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Unterrichtsgestaltung in der zweijährigen beruflichen Grundbildung Fachkundige individuelle Begleitung Schweizerisches Institut für Berufspädagogik Forschung und Entwicklung Fachstelle Pädagogische Fördermassnahmen Bettina Hübscher

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Unterrichtsgestaltung in der zweijährigen beruflichen Grundbildung

Fachkundige individuelle Begleitung

Schweizerisches Institut für Berufspädagogik

Forschung und Entwicklung

Fachstelle Pädagogische Fördermassnahmen

Bettina Hübscher

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BBG Art. 18:

Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung.

BBG Art. 212:

Die Berufsfachschule berücksichtigt die unterschiedlichen Begabungen und trägt mit speziellen Angeboten den Bedürfnissen …. von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung.

Gesetzliche Grundlagen

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BBG Art. 172: Die zweijährige Grundbildung schliesst in der Regel mit einer Prüfung ab und führt zum eidg. Berufsattest. Sie ist so ausgestaltet, dass die Ange- bote den unterschiedlichen Vorausset- zungen der Lernenden besonders Rechnung tragen.

Zweijährige berufliche Grundbildung

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BBV Art.10:

4. Ist der Bildungserfolg gefährdet, so entscheidet die kantonale Behörde nach Anhörung der lernenden Person und der Anbieter der Bildung über eine fachkundige individuelle Begleitung.

5. Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.

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Wo soll die fachkundige individuelle Begleitung positioniert werden?

Lernort Schule

Lernort Betrieb

Sozialpädagogische und sozialarbeiterische

Begleitung

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Ein ModellAnfang Ausbildung

Während Ausbildung:

Lernförderung

Stütz- und Fördermass-nahmen

Früherfassung

durch:

Pädagogische Diagnostik

Psychosoziale Beratung

Beobachtung

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Früherfassung: Beobachtung und Förderung sind miteinander verknüpft

•6 – 8 Wochen Beobachtungsphase.

1. Leistungsstarke, die evtl. im Berufsfeld unterfordert sind

2. Lernende, die die Anforderungen des gewählten Berufes voraussichtlich erfüllen können

3. Lernende, die Unterstützung brauchen3. Lernende, die Unterstützung brauchen

4. Lernende, die die Lernvoraussetzungen für den gewählten Beruf nicht mitbringen

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Diagnostik

Entwicklungspsychologie: Welche Aufgaben hat der Mensch im Jugendalter zu lösen?

Wie beziehe ich das System der Lernenden mit

ein?

Lernpsychologie: Welche Faktoren beeinflussen den Lernprozess? Wie spielen diese Faktoren zu- sammen?

Beeinträchtigungen: Welche Faktoren können den Lernprozess beeinträchtigen oder stören?

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Diagnose und Lernförderung

Lehrpersonen kennen Instrumente der pädagogi- schen Diagnostik und können ausgewählte Instru- mente anwenden.

Lernförderung und Lernfortschritte

Lehrpersonen kennen Möglichkeiten

der Prävention und Intervention

bei ausbleibenden Lernfortschritten

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Standort Betrieb

Bei Problemen im Bereich des betrieblichen Lernens

Wird erbracht durch erfahrene Ausbildner, die sich im Bereich Coaching und Lernen weiterbilden oder delegiert an internen Beratungsdienst oder externen Leistungserbringer

Schwerpunkte: Lernförderung in berufspraktischen Tätigkeiten und Unterstützung bei sozialen und persönlichen Schwierigkeiten

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Sozialpädagogische und sozialarbeiterische Begleitung

Fallverantwortliche Begleitperson

Externer Beratungsdienst

In Coaching und Beratung ausgebildete Lehrperson

Beratungsdienst der Berufsfachschule

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Begleitung ausserhalb von Betrieb und Schule

Fachleute der Sozialpädagogik, der Sozialarbeit, der Medizin oder der Psychologie

Indiziert bei: Sozialen, psychischen, psychosozialen und medizinischen Problemen

Beispiele: Probleme am Arbeitsplatz, Delinquenz, Suchtverhalten, psychosomatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Delinquenz

Kurz: Ausbildungsgefährdende Faktoren

Wichtig: Begleitung und Beratung ist freiwillig

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Fachkundige individuelle Begleitung: Umsetzung in den Kantonen

Kanton Bern:

Gesetzliche Grundlagen:

Neues Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung(nBerG), dazu eine Verordnung (BerV).

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Ort der Umsetzung:

Berufsfachschule und externe Stellen der psychosozialen Versorgung

Berufsfachschule:

Individualisierung und gezielte Lernförderung        Kleine Klassen       Individualisierte Lehrformen       PFM-geschulte Lehrpersonen.       Zusätzliche fachkundige individuelle Begleitung

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Kanton Basel

Gesetzliche Grundlagen:

1. Kantonale Richtlinien Umsetzung zweijährige berufliche Grundbildung.

2. Funktionsbeschreibung für FIB

Controllingsystem durch Schulleitung

Anspruchsberechtigung für FIB durch Lernende

Kompetenzprofil Lehrende für FIB

 

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       Ort der Umsetzung:

Berufsfachschulen in Zusammenarbeit mit den andern Lernorten (FIB-Fachgruppe) Angebot:        Lehrprofil am Anfang        Stütz- und Fördermassnahmen       Individuelle Begleitung durch Lehrperson        Gute Vernetzung (Triage an externe Fachstellen)        Pädagogisch-didaktisch-diagnostische Schulung Berufsbildner/innen       Schulung Lehrpersonen Coaching und Beratung

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Waadtland

Gesetzliche Grundlagen:

Loi vaudoise sur la formation professionnelle (LVFPr) Transition Ecole-Métier (TEM): seit September 2003 vom waadtländischen Berufsbildungsamt Mandat für Begleitung und Beratung von Jugendlichen.

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Ort der Umsetzung:

Begleiter/innen zu sozialen und beruflichen Fragen (maître-sse-s socioprofessionnel-le-s ). Begleitung setzt auf Volksschulstufe ein. Unterstützung bei Lehrstellensuche, Stütz- und Fördermassnahmen.

Lehrlingsberater/innen (conseiller-ère-s aux apprenti-e-s), betreuen Lernende und Ausbilder/innen in acht Berufsfachschulen und in den Betrieben in Krisensituationen und wirken mediativ.

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Förderinstrumente => Weiterbildung

Modelle

Anlaufstelle => Koordinationsstelle

Fachkundige Individuelle Begleitung

FIB im Wallis:PROJEKTBERUFSBILDUNG FÜR ALLE

Berufsfeldbezogene Klassen

Leistungseinschätzungen => mit BSL

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PROJEKTINHALTEBERUFSFELDBEZOGENE KLASSE

HAUSWIRTSCHAFT

METZGER

KÜCHENANGESTELLTE

BÄCKER

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PROJEKTINHALTE

FACHKUNDIGE INDIVIDUELLE BEGLEITUNG (FiB)

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PROJEKT-INHALTE

ERFASSUNGS-INSTRUMENT

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PROJEKTINHALTE

MODELLE

3 j. Grundbildung

4 j. Grundbildung

0 1 2 3 4

2

2 j. Grundbildung (Attest)

PFM-Massnahmen

Integration 3

1

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Bundesgesetz für Berufsbildung (BBG 2002) und die dazugehörende Verordnung (BBV) auf Bundesebene gesetzlichen Grundlagen.

In Anlehnung an „Leitfaden zur zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Attest“

Richtlinien klären Bestimmungen für individuelle Begleitung für Umsetzung in Praxis.

Erweiterung mit Empfehlungen

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Richtlinien klären folgende Fragen:

1. Zuständigkeiten

2. Geltungsbereich

3. Ziel

4. Rahmenbedingungen

5. Lernende Personen mit Förderbedarf als Zielgruppe

6. Berufsbildner/innen als besondere Gruppe von Leistungserbringern

7. Anforderung an die Fachpersonen

8. Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle