Unterwegs in Europa 2020 - land-oberoesterreich.gv.at...anderes (z. B. über die Schweiz), müssen...

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Europa zieht nicht nur Millionen von Besucherinnen und Besuchern aus Übersee an, auch Europäerinnen und Europäer entdecken gerne die zahlreichen Städte und Länder ihres Heimatkontinents – und das direkt vor der Haustüre. Heutzutage ist für europäische Bürgerinnen und Bürger das Reisen durch die EU genauso problemlos wie das Reisen durchs eigene Land. Umso mehr, als die meisten Passkontrollen abgeschafft worden sind und in 19 EU-Ländern ein und dieselbe Währung, der Euro, gilt. Der Binnenmarkt, der einen freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Geld ermöglicht, bringt eine größere Auswahl und günstigere Preise. Dank eines neuen Travel-Passes lernen immer mehr junge Europäerinnen und Europäer ihren Kontinent kennen; dabei können sie Europas reiches Kulturerbe umsonst genießen. Die EU besteht aus 27 Ländern. Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Gemäß dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gilt dort während eines Übergangszeitraums weiter das EU-Recht. Der Übergangszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2020, es sei denn, er wird verlängert. Für Personen aus der EU, die in das Vereinigte Königreich reisen, und für Reisende aus dem Vereinigten Königreich in der EU ändert sich somit bis zum 31. Dezember 2020 vorerst nichts. Weitere Informationen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU finden Sie unter: https://ec.europa.eu/ commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104. DIESE PAPIERE BRAUCHEN SIE EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGER Reisepass oder Personalausweis Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besitzen. Für Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum. Dank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts sind, gibt es an fast an allen EU-Grenzen keinerlei Kontrollen mehr. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht zur EU, sind aber ebenfalls Schengen-Mitglieder. So können Sie beispielsweise in die Schweiz zum Skifahren reisen, ohne Ihren Pass an der Grenze vorzeigen zu müssen. Im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die innere Sicherheit können in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt werden. im Schengen-Raum nicht im Schengen- Raum EU-Länder Nicht-EU- Länder EU-Länder Belgien Litauen Slowenien Island Bulgarien Dänemark Luxemburg Spanien Liechtenstein Irland Deutschland Malta Tschechien Norwegen Kroatien Estland Niederlande Ungarn Schweiz Rumänien Finnland Österreich Zypern Frankreich Polen Griechenland Portugal Italien Schweden Lettland Slowakei Wenn Sie in ein EU-Land reisen, das nicht Schengen-Mitglied ist, oder aus diesem Land zurückkehren, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. An den Außengrenzen der EU (z. B. bei Einreise in die EU von einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Schengen- Raums) werden derzeit die Daten aller Reisenden, auch die der EU-Bürgerinnen und -Bürger, systematisch mit in Datenbanken gespeicherten Informationen abgeglichen. Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten Sie Ihren Pass oder Personalausweis allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere. Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen. https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/eu-citizen/ index_de.htm NICHT-EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGER Hinweis: Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden hinsichtlich der Einreise in EU- Länder EU-Bürgerinnen und -Bürgern gleichgestellt, da diese vier Länder dem Schengen-Raum angehören. Reisepass Sie benötigen einen gültigen Reisepass. Visum Es gibt über 60 Länder und Gebiete, deren Staatsangehörige sich bis zu 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Die Liste der Länder, deren Bürgerinnen und Bürger für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder. Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des EU-Landes, das Sie besuchen wollen (oder das Ihr Hauptreiseziel ist). Mit einem Schengen-Visum können Sie in sämtliche Schengen-Länder reisen. Wenn Sie einen gültigen, von einem Schengen-Land ausgestellten Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum für den längerfristigen Aufenthalt haben, können Sie bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern bleiben. Für die Einreise in ein EU-Land, das nicht zum Schengen-Raum gehört, benötigen Sie eventuell ein Visum. Nähere Informationen hierzu unter: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu- nationals/index_de.htm https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders- and-visas/visa-policy/apply_for_a_visa_en GELD Der Euro Der Euro (€) ist derzeit das Zahlungsmittel von rund drei Vierteln der EU-Bürger, also von über 340 Millionen Menschen in 19 EU- Ländern: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern (siehe Karte). Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung. Faktisch ist der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro) Zahlungsmittel. Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen Ländern außerhalb des Euroraums, insbesondere in touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Karten und Bargeld Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des Euro-Raums, einschließlich Geldabhebungen an Automaten und Kartenzahlungen, kosten Sie genauso viel wie in Ihrem eigenen Land. Seit dem 15. Dezember 2019 gilt dies auch für Personen, die in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums wohnen; jedoch kann es sein, dass weiterhin Währungsumrechnungsentgelte erhoben werden. Kürzlich eingeführte Regeln verbieten Aufschläge für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten und verbessern die Sicherheit von Zahlungen. Ab dem 19. April 2020 können Sie außerdem die Umrechnungsgebühren bei Kartenzahlungen oder Geldabhebungen im Ausland besser überprüfen und vergleichen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort telefonisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende Notfallnummer vor Ihrer Abreise. Wenn Sie bei der Einreise in die oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren. Bei der Einlösung eines Schecks aus einem anderen EU-Land können oftmals sehr hohe Gebühren anfallen. In vielen Ländern werden Schecks nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert. EINKAUFEN IN DER EU Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren Eigenverbrauch und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten, sodass in anderen EU-Ländern keine weiteren Zahlungen zu entrichten sind. Besondere Vorschriften gelten jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie alkoholische Getränke und Tabakwaren. Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den Eigenverbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die folgenden Werte dürfen von den Ländern allerdings nicht unterschritten werden: Tabak Alkohol 800 Zigaretten 10 Liter Spirituosen 400 Zigarillos 20 Liter mit Alkohol angereicherten Wein (z. B. Porto oder Sherry) 200 Zigarren 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 1 kg Tabak 110 Liter Bier BEI DER EINREISE IN DIE EU Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten. Abhängig vom EU-Land gibt es eine obere oder untere Höchstmenge für Tabakwaren, die Sie in die EU mitbringen dürfen. Daher sollten Sie sich immer nach den Zollregelungen des Landes erkundigen, das Sie besuchen möchten. Tabak* Alkohol OBERE HÖCHSTMENGE UNTERE HÖCHSTMENGE 1 Liter Spirituosen oder unvergällter Alkohol (Äthylalkohol) oder 2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein** und 200 Zigaretten oder 40 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 20 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 10 Zigarren oder 4 Liter Wein und 250 g Tabak 50 g Tabak 16 Liter Bier * Die Menge entspricht 100 % der Freimenge für Tabakwaren. Sie können die Waren beliebig kombinieren, jedoch darf die Gesamtmenge nicht überschritten werden. Zum Beispiel: 100 Zigaretten (50 % der Freimenge) + 50 Zigarillos (50 % der Freimenge) = 100 % der Freimenge. ** Bei Spirituosen sowie bei mit Alkohol angereichertem Wein oder Schaumwein entspricht die Menge 100 % der Freimenge, die Sie jedoch beliebig aufteilen können. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherten Wein mitbringen – beides entspricht der Hälfte der Freimenge. Reisende unter 17 Jahren haben keinen Anspruch auf diese Alkohol- und Tabakfreimengen. Reisen Sie über ein Nicht-EU-Land von einem EU-Land in ein anderes (z. B. über die Schweiz), müssen Sie sich über die Zollregelungen dieses Landes informieren. Sonstige Waren einschließlich Parfum Ë Flug- und Seereisende: höchstens 430 EUR Ë Sonstige Reisende: höchstens 300 EUR Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert, der jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen darf. Lebensmittel Für Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen. Bringen Sie jedoch keine Fleisch- oder Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern in die EU, da diese gefährliche Krankheitserreger enthalten könnten. Auf diese Weise sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder Afrikanischer Schweinepest geschützt werden. Ausgenommen sind kleine Mengen zum Eigenverbrauch von Reisenden aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Weitere Informationen: https://europa.eu/youreurope/citizens/ travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_ de.htm https://ec.europa.eu/food/animals/ animalproducts/ personal_imports_en VERBRAUCHERSCHUTZ Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EU-weit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung, wenn etwas schiefgeht. Bewusst geniessen Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Etikettierungsvorschriften garantieren klare, umfassende und genaue Angaben zu den Lebensmittelinhaltsstoffen. Bewusst einkaufen Sowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites sind verboten, sodass Sie z. B. beim Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine Reiseversicherung mitbezahlen, die Sie gar nicht abschließen wollten. Preise vergleichen Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen der Gesamtpreis (einschließlich der Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung eines Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und Gebühren) von Anfang an sichtbar sein. Probleme lösen Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) erteilt praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und es berät und hilft kostenlos bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Solche Zentren bestehen in allen EU-Ländern sowie in Island und Norwegen. Darüber hinaus gibt es eine ECC-Net-Reise-App mit vielen nützlichen Tipps und Informationen. https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/ resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres- network_de Auf das EU-Umweltzeichen achten Das EU-Umweltzeichen hilft bei der Suche nach umweltfreundlichen Produkten oder Unterkünften (Hotels, Jugendherbergen oder Campingplätze). Achten Sie beim Kauf von Öko-/Bio-Lebensmitteln auf das EU-Logo. ANREISE MIT DEM AUTO ODER ZWEIRAD Führerschein Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt. Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In den meisten Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Fahrzeugzulassungspapiere mit sich führen. Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich erkundigen, ob sie im Zielland einen internationalen Führerschein benötigen, insbesondere bei Reisen nach Irland, Malta, Spanien oder Zypern. Kfz-Versicherung Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Wenn Sie im Inland umfassend versichert sind, erstreckt sich dieser Versicherungsschutz oft auch auf andere Länder; vor der Abreise sollten Sie allerdings überprüfen, auf welche Länder dies zutrifft und wie lange der Versicherungsschutz gilt. Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollierung eines Unfalls. Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch sie ist international als Nachweis einer bestehenden Mindesthaftpflichtversicherung anerkannt. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben. Maut und Vignetten Viele Länder erheben für die Benutzung ihrer Straßen entfernungs- oder zeitabhängige Gebühren. Die EU achtet darauf, dass die erhobenen Gebühren angemessen sind und dass Gebietsfremde und gelegentliche Nutzer nicht diskriminiert werden. Sicherheit im Straßenverkehr In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Fahrzeug vorhanden sind). Kinder müssen durch geeignete Kinderrückhaltesysteme gesichert sein. Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verboten, sofern keine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt je nach Land zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Verstöße, z. B. Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss, können dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs geahndet werden. Denken Sie daran, dass in Irland, Malta und Zypern links gefahren wird und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „rechts vor links“ gilt. Mit einem Elektroauto In der Europäischen Union gibt es derzeit mehr als 150 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Diese Anzahl soll mithilfe der EU in Zukunft deutlich erhöht werden. Dank genormter Stecker in ganz Europa können Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen ihr E-Auto überall in der EU aufladen. Eine Karte mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge gibt es hier: https://www.eafo.eu. Mit dem Bus Die EU arbeitet ständig an verbesserten Sicherheitsstandards für Busreisende. So wurden kürzlich strengere Vorschriften für die Verwendung von feuerbeständigen Materialien in Fahrzeugen eingeführt. In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Bus vorhanden sind). Mit dem Fahrrad Warum erkunden Sie Europa nicht mit dem Rad? Das europäische Radwegenetz EuroVelo überzieht den gesamten Kontinent, einschließlich einiger seiner Hauptattraktionen, mit 16 Fernradwegen von insgesamt 70 000 km Länge. Oder entdecken Sie Europas Städte auf einem der vielen Selbstbedienungs-Mieträder, die zum Teil von der EU kofinanziert werden. www.de.eurovelo.com MIT DEM FLUGZEUG Die Schaffung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes vor über 25 Jahren hat das Reisen mit dem Flugzeug in Europa spürbar verändert: Die Flugpreise sind gesunken, und es gibt eine deutlich größere Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Angeboten für die Passagiere. Europa gehört zu den sichersten Luftverkehrsregionen der Welt. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit müssen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern im Besitz einer Genehmigung sein, in der ihnen bestätigt wird, dass sie internationale Sicherheitsstandards erfüllen. Außerdem müssen sie ihre Flugzeuge in Europa inspizieren lassen, und sie dürfen den europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht ausreichend beaufsichtigt werden. Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehende Flüge gelten einheitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt derzeit Beschränkungen, und es gibt eine einheitliche Liste der Gegenstände, die im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck untersagt sind. MIT DEM ZUG Die Bahn ist nach wie vor der sicherste und beliebteste Verkehrsträger in Europa. Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz mit einer Länge von mehr als 220 000 km. Es gibt Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 8000 km (unter anderem die wichtigen Strecken Paris– Brüssel–Amsterdam–Köln, Mailand–Rom sowie Barcelona–Madrid); zahlreiche weitere Strecken befinden sich im Bau. MIT DEM SCHIFF Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Die EU nimmt bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und bei der Förderung hoher Qualitätsstandards eine Vorreiterrolle ein. 2018 sind neue Sicherheitsvorschriften für Passagierschiffe in EU-Gewässern in Kraft getreten. IHRE RECHTE Die EU ist weltweit die einzige Region, in der Bus-, Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden ein Bündel von Rechten zusteht. Passagiere haben in der EU unter anderem Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen. Mit dieser App können Sie prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie geltend machen können: https://europa.eu/youreurope/ citizens/travel/passenger-rights/index_de.htm. Außerdem sind Pauschalreisende, die bei Buchung auf ein und derselben oder auf einer verlinkten Website mindestens zwei Reiseleistungen (etwa einen Flug, ein Hotel oder einen Mietwagen) kombinieren, durch EU-Vorschriften während der Reise umfassend geschützt. Vor der Reise: Alle Reisenden müssen über ihr gebuchtes Reisepaket (darunter die Reisedestination(en), die inkludierten Leistungen und eine Notrufnummer) ausreichend informiert werden. Das Gleiche gilt für ihre Rechte. So haben Sie heute beispielsweise umfassendere Rechte bei der Annullierung einer Reise oder bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Während der Reise: Reisende haben während ihrer Reise ein Recht auf Hilfe/Betreuung, insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste und konsularische Hilfe. https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/consumers/travel-and- timeshare-law/package-travel-directive_de Reisende mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Das Beförderungsunternehmen oder der Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf, spätestens aber 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über besondere Erfordernisse informiert werden. Weitere Informationen: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/ reduced-mobility/index_de.htm Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind und in Ihrem Heimatland einen Parkausweis für Behinderte haben, können Sie auch in anderen EU-Ländern die Parkmöglichkeiten für Behinderte nutzen. Prüfen Sie jedoch die vor Ort jeweils geltenden Voraussetzungen. Achten Sie auf das Rollstuhlsymbol. Beschwerden Falls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des jeweiligen Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist. GESUNDHEIT Zugang zu medizinischer Versorgung Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger haben Sie bei Erkrankung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Land denselben Leistungsanspruch wie die Menschen, die in diesem Land versichert sind (in manchen Ländern ist die Versorgung kostenlos); dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Nehmen Sie daher immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf Ihre Reisen mit. Die Europäische Krankenversicherungskarte, die kostenfrei bei Ihrer nationalen Krankenversicherung erhältlich ist, beweist, dass Sie in einem der oben gelisteten Länder versichert sind. Müssen Sie in einem Land vorab die Kosten für die Behandlung übernehmen, so bewahren Sie alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr. Erfahren Sie hier, wie Sie die Karte beantragen können: https:// ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=563&langId=de#navItem-1. Reiseversicherung Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da damit nicht die Kosten etwa für eine Rückführung ins Heimatland oder für eine Bergrettung in einem Skigebiet abgedeckt sind. Gegen diese Risiken sollten Sie nötigenfalls eine Reiseversicherung abschließen. Medikamente Ein Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und verfügbar ist. Achten Sie darauf, dass die Verschreibung alle erforderlichen Angaben über Sie, den verschreibenden Arzt und das verschriebene Produkt enthält. In manchen EU-Ländern können Reisende dank elektronischer Verschreibungen (ePrescriptions) von ihrem Arzt verschriebene Arzneimittel in der Apotheke erhalten, und bald wird es Ärzten möglich sein, wichtige Patienteninformationen in ihrer Sprache abzurufen. Finden Sie hier heraus, ob diese Leistung auch in Ihrem Zielland verfügbar ist: https://ec.europa.eu/health/ehealth/electronic_ crossborder_healthservices_de. Impfungen Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für einige Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Badegewässer Im Jahr 2018 erfüllten über 95 % der Badeplätze in der EU die Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und über 85 % wurden sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft. Diese interaktive Karte informiert Sie über die Wasserqualität an Ihrem Reiseziel: https://www.eea.europa.eu/themes/water/europes-seas-and- coasts/assessments/state-of-bathing-water. IN VERBINDUNG BLEIBEN Mobiltelefone Roaming zu Inlandspreisen: Auf Reisen in der EU können Sie Ihr Mobiltelefon ohne Aufschläge genauso nutzen wie im eigenen Land. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen (jedoch nicht für die Schweiz). Falls Ihr Datenvolumen im Inland jedoch unbegrenzt ist oder Sie für das eigene Land einen sehr günstigen Datentarif haben, erhalten Sie für das Roaming in der EU – ohne Aufschlag – ein zwar großes, aber möglicherweise nicht unbegrenztes Datenvolumen. Wenn Sie dieses Roaming-Volumen überschritten haben, kann Ihr Anbieter einen geringen Roaming- Zuschlag (von weniger als 4,50 EUR pro GB) erheben. Sollten Sie einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land für mehrere Monate planen, informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die Regelung der angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“). WLAN Mit finanzieller Unterstützung der EU wurden WLAN- Hotspots in rund 8000 Orten in der gesamten EU eingerichtet, sodass nun mehr Bürgerinnen und Bürger kostenlos das Internet nutzen können. Überall, wo Sie das WiFi4EU-Symbol sehen, etwa in Bibliotheken, auf Plätzen, in Parks, Museen sowie anderen öffentlichen Bereichen, haben Sie kostenlosen Internet-Zugang. Postkarten Briefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden. Steckdosen In fast allen EU-Ländern werden zweipolige Stecker verwendet; nur Irland, Malta und Zypern verwenden dreipolige. UNTERWEGS IN EUROPA 2020 UNTERWEGS IN EUROPA 2020 Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe, einer atemberaubenden Landschaft und einigen der beliebtesten Reiseziele der Welt. Von Gebirgsketten bis hin zu Sandstränden, von malerischen Landschaften bis hin zu Weltstädten mit Tausenden von Museen und Kunstgalerien – in Europa gibt es für den Reisenden viel zu entdecken. Und dank der Europäischen Union (EU) ist dies leichter denn je. Sie können zum Beispiel in 26 europäische Länder ohne Grenzkontrollen einreisen – und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist problemlos, und der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Ihr Mobiltelefon oder Smartphone können Sie genauso wie in Ihrem eigenen Land nutzen – ganz ohne zusätzliche Gebühren –, und auch auf Ihre Online-Dienste können Sie nun auf Ihrer Reise zugreifen. Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie in diesem Infoblatt. Sie können die Broschüre bestellen oder hier herunterladen: https://op.europa.eu/webpub/com/travelling-in-europe/de/ oder den QR-Code unten scannen. Nehmen Sie bitte von zu Hause eine Tragetasche mit, wenn Sie einkaufen gehen. Mithilfe von EU-Vorschriften wird der Verbrauch umweltschädlicher Kunststofftragetaschen reduziert. In den meisten Ländern müssen die Verbraucher für jede Tasche, die sie beim Einkaufen erhalten, bezahlen. Welche Geschwindigkeitsbe- schränkungen gelten in Spanien? Besteht für Radfahrer in Schweden eine Helmpflicht? Alle wichtigen Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr erhalten Sie über die App Going Abroad (Im Ausland unterwegs): http://ec.europa.eu/ transport/road_safety/ going_abroad/index_ de.htm. Europäische Union NA-03-20-262-DE-C (Print) - NA-03-20-262-DE-N (PDF)

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  • Europa zieht nicht nur Millionen von Besucherinnen und Besuchern aus Übersee an, auch Europäerinnen und Europäer entdecken gerne die zahlreichen Städte und Länder ihres Heimatkontinents – und das direkt vor der Haustüre.Heutzutage ist für europäische Bürgerinnen und Bürger das Reisen durch die EU genauso problemlos wie das Reisen durchs eigene Land. Umso mehr, als die meisten Passkontrollen abgeschafft worden sind und in 19 EU-Ländern ein und dieselbe Währung, der Euro, gilt. Der Binnenmarkt, der einen freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Geld ermöglicht, bringt eine größere Auswahl und günstigere Preise.Dank eines neuen Travel-Passes lernen immer mehr junge Europäerinnen und Europäer ihren Kontinent kennen; dabei können sie Europas reiches Kulturerbe umsonst genießen.Die EU besteht aus 27 Ländern. Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Gemäß dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gilt dort während eines Übergangszeitraums weiter das EU-Recht. Der Übergangszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2020, es sei denn, er wird verlängert. Für Personen aus der EU, die in das Vereinigte Königreich reisen, und für Reisende aus dem Vereinigten Königreich in der EU ändert sich somit bis zum 31. Dezember 2020 vorerst nichts. Weitere Informationen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104.

    DIESE PAPIERE BRAUCHEN SIE

    EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGER

    Reisepass oder PersonalausweisKinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besitzen.Für Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.Dank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts sind, gibt es an fast an allen EU-Grenzen keinerlei Kontrollen mehr.Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht zur EU, sind aber ebenfalls Schengen-Mitglieder. So können Sie beispielsweise in die Schweiz zum Skifahren reisen, ohne Ihren Pass an der Grenze vorzeigen zu müssen.Im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die innere Sicherheit können in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt werden.

    im Schengen-Raumnicht im Schengen-Raum

    EU-Länder Nicht-EU-Länder EU-Länder

    Belgien Litauen Slowenien Island Bulgarien

    Dänemark Luxemburg Spanien Liechtenstein Irland

    Deutschland Malta Tschechien Norwegen Kroatien

    Estland Niederlande Ungarn Schweiz Rumänien

    Finnland Österreich Zypern

    Frankreich Polen

    Griechenland Portugal

    Italien Schweden

    Lettland Slowakei

    Wenn Sie in ein EU-Land reisen, das nicht Schengen-Mitglied ist, oder aus diesem Land zurückkehren, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.An den Außengrenzen der EU (z. B. bei Einreise in die EU von einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Schengen-Raums) werden derzeit die Daten aller Reisenden, auch die der EU-Bürgerinnen und -Bürger, systematisch mit in Datenbanken gespeicherten Informationen abgeglichen.Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten Sie Ihren Pass oder Personalausweis allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere.Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen.https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/eu-citizen/index_de.htm

    NICHT-EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGERHinweis: Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden hinsichtlich der Einreise in EU-Länder EU-Bürgerinnen und -Bürgern gleichgestellt, da diese vier Länder dem Schengen-Raum angehören.

    ReisepassSie benötigen einen gültigen Reisepass.

    VisumEs gibt über 60 Länder und Gebiete, deren Staatsangehörige sich bis zu 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Die Liste der Länder, deren Bürgerinnen und Bürger für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des EU-Landes, das Sie besuchen wollen (oder das Ihr Hauptreiseziel ist). Mit einem Schengen-Visum können Sie in sämtliche Schengen-Länder reisen. Wenn Sie einen gültigen, von einem Schengen-Land ausgestellten Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum für den längerfristigen Aufenthalt haben, können Sie bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern bleiben. Für die Einreise in ein EU-Land, das nicht zum Schengen-Raum gehört, benötigen Sie eventuell ein Visum. Nähere Informationen hierzu unter:https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_de.htmhttps://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy/apply_for_a_visa_en

    GELDDer EuroDer Euro (€) ist derzeit das Zahlungsmittel von rund drei Vierteln der EU-Bürger, also von über 340 Millionen Menschen in 19 EU-Ländern: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern (siehe Karte).Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung. Faktisch ist der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro) Zahlungsmittel.Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen Ländern außerhalb des Euroraums, insbesondere in touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.

    Karten und BargeldGrenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des Euro-Raums, einschließlich Geldabhebungen an Automaten und Kartenzahlungen, kosten Sie genauso viel wie in Ihrem eigenen Land. Seit dem 15. Dezember 2019 gilt dies auch für Personen, die in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums wohnen; jedoch kann es sein, dass weiterhin Währungsumrechnungsentgelte erhoben werden.Kürzlich eingeführte Regeln verbieten Aufschläge für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten und verbessern die Sicherheit von Zahlungen. Ab dem 19. April 2020 können Sie außerdem die Umrechnungsgebühren bei Kartenzahlungen oder Geldabhebungen im Ausland besser überprüfen und vergleichen.Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort telefonisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende Notfallnummer vor Ihrer Abreise.Wenn Sie bei der Einreise in die oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.Bei der Einlösung eines Schecks aus einem anderen EU-Land können oftmals sehr hohe Gebühren anfallen. In vielen Ländern werden Schecks nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert.

    EINKAUFEN

    IN DER EUAuf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren Eigenverbrauch und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten, sodass in anderen EU-Ländern keine weiteren Zahlungen zu entrichten sind.Besondere Vorschriften gelten jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie alkoholische Getränke und Tabakwaren. Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den Eigenverbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die folgenden Werte dürfen von den Ländern allerdings nicht unterschritten werden:

    Tabak Alkohol

    800 Zigaretten 10 Liter Spirituosen

    400 Zigarillos20 Liter mit Alkohol angereicherten Wein (z. B. Porto oder Sherry)

    200 Zigarren90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)

    1 kg Tabak 110 Liter Bier

    BEI DER EINREISE IN DIE EUBei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.Abhängig vom EU-Land gibt es eine obere oder untere Höchstmenge für Tabakwaren, die Sie in die EU mitbringen dürfen. Daher sollten Sie sich immer nach den Zollregelungen des Landes erkundigen, das Sie besuchen möchten.

    Tabak* AlkoholOBERE HÖCHSTMENGE

    UNTERE HÖCHSTMENGE

    1 Liter Spirituosen oder unvergällter Alkohol (Äthylalkohol) oder 2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein** und

    200 Zigaretten oder

    40 Zigaretten oder

    100 Zigarillos oder

    20 Zigarillos oder

    50 Zigarren oder 10 Zigarren oder 4 Liter Wein und

    250 g Tabak 50 g Tabak 16 Liter Bier

    * Die Menge entspricht 100 % der Freimenge für Tabakwaren. Sie können die Waren beliebig kombinieren, jedoch darf die Gesamtmenge nicht überschritten werden. Zum Beispiel: 100 Zigaretten (50 % der Freimenge) + 50 Zigarillos (50 % der Freimenge) = 100 % der Freimenge.** Bei Spirituosen sowie bei mit Alkohol angereichertem Wein oder Schaumwein entspricht die Menge 100 % der Freimenge, die Sie jedoch beliebig aufteilen können. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherten Wein mitbringen – beides entspricht der Hälfte der Freimenge.Reisende unter 17 Jahren haben keinen Anspruch auf diese Alkohol- und Tabakfreimengen.Reisen Sie über ein Nicht-EU-Land von einem EU-Land in ein anderes (z. B. über die Schweiz), müssen Sie sich über die Zollregelungen dieses Landes informieren.

    Sonstige Waren einschließlich Parfum Ë Flug- und Seereisende: höchstens 430 EUR Ë Sonstige Reisende: höchstens 300 EUR

    Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert, der jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen darf.

    LebensmittelFür Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen. Bringen Sie jedoch keine Fleisch- oder Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern in die EU, da diese gefährliche Krankheitserreger enthalten könnten. Auf diese Weise sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder Afrikanischer Schweinepest geschützt werden. Ausgenommen sind kleine Mengen zum Eigenverbrauch von Reisenden aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.Weitere Informationen:https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htmhttps://ec.europa.eu/food/animals/animalproducts/ personal_imports_en

    VERBRAUCHERSCHUTZAls Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EU-weit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung, wenn etwas schiefgeht.

    Bewusst geniessenStrenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Etikettierungsvorschriften garantieren klare, umfassende und genaue Angaben zu den Lebensmittelinhaltsstoffen.

    Bewusst einkaufenSowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites sind verboten, sodass Sie z. B. beim Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine Reiseversicherung mitbezahlen, die Sie gar nicht abschließen wollten.

    Preise vergleichenBei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen der Gesamtpreis (einschließlich der Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung eines Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und Gebühren) von Anfang an sichtbar sein.

    Probleme lösenDas Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) erteilt praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und es berät und hilft kostenlos bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Solche Zentren bestehen in allen EU-Ländern sowie in Island und Norwegen. Darüber hinaus gibt es eine ECC-Net-Reise-App mit vielen nützlichen Tipps und Informationen.https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres-network_de

    Auf das EU-Umweltzeichen achten

    Das EU-Umweltzeichen hilft bei der Suche nach umweltfreundlichen Produkten oder Unterkünften (Hotels, Jugendherbergen oder Campingplätze).

    Achten Sie beim Kauf von Öko-/Bio-Lebensmitteln auf das EU-Logo.

    ANREISE

    MIT DEM AUTO ODER ZWEIRAD

    FührerscheinEin in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In den meisten Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Fahrzeugzulassungspapiere mit sich führen.Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich erkundigen, ob sie im Zielland einen internationalen Führerschein benötigen, insbesondere bei Reisen nach Irland, Malta, Spanien oder Zypern.

    Kfz-VersicherungÜberall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Wenn Sie im Inland umfassend versichert sind, erstreckt sich dieser Versicherungsschutz oft auch auf andere Länder; vor der Abreise sollten Sie allerdings überprüfen, auf welche Länder dies zutrifft und wie lange der Versicherungsschutz gilt.Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollierung eines Unfalls.Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch sie ist international als Nachweis einer bestehenden Mindesthaftpflichtversicherung anerkannt. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.

    Maut und VignettenViele Länder erheben für die Benutzung ihrer Straßen entfernungs- oder zeitabhängige Gebühren. Die EU achtet darauf, dass die erhobenen Gebühren angemessen sind und dass Gebietsfremde und gelegentliche Nutzer nicht diskriminiert werden.

    Sicherheit im StraßenverkehrIn allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Fahrzeug vorhanden sind). Kinder müssen durch geeignete Kinderrückhaltesysteme gesichert sein.Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verboten, sofern keine Freisprecheinrichtung verwendet wird.Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt je nach Land zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Verstöße, z. B. Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss, können dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs geahndet werden.Denken Sie daran, dass in Irland, Malta und Zypern links gefahren wird und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „rechts vor links“ gilt.

    Mit einem ElektroautoIn der Europäischen Union gibt es derzeit mehr als 150 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Diese Anzahl soll mithilfe der EU in Zukunft deutlich erhöht werden. Dank genormter Stecker in ganz Europa können Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen ihr E-Auto überall in der EU aufladen. Eine Karte mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge gibt es hier: https://www.eafo.eu.

    Mit dem BusDie EU arbeitet ständig an verbesserten Sicherheitsstandards für Busreisende. So wurden kürzlich strengere Vorschriften für die Verwendung von feuerbeständigen Materialien in Fahrzeugen eingeführt. In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Bus vorhanden sind).

    Mit dem FahrradWarum erkunden Sie Europa nicht mit dem Rad? Das europäische Radwegenetz EuroVelo überzieht den gesamten Kontinent, einschließlich einiger seiner Hauptattraktionen, mit 16 Fernradwegen von insgesamt 70 000 km Länge. Oder entdecken Sie Europas Städte auf einem der vielen Selbstbedienungs-Mieträder, die zum Teil von der EU kofinanziert werden. www.de.eurovelo.com

    MIT DEM FLUGZEUGDie Schaffung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes vor über 25 Jahren hat das Reisen mit dem Flugzeug in Europa spürbar verändert: Die Flugpreise sind gesunken, und es gibt eine deutlich größere Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Angeboten für die Passagiere.Europa gehört zu den sichersten Luftverkehrsregionen der Welt. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit müssen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern im Besitz einer Genehmigung sein, in der ihnen bestätigt wird, dass sie internationale Sicherheitsstandards erfüllen. Außerdem müssen sie ihre Flugzeuge in Europa inspizieren lassen, und sie dürfen den europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht ausreichend beaufsichtigt werden.Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehende Flüge gelten einheitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt derzeit Beschränkungen, und es gibt eine einheitliche Liste der Gegenstände, die im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck untersagt sind.

    MIT DEM ZUGDie Bahn ist nach wie vor der sicherste und beliebteste Verkehrsträger in Europa. Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz mit einer Länge von mehr als 220 000 km. Es gibt Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 8000 km (unter anderem die wichtigen Strecken Paris–Brüssel–Amsterdam–Köln, Mailand–Rom sowie Barcelona–Madrid); zahlreiche weitere Strecken befinden sich im Bau.

    MIT DEM SCHIFFDie EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Die EU nimmt bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und bei der Förderung hoher Qualitätsstandards eine Vorreiterrolle ein. 2018 sind neue Sicherheitsvorschriften für Passagierschiffe in EU-Gewässern in Kraft getreten.

    IHRE RECHTEDie EU ist weltweit die einzige Region, in der Bus-, Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden ein Bündel von Rechten zusteht. Passagiere haben in der EU unter anderem Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.Mit dieser App können Sie prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie geltend machen können: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/index_de.htm.Außerdem sind Pauschalreisende, die bei Buchung auf ein und derselben oder auf einer verlinkten Website mindestens zwei Reiseleistungen (etwa einen Flug, ein Hotel oder einen Mietwagen) kombinieren, durch EU-Vorschriften während der Reise umfassend geschützt.Vor der Reise: Alle Reisenden müssen über ihr gebuchtes Reisepaket (darunter die Reisedestination(en), die inkludierten Leistungen und eine Notrufnummer) ausreichend informiert werden. Das Gleiche gilt für ihre Rechte. So haben Sie heute beispielsweise umfassendere Rechte bei der Annullierung einer Reise oder bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.Während der Reise: Reisende haben während ihrer Reise ein Recht auf Hilfe/Betreuung, insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste und konsularische Hilfe.https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/consumers/travel-and-timeshare-law/package-travel-directive_de

    Reisende mit Behinderungen oder mit eingeschränkter MobilitätReisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Das Beförderungsunternehmen oder der Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf, spätestens aber 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über besondere Erfordernisse informiert werden.Weitere Informationen:https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_de.htm

    Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind und in Ihrem Heimatland einen Parkausweis für Behinderte haben, können Sie auch in anderen EU-Ländern die Parkmöglichkeiten für Behinderte nutzen. Prüfen Sie jedoch die vor Ort jeweils geltenden Voraussetzungen. Achten Sie auf das Rollstuhlsymbol.

    BeschwerdenFalls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des jeweiligen Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle wenden.Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist.

    GESUNDHEITZugang zu medizinischer VersorgungAls EU-Bürgerin oder EU-Bürger haben Sie bei Erkrankung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Land denselben Leistungsanspruch wie die Menschen, die in diesem Land versichert sind (in manchen Ländern ist die Versorgung kostenlos); dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.Nehmen Sie daher immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf Ihre Reisen mit. Die Europäische Krankenversicherungskarte, die kostenfrei bei Ihrer nationalen Krankenversicherung erhältlich ist, beweist, dass Sie in einem der oben gelisteten Länder versichert sind. Müssen Sie in einem Land vorab die Kosten für die Behandlung übernehmen, so bewahren Sie alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.Erfahren Sie hier, wie Sie die Karte beantragen können: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=563&langId=de#navItem-1.

    ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da damit nicht die Kosten etwa für eine Rückführung ins Heimatland oder für eine Bergrettung in einem Skigebiet abgedeckt sind. Gegen diese Risiken sollten Sie nötigenfalls eine Reiseversicherung abschließen.

    MedikamenteEin Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und verfügbar ist. Achten Sie darauf, dass die Verschreibung alle erforderlichen Angaben über Sie, den verschreibenden Arzt und das verschriebene Produkt enthält. In manchen EU-Ländern können Reisende dank elektronischer Verschreibungen (ePrescriptions) von ihrem Arzt verschriebene Arzneimittel in der Apotheke erhalten, und bald wird es Ärzten möglich sein, wichtige Patienteninformationen in ihrer Sprache abzurufen.Finden Sie hier heraus, ob diese Leistung auch in Ihrem Zielland verfügbar ist: https://ec.europa.eu/health/ehealth/electronic_crossborder_healthservices_de.

    ImpfungenFür Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für einige Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

    BadegewässerIm Jahr 2018 erfüllten über 95 % der Badeplätze in der EU die Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und über 85 % wurden sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft. Diese interaktive Karte informiert Sie über die Wasserqualität an Ihrem Reiseziel:

    https://www.eea.europa.eu/themes/water/europes-seas-and-coasts/assessments/state-of-bathing-water.

    IN VERBINDUNG BLEIBENMobiltelefoneRoaming zu Inlandspreisen: Auf Reisen in der EU können Sie Ihr Mobiltelefon ohne Aufschläge genauso nutzen wie im eigenen Land. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen (jedoch nicht für die Schweiz). Falls Ihr Datenvolumen im Inland jedoch unbegrenzt ist oder Sie für das eigene Land einen sehr günstigen Datentarif haben, erhalten Sie für das Roaming in der EU – ohne Aufschlag – ein zwar großes, aber möglicherweise nicht unbegrenztes Datenvolumen. Wenn Sie dieses Roaming-Volumen überschritten haben, kann Ihr Anbieter einen geringen Roaming-Zuschlag (von weniger als 4,50 EUR pro GB) erheben. Sollten Sie einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land für mehrere Monate planen, informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die Regelung der angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“).

    WLANMit finanzieller Unterstützung der EU wurden WLAN-Hotspots in rund 8000 Orten in der gesamten EU eingerichtet, sodass nun mehr Bürgerinnen und Bürger kostenlos das Internet nutzen können. Überall, wo Sie das WiFi4EU-Symbol sehen, etwa in Bibliotheken, auf Plätzen, in Parks, Museen sowie anderen öffentlichen Bereichen, haben Sie kostenlosen Internet-Zugang.

    PostkartenBriefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden.

    SteckdosenIn fast allen EU-Ländern werden zweipolige Stecker verwendet; nur Irland, Malta und Zypern verwenden dreipolige.

    UNTERWEGS IN

    EUROPA2020

    UNTERWEG

    S IN

    EUROPA

    2020

    Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe, einer atemberaubenden Landschaft und einigen der beliebtesten Reiseziele der Welt. Von Gebirgsketten bis hin zu Sandstränden, von malerischen Landschaften bis hin zu Weltstädten mit Tausenden von Museen und Kunstgalerien – in Europa gibt es für den Reisenden viel zu entdecken. Und dank der Europäischen Union (EU) ist dies leichter denn je.Sie können zum Beispiel in 26 europäische Länder ohne Grenzkontrollen einreisen – und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist problemlos, und der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Ihr Mobiltelefon oder Smartphone können Sie genauso wie in Ihrem eigenen Land nutzen – ganz ohne zusätzliche Gebühren –, und auch auf Ihre Online-Dienste können Sie nun auf Ihrer Reise zugreifen.Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie in diesem Infoblatt.Sie können die Broschüre bestellen oder hier herunterladen:  https://op.europa.eu/webpub/com/travelling-in-europe/de/ oder den QR-Code unten scannen.

    Nehmen Sie bitte von zu Hause eine Tragetasche mit, wenn Sie einkaufen gehen. Mithilfe von EU-Vorschriften wird der Verbrauch umweltschädlicher Kunststofftragetaschen reduziert. In den meisten Ländern müssen die Verbraucher für jede Tasche, die sie beim Einkaufen erhalten, bezahlen.

    Welche Geschwindigkeitsbe-schränkungen gelten in Spanien? Besteht für Radfahrer in Schweden eine Helmpflicht? Alle wichtigen Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr erhalten Sie über die App Going Abroad (Im Ausland unterwegs): http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm.

    Europäische Union

    NA-03-20-262-D

    E-C (Print) - NA-03-20-262-D

    E-N (PD

    F)

    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/eu-citizen/index_de.htmhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/eu-citizen/index_de.htmhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_de.htmhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_de.htmhttps://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy/apply_for_a_visa_enhttps://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy/apply_for_a_visa_enhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htmhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htmhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htmhttps://ec.europa.eu/food/animals/animalproducts/%20personal_imports_enhttps://ec.europa.eu/food/animals/animalproducts/%20personal_imports_enhttps://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres-network_dehttps://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres-network_dehttps://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres-network_dehttps://www.eafo.eu/http://de.eurovelo.com/https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/index_de.htmhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/index_de.htmhttps://ec.europa.eu/info/law/law-topic/consumers/travel-and-timeshare-law/package-travel-directive_dehttps://ec.europa.eu/info/law/law-topic/consumers/travel-and-timeshare-law/package-travel-directive_dehttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_de.htmhttps://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_de.htmhttps://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=563&langId=de#navItem-1https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=563&langId=de#navItem-1https://ec.europa.eu/health/ehealth/electronic_crossborder_healthservices_dehttps://ec.europa.eu/health/ehealth/electronic_crossborder_healthservices_dehttps://www.eea.europa.eu/themes/water/europes-seas-and-coasts/assessments/state-of-bathing-waterhttps://www.eea.europa.eu/themes/water/europes-seas-and-coasts/assessments/state-of-bathing-waterhttp://publications.europa.eu/webpub/com/travelling-in-europe/de/https://op.europa.eu/webpub/com/travelling-in-europe/de/http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htmhttp://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htmhttp://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htmhttp://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm

  • REISETIPPSAnregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder.

    Österreich austria.info

    Belgien visitflanders.com http://www.wallonia.be/en/visit

    Bulgarien bulgariatravel.org/de

    Zypern visitcyprus.com

    Tschechien czechtourism.com

    Deutschland germany.travel

    Dänemark visitdenmark.com

    Spanien spain.info/de/

    Estland visitestonia.com

    Frankreich int.rendezvousenfrance.com

    Finnland visitfinland.com

    Griechenland visitgreece.gr

    Ungarn gotohungary.com

    Kroatien croatia.hr

    Italien italia.it/de

    Irland discoverireland.ie

    Luxemburg visitluxembourg.com

    Litauen lithuania.travel/de

    Lettland latvia.travel

    Malta visitmalta.com

    Niederlande holland.com

    Portugal visitportugal.com

    Polen poland.travel

    Rumänien romania.travel/en

    Schweden visitsweden.com

    Slowakei slovakia.travel

    Slowenien slovenia.info

    Die EU fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter insbesondere die Kulturhauptstädte Europas. Mit dieser Initiative sollen die große kulturelle Vielfalt Europas zur Geltung gebracht sowie Ausstellungen und Events organisiert werden, in denen die lokale Kultur der ausgewählten Städte im Vordergrund steht.Kulturhauptstädte 2020 sind die historische Stadt Rijeka, Kroatiens wichtigste Hafenstadt, und Galway, das Tor zu Irlands herrlicher Westküste. Weitere Informationen: https://rijeka2020.eu/en https://galway2020.ie/enDie europäischen Hauptstädte des intelligenten Tourismus 2020 sind Göteborg (Schweden) und Málaga (Spanien). Weitere Informationen dazu gibt es hier: https://smarttourismcapital.eu/cities-2020-winners/.Dank neuer EU-Bestimmungen können Sie jetzt uneingeschränkt und ohne Aufschläge auf die von Ihnen bezahlten Online-Dienste zugreifen (Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele und Musikdienste). Dies gilt auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.

    Für junge ReisendeSeit dem Jahr 2018 bietet die EU 18-jährigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit, bis zu einem Monat kostenlos durch Europa zu reisen und dessen reiches Kulturerbe zu entdecken. Bisher haben rund 70 000 junge Europäerinnen und Europäer einen Travel-Pass erhalten. Weitere Informationen: https://europa.eu/youth/discovereuMit der europäischen Jugendkarte können Jugendliche von über 70 000 Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen, Unterkünfte, Aus- und Weiterbildung, sonstige Dienstleistungen und Produkte in 36 europäischen Ländern profitieren – angefangen beim Rijksmuseum in Amsterdam, Disneyland in Paris oder bei Barcelonas Sagrada Familia bis hin zu den Sonnenküsten von Griechenland, Malta oder Zypern. Hier geht’s zu den Ermäßigungen: https://www.eyca.org/discounts.

    HAUSTIEREDer bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind in den Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Finnland, Irland und Malta von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im Heimtierausweis vermerkt sein.https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/ms-websites_en

    IM NOTFALLEinheitliche europäische Notrufnummer: 112Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Mobiltelefon).Melden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Wurde Ihnen der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei.Wenn Sie sich als EU-Bürgerin oder -Bürger in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort kein Konsulat oder keine Botschaft hat, können Sie sich im Falle einer Krise, einer schweren Erkrankung oder bei Verlust Ihres Reisepasses an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.

    DIE EU KONTAKTIERENBESUCH

    In ganz Europa gibt es Hunderte örtliche EU-Informationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen Zentrums finden Sie unter: https://europa.eu/european-union/contact_de

    TELEFON ODER E-MAILEurope Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union. So erreichen Sie Europe Direct:— über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche

    Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),— über die Standardrufnummer +32 229-99696 oder— per E-Mail über: https://europa.eu/european-union/contact_de

    INFORMATIONEN ÜBER DIE EUIM INTERNET

    Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen: https://europa.eu/european-union/index_de

    EU-VERÖFFENTLICHUNGENSie können EU-Veröffentlichungen kostenlos herunterladen oder bestellen unter https://publications.europa.eu/en/publications. Für mehrere Exemplare kostenloser Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an Europe Direct oder Ihr örtliches Informationszentrum (siehe https://europa.eu/european-union/contact_de).

    INFORMATIONEN ZUM EU-RECHTInformationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex unter http://eur-lex.europa.eu.

    OFFENE DATEN DER EUÜber ihr Offenes Datenportal (https://data.europa.eu/euodp/de) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.

    Europäische KommissionGeneraldirektion KommunikationRedaktionelle Dienste und Gezielte Kommunikation1049 Brüssel BELGIEN

    Manuskript abgeschlossen im Februar 2020Die Europäische Kommission haftet nicht für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung dieser Veröffentlichung ergeben.Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020© Europäische Union, 2020

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    0 100 200 300 400 km

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    NORDSEE

    EUROPÄISCHESNORDMEER

    IONISCHESMEER

    TYRRHENISCHESMEER

    SCHWARZESMEER

    ÄGÄISCHESMEER

    KELTISCHESEE

    GOLF VONLION

    GOLF VONBISKAYA

    WEISSESMEER

    BARENTSSEE

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    Luleälven

    KokemäenjokiKumo älv

    Dalälven

    Seine

    Nederrijn

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    Garonne

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    Vänern

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    Jönköping

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    Nyköping

    Linköping

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    Karlstad

    Göteborg

    Umeå

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    ValènciaValencia

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    Erfurt

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    Sorø

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    Klaipėda

    Telšiai

    Šiauliai

    Utena

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    Marijampolė Alytus

    Kaunas

    GorzówWielkopolski

    Rzeszów

    Kielce

    Katowice

    Opole

    Wrocław

    Poznań

    Łódź

    Gdańsk

    Bydgoszcz

    Lublin

    Szczecin

    Olsztyn

    Białystok

    MariehamnMaarianhamina

    TurkuÅbo

    Hämeenlinna

    MikkeliS:t Michel

    VaasaVasa

    Tavastehus

    OuluUleåborg

    Rovaniemi

    Namur

    SanktPölten

    Rennes

    Orléans

    Dijon

    Lille

    Rouen

    Nantes

    LyonBordeaux

    Vitoria-Gasteiz

    Évora

    Milano

    Campobasso

    Aosta-Aoste

    Cagliari

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    Potenza

    Catanzaro

    Trieste

    Kraków

    Daugavpils

    Valmiera

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    Leeuwarden

    Lelystad

    Arnhem

    HaarlemZwolle

    Middelburg

    Maastricht

    Assen

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    Utrecht

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    Miskolc

    Debrecen

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    Tunceli

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    Tripoli

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    Silistra

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    Sliven

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    Bukarest

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    Berlin

    Zagreb

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    Belgrad

    Tirana

    Sarajewo

    Pristina

    Den Haag

    Frankfurta. M.

    Strasbourg

    ÖREBRO LÄN

    SKÅNE LÄN

    KALMAR LÄN

    MELILLA

    CEUTA

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    VÄSTRA GÖTALANDS LAN

    VÄSTERNORRLANDS LÄN

    VÄSTMANLANDSLÄN

    VÄSTERBOTTENS LÄN

    ÖSTERGÖTLANDS LÄN

    NORRBOTTENS LÄN

    STOCKHOLMS LÄN

    GÄVLEBORGS LÄN

    JÖNKÖPINGS LÄN

    KRONOBERGS LÄN

    VÄRMLANDS LÄN

    JÄMTLANDS LÄN

    GOTLANDS LÄN

    DALARNAS LÄN

    BLEKINGE LÄN

    HALLANDS LÄN

    UPPSALA LÄN

    VORARL-BERG

    LIGURIA

    KÄRNTEN

    ALGARVE

    SACHSEN

    HAMBURG

    MARCHE

    VENETO

    MOLISE

    UMBRIA

    BAYERN

    BREMEN

    TIROL BURGEN-LAND

    WIEN

    COMUNIDAD DE MADRID

    CASTILLA Y LEÓN

    NORDRHEIN-WESTFALEN

    CASTILLA-LA MANCHA

    ANDALUCÍA

    GALICIA

    ILLES BALEARS

    PIEMONTE

    SICILIA

    CALABRIA

    BASILICATA

    PUGLIA

    ABRUZZO

    LAZIO

    TOSCANA

    EMILIA-ROMAGNA

    PROVENCE-ALPES-CÔTE D'AZUR

    OCCITANIE

    CATALUÑAARAGÓN

    NORTE

    CENTRO

    ALENTEJO

    COMUNIDAD VALENCIANA

    NOUVELLE-AQUITAINE

    AUVERGNE-RHÔNE-ALPES

    BRETAGNE

    PAYS DE LA LOIRE

    CENTRE-VAL DE LOIRE

    BOURGOGNE-FRANCHE-COMTÉ

    HAUTS-DE-FRANCE

    NIEDERSACHSEN

    HESSEN

    BADEN-WÜRTTEMBERG

    BRANDENBURG

    MECKLENBURG-VORPOMMERN

    SARDEGNA

    CORSE

    FRIULI-VENEZIA

    GIULIA

    OBERÖSTERREICH

    SCHLESWIG-HOLSTEIN

    SAARLAND

    WALLONIE

    ISLAS BALEARES

    COMUNITATVALENCIANA

    CATALUNYA

    EUSKADI

    HOVEDSTADEN

    SJÆLLANDSYDDANMARK

    MIDTJYLLAND

    NORDJYLLAND

    KLAIPĖDA

    TELŠIAIŠIAULIAI

    TAURAGĖKAUNAS

    MARIJAMPOLĖ

    ALYTUS

    VILNIUS

    UTENA

    PANEVĖŽYS

    KUJAWSKO--POMORSKIE

    ZACHODNIOPOMORSKIE

    POMORSKIEWARMIŃSKO-MAZURSKIE

    PODLASKIE

    MAZOWIECKIE

    LUBUSKIE

    WIELKOPOLSKIE

    DOLNOŚLĄSKIE

    OPOLSKIEŚLĄSKIE

    MAŁOPOLSKIEPODKARPACKIE

    ŚWIĘTOKRZYSKIE

    ŁÓDZKIE

    LUBELSKIE

    BERLIN

    VÄSTRA OCH INRE FINLAND

    LOUNAIS-SUOMISYDVÄSTRA FINLAND

    LÄNSI- JA SISÄ-SUOMI

    ETELÄ-SUOMI

    ÖSTRA FINLAND

    SÖDRA FINLAND

    AHVENANMAA

    NIEDERÖSTERREICH

    ITÄ-SUOMI

    RHEINLAND-PFALZNORMANDIE

    SACHSEN-ANHALT

    VALLÉE D'AOSTE

    ÎLE-DE-FRANCE

    VALLE D'AOSTA

    LAPPLAND

    NORRA FINLAND

    EXTREMADURA

    PRINCIPADO DE ASTURIAS

    LAPPI

    POHJOIS-SUOMI

    STEIERMARK

    PAÍS VASCO

    GRAND EST

    VLAANDEREN

    ÅLAND

    CANTABRIA

    LOMBARDIA

    REGIÓN DE MURCIA

    THÜRINGEN

    TRENTINO ALTO ADIGE -

    SÜDTIROL

    SALZBURG

    CAMPANIA

    LA RIOJA

    COMUNIDAD FORAL DE NAVARRA

    RĪGA

    VIDZEME

    LATGALEZEMGALE

    KURZEME

    LISBOA E VALE DO TEJO

    NORTHERN ANDWESTERN

    SOUTHERN

    EASTERN AND MIDLAND

    AN DEISCIRT

    AN TUAISCIRT AGUSAN IARTHAIR

    AN OITHIR AGUS LÁR-TÍRE

    DYTIKIELLADA

    ATTIKI

    KRITI

    VOREIOAIGAIO

    STEREAELLADA

    KENTRIKIMAKEDONIA

    PELOPONNISOS

    NOTIOAIGAIO

    THESSALIA

    ANATOLIKIMAKEDONIA KAI THRAKI

    IPEIROS

    DYTIKIMAKEDONIA

    IONIANISIA

    ANDORRA

    MONACO SAN MARINO

    LIECHTENSTEIN

    NORWEGEN

    SCHWEIZ

    ISLAND

    VEREINIGTESKÖNIGREICH

    KOSOVO

    FINNLAND

    ITALIEN

    ÖSTERREICH

    NIEDERLANDE

    SCHWEDEN

    IRLAND

    FRANKREICH

    DÄNEMARK

    SPANIEN

    BELGIEN

    PORTUGAL

    LUXEMBURGDEUTSCHLAND

    LETTLAND

    ESTLAND

    TSCHECHIEN

    SLOWAKEI

    UNGARN

    POLEN

    LITAUEN

    SLOWENIEN

    RUMÄNIEN

    ZYPERNMALTA

    KROATIEN

    BULGARIEN

    GRIECHENLAND

    LIBANONALGERIEN

    TUNESIENMAROKKO

    SYRIENIRAK

    ALBANIEN

    IRAN

    ARMENIENSERBIEN

    BOSNIEN UND ERZEGOWINA

    ASERBAIDSCHAN

    GEORGIEN

    MOLDAU

    UKRAINE

    WEISSRUSSLAND

    RUSSISCHE FÖDERATION

    RUSSISCHEFÖDERATION

    MONTENEGRO

    KASACHSTAN

    TÜRKEI

    NORDMAZEDONIEN

    * UNSCR 1244 / ICJ 22.07.2010

    VATIKANSTADT

    (AZƏR.)

    EUROPA AUF EINEN BLICKEUROPÄISCHE UNION

    EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM UND DIE SCHWEIZ

    Land Einwohnerzahl (Mio.)Schengen-

    Raum? Währung

    Belgique/België/Belgien 11,4 Ja EUR

    България/Bulgarien 7,1 Nein BGN

    Česko/Tschechien 10,6 Ja CZK

    Danmark/Dänemark 5,8 Ja DKK

    Deutschland 82,8 Ja EUR

    Eesti/Estland 1,3 Ja EUR

    Éire/Ireland/Irland 4,8 Nein EUR

    Ελλάδα/Griechenland 10,7 Ja EUR

    España/Spanien 46,7 Ja EUR

    France/Frankreich 66,9 Ja EUR

    Hrvatska/Kroatien 4,1 Nein HRK

    Italia/Italien 60,5 Ja EUR

    Κύπρος/Kibris/Zypern 0,9 Nein EUR

    Latvija/Lettland 1,9 Ja EUR

    Lietuva/Litauen 2,8 Ja EUR

    Luxembourg/Lëtzebuerg/Luxemburg

    0,6 Ja EUR

    Magyarország/Ungarn 9,8 Ja HUF

    Malta/Malta 0,5 Ja EUR

    Nederland/Niederlande 17,2 Ja EUR

    Österreich 8,8 Ja EUR

    Polska/Polen 38,0 Ja PLN

    Portugal 10,3 Ja EUR

    România/Rumänien 19,5 Nein RON

    Slovenija/Slowenien 2,1 Ja EUR

    Slovensko/Slowakei 5,4 Ja EUR

    Suomi/Finnland 5,5 Ja EUR

    Sverige/Schweden 10,1 Ja SEK

    Land Einwohnerzahl (Mio.)Schengen-

    Raum? Währung

    Ísland/Island 0,3 Ja ISK

    Liechtenstein 0,04 Ja CHF

    Norge/Noreg/Norwegen

    5,3 Ja NOK

    Suisse/Svizzera/Svizra/Schweiz

    8,5 Ja CHF

    KANDIDATENLÄNDER UND POTENZIELLE KANDIDATENLÄNDER

    Land Einwohnerzahl (Mio.)Schengen-

    Raum? Währung

    Bosna i Hercegovina/Босна и Херцеговина/Bosnien und Herzegowina

    3,5 Nein BAM

    Crna Gora/Црна Гора/Montenegro 0,6 Nein EUR

    Kosova/Косово/Kosovo* 1,8 Nein EUR

    Severna Makedonija/Северна Македонија/Nordmazedonien

    2,1 Nein MKD

    Shqipëria/Albanien 2,9 Nein ALL

    Srbija/ Србија/Serbien 7,0 Nein RSD

    Türkiye/Türkei 80,8 Nein TRY

    * Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

    In Vielfalt geeint. Die EU umfasst 27 europäische Länder, die die gleichen demokratischen Werte teilen und sich mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, Frieden und Wohlstand zu sichern. Sie haben bestimmte Befugnisse an gemeinsam eingerichtete europäische Organe abgegeben, sodass auf europäischer Ebene demokratische Beschlüsse über Fragen von europäischer Bedeutung getroffen werden können. Die EU hat sich der Wahrung der Vielfalt der europäischen Kulturen und Lebensarten verschrieben. Weitere Länder haben einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Mehr über die EU erfahren Sie hier: europa.eu.

    Herausgegeben im Februar 2020 von derEuropäischen KommissionGeneraldirektion KommunikationRedaktionelle Dienste und Gezielte Kommunikation1049 BrüsselBELGIEN

    Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Unionhttps://publications.europa.eu/de/publications

    Karte ursprünglich von Lovell Johnslovelljohns.com

    © Europäische Union, 2020

    Legende

    EU-LandKandidatenland oder potenzielles Kandidatenland

    Sitz der EU-Organe

    Staatsgrenze

    Regionalgrenze

    HauptstadtDublin

    RegionalhauptstadtBordeaux

    RegierungssitzDen Haag

    Wichtige Wasserstraße

    EU-Länder, in denen der Euro gilt

    EU-Länder, in denen der Euro nicht gilt

    ATLANTISCHER OZEAN

    INDISCHER OZEAN

    INDISCHER OZEAN

    ATLANTISCHER OZEAN

    ATLANTISCHER OZEAN

    ATLANTISCHER OZEAN

    ATLANTISCHER OZEAN

    Maroni

    Oya

    pock

    Marie-Galante

    Grande-Terre

    Alegranza

    Santa Maria

    São Miguel

    Graciosa

    São Jorge

    Terceira

    Pico

    Faial

    Flores

    Corvo

    Graciosa

    Lanzarote

    Lobos

    Gran Canaria

    Tenerife

    La Gomera

    La Palma

    Ilhas Selvagens

    Madeira

    Ilhas Desertas

    Porto Santo

    El Hierro

    Fuerteventura

    Saint-Barthélemy

    Basse-Terre

    Saint-Martin

    17°18°W

    28°N

    33°N

    30°N

    38°

    37°N

    39°N39°N

    29°

    16°

    55° 50°W

    15° 14°

    16°17°18°W

    17°W

    16°W

    29°W

    31°W

    28°

    28°W

    27° 26° 25°

    15° 14°

    18°N

    16°N

    14°30’ N

    5°N

    21°S

    63°W

    61°30’ W

    61°W

    13°S

    45°E

    55°30’ W50°

    Santa Cruzde Tenerife

    Cayenne

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    Las Palmasde Gran Canaria

    Basse-Terre

    Fort-de-France

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    GUYANE (FR)

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    BRASILIEN

    NICHTKONTINENTALE UND ÜBERSEEISCHE GEBIETEDER EU-LÄNDER

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