Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Umgang mit unbegleiteten Flüchtlingskindern in Baden-Württemberg
Vortrag im Rahmen der Ausstellungseröffnung „STATUS“
Von Marlene Seckler M.A.
Demokratisches Zentrum Ludwigsburg, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeWas ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF)?- Kinder und Jugendliche, die vor Erreichen der
Volljährigkeit ohne Sorgeberechtigte einreisen- Weniger 13 – 15-jährige; meistens zw. 16 und 17 Jahre
alt- Durchschnittlich 25% der UMF sind weiblich.- Auch verheiratete minderjährige Mädchen, die mit
ihren Ehemännern einreisen, gelten als UMF (selten)- Größte Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen
stammt aus Afghanistan (4-stelliger Bereich)- Weitere Länder (dreistellige Bereiche): Irak, Syrien,
Somalia, Pakistan, u.s.w.- Charakteristisch für die UMF sind lange Anreisewege
(bis zu drei Jahre), die zum Teil Traumatisierungen verursacht haben
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Zahlen in Baden-Württemberg und in Deutschland - Zw. 2006 und 2012 Zuzug von durchschnittl. 120 UMF
pro Jahr nach Baden-Württemberg, Tendenz steigend- Deutschlandweit für 2012 Schätzungen zw. 3000 und
4000 unbegleitete Flüchtlingskinder, Tendenz steigend
Problem: Es gibt keine verlässlichen Zahlen, da diese weder auf Landes- noch auf Bundesebene erhoben werden
- UMF, die keinen Asylantrag stellen, werden nicht als Asylbewer-ber_innen registriert; so tauchen sie nicht in der Statistik auf
> Schätzungsweise 400 pro Jahr nach Baden-Württemberg und 8000 nach Deutschland
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Weshalb stellen manche UMF keinen Asylantrag?
- Annerkennungsquote der Herkunftsländer ist zu niedrig- Minderjährigkeit schützt vor Abschiebung, dennoch ist
die Anerkennungsquote gering. Hier am Bsp. Afghanistan, UMF unter 16 Jahre für die gesamte BRD:
- 2010: 239 Erstanträge > 41% anerkannt- 2011: 384 Erstanträge > 22% anerkannt- Bei wachsenden Zahlen, ff…
- Bei den zw 16 – 17 jährigen ist die Anerkennungsquote noch niedriger
Mit Eintritt der Volljährigkeit haben UMF ohne Ablehnung evtl. mehr
Chancen auf einen Aufenthalt
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Rechtliche Grundlagen
- Umsetzung der Jugendhilfe für UMF im SGB VIII § 42
- Artikel 19 der EU - Richtlinie Aufnahmebedingungen
- Artikel 20 der EU – Qualifikationsrichtlinie
- UN-Kinderrechtskonvention Artikel 20
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Historische Entwicklung
- Seit Oktober 2005 im Rahmen einer Novellierung des SGB VIII (§ 42 KICK) müssen unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren unverzüglich nach deren Auftauchen in Jugendhilfe
- Bei UMF, die in Karlsruhe ankommen greift die Novellierung des Jugendhilfegesetzes durch eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung vor Ort seit Februar 2007 auch in der Praxis
- Auch UMF, die nicht über Karlsruhe einreisen, werden heute unverzüglich in Jugendhilfe verbracht
> Unbegleitete Jugendliche kommen in Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg so gut wie nicht mehr vor
Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeJugendhilfe nach SGB VIII, § 42
Neben den Verbesserungen, die im Bereich Jugendhilfe für UMF in den letzten Jahren stattgefunden haben sieht der Paritätische BW noch Handlungsbedarf:
-Unabhängiges Gremium zur Inaugenscheinnahme
-Erfüllen formaler Inobhutnahme - Bedingungen (Fristen bei Kostenerstattung und Bestellung des Vormunds)
-Vormünder, die auf UMF spezialisiert sind
-Feststellung des bedarfsgerechten und geeigneten Hilfebedarfs
Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeNetzwerkmodell zur optimalen Versorgung von UMF:
JugendhilfeeinrichtungKreisjugendamt
Familiengericht
Unabhängiges Gremium UMF Vormundschaft zur Altersbestimmung
(Amt/Verein/Privat)
Vereine Gesundheitsamt
Polizei(Aus-)bildungsträger Ausländerbehörde (Schulen u.s.w.)
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Ausländerrechtliche Hürden
- Residenzpflicht: nur AsylbewerberInnen profitieren von der Erweiterung der Residenzpflicht durch die Landesregierung
- Duldung: kein Aufenthalt > Erneuerung alle drei
Monate und kein Ausbildungsplatz - (Noch) Automatische Asylmündigkeit: Ab dem 16.
Lebensjahr ist ein UMF asyl-mündig > keine Beratungsmöglichkeit
- Anerkennungsquote niedrig
- Aufenthaltstitel erhalten zur Zeit nur 20% der registrierten UMF
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!