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UNTERLAGEN ZUM PRIVATDARLEHEN Informationsblatt für Anleger Bilanzen Geschäftsplan Mustervertrag Variante „fix“ Mustervertrag Variante „flexibel“ Bestätigung der Unterlagen durch die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH

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UNTERLAGEN ZUM PRIVATDARLEHEN

Informationsblatt für Anleger

Bilanzen

Geschäftsplan

Mustervertrag Variante „fix“

Mustervertrag Variante „flexibel“

Bestätigung der Unterlagen durch die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH

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Informationsblatt für Anleger Risikowarnung: (a) Dieses öffentliche Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen wurde weder von der

Finanzmarktaufsicht (FMA) noch einer anderen österreichischen Behörde geprüft oder genehmigt.

(b) Investitionen in Wertpapiere oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten.

(c) Ihre Investition fällt nicht unter die gesetzlichen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme.

(d) Es handelt sich nicht um ein Sparprodukt. Sie sollten nicht mehr als 10 % Ihres Nettovermögens in solche Wertpapiere oder Veranlagungen investieren.

(e) Sie werden die Wertpapiere oder Veranlagungen möglicherweise nicht nach Wunsch weiterverkaufen können.

Teil A: Informationen über den Emittenten und das geplante Projekt (a) Identität, Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, Geschäftsführung und Kontaktangaben;

AVORIS GmbH 25% Parzival Holding GmbH (100% Gesellschafter: Mag. Dominik Peherstorfer, Mitterweg 5, A-4300 St. Valentin) 25% WFH GmbH (100% Gesellschafter Peter Wiesinger, Große Schiffgasse 11/18, A-1020 Wien) 25% Campo BHB GmbH (100% Gesellschafter Hermann Neuburger, Petersgasse 35, A-8010 Graz) 25% FSH GmbH (100% Gesellschafter Christian Sageder, Rettenpacherstraße 60/6, A-5020 Salzburg Mag. Dominik Peherstorfer Peter Wiesinger Karlsgasse 15/5, 1040 Wien +43 1 5850284 [email protected] www.avoris.at

(b) Haupttätigkeiten des Emittenten; angebotene Produkte oder Dienstleistungen;

Die AVORIS GmbH verwirklicht Immobilienprojekte im urbanen Raum.

(c) Beschreibung des geplanten Projekts, einschließlich seines Zwecks und seiner Hauptmerkmale.

Realisierung und Verwertung von Immobilienprojekten, Verbesserung der Kapitalstruktur, Verbesserung der Liquiditätssituation

Teil B: Hauptmerkmale des Angebots-Verfahrens und Bedingungen für die

Kapitalbeschaffung (a) Mindestziel der Kapitalbeschaffung im Rahmen des öffentlichen Angebots sowie Zahl der vom Emittenten bereits nach dem AltFG durchgeführten Angebote;

EUR 200.000,-- keine

(b) Frist für die Erreichung des Ziels der Kapitalbeschaffung;

1 Jahr

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(c) Informationen über die Folgen für den Fall, dass das Ziel der Kapitalbeschaffung nicht fristgerecht erreicht wird;

Keine Folgen

(d) Höchstangebotssumme, wenn diese sich von dem unter Buchstabe a genannten Zielbetrag der Kapitalbeschaffung unterscheidet;

EUR 2.000.000,--

(e) Höhe der vom Emittenten für das geplante Projekt bereitgestellten Eigenmittel oder Hinweis darauf, dass vom Emittenten keine Eigenmittel bereit gestellt werden;

Vom Emittenten werden die notwendigen Eigenmittel eingesetzt, um das jeweilige Projektziel zu erreichen, in Abhängigkeit der Höhe der Kapitalbeschaffung

(f) Änderung der Eigenkapitalquote des Emittenten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot.

Wird verbessert in Abhängigkeit der Höhe der Kapitalbeschaffung

Teil C: Besondere Risikofaktoren

Risiken im Zusammenhang – mit der rechtlichen Ausgestaltung des Wertpapiers oder der Veranlagung und dem Sekundärmarkt, einschließlich Angaben zur Stellung des Anlegers im Insolvenzfall und zur Frage, ob der Anleger das Risiko trägt, für zusätzliche Verpflichtungen über das angelegte Kapital hinaus aufkommen zu müssen (Nachschussverpflichtung); – mit der finanziellen Lage des Emittenten: Liegt negatives Eigenkapital vor? Liegt ein Bilanzverlust vor? Wurde in den vergangenen drei Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet?

- Die Forderung des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Zahlung der vereinbarten Zinsen ist iSd § 67 Abs 3 IO gegenüber allen anderen Gläubigern des Darlehensnehmers nachrangig gestellt. Im Insolvenzfall kann dies den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeuten. Keine Nachschussverpflichtungen - Es gibt kein negatives Eigenkapital. Die Gesellschaft wurde erst im Jahre 2018 gegründet, es liegt noch keine fertige Bilanz für das erste Geschäftsjahr vor. Vorgelegt wird die Eröffnungsbilanz.

Teil D: Informationen über das Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen

(a) Gesamtbetrag und Art der anzubietenden Wertpapiere oder Veranlagungen;

EUR 2.000.000,-- Qualifiziertes Nachrangdarlehen

(b) gegebenenfalls Angaben zu – Laufzeit, – Zinssatz und sonstigen Vergütungen für den Anleger, – Tilgungsrate und Zinszahlungsterminen, – Maßnahmen zur Risikobegrenzung, soweit diese nicht unter Buchstabe f angeführt sind;

- 3 Jahre - Variante „fix“: 7%, Variante „flexibel“: 5% - 100% zu Laufzeitende, Zinszahlungstermine: quartalsweise zum 31.03., 30.06.,30.09. und 31.12. Die Zinsen sind wie die Kapitalforderung nachrangig. - Das Anlegerkapital wird in risikoarme Liegenschaftsgeschäfte investiert

(c) gegebenenfalls Zeichnungspreis; Ab EUR 3.000,-- in 1.000-er Schritten (d) gegebenenfalls Angaben dazu, ob Überzeichnungen akzeptiert werden und wie sie zugeteilt werden;

Überzeichnungen werden nicht akzeptiert

(e) gegebenenfalls Angaben zur Verwahrung der Wertpapiere und zur Lieferung der Wertpapiere an Investoren;

Darlehensvertrag wird ausgehändigt

(f) Wenn die Investition durch einen Garantie- oder einen Sicherungsgeber besichert ist:

-

i) Angabe dazu, ob es sich bei dem Garantie- oder Sicherungsgeber um eine juristische Person handelt;

-

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ii) Identität, Rechtsform und Kontaktdaten dieses Garantie- oder Sicherungsgebers;

-

iii) Informationen über Art und Bedingungen der Garantie oder Sicherheit;

-

(g) gegebenenfalls feste Verpflichtung zum Rückkauf von Wertpapieren oder Veranlagungen und Frist für einen solchen Rückkauf.

-

Teil E: Anlegerrechte, die über die in Teil D Beschriebenen hinausgehen (a) Mit den Wertpapieren oder den Veranlagungen verbundene Rechte;

Aus dem Darlehensvertrag erwachsen dem Anleger Informationsrechte gemäß § 4 AltFG. Zu Kontrollzwecken wird regelmäßig ein Bericht über die Geschäftsentwicklung an alle Anleger versendet, sowie innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ein Auszug aus der Bilanz. Zusätzlich wird dem Anleger jährlich der aktuelle Jahresabschluss sowie – bis zur vollständigen Rückzahlung der alternativen Finanzinstrumente – die wesentlichen Änderungen der Angaben im Informationsblatt zur Kenntnis gebracht.

(b) Beschränkungen, denen die Wertpapiere oder Veranlagungen unterliegen;

-

(c) Beschreibung etwaiger Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung der Wertpapiere oder Veranlagungen;

-

(d) Ausstiegsmöglichkeiten; In der Variante "fix" ist eine ordentliche Kündigung vor Laufzeitende nicht möglich; Bei der Variante „flexibel“ kann der Darlehensvertrag vom Darlehensgeber nach Ablauf des ersten Jahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum 31.12.und zum 30.06. eines jeden Jahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

(e) für Dividendenwerte: Kapital- und Stimmrechtsverteilung vor und nach der sich aus dem Angebot ergebenden Kapitalerhöhung (unter der Annahme, dass alle Wertpapiere gezeichnet werden).

-

Teil F: Kosten, Informationen und Rechtsbehelfe (a) Den Anlegern im Zusammenhang mit der Investition entstehende Kosten;

Es fallen keine Kosten an.

(b) Dem Emittenten im Zusammenhang mit der Investition entstehende einmalige und laufende jährliche Kosten, jeweils in Prozent der Investition;

Im Falle des Einsatzes eines Finanzdienstleisters: 1% Abschlussprovision und 1% Bestandsprovision p.a., diese werden vom Darlehensnehmer (der AVORIS GmbH) getragen.

(c) Angaben dazu, wo und wie zusätzliche Informationen über das geplante Projekt und den Emittenten unentgeltlich angefordert werden können;

Homepage Newsletter Blockparty auf Anfrage

(d) Stelle, bei der Verbraucher im Falle von Streitigkeiten Beschwerde einlegen können.

Verwaltungsstrafbehörde: Magistrat der Stadt Wien, MA 5, Finanzwesen, Ebendorferstraße 2, 1082 Wien

Prüfungsvermerk:

Geprüft iSd § 4 Abs. 9 oder des § 5 Abs. 3 AltFG

am 06.03.2019 von Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH

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Gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 bis 4 und Abs. 4 AltFG haben Emittenten neben diesem Informationsblatt noch folgende weitere Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. während des ersten Jahres der Geschäftstätigkeit die Eröffnungsbilanz, danach den aktuellen

Jahresabschluss; sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses oder einer Eröffnungsbilanz besteht, einen Hinweis darauf;

2. den Geschäftsplan; 3. im Zusammenhang mit den angebotenen Wertpapieren oder Veranlagungen erstellte allgemeine

Geschäftsbedingungen oder sonstige für den Anleger geltende Vertragsbedingungen; 4. Änderungen gegenüber diesem Informationsblatt sowie Änderungen gegenüber den in den

Punkten 1. bis 3. genannten Dokumenten. Diese Informationen finden Sie auf: https://www.avoris.at/investment/ Stand: 06.03.2019

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Eröffnungsbilanz AVORIS GmbH per 30.03.2018 Bank 35.000 Stammkapital Campo BHB GmbH 8.750 Stammkapital WFH GmbH 8.750 Stammkapital Parzival Holding GmbH 8.750 Stammkapital FSH GmbH 8.750

Summe Aktiva 35.000 Summe Passiva 35.000

VorläufigeBilanzAVORISGmbHper31.12.2018 Beteiligungen 626.000 Stammkapital 35.000 Darlehen Projektges. 972.000 Gesellschafterdarlehen 480.000 Nachrangige Darlehen 404.000 Sonst. Verbindlichkeiten 397.000 Bankverbindlichkeiten 282.000 Summe Aktiva 1.598.000 Summe Passiva 1.598.000

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Geschäftsplan der AVORIS GmbH 1

1. Executive Summary„AVORIS entwickelt und realisiert auf Wohnen ausgerichtete Immobilienprojekte in urbanen Räumen Österreichs.“

Die AVORIS GmbH ist Teil der AVORIS Unternehmensfamilie, in der wir hochwertige Immobi-lien im urbanen Raum entwickeln. Wir investieren ausschließlich in Städten mit nachweislich positiven Entwicklungsperspektiven. Gleichzeitig wählen wir nach intensiven Marktanalysen nur jene Immobilien aus, von deren Potenzial zur Schaffung von werthaltigem Wohnraum wir überzeugt sind.

Mit einem hohen Know-How in einem interdisziplinären Team und langjähriger Erfahrung in Planung und Ausführung schaffen wir hochwertige Lebensräume und dauerhafte Wert-anlagen – bei Altbau-Sanierung, Dachgeschoss-Ausbau oder Neubau.

Die Aufgabe der AVORIS GmbH umfasst die gesamte operative Umsetzung der Entwicklung ihrer Projekte. Von der Akquisition der Immobilie, über die Konzeption, Planung und Genehmi-gung, über die technische und kaufmännische Abwicklung, den Bau, bis hin zum Verkauf der Wohnungen.

2. Unternehmensstruktur„Die Geschichte der AVORIS-Familie beginnt 2014 in Wien.“

Gegründet 2014 mit Firmensitz in Wien, zählt unser Unternehmen momentan 15 engagierte und professionelle Mitarbeiter aus den Bereichen Architektur, Projektsteuerung, Finanzen, Recht und Vertrieb.

Mit der AVORIS Immobilienentwicklungs GmbH haben wir in den letzten fünf Jahren bereits 8 Projekte im Volumen von insgesamt 23 Mio. EUR mit der Unterstützung von zahlreichen, langfristig treuen Privatinvestoren erfolgreich realisiert.

Die 2018 gegründete AVORIS GmbH entwickelt als Bauträger über ihre Projektgesell- schaften Wohnimmobilien in den wachsenden Ballungsräumen Wiens, Oberösterreichs und der Steiermark.

GESCHÄFTSPLANDER AVORIS GMBH

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Geschäftsplan der AVORIS GmbH 2

Aktive Projekte der AVORIS Familie

AVORIS Immobilien-entwicklungs GmbHMax-Tendler Straße;

Rokytanskygasse, Kaltenleutgeben

AVORIS GmbH

AVORIS azure GmbHDampfgasse

AVORIS Wohnbau Enns-Asten GmbH

Enns/Asten Wohnbau

AVORIS orange GmbHLazarettgasse Graz

AVORIS Indigo GmbHSchopenhauerstraße

AVORIS burgundy GmbHMariahilferstraße

AVORIS Mischgebiet Enns-Asten GmbH

Enns/Asten Mischbaugebiet

AVORIS white GmbHPesatalozzistraße,Wüsten-

rot Büros, Rankengasse

AVORIS yellow GmbHBarawitzkagasse

AVORIS Kreisel 360 Industrie Enns-Asten GmbH

Enns/Asten Betriebsbaugebiet

AVORIS mahogany GmbH

FMZ Sverigestraße

AVORIS maroon GmbH & Co KGSteinfeldgasse

AVORIS Projekt GmbHAustraße

AVORIS purple GmbHHorneckgasse,

Andreas Hofer Straße

AVORIS Kremplhof GmbHKremplhof Leoben

AVORIS red GmbHRohrbach, Diehlgasse

Parzival Holding GmbH

Dominik Peherstorfer

FSH GmbH

Christian Sageder

Campo BHB

GmbH

Hermann Neuburger

WFH GmbH

Peter Wiesinger

Sportaktivpark Bad Waltersdorf GmbH

Tennisanlage

Die AVORIS GmbH in Zahlen

Als Schwester der AVORIS Immobilienentwicklungs GmbH steht die AVORIS GmbH mit ihren Projektgesellschaften derzeit für ein Projektvolumen von 47 Mio. €

9 aktive Projekte mit einem Umfang von 14.900 m2

Geplant ist, diese mit einem Verkaufserlös von 53,5 Mio. € abzuschließen.

3. Kostenstruktur in Mio. EURAnkaufskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -16,552Planungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2,715Baukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -23,346Finanzierungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -3,502sonstige Projektkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -0,895

Gesamt Investitions Kosten (GIK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -47,010Verkaufserlöse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53,546Gemeinkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2,350

Gewinn vor Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,186

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Geschäftsplan der AVORIS GmbH 3

4. Produkt und Markt„Um unser gesundes Wachstum gewährleisten zu können, sind wir immer auf der Suche nach neuen, interessanten Projekten.“

Wir entwickeln Immobilien mit Fokus auf Wohnen im urbanen Raum. Der Realisierung eines Immobilienprojekts geht eine jahrelange, komplexe und intensive Planungsarbeit voraus.

Der typische Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:• Ankauf der Immobilie• Entwicklungsphase (Konzept, Planung, Genehmigung, Vergabe) • Bau • Verkauf

Das eingespielte Team der AVORIS GmbH hat effiziente Abläufe und Prozesse etabliert, um aus jedem Projekt das Optimum herauszuholen. Eine gute und werthaltige Projekt-entwicklung misst sich dabei nicht allein im erzielten Verkaufspreis, sondern bereits in der Planungsphase und schlussendlich in der Zufriedenheit der Menschen, die später im fertig entwickelten Projekt leben werden.

Wichtige Eckpunkte eines sowohl auf dem Markt als auch betriebswirtschaftlich erfolgreichen Immobilienprojekts sind unter anderem: • Die Lage der Immobilie• Die Anbindung und die lokale Infrastruktur • Lärm / Licht und Nachbarschaftssituation • Potenzial zur Schaffung von neuen Flächen als Zubau

Ein Investment in die AVORIS GmbH bedeutet damit nicht nur ein Investment in ausgewählte Immobilienprojekte in Österreich, sondern auch in die jahrelange Erfahrung und das Know-How der gesamten AVORIS-Familie zur Umsetzung von werthaltigen Immobilienprojekten.

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2019

Die wichtigsten Kundengruppen im Überblick:• Eigennutzer: Bei ihnen steht das Wohnen an sich im Mittelpunkt, kaufen sie eine Wohnung

doch primär für sich selbst. Dennoch ist eine mögliche spätere Vermietung bei der Planung zu berücksichtigen. Der typische Eigennutzer von AVORIS Wohnungen ist meist zwischen 25 und 50 Jahren alt und hat sein Kapital zum Immobilienkauf überwiegend selbst er-wirtschaftet. Höchste Ansprüche an Wohnqualität, Ausstattung, Grundrissgestaltung und Details der Ausführung kennzeichnen diese Kunden. Diese Kundengruppe umfasst Frauen und Männer in gleichem Maße, die finale Kaufentscheidung bei Paaren wird jedoch vielfach von den weiblichen Kunden getroffen.

• Anleger: kaufen eine oder mehrere Wohnungen als Geldanlage und zur Weitervermietung. Bei ihnen stehen sowohl die Wertentwicklung der Wohnfläche als auch die durch Vermietung erzielbare Rendite im Mittelpunkt der Kaufentscheidung. Anleger in AVORIS Immobilien sind überwiegend männlich und 45 Jahre oder älter.

• Investoren: kaufen in der Regel ein gesamtes Immobilien-Projekt. Bei Investoren stehen die einfache, dauerhafte und nachhaltige Bewirtschaftung als auch eine gute Vermiet- barkeit bei gleichzeitig attraktiver Rendite im Fokus des Interesses.

Die gesamte Entwicklung eines AVORIS-Projekts ist auf die Interessen der jeweiligen Zielgruppen maßgeschneidert. So schaffen wir realen Mehrwert für unsere Kunden.

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NACHRANGDARLEHENSVERTRAG

zwischen

Vorname Nachname FN

Adresse Emailadresse

Telefonnummer

(als „DARLEHENSGEBER“)

und

AVORIS GmbH FN 489260 a

Karlsgasse 15/5, 1040 Wien

(als „DARLEHENSNEHMERIN“)

wie folgt:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

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1. Präambel

1.1. Die AVORIS GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Karlsgasse 15/5 1040 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 489260a (die „DARLEHENSNEHMERIN“).

1.2. Der DARLEHENSGEBER beabsichtigt, der DARLEHENSNEHMERIN ein qualifiziertes Nachrangdarlehen im Gesamtnennbetrag von EUR XXX,- (das „NACHRANGDARLEHEN“) zu gewähren. Die rechtliche Ausgestaltung des NACHRANGDARLEHENS ist in diesem Vertrag normiert.

1.3. Die DARLEHENSNEHMERIN beabsichtigt, auch von anderen DARLEHENSGEBERN

qualifizierte Nachrangdarlehen aufzunehmen. Die geplante Gesamtfinanzierung führt nicht dazu, dass durch die Ausgabe der Veranlagung der Gesamtgegenwert von zwei Millionen erreicht oder überstiegen wird. (§ Abs 1 Zi 1 AltFG)

Die Zeichnungsmöglichkeit beginnt mit 01.03.2019 und endet mit 29.02.2020.

2. Verwendungszweck

2.1. Das NACHRANGDARLEHEN wird zur Finanzierung von Immobilienprojekten der DARLEHENSNEHMERIN in Österreich verwendet.

2.2. Darüber hinaus soll die Kapitalstruktur sowie die Liquiditätssituation der DARLEHENSNEHMERIN verbessert werden.

3. Gewährung des Nachrangdarlehens, Zuzählung, Vertragsanpassung

3.1. Der DARLEHENSGEBER gewährt der DARLEHENSNEHMERIN ein qualifiziert nachrangiges Darlehen in der Höhe von EUR XXX,- zu den in diesem Vertrag vereinbarten Konditionen.

3.2. Die DARLEHENSNEHMERIN erklärt die Vertragsannahme. 3.3. Das NACHRANGDARLEHEN wird innerhalb von zwei Wochen nach Unterfertigung auf

das Konto der DARLEHENSNEHMERIN IBAN AT78 3436 3000 0112 3413, BIC RZOOAT2L363 überwiesen.

3.4. Der DARLEHENSGEBER ist berechtigt, – wenn die Laufzeit des Darlehens noch

mindestens ein Jahr beträgt – das NACHRANGDARLEHEN in Schritten von EUR 1.000,- zu erhöhen. Dieser wird ab Zuzählung gem. Punkt 4.1. verzinst. Sofern das NACHRANGDARLEHEN innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten einen Gesamtbetrag von EUR 5.000,00 übersteigt bzw. innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten um mehr als EUR 5.000,00 erhöht wird, verpflichtet sich der DARLEHENSGEBER vor Zuzählung eine gesonderte Erklärung gemäß § 3a Abs 2 AltFG abzugeben. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem DARLEHENSGEBER um einen professionellen Anleger gemäß § 2 Abs. 1 Z 33 des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes – AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013 handelt, oder um eine juristische Person, sofern sie nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. Nr. 140/1979, ist.

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4. Verzinsung

4.1. Die Verzinsung gilt mit 7% p.a. ab dem Tag des Einlangens des Darlehensbetrags auf dem Konto der DARLEHENSNEHMERIN als vereinbart und die Berechnung erfolgt nach der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode 30/360.

4.2. Die Zinsen werden quartalsweise jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. auf das Konto des DARLEHENSGEBERS, IBAN […], BIC […] ausbezahlt. Eine Änderung der Bankverbindung muss schriftlich mitgeteilt werden.

5. Laufzeit, Rückzahlung

5.1. Die Laufzeit des NACHRANGDARLEHENS ist befristet bis zum XX.XX.XX. (3 Jahre) und bedarf somit keiner Kündigung.

5.2. Die Rückzahlung des NACHRANGDARLEHENS erfolgt am Ende der Laufzeit gemäß Punkt 5.1, sofern der Rangrücktritt gemäß Punkt 6. dem nicht entgegensteht. Die DARLEHENSNEHMERIN ist berechtigt, Auszahlungen mit schuldbefreiender Wirkung unter Punkt 4.2 angeführte Bankverbindung des DARLEHENSGEBERS zu überweisen.

6. Nachrangigkeit, Zahlungsvorbehalt

Der DARLEHENSGEBER erklärt hiermit gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er eine Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Nachrangdarlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im Fall der Liquidation oder Insolvenz nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des fälligen Betrages keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken würde; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung zum nächstmöglichen Termin und wird bis dahin mit dem in Punkt 4.1 genannten Zinssatz verzinst. Die Nachrangigstellung umfasst auch die Ansprüche auf Zinsen gemäß Punkt 4.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Nachrangdarlehensvertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform in einheitlicher Urkunde; von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich ebenfalls in einheitlicher Urkunde abgegangen werden.

7.2. Für Zustellungen gilt die jeweilige Geschäftsanschrift der DARLEHENSNEHMERIN. Zustellungen an den DARLEHENSGEBER erfolgen an die jeweils zuletzt der DARLEHENSNEHMERIN bekannt gegebenen Adresse.

7.3. Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesem Nachrangdarlehensvertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Handelskauf (UN-Kaufrecht).

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8. Risikohinweis

DIE INVESTITION IN FORM EINES NACHRANGDARLEHENS BRINGT NICHT NUR CHANCEN, SONDERN AUCH RISIKEN BIS ZUM TOTALAUSFALL MIT SICH.

9. Datenschutz Alle Informationen über den Datenschutz befinden sich auf der Website: https://www.avoris.at/datenschutz/

10. Rücktrittsrecht Der DARLEHENSGEBER hat als Verbraucher gem. § 4 Abs 7 AltFG ein Rücktrittsrecht, wenn die DARLEHENSNEHMERIN vor Abgabe der Vertragserklärung die Informationen gem § 4 Abs 1 Zi 1 – 4 AltFG – dies sind die geprüften Informationen gemäß Informationsblatt, aktueller Jahresabschluss, Geschäftsplan und Vertragsbedingungen – nicht übergegeben hat. Das Rücktrittsrecht erlischt mit Ablauf von zwei Wochen nach dem Tag, an dem der DARLEHENSGEBER die fehlenden Informationen erhalten hat und er über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Im Übrigen gelten für das Rücktrittsrecht des DARLEHENSNEHMERS die Bestimmungen des § 5 Abs. 3, 5 und 6 KMG sinngemäß. Ja, ich möchte den Newsletter inklusive Informationen über neue Projekte vier Mal im Jahr erhalten, um über Aktivitäten der AVORIS informiert zu werden.

Wien, am XXX

______________________ Name

______________________ AVORIS GmbH

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NACHRANGDARLEHENSVERTRAG

zwischen

Vorname Nachname FN

Adresse Emailadresse

Telefonnummer

(als „DARLEHENSGEBER“)

und

AVORIS GmbH FN 489260 a

Karlsgasse 15/5, 1040 Wien

(als „DARLEHENSNEHMERIN“)

wie folgt:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

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1. Präambel

1.1. Die AVORIS GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Karlsgasse 15/5 1040 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 489260a (die „DARLEHENSNEHMERIN“).

1.2. Der DARLEHENSGEBER beabsichtigt, der DARLEHENSNEHMERIN ein qualifiziertes Nachrangdarlehen im Gesamtnennbetrag von EUR XXX,- (das „NACHRANGDARLEHEN“) zu gewähren. Die rechtliche Ausgestaltung des NACHRANGDARLEHENS ist in diesem Vertrag normiert.

1.3. Die DARLEHENSNEHMERIN beabsichtigt, auch von anderen DARLEHENSGEBERN

qualifizierte Nachrangdarlehen aufzunehmen. Die geplante Gesamtfinanzierung führt nicht dazu, dass durch die Ausgabe der Veranlagung der Gesamtgegenwert von zwei Millionen erreicht oder überstiegen wird. (§ Abs 1 Zi 1 AltFG)

Die Zeichnungsmöglichkeit beginnt mit 01.03.2019 und endet mit 29.02.2020.

2. Verwendungszweck

2.1. Das NACHRANGDARLEHEN wird zur Finanzierung von Immobilienprojekten der DARLEHENSNEHMERIN in Österreich verwendet.

2.2. Darüber hinaus soll die Kapitalstruktur sowie die Liquiditätssituation der DARLEHENSNEHMERIN verbessert werden.

3. Gewährung des Nachrangdarlehens, Zuzählung, Vertragsanpassung

3.1. Der DARLEHENSGEBER gewährt der DARLEHENSNEHMERIN ein qualifiziert nachrangiges Darlehen in der Höhe von EUR XXX,- zu den in diesem Vertrag vereinbarten Konditionen.

3.2. Die DARLEHENSNEHMERIN erklärt die Vertragsannahme. 3.3. Das NACHRANGDARLEHEN wird innerhalb von zwei Wochen nach Unterfertigung auf

das Konto der DARLEHENSNEHMERIN IBAN AT78 3436 3000 0112 3413, BIC RZOOAT2L363 überwiesen.

3.4. Der DARLEHENSGEBER ist berechtigt, – wenn die Laufzeit des Darlehens noch

mindestens ein Jahr beträgt – das NACHRANGDARLEHEN in Schritten von EUR 1.000,- zu erhöhen. Dieser wird ab Zuzählung gem. Punkt 4.1. verzinst. Sofern das NACHRANGDARLEHEN innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten einen Gesamtbetrag von EUR 5.000,00 übersteigt bzw. innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten um mehr als EUR 5.000,00 erhöht wird, verpflichtet sich der DARLEHENSGEBER vor Zuzählung eine gesonderte Erklärung gemäß § 3a Abs 2 AltFG abzugeben. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem DARLEHENSGEBER um einen professionellen Anleger gemäß § 2 Abs. 1 Z 33 des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes – AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013 handelt, oder um eine juristische Person, sofern sie nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. Nr. 140/1979, ist.

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4. Verzinsung

4.1. Die Verzinsung gilt mit 5% p.a. ab dem Tag des Einlangens des Darlehensbetrags auf dem Konto der DARLEHENSNEHMERIN als vereinbart und die Berechnung erfolgt nach der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode 30/360.

4.2. Die Zinsen werden quartalsweise jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. auf das Konto des DARLEHENSGEBERS, IBAN […], BIC […] ausbezahlt. Eine Änderung der Bankverbindung muss schriftlich mitgeteilt werden.

5. Laufzeit, Rückzahlung

5.1. Die Laufzeit des NACHRANGDARLEHENS ist befristet bis zum XX.XX.XX. (3 Jahre) und bedarf somit keiner Kündigung.

5.2. Die Rückzahlung des NACHRANGDARLEHENS erfolgt am Ende der Laufzeit gemäß Punkt 5.1, sofern der Rangrücktritt gemäß Punkt 6. dem nicht entgegensteht. Die DARLEHENSNEHMERIN ist berechtigt, Auszahlungen mit schuldbefreiender Wirkung unter Punkt 4.2 angeführte Bankverbindung des DARLEHENSGEBERS zu überweisen.

5.3. Eine Kündigung durch den Darlehensgeber ist nach Ablauf des ersten Jahres binnen

einer Frist von 2 Monaten zum 31.12. und 30.06. möglich.

6. Nachrangigkeit, Zahlungsvorbehalt

Der DARLEHENSGEBER erklärt hiermit gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er eine Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Nachrangdarlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im Fall der Liquidation oder Insolvenz nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des fälligen Betrages keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken würde; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung zum nächstmöglichen Termin und wird bis dahin mit dem in Punkt 4.1 genannten Zinssatz verzinst. Die Nachrangigstellung umfasst auch die Ansprüche auf Zinsen gemäß Punkt 4.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Nachrangdarlehensvertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform in einheitlicher Urkunde; von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich ebenfalls in einheitlicher Urkunde abgegangen werden.

7.2. Für Zustellungen gilt die jeweilige Geschäftsanschrift der DARLEHENSNEHMERIN. Zustellungen an den DARLEHENSGEBER erfolgen an die jeweils zuletzt der DARLEHENSNEHMERIN bekannt gegebenen Adresse.

7.3. Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesem Nachrangdarlehensvertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Handelskauf (UN-Kaufrecht).

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8. Risikohinweis

DIE INVESTITION IN FORM EINES NACHRANGDARLEHENS BRINGT NICHT NUR CHANCEN, SONDERN AUCH RISIKEN BIS ZUM TOTALAUSFALL MIT SICH.

9. Datenschutz Alle Informationen über den Datenschutz befinden sich auf der Website: https://www.avoris.at/datenschutz/

10. Rücktrittsrecht Der DARLEHENSGEBER hat als Verbraucher gem. § 4 Abs 7 AltFG ein Rücktrittsrecht, wenn die DARLEHENSNEHMERIN vor Abgabe der Vertragserklärung die Informationen gem § 4 Abs 1 Zi 1 – 4 AltFG – dies sind die geprüften Informationen gemäß Informationsblatt, aktueller Jahresabschluss, Geschäftsplan und Vertragsbedingungen – nicht übergegeben hat. Das Rücktrittsrecht erlischt mit Ablauf von zwei Wochen nach dem Tag, an dem der DARLEHENSGEBER die fehlenden Informationen erhalten hat und er über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Im Übrigen gelten für das Rücktrittsrecht des DARLEHENSNEHMERS die Bestimmungen des § 5 Abs. 3, 5 und 6 KMG sinngemäß. Ja, ich möchte den Newsletter inklusive Informationen über neue Projekte vier Mal im Jahr erhalten, um über Aktivitäten der AVORIS informiert zu werden.

Wien, am XXX

______________________ Name

______________________ AVORIS GmbH

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