Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna...

26
Unfallversicheru ng Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen

Transcript of Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna...

Page 1: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

UnfallversicherungUnfallversicherungPräsentiert von

Nina Holz

Malte Alberts

Sabina Kreiterling

Maresa Breuer

Anna Heinen

Präsentiert von Nina Holz

Malte Alberts

Sabina Kreiterling

Maresa Breuer

Anna Heinen

Page 2: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Die Gesetzliche UnfallversicherungDie Gesetzliche Unfallversicherung• Eingeführt im Jahr 1884

• Grundlage ist das 7. Buch „ Sozialgesetzbuch“

• Gesetzlich versichert ist jeder Pflichtversicherte

• Soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten.

• Der Versicherungsschutz ist nicht universell, sondern an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft.

• Eingeführt im Jahr 1884

• Grundlage ist das 7. Buch „ Sozialgesetzbuch“

• Gesetzlich versichert ist jeder Pflichtversicherte

• Soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten.

• Der Versicherungsschutz ist nicht universell, sondern an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft.

Page 3: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Die Gesetzliche UnfallversicherungDie Gesetzliche Unfallversicherung• Medizinische und Berufsfördernde Leistungen werden

durch die Gesetzliche Unfallversicherung zur Rehabilitation geleistet.

• Lohnersatz und Entschädigungsleistungen gehören eventuell zum Leistungsumfang dazu.

• Zusätzlich befasst sie sich mit der Beratung, der Aufsicht der Versicherten hinsichtlich des Arbeitsrechts, der Unfallprävention und auch mit dem Gesundheitsschutz.

• Medizinische und Berufsfördernde Leistungen werden durch die Gesetzliche Unfallversicherung zur Rehabilitation geleistet.

• Lohnersatz und Entschädigungsleistungen gehören eventuell zum Leistungsumfang dazu.

• Zusätzlich befasst sie sich mit der Beratung, der Aufsicht der Versicherten hinsichtlich des Arbeitsrechts, der Unfallprävention und auch mit dem Gesundheitsschutz.

Page 4: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Die Gesetzliche UnfallversicherungDie Gesetzliche Unfallversicherung• Wenn Versicherter durch Unfall oder Berufskrankheit

geschädigt ist, zahlt der Versicherer Rente oder andere Geldleistungen über die 26. Woche nach Versicherungsunfall. (Erwerbsunfähigkeit von ca. 20 %)

• Feststellung und Beurteilung der Erwerbsunfähigkeiten unterliegt dem Versicherungsträger.

• Weitere rechtliche Grundlagen bei Berufskrankheiten ist die Berufskrankheitenverordnung (BKV).

• Der Beitragssatz lag 2006 bei 1,33 %.

• Wenn Versicherter durch Unfall oder Berufskrankheit geschädigt ist, zahlt der Versicherer Rente oder andere Geldleistungen über die 26. Woche nach Versicherungsunfall. (Erwerbsunfähigkeit von ca. 20 %)

• Feststellung und Beurteilung der Erwerbsunfähigkeiten unterliegt dem Versicherungsträger.

• Weitere rechtliche Grundlagen bei Berufskrankheiten ist die Berufskrankheitenverordnung (BKV).

• Der Beitragssatz lag 2006 bei 1,33 %.

Page 5: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Die Private UnfallversicherungDie Private Unfallversicherung• Gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die eine

Privatperson haben kann.

• Ist es möglich, sich in der Freizeit gegen finanzielle Folgen abzusichern.

• Der Todesfall, Eine Unfallrente sowie ein Krankenhaus-Tagesgeld kann hier gesondert abgesichert werden.

• Gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die eine Privatperson haben kann.

• Ist es möglich, sich in der Freizeit gegen finanzielle Folgen abzusichern.

• Der Todesfall, Eine Unfallrente sowie ein Krankenhaus-Tagesgeld kann hier gesondert abgesichert werden.

Page 6: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Die Private UnfallversicherungDie Private Unfallversicherung• Besonderheit der Unfallrente ist, dass man nach

einem Unfall o. einer evtl. folgenden Erwerbsunfähigkeit, ein festes monatliches Einkommen zusätzlich zur staatlichen Absicherung bekommt.

• Es gibt keinen festen Beitragssatz, die Versicherungen orientieren sich an den Leistungskompetenzen, die der Versicherte in seinem Vertrag absichern möchte (Individualitätsgrundlagensumme).

• Besonderheit der Unfallrente ist, dass man nach einem Unfall o. einer evtl. folgenden Erwerbsunfähigkeit, ein festes monatliches Einkommen zusätzlich zur staatlichen Absicherung bekommt.

• Es gibt keinen festen Beitragssatz, die Versicherungen orientieren sich an den Leistungskompetenzen, die der Versicherte in seinem Vertrag absichern möchte (Individualitätsgrundlagensumme).

Page 7: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.
Page 8: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Wer sind die Träger der UV?Wer sind die Träger der UV?• 35 gewerbliche und 10 landwirtschaftliche

Berufsgenossenschaften.

• Ferner noch Unfallkassen des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkassen, die Unfallkasse der Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder uvm.

• Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens.

• 35 gewerbliche und 10 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften.

• Ferner noch Unfallkassen des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkassen, die Unfallkasse der Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder uvm.

• Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens.

Page 9: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall?

Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall?• Wenn man während, vor oder nach der Arbeit in

einen Unfall verwickelt ist, sollte man dies sofort dem Arbeitgeber melden.

• Wenn Schüler, Studenten o. Kinder betroffen sind,

ist sofort die entsprechende Stelle zu benachrichtigen.

• Wenn man während, vor oder nach der Arbeit in einen Unfall verwickelt ist, sollte man dies sofort dem Arbeitgeber melden.

• Wenn Schüler, Studenten o. Kinder betroffen sind,

ist sofort die entsprechende Stelle zu benachrichtigen.

Page 10: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall?

Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall?• Die Unternehmen sind zur Unfallmeldung verpflichtet.

(Tod oder mehr als 3 Tage arbeitsunfähig).

• Nach Eintritt haben die Versicherten Anspruch auf Heilbehandlung.

• Man erhält wenn nötig, Übergangsgelder, Verletztenrente, Berufshilfe, Sterbegeld, Rente an Hinterbliebene und Abfindung.

• Die Unternehmen sind zur Unfallmeldung verpflichtet. (Tod oder mehr als 3 Tage arbeitsunfähig).

• Nach Eintritt haben die Versicherten Anspruch auf Heilbehandlung.

• Man erhält wenn nötig, Übergangsgelder, Verletztenrente, Berufshilfe, Sterbegeld, Rente an Hinterbliebene und Abfindung.

Page 11: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Wem steht die Unfallversicherung zu?Wem steht die Unfallversicherung zu?• Allen Arbeitnehmer, Behinderte, Landwirtschaftliche

Unternehmen, Hausgewerbetreibende, selbständigen Küstenschiffer und Küstenfischer

• Kindern in Tageseinrichtungen, Schüler während des Besuchs der Schule, Studierende währende der Aus- und Fortbildung

• Personen, die ehrenamtlich im Gesundheitswesen tätig sind, sowie Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten

• Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person einsetzten

• Allen Arbeitnehmer, Behinderte, Landwirtschaftliche Unternehmen, Hausgewerbetreibende, selbständigen Küstenschiffer und Küstenfischer

• Kindern in Tageseinrichtungen, Schüler während des Besuchs der Schule, Studierende währende der Aus- und Fortbildung

• Personen, die ehrenamtlich im Gesundheitswesen tätig sind, sowie Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten

• Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person einsetzten

Page 12: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Wem steht die Unfallversicherung zu?Wem steht die Unfallversicherung zu?• Personen die sich auf Kosten einer Krankenkasse,

Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen

• Personen die im Rahmen der Selbsthilfe im Hausbau tätig sind

• Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen

• Beschäftigte Strafgefangene, Deutsche die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung beschäftigt sind, sowie Entwicklungshelfer.

• Personen die sich auf Kosten einer Krankenkasse, Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen

• Personen die im Rahmen der Selbsthilfe im Hausbau tätig sind

• Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen

• Beschäftigte Strafgefangene, Deutsche die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung beschäftigt sind, sowie Entwicklungshelfer.

Page 13: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Wem steht die Unfallversicherung zu?Wem steht die Unfallversicherung zu?Versicherungsfrei sind:• Beamte, Satzungsmitglieder geistlicher Genossenschaften

• Nicht gewerbsmäßige tätige Binnenfischer und Imker

• Selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten

• Heilpraktiker und Apotheker

Versicherungsfrei sind:• Beamte, Satzungsmitglieder geistlicher Genossenschaften

• Nicht gewerbsmäßige tätige Binnenfischer und Imker

• Selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten

• Heilpraktiker und Apotheker

Page 14: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung

Gesetzliche UV im Rahmen der SozialversicherungPflichtversicherung:• Zwangsversicherung

• Versicherte kann selbst keine Versicherung abschließen, daher weder mündlich noch schriftlich kündbar

Versicherungsschutz:• Besteht am Arbeitsplatz und auf allen direkten Fahrten dahin

oder zurück

• Bei Tätigkeiten wie Arztbesuche, Behördengänge (auf direktem Weg), Berufskrankheiten

Pflichtversicherung:• Zwangsversicherung

• Versicherte kann selbst keine Versicherung abschließen, daher weder mündlich noch schriftlich kündbar

Versicherungsschutz:• Besteht am Arbeitsplatz und auf allen direkten Fahrten dahin

oder zurück

• Bei Tätigkeiten wie Arztbesuche, Behördengänge (auf direktem Weg), Berufskrankheiten

Page 15: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung• UV bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität,

vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt

Aufgaben:• Prävention = bewahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

• Rehabilitation = übernehmen die Kosten für die Wiedergenesung

• Entschädigung = Entschädigung der Versicherten bzw. Hinterbliebenen mittels einer Geldleistung

• UV bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt

Aufgaben:• Prävention = bewahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

• Rehabilitation = übernehmen die Kosten für die Wiedergenesung

• Entschädigung = Entschädigung der Versicherten bzw. Hinterbliebenen mittels einer Geldleistung

Page 16: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung

Gesetzliche UV im Rahmen der SozialversicherungDefinition: Unfall• Zeitlich begrenzte von außen auf dem Körper einwirkende

Ereignisse, die zum Körperschaden oder Tod führen.

Definition: Unfall• Zeitlich begrenzte von außen auf dem Körper einwirkende

Ereignisse, die zum Körperschaden oder Tod führen.

Page 17: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung

Gesetzliche UV im Rahmen der SozialversicherungAnsprüche

• Heilbehandlung

• Verletzungsgeld

• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

• Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft

• Rente

• Pflegegeld

• Sterbegeld

• Hinterbliebenenrente

• Waisenrente

Ansprüche

• Heilbehandlung

• Verletzungsgeld

• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

• Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft

• Rente

• Pflegegeld

• Sterbegeld

• Hinterbliebenenrente

• Waisenrente

Page 18: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung

Gesetzliche UV im Rahmen der SozialversicherungMaßnahmen zur Unfallverhütung

• Erlass von Unfallverhütungs- bzw. Arbeitsschutzvorschriften

• Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften

• Ahndung von Verstößen gegen die UV-Vorschriften

• Durchführung von Ausbildungslehrgängen

Maßnahmen zur Unfallverhütung

• Erlass von Unfallverhütungs- bzw. Arbeitsschutzvorschriften

• Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften

• Ahndung von Verstößen gegen die UV-Vorschriften

• Durchführung von Ausbildungslehrgängen

Page 19: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung

Gesetzliche UV im Rahmen der SozialversicherungLeistungen

• Wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehalten werden.

• Bemessung erfolgt mit verschiedenen Invaliditätsgraden, die in Gliedertaxe festgehalten werden (min. 20 %)

• Anders als bei privaten Unfallversicherungen die schon ab 1 % Invaliditätsgrad Leistungen erbringen.

Fälligkeit der Leistung:

• Generelle Ansprüche = 1 Monat

• Invaliditätsansprüche = 3 Monate

Leistungen

• Wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehalten werden.

• Bemessung erfolgt mit verschiedenen Invaliditätsgraden, die in Gliedertaxe festgehalten werden (min. 20 %)

• Anders als bei privaten Unfallversicherungen die schon ab 1 % Invaliditätsgrad Leistungen erbringen.

Fälligkeit der Leistung:

• Generelle Ansprüche = 1 Monat

• Invaliditätsansprüche = 3 Monate

Page 20: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.
Page 21: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Unterschied Berufs- & Erwerbsunfähigkeit

Unterschied Berufs- & Erwerbsunfähigkeit• Eine BU liegt vor wenn der Versicherte seinen Beruf

nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann.

• Eine teilweise EU liegt vor, wenn der versicherte nur 3–6 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit).

• Ein volle EU liegt vor, wenn der Versicherte unter 3 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit).

• Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden daher von der Versicherung diverse Untersuchungen bzw. Gesundheitsfragen angefordert.

• Eine BU liegt vor wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann.

• Eine teilweise EU liegt vor, wenn der versicherte nur 3–6 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit).

• Ein volle EU liegt vor, wenn der Versicherte unter 3 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit).

• Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden daher von der Versicherung diverse Untersuchungen bzw. Gesundheitsfragen angefordert.

Page 22: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Unterschied zwischen UV und BUUnterschied zwischen UV und BU• Die UV zahlt nach einem Unfall, die BU hingegen zahlt

immer dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. (z.B. auch bei Allergien, Skelettverschleiß oder „Burn out“)

• Die BU sollte Priorität haben, später wird zusätzliche die

UV empfohlen.

• Eine Einmalzahlung soll helfen, die Folgekosten der Invalidität (z.B. Umbaukosten der Wohnung oder auch Rentenzahlung nach Unfall möglich) zu decken.

• Die UV zahlt nach einem Unfall, die BU hingegen zahlt immer dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. (z.B. auch bei Allergien, Skelettverschleiß oder „Burn out“)

• Die BU sollte Priorität haben, später wird zusätzliche die

UV empfohlen.

• Eine Einmalzahlung soll helfen, die Folgekosten der Invalidität (z.B. Umbaukosten der Wohnung oder auch Rentenzahlung nach Unfall möglich) zu decken.

Page 23: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Unterschied zwischen UV und BUUnterschied zwischen UV und BU• Die BU dagegen leistet eine vereinbarte regelmäßige

Rentenzahlung bei Unfall und Krankheit, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. ( = Nettoeinkommen)

• Die Unfallversicherung leistet eine vereinbarte hohe Invaliditätssummer bei Vorkommen eine Unfalles, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit.

• Die BU dagegen leistet eine vereinbarte regelmäßige Rentenzahlung bei Unfall und Krankheit, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. ( = Nettoeinkommen)

• Die Unfallversicherung leistet eine vereinbarte hohe Invaliditätssummer bei Vorkommen eine Unfalles, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit.

Page 24: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Unterschied UV und Erwerbs-unfähigkeitsversicherung

Unterschied UV und Erwerbs-unfähigkeitsversicherung• Anders als bei der BU ist die Erwerbsunfähigkeits-

versicherung nicht berufsabhängig.

• Somit stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstige Alternative dar, die nur den schlimmsten aller Fälle absichert!

• Eine ausreichende Absicherung des gewohnten Lebensstandards ist dringend durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.

• Anders als bei der BU ist die Erwerbsunfähigkeits-versicherung nicht berufsabhängig.

• Somit stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstige Alternative dar, die nur den schlimmsten aller Fälle absichert!

• Eine ausreichende Absicherung des gewohnten Lebensstandards ist dringend durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.

Page 25: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Finanzielle GrundlagenFinanzielle Grundlagen

• Finanziert durch die Beiträge der Mitgliedunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag).

• Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Arbeitsendgeld-summe sowie nach der Gefahrenklasse des Berufes.

• Die Gefahrenklasse wird von der Vertreterversammlung in deren Gefahrentarif festgesetzt.

• Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern erbracht.

• Finanziert durch die Beiträge der Mitgliedunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag).

• Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Arbeitsendgeld-summe sowie nach der Gefahrenklasse des Berufes.

• Die Gefahrenklasse wird von der Vertreterversammlung in deren Gefahrentarif festgesetzt.

• Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern erbracht.

Page 26: Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina.

Finanzielle GrundlagenFinanzielle Grundlagen

• Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird durch Beiträge finanziert die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der gehaltenen Tiere richtet.

• Die UV der öffentlichen Hand wird im Bereich der Kindergartenkinder, Schüler und Studenten finanziert.

Rechtsgrundlage:

• Das 7. Sozialgesetzbuch und das BKV

• Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird durch Beiträge finanziert die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der gehaltenen Tiere richtet.

• Die UV der öffentlichen Hand wird im Bereich der Kindergartenkinder, Schüler und Studenten finanziert.

Rechtsgrundlage:

• Das 7. Sozialgesetzbuch und das BKV