumwelt sowie auf die Überprüfung der Prognosen des Umweltberichts beziehen. Das BSH wird in diesem Zusammenhang nach § 14 m Abs. 4 UVPG bei den zuständigen Behörden die dort vorliegenden Monitoringergebnisse abfragen, die zur Wahrnehmung der Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind.

Ergänzend sind – auch zur Vermeidung von Doppelarbeit – bestehende nationale und internati-onale Überwachungsprogramme auszuwerten. Einzubeziehen sind auch die nach Art. 11 FFH-RL vorgeschriebene Überwachung des Erhaltungszustandes bestimmter Arten und Lebens-räume sowie die im Zuge der Managementpläne für das Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (Europäisches Vogelschutzgebiet) bzw. die FFH-Gebiete durchzuführenden Untersu-chungen. Anknüpfungspunkte werden sich auch zu den in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie der Wasserrahmen-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen ergeben.

Zusammengefasst lassen sich die vorgesehenen Monitoringmaßnahmen wie folgt darstellen:

• Zusammenführung und Auswertung des vorhabensbezogenen, auf Projektebene durchge-führten Effektmonitorings für die direkt angeschlossenen Offshore-Windparks und etwaiger begleitender Forschung (insbes. ökologische Begleitforschung im Testfeld „alpha ventus“)

• Auswertung nationaler und internationaler Überwachungsprogramme, insbesondere - Bund-Länder-Messprogramm - marines Umweltmessnetz des BSH „MARNET“ - Programme im Rahmen von OSPAR, u.a. Joint Monitoring and Assessment Programme - Überwachungsprogramme im Rahmen von ICES - Überwachung des Erhaltungszustandes bestimmter Arten und Lebensräume nach

Art. 11 FFH-RL (BfN-Meeresmonitoring) - Maßnahmen nach der Meeresstrategie- und Wasserrahmenrichtlinie.

Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt 161

Das BSH wird aus Gründen der Praktikabilität und der angemessenen Umsetzung von Vorga-ben aus der strategischen Umweltprüfung bei der Durchführung des Monitorings des BFO-N einen ökosystemorientierten Betrachtungsansatz verfolgen, der auf die fachübergreifende Zu-sammenführung von Meeresumweltinformationen abhebt. Um die Ursachen von planbedingten Veränderungen in Teilen oder einzelnen Elementen eines Ökosystems beurteilen zu können, müssen auch die anthropogenen Größen aus der Raumbeobachtung (z. B. Fachinformationen zu Schiffsverkehren aus den AIS-Datenbeständen) registriert und in die Bewertung einbezogen werden.

Bei der Zusammenführung und Auswertung der Monitoringergebnisse auf Projektebene, der nationalen und internationalen Überwachungsprogramme sowie der – unabhängig vom BFO-N – die Projektrealisierung begleitenden Forschung wird eine Überprüfung der im Umweltbericht niedergelegten Kenntnislücken bzw. der mit Unsicherheiten behafteten Prognosen durchzufüh-ren sein. Dies betrifft insbesondere Prognosen hinsichtlich der Bewertung erheblicher Auswir-kungen der im BFO-N geregelten Nutzungen auf die Meeresumwelt. Kumulative Wirkungen von festgelegten Nutzungen sollen dabei regional wie überregional bewertet werden.

9.1 Monitoring potenzieller Auswirkungen von Konverterplattformen Die Untersuchung der potenziellen Umweltauswirkungen von Konverterplattformen hat auf Pro-jektebene in Anlehnung an den Standard „Untersuchung von Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen (StUK4)“ und in Abstimmung mit der Zulassungsbehörde zu erfolgen. Vor Beginn der Errichtung ist ein vorhabenspezifisches Untersuchungskonzept vorzulegen. Zur Be-wertung des Standortes der Konverterplattform im Hinblick auf die biologischen Schutzgüter sind jeweils die Ergebnisse aus den Untersuchungen von anzuschließenden und benachbarten Offshore-Windparkvorhaben zugrunde zu legen. Das Monitoring während der Bauphase von tiefgegründeten Konverterplattformen umfasst Messungen des Unterwasserschalls und akusti-sche Erfassungen der Auswirkungen des Rammschalls auf Meeressäuger unter dem Einsatz von POD-Geräten. Während der Betriebsphase ist ein spezielles Monitoring nicht erforderlich. Die Konverterplattform als Einzelbauwerk ist bezüglich des ökologischen Monitorings nur inso-weit zweckmäßig zu überwachen, als die entsprechenden Programme mit dem Monitoring für benachbarte Vorhaben und Vorhaben, die an die Konverterplattform angeschlossen werden, abgestimmt und nach Möglichkeit darin enthalten sind. Gemäß aktueller Zulassungspraxis ist zudem bei jedem Wartungs- und Reparaturbesuch eine Totfundregistrierung von Vögeln und Fledermäusen auf der Plattform durchzuführen und mit digitalen Bildern zu dokumentieren.

Aktuell wird im Auftrag des BSH zudem eine F&E-Studie zu Bewertungsansätzen für Unterwas-serschallmonitoring im Zusammenhang mit Offshore-Genehmigungsverfahren, Raumordnung und MSRL erarbeitet. Ziel des Projektes ist die gemeinsame Auswertung von genehmigungsre-levanten Informationen aus dem Schallmonitoring von Offshore-Windparks in der AWZ und die Entwicklung von geeigneten Bewertungstools. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Unter-suchung der Auswirkungen effektiv zu gestalten und die Effizienz der angeordneten Schallmin-derungsmaßnahmen bewerten, gegebenenfalls die Maßnahmen anpassen und Koordinie-rungspläne aufstellen zu können. Das Vorhaben dient der kontinuierlichen Weiterentwicklung einer einheitlichen qualitätsgeprüften Basis an Meeresumweltinformationen zur Bewertung möglicher Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen. Die Ergebnisse sind auch auf Konverterplattformen übertragbar.

9.2 Monitoring der potenziellen Umweltauswirkungen von Seekabeln Auch für Seekabelsysteme gilt, dass die potenziellen Auswirkungen auf die Meeresumwelt erst im konkreten Vorhaben geprüft werden können. Das StUK4 enthält erstmals auch Monitoring-anforderungen für die Untersuchung von Seekabeltrassen im Hinblick auf Benthos, Biotopstruk-tur und Biotoptypen während der Basisaufnahme und der Betriebsphase. So muss während der Basisaufnahme jede Biotopstruktur, die anhand der Sedimentuntersuchungen entlang des Ka-belverlaufs ermittelt wurde, für die Benthosuntersuchungen mit mindestens drei Quertransekten

162 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt

belegt sein. Am Anfangs- und am Endpunkt der Trasse ist zusätzlich jeweils ein Quertransekt zu setzen. Jedes Quertransekt besteht wiederum aus fünf Stationen. Identifizierte Verdachtsflä-chen von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen sind zur räumlichen Abgrenzung zu-sätzlich entsprechend den aktuellen Kartieranleitungen des BfN zu untersuchen. Nach der Verlegung des Kabelsystems ist dessen Lage der Zulassungsbehörde gemäß aktuel-ler Zulassungspraxis in den ersten fünf Betriebsjahren jährlich durch jeweils mindestens eine Überprüfung der Lage („Survey“) nachzuweisen. Die Anzahl der „Surveys“ in den darauf folgen-den Jahren wird von der Zulassungsbehörde einzelfallbezogen festgelegt. Die Untersuchungen im Hinblick auf die Meeresumwelt sind in Abstimmung mit der Zulassungsbehörde vorhaben-spezifisch durchzuführen. Die Untersuchungsmethoden sind soweit möglich wie im „Standard – Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)“ beschrieben darzustellen. Ein Jahr nach Inbetriebnahme der Seekabelsysteme sind zur Überprüfung möglicher Auswirkungen der Bau- und Betriebsphase Untersuchungen der benthischen Lebensgemeinschaften an den gleichen Transekten wie in der Basisaufnahme durchzuführen.

Zur Überwachung der Durchführung des BFO-N sind darüber hinaus Maßnahmen geplant, die helfen, aufgestellte Prognosen hinsichtlich erheblicher Auswirkungen der Offshore-Windenergie zu verifizieren und ggf. Nutzungsstrategien sowie vorgesehene Vermeidungs- und Verminde-rungsmaßnahmen anzupassen bzw. Bewertungskriterien, insbesondere im Hinblick auf kumula-tive Wirkungen, zu überprüfen.

Im Rahmen der SUP für den BFO-N werden neue Erkenntnisse aus den UVSen sowie aus der gemeinsamen Auswertung von Forschungs- und UVS-Daten verwendet (vgl. Kap. 2). Durch eine gemeinsame Auswertung der Forschungs- und UVS-Daten werden zudem Produkte er-stellt, die einen besseren Überblick der Verteilung biologischer Schutzgüter in der AWZ ermög-lichen. Die Zusammenführung von Informationen führt zu einer immer solider werdenden Basis für die Auswirkungsprognose.

Allgemein ist beabsichtigt, Daten aus Forschung, Projekten und Überwachung einheitlich zu halten und kompetent ausgewertet zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist hier die Erstel-lung von gemeinsamen Übersichtsprodukten zur Überprüfung von Auswirkungen des BFO-N vorgesehen. Die im BSH bereits vorhandene Geodaten-Infrastruktur mit Daten aus Physik, Chemie, Geologie und Biologie des Meeres wird als Basis für die Zusammenführung und Aus-wertung der ökologisch relevanten Daten genutzt und entsprechend weiterentwickelt. Insbe-sondere ist hier das F&E-Vorhaben des AWI im Auftrag des BSH zu nennen: „Bewertungsan-sätze für Raumordnung und Genehmigungsverfahren im Hinblick auf das benthische System und die Habitatstrukturen“. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung geeigneter Bewertungsmethoden, die aus Sicht des Meeresumweltschutzes für Genehmigungsverfahren wie auch für den BFO-N hoch relevant sind. Schwerpunkte des Forschungsvorhabens bilden u.a. (a) eine Analyse der räumlichen Verbreitung von benthischen Invertebraten und demersa-len Fischen in der deutschen AWZ der Nordsee zur Schaffung systemorientierter Bewertungs-ansätze für die Raumordnung und (b) die Untersuchung kumulativer Auswirkungen zahlreicher Offshore-Windparkvorhaben auf das benthische System für die Evaluierung von Bewertungs-ansätzen zu Genehmigungsverfahren.

Ergebnisse aus der Zusammenführung von umfangreichen, qualitätsgesicherten ökologischen Daten aus UVSen, dem Monitoring und der ökologischen Begleitforschung von Offshore-Vorhaben (Windparks, Netzanbindungen) und aus Forschungsvorhaben werden für verschie-dene biologische Schutzgüter bereits im BSH in einer Geodatenbank gesammelt und archiviert. Mit den über das GeoSeaPortal9 des BSH abrufbaren Kartendiensten für Benthosorganismen, Seevögel und Schweinswale werden fachlich qualitätsgesicherte Informationen für andere Be-hörden, Wirtschaft, Wissenschaft und die interessierte Öffentlichkeit bereitgestellt.

9 Abrufbar unter http://www.geoseaportal.de.

Nichttechnische Zusammenfassung 163

10 Nichttechnische Zusammenfassung

10.1 Gegenstand und Anlass Bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Bundesfachplans Offshore für die AWZ der Nord-see (BFO-N) erfolgte eine Umweltprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG)10. Die strategische Umweltprüfung (SUP) hat die Aufgabe, die voraus-sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans auf die gemäß § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

Der BFO-N und der zugehörige Umweltbericht werden nunmehr für das Jahr 2016 und 2017 fortgeschrieben. Der vorliegende Umweltbericht als Fortschreibung des Umweltberichts zum BFO-N 2013/14 versteht sich als aktualisiertes Gesamtdokument.

Im Rahmen des BFO-N sollen nach dem gesetzlichen Auftrag nach § 17a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG die Offshore-Anlagen festgelegt werden, die für eine Sammelanbindung geeignet sind. Gemäß § 17a Abs. 1 Nr. 2 bis 6 EnWG sollen neben den notwendigen Trassen für die Anbin-dungsleitungen der Offshore-Windparks Standorte für Konverterplattformen, Trassen für grenz-überschreitende Stromleitungen sowie Darstellungen zu möglichen Verbindungen untereinan-der, die zur Gewährleistung der Systemsicherheit beitragen können und mit einem effizienten Netzausbau vereinbar sind, innerhalb der deutschen AWZ festgelegt werden. Der Anwen-dungsbereich des Plans ist auf den Bereich der deutschen AWZ der Nordsee beschränkt.

Ziel des Plans ist es, die Netzinfrastruktur, das heißt die Seekabelsysteme und die Konverter-plattformen, insbesondere im Hinblick auf die Netzanbindungen der Offshore-Windparks in der AWZ räumlich koordiniert im Sinne einer vorausschauenden und aufeinander abgestimmten Gesamtplanung festzulegen.

Dem Umstand, dass sich insbesondere die in der AWZ räumlich vorgesehenen Trassen für Seekabelsysteme in ein bis zu den Netzverknüpfungspunkten an Land konsistentes Gesamt-system einzufügen haben, wird durch das Einvernehmens- bzw. Abstimmungserfordernis mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Naturschutz sowie den Küstenländern – für den Bereich der Nordsee Niedersachsen und Schleswig-Holstein – Rechnung getragen. Für den Übergang zum Küstenmeer sind im BFO-N explizit Grenzkorridore vorgesehen, durch welche die Seekabelsysteme gebündelt geführt werden sollen. Dazu trifft der BFO-N standardisierte Technikvorgaben und Planungsgrundsätze, die notwendige Voraussetzungen für eine systema-tisch aufgebaute räumliche Planung darstellen.

Der BFO-N hat den Charakter einer Fachplanung, wobei eine enge Beziehung zum Raumord-nungsplan für die AWZ der Nordsee besteht. Der Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) legt die zeitliche Realisierungsreihenfolge der im BFO-O räumlich geplanten Netzanschlusssysteme im Einzelnen fest. Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 wurde am 25. November 2016 von der BNetzA nach Abstimmung mit dem BSH bestätigt. Durch das gegenseitige Einvernehmens- bzw. Abstimmungserfordernis wird die Konsistenz zwischen BFO-O und O-NEP sichergestellt.

Der vorliegende Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Um-weltauswirkungen der geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen in der Bau-, Be-triebs- und Rückbauphase.

Die Aufstellung bzw. Fortschreibung des BFO-N sowie die Durchführung der SUP erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes. Die Ziele des Umweltschutzes lassen sich in einer Gesamtschau den internationalen, gemeinschaftlichen und nationalen Übereinkommen bzw. Vorschriften entnehmen, die sich mit dem Meeresumweltschutz befassen und aufgrund derer sich die Bundesrepublik Deutschland zu bestimmten Grundsätzen bekannt und zu Zielen verpflichtet hat. Den Zielsetzungen des Meeresumweltschutzes trägt der Plan vor allem durch unterschiedliche Planungsgrundsätze Rechnung. 10 In der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert durch Art. 6 Drittes Gesetz

zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. 12. 2012 (BGBl. I S. 2730).

164 Nichttechnische Zusammenfassung

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Umweltbericht zum BFO-N 2013/14 ergeben sich einerseits aus den erfolgten Änderungen im BFO-N, die sich mindestens mittelbar auf den Um-weltbericht auswirken, und andererseits auf der Grundlage neuer Daten und Erkenntnisse für die Bewertung im Umweltbericht selbst. Änderungen im Rahmen der Fortschreibung des BFO-N ergeben sich im Hinblick auf die Rolle des BFO im Gesamtsystem der Netzplanungsinstru-mente sowie durch konkretisierte Planungsgrundsätze bzw. veränderte räumliche Festlegun-gen. Änderungen im Umweltbericht selbst resultieren aus neuen Erkenntnissen aus inzwischen erteilten Genehmigungen/ Planfeststellungen bzw. der Umsetzung von Projekten, dem aktuel-len StUK in Bezug auf die Monitoringmaßnahmen und aktuellen Daten und Bewertungsgrund-lagen, wie dem Schallschutzkonzept des BMUB oder den aktuellen Roten Listen.

10.2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands Der Untersuchungsraum für die SUP erstreckt sich innerhalb des räumlichen Geltungsberei-ches des Fachplans, also der AWZ der Nordsee, auf den Raum, für den konkret räumliche Festlegungen getroffen werden.

Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden darüber hinaus auch mögliche Fernwir-kungen auf die Schutzgebiete angrenzender Nachbarstaaten und im Küstenmeer berücksich-tigt. Die SUP untersucht ausdrücklich nicht, ob durch die aus der Festlegung der Grenzkorridore zwingend resultierenden Trassenführungen im Küstenmeer erhebliche Beeinträchtigungen in den dortigen Schutzgebieten bewirkt werden können. Dies ist Gegenstand des Umweltberichts der BNetzA zum Bundesbedarfsplan bzw. nachgeordneter Planungsebenen.

Der Umweltbericht zum BFO-N beschreibt und bewertet den Umweltzustand im Hinblick auf die folgenden Schutzgüter:

• Boden • Fledermäuse

• Wasser • Biologische Vielfalt

• Plankton • Luftqualität

• Benthos • Klima

• Biotoptypen • Landschaftsbild

• Fische • Sachwerte, kulturelles Erbe

• Marine Säugetiere • Mensch und Gesundheit des Menschen

• Rast- und Zugvögel • Wechselwirkungen zw. Schutzgütern

Als Informationsgrundlage dienen neben Daten aus großräumigen Erhebungen und Ergebnis-sen aus Forschungsprojekten und Literaturanalysen v.a. kleinräumige Daten, die im Rahmen von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen von konkreten Offshore-Windpark- und Seekabel-vorhaben ermittelt wurden. Gemäß § 14f Abs. 2 Satz 2 UVPG enthält der Umweltbericht die Angaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können, und berücksichtigt dabei den gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannte Prüfungsmethoden.

10.3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans Für die Erfüllung der klimaschutz- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung spielt der Ausbau der Offshore-Windenergie eine tragende Rolle. Nach § 17d Abs. 1 Satz 1 EnWG hat der zuständige ÜNB die Netzanbindung von Offshore-Windparks sicherzustellen bzw. nach den Vorgaben des durch die BNetzA bestätigten O-NEP bzw. ab dem 1. Januar 2019 entsprechend den Vorgaben des Netzentwicklungsplans und des Flächenentwicklungsplans gemäß § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes zu errichten und zu betreiben. Mit § 17a EnWG erhält das BSH die Aufgabe, unter den dort genannten Voraussetzungen einen Bundesfachplan Offshore für die AWZ aufzustellen und fortzuschreiben. Aufgabe des Plans ist es daher, die notwendigen

Nichttechnische Zusammenfassung 165

Trassen und Standorte für die gesamte benötigte Netzinfrastruktur in der AWZ der Nordsee bis zur Grenze der 12-sm-Zone räumlich festzulegen.

Um die in den Offshore-Windparks erzeugten Strommengen in das landseitige Höchstspan-nungsnetz einspeisen zu können, ist die Verlegung von stromabführenden Seekabelsystemen bis zu den Netzverknüpfungspunkten an Land zwingend erforderlich. Die Notwendigkeit zum Netzanschluss der Offshore-Windparks bestünde auch bei Nichtdurchführung des Plans. Das bedeutet, diese Nutzungen würden auch bei Nichtdurchführung des Plans entsprechend der geltenden Rechtsgrundlagen ausgeübt werden. Der zuständige ÜNB verfolgt aufgrund der er-forderlichen Trassenlängen von regelmäßig mehr als 100 km für den Bereich der AWZ ein An-bindungskonzept auf Basis der Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ). Beim Einsatz der HGÜ erfolgt die Anbindung von Offshore-Windparks aufgrund der relativ hohen Systemleis-tung als Sammelanbindung, bei der mit einem HGÜ-Netzanbindungssystem, bestehend aus einer Konverterplattform und einem Gleichstrom-Seekabelsystem, mehrere Offshore-Windparks angeschlossen werden können. Hierdurch wird gegenüber einer Anbindung mittels Drehstrom-technologie eine deutlich geringere Anzahl von Kabelsystemen benötigt und somit der für die Kabelsysteme benötigte Raum reduziert.

Wie bereits dargelegt, werden diese Flächen für Seekabelsysteme und Konverterplattformen unabhängig von der Durchführung des BFO-N in der AWZ in Anspruch genommen. Die Um-weltauswirkungen der Festlegungen des BFO-N gehen daher nicht über die Auswirkungen der Nullvariante (Nichtdurchführung des Plans) hinaus, sondern können durch den BFO-N vielmehr reduziert werden. Ziel des BFO-N ist es, die Netztopologie, insbesondere im Hinblick auf die Netzanbindung der Offshore-Windparks in der AWZ, räumlich koordiniert im Sinne einer vo-rausschauenden und aufeinander abgestimmten Gesamtplanung festzulegen.

Bei Nichtdurchführung des BFO-N bliebe es bei dem früher praktizierten System der vorhaben-spezifischen Einzelanbindung, d.h. Planung und Realisierung der Netzanschlüsse würden wei-terhin ohne systematische Einbeziehung des Gesamtraums erfolgen. Durch die Regelung von Planungsgrundsätzen und standardisierten Technikvorgaben im BFO-N können der erforderli-che Flächenbedarf minimiert und die potenziellen Umweltauswirkungen auf ein Minimum redu-ziert werden. Da der Plan zahlreiche Festlegungen trifft, die sich auf eine möglichst verträgliche Ausgestaltung der Nutzungen beziehen, wäre bei Nichtumsetzung des BFO-N der Schutz der einzelnen Schutzgüter vermutlich schwieriger zu gewährleisten als bei Durchführung des Plans.

Bei Nichtdurchführung des Plans wären die Flächeninanspruchnahme und die damit einherge-hende Belastung der Meeresumwelt vermutlich größer. Die unzureichende räumliche Koordinie-rung bei Nichtdurchführung des Plans könnte beispielsweise zu deutlich mehr Kabelkreuzungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter führen. Die Anzahl der zu-sätzlich entstehenden Kreuzungen und der damit verbundene zusätzliche Flächenbedarf lassen sich zwar nicht konkret quantifizieren, allerdings wird anhand der im BFO-N getroffenen Festle-gungen deutlich, dass aufgrund des bisherigen durch Einzelanbindungen geprägten Systems eine erhebliche Anzahl an Kreuzungen in diesem Planungsstadium nicht mehr vermieden wer-den konnte.

10.4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt

Die Prüfung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des BFO-N umfasst sekundäre, kumulative, synergetische, kurz-, mittel- u. langfristige, ständige und vorübergehende, positive und negative Auswirkungen.

Eine einheitliche Definition des Begriffs „Erheblichkeit“ existiert nicht, da es sich „um eine im Einzelfall individuell festgestellte Erheblichkeit handelt“, die nicht unabhängig von den „spezifi-schen Charakteristika von Plänen oder Programmen betrachtet werden kann“ (SOMMER 2005,

166 Nichttechnische Zusammenfassung

25 f.). Im Allgemeinen können unter erheblichen Auswirkungen solche Effekte verstanden wer-den, die im betrachteten Zusammenhang schwerwiegend und maßgeblich sind.

Die strategische Umweltprüfung des BFO-N untersucht in Abgrenzung zu der nachgelagerten und einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegenden Vorhabensebene die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt auf einer deutlich abstrakteren Ebene. Dem Zuschnitt der Planung entsprechend werden übergreifende Umweltauswirkungen geprüft und die Detailprüfung kleinräumiger Umweltauswirkungen der späteren, konkreteren Zulassungsstu-fe überlassen. So werden im Rahmen der SUP die geplanten Konverterplattformen und Kabel-trassen als „Gesamtsystem“ untersucht und ihre Auswirkungen auf den gesamten Untersu-chungsraum bezogen. Auf dieser übergeordneten Ebene werden unter Berücksichtigung der in Anhang II der SUP-Richtlinie genannten Kriterien die Umweltwirkungen bezogen auf den Ge-samtraum auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen und unter der Voraussetzung, dass Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zum Einsatz kommen, als unerheblich bewertet. Das heißt jedoch nicht, dass die strategische Umweltprüfung das Aus-maß der Umweltwirkungen der Einzelanlage (Konverterplattform oder Seekabel) für den kon-kreten Einzelfall für unerheblich erklären kann. Eine solche Bewertung obliegt dem Einzelzulas-sungsverfahren und kann auf der abstrakteren Ebene dieser SUP, in dessen Rahmen die pro-jektspezifischen Rahmenbedingungen noch nicht bekannt sind, noch nicht erfolgen. Allerdings besagt ein positives Urteil auf dieser Ebene, dass zumindest großräumig keine naheliegenden Umstände ermittelt werden konnten, die eine entsprechende Ausweisung wegen erkennbarer Unverträglichkeit verhindern.

Die Prüfung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des BFO-N erfolgt getrennt für Konverterplattformen und Seekabelsysteme. Wo notwendig, wird eine Differenzierung nach unterschiedlichen technischen Ausführungen vorgenommen. Dabei werden sowohl die bau- und rückbau- als auch die anlage- und betriebsbedingten Auswirkun-gen betrachtet. Hier sind auch mögliche Auswirkungen von Reparatur- und Wartungsarbeiten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine Darstellung möglicher Wechselwirkungen und poten-zieller kumulativer Effekte.

Für alle Schutzgüter gilt, dass potenzielle Auswirkungen des Rückbaus von der verwendeten Technik abhängig sind. Da diese gegenwärtig noch nicht realistisch abgeschätzt werden kann, können zu den Auswirkungen keine genauen Angaben gemacht werden. Die Auswirkungen werden aber im Allgemeinen mit den baubedingten Wirkungen (ohne Schalleintrag durch Rammarbeiten) vergleichbar sein.

10.4.1 Boden und Wasser Die Sedimentverteilung im Untersuchungsgebiet zeigt sowohl für die geplanten Konverterstan-dorte als auch für die geplanten Kabeltrassen eine Sedimentzusammensetzung aus Sanden mit einem unterschiedlichen Gehalt an Feinkorn (Ton und Schluff). Lokal können sowohl in den Clustern als auch im Bereich der Seekabeltrassen des östlichen Untersuchungsgebietes sowie im FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ in unterschiedlichem Maße Grobsand, Kies und vereinzelt auch Steine auftreten. Die vorliegenden Informationen über den Sedimentaufbau der ersten 4 bis 5 m ergeben keine Hinweise, die gegen die Eignung der geplanten Seekabeltrassen des BFO-N für die Verlegung von Seekabeln sprechen. Grundsätzlich werden die oberflächennahen Sedimente im gesamten Untersuchungsraum als spülbar eingeschätzt.

Bezüglich der Schadstoffverteilung im Sediment ist grundsätzlich festzustellen, dass die Belas-tung durch Metalle und organische Schadstoffe mehr oder minder schnell von der Küste zur offenen See hin abnimmt.

Die Konverterplattformen, die derzeit regelmäßig als Tiefgründungen vorgesehen sind, haben im Hinblick auf das Schutzgut Boden einen lokal eng begrenzten Effekt. Das Sediment ist nur im unmittelbaren Nahbereich permanent durch das Einbringen der Gründungselemente und die daraus resultierende Flächeninanspruchnahme betroffen. Mit der Gründung der Konverterplatt-

Nichttechnische Zusammenfassung 167

formen verbundene Sedimentaufwirbelungen und Trübungsfahnen sind nach derzeitigem Stand ebenfalls kurzzeitig und kleinräumig.

Betriebsbedingt kann es durch die Wechselwirkung von Fundament und Hydrodynamik im un-mittelbaren Umfeld der Anlage zu einer dauerhaften Aufwirbelung und Umlagerung des Sedi-ments kommen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist mit strömungsbedingten dauerhaften Se-dimentumlagerungen nur lokal um die einzelnen Gründungspfähle zu rechnen. Somit sind durch die geplanten Konverterplattformen nach derzeitiger Kenntnis keine erheblichen Auswirkungen auf Boden und Wasser zu erwarten.

Auch durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsystemen sind nach aktueller Kenntnis keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser zu erwarten. Die po-tenziellen Beeinträchtigungen sind lokal eng begrenzt. Bei der Verlegung der Seekabelsysteme wird kurzfristig die Sedimentstruktur gestört. Als Folge der Sedimentaufwirbelung nimmt die Trübung der Wassersäule zu. Das Ausmaß der Resuspension hängt im Wesentlichen vom Ver-legeverfahren und vom Feinkorngehalt im Boden ab. Da es sich bei den Oberflächensedimen-ten der AWZ der Nordsee vornehmlich um Fein- und Mittelsande, stellenweise auch um Grob-sande, handelt, wird sich das freigesetzte Sediment schnell absetzen.

Betriebsbedingt kommt es aufgrund von thermischen Verlusten der Seekabelsysteme lokal zu einer Erwärmung des umgebenden Sediments. Bei den im BFO-N festgelegten Kabelkonfigura-tionen und Verlegetiefen führt die kabelinduzierte Sedimenterwärmung nach aktuellem Kennt-nisstand zu keinen signifikanten Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser. Der BFO-N trifft mit dem Planungsgrundsatz zur Sedimenterwärmung die Festlegung, dass das 2 K-Kriterium einzuhalten ist. Dieser Vorsorgewert stellt nach Einschätzung des BfN nach derzeiti-ger Kenntnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicher, dass erhebliche negative Auswirkun-gen der Kabelerwärmung auf die Meeresumwelt vermieden werden.

Auch durch stoffliche Emissionen ist nach derzeitigem Stand nicht von erheblichen Auswirkun-gen auf das Schutzgut Wasser auszugehen. Grundsätzlich gilt, dass stoffliche Emissionen in den Wasserkörper weitestgehend zu vermeiden sind. Im konkreten Zulassungsverfahren hat daher im Rahmen einer Emissionsstudie eine umfassende Betrachtung u.a. der stofflichen Emissionen zu erfolgen, die in den umweltfachlichen Unterlagen umfassend im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf mögliche betroffene Schutzgüter zu bewerten sind.

10.4.2 Plankton Aus den im BFO-N festgelegten Nutzungen resultieren nach derzeitigem Stand der Kenntnis keine erheblichen Auswirkungen auf das Plankton. Beim Bau von Konverterplattformen und der Verlegung von Seekabelsystemen kann es durch die Entstehung von Sedimenttrübungsfahnen zu kleinräumigen und kurzfristigen Auswirkungen auf das Phyto- und Zooplankton kommen. Aufgrund der hohen Dynamik der hydrographischen Bedingungen in der AWZ können jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Phyto- und Zooplankton mit ziemlicher Sicherheit ausge-schlossen werden. Auch im Normalbetrieb sind Auswirkungen auf das Plankton mit der erfor-derlichen Sicherheit auszuschließen.

10.4.3 Benthos Die AWZ der Nordsee hat hinsichtlich des Arteninventars der Benthosorganismen keine heraus-ragende Bedeutung. Auch die identifizierten Benthoslebensgemeinschaften weisen keine Be-sonderheiten auf, da sie aufgrund der vorherrschenden Sedimente für die AWZ der Nordsee typisch sind. Untersuchungen des Makrozoobenthos im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Offshore-Windparks und aus AWI-Projekten aus den Jahren 1997 bis 2014 haben für die deutsche Nordsee typische Lebensgemeinschaften ergeben. Das vorgefundene Arteninventar und die Anzahl der Rote-Liste-Arten weisen auf eine durchschnittliche Bedeutung des Untersu-chungsraums für Benthosorganismen hin.

168 Nichttechnische Zusammenfassung

Sowohl bei der Tiefgründung als auch bei der Schwerkraftgründung der Konverterplattformen kommt es zu Störungen des Meeresbodens, Sedimentaufwirbelungen und zur Ausbildung von Trübungsfahnen. Durch die Resuspension von Sediment und die anschließende Sedimentation kann es für die Dauer der Bautätigkeiten in der unmittelbaren Umgebung der Plattformfunda-mente zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung des Benthos kommen. Bei Schwerkraftgrün-dungen ist bereits im Rahmen der Baufeldvorbereitung mit einer erhöhten Bildung von Trü-bungsfahnen zu rechnen. Diese Beeinträchtigungen werden sich aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaffenheit jedoch nur kleinräumig auswirken und sind zeitlich eng begrenzt. In der Regel nimmt die Konzentration des suspendierten Materials mit der Entfernung sehr schnell ab. Anlagebedingt kann es durch die lokale Flächenversiegelung und das Einbringen von Hartsub-straten im unmittelbaren Umfeld des Bauwerks zu Veränderungen der Artenzusammensetzung kommen. Dies gilt in besonderem Maße für schwerkraftgegründete Plattformen.

Durch die Verlegung der Seekabelsysteme sind ebenfalls nur kleinräumige und kurzfristige Stö-rungen des Benthos durch Sedimentaufwirbelungen und Trübungsfahnen im Bereich der Ka-beltrasse zu erwarten. Mögliche Auswirkungen auf das Benthos sind abhängig von den einge-setzten Verlegeverfahren. Bei der vergleichsweise schonenden Verlegung mittels Einspülver-fahren sind nur geringfügige Störungen des Benthos im Bereich der Kabeltrasse zu erwarten. Für die Dauer der Verlegung der Seekabelsysteme ist mit lokalen Sedimentumlagerungen und Trübungsfahnen zu rechnen. Aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaffenheit in der AWZ der Nordsee wird sich der größte Teil des freigesetzten Sediments direkt an der Baustelle oder in dessen unmittelbarer Umgebung absetzen.

Im Bereich erforderlicher Steinschüttungen für Kabelkreuzungen werden benthische Lebens-räume direkt überbaut. Der dadurch bedingte Lebensraumverlust ist dauerhaft, aber kleinräu-mig. Es entsteht ein standortfremdes Hartsubstrat, das kleinräumig Veränderungen der Arten-zusammensetzung hervorrufen kann.

Betriebsbedingt kann direkt über dem Kabelsystem eine Erwärmung der obersten Sediment-schicht des Meeresbodens auftreten. Bei ausreichender Verlegetiefe und unter Berücksichti-gung der Tatsache, dass die Effekte kleinräumig auftreten werden, werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die Benthoslebensgemeinschaften erwartet. Der BFO-N legt mit dem Planungsgrundsatz zur Sedimenterwärmung fest, dass das 2 K-Kriterium einzuhalten ist. Dieser Vorsorgewert stellt nach Einschätzung des BfN nach derzeiti-ger Kenntnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicher, dass erhebliche negative Auswirkun-gen der Kabelerwärmung auf die Meeresumwelt vermieden werden.

Durch die geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen sind nach derzeitigem Stand bei Einhaltung des 2 K-Kriteriums keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Benthos zu erwarten. Die ökologischen Auswirkungen sind kleinräumig und zum Großteil kurzfristig.

10.4.4 Biotoptypen Mögliche Auswirkungen von Konverterplattformen und Seekabeln auf geschützte Biotoptypen können sich durch eine direkte Inanspruchnahme dieser Biotope, deren Überdeckung durch Sedimentation von baubedingt freigesetztem Material oder durch potenzielle Habitatverände-rungen ergeben.

Beeinträchtigungen durch Überdeckung sind aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaf-fenheit voraussichtlich kleinräumig und temporär, da sich das freigesetzte Sediment schnell absetzen wird. Permanente Habitatveränderungen beschränken sich auf den unmittelbaren Bereich der Plattformfundamente und Kreuzungsbauwerke für Kabelkreuzungen. Erforderliche Kabelkreuzungen werden mit einer Steinschüttung gesichert, die dauerhaft ein standortfremdes Hartsubstrat darstellt. Dieses bietet hartsubstratliebenden Benthosorganismen neuen Lebens-raum und kann zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung führen. Erhebliche Auswir-kungen durch diese kleinräumigen Habitatveränderungen auf das Schutzgut Biotoptypen sind nicht zu erwarten. Zudem ist die Gefahr einer negativen Beeinflussung der benthischen Weich-

Nichttechnische Zusammenfassung 169

bodengemeinschaft durch gebietsuntypische Arten gering, da die Rekrutierung der Arten mit großer Wahrscheinlichkeit aus den natürlichen Hartsubstrathabitaten erfolgen wird.

Gemäß der Planungsgrundsätze des BFO-N sind bekannte Vorkommen geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG möglichst zu umgehen bzw. im Rahmen des konkreten Zulassungsverfah-rens mit besonderem Gewicht zu behandeln. Eine Prüfung, ob diese streng geschützten Bio-toptypen im Bereich der geplanten Konverterstandorte und Seekabeltrassen tatsächlich vor-kommen und ggf. beeinträchtigt werden, ist mangels belastbarer Daten nicht möglich, da bis-lang eine flächendeckende Biotopkartierung für die AWZ der Nordsee fehlt. Diese Prüfung hat im Rahmen der Baugrunderkundung sowie Umweltuntersuchungen im konkreten Zulassungs-verfahren für die geplanten Konverterplattformen und Seekabelsysteme zu erfolgen. Nachge-wiesene Vorkommen sind im Einzelzulassungsverfahren mit besonderem Gewicht zu berück-sichtigen.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Vorkommen von § 30-Biotoptypen, die eine spe-zifische Empfindlichkeit gegenüber der Kabelverlegung aufweisen, insbesondere Riffe, lediglich kleinräumig und punktuell vorkommen und im Rahmen der Feintrassierung umgangen werden können. Sollte die Umgehung von diesen streng geschützten Biotoptypen bzw. FFH-Lebensraumtypen nicht möglich sein, z. B. weil die Vorkommen doch großräumiger sind, ist eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Biotoptypen nicht auszuschließen. Im konkreten Ein-zelverfahren ist auf Basis vorliegender Daten aus den Trassensurveys zu prüfen, ob die be-troffene Fläche so groß ist, dass eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt. Mögliche Auswir-kungen auf die geschützten Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung betrachtet.

10.4.5 Fische Die Fischfauna weist im Bereich der geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen eine typische Artenzusammensetzung auf. In allen Bereichen wird die demersale Fischgemeinschaft von Plattfischen dominiert, was typisch für die Deutsche Bucht ist. Die geplanten Konverter-standorte stellen nach derzeitigem Kenntnisstand für keine der geschützten Fischarten ein be-vorzugtes Habitat dar. Demzufolge hat der Fischbestand im Bereich der geplanten Konverter-plattformen und Seekabeltrassen im Vergleich zu angrenzenden Meeresgebieten keine ökolo-gisch herausgehobene Bedeutung.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgu-tes Fische durch die geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen zu rechnen. Die Auswirkungen der Konverterplattformen und Seekabelsysteme auf die Fischfauna sind räumlich und zeitlich eng begrenzt. Während der Bauphase der Konverterplattformen und der Verlegung der Seekabelsysteme kann es durch Sedimentaufwirbelungen sowie die Bildung von Trübungs-fahnen kleinräumig und vorübergehend zu Beeinträchtigungen der Fischfauna kommen. Auf-grund der vorherrschenden Sedimentbedingungen wird sich das freigesetzte Sediment schnell wieder absetzen. Somit bleiben die Beeinträchtigungen nach dem derzeitigen Kenntnisstand kleinräumig und temporär. Insgesamt ist für adulte Fische von geringen kleinräumigen Beein-trächtigungen auszugehen. Zudem ist die Fischfauna an die hier typischen, von Stürmen verur-sachten natürlichen Sedimentaufwirbelungen angepasst.

Ferner kann es während der Bauphase zur vorübergehenden Vergrämung von Fischen durch Lärm und Vibrationen kommen. Geräusche der Bauphase sind durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Hierzu trifft der BFO-N mit dem Planungsgrundsatz zur Schallminderung (vgl. Pla-nungsgrundsatz 5.2.2.7 BFO-N) eine textliche Festlegung. Weitere lokale Auswirkungen auf die Fischfauna können von den zusätzlich eingebrachten Hartsubstraten infolge einer möglichen Veränderung des Benthos ausgehen. Was mögliche betriebsbedingte Auswirkungen der See-kabelsysteme durch die Sedimenterwärmung und magnetische Felder betrifft, sind ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen auf die Fischfauna zu erwarten.

170 Nichttechnische Zusammenfassung

10.4.6 Marine Säugetiere Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die deutsche AWZ von Schweins-walen zum Durchqueren, Aufenthalt sowie auch als Nahrungs- und gebietsspezifisch als Auf-zuchtgebiet genutzt wird. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse kann eine mittlere bis ge-bietsweise hohe Bedeutung der AWZ für Schweinswale abgeleitet werden. Die Nutzung fällt in den Teilgebieten der AWZ unterschiedlich aus. Das gilt auch für Seehunde und Kegelrobben. Die identifizierten Cluster 1, 2 und 3 haben eine mittlere bis – saisonbedingt im Frühjahr – hohe Bedeutung für Schweinswale, für Kegelrobben und Seehunde eine geringe bis mittlere. Das Cluster 4 liegt im identifizierten Hauptkonzentrationsgebiet des Schweinswals in der Deutschen Bucht in den Sommermonaten und hat somit eine hohe Bedeutung. Für Seehunde und Kegel-robben hat das Cluster 4 eine mittlere Bedeutung. Die Teilflächen des Clusters 5 liegen in ei-nem Großgebiet, das sowohl als Nahrungs- als auch als Aufzuchtsgebiet von Schweinswalen genutzt wird – auch wenn sich der Schwerpunkt der Konzentration innerhalb des FFH-Gebietes „Sylter Außenriff“ befindet. Generell ist von einer hohen Bedeutung des Clusters 5 für Schweinswale auszugehen. Für Seehunde und Kegelrobben hat das Cluster 5 eine mittlere Bedeutung. Die Cluster 6 bis 11 haben eine mittlere Bedeutung für Schweinswale. Jedoch wer-den Teile des Clusters 11 sowie das Cluster 13 im Sommer intensiv von Schweinswalen als Nahrungsgrund genutzt. Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe des zusammenhängenden Hauptkonzentrationsgebiet des Schweinswals in der Deutschen Bucht und haben somit in den Sommermonaten eine hohe Bedeutung für Schweinswale. Für Seehunde und Kegelrobben ha-ben die Cluster 6 bis 13 eine geringe Bedeutung.

Gefährdungen können für marine Säuger durch Lärmemissionen während der Rammarbeiten der Fundamente von Konverterplattformen verursacht werden. Ohne den Einsatz von schall-mindernden Maßnahmen könnten erhebliche Beeinträchtigungen mariner Säuger während der Rammungen nicht ausgeschlossen werden. Die Rammung von Pfählen der Konverterplattfor-men wird deshalb im konkreten Zulassungsverfahren nur unter dem Einsatz wirksamer Schall-minderungsmaßnahmen gestattet. Hierzu trifft der BFO-N mit dem Grundsatz zur Schallminde-rung eine textliche Festlegung (vgl. Planungsgrundsatz 5.2.2.7 BFO-N).

Dieser besagt, dass die Installation der Plattformfundamente unter dem Einsatz wirksamer Schallminderungsmaßnahmen zur Einhaltung geltender Lärmschutzwerte durchzuführen ist. Im konkreten Zulassungsverfahren werden zur Einhaltung geltender Lärmschutzwerte (Schaller-eignispegel (SEL) von 160 dB re 1µPa²s und maximaler Spitzenpegel von 190 dB re 1µPa in 750 m Entfernung um die Ramm- bzw. Einbringstelle) umfangreiche Schallminderungsmaß-nahmen und Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Durch geeignete Maßnahmen ist dabei sicherzustellen, dass sich im Nahbereich der Rammstelle keine marinen Säugetiere aufhalten.

Die aktuellen technischen Entwicklungen aus dem Bereich der Minderung von Unterwasser-schall zeigen, dass durch den Einsatz von geeigneten Maßnahmen Auswirkungen durch Schal-leintrag auf marine Säugetiere wesentlich reduziert werden können. Seit 2013 gilt zudem das Schallschutzkonzept des BMUB. Gemäß dem Schallschutzkonzept sind Rammarbeiten derart zeitlich zu koordinieren, dass ausreichend große Bereiche, insbesondere innerhalb der Schutz-gebiete und des Hauptkonzentrationsgebiets des Schweinswals in den Sommermonaten, von rammschall-bedingten Auswirkungen freigehalten werden. Erhebliche Auswirkungen auf marine Säugetiere durch den Betrieb der Konverterplattformen können nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.

Der im BFO-N festgelegte Ausschluss der Errichtung von Konverterplattformen in Natura2000-Gebieten trägt zu einer Reduzierung der Gefährdung von Schweinswalen in wichtigen Nah-rungs- und Aufzuchtgebieten bei.

Nach Umsetzung der im Einzelverfahren anzuordnenden Minderungsmaßnahmen zur Einhal-tung geltender Lärmschutzwerte gemäß Planungsgrundsatz ist durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten Konverterplattformen derzeit nicht mit erheblichen nachteiligen Auswir-kungen auf marine Säuger zu rechnen. Durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsys-temen sind keine erheblichen Auswirkungen auf marine Säugetiere zu erwarten.

Nichttechnische Zusammenfassung 171

10.4.7 Rast- und Zugvögel Die einzelnen Cluster, in denen Konverterplattformen und Seekabeltrassen geplant sind, haben eine unterschiedliche Bedeutung für Rast- und Zugvögel. Für Brutvögel haben die geplanten Konverterstandorte aufgrund der Entfernung zur Küste und den Inseln mit den Brutkolonien als Nahrungsgrund keine besondere Bedeutung. In der Umgebung der geplanten Konverterplatt-formen kommen geschützte Vogelarten des Anhang I der V-RL in unterschiedlichen Dichten vor. Alle bisherigen Erkenntnisse weisen für Seevögel, einschließlich Arten des Anhang I der V-RL, auf eine mittlere Bedeutung der Clusterflächen 1, 2 und 3 hin. Das Cluster 4 hat zwar für die meisten Seevogelarten nur eine mittlere Bedeutung; allerdings treten dort im Frühjahr See-taucher in hohen Dichten auf. Das Cluster 4 fällt größtenteils in das identifizierte Hauptverbrei-tungsgebiet der Seetaucher im Frühjahr in der Deutschen Bucht und hat somit eine hohe Be-deutung für Seevögel. Die Teilflächen des Clusters 5 weisen ein hohes Vorkommen von See-vogelarten auf, insbesondere auch von geschützten Arten des Anhang I der V-RL, wie z. B. störempfindlichen Seetauchern. Alle drei Teilflächen des Cluster 5 befinden sich im Hauptver-breitungsgebiet der Seetaucher in der Deutschen Bucht und haben somit eine hohe Bedeutung für Seevögel (BMU, 2009). Der Bereich der Cluster 6 bis 13 liegt außerhalb von Konzentrati-onsschwerpunkten verschiedener Vogelarten des Anhang I der V-RL, wie Seetaucher, See-schwalben, Zwerg- und Sturmmöwen.

Direkte Störungen in der Bauphase durch Scheucheffekte sind höchstens lokal und zeitlich be-grenzt zu erwarten. Aufgrund der hohen Mobilität der Vögel können erhebliche Auswirkungen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Auf bestimmte Vogelarten wird die Konverter-plattform vermutlich eine dauerhafte Stör- und Scheuchwirkung haben. Üblicherweise wird ein Meideabstand von rund 2 km angenommen. Anlagen- und betriebsbedingt wird es aufgrund der unmittelbaren Nähe der Konverterplattformen zu den Offshore-Windparks zu keinem nennens-werten zusätzlichen Habitatverlust für Rast- und Seevögel kommen. Aufgrund der Ausschluss-wirkung von Konverterplattformen in den Natura2000-Gebieten werden Habitatverluste in wich-tigen Lebensräumen reduziert.

Zudem hat die AWZ eine durchschnittliche bis überdurchschnittliche Bedeutung für den Vogel-zug. Es wird davon ausgegangen, dass beträchtliche Populationsanteile der in Nordeuropa brü-tenden Singvögel über die Nordsee ziehen. Spezielle Zugkorridore sind für keine Zugvogelart im Bereich der AWZ der Nordsee erkennbar, da der Vogelzug entweder leitlinienorientiert küs-tennah oder in einem nicht näher abgrenzbaren Breitfrontzug über der Nordsee verläuft. Es gibt Hinweise darauf, dass die Zugintensität mit der Entfernung zur Küste abnimmt, für die Masse der nachts ziehenden Singvögel ist das allerdings nicht geklärt.

Mögliche Auswirkungen der geplanten Konverterplattformen auf Zugvögel können darin beste-hen, dass diese eine Barriere bzw. ein Kollisionsrisiko darstellen. Bei den von den Vögeln für ihren Zug bevorzugten klaren Wetterlagen ist die Wahrscheinlichkeit einer Kollision mit einer Konverterplattform sehr gering. Schlechte Witterungsbedingungen erhöhen das Risiko. Da es sich bei den Konverterplattformen um Einzelbauwerke handelt, die regelmäßig im unmittelbaren Wirkbereich der Windparks geplant sind, ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelzugs durch die Konverterplattformen zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass etwaige negative Auswirkungen durch eine möglichst verträgliche Beleuchtung während des Betriebs der Konver-terplattformen vermindert werden können. Potenzielle kumulative Effekte durch die Konverter-plattformen in Zusammenwirken mit den Offshore-Windparks werden im Kapitel „kumulative Effekte“ behandelt.

Während der zeitlich begrenzten Bauphase sind nach derzeitiger Kenntnis weder durch die Er-richtung der geplanten Konverterplattformen noch durch die Verlegung der geplanten Seeka-belsysteme erhebliche Auswirkungen auf Zug- oder Rastvögel zu erwarten. Baubedingt auftre-tende Scheucheffekte sind lokal und gehen nicht über die Störungen hinaus, die allgemein mit langsamen Schiffsbewegungen verbunden sind.

Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen der geplanten Seekabelsysteme auf die Rast- und Zugvögel können mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Ein mögliches

172 Nichttechnische Zusammenfassung

Kollisionsrisiko durch Baufahrzeuge kann aufgrund der Kurzfristigkeit der Bauphase als sehr gering eingestuft werden.

10.4.8 Fledermäuse Zugbewegungen von Fledermäusen über die Nordsee sind bis heute wenig dokumentiert und weitgehend unerforscht. Es fehlen konkrete Informationen über ziehende Arten, Zugkorridore, Zughöhen und Zugkonzentrationen. Bisherige Erkenntnisse bestätigen lediglich, dass Fleder-mäuse, insbesondere langstreckenziehende Arten, über die Nordsee fliegen.

Gefährdungen von einzelnen Individuen durch Kollisionen mit den Konverterplattformen lassen sich nicht ausschließen. Da es sich bei den Konverterplattformen jedoch um Einzelbauwerke handelt, die zudem im unmittelbaren Wirkbereich von Offshore-Windparks liegen, ist eine er-hebliche Beeinträchtigung des Fledermauszugs nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschlie-ßen. Es ist zudem davon auszugehen, dass etwaige negative Auswirkungen auf Fledermäuse durch dieselben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vermieden werden können, die zum Schutz des Vogelzuges eingesetzt werden. Auswirkungen auf Fledermäuse durch die Ver-legung und den Betrieb der geplanten Seekabelsysteme können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

10.4.9 Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, die Vielfalt an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (Art. 2 Convention on Biologi-cal Diversity, 1992). Im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht die Artenvielfalt.

Hinsichtlich des derzeitigen Zustandes der biologischen Vielfalt in der Nordsee ist festzustellen, dass es zahllose Hinweise auf Veränderungen der Biodiversität und des Artengefüges in allen systematischen und trophischen Niveaus der Nordsee gibt. Diese gehen im Wesentlichen auf menschliche Aktivitäten, wie Fischerei und Meeresverschmutzung, bzw. auf Klimaveränderun-gen zurück. Rote Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten besitzen in diesem Zusammen-hang eine wichtige Kontroll- und Warnfunktion, da sie den Zustand der Bestände von Arten und Biotopen in einer Region aufzeigen. Mögliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt werden im Umweltbericht bei den einzelnen Schutzgütern behandelt. Zusammenfassend ist festzustel-len, dass nach derzeitigem Kenntnisstand durch die geplanten Konverterplattformen und See-kabelsysteme keine erheblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten sind.

10.4.10 Luftqualität Durch den Bau und Betrieb der Konverterplattformen und die Verlegung von Seekabelsystemen im Rahmen der Umsetzung des BFO-N ergeben sich keine messbaren Auswirkungen auf die Luftqualität.

10.4.11 Klima Negative Auswirkungen auf das Klima durch die geplanten Konverterplattformen werden nicht erwartet, da weder im Bau noch im Betrieb messbare klimarelevante Emissionen auftreten. Vielmehr wird durch den koordinierten Ausbau der Netzinfrastruktur im Offshore-Bereich die Planungssicherheit für den Ausbau der Offshore-Windenergie erhöht.

Durch die mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie verbundenen CO2-Einsparungen ist lang-fristig mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz zu rechnen. Dadurch kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.

10.4.12 Landschaftsbild Durch die Realisierung von Offshore-Windparks werden Auswirkungen auf das Landschaftsbild eintreten, da es durch die Errichtung vertikaler Strukturen verändert wird.

Nichttechnische Zusammenfassung 173

Die Errichtung von Konverterplattformen kann ebenfalls zu visuellen Veränderungen des Land-schaftsbildes führen. Aufgrund der großen Entfernung der geplanten Konverterstandorte zur Küste von mehr als 30 km können jedoch erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-des, wie es von Land aus wahrgenommen wird, ausgeschlossen werden. Bei einer solchen Entfernung werden die Konverterplattformen auch bei guten Sichtverhältnissen kaum wahr-nehmbar sein. Dies gilt auch hinsichtlich der nächtlichen Sicherheitsbefeuerung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Konverterplattformen immer in räumlicher Nähe bzw. im räumli-chen Verbund mit den Offshore-Windparks geplant sind, so dass die Veränderung des Land-schaftsbildes durch Einzelbauwerke in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Offshore-Windparks lediglich geringfügig erhöht wird.

Für die Seekabelsysteme sind aufgrund der Verlegung mind. 1,50 m unter dem Meeresboden negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild auszuschließen.

10.4.13 Sachwerte, kulturelles Erbe Aufgrund der vorliegenden hydroakustischen Untersuchungen sowie nach Auswertung der Un-terwasserhindernis-Datenbank liegen keine Erkenntnisse über Sachwerte oder kulturelles Erbe im Bereich der geplanten Konverterplattformen vor. Entlang der geplanten Seekabeltrassen liegen im Bereich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten einzelne Unterwasserhindernisse. Diese sind im konkreten Planfeststellungsverfahren mit besonderem Gewicht zu berücksichti-gen.

Sollten im Zulassungsverfahren für die Errichtung von Konverterplattformen und die Verlegung von Seekabeln bei der vorgeschriebenen Baugrunderkundung kulturell bedeutsame Funde oder Sachwerte festgestellt werden, so sind geeignete Maßnahmen zu deren Erhaltung zu ergreifen. Unter dieser Voraussetzung sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut „Sachwer-te, kulturelles Erbe“ infolge der Umsetzung des BFO-N zu erwarten.

10.4.14 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit Insgesamt hat das Gebiet, für das der BFO-N Festlegungen trifft, eine geringe Bedeutung für Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen. Der Mensch ist durch die Festlegungen des BFO-N nicht direkt betroffen, sondern allenfalls indirekt über seine Wahrnehmung des Land-schaftsbildes (vgl. Schutzgut Landschaftsbild) und mögliche Einflüsse auf die Erholungsfunktion der Landschaft für Wassersportler und Touristen. Aufgrund der beträchtlichen Entfernung der Konverterplattformen zur Küste von mindestens 30 km sind diese Effekte als unerheblich einzu-schätzen.

10.4.15 Wechselwirkungen Allgemein führen Auswirkungen auf ein Schutzgut zu verschiedenen Folge- und Wechselwir-kungen zwischen den Schutzgütern. Die wesentliche Verflechtung der biotischen Schutzgüter besteht über die Nahrungsketten. Mögliche Wirkzusammenhänge in der Bauphase ergeben sich aus der Sedimentumlagerung und Trübungsfahnen sowie Geräuschemissionen. Diese Wechselwirkungen treten jedoch nur sehr kurzfristig auf und sind auf wenige Tage bzw. Wo-chen beschränkt.

Anlagebedingte Wechselwirkungen, z. B. durch das Einbringen von Hartsubstrat, sind zwar dauerhaft, aber nur lokal zu erwarten. Bei einer Konverterplattform handelt es sich um ein Ein-zelbauwerk, das nur eine kleine Fläche in Anspruch nimmt und nur sehr kleinräumige Habitat-veränderungen zur Folge hat. Das gilt genauso für erforderlich werdende Kreuzungsbauwerke für Seekabelsysteme.

Wegen der Variabilität des Lebensraumes lassen sich Wechselwirkungen insgesamt nur sehr ungenau beschreiben. Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine Wechselwirkungen erkennbar sind, die eine Gefährdung der Meeresumwelt zur Folge haben könnten.

174 Nichttechnische Zusammenfassung

10.4.16 Kumulative Auswirkungen Nach Art.5 Abs.1 SUP-Richtlinie umfasst der Umweltbericht auch die Prüfung kumulativer Aus-wirkungen. Kumulative Auswirkungen entstehen aus dem Zusammenwirken verschiedener un-abhängiger Einzeleffekte, die sich entweder durch ihre Zusammenwirkung addieren (Kumula-tiveffekte) oder sich gegenseitig verstärken und damit mehr als die Summe ihrer einzelnen Wir-kung erzeugen (synergetische Effekte) (u.a. SCHOMERUS et al., 2006).

Zur Prüfung der kumulativen Auswirkungen ist es erforderlich, zu bewerten, inwieweit den im Plan festgelegten Konverterplattformen und Seekabelsystemen im Zusammenwirken mit den im Plan dargestellten Windparkclustern eine erhebliche nachteilige Auswirkung zugeschrieben werden kann. Eine Prüfung der Windpark-Vorhaben erfolgt auf der Ebene dieses Fachplans auf der Grundlage des bisherigen Wissenstandes im Sinne des Art. 5 Abs. 2 SUP-Richtlinie. Eine wichtige Bewertungsgrundlage hierfür bilden das Positionspapier zur kumulativen Bewertung des Seetaucherhabitatverlusts in der deutschen Nordsee (BMU, 2009) sowie das Schallschutz-konzept des BMUB (2013).

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewertungsgrundlagen und der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die im konkreten Zulassungsverfahren angeordnet werden, wird der-zeit davon ausgegangen, dass hinsichtlich der 13 festgelegten Cluster keine Gründe bekannt sind oder Hinweise darauf bestehen, dass für die verschiedenen Schutzgüter unüberwindbare Zulassungshindernisse bestünden. Insbesondere in den Clustern 1 bis 8, deren Entwicklung bis Ende 2030 vorgesehen ist, liegen überwiegend Windpark-Vorhaben, welche nach Durchführung einer UVP unter Anordnung von umfangreichen Nebenbestimmungen auch unter Berücksichti-gung kumulativer Auswirkungen genehmigt wurden.

Für die Cluster 9 bis 13 existieren noch Kenntnislücken, die nur teilweise durch Ergebnisse aus Forschungsvorhaben, aus dem Monitoring der Schutzgebiete und durch die vorhabenspezifi-schen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen geschlossen werden können.

Boden, Benthos und Biotoptypen Ein wesentlicher Teil der Umweltwirkungen durch die Konverterplattformen und Seekabelsys-teme auf Boden und Benthos wird ausschließlich während der Bauzeit (Entstehung von Trü-bungsfahnen, Sedimentumlagerung etc.) und auf einem räumlich eng begrenzten Bereich statt-finden. Gerade auch aufgrund der schrittweisen Umsetzung der Bauvorhaben sind baubedingte kumulative Umweltwirkungen wenig wahrscheinlich.

Mögliche kumulative Auswirkungen auf den Meeresboden, die sich auch unmittelbar auf die Schutzgüter Benthos und besonders geschützte Biotoptypen auswirken können, ergeben sich aus der dauerhaften direkten Flächeninanspruchnahme der Fundamente der Konverterplattfor-men und der verlegten Seekabelsysteme im Zusammenwirken mit der Flächenversiegelung durch die Fundamente von Windenergieanlagen. Die Einzelwirkungen sind grundsätzlich klein-räumig und lokal. Zur Abschätzung der direkten Flächeninanspruchnahme wird eine überschlä-gige Berechnung anhand der im BFO-N geplanten Konverterplattformen und Seekabelsysteme und der einbezogenen Windparks vorgenommen.

Auf Grundlage einer modellhaften Annahme wird eine direkte Flächeninanspruchnahme von rund 10 km² durch die im BFO-N festgelegten Seekabel, Kabelkreuzungen, die Fundamente der Konverterplattformen, der Offshore-Windenergieanlagen, der Umspannplattformen und Mess-masten errechnet. Insgesamt wird also ein Anteil von 0,2 ‰ an der gesamten AWZ-Fläche be-ansprucht. Ca. 0,6 ha davon wird innerhalb der Natura2000-Gebiete in Anspruch genommen.

Zur Inanspruchnahme besonders geschützter Biotoptypen nach § 30 BNatSchG kann mangels einer belastbaren naturwissenschaftlichen Grundlage keine Aussage gemacht werden. Eine derzeit in Ausführung befindliche flächendeckende Sediment- und Biotopkartierung der AWZ wird hier für zukünftige Fortschreibungen mehr Klarheit erbringen.

Neben der direkten Inanspruchnahme des Meeresbodens und damit des Lebensraums der dort angesiedelten Organismen führen die Fundamente und Kreuzungsbauwerke zu einem zusätzli-

Nichttechnische Zusammenfassung 175

chen Angebot an Hartsubstrat. Durch das eingebrachte Hartsubstrat geht der an Weichböden adaptierten Makrozoobenthosfauna Lebensraum verloren. Dieser Effekt könnte durch die Er-richtung mehrerer Offshore-Bauwerke zu kumulativen Wirkungen führen. Da sich jedoch sowohl bei der Netzinfrastruktur als auch bei den Windparks die Flächeninanspruchnahme im ‰-Bereich bewegen wird, sind nach derzeitiger Kenntnis auch in der Kumulation keine erheblichen Beeinträchtigungen auf den Meeresboden und das Benthos zu erwarten.

Marine Säuger Kumulative Auswirkungen auf marine Säuger, insbesondere Schweinswale, können vor allem durch die Lärmbelastung während der Rammarbeiten der Fundamente auftreten. So könnten diese Schutzgüter dadurch erheblich beeinträchtigt werden, dass – wenn an verschiedenen Standorten innerhalb der AWZ gleichzeitig gerammt wird – nicht ausreichend Raum zur Verfü-gung steht, um auszuweichen und sich zurückzuziehen. Bislang fehlen ausreichende Erfahrun-gen hinsichtlich der zeitlichen und räumlichen Überlappung bei der Ausbreitung von Ramm-schall.

Kumulative Auswirkungen des Plans auf den Bestand des Schweinswals werden gemäß den Vorgaben des Schallschutzkonzeptes des BMUB von 2013 betrachtet. Rammarbeiten, die das Potenzial aufweisen, in der sensiblen Jahreszeit Störungen durch Schalleinträge im Hauptkon-zentrationsgebiet des Schweinswals hervorzurufen, werden zeitlich derart koordiniert, dass der Anteil der betroffenen Fläche stets unterhalb von 1% bleibt.

Aus den Darstellungen des O-NEP 2025 bzw. dem zweiten Entwurf 2030 wird zudem deutlich, dass die Netzanbindungssysteme und die einzelnen Offshore-Windparks schrittweise, das heißt gestaffelt in den kommenden Jahren gebaut werden und nicht zeitgleich.

See- und Rastvögel Vertikalstrukturen wie Konverterplattformen oder Offshore-Windenergieanlagen können unter-schiedliche Auswirkungen auf Rastvögel haben, wie Habitatverlust, eine Erhöhung des Kollisi-onsrisikos oder eine Scheuch- und Barrierewirkung. Für Rastvögel kann insbesondere der Ha-bitatverlust durch die Realisierung von mehreren Bauwerken bedeutend sein.

Eine gebietsübergreifende Betrachtung der kumulativen Auswirkungen von Offshore-Windparks und den im BFO-N geplanten Konverterplattformen auf See- und Rastvögel kann auf der Basis von bisherigen Ergebnissen und Beobachtungen aus bereits realisierten Offshore-Windparkprojekten erfolgen. So lassen z. B. Erkenntnisse aus Offshore-Windparks in den Nachbarstaaten Rückschlüsse auf Änderungen der Habitatnutzung durch Seevögel ziehen. Insbesondere sind gefährdete und störempfindliche Seevogelarten, wie Seetaucher, im Hinblick auf kumulative Effekte zu berücksichtigen. Für die kumulative Bewertung des Gefährdungsrisi-kos für Seetaucher sind neben den Offshore-Windparks auch Auswirkungen durch den Schiffs-verkehr (auch Wartung und Betrieb von Kabeln und Plattformen) mit einzubeziehen.

Um die Bedeutung von kumulativen Effekten bei Seevögeln beurteilen zu können, müssen et-waige Auswirkungen artspezifisch geprüft werden. Dabei stellt sich die Frage nach populations-biologischen Grenzwerten sowie nach der maßgeblichen Bezugsgröße für einen solchen Grenzwert. In der Literatur wird für Rastvögel vorgeschlagen, einen Eingriff als unzulässig an-zusehen, wenn 1% der biogeographischen Population von einem Lebensraumverlust betroffen ist. Mangels anderer verlässlicher Kriterien scheint das 1%-Kriterium zumindest geeignet, sich der Quantifizierung eines Eingriffs zu nähern. Dieses Kriterium wurde den ersten Entscheidun-gen der Zulassungsbehörde zur Beurteilung von möglichen kumulativen Auswirkungen durch den Betrieb von Offshore-Windparks zugrunde gelegt.

Auf der Grundlage von Erkenntnissen aus Umweltverträglichkeitsstudien, Forschungsprojekten und Monitorings konnte inzwischen in der deutschen AWZ der Nordsee ein sogenanntes „Hauptkonzentrationsgebiet“ der Seetaucher identifiziert und abgegrenzt werden. Das Gebiet umfasst alle Bereiche sehr hoher und den Großteil der Bereiche mit hoher Seetaucherdichte in der Deutschen Bucht.

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Untersuchungen in Offshore-Windparks in der deutschen AWZ geben Hinweise auf nachteilige Auswirkungen durch Habitatverlust für störempfindliche Arten. Die Ausprägung ist dabei aller-dings nach Art und Lage des Windparks unterschiedlich. Ähnliche Ergebnisse wurden auch in Offshore-Windparks anderer Länder festgestellt.Zudem lässt sich eine Anreicherung des Arten-inventars und dadurch der Nahrungsgrundlage für Seevögel in der Umgebung von Offshore-Plattformen feststellen und prognostizieren. In Bezug auf andere Auswirkungen, insbesondere auf Populationsebene, besteht noch Forschungsbedarf.

Nach aktuellem Kenntnisstand sind unter Zugrundelegen des Positionspapiers des BMU jedoch keine Hinderungsgründe ersichtlich, die der Vollziehbarkeit des Plans entgegenstehen. Die Konverterplattformen sind alle an Standorten in der direkten Umgebung von Offshore-Windparks geplant, so dass auch kumulativ kein nennenswerter zusätzlicher Habitatverlust für störempfindliche Arten zu erwarten ist. Das gilt auch für etwaige Störungen durch den Schiffs-verkehr im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung der Seekabelsysteme und Kon-verterplattformen. Da große Teile der Deutschen Bucht intensiv für die Schifffahrt genutzt wer-den, ist durch den erhöhten Schiffsverkehr in der Bauphase oder zu Reparatur- und Wartungs-zwecken keine signifikante zusätzliche Störung empfindlicher Arten zu erwarten. Durch die Vermeidung der Inanspruchnahme von Natura2000-Gebieten können erhebliche Störungen innerhalb von Vogelschutzgebieten deutlich reduziert werden. Für das Hauptkonzentrationsge-biet der Seetaucher sind keine Windpark(cluster) in den Plan aufgenommen worden, die nicht auch bisher bereits Bestandteil formal genehmigter Vorhaben sind und der Abgrenzung des Gebietes insofern auch zugrunde lagen.

Zugvögel Ein Gefährdungspotenzial für Zugvögel ergibt sich einerseits aus dem Kollisionsrisiko mit der Konverterplattform und den einzelnen Offshore-Windenergieanlagen, andererseits aus nachtei-ligen Effekten auf die Fitness der Tiere durch erzwungene Veränderungen der Flugroute.

Unter normalen, von den Zugvogelarten bevorzugten Zugverhältnissen lassen sich bisher für keine Art Hinweise darauf finden, dass die Vögel ihren Zug typischerweise im Gefahrenbereich der Anlagen durchführen und/oder diese Hindernisse nicht erkennen und nicht ausweichen. Bei den von den Vögeln für ihren Zug bevorzugten klaren Wetterlagen ist daher die Wahrschein-lichkeit einer Kollision mit Konverterplattformen oder Windenergieanlagen sehr gering.

Eine potenzielle Gefährdungssituation stellen überraschend auftretende Nebellagen und Regen dar, die zu schlechter Sicht und niedrigen Flughöhen führen. Problematisch ist insbesondere das Zusammentreffen von Schlechtwetterlagen mit sog. Massenzugereignissen. Das Kollisions-risiko für am Tag ziehende Vögel sowie Seevögel wird generell als gering eingeschätzt. Diese orientieren sich visuell und sind meist in der Lage, auf dem Wasser zu landen. Die Gefahr des Vogelschlags könnte sich daher eher bei nachts ziehenden, individuenreichen Singvogelpopula-tionen verwirklichen.

Zur Vermeidung bzw. Minimierung des Risikos sind die Anlagen so zu konstruieren, dass bei Errichtung und Betrieb Lichtemissionen soweit wie möglich vermieden werden, soweit diese nicht durch Sicherheitsanforderungen des Schiffs- und Luftverkehrs sowie der Arbeitssicherheit geboten und unvermeidlich sind.

Kumulative Auswirkungen der im BFO-N geplanten Konverterplattformen im Zusammenwirken mit angrenzenden bzw. auf der Flugroute liegenden Windparks könnten neben dem Vogel-schlagrisiko darüber hinaus zu einer Verlängerung des Zugweges für die ziehenden Vögel füh-ren. Durch eine mögliche Barrierewirkung könnte der Zugweg umgelenkt und damit verlängert werden. Es ist bekannt, dass Windparks von Vögeln gemieden, das heißt, horizontal umflogen oder überflogen werden.

Die Konverterplattformen sind bzw. werden regelmäßig in einer Entfernung von max. 1 km zu benachbarten Offshore-Windparks errichtet bzw. geplant. Das Umfliegen der Konverterplattfor-men ist in diesem Zusammenhang vernachlässigbar, da sie aufgrund der unmittelbaren räumli-chen Nähe zu einem Windpark kaum eine eigene Barrierewirkung entfalten und die des Wind-

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parks nicht erheblich verstärken. Auch wenn bei Kumulation mit anderen Anlagen auf dem Zugweg der Anteil betroffener Vögel höher ist, so bleibt der Energiemehraufwand für das Ein-zelindividuum gleich und damit gering. Etwas größer werden die Auswirkungen für Individuen sein, die mehreren Bauwerken ausweichen müssen. Aber auch dann ist gemessen an der Ge-samtstrecke der erhöhte Energieverbrauch gering. Unter der Berücksichtigung, dass sich die Nonstop-Flugleistungen eines Großteils der Zugvogelarten, auch Kleinvogelarten, in Größen-ordnungen von über 1.000 km (BERTHOLD, 2000) bewegen, ist nicht mit signifikanten Auswir-kungen auf das Energiebudget von Zugvögeln zu rechnen.

Auf Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse über die Zugverhaltensweisen der verschiedenen Vogelarten, die üblichen Flughöhen und die tageszeitliche Verteilung des Vogelzugs ist eine Gefährdung des Vogelzuges durch die Errichtung und den Betrieb der Konverterplattformen unter kumulativer Betrachtung der bereits genehmigten Offshore-Windparkvorhaben nach der-zeitigem Kenntnisstand nicht wahrscheinlich. Ein etwaiges Umfliegen der Vorhaben lässt der-zeit keinen erheblichen negativen Effekt auf die weitere Entwicklung der Populationen erwarten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prognose nach dem bisherigen Stand von Wissen-schaft und Technik unter Prämissen abgegeben wird, die noch nicht geeignet sind, die Grund-lage für das Schutzgut auf befriedigende Weise abzusichern. Kenntnislücken bestehen insbe-sondere hinsichtlich des artspezifischen Zugverhaltens. Diese konnten trotz umfangreicher For-schungstätigkeiten bislang nicht geschlossen werden.

Aufgrund der angeführten Kenntnislücken ist eine abschließende kumulative Betrachtung aller zu berücksichtigenden Offshore-Windparks unter Einbeziehung der Cluster 9 bis 13 sowie wei-terer Offshore-Windparks außerhalb der deutschen AWZ zum derzeitigen Stand nicht möglich.

10.4.17 Grenzüberschreitende Auswirkungen Die vorliegende strategische Umweltprüfung kommt zu dem Schluss, dass nach derzeitigem Stand durch die im BFO-N getroffenen Festlegungen keine erheblichen Auswirkungen auf die an die deutsche AWZ der Nordsee angrenzenden Gebiete der Nachbarstaaten erkennbar sind. Neben den Seekabeltrassen und Standorten für Konverterplattformen legt der BFO-N Cluster für Offshore-Windparks fest, die jedoch nicht primär dessen Regelungsgegenstand sind. Die einzelnen Windparks in den Clustern werden im Rahmen der kumulativen Betrachtung mit ein-bezogen. Eine umfassende Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Windparks erfolgt im Rahmen der einzelnen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsver-fahren, in deren Rahmen regelmäßig eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beachtung der Vorgaben für eine grenzüberschreitende Beteiligung durchgeführt wird.

Für die Schutzgüter Boden und Wasser, Plankton, Benthos, Biotoptypen, Landschaftsbild, Sachwerte und das Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit können erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mögli-che erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen könnten sich allenfalls bei kumulativer Be-trachtung unter Einbeziehung aller geplanten Windparkvorhaben im Bereich der deutschen Nordsee für die hochmobilen Schutzgüter Fische, marine Säuger, Rast- und Zugvögel und Fle-dermäuse ergeben. Für das Schutzgut Fische kommt die SUP zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Kenntnisstand durch die Umsetzung des BFO-N keine erheblichen grenzüber-schreitenden Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind, da erstens die Gebiete, für die der BFO-N Festlegungen trifft, keine herausgehobene Funktion für die Fischfauna haben und andererseits die erkennbaren und prognostizierbaren Effekte kleinräumiger und temporärer Na-tur sind.

Das gilt ebenfalls für die Schutzgüter Marine Säuger sowie See- und Rastvögel. Diese nutzen die Clusterflächen überwiegend als Durchzugsgebiete. Es ist nicht von einem erheblichen Habi-tatverlust für streng geschützte Seevogelarten auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand und unter Berücksichtigung auswirkungsminimierender und schadensbegrenzender Maßnahmen können daher erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen ausgeschlossen werden. So wird

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die Installation der Fundamente von Konverterplattformen im konkreten Zulassungsverfahren nur unter dem Einsatz wirksamer Schallminderungsmaßnahmen gestattet (vgl. 5.2.2.7 BFO-N).

Für Zugvögel könnten die geplanten Konverterplattformen eine Barriere bzw. ein Kollisionsrisiko darstellen. Da es sich bei den Konverterplattformen um Einzelbauwerke im unmittelbaren Wirk-bereich von Offshore-Windparks handelt, ist allein durch die Festlegungen des BFO-N keine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelzugs zu erwarten. Eine abschließende kumulative Be-trachtung der Auswirkungen auf den Vogelzug unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Offshore-Windparks ist zum derzeitigen Stand nicht möglich.

10.4.18 Gesamtplanbewertung Zusammenfassend gilt hinsichtlich der geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen, dass durch die geordnete, koordinierte Gesamtplanung der Offshore-Netzanbindungssysteme die Auswirkungen auf die Meeresumwelt so weit wie möglich minimiert werden. Unter strenger Einhaltung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, insbesondere zur Schallminderung bei der Installation tiefgegründeter Plattformen, können erhebliche Auswirkungen durch die ge-planten Konverterplattformen vermieden werden.

Die Verlegung von Seekabeln kann u. a. dadurch möglichst verträglich gestaltet werden, dass Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen möglichst umgangen werden und ein möglichst schonendes Verlegeverfahren gewählt wird. Der Planungsgrundsatz zur Sedimenterwärmung soll sicherstellen, dass erhebliche negative Auswirkungen der Kabelerwärmung auf Benthos-gemeinschaften vermieden werden. Die weitestgehende Vermeidung von Kreuzungen von Seekabeln untereinander dient zusätzlich der Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt, insbesondere auf die Schutzgüter Boden, Benthos und Biotoptypen.

Auf der Grundlage der vorstehenden Beschreibungen und Bewertungen ist für die strategische Umweltprüfung abschließend auch hinsichtlich etwaiger Wechselwirkungen festzuhalten, dass durch die geplanten Konverterplattformen und Seekabelsysteme nach derzeitigem Kenntnis-stand und auf der abstrakteren Ebene der Fachplanung keine erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt innerhalb des Untersuchungsraums zu erwarten sind. Die potenziellen Aus-wirkungen sind kleinräumig und zum Großteil kurzfristig, da sie sich regelmäßig auf die Bau-phase beschränken.

Für die Beurteilung der Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter, insbesondere streng geschütz-te Biotopstrukturen, und für die kumulative Betrachtung des Vogelzugs fehlen bislang allerdings ausreichende Daten- und Informationsgrundlagen. Für die kumulative Bewertung des Vogel-zugs fehlen darüber hinaus einheitliche Bewertungsmethoden. Diese Auswirkungen können im Rahmen der vorliegenden SUP nicht abschließend bewertet werden bzw. sind mit Unsicherhei-ten behaftet und bedürfen im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen bzw. des Einzelzulas-sungsverfahrens einer genaueren Überprüfung.

10.5 Artenschutzrechtliche Prüfung Der Umweltbericht enthält darüber hinaus eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Diese kommt auf der abstrakteren Ebene der Fachplanung zu dem Schluss, dass nach aktuellem Kenntnisstand unter strenger Einhaltung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Umsetzung der Vorgaben des Schallschutzkonzeptes mit den im BFO-N geplanten Konverterplattformen und Seekabeltrassen keine erheblichen negati-ven Auswirkungen verbunden sein werden, durch die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden.

Die potenziellen Auswirkungen sind kleinräumig und zum Großteil kurzfristig, da sie sich auf die Bauphase beschränken. Eine detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung obliegt dem Einzelzu-lassungsverfahren.

Nichttechnische Zusammenfassung 179

10.6 FFH-Verträglichkeitsprüfung Gemäß §§ 34 und 36 BNatSchG enthält die strategische Umweltprüfung auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, das heißt eine Prüfung auf die Verträglichkeit der Planinhalte mit den Schutz- und Erhaltungszielen eines Natura2000-Gebietes (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete).

Im Rahmen einer Vorprüfung ist daher zunächst festzustellen, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura2000-Gebietes kommen kann. In der deutschen AWZ der Nordsee befinden sich das durch Verordnung vom 15.09.2005 festgesetzte Naturschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ (EU-Vogelschutzgebiet) sowie die drei FFH-Gebiete „Borkum Riff-grund“, „Sylter Außenriff“ und „Doggerbank“. Bei der Verträglichkeitsprüfung werden darüber hinaus auch mögliche Fernwirkungen auf die Schutzgebiete im Küstenmeer und in den angren-zenden Gewässern der Nachbarstaaten berücksichtigt.

Schutzgüter sind die Lebensraumtypen „Riffe“ und „Sandbänke“ nach Anhang I FFH-Richtlinie, bestimmte Fische und Meeressäugetiere nach Anhang II der Richtlinie sowie verschiedene Vo-gelarten nach der Vogelschutzrichtlinie (Anhang I Art. 4 Abs. 2). Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, z. B. Schweinswale, unterliegen überall, also auch außerhalb der festgelegten Schutzgebiete, einem strengen Schutz.

10.6.1 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Konverterplattformen Im BFO-N werden insgesamt 15 Standorte für Konverterplattformen für die Cluster 1 bis 8 aus-gewiesen. Keine der Anlagen ist in einem Natura2000-Gebiet geplant. Für die Cluster 9 bis 13 wird auf die Festlegung konkreter Standorte verzichtet, da diese Flächen unter dem Regime des Flächenentwicklungsplans entwickelt werden. Die im Plan angegeben Anzahl von 20 mög-lichen Konvertern ergibt sich aus dem Flächenansatz in Kap. 4.3.3, Entwurf BFO-N 2016/2017. Die Errichtung dieser Konverter ist erst ab 2031 vorgesehen.

Sieben der geplanten Konverterstandorte liegen in räumlicher Nähe zu FFH-Gebieten und sind daher auf ihre FFH-Verträglichkeit zu prüfen. Die übrigen geplanten Konverterstandorte liegen mehr als 10 km von einem Natura2000-Gebiet entfernt. Für diese Standorte kommt die Vorprü-fung zu dem Schluss, dass erhebliche Auswirkungen der geplanten Konverterplattformen auf Natura2000-Gebiete aufgrund der Entfernung nach aktuellem Kenntnisstand auszuschließen sind.

Aufgrund der großen Entfernung aller Konverterstandorte zu Natura2000-Gebieten im Küsten-meer bzw. zu Schutzgebieten von Nachbarstaaten sind erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura2000-Gebietes im Küstenmeer und in den angrenzenden Gewässern der Nachbarstaa-ten mit Sicherheit auszuschließen.

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung und der Betrieb der im BFO-N vorgesehenen Konverterplattformen nach derzeitiger Kenntnis unter Berücksich-tigung strenger auswirkungsminimierender und schadensbegrenzender Maßnahmen und unter Anwendung der Vorgaben des Schallschutzkonzeptes keine erheblichen Auswirkungen auf die angrenzenden FFH-Gebiete bzw. das Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ in ihren für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen haben wird. Hierzu trifft der BFO-N textliche Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die Schallminderung.

10.6.2 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Kabeltrassen und Grenzkor-ridore

Mögliche Auswirkungen von Seekabeln sind in der Regel auf die Verlegephase beschränkt und somit zeitlich und räumlich eng begrenzt. Auswirkungen auf die Natura2000-Gebiete in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen sind nur dann zu erwarten, wenn die Kabeltrassen durch ein Schutzgebiet bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe dazu verlaufen; Fernwirkungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Daher werden nach eingehender Vorprüfung für die FFH-Verträglichkeitsprüfung nur Kabeltrassen berücksichtigt,

180 Nichttechnische Zusammenfassung

die Natura2000-Gebiete queren bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe, z. B. direkt parallel am Rand von Natura2000-Gebieten verlaufen.

Insbesondere aufgrund der Kleinräumigkeit und der kurzen Dauer der Verlegung kann eine er-hebliche Beeinträchtigung von marinen Säugern ausgeschlossen werden. Bezüglich möglicher betriebsbedingter Auswirkungen, wie Sedimenterwärmung oder Magnetfelder, sind auf Grund-lage der im BFO-N festgelegten Kabelkonfigurationen und Verlegetiefen und aufgrund des Pla-nungsgrundsatzes zur Sedimenterwärmung ebenfalls keine signifikanten Auswirkungen zu er-warten. Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen von Vogelschutzgebieten in ihren für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch die Verlegung und den Betrieb der Seekabel-systeme sind ebenfalls auszuschließen. Lediglich während der Verlegephase und ggf. anfallen-den Reparaturen der Kabelsysteme ist bei störanfälligen Arten mit kurzfristigen Scheucheffek-ten zu rechnen. Die Kabelverlege- bzw. Reparaturarbeiten dauern i.d.R. nur wenige Tage und sind lediglich mit schiffstypischem Lärm und Scheuchwirkungen verbunden.

Auf einzelnen Trassen können Vorkommen der FFH-LRT „Riffe“ und „Sandbänke“ bzw. weiterer nach § 30 geschützter Biotope auftreten. Da derzeit eine belastbare wissenschaftliche Grundla-ge fehlt, kann eine erhebliche, ggf. auch kumulative Beeinträchtigung in Bezug auf FFH-Lebensraumtypen und weitere geschützte Biotoptypen mit ihren charakteristischen Lebensge-meinschaften derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Sollten im konkreten Zulassungsverfahren Vorkommen besonders sensibler Biotope festgestellt werden, ist eine Umgehung dieser Biotope anzustreben. Erfahrungen aus den genehmigten Vorhaben „NordLink“, „AC-Anbindung Butendiek“ oder „SylWin1 und SylWin alpha“ zeigen, dass eine kleinräumige Umgehung z.B. von Riffvorkommen im Rahmen der Feintrassierung im Einzelzu-lassungsverfahren zumindest stellenweise möglich ist.

Erscheint eine Umgehung von empfindlichen Biotopen nicht möglich, ist eine erhebliche Beein-trächtigung dieser Biotoptypen derzeit nicht auszuschließen. Im konkreten Einzelverfahren ist auf Basis vorliegender Daten aus den Trassensurveys zu prüfen, ob eine erhebliche Beein-trächtigung vorliegt. Sollten diesbezüglich neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Trassenfüh-rung im Rahmen dieser Fortschreibung des BFO-N bzw. im Rahmen der Aufstellung des Flä-chenentwicklungsplans entsprechend angepasst.

Zur Vermeidung der Beeinträchtigung geschützter Biotope ist für alle Trassen, die Natura2000-Gebiete in Anspruch nehmen und für die eine Umgehung des Schutzgebietes möglich und vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsprinzips angezeigt ist, eine Alternativenprüfung er-folgt.

10.6.3 Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt auf der abstrakteren Ebene der SUP zu folgendem Er-gebnis: Aufgrund der Durchführung des BFO-N sind unter strenger Einhaltung der im Rahmen der konkreten Zulassungsverfahren anzuordnenden Vermeidungs- und Verminderungsmaß-nahmen, für die der BFO-N grundsätzliche textliche Festlegungen trifft, nach derzeitigem Stand keine erheblichen Auswirkungen auf die Natura2000-Gebiete in ihren für die Schutz- und Erhal-tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten. Im Ergebnis führen die Festlegungen des BFO-N dazu, dass unvermeidbare erhebliche nachteilige Umweltauswir-kungen durch Seekabelsysteme und Konverterplattformen auf Gebiete des Natura2000-Netzes möglichst gering gehalten werden können.

Da derzeit eine belastbare wissenschaftliche Grundlage fehlt, kann eine erhebliche Beeinträch-tigung in Bezug auf FFH-Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften nicht in allen Bereichen mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine detail-lierte FFH-Verträglichkeitsprüfung bleibt dem jeweiligen Einzelzulassungsverfahren vorbehal-ten. Für alle Trassen, die Natura2000-Gebiete queren und für die eine Umgehung des Schutz-gebietes möglich und vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsprinzips angezeigt ist, ist eine Alternativenprüfung erfolgt.

Nichttechnische Zusammenfassung 181

Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht neben den Auswirkungen innerhalb der AWZ ausdrücklich nur mögliche Fernwirkungen der in der AWZ getroffenen Festlegungen auf Schutzgebiete im Küstenmeer oder den angrenzenden Gewässern der Nachbarstaaten. Die Konverterplattformen und Seekabeltrassen liegen regelmäßig ausreichend weit von den Schutzgebieten im Küstenmeer entfernt, so dass insoweit nicht von erheblichen Auswirkungen auf diese Schutzgebiete auszugehen ist. Diese Betrachtung erfolgt jedoch nicht im Hinblick auf die aus den im BFO-N vorgesehenen Grenzkorridoren zwingend resultierenden Trassenführun-gen im Küstenmeer. Die Frage einer verträglichen Weiterführung im Küstenmeer wird im Rah-men dieser Prüfung nicht behandelt. Dies ist Gegenstand der strategischen Umweltprüfung der BNetzA zum Bundesbedarfsplan bzw. nachgeordneter Planungsverfahren.

10.6.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Mee-resumwelt

Entsprechend den Anforderungen der SUP-Richtlinie werden die Maßnahmen dargestellt, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der Umsetzung des BFO zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen.

Grundsätzlich gilt, dass durch die Festlegungen des BFO-N negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Umweltzustands der AWZ der Nordsee vermieden werden. Im Falle der Nicht-durchführung des Plans würden sich die Festlegungen ohne die flächensparende und ressour-censchonende Steuerungs- und Koordinierungswirkung des BFO-N entwickeln. Konkret trifft der BFO-N räumliche und textliche Festlegungen, die entsprechend der in Kapitel 1.3 des Um-weltberichts dargelegten Umweltschutzziele dazu dienen, erhebliche negative Auswirkungen der Durchführung des BFO-N auf die Meeresumwelt zu vermeiden bzw. zu vermindern.

Dies betrifft im Wesentlichen textliche Festlegungen zu einer flächensparenden Planung, zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Schutzgebieten und Strukturen nach § 30 BNatSchG, zur Schallminderung, zur Einhaltung des 2 K-Kriteriums, zum Rückbau baulicher Anlagen sowie hinsichtlich der Berücksichtigung der besten Umweltpraxis sowie des jeweiligen Standes der Technik.

Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen werden von der zuständigen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsbehörde auf Projektebene für die Planungs-, Bau- und Betriebsphase konkreti-siert und angeordnet. Bezüglich der geplanten Konverterplattformen betrifft dies insbesondere Schallminderungs- und schallverhütende Maßnahmen sowie eine naturverträgliche Beleuch-tung während des Betriebs der Konverterplattformen. Maßnahmen zur Vermeidung und Minde-rung möglicher Auswirkungen von Seekabeln sind im Rahmen der Trassenplanung und der technischen Ausgestaltung zu berücksichtigen. Zur Vermeidung erheblicher negativer Auswir-kungen der Kabelerwärmung auf das Benthos enthält der BFO-N einen Planungsgrundsatz zur Sedimenterwärmung.

10.7 Alternative Lösungsmöglichkeiten Der Umweltbericht enthält gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 SUP-Richtlinie eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften vernünftigen Alternativen. Zudem schreibt § 17a EnWG vor, etwaige ernsthaft in Betracht kommende Alternativen von Trassen, Trassenkorridoren oder Standorten zu prüfen. Für eine Alternativenprüfung kommen grundsätzlich verschiedene Arten von Alternativen in Betracht, insbesondere strategische, räumliche oder technische Alternati-ven. Voraussetzung ist stets, dass diese vernünftig sind bzw. ernsthaft in Betracht kommen. Gleichzeitig muss der Aufwand für die Ermittlung und Prüfung der in Betracht kommenden Al-ternativen zumutbar sein.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass sämtlichen Festlegungen in Gestalt von Planungsgrundsät-zen und standardisierten Technikvorgaben eine Vorprüfung möglicher und denkbarer Alternati-ven bereits immanent ist.

182 Nichttechnische Zusammenfassung

In der AWZ bestehen bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen und rechtlich geschütz-ter Belange. Wie der Begründung der einzelnen Planungsgrundsätze, insbesondere derer mit Umweltbezug zu entnehmen ist, liegt dem jeweiligen Grundsatz bereits eine Abwägung mögli-cher betroffener öffentlicher Belange und Rechtspositionen zugrunde, so dass dadurch auch bereits eine „Vorprüfung“ möglicher Alternativen erfolgt ist.

Eine strategische Alternative, z. B. im Hinblick auf die der Planung zugrunde gelegten Ziele der Bundesregierung, wird für den BFO-N derzeit nicht in Betracht gezogen, da die Ausbauziele der Bundesregierung gleichsam den Planungshorizont für den BFO-N darstellen. Diese sind auch wesentliche Grundlage für die Bedarfsplanung des landseitigen Netzausbaus.

Die Nullvariante stellt keine vernünftige Alternative dar, da die mangelnde Koordinierung vo-raussichtlich zu einer höheren Flächeninanspruchnahme, mehr Kabelkreuzungen und damit zu zusätzlichen Umweltauswirkungen führen würde.

Was die Prüfung räumlicher Alternativen anbelangt, so trifft der BFO-N sowohl räumliche als auch textliche Festlegungen in Form von Planungsgrundsätzen und standardisierten Technik-vorgaben zu Seekabelsystemen und Konverterplattformen in der deutschen AWZ der Nordsee. Diese Vorgaben dienen zu einem großen Teil der möglichst umweltverträglichen Ausgestaltung der Nutzungen sowie dem interessengerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belange und Rechtspositionen. Die räumlichen Festlegungen des BFO-N fügen sich in die bestehenden Nut-zungen und die im Rahmen des Raumordnungsplans für die AWZ der Nordsee festgelegten Gebietsausweisungen ein. Damit sind der Trassenplanung von vornherein enge Grenzen ge-setzt.

Die Kabeltrassen werden entsprechend der Planungsgrundsätze – auch zur Minimierung der Umweltauswirkungen – auf dem kürzest möglichen Weg geplant, soweit keine überwiegenden Belange entgegenstehen. Zu diesen Festlegungen bestehen in der AWZ der Nordsee nur weni-ge umsetzbare grundsätzliche Alternativen.

Die räumliche Lage der Grenzkorridore ergibt sich zum einen aus den raumordnerischen Fest-legungen bzw. sonstigen landesplanerischen Erwägungen in den Küstenbundesländern, an welche die Planungen der AWZ anschließen. Die Planungen der Küstenländer orientieren sich wiederum an der Trassenführung zu geeigneten Netzverknüpfungspunkten des Hoch-/ Höchst-spannungsnetzes an Land. Zum anderen wird zur Kreuzung der Verkehrstrennungsgebiete eine Führung rechtwinklig bzw. parallel zu bestehenden Rohrleitungen gewählt. Da neben den Rohr-leitungen bereits Ankerverbotszonen eingerichtet sind, ist hier mit wenigen zusätzlichen Beein-trächtigungen für die Schifffahrt zu rechnen. Unter diesen gegebenen Voraussetzungen gibt es keine räumlichen Alternativen zu den gewählten Grenzkorridoren zum Küstenmeer, da im Be-reich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten bereits durch planungsrechtlich verfestigte bzw. genehmigte Windparks und Rohrleitungen im Grunde kein Spielraum mehr bleibt.

Konkret erfolgt im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung eine Alternativenprüfung für alle Seekabeltrassen, die in der AWZ Natura2000-Gebiete räumlich in Anspruch nehmen, soweit eine alternative Trassenführung außerhalb der Schutzgebiete möglich und vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsprinzips angezeigt ist.

10.7.1 Etwaige Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen In-formationen

Insbesondere durch die umfangreichen Datenerhebungen im Rahmen von Umweltverträglich-keitsstudien für Offshore-Windparkvorhaben und die ökologische Begleitforschung hat sich die Datenlage in den letzten Jahren deutlich verbessert.

Informationslücken bestehen jedoch nach wie vor, insbesondere im Hinblick auf:

• die fehlende flächenhafte Sediment- und Biotopkartierung der AWZ

• belastbare Erkenntnisse zu Langzeiteffekten aus dem Betrieb von Offshore-Windparks und assozierten Anlagen, wie Konverterplattformen

Nichttechnische Zusammenfassung 183

• die Einhaltung von Maßgaben hinsichtlich Temperaturverlusten im Sediment

• Daten zur Beurteilung des Umweltzustands der verschiedenen Schutzgüter für den Be-reich der äußeren AWZ.

Zudem fehlen für einige Schutzgüter wissenschaftliche Bewertungskriterien sowohl hinsichtlich der Bewertung ihres Zustands als auch hinsichtlich der Auswirkungen anthropogener Aktivitäten auf die Entwicklung der belebten Meeresumwelt, um kumulative Effekte grundsätzlich zeitlich wie räumlich zu betrachten. Eine grenzüberschreitende Beurteilung von kumulativen Wirkungen von Nutzungen auf hochmobile Schutzgüter, insbesondere Zugvögel, ist nicht möglich, solange eine vergleichbare Bewertungsbasis fehlt.

10.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt

Die potenziellen erheblichen Auswirkungen, die sich aus der Durchführung des BFO-N auf die Umwelt ergeben, sind gemäß § 14m Abs. 1 UVPG zu überwachen. Damit sollen frühzeitig un-vorhergesehene negative Auswirkungen ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Das Monitoring dient darüber hinaus der Überprüfung der im Umweltbericht dargelegten Kenntnislücken bzw. der mit Unsicherheiten behafteten Prognosen. Die Ergebnisse des Monitorings sind gemäß § 14m Abs. 4 UVPG bei der Fortschreibung des BFO-N zu be-rücksichtigen.

Die eigentliche Überwachung der potenziellen Auswirkungen auf die Meeresumwelt kann erst dann einsetzen, wenn die im Rahmen des Plans geregelten Nutzungen realisiert werden. Daher kommt dem vorhabensbezogenen Monitoring der Auswirkungen von Konverterplattformen und Seekabeln eine besondere Bedeutung zu. Wesentliche Aufgabe des planbegleitenden Monito-rings ist es, die Erkenntnisse aus den verschiedenen Monitoringergebnissen auf Projektebene zusammenzuführen und auszuwerten. Ergänzend sind, auch zur Vermeidung von Doppelarbeit, bestehende nationale und internationale Überwachungsprogramme, wie das Bund-Länder-Messprogramm, Überwachungsprogramme zu berücksichtigen.

Die Untersuchung der potenziellen Umweltauswirkungen von Konverterplattformen und Seeka-belsysteme hat auf Projektebene in Anlehnung an den Standard „Untersuchung von Auswir-kungen von Offshore-Windenergieanlagen“ (StUK4) und in Abstimmung mit der Zulassungsbe-hörde zu erfolgen.

Zur Bewertung der Standorte der Konverterplattformen im Hinblick auf die biologischen Schutz-güter sind jeweils die Ergebnisse aus den Untersuchungen von benachbarten Offshore-Windparkvorhaben mit zugrunde zu legen. Das Monitoring während der Bauphase von tiefge-gründeten Konverterplattformen umfasst Messungen des Unterwasserschalls und akustische Erfassungen der Auswirkungen des Rammschalls auf Meeressäuger. Gemäß aktueller Zulas-sungspraxis ist zudem eine Totfundregistrierung von Vögeln und Fledermäusen bei jedem Be-such auf der Konverterplattform durchzuführen und zu dokumentieren.

Das StUK4 enthält auch Monitoringanforderungen für die Untersuchung von Seekabeltrassen im Hinblick auf Benthos, Biotopstruktur und Biotoptypen während der Basisaufnahme und der Betriebsphase. So muss jede Biotopstruktur, die anhand der Sedimentuntersuchungen entlang des Kabelverlaufs festgestellt wurde, für die Benthosuntersuchungen mit mind. drei Quertran-sekten belegt sein. Jedes Quertransekt besteht wiederum aus fünf Stationen. Identifizierte Ver-dachtsflächen von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen sind zur räumlichen Abgren-zung zusätzlich entsprechend den aktuellen Kartieranleitungen des BfN zu untersuchen. Nach der Verlegung des Kabelsystems ist dessen Lage durch betriebliche Überwachungsmaßnah-men zu kontrollieren. Ein Jahr nach Inbetriebnahme der Seekabelsysteme sind Untersuchun-gen der benthischen Lebensgemeinschaften an den gleichen Transekten wie in der Basisauf-nahme durchzuführen.

184 Nichttechnische Zusammenfassung

Im Rahmen der SUP für den BFO-N werden neue Erkenntnisse aus den Umweltverträglich-keitsstudien (UVS) sowie aus der gemeinsamen Auswertung von Forschungs- und UVS-Daten verwendet. Durch gemeinsame Auswertung der Forschungs- und UVS-Daten werden zudem Produkte erstellt, die einen besseren Überblick der Verteilung biologischer Schutzgüter in der AWZ ermöglichen. Die Zusammenführung von Informationen führt zu einer immer solider wer-denden Basis für die Auswirkungsprognose. Aktuell werden im Auftrag des BSH zudem F&E-Studien zu Bewertungsansätzen erarbeitet. Diese Vorhaben dienen der kontinuierlichen Wei-terentwicklung einer einheitlichen qualitätsgeprüften Basis an Meeresumweltinformationen zur Bewertung möglicher Auswirkungen von Offshore-Anlagen und bilden eine wichtige Grundlage für diese Fortschreibung des BFO-N bzw. für die Aufstellung des Flächenentwicklungsplans.

Ergebnisse aus der Zusammenführung von umfangreichen, qualitätsgesicherten ökologischen Daten aus UVSen, dem Monitoring und der ökologischen Begleitforschung von Offshore-Vorhaben (Windparks, Netzanbindungen) und aus Forschungsvorhaben werden für verschie-dene biologische Schutzgüter bereits im BSH in einer Geodatenbank gesammelt und archiviert. Mit den über das GeoSeaPortal unter www.geoseaportal.de des BSH abrufbaren Kartendiens-ten für Benthosorganismen, Seevögel und Schweinswale werden fachlich qualitätsgesicherte Informationen für andere Behörden, die Wirtschaft, Wissenschaft und die interessierte Öffent-lichkeit bereitgestellt.

Quellenangaben 185

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