V O R L A G E N · 2016. 6. 8. · CH-3550 Langnau i.E. 3550 Langnau i.E. Telefon 034 409 31 91...

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V O R L A G E N für die Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 27. Juni 2016

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  • V O R L A G E N

    für die Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 27. Juni 2016

  • Grosser Gemeinderat Haldenstrasse 5 An die Mitglieder Postfach 566 des Grossen Gemeinderates CH-3550 Langnau i.E. 3550 Langnau i.E. Telefon 034 409 31 91 Telefax 034 409 31 10 [email protected] www.langnau-ie.ch Langnau, 02. Juni 2016 pt Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit werden Sie zu einer Sitzung des Grossen Gemeinderates eingeladen auf

    Montag, 27. Juni 2016, um 20.00 Uhr, im Kirchgemeindehaus Langnau i.E. zur Behandlung folgender

    Geschäfte: 28. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21. März 2016

    29. Genehmigung der Gemeinderechnung 2015 und Kenntnisnahme der Nachkredite zur Ver-waltungsrechnung

    30. Wiederwahl des Revisionsorgans

    31. Kenntnisnahme des Verwaltungsberichtes 2015 und des Behördenverzeichnisses 2016

    32. Bewilligung eines Kredites von Fr. 507‘000.00 für das Sanierungsprojekt Gohl 2016 (Kilo-meter 0.300 bis Kilometer 1.120)

    33. Bewilligung eines Kredites von Fr. 300‘000.00 für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeu-ges der Feuerwehr Region Langnau (Löschzug Signau)

    34. Bewilligung eines Kredites von Fr. 180‘000.00 für die Flachdachsanierung der Aula Sekun-darschule

    35. Genehmigung des Rahmenvertrages für Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung mit der BKW Energie AG

    36. Beschlussfassung über die Aufnahme der Anfahrt Aeugstmattberg in das Strassenver-zeichnis

    37. Postulat Samuel Brechbühl betreffend Überbauungsordnung Stämpfliareal/Lidl / Beantwor-tung

    38. Postulat Toni Rösli und Mitunterzeichnende betreffend finanziell tragbare Sporthalle / Be-antwortung

    39. Interpellation Beat Gerber betreffend Ausscheidung Gewässerraum in Langnau / Beantwor-tung

    40. Einfache Anfrage Silvia Röthlisberger betreffend Signalisation Gegenverkehr für Velofahrer bei Einbahnstrassen / Beantwortung

  • - 2 -

    41. Einfache Anfrage Martin Kohler betreffend Sanierung von Kugelfängen bei Schiessanlagen / Beantwortung

    42. Genehmigung der Kreditabrechnung betreffend Ersatzanschaffung eines Kommunal-Lastwagens

    43. Genehmigung der Kreditabrechnung über die Ersatzanschaffung einer Strassenwischma-schine

    44. Mitteilungen des Gemeinderates

    45. Allfällige parlamentarische Vorstösse

    Mit freundlichen Grüssen Der Präsident des Grossen Gemeinderates Walter Gerber Als Beilage erhalten Sie die Anträge zu den einzelnen Traktanden. Die Akten liegen bei der Präsidialabteilung zur Einsichtnahme auf. Wir ersuchen Sie, allfällige Abänderungsanträge bis spätestens Montag, 27. Juni 2016, 09.00 Uhr, schriftlich bei der Präsidialabteilung einzureichen. P.S. Die Sitzung der Geschäftsprüfungskommission findet am Donnerstag, 16. Juni 2016 von 08.00 Uhr bis etwa 12.00 Uhr statt. Die Akten stehen während dieser Zeit nicht zur Verfügung!

  • Traktandum 29

    Genehmigung der Gemeinderechnung 2015 und Kenntnisnahme der Nach-kredite zur Verwaltungsrechnung

    Herr Präsident Werte Mitglieder 1. Allgemeines

    In der Beilage erhalten Sie die Gemeinderechnung für das Jahr 2015. Bezüglich der Ein-

    zelheiten verweisen wir auf die entsprechenden Unterlagen und den Vorbericht zum Rech-

    nungsabschluss. Sämtliche im Rahmen der Rechnungsablage zur bewilligenden Nachkre-

    dite liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. In den meisten Fällen handelt es sich um

    gebundene Ausgaben. Die Kreditüberschreitungen sind im Einzelnen in einer Aufstellung

    im Vorbericht zum Rechnungsabschluss aufgeführt.

    2. Vorberatende Behörden

    Die Finanzkommission beantragt mit Protokollauszug vom 23. März 2016 die Rechnung der

    Einwohnergemeinde Langnau zu genehmigen.

    Der Gemeinderat befasste sich anlässlich mehrerer Sitzungen eingehend mit dem Rech-

    nungsabschluss und verabschiedete die Gemeinderechnung für das Jahr 2015 anlässlich

    seiner Sitzung vom 04. April 2016 in zustimmendem Sinne zu Handen des Grossen Ge-

    meinderates.

    Die ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG hat als Re-

    visionsorgan der Gemeinde Langnau die Jahresrechnung 2015 geprüft. Sie hält in ihrem

    Bestätigungsbericht vom 10. Mai 2016 fest, dass die Jahresrechnung für das Rechnungs-

    jahr 2015 den gesetzlichen Vorschriften entspricht und beantragt, diese zu genehmigen.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Die Gemeinderechnung für das Jahr 2015 – umfassend die Laufende Rechnung, die

    Investitionsrechnung sowie die Bestandesrechnung – wird genehmigt.

  • - 2 -

    2. Die vorliegende Nachkredittabelle sowie der Vorbericht und der Anhang zur Gemein-

    derechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

    3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    Berichterstatter: Gemeinderat Johann Sommer

    Departementsvorsteher Finanzen

    3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri Beilage

    Gemeinderechnung 2015

  • Traktandum 30

    Wiederwahl des Revisionsorgans

    Herr Präsident Werte Mitglieder 1. Ausgangslage

    Gemäss Artikel 43 der Verfassung der Gemeinde Langnau vom 10. Juni 2001 wird die ex-terne Revisionsstelle alljährlich durch den Grossen Gemeinderat gewählt. Der Grosse Ge-meinderat wählte seit Inkrafttreten der Gemeindeverfassung (01. Januar 2002) bisher stets die ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, Schönbühl, zum Revisionsorgan. Der für die Gemeinde Langnau zuständige Revisionsleiter wurde ROD-intern bereits mehrmals gewechselt. Ein weiterer Wechsel wurde anlässlich der Revi-sion der Gemeinderechnung 2015 angekündigt und steht unmittelbar bevor.

    2. Vorberatende Behörden

    Die Finanzkommission beantragt mit Protokollauszug vom 25. Mai 2016, auch für das Jahr 2016/2017 die ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverban-des AG, Schönbühl, als Revisionsorgan der Gemeinde Langnau zu wählen. Der Gemeinderat befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 30. Mai 2016 mit der Vorla-ge. Insbesondere infolge des Wechsels des Rechnungslegungsmodells auf HRM2 auf das Rechnungsjahr 2016 ist ihm eine Kontinuität beim Revisionsorgan der Gemeinde wichtig. Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, der bisherigen Revisionsstelle das Mandat für ein weiteres Jahr zu erteilen.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Die ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG,

    Schönbühl, wird als Revisionsorgan der Gemeinde Langnau für das Jahr 2016/2017 gewählt.

    2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Berichterstatter: Gemeinderat Johann Sommer Departementsvorsteher Finanzen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 31

    Kenntnisnahme des Verwaltungsberichtes 2015 und des Behördenver-zeichnisses 2016

    Herr Präsident Werte Mitglieder In der Beilage unterbreiten wir Ihnen den Bericht des Gemeinderates über die Verwaltungstä-tigkeit im Jahr 2015. Der Gemeinderat hat die Rechensschaftberichte der Kommissionen und Verwaltungsabteilungen an mehreren Sitzungen behandelt und am 17. Mai 2016 verabschiedet. Bezüglich aller Einzelheiten verweisen wir auf den beiliegenden Bericht. Der Gemeinderat beantragt Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse als erledigt ab-zuschreiben (siehe Seiten 8 und 9 des Verwaltungsberichtes).

    Motion Brigitte Schuler und Mitunterzeichnende betreffend Konzept für die Erneue-rung der Strassen- und Gehwegbeleuchtung Gemäss der geltenden Strassenbaugesetzgebung ist die Gemeinde für die Beleuchtung der Strassen und Gehwege zuständig. Nach der durch den Grossen Gemeinderat be-schlossenen Übernahme der Strassenbeleuchtung in das Eigentum der Gemeinde ist vor-gesehen, die bestehenden Anlagen – möglichst im Rahmen von Strassensanierungen – zu erneuern. Die entsprechenden Aufwendungen sind aus dem Investitionsprogramm ersicht-lich.

    Postulat Thomas Utzinger und Mitunterzeichnende betreffend effizientere Strassen-beleuchtung Bei Sanierungen von Gemeindestrassen und dem Ersatz der Strassenbeleuchtung werden jeweils neue stromsparende Leuchtmittel eingesetzt. Beim Ersatz alter Lampen wird darauf geachtet, möglichst effiziente Leuchtmittel (LED) einzusetzen.

    Postulat Paul Aeschlimann und Mitunterzeichnende betreffend umweltschonende und energiesparende Strassenbeleuchtung In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Strassen und Plätze mit LED-Beleuchtungen ausgerüstet. Es ist vorgesehen, beim Ersatz alter Lampen möglichst LED-Leuchtmittel zu verwenden.

    Postulat Sulamith Reimann und Mitunterzeichnende betreffend Realisierung einer Begegnungszone an der Wiederbergstrasse Im Jahre 2014 wurden erste Massnahmen zur Verkehrsberuhigung an der Wiederberg-strasse umgesetzt (Tempo 30). Im Rahmen der Überarbeitung des Verkehrsrichtplanes wurde die Einführung einer Begegnungszone (Tempo 20) diskutiert und die Beibehaltung von Tempo 30 als sinnvoll erachtet.

    Postulat Beat Gerber betreffend Nutzung Dorfmühle für Ärztehaus Die freigewordene Fläche (ehemals Sportgeschäft) in der Dorfmühle wurde den Initianten für die Erstellung eines Ärztehauses angeboten. Diese haben das Angebot abgelehnt. In der Zwischenzeit wurde die leerstehende Fläche für die Regionalbibliothek umgebaut.

  • - 2 - Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Der Verwaltungsbericht für das Jahr 2015 und das Behördenverzeichnis 2016 werden

    zur Kenntnis genommen. 2. Folgende parlamentarische Vorstösse werden als erledigt abgeschrieben:

    Motion Brigitte Schuler und Mitunterzeichnende betreffend Konzept für die Er-neuerung der Strassen- und Gehwegbeleuchtung

    Postulat Thomas Utzinger und Mitunterzeichnende betreffend effizientere Stras-senbeleuchtung

    Postulat Paul Aeschlimann und Mitunterzeichnende betreffend umweltschonen-de und energiesparende Strassenbeleuchtung

    Postulat Sulamith Reimann und Mitunterzeichnende betreffend Realisierung ei-ner Begegnungszone an der Wiederbergstrasse

    Postulat Beat Gerber betreffend Nutzung Dorfmühle für Ärztehaus 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Berichterstatter: Gemeindepräsident Bernhard Antener 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri Beilage

    Verwaltungsbericht 2015 mit Behördenverzeichnis 2016

  • Traktandum 32

    Bewilligung eines Kredites von Fr. 507‘000.00 für das Sanierungsprojekt Gohl 2016 (Kilometer 0.300 bis Kilometer 1.120)

    Herr Präsident Werte Mitglieder 1. Ausgangslage

    Im Jahr 2011 wurde der Hochwasserschutz an der Gohl gestützt auf das durch Bund und Kanton genehmigte Wasserbauprojekt der Ruefer Ingenieure AG ausgeführt. Im Sommer 2015 wurden auf dem betroffenen Teilstück (Kilometer 0.300 bis Kilome-ter 1.120) der Gohl bereits verschiedene grössere und kleinere Schäden sowie eine unge-wöhnliche Veränderung der Bachsohle entdeckt. Gestützt auf einen Augenschein mit dem zuständigen Wasserbauingenieur des Kantonalen Tiefbauamtes sowie einem Vertreter des Bundesamtes für Umwelt und eines Ingenieurs der Flussbau AG, Bern (diese Unterneh-mung nahm die Untersuchungen zur Sohlenerosion vor), wurden entlang des Projektab-schnittes folgende Beobachtungen bzw. Phänomene festgestellt:

    Die Sohle hat gegenüber der Projektsohle ein viel flacheres Gefälle.

    Die Oberkanten der Fixpunkte haben sich gegenüber dem Projekt bzw. gegenüber der Ausführung nicht oder nur geringfügig geändert.

    Die Fixpunkte sind zum Teil stark unterkolkt. Der Blocksatz der Ufer ist stellenweise un-terspült und abgesackt, insbesondere bei Kolken unterhalb von Fixpunkten.

    Zwischen km 0.600 und km 0.500 hat sich ein Talweg entlang der glatten Mauer ausge-bildet und das Fundament der Ufermauer teilweise freigelegt.

    2. Projekt / Kosten

    Folgende Massnahmen sind zur Instandstellung vorgesehen: Abschnitt 01: Aufdübeln von Rauheitsrippen vertikal an bestehender Ufermauer Abschnitt 02: Zwei neue Blocksperren inkl. Eisenbahnschienen, Liefern und Einbauen

    von Kies in Sohle Abschnitt 03: Blocksperre sanieren und ergänzen, Blockvorlage neu versetzen, Block-

    rampe sanieren Abschnitt 04: Vier Blocksperren sanieren, bestehende Blockvorlage flicken Abschnitt 05: Bestehende Blockvorlage neu versetzen, Blockrampe sanieren Abschnitt 06: Eine neue Blocksperre, bestehende Blockvorlage neu versetzen, Block-

    rampe neu erstellen und verlängern, Böschung abflachen Abschnitt 07: Eine neue Blocksperre, bestehende Blockvorlage neu versetzen, Böschung

    abflachen, Bankett erstellen und anfüllen, drei Blocksperren sanieren Für die auszuführenden Arbeiten muss gemäss Kostenvoranschlag der Ruefer Ingenieure AG Langnau mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • - 2 - Erstellungskosten 1. Total Baumeisterarbeiten Fr. 335‘000.00 2. Inkonvenienzen Fr. 3‘000.00 3. Bepflanzung Fr. 500.00 4. Fischereimassnahmen Fr. 3‘500.00 5. Projekt und Bauleitung Fr. 86‘632.00 6. Mehrwertsteuer (MwSt.) 8 % von Fr. 428‘632.00 Fr. 34‘290.00 7. Unvorhergesehenes ca. 10 %, Rundung Fr. 37‘078.00 Total Erstellungskosten Fr. 500‘000.00 Anteil Bauverwaltung 2 % von Fr. 335‘000.00 Fr. 6‘700.00 Total Kreditantrag (gerundet) Fr. 507‘000.00 Für diese Sanierungs- bzw. Ergänzungsarbeiten ist im Investitionsprogramm kein Betrag vorgesehen und enthalten. Gemäss mündlicher Auskunft des Wasserbauingenieurs des Kantonalen Tiefbauamtes kann – mit der Ausarbeitung einer Wasserbauvorlage und nach Vorliegen der Wasserbau-bewilligung – mit einem Subventionssatz von rund 76 % gerechnet werden. Eine schriftliche Zusicherung liegt bisher noch nicht vor.

    3. Folgekosten

    Es ist mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgekosten zu rechnen: a) Finanzielle Folgekosten

    Abschreibungen der Nettoinvestitionskosten (Fr. 122‘000.00) Wasserbau (20 Jahre, 5 %) Fr. 6‘100.00

    Kapitalkosten (2 % auf halben Nettokapital) Fr. 1‘220.00

    Total finanzielle Nettofolgekosten pro Jahr Fr. 7‘320.00

    b) Betriebliche Folgekosten Es entstehen keine zusätzlichen betrieblichen Folgekosten.

    4. Vorberatende Behörden

    Die Baukommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 13. April 2016 von den Schadenbil-dern und den vorgeschlagenen Massnahmen Kenntnis genommen. Sie stimmte der Ausar-beitung einer Wasserbauvorlage zu und beantragt, den für die Ergänzungsarbeiten zur Be-hebung der Schäden erforderlichen Kredit von Fr. 507‘000.00 zu bewilligen. Die Finanzkommission behandelte das Geschäft anlässlich ihrer Sitzung vom 20. Ap-ril 2016. Sie nahm mit grossem Erstaunen und einem gewissen Unverständnis zur Kennt-nis, dass nach kurzer Zeit bereits gravierende Mängel vorliegen, welche nun mit Folgekos-ten beseitigt werden müssen. Grundsätzlich sollten die dafür verantwortlichen Stellen für den Ersatz des Schadens aufkommen müssen. Sie bedauert, dass die Verantwortlichkeiten nicht im Detail geklärt werden sollen, stimmt aber der Ausarbeitung einer Wasserbauvorla-ge und der Bewilligung des erforderlichen Kredites durch den Grossen Gemeinderat zu.

  • - 3 - Der Gemeinderat befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 02. Mai 2016 eingehend mit der Vorlage. Auch er zeigt sein Unverständnis, dass ein Bauvorhaben wie die Gohlsanie-rung aus dem Jahr 2011 bereits nach fünf Jahren nachgebessert, ergänzt und saniert wer-den muss. Die Schuldfrage zu klären und den Schadenersatz rechtlich durchzusetzen, er-achtet der Gemeinderat als sehr schwierig, langwierig und mit zusätzlichen Kosten verbun-den. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass die Sache gegenwärtig nicht weiter unter-sucht und diesbezüglich nicht zusätzliche Kosten generiert werden sollten. Tatsache ist, dass verschiedenen Akteuren Fehler unterlaufen sind, welche rasch behoben werden müs-sen.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Der Ausarbeitung einer Wasserbauvorlage „Ergänzungsarbeiten Gohl, Kilometer

    0.300 bis Kilometer 1.120“ und der Ausführung der Ergänzungsarbeiten zur Behe-bung der Schäden wird zugestimmt.

    2. Der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 507‘000.00 wird zu Lasten der Investi-

    tionsrechnung, Konto-Nr. 7410.5020.006, bewilligt. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Berichterstatter: Gemeinderat Walter Sutter Departementsvorsteher Bauwesen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 33

    Bewilligung eines Kredites von Fr. 300‘000.00 für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges der Feuerwehr Region Langnau (Löschzug Signau)

    Herr Präsident Werte Mitglieder 1. Ausgangslage

    Das Tanklöschfahrzeug des Löschzuges Signau (Teil der Feuerwehr Region Langnau) mit Jahrgang 1991 ist zu ersetzen. Wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr werden im Normalfall während 20 Jahren verwendet. Beim aktuellen Fahrzeug stehen grössere Repa-raturen an, verschiedene Teile wurden bereits notrepariert und auf Ersatzteile muss teilwei-se lange gewartet werden, falls sie überhaupt noch erhältlich sind.

    2. Neues Tanklöschfahrzeug

    Die Feuerwehr Region Langnau schrieb am 10. Februar 2016 die Beschaffung eines Tank-löschfahrzeuges auf der elektronischen Beschaffungsplattform Simap.ch öffentlich aus. Da-rauf gingen total sechs Offerten ein, wovon wir die Kriterien grundsätzlich erfüllten. Es ist vorgesehen, ein Tanklöschfahrzeug mit einem Tankinhalt von mindestens 1‘800 Litern (bis-her 1‘400 Liter) zu beschaffen. Gestützt auf die vorliegenden Offerten wird ein Kreditantrag von Fr. 300‘000.00 für die Be-schaffung des Tanklöschfahrzeuges gestellt. Dieser Betrag entspricht auch demjenigen, der im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 für das Jahr 2016 enthalten ist.

    3. Folgekosten

    Es ist mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgekosten zu rechnen: a) Finanzielle Folgekosten

    Abschreibungen der Nettoinvestitionskosten (Fr. 300‘000.00) Tanklöschfahrzeuge (20 Jahre, 5 %) Fr. 15‘000.00

    Kapitalkosten (2 % auf halben Nettokapital) Fr. 3‘000.00

    Total finanzielle Nettofolgekosten pro Jahr Fr. 18‘000.00

    b) Betriebliche Folgekosten Es entstehen keine zusätzlichen betrieblichen Folgekosten.

    4. Vorberatende Behörden

    Der Fachausschuss der Feuerwehr Region Langnau beantragt mit Protokollauszug vom 17. Mai 2016, der Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für den Löschzug Signau zuzu-stimmen und den erforderlichen Kredit von Fr. 300‘000.00 zu bewilligen. Die Feuerwehrkommission unterstützt diesen Antrag mit Protokollauszug vom 25. Mai 2016.

  • - 2 - Die Finanzkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 25. Mai 2016. Sie beantragt, der Ersatzanschaffung zuzustimmen und dem Grossen Gemeinderat den Kredit von Fr. 300‘000.00 zum Entscheid zu unterbreiten. Der Gemeinderat befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 30. Mai 2016 mit der Vorlage und verabschiedete diese zu Handen des Grossen Gemeinderates.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Der Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für den Löschzug Signau wird

    zugestimmt. 2. Der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 300‘000.00 wird zu Lasten der Investi-

    tionsrechnung, Konto-Nr. 1506.5060.001, bewilligt. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Berichterstatter: Vizepräsident Hans Peter Schenk Departementsvorsteher Öffentliche Sicherheit 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 34

    Bewilligung eines Kredites von Fr. 180‘000.00 für die Flachdachsanierung der Aula Sekundarschule

    Herr Präsident Werte Mitglieder 1. Ausgangslage

    Das Flachdach der Aula Sekundarschule hat bei starken Regenfällen undichte Stellen. Bei den Dilatationsfugen läuft jeweils das Wasser über die Kupferzargen und anschliessend in den Korridor im Untergeschoss der Aula. Das Flachdach der Aula ist das letzte Dach der Sekundarschulanlage, welches noch nicht saniert ist. Im Rahmen der Flachdachsanierung wird auch die Wärmedämmung stark verbessert.

    2. Projekt / Kosten

    Die Stettler Polybau AG hat aufgrund ihrer Erfahrung im Rahmen der Sanierung der Flach-dächer der Berufsschule in den letzten Jahren eine mögliche Variante vorgeschlagen und die Kosten dafür berechnet. Gemäss dieser Berechnung ist mit folgenden Kosten zu rech-nen: Flachdachsanierung Offerte Fr. 177‘250.00 Unvorhergesehenes Annahme Fr. 4‘750.00 Bauleitung Bauverwaltung circa 2 % Fr. 3‘000.00 Total Kostenvoranschlag Sanierung Fr. 185‘000.00 Beitrag des Förderprogramms des Bundes Fr. 19‘650.00 Nettokosten der Gemeinde Fr. 165‘350.00 Für die Flachdachsanierung des Aula Gebäudes ist im Investitionsprogramm im Jahr 2016 ein Betrag von Fr. 180‘000.00 vorgesehen. Die Ausführung der Arbeiten ist in den Schulfe-rien Herbst 2016 geplant, um den Schulbetrieb nicht oder nur geringfügig zu beeinträchti-gen.

    3. Folgekosten Es ist mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgekosten zu rechnen a) Finanzielle Folgekosten (25 Jahre)

    Abschreibungen Fr. 6‘615.00 (4 % auf Nettoinvestitionskosten)

    Kapitalkosten Fr. 1‘655.00 (2 % auf halbem Nettokapital)

    Total finanzielle Nettofolgekosten pro Jahr Fr. 8‘270.00

  • - 2 -

    b) Betriebliche Folgekosten Es entstehen keine zusätzlichen betrieblichen Folgekosten. Durch die zusätzliche Wär-medämmung des Flachdachs können voraussichtlich die Energiekosten etwas reduziert werden. Eine genaue Berechnung liegt nicht vor.

    4. Vorberatende Behörden

    Die Baukommission beantragt mit Protokollauszug vom 10. Mai 2016 der Flachdachsanie-rung der Aula Sekundarschule zuzustimmen und den erforderlichen Kredit von Fr. 180‘000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. Die Finanzkommission stimmte diesem Kreditantrag anlässlich ihrer Sitzung vom 25. Mai 2016 zu. Der Gemeinderat befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 30. Mai 2016 mit der Vorlage und verabschiedete diese zu Handen des Grossen Gemeinderates.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Der Flachdachsanierung der Aula Sekundarschule wird zugestimmt. 2. Der erforderliche Kredit von Fr. 180‘000.00 wird zu Lasten der Investitionsrechnung,

    Konto-Nr. 2178.5040.001, bewilligt. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Berichterstatter: Gemeinderat Walter Sutter Departementsvorsteher Bauwesen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 35

    Genehmigung des Rahmenvertrages für Betrieb und Unterhalt der öffentli-chen Beleuchtung mit der BKW Energie AG

    Herr Präsident Werte Mitglieder 1. Ausgangslage

    Anlässlich seiner Sitzung vom 14. Dezember 2015 stimmte der Grosse Gemeinderat der

    Übernahme der Anlagen der öffentlichen Beleuchtung von der BKW Energie AG zu.

    Gleichzeitig wurde beschlossen, den Wartungsvertrag mit der BKW Energie AG auf 12 Jah-

    re abzuschliessen und den Vertragsentwurf dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung

    zu unterbreiten. Das Geschäft wurde vom Gemeinderat ab der Traktandenliste der Sitzung

    des Grossen Gemeinderates vom 21. März 2016 zurückgezogen, da gewisse Fragen und

    Unsicherheiten auftauchten, welche in der Zwischenzeit gelöst und bereinigt werden konn-

    ten.

    2. Rahmenvertrag und Leistungsbeschrieb

    Der durch die BKW Energie AG vorgelegte (Norm-) Rahmenvertrag für den Betrieb und Un-

    terhalt der öffentlichen Beleuchtung wurde anlässlich mehrerer gemeinsamer Besprechun-

    gen mit Vertretern der BKW Energie AG und des Gemeinderates bzw. der Baukommission

    überarbeitet und an die Bedürfnisse der Gemeinde Langnau angepasst. Dabei wurde auch

    festgehalten, dass die Kantonsleuchten mit eingeschränkter Leistung in den Unterhalt inte-

    griert werden. Somit werden die im Eigentum des Kantons stehenden Leuchten im Ge-

    meindegebiet ebenfalls durch die BKW Energie AG unterhalten. Die entsprechend anfal-

    lenden Kosten werden aber gemäss der zwischen dem Tiefbauamt des Kantons Bern und

    der Gemeinde Langnau abgeschlossene Beleuchtungsvereinbarung durch den Kanton

    vollumfänglich abgegolten. Der Rahmenvertrag wird rückwirkend per 01. Januar 2016 mit

    einer Laufzeit von 12 Jahren (bis 31. Dezember 2027) abgeschlossen.

    3. Jährliche Kosten

    Im jährlich zu erstellenden Leistungsblatt „Betrieb und Unterhalt Beleuchtung“ sind die ent-

    sprechenden Kosten detailliert aufgeführt. Diese präsentieren sich wie folgt (inklusive Kan-

    tonsleuchten):

    Basisparket für Instandhaltung ab Austritt Boden oder Fassade (Störungsmanagement und –behebung, Pikettdienst, Reparaturen,

    gesetzliche periodische Zustandskontrollen und Inventarisierung, usw.) Fr. 23‘536.00

    Abzug für Eigenleistungen

    (1 Gemeindemitarbeiter (als 2. Mann für alle Arbeiten vor Ort) Fr. -5‘000.00

    Zwischensumme: IH-Leistungen BKW Fr. 18‘536.00

  • - 2 -

    Anpassung Vertragsablaufzeit (8 % Rabatt bei 12 Jahren)

    12 Jahre statt 8 Jahre Fr. -1‘483.00

    Option Planführung im Netzinformationssystem NIS

    701 bis 1000 LP Fr. 1‘100.00

    Total Kosten pro Jahr (exkl. Mehrwertsteuer) Fr. 18‘153.00

    Die Kosten, welche somit der Gemeinde jährlich belastet werden, liegen tiefer als mit der

    bisherigen Regelung (2.5 % des Kapitals).

    4. Vorberatende Behörden

    Die Baukommission beantragt mit Protokollauszug vom 10. Mai 2016, dem Rahmenvertrag

    zuzustimmen und dem Grossen Gemeinderat zum Entscheid zu unterbreiten.

    Die Finanzkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 25. Mai 2016.

    Ihrer Ansicht nach bestehen im vorliegenden Rahmenvertrag nach wie vor Unklarheiten in

    Bezug auf die Kündbarkeit des Vertrages, die Arbeiten, welche nicht im Basispaket enthal-

    ten sind, die Haftungsbeschränkung sowie die Kosten für den Unterhalt der Leitungen (un-

    terirdische Anlagen). Die Kommission beantragt, den Vertrag dem Grossen Gemeinderat,

    vorbehältlich der Klärung der aufgeworfenen Fragen, zur Genehmigung zu unterbreiten.

    Der Gemeinderat befasste sich anlässlich mehrerer Sitzungen, letztmals am 30. Mai 2016,

    eingehend mit dem Rahmenvertrag sowie mit dem Leistungsblatt und verabschiedete

    schliesslich die Vorlage zu Handen des Grossen Gemeinderates. Zu den Aussagen der Fi-

    nanzkommission nimmt er wie folgt Stellung:

    Gemäss Ziffer 10 des Rahmenvertrages tritt dieser per 01. Januar 2016 in Kraft und wird

    für die Dauer von 12 Jahren abgeschlossen. Wird er nicht auf Ende der Vertragsdauer

    gekündigt, verlängert er sich um vier weitere Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Mo-

    nate auf Ende Jahr. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages bleibt nach Auffassung

    des Gemeinderates aus wichtigen Gründen möglich (z. B. wenn ein Vertragspartner sei-

    ne Pflichten trotz Mahnung nicht oder ungenügend erfüllt und die Weiterführung des

    Vertrages für die betroffene Partei unzumutbar wäre).

    Zusätzliche Unterhalts- und Bauarbeiten, die nicht dem ordentlichen Unterhalt ange-

    rechnet werden können, werden auch künftig separat durch den Besteller bezahlt. Sol-

    che Abmachungen sind ausserhalb des Rahmenvertrages zu regeln.

    Bei der Haftungsbeschränkung (Ziffer 8 des Vertrages) handelt es sich um eine Stan-

    dart-Formulierung der BKW Energie AG. Der Gemeinderat sieht hier keinen Anpas-

    sungsbedarf speziell für die Gemeinde Langnau. Er erachtet das Risiko als eher gering.

    Die Kosten für den Unterhalt von Leitungen (unterirdische Anlagen) und für die Erneue-

    rung bzw. Anpassung von Anlagen werden wie bis anhin weitgehend im Zusammen-

    hang mit Strassensanierungen bzw. – neubauten entstehen. Diese Kosten werden somit

    wie bisher in die entsprechenden Vorlagen aufgenommen oder bei kleineren Anpassun-

    gen – wie bisher – der laufenden Rechnung belastet.

  • - 3 -

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Der Rahmenvertrag für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung (mit

    Kantonsleuchten) mit der BKW Energie AG für die Dauer vom 01. Januar 2016 bis

    31. Dezember 2027, wird genehmigt.

    2. Die Unterhaltskosten sind im jeweiligen Budget auszuweisen.

    3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    Berichterstatter: Gemeinderat Walter Sutter Departementsvorsteher Bauwesen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri Beilage

    Entwurf Rahmenvertrag für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung (inklusive Kantonsleuchten)

    Leistungsblatt „Betrieb und Unterhalt Beleuchtung 2016“

  • Traktandum 36

    Beschlussfassung über die Aufnahme der Anfahrt Aeugstmattberg in das Strassenverzeichnis

    Herr Präsident Werte Mitglieder 1. Wichtige Grundlagen

    Gemäss Artikel 7 des Strassenreglements der Einwohnergemeinde Langnau beschliesst der Grosse Gemeinderat über die Aufnahme von Strassen und Zufahrten in das Strassen-verzeichnis der Gemeinde. 1.1. Für die Übernahme von Leistungen an öffentliche Strassen privater Eigentümer der

    Klasse 2, sind gemäss Artikel 9 des Strassenreglements folgende Bedingungen zu er-füllen: a) Strassen und Anfahrten, welche ganzjährige Liegenschaften erschliessen; jene

    müssen bei Erstellung gemäss Meliorationsgesetz durch den Bund oder den Kanton subventioniert worden sein.

    b) Gründung einer Weggenossenschaft bei mehreren beteiligten Grundeigentümern, sofern die Subventionsbehörden nicht darauf verzichten.

    1.2. Für die Übernahme von Leistungen an öffentliche Strassen privater Eigentümer der

    Klasse 3 müssen gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Strassenreglements folgende Bedin-gungen erfüllt sein. Es muss sich handeln um: a) Strassen und Anfahrten zu ganzjährig bewohnten Liegenschaften oder Sömme-

    rungsbetrieben mit einer Weglänge von mindestens 50 Metern oder b) noch nicht sanierte Strassen und Anfahrten zu Liegenschaften mit einer Weglänge

    von mindestens 50 Metern, sofern sie die Bedingungen zur Subventionierung erfül-len (Nachweis durch positiv beantwortete Voranfrage beim Amt für Landwirtschaft). Sind mehrere Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer beteiligt, müssen sie eine Weggenossenschaft gründen, sofern die Subventionsbehörden nicht darauf verzichten.

    Nach Artikel 13 des Strassenreglements obliegen der Unterhalt und die Reinigung sowie die Schneeräumung der öffentlichen Strassen privater Eigentümer der Klasse 3 den betref-fenden Grundeigentümern. Die Leistungen der Gemeinde setzt der Grosse Gemeinderat gemäss Artikel 16 des Strassenreglements fest.

    2. Gesuch Werner Zedi

    Mit Gesuch vom 02. Dezember 2015 stellte Werner Zedi, Aeugstmattberg 134, 3551 Ober-frittenbach den Antrag, den privaten Weg zur Liegenschaft Aeugsmattberg mit einer Weg-länge von 150 Metern und einer Breite von 3.0 Meter in die Klasse 3 des Strassenverzeich-nisses der Gemeinde Langnau aufzunehmen.

    3. Vorberatende Behörden

    Die Baukommission beantragt mit Protokollauszug vom 17. Februar 2016, die Anfahrt zur Liegenschaft Aeugstmattberg 434 – mit einer Weglänge von 150 Meter und einer Breite von 3.0 Metern – in die Klasse 3 des Strassenverzeichnisses der Gemeinde Langnau mit be-sonderen Bedingungen aufzunehmen.

  • - 2 - Die besonderen Bedingungen beinhalten die Kieslieferung (Planiekies) mit Einbau und die maschinelle Schneeräumung, solange in diesem Gebiet ein geeignetes Fahrzeug zur Ver-fügung steht. Diese Leistungen verursachen jährlich Folgekosten von rund Fr. 650.00. Der Gemeinderat befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 07. März 2016 mit der Vorla-ge und erachtete das Begehren als gerechtfertigt.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Die Anfahrt zur Liegenschaft Aeugstmattberg 134 – mit einer Weglänge von

    150 Metern und einer Breite von 3.0 Metern – wird in die Klasse 3 des Strassenver-zeichnisses der Gemeinde Langnau mit besonderen Bedingungen (Kieslieferung mit Einbau und Schneeräumung, solange ein geeignetes Fahrzeug vorhanden) aufge-nommen.

    2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Berichterstatter: Gemeinderat Walter Sutter Departementsvorsteher Bauwesen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri Beilage

    Situationsplan

  • Traktandum 37

    Postulat Samuel Brechbühl betreffend Überbauungsordnung Stämpfliare-al/Lidl / Beantwortung

    Herr Präsident Werte Mitglieder Anlässlich der Sitzung des grossen Gemeinderates vom 21. März 2016 reichte Samuel Brech-

    bühl folgendes Postulat ein:

    „1. Entflechtung der Verkehrsströme Zürchermatte/Lidl/Burgdorfstrasse

    Der Gemeinderat wird beauftragt zu prüfen, ob eine Fussgänger- und allenfalls Fahrradüber-

    querung bei der Eisenbahnbrücke zusammen mit Lidl und der SBB realisierbar ist.

    Begründung:

    Die auszuarbeitende Überbauungsordnung (ÜO) Stämpfli-Areal sollte als Chance wahrge-

    nommen werden, ein umfassendes Konzept für den Verkehr und Parkplätze im Bereich

    Burgdorfstrasse/Zürchermatte zu machen.

    Es muss eine Lösung gefunden werden, mit der Zürchermatte und Ilfis sicher erreicht wer-

    den können und die gleichzeitig den Verkehrsfluss auf der Burgdorfstrasse möglichst nicht

    behindert. Die Idee einer Fussgängerüberführung (oder -Unterführung) ist nicht neu und

    muss wieder aufgegriffen werden.

    Die Zürchermatte ist mittlerweile eines der grössten zusammenhängenden Wohnquartiere

    in Langnau mit sehr eingeschränkten Zufahrtswegen (wegen der Bahn und Ilfis). Wer aus

    der Zürchermatte ins Dorfzentrum will, muss den Verkehrsstrom zum Lidl und die Burg-

    dorfstrasse kreuzen bzw. überqueren. Eine Überführung ist vor diesem Hintergrund eine

    Notwendigkeit, damit vor dem Lidl nicht ein eigentliches Nadelöhr entsteht.

    Sicherheit: Die Kinder aus der Zürchermatte werden in die Kindergärten und Schulen im

    ganzen Gemeindegebiet verteilt. Viele müssen über die Burgdorfstrasse. Bereits heute ist

    die Situation gefährlich. Mit dem zu erwartenden Mehrverkehr wegen Lidl ist die Situation

    nicht mehr tolerierbar. Zahlreiche manövrierende Fahrzeuge sind zu erwarten, die das Risi-

    ko massiv erhöhen.

    Verkehrsfluss: Durch den andauernden Ausbau der Zürchermatte wird es immer mehr

    Fussgänger und Autos geben, die Stämpfli-Areal und Burgdorfstrasse überqueren oder be-

    fahren. Der Verkehrsfluss auf der Burgdorfstrasse und die Zufahrt zum Lidl würden immer

    wieder angehalten. Erneut kann der Terminus des Nadelöhrs gebraucht werden. Es gäbe

    auf der Strasse vor dem Stämpfli-Areal immer wieder Stau und stockenden Verkehr – mit

    entsprechendem Lärm für die Anwohner und Rückstaus bis zum Coop wo der nächste Ver-

    kehrsknoten wartet.

  • - 2 -

    Die Überführung würde dem Verkehr auf der Burgdorfstrasse dienen, der besser fliessen

    könnte; er würde Lidl dienen, da die Zufahrt auf das Areal erleichtert wird und es würde vor

    allem den Bewohnern von Langnau dienen, die Ilfis und Zürchermatte sicher erreichen

    könnten und mit dem Auto gleichzeitig weiterhin ungehinderte Fahrt Richtung Burgdorf hät-

    ten.

    Man kann die berechtigen Interessen eines so grossen Ortsteils wie der Zürchermatte nicht

    einfach übergehen. Dies könnte zu erheblichem Widerstand gegen die ÜO führen und für

    Lidl zu entsprechenden Verzögerungen.

    2. Parkplatzkonzept Lidl im Konflikt mit der angestrebten inneren Verdichtung im Be-

    reich der Bau- und Wohnzonen

    Der Gemeinderat wird beauftragt, zu prüfen, ob in der zu erarbeitenden Überbauungsordnung

    „Stämpfli-Areal“ eine Tiefgarage für die Lidl-Kundenparkplätze zwingend sein muss.

    Begründung:

    Die gängigen Lidl Baukonzepte mit Einstöckiger Ladenfläche in der Mitte und grosszügigem

    Parkplatz rundherum stehen im Konflikt zur angestrebten inneren Verdichtung in den Bau-

    und Wohnzonen in Langnau.

    Konkret: Muss angestrebt werden dass in der ÜO nur eine beschränkte Anzahl ebenerdiger

    Parkplätze zugelassen wird. Dafür aber eine unterirdische Einstellhalle zwingend ist.

    Alle anderen Grossverteiler die z.T. in unmittelbarer Nähe zum zukünftigen Lidl oder in

    Bau- und Wohnzonen stehen, haben die Parkplätze unterirdisch gebaut.

    Da Lidl nicht in einer dafür ausgewiesenen Industriezone, sondern in unmittelbarer Nähe

    von Wohnhäusern und der Berufsschule gebaut wird, wird ein überirdischer Grossparkplatz

    zu erheblichen Lärmbelastungen für die Nachbarschaft führen und entspricht nicht der an-

    gestrebten inneren Verdichtung.“

    Antwort des Gemeinderates

    Die Planungsarbeiten für die zwingend auszuarbeitende Überbauungsordnung „LIDL“ auf dem

    Stämpfli-Areal sind angelaufen. Konkrete offizielle Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.

    Demnächst wird die Bauherrschaft der Bauverwaltung ihre Ideen bezüglich Erschliessung eröff-

    nen. Diese Vorschläge müssen auch mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieur-

    kreis IV, abgesprochen werden, weil die Burgdorfstrasse (als Kantonsstrasse) von den zu tref-

    fenden Massnahmen betroffen sein wird. Bei dieser Gelegenheit werden die Vertreter der Bau-

    verwaltung die Anliegen des Postulanten (Idee einer Verfügung) einfliessen lassen. Die Sicher-

    heit – insbesondere der Kinder – ist auch dem Gemeinderat ein sehr grosses Anliegen.

  • - 3 -

    Im durchzuführenden Planerlassverfahren für die Überbauungsordnung „LIDL“ wird die Pla-

    nungskommission, welche die Planung begleitet, natürlich auch die Themen der inneren Ver-

    dichtung und der Parkierung aufgreifen.

    Im Planerlassverfahren ist ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen, und es wird

    eine öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit stattfinden. Die betroffene Bevölkerung wird

    also in geeigneter Art und Weise die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äussern.

    Schliesslich wird die Überbauungsordnung „LIDL“ dem Grossen Gemeinderat Langnau zur Be-

    schlussfassung vorgelegt. Gegen den entsprechenden Beschluss kann das fakultative Refe-

    rendum ergriffen werden.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Das Postulat Samuel Brechbühl betreffend Überbauungsordnung Stämpfliareal/Lidl

    wird als erheblich erklärt und an den Gemeinderat überwiesen.

    2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    Berichterstatter: Vizepräsident Bernhard Gerber

    Departementsvorsteher Planung und Sport

    3550 Langnau, 02. Juni 2016

    Im Namen des Gemeinderates

    Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber

    Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 38

    Postulat Toni Rösli und Mitunterzeichnende betreffend finanziell tragbare Sporthalle / Beantwortung

    Herr Präsident Werte Mitglieder Anlässlich der Sitzung des grossen Gemeinderates vom 14. Dezember 2015 reichten Toni Rösli und Mitunterzeichnende folgendes Postulat ein: „Der Gemeinderat wird beauftragt, eine finanziell tragbare Sporthalle zu prüfen. Dazu sind ins-besondere die folgenden Fragen zu klären: 1. Das aktuelle Konzept der Sporthalle Oberfeld plant den Erhalt der bestehenden Turnhalle

    Oberfeld. Wie könnten wesentlich günstigere Sporthallenkonzepte aussehen? Welche Inves-titionsausgaben wären dazu erforderlich und welche jährlichen Aufwände wären in der Ge-meinderechnung zu veranschlagen?

    2. Die geplante Sporthalle soll durch die Schulen und die Vereine genutzt werden. Welche Leis-tungs- und Spitzensportmannschaften werden die Halle während wie vielen Stunden benut-zen? Was sind deren Vereine bereit dafür zu bezahlen?

    3. Der Finanzplan 2016-2020 zeigt auf, dass längerfristig der finanzielle Handlungsspielraum

    für eine Sporthalle fehlt. Bei welchen Aufgaben und Krediten könnte der jährliche Nettoauf-wand (Aufwand abzüglich Beiträge der Vereine) für die Sporthalle kompensiert werden?

    Begründung

    Das bestehende Sporthallenkonzept ist zu teuer.

    Der Finanzplan 2016-2020 zeigt auf, dass die geplante Sporthalle Oberfeld finanziell nicht trag-bar ist. Die FDP ist der Meinung, dass das aus dem Wettbewerb hervorgegangene Sporthallen-konzept zu teuer ist. Wenn in den nächsten Jahren eine Sporthalle realisiert werden soll, ist ein günstigeres Konzept zu verfolgen. Ein wesentlicher Kostenfaktor der geplanten Sporthalle ist der Erhalt der bestehenden Turnhalle Oberfeld. Durch die Integration dieser Turnhalle in eine neue Sporthalle sind verschiedene Kompromisse einzugehen. In der alten Turnhalle könnten lediglich die Garderoben und das Foyer untergebracht werden. Der Rest des Gebäudevolu-mens wäre nur beschränkt nutzbar. Der Betrieb und Unterhalt dieses Gebäudes würde weiter-hin hohe Kosten verursachen. Der Gemeinderat hat deshalb günstigere Sporthallenkonzepte zu prüfen.

    Bedürfnisse der Vereine und verbindliche Gebührenansätze vorlegen.

    Ein weiterer Faktor sind die Ansprüche der Leistungs- und Spitzensportmannschaften. Die Ge-meinde ist verpflichtet, die Bedürfnisse der Schulen abzudecken. Sie ist jedoch nicht verpflich-tet, die Bedürfnisse der Vereine zu decken. Diese können dann befriedigt werden, wenn sie für die Gemeinde keine Zusatzaufwände zur Folge haben. Es ist deshalb detailliert zu prüfen, wel-che Bedürfnisse die Vereine haben und welche Gebühren sie zu bezahlen bereit sind. Der Be-dürfnisnachweis und die verbindlichen Gebührenansätze sind vor der Genehmigung einer neu-en Sporthalle vorzulegen.

    Der finanzielle Handlungsspielraum ist zu schaffen.

    Der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde wird tendenziell weiter abnehmen. Die Folgeaufwände der aktuell geplanten Sporthalle werden die Gemeinderechnung jährlich mit gegen einer halben Million Franken belasten.

  • - 2 - Sie sind zu hoch und in absehbarer Zeit für die Gemeinde nicht tragbar. Eine Steuererhöhung ist keine Option. Bevor eine neue Sporthalle genehmigt werden kann, ist deshalb der finanzielle Handlungsspielraum zu schaffen.“ Antwort des Gemeinderates Der Ersatz der beiden veralteten und nicht mehr zeitgemässen Turnhallen im Oberfeld und am Höheweg ist seit langer Zeit ein Thema, musste aus finanziellen Gründen aber immer wieder hinausgeschoben werden. Für den Gemeinderat war bei der Ersatzfrage klar, dass in Langnau endlich eine normgerechte Dreifach-Sporthalle zu realisieren ist, welche alle Ballsportarten erlaubt und tagsüber von den Schulen sowie in den Abendstunden von den Vereinen genutzt werden kann. Da die drei heuti-gen Turnhallen im Dorf (Oberfeld, Höheweg, Sek) für den Schulunterricht von rund 800 Kindern dienen, war für den Gemeinderat auch der Standort bei einem Schulhaus im Dorf eine wichtige Voraussetzung. Bereits die Sportstättenplanung aus den 90er-Jahren sah für den Ballsport den Standort Oberfeld vor. Im Jahre 2012 führte der Gemeinderat für den Neubau einer Dreifachhalle im Oberfeld einen Projektwettbewerb durch. Von den insgesamt 59 Vorschlägen siegte das Projekt „Lignoleus“ des Büros Gäumann Lüdi von der Ropp Architekten, Zürich, da es dank des Einbezugs der (er-haltenswerten) alten Turnhalle den Landbedarf minimiert und die Kniematte freihält. Der Aus-senplatz ist weiterhin am gleichen Ort möglich. Mit dem Neubau erfolgt auch die Teilsanierung der alten Oberfeldhalle, die unter anderem als Eingangbereich und als Garderobentrakt weiter-verwendet wird und in welcher auch alle Technikräume untergebracht werden können. Und nicht zuletzt gehörte das Siegerprojekt auch bei den Kosten von den in der engeren Wahl ste-henden Projekten zu den günstigsten. Zu Punkt 1: Der Gemeinderat geht nicht davon aus, dass in Langnau für den Schul- und Vereinssport neben einer Dreifachhalle in den nächsten Jahrzehnten mit Unterstützung der öffentlichen Hand noch weitere Turnhallen gebaut werden. Er ist deshalb überzeugt, dass es intelligenter war und ist, lieber ein paar Jahre zuzuwarten – wie er dies gemacht hat – als eine „halbbatzige“ Lösung (sprich eine Doppelhalle) zu realisieren, welche dem Regionalzentrum keinen zusätzlichen Nut-zen bringt. Dazu kommt, dass eine solche Infrastruktur nach Auffassung des Gemeinderates möglichst optimal genutzt (vom Morgen bis am späteren Abend) werden muss und deshalb tagsüber den Schulen und in den übrigen Zeiten den Vereinen zur Verfügung gestellt werden soll. Ausgehend von diesen Überlegungen (Dreifachhalle bei den Schulanlagen) ist der Gemeinderat der Überzeugung, dass sein gewähltes Konzept sich nicht wesentlich günstiger realisieren lässt. Würde der Neubau losgelöst von der alten Oberfeld-Turnhalle gebaut, wären grössere Nebenräume nötig (insbesondere Garderoben, Eingangsbereich und Technikräume). Die alte Turnhalle wäre in diesem Fall weiter zu unterhalten – ein Abbruch kommt aus Gründen des Ortsbildschutzes nicht in Frage. Zudem dient dieses Gebäude heute auch noch anderen Zwe-cken (u.a. Militärbüros, Depot für Kunstgegenstände und Lager). Zu beachten ist weiter, dass der Grosse Gemeinderat den Projektwettbewerb mit der Vorgabe (3-fach Sporthalle) bewilligt und dafür einen Kredit von Fr. 350'000.00 gesprochen hat. Das Siegerprojekt ist in der Zwischenzeit weiter konkretisiert worden. Dafür wurde im letzten Jahr ein Kredit von rund Fr. 140'000.00 gutgeheissen. Die Kosten sind mit einer Genauigkeit von +/- 10% bekannt. Um wirklich aussagekräftige Vergleiche anstellen zu können, müssten für ein anderes Konzept (z.B. Doppelhalle, andere 3-fach Halle) zuerst das neue Raumprogramm defi-niert und dann zumindest ein Vorprojekt erarbeitet werden, was erneut mit grösseren Kosten-folgen verbunden wäre. Ein solches mehrspuriges Vorgehen erscheint dem Gemeinderat nicht zielführend.

  • - 3 - Was die Betriebskosten (Reparaturen, Reinigung, Heizung, Lüftung, Wasser etc.) anbelangt, so gehen die bisherigen Berechnungen von jährlichen Mehrkosten von rund Fr. 65‘000.00 bis Fr. 85'000.00 aus (bei einem Verzicht auf die Höheweghalle. Zudem fallen bei einem Neubau in der ersten Zeit keine oder wenige Reparaturen an) und ohne Einbezug von Erträgen, welche bei einer Vermietung an Wochenenden (z.B. für ein Meisterschaftsspiel der Unihockey-Tigers oder anderer Vereine) realisiert werden könnten. Ein solcher Betrag ist für die Gemeinde Langnau tragbar. Zu Punkt 2: Der Gemeinderat geht bei der Benutzung der Sporthalle davon aus, dass der Neubau zusam-men mit der Turnhalle bei der Sekundarschulanlage den fünf Kindergartenklassen (Hinterdorf, Napfstrasse, Asylstrasse und Oberfeld) sowie den heute insgesamt 28 Klassen der Schulhäu-ser Hinterdorf, Oberfeld, Höheweg, Sekundarschule und den vier Klassen des Schulhauses Ilfis sowie der Rudolf Steiner-Schule dienen wird. Insgesamt werden die beiden Hallen während den ordentlichen Schulzeiten von knapp 800 Kindern benutzt. Nach 17 Uhr und – bei Bedarf an Wo-chenenden – sollen die beiden Hallen wie heute den örtlichen Vereinen zur Verfügung stehen. Zur Diskussion steht auch eine zeitlich eng begrenzte Nutzung der Sporthalle durch die Uni-hockey Tigers (je eine Trainingseinheit der 1. Mannschaft und des U-21-Teams). Zu beachten ist, dass Unihockey kein Profisport ist und auch eingesetzte Ausländer berufstätig sind und die Budgets der NLA-Vereine im Vergleich zum Fussball und zum Eishockey äusserst bescheiden sind. Die SCL Tigers benutzten in der Vergangenheit für das Sommertraining teilweise die Aus-senanlagen bei der Sekundarschule. Sie haben in Bezug auf Turnhallenbenützungen allerdings nur einen untergeordneten Bedarf, wie aus den Dauerbelegungsplänen hervorgeht (vorab Young Tigers-Mannschaften). Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, den Langnauer Vereinen die Turnhallen für den Trainingsbetrieb weiterhin unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Anders sähe es bei Meis-terschaftsspielen aus, bei welchen Eintritt verlangt und Einnahmen generiert werden. Für solche Anlässe müsste eine Miete entrichtet werden. Zu Punkt 3: Der Finanzplan wird jährlich aktualisiert. Im letzten Herbst wurde die geplante Sporthalle mit 10 Millionen im Investitionsprogramm 2016 – 2020 eingestellt. Es ist richtig, dass der Finanz-plan 2016 – 2020 mit all den vorgesehenen Investitionen als knapp tragbar bezeichnet wurde. Diese Momentaufnahme ist heute überholt. Es darf von einer deutlichen Besserstellung für die kommenden Jahre ausgegangen werden. So hat die Rechnung 2015 um 1,2 Millionen Franken besser abgeschnitten als vorgesehen (und im Finanzplan eingestellt). Es darf damit gerechnet werden, dass sich die Zahlenbasis stabilisiert und teilweise (z.B. Steuereinnahmen) verbessert hat und nachhaltig bleibt. Zudem wird durch eine Änderung der Gemeindeverordnung des Kan-tons Bern, welche am 1. Juni 2016 in Kraft tritt, bei Turnhallen neu eine Abschreibungsdauer von 33 1/3 Jahren (statt 25 Jahre) vorgesehen. Bei einem Volumen von 10 Millionen Franken ergibt dies eine jährliche Entlastung von Fr. 100'000.00 (gegenüber dem Finanzplan 2016 – 2020). Es ist zudem zulässig, die durch Einzonungen generierten Planungsmehrwerte für die Reduktion der Abschreibungen einzusetzen. Langnau hat durch die Ortsplanungsrevision 2014 bis Ende 2015 1,07 Millionen. Franken erhalten und der Gemeinderat beabsichtigt, zumindest einen Teil davon für dieses wichtige Infrastrukturvorhaben einzusetzen. Dies verringert den Net-to-Anschaffungswert und verbessert die Ausgangslage beim Abschreibungsaufwand gegenüber den bisherigen Planungen weiter. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf das neue Rechnungslegungsmodell (HRM2) wurde das Finanzvermögen neu bewertet. Dies macht für Langnau eine Erhöhung von 1,4 Millionen Franken aus. Dieser Betrag darf ab dem Jahr 2021 während fünf Jahren aufgelöst werden, was zu einer jährlichen (buchhalterischen) Entlastung von Fr. 280'000.00 führt. Ende 2027 wird zu-dem das altrechtliche Verwaltungsvermögen vollständig abgeschrieben sein, so dass sich ab diesem Zeitpunkt beim Abschreibungsaufwand eine völlig neue Situation ergibt (Wegfall von jährlichen Abschreibungen in der Höhe von mehr als 1,5 Millionen Franken).

  • - 4 - Für den Gemeinderat ist klar, dass die Realisierung der Sporthalle nur in Frage kommt, wenn die finanzielle Tragbarkeit gegeben ist. Insbesondere kommt keine weitere Steuererhöhung in Frage. Dies ist ein Tabu. Angesichts der Entwicklung der jüngsten Vergangenheit und der ver-besserten finanziellen Zukunftsaussichten geht der Gemeinderat davon aus, dass ein Bau ab dem Jahre 2018 möglich wäre. Deshalb plant er eine Volksabstimmung im November dieses Jahres. Anschliessend würden die Grundlagen für das Baubewilligungsverfahren erarbeitet. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass – sollte sich wider Erwarten eine finanzielle Ver-schlechterung der Situation ergeben – notfalls der Baubeginn verschoben werden könnte. Entgegen den Ausführungen im Vorstoss erachtet der Gemeinderat den finanziellen Spielraum ohne wesentliche Kompensationsmassnahmen grundsätzlich als gegeben. Aus diesem Grund geht er auch nicht davon aus, dass wegen der Sporthalle in den nächsten Jahren auf wesentli-che Investitionsvorhaben verzichtet werden müsste. Im Übrigen sei daran erinnert, dass auch in der Vergangenheit bereits mehrfach Vorhaben verschoben worden sind, ohne dass sich eine alarmierende Situation ergeben hätte. Bei einer rollenden Planung sind Priorisierungen und Anpassungen nichts Ungewöhnliches. Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Das Postulat Toni Rösli und Mitunterzeichnende betreffend finanziell tragbare Sport-

    halle wird abgelehnt. 2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Berichterstatter: Vizepräsident Bernhard Gerber Departementsvorsteher Planung und Sport 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 39

    Interpellation Beat Gerber betreffend Ausscheidung Gewässerraum in Langnau / Beantwortung

    Herr Präsident Werte Mitglieder Anlässlich der Sitzung des grossen Gemeinderates vom 21. März 2016 reichte Beat Gerber folgende Interpellation ein: „Ausgangslage: Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament verschiedene Änderungen im Bundesgesetz für den Schutz der Gewässer beschlossen. Die Änderungen erfolgten aufgrund des indirekten Gegen-vorschlages des Parlaments zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“. Das geänderte Gewässerschutzgesetz ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten, die geänderte Gewässerschutzverordnung am 1. Juni 2011. Mit der Änderung des Gewässerschutzrechts des Bundes wurden die Kantone verpflichtet, in verschiedenen Bereichen strategische Planungen zu erstellen, Massnahmen zu treffen und Gewässerschutzvorhaben zu koordinieren: - Sicherung des Gewässerraums für Fliessgewässer und stehende Gewässer - Revitalisierung der Gewässer - Wiederherstellung der Fischgängigkeit - Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk unterhalb von Wasser-

    kraftwerken - Reaktivierung des natürlichen Geschiebehaushalts der Gewässer In einem ersten Schritt soll der Gewässerraum ausgeschieden werden, um die nötigen Flächen für die weiteren Massnahmen zu sichern. Die Breite des zu ausscheidenden Gewässerraums richtet sich nach der Gerinnesohlenbreite des Gewässers (je breiter das Gewässer desto breiter der Gewässerraum). Bei breiten Gewässern wie der Ilfis (ca. 20m Gerinnesohlenbreite) hat der Gewässerraum eine Breite von rund 60m. Landwirtschaftlich oder gartenartig genutzte Flächen innerhalb des Gewässerraums dürfen nur noch ohne Düngung und Pflanzenschutz bewirtschaf-tet werden. Für überbaute Gebiete besteht eine Besitzstandwahrung (Neubauten und wesentli-che Zweckänderungen von bestehender Bausubstanz ist nicht mehr möglich). Für Land- und Liegenschaftsbesitzer innerhalb des neu errichteten Gewässerraums entsteht somit eine be-trächtliche Wertverminderung ihrer Grundstücke. Fragen: Laut Auskunft von Herr Maurer (AWA) wurden die Gemeinden per Mitteilung im April 2015 auf-gefordert, die Gewässerräume bis 2018 auszuscheiden. 1. Was hat die Gemeinde Langnau bisher in dieser Sache unternommen? 2. Was sind die nächsten geplanten Schritte? 3. Wie will die Gemeinde die betroffenen Grundeigentümer möglichst früh im ganzen Prozess

    integrieren um kostspielige Mitwirkungen und Fehlplanungen zu vermeiden? 4. Wäre eine Zusammenarbeit mit angrenzenden Gemeinden sinnvoll?“

  • - 2 - Antwort des Gemeinderates Der Gemeinderat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen gerne wie folgt Stellung: Was hat die Gemeinde Langnau bisher in dieser Sache unternommen? Dem Gemeinderat und der Bauverwaltung sind die anstehenden Aufgaben gestützt auf die ge-änderte Gewässerschutzgesetzgebung bekannt. Bisher wurde die Gemeinde Langnau aber noch nicht aktiv. Der Bund hat für die Umsetzung der nötigen Änderungen in der kommenden baurechtlichen Grundordnung eine Frist bis zum 31. Dezember 2018 gesetzt. Was sind die nächsten geplanten Schritte? In Sommer / Herbst 2016 wird durch die Bauverwaltung von einem Planungsbüro eine Offerte für die Umsetzung eingeholt. Die Planungsarbeiten sollen im Verlaufe des Jahres 2017 aufge-nommen werden. Wie will die Gemeinde die betroffenen Grundeigentümer möglichst früh im ganzen Prozess in-tegrieren, um kostspielige Mitwirkungen und Fehlplanungen zu vermeiden? Weil die Planung noch nicht angelaufen ist, kann über Details auch noch nicht Auskunft gege-ben werden. Selbstverständlich werden betroffene Grundeigentümer und Grundeigentümerin-nen aber frühzeitig in den Planungsprozess miteinbezogen. Weiter wird das ordentliche Planer-lassverfahren durchzuführen sein, welches auch ein Mitwirkungsverfahren und eine öffentliche Auflage vorsieht. Wäre eine Zusammenarbeit mit angrenzenden Gemeinden sinnvoll? Die Frage stellt sich in diesem Fall nicht, weil es die Aufgabe jeder einzelnen Gemeinde ist, die Vorschriften zur Ausscheidung des Gewässerraumes in der gemeindeeigenen Ortsplanung zweckmässig umzusetzen. Der Gewässerraum ist in der baurechtlichen Grundordnung oder in Überbauungsordnungen grundeigentümerverbindlich festzulegen. Berichterstatter: Vizepräsident Bernhard Gerber Departementsvorsteher Planung und Sport 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 40

    Einfache Anfrage Silvia Röthlisberger betreffend Signalisation Gegenver-kehr für Velofahrer bei Einbahnstrassen / Beantwortung

    Herr Präsident Werte Mitglieder Anlässlich der Sitzung des grossen Gemeinderates vom 21. März 2016 reichte Silvia Röthlis-berger folgende Interpellation ein: „Seit 01. Januar 2016 gilt für Fahrräder eine Änderung in der Signalisationsverordnung. Diese Änderung heisst „freie Fahrt für fast alle Radfahrer“. Diese Massnahme soll den Langsamver-kehr fördern. Allerdings muss die Gemeinde prüfen, ob die Einbahnstrassen auch effektiv für Velos in die Gegenrichtung befahrbar sind und hat die Situation dementsprechend zu signalisie-ren. Meine Frage ist, wann gedenkt der Gemeinderat dies zu prüfen und die Signalisierungen vorzunehmen.“ Antwort des Gemeinderates Die Beantwortung dieser Einfachen Anfrage erfolgt mündlich. Berichterstatter: Gemeinderat Walter Sutter Departementsvorsteher Bauwesen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 41

    Einfache Anfrage Martin Kohler betreffend Sanierung von Kugelfängen bei Schiessanlagen / Beantwortung

    Herr Präsident Werte Mitglieder Anlässlich der Sitzung des grossen Gemeinderates vom 21. März 2016 reichte Martin Kohler folgende Einfache Anfrage ein: „In der Berner Zeitung vom 21. Dezember 2015 wurde von der Gemeinde Signau mitgeteilt, dass das Blei der Schützen entsorgt sei. Die Gemeinde Langnau ist der Auffassung, dass die Schiessstände nicht saniert werden müssen und die Gemeinde Signau ist der Auffassung, dass die Schiessstände in den nächsten vier Jahren saniert werden müssen. Ich möchte wissen, wie die Gemeinden zu diesen unterschiedlichen Ansichten kommen.“ Antwort des Gemeinderates Die Beantwortung dieser Einfachen Anfrage erfolgt mündlich. Berichterstatter: Gemeinderat Jürg Gerber Departementsvorsteher Umwelt, Ver- und Entsorgung 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 42

    Genehmigung der Kreditabrechnung betreffend Ersatzanschaffung eines Kommunal-Lastwagens

    Herr Präsident Werte Mitglieder Am 30. Juni 2014 bewilligte der Grosse Gemeinderat für die Ersatzanschaffung eines Kommu-

    nal-Lastwagens einen Kredit von Fr. 210‘000.00 zulasten der Investitionsrechnung.

    Mit Datum vom 23. November 2015 liegt die Kreditabrechnung der Bauverwaltung vor (Kon-

    to Nr. 620.506.035). Im Weiteren wird auf diese Abrechnung verwiesen.

    Kreditabrechnung

    Kredit vom 30. Juni 2014 Fr. 210‘000.00

    Kreditabrechnung vom 23. November 2015 Fr. 208‘816.30

    Kreditunterschreitung 0.56 % Fr. 1‘183.70

    Begründung der Mehr- und Minderkosten

    Die Firma Bucher gewährte für den Eintausch des SCAM und der Anbaugeräte eine Gutschrift

    von Fr. 11‘000.00, welche in der Rechnungsstellung bereits berücksichtigt wurde.

    Beiträge Dritter

    Keine.

    Nettokosten der Gemeinde Fr. 208‘816.30

    Die Buchhaltungsbestätigung der Finanzverwaltung liegt mit Datum vom 24. November 2015

    vor.

    Die Baukommission beantragt mit Protokollauszug vom 16. Dezember 2015, die Kreditabrech-

    nung von Fr. 208‘816.30, mit einer Kreditunterschreitung von 0.56 %, ausmachend den Betrag

    von Fr. 1‘183.70, gutzuheissen.

    Die Geschäftsprüfungskommission stimmte der Kreditabrechnung anlässlich ihrer Sitzung vom

    10. März 2016 zu und beantragt deren Genehmigung.

  • - 2 -

    Der Gemeinderat befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 21. März 2016 mit der Vorlage

    und verabschiedete sie zu Handen des Grossen Gemeinderates.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    1. Die Kreditabrechnung für die Ersatzanschaffung eines Kommunal-Lastwagens, ab-

    schliessend mit Aufwendungen von Fr. 208‘816.30 und somit einer Kreditunterschrei-

    tung von Fr. 1‘183.70 (0.56 %), wird genehmigt.

    2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    Berichterstatter: Gemeinderat Walter Sutter Departementsvorsteher Bauwesen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri

  • Traktandum 43

    Genehmigung der Kreditabrechnung über die Ersatzanschaffung einer Strassenwischmaschine

    Herr Präsident Werte Mitglieder Am 01. Dezember 2014 bewilligte der Grosse Gemeinderat für die Ersatzanschaffung einer

    Strassenwischmaschine einen Kredit von Fr. 180‘000.00 zulasten der Investitionsrechnung.

    Mit Datum vom 19. November 2015 liegt die Kreditabrechnung der Bauverwaltung vor (Kon-

    to Nr. 620.506.036). Im Weiteren wird auf diese Abrechnung verwiesen.

    Kreditabrechnung

    Kredit vom 01. Dezember 2014 Fr. 180‘000.00

    Kreditabrechnung vom 19. November 2015 Fr. 157‘270.40

    Kreditunterschreitung 12.65 % Fr. 22‘729.60

    Begründung der Mehr- und Minderkosten

    Bei der Rechnungsstellung der Firma ASH Aebi und Co. AG wurde der Eintausch der alten

    Strassenwischmaschine mit Fr. 25‘000.00 berücksichtigt.

    Beiträge Dritter

    Keine.

    Nettokosten der Gemeinde Fr. 157‘270.40

    Die Buchhaltungsbestätigung der Finanzverwaltung liegt mit Datum vom 24. November 2015

    vor.

    Die Baukommission beantragt mit Protokollauszug vom 16. Dezember 2015, die Kreditabrech-

    nung von Fr. 157‘270.40, mit einer Kreditunterschreitung von 12.65 %, ausmachend den Betrag

    von Fr. 22‘729.60, gutzuheissen.

    Die Geschäftsprüfungskommission stimmte der Kreditabrechnung anlässlich ihrer Sitzung vom

    10. März 2016 zu und beantragt deren Genehmigung.

  • - 2 -

    Der Gemeinderat befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 21. März 2016 mit der Vorlage

    und verabschiedete sie zu Handen des Grossen Gemeinderates.

    Aufgrund dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, folgenden B e s c h l u s s zu fassen:

    3. Die Kreditabrechnung für die Ersatzanschaffung einer Strassenwischmaschine, ab-

    schliessend mit Aufwendungen von Fr. 157‘270.40 und somit einer Kreditunterschrei-

    tung von 22‘729.60 (12.65 %), wird genehmigt.

    4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    Berichterstatter: Gemeinderat Walter Sutter Departementsvorsteher Bauwesen 3550 Langnau, 02. Juni 2016 Im Namen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Antener Samuel Buri