Verantwortung im Arbeitsschutz - bgrci.de · Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Ass....
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Unternehmertag BG RCIBad Kissingen, 25.10.2011
Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
VerantwortungVerantwortung
im Arbeitsschutzim Arbeitsschutz
Referent: Gerhard Wenger
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 2
Inhalt
1. Rechtspflichten
� Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz?- Inhalt, Umfang, Grenzen
2. Rechtsfolgen� Welche rechtlichen Konsequenzen können
sich aus Pflichtverletzungen ergeben?
Unternehmertag BG RCIBad Kissingen, 25.10.2011
Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 3
Wer hat Rechtspflichten?
Unter-nehmer
ObereFührungskräfte
operativeFührungskräfte
Beschäftigte
Unternehmenspyramide
Fachkraft fürArbeitssicherheit
Betriebsrat
Sicherheits-beauftragte
Betriebsarzt
1. Rechtspflichten
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 4
Pflichten der Beschäftigten 1. Rechtspflichten
§§ 15, 16 ArbSchG
§§ 15 – 18, 30 BGV A1
Haben die ihnen übertragenen Aufgaben so auszuführen, dass sie sich und andere nicht gefährden, d. h.
� Weisungen befolgen
� persönliche Schutzausrüstung benutzen
� Einrichtungen bestimmungsgemäß verwenden
� Mängel beseitigen oder melden
� Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterstützen
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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 5
Rechte der Beschäftigten 1. Rechtspflichten
§ 17 ArbSchG
§ 14 BGV A1
§ 81 BetrVG
� Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Arbeitsschutzes
� sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen
� nach vergeblicher betrieblicher Beschwerde, unter-richten der Behörde
� bei groben Mängeln Leistungen verweigern
� Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Vorsorge-untersuchungen
� Anhörungs- und Erörterungsrecht
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 6
Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz 1. Rechtspflichten
Unternehmer
� setzt Maßstäbe für betriebliche Produktion und Organisation
� entscheidet über Investitionen
� hat Direktions- und Hausrecht
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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 7
Unternehmerbegriff 1. Rechtspflichten
� Geschäftsführer der GmbHGmbH u. Co KG
� vertretungsberechtigte(r) GesellschafterOHG, KG
� VorstandAG, Genossenschaft
� Geschäftsführer GmbH
� InhaberEinzelunternehmen
Unternehmer(verantwortliche Personen)
Unternehmensform
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 8
Pflichten des Unternehmers 1. Rechtspflichten
Pflichten: §§ 2 - 14 BGV A1, §§ 3 - 7, 12 ArbSchG, § 618 BGB,§§ 3 - 11 BetrSichV, §§ 3 - 6 ArbStättV
PersonellAuswahl und Überwachung geeigneter Mitarbeiter
TechnikEinrichtung/Unterhaltung- Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialräume- Arbeitsmittel
(Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen)
OrganisationRegelung von Abläufen(z.B. durch Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung)
UmfassendeVerantwortungfür
�Organisation,
�Durchführungund
�Kontrolle derMaßnahmen
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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 9
Verantwortliche Personen nach Arbeitsschutzgesetz
§ 13 Abs. 1 ArbSchG
Neben dem Unternehmer sind verantwortlich
� Leiter eines Betriebs im Rahmen ihrer/seinerAufgaben und Befugnisse
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 10
Delegation von Unternehmerpflichten 1. Rechtspflichten
� Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG „kann“ delegiert werden
� Voraussetzung für wirksame Delegation:
- persönliche und fachliche Eignung
- angemessener Umfang
- so konkret wie möglich
� Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis (Beweisfunktion)
� Umfang und Grenzen der Befugnisse bestimmen die Verantwortung
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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 11
Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte
Kann sich ergeben aus:
� Arbeitsvertrag
� Betrieblichem Organisationsschema
� Schriftlicher Pflichtenübertragung
� Anweisung des Unternehmers
Aufsichtsverantwortung bleibt beim Unternehmer!
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 12
Befugnisse und Pflichten 1. Rechtspflichten
Umfang und Grenzen
der Befugnisse bestimmen
die Verantwortung
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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 13
Verantwortliche Personen bei Pflichtendelegation
Führungskräfte (operative)� Weisungen befolgen
� Verantwortung für Teilbereiche� Weisung
Führungskräfte (höhere)� Weisungen befolgen
� Verantwortung für Teilbereiche� Delegation/Weisung
UnternehmerGesamtverantwortung� Delegation/Weisung
Mitarbeiter� Weisungen befolgen
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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 14
Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten
durch Delegation
� treten Führungskräfte in
- technischen- organisatorischen- PersonellenTeilbereichen an die Stelle des Unternehmers
� müssen mit Befugnissen ausgestattet sein
� zusätzlich: Pflichten als Beschäftigter (Meldepflicht)
� im Rahmen ihrer Befugnisse hat die Führungskraft Pflichten wie ein Unternehmer
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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 15
Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten
T � Erfüllung der Anforderungen aus
Sicherheitsbestimmungen
� Sicherheitswidrige Zuständebeseitigen, ggf. Einstellender Arbeit
P� Kritikgespräche bei Fehlverhalten
� Arbeitsrechtliche Maßnahmen
� Kontrollen
O� Gefährdungsbeurteilung
� Unterweisungen
� Betriebsanweisung
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 16
Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten
� Kontrollen
Häufigkeit und Intensität hängen ab von
� Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens
� Zuverlässigkeit und Erfahrung von Mitarbeitern
� Art der getroffenen Schutzmaßnahme (zwangsläufig/willensabhängig)
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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 17
Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten
� Unterweisungen
� vor Aufnahme der Tätigkeit
� regelmäßig, mindestens 1 x jährlich
� Dokumentation erforderlich
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 18
Verantwortung weiterer Personen 1. Rechtspflichten
Fachkräfte für Arbeitssicherheit(§ 6 ASiG)
Betriebsärzte(§ 3 ASiG)
Sicherheitsbeauftragte(§ 22 SGB VII, § 20 BGV A1)
Betriebsräte(§§ 80 ff. BetrVG)
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25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 19
Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
d.h.
� Unterstützung des Unternehmers/Führungskräfteinsbesondere durch
� richtige Beratung
� Meldung erkannter Mängel
� Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen
� Hinwirken auf sicherheitsgerechtes Verhalten
� Zusammenarbeiten mit allen Beteiligten
Pflichten nach § 6 ASiG im Rahmen des Arbeitsvertrages
Eventuell auf Einschaltung von Sachverständigen hinwirken
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 20
Koordinator 1. Rechtspflichten
� Koordinator muss bestellt werden, wenn
�mindestens zwei Firmen auf einer Betriebsstätte tätig werden
und
� die Gefahr gegenseitiger Gefährdung besteht.
� Einräumung der notwendigen Weisungsbefugnis
� gegenüber eigenen Betriebsangehörigen
� gegenüber Fremdfirmenmitarbeitern
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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 21
Verantwortung bei Gruppenarbeit
�Gruppe ist hierarchiefrei
�Führungskräfte der Gruppenmitglieder bleiben für den Arbeitsschutz verantwortlich
�ein Gruppenmitglied kann Weisungsbefugnis für den Arbeitsschutz erhalten
1. Rechtspflichten
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 22
Allgemeine Haftungsvoraussetzungen
rechts-widrig
VorsatzFahr-
lässig-keit
z.B. Organisationsmangel,Aufsichtspflichtverletzung,Verstoß gegen Arbeits-schutzvorschriften kein
e Haftu
ng
ja
ja
nein
neinnein
Haftung aus Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht
Pflichtverletzung
2. Rechtsfolgen
ja
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Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 23
Haftung nach dem Strafrecht 2. Rechtsfolgen
z. B. Körperverletzung oder Tötung
aktives Handeln
fahrlässigvorsätzlich
Geldstrafe, Freiheitsstrafe
nich
t strafbar
Unterlassen
Garantenstellung
oder nein
nein
nein
nein
oder
jaja
ja
ja ja
rechtswidrig
ja
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 24
Haftung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht
� Verstöße gegen bußgeldbewehrte Vorschriften, § 209 SGB VII
� Aufsichtspflichtverletzung, § 130 OWiG:Zuwiderhandlungen gegen bußgeldbewehrte Unternehmer-pflichten, die durch Aufsichtsmaßnahmen des Unternehmers verhindert oder wesentlich erschwert worden wären
Geldbuße
Unternehmertag BG RCIBad Kissingen, 25.10.2011
Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 25
Haftung nach dem Zivilrecht
Führungskräfte/Beschäftigte haften für
� schuldhaft herbeigeführten Produktionsausfall
� beschädigte Arbeitsmittel
sowie grundsätzlich auch für
� Folgen von Körperschäden
2. Rechtsfolgen
Bei Arbeitsunfällen übernimmt in der Regel die BG RCI die Kosten für Körperschäden.
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 26
Haftung bei fremdverschuldetem Arbeitsunfall
Schädiger- rechtswidrig- schuldhaft
Schadensersatzansprüche wegen
Sachschäden
Körperschaden
Immaterieller Schaden(Schmerzensgeld)
Geschädigter
Regress� Gegen Dritte:
mindestens fahrlässig� Gegen Betriebsangehörige:
mindestens grob fahrlässig(Haftungsprivileg)
Unternehmertag BG RCIBad Kissingen, 25.10.2011
Ass. Gerhard Wenger„Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“
25.10.2011Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 27
Arbeitsrecht
� Arbeitsschutzvorschriften begründen arbeits-vertragliche Nebenpflichten
� Mögliche Rechtsfolgen:
� Ermahnung
� Abmahnung
� Kündigung
2. Rechtsfolgen