Unternehmenssteuerreform III eine Chance für KMU? Die ......Im Januar 2014 wird der Schlussbericht...

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Datum: 08.11.2013 Verlag ORGANISATOR AG 9001 St. Gallen 058 /344 93 61 www.organisator.ch Medienart: Print Themen-Nr.: 660.15 Abo-Nr.: 1060231 Medientyp: Fachpresse Auflage: 6'147 Erscheinungsweise: 10x jährlich Seite: 29 Fläche: 40'102 mm² Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 51772367 Ausschnitt Seite: 1/2 Unternehmenssteuerreform III eine Chance für KMU? Die Unternehmenssteuerreform III wird die Schweizer Steuerland- schaft massgeblich verändern. Unter anderem sollen kantonale Steuerprivilegien wegfallen. Der im Mai vom EFD publizierte Zwi- schenbericht sieht verschiedene Massnahmen vor, welche die Wett- bewerbsfähigkeit der Schweiz dennoch aufrechterhalten sollen. VON ANDREAS MÜLLER* Im Januar 2014 wird der Schlussbericht vom Bundesrat ver- abschiedet, welcher im Detail die Massnahmen und deren Zusammenspiel aufzeigen soll. Momentan wird erwartet, dass die Unternehmenssteuerreform III nicht vor 2018 in Kraft treten wird. Denkbar ist aber, dass neue Sonderregelun- gen schon früher umgesetzt werden, denn die Wirtschaft braucht so bald wie möglich Planungssicherheit. Als erste mögliche Massnahme sollen Lizenzerträge im Rahmen einer Innovationsbox einer tieferen Besteuerung zugeführt wer- den. Unternehmen, die keine Lizenzerträge vereinnahmen, sondern ihre Immaterialgüterrechte selber nutzen und ein Produkt verkaufen, können dafür ebenfalls von einer tiefen Besteuerung profitieren. Dies indem sie den Gewinnanteil, welcher den genutzten Immaterialgütern zugeordnet werden kann, ebenfalls der tiefen Besteuerung zuführen können. Das von der EU geforderte «Verbot der Selektivität» wird dazu füh- ren, dass KMU, welche bis anhin nicht von einem kantonalen Steuerprivileg profitieren konnten, in Zukunft Zugang zu ei- ner tieferen Besteuerung erhalten. Inputförderung für KMU besonders attraktiv. Eine weitere, im internationalen Umfeld bereits bekannte Massnahme ist die steuerliche Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufwendungen (F &E &I). Solche qualifizie- renden Aufwendungen würden steuerlich mehrfach zum Ab- zug zugelassen und F&E &I in der Schweiz gezielt gefördert (Inputförderung). Bei der Innovationsbox wäre dieser mehr- fache Abzug nicht möglich. KMU sind mit ihrer F &E &I-Tätig- keit oft an die Schweiz gebunden, im Gegensatz zu den inter- nationalen Unternehmungen. Deshalb ist die Inputförderung für KMU eine besonders interessante Option. Standortpoli- tisch ebenfalls Sinn machen würde eine kombinierte Anwen- dung von Innovationsbox und Inputförderung. Schliesslich soll mit der Flexibilisierung des Massgeb-

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Page 1: Unternehmenssteuerreform III eine Chance für KMU? Die ......Im Januar 2014 wird der Schlussbericht vom Bundesrat ver-abschiedet, welcher im Detail die Massnahmen und deren Zusammenspiel

Datum: 08.11.2013

Verlag ORGANISATOR AG9001 St. Gallen058 /344 93 61www.organisator.ch

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Auflage: 6'147Erscheinungsweise: 10x jährlich

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Argus Ref.: 51772367Ausschnitt Seite: 1/2

Unternehmenssteuerreform III eine Chance für KMU?Die Unternehmenssteuerreform III wird die Schweizer Steuerland-schaft massgeblich verändern. Unter anderem sollen kantonaleSteuerprivilegien wegfallen. Der im Mai vom EFD publizierte Zwi-schenbericht sieht verschiedene Massnahmen vor, welche die Wett-bewerbsfähigkeit der Schweiz dennoch aufrechterhalten sollen.

VON ANDREAS MÜLLER*

Im Januar 2014 wird der Schlussbericht vom Bundesrat ver-abschiedet, welcher im Detail die Massnahmen und derenZusammenspiel aufzeigen soll. Momentan wird erwartet,dass die Unternehmenssteuerreform III nicht vor 2018 inKraft treten wird. Denkbar ist aber, dass neue Sonderregelun-gen schon früher umgesetzt werden, denn die Wirtschaftbraucht so bald wie möglich Planungssicherheit. Als erstemögliche Massnahme sollen Lizenzerträge im Rahmen einerInnovationsbox einer tieferen Besteuerung zugeführt wer-den. Unternehmen, die keine Lizenzerträge vereinnahmen,sondern ihre Immaterialgüterrechte selber nutzen und einProdukt verkaufen, können dafür ebenfalls von einer tiefenBesteuerung profitieren. Dies indem sie den Gewinnanteil,welcher den genutzten Immaterialgütern zugeordnet werdenkann, ebenfalls der tiefen Besteuerung zuführen können. Dasvon der EU geforderte «Verbot der Selektivität» wird dazu füh-ren, dass KMU, welche bis anhin nicht von einem kantonalenSteuerprivileg profitieren konnten, in Zukunft Zugang zu ei-ner tieferen Besteuerung erhalten.

Inputförderung für KMU besonders attraktiv. Eine weitere,im internationalen Umfeld bereits bekannte Massnahme istdie steuerliche Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-und Innovationsaufwendungen (F &E &I). Solche qualifizie-renden Aufwendungen würden steuerlich mehrfach zum Ab-zug zugelassen und F&E &I in der Schweiz gezielt gefördert(Inputförderung). Bei der Innovationsbox wäre dieser mehr-fache Abzug nicht möglich. KMU sind mit ihrer F &E &I-Tätig-keit oft an die Schweiz gebunden, im Gegensatz zu den inter-nationalen Unternehmungen. Deshalb ist die Inputförderungfür KMU eine besonders interessante Option. Standortpoli-tisch ebenfalls Sinn machen würde eine kombinierte Anwen-dung von Innovationsbox und Inputförderung.

Schliesslich soll mit der Flexibilisierung des Massgeb-

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Datum: 08.11.2013

Verlag ORGANISATOR AG9001 St. Gallen058 /344 93 61www.organisator.ch

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lichkeitsprinzips als dritter Sonderregelung einerseits derZuzug ausländischer Unternehmen in die Schweiz gerördertund anderseits der Wechsel von den geltenden kantonalenSteuerprivilegien in die ordentliche Besteuerung steuerlichbevorzugt behandelt werden. Die Orientierung an den inter-nationalen Standards hat zur Folge, dass nicht alle Gesell-schaften, die bis anhin Steuerprivilegien geniessen, auch vomneuen System profitieren können. Eine Regelung ist deshalb

gerechtfertigt, welche es solchen Unternehmen erlaubt, un-ter dem Steuerprivileg oder im Ausland geschaffene stillenReserven und Goodwill zu aktivieren.

Bestehendes System muss verbessert werden. Weiter sindVerbesserungen des aktuellen Schweizer Steuersystems vor-gesehen, die nicht direkt mit dem Wegfall der kantonalenSteuerprivilegien im Zusammenhang stehen. Diskutiert wer-den zum Beispiel die Überarbeitung des bestehenden Be-teiligungsabzugs, die Einführung eines Zahlstellensteuer-konzepts bei der Verrechnungssteuer, die Abschaffung derVerrechnungssteuer bei konzerninternen Finanztransakti-onen und der kantonalen Kapitalsteuer, die Abschaffung derEmissionsabgabe sowie die Verbesserung der pauschalenSteueranrechnung Die Abschaffung der Emissionsabgabeund die Verbesserung bei der Konzernfinanzierung habendabei die grössten Chancen, umgesetzt zu werden. Als letzteMassnahme wird zudem die generelle Senkung der kantona-len Steuersätze angedacht.

Entlastungen auch bei KMU. Für KMU wird das neue Regel-werk durchaus auch Vorteile bringen und für Entlastung sor-gen, beispielsweise durch die Abschaffung der Emissionsabga-be oder die bessere Regelung in der Konzernfinanzierung. Injedem Fall werden die tieferen kantonalen GewinnsteuersätzeWettbewerbsvorteile bringen. Schweizer KMU sind gut bera-ten, sich bei der Umsetzung der Innovationsbox und vor allembei der Entlastung in Bezug auf die F&E&I-Aufwendungen inden politischen Prozess stärker einzubringen. Die SchweizerWirtschaft ist auf F&E &I angewiesen

und die Schweiz hat im Gegensatz zuvielen OECD-Ländern keine steuer-liche Förderung in diesem Bereich.Dieser Wettbewerbsnachteil solltezwingend behoben werden. Damitman auf das an die Unternehmens-steuerreform geknüpfte neue Regel-werk vorbereitet ist, müssen sichKMU bereits heute mit möglichenSzenarien auseinandersetzen. Nurso können Massnahmen frühzeitiggetroffen und ein optimaler Über-gang gewährleistet werden.

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ANDREAS MÜLLERist Partner International

I Tax bei KPMG Schweiz.