Unbeschwertes Kreuzfahrt-Vergnügen 2018... · Montag, 06.08.18 Antiparos – Paros (über Nacht im...

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Unbeschwertes Kreuzfahrt-Vergnügen Mit SY Royal Clipper bzw. MS Galileo im Mittelmeer 8-tägige Reisen 03.08. – 10.08.2018 mit MS Galileo ab/bis Athen 29.09. – 06.10.2018 mit SY Royal Clipper ab/bis Cannes 8-tägige Tour schon ab € 1.877,- p. P. Gemäß dem Motto „Das Wasser, der Himmel und Ihr“ bieten wir 2018 erstmals Segelkreuzfahrten im Mittelmeer an. Dafür haben wir uns zwei Reisevarianten ausgesucht, bei denen wir dem interessierten Gast das bieten werden können, was er sich schon immer vorgestellt hat. Mit SY (Segel Yacht) Royal Clipper, dem weltweit größten und einzig wahren 5-Mast-Vollschiff, segeln wir zu den Inseln Elba, Korsika und Sardinien, bevor wir schließlich noch vor St. Tropez die wohl schönste Regatta im Mittelmeer begleiten wollen. Der nostalgische 3-Mast-Motorsegler MS Galileo führt uns durch die juwelengleiche Inselwelt der Kykladen in der südöstlichen Ägäis. Und trotz einer Umgebung aus Mahagoni und Messing kommt echte Segelromantik auf, denn ohne zwanghafte Abendgarderobe genießen wir das legere und ungezwungene Bordleben, wie auf sonst keinem normalen Kreuzfahrtschiff – und das auch noch abseits der großen Touristenströme!

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Unbeschwertes Kreuzfahrt-Vergnügen

Mit SY Royal Clipper bzw. MS Galileo im Mittelmeer

8-tägige Reisen

03.08. – 10.08.2018 mit MS Galileo ab/bis Athen 29.09. – 06.10.2018 mit SY Royal Clipper ab/bis Cannes

8-tägige Tour schon ab € 1.877,− p. P. Gemäß dem Motto „Das Wasser, der Himmel und Ihr“ bieten wir 2018 erstmals

Segelkreuzfahrten im Mittelmeer an. Dafür haben wir uns zwei Reisevarianten

ausgesucht, bei denen wir dem interessierten Gast das bieten werden können, was er

sich schon immer vorgestellt hat. Mit SY (Segel Yacht) Royal Clipper, dem weltweit

größten und einzig wahren 5-Mast-Vollschiff, segeln wir zu den Inseln Elba, Korsika

und Sardinien, bevor wir schließlich noch vor St. Tropez die wohl schönste Regatta im

Mittelmeer begleiten wollen. Der nostalgische 3-Mast-Motorsegler MS Galileo führt

uns durch die juwelengleiche Inselwelt der Kykladen in der südöstlichen Ägäis.

Und trotz einer Umgebung aus Mahagoni und Messing kommt echte Segelromantik auf,

denn ohne zwanghafte Abendgarderobe genießen wir das legere und ungezwungene

Bordleben, wie auf sonst keinem normalen Kreuzfahrtschiff – und das auch noch abseits

der großen Touristenströme!

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„Zu den Juwelen der Kykladen“ Mit dem 3-Mast-Motorsegler MS Galileo durch die Ägäis

03. bis 10. August 2018

Wie könnte man auch besser

märchenhafte Buchten und die

Magie der Meere entdecken, als mit

einem kleinen 3-Mast-Motorsegler?

Auf dieser Reise erkunden wir die

ursprüngliche, antike Welt des

Dodekanes mit seinen vielen

Inselgruppen in der südöstlichen

Ägäis, abseits der großen Touristenströme. Und dieses Schiff –

MS GALILEO – ist schon von außen

eine Besonderheit!

Die 48 Meter lange MS Galileo ist ein

3-Mast-Motorsegler, welcher 1993

in Dienst gestellt, im Jahr 2007

komplett und 2016 nochmals

renoviert wurde. Mit diesem ganz

außergewöhnlichen Kreuzfahrtschiff entdecken wir auch die Häfen und versteckten Buchten, an denen große Kreuzfahrtschiffe gar nicht ankern können. Kristallklares Wasser und ein Hauch antiker Geschichte

sind dabei unsere ständigen Begleiter.

Freitag, 03.08.18 (individuelle) Anreise nach Athen, Einschiffung & Abfahrt nach Poros

Die Anreise nach Athen ist nicht im Reisepreis eingeschlossen, aber dennoch helfen wir Euch

selbstverständlich gerne bei der Buchung einer für Euch angenehmen An- und Abreisevariante. Flüge

ab/bis vielen deutschen Flughäfen nach und von Athen gibt es täglich und wenn man rechtzeitig bucht,

oft für einen kleinen Preis. Auch sind wir durchaus gerne bereit, für Euch noch ein, zwei oder mehr Vor-

oder Nachübernachtungen vor Ort zu organisieren, denn Athen an sich ist ja auch immer eine Reise wert. Das alte Athen, Geburtsort der Demokratie und

westlichen Zivilisation, ist eine Stadt für die Ewigkeit. In

der griechischen Hauptstadt sind die bedeutendsten

Stätten der Antike noch sehr gut erhalten und hoch über

der Stadt thront die wahrscheinlich bekannteste

Sehenswürdigkeit, die Akropolis. Am frühen Nachmittag

heißt es dann aber „Willkommen an Bord“ und nach

einem kleinen Willkommens-Cocktail geht unsere Reise

los, heißt unser erstes Ziel doch Poros.

Samstag, 04.08.18 Poliegos – Folegandros (über Nacht im Hafen/auf Reede)

Unser erstes Ziel für den Tag ist die kleine Insel Poliegos in

der Ägäis. Die Insel gehört schon zu den Kykladen und liegt etwa 150 Kilometer südöstlich von Athen und 140

Kilometer nördlich der Insel Kreta. Sie gilt als völlig

unbewohnten und fasziniert durch unberührte Strände,

geheimnisvolle Meeresgrotten und atemberaubende

Klippen. Wir bekommen Felswände und bizarren

Gesteinsformationen zu sehen, die aufgrund ihres

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vulkanischen Ursprungs in unzähligen Farben schillern. Baden im türkisfarbenen Wasser kann man entweder direkt

vom Boot aus oder an einem der idyllischen Strände. Zum

Abend hin erreichen wir dann die Kykladeninsel

Folegandros, wo wir auch über Nacht vor Anker gehen

wollen. Zusammen mit weiteren, unbewohnten

Kleinstinseln bildet sie eine Gemeinde innerhalb der Region

Südliche Ägäis. Bis vor ein paar Jahren war Folegandros

noch ein gut gehüteter Geheimtipp. Heute kommen mehr

und mehr Besucher auf die winzige, abgelegene Insel mit

schroffer Schönheit und entspanntem Lebensrhythmus.

Sonntag, 05.08.18 Santorini (über Nacht im Hafen/aus Reede)

Heute besuchen wir mit der Insel Santorini eine wahre Perle der Ägäis. Atemberaubend ist bereits die Einfahrt in die Caldera, gebildet durch einen

unvorstellbar gewaltigen Vulkanausbruch vor über 3.500 Jahren. Kein

Fotoband über die Ägäis verzichtet auf die Bilder der weißen Häuser mit

blauen Kuppeln oben auf dem Rand der 300 m fast senkrecht abfallen

Steilküsten, die aus dem tiefblauen Meer ragen. Vom Hafen aus kann man

sich gerne, statt 600 Stufen zu erklimmen, auch dem Rückens eines Esels oder

einer Kabine der Seilbahn anvertrauen, um die schöne Inselhauptstadt Fira zu

besichtigen. Sehenswert sind aber auch der malerische Ort Oia und die

einmaligen Ausgrabungsstätte einer minoischen Stadt bei Akrotiri, die

während eines fakultativen Ausfluges besucht werden können. Über Nacht bleiben wir dann vor der malerischen Steilküste vor Anker und sicher wird uns

dabei ein einmaliger Ausblick auf die hochgelegene Stadt mit ihren vielen Lichtern vergönnt sein.

Montag, 06.08.18 Antiparos – Paros (über Nacht im Hafen/auf Reede)

Erstes Ziel für heute ist die kleine Insel Antiparos, deren Name sich von der Lage der Insel ableitet - anti-

‚gegenüber‘, Paros‘. Mit funkelnder natürlicher Schönheit und charakteristischer kykladischer Farbe,

kombiniert Antiparos verschiedene Elemente, die ihre Berühmtheit als geheimes Urlaubsparadies in der

Ägäis rechtfertigen. Nicht zuletzt verfügt die Insel über viele paradiesische Stränden, traumhaften

Grotten und einem wahrhaft malerischen Dorf. Hauptsehenswürdigkeit ist die vom Anleger mit Bussen

oder zu Fuß erreichbare Tropfsteinhöhle, die man über einen 90 m in die Tiefe führenden Treppenweg

erreicht. Dann ist es auch gar nicht weit und wir erreichen zum

Nachmittag die große Nachbarinsel Paros. Auch sie erwartet

uns mit wunderschönen Stränden, kristallklarem Wassers und einzigartigen Sonnenuntergängen. Besonders das vielfältiges

Unterwasserleben bezaubert ihre Besucher auf vielfälige Weise.

Wer möchte kann auch hier an einem fakultativen Ausflug

teilnehmen und sich die byzantinische Kirche „Ekatondapiliani“,

die weißgewaschenen Dörfer Lefkes und Marpissa und das

malerische Fischerdorf Naoussa zeigen lassen.

Dienstag, 07.08.18 Delos – Mykonos (über Nacht im Hafen/auf Reede)

Heute Vormittag besuchen wir zunächst die kleine unbewohnte

Insel Delos, eines der größten archäologischen Ausgrabungsstätten

Griechenland und ein UNESCO-Weltkulturerbe. Freunde der Antike

und der Archäologie werden von Delos begeistert sein. Einst

Heiligtum aller Griechen mit zahlreichen Tempeln und kunstvollen Schätzen ist die Museumsinsel heute nur noch von den Wärtern und

ihren Familien bewohnt. Heute wie damals, ist Delos der Dreh- und

Angelpunkt der Kykladen. Der heilige Weg, gesäumt von Tempeln,

Altären und Schreinen, die griechischen, römischen und ägyptischen Göttern geweiht sind, bezeugt die

religiöse Bedeutung dieses Platzes in der Vergangenheit. Ein fakultativer Ausflug ermöglicht uns hier die

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Besichtigung der wichtigsten Ausgrabungsstätten und des dazugehörigen Museums. Einen Steinwurf entfernt wartet

Mykonos: Die typischen Windmühlen, weiße Häuser mit

Flachdächern, farbigen Holztüren und Fenstern sowie mit

Blumen geschmückte Balkone. An der Strandpromenade

reichen kleine Cafés mit ihren Terrassen hinaus aufs Meer

und nirgendwo könnten Oliven und Wein besser schmecken!

Mykonos gilt aber auch als das „Sylt der Kykladen“ – eine

Insel mit internationalem Flair. Der Hauptort der Insel bietet

mit seinen Restaurants und Diskotheken ein umfangreiches Nachtleben. Die Strände sind exzellent und

nicht nur hier lässt sich so manches exzentrische Original beobachten.

Mittwoch, 08.08.18 Syros (über Nacht im Hafen/auf Reede)

Die Insel Syros liegt fast mitten im Archipel der Kykladen und ist vor allem bei den Griechen selbst ein beliebtes Urlaubsziel, nicht

zuletzt wegen der zahlreichen rekonstruierten Gebäude der

klassizistischen Periode, aber auch wegen der in der örtlichen

Bevölkerung sehr umstrittenen Spielkasinos. Im Westen, Süden

und Osten der Insel gibt es einige Strände, wohingegen der

Norden der Insel als weitgehend unerschlossen gilt. Obwohl

Tourismus nicht die Hauptwirtschaftsaktivität der Insel ist, wird

Syros jährlich von immer mehr Touristen besucht, zieht doch die

einzigartige Naturvielfalt der Insel viele Urlauber an. Die Insel ist eben voll von unerwarteten Kontrasten.

Neben den üppigen grünen Tälern, finden sich steinigen Bergabhänge und die grenzenlosen Felder. Neben prächtigen Villen liegen die Farmen und urigen Dörfer der Ortsbewohner. Auf dieser Insel bietet

ein fakultativer Ausflug die Möglichkeit, sich auf einem geführten Stadtrundgang die Hauptstadt und

besonders den auf dem Hügel gelegene venezianischen Stadtteil „Ano Syros“, von wo man eine

herrlichen Ausblick auf die umliegende Inselwelt hat, besser kennenzulernen.

Donnerstag, 09.08.18 Kythnos – Athen (über Nacht im Hafen/auf Reede)

Wenn wir Kythnos kennenlernen, werden wir erkennen,

warum ihr Name sich aus dem altgriechischen Verb

„keftho“ ableitet, das „verstecken“ bedeutet. So viel

„versteckte“ Schönheit und authentischer ägäischer

Charakter findet sich kaum auf einer Insel der Kykladen.

Mit einer langen Geschichte, die in der Mittelsteinzeit

beginnt, heißt Kythnos uns willkommen: bescheiden und gastfreundlich, unerwartet schön und ruhig. Malerische

Dörfer mit engen, gepflasterten Gassen und Gärten voller

Blumen sind hier genauso zu finden wie weitläufige Küsten. Besonders an der Küste enthüllen sich

hundert Ankerplätze und Buchten, die zum Schwimmen und Tauchen bestens geeignet sind. Und dann

gibt es da noch die Aromen von Oregano und Thymian. Das ist Kythnos, ein lebendes Märchen, das uns

einlädt, es zusammen mit ihren gastfreundlichen, offenherzigen Bewohnern zu erleben. Eine Insel, die

man sich einfach verlieben muß. Von hier ist es auch nicht mehr weit bis nach Athen, das wir am Ende

des Tages wieder erreichen werden, wenn unsere Kreuzfahrt der anderen Art langsam zu Ende geht.

Freitag, 10.08.18 Athen, Ausschiffung und (individuelle) Abreise

Nachdem wir die letzte Nacht noch im Hafen von Athen verbracht haben, heißt es heute Abschied

nehmen. Ein sicherlich einmaliges Reiseerlebnis geht zu enden und wir hoffen sehr, dass Euch diese Art

der Kreuzfahrt zugesagt hat. Über entsprechende Rückmeldungen würden wir uns sehr freuen, da wir uns vorstellen können, Angebote zu diesen Reisevarianten in den nächsten Jahren etwas auszubauen.

Die Rückreise unternimmt dann jeder wieder individuell, wobei wir selbstverständlich, wie schon

erwähnt, bei der Flugbuchung behilflich sind und auch gerne dafür sorgen, falls gewünscht, dass noch

ein passender Anschlussaufenthalt ermöglicht wird.

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Schiffsinformationen MS GALILEO

Technische Daten: - Baujahr: 1992

- Komplettrenovierung: 2007

- Letzte Renovierung: 2016 - Länge: 48 m

- Breite: 10 m

- Tiefgang: 2,80 m

- Besatzung: 16-18 Personen

- Passagiere: max. 49 Personen

- Reisegeschwindigkeit: 11 Knoten

- Bordwährung: Euro

- Bordsprache: Englisch

- Flagge: Griechenland

Schiffsausstattung: - Restaurant und Lounge-

Bereich mit großen Fenstern

- Freiluftbar auf dem Oberdeck

- Lounge mit American Bar - Sonnendeck mit Liegestühlen

Kabinenausstattung: Die Kabinen der Kategorie A haben große Bullaugen, die Kabinen der Kategorie B und C

kleine Bullaugen. Alle Kabinen verfügen über

zwei feste Einzelbetten oder Doppelbetten

und sind mit einem Fernseher, Musikkanälen,

individuell regulierbarer Klimaanlage, Safe

und Föhn ausgestattet. Alle Kabinen verfügen

über Bad mit Dusche und WC.

Kategorie A: ca. 12 – 13 qm (Kabinenbeispiel)

Kategorie B: ca. 11 – 14 qm (Kabinenbeispiel) Kategorie C: ca. 9 – 11 qm (Kabinenbeispiel)

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Unser Reisetermin und Reisepreis pro Person in €uro

03.08. – 10.08.2018 (8 Reisetage)

Frühbucherpreise bei Preis bei Buchung

Buchung BIS 28.02.2018: NACH dem 28.02.2018

2-Bett-Kabine Einzelkabine 2-Bett-Kabine Einzelkabine

Kategorie A: € 2.642,- € 4.420,- 2.905,- 4.882,-

Kategorie B: € 2.220,- € 3.390,- 2.437,- 3.738,-

Kategorie C: € 1.877,- € 2.840,- 2.055,- 3.126,-

Hinweis: der Frühbucherrabatt gilt NICHT auf die im Reisepreis inkludierten Kosten für

Hafen- und Sicherheitsgebühren in Höhe von € 270,-

Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen

� Schiffsreise in der gebuchten Kabinenkategorie ab/bis Athen

� Sämtliche Hafen- und Sicherheitsgebühren

� Halbpension während der Schiffsreise (Frühstück und Abendessen) inkl.

Captains Dinner, griechischem Abend und Barbecue (wetterbedingt)

� Kaffee, Tee und Mineralwasser während der gesamten Fahrt

� Verleih von Schnorchel- und Wassersportausrüstung

Nicht enthaltene Leistungen

� An- und Abreise nach Athen (Gerne helfen wir Euch bei der Buchung von Flügen

ab/bis vielen deutschen Flughäfen nach und von Athen zu tagesaktuellen

Preisen. Aufschläge für entsprechende Transferleistung zum/vom Schiff werden

pauschal mit € 40,- pro Person und Strecke veranschlagt)

� Sonstige Ausgaben des persönlichen Bedarfs, wie weitere Getränke, fakultative

Ausflüge (werden an Bord gebucht / meist englischsprachig), Trinkgelder usw.

� Reiseversicherung

Wichtige Hinweise

� Fotoapparat und Badehose nicht vergessen!

� Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben durch

den Kapitän geändert werden, ebenso wie die Badestopps und Barbecues.

� Es können Veränderungen der Ausflüge stattfinden, weil entweder

Sehenswürdigkeiten gerade renoviert werden oder weil es wetter- oder

saisonabhängige Beeinträchtigungen gibt. Die Mindestteilnehmerzahl einer

Tour beträgt 14 Gäste. Die Teilnehmer müssen in einer guten physischen

Verfassung sein. Die meisten Sehenswürdigkeiten und Museen sind montags

geschlossen, es können aber alternative Touren angeboten werden. Es kann

rutschige Stellen geben. Daher empfehlen wir die Mitnahme von komfortablem

Schuhwerk, sowie Hüten, ausreichender Sonnenschutz und Wasserflaschen

gegen die Hitze. Bitte denken Sie an die Kleiderordnung für Kirchen und Klöster.

� Mindestteilnehmerzahl: keine

� Maximalteilnehmerzahl: 49 Personen

� SPD-Reisebegleitung ab 9 gebuchten Kabinen

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„Küsten der Schönheit & Segelregatta vor St. Tropez“ Mit dem weltweit größten 5-Mast-Vollschiff SY Royal Clipper

29. September bis 06. Oktober 2018

Kommt an Bord und macht Euren

Urlaub zu einem ganz besonderen

Erlebnis! Und vor allem: Lasst die

Abendgarderobe zu Hause und

kostet das legere und ungezwungene

Bordleben aus, welches Euch an Bord

des größten 5-Mast-Segelschiffes der

Welt geboten wird. Die persönliche

Atmosphäre wie auf einer Privatyacht kombiniert mit hohem

Komfort, Bequemlichkeit, zuvor-

kommendem Service, Qualität und

höchstem Sicherheitsstandard lassen

hier den Alltag schnell verblassen.

So also wollen wir mit dem

Großsegler die Schönheiten des

Mittelmeers erobern. Die Inseln und

Küstenstädte auf unserer Route

verzaubern uns sicher mit ihrem malerischen Flair und entspannten Atmosphäre. Ein Höhepunkt wird aber sicher auch die Begleitung der

berühmten Regatta „Les Voiles de St. Tropez“ sein, bei der uns über 500 klassische und moderne Yachten

ein einzigartiges Schauspiel liefern werden.

Samstag, 29.09.18 (individuelle) Anreise nach Cannes, Einschiffung & Abfahrt nach Lerici

Die Anreise nach Cannes ist nicht im Reisepreis eingeschlossen, aber

dennoch helfen wir selbstverständlich gerne bei der Buchung einer für

Euch angenehmen An- und Abreisevariante. Flüge ab/bis vielen deutschen Flughäfen nach und von z.B. Nizza gibt es täglich und wenn

man rechtzeitig bucht, oft für einen kleinen Preis. Auch sind wir durchaus

gerne bereit, für Euch noch ein, zwei oder mehr Vor- oder

Nachübernachtungen vor Ort zu organisieren, denn die Cóte d´Azur an

sich ist ja auch immer eine Reise wert. Traumhafte Natur, berühmte

Nobelorte und französische Lebensart laden zum Verweilen und

Genießen ein. Schaut doch einfach mal auf Seite 29 in unserem

Hauptkatalog, da haben wir nämlich das richtige Angebot für Euch! Am

frühen Nachmittag heißt es dann aber „Willkommen an Bord“ und nach

einem kleinen Willkommens-Cocktail geht unsere Segelreise los, heißt unser erstes Ziel doch Lerici.

Sonntag, 30.09.18 Lerici (Italien)

Lerici liegt in einer der schönsten Buchten der ligurischen

Riviera südlich von La Spezia. Die kleine Stadt liegt am Golfo dei Poeti (Golf der Poeten) und wird „La Perla del Golfo“

genannt. Noch heute sind die Spuren vieler einst ansässiger

Adeligen in der ganze Stadt durch große Villen präsent. Im

Laufe der Zeit hat sich jedoch Lerici langsam zum Ferienort

entwickelt. Vom Hafen Lericis aus können fakultative Ausflüge

in die bekannte Region Cinque Terre gebucht werden. Aber

auch die Stadt selbst bietet gute Möglichkeiten sich einen

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schönen Tag zu machen, lädt doch der lange Sandstrand in San Terenzo, dem kleinen Vorort, zu einer Badepause ein. Aber

auch die einladende Promenade, die ideal zum Flanieren ist,

der malerische Ortskern mit seinen zahllosen verwinkelten

Gässchen und die Burg aus dem 13. Jahrhundert mit ihrem

Kastell, machen einen Besuch empfehlenswert. Na und

vielleicht will man aber auch sein schwimmendes Zuhause

etwas genießen.

Montag, 01.10.18 Portoferraio / Elba (Italien)

Die meisten Elba-Reisenden kommen normalerweise

mit der Fähre in Portoferraio an. Die Inselhauptstadt ist

somit natürlich auch Dreh- und Angelpunkt der Insel.

Mit seinen 12'000 Einwohnern wohnt mehr als ein Drittel der Elbaner hier. Selbst in den Wintermonaten ist

hier immer etwas los und die Stadt wirkt nie

ausgestorben. Im malerischen alten Hafen liegen

Segelboote, Yachten und Fischerboote und auf dem Quai flanieren die Touristen und Einheimischen.

Selbstverständlich hat die Stadt aber auch an Sehenswürdigkeiten viel zu bieten: Mittelalterliche

Festungen, Museen, Kirchen und immer wieder genießt man schöne Ausblicke auf die Stadt, die Bucht

und das Meer. Zudem ist Portoferraio das Shopping-Paradies Elbas. Wer hier etwas nicht findet, sucht

auch anderswo auf der Insel umsonst. Wer möchte kann die Insel aber auch auf einem fakultativen

Ausflug kennenlernen, der uns auf einer landschaftlich reizvollen Strecke zum Hochland auf der

Westseite der Insel führt. Hier geht es dann mit der Seilbahn hoch auf den „Monte Cappane“, wo uns genussvolle Ausblicke auf das toskanische Inselarchipel erwarten.

Dienstag, 02.10.18 Palombiaggia & Bonifacio / Korsika (Frankreich)

Wenn wir heute mit Korsika die viertgrößte Mittelmeerinsel Korsika besuchen, ist unser erstes Ziel der

„Plage de Palombaggia“ im Süd-Osten der Insel. Das

bergige Landesinnere läuft hier zu feinen Sandstränden

und kleinen Badebuchten aus. Puderzuckerstrand und

Pinien, das ist der Palombaggia, einer der längsten,

berühmtesten, schönsten und feinsandigsten Strände der

gesamten Insel. An windstillen Tagen ist das Meer

besonders ruhig und das Wasser ist klar wie Glas,

türkisblau und seicht: Ein wahres Badeparadies! Nachdem wir dieses Paradies ausreichend genießen konnten, werden wieder die Segel gehißt und zum Nachmittag erreichen wir dann Bonifacio, die

südlichste Stadt der Insel. Sie thront, malerisch gelegen, auf einem 60 m hohen Kalksteinfelsen über der

Meerenge „Bouches de Bonifacio“ und die Kalksteinwände des

150m breiten Areals fallen seeseitig steil ins Meer hinab. Ein

Rundgang durch die mittelalterliche Altstadt vermittelt ein

eindrucksvolles Bild vom müsamen Leben in einer über lange

Zeiträume immer wieder belagerten Stadt. Auf einem fakultativen

Ausflug kann man sich aber auch, während einer sicherlich

beeindruckenden Landschaftsfahrt, nach „Sarténe“ bringen lassen

und damit das älteste Dorf der Insel besuchen.

Mittwoch, 03.10.18 Alghero / Sardinien (Italien)

Eine Seefahrt durch smaragdgrünes Wasser mit kleinen und großen Buchten mit feinstem weißen Sand: das ist Sardinien. Eine Insel, die ihre

Besucher durch ihre Kontraste bezaubert, durch Licht und Farben eines

traditionsreichen Landes in einer rauen und teils noch unbefleckten

Natur. Mit Alghero erreichen wir heute Sardiniens katalanische Seite an

der sogenannten Korallenküste. Zwar wurde der Hafen einst von der

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berühmten Familie Doria aus Genua im 11. Jahrhundert befestigt, aber deren Herrschaft über die Stadt endete im Jahr 1353 mit dem Einfall der Aragonesen unter König Peter IV. Er hatte es eilig, Genuesen

und Sarden zu vertreiben und hier Kolonisten aus dem Nordosten Spaniens anzusiedeln. So kam es, dass

die Stadt Alghero ihre katalanische Mundart und spanische Prägung erwarb. Dicke Mauern umschließen

die Altstadt, die auf einem Felsvorsprung liegt. Schmale Gassen und Steinstufen führen zu den

sehenswerten Plätzen und Kirchen und der alte Stadtkern ist nicht so groß, dass er sich nicht in ein paar

Stunden gut durchwandern und bewundern läßt. Bei einem fakultativen Ausflug hat man hier aber auch

die Möglichkeit, sich einer Landschaftsfahrt anzuschließen, in deren Verlauf man sich am äußersten

Punkt des aus Kalkstein bestehenden Vorgebirge, dem „Capo Caccia“ wiederfindet und an einer

Verkostung einheimischer Produkte teilnimmt.

Donnerstag, 04.10.18 St. Tropez (Frankreich - über Nacht im Hafen/auf Reede)

1958 kamen Brigitte Bardot und Roger Vadim in dem

verschlafenen Dorf St. Tropez an, und man sagt, danach sei diese Stadt nie wieder die alte gewesen. Wenn auch nicht

sehr bekannt, so besitzt St. Tropez doch natürlich auch eine

längere Geschichte, die weit vor der Ankunft der

Filmschauspielerin und Bikinis zurück reicht. Dennoch gilt

Saint-Tropez als Ort der Reichen und Schönen. Doch abseits

dieser glamourösen Welt bietet sich dem Besucher ein

authentisches Brauchtum, historische Monumente, eine

kreative Kunstszene und eine Fülle „Jet-Set-freier“ Veranstaltungen. Nicht zu vergessen die Strände, die

Saint-Tropez umgeben: Der längste Strandabschnitt mit 4,5 km Länge ist der von "Pampelonne", der sich

vom Cap du Pinet bis zum Pointe de la Bonne Terrasse erstreckt. Da wir über Nacht im Hafen liegen werden, bietet es sich also an, den Vormittag gemütlich am Stand zu verbringen, bevor man den

Nachmittag und Abend dazu nutz, die Stadt nach seinem eigenen Gusto zu durchstreifen.

Freitag, 05.10.18 St. Tropez (Frankreich)

Heute erwartet uns ein großartiges Ereignis: Die "Voiles"

an der Côte d'Azur ist eines der größten, und wie viele

finden, schönsten "Segel-Events" im Mittelmeer. Sie

entstand ursprünglich daraus, dass im Café de Paris an

der Promenade des Hafens von St. Tropez sitzend, die

Crew einer klassischen Yacht mit der einer modernen

Yacht eine Wette abschloss, wer am schnellsten um die

Tonne "Nioularge" und zurück segeln konnte. Daraus ist

eine Veranstaltung entstanden bei der heute ca. 500 klassische und moderne Yachten in 6 Klassen um die

Wette segeln. Ein einzigartiges Rahmenprogramm

begleitet dieses Spektakel an 4 Regattatagen. Und wir sind live dabei, wenn sich SY Royal Clipper mit

ihren weltweit einmaligen 5.000 qm Segelfläche unter die Begleitboote mischt. Nach der Wettfahrt

verbringen wir dann den Nachmittag noch einmal in St. Tropez, denn sicher gibt es hier heute noch eine

Menge zu sehen. Am Abend verlassen wir dann das turbulente Treiben und segel zurück nach Cannes.

Samstag, 06.10.18 Cannes, Ausschiffung und (individuelle) Abreise

Nachdem wir mit Cannes letztendlich wieder den Ausgangspunkt unserer Reise erreicht haben, heißt es

heute Abschied nehmen. Ein sicherlich einmaliges Segelerlebnis geht zu enden und wir hoffen sehr, dass

Euch diese Art der Kreuzfahrt zugesagt hat. Über entsprechende Rückmeldungen würden wir uns sehr

freuen, da wir uns vorstellen können, Angebote zu diesen Reisevarianten in den nächsten Jahren etwas

auszubauen. Die Rückreise unternimmt dann jeder wieder individuell, wobei wir selbstverständlich, wie schon erwähnt, bei der Flugbuchung behilflich sind und auch gerne dafür sorgen, falls gewünscht, dass

noch ein passender Anschlussaufenthalt ermöglicht wird. Hier möchten wir noch einmal auf unser

Angebot auf Seite 29 unseres Hauptkataloges verweisen, liegt doch das Ferienzentrum Saint-Maxime in

Les Tourelles nur einen Steinwurf entfernt von St. Tropez und erfreut sich bei unseren Kunden großer

Beliebtheit!

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Schiffsinformationen

SY Royal Clipper

Technische Daten:

- Baujahr: 2000

- Tonnage: 5.000

- Länge: 134 m - Breite: 16,5 m

- Tiefgang: 5,60 m

- Masthöhe: 54 m

- Segelfläche: 5.000 qm

(5 Masten, 42 Segel)

- Besatzung: 106 Personen

- Passagiere: max. 227 Personen

- Stabilisatoren: Anti-Roll-Tanks Schiffsausstattung:

- Klassifizierung: DNV 1A1+ - vier Passagierdecks, ein Restaurant & zwei Bars

- Bordwährung: Euro - Observation Lounge, Bibliothek, Spa- und - Bordsprache: Deutsch, Englisch und Französisch Wellnessbereich

- Flagge: Malta - Drei Swimmingpools, Marina für Wassersport

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Kabinenausstattung:

Alle Kabinen verfügen standartmäßig über Duschbad, Föhn, Safe, fernseher und DVD-Player.

Innenkabinen der Kategorie 6 (Clipperdeck) haben ein festes Doppelbett und teils ein drittes Bett.

Außenkabinen der Kategorie 5 (Commodoredeck) verfügen über Bullaugen und ein festes Doppelbett.

Außenkabinen der Kategorie 2, 3 und 4 (Clipper- und Commodoredeck) verfügen Bullaugen, zwei

nebeneinander stehende Betten (zum Doppelbett verschiebbar) und teils ein drittes Bett. Außenkabinen

der Kategorie 1 (Hauptdeck) verfügen über ein Fenster, ein festes Doppelbett, eine Minibar und ein Bad

mit Whirlpool. Die Deluxe-Außensuiten (Hauptdeck) verfügen über einen Balkon und Fenster, zwei

nebeneinander stehende Betten (zum Doppelbett verschiebbar), eine Minibar, Bad mit Whirlpool und

Zimmerservice. Die Owner-Außensuiten (Clipperdeck) verfügen über Bullaugen, Doppelbett im

Schlafzimmer, Sitzecke im separaten Wohnbereich, Minibar, Bad mit Whirlpool und Zimmerservice. Kabinenbeispiele:

Kategorie 6: ca. 10 qm Kategorie 2-5: ca. 11-13 qm Kategorie 1: ca. 14,5 qm

Kategorie Deluxe-Suite: ca. 26 qm Kategorie Owner-Suite: ca. 40 qm

Unser Reisetermin und Reisepreis pro Person in €uro

29.09. – 06.10.2018 (8 Reisetage)

Frühbucherpreise bei Preis bei Buchung

Buchung BIS 31.01.2018: NACH dem 31.01.2018

2-Bett-Kabine Einzelkabine 2-Bett-Kabine Einzelkabine

Kategorie 6: € 2.129,- € 3.193,- 2.365,- 3.548,-

Kategorie 5: € 2.232,- € 3.348,- 2.480,- 3.720,-

Kategorie 4: € 2.448,- € 3.672,- 2.720,- 4.080,-

Kategorie 3: € 2.597,- € 3.896,- 2.885,- 4.328,-

Kategorie 2: € 2.741,- € 4.112,- 3.045,- 4.568,-

Kategorie 1: € 3.069,- auf Anfrage 3.410,- auf Anfrage

Kategorie Deluxe-Suite: € 4.059,- auf Anfrage 4.510,- auf Anfrage

Kategorie Owner-Suite: € 4.316,- auf Anfrage 4.795,- auf Anfrage

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Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen

� Schiffsreise in der gebuchten Kabinenkategorie ab/bis Cannes

� Sämtliche Hafen- und Sicherheitsgebühren

� Vollpension während der Schiffsreise (Frühstück, Mittag- und Abendessen) inkl.

Captains Dinner

� Kaffee, Tee und Mineralwasser während der gesamten Fahrt

� Verleih von Schnorchel- und Wassersportausrüstung

� Unterhaltungsprogramm an Bord

Nicht enthaltene Leistungen

� An- und Abreise nach Cannes (Gerne helfen wir Euch bei der Buchung von

Flügen ab/bis vielen deutschen Flughäfen nach und von z.B. Nizza zu

tagesaktuellen Preisen. Aufschläge für entsprechende Transferleistung

zum/vom Schiff werden pauschal mit € 40,- pro Person und Strecke

veranschlagt)

� Sonstige Ausgaben des persönlichen Bedarfs, wie weitere Getränke, fakultative

Ausflüge (werden an Bord gebucht / meist englischsprachig), Trinkgelder usw.

� Reiseversicherung

Wichtige Hinweise

� Fotoapparat und Badehose nicht vergessen!

� Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben durch

den Kapitän geändert werden.

� Es können Veränderungen der Ausflüge stattfinden, weil entweder

Sehenswürdigkeiten gerade renoviert werden oder weil es wetter- oder

saisonabhängige Beeinträchtigungen gibt. Die fakultativen Ausflüge unterliegen

zudem einer Mindestteilnehmerzahl. Die Teilnehmer müssen in einer guten

physischen Verfassung sein. Die meisten Sehenswürdigkeiten und Museen sind

montags geschlossen, es können aber alternative Touren angeboten werden. Es

kann rutschige Stellen geben. Daher empfehlen wir die Mitnahme von

komfortablem Schuhwerk, sowie Hüten, ausreichender Sonnenschutz und

Wasserflaschen gegen die Hitze. Bitte denken Sie an die Kleiderordnung für

Kirchen und Klöster.

� Mindestteilnehmerzahl: keine

� SPD-Reisebegleitung ab 15 Personen

Information, Beratung und Buchung

SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH

Wilhelmstraße 140 10963 Berlin

Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699

E-Mail: [email protected] ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de

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Informationen zu Ihrer Reiseversicherung

Leistungsbeschreibung Gilt ausschließlich für Leistungen, die über FFR GmbH/SPD-Reiseservice gebucht worden sind.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt

weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + UrlaubsgarantieReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich ge schul -deten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:

❍ Unfall ❍ unerwartete schwere Erkrankung ❍ Tod ❍ Verlust des Arbeitsplatzes ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ❍ Arbeitsplatzwechsel ❍ Kurzarbeit

Kein selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG)

erstattung der Kosten für: ❍ Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleis-tungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird.

❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise.

❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Ab -bruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage

❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicher-ten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag

❍ Bei Reiseunterbrechung: ❍ die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen

sPD-Rundumschutz (für Reisen bis 31 Tage)ReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG

Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktritts-kosten- Versicherung oben.

ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG

erstattung der Kosten für: ❍ ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland

❍ ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel

❍ den medizinisch sinnvollen und ärztlich ange-ordneten Rücktransport ins Inland

❍ Kein selbstbehalt

ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG

Versicherungssumme: ❍ für Einzelpersonen 2.000,– eUR ❍ Kein selbstbehalt

NOTFALL-VeRsICHeRUNG

Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person wäh-rend der Reise zustoßen, z. B. Kostenübernahme für einen Krankentransport an den Wohnort bis max. 2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen.

❍ Fahrradschutz: – Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR – Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,– EUR

❍ Soforthilfe rund um die Uhr:

Weltweiter Notruf-service auf Reisen Tel. (0180) 5 256 256 (Auslandsgebühren + 0,14 EUR/Min. aus den Festnetzen, Aus-landsgebühren + max. 0,42 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen)Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256

URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG)

❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vor-zeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reise -abbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. inner-halb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleis tungen bei verspätetem Reiseantritt.

Leistungsbeschreibung siehe oben.

PRäMIeReisepreispro Personbis EUR

einzelperson

EUR

Code

250,– 14,– 36740 500,– 21,– 36741 750,– 27,– 36742 1.000,– 36,– 367432.000,– 49,– 367443.000,– 84,– 367454.000,– 124,– 367466.000,– 179,– 36747

ab 6.001,– Auf Anfrage –

❍ Bei verspäteter Rückreise: – Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR – die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffent lichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden

Selbstbehalt siehe links.

PRäMIe bis 31 TageReisepreispro Personbis EUR

einzelperson

EUR

Code

250,– 16,– 94638 500,– 29,– 94639 750,– 37,– 946401.000,– 51,– 946412.000,– 64,– 946423.000,– 99,– 946434.000,– 149,– 946446.000,– 215,– 94645

ab 6.001,– Auf Anfrage –

sPD-Last-Minute-schutz (für Reisen bis 31 Tage)

PRäMIe bis 31 TageReisedauerbis

einzelpersonEUR

Code

5 Tage 11,– 9464710 Tage 18,– 9464817 Tage 25,– 94649 31.Tage 29,– 94650

ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG

NOTFALL-VeRsICHeRUNG

ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG ❵ Leistungsbeschreibung siehe oben.

Rückantwort an:

FFR GmbH/sPD-ReiseserviceWilhelmstraße 14010963 Berlin

Ausgezeichnete Leistungen

sPD-Reiseservice – Angebot –

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Reisebedingungen des SPD-ReiseService Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedin-gungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmel-der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflich-tung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende inner-halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von An- bzw. Restzahlung erklärt.

2. BezahlungZur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilneh-merzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbst-verständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertrags-abschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Rei-se geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschrie-bene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 LeistungsänderungenÄnderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsän-derungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 PreisänderungenDer Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha-fengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib-stoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbe-trag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor-derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Reisenden

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe-re Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:Standardgebührenbis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreisesvom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreisesvom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreisesvom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreisesvom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreisesab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä-digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben.Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist mög-lich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer

Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapi-täns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegen-über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver-langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

7. Obliegenheiten des Kunden

7.1. MängelanzeigeDer Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbe-sondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzu-zeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maß-nahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der Regel ausgeschlossen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

7.2. KündigungWird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Rei-senden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8. Beschränkung der Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder– soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Perso-nenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversiche-rung empfohlen. 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reise-veranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisean-tritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat wenden.9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveran-stalter hat die Verzögerung zu vertreten.9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendma-chung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäck-schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesund-heitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertra-ge nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesell-schaft bei der Buchung zu informieren.11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren.11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.

12. AllgemeinesDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirk-samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwin-gend etwas anderes vorschreiben.

Stand: 01.06.2016

SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, BerlinWilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · [email protected] · www.spd-reiseservice.de

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Buchungsauftrag

SPD-ReiseService

Eine Marke der FFR GmbH

Lars Lezinsky

Wilhelmstr. 140

10963 Berlin

oder per Fax: 030/ 255 94 699

� Ja, bitte sendet mir Eure E-Mail-Newsletter

Reise: Termin: � „Zu den Juwelen der Kykladen“ ab/bis Athen � 03.08. – 10.08.2018 (Athen/Athen) mit MS GALILEO � „Küsten der Schönheit“ ab/bis Cannes � 29.09. – 06.10.2018 (Cannes/Cannes)

mit SY ROYAL CLIPPER

Teilnehmer: Nachname und Vorname(n) laut Schreibweise im Reisepass/ Ausweis

1. ....................................................................................... 2. .......................................................................................

3. ....................................................................................... 4. .......................................................................................

Kabinenkategorie:

Wunschkabine:

(unverbindlicher Kundenwunsch)

An- und Abreise:

Bitte unterbreitet mir/uns ein entsprechendes Flugangebot ab/bis (Heimatflughafen):

................................................................................ � inkl. Transferleistungen � exkl. Transferleistungen (Solltet Ihr auch von uns die Transferleistungen in Anspruch nehmen wollen, beachtet bitte die im Prospekt aufgeführten

Transferpauschalen)

Abschluss einer Reiseversicherung (Hanse Merkur Reiseversicherung AG):

� Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie � SPD-Rundumschutz

� Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung) � keine Versicherung gewünscht (Tarifinformationen umseitig aus 2017 – es kann für 2018 eine Anpassung erfolgen)

Zahlung:

� Rechnung

� Ich möchte per Bankeinzug (SEPA) bzw. per Kreditkarte (zzgl. 2% Servicegebühr) zahlen.

Weiterführende Unterlagen hierzu übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ -rechnung.

Datum: ............................... 1. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................…………………

Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke

der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.

Datum: ...............................2. Unterschrift ...............................................……………...........………........................................………………………

Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

Anmelder/ in:

Name: .....................................................

Vorname: .....................................................

Straße: .....................................................

PLZ Ort: .....................................................

Telefon: .....................................................

Mobil: .....................................................

E-Mail/ Fax: .....................................................

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Seite 2 zu den Reisen mit MS GALILEO / SY ROYAL CLIPPER Anmelder/in:………………………………………………………………………………

Bordmanifest (bitte deutlich in Blockschrift ausfüllen)

Für die Erstellung des Bordmanifestes (Meldung der Passagierdaten an die jeweiligen Hafenbehörden) teile ich

folgende gültige persönliche Personalausweis-/Reisepass-Angaben mit (Für beide Reisen benötigt man einen bis

nach Reiseende gültiges Personaldokument):

Sonderwünsche: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

(z.B. Diabetiker, Vegetarier o. ä.)

1. Person

2. Person

3. Person

4. Person

Name

Vorname

Geburtsdatum

Geburtsort

(ehemaliger) Beruf

Pass- o. Personal-

ausweisnummer

Ausstellungsort

Ausgestellt am

Gültig bis

Nationalität