UPDATE UND ZERTIFIZIERUNG ANBIETERMEETING 15. SEPTEMBER 2020

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ANBIETERMEETING 15. SEPTEMBER 2020 UPDATE UND ZERTIFIZIERUNG ALEXANDER BÖRNER IT IN DER ARZTPRAXIS

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ANBIETERMEETING 15. SEPTEMBER 2020UPDATE UND ZERTIFIZIERUNG

ALEXANDER BÖRNERIT IN DER ARZTPRAXIS

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↗ WICHTIGE ÄNDERUNGEN 2020↗ ROADMAP - ÜBERBLICK↗ HMV – SACHSTAND ZERTIFIZIERUNG HMV↗ OKFE – DARMKREBS- UND GEBÄRMUTTERHALSKREBS-

SCREENING↗ EARZTBRIEF↗ KODIERVORGABEN↗ VERORDNUNG VON DIGITALEN

GESUNDHEITSANWENDUNGEN↗ EDMP IM JAHR 2021

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Wichtige Änderungen im Jahr 2020

› Sichtprüfungen können als Remoteprüfung durchgeführt werden› Es wurden die Prüfnummern für zahlreiche Themen min. um ein halbes Jahr automatisch

verlängert› Aussetzung der verpflichtenden Umsetzung der TSS-Abrechnungsinformationen

› Die optionale Umsetzung sowie Bereitstellung für die Anwender ist möglich› Umsetzung EAMIV – Verlängerung der Umsetzung um 3 Monate› Einführung der beiden neuen Muster 10C und OEGD› Tintenstrahldrucker sollen zum Jahresanfang 2021 für die Blankoformularbedruckung zugelassen

werden. Die Tintenstrahldrucker müssen ein PTS-Zertifikat besitzen.

↗ ÄNDERUNGEN 2020

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› Einführung der eDMPs: › Depression› Rückenschmerz

› Aktualisierung des eDMPs KHK

Roadmap – Überblick (Stand 15. September 2020)

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2020Q1

Umsetzungen im Jahr 2021› Archiv- und Wechselschnittstelle› ePA› Kodiervorgaben› weitere Änderungen eAU (Patient und AG)› Umsetzung eRezept & Komfortsignatur› Umsetzung weiterer digitaler Verordnungen und der Überweisungen› Umsetzung Kodiervorgaben› Umsetzung BTM & T-Rezept

2021

› eHealth-Konnektor, KIM, NFDM, eMP & eArztbrief› eHBA Ausgabe (LÄK) & Verzeichnisdienst-Befüllung (KVen)› Umsetzung der VoS & AWST› Umsetzung eAU› Start Umsetzung ePA› Muster 12 – häusliche Krankenpflege› Änderungen Muster 10A / Muster 10› oKFE-Umsetzung› Weiterentwicklung VoS & AWST (MIO & R4)› Digitalisierung weiterer Verordnungen und der Überweisungen› Umsetzung Heilmittelverfahren› Start der DiGA

↗ ROADMAP

Q2

Q3

Q1

› Anpassung oKFE› Aktualisierung Muster 39› Start QS Net› In Kraft treten des Heilmittelverfahrens› Rollout VoS

› Einführung der eDMPs: › Osteoporose

› Aktualisierung des eDMPs DM1› Rollout der ePA› Rollout AWST

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HMV – Sachstand Zertifizierung HMV

› Das Zertifizierungsverfahren für die Verordnung von Heilmittel wurde zum 15. Februar 2020 veröffentlicht, vorab gab es zwei Workshops mit Softwareherstellern, in welchen die Änderungen vorgestellt und diskutiert wurden.

› Aufgrund des Umsetzung- und Zertifizierungsstandes musste Ende August die KBV im G-BA eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2021 beantragen. Mit dem Quartalswechsel wäre Chaos ausgebrochen.

› Hersteller die fristgerecht geliefert und zertifiziert worden sind, haben - vollkommen berechtigt - ihren Unmut über die Verschiebung geäußert.

› Bitte setzen Sie die Vorgaben schnellstmöglich um und zertifizieren Sie ihr Produkt bei der KBV.

↗ HMV-ZERT.

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Stand der Umsetzung und Zertifizierung am 2. September

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oKFE – Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs-Screening

› Die Pflicht zur Dokumentation für teilnehmende Ärzte startet am 1. Oktober 2020 und war ursprünglich für den 1. Januar 2020 vorgesehen.

› Um den beteiligten Ärzten zum Einen eine aufwandsarme Beauftragung der Untersuchung und anschließende Befundübermittlung mit Muster 39 sowie eine Übernahme dieser Daten in die oKFE-Dokumentation zu ermöglichen, hat die KBV eine Mapping-Tabelle erstellt und diese den Herstellern im FTP-Bereich (seit 2019) zur Verfügung gestellt.

› Hersteller können somit möglichen manuellen (Doppel-)Aufwand in der Erfassung reduzieren und die Ärzte erheblich unterstützen.

› Es ist weiterhin geplant, das Muster 39 zum ersten Quartal 2021 noch weiter zu optimieren und an die Änderungen der IQTIG-Spezifikation anzupassen, um den Aufwand für die Arztpraxen weiter zu reduzieren. Das Mapping wird hierdurch ebenfalls weiter vereinfacht.

› Das angepasste Muster 39 würde dann spätestens am 13. November 2020 für die Hersteller veröffentlicht werden.

↗ OKFE

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eArztbrief

› Im ITA-Newsletter haben wir am 14. August 2020 darüber informiert, dass mit der Verfügbarkeit des ersten Anbieters eines KIM-Dienstes am Markt die Übergangsregelung für die Verwendung von sicheren Übermittlungsverfahren nach § 291b Abs. 1e SGB V gemäß Kapitel 2.2. der „Richtlinie Elektronischer Brief“ der KBV beginnt. Die Übergangsfrist endet am 15. Februar 2021.

› Systeme, welche für das Zertifizierungsthema "eArztbrief" durch die KBV zertifiziert sind, haben nun ein halbes Jahr Zeit, das Bestätigungsverfahren der gematik für den Funktionsumfang KIM zu durchlaufen und bei der KBV nachzuweisen.

› Die betroffenen Systeme wurden hierzu separat informiert – Hersteller, welche die Frist nicht einhalten, verlieren die Zulassung für das Thema eArztbrief und werden aus den Zulassungslisten der KBV entfernt.

↗ EARZTBRIEF

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Kodiervorgaben 2021/2022

› Zum 1. Januar 2022 werden die Kodiervorgaben für die vertragsärztliche Versorgung aktualisiert.› Zu diesem Thema fand bereits im Jahr 2019 ein Workshop statt, um das Meinungsbild der

Softwarehersteller zu erfragen und Feedback zu berücksichtigen.› Die Änderungen werden die folgenden Bereiche betreffen:

› Geringe Anpassung der ICD-Stammdatei› Überarbeitung der KRW-Stammdatei (strukturell sowie inhaltlich) › Einführung der neuen Hinweis-Stammdatei › Überarbeitung des ICD-Anforderungskataloges▪ Klarstellung des Bereiches Dauerdiagnosen▪ Einsatz KRW-Stammdatei

↗ KODIERVORGABEN

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Kodiervorgaben 2021/2022

› Weiteres Vorgehen› Planung eines weiteren Workshops (Online-Sitzung über ZOOM) im Jahr 2020 ▪ Hersteller werden die überarbeiteten Strukturen der Stammdateien sowie den Entwurf des

ICD-Anforderungskataloges erhalten▪ Einladung erfolgt Anfang Oktober 2020 über die Verbände▪ Termin soll im Anfang November 2020 stattfinden

› Weiterer Workshop im Februar 2021 vorgesehen

› Start des Zertifizierungsverfahren zu Ende des ersten Quartals 2021 › Es ist eine Ergebnisprüfung im Rahmen der Zertifizierung vorgesehen› Die Umsetzung wird für alle KVDT-zertifizierten Produkte verpflichtend sein

↗ KODIERVORGABEN

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Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen

› Die KBV hat bereits zum dritten Quartal 2020 eine Anforderung für die Softwarehersteller zur Verordnung von DiGAs auf Muster 16 veröffentlicht.

› Bisher sind noch keine verordnungsfähigen DiGA vom BfArM zugelassen.› Das BfArM plant in der zweiten September Hälfte erste Anwendungen zuzulassen.

› Mit der Veröffentlichung der ersten DiGA wird das BfArM ein Portal mit den zur Verordnung relevanten Informationen für die Vertragsärzte freischalten.

› Des Weiteren sollen die Informationen zu den verordnungsfähigen DiGAs übergangsweise in die Arzneimitteldatenbanken integriert werden. Hierfür hat das BfArM Informationen unter https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medizinprodukte/DiGA_Felder_fuer_IFA.pdf?__blob=publicationFile&v=4 veröffentlicht.

↗ DIGA

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eDMP im Jahr 2021

› Zum 1. April 2021 starten die neuen eDMPs: › Rückenschmerz› Depression› Herzinsuffizienz

› Das DMP KHK wird zu diesem Zeitpunkt überarbeitet (geringe Änderungen).› Zum 1. April 2021 wird es die neue indikationsübergreifende TE/EWE der Kassen geben, welche

perspektivisch auch die indikationsbezogenen TE/EWEs ablöst.› Zum 1. Juli 2021 starten das neue eDMP Osteoporose und das eDMP Diabetes Mellitus 1 wird

überarbeitet› Veröffentlichung der Schnittstellen und Plausibilitäten erfolgt September/Oktober 2020 für

Rückenschmerz, Depression und KHK› Veröffentlichung der Schnittstellen und Plausibilitäten für Osteoporose und Diabetes Mellitus 1

erfolgt Dezember 2020

↗ EDMP

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