Unterlagen Screening - thueringen.de · Seite1 Anhang II-2: Formular zur Umwelterklärung...

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Vorhaben: Unterlage 15 Strecke 6298 Neudietendorf – Ritschenhausen EÜ Apfelstädtbrücke km 1,285 Unterlagen Screening Vorhabenträger: DB Netz AG Regionalbereich Südost I.NP-SO-D-EF Bahnhofstraße 23 99084 Erfurt Datum Unterschrift Name Adresse Datum Unterschrift Name Adresse Datum Unterschrift Vertreter des Vorhabenträgers: DB Netz AG Regionalbereich Südost Projekte Thüringen I.NP-SO-M-E Kurt-Schumacher-Straße 1 99084 Erfurt Datum Unterschrift Verfasser: Planungsgemeinschaft Bahn Südost Hermannröder Str. 19a 37249 Neu-Eichenberg 16.09.16 Datum Unterschrift Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Planungsstand: 16.09.2016

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Vorhaben: Unterlage 15 Strecke 6298 Neudietendorf – Ritschenhausen EÜ Apfelstädtbrücke km 1,285

Unterlagen Screening

Vorhabenträger:

DB Netz AG

Regionalbereich Südost

I.NP-SO-D-EF

Bahnhofstraße 23

99084 Erfurt

Datum Unterschrift

Name

Adresse

Datum Unterschrift

Name

Adresse

Datum Unterschrift

Vertreter des Vorhabenträgers:

DB Netz AG

Regionalbereich Südost

Projekte Thüringen

I.NP-SO-M-E

Kurt-Schumacher-Straße 1

99084 Erfurt

Datum Unterschrift

Verfasser:

Planungsgemeinschaft Bahn Südost

Hermannröder Str. 19a

37249 Neu-Eichenberg

16.09.16

Datum Unterschrift

Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

Planungsstand: 16.09.2016

Planungsgemeinschaft Bahn Südost

Vorhaben: Strecke 6298 Neudietendorf –EÜ Apfelstädtbrücke km 1,285

Unterlag

Unterlage

15.1 Umwelterklärung

Strecke 6298 Ne

km 0,720 - 1,565

Screening

dost

– Ritschenhausen 285

terlage 15 – Umwelterklärun

rung

8 Neudietendorf - Ritschenhausen

,565

1

lärung

Bezeichnung

Seite1

Anhang II-2: Formular zur Umwelterklärung

Bezeichnung des Vorhabens: EÜ Apfelstädtbrücke km 1,285, Strecke 6298 Neudietendorf – Ritschenhausen km 0,762 - 1,565

Nr. Fragen: Entscheidungsempfehlung (EBA) 1. Flächen-/ Bodenverbrauch 1a Werden außerhalb des Oberbaus mehr als 10 ha

neu versiegelt? Ja nein

� �

UVP wird empfohlen Nächste Frage

1b Werden außerhalb des Oberbaus mehr als 50 m2

dauerhaft neu versiegelt? (abweichend davon gelten in einigen Bundesländern abweichende Werte, vgl. Anhang II-3)

ja nein

Eine UVP-Pflicht ergibt sich aus diesem Tatbestand nicht. Eingriffsregelung ab-arbeiten und Naturschutzbehörden betei-ligen. Nächste Frage. Nächste Frage

1c Wird im Zuge der Bauarbeiten eine unbefestigte

Fläche von mehr als 100 m2 bauzeitlich als Zufahrt, Baueinrichtungsfläche, Lager etc. in Anspruch ge-nommen?

ja nein

Eine UVP-Pflicht ergibt sich aus diesem Tatbestand nicht. Eingriffsregelung ab-arbeiten und Naturschutzbeh. beteiligen. Nächste Frage Nächste Frage

1d Finden außerhalb des Oberbaus Bodenbewegungen

im Umfang von mehr als 200 000 m3 statt? ja nein

� �

UVP wird empfohlen Nächste Frage

1e Finden außerhalb des Oberbaus Bodenbewegungen

von mehr als 800 m3 statt? (abweichend davon gelten in einigen Bundesländern abweichende Werte, vgl. Anhang II-3)

ja � Eine UVP-Pflicht ergibt sich aus diesem Tatbestand nicht. Eingriffsregelung ab-arbeiten und Naturschutzbeh. beteiligen. Nächste Frage

Nein � Nächste Frage

2. Nichtstoffliche Immissionen 2a Können durch das Vorhaben die Grenzwerte der 26.

BImSchV überschritten werden und ist der fragliche Bereich allgemein zugänglich bzw. Privatgelände außerhalb des Betriebsgeländes?

ja � UVP wird empfohlen

Nein � Nächste Frage

2b Können mit dem Vorhaben baubedingt Sprengun-

gen, erhebliche Erschütterungen oder Lärmimmissi-onen verbunden sein?

ja nein

Sondergutachten erforderlich. Über die UVP ist nach Vorlage des Gutachtens zu entscheiden. Nächste Frage

2c Können durch das Vorhaben betriebsbedingt erhebli-

che Lärm- / Erschütterungsimmissionen entstehen?

ja nein

� �

UVP wird empfohlen Nächste Frage.

3. Stoffliche Emissionen/ Unfallrisiken 3a Können beim Vorhaben bau- oder betriebsbedingt

gefährliche Abfälle anfallen?

ja Nein

Die abfallrechtliche Kurzdarstellung (Anhang II-4) ist vorzulegen. Wenn hier-durch schädliche Umwelt- und Gesund-heitsauswirkungen nicht sicher ausge-schlossen werden können, wird eine UVP empfohlen. Zuständige Behörde beteiligen. Nächste Frage

3b Können durch bau- oder betriebsbedingte Emissio-

nen die Prüf-, Maßnahmen- oder Vorsorgewerte nach Anhang 2 zur Bundes-Bodenschutz- und Alt-lastenverordnung überschritten werden?

ja nein

UVP wird empfohlen, sofern der Vorha-benträger nicht gesondert begründet, dass erhebliche nachteilige Umwelt-auswirkungen nicht zu erwarten sind. Nächste Frage.

Seite2 Nr. Fragen: Entscheidungsempfehlung (EBA) 3c Können durch das Vorhaben schädliche Bodenver-

änderungen, Verdachtsflächen, Altlasten, altlasten-verdächtige Flächen oder Deponien mobilisiert oder verändert werden? (gilt nur für im Boden verbleibende, belastete Sub-strate. Für die zu entsorgenden Substrate ist aus-schließlich Frage 3a einschlägig)

ja Nein

Ein Bodengutachten ist vorzulegen. Wenn hierdurch schädliche Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können, wird eine UVP empfohlen. Zuständige Beh. beteiligen. Nächste Frage

3d Kann sich durch das Vorhaben die Unfallgefahr

erhöhen? ja nein

� �

UVP wird empfohlen Nächste Frage

3e Kann das Vorhaben zu einer erheblichen Erhöhung

von Luftverunreinigungen führen? ja nein

� �

UVP wird empfohlen Nächste Frage

4. Überschreitung sonstiger anlagenbezogener Größenwerte 4 Werden durch das Vorhaben Größen- oder Leis-

tungswerte nach Anlage 1 zum UVPG überschritten? ja � UVP wird empfohlen Nein � Nächste Frage

5. Beeinträchtigungen von Schutzgebieten/ - objekten 5a Liegt im Wirkraum des Vorhabens ein FFH- Gebiet

oder Vogelschutzgebiet? ja �

FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglich-keitsprüfung ist durchzuführen (siehe Umweltleitfaden Teil IV). Die erhebliche Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes macht i. d. R. eine UVP erforderlich. Alle nach § 3 Abs. 3 UmwRBG aner-kannten Naturschutzvereinigungen sind im Zulassungsverfahren im Rahmen eines Abweichungsverfah-rens nach § 34 Abs. 3 (ggf. i. V. m. Abs. 4) BNatSchG zu beteiligen. Dies gilt auch für die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens.

Nein � Nächste Frage

5b Findet das Vorhaben in einem

� Nationalpark, � Naturschutzgebiet, � Biosphärenreservat, � Wasserschutzgebiet (Zone 1) oder � Nationalen Naturmonument statt und kann es der Schutzverordnung zuwiderlau-fen?

ja Nein

UVP wird empfohlen. Auf eine UVP kann in Einvernehmen mit den zustän-digen Beh. verzichtet werden, wenn die Beeinträchtigungen gering sind. Ein-griffsregelung (für die Kategorien nach BNatSchG) und Befreiungsvorausset-zungen sind abzuarbeiten. Der Antrag-steller muss die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen vorlegen. Alle nach § 3 Abs. 3 UmwRBG aner-kannten Naturschutzvereinigungen sind bei Befreiungen von Schutzge-bietsverordnungen (außer WSG) zu beteiligen. Dies gilt auch für die Durchführung eines Plangenehmi-gungsverfahrens. Nächste Frage

5c Findet das Vorhaben in

� Landschaftsschutzgebieten und Biosphärenre-servaten (ohne Kernzonen)

� Naturparke (soweit durch Rechtsverordnung geschützt)

statt und kann es der Schutzverordnung zuwiderlau-fen bzw. können durch das Vorhaben � Naturdenkmale, � geschützte Landschaftsbestandteile, � Biotope nach § 30 BNatSchG unmittelbar beeinträchtigt werden?

ja Nein

Eingriffsregelung und Befreiungs-voraussetzungen sind abzuarbeiten. Der Antragsteller muss die jeweiligen Ver-ordnungen vorlegen. Mit der zuständi-gen Behörde ist abzuklären, ob beson-dere einzelfallbezogene Gründe für die Durchführung einer UVP sprechen. Die Naturschutzbehörde ist zu beteiligen. Nächste Frage Nächste Frage

5d Findet das Vorhaben in

� Bodenschutzgebieten, � Wasserschutzgebieten (außer Zone 1) � Heilquellenschutzgebieten,

ja

Mit der zuständigen Behörde abzuklä-ren, ob besondere einzelfallbezogene Gründe für die Durchführung einer UVP sprechen. Die Schutzgebietsverordnun-

Seite3 Nr. Fragen: Entscheidungsempfehlung (EBA) � Schutzgebieten nach dem Bundeswaldgesetz

statt und kann es der Schutzverordnung zuwiderlau-fen?

nein

gen und die Befreiungsvoraussetzungen sind zu prüfen. Nächste Frage. Nächste Frage

5e Können durch das Vorhaben denkmalrechtlich ge-

schützte Objekte oder Bereiche in Anspruch ge-nommen oder unmittelbar beeinträchtigt werden?

ja � Die Erforderlichkeit einer UVP ist mit der zuständigen Behörde abzuklären. Die Befreiungsvoraussetzungen sind zu prüfen. Nächste Frage.

Nein � Nächste Frage

6. Sonstige Beeinträchtigungen von Schutzgütern nach § 1 UVPG (soweit nicht unter 1-5 erfasst) 6a Soll einheimische und standortgerechte Vegetation

auf mehr als 1 ha beseitigt werden? ja nein

� �

UVP wird empfohlen Nächste Frage

6b Soll bauzeitlich oder dauerhaft einheimische und

standortgerechte Vegetation auf mehr als 50 m2 besei-tigt oder zurück geschnitten werden?

ja nein

� Eine UVP-Pflicht ergibt sich aus diesem Tatbestand nicht. Eingriffsregelung abarbeiten und Naturschutzbeh. beteili-gen. Nächste Frage.

� Nächste Frage. 6c Können Verbote des § 44 BNatSchG in Hinblick auf

Europäische Vogelarten oder Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG verletzt werden?

ja Nein

Artenschutzblätter nach Umweltleitfaden, Teil V, sind vorzulegen. Wird eine lokale Population nachhaltig beeinträchtigt, wird eine UVP empfohlen. Nächste Fra-ge. Nächste Frage.

6d Kann das Vorhaben die Barrierewirkung für wandern-

de oder im Bahnbereich lebende Tiere erhöhen? ja Nein

Sind Europäische Vogelarten oder Arten des Anhangs IV Richtlinie 92/43/EWG betroffen, Entscheidung wie unter 6c. Ansonsten Eingriffsregelung abarbeiten und Naturschutzbehörde beteiligen. Nächste Frage. Nächste Frage.

6e Kann das Vorhaben über einen Radius von 500 m

hinaus sichtbar sein bzw. können Landschaftselemente zerstört werden, die über 500m hinaus landschaftsprä-gend wirken und kann das Landschaftsbild im Außenbereich da-durch über den Radius von 500m hinaus erheblich beeinträchtigt werden?

ja nein

Die Notwendigkeit einer UVP ist mit den Naturschutzbeh. abzuklären. Sofern keine UVP durchgeführt wird, ist die Eingriffsregelung anzuwenden. Nächste Frage. Nächste Frage

6f Kann das Vorhaben über das Betriebsgelände der

Bahn hinaus sichtbar sein bzw. können über das Bahn-gelände hinauswirkende landschaftsprägende Elemen-te beseitigt werden und kann das Landschaftsbild dadurch im Außenbe-reich erheblich beeinträchtigt werden?

ja � Eine UVP-Pflicht ergibt sich aus diesem Tatbestand nicht. Es wird die Abarbei-tung der Eingriffsregelung und die Betei-ligung der Naturschutzbeh. empfohlen. Nächste Frage

nein � Nächste Frage

6g Ist das Vorhaben

� mit Gewässerbenutzungen nach § 9 WHG verbun-den,

� nach den Darstellungen einer Gefahren- oder Risiko-karte (§ 74 WHG) einem Überflutungsrisiko ausge-setzt,

oder läuft das Vorhaben den Vorgaben eines � Risikomanagementplans (§ 75 WHG) bzw. eines � Bewirtschaftungsplans (§ 83 WHG) zuwider?

ja nein

Die Erforderlichkeit einer UVP ist mit den Wasserbehörden abzuklären und die Erforderlichkeit der Anwendung der Eingriffsregelung ist mit den Natur-schutzbehörden abzuklären. Nächste Frage

6h Werden innerhalb eines Überschwemmungsgebietes

� Flächen versiegelt, Abflusshindernisse vergrößert � der Retentionsraum vermindert bzw. werden Gewässer verrohrt/ ausgebaut?

ja � UVP wird empfohlen

nein � Nächste Frage

6i Werden klimatische Ausgleichsräume/ Luftaustausch-

bahnen in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigt? ja � UVP wird empfohlen nein � Nächste Frage

7. Sonstige Gründe für die Durchführung einer UVP

Seite4 Nr. Fragen: Entscheidungsempfehlung (EBA) 7a Liegen sonstige Erkenntnisse vor, die für oder gegen

die Erstellung einer UVP sprechen? ja nein

gesonderte Angaben prüfen und weiter mit Endbewertung nächste Frage

7b Können eine oder mehrere der oben aufgeführten

Fragen nur unter Berücksichtigung von Vermei-dungsmaßnahmen oder sonstiger Vorkehrungen mit „Nein“ beantwortet werden?

ja nein

Vermeidungsmaßnahmen bzw. Vorkeh-rungen in Formular II-5 prüfen. Weiter mit Endbewertung weiter mit Endbewertung

Endbewertung: Sofern alle Fragen mit „nein“ beantwortet wurden, wird nach überschlägiger Prüfung die Durchführung einer UVP nicht empfohlen. Der Vorhabenträger kann durch zusätzliche Unterlagen begründen, dass eine Umweltver-träglichkeitsprüfung verzichtbar ist. Zur Beantwortung der Fragen wurde ein Ortstermin durch die Umweltfachkraft durchgeführt :

ja nicht erforderlich weil Ortstermin durch externen Fachgutachter vorgenommen wurde

Eine Liste der herangezogenen Unterlagen und befragten Behörden wird beigelegt. ja nein

Die Umwelterklärung wurde gem. der Hinweise in Anhang II vollständig, zutreffend und auf Grund-lage der Antragsunterlagen ausgefüllt: .................................. ...................... ................. Projektleiter Ort Datum

An der Bearbeitung der Umwelterklärung hat als Umweltfachkraft (gemäß EBA-Liste) mitgewirkt: .................................................. ............... ....................... Unterschrift der Umweltfachkraft Ort Datum Qualifikation (nur externe Fachgutachter): Dipl.-Biol. G. Wellner .........................................................................................................

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Anhang II–4: Abfallrechtliche Kurzdarstellung (zu Frage 3a)

Bezeichnung des Vorhabens: Erneuerung EÜ Apfelstädt Strecke 6298 km 1,285 Welche gefährlichen Abfälle können anfallen?

AVV Nummer1)

Bezeichnung Anfall im

Projekt er-wartet?

16 02 091) Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (z. B. aus Ersatzneubau oder Rückbau von elektrischen Anlagen)

ja nein

17 01 061) Gemische aus oder getrennte Fraktionen vonBeton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten (z. B. aus Rückbau, Abriss oder Entsiegelung von Bahnbetriebswerken, Verladerampen, Reparatur-werkstätten, Tankstellen, Öllagern, Waschstraßen)

ja nein

17 02 041) Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

ja nein

17 03 031) teerhaltige Produkte ja nein

17 05 031) Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten (z. B. aus Rückbau, Abriss oder Entsiegelung von Bahnbetriebswerken, Verladerampen, Reparatur-werkstätten, Tankstellen, Öllagern, Waschstraßen)

ja nein

17 05 051) Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält ja nein

17 05 071) Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält (z. B. bei Herkunft aus Weichenbereichen, Bahnhofs- und Abstellbereichen, Betankungs- und Havariebereichen)

ja nein

17 06 031) anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

ja nein

17 06 051) Asbesthaltige Baustoffe ja nein

17 09 031) sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

ja nein

17 04 10 Kabel die Öl oder andere gefährliche Stoffe enthalten ja nein

Sonstiges (bitte aufführen) ja nein

Sonstiges (bitte aufführen) ja nein

1) Nummer nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

Geschätztes Abfallaufkommen:

Geschätzte Summe der nicht-gefährlichen mineralischen Bauabfälle nach AVV

17 05:

9.580 t

Geschätzte Summe der Bauabfälle nach AVV 17: 10.910 t

Seite2

Maßnahmen: Die nachfolgend angekreuzten Untersuchungsverfahren sowie geeignete Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen gelten als Teil des Antrags und werden durchgeführt:

Bodenaushub

Für den anfallenden Bodenaushub werden vor oder während der Bautätigkeit mittels Probenahme De-klarationsanalysen erstellt, um eine Einstufung gem. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vorzunehmen und um eine Planung für die Verwertung / Entsorgung durchführen zu können.

Altschotter

Der Altschotter wird vor oder während der Bautätigkeiten gem. Altschotterrichtlinie 880.4010 beprobt und analysiert. Die Analysen sind Grundlage für eine Deklaration des anfallenden Altschotters gem. AVV und um eine Planung für die Verwertung / Entsorgung durchführen zu können. Für die Verwertung in technischen Bauwerken ist eine Einstufung in Einbauklassen vorzunehmen.

Bau- und Abbruchmaterial

Bau- und Abbruchmaterial wird analysiert, um eine Einstufung des Abfalls gemäß AVV und eine Pla-nung für die Verwertung / Entsorgung vornehmen zu können.

Holzschwellen / Altholz (nach Kategorie IV AltholzVO)

Die anfallenden Holzschwellen werden, wenn sie nicht mehr für eine Wiederverwertung im Gleisbereich vorgesehen sind, als gefährlicher Abfall (AVV 17 02 04) der Altholzkategorie A IV zugeordnet und ord-nungsgemäß entsorgt. In erster Linie wird hierbei eine energetische Verwertung angestrebt. Anfallende Althölzer aus Rückbau von Gebäuden werden nach den Regeln der AltholzVO ordnungsge-mäß entsorgt.

Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten

Die Entsorgung erfolgt gemäß PCB-Abfallverordnung.

Staubemissionen

Schädliche Umwelteinwirkungen durch baubedingte Staubemissionen werden nach dem Stand der Technik vermieden bzw. vermindert. Die konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Staubentwicklung richten sich nach Menge und Zusammensetzung der zu erwartenden Stäube und den technischen Mög-lichkeiten. Die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz werden im Rahmen der Bauausführungs-planung mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

3) Sonstiges: (bitte aufführen)

3) bei Bedarf Zeile ausfüllen

Abschließende Erklärung zu Frage 3a Es sind bau- und betriebsbedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen durch anfallende gefährliche Abfälle zu erwarten, da alle gefährlichen Abfälle nach den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden. Die vorgenannten zulässigen Untersuchungsverfahren und geeigneten Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen finden Anwendung.

............................................................ ....................................................................... Datum / Unterschrift Projektleiter Datum / Unterschrift Umweltfachkraft

Anhang II–5: Vermeidungsmaßnahmen gem. § 3c UVPG (zu Frage 7b)

Bezeichnung des Vorhabens: EÜ Apfelstädtbrücke km 1,285, Strecke 6298 Neudietendorf - Ritschenhausen km 0,762-1,565

1. Vermeidungsmaßnahmen

Die Durchführung der folgenden Maßnahmen wird zugesagt: Kurzbezeichnung der Maßnahme

Vermeidungsmaßn. zu Frage ......

Schutzgut Nähere Darstellung in Anlage...

Denkmalfachliche Begleitung der Arbeiten

5e Kulturgüter

Stellungnahme des Thüringisches Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege vom 26.07.2016.

001_V – Durchführung von Fäll- und Rückschnittsmaßnahmen nur außerhalb der gesetzlich festgelegten Brutvogelzeit in der Zeit vom 01.10 bis 28.02

6c Tiere LBP

002_V – Temporärer Schutzzaun zur Begrenzung des Baufeldes auf ein Mindestmaß und zum Schutz der an das Baufeld grenzenden Vegetationsflächen durch baubedingte Beeinträchtigungen

Pflanzen LBP

003_V – Temporärer Einzelbaumschutz zum Schutz von Einzelgehölzen innerhalb des Baufeldes vor baubedingten Beeinträchtigungen

Pflanzen LBP

004_V – temporärer Bodenschutz zur Begrenzung der Beeinträchtigung auf die örtlichen Böden im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen auf ein Mindestmaß

Boden LBP

Bitte ergänzen Sie bei Bedarf weitere Tabellenzeilen. Hinweis: Alle Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen, deren Durchführung sich nicht ohne weiteres aus Normen, Richtlinien etc. ableiten lassen, sondern einer projektbezogenen Planung oder Konkretisierung bedürfen, sind in den Antragsunterlagen im erforderlichen Detaillierungsgrad darzustellen.

2. Umweltfachliche Bauüberwachung

Es wird die Festsetzung einer generellen Umweltfachlichen Bauüberwachung vorgeschlagen: ja nein

Es wird die Festsetzung einer speziellen Umweltfachlichen Bauüberwachung vorgeschlagen:

ja (bitte ein Fachgebiet auswählen) nein Die spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung dient ausschließlich zur Überwachung des folgenden Fachgebiets: 1

Immissionsschutz (Stofflich/ nicht stofflich) Bodenschutz/ Abfall Gewässerschutz Naturschutz

............................................................ ....................................................................... Datum / Unterschrift Projektleiter Datum / Unterschrift Umweltfachkraft

1 Es kann nur ein Thema ausgewählt werden; sind mehrere Schutzaspekte kontrollbedürftig, ist eine generelle Umweltfachliche Bauüberwachung erforderlich. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben ist regelmäßig eine generelle Umweltfachliche Bauüberwachung für alle Themenbereiche erforderlich. Sofern in der Planrechtsentscheidung eine weitergehende Eingrenzung des Überwachungsbedarfs vorgenommen wird, gehen diese vor.

Seite 1 von 5

P . B . S O . :

PLANB / GRÜN + FORM

Postanschrift: Hermannröder Str. 17a 37249 Neu-Eichenberg

EÜ Apfelstädtbrücke km 1,285

Strecke 6298 Neudietendorf – Ritschenhausen km 0,762 - 1,565

Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG (Screening)

- Erläuterungen -

Datum: 15.09.2016 Bearbeiter: Dipl.-Biol. Monika Schaaf Dipl.-Biol. Gerswin Wellner

PP .. BB .. SS OO .. -- Planungsgemeinschaft Bahn Südost

Bearbeiter: PLANB - Hermannröder Str. 17a - 37249 Neu-Eichenberg / Tel. 05504-937597 / [email protected] Seite 2 von 5

zu Frage Erläuterungen

2b Baubedingte erhebliche Erschütterungen oder Lärmimmissionen

Die Schalltechnische Untersuchung – Baulärm (Obermeyer, 2016) kommt bezüglich schalltech-nischen Auswirkungen während der Bauzeit zu dem Ergebnis, dass, verursacht durch die zwei lärmintensivsten Baumaßnahmen, mit Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte im Tage- wie auch im Nachtzeitraum zu rechnen ist. Bei Umsetzung der Empfehlungen zur zeitli-chen Beschränkung der lärmintensiven Arbeiten auf 8h am Tage sowie zur Beschränkung der . Nachtarbeiten auf höchstens 6h, besser 2h, und bei rechtzeitiger Information der Betroffenen können erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch wegen der geringen Dauer dieser nicht festgestellt werden.

5a FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet

Das Vorhaben findet in einem begrenzten Bereich rund um das Brückenbauwerk über die Ap-felstädt innerhalb des FFH-Gebiets „Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Neudietendorf“ so-wie innerhalb des EU-Vogelschutzgebiets „Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue“ statt. Die FFH-Vorprüfung kommt zum Ergebnis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete maßgeblichen Bestandteile zu ermitteln sind.

5c Beeinträchtigung von Biotopen nach § 30 BNatSchG

Durch das Vorhaben wird das nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop „Auenwälder“ (Biotoptyp 7501-701 Erlen-Eschenwald in Bach- und Flussauen sowie in Niederungen im kollinen bis sub-montanen Bereich) beeinträchtigt.

5d Wasserschutzgebiet

Das Vorhaben befindet sich im „Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke“ (Schutzzone III).

5e Können durch das Vorhaben denkmalrechtlich geschützte Objekte oder Bereiche in An-spruch genommen oder unmittelbar beeinträchtigt werden?

Aus der Umgebung des Vorhabensgebietes sind zahlreiche archäologische Fundstellen be-kannt. Nach Auskunft des Fachbereichs Archäologische Denkmalpflege muss mit dem Auftre-ten weiterer Bodendenkmale im Vorhabensgebiet gerechnet werden. Als Vermeidungsmaß-nahme ist eine denkmalfachliche Begleitung der Arbeiten durch den Fachbereich Archäologi-sche Denkmalpflege erforderlich.

6c Können Verbote des § 44 BNatSchG in Hinblick auf Europäische Vogelarten oder Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG verletzt werden?

Im Vorhabensgebiet wurden Fledermäuse festgestellt. Daneben können europäische Vogelar-ten, insb. wenn einzelne Bäume oder Gehölze ganz oder teilweise entfernt werden müssen, durch das Vorhaben betroffen sein.

Um keine Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszulösen, sind Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen.

6g Gewässerbenutzungen

Das Vorhaben ist mit bauzeitlichen Gewässerbenutzungen nach § 9 WHG verbunden. Unter anderem ist zur Herstellung der Pfahlköpfe und Pfeilerfundamente im Nahbereich des Gewäs-sers ein Fangedamm in Kombination mit einer leistungsfähigen Wasserhaltung erforderlich. Zusätzlich wird eine bauzeitliche Überfahrt errichtet. Diese Maßnahmen werden ausschließlich bauzeitlich erforderlich und nach Beendigung der Baumaßnahmen vollständig und rückstands-los zurückgebaut. Sie werden nahe am Bestandsbauwerk und in im Bestand bereits technisch überprägten Bereichen durchgeführt, vgl. Abb.1 bis 3. Aus diesen Gründen ist die Vorhabenträ-gerin der Ansicht, dass sich keine UVP-Pflicht daraus ableitet.

PP .. BB .. SS OO .. -- Planungsgemeinschaft Bahn Südost

Bearbeiter: PLANB - Hermannröder Str. 17a - 37249 Neu-Eichenberg / Tel. 05504-937597 / [email protected] Seite 3 von 5

6h Überschwemmungsgebiet

Für die Apfelstädt ist ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, welches vom Bauvorhaben berührt wird. Des Weiteren ist eine bauzeitliche Überfahrt vorgesehen.

Da im Überschwemmungsgebiet während der Bauzeit BE-Flächen vorgesehen sind, können durch das Vorhaben im Überschwemmungsgebiet u. a. Abflusshindernisse abgelagert werden, dies erfolgt ausschließlich bauzeitlich. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden sowohl die BE-Flächen, also auch die Überfahrt vollständig und rückstandslos beräumt. Im Zuge der Ausführung der Baumaßnahmen wird ein Hochwassermaßnahmenplan zu erstellen sein, der die Maßnahmen zur Beräumung der Baustelle und zur Beseitigung der Überfahrt in der vorge-schriebenen Zeit festlegt. Aus diesen Gründen ist die Vorhabenträgerin der Ansicht, dass sich keine UVP-Pflicht daraus ableitet.

Fotodokumentation zum Pkt. 6g:

Abb. 1: Südwestliche Seite des Bestandsbauwerks, für die Errichtung

der bauzeitlichen Überfahrtvorgesehener Bereich

PP .. BB .. SS OO .. -- Planungsgemeinschaft Bahn Südost

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Abb. 2: Nordöstliche des Bestandsbauwerks, für die Errichtung der

bauzeitlichen Überfahrt vorgesehener Bereich

Abb. 3: Bauwerksnahe Teile des in 2016 errichteten Raugerinnes

PP .. BB .. SS OO .. -- Planungsgemeinschaft Bahn Südost

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QUELLEN

DB AG, DB IMMOBILIEN, SANIERUNGSMANAGEMENT, REGION SÜDOST (2016): Bodenverwertungs- und Entsor-gungskonzept (BoVEK Stufe 1 – Grobkonzept) , Stand: 19.08.2016.

DB ENGINEERING & CONSULTING GMBH, REGION DEUTSCHLAND SÜDOST (2016): EÜ Apfelstädtbrücke km 1,285 Strecke 6298 - Entwurfsplanung - Erläuterungsbericht, Unterlage 1.

LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND GEOINFORMATION THÜRINGEN (2016): Informationen zu Schutzgebieten aus dem Geoportal des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, http://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoclient/control.

LANDRATSAMT GOTHA, AMT FÜR BAUVERWALTUNG UND KREISENTWICKLUNG, UNTERE DENKMALSCHUTZBEHÖRDE

(2016): Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 25.07.2016.

THÜRINGISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE UND ARCHÄOLOGIE, FACHBEREICH ARCHÄOLOGISCHE DENK-

MALPFLEGE (2016): Stellungnahme des Fachbereichs Archäologische Denkmalpflege vom 26.07.2016.

THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2016): Informationen zu Schutzgebieten aus dem Internetportal der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, http://antares.thueringen.de/cadenza/pages/map/default/index.xhtml;jsessionid=FDBAF52AF1A0E67991D64C7ACB9B752D.