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Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement
Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA)
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Aktualisierungsstand: 15. September 2011
Aktualisierungsstand: 25.04.2018 Seite 1 von 16
V e r k a u f
Bebautes Grundstück mit ländlichem Siedlungscharakter in Wallendorf
Objekt-Nr. 40-11
Bildquelle: © LVermGeo
Lage des Objektes: Bundesland Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis
06258 Schkopau, OT Wallendorf, Schladebacher Str.
2-4 und 7 (vormals: Am Floßgraben) : Bundesland
Grundstücksangaben: Gemarkung Wallendorf, Flur 3, Flurstück 40
Grundstücksgröße 22.705 m²,
bebautes Grundstück, vertragsfrei
Das Grundstück ist herrenlos. Das Land Sachsen-Anhalt
hat ein Aneignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB.
Modalitäten für die Abgabe der Gebote: siehe ab Seite 8
Bild-Quelle: © Geobasis-DE / LVermGeo LSA [2014-Version 2.0]
Link: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de_
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Beschreibung des Objektes Bei dem Grundstück handelt es sich um eine baureife Wohnbaufläche (siehe Angabe zum Entwick-lungszustand). Das unregelmäßig geschnittene Grundstück verfügt über einen direkten Zugang zum öffentlichen Verkehrsbereich, gelegen an der Schladebacher Straße. Auf dem weitestgehend eingezäunten Grundstück befinden sich vier desolate und stark sanierungsbedürftige eingeschossige Baracken (ehemalige Unterkünfte für Asylbewerber) sowie weitere kleine ruinöse Wirtschaftsgebäude bzw. Reste davon. Das Objekt ist seit mehreren Jahren leer stehend, da der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat. Es befindet sich in südöstlicher Lage des ca. 12 km entfernten Stadtzent-rums/Schloss von Schkopau.
Nach Auffassung des Verkäufers kann mit einer umfassenden Sanierung attraktiver Wohnraum im Grünen entstehen oder als Bürogebäude bzw. als Gebäude mit Mischnutzung hergerichtet werden. Mit der langgezogenen und ebenerdigen Bauweise sind die ehemaligen Wohnheime für barriere-freies Bauen geeignet. Es wird empfohlen, die Nutzungsmöglichkeit mit den entsprechenden Fachämtern der Gemeinde abzuklären.
Größe des Grundstücks:
Baujahr:
Nutzfläche:
Baulicher Zustand:
Bodenrichtwert:
ca. 22.705 m²
im Zeitraum ca. 1955-1970
Wohnheim 2 ca. 1.347 m²
Wohnheim 3 ca. 991 m²
Wohnheim 4 ca. 991 m²
Wohnheim 7 ca. 552 m²
unsaniert
30,00 €/m² (Stichtag 31.12.2016)
Entwicklungszustand: baureifes Land Art der Nutzung: allgemeines Wohngebiet Bauweise: offene Bauweise Maß d. baulichen Nutzung: 2-geschossig
(Bodenwert 681.150,00 €)
Erschließungszustand
Straße: Das Grundstück wird straßenseitig über die Schladebacher Straße erschlossen. Von Schkopau kommend dienen die Bundesstraßen B 181 und B 91 als Anfahrt.
Versorgungsmedien/ Entsor-gung:
Energie, Wasser und Abwasser liegen in der öffentlichen Straße an
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Rechtsverhältnisse
Eigentümer: Das Grundstück ist herrenlos. Das Land Sachsen-Anhalt hat ein An-eignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB.
Belastungen: GB 546: Abt. 2 lfd. Nr.: 2 Beschr. persönl. Dienstbarkeit (abwasser- wirtschaftl. Anlage) für den AZV Bad Dürrenberg lfd. Nr.: 3 Beschr. persönl. Dienstbarkeit (abwasser- wirtschaftl. Anlage) für den AZV Bad Dürrenberg Abt. 3: keine;
Nutzungsverhältnisse: Keine
Die im Objekt verbliebenen beweglichen Gegenstände, Einbauten und dergleichen sowie Ablage-rungen aller Art auf dem Grundstück sind vom Erwerber als nicht Wert mindernd zu übernehmen.
Infrastruktur / Verkehrsanbindung Die Gemeinde Schkopau liegt im Landkreis Saalekreis im länderübergreifenden Ballungsraum
Halle/Leipzig 11 km südlich der Stadt Halle (Saale) und rund 6 km nördlich der Dom- und
Hochschulstadt Merseburg. Die längste Eisenbahnbrücke Europas, die Saale-Elster-Talbrücke,
verläuft über das Territorium Schkopaus. Zum Stand 31.12.2016 hat die Gemeinde Schkopau
10.905 Einwohner.
Die Einheitsgemeinde Schkopau wurde am 01.08.2004 als
freiwilliger, kreisübergreifender Zusammenschluss von neun
ehemals selbstständigen Gemeinden gegründet. In den
folgenden Jahren traten die Gemeinden Luppenau,
Knapendorf und Wallendorf der Gemeinde Schkopau bei.
Damit umfasst sie heute die 12 Ortschaften Burgliebenau,
Döllnitz, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha,
Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Schkopau und
Wallendorf mit den dazugehörenden Ortsteilen.
Der Verwaltungssitz der Gemeinde ist Schkopau.
Neben einer hervorragenden Verkehrsanbindung ist
innerhalb des Gemeindegebietes eine sehr gute soziale Infrastruktur vorhanden, z.B. Schulen,
Kindereinrichtungen, Ärzte, soziale Dienste, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Bibliotheken,
Jugendclubs, Senioreneinrichtungen, Sportstätten und nicht zuletzt Gartenanlagen.
Im Gemeindegebiet befinden sich eine Vielzahl von kulturellen und touristische Einrichtungen.
Bekannte Sehenswürdigkeiten sind das Schloss Schkopau im Neorenaissance-Stil mit Schlosspark,
welches heute als Hotel genutzt wird, und das Schloss Löpitz, welches seit der Gründung der
Gemeinde Luppenau im Jahre 1950 das politische, soziale und kulturelle Zentrum des Ortes Löpitz
ist. In ihm befand sich die Gemeindeverwaltung, der Kindergarten, der Konsum, der Friseur, die
Post und die Gaststätte. Nach der Wiedervereinigung blieb das Schloss Gemeindeeigentum. Im
Jahre 1995 begannen umfangreiche Renovierungsmaßnahmen, die bis heute andauern.
Die Dorfkirche Schkopau wurde in den Jahren 1732 bis 1734 erbaut. Das Kirchenschiff wird von
einem Tonnengewölbe überspannt. Neben dem geschnitzten hohen Kanzelaltar befindet sich In der
Kirche ein Wandgrabmal des 1740 verstorbenen Bauherren der Kirche, Friedrich Dieterich von
Trotha.
Bildquelle: www.statistik.sachsen-anhalt.de
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Die Gemeinde Schkopau liegt an der B 91 (Halle (Saale)–Merseburg–Weißenfels–Zeitz).
Schkopau ist mit der Regionalbahnlinie RB 20 (Halle (Saale) – Eisenach) stündlich erreichbar. Der
Bahnhof Schkopau liegt an der 1846 eröffneten Bahnstrecke Halle – Bebra.
Neben der Bedienung durch einige Buslinien ist Schkopau an das Hallesche Straßenbahnnetz mit
der Überlandlinie 5 (Straßenbahnstrecke Halle-Ammendorf–Bad Dürrenberg), die als die längste
zusammenhängende Straßenbahnlinie Europas gilt, angeschlossen.
Wallendorf (Luppe) ist ein Ortsteil der Gemeinde Schkopau. Er liegt ungefähr zwölf Kilometer
südöstlich des Stadtzentrums zwischen Merseburg und Leipzig an der Luppe an der südöstlichen
Grenze des Gemeindegebietes. Am 1. Januar 2010 wurde Wallendorf in die Einheitsgemeinde
Schkopau eingegliedert.
Wallendorf hat 743 Einwohner (Stichtag: 22.03.2018).
Wallendorf ist ein überwiegend ländlich geprägtes Siedlungsgebiet mit Ein- und Mehrfamilien-
häusern, einer Kindertagesstätte, einem Hort, einer Grundschule mit einer modernen Turnhalle und
einem Sportplatz sowie zwei Gaststätten.
Für den täglichen Einkauf stehen mit der Bäckerei Krause und Carolas Getränke Service eine
einfache Grundversorgung zur Verfügung. Etwa 8 km entfernt in Richtung Leipzig befindet sich
jedoch das Günthersdorfer Einkaufszentrum nova eventis, das jeden Einkaufshunger stillt.
Die Freiwilligen Feuerwehr Wallendorf blickt auf eine 175 jährige Tradition zurück. Diese
veranstaltet jährlich im August auf dem "Schachtteich" mitten im Ort ein Badewannenrennen und
eine romantische Nacht.
Der Ort Wallendorf liegt im Einzugsgebiet der Elster-Luppe-Aue mit zwei mehr als 3 km² großen
Seen. Dies sind im Norden der Wallendorfer und Raßnitzer See, entstanden aus zwei gefluteten
Tagebaurestlöchern. Die Lage in der Aue und der Seenlandschaft bietet vielfältige Möglichkeiten der
Naherholung und lädt zu Wanderungen und Radtouren ein. Hierbei nutzen insbesondere die
Naturliebhaber und Freizeitsportler die Südroute des Goseradwanderweges, der zwischen Leipzig
und Halle verläuft und einmalige Landschaftserlebnisse ermöglicht.
Sehenswert ist die Panstermühle, einer der ältesten Mühlenstandorte Deutschlands, er wurde
bereits 1091 erwähnt.
Durch Wallendorf verläuft die Bundesstraße 181 von Merseburg nach Leipzig.
Die Bundesautobahn 9 befindet sich in unmittelbarer Nähe (hinter Günthersdorf Richtung Leipzig,
ca. 8 km) von Wallendorf.
Entfernungen vom Objekt:
► Stadtzentrum (Schkopau): ca. 12 km
► Stadtzentrum (Merseburg): ca. 6,2 km
► Autobahn: ca. 8 km (BAB 9)
► Gleisanschluss: ca. 7,3 km (Bahnhof Merseburg)
► Flughafen: ca. 25,4 km (Leipzig/Halle)
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Hinweise Die individuellen Nachnutzungsmöglichkeiten des Objektes sowie die genehmigungsrechtlichen Vo-raussetzungen und die Erschließungssituation sind von den Interessenten u.a. bei den zuständigen Ämtern der Stadt/Gemeinde/dem Landkreis sowie den Ver- und Entsorgern zu erfragen.
Kernaussagen aus Stellungnahmen, Auskünften
Auskunft zu städtebaulichen Belangen (gem. Stellungnahme der Gemeinde Schkopau vom 10.12.2012)
Für den Ortsteil Wallendorf liegt kein rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan vor. In dem Vorent-wurf des Flächennutzungsplanes ist das Grundstück als "Fläche für Landwirtschaft" gekennzeich-net. Aufgrund der Nutzungsaufgabe der Gebäude sowie der fehlenden Umgebungsbebauung wurde die Fläche als Bestand im Außenbereich eingestuft. Aus gemeindlicher Sicht liegt somit keine spe-zielle städtebauliche Entwicklung dieses Areals vor. Im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch liegt das Flurstück ebenfalls nicht.
Auskunft denkmalschutzrechtlicher Belange (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Bauordnungsamt, SG Denkmalschutz vom 15.05.2012)
Das Grundstück ist kein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 DenkmSchG Sachsen-Anhalt.
Auskunft naturschutzrechtlicher Belange (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Umweltamt, SG Naturschutz vom 14.05.2012)
Das Grundstück liegt in keinem Naturschutzgebiet oder Nationalpark. Auf dem Grundstück befinden sich keine naturschutzrechtlich besonders geschützten Objekte und es sind keine gesetzlich ge-schützten Biotope registriert.
Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Umweltamt, SG Abfall/Bodenschutz vom 08.05.2012)
Das Grundstück ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht als Altlastenverdachtsfläche im aktuellen Altlastenkataster des Landkreises Saalekreis erfasst.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. Stellungnahme des Landkreises Saalkreises, Untere Bauaufsichtsbehörde, Bauordnungsamt vom 08.065.2012)
Es wird mitgeteilt, dass für das Grundstück Wallendorf, Wohnheim 2, 3, 4 und 7 keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis von Merseburg vorgenommen worden sind.
Auskunft zum Vorkaufsrecht (gem. Stellungnahme der Gemeinde Schkopau vom 10.12.2012)
Die Gemeinde Schkopau beabsichtigt grundsätzlich nicht, für das Grundstück das Vorkaufsrecht auszuüben.
Hinweis: Die Auskünfte haben lediglich informellen Charakter. Die aktuelle Gültigkeit ist durch den Bieter zu überprüfen.
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Es wird empfohlen, sich insbesondere bei folgenden Ämtern zu erkundigen: Gemeinde Schkopau - Bauordnung und Bauplanung >>> Einsicht in den Flächennutzungsplan (Die öffentl. Auslegung des 2. Entwurfes des Flä- chennutzungsplans fand in der Zeit vom 26.02.2018 bis 29.03.2018 statt.) >>> Festsetzungen eines Bebauungsplanes Gemeinde Schkopau >>> Auskunft zur Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge der Kommune Landkreis Saalekreis, Bauordnungsamt, SG Denkmalschutz >>> Auskunft zu denkmalschutzrechtlichen Belangen Landkreis Saalekreis, Umweltamt, SG Abfall/Bodenschutz >>> Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis Landkreis Saalekreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Bauordnungsamt >>> Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Landkreis Saalekreis, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde >>> Grundstücksauskunft nach NatSchG LSA zu Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Bio topen
Energiebedarfsausweis Am 1. Mai 2014 ist die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung“ (EnEV 2014) - am 18.11.2013 im BGBl. Teil I, Nr. 67, S. 3951 verkündet - in Kraft getreten. Es sind Energiebedarfsausweise für Wohngebäude vorhanden, soweit sie für die betreffenden Ge-bäude erforderlich sind. Die Energieausweise - ausgestellt am 19.04./20.04.2018 - werden dem Er-werber spätestens am Beurkundungstag übergeben. Die primäre Energiequelle für Heizung und Warmwasserbereitung ist Heizöl. Die entsprechenden Anlagen sind jedoch nicht mehr in Betrieb. 1.) Wohnheim 2: Endenergiebedarf des Gebäudes: 228,60 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 252,40 kWh/(m²*a) Gültig bis: 19.04.2028 2.) Wohnheim 3: Endenergiebedarf des Gebäudes: 243,20 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 268,60 kWh/(m²*a) Gültig bis: 18.04.2028
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2.) Wohnheim 4: Endenergiebedarf des Gebäudes: 270,70 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 299,10 kWh/(m²*a) Gültig bis: 18.04.2028 2.) Wohnheim 7: Endenergiebedarf des Gebäudes: 245,60 kWh/(m²*a) Primärenergiebedarf: 272,20 kWh/(m²*a) Gültig bis: 18.04.2028
Auskunft und Kontakt
Kontakt:
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA) FG Grundstücksverkehr, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle (Saale)
Herr Rico Wanitschek
Telefon: 0345 / 4823 - 8405 / Telefax: 0345 / 4823 - 8999 E-Mail: [email protected]
Besichtigung:
nach Absprache unter Telefon: 0345 / 4823 - 8405 (Herr Wanitschek)
Das Grundstück ist von allen Seiten aus jeweils hinreichend einsehbar. Eine Besichtigung
der Gebäude und baulichen Anlagen ist aus haftungstechnischen Gründen sowie auf-
grund des augenscheinlichen Sanierungsstaus nur von außen möglich.
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Modalitäten für die Abgabe der Gebote
Für das beschriebene Grundstück wird im Zeitraum vom 05.05.2018 bis zum 18.06.2018 ein öffent-
liches Bieterverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung der Annonce erfolgt in der Mitteldeutschen
Zeitung, Gesamtausgabe, am 05.05.2018. Weitere Veröffentlichungen sind vorbehalten.
Es gelten folgende Bedingungen für die Modalitäten zum Bieterverfahren:
Adressat für die Einsendung der Angebote ist die Zentrale Vergabestelle:
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Zentrale Vergabestelle (ZVG)
Sitz Technisches Büro Magdeburg
Tessenowstr. 1
39114 Magdeburg
Frist für den Eingang der Angebote: 18.06.2018, 11:00 Uhr (Angebotsfrist)
Angebote sind ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzu-
reichen.
Der Umschlag ist mit folgender deutlichen Aufschrift zu versehen:
„Nicht öffnen! Bieterverfahren Vergabenummer: 40-11/G-002/18“
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die form- und fristgerecht in der Zentralen Verga-
bestelle eingehen.
Der Landesbetrieb BLSA behält sich vor, vom Höchstbietenden weitere Nachweise (z. Bsp.
Finanzierungsnachweis, Nutzungskonzept) anzufordern.
Der Absender sollte auf dem Umschlag angegeben werden.
Die Zuschlagserteilung erfolgt an das wirtschaftlichste Gebot (in der Regel zum Höchstgebot). Für
den Fall, dass mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, behält sich der Landesbetrieb BLSA
die Durchführung eines weiteren Verfahrens vor.
Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen
und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.
Ein erneutes Bieterverfahren bleibt vorbehalten. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig.
Auf das vorliegende Verfahren sind die vergaberechtlichen Vorschriften nicht anzuwenden.
Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer
Kaufinteressent einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Ebenso ist eine nachträgli-
che Gebotsanpassung unzulässig.
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Das Grundstück wird übernommen, wie es steht und liegt.
Die Veröffentlichung des Exposés (auch auszugsweise) durch Dritte ist nur mit schriftlicher Geneh-
migung des Landesbetriebes BLSA erlaubt. Eine Vervielfältigung und Verteilung an Dritte für ge-
werbliche Zwecke ist nicht gestattet.
Die bau- und denkmalrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung ist vor Angebotsabgabe durch
den Bieter zu prüfen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftungen.
Das Land Sachsen-Anhalt behält sich vor, Nachverhandlungen zu führen.
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Finanzierungsnachweis
Als Nachweis genügen Bestätigungen der Hausbank über ausreichendes Barvermögen oder schrift-
liche Zusagen eines europäischen Geldinstitutes zur Übernahme der beabsichtigten Finanzierung
des Kaufgebotes inklusive der Erwerbsnebenkosten in Höhe von ca. 10 % des Kaufpreises.
Von einer Darlehensunterzeichnung vor der notariellen Beurkundung wird abgeraten.
Kalkulationshinweise
Die im Exposé gemachten Angaben über Flächen- und Rechnungsermittlungen gelten nicht als Be-
schaffenheit des Verwertungsobjektes und sind nicht Geschäfts- und Kalkulationsgrundlage für den
Kaufpreis.
Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Flächen von der im Exposé und im zustande kommenden
Kaufvertrag aufgegebenen Flächengröße/n - auch infolge von Vermessungen und herangezogenen
Teilflächen - berechtigen daher den Interessenten / den Erwerber nicht zur Geltendmachung ir-
gendwelcher Ansprüche insbesondere auf Anpassung / Reduzierung des Kaufpreises.
Haftungshinweise
Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben im Exposé wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Trotz sorg-
fältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Herausgeber des Exposés keine Gewähr für den Inhalt
sowie die Aktualität, Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten In-
formationen. Haftungsansprüche gegen das Land Sachsen-Anhalt oder den Landesbetrieb BLSA
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden vorliegt. Das Exposé dient zu Informationszwecken. Mit der Übersendung ist kein Ver-
mittlungsauftrag im Sinne der Makler- und Bauträgerverordnung verbunden.
Der Herausgeber behält sich ausdrücklich vor, Inhalte und Teile der Seiten ohne gesonderte An-
kündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgül-
tig einzustellen.
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Weitere Informationen
Makrolage/ Mikrolage
Bildquelle: http://www.openstreetmap.de/karte.html
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Lageplan (unmaßstäblich, Quelle: www.lvermgeo.de)
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Bilddokumentation (Bildquelle: BLSA 2014)
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