Unfallkasse Hessen 2000 - UKH...Arbeitslosen-versicherung SGB III Gesetzliche Unfallversicherung SGB...

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2000 Unfallkasse Hessen Partner für Sicherheit Jahresbericht Unfallkasse Hessen

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2000

Unfallkasse HessenPartner für Sicherheit

Unfallkasse HessenPartner für Sicherheit

Jahresbericht

Unfallkasse Hessen

Sitz und VerwaltungUnfallkasse HessenOpernplatz 1460313 Frankfurt

Telefon: 069/29972-0Telefax: 069/29972-905E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Regionalbüro NordhessenObere Königstraße 834117 KasselTelefon: 0561/72947-0Telefax: 0561/72947-11E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Schüler in allgemein bildenden Schulen 83.822 78.400

Arbeitnehmer/Aushilfen 22.821 20.733

Kinder in Tageseinrichtungen 14.518 13.840

Studierende 1.196 1.123

Schüler in berufsbildenden Schulen 5.476 5.374

Mitglieder in Hilfe-Organisationen/Einzelhelfer 1.834 1.781

Übrige Versicherte 6.638 5.881

Summe 136.305 127.132

19992000

Versicherungsfälle nach Versicherten

Schülerunfälle 95.938 90.200

Arbeitsunfälle 20.644 19.128

Berufskrankheiten 510 583

Wegeunfälle 13.184 11.177

Sonstige 6.029 6.044

Summe 136.305 127.132

19992000

versicherungsfälle insgesamt

Die Unfallkasse Hessen in Zahlen

Ambulante Heilbehandlung 27.379.639,87 27.359.123,67

Zahnersatz 907.887,00 883.480,29

Stationäre Behandlung, häusliche Pflege 17.731.271,60 16.238.931,74

Verletztengeld und besondere Unterstützung 3.868.714,58 3.968.050,91

Sonstige Heilbehandlungskosten 10.262.865,69 10.444.434,92

Berufsfördernde Leistungen 4.337.291,80 4.218.997,27

Renten an Versicherte und Hinterbliebene 50.035.934,22 49.901.497,18

Beihilfen an Hinterbliebene 101.285,29 45.578,19

Abfindungen von Renten 1.286.630,25 853.488,13

Sterbegeld und Überführungskosten 133.280,05 136.907,20

Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 1.455.813,37 1.655.491,54

Summe 117.500.613,72 115.705.981,04

1999 2000

Entschädigungsleistungen in DM

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2000

Unfallkasse HessenPartner für Sicherheit

Unfallkasse HessenPartner für Sicherheit

Jahresbericht

Unfallkasse Hessen

Sitz und VerwaltungUnfallkasse HessenOpernplatz 1460313 Frankfurt

Telefon: 069/29972-0Telefax: 069/29972-905E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Regionalbüro NordhessenObere Königstraße 834117 KasselTelefon: 0561/72947-0Telefax: 0561/72947-11E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Schüler in allgemein bildenden Schulen 83.822 78.400

Arbeitnehmer/Aushilfen 22.821 20.733

Kinder in Tageseinrichtungen 14.518 13.840

Studierende 1.196 1.123

Schüler in berufsbildenden Schulen 5.476 5.374

Mitglieder in Hilfe-Organisationen/Einzelhelfer 1.834 1.781

Übrige Versicherte 6.638 5.881

Summe 136.305 127.132

19992000

Versicherungsfälle nach Versicherten

Schülerunfälle 95.938 90.200

Arbeitsunfälle 20.644 19.128

Berufskrankheiten 510 583

Wegeunfälle 13.184 11.177

Sonstige 6.029 6.044

Summe 136.305 127.132

19992000

versicherungsfälle insgesamt

Die Unfallkasse Hessen in Zahlen

Ambulante Heilbehandlung 27.379.639,87 27.359.123,67

Zahnersatz 907.887,00 883.480,29

Stationäre Behandlung, häusliche Pflege 17.731.271,60 16.238.931,74

Verletztengeld und besondere Unterstützung 3.868.714,58 3.968.050,91

Sonstige Heilbehandlungskosten 10.262.865,69 10.444.434,92

Berufsfördernde Leistungen 4.337.291,80 4.218.997,27

Renten an Versicherte und Hinterbliebene 50.035.934,22 49.901.497,18

Beihilfen an Hinterbliebene 101.285,29 45.578,19

Abfindungen von Renten 1.286.630,25 853.488,13

Sterbegeld und Überführungskosten 133.280,05 136.907,20

Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 1.455.813,37 1.655.491,54

Summe 117.500.613,72 115.705.981,04

1999 2000

Entschädigungsleistungen in DM

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Inha

lt

Vorwort

4 Unfallkasse HessenAufgaben

Zuständigkeit

Versicherte

Haushaltshilfen

Mitgliedschaften

12 Soziale SelbstverwaltungOrgane

Ausschüsse

18 Verwaltung Personal und Soziales

Kommunikationstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

24 PräventionBeratung, Besichtigung und Ermittlung

Seminare und Schulungen

Projekte

36 Rehabilitation und EntschädigungAufgaben

Ziele

Service

Versicherungsfälle

Leistungen

46 RechtRecht Allgemein

Widerspruch und Klage

Regress

52 Jahresrechnung

Ausblick

Impressum

Verantwortlich für den InhaltGerd Ulrich, Geschäftsführer

RedaktionSabine Longerich

Konzept und GestaltungGerhards Design, Pulheim

BildnachweiseWinfried Eberhardt, FrankfurtUnfallkasse HessenBundesverband der Unfallkassen

© Unfallkasse Hessen

Vertreterversammlung

Vorstand

Geschäftsführer

Bildungswesen

Technische Betriebe

Gesundheitsdienst

Regionalbüro Nordhessen

Innendienst

Prävention

InnenrevisionÖffentlich-keitsarbeit

Sekretariat Planung undSteuerung

Service-/Call-Center

Unfall- und BK-Sachbearbeitung

Berufliche, schulische und

soziale Rehabilitation

Entschädigungs-ausschüsse

Mitglieder undBeiträge

Entschädigung

Personal

Finanz- und Ver- mögensverwaltung

Organisation

Verwaltung und Finanzen

Allgemeines Recht

Widerspruch und Klage

Regress

Organisation der Unfallkasse Hessen

Recht

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Vorw

ort

Die Unfallkasse Hessen entwickelte sichim Jahr 2000 kontinuierlich weiter aufihrem Weg zu einem modernen Dienst-leistungsunternehmen.

Wir befinden uns in einem langfristigenChange-Management-Prozess, der uns allezum Nach- und Umdenken zwingt: dieMitglieder der Selbstverwaltung ebensowie die Geschäftsführung, die Führungs-kräfte und unsere Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter. Change-Managementverändert auf lange Sicht die Verwaltungs-kultur. Die Behörde wird zum zukunfts-orientierten Dienstleister. Der Anpas-sungsprozess ist manchmal schmerzhaft,denn gewachsene Strukturen und Ver-haltensweisen werden plötzlich in Fragegestellt. Gefordert sind Offenheit fürNeues und Veränderungsbereitschafteines jeden.

Wir vertrauen auf unsere Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter: Sie sind unserwichtigstes Kapital. Ohne ihr Engagementund die Bereitschaft, Chancen anzunehmenund Erfolg durch Wandel vorzubereiten,läge die Veränderung der Unternehmens-kultur noch nicht so greifbar nahe.

Weil der Mensch bei uns im Mittel-punkt steht, ist unser Ziel die optimaleBetreuung unserer Versicherten undunserer Mitgliedsunternehmen. Mit eineraktiven Personalpolitik sichert die UKHdiesen Anspruch ab. Wir konnten mitinnovativen Personalentwicklungsmaß-nahmen qualifizierte Köpfe gewinnen.Zentrale Herausforderung ist für uns,die individuelle Leistungsfähigkeit unddas Verantwortungsbewusstsein unsererMitarbeiter durch Aus- und Weiterbildungzu optimieren. Denn: Engagement, Verant-wortung und Kompetenz sind aus Sichtunserer Partner die wichtigsten Kriterien.

Im Namen der Beschäftigten derUnfallkasse Hessen danken wir unserenVersicherten, Mitgliedsunternehmen undGeschäftspartnern für die Unterstützungim Jahr 2000. Vertreterversammlung undVorstand danken allen Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern der Unfallkasse Hessenfür ihr Engagement und ihre Leistungen.

Heinz GrenacherVorsitzender des Vorstandes

Hartmut JungermannAlternierender Vorsitzenderdes Vorstandes

Die Zukunft fest im Blick!

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Sandra Evic Versicherte, Sankt-Katharinen-Kindergarten, Frankfurt

Unf

allk

asse

Hes

sen

Aufgaben

Zuständigkeit

Versicherte

Haushaltshilfen

Mitgliedschaften

» Manchmal schaukel ich so hoch, dass ich runter-

falle und mein Knie blutet. Aber das macht mir

nichts aus.«

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Motiv Kindergarten

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Die gesetzliche Unfallversicherung unter-scheidet sich von den übrigen Zweigender deutschen Sozialversicherung da-durch, dass die Beiträge allein von denUnternehmern aufgebracht werden. Diesist die Konsequenz aus der Ablösung derzivilrechtlichen Haftpflicht der Unterneh-mer gegenüber ihren Arbeitnehmern.Die Unternehmer organisieren sich in derSolidargemeinschaft der Unfallversiche-rungsträger und bringen die erforderlichenMittel alleine auf. Wer durch seine ArbeitSchaden nimmt, hat keinen Anspruchgegen seinen Arbeitgeber, dafür aber einendurchsetzbaren Anspruch gegen einenTräger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Weitere wesentliche Merkmale der gesetzlichen Unfallversicherung sind

» die organisatorische Eigenständigkeit im Verhältnis zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung,

» die Zusammenfassung der Prävention, der Rehabilitation und der Entschädi-gung in einer Hand,

» die paritätische Selbstverwaltung, die die verantwortliche Beteiligung der Versicherten und der Unternehmer gewährleistet.

Neben den gewerblichen und den land-wirtschaftlichen Berufsgenossenschaftenist die Unfallkasse Hessen einer der ins-gesamt 38 Unfallversicherungsträger deröffentlichen Hand in Deutschland. DieGrafik verdeutlicht die Stellung der Unfall-kasse Hessen im System der deutschenSozialversicherung.

Die Aufgaben der gesetzlichenUnfallversicherung

Prävention und erste Hilfe,Rehabilitation und Entschädigung

Die Träger der Unfallversicherung unddamit auch die Unfallkasse Hessen habenin erster Linie die Aufgabe, mit allengeeigneten Mitteln Arbeitsunfälle undBerufskrankheiten sowie arbeitsbedingteGesundheitsgefahren zu verhüten undfür eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.

Die Unfallverhütung hatte für die ge-setzliche Unfallversicherung schon immerVorrang vor dem Ausgleich des Schadens.Dies hat zu einem hohen Stand der Arbeits-sicherheit in den Unternehmen geführt.Neben der Verhütung von Unfällen gehörtes aber auch zu den Aufgaben der Unfall-versicherungsträger, den Ursachen vonarbeitsbedingten Gefahren für Leben undGesundheit nachzugehen.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein enges Netz der sozialen Absicherung. Die ge-setzliche Unfallversicherung bildet neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeits-losenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung einewesentliche Säule der deutschen Sozialversicherung. Die Unfallkasse Hessen ist ein Träger der ge-setzlichen Unfallversicherung.

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Gesetzliche Kranken-

versicherung SGBV

LandwirtschaftlicheBerufsgenossenschaften

GewerblicheBerufsgenossenschaften

Arbeitslosen-versicherung

SGB III

GesetzlicheUnfallversicherung

SGB VII

Soziale Pflege-versicherung

SGB XI

Gesetzliche renten-

versicherung SGB VI

Unfallkasse Hessen

unfall-versicherungsträgerder öffentlichen Hand

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung

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Die Träger der Unfallversicherung habenweiterhin die Aufgabe, nach Eintritt vonArbeitsunfällen oder Berufskrankheitendie Gesundheit und die Leistungsfähigkeitder Versicherten mit allen geeigneten Mit-teln wieder herzustellen und die Versicher-ten oder ihre Hinterbliebenen zu entschä-digen.

Sie tun dies durch

» Heilbehandlung einschließlich medi-zinischer Rehabilitation, indem sie denverursachten Gesundheitsschaden beseitigen oder bessern, seine Verschlimmerung verhüten und seine Folgen mildern,

» berufliche und soziale Rehabilitation, indem sie den Versicherten möglichst dauerhaft beruflich eingliedern und Hilfen zur Bewältigung der Anforderun-gen des täglichen Lebens bereitstellen,

» Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, indem sie Pflegegeld zahlen, eine Pflegekraft stellen oder Heimpflege gewähren.

Versicherte oder Hinterbliebene werdendurch Geldleistungen entschädigt. AlsEntgeltersatzleistung während der Heil-behandlung oder der beruflichen Rehabi-litation werden z. B. Verletztengeld bzw.Übergangsgeld sowie Rente, Beihilfe oderAbfindungen gewährt.

Wie alle Sozialversicherungsträger istauch die Unfallkasse Hessen verpflichtetdafür zu sorgen, dass jeder Berechtigtedie ihm zustehenden Sozialleistungenumfassend und schnell erhält. Die Unüber-sichtlichkeit des Sozialrechts, welches durcheine Fülle von gesetzlichen Vorschriftenund das gegliederte System der Sozialver-sicherung gekennzeichnet ist, macht in-tensive Information und Beratung derLeistungsberechtigten notwendig. Infor-mation und Beratung sind wichtige Dienst-leistungen der Unfallkasse Hessen.

Zuständigkeit

Der Gesetzgeber hat den Unfallversiche-rungsträgern der öffentlichen Hand be-stimmte versicherte Tätigkeiten zugeord-net. Im Gegensatz zur Unfallversicherungfür abhängig Beschäftigte besteht für die-se Tätigkeiten der sogenannte „unechteUnfallversicherungsschutz“. So sind beiden Unfallversicherungsträgern der öffent-lichen Hand z. B. Pflegepersonen, Kinderin Tageseinrichtungen, Schüler und Stu-dierende und zahlreiche weitere Personen-gruppen versichert. Insbesondere gilt derVersicherungsschutz auch für Personen,die beim Einsatz im öffentlichen InteresseGesundheitsschäden erleiden.

Neben den Unfallversicherungsträgernder öffentlichen Hand gibt es die landwirt-schaftlichen Berufsgenossenschaften,die insbesondere für Unternehmungender Land- und Forstwirtschaft und ver-wandte Unternehmen zuständig sind,sowie die gewerblichen Berufsgenossen-schaften, die vor allem privatwirtschaft-lich betriebene Unternehmen der Indus-trie, des Handwerks, des Handels und derfreien Berufe betreuen.

Auch bestimmte kommunale Unter-nehmen wie z. B. Verkehrs-, Hafen- undUmschlagbetriebe, Elektrizitäts-, Gas-und Wasserwerke fallen in den Zuständig-keitsbereich der gewerblichen Berufs-genossenschaften und sind daher nichtbei den Unfallversicherungsträgern deröffentlichen Hand versichert.

Die Unfallkasse Hessen ist die „Berufs-genossenschaft“ für den öffentlichenDienst in Hessen. Fast jeder Arbeitnehmereiner hessischen Stadt- oder Gemeinde-verwaltung ist bei uns gegen die Folgenvon Arbeitsunfällen oder Berufskrank-heiten versichert. Fast jeder Arbeitnehmerdeshalb, weil die Beamten nicht denSchutz der gesetzlichen Unfallversiche-rung genießen. Auch die Arbeiter und

Angestellten der 21 hessischen Landkreisegehören zur Familie der Versicherten.

Die Beschäftigten in den zahlreichenBehörden, Ämtern und Landesbetriebendes Landes Hessen sind ebenso bei unsversichert wie die Arbeitnehmer selbst-ständiger Unternehmen, an welchen dieöffentliche Hand beteiligt ist. Mehr als20.000 hessische Privathaushalte habenihre Haushaltshilfen bei uns angemeldet.

Das Verzeichnis der zugehörigen Unter-nehmen bietet also ein breites Spektrum.Hier finden sich „Großunternehmen“ wiedie Fraport AG (ehemals Flughafen Frank-furt am Main AG), große Krankenhaus-betriebe sowie Sparkassen mit teilweiseüber 2.000 Beschäftigten.

Daneben gehören aber auch Abwasser-oder sonstige kommunale Zweckverbändemit nur einer oder einer halben Arbeits-kraft zur UKH. Jede hessische Stadt- undGemeindeverwaltung und jeder hessischeLandkreis ist Mitglied der UnfallkasseHessen, unabhängig von der Größe desBetriebes und der Anzahl der dort Be-schäftigten. Deshalb zeigt sich auch hiereine große Spannweite, z. B. zwischeneiner Kommunalverwaltung wie der StadtFrankfurt am Main und den kleinen oderKleinstgemeinden im Bundesland Hessen.

Die hessischen Ministerien mit sämt-lichen Landesbetrieben und nachgeord-neten Behörden und Ämtern finden sichebenfalls in unserem Kataster. Alle ab-hängig Beschäftigten des öffentlichenDienstes in Hessen, mit Ausnahme derBeamten, haben damit nicht nur denselbenAnsprechpartner im Bereich der gesetz-lichen Unfallversicherung, sonderndarüber hinaus die Gewähr, nach Eintritteines Versicherungsfalles Anspruch aufdie gleiche Leistung zu haben.

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Versicherte

Nur wer zum Kreis der versicherten Per-sonen gehört, d. h. nach Gesetz oderSatzung überhaupt unfallversicherungs-rechtlich geschützt ist, kann Leistungenaus der gesetzlichen Unfallversicherungerhalten. Anders als z. B. in der privatenUnfallversicherung ist aber eine Personin der gesetzlichen Unfallversicherungnicht „rund um die Uhr“ gegen Unfälleversichert, sondern immer nur in Zusam-menhang mit einer bestimmten Tätigkeit.So sind Personen, die bei Unglücksfällen– z. B. nach einem Verkehrsunfall – Hilfeleisten und in Zusammenhang mit dieserHilfeleistung verletzt werden, versichertund erhalten Leistungen aus der gesetz-lichen Unfallversicherung. Wenn dieHilfeleistung beendet ist, erlischt auchder Unfallversicherungsschutz wieder.Das bedeutet: Nur eine Tätigkeit die ver-sichert ist, macht eine Person zu einerversicherten Person.

Versichert in der gesetzlichen Unfallver-sicherung sind z. B.

» alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Einkommens-höhe bei ständiger oder nur vorüber-gehender Tätigkeit,

» Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Teilnahmean berufsfördernden Maßnahmen der Rehabilitation,

» Behinderte in Werkstätten für Behinderte,

» Personen, die während einer gesetz-lich angeordneten Freiheitsentziehung oder auf Grund strafrechtlicher, staatsanwaltschaftlicher oder jugend-behördlicher Anordnung wie Beschäf-tigte tätig werden,

» Personen, die zu Gunsten eines Unter-nehmens wie Beschäftigte tätig werden,ohne dass zu diesem Unternehmen einBeschäftigungsverhältnis besteht.

Den größten Anteil im Bereich derUnfallversicherungsträger der öffentlichenHand bildet die so genannte Schüler-unfallversicherung. In der Schülerunfall-versicherung sind versichert

» Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen,

» Schüler während des Besuchs von allgemein oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht,

» Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen,

» Teilnehmer an vorbereitenden Maß-nahmen für die Aufnahme in Kinder-tageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen.

Über die Hälfte aller Versichertender UKH sind Kinder in Tagesein-richtungen, Schüler und Studenten

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Einen weiteren bedeutenden Kreis vonVersicherten bilden Personen, die im In-teresse der Allgemeinheit tätig sind. Hier-bei sind versichert

» Helfer, die in Unternehmen bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehren-amtlich, tätig sind, z. B. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der DLRG, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes oder der Johan-niter Unfallhilfe. Auch Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen (z. B. Erste-Hilfe-Kurse) und freiwillige Helfer im Katastrophen-schutz sind gesetzlich unfallversichert,

» ehrenamtlich Tätige für das Land, die Gemeinden und andere öffentlich- rechtliche Institutionen. Hierzu zählen insbesondere die kommunalen Man-datsträger in den Gemeindevertreter-versammlungen, ehrenamtliche Richter, Elternbeiräte, vom Vormund-schaftsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer, Schülerlotsen, Volkszähler, Mitglieder von Wahlorganen oder Wahlhelfer,

» Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten, z. B. Erste-Hilfe-Leistung bei Unfällen im Straßenverkehr oder Ein-satz bei Naturkatastrophen,

» Personen, die sich bei der Verfolgung oder der Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist, oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen,

» Zeugen, die von einer dazu berechtig-ten Stelle (z. B. von einem Gericht) zur Beweiserhebung herangezogen werden, und Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution zu einer Diensthandlung herangezogen werden.

Die Unfallkasse Hessen ist auch fürPersonen zuständig, die aus anderensozialstaatlichen Gründen Versicherungs-schutz genießen. Dazu gehören Personen,die im Rahmen der Selbsthilfe bei derSchaffung öffentlich geförderten Wohn-raums tätig sind oder häusliche Pflege-personen. Versicherungsschutz bestehtz. B. für Familienangehörige, Nachbarnoder Freunde, die nicht erwerbsmäßighäusliche Pflege leisten.

Versicherte

168.882 Beschäftigte in Gemeinden, Landkreisen, Behörden und Ämtern des Landes

62.788 Beschäftigte in rechtlich selbstständigen Unternehmen

123.545 Ehrenamtlich Tätige

34.592 Beschäftigte in Privathaushalten

123.535 Versicherte in Hilfeleistungsunternehmen

18.296 Versicherte bei Bauarbeiten

138.000 Pflegepersonen

2.738 Inhaftierte und auf Grund strafrichterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Anordnung Tätige

212.138 Kinder in Tageseinrichtungen

701.647 Schüler in allgemein bildenden Schulen

186.894 Schüler in berufsbildenden Schulen

150.024 Studierende

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Neben Schülern gehörenauch Studenten zur Gruppe der Versicherten

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Fast 2 Millionen Menschen waren imJahr 2000 bei der Unfallkasse Hessenversichert. Über die Hälfte davon warenSchüler, Kinder in Tageseinrichtungen undStudierende. Daneben bilden die Arbeit-nehmer des öffentlichen Dienstes beimLand Hessen oder den hessischen Kom-munen – ohne Beamte – einen wesent-lichen Bestandteil des versicherten Per-sonenkreises.

Ein Blick auf die abhängig Beschäftigtenzeigt die Vielfältigkeit der Unfallversiche-rungsträger der öffentlichen Hand. Zu denversicherten Arbeitnehmern im öffent-lichen Dienst gehören z. B. Beschäftigte

» in Verwaltungen (z. B. Ministerien, Gerichte, Landratsämter, Gemeinde- verwaltungen und Sparkassen),

» im Gesundheitsdienst (z. B. Kranken-häuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen, Rettungsdienst und Krankentransport),

» in Entsorgungs-, Versorgungs-, Reini-gungs- und Dienstleistungseinrich-tungen (z. B. Abfallbeseitigung, Klär-anlagen, Straßenreinigung),

» im Bildungswesen (z. B. Kindergärten, Schulen, Universitäten),

» im Bauwesen (z. B. Bauhöfe, Straßen-bau und Straßenunterhaltung),

» in der Land-, Garten- und Forstwirt-schaft (z. B. staatliche Forst- und Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau, Tiergärten),

» in Versammlungsstätten und kultu-rellen Einrichtungen (z. B. Theater, Bühnen, Orchester, Schwimmbäder, Stadt- und Festhallen, Museen und historische Bauten, Spiel- und Freizeit-einrichtungen),

» im Verkehrs- und Nachrichtenwesen (z. B. Flughäfen, Landeplätze)

» und in sonstigen Betrieben (z. B. Mess-,Prüf- und Aufsichtsstellen, Foschungs- und Versuchseinrichtungen, Schlacht- und Viehhöfe, Polizei und Justizvollzug).

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Auch der FrankfurterFlughafen (Fraport AG)gehört zu den Mit-gliedsunternehmender UKH

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Haushaltshilfen

Immer mehr Haushalte leisten sich einePutzhilfe, jemanden, der regelmäßigim Garten hilft oder die Wäsche bügelt.Au-pair-Beschäftigte und Kinderfrauengehören mehr und mehr zu den Selbst- verständlichkeiten des modernen Familien-lebens.

Trotz intensiver Aufklärungsarbeitbesteht viel zu oft Unkenntnis darüber,dass diese unentbehrlichen Helfer beider gesetzlichen Unfallversicherung ange-meldet werden müssen. Für das Bundes-land Hessen ist die UKH der zuständigeVersicherungsträger.

Anmeldepflichtig sind neben gering-fügig Beschäftigten und nur stundenweiseeingesetzten Hilfen auch Au-pairs, Garten-hilfen und natürlich Vollzeitbeschäftigte.

Für einen Jahresbeitrag von 60 Markpro angemeldete Hilfe trägt die UKH imFalle eines Arbeitsunfalls oder einer Be-rufskrankheit sämtliche Kosten der Heil-behandlung und der Rehabilitation. Ver-bleiben Verletzungsfolgen nach einemUnfall, so wird ggs. auch eine lebenslangeRente gezahlt.

Für den privaten Arbeitgeber be-steht außerdem der Vorteil der Haftungs-beschränkung, wenn er seine Helferordnungsgemäß anmeldet: MöglicheSchadensersatzansprüche sind hinsicht-lich des Körperschadens auf Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Mitgliedschaften

Die UKH ist Mitglied bei folgendenInstitutionen:

» Bundesverband der Unfallkassen,

» Landesverband Hessen-Mittelrhein-Thüringen der gewerblichen Berufs-genossenschaften,

» Kommunaler Arbeitgeberverband,

» Landesverkehrswacht Hessen,

» Verein für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung,

» Aktion „Das sichere Haus“,

» Sportjugend Hessen ,

» Verein „Bewegungsförderung in Hessen“.

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Aktion zur Anmeldung von Haushaltshilfen in Privathaushalten

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Hildegard SchermulyVorsitzende der Vertreterversammlung

Sozi

ale

Selb

stve

rwal

tung

» Ich setze mich für die optimale Betreuung unserer Versicherten

und Mitglieds-unternehmen ein. «

Soziale Selbstverwaltung

Organe

Ausschüsse12

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Das Grundprinzip der sozialen Selbstver-waltung prägt die gesamte Organisationder UKH. Die Aufgaben der UKH führenihre Organe aus. Die Selbstverwaltungs-organe der UKH sind:

» die Vertreterversammlung als Parlament,

» der Vorstand als Regierung.

Sie können zur Erledigung einzelnerAufgaben oder zur Vorbereitung von Be-schlüssen Ausschüsse bilden. DieseMöglichkeit haben die Selbstverwaltungs-organe genutzt und folgende Ausschüssegebildet:

» Präventionsausschuss,

» Rechnungsprüfungsausschuss,

» Satzungskommission,

» zwei Widerspruchsausschüsse/Einspruchstellen,

» drei Rentenausschüsse.

Die Selbstverwaltungsorgane undderen Ausschüsse sind paritätisch, d. h.je zur Hälfte mit Vertretern der Versicher-ten und der Arbeitgeber besetzt. Die Mit-glieder der Selbstverwaltungsorgane unddie Ausschussmitglieder üben ihre Tätig-keit ehrenamtlich und damit neben ihrer ei-gentlichen Berufstätigkeit aus.

Der Vorsitz in den Selbstverwaltungs-organen wechselt jährlich am 27. Sep-tember zwischen den Vertretern der Ar-beitgeberseite und der Versichertenseite.

Als Unfallversicherungsträger hat die UKH das Recht der Selbstverwaltung. Dies bedeutet, dassdie unmittelbar Beteiligten die Aufgaben der UKH in eigener Verantwortung ausführen. Die Ver-sicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen verwalten also die UKH selbst. Sie treffenals Sozialpartner die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen. So entscheiden die Versichertenund Arbeitgeber beispielsweise über die autonomen Rechtsvorschriften der UKH, ihre Finanzmittel,die Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Bezahlung. Derartige grundlegendeEntscheidungen treffen also die Beteiligten selbst und nicht etwa staatliche Organe per Gesetz,Verordnung oder Erlass. Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert der UKH eine Unabhängigkeitgegenüber staatlichen Organen bei der Ausführung ihres gesetzlichen Auftrages und stärkt dieEigenverantwortung der Sozialpartner.

14

Selbstverwaltung (ehrenamtlich)

Verwaltung (hauptamtlich)

Die Organisation der sozialen Selbstverwaltung

Verwaltung

2 Widerspruchs-ausschüsse/

Einspruchstellen

Präventions-ausschuss

Satzungs-kommission

3 Renten-ausschüsse

Rechnungs-prüfungsausschuss

Vertreterversammlung (Parlament)19 Versichertenvertreter19 Arbeitgebervertreter

Vorstand (Regierung)6 Versicherten-, 6 Arbeitgebervertreter

Geschäftsführer

Geschäftsführerlaufende Verwaltungsgeschäfte

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Mitglieder des Vorstandes(Stand 1.1. bis 31.12.2000)

Versichertenvertreter

Hartmut Jungermann Alternierender Vorsitzender bis 26.9.2000,Vorsitzender ab 27.9.2000

Dieter Arnold

Hans-Joachim Bauer

Brigitte Fürst

Johannes-Christian Koch

Rolf Wagner

Arbeitgebervertreter

Heinz GrenacherVorsitzender bis 26.9.2000,alternierender Vorsitzender ab 27.9.2000

Lutz Bauer

Siegbert Damaschke

Eckhard Götzl

Wolfgang Jude

Peter Müller

Geschäftsführer

Gerd Ulrich

Versichertenvertreter

Hildegard SchermulyVorsitzende bis 26.9.2000, alternierende Vorsitzende ab 27.9.2000

Ralf Ackerman

Michael Andratschke

Ursula Christ

Rolf Conrad

Michael Evers

Rainer Fränkle

Roland Fritz

Walter Heck

(bis Oktober 2000)

Claudia Kettenbeil

Lothar Kramm

Petra Monsee

Beatrix Müller

Ralf Nix

(ab November 2000)

Heiner Poelitz

Sibylle Tollkötter

Karl Ullrich

Hans-Ludwig Vogler

Gustav Walter

Peter Wichtel

Arbeitgebervertreter

Jürgen BanzerAlternierender Vorsitzenderbis 26.9.2000,Vorsitzender ab 27.9.2000

Karl Apel

Peter Brandenburg

Manfred Debus

Dieter Hankel

Bernhard Hoffmann

(ab November 2000)

Gerhard Hofmann

Volkmar Holzhausen

Berthold Jost

(bis November 2000)

Hans-Ulrich Lipphardt

(bis November2000)

Ludwig Michel

Edgar Pache

Armin Reininger

Hilmar Reissner

Heinrich Rittereiser

(ab Februar 2000)

Sylvia Schenk

Hans-Peter Schick

Dieter Schlempp

Alfred Turba

Dieter Winkler

15

Mitglieder der Vertreterversammlung(Stand 1.1. bis 31.12.2000)

Neben Vertreterversammlung undVorstand hat die UKH mit dem hauptamt-lichen Geschäftsführer ein weiteres Organ.Er führt die laufenden Verwaltungsge-schäfte, ist Mitglied des Vorstandes undberät ihn. Der Geschäftsführer ist damitdas Bindeglied zwischen ehrenamtlicherSelbstverwaltung und hauptamtlicherVerwaltung.

Die Organe derSelbstverwaltung

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung, das „Parlament“der UKH, beschließt für Versicherte undUnternehmer verbindliche Rechtsnormen(z. B. Satzung, Mehrleistungssatzung undUnfallverhütungsvorschriften).

Darüber hinaus beschließt die Ver-treterversammlung unter anderem denHaushalt und den Stellenplan, setzt dieBeiträge fest und entlastet den Vorstandund den Geschäftsführer hinsichtlich derJahresrechnung.

Vorstand

Der Vorstand, die „Regierung“ der UKH,verwaltet und vertritt die UKH. Darüberhinaus unterbreitet er der Vertreterver-sammlung unter anderem Entscheidungs-vorschläge und erlässt Richtlinien fürdie Führung der Verwaltungsgeschäfte.Der hauptamtliche Geschäftsführer istMitglied des Vorstandes und berät ihn.

Die Selbstverwaltungsorgane der UKH

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Satzungskommission

Versichertenvertreter

Vertreterversammlung:

Hildegard Schermuly

Gustav Walter

Walter Heck (bis Nov. 2000)

Roland Fritz (ab Nov. 2000)

Beatrix Müller

Rolf Conrad

Vorstand:

Hartmut Jungermann

Dieter Arnold

Rolf Wagner

Arbeitgebervertreter

Vertreterversammlung:

Jürgen Banzer

Peter Brandenburg

Dieter Schlempp

Hans-Peter Schick

Manfred Debus

Vorstand:

Heinz Grenacher

Lutz Bauer

Peter Müller

Widerspruchsausschüsse/Einspruchstellen

Vertreterversammlung W/E I

Versichertenvertreter :

Ursula Christ

Michael Evers

Arbeitgebervertreter:

Alfred Turba

Edgar Pache

Vertreterversammlung W/E II

Versichertenvertreter :

Claudia Kettenbeil

Hans-Ludwig Vogler

Arbeitgebervertreter:

Ludwig Michel

Volkmar Holzhausen

Die Ausschüsse der Selbstverwaltung

Präventionsausschuss

Versichertenvertreter

Vertreterversammlung:

Roland Fritz

Hildegard Schermuly

Beatrix Müller

Vorstand:

Dieter Arnold

Hartmut Jungermann

Hans-Joachim Bauer

Arbeitgebervertreter

Vertreterversammlung:

Hans-Ulrich Lipphardt

(bis Nov. 2000)

Sylvia Schenk

Dieter Winkler

Vorstand:

Heinz Grenacher

Helmut Schäfer

Peter Müller

Rechnungsprüfungs-ausschuss

Versichertenvertreter

Hildegard Schermuly

Friedhelm Homberg

Roland Fritz

Vorstand:

Brigitte Fürst

Uta Mootz-Aßhoff

Rolf Wagner

Arbeitgebervertreter

Peter Brandenburg

Hilmar Reissner

Edgar Pache

Vorstand:

Siegbert Damaschke

Eckhard Götzl

Wolfgang Jude

16

Die Ausschüsse derSelbstverwaltung

Beratende und beschlussfassende

Ausschüsse

Die Vertreterversammlung und der Vor-

stand haben jeweils folgende Ausschüsse

der Selbstverwaltung gebildet:

» Präventionsausschuss,

» Rechnungsprüfungsausschuss,

» Satzungskommission.

Diese Ausschüsse tagen jedoch gemein-sam, so dass sie im Folgenden zusammen-gefasst dargestellt werden.

Besondere Ausschüsse

Darüber hinaus bildeten und besetztenVertreterversammlung und Vorstand auchdie folgenden besonderen Ausschüsse:

» Widerspruchsausschüsse/Einspruchstellen,

» Rentenausschüsse.

Die zwei Widerspruchsausschüsse/Ein-spruchstellen werden allein von Mitgliedernder Vertreterversammlung gebildet.Dem Vorstand obliegt die Bildung derdrei Rentenausschüsse.

Präventionsausschuss

Der Präventionsausschuss dient der Vor-bereitung und Umsetzung von Präven-tionsmaßnahmen. Dort werden sowohlorganisatorische Belange der Präven-tionsarbeit als auch geplante Projekte imBereich der Prävention inhaltlich behan-delt. Daneben werden Rechtsvorschriften(insbesondere Unfallverhütungsvorschrif-ten) sowie andere präventionsspezifischeRegelungen (z. B. Durchführungsanwei-sungen) beraten und an die für dieBeschlussfassung zuständigen Organeweitergeleitet. Darüber hinaus beschäftigtsich der Präventionsausschuss mit aktu-ellen Themen sowie bundes-, landes- und

Die Selbstverwaltungsorgane könnenzur Erledigung einzelner Aufgaben

oder zur Vorbereitung von Beschlüssen Ausschüsse bilden.

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Rentenausschüsse (RA)

Vorstand RA I

Versichertenvertreter:

Hartmut Jungermann

Karl Ullrich

Arbeitgebervertreter:

Siegbert Damaschke

Wolfgang Jude

Vorstand RA II

Versichertenvertreter:

Hans-Joachim Bauer

Rolf Wagner

Arbeitgebervertreter:

Peter Müller

Eckhard Götzl

RA Feuerwehr

Versichertenvertreter:

Lothar Kramm

Gustav Müncker

Arbeitgebervertreter:

Heinz Grenacher

Peter Brandenburg

17

verbandspolitischen Fragestellungen ausdem Präventionsbereich. Der Präventions-ausschuss besteht aus insgesamt zwölfMitgliedern – aus je sechs Vertretern derVersicherten und der Arbeitgeber.

Rechnungsprüfungsausschuss

Die Vertreterversammlung muss Vorstandund Geschäftsführer bezüglich der Jahres-rechnung entlasten. Der Rechnungs-prüfungsausschuss der UKH bereitet dieBeschlussfassung über die Entlastung fürdie Vertreterversammlung vor. Er bestehtaus insgesamt zwölf Mitgliedern – aus jesechs Vertretern der Versicherten und derArbeitgeber.

Satzungskommission

Die Satzungskommission bereitet die Be-schlüsse der Vertreterversammlung überdas autonome Recht der UKH, insbesondereSatzung und Mehrleistungssatzung, vor.Sie besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern– aus je acht Vertretern der Versichertenund der Arbeitgeber.

Widerspruchsausschüsse/Einspruchstellen

Die Widerspruchsausschüsse/Einspruch-stellen der UKH entscheiden über Wider-sprüche, soweit die Rentenausschüssediesen nicht abhelfen. Sie erlassen dieWiderspruchsbescheide.

Die Widerspruchsausschüsse/Ein-spruchstellen nehmen in Einspruchsver-fahren gegen Bußgeldbescheide dieBefugnisse und Aufgaben der Verwaltungs-behörde wahr.

Die zwei Widerspruchsausschüsse/Einspruchstellen bestehen jeweils ausvier Mitgliedern – aus je zwei Vertreternder Versicherten und der Arbeitgeber.

RentenausschüsseDie Rentenausschüsse der UKH ent-scheiden über:

» erstmalige Rentenfestsetzungen,

» Rentenerhöhungen,

» Rentenherabsetzungen,

» Rentenentziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse,

» Abfindungen mit Gesamtvergütung,

» Renten als vorläufige Entschädigungen,

» laufende Beihilfen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Jeder der insgesamt drei Rentenaus-schüsse besteht aus vier Mitgliedern –aus je zwei Vertretern der Versichertenund der Arbeitgeber.

Die soziale Selbstverwaltung derUKH hat sich in der Vergangenheit be-währt. Vertreterversammlung, Vorstandund Geschäftsführer arbeiten vertrauens-voll zusammen und respektieren ihrejeweiligen Aufgabenbereiche. Die en-gagierte Arbeit der Vertreter der Sozial-partner stellt sicher, dass die UKH ihreAufgaben der Prävention und Rehabili-tation weiterhin lebensnah und effizientwahrnehmen kann.

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Elfi Ley-KöhlerMitarbeiterin der Abteilung Kommunikationstechnologie

Verw

altu

ng

»Die Zukunft soll uns gerne überraschen,

aber nicht überrumpeln.«

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Personal und Soziales

Kommunikationstechnik

Öffentlichkeitsarbeit

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Personal und Soziales

Die Hälfte aller UKH-Beschäftigten hateinen Hochschul- oder Fachhochschulab-schluss. 43 % haben eine abgeschlosseneBerufsausbildung. Weiteren 7 % ermög-lichte die UKH, sich als Quereinsteigerauch ohne abgeschlossene Berufsausbil-dung zu profilieren. Mit diesem hochgra-digen Bildungsniveau ihrer Beschäftigtenlegt die UKH den Grundstein für hoheFach- und Sozialkompetenz.

Mit dem erneuten Anstieg der Teilzeit-beschäftigung und der nahtlosen Auf-nahme aller Rückkehrerinnen aus derFamilienpause leistete die UKH auch imVorjahr einen wichtigen Beitrag zur Ver-einbarkeit von Beruf und Familie. Hierbeiermöglicht die UKH den InteressiertenTeilzeitarbeit in allen Facetten.

Vier junge Unfallsachbearbeiterinnen(Diplom-Verwaltungswirtinnen) wechseltenim Jahr 2000 zu gewerblichen Berufs-genossenschaften. Keine der Mitarbeiter-innen verließ die UKH in Unfrieden – imGegenteil. Die gewerblichen Berufs-genossenschaften stocken ihr Personalauf und locken mit deutlich besserenVerdienstmöglichkeiten. Da sich hier einTrend zu Ungunsten der UKH abzeichnet,reagierte der Vorstand sofort und berätzurzeit über Maßnahmen zur Personal-bindung und Personalgewinnung.

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist hauptamtlich tätigund führt die laufenden Verwaltungsge-schäfte. Er vertritt die Unfallkasse Hessengerichtlich und außergerichtlich. GerdUlrich ist Geschäftsführer der UKH, ArnoFunk sein Stellvertreter.

Personalgewinnungund Personalbindung

Die UKH sucht dringend Fachkräfte. Feh-lende Unfallsachbearbeiter, DV-Spezialis-ten, Aufsichtspersonen und Auszubildendeverursachen ein Engpassrisiko. Da dieUKH keine Beamten mehr einstellen darf,steht sie in hartem Wettbewerb mit demgesamten öffentlichen Dienst. Nach wievor wird dort Interessenten die Beamten-laufbahn angeboten. Aber auch privateVersicherer beteiligen sich an der Suchenach Talenten und werben um Unfallsach-bearbeiter und Reha-Berater. Vorurteilepotentieller Bewerber gegenüber demöffentlichen Dienst und gegenüber Ver-sicherungen tragen zu diesem Engpasszusätzlich bei.

Die UKH ist nach wie vor ein attraktiverArbeitgeber. Aber: Die bereits in den Vor-jahren beispielhaften personellen undsozialen Personalbindungsmaßnahmenreichen auf dem Arbeitsmarkt des 21. Jahr-hunderts nicht mehr aus. Neue Ideen zurPersonalentwicklung werden realisiert,um sowohl Leistungsträger bei der UKHzu halten, als auch die Leistungsträgerdes Jahres 2010 zu gewinnen.

Neben der Entwicklung weiterer Anreizewird hierbei auch die Möglichkeit der Wie-dereinstellung von Beamten ein Thema sein.

Das Vermögen der UKH ist, was ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermögen. Alle Beschäftig-ten engagierten sich im Jahr 2000, um alle Partner und Kunden zufrieden zu stellen. Die Haupt-abteilung Verwaltung und Finanzen ist mit den Bereichen Personal, Innere Verwaltung, Organisa-tion, Kommunikationstechnik und Finanzen der „interne Dienstleister“ der UKH.

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Personalstruktur der UKH am 31.12.2000

36 Beamte (Vollzeit)

2 Beamte (Teilzeit)

125 Angestellte (Vollzeit)

27 Angestellte (Teilzeit)

9 Ausbildung

13 Mitarbeiter/-innen in Familienpause

5 Beurlaubte

217 Mitarbeiter/innen gesamt

Auszubildende der UKH:links: Christof Jochheim,oben: Kristina Eller,rechts: Christoph Schön,unten: Melanie Pauli

Personalentwicklung

Mit einer Vielzahl von Projekten verbes-serte die UKH im Jahr 2000 erneut dieArbeitsbedingungen und erhöhte dieEntwicklungschancen ihrer Beschäftigten.Die folgenden Maßnahmen wurden 2000initiiert:

» Leitbild der Unfallkasse Hessen

» Abteilungsleitbilder

» Ideenmanagement

» Führen mit Zielvereinbarungen

» UKH-Bildungsprogramm

» Gesundheitsförderung

» Telearbeit

Bildungsprogramm 2000

In dem 2000 erstmals erschienen Bildungs-programm bietet die UKH eine struktu-rierte zielorientierte Weiterbildung ihrerBeschäftigten an. Die Schwerpunkteder 47 Inhouse-Seminare lagen in derErhöhung der Führungs- und Sozialkom-petenz und in der Vermittlung umfassen-der betriebswirtschaftlicher Kenntnisse.

Mit 25 internen DV-Seminaren wurdedie Anwendungskompetenz der Teilnehmerdeutlich erweitert.

Ausbildung/Studium

Die UKH bildete im Berichtsjahr fünf Aus-zubildende zu Sozialversicherungsfach-angestellten und sechs Studierende zuDiplom-Verwaltungswirten aus. In beidenBildungsgängen leisten die Ausbilder derUKH vorbildliche Arbeit – so zertifizierendie übergeordneten Stellen die Qualitätund die Ergebnisse unseres Ausbildungs-angebots. Wie 1999 schnitten auch imJahr 2000 die Prüfungsabsolventen derUKH an der Fachhochschule in Bad Hers-feld im nationalen Vergleich am besten ab.Sie selbst legten damit den Grundsteinfür eine solide Nachwuchsgewinnung undverstärken jetzt die Unfallsachbearbeitung.

21

Wie 1999 schnitten auch im Jahr 2000 die Prüfungsabsolventen der UKH

an der Fachhochschule in Bad Hersfeld im nationalen Vergleich am besten ab.

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Kommunikationstechnik

Obwohl der Fachkräftemangel im gesam-ten DV-Bereich auch die UKH trifft, wurdenim Jahr 2000 zahlreiche DV-Projekte ent-wickelt und umgesetzt. Das Kompetenz-Center Kommunikationstechnik (KT) istdie zentrale Anlaufstelle aller Abteilungen.KT entwickelt und unterstützt alle Ab-teilungen bei der Beschleunigung und Vereinfachung von Arbeitsprozessen.

In Anbetracht knapper Personalres-sourcen in allen Bereichen ist eine guteEDV-Abteilung der Motor zur Erhöhungder Reaktionsgeschwindigkeit der UKH.Das Kompetenz-Center Kommunikations-technik trägt damit wesentlich zur hohenKundenzufriedenheit unserer Partner bei.

Finanz- und Vermögensverwaltung

Die Finanzabteilung regelt den gesamtenZahlungsverkehr und die Finanzbuch-haltung der UKH einschließlich der Ge-haltsbuchhaltung. Hierbei ist die Liquidi-tätssicherung eine der wichtigstenAufgaben, damit alle Rentenempfängerund Leistungserbringer rechtzeitig ihreZahlungen erhalten.

Die Abwicklung der Transfers erfolgte2000 noch im Datenträgeraustausch,ab 2001 dann im Online-Verfahren mit derHausbank.

Die 2. Jahreshälfte 2000 war geprägtdurch die Vorbereitungsarbeiten zur Ein-führung der Kosten- und Leistungsrech-nung ab 1.1.2001. Da sich der gesamteZahlungsverkehr in der Finanzabteilungtrifft, waren die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter hier besonders gefordert.Mit großem Einsatz bewältigten sie bisJahresende alle organisatorischen undprogrammspezifischen Herausforderungender bevorstehenden Umstellung aufbetriebswirtschaftliche Kontrollsysteme.

22

Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Medienpräsenz wurdeim Jahr 2000 verstärkt. RegelmäßigePressemeldungen, z. B. zu den ThemenSchulanfänger, Haushaltshilfen oderVersicherungsschutz bei betrieblichenVeranstaltungen, sorgten für hessenweiteAufklärung. In einer Live-Sendung desHessischen Rundfunks stand die UKHden Hörern Rede und Antwort zum Unfall-versicherungsschutz für Schüler undStudenten. Zu Beginn des neuen Schul-jahres wurden die Eltern von rund 95.000Schul- und Kindergartenanfängern imRahmen einer Verteilaktion in Grund-schulen und Kindertagesstätten mit Infor-mationsmaterial rund um die gesetzlicheUnfallversicherung versorgt.

Pressekonferenzen

Zwei Pressekonferenzen zu Präventions-bereichen fanden ein breites Medienecho.Themen waren zum einen die Vorstellungdes Films „Der Gewalt auf der Spur“(Gewaltprävention in Schulen) und zumanderen die Frage „Öffentlicher Dienst –gefährlicher Dienst?“ Hier wurde eineUmfrage unter Führungskräften zurGesundheitsförderung im öffentlichenDienst vorgestellt.

„inform“, das Mitteilungsblattder UKH, erscheintviermal im Jahr

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Sabine Longerich, seitJuni 2000 Leiterin desReferats Öffentlichkeits-arbeit

Polit-Prominenz am Stand der UKHwährend des Hessentages: links: Ministerpräsident Roland Koch im Kreis der UKH-Mannschaft,oben: Geschäftsführer Gerd Ulrichmit Innenminister Volker Bouffier

Frederik Kempf, Mit-glied der Jugendfeuer-wehr, gewann eine Reise nach London

Die neue Informations-broschüre zum Thema„Berufskrankheiten“

Messen und Informationsveranstaltungen

Der Hessentag in Hünfeld bot uns Gelegen-heit, in eigener Sache Werbung zu machen.Unser Standpersonal stellte Fachkom-petenz und Engagement unter Beweis.Die Besucher erhielten nicht nur auf jedeFrage eine Antwort, sondern konntenauch die vielen Attraktionen nutzen, diedie UKH besonders auf die Zielgruppe derKinder und Jugendlichen zugeschnittenhatte.

Erstmals beteiligte sich die Unfall-kasse Hessen mit einem Informations-stand an den jährlichen Sicherheits-wochen unseres MitgliedsunternehmensFraport/Frankfurt Airport Services World-wide. Den Beschäftigten der ehemaligenFAG bot sich u. a. die Gelegenheit, aneinem Alkoholspiegel-Simulator Verhaltenund Reaktion zu testen.

Bereits Routine ist die Teilnahme ander jährlichen Aktion „Tag der Zahnge-sundheit“. Die Unfallkasse Hessen istMitglied im Arbeitskreis Jugendzahnpflege.Kinder und Jugendliche wurden überSoforthilfemaßnahmen bei Schulunfällenmit Zahnschäden aufgeklärt.

Neues Info-Material

Berufskrankheiten – dieses Thema standim Jahr 2000 in der öffentlichen Diskussion.Oft wurde in der hitzigen Debatte über-sehen, dass die Anerkennung von Berufs-krankheiten klaren Vorgaben des Gesetz-gebers folgt und nicht im Ermessen derUnfallversicherungsträger liegt. Das neue„Merkblatt Berufskrankheiten“ machttransparent, warum die Gleichung„Beruf + Krankheit = Berufskrankheit“nicht immer aufgeht.

UKH im Internet

Öffentlichkeitsarbeit wird zunehmendüber das Medium Internet präsentiert.Im Jahr 2000 leisteten wir intensive Vor-arbeiten für den zeitgemäßen Internet-Auftritt der UKH. Unsere Versicherten unddie Beschäftigten in unseren Mitglieds-unternehmen sollen in naher Zukunfteinfach und schnell über das Internet mitihrer Unfallversicherung kommunizierenkönnen. Seminare, Broschüren, Aktionenoder Wettbewerbe: Umfassende aktuelleInformationen werden in Kürze onlineabrufbar sein.

23

Kinder und Jugendlichesind die größte Ver-sichertengruppe derUKH. Während desHessentages wurdeihnen viel Unterhaltunggeboten

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Präv

entio

n

»Ich verstehe mich als Mittlerin zwischen

Vergangenheit und Zukunft.Bei der UKH fühle ich mich

gut aufgehoben, weil sie sich um meine Gesundheit

am Arbeitsplatz kümmert.«

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Beratung, Besichtigung, ermittlung

Seminare und Schulungen

Projekte

Petra Achternkamp Seminarteilnehmerin, Restauratorin beim Hessischen Landesmuseum Darmstadt

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Beratung, Besichtigungund Ermittlung

Beratungen, Besichtigungen und Unfall-ermittlungen waren auch im Jahr 2000das „Standardgeschäft“ der Aufsichts-personen der Präventionsabteilung:Im Rahmen der rund 550 Besichtigungenvon Schulen, Kindergärten und anderenEinrichtungen wurde vor Ort überprüft,ob die Verantwortlichen alle gesetzlichvorgeschriebenen Maßnahmen zumSchutz der Versicherten auch wirklichgetroffen haben.

Einen noch größeren Umfang nahmendie Beratungen ein: Sowohl Führungs-kräfte als auch Personalvertretungen,Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfach-kräfte, Betriebsärzte und einfache Ver-sicherte informierten sich bei den zu-ständigen Aufsichtspersonen über dieAuslegung von Vorschriften oder darüber,wie ein wirksamer und gleichzeitig öko-nomischer Schutz gewährleistet werdenkann. Häufig wurden die Aufsichtsperso-nen der UKH auch gebeten, in Konflikt-fällen über die Notwendigkeit von Arbeits-schutzmaßnahmen zu entscheiden. ImJahr 2000 fielen über 5.100 Beratungen an.

Im Rahmen des Berufsgenossen-schaftlichen Messsystems Gefahrstoffe(BGMG) wurden das Handbuch zumQualitätsmanagement, die Verfahrens-anweisungen und Arbeitsanweisungenumgesetzt. Außerdem fand das ersteAudit zur Umsetzung des BGMG mit po-sitiven Ergebnissen statt.

Berufskrankheitenermittlungen

Die Präventionsabteilung klärt bei Anzeigenvon Berufserkrankungen, ob die Erkrank-ten an ihrem Arbeitsplatz Belastungenausgesetzt waren. Diese Recherchen sindoft langwierig, da Berufskrankheiten meisterst viele Jahre nach der Exposition auf-

treten und die Arbeitsplätze in der dama-ligen Form oft nicht mehr vorhanden sind.Schwerpunkte der 583 Berufskrankheiten-meldungen waren auch im Jahr 2000 Ein-richtungen des Gesundheitsdienstes, derForstbetriebe und Bauhöfe.

Während im Gesundheitsdienst in den90er Jahren Ermittlungen überwiegend inZusammenhang mit Wirbelsäulenerkran-kungen durchgeführt wurden, bildetenim zurückliegenden Jahr Haut- und Atem-wegserkrankungen den Schwerpunkt.

In technischen Betrieben standenweiterhin Erkrankungen durch Lärmbe-lastungen an erster Stelle der Berufskrank-heitenmeldungen.

Die Bildungsarbeit:Seminare und Schulungen

In jedem Mitgliedsbetrieb der Unfallkassegibt es Personen, die für den Arbeits- undGesundheitsschutz zuständig sind. Dazuzählen Führungskräfte, Personalvertretun-gen, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheits-fachkräfte, Betriebsärzte, Fachlehrer undandere.

Aufgabe der Hauptabteilung Prävention war auch im Jahr 2000 die Verhütung von Arbeitsunfällen,Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln.Dazu zählten neben der Beratung, Information und Schulung von Führungskräften, Personalver-tretungen und weiteren Personen, die mit der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzesbetraut sind, auch die Überwachung der Präventionsmaßnahmen. Weiterhin initiierte die UKH zahl-reiche wissenschaftliche Projekte zur Erforschung von Unfall- und Gesundheitsrisiken, begleitetediese fachlich und nutzte die gewonnenen Erkenntnisse zur Erarbeitung neuer Präventionsstrategien.

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Bereich Seminare teilnehmer

Flughafen 12 233

Büro- und Bildschirmarbeitsplätze 3 54

Gefahrstoffe 3 64

SB, Personalvertretungen und Führungskräfte 21 436

Fachärzte und Sicherheitsfachkräfte 2 16

Heben und Tragen im Gesundheitsdienst 2 37

Gesundheitsdienst allgemein 14 314

Abwasser 3 61

Forst 6 87

Feuerwehren (inkl. Motorsägen-lehrgang und Fahrertraining) 39 859

Bäder, Theater 3 56

Polizei 2 81

Bauhöfe und Straßenmeistereien 4 42

Erfahrungsaustausch mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik 1 12

Sonstige Seminare in der allgemeinen Unfallversicherung 9 304

Hochschulen 6 94

Schulen allgemein 34 684

Kindertagesstätten 20 417

Schulsport 1 21

Bewegungsförderung in Kindertagesstätten 17 309

Gesamtzahl 202 4.181

Seminare der Unfallkasse Hessen im Jahr 2000

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Um diesen Personen ihre Aufgabenund ihre Verantwortung zu verdeutlichenund sie mit dem notwendigen Fachwissenauszustatten, veranstaltete die UnfallkasseHessen auch im Jahr 2000 zahlreicheSeminare, Tagungen und Fortbildungen.

Da die UKH Schulung und Informationals eine besonders effektive Präventions-arbeit betrachtet, wurde im Jahr 2000 dieZahl der Seminarteilnehmer weiter ge-steigert: 1998 nahmen 3.243 Personenan Seminaren der UKH teil. Im Jahr 1999erhöhte sich diese Zahl auf 3.427 Personen.Im Jahr 2000 nahmen bereits 4.181 Perso-nen teil.

Sonderseminar Schulleiter/-innen

Schulleiter/-innen bestimmen als „Unter-nehmer“ sehr direkt den Umfang desArbeits- und Gesundheitsschutzes in denSchulen. Das Wissen um ihre Verantwor-tungsbereiche ist häufig nur unvollständig.Daher wurden im Herbst des Berichts-jahres in Zusammenarbeit mit der Zentral-stelle Schulmanagement-Qualifizierungim Hessischen Landesinstitut für Pädago-gik fünf Informationsveranstaltungen fürangehende Schulleiterinnen und Schul-leiter durchgeführt. In den Tagesseminarenwurden insgesamt 96 Lehrkräfte über ihreVerantwortung und ihre Aufgaben im Ar-beits- und Gesundheitsschutz sowie überschulrelevante Gesetze und Vorschrifteninformiert. Die aktive Beteiligung währendder Seminare verdeutlichte den großenInformationsbedarf .

Seminar „Kinder stark machen –Bewegungsförderung in Hessen“

Im Rahmen der Mitgliedschaft im Verein„Bewegungsförderung in Hessen e. V.“wurde im September 2000 in Kassel eineFachtagung zur Prävention durch Bewe-gungsförderung durchgeführt. Auf derVeranstaltung „Kinder stark machen“erhielten über 70 Teilnehmer/-innen inverschiedenen Workshops Anregungenzu bewegungsfördernden Angeboten inKindertagesstätten und Schulen.

Seminar „Umsetzung der Biostoffverordnung“

In dem zweitägigen Seminar wurde auf dieGefahren beim Umgang mit biologischenArbeitsstoffen hingewiesen, etwa bei derMüllsammlung, Mülltrennung und Kom-postierung.

In der Einführung wurde die Biostoff-verordnung vorgestellt und auf wichtigeRegeln im Umgang mit biologischen Ar-beitsstoffen hingewiesen.

Die Gefährdungsermittlung nach derBiostoffverordnung wurde während einerpraktischen Übung in Gruppenarbeitvermittelt. Der Fachvortrag eines Arbeits-mediziners verdeutlichte Gefahren fürbestimmte Berufsgruppen, z. B. FSME- undBorreliose-Infektionen bei Forstarbeitern.Das Seminar wurde im Jahr 2000 erstmaligfür Sicherheitsfachkräfte in der Ausbil-dung angeboten und wird 2001 als offenesSeminar thematisch erweitert fortgeführt.

Seminar „Arbeitsschutz im Internet“

Das eintägige Seminar war als Vortrags-veranstaltung angelegt, in der den Teil-nehmern einige grundlegende Kenntnisseüber das Internet erläutert wurden. DieSuche nach Internetseiten zu konkretenThemen wurde an Beispielen praktiziert.Anschließend wurden ausgewählte Seitenzum Thema Arbeits- und Gesundheits-schutz vorgestellt. In einem weiterenVortrag wurden Programme und Daten-banken, die auf CD-ROM verfügbar sind,demonstriert.

27

In über 200 Seminaren wurden die Versicherten der UnfallkasseHessen im Jahr 2000 geschult

Unfallgeschehen im Jahr 2000 aus Sicht der Abteilung Prävention

84.289 Unfälle von Schülern

13.753 Unfälle von Kindergarten-, Hort- und Krippenkindern

1.114 Unfälle von Studierenden

20.632 Unfälle von Beschäftigten

1.348 Unfälle von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren

797 Unfälle von sonstigen Versicherten

Im Jahr 2000 wurden der Unfall-kasse Hessen 127.132 Unfälleund Berufskrankheiten gemeldet.

Von diesen fielen 121.933 Unfall-meldungen in den Zuständig-keitsbereich der UKH. Hinzukamen 583 Berufskrankheiten.

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Seminar „Umgang mit Gefahr-stoffen in Werkstätten und technischen Bereichen“

Das 3-tägige Seminar begann mit einerEinführung in die Toxikologie. Danachfolgte ein Vortrag. Die Themen Ersatz-stoffsuche, Betriebsanweisung und Unter-weisung sowie die Ermittlung von Unfall-ursachen und Maßnahmen zu derenBeseitigung wurden in Gruppenarbeitvermittelt. Weiter wurde auf typische Ge-fahrstoffe in Werkstätten und technischenBereichen eingegangen. Die Prüfungeines Kühlschmierstoffes (Bestimmungdes pH-Wertes und Nitritgehaltes mitTeststäbchen) wurde von den Teilnehmernpraktisch ausgeführt. Es wurden einigeProgramme und Datenbanken mit Betriebs-anweisungen sowie entsprechende Litera-tur vorgestellt. Ein Vortrag über Hautschutzrundete das Seminar ab.

Seminar „Patientenübergriffe im Gesundheitswesen“

Erstmals wurden zwei Seminare zu diesemThema durchgeführt. Während der jeweilszweitägigen Veranstaltung wurden mitBeschäftigten aus psychiatrischen Kranken-häusern, Sozialämtern sowie Alten- undPflegeheimen die Themen rechtlicheRandbedingungen (Notwehr, Körperver-letzung, Freiheitsentzug usw.), das Er-kennen von Gefahrensituationen und dasVerhalten bei Bedrohungen (Körperspra-che, Auftreten usw.) diskutiert. Außerdemwurden Selbstbehauptungs-, Abwehr-und Überwältigungstechniken demons-triert und teilweise eingeübt. Die Veran-staltungen stießen auf positive Resonanzund hatten zur Folge, dass in verschiedenenBetrieben Programme zum Schutz derBeschäftigten vor aggressiven Handlungenentwickelt wurden.

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Da die Schulung der Versicherten für die Präventionsarbeit besonders effektiv ist, wurde die Zahl der

Seminarteilnehmer weiter gesteigert.

In Anbetracht des großen Interessesund der hohen Relevanz für die Unfall-kasse Hessen (Patientenübergriffe bildenin bestimmten Betrieben einen Unfall-schwerpunkt) werden auch im nächstenJahr derartige Seminare angeboten.

Seminar „Lehrer/-innen an Alten- und Krankenpflegeschulen“

Zum zweiten Mal wurde unter der Feder-führung der UKH mit Erfolg ein Seminarfür Lehrer/-innen an Alten- und Kranken-pflegeschulen durchgeführt. Mit Hilfedieses Angebotes ist es gelungen, diepraxisgerechte Unterweisung der Auszu-bildenden in der Kranken- und Altenpflegenoch vor Aufnahme der praktischenTätigkeit an vielen Ausbildungsstättenzu etablieren.

Seminar „Arbeitsschutzmanagement“

Thema war sowohl die Einbindung vonArbeitssicherheits-Fachkräften und Be-triebsärzten bei gesundheitsförderndenMaßnahmen sowie die Verbesserungder Organisation des Arbeitsschutzes imBetrieb. Es wurden die von Unfallversiche-rungsträgern und der staatlichen Arbeits-schutzverwaltung entwickelten Leitlinienfür das Arbeitsschutzmanagement vor-gestellt. In Gruppenarbeit sollten dieTeilnehmer die Defizite im Arbeitsschutz-management ihrer Betriebe erkennenund Verbesserungsvorschläge entwickeln.Für 2001 ist ein weiteres Seminar vorge-sehen.

Seminar „Professioneller Umgangmit Angst und Aggression in der Psychiatrie (ProfUmAA)“

Als Reaktion auf die beiden Projekte derUKH im Psychiatrischen KrankenhausRiedstadt wurde ein innerbetrieblichesFortbildungsangebot entwickelt, welches

allen pflegerisch und therapeutisch Be-schäftigten zugänglich ist. Ziel ist es, dieHandlungskompetenz der Mitarbeiter zuerweitern um bessere persönliche Bewäl-tigungsstrategien innerhalb aggressiverAuseinandersetzungen zu entwickeln.

Kooperationsseminare mit anderenUnfallversicherungsträgern

Mit anderen UV-Trägern wurden im Jahr2000 drei Kooperationsseminare durch-geführt:

» ein Seminar für Laborleiter aus Unter-suchungsämtern (im Zusammenhang damit wurde ein von der UKH ent-wickelter Leitfaden zur Gefährdungs-beurteilung in Untersuchungsämtern vorgestellt),

» ein Seminar zum Thema „Arbeits-schutz in veterinärmedizinischen Einrichtungen“,

» ein Seminar, das sich an technischeLeiter von Theatern richtet.

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Projekte

Die Präventionsabteilung der UnfallkasseHessen betreut über 2.500 Schulen,4.000 Kindertageseinrichtungen und weitüber 10.000 Ämter, Betriebe, Gesellschaf-ten, Verbände, Stiftungen und andereEinrichtungen. Es ist daher nicht verwun-derlich, dass zahlreiche Projekte nurexemplarisch mit einzelnen Mitgliederndurchgeführt werden können. Projektedienen zum einen der Erforschung vonZusammenhängen zwischen beruflichenBelastungen und Risiken, zum anderender Feststellung des tatsächlichen Krank-heits- und Unfallgeschehens sowie derErprobung neuer Präventionsstrategien.Im Rahmen eines überschaubaren Pilot-projektes können sowohl die Akzeptanzund Wirksamkeit der Maßnahmen als auchdie Probleme in der Praxis überprüft wer-den. Die Ergebnisse der Projekte gehendann allen Mitgliedern über die Informa-tionsmedien der UKH zu und fließen in dieBeratungs- und Schulungsarbeit ein.

Projekte in Kindertages-einrichtungen

Neben den bereits beschriebenen Schu-lungen für Erzieher/-innen – insbesondereim Bereich der Bewegungsförderung –und den Beratungen von Leiter/-innen

und Trägern von Kindertageseinrichtungenstanden im Jahr 2000 drei zusammen-hängende Projekte zum Schutz dieserBerufsgruppe vor den Gesundheitsge-fahren am Arbeitsplatz im Mittelpunkt derAktivitäten der Präventionsabteilung:

Projekt „Arbeitsbedingte Gesund-heitsgefahren von Erzieher/-innen“

Neben der möglichst umfassenden undwissenschaftlich exakten Feststellunggesundheitsbelastender Faktoren inKindergärten war die exemplarische Durch-führung von Maßnahmen zur Reduktionder Belastungen ein weiteres Ziel desProjektes.

Nach Abschluss der Untersuchungs-phase, in der eine sehr hohe Lärmbelas-tung in den Einrichtungen festgestelltwurde, begann im Sommer 2000 die Um-setzung von Maßnahmen zur Verbesse-rung der Raumakustik in einer ausgewähl-ten Einrichtung der Stadt Kassel. Darüberhinaus sind in mehreren Einrichtungenalternative Sitzmöglichkeiten für Erzieher/-innen und Kinder in Erprobung.

Nach Abschluss der Gestaltungs- bzw.Erprobungsphase wird die UKH durchMessungen die Wirksamkeit der Maßnah-men überprüfen und auf deren BasisEmpfehlungen für die Träger der Kinder-gärten zum Schutz der Erzieher/-innen undKinder ausarbeiten.

In diesem Zusammenhang kommtdem Moderatorenhandbuch „Körperge-rechtes Arbeiten für Erzieher/-innen“ be-sondere Bedeutung zu. Das Moderatoren-handbuch, das in Kooperation zwischender UKH und der Stadt Wiesbaden ent-stand, wird derzeit erarbeitet und soll2001 in Modellseminaren erprobt werden.Es beschäftigt sich mit Vorschlägen, wieErzieher/-innen trotz gesundheits-belastender Faktoren durch eigene Akti-vitäten am Arbeitsplatz gesund bleibenkönnen.

Das Handbuch soll geschulte Erzieher/-innen als Multiplikatoren befähigen,die Kolleginnen und Kollegen entsprechendzu informieren bzw. weiterzubilden. DasBuch wird Mitte 2001 vorliegen.

Film „Körpergerechtes Arbeiten- für Erzieher/-innen“

Ergänzend zum Moderatorenhandbucherstellte die Evangelische Fachstelle fürArbeitsschutz (EfAS) einen Film zum Thema„Körpergerechtes Arbeiten- für Erzieher/-innen“. Der Film stellt in anschaulicherWeise die beruflichen Belastungen sowiemögliche Präventionsmaßnahmen inKindertageseinrichtungen dar. Die UKHunterstützte dieses Vorhaben fachlich undwird im Sommer 2001 etwa 2.000 Kinder-tagesstätten mit dem Medienpaket, be-stehend aus dem Handbuch und dem Film,ausstatten.

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Projekte in Schulen

Im Berichtsjahr spielten auch in den Schu-len die pädagogischen Aktivitäten zumSchutz der Schülerinnen und Schüler einewichtige Rolle:

Medienpaket „Der Gewalt auf der Spur“

In den letzten Jahren hat sich nach Aus-sage von Pädagogen die Anzahl der ge-walttätigen Übergriffe zwar nur wenigverändert, deren Qualität hat jedoch starkzugenommen. Da Verletzungen durchGewalttätigkeiten anderer Schüler alsUnfälle gelten, ist das Thema „Gewalt inSchulen“ auch für die Unfallkasse Hessenrelevant: Immerhin entfallen pro Jahr ca.10 % der gemeldeten Unfälle auf Gewalt-tätigkeiten aller Art.

Die Minderung von Gesundheitsrisikenam Arbeits- und Ausbildungsplatz sowiedie Verhinderung von Unfällen sind Aufga-ben der Unfallkasse Hessen. Aus diesemGrund initiierte diese – gemeinsam mitdem Staatlichen Schulamt Wetzlar für denLahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, unterstützt durch Unfallkassenaus anderen Bundesländern sowie Spon-soren, das Projekt „Der Gewalt auf derSpur“. Das Paket besteht aus einem47-minütigen Film, einem Begleitheft undaus Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte.

In dem Film werden etwa 40 Beispieledafür gezeigt, welche Maßnahmen Schulenim Rahmen ihres normalen pädagogischenKonzepts gegen Gewalt einleiten können.Die Spanne reicht von der Verbesserungdes Selbstwertgefühls der Schüler überdie direkte Thematisierung im Unterrichtbis hin zur Ausbildung von Lehrkräftenund Schülern zu Streitschlichtern.

Der Film wird durch ein Begleitheft er-gänzt, in dem alle Projekte ausführlich be-schrieben werden. Die Unfallkasse Hessenmachte im Jahr 2000 allen weiterführen-den Schulen in Hessen das Medienpaketzugänglich und wird das Thema „Gewaltin Schulen“ auch im Rahmen ihrer Fort-bildungen für Lehrkräfte ansprechen.

Schulwettbewerb „Minus 10 % – neue Einfälle gegen Unfälle“

Um Schulen in ihrer Anstrengung zu för-dern, die Probleme des Arbeits- und Ge-sundheitsschutzes selbst zu lösen, startetedie Unfallkasse Hessen 1999 den Wett-bewerb „Minus 10 % – neue Einfälle gegenUnfälle“. Schulen konnten hier mit Unter-stützung der UKH Projekte gegen Unfälleund Gesundheitsrisiken konzipieren, durch-führen und ihre dokumentierten Ergebnis-se als Wettbewerbsbeitrag einreichen.Kriterien für eine Prämierung waren dieEffektivität und Kreativität der eingereich-ten Projekte. Die beteiligten Schulendemonstrierten ein hohes Maß an Ideen-reichtum und Engagement. Die durch-schnittliche Unfallbelastung sank gegen-über den Vorjahren deutlich ab.

Der Wettbewerb wurde im Oktober2000 mit Einreichung der Dokumentationenabgeschlossen. Das Ergebnis ermutigtedie Unfallkasse, den Wettbewerb zu wie-derholen.

Gemeinschaftsprojekt „Förderungvon sportlicher Aktivität, Haltung,Fitness und Gesundheit von Kindernin der Grundschule“

Gesellschaftliche und schulpolitischeEntwicklungen haben in den letzten Jahrendazu geführt, dass bereits bei KindernBewegungs- und Leistungsmängel und inder Folge gesundheitliche Risiken über-hand nehmen. Wenn sich die Bewegungs-auffälligkeiten der heutigen Grundschul-kinder nicht zu einem Zukunftsproblem

ausweiten sollen, wird es höchste Zeit zuhandeln. Wissenschaftliche Untersuchun-gen belegen den Zusammenhang zwischenBewegungsmangel und Unfällen bei Kin-dern.

Aus diesem Grund läuft zur Zeit in Ko-operation zwischen der Unfallkasse Hessenund sieben anderen Unfallversicherungs-trägern sowie der Universität Karlsruheund der Bundesarbeitsgemeinschaft fürHaltungs- und Bewegungsförderung inWiesbaden ein Forschungsprojekt zu dieserProblematik. Ziel des Projektes ist es, aufeiner breiten Basis aktuelle Daten zumIst-Zustand der Motorik von Grund-schülern zu gewinnen. Weiterhin geht esdarum, einfache Testverfahren zu ent-wickeln, die von den Sportlehrer/-innenim Unterricht selbst angewendet werdenkönnen. Auf Grundlage der Untersuchungs-ergebnisse sollen Interventionsmaß-nahmen, etwa Broschüren für Eltern undLehrer, erarbeitet werden, um eine gezielteFörderung von Bewegung und Haltung zuermöglichen.

In der länderübergreifenden Unter-suchung von Grundschülern der Klassen1 bis 4 werden 1.500 Kinder hinsichtlichihrer sportmotorischen Leistungsfähig-keit, ihrer Körperhaltung, ihrer sportlichenAktivität und ihrer eigenen Gesundheits-erziehung getestet. In Hessen habensich vier Schulen bereit erklärt, die Unter-suchung zu unterstützen.

Mit der Veröffentlichung der Unter-suchungsergebnisse ist Mitte 2001 zurechnen.

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Wissenschaftliche Untersuchungen belegen den Zusammenhang zwischen Bewegungsmangel

und Unfällen bei Kindern.

Band 4 derSchriftenreihe

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Aktion „Jugend will sicher leben“

Traditionell beteiligt sich die UnfallkasseHessen an der Aktion „Jugend will sicherleben“, einem Wettbewerb zur Gesund-heits- und Sicherheitserziehung in Berufs-schulen. Die UKH betreut dabei gemein-sam mit gewerblichen Berufsgenossen-schaften die teilnehmenden Schulen. DasThema des Jahres 2000 lautete „Sitzen,Heben, Tragen“. Hierzu erhielten dieSchulen ein Video und weitere Unter-richtsmaterialien, in denen die Möglich-keiten der Reduktion von rückenbelasten-den Körperhaltungen aufgezeigt wurden.In dem Wettbewerb, der an Berufsschuleneine hohe Akzeptanz besitzt, wurden zweihessische Schulen durch die Kultusminis-terin des Landes mit Preisen ausgezeichnet.

Aktion „Unsere Klasse im Verkehr“

Die Aktion „Unsere Klasse im Verkehr“,initiiert von Ministerien, Verkehrsclubsund UKH zur Verkehrserziehung an all-gemein bildenden Schulen, wurde auchim Jahr 2000 fortgesetzt. Schwerpunktder Aktion war die Vorbereitung des neuenWettbewerbes „Wir suchen fahrradfreund-liche Schulen“. Die Unfallkasse Hessen,die diese Aktion durch ihre Unterstützungerst ermöglicht hat, verspricht sich nebender Verbesserung der Motorik auf Grundhöherer Nutzung von Fahrrädern und so-mit dem Ausgleich der vielen „Sitzphasen“auch eine Vermittlung von Sicherheits-aspekten.

Die Auftaktveranstaltung zum Wett-bewerb fand im November 2000 im Beiseinder hessischen Kultusministerin KarinWolff in Wiesbaden statt. Zur Teilnahmesind alle allgemein bildenden Schulen inHessen aufgerufen. Als Preise sind nebenFahrrädern Ausstattungen für Fahrradwerk-stätten an Schulen vorgesehen.

Regelung zur Sicherheit in Schulen

Häufig ist Schulleiter/-innen das ganzeAusmaß ihrer Verantwortung für die Sicher-heit von Lehrkräften und Schülern nichtbewusst. Aus diesem Grund arbeitete dieUKH gemeinsam mit Fachleuten aus demhessischen Kultus- und Sozialministeriumeine umfassende Regelung zur Sicherheitin Schulen aus, die voraussichtlich im Jahr2001 als Verordnung oder als Erlass inKraft treten wird. Nicht nur die Verantwor-tung von Schulamt, Schulleitung und Lehr-kräften wird hier deutlich gemacht, auchauf Themen wie die sicherheitstechnischeund arbeitsmedizinische Betreuung derLehrkräfte, Erste-Hilfe-Ausbildungen,Prüfverpflichtungen und die Bestellungvon Sicherheitsbeauftragten wird einge-gangen.

Aktion „Klettern als Suchtprävention“

Die Unfallkasse Hessen führte im Jahr 2000an fünf hessischen Schulen sowie bei derFlughafen Frankfurt Main AG (heuteFraport AG) ein Projekt zur Verringerungder alkoholbedingten Wegeunfälle durch.

An einer fünf Meter hohen Kletterwandkonnten die Teilnehmer selbst testen,wie stark Alkohol und Drogen die Wahr-nehmung und Reaktionsfähigkeit beein-trächtigen. Sie hatten hierbei die Mög-lichkeit, in einem ersten Durchgang dieKletterwand ohne Erschwerungen zubesteigen. Im zweiten Durchgang wurdendie möglichen physischen Beeinträchti-gungen durch den Drogenkonsum simu-liert: Der Kletterer erhielt eine Brille, dieein verzerrtes Sehen bewirkt. Die taktileWahr- nehmung wurde durch Handschuheund die Koordination der Beine durchBleimanschetten beeinträchtigt. Dadurchwar die „Alkoholwirkung“ für die Kletterersinnlich erfahrbar. Für das Jahr 2001 isteine Fortführung des Projektes an weiterenSchulen in Hessen geplant.

Das Projekt „Klettern als Sucht-prävention“ vermittelt auf originelle Weise die Wirkung von Alkohol und Drogen

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Projekte in Krankenhäusernund anderen Einrichtungendes GesundheitsdienstesArbeitsschutzwettbewerb

In einem Krankenhaus der Maximalver-sorgung wurde mit Unterstützung der UKHim Rahmen des innerbetrieblichen Vor-schlagswesens ein Arbeitsschutzwett-bewerb initiiert, der zurzeit noch nichtabgeschlossen ist. Aus den Reihen derMitarbeiter werden zahlreiche praxis-gerechte Verbesserungsvorschläge zumArbeits- und Gesundheitsschutz erwartet.

Projekt im Psychiatrischen Krankenhaus Riedstadt (PKH)

Das Projekt in Riedstadt wurde auch imJahr 2000 weitergeführt. Das PKH hatsich mit den Ergebnissen der Gruppenbe-fragungen zum Thema „Kooperation undKommunikation“ kritisch auseinandergesetzt und in Gruppen für die Bereiche„Verwaltung und Technik“, „Ärzte undPsychologen“ sowie „Pflegebereich“Vorschläge ausgearbeitet. Die erstelltenOrganigramme wurden den Beschäftigtenvorgestellt. Dabei wurden die „Negativ“-Punkte ebenso wie die Verbesserungs-vorschläge analysiert. Es stellte sichheraus, dass vieles dem Bereich desQualitätsmanagements (QM) zuzuordnenist. Beginnend mit dem Jahr 2001 wirddas QM-System eingeführt. Eine externeFirma wird diesen Prozess begleiten.

Die im Rahmen der Gruppenbefragunggeäußerten Verbesserungsvorschläge ent-hielten auch den Wunsch nach einer In-formationsveranstaltung zum Thema„Hautschutz und Desinfektionsarbeiten“.Diese wird 2001 an zwei Terminen ange-boten.

Projekt „RückengerechterPatiententransfer in der Kranken-und Altenpflege“

Das vom Bundesverband der Unfallkas-sen (BUK) in Zusammenarbeit mit weite-ren Unfallkassen entwickelte Programmenthält ein Ausbildungskonzept für dierückengerechte Durchführung von Trans-feraufgaben in der Kranken- und Alten-pflege. Durch Lehrer einer Krankenpflege-schule werden Instruktoren ausgebildet.Diese Instruktoren sollen die Ideen undTechniken, die in dem Programm ent-wickelt wurden, an Mitarbeiter und Kol-legen weitervermitteln. Im Auftrag derUnfallkasse wurden bisher ca. 140 Instruk-toren aus verschiedenen Kliniken undAltenpflegeeinrichtungen ausgebildet.In einigen der bisher beteiligten Einrich-tungen wird das Programm bereits imRahmen der innerbetrieblichen Fortbildungumgesetzt. Für 2001 sind zwei weitereKurse geplant.

Projekt „Erfahrungsaustausch für Instruktoren“

Die Instruktoren verschiedener Klinikenund Altenpflegeeinrichtungen stelltendie Umsetzung des Programms „Rücken-gerechter Patiententransfer“ in ihrenEinrichtungen vor. Sie berichteten sowohlüber Erfahrungen bei der Unterweisungder Mitarbeiter als auch bei der Umset-zung des Programms in den Pflegeein-heiten. Die Umsetzbarkeit gelehrterTechniken wurde diskutiert, Verbesse-rungsvorschläge wurden vorgestellt.

Weitere Veranstaltungen zum Austauschder Erfahrungen mit den Instruktoren undzur Weiterentwicklung des Programmssind für 2001 geplant.

Projekt „Gesundheit“ in den Schwalm-Eder-Kliniken

Es sollten gesundheitsfördernde Maß-nahmen in den Kliniken umgesetzt wer-den. Ausgewertet wurden die Unfall-und Krankheitsstatistik. In Mitarbeiter-befragungen wurden die Schwerpunkteder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahrenermittelt. Erste Maßnahmen waren Ver-änderungen in Organisationsstrukturenund ergonomische Verbesserungen vonArbeitsabläufen. Die UKH hat das Projektfinanziell gefördert und fachlich begleitet.

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Projekte mit FeuerwehrenProjekt „Freiwillige Feuerwehr Marburg“

Neben Unfällen kam es in der Vergangen-heit zunehmend zu Schwächeanfällenund Zusammenbrüchen bei Atemschutz-übungen der freiwilligen Feuerwehren.Es wird vermutet, dass dies unter anderemauf mangelnde körperliche Leistungs-fähigkeit der Feuerwehrangehörigenzurückzuführen ist. In diesem Zusammen-hang wirkt sich auch der Einsatz derneuen „Schutzausrüstung zur Brandbe-kämpfung“ negativ aus, die zwar gegenFlammen deutlich besser schützt, durchdie isolierende Wirkung jedoch ein Mikro-klima entstehen lässt, das zu einem erheb-lichen Hitzestau führen kann.

Aus diesem Grunde wurde mit demProjekt zur Steigerung der körperlichenLeistungsfähigkeit der Feuerwehran-gehörigen bei der Feuerwehr Marburgbegonnen.

Ein freiwilliges Kollektiv von 70 Feuer-wehrleuten wurde gebildet. Zunächstwurde die Leistungsfähigkeit der Feuer-wehrleute mittels eines sportmedizini-schen Leistungstests festgestellt. Dem-zufolge war ca. ein Drittel ausreichendfit für den Einsatz mit schwerem Atem-schutz. Ein Drittel war mäßig fit, ein weite-res Drittel wies jedoch schwere Leistungs-defizite auf. Basierend auf diesem Ergebniserhielt jeder Teilnehmer des Kollektivsein auf ihn zugeschnittenes Trainingspro-gramm, durch das die Leistungsfähigkeitsukzessive aufgebaut wurde.

Das abschließende Ergebnis des Pro-jekts wird für Ende des ersten Quartals2001 erwartet. Es ist davon auszugehen,dass die hier gewonnenen Erkenntnisseallen Feuerwehrmännern zugute kommen.

Projekte in Hochschulen Projekt „Minus 10 %“ an der Fachhochschule Fulda

Die FH Fulda hat 230 Beschäftigte und3.426 Studierende (Stand Sommer-semester 2000) in den FachbereichenHaushalts- und Ernährungswissenschaften,Informatik und Betriebswirtschaft. Mitdem Projekt soll außer einem Rückgangder Unfälle auch eine Reduzierung derarbeitsbedingten Gesundheitsgefahrenerreicht werden.

Dabei unterstützt die UKH die FH Fuldabeim Aufbau eines Wahlpflichtkurses zumThema Arbeitssicherheit, der mit vierWochenstunden über ein Semester laufensoll und als zusätzliche Qualifizierungfür die Studenten gedacht ist. Eine Ein-führungsveranstaltung in die Arbeitssicher-heit wurde im September 2000 für dieStudenten durchgeführt.

Ein Projekt zur Gesundheitsförderungwurde gestartet. Der Hochschulsport-koordinator der FH Fulda führte die Ver-anstaltung „Fit durch den Sommer“ durch,die von der UKH finanziert wurde. Zurzeitwird eine Kontrolle der Gefährdungs-ermittlung durchgeführt. Das Ergebnisder Kontrolle wird im März 2001 vorliegen.Die Evaluation des Projektes erfolgt in dennächsten Monaten.

Projekte in Forstbetrieben

Studie „Borreliose-Infektionen“

Die Unfallkasse Hessen unterstützte dasForschungsprojekt „Borreliose-Infektionen“des Instituts für Forstbenutzung und Forst-liche Arbeitswissenschaften der Univer-sität Freiburg. Es wurde im Jahr 2000 ab-geschlossen.

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Motiviert durch die positiven Ergebnisse in der Vergangenheit sind für 2001 weitere Aktivitäten

zum Schutz der Versicherten in Planung.

Fahrertraining mit dem Einsatz-Fahrzeug schützt vor Unfällen

Die isolierende Wirkung der neuen Schutzausrüstungkann in besonderen Fällen die Leistungsfähigkeit derFeuerwehrleute beeinträch-tigen

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In Mitteleuropa kommen zwei be-deutsame, durch Zecken übertrageneInfektionskrankheiten vor: Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und Lyme-Borreliose. Während gegen die FSME einImpfschutz möglich ist, können gegenBorreliose-Erkrankungen nur präventiveMaßnahmen gegen Zeckenstiche ergriffenund die Möglichkeiten der Früherkennungdieser Erkrankung genutzt werden.

Ziel der Untersuchung war es daher,die gesundheitlichen Auswirkungen vonBorreliose-Infektionen zu untersuchen.Um die Möglichkeiten der Prävention zuanalysieren und zu verbessern, lagen demProjekt folgende Forschungsfragen zuGrunde:

» Wie gut sind die Kenntnisse über Lyme-Borreliose?

» Wie wirkungsvoll sind Schutzmaß-nahmen gegen Zeckenstiche?

» Wie frühzeitig werden Borreliose-Erkrankungen erkannt?

» Wie häufig treten symptomatische Borreliose-Erkrankungen bei Wald-arbeitern auf?

» Wie eng ist der Zusammenhang zwischen Antikörperstatus und Beschwerden?

Wie die Untersuchungsergebnissezeigten, waren einem erheblichen Anteilder Revierleiter und Waldarbeiter zahl-reiche Fakten nicht bekannt, deren Kennt-nis zum wirksamen Schutz vor Borreliose-Infektionen unverzichtbar erscheinen.Dies spiegelt sich auch in dem Wunschnach besserer Aufklärung über die Borre-liose von 62,2 % der Revierleiter und82 % der Waldarbeiter wider. Die Befragtenerwarten insbesondere, von ihrem Be-triebsarzt besser über die Borrelioseaufgeklärt zu werden. Die Waldarbeiteräußern diesen Wunsch auch hinsichtlichihrer Vorgesetzten.

Projekte in sonstigenMitgliedsbetrieben

Projekt „Gesundheitsförderung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg“

Die Unfallkasse Hessen ist Mitglied imLeitungsgremium der ArbeitsgemeinschaftKommunale Gesundheitsförderung imLandkreis Hersfeld-Rotenburg. Im August2000 wurde in Bad Hersfeld zusammenmit dem Sportkreis und anderen Verbändender Aktionstag „Kreis in Bewegung“ ver-anstaltet. Über 10.000 Besucher nahmenan Lauf-Treffs, Diskussions-Foren, derKletterwandaktion der UKH und Darbie-tungen auf einer Schaubühne teil.

Projekt „Betriebliche Gesundheits-förderung bei der UKH“

Die Präventionsabteilung der UKH berätihre Mitglieder über die Möglichkeiten,durch betriebliche GesundheitsförderungFehlzeiten und arbeitsbedingte Gesund-heitsgefahren zu reduzieren. Um aufdiesem Gebiet Erfahrungen zu sammelnführte sie im Jahr 2000 im eigenen Hausein Projekt zur betrieblichen Gesundheits-förderung durch.

Als erster Schritt wurde im September2000 in Zusammenarbeit mit der BKK eineschriftliche Mitarbeiterbefragung durch-geführt, durch die deren Arbeitszufrieden-heit, Details zu gewünschten Angebotender Gesundheitsförderung etc. ermitteltwurden. Die Ergebnisse wurden allen Mit-arbeitern zugänglich gemacht.

Seit dem Frühjahr 2000 wurden bereitserste Maßnahmen zur Gesundheits-förderung angeboten, z. B. regelmäßigeRückenschulen und eine Laufgruppe.Themen der Gesundheitsförderung wurdenzudem in das innerbetriebliche Fortbil-dungsprogramm der UKH aufgenommen.

Im nächsten Schritt sollen unter Be-teiligung von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern aller Bereiche weitere Maß-nahmen zur Verringerung von Arbeits-belastungen bzw. zur Verbesserung vonArbeitszufriedenheit und Gesundheitsver-halten der Mitarbeiter erarbeitet werden.

Planung für 2001

» Zur besseren Beratung unserer Mitglieder soll eine Organisations-beratung eingerichtet werden. Diese durchforstet auf Anfrage der Mitgliederderen Sicherheitsorganisation (Verantwortlichkeiten, verbindliche Regelungen), macht Vorschläge für Verbesserungen und begleitet diese fachlich bis zur Umsetzung.

» Die Information der Mitglieder über die Zeitschrift „inform“ soll durch eine Reihe von elektronischen „News- letters“ ergänzt werden. Interessierte Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Personalver-tretungen und andere Gruppen erhaltenper E-Mail speziell auf sie zugeschnit-tene Informationen – etwa über neue Gesetze, Forschungsergebnisse oder Angebote der UKH.

» Psychische Belastungen durch Publi-kumsverkehr stellten im öffentlichen Dienst einen der höchsten Belastungs-faktoren dar. Aus diesem Grund wird die UKH im Jahr 2001 in Sozialämtern eine wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema durchführen.

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Marcus StephanVersicherter

»Ich gehe auch im Rollstuhl tanzen!«

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Aufgaben

Ziele

Service

Versicherungsfälle

Leistungen

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Rehabilitation und Entschädigung sind neben der Prävention zwei weitere wichtige Aufgaben dergesetzlichen Unfallversicherung. Hinter nüchternen Zahlen und Fakten verbergen sich Menschenmit ihrer besonderen Betroffenheit durch den Unfall. Dies wird immer dann deutlich, wenn den ZahlenBeispiele folgen. Deshalb möchten wir auf den folgenden Seiten einige Versicherte „für sich“ sprechenlassen. Die geschilderten Fälle stehen beispielhaft für viele andere.

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Aufgaben

» die Steuerung und Durchführung der medizinischen, sozialen und beruflichenRehabilitation mit allen geeigneten Mitteln,

» die Entschädigung der Verletzten undErkrankten durch Geldleistungen, z. B. Verletztengeld, Renten an Versicherte,

» die Entschädigung von Angehörigen und Hinterbliebenen, z. B. Witwen-, Witwer-, Waisenrente und Sterbegeld.

Ziele der Rehabilitation

Nach Eintritt eines Versicherungsfallesversucht die UKH „mit allen geeignetenMitteln und möglichst frühzeitig“

» den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern,

» seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern (medizi-nische Reha),

» die Versicherten nach ihrer Leistungs-fähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit möglichst auf Dauer beruflicheinzugliedern (berufliche Reha),

» Hilfen zur Bewältigung der Anforde-rungen des täglichen Lebens und zur Teilnahme am Leben in der Gemein-schaft unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadensbereitzustellen (soziale Reha).

Im Rahmen der so genannten schulisch-pädagogischen Rehabilitation bieten wirHilfen zur angemessenen Schulausbildungeinschließlich der Vorbereitung hierzuoder zur Entwicklung der geistigen oderkörperlichen Fähigkeiten vor Beginn derSchulpflicht an.

Der Grundsatz „mit allen geeignetenMitteln“ steht nicht im Gegensatz zumGebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsam-keit. Im Einzelfall können aber sehr hohefinanzielle Aufwendungen durchaus ge-boten sein, wenn hierdurch das Ziel derHeilbehandlung oder der beruflichenRehabilitation zu erreichen ist.

Die Hauptabteilung Entschädigunggliedert sich in folgende Bereiche:

» Entschädigungsausschüsse

» Service-Center

» Unfallsachbearbeitung

» Berufskrankheiten

» Reha-Beratung, Berufshilfe

» CUSA-Sachbearbeitung

» Call-Center

» Kataster und Beitrag

» Assistenz

Service

Kundenorientierung

Die Kundenorientierung ist ein entschei-dender Faktor für den unternehmerischenErfolg. Wir fühlen uns verpflichtet, unserenzugehörigen Unternehmen und Versicher-ten einen hohen Standard zu bieten.

Obwohl der Gesetzgeber die Kunden-orientierung bei einem Unfallversicherungs-träger gesetzlich vorschreibt, bleibt es füreinen Versicherungsträger unserer Größen-ordnung eine ständige Herausforderung,die im Einzelfall für die Erfüllung dieses

Anspruchs nötigen organisatorischen undtechnischen Voraussetzungen zu schaffenund die erforderlichen Anpassungen an diesich verändernden Anforderungen vorzu-nehmen.

Partnerschaftlich orientierte Ausrich-tung bedeutet für die Unfallkasse Hessen,auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden einzugehen. Wir haben unsverpflichtet, zeitgemäß und schnell aufAnliegen, Fragen und Probleme zu rea-gieren. Voraussetzungen hierfür sind eineumfassende Erreichbarkeit sowie ein hoherErledigungsgrad, den wir mit Hilfe unseresCall-Centers gewährleisten. Die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter dieser Service-stelle stehen unseren Partnern für Fragenund Anregungen zur Verfügung. Wegender zeitgemäßen und schnellen Erledigungder Anliegen findet diese Einrichtunggroßen Anklang.

Die partnerschaftliche Orientierungunseres Hauses wird auch an der zuneh-menden Zahl von Seminaren und Bera-tungen deutlich, die wir in unseren Mit-gliedsunternehmen anbieten. So habenwir Seminare und Schulungen über Un-fallversicherungsschutz sowie Beratungenunserer Mitgliedsunternehmen vor Ortdeutlich ausgeweitet. Besonders im Be-reich der freiwilligen Feuerwehren, aberauch in Kommunen und Einrichtungendes Landes führen Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Service-Gruppe und derAbteilung Mitglieder und Beitrag Informa-tionsveranstaltungen über das Recht dergesetzlichen Unfallversicherung und dasLeistungswesen durch.

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Versicherungsfälle

Bei allen Versicherungen hängt die Leis-tungspflicht vom Eintritt des Versiche-rungsfalles ab. Das Sozialgesetzbuch nenntin § 7 Abs. 1 SGB VII als Versicherungs-fälle der gesetzlichen Unfallversicherungnur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.Der Versicherungsschutz umfasst jedochauch Wegeunfälle.

» Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Ver-sicherte im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit, z. B. als Arbeit-nehmer oder Schüler, erleiden.

» Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von und zur ver-sicherten Tätigkeit ereignen. Versichertsind auch erforderliche Umwege zur Unterbringung von Kindern während der Arbeitszeit oder bei Fahrgemein-schaften.

» Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverord-nung der Bundesregierung bezeichnet sind und die sich ein Versicherter durch seine Betriebstätigkeit zuge-zogen hat.

Als Berufskrankheiten kommen nur Er-krankungen in Frage, die nach den medi-zinischen Erkenntnissen durch besondereEinwirkungen verursacht wurden oderdenen bestimmte Personengruppen durchihre Arbeit in erheblich höherem Grade alsdie übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.Bei einer drohenden Berufskrankheitwerden Leistungen ggf. vor Eintritt einesVersicherungsfalles erbracht.

Die Gesamtzahl der bei der UKH an-gezeigten Versicherungsfälle betrug imJahr 2000 insgesamt 127.132. Darin ent-halten sind u. a. 11.177 Wegeunfälle und90.200 Schülerunfälle. Der UnfallkasseHessen wurden im Berichtsjahr 583 Be-rufskrankheiten angezeigt.

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„Ich habe eine gute berufliche Zukunft;

das ist für mich die Hauptsache.“

„Als ich nach der Operation halbwegs wieder bei Be-wusstsein war, teilte mir der Arzt mit, dass ich quer-schnittsgelähmt sei. Das Schlimmste war für michdie Angst, meinen Ausbildungsplatz bei der Bank am

1. August nicht antreten zu können. Alle meine Gedanken drehten sichum dieses Thema. Aber schon eine Woche nach meinem Unfall setztesich die Berufshelferin der Unfallkasse mit dem Vorstand der Bank zu-sammen, um meine berufliche Zukunft zu besprechen. Zusammen fandensie für jedes meiner Probleme eine Lösung. Ich konnte meine Ausbildungwie geplant beginnen, nur eben ein Jahr später.“

Marcus Stephan, Versicherter

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Berufskrankheiten

Der Versicherungsschutz der gesetzlichenUnfallversicherung erstreckt sich außer aufArbeits- und Wegeunfälle auch auf Berufs-krankheiten.

Zwar ist die Zahl der angezeigtenBerufskrankheiten gegenüber den gemel-deten Arbeitsunfällen sehr viel geringer;dennoch sind Berufserkrankte oftmals voneinschneidenden Veränderungen in ihrerpersönlichen Lebenssituation betroffen.Dies kann die gesundheitlichen und wirt-schaftlichen Verhältnisse ebenso umfassenwie die Arbeitsplatzsituation. Eine Ver-schlechterung der individuellen Lebens-qualität ist möglicherweise die Folge.

Dem wirkt die Unfallkasse Hessen alsTräger der gesetzlichen Unfallversicherungmit allen geeigneten Mitteln und unterBeachtung der gesetzlichen Vorgabenentgegen.

Eine Erkrankung kann als Berufskrankheitanerkannt werden,

» wenn der Betroffene durch seine Tätig-keit in höherem Maße als die übrige Bevölkerung gesundheitsschädigendenEinwirkungen ausgesetzt ist,

» diese Einwirkungen zu einer Erkran-kung führten und

» diese Erkrankung auf der von der Bundesregierung erlassenen Berufs-krankheitenliste aufgeführt ist.

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„Wichtig ist, dass ich wieder in die Gesellschaft integriert bin.“

„Im Januar 1994 war ich mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit,als ich von einem überholenden Auto erfasst wurde. Danach konnteich mich an nichts mehr erinnern. Bei diesem Unfall erlitt ich einschweres Schädel-Hirn-Trauma, Oberschenkel- und Kniescheiben-trümmerbrüche, Schlüsselbein- und Unterkieferbrüche sowie eine

Unterschenkeltrümmer- und Unterarmfraktur. Nach einem ca. achtmonatigenKrankenhausaufenthalt wurde klar, dass ich meine alte Tätigkeit auf Grund derUnfallfolgen nicht mehr ausüben konnte. Im Krankenhaus fanden schon Gesprächeüber meine berufliche Zukunft mit den Berufshelfern der Unfallkasse Hessen statt.Anfang 1995 war ich dann im Berufsförderungswerk Eckert, um prüfen zu lassen,womit ich in Zukunft mein Geld verdienen kann. Die Tests öffneten mir die Augenüber den tatsächlichen Schaden am Gehirn. Das tat weh. Im Januar 1997 habe icheine Berufsvorbereitungsmaßnahme im Rehazentrum Stephanuswerk Isny ange-treten. Im Sommer 1997 habe ich meine Umschulung zur Bürokauffrau in Wald-kraiburg begonnen und mit gutem Ergebnis abgeschlossen. Nach einem Prakti-kum wurde ich im März 2000 fest angestellt. Auf Grund meiner Unfallfolgen kannich nur vier Stunden täglich arbeiten, aber das ist okay für mich.“

Bettina Reichert, Versicherte

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In Ausnahmefällen können Krankhei-ten unter bestimmten Voraussetzungenwie eine Berufskrankheit als Versiche-rungsfall anerkannt werden. Sobald einbegründeter Verdacht auf eine Berufs-krankheit vorliegt, haben der behandelndeArzt und der Unternehmer die Pflicht, dieErkrankung zu melden. Darüber hinauszeigen Träger anderer Sozialversicherungs-zweige (Kranken-, Renten- und Arbeits-losenversicherung) Verdachtsfälle einerBerufskrankheit an. Versicherte könnensich auch direkt an die UKH wenden.Die aktuelle Entwicklung zeigt eine leichtansteigende Zahl von Verdachtsanzeigenauf eine Berufskrankheit.

Präventive Leistungen

Vorbeugende Leistungen bzw. Maßnahmenim Rahmen des § 3 der Berufskrankheiten-verordnung (BKV) stellen eine Besonder-heit in der gesetzlichen Unfallversicherungdar. Diese Vorschrift bedeutet Möglichkeitund Verpflichtung zugleich. BestimmteLeistungen werden gewährt (z. B. medizi-nische Heilbehandlung, berufliche Reha-bilitationsmaßnahmen), ohne dass eineBerufskrankheit eingetreten ist. Die Maß-nahmen sollen verhindern, dass eineBerufskrankheit entsteht, sich verschlim-mert oder wieder auflebt.

Darüber hinaus besteht nach § 3 Abs.2 BKV gfs. Anspruch auf Übergangsleis-tungen. Voraussetzung hierfür ist die medi-zinische Bestätigung, dass die Tätigkeitaufgegeben werden muss, damit keineBerufskrankheit entsteht, sich verschlim-mert oder wieder auflebt.

Die Berufsaufgabe ist oft mit einerVerdiensteinbuße verbunden. Um diewirtschaftliche Situation für die Betroffe-nen zu erleichtern, wird daher ein zumin-dest anteiliger Ausgleich des Einkommens-verlustes für einen Zeitraum von längstensfünf Jahren nach Aufgabe der Tätigkeitgeleistet.

Leistungen beiVersicherungsfällen

Medizinische Rehabilitation –Rehabilitation vor Rente

Wenn es trotz aller Bemühungen um dieArbeitssicherheit und den Gesundheits-schutz zu einem Unfall oder einer Berufs-krankheit kommt, hat der VersicherteAnspruch auf Sach- und Geldleistungen.Dabei steht die bestmögliche medizini-sche Betreuung sowie seine beruflicheund soziale Wiedereingliederung nachdem Grundsatz Rehabilitation vor Renteim Vordergrund.

Unser Ziel ist es, gesundheitliche,berufliche und soziale Folgen von Arbeits-und Wegeunfällen sowie Berufskrank-heiten zu beseitigen bzw. zu verringern.Dabei verstehen wir uns als Partner undHelfer unserer Versicherten.

Heilbehandlung und Berufshilfe folgeneinem ganzheitlichen Ansatz. Wir setzenalle geeigneten Mittel ein, um die Gesund-heit unserer Verletzten und Erkranktenwiederherzustellen und sie wieder in Ar-beit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern.

Die optimale Betreuung des Versicher-ten sowie seine berufliche und sozialeWiedereingliederung stehen stets im Vor-dergrund aller Bemühungen. Eine Rentekommt erst dann in Betracht, wenn allesinnvollen und zumutbaren medizinischenRehabilitationsmöglichkeiten ausge-schöpft sind.

Nach einem Arbeitsunfall wird der Ver-letzte zunächst qualifiziert medizinischversorgt. Der von den Unfallversicherungs-trägern bestellte Durchgangsarzt legt dieArt der weiteren Behandlung fest. SchwereVerletzungen oder Berufskrankheitenwerden in den eigenen Kliniken oder insolchen Krankenhäusern behandelt, dievon den Trägern der gesetzlichen Unfall-versicherung zugelassen sind.

Die Heilbehandlung ist zeitlich unbegrenzt.Sie umfasst insbesondere:

» ärztliche und zahnärztliche Behandlung,

» Heilmittel einschließlich Kranken-gymnastik, Bewegungs-, Sprach- undBeschäftigungstherapie,

» Medikamente und Verbandmittel,

» Belastungserprobung und Arbeitstherapie,

» Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,

» Pflege bei Hilflosigkeit.

41Heilbehandlungskosten nach Leistungsarten in DM

27.359.123 Ambulante Heilbehandlung

16.238.931 Stationäre Heilbehandlung

3.968.050 Verletztengeld

2.426.978 Pflege

883.480 Zahnersatz

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Steuerung und Überwachung des Heilverfahrens

Die Qualitätssicherung hatte in der gesetz-lichen Unfallversicherung auch schon vorder gesetzlichen Normierung im SGB VIIeinen hohen Stellenwert. Leistungen dermedizinischen Reha müssen in Qualitätund Wirksamkeit dem anerkannten Standder medizinischen Erkenntnisse unterBerücksichtigung des medizinischen Fort-schritts entsprechen. Es besteht nicht nurein Qualitätsanspruch an die behandeln-den Ärzte, vielmehr ist auch der Unfall-versicherungsträger selbst verpflichtet,die medizinische Rehabilitation in jedemEinzelfall zu steuern und zu überwachen.Der Unfallversicherungsträger muss zurVerkürzung der Arbeitsunfähigkeitszeitenoder der Dauer der Heilbehandlung, zurVerbesserung der Effizienz der Behand-lung oder bei drohenden oder bereitseingetretenen Komplikationen im Heil-verfahrensverlauf im Einzelfall steuerndin das Heilverfahren eingreifen.

Verletztengeld

Verletztengeld ist das „Krankengeld derUnfallversicherungsträger“. Es wird meis-tens von den Krankenkassen im Auftragder Versicherungsträger an den Verletztenausgezahlt, solange dieser unfallbedingtarbeitsunfähig ist. Auch bei einem Arbeits-unfall besteht grundsätzlich die Lohnfort-zahlungspflicht des Arbeitgebers. Deshalbbeginnt das Verletztengeld erst nach Weg-fall der Entgeltfortzahlung.

Verletztengeld wird während der Heil-behandlung erbracht sowie während dersich anschließenden Wartezeit bis zumBeginn einer beruflichen Rehabilitation.Übergangsgeld wird während der beruf-lichen Rehabilitation gezahlt. SowohlVerletzten- als auch Übergangsgeld werdenregelmäßig der allgemeinen wirtschaft-lichen Entwicklung angepasst.

Im Jahr 2000 hat die Unfallkasse Hesseninsgesamt ca. 6,5 Mio. DM an Verletzten-und Übergangsgeld einschließlich derSozialversicherungsbeiträge aufgewendet.

Renten an Versicherte und Hinterbliebene

Während das Verletzten- und Übergangs-geld Entgeltersatzfunktion haben, solldie Rente aus der gesetzlichen Unfallver-sicherung den Nachteil ausgleichen, dender Verletzte dadurch erleidet, dass sichseine Arbeitsmöglichkeiten durch dieFolgen des Unfalles auf dem gesamten Ge-biet des Erwerbslebens gemindert haben.

Diese Minderung der Erwerbsfähigkeit(MdE) muss über die 26. Woche nach demUnfall hinaus mindestens 20 v. H. betragen,um einen Rentenanspruch zu begründen.Die Rente aus der Unfallversicherung be-ginnt, wenn kein Anspruch auf Verletzten-geld mehr gegeben ist. Bei beruflicherRehabilitation wird sie neben dem Über-gangsgeld gezahlt.

Die Rente berechnet sich nach demJahresarbeitsverdienst, d. h. dem Gesamt-betrag aller Arbeitsentgelte und Arbeits-einkommen des Verletzten in den zwölfKalendermonaten vor dem Arbeitsunfall,und dem Grad der MdE.

Der Rentenbestand der UnfallkasseHessen belief sich auf insgesamt 4.525Renten. Gegenüber 1999 ist der Renten-bestand nahezu konstant geblieben.

Verstirbt der Versicherte infolge desArbeitsunfalles oder der Berufskrankheit,werden z. B. Sterbegeld, Überführungs-kosten, Witwen-, Witwer- und Waisenrentenals Hinterbliebenenleistungen gezahlt.

Weitere Geldleistungen sind Entschä-digungen für Kleider- und Wäschemehr-verschleiß, besondere Unterstützung inEinzelfällen und Übergangsleistungennach der Berufskrankheitenverordnung.

Rentenbestand nach Versichertenarten

1.075 Schülerunfallversicherung

3.450 Allgemeine Unfallversicherung

4.104 Versichertenrenten

421 Hinterbliebenenrenten

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„Mobilität istLebensqualität pur!“

„1995 hatte ich einen schweren Unfall, als ich in der Kurvedie Kontrolle über mein Motorrad verlor und stürzte. Ichbefand mich auf dem Heimweg von der Uni. Seit diesemTag bin ich querschnittsgelähmt und kann auch meinenrechten Arm nicht mehr bewegen. Ich lebte dann in einem

Studentenwohnheim für Behinderte, wo man sich gut um mich gekümmert hat. SämtlicheFahrten zur Uni, zur Krankengymnastik, zum Arzt und zu Freizeitaktivitäten wurden miteinem Fahrdienst absolviert. Dies bedeutete für mich – einem ehemals unternehmungslustigen,aktiven jungen Mann – dass ich alle Vorhaben im Voraus planen musste. So hatte ich mirmein zukünftiges Leben nicht vorgestellt! Erst als die UKH mir mein behindertengerechtesAuto finanzierte, fand ich den Mut, aus dem Heim auszuziehen und mein Leben wieder selbstin die Hand zu nehmen. Mein Auto hat fast 160.000 Mark gekostet. Mit dem Rollstuhlkann ich direkt hinter das Lenkrad fahren. Mit der linken Hand bediene ich das Lenkrad unddie dort integrierte Bremse und das Gas. Mit Hilfe eines Computers, der auch in das Lenk-rad integriert ist, bediene ich die restlichen Funktionen meines Autos. Durch mein Autobin ich wieder unabhängig. Ich bin ein sehr aktiver Mensch und die Mobilität trägt wesentlichzu meiner Lebensqualität bei. Nicht zuletzt deshalb habe ich vor kurzem mein Medizinstudiumerfolgreich abgeschlossen.“

Oliver Ruloff, Versicherter

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Umfassende medizinische und soziale Absicherung

Das berufsgenossenschaftliche Leistungs-system greift sofort ein, wenn ein Mitar-beiter bzw. ein Versicherter einen Unfallhat oder wenn eine Berufskrankheit aner-kannt wird. Im Ernstfall bieten die Berufs-genossenschaften eines der bestfunk-tionierenden Rehabilitationssysteme.Die modernen BG-Kliniken und das Netzqualifizierter Berufshelfer garantiereneine umfassende medizinische, sozialeund berufliche Wiedereingliederung.

Die berufsgenossenschaftlichen Klini-ken sind modernste Spezialeinrichtungender Maximalversorgung. Wegen des hohenQualitätsniveaus der Behandlung undPflege sowie der hoch effizienten Behand-lungs- und Therapiekonzepte erfahren dieKliniken europaweit und darüber hinaushohe Anerkennung.

Die BG-Kliniken decken ein breitesLeistungsspektrum ab. Dazu gehörenbeispielsweise die akute Behandlung unddie Intensivtherapie, die Behandlung vonSekundärschäden und Heilverlaufskompli-kationen sowie die intensive Übungs-behandlung und Ergotherapie. Auch dieSpezialabteilungen für Handchirurgie,

„Wir sind glücklich, dass unser Sohn bei uns in Spanien

gepflegt werden kann.“

Im November 1998 führte die freiwillige Feuer-wehr eine Taucherübung an einem Angel-gewässer durch. Der ausgebildete TaucherAlfredo Nunez hatte die Aufgabe, ein abge-knicktes Drainagerohr neu zu montieren. Plötz-lich wurde er in das Betonrohr eingesaugt undsteckte darin fest. Es gelang erst nach mehre-ren Minuten, Alfredo Nunez zu bergen. Seine Ateman-schlussmaske war vollständig abgerissen. Alfredo Nunezerlitt durch den Sauerstoffmangel einen Hirnschaden mitder Folge des so genannten apallischen Syndroms, daseine dauerhafte umfassende Pflege notwendig machte.Da die Anwesenheit der Familie sehr förderlich für denHeilungsverlauf war, finanzierte die UKH die Unterbrin-gungskosten der Eltern, die aus Spanien anreisten, umihren Sohn im Krankenhaus zu betreuen. In den folgen-den Wochen zeichnete sich ab, dass nach heutigen medi-zinischen Kenntnissen nicht mit einer deutlichen Ver-besserung des Gesundheitszustands zu rechnen war.Alfredo Nunez wird immer ein Pflegefall bleiben. Die El-tern äußerten den Wunsch, ihren Sohn in ein Pflegeheimnach Spanien zu verlegen, da sie in ihrer Heimat am bes-ten für ihn sorgen können. In Zusammenarbeit mit derUKH wurde ein entsprechendes Pflegeheim in Spaniengefunden. Die anfallenden Kosten trägt die UnfallkasseHessen. Trotz ihres schweren Schicksals sind die Elternfroh, dass sie bei ihrem Sohn sein können.

Alfredo Nunez, Versicherter

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45Aufwendungen für Rehabilitationsmassnahmen in DM

2.827.290 Berufliche Rehabilitation

233.458 Schulische Rehabilitation

693.349 Soziale Rehabilitation

3.754.097 Aufwendungen gesamt

plastische Chirurgie oder die Behandlungvon Knocheninfekten weisen auf dieSpezialisierung hin, die durch Unfälle inder Arbeitswelt bestimmt werden.

Die Berufsgenossenschaften verfolgenauch im Bereich der Rehabilitation dasZiel, durch Effektivierung der Abläufe mehrQualität zu bieten und gleichzeitig Kostenzu reduzieren. Wir versuchen möglichstfrühzeitig, Leistungen zur Heilbehandlungund zur Rehabilitation zu gewähren, umdiesen Bereichen Vorrang vor kostenauf-wendigen Rentenleistungen einzuräumen.

Berufshilfe

Eines der wichtigsten Ziele berufsgenos-senschaftlicher Heilbehandlung ist es, denVerletzten oder Erkrankten so gut wie mög-lich wieder in den alten Beruf einzuglie-dern. Damit dies reibungslos geschehenkann, sind schon früh Spezialisten in denRehabilitationsprozess eingebunden:die Berufshelfer der Unfallkasse Hessen.

Die Berufshelfer sind es, die häufigdafür sorgen, dass die Verletzten oderErkrankten ihre Identität bewahren oderwiedererlangen. Die Wiedereingliederungin den Beruf ist ein wesentlicher Schritteiner auf das menschliche Wohl hin orien-tierten Rehabilitation.

An Berufshelfer werden unterschied-liche, meist hohe Anforderungen gestellt.Zu ihren Aufgaben gehört beispielsweise:

» Beratung und Aufklärung der Verletztenoder Erkrankten und deren Angehörigenüber die Leistungen der gesetzlichenUnfallversicherung,

» Erstellung eines Gesamtplans zur beruflichen Reha,

» Einleitung und Überwachung von Maßnahmen zur beruflichen Reha in Absprache mit den Versicherten, Ärzten, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten,

» Beratung und Auskunft zu Leistungenanderer Sozialleistungsträger,

» Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Reha, wie zum Beispiel Kraftfahrzeughilfe oder Wohnungshilfe, in Absprache mit den Versicherten und deren Angehörigen, Ärzten und Therapeuten,

» Sicherstellung der Pflege und der Hilfsmittelversorgung.

Diese Aufzählung kann nur in groben Zügen die vielfältigen Aufgaben der Be-rufshelfer beschreiben. Von ihnen werdenhohe organisatorische und soziale Kom-petenz verlangt sowie großes Engage-ment und Einfühlungsvermögen. Geradein der Arbeit der Berufshelfer wird dieHumanität und der tatsächliche Leis-tungsumfang der berufsgenossenschaft-lichen Rehabilitation sichtbar.

Art und Umfang der Leistungen zurberuflichen, schulischen und sozialenRehabilitation richten sich nach denUmständen des Einzelfalles und sind ins-besondere abhängig von den Unfallfolgenbzw. den Folgen der Berufserkrankung.

Im Jahr 2000 betrugen die Aufwendun-gen der UKH für Maßnahmen zur beruf-lichen, schulischen und sozialen Reha-bilitation insgesamt etwa 3,75 Mio. DM.

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Rech

tRecht Allgemein

Widerspruch und Klage

Regress

» An meiner Arbeit in derRechtsabteilung gefällt mir,

dass ich den wirtschaftlichenErfolg sehen kann.«

46

Thorsten StahlRegresssachbearbeiter in der Rechtsabteilung

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Wir betrachten Widerspruch als interne und Klage als externe Qualitätskontrolle. Die Ergebnissebei Widerspruch und Klage belegen eindrucksvoll den hohen Qualitätsstandard der bei der Unfall-kasse Hessen geleisteten Arbeit.

In der Hauptabteilung Recht geht es imBereich „Recht Allgemein“ um Rechts-fragen im eigentlichen Sinne – in Form vonPrüfung, Beratung und Stellungnahme.

In den Bereichen „Widerspruch undKlage“ steht die Überprüfung von bereitsgetroffenen Entscheidungen im Mittel-punkt.

Im „Regress“ ist das Ziel wirtschaft-licher Natur. Die Schädiger bzw. Haft-pflichtversicherer sollen für den unserenVersicherten zugefügten Körperschadenfinanziell einstehen.

Recht Allgemein

Im Jahr 2000 wurden zahlreiche Anfragenvon Mitgliedern und Versicherten beant-wortet. Sie bezogen sich überwiegendauf die Themen Haftung, Haftungs-beschränkung, Aufsichtspflicht und ge-setzlicher Unfallversicherungsschutz.

Außerdem wurde gegenüber demHessischen Sozialministerium und demBundesverband der Unfallkassen (BUK)zu Gesetzesvorhaben Stellung genommen.Eine davon bezog sich auf eine Länder-umfrage des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Dadurch sollte festgestelltwerden, ob die Bereitschaft besteht, eineBundesratsinitiative zu einer Neuregelungder Schülerunfallversicherung zu unter-stützen. Die inzwischen abgeschlosseneLänderumfrage hat ergeben, dass keinesder übrigen Bundesländer dazu bereit ist.

Widerspruch und Klage

Widersprüche

Ist ein Verletzter mit einer Entscheidungder UKH nicht einverstanden, so kann erdagegen Widerspruch einlegen.

Von dieser Möglichkeit wurde im Ge-schäftsjahr weiter zunehmend Gebrauchgemacht. Die Zahl der neu eingegangenenWidersprüche hat sich gegenüber demVorjahr um 33 % (von 226 auf 300) undgegenüber 1998 um 42 % erhöht. Nichteingerechnet sind dabei 27 Widersprüche,die sich aus verfassungsrechtlichenGesichtspunkten gegen die gesetzlicheRentenanpassung zum 01.07.2000 richtenund bis zum rechtskräftigen Abschlussvon im Bereich der gesetzlichen Renten-versicherung anhängigen Musterverfahren„ruhen“.

Die Bandbreite der eingelegten Wider-sprüche ist breit gefächert. Sie reichtvom Wunsch nach Versicherungsschutzbis zu dem nach konkreten Leistungen –z. B. nach Umschulung in einen bestimm-ten Beruf.

Die Hauptursache für Widersprücheliegt allerdings auf medizinischem Gebiet– so z. B., wenn es um die Anerkennungvon Unfallfolgen und um die Bewertungder sich daraus ergebenden Minderungder Erwerbsfähigkeit (MdE) geht. Davonhängt es nämlich ab, ob Verletztenrentengewährt und gegebenenfalls bei einerwesentlichen Änderung der Unfallfolgenerhöht, herabgesetzt oder entzogenwerden.

48 Widerspruchsstatistik 2000

Widersprüche 1999 2000

unerledigte Widersprüche zu Beginn des Jahres 261 297

neu eingegangene Widersprüche (§§ 78,83 und 84 SGG) 226 300

erledigte Widersprüche 190 297

unerledigte Widersprüche am Ende des Jahres 297 300

Erledigte Widersprüche im Einzelnen

durch Widerspruchsbescheid 120 165

durch Abhilfe (§85 Abs. 1 SGG) 15 20

durch Zurücknahme 55 85

auf sonstige Art 0 27

Von den Widersprüchen ergingen

mit vollem Erfolg für den Versicherten 0 0

mit teilweisem Erfolg für den Versicherten 2 3

ohne Erfolg aus formal-rechtlichen Gründen 0 0

ohne Erfolg aus materiell-rechtlichen Gründen 118 162

Zahl der Widerspruchsbescheide

die bindend geworden sind 62 85

die mit Klageerhebung angefochten wurden 58 80

deren Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist 0 0

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Ein hoher Anteil (40 % der neu einge-gangenen Widersprüche) bezieht sichweiterhin auf das Gebiet der Berufskrank-heiten. Unverändert dominiert dabeidie Thematik „BandscheibenbedingteErkrankungen der Wirbelsäule“.

Das Widerspruchsverfahren gibt demVerletzten die Möglichkeit, die Entschei-dung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeitund Zweckmäßigkeit überprüfen zu lassen.Die Verwaltung ihrerseits kann ihre Ent-scheidung noch einmal unter Berücksich-tigung des Vorbringens des Verletztenüberdenken. Diese Selbstkontrolle trägtdazu bei Klagen zu vermeiden und ent-lastet die Gerichte.

Hält die Verwaltung (Rentenausschuss)einen Widerspruch für begründet, so hilftsie ihm ab. Anderenfalls legt sie ihn demWiderspruchsausschuss zur Entscheidungvor. Der Widerspruchsausschuss nimmteine eigene Prüfung des Widerspruchs vor.Hält er ihn für begründet, so erlässt ereinen Abhilfebescheid. Andernfalls weister den Widerspruch durch schriftlichenBescheid zurück. Dagegen kann dannbeim Sozialgericht Klage erhoben werden.

Im Geschäftsjahr waren 597 Wider-sprüche anhängig. Davon sind 300 – alsoetwa die Hälfte – in 2000 neu eingegangen.Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl derbearbeiteten Widersprüche damit um 23 %zugenommen.

Abgeschlossen wurden 297 Wider-spruchsverfahren. Das sind 107 (56%)mehr als im Vorjahr. Das liegt daran, dassdie ermittlungsaufwendigen Widersprüchezur Thematik „BandscheibenbedingteErkrankungen der Wirbelsäule“ jetzt zu-nehmend entscheidungsreif sind. Außer-dem wurden verstärkte Anstrengungenunternommen, um die Verfahren zu be-schleunigen.

Die Erledigung erfolgte in 85 Fällendurch Zurücknahme des Widerspruchs.Damit hat sich die 1999 gesunkene Rück-nahmebereitschaft in 2000 zu einer deut-lich gegenteiligen Entwicklung gewandelt.20 Widersprüchen hat die Verwaltung(Rentenausschuss) abgeholfen. Die 27Widersprüche gegen die gesetzliche Ren-tenanpassung zum 01.07.2000 wurden –entsprechend einer BUK-Empfehlung –durch Ruhen „auf sonstige Art“ erledigt.

In den übrigen 165 Fällen ergingenWiderspruchsbescheide. Die Wider-spruchsführer hatten dabei in drei Fällenteilweisen und 162 Fällen keinen Erfolg.

Von den Widerspruchsbescheidenwurden 85 bestandskräftig und 80 durchKlageerhebung angefochten. Das ent-spricht dem im Vorjahr gegebenen Ver-hältnis.

Sozialgerichtsklagen

Bei den sozialrechtlichen Klageverfahrengeht es – ähnlich wie bei den Wider-sprüchen – überwiegend um medizinischeFragen.

Die Verfahren sind für die Kläger (Ver-sicherten) kostenfrei. Sachlich zuständigsind die Sozialgerichte, für Berufungendie Landessozialgerichte und für Revi-sionen das Bundessozialgericht in Kassel.Die UKH bearbeitet sämtliche Klagever-fahren selbst und nimmt auch die münd-lichen Verhandlungstermine vor den Ge-richten wahr.

Die Zahl der bearbeiteten Klagen istim Berichtsjahr um 23 auf 269 gewachsen.Davon sind 90 im Laufe des Jahres neuanhängig geworden.

Erledigt wurden 85 Klageverfahren.Darunter befinden sich 2 Beschlüsse desBundessozialgerichts, durch die Beschwer-den von Verletzten gegen die Nichtzu-lassung der Revision verworfen wurden.

Lediglich in 6 der 85 abgeschlossenenVerfahren ergingen Urteile gegen die UKH.Sie betreffen in fünf Fällen medizinischeStreitgegenstände und in einem Verfahrenging es um die Anerkennung als Arbeits-unfall. Eine Verletzte, die sich bei demVersuch, ein aus der Koppel ausbrechen-des Pferd aufzuhalten, eine schwere Knie-verletzung zugezogen hatte, wurde vomSozialgericht Darmstadt als versicherte„Nothelferin“ anerkannt. Gegen eines derUrteile mit medizinischem Streitgegen-stand haben wir beim Hessischen Landes-sozialgericht in Darmstadt Berufung ein-gelegt.

Allgemein ist festzustellen, dass Klägerjetzt überwiegend durch Rechtsanwälteund weniger durch Bevollmächtigte derGewerkschaften und der Sozialverbändevertreten werden. Der Klageschriftwechselist dadurch umfangreicher geworden.Die Anzahl und die Länge der eingereich-ten Schriftsätze, mit denen sich die UKHauseinander setzt und auf die sie erwidert,haben zugenommen. Selbst wenn mitunterdabei nur bekannte Argumente variiertoder wiederholt werden, fordern die Ge-richte uns zur Stellungnahme auf.

Mündliche Verhandlungbeim Sozialgericht Frankfurt/M.

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Regress

2000 wurden Regresseinnahmen in Höhevon 10,27 Mio. DM erzielt. Gegenüberdem Vorjahr konnte also eine Steigerungder Einnahmen um rund 1,5 Mio. ( + 17,3 %)und gegenüber 1998 um 2,7 Mio. ( + 36 %)erreicht werden. Die Regresseinnahmenwerden bei der Beitragsberechnung be-rücksichtigt. Sie kommen so den Mitglieds-unternehmen finanziell zugute.

Bei den Regressen handelt es sichüberwiegend um Schadensersatzan-sprüche von Verletzten gegen andereUnfallbeteiligte. Regressansprücheentstehen vor allem bei Wegeunfällen –z. B. wenn Versicherte von einem Fahr-zeug angefahren werden oder etwa infolgeeines schadhaften oder eisglatten Geh-wegs verunglücken.

50 Klageverfahren

Klageverfahren an Sozialgerichten 1999 2000

zu Beginn des Jahres anhängig 146 159

neu anhängig 70 75

erledigt 57 78

noch anhängig 159 156

Art der Erledigung

Klagerücknahme 30 44

durch Verletzte 30 44

durch UKH 0 0

Urteile 23 29

für UKH 22 23

gegen UKH 1 6

Anerkenntnis § 101 SGG 0 0

durch UKH 0 0

durch anderen SVT/Prozessgegner 0 0

Vergleich 4 5

Berufungen an Landessozialgericht 1999 2000

zu Beginn des Jahres anhängig 17 20

neu anhängig 13 13

Berufung eingelegt durch Verletzte 12 10

Berufung eingelegt durch UKH 1 2

Beigeladen 0 1

erledigt 10 5

noch anhängig 20 28

Art der Erledigung

Berufung zurückgenommen 3 4

durch Verletzte 3 4

durch UKH 0 0

Urteile 6 1

für UKH 6 1

gegen UKH 0 0

Anerkenntnis 0 0

durch UKH 0 0

durch anderen SVT/Prozessgegner 0 0

Vergleich 1 0

Revisionen am Bundessozialgericht 1999 2000

zu Beginn des Jahres anhängig 0 0

neu anhängig 0 2

Revision eingelegt durch Verletzte 0 2

Revision eingelegt durch UKH 0 0

erledigt 0 2

noch anhängig 0 0

Art der Erledigung

Revision zurückgenommen 0 0

durch Verletzte 0 0

durch UKH 0 0

Urteile 0 2

für UKH 0 2

gegen UKH 0 0

Anerkenntnis 0 0

durch UKH 0 0

durch anderen SVT/Prozessgegner 0 0

Vergleich 0 0

Urteilsverkündung beim Sozialgericht Frankfurt/M.

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Innerhalb von zwei Jahren haben wir die Regresseinnahmen um 36 % gesteigert.

Die Verdopplung der Abfindungen trägt mit dazu bei.

Regulierungsgespräch mit dem Direktionsbevollmächtigten einergroßen Haftpflichtversicherung.

Die Schadensersatzansprüche derVerletzten gehen nach § 116 SGB X kraftGesetzes auf uns über. Der Anspruchs-übergang erfolgt, wenn und soweit unsereSozialleistungen sachlich und zeitlichdeckungsgleich mit den zivilrechtlichenSchadensersatzansprüchen des Verletztensind. Dadurch wird verhindert, dassSozialleistungen zur ungerechtfertigtenEntlastung des Schädigers oder zur Dop-pelentschädigung des Verletzten führen.

Im Jahr 2000 wurden 9.990 Regress-fälle bearbeitet. Das sind 1.629 mehr alsim Vorjahr und nahezu doppelt so vielewie 1998. Die Zahl der zur Regressprüfungvorgelegten neuen Fälle hat im Vergleichzum Durchschnitt der vier Vorjahre umüber 70 % zugenommen. Dabei handeltes sich überwiegend um Fälle, in denenkeine Regressmöglichkeiten gegebenoder nur geringe Einnahmen zu erzielensind. Dieser Entwicklung ist im Geschäfts-jahr durch Einführung einer Wirtschaft-lichkeitsgrenze von 300 DM Rechnunggetragen worden.

Ein großer Teil der Regressfälle wirdnach einem Rahmenteilungsabkommenabgewickelt, das der BUK mit dem Gesamt-verband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft geschlossen hat. Aufgrund desRahmenteilungsabkommens werden Un-fälle unabhängig von der Haftungsfragereguliert. Das erspart aufwendige Aus-einandersetzungen über die Haftung undträgt so zur Erleichterung der Schadens-bearbeitung bei.

Dem Abkommen sind über 80 Versiche-rer und die meisten Unfallversicherungs-träger der öffentlichen Hand beigetreten.Im Geschäftsjahr haben allerdings zwölfVersicherer ihren Beitritt zu dem seit1985 bestehenden und mit Wirkung ab01.01 2000 aktualisierten Rahmenteilungs-abkommen gekündigt. Weitere Versichererhaben ihre Austrittsabsicht mitgeteilt.Zwischen den beteiligten Spitzenverbändenfinden daher Gespräche mit dem Zielstatt, weitere Kündigungen möglichstzu vermeiden.

Die Austritte aus dem Rahmenteilungs-abkommen haben zur Folge, dass mehrFälle nach Sach- und Rechtslage abzu-wickeln sind. Die Regulierung von Ersatz-ansprüchen nach Sach- und Rechtslageist zeitaufwendig. Dabei treten Regulie-rungsschwierigkeiten auf, die im Jahr2000 noch zugenommen haben. Sachlichbegründete Ansprüche werden vermehrtohne nähere Begründung abgelehnt. Auf widerlegte Einwände hin wird unsmitunter lapidar geantwortet: „Wir bleibenbei unserer bekannten Auffassung.“

Ursache für die sinkende Zahlungs-und Vergleichsbereitschaft der Versicherersind auch deren Kostenwettbewerb sowieUmstrukturierungen und länderübergrei-fende Fusionen.

Um in der Sache weiterzukommen,werden mit Regulierern der VersichererSammelbesprechungen durchgeführt.Diese tragen zur Abwicklung der Schadens-fälle bei. Wo im Gespräch keine Anglei-chung der Standpunkte erzielt wird, ist häufig noch eine vergleichsweise Eini-gung möglich. Dadurch können Rechts-streite und die damit verbundenen Pro-zessrisiken vermieden werden. Dieselassen sich bei Unfällen ohnehin nur be-dingt abschätzen, weil es maßgeblich aufZeugenaussagen und die Mitwirkung desVerletzten ankommt.

Ein weiterer Anlass für Sammelbespre-chungen ist es, in dafür geeigneten FällenAbfindungen zu vereinbaren. Der Vorteilvon Abfindungen liegt darin, dass die Re-gressfälle dann weggelegt und nicht überJahre „unter Kontrolle“ gehalten werden.Außerdem werden Beweisschwierigkeitenvermieden, die sonst mit längerem Zeit-ablauf zunehmen.

Bestehende Abfindungsmöglichkeitenwurden daher auch im Geschäftsjahr 2000aktiv wahrgenommen. Die Zahl der Abfin-dungen ist mit 111 doppelt so hoch wie inden vorangegangenen Jahren. Die darauserzielten Einnahmen belaufen sich aufrund 3,2 Mio. DM (Vorjahr 2,0 Mio. DM).Das entspricht einem Anteil von 31 % derRegresseinnahmen.

Um die gewachsenen Aufgaben wirt-schaftlich und zeitgemäß erledigen zukönnen, wurde 2000 die DV-Unterstützungweiter ausgebaut. So wurde das ProjektCusa-Regress-Ermittlungen abgeschlossenund in Betrieb genommen. Der Einsatzvon weiterer regressspezifischer Softwareund von Programmerweiterungen ist ge-plant.

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Umlagebeiträge und Insolvenzgeldeinnahmen 138.983.918,87 141.537.684,88

Zinseinnahmen 3.972.642,80 5.395.805,62

Einnahmen aus öffentlichen Mitteln 1.032.528,38 734.264,39

Einnahmen aus Ersatzansprüchen 8.759.549,37 10.271.926,29

Betriebsmittelentnahmen 362.305,03 -

Sonstige Einnahmen 431.840,12 462.117,74

Summe 153.542.784,57 158.401.798,92

19992000

Einnahmen in DM

Entschädigungsleistungen 117.500.613,72 115.705.981,04

Prävention 8.209.849,11 9.508.642,53

Betriebsmittelzuführungen 4.074.112,57 7.841.683,15

Insolvenzgeld- und sonstige Ausgaben 3.764.622,09 4.809.024,64

Persönliche Verwaltungskosten 12.584.681,87 13.132.268,27

Sächliche Verwaltungskosten 6.290.757,78 6.374.209,66

Verfahrenskosten 1.118.147,43 1.029.989,63

Summe 153.542.784,57 158.401.798,92

19992000

Ausgaben in DM

Jahr

esre

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Ambulante Heilbehandlung 27.379.639,87 27.359.123,67

Zahnersatz 907.887,00 883.480,29

Stationäre Behandlung, häusliche Pflege 17.731.271,60 16.238.931,74

Verletztengeld und besondere Unterstützung 3.868.714,58 3.968.050,91

Sonstige Heilbehandlungskosten 10.262.865,69 10.444.434,92

Berufsfördernde Leistungen 4.337.291,80 4.218.997,27

Renten an Versicherte und Hinterbliebene 50.035.934,22 49.901.497,18

Beihilfen an Hinterbliebene 101.285,29 45.578,19

Abfindungen von Renten 1.286.630,25 853.488,13

Sterbegeld und Überführungskosten 133.280,05 136.907,20

Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 1.455.813,37 1.655.491,54

Summe 117.500.613,72 115.705.981,04

1999 2000

Entschädigungsleistungen in DM

Sofort verfügbare Zahlungsmittel 123.216,76 71.630,89

Forderungen 1.421.691,64 2.271.045,45

Termingelder bis 12 Monate Laufzeit 16.800.000,00 38.337.450,00

Wertpapiere und Darlehen 38.431.124,68 24.634.757,14

Grundpfandrechte, Grundstück und Gebäude 6.312.769,97 5.562.417,65

Rechnungsabgrenzung (Ausgaben) 4.317.997,96 4.433.866,40

Summe 67.406.801,01 75.311.167,53

19992000

Vermögen/Aktiva in DM

Betriebsmittel 61.777.528,26 70.703.867,55

Grundpfandrechte 4.660.158,09 3.984.706,36

Ruhegeldrückstellungen 484.105,00 -

Rechnungsabgrenzung (Einnahmen) 485.009,66 622.593,62

Summe 67.406.801,01 75.311.167,53

19992000

Vermögen/Passiva in DM

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Gerd UlrichGeschäftsführer

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„Ziel ist die Integration moderner Instrumente

in die Unternehmenssteuerung.“

Zum Jahreswechsel 2000/2001 hat dieUnfallkasse Hessen die letzte Vorausset-zung zur Einführung der Kosten- undLeistungsrechnung (KLR) geschaffen.

Die moderne betriebswirtschaftlicheFinanzsoftware SAP R/3 ersetzt das bisherverwendete EDV-Programm. Die Umstel-lung auf SAP R/3 erfolgt in Kooperationmit der Berufsgenossenschaft für Fein-mechanik und Elektrotechnik in Köln.Grundlage für die KLR-Einführung warein Organisationsgutachten, dessenUmsetzung die Vertreterversammlungbeschloss.

Die „finanztechnische Reise“ der Un-fallkasse Hessen zielt auf die Integrationmoderner betriebs- und finanzwirtschaft-licher Instrumente in ein neues Planungs-und Steuerungswesen. Die Kosten- undLeistungsrechnung ist ein wichtiger Bau-stein dieses neuen Finanzsystems. Siemacht transparent, welchen Aufwand jedeVerwaltungseinheit für die einzelnen Pro-dukte erbringt.

Im Zuge der Verwaltungsmodernisie-rung ist die Kosten- und Leistungsrech-nung Basis für die Einführung der nächstenbetriebswirtschaftlichen Elemente: Kenn-zahlen, Controlling und Berichtswesen.

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2000

Unfallkasse HessenPartner für Sicherheit

Unfallkasse HessenPartner für Sicherheit

Jahresbericht

Unfallkasse Hessen

Sitz und VerwaltungUnfallkasse HessenOpernplatz 1460313 Frankfurt

Telefon: 069/29972-0Telefax: 069/29972-905E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Regionalbüro NordhessenObere Königstraße 834117 KasselTelefon: 0561/72947-0Telefax: 0561/72947-11E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Schüler in allgemein bildenden Schulen 83.822 78.400

Arbeitnehmer/Aushilfen 22.821 20.733

Kinder in Tageseinrichtungen 14.518 13.840

Studierende 1.196 1.123

Schüler in berufsbildenden Schulen 5.476 5.374

Mitglieder in Hilfe-Organisationen/Einzelhelfer 1.834 1.781

Übrige Versicherte 6.638 5.881

Summe 136.305 127.132

19992000

Versicherungsfälle nach Versicherten

Schülerunfälle 95.938 90.200

Arbeitsunfälle 20.644 19.128

Berufskrankheiten 510 583

Wegeunfälle 13.184 11.177

Sonstige 6.029 6.044

Summe 136.305 127.132

19992000

versicherungsfälle insgesamt

Die Unfallkasse Hessen in Zahlen

Ambulante Heilbehandlung 27.379.639,87 27.359.123,67

Zahnersatz 907.887,00 883.480,29

Stationäre Behandlung, häusliche Pflege 17.731.271,60 16.238.931,74

Verletztengeld und besondere Unterstützung 3.868.714,58 3.968.050,91

Sonstige Heilbehandlungskosten 10.262.865,69 10.444.434,92

Berufsfördernde Leistungen 4.337.291,80 4.218.997,27

Renten an Versicherte und Hinterbliebene 50.035.934,22 49.901.497,18

Beihilfen an Hinterbliebene 101.285,29 45.578,19

Abfindungen von Renten 1.286.630,25 853.488,13

Sterbegeld und Überführungskosten 133.280,05 136.907,20

Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 1.455.813,37 1.655.491,54

Summe 117.500.613,72 115.705.981,04

1999 2000

Entschädigungsleistungen in DM