Validierung der medizinischen Kodierung mit einer ......unnötiger Kode Der Diagnosekode wird...

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NICE Computing AG, ch. de Maillefer 37, CH-1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. +41 (0)21 641 04 20 - Fax +41 (0)21 641 04 29 - Mobile +41 (0)79 212 88 85 [email protected] - www.nicecomputing.ch Validierung der medizinischen Kodierung mit einer Auswertung der Variation des Case Mix-Wertes Kantonsspital Baden AG Revision der Daten 2013 Schlussbericht Revisorin Frau Yvonne Zbinden Herr Krimo Bouslami, Informatik Herr Gianmarco Arrigo, Verwaltung Herr Patrick Weber, Geschäftsführer 2014

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NICE Computing AG, ch. de Maillefer 37, CH-1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. +41 (0)21 641 04 20 - Fax +41 (0)21 641 04 29 - Mobile +41 (0)79 212 88 85

[email protected] - www.nicecomputing.ch

Validierung der medizinischen Kodierung mit einer Auswertung der Variation des

Case Mix-Wertes

Kantonsspital Baden AG

Revision der Daten 2013

Schlussbericht

Revisorin

Frau Yvonne Zbinden

Herr Krimo Bouslami, Informatik Herr Gianmarco Arrigo, Verwaltung

Herr Patrick Weber, Geschäftsführer

2014

Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden

YZ, GA, KB, PW 2

Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ................................................................................................................................................... 3

1.1 AUSGANGSLAGE .................................................................................................................................................... 3 1.2 QUALIFIKATION DER REVISORIN ............................................................................................................................... 3 1.3 UNABHÄNGIGKEIT DER REVISORIN ............................................................................................................................ 3

2 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................................................... 4

2.1 VORGEHENSWEISE ................................................................................................................................................. 4

3 LEISTUNGSÜBERSICHT DES SPITALS ............................................................................................................... 6

3.1 ANZAHL DER STATIONÄR BEHANDELTEN FÄLLE DER GESAMTEN INSTITUTION ..................................................................... 6 3.2 ANZAHL FÄLLE NACH HERKUNFTSKANTON UND VERSICHERUNGSART ............................................................................... 6 3.3 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER FÄLLE ...................................................................................................................... 7 3.4 CASE MIX INDEX (CMI) ......................................................................................................................................... 8

4 DURCHFÜHRUNG DER REVISION ................................................................................................................... 9

4.1 BERICHTSPERIODE UND GRUNDLAGE FÜR DIE BEURTEILUNG .......................................................................................... 9 4.2 ZIEHUNG DER STICHPROBE ...................................................................................................................................... 9 4.3 BEMERKUNGEN .................................................................................................................................................... 9

5 FESTSTELLUNGEN ........................................................................................................................................ 10

5.1 GENERELLE FESTSTELLUNGEN ................................................................................................................................ 10 5.2 PATIENTENDOSSIERS ............................................................................................................................................ 10 5.3 FESTGESTELLTE FEHLER......................................................................................................................................... 11 5.4 FALLZUSAMMENFÜHRUNG .................................................................................................................................... 11 5.5 KONGRUENZ DER RECHNUNGSSTELLUNG ................................................................................................................. 11 5.6 DIFFERENZEN MIT/OHNE VORLAGE AN DAS BFS ........................................................................................................ 12

6 STATISTIK .................................................................................................................................................... 13

6.1 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER KODIERFEHLER DER DIAGNOSEN UND BEHANDLUNGEN NACH FEHLERTYP .......................... 13 6.2 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER SWISSDRG-ÄNDERUNGEN ........................................................................................ 17 6.3 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER ÄNDERUNGEN DER KOSTENGEWICHTE ......................................................................... 17 6.4 BERECHNUNG DES CMI VOR UND NACH DER REVISION ............................................................................................... 18 6.5 GRAFIKEN .......................................................................................................................................................... 20 6.6 VERGLEICH DER ANZAHL NEBENDIAGNOSEN UND DER ANZAHL BEHANDLUNGEN IN DER GRUNDGESAMTHEIT UND IN DER

STICHPROBE ................................................................................................................................................................ 21

7 EMPFEHLUNGEN ......................................................................................................................................... 22

7.1 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE VERBESSERUNG DER DOKUMENTATION UND DER KODIERQUALITÄT ............................................. 22 7.2 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG VON SWISSDRG ................................................................................ 22 7.3 WEITERE HINWEISE DER REVISORIN ........................................................................................................................ 22

8 ANMERKUNGEN DER SPITALDIREKTION ...................................................................................................... 23

9 ANHANG 1 ................................................................................................................................................... 24

10 ANHANG 2 ................................................................................................................................................... 25

11 ANHANG 3 ................................................................................................................................................... 26

11.1 ANALYSE DES CASE MIX ................................................................................................................................... 26 11.2 STATISTISCHE METHODEN ................................................................................................................................ 27 11.3 ABKÜRZUNGEN .............................................................................................................................................. 30

Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden

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1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem 01.01.2012 setzt die korrekte Umsetzung der Kodiergrundlagen durch die Spitäler zwingend voraus, da die Kodierung eines Behandlungsfalles einen unmittelbaren Einfluss auf die Rechnungsstellung hat.

Ziel der Kodierrevision unter SwissDRG ist es, die Qualität der Kodierung in den Spitä-lern zu beurteilen und die Resultate in einem Bericht je Spital festzuhalten. Die Kodier-revision basiert auf der verdachtsunabhängigen stichprobenbasierten Kontrolle zur Be-urteilung der Kodierung. Die Kodierrevision ist damit auch ein Mittel zur Sicherstellung der Kodierqualität. Nebst der Kontrollaufgabe dient die Revision der Weiterentwicklung des Kodiersystems.

Um die Vergleichbarkeit der Resultate zu gewährleisten, müssen die Durchführung der Kodierrevision und die Erstellung des Revisionsberichts schweizweit einheitlich sein.

Die Bestimmungen über die Durchführung der Kodierrevision werden von SwissDRG vorgegeben und im „Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG, Version 3.0, genehmigt am 30.05.2013“ festgehalten und haben nationale Gültigkeit.

Die Durchführung der Kodierrevision nach diesem Reglement ist ein zwingender Be-standteil der Tarifverträge sowie der Leistungsaufträge der Kantone.

Das Spital übermittelt der Revisionsfirma den BFS-Datensatz des zu revidierenden Jah-res. Daraus wird die geschichtete Stichprobe gezogen. Auf Wunsch vom Kantonsspital Baden wurden 180 Fälle gezogen.

1.2 Qualifikation der Revisorin

Frau Zbinden ist Medizinische Kodiererin mit eidgenössischem Fachausweis und erfüllt die Anforderungen als Revisor gemäss Revisionsreglement von SwissDRG und ist auf der offiziellen Liste der Revisoren/Revisorinnen vom BFS aufgeführt.

1.3 Unabhängigkeit der Revisorin

Frau Zbinden steht in keinerlei Beziehung oder Abhängigkeit zum Kantonsspital Baden.

Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden

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2 Zusammenfassung

Die diesjährige Kodierrevision erfolgt im Auftrag der Kantonsspital Baden AG. Die Revi-sion wurde entsprechend dem „Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG Version 3.0, genehmigt am 30.05.2013“, durchgeführt und in vier Teilschritte gegliedert:

Bestimmung der Stichprobe: Ziehung einer Stichprobe mit Inklusionswahrschein-lichkeiten, proportional zu den Kostengewichten. Dabei wurden alle SwissDRG-Fälle der Monate Januar bis Dezember aus dem BFS-Datensatz 2013 berück-sichtigt.

Durchführung der Revision: Rekodierung der Hauptdiagnose und Kontrolle der Nebendiagnosen, der Behandlungen, der Zusatzvariablen (Datum, Seitigkeit, etc.), der Vollständigkeit der Patientendossiers, der Qualität der Dossierführung und der Kongruenz der fakturierten DRG und CW.

Bericht über alle Kodierabweichungen: Jede Differenz zur Originalkodierung wird mit Begründung schriftlich dem Spital zur Stellungnahme vorgelegt.

Schlussbericht: Zusammenfassung der Kodierabweichungen, statistische Aus-wertungen der Abweichungen.

2.1 Vorgehensweise

Vorbereitung 2.1.1

Die Koordinierung und Gestaltung der Revision wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Thorsten Mühlhauser, Leiter Medizinisches Controlling, organisiert. Der Termin für die Revision wurde gemeinsam festgelegt.

Durchführung 2.1.2

Die Revision wurde vom 02. - 04. Juni 2014 im Kantonsspital Baden durchgeführt. Nach Abschluss der Revision wurde den Verantwortlichen eine detaillierte Zusammenstellung aller Kodierabweichungen in schriftlicher Form zur Stellungnahme vorgelegt. Im gegen-seitigen Einverständnis wurden die Daten zur nun vorliegenden Schlussauswertung frei-gegeben.

Bewertungsgrundlagen 2.1.3

Die Auswertung erfolgte anhand der Kodes, die vom Spital übermittelt wurden und je-nen, die von der Revisorin erfasst wurden. Bei den Kodes handelt es sich um:

die Hauptdiagnose

den Zusatz zur Hauptdiagnose

maximal 49 Nebendiagnosen

maximal 100 Behandlungen

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Schema für die Beurteilung der Kodierung (Fehlertypologie) 2.1.4

Die Kodierung wird beurteilt als:

"richtig", wenn die zwei Kodes identisch sind (d.h., wenn alle Stellen der Kodes identisch sind)

"falsch", wenn Unterschiede bei einer Stelle der ICD-10 oder CHOP vorliegen

"fehlend"

"ungerechtfertigt"

"unnötig"

Die Typologie der Fehler wird in der folgenden Tabelle rekapituliert:

Fehlertyp Diagnosekode

(ICD-10)

Behandlungskode

(CHOP)

richtig . .

falsch 1. Stelle . ..

falsch 2. Stelle . ..

falsch 3. Stelle . ..

falsch 4. Stelle . ..

falsch 5. Stelle . ..

falsch 6. Stelle - ..

fehlender Kode

Der Diagnosekode wird nicht

angegeben, obwohl die entspre-

chende Diagnose in den für die

Kodierung verwendeten Doku-

menten erwähnt ist und für die

Hospitalisierung von Belang ist.

Der Behandlungskode wird nicht

angegeben, obwohl die entspre-

chende Behandlung in den für die

Kodierung verwendeten Dokumen-

ten erwähnt ist und während der

Hospitalisierung vorgenommen

wurde.

ungerechtfertigter

Kode

Der Diagnosekode wird angege-

ben, obwohl die entsprechende

Diagnose in den für die Kodie-

rung verwendeten Dokumenten

nicht erwähnt ist oder für die

Hospitalisierung nicht von Belang

ist.

Der Behandlungskode wird ange-

geben, obwohl die entsprechende

Behandlung in den für die Kodie-

rung verwendeten Dokumenten

nicht erwähnt ist oder für die Hospi-

talisierung nicht von Belang ist.

unnötiger Kode

Der Diagnosekode wird angege-

ben, obwohl die Information be-

reits in einem anderen Kode ent-

halten ist oder der Kode gemäss

Kodierrichtlinien des BFS nicht

kodiert werden muss.

Der Behandlungskode wird ange-

geben, obwohl die Information be-

reits in einem anderen Kode enthal-

ten ist oder der Kode gemäss Ko-

dierrichtlinien des BFS nicht kodiert

werden muss.

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3 Leistungsübersicht des Spitals

Folgende Zahlen wurden vom Kantonsspital Baden vorgegeben. Für die Gruppierung der Fälle wurde der SwissDRG-Grouper 2.0 angewendet.

3.1 Anzahl der stationär behandelten Fälle der gesamten Institution

Akutsomatik (SwissDRG-Fälle) 18'567

Wartepatienten / andere -

Psychiatrie -

Rehabilitation -

3.2 Anzahl Fälle nach Herkunftskanton und Versicherungsart

Kanton KV UV MV IV Andere Total

AG 16'919 605 14 82 25 17'645

AR 2 2

BE 21 2 23

BL 26 3 1 30

BS 12 12

FR 4 4

GL 4 4

GR 15 1 16

LU 36 2 1 1 1 41

NW 7 1 8

SG 13 5 2 20

SH 8 1 9

SO 36 2 1 39

SZ 14 14

TG 7 7

TI 8 8

UR 1 1

VD 3 3

VS 7 7

ZG 9 1 10

ZH 499 31 4 7 2 543

Andere 85 3 33 121

Total 17'736 655 22 91 63 18'567

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3.3 Anzahl und Prozentsatz der Fälle

nach Ausreisserkategorie und Versicherungsart 3.3.1

nach Ausreisserkategorie und Herkunftskanton 3.3.2

Normalfälle ohne Verlegungs-

abschlag

Normalfälle mit Verlegungs-

abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser Total

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

KV 14'323 77.14% 410 2.21% 2'023 10.90% 980 5.28% 17736

UV 416 2.24% 34 0.18% 173 0.93% 32 0.17% 655

MV 14 0.08% 1 0.01% 7 0.04% 22

IV 75 0.40% 3 0.02% 7 0.04% 6 0.03% 91

Andere 46 0.25% 13 0.07% 4 0.02% 63

Total 14'874 80.11% 448 2.41% 2'223 11.97% 1'022 5.50% 18'567

Kanton

Normalfälle ohne Verlegungs-

abschlag

Normalfälle mit Verlegungs-

abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser Total

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

AG 14'204 76.50% 379 2.04% 2'072 11.16% 990 5.33% 17'645

AR 2 0.01% 2

BE 17 0.09% 3 0.02% 2 0.01% 1 0.01% 23

BL 15 0.08% 5 0.03% 10 0.05% 30

BS 12 0.06% 12

FR 3 0.02% 1 0.01% 4

GL 2 0.01% 2 0.01% 4

GR 11 0.06% 5 0.03% 16

LU 29 0.16% 5 0.03% 5 0.03% 2 0.01% 41

NW 6 0.03% 2 0.01% 8

SG 12 0.06% 2 0.01% 2 0.01% 4 0.02% 20

SH 6 0.03% 3 0.02% 9

SO 33 0.18% 4 0.02% 1 0.01% 1 0.01% 39

SZ 12 0.06% 2 0.01% 14

TG 7 0.04% 7

TI 6 0.03% 1 0.01% 1 0.01% 8

UR 1 0.01% 1

VD 2 0.01% 1 0.01% 3

VS 5 0.03% 2 0.01% 7

ZG 6 0.03% 3 0.02% 1 0.01% 10

ZH 393 2.12% 46 0.25% 88 0.47% 16 0.09% 543

Andere 92 0.50% 2 0.01% 22 0.12% 5 0.03% 121

Total 14'874 80.11% 448 2.41% 2'223 11.97% 1'022 5.50% 18'567

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3.4 Case Mix Index (CMI)

nach Ausreisserkategorie und Versicherungsart 3.4.1

nach Ausreisserkategorie und Herkunftskanton 3.4.2

Kanton

Normalfälle ohne

Verlegungs-abschlag

Normalfälle mit

Verlegungs-abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser

CMI

AG 0.9326 0.5483 0.4332 1.9104 0.9206

AR 0.4210 0.4210

BE 1.5224 0.1840 0.2235 1.3380 1.2269

BL 1.9247 0.2613 0.6632 1.2269

BS 0.9848 0.9848

FR 0.7070 1.1800 0.8253

GL 0.8900 0.3620 0.6260

GR 0.7940 0.4032 0.6719

LU 1.0250 0.3695 0.3254 0.9155 0.8544

NW 0.6530 0.3969 0.5890

SG 1.0768 0.1994 0.5865 1.0600 0.9366

SH 0.8850 0.3440 0.7047

SO 0.7523 0.2706 0.3060 0.8980 0.6952

SZ 1.0647 0.6670 1.0079

TG 0.9600 0.9600

TI 0.7358 0.2530 5.7120 1.2975

UR 0.8250 0.8250

VD 0.5740 0.2740 0.4740

VS 0.4956 0.3420 0.4517

ZG 0.6498 0.3727 0.8340 0.5851

ZH 0.9183 0.5385 0.4067 1.0746 0.8078

Andere 0.8066 0.1842 0.3168 1.2250 0.7246

Normalfälle ohne

Verlegungs-abschlag

Normalfälle mit

Verlegungs-abschlag

untere Ausreisser

obere Ausreisser

CMI

KV 0.9277 0.5459 0.4267 1.9066 0.9158

UV 0.9835 0.4075 0.4982 1.5641 0.8538

MV 0.6709 0.2457 0.3713 0.5562

IV 1.6538 0.3437 0.3251 1.1775 1.4770

Andere 0.8835 0.3507 1.2623 0.7976

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4 Durchführung der Revision

4.1 Berichtsperiode und Grundlage für die Beurteilung

Berichtsjahr 4.1.1

Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum von Januar bis Dezember 2013.

Gültige Versionen 4.1.2

Offizielles Kodierungshandbuch für die Schweiz, Version 2013 (BFS)

BFS-Rundschreiben N°1 von 2013

FAQ (Hotline BFS-Kodierungssekretariat)

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund-heitsprobleme – 10. Auflage (ICD-10-GM 2012)

Schweizerische Operationsklassifikation – CHOP Version 2013

Fehlertypologie (entsprechend Revisionsreglement SwissDRG, Version 3.0)

Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG Version 5/2012.

SwissDRG-Grouper Abrechnungsversion 2.0/2013

SwissDRG-Fallpauschalenkatalog Abrechnungsversion 2.0/2013

4.2 Ziehung der Stichprobe

Die Methode der Stichprobenziehung wird im Anhang 3 beschrieben. Die in diesem Do-kument dargestellten Auswertungen wurden anhand der beschriebenen Methode evalu-iert.

Unter Berücksichtigung der Fehlerverteilung des Vorjahres wurde die Stichprobengrösse für das Kantonsspital Baden auf 100 Fälle für das zweite Revisionsjahr nach SwissDRG festgelegt. Auf ausdrücklichen Wunsch vom Kantonsspital Baden wurden in der Stich-probe 180 Fälle gezogen.

4.3 Bemerkungen

Die Revision konnte durch die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen unter op-timalen Bedingungen durchgeführt werden.

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5 Feststellungen

5.1 Generelle Feststellungen

Die Kodierung des Kantonsspitals Baden erfolgt vor Ort durch ein internes Kodierteam. Die Krankenakten stehen den Kodierern in elektronischer Form im KIS zur Verfügung. Für die Revisorin wurde ein Zugriff auf das KIS eingerichtet. Somit konnte die Revision mit identischer Datengrundlage durchgeführt werden.

Von 180 gezogenen Fällen konnten alle revidiert werden.

Die Kodierung erfolgt nach den offiziellen Kodierregeln, die im BFS-Kodierungshandbuch Version 2013 festgehalten sind. Die Richtlinien zu den Fallzu-sammenführungen werden korrekt angewendet.

Von 180 revidierten Fällen kam es in 3 Fällen zu einer DRG-Änderung mit Einfluss auf das CW: In 2 Fällen resultiert eine DRG-Änderung aufgrund von Kodierabweichungen: Eine DRG-Änderung mit einem tieferen CW nach der Revision und eine DRG-Änderung mit einem höheren CW nach der Revision. In einem Fall resultiert nach der Revision eine DRG-Änderung mit einem höheren CW, wobei hier von einem Softwareproblem im Zusammenhang mit der Fallfreigabe vom Ko-dierprogramm ins Abrechnungsprogramm ausgegangen werden muss. Im genannten Fall sind sämtliche, die Intensivmedizin beschreibende BFS-Parameter nicht vorhanden (Beatmungsstunden, NEMS, SAPS und Art des Scores). Der zugehörige, manuell zu erfassende CHOP-Kode ist hingegen korrekt kodiert worden.

5.2 Patientendossiers

Vollständigkeit der Dossiers 5.2.1

Auswertung der Berichte 2013 vorhanden ungenügend fehlt

Austrittsberichte 177 2

OP-Berichte 98

Histologieberichte 22

Endoskopieberichte 13

IPS-Berichte 21

Pflegedokumentation

sonstige Untersuchungsberichte

Qualität der Dossierführung 5.2.2

Im elektronischen System sind die Fälle nach Aufenthalt getrennt. Die Dokumente sind übersichtlich geordnet. Die Berichte sind grösstenteils standardisiert, Diagnosen und Behandlungen werden gelistet und im Verlauf beschrieben. Im Allgemeinen sind Berich-te die verständlich, gut lesbar und vollständig. Die Berichte der Medizin enthalten allerdings sehr viele Angaben (Text-Auszüge) von früheren Aufenthalten. Hier wird es für die Kodierer schwierig, die aktuellen Diagnosen und Therapien zusammenzutragen.

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YZ, GA, KB, PW 11

Die Dokumentation der Strahlenklinik wird nicht regelmässig nachgeführt und terminge-recht an die Kodierung weitergeleitet. Da die Strahlentherapien auch im Austrittsbericht ungenügend dokumentiert werden, kann keine korrekte Kodierung derselben erfolgen.

5.3 Festgestellte Fehler

Administrative Falldaten 5.3.1

Die administrativen Falldaten wurden vollständig in den BFS-Datensatz übertragen.

Medizinische Falldaten 5.3.2

Die medizinischen Falldaten wurden grundsätzlich vollständig in den BFS-Datensatz übertragen. In einem überprüften Fall sind die Daten der Intensivmedizin nicht übermit-telt worden.

Basisdaten Intensivmedizin 5.3.3

Die Daten des MDSi werden automatisch per Schnittstelle ins Kodiertool übertragen. Die Revisorin hatte Zugriff auf den MDSi. Die Daten wurden, ausgenommen in einem der zu prüfenden Fälle, korrekt übertragen.

Zusatzentgelte 5.3.4

Bei der Überprüfung der verrechneten Zusatzentgelte wurden keine Fehler festgestellt.

Hochteure Medikamente 5.3.5

Die hochteuren Medikamente werden von den Kodierern erfasst und sind im BFS-Datensatz ersichtlich.

5.4 Fallzusammenführung

Festgestellte Fehler 5.4.1

Fallzusammenführungen sind korrekt erfolgt. Es wurden keine Fehler festgestellt.

Abweichung CMI 5.4.2

In den revidierten Fallzusammenführungen gab es keine CMI-Abweichungen.

5.5 Kongruenz der Rechnungsstellung

Für jeden Revisionsfall lag eine Kopie der Rechnung vor. Die Abrechnungs-DRG und das CW der Fakturierung stimmen in jedem Fall mit der DRG und dem CW der Kodie-rung überein.

Festgestellte Fehler 5.5.1

Es wurden keine Fehler festgestellt.

Abweichung CMI 5.5.2

Es wurden keine CMI-Abweichungen festgestellt.

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5.6 Differenzen mit/ohne Vorlage an das BFS

Sämtliche Differenzen wurden von der Revisorin direkt mit der zuständigen Kodiererin besprochen. Dem BFS wurde kein Fall zur Beurteilung vorgelegt.

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6 Statistik

6.1 Anzahl und Prozentsatz der Kodierfehler der Diagnosen und Behandlungen nach Fehlertyp

Beurteilungen der Kodes 6.1.1

2013 richtig falsch fehlend ungerecht-

fertigt unnötig Total

Hauptdiagnose 174 6 - - - 180

Zusatz zur HD 22 1 23

Nebendiagnosen 888 8 17 5 2 920

Behandlungen 825 5 1 5 836

2012 richtig falsch fehlend ungerecht-

fertigt unnötig Total

Hauptdiagnose 175 5 - - - 180

Zusatz zur HD 23 23

Nebendiagnosen 765 7 32 5 2 811

Behandlungen 698 3 13 9 1 724

2013 richtig falsch fehlend ungerecht-

fertigt unnötig

Hauptdiagnose 96.67% 3.33% - - -

Zusatz zur HD 95.65% 4.35%

Nebendiagnosen 96.52% 0.87% 1.85% 0.54% 0.22%

Behandlungen 98.68% 0.60% 0.12% 0.60%

2012 richtig falsch fehlend ungerecht-

fertigt unnötig

Hauptdiagnose 97.22% 2.78% - - -

Zusatz zur HD 100%

Nebendiagnosen 94.33% 0.86% 3.95% 0.62% 0.25%

Behandlungen 96.41% 0.41% 1.80% 1.24% 0.14%

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Beurteilungen der falsch kodierten Kodes 6.1.2

2013 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 2 3 1 6

Zusatz zur HD 0

Nebendiagnosen 5 1 1 1 8

Behandlungen 3 1 1 5

2012 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 1 2 2 5

Zusatz zur HD 0

Nebendiagnosen 3 2 2 7

Behandlungen 2 1 3

2013 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 1.11% 1.67% 0.56% 3.33%

Zusatz zur HD -

Nebendiagnosen 0.54% 0.11% 0.11% 0.11% 0.87%

Behandlungen 0.36% 0.12% 0.12% 0.60%

2012 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total

Hauptdiagnose 0.56% 1.11% 1.11% 2.78%

Zusatz zur HD -

Nebendiagnosen 0.37% 0.25% 0.25% 0.86%

Behandlungen 0.28% 0.14% 0.41%

Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden

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Grafiken der Kodes 6.1.3

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6.2 Anzahl und Prozentsatz der SwissDRG-Änderungen

2013 Höheres

Kostengewicht nach Revision

Tieferes Kostengewicht nach Revision

Kein Einfluss auf Kostengewicht

Aufgrund Änderung Hauptdiagnose

1 0.56% 1 0.56%

Aufgrund Änderung Nebendiagnosen

Aufgrund Änderung Behandlungen

Aufgrund Änderung Variablen

1 0.56%

Keine SwissDRG-Änderung

177 98.33%

2012 Höheres

Kostengewicht nach Revision

Tieferes Kostengewicht nach Revision

Kein Einfluss auf Kostengewicht

Aufgrund Änderung Hauptdiagnose

Aufgrund Änderung Nebendiagnosen

2 1.11%

Aufgrund Änderung Behandlungen

Aufgrund Änderung Variablen

Keine SwissDRG-Änderung

178 98.89%

6.3 Anzahl und Prozentsatz der Änderungen der Kostengewichte

KS Baden 2013 2012

Anzahl Anteil Anzahl Anteil

Kein Einfluss auf das Kostengewicht 177 98.33% 178 98.89%

Tieferes Kostengewicht nach Revision 1 0.56% 2 1.11%

Höheres Kostengewicht nach Revision 2 1.11% 0 -

Total 180 100% 180 100%

Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden

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6.4 Berechnung des CMI vor und nach der Revision

Die angewendeten statistischen Methoden sind im Anhang 3 beschrieben.

Die nachstehenden aufgeführten Ergebnisse umfassen:

• den CMI vor der Revision ( ), die Schätzung des CMI ( ) nach der Revision, die

Differenz und den 95%-Vertrauensbereich für die Differenz der Grundgesamtheit des Spitals

• den CM vor der Revision ( ), die Schätzung des CM ( ) nach der Revision, die

Differenz und den 95%-Vertrauensbereich für die Differenz der Grundgesamtheit des Spitals

• eine graphische Darstellung des CMI vor der Revision, des (geschätzten) CMI nach der Revision und seines Vertrauensbereichs

• eine graphische Darstellung der Differenzen und ihre Vertrauensbereiche

• die Prozentsätze der geänderten SwissDRG Ein Vertrauensbereich von 95%, der den Wert „0“ einschliesst bedeutet, dass keine sta-tistisch signifikante Abweichung zwischen den Werten vor und nach der Revision vor-liegt. Die Statistiken des Kantonsspitals Baden zeigen keine Verzerrung der Kodierung.

Die Abwesenheit einer Verzerrung kann bei einer nächsten Revision bestätigt oder wi-derlegt werden.

Prozentuale Veränderung des CMI vor und nach der Revision 6.4.1

KS Baden 2013 2012

CMI vor der Revision 0.9191 0.8901

CMI nach der Revision 0.9301 0.8892

Prozentuale Veränderung des CMI 1.18% -0.10%

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YZ, GA, KB, PW 19

Schätzung des Case Mix Index und seines Vertrauensbereichs 6.4.2

KS Baden

2013 0.9191 0.9301 -0.0104 0.0110 0.0324 0.0109

2012 0.8901 0.8892 -0.0035 -0.0009 0.0016 0.0013

: CMI vor der Revision

: geschätzter CMI nach der Revision

: CMI-Variation infolge der Revision

: Untergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

: Obergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

: Standardabweichung der CMI-Variation

Schätzung des Case Mix und seines Vertrauensbereichs 6.4.3

KS Baden

2013 17'015 17'219 -192.72 203.69 600.09 18'513 180

2012 16'335 16'318 -63.56 -16.85 29.87 18'351 180

: CM vor der Revision

: geschätzter CM nach der Revision

: CM-Variation infolge der Revision

: Untergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

: Obergrenze des 95%-Vertrauensbereichs

: Anzahl der Aufenthalte

: Anzahl der revidierten Aufenthalte

Die CMI Änderung nach der Revision ist nicht signifikant, die wenigen Fälle mit einer DRG-Änderung bewegen sich im Rahmen des statistisch zu erwartenden Zufalles.

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YZ, GA, KB, PW 20

6.5 Grafiken

CMI vor der Revision (blau), geschätzter CMI nach der Revision (rot) und Ver-trauensbereich für den CMI nach der Revision

Differenzen mit den entsprechenden Vertrauensbereichen

Prozentsätze der geänderten Kostengewichte

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YZ, GA, KB, PW 21

6.6 Vergleich der Anzahl Nebendiagnosen und der Anzahl Behand-lungen in der Grundgesamtheit und in der Stichprobe

Anzahl Nebendiagnosen pro Patient 6.6.1

KS Baden 2013 2012

Anzahl ND / Patient, ungewichtet, Stichprobe 5.12 4.44

Anzahl ND / Patient, gewichtet, Stichprobe 3.35 2.86

Anzahl ND / Patient, ungewichtet, Grundgesamtheit 3.21 2.80

Anzahl Behandlungen pro Patient 6.6.2

KS Baden 2013 2012

Anzahl Behandlungen / Patient, ungewichtet, Stichprobe 4.64 3.95

Anzahl Behandlungen / Patient, gewichtet, Stichprobe 2.54 2.01

Anzahl Behandlungen / Patient, ungewichtet, Grundgesamtheit 2.34 1.95

Bemerkung

Gemäss Stichprobenplan wurde in der Stichprobe eine höhere Proportion von komple-xen Fällen als in der Grundgesamtheit des Spitals gezogen. Dies erklärt die im Allge-meinen höheren Zahlen (einfache Mittelwerte) der ersten Zeile. Die gewichteten Mittel-werte (zweite Zeile) liegen ziemlich nahe bei den Zahlen der Grundgesamtheit (dritte Zeile).

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YZ, GA, KB, PW 22

7 Empfehlungen

7.1 Empfehlungen für die Verbesserung der Dokumentation und der Kodierqualität

Dokumentation: Wir empfehlen, dass in den Austrittsberichten der Medizin die aktuellen Erkrankungen und Behandlungen klar von früheren (Status nach..) Diagnosen und Behandlungen zu unterscheiden sind. Die Dokumentation der Strahlenklinik, Anzahl Bestrahlungseinheiten mit Datum, sollte regelmässig nachgeführt und in den Austrittsbericht übernommen werden.

Kodierung: Da keine systematischen Kodierabweichungen vorliegen, kann hier keine Empfehlung abgegeben werden.

7.2 Empfehlungen für die Weiterentwicklung von SwissDRG

Die SwissDRG-Richtlinien werden im Kantonsspital Baden umgesetzt. Das IT-Problem betreffend nicht übermittelter IPS-Daten (Beatmungsstunden, SAPS, NEMS) sollte gelöst werden. Es kann hier keine weitere Empfehlung abgegeben werden.

7.3 Weitere Hinweise der Revisorin

Es liegen keine weiteren Hinweise der Revisorin vor.

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YZ, GA, KB, PW 23

8 Anmerkungen der Spitaldirektion

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9 Anhang 1

Verpflichtungserklärung und Unabhängigkeitsbestätigung der Revisorin bezüglich Ko-dierrevision der Daten 2013 im Kantonsspital Baden.

1. Die Revisorin verpflichtet sich, die Kodierrevision auf der Grundlage des Regle-ments für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG, Version 3.0, sach- und fachgerecht durchzuführen.

2. Die Revisorin verpflichtet sich, die während der Prüfungstätigkeit in Erfahrung gebrachten Inhalte gegenüber Dritten dauerhaft vertraulich zu behandeln und die Ergebnisse nicht weiterzuverwenden.

3. Die Revisorin verpflichtet sich, die Anonymität der Patientendaten im Rahmen der Übermittlung der Revisionsdatensätze jederzeit sicherzustellen, so dass kein Rückschluss auf die Patientenidentität möglich ist.

4. Die Revisorin bestätigt ihre Unabhängigkeit vom revidierten Spital. Sie bestätigt insbesondere, dass sie während der Revisionsperiode und während der Dauer der Revision nicht als Kodiererin im revidierten Spital tätig war und auch in kei-nem anderen Anstellungs- oder Mandatsverhältnis oder in anderweitig finanziel-len Abhängigkeiten mit dem revidierten Spital steht. Allfällige Abhängigkeiten von einem Kostenträger sind im Revisionsbericht vollständig offengelegt.

Für den Schlussbericht: Le Mont, 14. Juli 2014 Patrick Weber (Geschäftsführer) Yvonne Zbinden (Revisorin) Verteiler:

- Thorsten Mühlhauser, Leiter Medizinisches Controlling, Kantonsspital Baden AG

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10 Anhang 2

Vollständigkeitserklärung des Kantonsspitals Baden betreffend der Daten 2013, die für die Kodierrevision geliefert wurden. Wir bestätigen, dass der Revisorin für die Stichprobenziehung alle im Kantonsspital Ba-den nach SwissDRG fakturierten Fälle mit Austritt zwischen 1. Januar und 31. Dezem-ber 2013 übermittelt wurden. Ort und Datum

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11 Anhang 3

11.1 Analyse des Case Mix

Einleitung 11.1.1

Jeder Spitalaufenthalt kann in eine SwissDRG eingeteilt werden. Die Einteilung in eine SwissDRG-Fallgruppe wird vom SwissDRG-Grouper vorgenommen. Jeder SwissDRG wird ein Kostengewicht zugeteilt, d.h. ein relativer Wert (ein „relatives Gewicht“), der die Kosten der darin eingruppierten Hospitalisierungen widerspiegelt.

Je nach Aufenthaltsdauer kann ein Fall als Normallieger, Kurzlieger oder Langlieger Typ gelten. Die Grenzwerte, welche die Unterscheidung zwischen diesen drei Typen ermöglichen, variieren von einer SwissDRG zur anderen. Diese Grenzwerte werden als untere (Grenz-)Verweildauer (UVWD) und obere (Grenz-)Verweildauer (OVWD) be-zeichnet.

Jeder Hospitalisierung wird eine Anzahl von Vergütungspunkten zugeordnet, abhängig einerseits vom Kostengewicht der SwissDRG, in der sie eingeteilt wurde und anderer-seits von der Art dieser Hospitalisierung. Die Anzahl der Vergütungspunkte für ein Nor-mallieger ist gleich dem Kostengewicht der SwissDRG, in die sie eingeteilt wird; für Hospitalisierungen, die nicht Normallieger sind, wird die Anzahl ihrer Vergütungspunkte mit Hilfe von Vergütungsformeln berechnet, die von der SwissDRG AG erstellt wur-den. Diese Vergütungspunkte werden danach mit der Baserate (Referenzwert) multipli-ziert.

Der Case Mix ist gleich der Summe aller betrachteten Vergütungspunkte (z.B. Summe aller Vergütungspunkte aller stationären Fälle eines Spitals). Der Case Mix Index (CMI) ist gleich dem Case Mix einer bestimmten Menge von Fällen, geteilt durch ihre Anzahl.

Auswertungsgrundlagen 11.1.2

Für die Kodierrevision, deren Auswertungen in diesem Bericht beschrieben sind, wur-den folgende Elemente berücksichtigt:

die Spitalaufenthalte wurden eingeordnet in SwissDRG unter Berücksichtigung der Hauptdiagnose, dem Zusatz zur Hauptdiagnose, maximal 49 Nebendiagno-sen, der Hauptbehandlung und maximal 99 Nebenbehandlungen sowie anderen BFS-Daten wie z.B. Aufenthaltsort vor Eintritt, Eintrittsart, Entscheid für Austritt, Aufenthalt und Behandlung nach Austritt sowie Geburtsgewicht

die Kostengewichte werden nach den Richtlinien des "Fallpauschalen-Katalogs" von SwissDRG berechnet

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11.2 Statistische Methoden

Zielgrössen 11.2.1

Wir betrachten Aufenthalte eines bestimmten Krankenhauses. Es seien: u1,…,uN: die Kostengewichte vor Revision,

v1,…,vN: die Kostengewichte nach Revision.

Wir interessieren uns in erster Linie für folgende Grössen:

ist der Case Mix Index (CMI) vor Revision; ist der CMI nach Revision; ist der Case

Mix (Summe der Kostengewichte) vor Revision; ist der Case Mix nach Revision.

Eine weitere Zielgrösse ist der Mittelwert der Unterschiede zwischen den Kostengewich-ten vor und nach Revision:

Manchmal interessieren wir uns auch für eine Menge von Spitälern mit den Aufent-haltsanzahlen N1,…,NK. In diesem Fall verwenden wir die Bezeichnungen und für

die Kostengewichte des Spitals und die Bezeichnungen für die CMI (vor/nach) und die Case Mixe (vor/nach) des Spitals . Es sei:

die Gesamtzahl der Aufenthalte aller Spitäler. Wir interessieren uns für die CMI und und für die Case Mixe und aller Spitäler: ∑ ∑ ∑ ∑

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YZ, GA, KB, PW 28

Stichprobenplan 11.2.2

Der CMI und der Case Mix nach Revision sind unbekannt, und um sie genau be-rechnen zu können, müssten alle Aufenthalte geprüft werden. Wir schätzen sie anhand einer aus den geprüften Fällen gezogenen Stichprobe und verwenden hierzu einen „Stichprobenplan mit Inklusionswahrscheinlichkeiten, die proportional zu den Kostenge-wichten u1,…,uN sind“. Die Inklusionswahrscheinlichkeit für den Fall in einer Stichprobe

mit Umfang beträgt:

Ausserdem ist unsere Stichprobe in Bezug auf die Aufenthaltsdauer „ausgewogen“ (ba-lanced) und nach Standorten „geschichtet“. Die Techniken zum Erhalt dieser Art von Stichproben werden in Tillé (2006) und Nedyalkova und Tillé (2008) beschrieben. Sie stehen im „Sampling“ Software (Tillé und Matei, 2012) zur Verfügung.

Schätzungen 11.2.3

Wir bezeichnen mit die Gesamtheit der Aufenthalte und mit die Gesamtheit der in der Stichprobe enthaltenen Fälle. Dann bezeichnet eine Summe, die alle Aufenthalte umfasst und eine Summe, die sich nur auf die in der Stichprobe enthaltenen Aufent-halte bezieht. Wenn die Inklusionswahrscheinlichkeiten gewichtet sind, entspricht der

unverzerrte Schätzer von dem Horvitz-Thompson-Schätzer (HT-Schätzer):

und der entsprechende Schätzer des CMI lautet

Der Schätzer von lautet

,

wobei nicht von der Stichprobe abhängig ist (siehe Bemerkung).

Bemerkung: Anhand der Definition von erhält man

In anderen Worten sind die HT-Schätzer des Case Mix und des CMI vor Revision gleich

dem Case Mix und CMI vor Revision. Wenn ausserdem ,…, die Aufenthaltsdauern

in sind, erhält man ∑ ∑ ,

(weil die Stichprobe auf die Aufenthaltsdauer ausgewogen ist). Das bedeutet, dass der HT-Schätzer der Gesamtaufenthaltsdauer näherungsweise der Summe der Aufent-haltsdauer aller Fälle im Spital entspricht.

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YZ, GA, KB, PW 29

Um die Standardabweichung ( ) von zu schätzen, verwenden wir das in Deville und

Tillé (2005) beschriebene Verfahren. Die Standardabweichung von ist gegeben durch

( ) ( )

und die von durch

( ) [∑ ]

Die Standardabweichung von entspricht der von . Mit Hilfe dieser Standardabwei-chungen ist es möglich, die Vertrauensbereiche für , und zu berechnen. Zum Bei-spiel: der approximative 95%-Vertrauensbereich für ist

( ( ) ( ))

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YZ, GA, KB, PW 30

Bibliographische Angaben 11.2.4

Deville J.-C., Tillé Y. (2005). Variance approximation under balanced sampling. Journal of Statistical Planning and Inference, 128, 569--591.

Nedyalkova D., Tillé Y. (2008). Optimal sampling and estimation strategies under the linear model. Biometrika, 95, 3, 521--537.

Tillé Y. (2006). Sampling algorithms. Springer, New York.

Tillé Y., Matei A. (2012). Package Sampling. http://cran.r-project.org.

11.3 Abkürzungen

SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups

BFS Bundesamt für Statistik

CHOP Schweizerische Operationsklassifikation

CM Case Mix

CMI Case Mix Index

CW Cost-weight (Kostengewicht)

FAQ Frequently Asked Questions (häufig gestellte Fragen)

ICD-10 International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision

HD Hauptdiagnose

ZHD Zusatz zur Hauptdiagnose

HB Hauptbehandlung

NB Nebenbehandlung

KIS Krankenhausinformationssystem

KV Krankenversicherung

MDSi Minimaler Datensatz der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin

UV Unfallversicherung

MV Militärversicherung

IV Invalidenversicherung