V e r k a u f · Teil I, Nr. 67, S. 3951 verkündet - in Kraft getreten. Es sind...

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Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA) _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Aktualisierungsstand: 25.04.2018 Seite 1 von 16 V e r k a u f Bebautes Grundstück mit ländlichem Siedlungscharakter in Wallendorf Objekt-Nr. 40-11 Lage des Objektes: Bundesland Sachsen-Anhalt Landkreis Saalekreis 06258 Schkopau, OT Wallendorf, Schladebacher Str. 2-4 und 7 (vormals: Am Floßgraben) : Bundesland Grundstücksangaben: Gemarkung Wallendorf, Flur 3, Flurstück 40 Grundstücksgröße 22.705 m², bebautes Grundstück, vertragsfrei Das Grundstück ist herrenlos. Das Land Sachsen-Anhalt hat ein Aneignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB. Modalitäten für die Abgabe der Gebote: siehe ab Seite 8 Bild-Quelle: © Geobasis-DE / LVermGeo LSA [2014-Version 2.0] Link: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de_

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Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA)

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Aktualisierungsstand: 15. September 2011

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V e r k a u f

Bebautes Grundstück mit ländlichem Siedlungscharakter in Wallendorf

Objekt-Nr. 40-11

Bildquelle: © LVermGeo

Lage des Objektes: Bundesland Sachsen-Anhalt

Landkreis Saalekreis

06258 Schkopau, OT Wallendorf, Schladebacher Str.

2-4 und 7 (vormals: Am Floßgraben) : Bundesland

Grundstücksangaben: Gemarkung Wallendorf, Flur 3, Flurstück 40

Grundstücksgröße 22.705 m²,

bebautes Grundstück, vertragsfrei

Das Grundstück ist herrenlos. Das Land Sachsen-Anhalt

hat ein Aneignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB.

Modalitäten für die Abgabe der Gebote: siehe ab Seite 8

Bild-Quelle: © Geobasis-DE / LVermGeo LSA [2014-Version 2.0]

Link: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de_

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Beschreibung des Objektes Bei dem Grundstück handelt es sich um eine baureife Wohnbaufläche (siehe Angabe zum Entwick-lungszustand). Das unregelmäßig geschnittene Grundstück verfügt über einen direkten Zugang zum öffentlichen Verkehrsbereich, gelegen an der Schladebacher Straße. Auf dem weitestgehend eingezäunten Grundstück befinden sich vier desolate und stark sanierungsbedürftige eingeschossige Baracken (ehemalige Unterkünfte für Asylbewerber) sowie weitere kleine ruinöse Wirtschaftsgebäude bzw. Reste davon. Das Objekt ist seit mehreren Jahren leer stehend, da der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat. Es befindet sich in südöstlicher Lage des ca. 12 km entfernten Stadtzent-rums/Schloss von Schkopau.

Nach Auffassung des Verkäufers kann mit einer umfassenden Sanierung attraktiver Wohnraum im Grünen entstehen oder als Bürogebäude bzw. als Gebäude mit Mischnutzung hergerichtet werden. Mit der langgezogenen und ebenerdigen Bauweise sind die ehemaligen Wohnheime für barriere-freies Bauen geeignet. Es wird empfohlen, die Nutzungsmöglichkeit mit den entsprechenden Fachämtern der Gemeinde abzuklären.

Größe des Grundstücks:

Baujahr:

Nutzfläche:

Baulicher Zustand:

Bodenrichtwert:

ca. 22.705 m²

im Zeitraum ca. 1955-1970

Wohnheim 2 ca. 1.347 m²

Wohnheim 3 ca. 991 m²

Wohnheim 4 ca. 991 m²

Wohnheim 7 ca. 552 m²

unsaniert

30,00 €/m² (Stichtag 31.12.2016)

Entwicklungszustand: baureifes Land Art der Nutzung: allgemeines Wohngebiet Bauweise: offene Bauweise Maß d. baulichen Nutzung: 2-geschossig

(Bodenwert 681.150,00 €)

Erschließungszustand

Straße: Das Grundstück wird straßenseitig über die Schladebacher Straße erschlossen. Von Schkopau kommend dienen die Bundesstraßen B 181 und B 91 als Anfahrt.

Versorgungsmedien/ Entsor-gung:

Energie, Wasser und Abwasser liegen in der öffentlichen Straße an

+ + + G e b o t e r b e t e n + + + G e b o t e r b e t e n + + +

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Rechtsverhältnisse

Eigentümer: Das Grundstück ist herrenlos. Das Land Sachsen-Anhalt hat ein An-eignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB.

Belastungen: GB 546: Abt. 2 lfd. Nr.: 2 Beschr. persönl. Dienstbarkeit (abwasser- wirtschaftl. Anlage) für den AZV Bad Dürrenberg lfd. Nr.: 3 Beschr. persönl. Dienstbarkeit (abwasser- wirtschaftl. Anlage) für den AZV Bad Dürrenberg Abt. 3: keine;

Nutzungsverhältnisse: Keine

Die im Objekt verbliebenen beweglichen Gegenstände, Einbauten und dergleichen sowie Ablage-rungen aller Art auf dem Grundstück sind vom Erwerber als nicht Wert mindernd zu übernehmen.

Infrastruktur / Verkehrsanbindung Die Gemeinde Schkopau liegt im Landkreis Saalekreis im länderübergreifenden Ballungsraum

Halle/Leipzig 11 km südlich der Stadt Halle (Saale) und rund 6 km nördlich der Dom- und

Hochschulstadt Merseburg. Die längste Eisenbahnbrücke Europas, die Saale-Elster-Talbrücke,

verläuft über das Territorium Schkopaus. Zum Stand 31.12.2016 hat die Gemeinde Schkopau

10.905 Einwohner.

Die Einheitsgemeinde Schkopau wurde am 01.08.2004 als

freiwilliger, kreisübergreifender Zusammenschluss von neun

ehemals selbstständigen Gemeinden gegründet. In den

folgenden Jahren traten die Gemeinden Luppenau,

Knapendorf und Wallendorf der Gemeinde Schkopau bei.

Damit umfasst sie heute die 12 Ortschaften Burgliebenau,

Döllnitz, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha,

Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Schkopau und

Wallendorf mit den dazugehörenden Ortsteilen.

Der Verwaltungssitz der Gemeinde ist Schkopau.

Neben einer hervorragenden Verkehrsanbindung ist

innerhalb des Gemeindegebietes eine sehr gute soziale Infrastruktur vorhanden, z.B. Schulen,

Kindereinrichtungen, Ärzte, soziale Dienste, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Bibliotheken,

Jugendclubs, Senioreneinrichtungen, Sportstätten und nicht zuletzt Gartenanlagen.

Im Gemeindegebiet befinden sich eine Vielzahl von kulturellen und touristische Einrichtungen.

Bekannte Sehenswürdigkeiten sind das Schloss Schkopau im Neorenaissance-Stil mit Schlosspark,

welches heute als Hotel genutzt wird, und das Schloss Löpitz, welches seit der Gründung der

Gemeinde Luppenau im Jahre 1950 das politische, soziale und kulturelle Zentrum des Ortes Löpitz

ist. In ihm befand sich die Gemeindeverwaltung, der Kindergarten, der Konsum, der Friseur, die

Post und die Gaststätte. Nach der Wiedervereinigung blieb das Schloss Gemeindeeigentum. Im

Jahre 1995 begannen umfangreiche Renovierungsmaßnahmen, die bis heute andauern.

Die Dorfkirche Schkopau wurde in den Jahren 1732 bis 1734 erbaut. Das Kirchenschiff wird von

einem Tonnengewölbe überspannt. Neben dem geschnitzten hohen Kanzelaltar befindet sich In der

Kirche ein Wandgrabmal des 1740 verstorbenen Bauherren der Kirche, Friedrich Dieterich von

Trotha.

Bildquelle: www.statistik.sachsen-anhalt.de

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Die Gemeinde Schkopau liegt an der B 91 (Halle (Saale)–Merseburg–Weißenfels–Zeitz).

Schkopau ist mit der Regionalbahnlinie RB 20 (Halle (Saale) – Eisenach) stündlich erreichbar. Der

Bahnhof Schkopau liegt an der 1846 eröffneten Bahnstrecke Halle – Bebra.

Neben der Bedienung durch einige Buslinien ist Schkopau an das Hallesche Straßenbahnnetz mit

der Überlandlinie 5 (Straßenbahnstrecke Halle-Ammendorf–Bad Dürrenberg), die als die längste

zusammenhängende Straßenbahnlinie Europas gilt, angeschlossen.

Wallendorf (Luppe) ist ein Ortsteil der Gemeinde Schkopau. Er liegt ungefähr zwölf Kilometer

südöstlich des Stadtzentrums zwischen Merseburg und Leipzig an der Luppe an der südöstlichen

Grenze des Gemeindegebietes. Am 1. Januar 2010 wurde Wallendorf in die Einheitsgemeinde

Schkopau eingegliedert.

Wallendorf hat 743 Einwohner (Stichtag: 22.03.2018).

Wallendorf ist ein überwiegend ländlich geprägtes Siedlungsgebiet mit Ein- und Mehrfamilien-

häusern, einer Kindertagesstätte, einem Hort, einer Grundschule mit einer modernen Turnhalle und

einem Sportplatz sowie zwei Gaststätten.

Für den täglichen Einkauf stehen mit der Bäckerei Krause und Carolas Getränke Service eine

einfache Grundversorgung zur Verfügung. Etwa 8 km entfernt in Richtung Leipzig befindet sich

jedoch das Günthersdorfer Einkaufszentrum nova eventis, das jeden Einkaufshunger stillt.

Die Freiwilligen Feuerwehr Wallendorf blickt auf eine 175 jährige Tradition zurück. Diese

veranstaltet jährlich im August auf dem "Schachtteich" mitten im Ort ein Badewannenrennen und

eine romantische Nacht.

Der Ort Wallendorf liegt im Einzugsgebiet der Elster-Luppe-Aue mit zwei mehr als 3 km² großen

Seen. Dies sind im Norden der Wallendorfer und Raßnitzer See, entstanden aus zwei gefluteten

Tagebaurestlöchern. Die Lage in der Aue und der Seenlandschaft bietet vielfältige Möglichkeiten der

Naherholung und lädt zu Wanderungen und Radtouren ein. Hierbei nutzen insbesondere die

Naturliebhaber und Freizeitsportler die Südroute des Goseradwanderweges, der zwischen Leipzig

und Halle verläuft und einmalige Landschaftserlebnisse ermöglicht.

Sehenswert ist die Panstermühle, einer der ältesten Mühlenstandorte Deutschlands, er wurde

bereits 1091 erwähnt.

Durch Wallendorf verläuft die Bundesstraße 181 von Merseburg nach Leipzig.

Die Bundesautobahn 9 befindet sich in unmittelbarer Nähe (hinter Günthersdorf Richtung Leipzig,

ca. 8 km) von Wallendorf.

Entfernungen vom Objekt:

► Stadtzentrum (Schkopau): ca. 12 km

► Stadtzentrum (Merseburg): ca. 6,2 km

► Autobahn: ca. 8 km (BAB 9)

► Gleisanschluss: ca. 7,3 km (Bahnhof Merseburg)

► Flughafen: ca. 25,4 km (Leipzig/Halle)

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Hinweise Die individuellen Nachnutzungsmöglichkeiten des Objektes sowie die genehmigungsrechtlichen Vo-raussetzungen und die Erschließungssituation sind von den Interessenten u.a. bei den zuständigen Ämtern der Stadt/Gemeinde/dem Landkreis sowie den Ver- und Entsorgern zu erfragen.

Kernaussagen aus Stellungnahmen, Auskünften

Auskunft zu städtebaulichen Belangen (gem. Stellungnahme der Gemeinde Schkopau vom 10.12.2012)

Für den Ortsteil Wallendorf liegt kein rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan vor. In dem Vorent-wurf des Flächennutzungsplanes ist das Grundstück als "Fläche für Landwirtschaft" gekennzeich-net. Aufgrund der Nutzungsaufgabe der Gebäude sowie der fehlenden Umgebungsbebauung wurde die Fläche als Bestand im Außenbereich eingestuft. Aus gemeindlicher Sicht liegt somit keine spe-zielle städtebauliche Entwicklung dieses Areals vor. Im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch liegt das Flurstück ebenfalls nicht.

Auskunft denkmalschutzrechtlicher Belange (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Bauordnungsamt, SG Denkmalschutz vom 15.05.2012)

Das Grundstück ist kein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 DenkmSchG Sachsen-Anhalt.

Auskunft naturschutzrechtlicher Belange (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Umweltamt, SG Naturschutz vom 14.05.2012)

Das Grundstück liegt in keinem Naturschutzgebiet oder Nationalpark. Auf dem Grundstück befinden sich keine naturschutzrechtlich besonders geschützten Objekte und es sind keine gesetzlich ge-schützten Biotope registriert.

Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Umweltamt, SG Abfall/Bodenschutz vom 08.05.2012)

Das Grundstück ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht als Altlastenverdachtsfläche im aktuellen Altlastenkataster des Landkreises Saalekreis erfasst.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Untere Bauaufsichtsbehörde, Bauordnungsamt vom 08.065.2012)

Es wird mitgeteilt, dass für das Grundstück Wallendorf, Wohnheim 2, 3, 4 und 7 keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis von Merseburg vorgenommen worden sind.

Auskunft zum Vorkaufsrecht (gem. Stellungnahme der Gemeinde Schkopau vom 10.12.2012)

Die Gemeinde Schkopau beabsichtigt grundsätzlich nicht, für das Grundstück das Vorkaufsrecht auszuüben.

Hinweis: Die Auskünfte haben lediglich informellen Charakter. Die aktuelle Gültigkeit ist durch den Bieter zu überprüfen.

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Es wird empfohlen, sich insbesondere bei folgenden Ämtern zu erkundigen: Gemeinde Schkopau - Bauordnung und Bauplanung >>> Einsicht in den Flächennutzungsplan (Die öffentl. Auslegung des 2. Entwurfes des Flä- chennutzungsplans fand in der Zeit vom 26.02.2018 bis 29.03.2018 statt.) >>> Festsetzungen eines Bebauungsplanes Gemeinde Schkopau >>> Auskunft zur Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge der Kommune Landkreis Saalekreis, Bauordnungsamt, SG Denkmalschutz >>> Auskunft zu denkmalschutzrechtlichen Belangen Landkreis Saalekreis, Umweltamt, SG Abfall/Bodenschutz >>> Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis Landkreis Saalekreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Bauordnungsamt >>> Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Landkreis Saalekreis, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde >>> Grundstücksauskunft nach NatSchG LSA zu Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Bio topen

Energiebedarfsausweis Am 1. Mai 2014 ist die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung“ (EnEV 2014) - am 18.11.2013 im BGBl. Teil I, Nr. 67, S. 3951 verkündet - in Kraft getreten. Es sind Energiebedarfsausweise für Wohngebäude vorhanden, soweit sie für die betreffenden Ge-bäude erforderlich sind. Die Energieausweise - ausgestellt am 19.04./20.04.2018 - werden dem Er-werber spätestens am Beurkundungstag übergeben. Die primäre Energiequelle für Heizung und Warmwasserbereitung ist Heizöl. Die entsprechenden Anlagen sind jedoch nicht mehr in Betrieb. 1.) Wohnheim 2: Endenergiebedarf des Gebäudes: 228,60 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 252,40 kWh/(m²*a) Gültig bis: 19.04.2028 2.) Wohnheim 3: Endenergiebedarf des Gebäudes: 243,20 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 268,60 kWh/(m²*a) Gültig bis: 18.04.2028

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2.) Wohnheim 4: Endenergiebedarf des Gebäudes: 270,70 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 299,10 kWh/(m²*a) Gültig bis: 18.04.2028 2.) Wohnheim 7: Endenergiebedarf des Gebäudes: 245,60 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 272,20 kWh/(m²*a) Gültig bis: 18.04.2028

Auskunft und Kontakt

Kontakt:

Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA) FG Grundstücksverkehr, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle (Saale)

Herr Rico Wanitschek

Telefon: 0345 / 4823 - 8405 / Telefax: 0345 / 4823 - 8999 E-Mail: [email protected]

Besichtigung:

nach Absprache unter Telefon: 0345 / 4823 - 8405 (Herr Wanitschek)

Das Grundstück ist von allen Seiten aus jeweils hinreichend einsehbar. Eine Besichtigung

der Gebäude und baulichen Anlagen ist aus haftungstechnischen Gründen sowie auf-

grund des augenscheinlichen Sanierungsstaus nur von außen möglich.

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Modalitäten für die Abgabe der Gebote

Für das beschriebene Grundstück wird im Zeitraum vom 05.05.2018 bis zum 18.06.2018 ein öffent-

liches Bieterverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung der Annonce erfolgt in der Mitteldeutschen

Zeitung, Gesamtausgabe, am 05.05.2018. Weitere Veröffentlichungen sind vorbehalten.

Es gelten folgende Bedingungen für die Modalitäten zum Bieterverfahren:

Adressat für die Einsendung der Angebote ist die Zentrale Vergabestelle:

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Zentrale Vergabestelle (ZVG)

Sitz Technisches Büro Magdeburg

Tessenowstr. 1

39114 Magdeburg

Frist für den Eingang der Angebote: 18.06.2018, 11:00 Uhr (Angebotsfrist)

Angebote sind ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzu-

reichen.

Der Umschlag ist mit folgender deutlichen Aufschrift zu versehen:

„Nicht öffnen! Bieterverfahren Vergabenummer: 40-11/G-002/18“

Es werden nur Angebote berücksichtigt, die form- und fristgerecht in der Zentralen Verga-

bestelle eingehen.

Der Landesbetrieb BLSA behält sich vor, vom Höchstbietenden weitere Nachweise (z. Bsp.

Finanzierungsnachweis, Nutzungskonzept) anzufordern.

Der Absender sollte auf dem Umschlag angegeben werden.

Die Zuschlagserteilung erfolgt an das wirtschaftlichste Gebot (in der Regel zum Höchstgebot). Für

den Fall, dass mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, behält sich der Landesbetrieb BLSA

die Durchführung eines weiteren Verfahrens vor.

Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen

und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.

Ein erneutes Bieterverfahren bleibt vorbehalten. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig.

Auf das vorliegende Verfahren sind die vergaberechtlichen Vorschriften nicht anzuwenden.

Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer

Kaufinteressent einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Ebenso ist eine nachträgli-

che Gebotsanpassung unzulässig.

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Das Grundstück wird übernommen, wie es steht und liegt.

Die Veröffentlichung des Exposés (auch auszugsweise) durch Dritte ist nur mit schriftlicher Geneh-

migung des Landesbetriebes BLSA erlaubt. Eine Vervielfältigung und Verteilung an Dritte für ge-

werbliche Zwecke ist nicht gestattet.

Die bau- und denkmalrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung ist vor Angebotsabgabe durch

den Bieter zu prüfen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftungen.

Das Land Sachsen-Anhalt behält sich vor, Nachverhandlungen zu führen.

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Finanzierungsnachweis

Als Nachweis genügen Bestätigungen der Hausbank über ausreichendes Barvermögen oder schrift-

liche Zusagen eines europäischen Geldinstitutes zur Übernahme der beabsichtigten Finanzierung

des Kaufgebotes inklusive der Erwerbsnebenkosten in Höhe von ca. 10 % des Kaufpreises.

Von einer Darlehensunterzeichnung vor der notariellen Beurkundung wird abgeraten.

Kalkulationshinweise

Die im Exposé gemachten Angaben über Flächen- und Rechnungsermittlungen gelten nicht als Be-

schaffenheit des Verwertungsobjektes und sind nicht Geschäfts- und Kalkulationsgrundlage für den

Kaufpreis.

Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Flächen von der im Exposé und im zustande kommenden

Kaufvertrag aufgegebenen Flächengröße/n - auch infolge von Vermessungen und herangezogenen

Teilflächen - berechtigen daher den Interessenten / den Erwerber nicht zur Geltendmachung ir-

gendwelcher Ansprüche insbesondere auf Anpassung / Reduzierung des Kaufpreises.

Haftungshinweise

Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben im Exposé wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Trotz sorg-

fältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Herausgeber des Exposés keine Gewähr für den Inhalt

sowie die Aktualität, Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten In-

formationen. Haftungsansprüche gegen das Land Sachsen-Anhalt oder den Landesbetrieb BLSA

sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges

Verschulden vorliegt. Das Exposé dient zu Informationszwecken. Mit der Übersendung ist kein Ver-

mittlungsauftrag im Sinne der Makler- und Bauträgerverordnung verbunden.

Der Herausgeber behält sich ausdrücklich vor, Inhalte und Teile der Seiten ohne gesonderte An-

kündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgül-

tig einzustellen.

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Weitere Informationen

Makrolage/ Mikrolage

Bildquelle: http://www.openstreetmap.de/karte.html

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Lageplan (unmaßstäblich, Quelle: www.lvermgeo.de)

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Bilddokumentation (Bildquelle: BLSA 2014)

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