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Update: Geldwäsche, Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, Sanktionen & Embargos Prävention und Transparenz Leitung & Moderation RA Dr. Ulrich Göres Referenten RA Dr. Alexander Cappel RA Dr. Ulrich Göres Dr. Carsten Schmidt Thomas Seidel RAin Cornelia Tomczak 12. Juni 2017 Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte WM-Seminar WM Seminare Direkt zur Online- Anmeldung Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung” Für dieses Seminar wird eine FAO-Bescheinigung mit insgesamt 6,5 Stunden Seminarzeit ausgestellt.

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Update: Geldwäsche, Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, Sanktionen & EmbargosPrävention und Transparenz

Leitung & Moderation

RA Dr. Ulrich Göres

Referenten

RA Dr. Alexander Cappel

RA Dr. Ulrich Göres

Dr. Carsten Schmidt

Thomas Seidel

RAin Cornelia Tomczak

12. Juni 2017

Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park

WERTPAPIER-MITTEILUNGENBörsen-ZeitungZeitung für die Finanzmärkte

WM

-Se

min

ar

WM Seminare

Direkt zur Online-Anmeldung

Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung”

Für dieses Seminar wird eine FAO-Bescheinigung mit insgesamt 6,5 Stunden Seminarzeit ausgestellt.

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Referenten / Zielsetzung / Teilnehmer

ZielsetZung

Aktuelle Herausforderungen in Sachen Anti-Financial-Crime liegen für Institute besonders auf den Gebieten der Prävention von Geldwäsche und vor allem der Terro-rismusfinanzierung. Das WM-Seminar bündelt die Beiträ-gen von Fach- und Branchenexperten unterschiedlicher Bereiche, die mit reichlich nationalen und internationa-len Erfahrungen ihre Themen vortragen und diskutieren. Einen Schwerpunkt bildet natürlich die Umsetzung der 4. EU-GeldwäscheRiLi in nationales Recht, wobei die erneute Änderungsrichtlinie der EU-Kommission schon im Juli 2016 angeschoben wurde, so dass der deutsche Gesetzgeber gut beraten wäre, in dem geplanten Refe-rentenentwurf auch die diesjährigen Neuregelungen aufzunehmen. So muss z.B. das neu eingeführte Trans-parenzregister umgesetzt werden, weitere Stichworte sind die Kriterien für die Bestimmung der 'wirtschaftlich Berechtigten', Briefkastenfirmen oder die Erfassung von Steuer-IDs im Rahmen der erweiterten Legitimations-prüfung, die das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vorsieht (als direkte Folge aus den Panama Papers), Umtauschplattformen zum Umtausch von virtuellen Währungen.

Der Regierungsentwurf des neuen Geldwäschegesetzes liegt nun vor und bildet die Grundlage für den Austausch. Überdies werden in Brüssel derzeit die Ergänzungen der 4. Geldwäscherichtlinie mit Blick auf die jüngsten Terror-anschläge und Panama-Papers verhandelt und dürften bis dahin schon sehr fortgeschritten sein.

Das alles bedeutet eine Erhöhung des Aufwands, vor allem im Personalbereich und bei den IT-Systemen, beim Monitoring von Kontobewegungen, bei der Daten-aktualisierung; der Kreis der zu identifizierenden Perso-nen wird ausgeweitet.

Aus der Perspektive von Praktikern beleuchtet diese Veranstaltung effiziente Denk- und Lösungsansätze zum Umgang mit den wachsenden Anforderungen auf pra-xisnahem Detaillevel.

teilnehmer

Zielgruppe dieser Veranstaltung sind mit diesen Themen befasste Fachexperten

referenten

Dr. Alexander Cappel ist Counsel und seit 2010 Rechts-anwalt im Frankfurter Büro von Clifford Chance. Er berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fra-gen des Wirtschaftsstrafrechts und bei Ermittlungen,

behördlichen und gerichtlichen Verfah-ren sowie Compliance- und Betrugsbe-kämpfungsmaßnahmen. Ein wesentli-cher Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Beratung zu deutschen und inter-nationalen Regelungen im Bereiche der Geldwäschebekämpfung, Exportkontrol-

le und der Finanzsanktionen. In diesem Zusammenhang hält er regelmäßig Vorträge zu den Themen Geldwä-schebekämpfung und Finanzsanktionen.

RA Dr.Ulrich L. Göres baute von 2014 bis 2016 als Global Head die Anti-Financial Crime Funktion der Deutsche Bank AG mit zuletzt ca. 600 Mitarbeitern auf. Dr. Göres verantwortete in der Deutsche Bank AG konzernweit die Themen (1) Geldwäschebekämpfung, (2) Sanktionen, Embargos und Bekämpfung der Terrorismusfinanzie-rung, (3) Betrugsbekämpfung & Untersuchungen und (4) Korruptionsbekämpfung und berichtete direkt an das zuständige Vorstandsmitglied. Er war Mitglied des Risk Executive Committee, des Group Non-Financial Risk

Committees, des Group Reputational Risk Committee, des Group Incident Manage-ment Committees sowie Vorsitzender des Group Anti-Financial Crime Committees. Von 2010-2013 war Dr. Göres in der Erste Group Bank AG in Wien als Chief Compli-ance Officer und Group General Counsel

tätig und verantwortete dort konzernweit die Bereiche Compliance, Legal, Security & Data Protection mit ca. 750 Mitarbeitern. Hierzu zählte auch die konzernweite Umsetzung von FATCA sowie der europäischen Richtli-nien MiFID II, Marktmissbrauchsrichtlinie II und PRIIPs. Zuvor war er für die Commerzbank in verschiedenen Führungspositionen im In- und Ausland tätig, zuletzt als Stellvertretender Head of Group Compliance. Dr. Göres ist (Mitbe-) Gründer verschiedener Ausbildungsprogramme im Bereich Compliance, darunter des Programms zum Certified Compliance Professional (CCP), des Programms

zum zertifizierten Compliance Officer in Österreich und des European Certified Compliance Professional (ECCP), bei denen er zudem als Fachlicher Leiter und Referent agiert. Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der CCZ, regelmäßiger Referent sowie Autor von Publikationen (Kommentierungen und Aufsätzen) zu kapitalmarkt-rechtlichen Themen.

Dr. Carsten Schmidt ist Steuerberater und Leiter der Abteilung „Products & Clients“ im Bereich Group Tax der

Commerzbank AG in Frankfurt am Main. Er ist dort zuständig für die Besteuerung von Bank- und strukturierten Finanz-produkten. Seine aktuellen Tätigkeits-schwerpunkte sind die Abgeltungsteuer, die US-Steuergesetzgebung FATCA, der

OECD Common Reporting Standard sowie das US-QI-Regime. Er wirkt aktiv in der Verbandsarbeit zu diesen Themen mit.

Thomas Seidel war 13 Jahre im Bundeskriminalamt tätig; u.a. im Bereich der Financial Intelligence Unit verantwortlich für Auswertungen und Ermittlungen von Geldwäsche und ihren Vortaten. 2007 erfolgte der Wech-sel in die Compliance-Organisation der Commerzbank AG; zuletzt in leitender Funktion im Bereich AML/KYC. Seit 2013 tätig in der Organisation Anti Financial Crime (AFC) in der Deutschen Bank; seit 2014 verantwortlich für den Bereich Verdachtsmeldewesen.

Cornelia Tomczak ist als Senior Manager im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services bei EY tätig. Als Rechtsanwältin und Compliance-Expertin mit den

Schwerpunkten der Prävention von Geld-wäsche und Terrorismusfinanzierung, FATCA/CRS und der Wertpapier-Compli-ance verfügt Sie über eine 18-jährige Berufserfahrung in der Bankenindustrie. Sie weist ein breites Spektrum an Erfah-

rung im Bereich der Implementierung von Compliance-Prozessen und damit einhergehenden Auslegungen und Interpretationen von rechtlichen und regulatorischen Vorgaben auch unter Berücksichtigung geschäftsrele-vanter Aspekte auf.

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Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu) in der Praxis – Worauf gilt es bei der Umsetzung zu achten und wo kann man bestehende Prozesse effektiv nutzen?w Sorgfaltspflichtenw Verpflichtete des GwG-neuw Wirtschaftlich Berechtigtew Transparenzregisterw Fazit und Ausblick

RA Dr. Ulrich L. Göres

Effektiver "Know Your Customer"- Prozess unter besonderer Berücksichtigung folgender Aspekte:w Vierte EU Geldwäsche Richtlinie, insbes. erweiterter risikobasierter Ansatz, Transparenz- register und Dokumentationsanforderungenw Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzw FATCA/CRSw WpHG, MiFID IIw Datenschutzw Offshore-Jurisdiktionen

RAin Cornelia Tomczak, Senior Manager Assurance - Fraud Investigation & Dispute Services, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Erstattung von VerdachtsmeldungenDie Erstattung von Verdachtsmeldungen gehört zu den Kernpflichten des Geldwäschegesetzes (GwG). In den vergangenen Jahren ist dabei die sogenannte „Unverzüglichkeit“ der Meldung in den Fokus gerückt und Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen Verpflichteten des GwG, der BaFin sowie den Strafver-folgungsbehörden. Die Anforderungen an die Unverzüglichkeit und die damit einhergehenden Risiken für Verpflichtete des GwG werden hier intensiver beleuchtet. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte vorgestellt und diskutiert werden:w Definition „Unverzüglichkeit“ der Verdachtsmeldungw Quantität vs. Qualität im Bereich Verdachtsmeldewesenw Erwartungshaltung der Strafverfolgungsbehördenw Risiken bei zu spät erstatteten Verdachtsmeldungen

Thomas Seidel, Deutsche Bank

Sanktionen und Embargos – aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für Unternehmen und Banken"

Überblick über aktuelle Entwicklungen und Trends internationaler Sanktionsregime und ihre Durchsetzung

Aktueller Stand der Iran Sanktionenw Schwerpunkt: EU und US Sanktionen ein Jahr nach dem Implementation Dayw Evtl. Exkurs zu möglichen Entwicklungen unter US-Präsident Trump

Aktueller Stand der Russland Sanktionen (Verlängerung bis Ende Juli 2017)

Sonstige relevante Sanktionsprogramme

w Lockerung der US-Sanktionen gegen Kubaw Verschärfung der Sanktionen gegen Nordkorea

Überblick über die Verfolgungspraxis von Sanktionsverstößen – USA vs. Deutschlandw USA bisher rein unternehmensorientiert; ggf. Änderung der Richtung nach dem Yates-Memorandumw Deutschland bisher hauptsächlich personenorientiert, das heißt Unternehmen kommen in der Regel "lediglich" als Verfallsbeteiligte in die (Straf-) Verfahren

Compliance-Herausforderungen für Banken und Unternehmen bei Geschäften mit sanktionierten Ländernw Ausufernde Anforderungen zur Compliance mit US Sanktionen vs. Boykotterklärungsverbotew Unsicherheit auf Grund unklarer politischer Lagew Das neue Sanktionsregime des Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) in Großbritannien. Welche Bedeutung könnte das OFSI für Banken und Unternehmen in Deutschland haben?

Dr. Alexander Cappel, Rechtsanwalt, Counsel, Clifford Chance Deutschland LLP

Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) – Die geplanten Neuregelungen im Einzelnenw Hintergrund, Zielsetzung und Überblick über die Gesetzesinitiativew Aufhebung Bankgeheimnisw Legitimationsprüfung mit Steueridentifikationsnummernw Erweiterung automatisierter Kontenabrufw Sammelauskunftsersuchenw Meldepflicht der Finanzinstitute bei Drittstaat-Gesellschaften von Kundenw Anzeigepflicht Steuerpflichtiger bei Beherrschung von Drittstaat-Gesellschaftenw Anzeigepflicht bei qualifizierter Beteiligung an ausländischen Gesellschaften

Dr. Carsten Schmidt, Director, Head of Products & Clients, Group Tax, Commerzbank AG

Programm – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr

Programm

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Teilnahmebedingungen und Anmeldung

Organisation / RückfragenWM Seminare · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732 162 · Fax: +49 69 2732 200 · www.wm-seminare.de

1.Teilnehmer: Name, Vorname

Funktion/Abteilung

Telefon, Fax

E-Mail

Firma/Institut

Straße/Postfach

Postleitzahl, Ort

Ort, Datum

Unterschrift

2. Teilnehmer: Name, Vorname

Funktion/Abteilung

Telefon, Fax

E-Mail

Fax

+49

69

27

32 2

00

Datum

12. Juni 2017 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr

VeranstaltungsortMercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-ParkHelfmann-Park 165760 Eschborn/FrankfurtTel. +49 6196 9697 0

Anmeldung zum Seminar Nr. S17-844O(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)

Am WM-Seminar Update: Geldwäsche .. am 12. Juni 2017 in Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 895,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut.

Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unver-bindlich erhalten.

Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.

AUS DEM INHALT:

Seite 737Dr. Herbert Lechner, Richter am Oberlandesgericht, MünchenDie neuere Rechtsprechung des BGH zum Widerruf von Verbraucherkreditverträgen– Gelöste, vielleicht gelöste und ungelöste Probleme – – Teil II –

Seite 745Rechtsanwalt Dr. Oliver Sutter und wiss. Mitarbeiterin Alisa Kuznetsova, Frankfurt a. M.Berücksichtigung von § 64 Satz 3 GmbHG für die LimitationLanguage im Rahmen einer Unternehmensfinanzierung?

Seite 752EuGH, 28.3.2017 – Rs. C-72/15Zu den Finanzsanktionen im Zusammenhang mitRussland/Ukraine

Seite 766BGH, 24.1. 2017 – XI ZR 183/15Zur Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit derder Verbraucher nach Widerruf seiner Erklärung die Um-wandlung des Verbraucherdarlehensvertrags in ein Rückge-währschuldverhältnis geltend macht; zu den Anforderungendes Deutlichkeitsgebots an die bei Abschluss eines Verbrau-cherdarlehensvertrags als Fernabsatzvertrag erteilte Wider-rufsbelehrung

Seite 770OLG Frankfurt a. M., 24.2.2017 – 19 U 87/16Zur Anlageberatung hinsichtlich Beteiligung an einem ge-schlossenen Immobilienfonds und Verjährung von Schadens-ersatzansprüchen

Seite 776BGH, 16.3.2017 – IX ZR 253/15Zur Frage der Schadensersatzpflicht eines Insolvenzverwal-ters, der eine zu einem geringen Preis angebotene Wohnungstatt für die Masse selbst erworben hat

Redaktion:

RechtsanwaltDr. Christopher Kienle,Frankfurt a. M.

RechtsanwaltDr. Andreas Lange,Frankfurt a. M.

Prof. Dr. Tobias Lettl,Potsdam

RechtsanwaltDr. Helmut Merkel,Frankfurt a. M.

Arne Wittig,Essen

Redaktionsbeirat:

RechtsanwaltThorsten Höche,Berlin

RechtsanwältinDr. Anna Heidelbach,Frankfurt a. M.

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.Klaus J. Hopt,Hamburg

Richter am BGHDr. Hans-Ulrich Joeres,Karlsruhe

Richterin am BGHIlse Lohmann,Karlsruhe

Prof. Dr. Peter O. Mülbert,Mainz

WERTPAPIER-MITTEILUNGENTEIL IV

Postverlagsort Frankfurt a. M.

www.wertpapiermitteilungen.de D 22085 C

WERTPAPIER-MITTEILUNGEN

1622. April 201771. JahrgangSeiten 737-784

Preise / Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 895,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 170,05). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine posta-lische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbe-trag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnah-me am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen / Pau sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.

Rücktritt / StornoDie Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teil-nahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent schä di gung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In die-sem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.

Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.

Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected]

Unterkunft / HotelFür die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.

Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme Rules & Regulations, den Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang kostenlos und unverbindlich kennen lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).

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Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.