VAD Antragsstellung GdB Hindennach [Kompatibilitätsmodus] · 9. Regierungspräsidium Tübingen 10...

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Regierungspräsidium Tübingen Tel. 07071/82729 Fax: 03212/4110753 E-Mail: [email protected] 1 Antragsstellung, Antrag auf Bescheidung einer Schwerbehinderung oder Neufeststellung Präsentation Thema: durch den Geschäftsführer der Firma VAD : Kurt Hindennach Stand: September 2012

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�Antragsstellung, Antrag auf Bescheidung einer Schwerbehinderung oder Neufeststellung

Präsentation

Thema:

durch den Geschäftsführer der Firma VAD : Kurt Hindennach

Stand: September 2012

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- Antragsstellung per Formular oder formlos

- Antragsstellung beim zuständigen Landratsamt

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- Warum wird die Anerkennung einer Schwerbehinderung beantragt ?

- verbesserter Kündigungsschutz / Beteiligung Integrationsamt

- Erhöhte Abfindung bei Kündigung

- Zusatzurlaub GdB => 50 = 5 Tage, GdB 30 – 40 = 3 Tage Landesbedienstete

- Steuerliche Vorteile: GdB = 50 570,00 Euro/Jahr

- Einladung zu Bewerbungsgesprächen wird deutlich erhöht!

- Merkz. G: für Autofahrten von bis zu 3.000 km im Jahr 797,62 Euro absetzen

Nicht bei Beamten !

und 50 % Ersparnis der KFZ-Steuer /

Berufstätige: Hin- u. Rückfahrt zum und vom Arbeitsplatz absetzbar

Fahrzeug muss dann überwiegend von dem gefahren werden, der Erstattung erhält

- Früher in Rente / Pension zur Zeit 2 Jahre früher ohne Abschlag

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• An das zuständige

• Landratsamt des Wohnorts

• I. Angaben zur Person - Bitte in Blockschrift ausfüllen –

• 1 Name / ┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷Vorname

• ┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷┷2 Geburtsdatum Geschlecht männlich � weiblich �

• 3 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:

• Straße, Hausnummer: ________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort: ________________________________________________________________ Tel. tagsüber zu erreichen ________________________________________________________________Sie können selbst zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, wenn Sie

vorhandene aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen wie z.B.

Facharztbriefe und Krankenhausberichte beifügen

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Teil 2 1. Seite des Antrags

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Teil 1 2. Seite des Antrags

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Teil 2 2. Seite des Antrags

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Teil 1 3. Seite des Antrags

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Wenn Platz nicht ausreicht, auf separatem Blatt weitere Krankenhausaufenthalte auflisten

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Teil 2 3. Seite des Antragso

Wenn Platz nicht ausreicht, auf separatem Blatt weitere Rehaaufenthalte auflisten

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Teil 3 3. Seite des Antragso

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Teil 4 3. Seite des Antragso

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Teil 1 4. Seite des Antragso

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Teil 3 4. Seite des Antrags

Ganz wichtiges Feld. Mit Datum so weit als möglich zurück !

- wichtig für früheren Rentenbeginn

- finanziell von Bedeutung. bis mind. 10 Jahre Steuerbefreiung rückwirkend !!!!

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Teil 4 4. Seite des Antrags

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Teil 5 4. Seite des Antrags

- Dem Antrag möglichst alle vorhandenen Diagnosen, Arzt- und Krankenhausberichte beifügen

- Immer eine Kopie vom Antrag machen und Datum notieren an dem er abgegeben wurde

- Bearbeitungsdauer zwischen 3 und 12 Monaten

- Wenn GdB mind. 50 betragen muß wegen Kündigungsdrohung usw. ���� persönlich abgeben Eilantrag

- Beschleunigtes Feststellungsverfahren für Erwerbstätige

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Erstantrag

Ausfüllanweisung

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Beschleunigtes Feststellungsverfahren für Erwerbstätige

Im Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX wird die tatsächlich bereits vorliegende Schwerbehinderung lediglich festgestellt. Dieses Verfahren soll beschleunigt werden, soweit es um die Feststellung der Schwerbehinderten-eigenschaft bei erwerbstätigen Personen geht. Eine baldige Entscheidung liegt nicht nur im Interesse der Antragsteller, sondern auch ihrer Arbeitgeber (insbesondere Erfüllung der Beschäftigungspflicht, Arbeitsplatzeinrichtung, besonderer Kündigungsschutz, Gewährung von Zusatzurlaub).

Die zuständige Behörde, z. B. das Landratsamt (früher: Versorgungsamt) hat die Behinderung, wenn ein Gutachten für die Feststellung nicht erforderlich ist, binnen 3 Wochen nach Antragseingang festzustellen. Ist jedoch ein Gutachten erforderlich, ist unverzüglich ein geeigneter Sachverständiger von der zuständigen Behörde zu beauftragen. Dessen Gutachten ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung zu erstellen. Innerhalb weiterer 2 Wochen nach Vorliegen dieses Gutachtens ist die Feststellung der Behinderung seitens der Behörde zu treffen.

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HinweisAlle Unterlagen sollten gleich bei Antragsstellung vollständig vorgelegt werden, damit keine zeitlichen Verzögerungen eintreten. Vorteilhaft ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, aus der Diagnose und Funktionsbeeinträchtigung ersichtlich sind. Selbsteinschätzung des GdB anhand der GdB/MdE-Tabelle in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Teil A, Nr. 26). . Zum Nachschlagenkurze Bearbeitungsfristen:§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX§ 14 Abs. 2 Sätze 2 und 4 SGB IX§ 14 Abs. 5 Sätze 2 und 5 SGB IX Mitwirkungspflichten des Antragstellers:§ 60 Abs. 1 SGB I

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Was führt zur Anerkennung einer Schwerbehinderung ?Was beeinflußt einen GdB ?

- Attestierte Beeinträchtigungen wie:

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chronische Schmerzen

Ängste, Zwänge, psychische Beeinträchtigungen

Suizidgedanken, Schlaflosigkeit

verminderte Gehfähigkeit / Alter / Vergleich Sportabzeichen

alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht altersgerecht sind

alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die länger als 6 Monate andauern

Hinweis: Einzel-GdB´s werden nicht aufsummiert !

Inkontinenz / Impotenz

Fatigue-Syndrom

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Bescheid wird erteilt

GdB > = 50

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- Arbeitgeber benachrichtigen / 5 Tage Zusatzurlaub / Erhöhter Kündigungsschutz

- wenn Anerkennung rückwirkend: Antrag ans Finanzamt

Beispiel:

Datum Bescheid August 2008; GdB = 50 rückwirkend ab Januar 2000

- Steuerfreibeträge

Microsoft Word-Dokument

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Beispiel Finanzamt GdB = 50

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Finanzamt TübingenPostfach XYTübingen

Steuernummer: 123456/23456 bzw. neue IdentnummerKarl Mustermann, Steuerschuldstrasse 112 in 72074 TübingenEinkommensteuerbescheide 2000 – 2007Antrag auf Änderung gem. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf Änderung der Einkommensteuerbescheide der Jahre 2000 bis 2007 gem. §175 Abs. 1 Nr. 1 AO.

Sie erhalten in der Anlage eine Bescheinigung des Landratsamtes Tübingen über eine vorliegenden Grad der Behinderung von 50 seit dem 01.01.2000.

Ich bitte darum, den Behindertenpauschbetrag nach § 33 b EStG in Höhe von jährlich 570,00 € bei denSteuerveranlagungen 2000 ff noch nachträglich zu berücksichtigen.

MfG

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Erwarteter Grad der Behinderung wurde nicht beschieden

Wie kann dem entgegengetreten werden ?

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- Durch einen Widerspruch – Frist von 4 Wochen/ 1 Monat einhalten

- Durch einen Widerspruch mit Akteneinsicht

Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht nicht vergessen !

Warum Akteneinsicht ?

- zum Prüfen, ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen

- zur Überprüfung der einzeln beschiedenen GdB´s

Widerspruch m

Akteneinsicht

Widerspr Akteneins

andere Person

Vollmacht

Entbindung

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Nach Akteneinsicht:

- Widerspruch begründen ( siehe Musterbegründungen)

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- evtl. neue Atteste und Diagnosen beilegen

Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird

- Innerhalb 4 Wochen Klage beim Sozialgericht einreichen

- Nach angemessener Zeit (3-4 Monate) Neufeststellung beantragen

- Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

§ 44 SGB X

- Gleichstellung bei Agentur für Arbeit beantragen

Widerspruch 2Begründung

Rücken

Begründ

Widerspruch Bilder 2

Antrag auf

Rücknahme

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Nachschlagewerke und Hilfsmittel

- SGB IX

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- Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

- Kommentar zum SGB IX

- Internet allgemein

http://www.lumrix.de/icd.php

- ICD-Code zum Übersetzen von Diagnosen

- Rehadat

- Broschüre Behinderung und Ausweis des KVJS

- ersetzt durch: Versorgungsmedizinische Grundsätze

http://www.rehadat.de/rehadat/

Versorgungsmedizi

nische Grundsätze

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Diskussion

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- Grad der Behinderung wird aberkannt; z.B. wegen Heilungsbewährung

- zum Zeitpunkt kurz vor der früheren Verrentung

- schon 43 Jahre im Arbeitsleben

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Ende der Präsentation

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Kurt Hindennach Vertrauensmann der Schwerbehinderten beim Regierungspräsidium Tübingen und Bezirksvertrauensmann von 2002 - 2012

Firma VAD, Kurt Hindennach.

Bietet Formulierungshilfe in Wort und Schrift auf allen Gebieten des Gesundheitswesens