Unterweisungen in der Pflege...verhütung und Schadenforschung der öffentli-chen Versicherer e.V....

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1 UNTERWEISUNGEN IN DER PFLEGE _____________________________________________ Brandschutz __________________________________________________________ Pünktlich zur Adventszeit wird in vielen Unter- nehmen ein Rundschreiben an das Schwarze Brett geheftet: Man möge in den Einrichtun- gen doch auf jeden Fall offenes Feuer bei der Dekoration von Adventskränzen und Weih- nachtsbäumen vermeiden und stattdessen auf Elektrokerzen und –beleuchtung zurückgrei- fen, um so einer Brandgefahr entgegenzuwir- ken. So schlüssig und wichtig diese Anwei- sung auch ist – es sollte nicht die einzige Gele- genheit sein, bei der Sie sich mit den Themen Brandschutz und Brandbekämpfung auseinan- dersetzen. Abb. 1: Fakten zu Bränden in Altenheimen Doch zunächst einige Fakten speziell zu den Themen Brandschutz und Brandprophylaxe (Abb. 1). In Deutschland brechen jährlich ca. 50 Brände in Alten- und Pflegeeinrichtungen aus. Dabei sterben durchschnittlich 20 Perso- nen - vor allem an Rauchvergiftungen. Mehr als 100 zumeist bettlägerige Bewohner erlei- den zudem mehr oder weniger schwere Rauch- oder Brandverletzungen. Neben den zu beklagenden Personenschäden darf auch der materielle Schaden durch Brände nicht unbe- rücksichtigt bleiben. In Einzelfällen kann dieser in die Million Euro gehen und damit – selbst bei ausreichender Deckung durch Versicherun- gen – zu einer Existenzgefährdung der Heime führen. Grund genug, alle Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter in pflegerischen Einrichtungen sowohl an vorbeugenden Maßnahmen als auch an der Unterweisung zu einem richtigen Verhalten im Brandfall teilhaben zu lassen. Zumal ihre Mit- hilfe im Extremfall bei der Evakuierung der Be- wohner dringend erforderlich ist. Abb. 2: Inhalt der Unterweisung Welche Ursachen können Brände überhaupt haben? Und welche Gefahren gehen konkret von ihnen aus? In allen Unternehmen bildet die Brandschutzordnung die Grundlage, um Brandgefahren entgegenzuwirken. Wir werfen einen Blick auf eine typische Brandschutzord- nung und werden uns dabei schrittweise die daraus abzuleitenden Handlungsanweisungen vornehmen. Dabei geht es zunächst um Maß- nahmen, die den Ausbruch von Bränden ver- hindern und die – sollte ein Brand tatsächlich ausbrechen – die Ausbreitung von Feuer und Rauch einschränken sollen. Für die Einrichtung selbst ist dies an zahlreiche bauliche, techni- sche und organisatorische Bedingungen ge- knüpft. Wir sehen uns dazu Feuer- und Ret-

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UNTERWEISUNGEN IN DER PFLEGE

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Brandschutz

__________________________________________________________

Pünktlich zur Adventszeit wird in vielen Unter-nehmen ein Rundschreiben an das Schwarze Brett geheftet: Man möge in den Einrichtun-gen doch auf jeden Fall offenes Feuer bei der Dekoration von Adventskränzen und Weih-nachtsbäumen vermeiden und stattdessen auf Elektrokerzen und –beleuchtung zurückgrei-fen, um so einer Brandgefahr entgegenzuwir-ken. So schlüssig und wichtig diese Anwei-sung auch ist – es sollte nicht die einzige Gele-genheit sein, bei der Sie sich mit den Themen Brandschutz und Brandbekämpfung auseinan-dersetzen.

Abb. 1: Fakten zu Bränden in Altenheimen

Doch zunächst einige Fakten speziell zu den Themen Brandschutz und Brandprophylaxe (Abb. 1). In Deutschland brechen jährlich ca. 50 Brände in Alten- und Pflegeeinrichtungen aus. Dabei sterben durchschnittlich 20 Perso-nen - vor allem an Rauchvergiftungen. Mehr als 100 zumeist bettlägerige Bewohner erlei-den zudem mehr oder weniger schwere Rauch- oder Brandverletzungen. Neben den zu beklagenden Personenschäden darf auch der materielle Schaden durch Brände nicht unbe-rücksichtigt bleiben. In Einzelfällen kann dieser in die Million Euro gehen und damit – selbst

bei ausreichender Deckung durch Versicherun-gen – zu einer Existenzgefährdung der Heime führen.

Grund genug, alle Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter in pflegerischen Einrichtungen sowohl an vorbeugenden Maßnahmen als auch an der Unterweisung zu einem richtigen Verhalten im Brandfall teilhaben zu lassen. Zumal ihre Mit-hilfe im Extremfall bei der Evakuierung der Be-wohner dringend erforderlich ist.

Abb. 2: Inhalt der Unterweisung

Welche Ursachen können Brände überhaupt haben? Und welche Gefahren gehen konkret von ihnen aus? In allen Unternehmen bildet die Brandschutzordnung die Grundlage, um Brandgefahren entgegenzuwirken. Wir werfen einen Blick auf eine typische Brandschutzord-nung und werden uns dabei schrittweise die daraus abzuleitenden Handlungsanweisungen vornehmen. Dabei geht es zunächst um Maß-nahmen, die den Ausbruch von Bränden ver-hindern und die – sollte ein Brand tatsächlich ausbrechen – die Ausbreitung von Feuer und Rauch einschränken sollen. Für die Einrichtung selbst ist dies an zahlreiche bauliche, techni-sche und organisatorische Bedingungen ge-knüpft. Wir sehen uns dazu Feuer- und Ret-

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tungspläne, Alarmpläne und Feuermeldeein-richtungen wie z.B. Brandmelder an. Wie ver-halten Sie sich richtig im Brandfall? Welche Maßnahmen sollten Sie ergreifen und welche besser unterlassen? Wie bedient man eigent-lich einen Feuerlöscher und wie lange kann man mit einem handelsüblichen Gerät lö-schen? Wie schauen uns in diesem Zusam-menhang auch die Rolle von Brandschutzhel-fern und Brandschutzverantwortlichen an.

Abb. 3: Brandursachen

Wo liegen eigentlich die Ursachen von Brän-den (Abb. 3)? Man könnte zunächst meinen, die größte Gefahrenquelle besteht in offenem Feuer, das sich unkontrolliert ausbreitet. Tat-sächlich lassen sich die meisten Brände jedoch in Zusammenhang bringen mit elektrischen Geräten, die entweder defekt sind oder nicht beaufsichtigt werden. Aber auch menschliches Fehlverhalten stellt eine nicht zu unterschät-zende Ursache dar. Das Institut für Schaden-verhütung und Schadenforschung der öffentli-chen Versicherer e.V. hat hierzu umfangreiche Statistiken erstellt und den falschen und un-vorsichtigen Umgang mit Elektrizität als haupt-verantwortliche Gefahrenquelle ermittelt. Wir werden auf diesen Aspekt noch zu sprechen kommen.

Zunächst spielt Ihre Brandschutzordnung eine wesentliche Rolle. Diese zumeist standardi-sierte Ordnung stellt kurz und knapp die wich-tigsten Anweisungen zusammen, wie Brände vermieden werden können und was im Brand-fall zu unternehmen ist. So ist der Brand-schutzordnung etwa zu entnehmen, wie die Meldung eines Brandes bei der Feuerwehr zu erfolgen hat, wie Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen und in welchen

Fällen eigene Löschversuche sinnvoll sind (Abb. 4).

Abb. 4: Die Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung sollte an einer zent-ralen Stelle in Ihrer Einrichtung aushängen und allen Mitarbeitern bekannt sein.

Sie ist grundsätzlich in drei Teile gegliedert: ⁞ Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten und ist an mehre-ren Stellen gut sichtbar ausgehängt. ⁞ Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält Regeln zur Verhinde-rung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. ⁞ Teil C richtet sich an diejenigen Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.

Indem besonderen Wert darauf gelegt wird, dass die grundlegenden Inhalte allen Perso-nen, die sich in der Einrichtung aufhalten, be-kannt sein sollen, können Brandgefahren be-reits im Vorhinein minimiert werden.

Worin liegen denn konkret die Gefahren bei Ausbruch eines Brandes? Die größte Gefahr geht nicht einmal von dem Feuer selbst aus, also von den Flammen und der Hitzeentwick-lung, sondern vielmehr von einer ungebrems-ten Rauchentwicklung. Und so stellen mit etwa 95% Rauchverletzungen die wesentlichs-ten Gefahren für die Gesundheit von Bewoh-nern, Mitarbeitern und Besuchern dar. Nur 5% der Verletzungen sind speziell auf Ver-brennungen zurückzuführen (Abb. 5).

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Abb. 5: Brandgefahren

Aus dieser vielleicht überraschenden Tatsache ergibt sich bereits eine ganz wichtige Hand-lungsempfehlung, die bei einer Rauchentwick-lung zu beachten ist: Wenn Sie aus einem Zimmer oder Büro in den Flur treten und fest-stellen, dass dieser bereits mit Rauch gefüllt ist, schließen Sie unverzüglich wieder die Tür und kehren ins Zimmer zurück! Dichten Sie Ritzen und Öffnungen, wenn möglich, mit nassen Tüchern ab. Befindet sich der Raum in höheren Etagen, so machen Sie sich am Fens-ter bemerkbar und warten auf Rettung. Kom-men Sie bitte nicht auf die Idee, sich durch den Rauch hindurch einen Weg zum nächsten Ausgang bahnen zu wollen!

Abb. 6: Bränden vorbeugen

Noch besser wäre es natürlich, Brände erst gar nicht entstehen zu lassen. Eine effektive Brandvorbeugung kann bereits mit relativ ein-fachen Mitteln und Maßnahmen in Angriff ge-nommen werden (Abb. 6). Vor allem ist dabei festzustellen, dass Sie selbst aktiv daran mit-wirken können und auch sollen. Vorbeugende

Brandmaßnahmen gehen somit alle Beschäf-tigten an. Sorgen Sie mit der Einhaltung einfa-cher Verhaltensregeln dafür, dass die Gefahr der Entstehung eines Brandes reduziert wird: ⁞ Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, durch größte Vorsicht beim Umgang mit Wärme- und Energiequellen, bei Heißarbeiten sowie beim Umgang und bei Lagerung von leicht brennbaren Materialien zur Verhütung von Bränden beizutragen. ⁞ Beachten Sie unbedingt Rauchverbote, so diese denn in Ihrer Einrichtung bestehen. Ma-chen Sie auch Personen darauf aufmerksam, die sich nicht daran halten. ⁞ Das Verwenden von Feuer und offenem Licht ist verboten. ⁞ Notwendige Tätigkeiten im Bau- und In-standsetzungsbereich (z.B. Schweißen und Lö-ten) bedürfen einer besonderen Genehmi-gung. ⁞ Entzündbare Flüssigkeiten, Druckgase und andere Gefahrstoffe dürfen außerhalb des un-mittelbaren Umgangsbereichs nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Lager-räumen aufbewahrt werden. ⁞ Zum Arbeitsende sind alle Arbeits- und Auf-enthaltsräume, die Wärmequellen, feuerge-fährliche Gegenstände, Gasanschlüsse und an-dere Gefahrenquellen enthalten, zu kontrollie-ren. Fenster und Türen sind abzuschließen. ⁞ Leicht entzündliche Abfälle wie Papier, Karto-nagen, Folien, Reinigungstücher, Lappen usw. dürfen nur in die dafür vorgesehenen Abfall-behältnisse entsorgt werden. Diese sind regel-mäßig zu entleeren. ⁞ Auf Rettungswegen oder vor Notausgängen dürfen keine brennbaren Gegenstände abge-stellt werden.

Im Umgang mit Elektrizität ist besondere Vor-sicht angebracht (Abb.7). Wir haben bereits gesehen, dass diese die hauptverantwortliche Gefahrenquelle für Brände darstellt. ⁞ Bringen Sie erst gar nicht eigene Heiz- und Kochgeräte mit zur Arbeit. Sie dürften sie oh-nehin aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht verwenden. ⁞ Beachten Sie beim Betrieb vorhandener tech-nischer Geräte die Sicherheitsbestimmungen des Herstellers, die sich entweder auf den Ge-räten selbst befinden oder in den entsprechen-den Bedienungsanleitungen.

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Abb. 7: Vorsicht vor Elektrizität!

⁞ Halten Sie dabei einen ausreichenden Ab-stand zu brennbaren Materialien. ⁞ Während der Nutzung beaufsichtigen Sie die Geräte und schalten diese anschließend ab. ⁞ Stellen Sie Mängel an den Geräten fest, z.B. eine Lockerung des Kabels, so melden Sie diese sofort Ihrem Vorgesetzten. Kommen Sie erst gar nicht in Versuchung, selbständig Re-paraturen an elektrischen Geräten vorzuneh-men. ⁞ Sollten Sie während der Nutzung einen Schmorgeruch bemerken, so betätigen Sie un-verzüglich den Notausschalter oder ziehen den Netzstecker. ⁞ Falls Sie letztendlich die Gefahrenquellen nicht selbst beseitigen können, lösen Sie den Hausalarm aus, sofern sich eine konkrete Ge-fährdungssituation entwickeln könnte.

Abb. 8: Brand- und Rauchabschnitte

Was sollten Sie zu baulichen und technischen Anlagen in Zusammenhang mit der Brandvor-beugung in Ihrer Einrichtung wissen? Zunächst

werden Sie feststellen, dass Ihr Gebäude in mehrere sogenannte Brandabschnitte unter-teilt ist (Abb. 8). Räume mit besonderer Brand-gefahr, z.B. Lager- und Technikräume sowie Werkstätten, sind mit feuerbeständigen Wän-den und Decken abgetrennt.

Abb. 9: Brandschutztüren

Die Brandabschnitte sind durch Brandschutz-türen voneinander getrennt. Notwendige Flure und Treppenräume sind mit feuerhemmen-den, rauchdichten Türen unterteilt. Brand-schutztüren sollen ein Übergreifen des Feuers auf andere Brandabschnitte verhindern. Je nach Umgebung und Gebäudenutzung wer-den verschiedene Arten von Brandschutztüren eingesetzt, die gegen kleine und große Brände bestehen können. Gängige Materialien sind Stahl, Aluminium oder sogar Holz. Achten Sie darauf, dass die Brandschutztüren zu jeder Zeit geschlossen sind! Sie dürfen auch nicht zeitweise mit Holzkeilen o.ä. offengehalten werden!

Abb. 10: Rauchableitung

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Rauchabzugsvorrichtungen und Fenster in den Treppenräumen müssen im Brandfall ausgelöst oder geöffnet werden, damit in den Treppen-raum eingedrungener Brandrauch wirksam ab-geführt werden kann. Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z.B. dazu, die Fluchtwege raucharm oder zeitbegrenzt rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen (Abb. 10).

Abb. 11: Flucht- und Rettungswege

Der Verlauf der Rettungswege bis zu den Sam-melstellen und die Standorte der Brandmelder, Feuerlöscher und Wandhydranten sind auf den Flucht- und Rettungsplänen gekennzeich-net. Notausgänge und alle Türen im Verlauf der Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verschlossen sein und müssen sich jederzeit mit einem Griff in voller Breite öffnen lassen. Ebenso sind die notwendigen Flure, Treppen und Gänge von störenden Gegenständen frei zu halten. Bedenken Sie, dass die Rettungs-wege nicht nur für die Evakuierung eine wich-tige Rolle spielen; sie sind gleichzeitig auch die Angriffswege der Feuerwehr.

Ziel der Flucht- und Rettungspläne ist die opti-male Orientierung aller Personen, die sich im Brandfall im Gebäude aufhalten. Informieren Sie sich daher bereits im Vorfeld über die Standorte von Feuerlöschern und Brandmel-dern sowie über Notausgänge und Flucht-wege!

In Abb. 12 sehen Sie noch einmal die wichtigs-ten Piktogramme auf einem Flucht- und Ret-tungsplan.

Abb. 12: Piktogramme auf Flucht- und Ret-tungsplänen

⁞ Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Handfeuerlöschgeräte, die aktiv zur Brandbe-kämpfung eingesetzt werden können. ⁞ Die Erste-Hilfe-Kästen kommen nicht nur bei Brandverletzungen zum Einsatz, sondern ent-halten Material zur Versorgung von Wunden bei Arbeitsunfällen allgemein. Näheres hierzu entnehmen Sie dem Lehrmodul zu den The-men „Arbeitsschutz“ und „Arbeitssicherheit“. ⁞ Feuermelder dienen zur Auslösung des Haus-alarms bei einem Brand und – je nach Ausstat-tung – auch zur automatischen Alarmierung der Feuerwehr. Wir kommen darauf gleich noch zu sprechen. ⁞ An Sammelstellen wird nach Evakuierungen die Vollzähligkeit der Personen festgestellt. Sie befinden sich außerhalb von Gefahrenzonen.

Abb. 13: Ausschilderung der Fluchtwege

Darüber hinaus sind die Flucht- und Rettungs-wege im Gebäude in ihrem Verlauf an Kreu-zungen und Abzweigungen sowie über jeder

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Fluchttür bzw. Notausgang mit Fluchtwegpik-togrammen deutlich gekennzeichnet (Abb. 13). Sie sollen auch bei Dunkelheit gut erkenn-bar sein und somit auch bei schlechter Sicht – z.B. bei Rauchentwicklung – noch eine gute Orientierung geben. In praktischen Räumungs-übungen wird der Ausschilderung der Flucht- und Rettungswege traditionell eine besondere Bedeutung zugeordnet.

Abb. 14: Notausgänge

Notausgänge und alle Türen im Verlauf der Rettungswege dürfen nicht verschlossen sein und müssen sich jederzeit mit einem Griff in voller Breite öffnen lassen. Die notwendigen Flure, Laubengänge, Hauptgänge und Treppen sind von störenden Gegenständen frei zu hal-ten. Alle unmittelbar gefährdeten Personen verlassen den Gefahrenbereich und bringen sich über die gekennzeichneten Rettungswege in Sicherheit. Dabei werden die dem Feuer am nächsten gelegenen Bereiche zuerst geräumt. Sowohl für die Selbstrettung als auch bei der Evakuierung von Personen steuern Sie immer den nächstgelegenen Notausgang an (Abb. 14). Aber Vorsicht: Aufzüge dürfen zur Flucht und Selbstrettung im Brandfall nicht benutzt werden.

Das Rettungstuch oder Tragetuch (Abb. 15) ist eine Plane mit Griffen, die im Sanitäts- und Rettungsdienst sowie bei den Feuerwehren eingesetzt wird, um nicht gehfähige Personen aus beengten Umgebungen oder in schwieri-gem Gelände zu transportieren. Durch ent-sprechendes Falten des Tuches können Patien-ten auch sitzend getragen werden.

Abb. 15: Rettungstücher

Ein weiterer Verwendungszweck des Ret-tungstuchs ist der Transport von Verletzten unter Zeitdruck (z. B. aus einem Brandobjekt), da der Patient sehr rasch auf das Tuch gelegt und mit verhältnismäßig wenig Aufwand transportiert werden kann. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Einrichtungsleitung, ob Rettungstü-cher vorhanden sind und wo sich diese befin-den! Machen Sie sich mit der Handhabung der Rettungstücher vertraut oder lassen sich darin vor Ort einweisen, um im Notfall den bettläge-rigen Bewohnern entsprechende Hilfe leisten zu können.

Abb. 16: Brandmelder

Wie werden die Mitarbeiter, Bewohner, Kun-den und Besucher eigentlich auf einen Brand in Ihrer Einrichtung aufmerksam gemacht? Da sich Brände im allgemeinen recht schnell aus-breiten, ist für die Alarmierung der Zeitfaktor entscheidend. Damit möglichst schnell Ret-

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tungs- und Evakuierungsmaßnahmen eingelei-tet und Löschversuche unternommen werden können, haben sich in den letzten Jahren au-tomatische und manuelle Brandmelder durch-gesetzt (Abb. 16). Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes u.a. in Wohnungen, Seniorenheimen und öffentli-chen Einrichtungen bezeichnet. Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brand-meldern, die den Brand anhand bestimmter physikalischer Eigenschaften erkennen, und nicht-automatischen (also manuellen) Brand-meldern, die von Hand betätigt werden müs-sen.

Sinn des Brandalarms ist das Warnen und We-cken von Personen innerhalb eines Gebäudes, das Einleiten von Maßnahmen zur Brandbe-kämpfung und, zum Sach- und Personen-schutz, meist die Alarmierung von zuständi-gem Sicherheitspersonal oder auch der Feuer-wehr.

Automatische Brandmelder können bei Brän-den in der Entstehungsphase frühzeitig war-nen. Ein Brandgas- oder Rauchgasmelder schlägt Alarm, wenn die Konzentration von Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid oder anderen Verbrennungsgasen in einem Raum einen bestimmten Wert überschreitet und so-mit die Gefahr eines Brandes bzw. einer Rauchgasvergiftung besteht. Wärmemelder (auch Hitzemelder genannt) schlagen Alarm, wenn die Raumtemperatur einen bestimmten maximalen Wert (in der Regel etwa 60 °C) überschreitet oder innerhalb einer bestimmten Zeit die Umgebungstemperatur überdurch-schnittlich schnell ansteigt. Die gängigsten Brandmelder sind die optischen bzw. photo-elektrischen Rauchmelder, die den Gehalt von Rauchpartikeln in der Luft erkennen und bei einer Grenzüberschreitung Alarm auslösen.

Im Falle eines Brandes wird der Rauchmelder durch akustische Signale den Hausalarm auslö-sen und automatisch die Feuerwehr benach-richtigen. Erkundigen Sie sich, ob und welche automatischen Brandmeldeanlagen im Einsatz sind.

Ein Handfeuermelder bzw. Druckknopfmelder ist ein roter manueller Brandmelder. Er ist durch eine Glasscheibe geschützt, die vor Ge-brauch eingeschlagen werden muss. Durch

anschließendes Drücken des Knopfes wird in der Brandmeldezentrale ein Alarm ausgelöst. Ein betätigter Handfeuermelder kann nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr zurückgestellt werden. Es soll so auch der – im Übrigen strafbare - Miss-brauch verhindert werden. Die Kennzeichnung der manuellen Brandmelder auf dem Flucht- und Rettungsplan haben Sie ja bereits kennen-gelernt. Machen Sie sich am besten im Vor-hinein mit den Standorten der Meldeanlagen in Ihrer Einrichtung vertraut.

Abb. 17: Der Alarmplan

Vielleicht sind Ihnen die Abläufe in Ihrer Ein-richtung im Falle eines Brandes noch nicht ganz klar. Was müssen Sie wann beachten und wen müssen Sie konkret in welchen Fällen informieren? Jede Einrichtung verfügt hier über ganz eigene Vorschriften und Ansprech-partner, die auch mit baulichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zusammenhängen. Auskunft über die einrich-tungsspezifischen Besonderheiten gibt im all-gemeinen der Alarmplan der Einrichtung (Abb. 17). Ein Alarmplan ist eine festgelegte Rege-lung, die beschreibt, was bei einem bestimm-ten Schadensereignis (also etwa bei einem Brandfall oder einem Unfall) geschehen soll. Er tritt in Kraft, sobald ein Alarm ausgelöst wird. Der Alarmplan sollte von allen Mitarbeitern aufmerksam gelesen werden, denn er regelt nicht nur das richtige Verhalten, sondern führt auch die entsprechenden Ansprechpartner mitsamt Telefonnummern auf.

Wie verhalten Sie sich eigentlich richtig im Brandfall (Abb. 18)? Das hängt von zahlrei-chen Faktoren ab, z.B. wie groß der Brand ist

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und wo Sie sich gerade im Gebäude befinden. Es gibt aber einen Grundsatz, den Sie immer beherzigen sollten: Bewahren Sie unbedingt Ruhe! Das ist zwar häufig einfacher gesagt als getan; es hilft Ihnen aber wenig, wenn Sie hektisch, panisch und unkoordiniert reagieren und handeln. Denn dann gefährden Sie sich unter Umständen nicht nur selbst, sondern auch noch die Menschen, denen Sie Hilfe und Unterstützung geben sollten z.B. bei der Ver-sorgung oder Evakuierung.

Abb. 18: Verhalten im Brandfall

Weiter gilt, dass Sie sich schnellstmöglich vom Brandherd entfernen und auf keinen Fall wie-der dorthin zurückkehren sollten (z.B. um noch persönliche Wertgegenstände aus Ihrem Büro zu holen). Steuern Sie stattdessen den nächsten Notausgang an. Dafür kann es ent-scheidend sein, wo Sie sich genau in Bezug auf das Feuer aufhalten. Befinden Sie sich un-terhalb des Brandes, (wenn Sie sich z.B. ge-rade im Erdgeschoss aufhalten und der Brand in der ersten Etage ausgebrochen ist), so ver-lassen Sie das Gebäude durch den nächsten Ausgang. Etwas schwieriger gestaltet sich dies, wenn sich der Brand unter Ihnen befin-det und Sie keine Möglichkeit haben, das Ge-bäude zu verlassen, ohne den Brandherd be-treten zu müssen. Dann sollten Sie zusehen, einen brandfreien Raum soweit abzudichten, dass der Brand nicht oder nur sehr langsam dahin vordringen kann. Geben Sie sich am Fenster zu erkennen und warten Sie auf Ret-tung!

Noch ein Wort zu den Sammelplätzen (Abb. 19): Sobald der interne Alarm ausgelöst

wurde, ist die Arbeit unverzüglich zu unterbre-chen und die Räumung der Abteilung vorzu-bereiten. Alle Mitarbeiter und Bewohner aus dem Gefahrenbereich werden aufgefordert, das Gebäude über die Rettungswege zu ver-lassen und sich am Sammelplatz einzufinden.

Abb. 19: Sammelpunkte

Dort wird u.a. die Vollzähligkeit überprüft und ggf. weitere Maßnahmen angeordnet. Wel-chen Hintergrund im Brandschutz haben diese Sammelplätze?

Tritt ein Brand oder ein anderer Ernstfall ein, dann ist ein schnelles und bedachtes Handeln jedes Einzelnen erforderlich. Hierbei haben Sammelstellen oder Sammelplätze eine zent-rale Funktion. In Gefahrsituationen sind sie die sicheren Anlaufpunkte für die Menschen im Gebäude. Nur so ist festzustellen, ob sich alle Personen aus dem Gefahrbereich entfernen konnten oder ob Menschenrettungsmaßnah-men ergriffen werden müssen. Die Sammel-stelle ist eine befestigte Fläche außerhalb des Gebäudes in sicherer Entfernung zum Gefahr-bereich. Sammelplätze sind i.d.R. so angelegt, dass die ausgewiesenen Fluchtwege logisch, einfach und so direkt wie möglich auf sie zu-laufen. Jede Person innerhalb des zu evakuie-renden Bauwerks muss sich schnell und leicht im sicheren Bereich einfinden können. Weiter-hin werden Sie feststellen, dass die Sammel-stellen abseits der Feuerwehrzufahrtswege eingerichtet sind, damit sie nicht das Erreichen der Gefahrenstelle durch den Rettungsdienst beeinträchtigen.

Apropos Rettungsdienst: Möglicherweise gera-ten Sie irgendwann in eine Situation, in der Sie

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telefonisch den Rettungsdienst über einen Ernstfall alarmieren müssen.

Abb. 20: Absetzen eines Notrufs

Eigentlich handelt es sich bei einem Notruf (Abb. 20) zunächst um ein ganz gewöhnliches Telefonat mit dem Rettungsdienst bzw. mit der Feuerwehr. Aber auch hier ist der Zeitfak-tor zu berücksichtigen. Damit sich Ihr Ge-sprächspartner möglichst schnell ein umfas-sendes Bild von der Notfallsituation machen kann, sollten Sie die fünf W’s in einem Notruf beachten. Zunächst schildern Sie bitte, wo ge-nau etwas passiert ist und geben dabei die Anschrift des Unfallorts an. Bei weitläufigen Einrichtungen grenzen Sie die Angaben weiter ein, z.B. 1.Etage oder nördlicher Eingang. Be-richten Sie dann in Stichworten, was über-haupt vorgefallen ist. Verzetteln Sie sich dabei nicht in Details. Ziel sollte es sein, dass Ihr Ge-sprächspartner darüber Kenntnis erlangt, wel-che Maßnahmen er einleiten und wen er los-schicken soll. Es könnte passieren, dass die Notleitstelle auch nach Beendigung des Not-rufs weitere Rückfragen hat. Geben Sie daher bitte Ihren Namen und eine telefonische Rück-rufnummer an. Teilen Sie der Zentrale auch mit, wie viele Personen notärztlich versorgt werden müssen. Oft handelt es sich dabei nur um ein einziges Opfer. Vor allem bei Bränden kann die Zahl der zu versorgenden Menschen jedoch stark ansteigen. Schätzen Sie notfalls die Zahl. Und schließlich sorgen Sie auch nach dem Telefonat dafür, dass Sie erreichbar sind zur Abstimmung des weiteren Handlungsbe-darfs.

Können und sollten Sie selbst aktiv an der Brandbekämpfung in Form von Löschversu-chen teilnehmen? Dies hängt ganz von der eingetretenen Situation ab. Es kann aber

grundsätzlich nicht schaden, die Wirkungs-weise und Bedienung von Handlöschgeräten zu kennen (Abb. 21).

Abb. 21: Feuerlöscher

Die im Gebäude vorhandenen Feuerlöschein-richtungen und Feuerlöschgeräte stehen den Mitarbeitern zur Selbsthilfe zur Verfügung. Die Standorte der Feuerlöscher sind auf den Flucht- und Rettungsplänen verzeichnet. Die ausgebildeten und ernannten Brandschutz-helfer werden in der Handhabung von Feu-erlöschern durch praktische Feuerlösch-übungen regelmäßig unterwiesen.

Abb. 22: Bedienung von Feuerlöschern

Die Feuerlöschgeräte in Ihrer Einrichtung sehen herstellerbedingt wahrscheinlich ein wenig anders aus als in Abb. 21 u. 22 dargestellt. Die Bedienung und Funktionsweise der Geräte ist aber sehr ähnlich und kann in wenigen Schritten erklärt werden. Eine gerätespezifische Bedienungsanleitung ist auf jedem Gerät aufgedruckt.

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⁞ Erstens: Nach dem Entfernen des Sicherungs-rings ist der Feuerlöscher einsatzbereit. ⁞ Zweitens: Nehmen Sie nun den Lösch-schlauch in die Hand. ⁞ Drittens: Um den Löschvorgang zu starten, drücken Sie das Ventil nach unten. ⁞ Und viertens: Durch die Löschdüse bildet sich beim Ausströmen des Pulvers eine Pulver-wolke. Im Zweifel erläutern Piktogramme die Inbe-triebnahme und den Einsatz des Feuerlöschers.

Abb. 23: Feuerlöscher – Das sollten Sie beachten!

Grundsätzlich sollten Sie vor allem zwei Dinge in Zusammenhang mit Feuerlöschern beachten (Abb. 23): Machen Sie sich unbedingt mit den Standorten der Feuerlöscher in Ihrer Einrich-tung vertraut! Sie verschwenden im Brandfall wertvolle Zeit, wenn Sie sich noch auf die mühsame Suche nach den Geräten begeben müssen.

Und bedenken Sie: Obwohl sich die Bedie-nung der Geräte immer ähnelt, sollten Sie doch einmal die Anleitung auf den bei Ihnen vorhandenen Geräten aufmerksam lesen! So-dann spricht nicht mehr viel dagegen, im Ernstfall selbstständig Löschversuche zu unter-nehmen.

Wie aber löschen Sie Brände richtig? Mit ei-nem handelsüblichen Feuerlöscher bleibt Ihnen nicht allzu viel Zeit für eine aktive Be-kämpfung. Sie nutzen die zur Verfügung ste-hende Zeit effektiv, wenn Sie die folgenden Ratschläge beherzigen (Abb. 24):

Abb. 24: Richtig löschen

⁞ Falls ein Feuer im Außenbereich ausbricht, beachten Sie stets die Windrichtung! ⁞ Setzen Sie den Löschmittelstrahl niemals ge-gen die Windrichtung ein. ⁞ Löschen Sie die Flammen in Windrichtung und unten beginnend. ⁞ Hüten Sie sich davor, Feuerlöscher probe-weise zu betätigen. ⁞ Richten Sie den Löschmittelstrahl nicht wahl-los in die Flammen, sondern verwenden Sie nur so viel Löschmittel, wie für die Brandbe-kämpfung unbedingt nötig ist. So können Sie Reserven für eventuelle Rückzündungen be-reithalten. ⁞ Lassen Sie vor allem bei großen Bränden be-sondere Vorsicht walten! Meistens ist es nicht besonders nützlich, mit einem einzigen kleinen Handgerät ein großes Feuer bekämpfen zu wollen. In diesem Fall fällt der Löschvorgang um ein Vielfaches leichter, wenn sich mehrere Personen mit eigenen Handlöschgeräten ge-meinsam beteiligen. ⁞ Brennende Flüssigkeiten bringen ganz eigene Gefahren mit sich. Zur Brandbekämpfung empfiehlt es sich in diesen Fällen, das Lösch-mittel möglichst fächerförmig auf die gesamte brennende Oberfläche zu verteilen, anstatt ei-nen scharfen Strahl auf das Feuer zu richten. ⁞ Und schließlich achten Sie darauf, wie Sie mit entsicherten und/oder leeren Löschgeräten verfahren. Bringen Sie sie auf keinen Fall wie-der zu ihrem Ursprungsort, sondern sorgen Sie dafür, dass sie von Fachleuten wieder aufge-füllt und betriebsbereit gemacht werden.

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Abb. 25: Brandschutzbeauftragte und Brand-schutzhelfer

Zum Schluss dieser Unterweisung möchten wir noch kurz über besondere Personen sprechen, die sich mit Aufgaben des Brandschutzes in Ih-rer Einrichtung beschäftigen sowie mit Kon-trollen, die regelmäßig in Sachen Brandschutz durchgeführt werden (Abb. 25). Zunächst ein-mal gibt es einen Brandschutzbeauftragten. Er oder sie ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in Unternehmen den betrieblichen Brand-schutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tä-tigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brand-schutz. Der Brandschutzbeauftragte sollte den Brandschutz-Verantwortlichen eines Unterneh-mens als zentraler Ansprechpartner in allen Brandschutzfragen in den Einrichtungen bera-ten und unterstützen. Dabei sollte er als soge-nannte Stabsfunktion direkt dem Arbeitgeber beratend zur Seite stehen. Daher ist der Brandschutzbeauftragte in der Regel kein Li-nienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.

Brandschutzhelfer sind hingegen meist meh-rere Personen innerhalb eines Unternehmens oder einer Einrichtung, die vom Arbeitgeber benannt werden, um im Falle von Bränden be-stimmte festgelegte Aufgaben der Brandbe-kämpfung zu übernehmen. Sie können dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benen-nenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuie-rungshelfern zusammenarbeiten. Zur Ausbil-dung der Brandschutzhelfer gehört in jedem Fall eine umfangreichere Schulung auf allen vorgehaltenen Löschgeräten (in der Regel Feu-erlöscher und Wandhydranten).

Brandschutzverantwortliche und Brandschutz-helfer werden in den Einrichtungen in Brand-

schutzfragen beratend und unterstützend tä-tig: Sie beteiligen sich an der Fortschreibung der Brandordnung, ebenso wie an der Beurtei-lung der Brandgefährdung an den Arbeitsplät-zen. Sie wirken mit bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Brandschutz und kontrollieren regelmäßig Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne etc. An der Planung, Organisation und Durchfüh-rung von Räumungsübungen sind sie maßgeb-lich beteiligt. Nicht nur dabei werden Mängel ersichtlich, die gemeldet und im Rahmen der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen beseitigt werden sollen. Die Brandschutzverantwortli-chen und -helfer sorgen schließlich dafür, dass die Wartungs- und Prüfungspläne in den Ein-richtungen eingehalten werden.

Abb. 26: Kontrollen

Auch wenn viele baulich-technische Vorrich-tungen regelmäßig durch Gutachter und Sach-kundige geprüft und gewartet werden, kön-nen die Mitarbeiter und Brandschutzverant-wortlichen mit ständigen Kontrollen zur Si-cherheit beitragen (Abb. 26). Oft reicht dabei ein aufmerksames Beobachten aus, um bereits für eine wirkungsvolle Brandvorbeugung zu sorgen. Achten Sie also darauf, dass die Flure, Treppenaufgänge und Notausgänge freigehal-ten werden und damit hindernisfrei genutzt werden können. Dies betrifft auch die Feuer-wehrzufahrten außerhalb des Gebäudes, die u.a. nicht durch falsch geparkte Autos verstellt werden sollen. Sorgen Sie dafür, dass Rauch-verbote eingehalten werden. Sprechen Sie dazu aktiv Personen an, die sich nicht daran halten. Beachten Sie die ordnungsgemäße La-gerung insbesondere von leicht brennbaren Materialien. Achten Sie dazu auf eine allge-

Page 12: Unterweisungen in der Pflege...verhütung und Schadenforschung der öffentli-chen Versicherer e.V. hat hierzu umfangreiche Statistiken erstellt und den falschen und un-vorsichtigen

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UNTERWEISUNGEN IN DER PFLEGE

meine Sauberkeit und Ordnung in und außer-halb Ihrer Einrichtung. Ist die Beschilderung von Flucht- und Rettungswesen richtig? Fallen Ihnen hier Fehler oder Unklarheiten auf, mel-den Sie diese Ihrem Vorgesetzten. Das sollten Sie auch tun, wenn Ihnen auffällt, dass Ihre Alarmpläne und Betriebsanweisungen nicht mehr aktuell sind und sich in wichtigen Punk-ten Änderungen ergeben haben. Das ord-nungsgemäße Funktionieren von Brandmel-dern und Feuerlöschern wird zwar im Rahmen regelmäßiger Prüfungen durch Fachkräfte si-chergestellt; sollten Ihnen aber hier offensicht-liche Missstände begegnen, melden Sie diese. Und schließlich sorgen Sie selbst für einen ver-antwortungsvollen Umgang mit technischen Geräten, da diese – wie Sie festgestellt haben – ganz eigene Brandgefahren mit sich bringen.

Abb. 27: Zusammenfassung

Fassen wir zum Schluss die wesentlichen Er-kenntnisse aus dieser dienstlichen Unterwei-sung zum Brandschutz kurz zusammen: ⁞ Zunächst sollte gewährleistet sein, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zum Brandschutz unterwiesen werden. Dabei sollte ein gewisser Praxisanteil nicht vernachlässigt werden. ⁞ Sprechen Sie ein Rauchverbot im gesamten Gebäude aus und kümmern Sie sich um die Einhaltung dieses Verbots. ⁞ Melden Sie defekte elektrische Geräte umge-hend der Einrichtungsleitung. ⁞ Blockieren Sie niemals Brandabschnitts- und Brandschutztüren z.B. durch untergelegte Keile.

Abb. 28: Zusammenfassung

⁞ Halten Sie die Flucht- und Rettungswege im-mer frei, damit im Brandfall nicht weitere Ge-fahren durch Hindernisse hinzukommen und Evakuierungen reibungslos von statten gehen können. ⁞ Lösen Sie im Brandfall zunächst den Hausa-larm aus und alarmieren dann die Feuerwehr. ⁞ Beachten Sie bei allen Evakuierungsmaßnah-men, dass der Selbstschutz immer Vorrang hat. Begeben Sie sich also nicht vorsätzlich in Gefahr. ⁞ Dies gilt auch für Löschversuche, die Sie nur dann unternehmen sollen, wenn Ihre Gesund-heit dabei nicht in Gefahr gerät.

Sie haben in diesem Lehrmodul festgestellt, dass der Brandschutz in einem Unternehmen recht umfangreich ist und von zahlreichen ge-setzlichen und innerbetrieblichen Vorschriften reglementiert ist. Viele Personen innerhalb und außerhalb Ihrer Einrichtung haben mit Fragen des Brandschutzes zu tun. Aber auch jeder Be-schäftigte sollte seinen Teil dazu beitragen.