Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1....

62
Verbandsinformation Technik Nr. 09/18 Datum: 22.10.2018 BW Bank Stuttgart IBAN DE60 6005 0101 7871 5032 89 Swift BIC SOLADEST600 An unsere Mitgliedsunternehmen T E R M I N V O R S C H A U Di., 26.03.2019 - Sitzung des Technischen Ausschusses *************************************************************************************************************************** I N H A L T 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“? 2. EPA Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 - Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products 3. Umstellung der Messmethodik für Formaldehydmessungen - Halbierung der Grenzwerte geplant 4. Neues Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2019 - derzeitige Verpackungsverordnung wird abgelöst 5. Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft - Mehrzahl der Kernforderungen der Industrie nicht berücksichtigt 6. ISO 45001 Arbeitsschutzmanagementsysteme - bisherige BS OHSAS 18001 wird gelöst ********************************************************************************************************************** ******* A N L A G E N Rahmenvereinbarung „Interseroh Entsorgung Elektrogeräte“ VDM - EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten How-To-Guide Verpackungsgesetz für Hersteller Stat. Daten zur Entwicklung der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte in Deutschland Juli 2018 Statistische Daten zur Holz- und Kunststoffindustrie in Deutschland, Juni 2018 IWD 21/2018

Transcript of Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1....

Page 1: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verbandsinformation Technik Nr. 09/18 Datum: 22.10.2018

BW Bank Stuttgart IBAN DE60 6005 0101 7871 5032 89 Swift BIC SOLADEST600

An unsere Mitgliedsunternehmen

T E R M I N V O R S C H A U

Di., 26.03.2019 - Sitzung des Technischen Ausschusses

***************************************************************************************************************************

I N H A L T

1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten- deutsche „Überinterpretation“?

2. EPA Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770- Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products

3. Umstellung der Messmethodik für Formaldehydmessungen- Halbierung der Grenzwerte geplant

4. Neues Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2019- derzeitige Verpackungsverordnung wird abgelöst

5. Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft- Mehrzahl der Kernforderungen der Industrie nicht berücksichtigt

6. ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagementsysteme- bisherige BS OHSAS 18001 wird gelöst

***************************************************************************************************************************** A N L A G E N Rahmenvereinbarung „Interseroh Entsorgung Elektrogeräte“ VDM - EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten How-To-Guide Verpackungsgesetz für Hersteller Stat. Daten zur Entwicklung der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte in Deutschland Juli 2018 Statistische Daten zur Holz- und Kunststoffindustrie in Deutschland, Juni 2018 IWD 21/2018

Page 2: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 -

Seite | 2

1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten- deutsche „Überinterpretation“?

Zur Umsetzung des ElektroG bei Möbeln mit elektrischen Komponenten, hat der VDM mit dem Entsor-gungsdienstleister INTERSEROH inzwischen einen Rahmenvertrag vereinbart. Dieser ist für die in den Mitgliedsverbänden des VDM organisierten Unternehmen über die Entsorgung von Elektro- und Elekt-ronikaltgeräten vereinbart. Den o. g. Rahmenvertrag erhalten Sie als Anlage. Hierin enthalten sind auch die finanziellen Eckdaten für die spätere Entsorgung von Elektrogroßgeräten, zu denen Möbel mit elekt-rischen Komponenten gezählt werden.

Zur Erinnerung: Jedes Unternehmen das Möbel in den Verkehr bringt, die unter den erweiterten An-wendungsbereich des ElektroG fallen, muss sich bei der EAR registrieren und Mengenmeldungen für die entsprechenden Gerätekategorien abgeben. Bei den öffentlichen Sammelstellen stehen für jede Ge-rätekategorie Sammelcontainer bereit, die nach Befüllung einem registrierten Unternehmen dieser Ka-tegorie von der EAR zur Entsorgung zugewiesen werden. Da Hersteller von Möbeln mit elektrischen Komponenten insgesamt deutlich geringere Mengen in den Verkehr bringen als beispielsweise Herstel-ler von Kühlschränken oder anderen Elektro-Großgeräten, wird die Zuweisung eines Containers nur re-lativ selten auf unsere Branche entfallen.

Nur in diesen seltenen Fällen wird ein Entsorgungs-Dienstleiter benötigt und es entstehen finanzielle Verpflichtungen. Selbstverständlich ist der Abschluss eines Entsorgungsvertrages mit INTERSEROH für diese Fälle absolut freiwilliger Natur. Es kann für diese Dienstleistung auch ein anderer zugelassener Entsorger beauftragt werden.

Da die Regelungen des ElektroG äußerst restriktiv sind, hat der VDM in der Zwischenzeit über seinen europäischen Möbelverband EFIC einen Vergleich der nationalen Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie in Auftrag gegeben, der gemäß der aktuell vorliegenden Zwischenergebnisse auf eine deut-sche „Überinterpretation“ schließen lässt. Sobald die Einzelergebnisse vorliegen, wird der VDM diese vergleichende Analyse zum Anlass nehmen, mit der EAR und ggf. auch mit politischen Entscheidungs-trägern entsprechende Gespräche zu führen.

2. EPA Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770- Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products

Aufgrund von diversen Nachfragen möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass es mit Blick auf die o.g. EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten bei Exporten in die USA nun eine Über-gangslösung bis zum 22. März 2019 gibt. Bis dahin müssen bzw. können Produkte, die nach den CARB ATCM Phase II Emissionsstandards zertifiziert sind, als TSCA Titel VI oder CARB ATCM Phase II Emissionsstandards gekennzeichnet sein.

Die von CARB und EPA anerkannten TPCs (Third Part Certifier) zertifizieren Holzwerkstoffe sind noch ohne Akkreditierungsstelle. Ab dem 22. März 2019 müssen alle regulierten Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Fertigerzeugnisse (z.B. Möbel) als TSCA VI konform gekennzeichnet werden. Alle zertifizie-renden TPCs müssen ab dato über eine Akkreditierungsstelle verfügen, wie von der Regel gefordert. Da die Vorgaben zur Dokumentation und Kennzeichnung sehr komplex sind, hat der VDM als Unterstüt-zung eine Ausarbeitung erstellt, die alle Regelungen zusammenfasst, die für die Exporte von Möbel in die USA relevant sind (Anlage).

Wie Sie dieser Ausarbeitung entnehmen können, sieht die Verordnung für die unterschiedlichen Ak-teure Plattenhersteller (Panel producer), Lieferant (Supplier), Hersteller (Factorer), Importeur (Importer),

Page 3: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verbandsinformation Technik 09/18 - 3 -

Seite | 3

Großhändler (Distributor) und Einzelhändler (Retailer) unterschiedliche Pflichten vor. Insofern ist es wichtig, dass man bei der Interpretation der Regelungen und deren Auswirkungen die eigene Rolle im Verkaufsprozess korrekt identifiziert. Dem Anhang zur Ausarbeitung, können Sie die Nachweispflichten der zuliefernden Plattenhersteller bzw. Lieferanten entnehmen. Diese können für Sie insofern relevant sein, da diese auf Nachfrage der US-Behörden innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

https://public.centerdevice.de/98e60a83-d61b-4d49-a333-b60c374b7a43

3. Umstellung der Messmethodik für Formaldehydmessungen- Halbierung der Grenzwerte geplant

Das Umweltbundesamt (UBA) plant die Umstellung der Messmethodik für Formaldehydmessungen in Innenräumen von DIN EN 717-1 auf DIN EN 16516. Eine solche Umstellung würde de facto indirekt zu einer Halbierung der Grenzwerte nach Chemikalien-Verbotsverordnung von derzeit 0,1ppm auf 0,05 ppm führen.

Auf der nun anstehenden nächsten turnusmäßigen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für Chemi-kaliensicherheit (BLAC) steht diese neue Prüfmethodik nach unserem Informationsstand zur Be-schlussfassung auf der Tagesordnung. Vor diesem Hintergrund hat unser Dachverband die BLAC-Mit-glieder mit dem beigefügten Schreiben dazu aufgefordert, ihre Entscheidung zumindest zu verschieben bzw. aus den dort vorgebrachten Gründen der Umstellung keine Zustimmung zu erteilen. Der HDH er-achtet eine solche Umstellung als nicht sachgerecht und befürchtet insbesondere bei einem nationalen Alleingang erhebliche wettbewerbliche Verzerrungen. Über den Ausgang der Sitzung werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden gehalten.

Passend zum Thema Formaldehyd – allerdings hier bezogen auf Arbeitsplätze - liegt mittlerweile auch ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Ar-beit vor. Hier sind verbindliche Arbeitsschutz-Grenzwerte für diese Stoffe festgelegt, die bezogen auf Formaldehyd wie folgt markiert werden:

Schichtmittelwerte (8 Stunden): 0,37 mg/m3 = 0,3 ppm

Kurzzeitwert (maximal 15 Minuten): 0,738 mg/m3 = 0,6 ppm

Der Vorschlag wird jetzt noch im Rat und im Parlament diskutiert und soll in den ersten Monaten des Jahres 2019 endgültig angenommen werden. Die o.g. Grenzwertfestlegungen stehen jedoch nicht nur im Einklang mit der Empfehlung des SCOEL (Europäischer Wissenschaftlicher Ausschuss für Expositi-onsgrenzwerte am Arbeitsplatz), sondern entsprechen auch den in Deutschland gültigen Grenzwerten, festgelegt in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“. Negative Auswirkungen sind hiervon nicht zu er-warten.

Sie erhalten mit diesem Schreiben das Originaldokument „Proposal for a DIRECTIVE OF THE EURO-PEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Directive 2004/37/EC on the protection of workers from the risks related to exposure to carcinogens or mutagens at work“ inklusive Anhang, zu dem noch Stellungnahmen abgegeben werden können.

Anlage - EC-2018 Carcinogens

Anlage - EC 2018 Carcinogens Annex

Anlage - Rundschreiben an BLAC

Page 4: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verbandsinformation Technik 09/18 - 4 -

Seite | 4

4. Neues Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2019- derzeitige Verpackungsverordnung wird abgelöst

Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die Regelun-gen der derzeitigen Verpackungsverordnung VerpackV ab. Änderungen können sich hieraus für die Möbelhersteller im Bereich der Registrierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen ergeben. Denn ab dem kommenden Jahr ist jeder Hersteller, der sogenannte „systembeteiligungspflichtige Ver-packungen“ in den Verkehr bringt, im Rahmen seiner Produktverantwortung zur Registrierung bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtet und muss dorthin seine Mengen an Verkaufs-, Versand- und Umverpackungen melden, die nach Gebrauch „typischerweise“ beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Gemäß der derzeitigen Einschätzung des VDM ändert sich neben der Registrierung bei der neuen ZSVR substanziell wenig. Denn auch nach derzeit gültiger VerpackungsV müssen solche „Endverbrau-cher-Verpackungen“ über ein duales Rücknahmesystem entsorgt werden. Die Zentrale Stelle hat nun einen Katalog als Orientierungshilfe mit Verpackungen vorgelegt, die typischerweise beim privaten End-verbraucher landen und deshalb aus ihrer Sicht als „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ anzu-sehen sind.

In diesem bislang als Entwurf gekennzeichneten Katalog, der im Rahmen des jetzt laufenden Konsulta-tionsverfahren von allen Beteiligten eingesehen und kommentiert werden kann, finden sich unter der Produktgruppen-Nummer 19-000 auch Möbel. Wie Sie den beigefügten Produktblättern entnehmen können, werden die Möbel unterteilt in unterschiedliche Kategorien wie beispielsweise mitnahmegeeig-nete Wohnmöbel und nicht mitnahmegeeignete Wohnmöbel.

Mitnahmemöbel sind dabei nach der im derzeitigen Entwurf vorliegenden Charakterisierung der Zent-ralen Stelle solche Möbel die so aufgemacht und verpackt sind, dass sie durch den Kunden selbst vom Point of Sale abtransportiert werden können. Weitere Indizien (z.B. zerlegtes Möbelstück, versandfähi-ges Möbelstück, montierfähiges Möbelstück inklusive detaillierter Aufbauanleitung) sprechen ebenfalls für die Charakterisierung als Mitnahmemöbel und damit für eine Registrierung und Lizensierung dieser Verpackungen.

Demgegenüber sind nicht zur Mitnahme geeignete Möbel solche, die relativ groß und sperrig sind, nicht über Kurier- und Paketdienste versendet werden können und nicht selbst durch den Kunden vom Point of Sale abtransportiert werden können. Verpackungen für Büromöbel und Küchenmöbel sind nach der Einschätzung der Zentralen Stelle nicht systembeteiligungspflichtig.

Da die Abgrenzungen zwischen mitnahmegeeignet und nicht mitnahmegeeignet für die einzelnen Mö-belgruppen derzeit noch nicht plausibel erscheinen, wird sich der VDM im Rahmen des Konsulationsverfahrens dazu und zu den prozentualen Anteilen des Mitnahmesegments noch einmal detailliert einlassen wollen, man will hierzu konkret auf die Verbände und Hersteller zugehen. Aus die-sem Grunde empfehlen der VDM, die derzeit laufenden Anfragen von Entsorgern noch zurückzustellen. Zudem ist der VDM mit der Fa. Interseroh, die bekanntlich eine Branchenlösung für Transportverpa-ckungen anbietet, auch hinsichtlich einer Regelung für Verkaufsverpackungen im Gespräch. Hierüber halten wir Sie selbstverständlich informiert. In der Anlage erhalten Sie den Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

5. Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft- Mehrzahl der Kernforderungen der Industrie nicht berücksichtigt

Der neue Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft wird derzeit im Rahmen der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien beraten. Diese sollen sehr kurzfristig darüber entscheiden,

Page 5: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verbandsinformation Technik 09/18 - 5 -

Seite | 5

ob der Entwurf gemäß dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums im September 2018 vom Kabi-nett beschlossen werden kann (Frist für die Stellungnahme bis Ende August). Der Zeitplan ist sehr eng und es besteht die Sorge, dass die Anliegen der Industrie nicht mehr ausreichend diskutiert und be-rücksichtigt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der BDI am 8. August die relevanten Ministe-rien auf Bundes- und Landesebene sowie das Bundeskanzleramt informiert. Auch der LVI sprach am 9. und 13. August nochmals gezielt Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie die Landesgruppenchefs der Fraktionen an.

Die Verbände erfuhren nur indirekt, dass dieser Entwurf veröffentlicht wurde. Nach Prüfung durch den BDI ließ sich feststellen, dass auch im neuen Entwurf die Mehrzahl der Kernforderungen der Industrie nicht berücksichtigt wurde. In dem Schreiben an die Ministerien (exemplarisch an Staatssekretär Dr. Ul-rich Nussbaum vom Bundeswirtschaftsministerium) wurde vom BDI zu Recht der übereilte Verfahrens-ablauf moniert, nochmals auf den nicht unerheblichen Nachbesserungsbedarf des Referentenentwurfes hingewiesen sowie auf die Tatsache, dass keinerlei europäischer Umsetzungsbedarf für die zahlreichen Änderungen der TA Luft besteht. Der BDI bat auch seine Mitgliedsverbände und die in seinen relevan-ten Gremien vertretenen Unternehmen um politische Begleitung.

Der LVI ging auf die für ihn wichtigen Landesministerien (Wirtschaft, Umwelt) zu, um insbesondere mit den für Bundesratsaktivitäten (letzte Auffanglinie) verantwortlichen Personen zu sprechen und den Sachverhalt zu erläutern. Die LVI bat die Landesgruppenchefs der Fraktionen um Unterstützung, um ei-ne deutliche Fristverlängerung für die Stellungnahme zu ermöglichen, dass der TA-Luft-Entwurf noch-mals überarbeitet wird (die Spitzenverbände bzw. Branchenverbände der Industrie arbeiten derzeit an entsprechenden Stellungnahmen zu dem aktuellen Entwurf) und dass eine erneute Verbändeanhörung ermöglicht wird. Dabei machten der LVI deutlich, dass gerade in Baden-Württemberg als klassischem – mittelstandsgeprägtem – Industrieland die Unternehmen in besonderer Weise sonst großen Belastun-gen ausgesetzt würden.

Diese gemeinsame Aktion von BDI, Branchenverbänden, Landesvertretungen und Unternehmen führte zu entsprechenden Rückmeldungen aus der Politik, insbesondere gegenüber dem BDI, die zeigen, dass es innerhalb kürzester Zeit gelungen ist, die erforderliche politische Aufmerksamkeit auf die ge-plante TA Luft-Änderung zu lenken und bzgl. inhaltlicher Verbesserungen ins Gespräch zu kommen.

Zudem hat der BDI am 22. August eine Kurzstellungnahme erarbeitet, die auch den politischen An-sprechpartnern zuging. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

6. ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagementsysteme - bisherige BS OHSAS 18001 wird gelöst

Die neue ISO 45001 "Arbeitsschutzmanagementsysteme - Anforderungen mit Leitlinien zur Anwen-dung" wurde bereits im März 2018 veröffentlicht und liegt nun auch seit Juni in deutscher Sprache vor. Zum ersten Mal vereint sie den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanage-ment.

Die ISO 45001 löst die bisherige BS OHSAS 18001 ab. Im Hinblick auf den demographischen Wandel (z.B. das verlängerte Renteneintrittsalter), die Zunahme von Erkrankungen sowie die Beschleunigung im Arbeitsleben, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung, spielen die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz in der modernen Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Diesen Anforderungen wur-de die bisher geltende Norm BS OHSAS 18001 nicht mehr gerecht. ISO 45001:2018 versetzt Orga-nisationen in die Lage, durch ihr SGA-Managementsystem den Aspekt des arbeitsbedingten Wohlbefin-dens von Beschäftigten einzubeziehen.

Page 6: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verbandsinformation Technik 09/18 - 6 -

Seite | 6

Die ISO 45001 entspricht mit den 10 Hauptkapiteln der Struktur der internationalen Normen für Mana-gementsysteme, z.B. auch für Qualität (ISO 9001:2015) und Umwelt (ISO 14001:2015). Das ist ein we-sentlicher Vorteil der neuen Norm. Wenn ein Unternehmen z.B. bereits nach ISO 9001 oder ISO 14001 zertifiziert ist, sind wesentliche Anforderungen bereits erfüllt und müssen nicht gänzlich neu ermittelt werden. Diese Integration der Managementsysteme schafft neben einer weitgehenden Strukturierung im Sinne der neuen HLS Struktur auch entsprechende Kostenreduzierungen. Der ganzheitliche Blick auf das Unternehmen steht hier im Vordergrund. Der "Kontext der Organisation" schließt nun sowohl die Beschäftigten, als auch die Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungs-kette ein; U.a. sollen Arbeitnehmer stärker am Gesundheitsschutzmanagement beteiligt und in Beratun-gen einbezogen werden. Daneben sollen auch die Bedingungen für Mitarbeiter von Fremdfirmen oder Personal ausgelagerter Prozesse berücksichtigt werden. Diese Anforderungen sind nicht zu unterschätzen, denn oftmals bilden vorgelagerte Prozesse und Wertschöpfungen den Großteil der Wertschöpfung. Die Fertigungstiefe hat in vielen Teilen der Industrie dramatisch abgenommen und dieser Trend hält nach wie vor an. Insofern trägt die neue ISO 45001 dieser Tatsache Rechnung und erhöht die Arbeitssicherheit durch ei-nen stärkeren Bezug zur betrieblichen Wirklichkeit. Es ist bereits jetzt bekannt, dass große Industrieun-ternehmen aus diesem Grund Ihre Supply Chain dazu vertraglich verpflichten, sich nach ISO 45001 zer-tifizieren zu lassen. Da ISO 45001:2018 durch ihre neue Struktur wesentlich stärker auf die realen betrieblichen Gegeben-heiten eingeht als die Vorgängernorm, ist ein Rückgang der betrieblichen Unfallzahlen der betrieblichen Haftung zu erwarten. Das könnte sich in manchen Fällen auch auf die Lieferfähigkeit auswirken. Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass relevante Rollen im SGA-Managementsystem zugewiesen werden. Das Top-Management ist stärker gefordert als bisher: Die Unternehmensleitung muss Füh-rungsverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz übernehmen. Auch hier, wie bei der ISO 9001 und ISO 14001 kann die Verantwortung nicht delegiert werden, die Unternehmensleitung steht in der Pflicht. Gefahren müssen identifiziert werden, am Arbeitsplatz genauso wie für bestimmte Perso-nenkreise, in Notfallsituationen und bei Änderungen von Prozessen. Mögliche Risiken im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen (neu) bewertet und Maßnahmen zu ihrer Reduzierung müssen abgeleitet werden. Chancen zur Verbesserung sollen nun erstmals in einem eigenen Prozess identifiziert werden. Chancen können sich z.B. aus Veränderungen der Organisation ergeben, durch Beseitigung von Arbeits- und Gesundheitsschutzrisiken am Arbeitsplatz oder Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der Beschäftigten. Chancen für den Gesundheitsschutz können auch sein, dass z.B. betriebliche Zu-sammenhänge verständlich oder Zeiten der Erreichbarkeit geregelt sind. Es gibt eine dreijährige Übergangsphase, Zertifikate nach BS OHSAS 18001 sind nur noch bis 11. März 2021 gültig. Der Zeitraum entspricht dem der ISO 9001 und ISO 14001. Hierbei dürfte den be-trieblich Verantwortlichen klar sein, dass trotz einer erheblichen zeitlichen Erleichterung durch die be-stehende HLS-Struktur, (integrierte Managementsysteme) der Zeitrahmen eng gefasst wurde und un-nötige Verzögerungen vermieden werden sollten. Für den Übergang von OHSAS 18001 zur neuen ISO 45001 empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1. Änderungen ermitteln: Was fordert die ISO 45001?

2. Ist-Analyse:

Page 7: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verbandsinformation Technik 09/18 - 7 -

Seite | 7

Welche dokumentierten Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es bereits? Wel-che müssen neu erstellt bzw. ergänzt werden?

3. Audits durchführen: Im Rahmen von Audits sollten alle Anforderungen der Norm bearbeitet werden, entweder anhand der Norm selbst oder mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Maßnahmen und Verantwortliche müssen bestimmt werden.

4. Schließlich müssen zuvor geplante Maßnahmen umgesetzt und deren Umsetzung überwacht werden.

Weitere Informationen zur ISO 45001 erhalten Sie unter: http://www.lrqa.de/standards-und-richtli-nien/iso-45001/ . Mit freundlichen Grüßen

IHR VERBAND DER HOLZINDUSTRIE UND KUNSTSTOFFVERARBEITUNG BADEN-WÜRTTEMBERG E. V.

Lutz Döhling Anlage

Page 8: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 9: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 10: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 11: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 12: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 13: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 14: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 15: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 16: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 17: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 18: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 19: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 20: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 21: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 22: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?
Page 23: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 1 | 12

1 Rechtsgrundlage

2 Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten 2.1 Dokumentation 2.2 Kennzeichnung

3 Ausnahmeregelung

4 Einfuhrbescheinigungsvorschriften nach 19 CFR 12.118 bis 12.127

5 Anhang: Erforderliche Aufzeichnungen der Plattenhersteller „770.40 Reporting und recordkeeping“

6 Anlage: Verordnungstext: „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products; Titel 40 CFR Part 770“

1 Rechtsgrundlage

Das maßgebliche Regelwerk ist die Verordnung „Formaldehyd-Emissionsnormen für Holzwerkstoff-produkte“ der US-amerikanischen Umweltschutzagentur Environmental Protection Agency (EPA).1 Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Holzwerkstoffen und allen Fertigpro-dukten, die aus Holzwerkstoffen hergestellt werden, im Hinblick auf Formaldehyd-Emissionen. In der Verordnung sind Möbel explizit als betroffene Produkte aufgeführt. Es heißt auf Seite 89674:

The following list of North American Industrial Classifica-tion System (NAICS) codes is not intended to be ex-haustive, but rather provides a guide to help readers de-termine whether this document applies to them. Potenti-ally affected entities may include:

Veneer, plywood, and engineered wood product ma-nufacturing (NAICS code 3212).

Manufactured home (mobile home) manufacturing (NAICS code 321991).

Prefabricated wood building manufacturing (NAICS code 321992).

Furniture and related product manufacturing (NAICS code 337).

Furniture merchant wholesalers (NAICS code 42321).

Lumber, plywood, millwork, and wood panel mer-chant wholesalers (NAICS code 42331).

Other construction material merchant wholesalers (NAICS code 423390), e.g., merchant wholesale distri-butors of manufactured homes (i.e., mobile homes) and/or prefabricated buildings.

Furniture stores (NAICS code 4421).

Building material and supplies dealers (NAICS code 4441).

Die folgende Liste der Codes des North American Industrial Classification System (NAICS) soll nicht abschließend sein, sondern soll dem Leser helfen festzustellen, ob dieses Do-kument auf ihn zutrifft. Potenziell betroffene Anwen-dungsbereiche können sein:

Herstellung von Furnieren, Sperrholz und Holzwerk-stoffen (NAICS-Code 3212).

Herstellung von Häusern (Wohnmobilen) (NAICS-Code 321991).

Herstellung von Fertighäusern (NAICS-Code 321992).

Herstellung von Möbeln und zugehörigen Produkten (NAICS-Code 337).

Möbelhändler Großhändler (NAICS-Code 42321).

Großhändler für Schnittholz, Sperrholz, Fräsarbeiten und Holzwerkstoffe (NAICS-Code 42331).

Andere Baustoffgroßhändler (NAICS-Code 423390), z.B. Handelsgroßhandel

Andere Baustoffgroßhändler (NAICS-Code 423390), z.B. Händler, die Vertriebspartner von Fertighäusern (z.B. mobile ho-mes) und/oder Fertighäusern sind.

Möbelhäuser (NAICS-Code 4421).

Händler für Baustoffe und Zubehör (NAICS-Code 4441).

1 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“; Titel 40 Code of Federal Regulations CFR Part 770.

Page 24: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 2 | 12

2 Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten

2.1 Dokumentation

Fallen aus Holzwerkstoffen gefertigte Möbel unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, so ha-ben die Hersteller und Importeure dieser Fertigprodukte eine Reihe von Dokumentations- und Kenn-zeichnungspflichten zu erfüllen. Sinn und Zweck dieser Pflichten ist es, ein Möbel eindeutig identifi-zieren und im Hinblick auf die verwendeten Holzwerkstoffe und deren Formaldehyd-Emissionen ein-stufen zu können. Im Ergebnis schreibt das Gesetz vor:

Der Möbelhersteller hat auf Rechnungen, Lieferscheinen, Frachtbriefen ODER ähnliche Doku-menten für die betroffenen Lieferpositionen eine Erklärung abzugeben, dass das Produkt „TSCA title VI compliant“ ist.

Auf Nachfrage sind die entsprechenden Zertifikate der Lieferanten für das eingesetzte Material zu beschaffen und vorzulegen.

Das Zeitfenster für die Nachweisführung bei der Nachfrage durch den US-amerikanischen Zoll beträgt 30 Tage.

Die Dokumente sind mindestens drei Jahre ab dem Einfuhrdatum oder dem Datum der darin beschriebenen Käufe oder Lieferungen aufzubewahren.

Werden komplette Möbel eingekauft und nach USA exportiert, hat der Möbelhersteller dafür Sorge zu tragen, dass der Zulieferer die Einhaltung der Vorgaben bestätigt und die betreffen-den Dokumente mindestens 3 Jahre vorhält.

Hinweis für die Praxis:

Wir empfehlen, die Bestätigung „TSCA Title VI compliant“ auf möglichst vielen Dokumenten aufzu-

führen:

Packzettel/-etikett

Lieferschein: z. B. in die Spalte Produktbeschreibung (Description) unter die betroffene Lieferposition

Rechnung: z. B. in die Spalte Produktbeschreibung (Description) unter die betroffene Lieferposition

Wichtige Vorbemerkung: Die Verordnung differenziert - nicht immer ganz eindeutig abgrenzbar - zwischen den Akteuren

Panel Producer: Plattenhersteller

Supplier: Lieferant

Fabricator: Hersteller

Importer: Importeur

Distributor: Großhändler

Retailer: Einzelhändler

und weist diesen unterschiedliche Pflichten zu.

Zur Identifikation der eigenen Verpflichtungen ist daher maßgeblich, welche Rolle(n) man selbst im Liefer- und Verkaufsprozess tatsächlich einnimmt.

Page 25: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 3 | 12

Die o.g. Zusammenfassung an Verpflichtungen ergibt sich aus der Verordnung, S. 89740:

770.30 Importers, fabricators, distributors, and retailers (a) Importers, fabricators, distributors, and retailers must take reasonable precautions to ensure that the composite wood products they sell, supply, offer for sale, or hold for sale, whether in the form of panels, component parts, or finished goods, comply with the emission standards and otherrequirements of this subpart. (b) Importers must demonstrate that they have taken reasonable precautions by maintaining, for three years, bills of lading, invoices, or comparable documents that in-clude a written statement from the supplier that the com-posite wood products, component parts, or finished goods are TSCA Title VI compliant or were produced before De-cember 12, 2017 and by ensuring the following records are made available to EPA within 30 calendar days of request: (1) Records identifying the panel producer and the date the composite wood products were produced; and (2) Records identifying the supplier, if different, and the date the composite wood products, component parts, or finished goods were purchased. (c) Fabricators, distributors, and retailers must demonst-rate that they have taken reasonable precautions by obtai-ning bills of lading, invoices, or comparable documents that include a written statement from the supplier that the composite wood products, component parts, or finis-hed goods are TSCA Title VI compliant or that the compo-site wood products were produced before December 12, 2017. (d) On and after December 12, 2018, importers of articles that are regulated composite wood products, or articles that contain regulated composite wood products, must comply with the import certification regulations for ‘‘Che-mical Substances in Bulk and As Part of Mixtures and Artic-les,’’ as found at 19 CFR 12.118 through 12.127.2 (e) Records required by this section must be maintained in accordance with § 770.40(d). … 770.40 Reporting and recordkeeping (d) Importers, fabricators, distributors, and retailers must maintain the records described in § 770.30 for a minimum of three years from the import date or the date of the purchases or shipments described therein.

770.30 Importeure, Hersteller, Großhändler und Einzel-händler a) Importeure, Hersteller, Großhändler und Einzelhändler müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um sicherzu-stellen, dass die Holzwerkstoffe, die sie verkaufen, liefern, zum Verkauf anbieten oder zum Verkauf halten, unabhän-gig davon, ob sie in Form von Platten, Einzelteilen oder Fertigprodukten vorliegen, den Emissionsnormen und an-deren Anforderungen dieses Unterabschnitts entsprechen. b) Importeure müssen nachweisen, dass sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben, indem sie drei Jahre lang Frachtbriefe, Rechnungen oder vergleichbare Dokumente aufbewahrt haben, die eine schriftliche Erklärung des Lie-feranten enthalten, dass die Holzwerkstoffprodukte, Ein-zelteile oder Fertigprodukte TSCA-Titel VI-konform sind o-der vor dem 12. Dezember 2017 hergestellt wurden, und indem sie sicherstellen, dass die folgenden Unterlagen der EPA innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung zur Verfügung gestellt werden: (1) Aufzeichnungen über den Plattenhersteller und das Datum der Herstellung der Holzwerkstoffe; und (2) Aufzeichnungen über den Lieferanten, falls abwei-chend vom Plattenhersteller, sowie das Datum des Kaufs der Holzwerkstoffe, Einzelteile oder Fertigprodukte. (c) Hersteller, Vertreiber und Einzelhändler müssen nach-weisen, dass sie angemessene Vorkehrungen getroffen ha-ben, indem sie Frachtbriefe, Rechnungen oder vergleich-bare Dokumente erhalten haben, die eine schriftliche Er-klärung des Lieferanten enthalten, dass die Holzwerk-stoffe, Einzelteile oder Fertigprodukte TSCA-Titel VI-kon-form sind oder dass die Holzwerkstoffe vor dem 12. De-zember 2017 hergestellt wurden. (d) Ab und nach dem 12. Dezember 2018 müssen Import-eure von Erzeugnissen, die regulierte Holzwerkstoffpro-dukte sind, oder von Erzeugnissen, die regulierte Holz-werkstoffprodukte enthalten, die Einfuhrbescheinigungs-vorschriften für "Chemische Stoffe in loser Schüttung und als Teil von Gemischen und Gegenständen" einhalten, wie sie unter 19 CFR 12.118 bis 12.127 zu finden sind.2 (e) Die nach diesem Abschnitt erforderlichen Aufzeichnun-gen sind gemäß § 770.40(d) zu führen. … 770.40 Berichterstattung und Buchführung (d) Importeure, Hersteller, Händler und Einzelhändler müssen die in § 770.30 beschriebenen Aufzeichnungen mindestens drei Jahre lang ab dem Einfuhrdatum oder dem Datum der darin beschriebenen Käufe oder Lieferun-gen aufbewahren.

2 Nähere Ausführungen zu dieser speziellen Regelung unter Ziffer 4.

Page 26: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 4 | 12

2.2 Kennzeichnung

Der Hersteller muss jedes Fertigerzeugnis ODER jedes Gebinde/jede Verpackung, das Fertiger-zeugnisse enthält, kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss also nicht unbedingt am Produkt platziert sein bzw. dauerhaft am Produkt verbleiben. Es reicht, wenn die Verpackung gekennzeichnet ist.

Das Etikett kann als Stempel, Anhänger oder Aufkleber angebracht werden und muss in lesba-rem englischem Text folgende Angaben enthalten:

Namen des Herstellers

Datum der Herstellung des fertigen Produkts (im Monats-/Jahresformat)

Erklärung, dass die fertige Ware TSCA-Titel VI-konform ist

Der Hersteller sollte sicherstellen, dass eine Vorlage des Etiketts verfügbar vorgehalten wird, so dass Importeur, Vertreiber oder Einzelhändler ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkom-men können, eine Kopie des Etiketts aufzubewahren, um die mit diesem Etikett verbundenen Produkte identifizieren und die Etiketteninformationen potenziellen Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen zu können Die betreffenden Produkte müssen im Nachhinein eindeutig zuordenbar sein.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Fertigerzeugnisse, einschließlich der sepa-rat an die Endverbraucher verkauften Einzelteile, die nur eine geringfügige Menge eines gere-gelten Holzwerkstoffs – maximal 930 Quadratzentimeter, bezogen auf die Oberfläche seiner größten Fläche - enthalten.

Die o.g. Zusammenfassung an Verpflichtungen ergibt sich aus der Verordnung, S. 89741:

§ 770.45 Labeling … (c) Fabricators of finished goods containing composite wood products must label every finished good they pro-duce or every box or bundle containing finished goods. If a finished good (including component parts sold separately to end users) is not individually labeled, the importer, dis-tributor, or retailer must retain a copy of the label, be able to identify the products associated with that label, and make the label information available to potential custo-mers upon request. (1) The label may be applied as a stamp, tag, or sticker.

770.45 Kennzeichnung … c) Hersteller von Fertigerzeugnissen, die Holzwerkstoffe enthalten, müssen jedes von ihnen hergestellte Fertiger-zeugnis oder jedes Gebinde oder jede Verpackung, das Fertigerzeugnisse enthält, kennzeichnen. Wenn eine Fer-tigware (einschließlich der Einzelteile, die separat an den Endverbraucher verkauft werden) nicht individuell gekenn-zeichnet ist, muss der Importeur, Vertreiber oder Einzel-händler eine Kopie des Etiketts aufbewahren, die mit die-sem Etikett verbundenen Produkte identifizieren können und die Etiketteninformationen potenziellen Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen. (1) Das Etikett kann als Stempel, Tag oder Aufkleber ange-bracht werden.

Übergangslösung:

Bis zum 22. März 2019 zertifizieren die von CARB und EPA anerkannten TPCs (Third Part Certifier) Holzwerkstoffe ohne Akkreditierungsstelle. Bis dahin müssen Produkte, die nach den CARB ATCM Phase II Emissionsstandards zertifiziert sind, als TSCA Titel VI oder CARB ATCM Phase II Emissionsstandards gekennzeichnet sein.

Ab dem 22. März 2019 müssen alle TPCs über eine Akkreditierungsstelle verfügen, wie von der Regel gefordert. Danach müssen alle regulierten Holzwerkstoffe als TSCA VI konform gekennzeichnet werden.

Page 27: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 5 | 12

(2) The label must include, at a minimum, in legible English text, the fabricator’s name, the date the finished good was produced (in month/year format), and a statement that the finished goods are TSCA Title VI compliant. … (d) Importers, distributors, and retailers must leave intact labels on finished goods, including component parts sold separately to end users. (e) Finished goods, including component parts sold separa-tely to end users, containing only a de minimis amount of regulated composite wood product are excepted from the labeling requirements. A finished good, including compo-nent parts sold directly to consumers, contains a de mini-mis amount of regulated composite wood product if its re-gulated composite wood product content does not exceed 144 square inches, based on the surface area of its largest face. The exception does not apply to finished goods or component parts that are designed to be used in combina-tion or in multiples to create larger surfaces, finished goods, or component parts.

(2) Das Etikett muss mindestens in lesbarem englischen Text den Namen des Herstellers, das Datum der Herstel-lung der fertigen Ware (im Monats-/Jahresformat) und eine Erklärung darüber enthalten, dass die Fertigprodukte dem TSCA-Titel VI entsprechen. … d) Importeure, Vertreiber und Einzelhändler müssen un-beschädigte Etiketten auf den Endprodukten, einschließ-lich der separat an die Endverbraucher verkauften Einzel-teile, hinterlassen. e) Fertigerzeugnisse, einschließlich der separat an die End-verbraucher verkauften Einzelteile, die nur eine geringfü-gige Menge eines geregelten Holzwerkstoffprodukts ent-halten, sind von den Kennzeichnungsanforderungen aus-genommen. Ein Fertigprodukt, einschließlich der direkt an den Verbraucher verkauften Einzelteile, enthält eine ge-ringfügige Menge an reguliertem Holzwerkstoffprodukt, wenn sein Gehalt an reguliertem Holzwerkstoffprodukt 930 Quadratzentimeter, bezogen auf die Oberfläche seiner größten Fläche, nicht überschreitet. Die Ausnahme gilt nicht für Fertigerzeugnisse oder Einzelteile, die dazu be-stimmt sind, in Kombination oder in Vielfachen zur Erzeu-gung größerer Oberflächen, Fertigerzeugnisse oder Einzel-teile verwendet zu werden.

Page 28: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 6 | 12

3 Ausnahmeregelung

Die EPA definiert Holzwerkstoffe als Spanplatten, mitteldichte Faserplatten (MDF) und Hartholz (de-koratives) Sperrholz. Diese Produkte müssen nach der neuen Verordnung zertifiziert werden, womit sichergestellt werden soll, dass alle heimischen und importierten Holzwerkstoffplatten und die sie enthaltenden Fertigprodukte den strengen Normen für Formaldehydemissionen entsprechen. Dagegen sind alle konstruktive Holzwerkstoffe, die für Bauanwendungen hergestellt werden - wie z.B. Struktursperrholz, OSB, Furnierschichtholz, Brettschichtholz - von der Verordnung explizit ausge-nommen. Dazu heißt es auf Seite 89687:

Statutory exemptions. TSCA section 601(c) exempts a number of products from the formaldehyde emission stan-dards for composite wood products. These exemptions in-clude, but are not limited to: Hardboard, structural ply-wood, structural panels, oriented strandboard, glued lami-nated lumber, prefabricated wood I-joists, finger-jointed lumber, wood packaging, composite wood products used inside new vehicles other than recreational vehicles, windows that contain less than five percent by volume of composite wood products, exterior doors and garage doors that contain less than three percent by volume of composite wood products, and exterior and garage doors that are made with NAF-based or ULEF resins. EPA is incorporating these exemptions into the implemen-ting regulations. Composite wood products, component parts, and finished goods that qualify for these exemptions are exempt from all of the provisions of the implementing regulations. However, component parts and finished goods made of a mixture of exempt products and regula-ted products are not exempt. For example, a cabinet made up of structural plywood and hardwood plywood would be subject to the labeling and recordkeeping requirements of this final rule. The hardwood plywood in the cabinet would also be subject to the emission standard for hard-wood plywood as well as the testing and certification pro-visions of this rule.

Gesetzliche Ausnahmen. TSCA Abschnitt 601(c) befreit eine Reihe von Produkten von den Formaldehyd-Emissi-onsnormen für Holzwerkstoffe. Diese Ausnahmeregelun-gen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Hartfaser-platte, Struktursperrholz, Strukturplatten, orientierte Lit-zenplatte, verleimtes Schichtholz, vorgefertigte I-Träger aus Holz, keilgezinktes Schnittholz, Holzverpackungen, Holzwerkstoffprodukte, die in neuen Fahrzeugen mit Aus-nahme von Freizeitfahrzeugen verwendet werden, Fens-ter, die weniger als fünf Volumenprozent an Holzwerk-stoffprodukten enthalten, Außentüren und Garagentore, die weniger als drei Volumenprozent an Holzwerkstoffpro-dukten enthalten, sowie Außen- und Garagentore, die aus NAF- oder ULEF-Harz hergestellt werden. Die EPA nimmt diese Ausnahmen in die Durchführungsbe-stimmungen auf. Holzwerkstoffe, Einzelteile und Fertigpro-dukte, die für diese Ausnahmen in Frage kommen, sind von allen Vorschriften der Durchführungsbestimmungen ausgenommen. Einzelteile und Fertigprodukte, die aus ei-ner Mischung von freigestellten Produkten und regulierten Produkten bestehen, sind jedoch nicht freigestellt. So würde beispielsweise ein Schrank, der aus Struktursperr-holz und Hartholzsperrholz besteht, den Kennzeichnungs- und Buchführungsanforderungen dieser endgültigen Regel unterliegen. Das Hartholzsperrholz im Schrank würde auch der Emissionsnorm für Hartholzsperrholz sowie den Prüf- und Zertifizierungsvorschriften dieser Regel unterliegen.

Page 29: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 7 | 12

4 Einfuhrbescheinigungsvorschriften nach 19 CFR3 12.118 bis 12.127

Das Gesetz zur Kontrolle toxischer Substanzen (Toxic Substances Control Act „TSCA“) nach 12.118 re-gelt die Einfuhr eines chemischen Stoffes in loser Form oder als Teil eines Gemisches in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten sowie von Gegenständen, die einen chemischen Stoff oder ein Gemisch ent-halten. Zu letzteren zählen Holzwerkstoffprodukte und Fertigerzeugnisse, die aus Holzwerkstoffpro-dukten hergestellt sind. Wesentlicher Bestandteil der Einfuhrbescheinigungsvorschriften sind die Berichtspflichten nach 12.121:

Der Importeur oder der autorisierte Vertreter eines solchen Importeurs eines TSCA-Chemikali-enstoffs in loser Schüttung oder als Teil eines Gemisches muss schriftlich oder elektronisch be-stätigen, dass die Chemikaliensendung allen anwendbaren Regeln und Anordnungen nach TSCA entspricht. Bei der Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP4 ist folgende Erklärung einzu-reichen:

Ich bestätige, dass alle chemischen Stoffe in dieser Lieferung allen anwendbaren Regeln oder Verordnungen im Rahmen von TSCA entsprechen und dass ich keinen chemischen Stoff zur Ein-reise anbiete, der gegen TSCA oder eine anwendbare Regel oder Anordnung im Rahmen dieser Verordnung verstößt.

ODER

Der Importeur oder der autorisierte Vertreter eines solchen Importeurs einer nicht eindeutig als solche gekennzeichneten TSCA-exklusiven Chemikalie muss schriftlich oder elektronisch be-stätigen, dass die Chemielieferung nicht dem TSCA unterliegt. Bei der Zoll- und Grenzschutzbe-hörde CBP ist folgende Erklärung einzureichen:

Ich bestätige, dass alle Chemikalien in dieser Lieferung nicht TSCA unterliegen.

Die o.g. Erklärungen müssen den Importeurs oder den autorisierten Vertreter ausweisen mit:

Name

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Die erforderliche Erklärung muss vor der Freigabe der Sendung schriftlich oder elektronisch beim Direktor des Eingangshafens im ACE-System (Automated Commercial Environment) oder einem anderen von der CBP autorisierten EDI-System eingereicht werden.

Die erforderliche Erklärung muss in typisierter oder gestempelter Form auf einem geeigneten Buchungsbeleg oder einer Handelsrechnung oder auf einer Anlage zu diesem Buchungsbeleg oder dieser Rechnung erscheinen.

3 Code of Federal Regulations (Vorschriften der Bundesverordnung) 4 CBP = Customs Border Protection (Zoll- und Grenzschutzbehörde)

Page 30: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 8 | 12

Die o.g. Zusammenfassung an Verpflichtungen ist dem Electronic Code of Federal Regulations (CFR), Title 19, Chapter I, Part 12 zu entnehmen. Dort heißt es auszugsweise:

§12.118 Toxic Substances Control Act. The Toxic Substances Control Act (“TSCA”) (15 U.S.C. 2601 et seq.) governs the importation into the customs territory of the United States of a chemical substance in bulk form or as part of a mixture, and articles containing a chemical substance or mixture. Such importations are also governed by these regulations which are issued under the authority of section 13(b) of TSCA (15 U.S.C. 2612(b)). §12.119 Scope Sections 12.120 through 12.127 apply to the importation into the customs territory of the United States of: (a) Chemical substances in bulk form and as part of a mix-ture under TSCA; (b) TSCA-excluded chemicals; and (c) Articles containing a chemical substance or mixture if so required by the Administrator by specific rule under TSCA. … 12.121 Reporting requirements. (a) Certification required. (1) The importer or the authorized agent of such an impor-ter of a TSCA chemical substance in bulk form or as part of a mixture, must certify in writing or electronically that the chemical shipment complies with all applicable rules and orders under TSCA by filing with CBP the following state-ment: I certify that all chemical substances in this shipment com-ply with all applicable rules or orders under TSCA and that I am not offering a chemical substance for entry in viola-tion of TSCA or any applicable rule or order thereunder. (2) The importer or the authorized agent of such an impor-ter of any TSCA-excluded chemical not clearly identified as such must certify in writing or electronically that the che-mical shipment is not subject to TSCA by filing with CBP the following statement: I certify that all chemicals in this shipment are not subject to TSCA. (3) Filing of certification. (i) The appropriate certification required under paragraph (a) of this section must be filed with the director of the port of entry in writing or electronically to the Automated Commercial Environment (ACE) system or any other CBP-authorized EDI system prior to release of the shipment. For each entry subject to certification under paragraph (a), the name, phone number, and email address of the certi-fier (the importer or the importer's authorized agent) shall be included.

12.118 Gesetz zur Kontrolle toxischer Substanzen. Der Toxic Substances Control Act ("TSCA") (15 U.S.C. 2601 ff.) regelt die Einfuhr eines chemischen Stoffes in loser Form oder als Teil eines Gemisches in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten sowie von Gegenständen, die einen chemischen Stoff oder ein Gemisch enthalten. Solche Ein-fuhren unterliegen auch diesen Vorschriften, die unter der Aufsicht von Abschnitt 13(b) des TSCA (15 U.S.C. 2612(b)) erlassen werden. § 12.119 Anwendungsbereich Die Abschnitte 12.120 bis 12.127 gelten für die Einfuhr in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten von Amerika: (a) Chemische Stoffe in loser Form und als Teil eines Gemi-sches nach TSCA; (b) TSCA-ausgeschlossene Chemikalien; und (c) Artikel, die einen chemischen Stoff oder ein Gemisch enthalten, wenn der Verwalter dies nach einer besonde-ren Regel des TSCA verlangt. … 12.121 Berichtspflichten. (a) Zertifizierung erforderlich. (1) Der Importeur oder der autorisierte Vertreter eines sol-chen Importeurs eines TSCA-Chemikalienstoffs in loser Schüttung oder als Teil eines Gemisches muss schriftlich o-der elektronisch bestätigen, dass die Chemikaliensendung allen anwendbaren Regeln und Anordnungen nach TSCA entspricht, indem er bei CBP die folgende Erklärung ein-reicht: Ich bestätige, dass alle chemischen Stoffe in dieser Liefe-rung allen anwendbaren Regeln oder Verordnungen im Rahmen von TSCA entsprechen und dass ich keinen chemi-schen Stoff zur Einreise anbiete, der gegen TSCA oder eine anwendbare Regel oder Anordnung im Rahmen dieser Verordnung verstößt. (2) Der Importeur oder der autorisierte Vertreter eines sol-chen Importeurs einer nicht eindeutig als solche gekenn-zeichneten TSCA-exklusiven Chemikalie muss schriftlich o-der elektronisch bestätigen, dass die Chemielieferung nicht dem TSCA unterliegt, indem er bei CBP die folgende Erklärung einreicht: Ich bestätige, dass alle Chemikalien in dieser Lieferung nicht TSCA unterliegen. (3) Einreichung der Zertifizierung. (i) Die gemäß Absatz (a) dieses Abschnitts erforderliche entsprechende Zertifizierung muss vor der Freigabe der Sendung schriftlich oder elektronisch beim Direktor des Eingangshafens im ACE-System (Automated Commercial Environment) oder einem anderen von der CBP autorisier-ten EDI-System eingereicht werden. Für jeden Eintrag, der nach Absatz (a) zertifiziert werden muss, sind Name, Tele-fonnummer und E-Mail-Adresse des Zertifizierers (des Im-porteurs oder des autorisierten Vertreters des Importeurs) anzugeben.

Page 31: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

S e i t e 9 | 12

(ii) Written certifications must appear as a typed or stam-ped statement: (A) On an appropriate entry document or commercial in-voice or on an attachment to that entry document or in-voice; or (B) In the event of release under a special permit for an immediate delivery as provided for in §142.21 of this chap-ter or in the case of an entry as provided for in §142.3 of this chapter, on the commercial invoice or on an attach-ment to that invoice. (b) TSCA chemical substances or mixtures as parts of artic-les. An importer of a TSCA chemical substance or mixture as part of an article must comply with the certification re-quirements set forth in paragraph (a) of this section only if required to do so by a rule or order issued under TSCA. (c) Facsimile signatures. The certification statements re-quired under paragraph (a) of this section may be signed by means of an authorized facsimile signature. …

(ii) Schriftliche Bescheinigungen müssen als typisierte oder gestempelte Erklärung erscheinen: (A) Auf einem geeigneten Buchungsbeleg oder einer Han-delsrechnung oder auf einer Anlage zu diesem Buchungs-beleg oder dieser Rechnung; oder (B) Im Falle der Freigabe im Rahmen einer Sondergeneh-migung für eine sofortige Lieferung gemäß §142.21 dieses Kapitels oder im Falle einer Eintragung gemäß §142.3 die-ses Kapitels, auf der Handelsrechnung oder auf einer An-lage zu dieser Rechnung. (b) TSCA-Chemische Stoffe oder Gemische als Bestandteile von Gegenständen. Ein Importeur eines chemischen TSCA-Stoffs oder -Gemisches als Teil eines Erzeugnisses muss die Zertifizierungsanforderungen gemäß Absatz (a) dieses Ab-schnitts nur erfüllen, wenn er aufgrund einer Regel oder Anordnung nach TSCA dazu aufgefordert wird. c) Faksimile-Signaturen. Die nach Absatz (a) dieses Ab-schnitts erforderlichen Zertifizierungserklärungen können mit einer autorisierten Faxsignatur unterzeichnet werden. …

gez. VDM e.V.

30.09.2018

Page 32: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

ANHANG

S e i t e 10 | 12

Erforderliche Aufzeichnungen der Plattenhersteller Kapitel „770.40 Reporting und recordkeeping“ regelt, welche Aufzeichnungen die Plattenhersteller vorzuhalten haben (s. 89740)

770.40 Reporting and recordkeeping. (a) Panel producers must maintain the following records for a period of three years, except that records demonst-rating initial eligibility for reduced testing or third-party certification exemption under § 770.17 or § 770.18 must be kept for as long as the panel producer is producing composite wood products with reduced testing or under a thirdparty certification exemption. The following records must also be made available to the panel producers’ EPA TSCA Title VI TPCs5. Panel producers must make the re-cords described in paragraph (a)(1) of this section available to direct purchasers of their composite wood products. This information may not be withheld from direct purcha-sers as confidential business information. (1) Records of all quarterly emissions testing. These re-cords must identify the EPA TSCA Title VI TPC conducting or overseeing the testing. These records must also include the date, the product type tested, the lot number that the tested material represents, the test method used, and the test results. (2) Records of all ongoing quality control testing. These re-cords must identify the EPA TSCA Title VI TPC conducting or overseeing the testing and the facility actually perfor-ming the testing. These records must also include the date, the product type tested, the lot number that the tested material represents, the test method used, and the test results. (3) Production records, including a description of the com-posite wood product(s), the date of manufacture, lot num-bers, and tracking information allowing each product to be traced to a specific lot produced. (4) Records of changes in production, including changes of more than ten percent in the resin use percentage, chan-ges in resin composition that result in a higher ratio of for-maldehyde to other resin components, and changes in the process, such as changes in press time by more than 20%.

770.40 Berichterstattung und Buchführung. a) Die Plattenhersteller müssen die folgenden Aufzeich-nungen für einen Zeitraum von drei Jahren aufbewahren, mit der Ausnahme, dass Aufzeichnungen, die die anfängli-che Berechtigung für eine reduzierte Prüfung oder eine Befreiung von der Zertifizierung durch Dritte gemäß § 770.17 oder § 770.18 nachweisen, so lange aufbewahrt werden müssen, wie der Plattenhersteller Holzwerkstoff-produkte mit reduzierter Prüfung oder im Rahmen einer Befreiung von der Zertifizierung durch Dritte herstellt. Die folgenden Aufzeichnungen müssen auch den EPA TSCA Ti-tel VI TPCs5 der Plattenhersteller zur Verfügung gestellt werden. Die Plattenhersteller müssen die in Absatz (a)(1) dieses Abschnitts beschriebenen Aufzeichnungen den di-rekten Käufern ihrer Holzwerkstoffe zur Verfügung stellen. Diese Informationen dürfen nicht als vertrauliche Ge-schäftsinformationen von direkten Käufern zurückgehalten werden. (1) Aufzeichnungen über alle vierteljährlichen Emissions-prüfungen. Diese Aufzeichnungen müssen den EPA TSCA Titel VI TPC identifizieren, der die Prüfungen durchführt o-der überwacht. Diese Aufzeichnungen müssen auch das Datum, die geprüfte Produktart, die Chargennummer, die das geprüfte Material darstellt, die verwendete Prüfme-thode und die Prüfergebnisse enthalten. (2) Aufzeichnungen über alle laufenden Qualitätskontroll-prüfungen. Diese Aufzeichnungen müssen den EPA TSCA Titel VI TPC, der die Prüfung durchführt oder überwacht, und die Einrichtung, die die Prüfung tatsächlich durch-führt, identifizieren. Diese Aufzeichnungen müssen auch das Datum, die geprüfte Produktart, die Chargennummer, die das geprüfte Material darstellt, die verwendete Prüf-methode und die Prüfergebnisse enthalten. (3) Produktionsaufzeichnungen, einschließlich einer Be-schreibung der Holzwerkstoffprodukte, des Herstellungs-datums, der Chargennummern und der Rückverfolgungsin-formationen, die es ermöglichen, jedes Produkt auf eine bestimmte produzierte Charge zurückzuverfolgen. (4) Aufzeichnungen über Produktionsänderungen, ein-schließlich Änderungen von mehr als zehn Prozent des Harzverbrauchs, Änderungen der Harzzusammensetzung, die zu einem höheren Verhältnis von Formaldehyd zu an-deren Harzkomponenten führen, und Änderungen im Pro-zess, wie Änderungen der Presszeit um mehr als 20 %.

5 TPC = Third-Party Certifier

Page 33: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

ANHANG

S e i t e 11 | 12

(5) Records demonstrating initial and continued eligibility for the reduced testing provisions in §§ 770.17 and 770.18, if applicable. These records must include: (i) Approval for reduced testing from an EPA TSCA Title VI TPC or CARB; (ii) Amount of resin use reported by volume and weight; (iii) Production volume reported as square feet per pro-duct type; (iv) Resin trade name, resin manufacturer contact informa-tion (name, address, phone number, and email), and resin supplier contact information (name, address, phone num-ber, and email); and (v) Any changes in the formulation of the resin. (6) Purchaser information for each composite wood pro-duct, if applicable, including the name, contact person if available, address, telephone number, email address if available, purchase order or invoice number, and amount purchased. (7) Transporter information for each composite wood pro-duct, if applicable, including name, contact person, address, telephone number, email address if available, and shipping invoice number. (8) Information on the disposition of non-complying lots, including product type and amount of composite wood products affected, lot numbers, purchasers who received product belonging to non-complying lots (if any), copies of purchaser notifications used (if any), mitigation measures used, results of retesting, and final disposition. (9) Representative copies of labels used. (b) Panel producers must provide their EPA TSCA Title VI TPC with monthly product data reports for each produc-tion facility, production line, and product type, maintain copies of the reports for a minimum of three years from the date that they are produced. Monthly product data re-ports must contain a data sheet for each specific product type with test and production information, and a quality control graph containing the following: (1) QCL6; (2) Shipping QCL (if applicable); (3) Results of quality control tests; and (4) Retest values. (c) Laminated product producers whose products are exempt from the definition of hardwood plywood must keep records demonstrating eligibility for the exemption.

(5) Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass die redu-zierten Prüfbestimmungen in den §§ 770.17 und 770.18 gegebenenfalls erstmalig und dauerhaft in Anspruch ge-nommen werden können. Diese Aufzeichnungen müssen Folgendes enthalten: (i) Genehmigung für reduzierte Prüfungen von einem EPA TSCA Titel VI TPC oder CARB; (ii) Menge des Harzverbrauchs, angegeben als Volumen und Gewicht; (iii) Produktionsvolumen, angegeben in Quadratfuß pro Produkttyp; (iv) Handelsname des Harzes, Kontaktinformationen des Harzherstellers (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail) und Kontaktinformationen des Harzlieferanten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail); und (v) Änderungen in der Formulierung des Harzes. (6) Käuferinformationen für jedes Holzwerkstoffprodukt, falls zutreffend, einschließlich Name, Ansprechpartner, falls vorhanden, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, falls vorhanden, Bestell- oder Rechnungsnummer und Kaufbetrag. (7) Transporterinformationen für jedes Holzwerkstoffpro-dukt, falls zutreffend, einschließlich Name, Ansprechpart-ner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, falls vor-handen, und Versandrechnungsnummer. (8) Informationen über die Entsorgung nicht konformer Lose, einschließlich Produktart und Menge der betroffe-nen Holzwerkstoffe, Chargennummern, Käufer, die Pro-dukte erhalten haben, die zu nicht konformen Losen gehö-ren (falls vorhanden), Kopien der verwendeten Käuferan-zeigen (falls vorhanden), verwendete Minderungsmaßnah-men, Ergebnisse der erneuten Prüfung und endgültige Ent-sorgung. (9) Repräsentative Kopien der verwendeten Etiketten. b) Die Plattenhersteller müssen ihrem EPA TSCA Title VI TPC monatliche Produktdatenberichte für jede Produkti-onsstätte, Produktionslinie und jeden Produkttyp zur Ver-fügung stellen und Kopien der Berichte für mindestens drei Jahre ab dem Datum ihrer Erstellung aufbewahren. Monatliche Produktdatenberichte müssen ein Datenblatt für jeden spezifischen Produkttyp mit Prüf- und Produkti-onsinformationen und ein Qualitätskontrolldiagramm mit folgenden Angaben enthalten: (1) QCL6; (2) Versand QCL (falls zutreffend); (3) Ergebnisse von Qualitätskontrollprüfungen und (4) Wiederholungswerte (bei Testwiederholung). c) Hersteller von Laminaten, deren Produkte von der Defi-nition des Sperrholzes ausgenommen sind, müssen Auf-zeichnungen führen, aus denen hervorgeht, dass sie für

6 QCL = Quality Control Limit (Qualitätskontrollgrenze)

Page 34: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

EPA-Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten für Möbel nach 40 CFR Teil 770 „Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products“

ANHANG

S e i t e 12 | 12

These records must be kept for a minimum of three years from the date they are produced and must include: (1) Resin trade name, resin manufacturer contact informa-tion (name, address, phone number, and email), resin supplier contact information (name, address, phone num-ber, and email), and resin purchase records; (2) Panel producer contact information and panel purch-ase records; (3) For panels produced in-house, records demonstrating that the panels have been certified by an EPA TSCA Title VI TPC; and (4) For resins produced in-house, records demonstrating the production of phenol-formaldehyde resins or resins formulated with no added formaldehyde as part of the resin cross-linking structure. (d) Importers, fabricators, distributors, and retailers must maintain the records described in § 770.30 for a minimum of three years from the import date or the date of the purchases or shipments described therein.

die Freistellung in Frage kommen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Erstel-lung aufzubewahren und müssen Folgendes enthalten: (1) Handelsname des Harzes, Kontaktinformationen des Harzherstellers (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail), Kontaktinformationen des Harzlieferanten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail) und Aufzeichnungen über den Harzkauf; (2) Kontaktinformationen des Panelherstellers und Auf-zeichnungen über den Panelkauf; (3) Bei selbst hergestellten Panels Aufzeichnungen, aus de-nen hervorgeht, dass die Panels von einem EPA TSCA Titel VI TPC zertifiziert wurden; und (4) Für selbst hergestellte Harze Aufzeichnungen über die Herstellung von Phenol-Formaldehyd-Harzen oder Harzen, die ohne Formaldehyd als Teil der Harzvernetzungsstruk-tur formuliert sind. (d) Importeure, Hersteller, Händler und Einzelhändler müs-sen die in § 770.30 beschriebenen Aufzeichnungen min-destens drei Jahre lang ab dem Einfuhrdatum oder dem Datum der darin beschriebenen Käufe oder Lieferungen aufbewahren.

gez. VDM e.V.

30.09.2018

Page 35: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

1

How-To-Guide Verpackungsgesetz für Hersteller

Inhaltsverzeichnis

1. An wen richtet sich dieser How-To-Guide? 1 2. Wieso gibt es das Verpackungsgesetz und was macht die Zentrale Stelle? 1 3. Wie komme ich als Hersteller meiner Produktverantwortung nach? 2 4. Was sind die konkreten Pflichten nach dem Verpackungsgesetz

für die Hersteller? 3 5. Wer ist nach dem neuen Verpackungsgesetz verpflichtet, sich registrieren zu lassen und welche Verpackungen lösen eine Registrierungspflicht aus? 3 6. Was ist die Folge, wenn ich mich nicht registriere und/oder für meine Verpackungen keine Systembeteiligung vornehme? 6 7. Wie funktioniert die Registrierung? 7 8. Wem, wie und wann muss ich als Hersteller meine Verpackungsmengen melden? 9 9. Wann und wie muss ich als Hersteller eine Vollständigkeitserklärung

abgeben und bescheinigen lassen? 10 10. Glossar 11

1. An wen richtet sich dieser How-To-Guide?

Dieser How-To-Guide richtet sich an Hersteller – Erstinverkehrbringer – von Verkaufsver-

packungen und Umverpackungen in Deutschland. Er informiert in Kurzform über die neuen

und die bestehenden Pflichten zur Produktverantwortung und zum Umgang mit der

Registerdatenbank „LUCID“ der Zentralen Stelle.

2. Wieso gibt es das Verpackungsgesetz und was macht die Zentrale Stelle?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löst am 01.01.2019 die Verpackungsverordnung ab.

Beide Regelungen konkretisieren die Produktverantwortung für Verpackungen. Wer Verpa-

ckungen in Deutschland in Verkehr bringt, sei es, um ein Produkt zu schützen, besser zu

vermarkten oder dieses auf dem Postweg zu versenden (Versandverpackung), muss sich

Page 36: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

2

bereits zuvor darum kümmern, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt wer-

den. Dies ist Ausdruck des in Deutschland und der Europäischen Union festgeschriebenen

Prinzips der Produktverantwortung des Herstellers.

In der Vergangenheit sind viele Hersteller ihrer Produktverantwortung nicht nachgekom-

men. Diejenigen, die sich rechtskonform verhalten haben, haben das Recycling für die an-

deren mit bezahlt. Das konnte nicht so bleiben. Daher hat der Gesetzgeber die Stiftung

Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) zur

Erhöhung von Transparenz und Kontrolle bei der Erfül-

lung der Produktverantwortung geschaffen. Die Zentrale

Stelle ist mit hoheitlichen Aufgaben beliehen und damit als

Bundesbehörde tätig. Die Aufgaben der

Zentralen Stelle sind in § 26 des Verpackungsgesetzes

(VerpackG) im Einzelnen geregelt.

So ist die Zentrale Stelle für die Registrierung der Hersteller, Entgegennahme und Prüfung

von Datenmeldungen der Hersteller und Systeme und damit im Ergebnis für die Überwa-

chung der Systembeteiligung durch die Hersteller zuständig. Zugleich informiert die

Zentrale Stelle alle gesetzlich Verpflichteten über ihre Pflichten und sorgt dafür, dass diese

sie mit möglichst geringem administrativen Aufwand erfüllen können. Zu diesem Zweck hat

die Zentrale Stelle das Verpackungsregister „LUCID“ geschaffen. Der Name

LUCID steht für Transparenz.

Im öffentlichen Teil von LUCID lässt sich zum Beispiel erkennen,

welcher Hersteller sich für welche Marken registriert hat. Mit der

Registrierung bestätigt der Hersteller gleichzeitig, dass er seiner

Produktverantwortung ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Hat sich ein Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert,

dürfen die Verpackungen mit diesen Marken auf keiner Handelsstufe

in Deutschland vertrieben werden. Sie unterliegen einem „Vertriebs-

verbot“.

3. Wie komme ich als Hersteller meiner Produktverantwortung nach?

Verkaufsverpackungen einschließlich Serviceverpackungen und Versandverpackun-

gen sowie Umverpackungen, die typischerweise zu privaten Haushalten oder

sogenannten gleichgestellten Anfallstellen (Gastronomie, Verwaltungen usw.) – nach Ver-

packG „private Endverbraucher“ – gelangen und dort als Abfall anfallen („b2c“-Verpackun-

gen), muss der Hersteller bei einem sogenannten dualen System — nach

VerpackG „System“ – anmelden; man spricht von „beteiligen“. Das Sys-

tem hat dafür zu sorgen, dass diese b2c-Verpackungen überall in

Deutschland getrennt gesammelt und die Recyclingvorgaben des Verpa-

ckungsgesetzes erfüllt werden.

Für Verpackungen, die bei den o. g. gleichgestellten Anfallstellen als Ab-

fall anfallen, ist es dem Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen als

Ausnahme zur Beteiligung an einem System auch möglich, diese in Eigenregie selbst ge-

trennt zu sammeln und zu verwerten. Dies ist vor Beginn einer solchen „Branchenlösung“

Page 37: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

3

der zuständigen Behörde (Zentrale Stelle) anzuzeigen. Die spätere Rücknahme und Ver-

wertung der Verpackungen selbst sind zu dokumentieren, durch einen registrierten Sach-

verständigen bestätigen zu lassen und der Zentralen Stelle zur Prüfung

zuzuleiten.

Mit der Registrierung in LUCID erklärt der Hersteller auch nach außen,

dass er für die von ihm vertriebenen b2c-Verpackungen seiner

Produktverantwortung nachgekommen ist. Zudem muss der Hersteller

regelmäßig Datenmeldungen gegenüber der Zentralen Stelle abge-

ben.

4. Was sind die konkreten Pflichten nach dem Verpackungsgesetz für die Hersteller?

Das Verpackungsgesetz regelt, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden wer-

den sollen. Lassen sich Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen, Versand-

verpackungen oder Umverpackungen nicht vermeiden, stehen die ordnungsge-

mäße Erfassung nach Gebrauch und das Recycling im Vordergrund. Dazu dienen

für den Hersteller von b2c-Verpackungen bestimmte Grundpflichten:

Der Hersteller muss sich vor dem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen der Verpa-

ckungen bei der Zentralen Stelle registrieren. Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

5. Registrierungspflicht, 6. Folgen der Nicht-Systembeteiligung und 7. Registrie-

rungsprozess.

Der Hersteller muss seine b2c-Verpackungen vor dem gewerbsmäßigen Inver-

kehrbringen bei einem System anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

3. Produktverantwortung.

Der Hersteller muss die Masse (Gesamtgewicht) der von ihm in Verkehr gebrach-

ten Verpackungen und die Materialart mindestens einmal pro Jahr an das von ihm

gewählte System und gleichzeitig an die Zentrale Stelle melden. Weitere Einzel-

heiten finden Sie hier: 3. Produktverantwortung, 6. Folgen der Nicht-Systembetei-

ligung und 8. Meldung der Verpackungsmengen.

Der Hersteller muss mit seiner sogenannten Vollständigkeitserklärung gegenüber

der Zentralen Stelle die von ihm in Verkehr gebrachte Masse an Verkaufsverpa-

ckungen je Materialart transparent machen; Ausnahmen hiervon gibt es für soge-

nannte Bagatellmengen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier: 9. Vollständigkeits-

erklärung.

5. Wer ist nach dem neuen Verpackungsgesetz verpflichtet, sich registrieren zu lassen und welche Verpackungen lösen eine Registrierungspflicht aus?

Die Pflicht zur Registrierung bei der Zentralen Stelle ist eine durch das VerpackG einge-

führte neue Pflicht ab dem 01.01.2019. Sie trifft diejenigen, die auch schon bisher nach der

Page 38: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

4

Verpackungsverordnung verpflichtet waren, ihre Verpackungen

an einem behördlich genehmigten Entsorgungssystem zu be-

teiligen, d. h., die Hersteller (Erstinverkehrbringer) von b2c-Ver-

packungen.

Wer ist Hersteller (Erstinverkehrbringer)?

Erstinverkehrbringer ist derjenige, der erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c-

Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Ver-

triebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt.

In der Regel ist der Hersteller eines Produktes der Erstinverkehrbringer in

Deutschland und damit verpflichtet, sich zu registrieren. Hat dieser Hersteller

aber seinen Sitz im Ausland, so kann auch der inländische Importeur als

Erstinverkehrbringer in Deutschland und damit als Hersteller gelten. In jedem

Fall muss der Importeur von b2c-Verpackungen sicher sein, dass die Marken

der Verpackungen in LUCID registriert sind.

Umverpackungen

Auch Umverpackungen von Verkaufsverpackungen sind ausdrücklich von der Systembe-

teiligungspflicht und der Registrierungspflicht umfasst, sofern sie typischerweise beim pri-

vaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Versandverpackungen

Im Versandhandel/Onlinehandel wird das Produkt erneut verpackt, um dies zum Endver-

braucher zu versenden, die Verpackung also mit Ware befüllt. Für diese Versandverpa-

ckung (z. B. Karton und Füllmaterial) ist der Versender zur Registrierung verpflichtet.

Serviceverpackungen

Einen weiteren Sonderfall stellt die sogenannte Serviceverpackung

dar. Diese wird erst dort mit Ware befüllt, wo sie an den privaten End-

verbraucher abgegeben wird. Typische Beispiele sind Brötchentüten,

Fleischerpapier, Schalen für Pommes Frites, Coffee-to-go-Becher

oder Tüten für Obst und Gemüse. Hier – und nur hier – darf derjenige,

der diese Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt

(z. B. Bäcker, Fleischer, Imbiss, Café oder Händler), die Verpackung

bereits mit der Systembeteiligung kaufen. Wer dies tut, sollte darauf

achten, dass er von seinem Vorvertreiber einen Beleg über die erfolgte

Systembeteiligung bekommt, z. B. auf der Rechnung oder dem Lieferschein oder über eine

vertragliche Vereinbarung. Der Vorvertreiber ist zur Abgabe einer solchen Bestätigung nach

dem VerpackG verpflichtet. Wenn der Vertreiber der befüllten Ware alle Serviceverpackun-

gen, die er nutzt, bereits „mit Systembeteiligung“ gekauft hat, muss er sich nicht registrie-

ren. Registrieren muss sich dann vielmehr ein Vorvertreiber der Serviceverpackung, also

eine Vorvertriebsstufe, z. B. der Produzent oder der Großhandel.

Page 39: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

5

Welche Verpackungen muss ich bei einem System anmelden? Grundsätzlich sind alle b2c-Verpackungen bei einem System anzumelden (zu beteiligen).

Was ist eine b2c-Verpackung?

Eine b2c-Verpackung ist eine Verkaufs- oder Umverpackung, die typischerweise bei priva-

ten Haushalten oder diesen gleichgestellten Anfallstellen (private Endverbraucher) als Ab-

fall anfällt und daher „systembeteiligungspflichtig“ ist. Hinweise zur Einordnung einer Ver-

packung als „systembeteiligungspflichtig“ finden Sie unter 4. Pflichten nach VerpackG.

Dies können Verkaufsverpackungen sein (Verpackungen, die typischer-

weise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit von Ware und Verpackung

angeboten werden), darunter Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber

befüllt werden, wie Versandverpackungen oder Serviceverpackungen

(zu diesen Begriffen siehe auch unter 5. Registrierungspflicht), sowie Um-

verpackungen (Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl von Verkaufs-

einheiten enthalten und dem Endverbraucher typischerweise zusammen

mit diesen angeboten werden oder zur Bestückung der Verkaufsregale

dienen) und auch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall

anfallen.

Als Verpackung gelten zudem alle Verpackungsbestandteile, z. B. der Ver-

schluss, das Etikett oder das in einer Versandverpackung befindliche Luftkissen.

Private Endverbraucher sind private Haushalte und diesen gleichgestellte Anfallstellen

wie z. B. Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Krankenhäuser etc. (weitere Bei-

spiele sind in § 3 Abs. 11 VerpackG aufgeführt).

Wie gehe ich mit Zweifelsfragen um?

Wenn die Verpackung „typischerweise“ bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfällt,

muss sie bei einem System angemeldet oder – soweit dies bei Anfall an den o. g. gleich-

gestellten Anfallstellen als Ausnahme gesetzlich zugelassen ist – über eine nachgewiesene

Branchenlösung zurückgenommen werden. Dies erfordert eine Vorab-Einschätzung des

Herstellers, d. h., er muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, wo die Verpackung später

typischerweise als Abfall anfällt. Ist das mehrheitlich, hauptsächlich, üblicherweise, ge-

wöhnlich, charakteristisch beim privaten Endverbraucher, so ist das Merkmal „typischer-

weise“ regelmäßig erfüllt.

Weil diese Vorab-Einschätzung für den Hersteller bisweilen schwierig sein kann, hat die

Zentrale Stelle die Kompetenz, auf Antrag darüber zu entscheiden, ob eine Verpackung als

systembeteiligungspflichtig einzuordnen ist. Um die Vielzahl erwarteter Einordnungsent-

scheidungen vorzubereiten, veröffentlicht die Zentrale Stelle in Form eines Kataloges sys-

tembeteiligungspflichtiger Verpackungen, wie sie im Falle eines Antrages entscheiden wird.

Der Katalog gibt dem Hersteller Hinweise zu Verpackungen, die typischerweise beim pri-

vaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Ausgenommen von der Systembeteiligungspflicht sind Mehrwegverpackungen, Einwegge-

tränkeverpackungen, die der gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, Transportverpackun-

gen und Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (letztere sind in Anlage 2 zum Ver-

packG aufgeführt).

Page 40: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

6

Muss ich alle in Verkehr gebrachten Verpackungen bei einem System anmelden und

an die Zentrale Stelle melden?

Der Hersteller muss sämtliche von ihm vertriebenen systembeteiligungspflichtigen Ver-

packungen bei einem System anmelden (beteiligen) und an die Zentrale Stelle melden

(siehe hierzu auch 8. Meldung der Verpackungsmengen), vorbehaltlich der Rücknahme

über eine Branchenlösung unter engen Voraussetzungen. Abzüge sind nur zulässig, wenn

der Hersteller diese (ausschließlich) wegen Beschädigung oder Unverkäuflichkeit zurück-

genommen und einer Verwertung nach den Vorgaben des VerpackG zugeführt sowie die

Rücknahme in jedem Einzelfall in nachprüfbarer Form dokumentiert hat. Pauschale Abzüge

– ohne konkreten Nachweis in jedem Einzelfall oder über Gutachten – sind unzulässig.

Erfolgen solche Abzüge bei den Meldungen an ein System im Rahmen der Beteiligung bzw.

gegenüber der Zentralen Stelle (siehe hierzu im Einzelnen 8. Meldung der Verpackungs-

mengen), verstößt der Hersteller gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Beteiligung.

Dies kann ein Bußgeld nach sich ziehen, die Zentrale Stelle kann die Registrierung entzie-

hen und die entsprechenden Verpackungen unterliegen einem Vertriebsverbot (siehe

hierzu 6. Folgen der Nicht-Systembeteiligung.)

Auch Verpackungen von Produkten, die kostenlos abgegeben werden, fallen unter die Sys-

tembeteiligungspflicht, wenn dies im Rahmen der Ausübung eines Gewerbes geschieht.

6. Was ist die Folge, wenn ich mich nicht registriere und/oder für meine Verpackungen keine Systembeteiligung vornehme?

Durch die Registrierungspflicht soll die Transparenz hinsichtlich

des Marktverhaltens der Hersteller gesteigert, unterbliebene Sys-

tembeteiligung (auch als sogenanntes „Trittbrettfahren“ bezeich-

net) verhindert und somit fairer Wettbewerb gewährleistet werden.

Durch die Beteiligung an einem System mit den entsprechenden

finanziellen Beiträgen wird die getrennte Sammlung und anschlie-

ßende Verwertung nach den Vorgaben des VerpackG durch die

Systeme ermöglicht. Sofern die Systeme mehr Verpackungen

zurücknehmen müssen als bei ihnen angemeldet sind, müssen die

sich rechtskonform verhaltenden Hersteller diese Kosten des „Tritt-

brettfahrens“ faktisch mittragen.

Page 41: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

7

Wenn eine systembeteiligungspflichtige Verpackung nicht bei einem System angemeldet

ist (oder – soweit zulässig – nicht alternativ an einer Branchenlösung beteiligt ist), darf sie

nicht verkauft werden (Vertriebsverbot). Eine Registrierung bei der Zentralen Stelle und

eine Beteiligung an einem System sind daher gesetzlich vorgeschrieben. Das Vertriebsver-

bot trifft sowohl den Hersteller als auch jeden nachfolgenden Händler. Da das Register für

jedermann öffentlich einsehbar ist, können sowohl die Verbraucher als auch die Händler

schnell erkennen, ob das jeweilige Produkt in Deutschland verkauft werden darf.

Zudem droht bei Nicht-Registrierung oder beim Vertrieb von Waren - wozu bereits das An-

bieten zählt - deren Hersteller die von ihm vertriebenen Marken nicht ordnungsgemäß re-

gistriert hat, ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR pro Fall. Die Nicht-Beteiligung an einem

System kann mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 EUR geahndet werden. Daneben ist

eine zivilrechtliche Durchsetzung des Vertriebsverbotes durch Wettbewerber denkbar.

Umgekehrt gilt: Wer verpackte Produkte in Deutschland verkauft oder versendet, muss

nichts befürchten, wenn der jeweilige Hersteller registriert ist und alle b2c-Verpackungen

ordnungsgemäß an einem System beteiligt sind.

7. Wie funktioniert die Registrierung?

Welche Angaben muss ich im Rahmen der Registrierung machen?

Die Registrierung funktioniert sehr einfach. Der Gesetzgeber hat die Pflichten des Herstel-

lers auf das notwendige Mindestmaß begrenzt. Sie erfolgt rein elektronisch und kann mit

einem Computer/Tablet oder internetfähigen Mobiltelefon durchgeführt werden. Im Folgen-

den ist eine Kurzbeschreibung des Registrierungsvor-

gangs zu finden. Auf der Seite

www.verpackungsregister.org

befinden sich unter den FAQ Informationen zu einzelnen

Fragen, die sich im Rahmen der Registrierung stellen

können. Diese werden sukzessive auf der Basis von An-

fragen erweitert.

Für die Registrierung sind zwei Schritte durchzuführen:

1. Zugangsdaten zu LUCID beantragen

2. Registrierungsdaten eingeben

Für die Beantragung des Zugangs öffnen Sie die Seite:

https://www.verpackungsregister.org

Dort finden Sie den Button zur Anmeldung im Register LUCID (ab dem 3. Quartal 2018).

Sie geben dort den Namen des zu registrierenden Unternehmens, eine vertretungsbe-

rechtigte natürliche Person, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein. Hat das Unter-

nehmen mehrere gesetzliche Vertreter (z.B. mehrköpfige Geschäftsführung), reicht die

Angabe eines dieser gesetzlichen Vertreter als vertretungsberechtigter Ansprechpart-

ner. Handelt es sich bei dem gesetzlichen Vertreter nicht um eine natürliche Person, so

ist wiederum einer von dessen gesetzlichen Vertretern anzugeben. Außerdem ist der

konkrete Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse anzugeben, damit der Login vergeben

Page 42: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

8

werden kann. Bei kleinen Herstellern sind gesetzlicher Vertreter und Ansprechpartner

oft dieselbe Person.

Nachdem Sie diese Daten abgeschickt haben, erhalten Sie eine Aktivierungsmail, die

einen Link enthält. Sie haben jetzt 24 Stunden Zeit, die Registrierung über den Link

abzuschließen. Wenn Sie diesen Link in den folgenden 24 Stunden nicht nutzen, wer-

den die Daten aus Datenschutzgründen gelöscht und Sie müssten diese für eine Re-

gistrierung erneut eingeben.

Durch Klicken des übermittelten Links wird der Zugang zur Eingabemaske freigeschal-

tet. Geben Sie nun Ihre Herstellerdaten (hierzu halten Sie bitte die nationale Kennnum-

mer des Herstellers, bspw. die Handelsregisternummer bereit, einschließlich der euro-

päischen Steuernummer (UST-ID Nr.). Sollte diese im Einzelfall nicht vorhanden sein –

und bitte nur in diesem Fall – geben Sie alternativ Ihre nationale Steuernummer an. Nun

müssen noch die Markennamen eingegeben werden, unter denen Sie Produkte bzw.

Verpackungen in Verkehr bringen. Hilfreich ist es, dass Sie sich für diese Zwecke eine

vollständige Artikelliste der Produkte, die Sie in Verkehr bringen, bereitlegen.

Sofern Ihr Produkt keinen Markennamen hat, geben Sie bitte die Firma des Unterneh-

mens bzw. als nicht ins Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann im Feld „Mar-

kennamen“ Ihren eigenen Namen ein, damit die Produkte Ihnen als Hersteller zugeord-

net werden können.

Sie müssen im Rahmen der Registrierung auch bestätigen, dass Sie sich in Bezug auf

die von Ihnen als Hersteller vertriebenen Verpackungen an einem oder mehreren Sys-

temen oder einer oder mehrerer Branchenlösungen beteiligt haben.

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einga-

ben in einer Zusammenfassung zu überprüfen. Zum

Abschluss bestätigen Sie bitte die Vollständigkeit und

Richtigkeit der Angaben und beenden den Vorgang

durch Betätigen des Feldes „Registrierung abschlie-

ßen“.

Höchstpersönliche Registrierung

Wichtig: Der Hersteller muss die Registrierung (und auch die Mengenmeldung, siehe hierzu

8. Meldung der Verpackungsmengen) selbst höchstpersönlich durchführen. Die Beauftra-

gung eines Dritten, z. B. eine Beauftragung eines Systems, Maklers oder einer Außenhan-

delskammer, ist für die Erfüllung dieser Pflichten nicht erlaubt. Jede E-Mail-Adresse kann

nur einmal für die Beantragung von Zugangsdaten genutzt werden.

Wann wird meine Registrierung wirksam? Sie haben damit alles Erforderliche getan, um zum 01.01.2019 ord-

nungsgemäß registriert zu sein. Da das Gesetz erst zum 01.01.2019 in

Kraft tritt, sind Sie bei Registrierung vor diesem Tag zwar nur „vorläufig

registriert“, aber Sie müssen nichts mehr tun. Wenn Ihre Registrierung

vollständig war, bekommen Sie darüber eine Bestätigung mit einer vor-

läufigen Registrierungsnummer. Diese können Sie auch bereits an Ihr

bisheriges oder künftiges System bei der Beteiligung von Verpackun-

gen melden.

Page 43: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

9

Wann wird meine Registrierung veröffentlicht?

Sie können schon vor dem 01.01.2019 zustimmen, dass Ihre Registrierung in LUCID für

die Öffentlichkeit abrufbar ist (Name/Anschrift des Herstellers, Marken). Dann wissen Ihre

Kunden frühzeitig, dass Sie Ihrer Registrierungspflicht bereits nachgekommen sind und die

Verpackungen nach dem 01.01.2019 keinem Vertriebsverbot unterliegen werden.

Wann wird meine Registrierung abgeschlossen sein und spätestens veröffentlicht?

Kurz nach dem 01.01.2019 bekommen Sie von der Zentralen Stelle die offizielle Nachricht

mit der erfolgreichen Registrierung. Diese Nachricht über die Registrierung ist ein förmlicher

Akt (Verwaltungsakt). Ihre Registrierung (Name/Anschrift des Herstellers, Marken) wird

spätestens dann im Internet veröffentlicht.

8. Wem, wie und wann muss ich als Hersteller meine Verpackungsmengen melden?

Wie ermittele ich den Inhalt der Datenmeldung?

Für die b2c-Verpackungen muss ermittelt werden, aus welchem Material sie bestehen (die

Zentrale Stelle wird auf ihrer Website hierzu eine Hilfestellung geben) und wie schwer sie

sind. Multipliziert der Hersteller die Masse der Verpackungen einer Materialart mit der An-

zahl der Verpackungen, ergibt sich daraus die Masse je Materialart, die an einem System

zu beteiligen ist. Dieser Rechenweg ist gleich, bezogen auf

Verpackungen, die der Hersteller plant, in einem bestimmten Zeitraum (z. B. Ka-

lenderjahr) in Verkehr zu bringen (Plan-Mengen) und

Verpackungen, die der Hersteller tatsächlich im vorangegangenen Kalenderjahr in

Verkehr gebracht hat (Ist-Mengen).

Über die Verpackungsmasse, die der Hersteller plant in Verkehr zu bringen, muss der Her-

steller einen Vertrag mit einem System abschließen (sich „beteiligen“) und die Mengen nach

der vertraglichen Vereinbarung mit dem System als Plan-Menge an das System melden

(i. d. R. bezogen auf das Kalenderjahr). Gleichzeitig sind genau die Mengen, die der Her-

steller an das System übermittelt hat, über LUCID auch bei der

Zentralen Stelle anzugeben. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres gibt der Hersteller

beim jeweiligen System an, wie groß die Masse der verkauften Ver-

packungen tatsächlich war (Ist-Menge), um eine Endabrechnung

durch das System zu ermöglichen. Auch diese Mengen teilt der

Hersteller wieder der Zentralen Stelle über LUCID mit. Er ist dazu

gesetzlich verpflichtet.

Auch vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Artikelliste der b2c-Verpackungen, die bei

der Registrierung benötigt wird, laufend aktuell zu halten, damit Sie es immer im Blick

haben, wenn sich Materialien oder Masse ändern.

Für große Hersteller mit vielen Verpackungen macht es Sinn, auch unterjährig schon Ist-

Daten an ihr System zu melden, um die Abrechnung mit dem System so genau wie möglich

durchzuführen. Jedes Mal, wenn eine Datenmeldung an ein System erfolgt, muss diese

Page 44: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

10

genau so auch in die Datenbank der Zentralen Stelle, in LUCID, eingegeben werden. Gibt

der Hersteller nur zwei Datenmeldungen im Jahr an das System, dann sind auch nur zwei

Datenmeldungen an LUCID erforderlich. Meldet der Hersteller neben Plan- und Ist-Mengen

noch quartalsweise Meldungen an das System, dann sind sechs Datenmeldungen an

LUCID erforderlich. Die Datenmeldungen werden also immer doppelt abgegeben – einmal

an das System und einmal an LUCID. Der Inhalt der jeweiligen Meldung an das System

muss mit der Meldung an LUCID identisch sein.

Hat es Folgen, wenn ich keine Datenmeldungen vornehme?

Ja, dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR pro Verstoß geahndet werden.

9. Wann und wie muss ich als Hersteller eine Vollständigkeitser-klärung abgeben und bescheinigen lassen?

Wie schon nach der Verpackungsverordnung müssen die Hersteller, die systembeteili-

gungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, jährlich bis zum 15. Mai eine sogenannte

Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr abgeben, d. h., die Meldung der Masse der tat-

sächlich im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umver-

packungen (IST-Mengen). Die mit der Voll-

ständigkeitserklärung zu treffenden Angaben

sind in § 11 Abs. 2 VerpackG im Einzelnen

aufgeführt. Die Angaben sind durch einen re-

gistrierten Prüfer bescheinigen zu lassen und

elektronisch bei der Zentralen Stelle in LUCID

zu hinterlegen. Registrierte Prüfer finden Sie

im Prüferregister der Zentralen Stelle über

LUCID.

Diese Pflicht besteht erst, wenn die Ist-Menge an in Verkehr gebrachten systembeteili-

gungspflichtigen Verpackungen im vorangegangenen Kalenderjahr eine der drei folgenden

Mengenschwellen überschreitet (sogenannte Bagatellmengen):

- Glas: 80.000 kg

- Papier, Pappe, Karton: 50.000 kg

- Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartons, sonstige Verbunde: 30.000 kg.

Die Zentrale Stelle wird diejenigen Hersteller, bei denen die im vorangegangenen Kalen-

derjahr getroffenen Meldungen einen der Grenzwerte überschritten hat, auch per E-Mail an

die Abgabe der Vollständigkeitserklärung erinnern. Sofern die Vollständigkeitserklärung

nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig hinterlegt wird, handelt es sich um

eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR belegt werden

kann.

Wir hoffen, dass hiermit bereits einige grundlegende Fragen beantwortet sind. Auf der Website der Zentralen Stelle finden sich noch weitere FAQ, die auch sukzessive ergänzt werden. Dort werden viele weitere spezielle Fragen beant-wortet.

Page 45: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

11

10. Glossar

„b2c“-Verpackungen Die Abkürzung „b2c“ steht für „Business-to-Consumer“ und meint eine Geschäftsbeziehung zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson als Konsument. b2c-Verpackung ist eine Verkaufs- und/oder eine Um-verpackung, die durch einen Hersteller gewerbsmäßig abgegeben wurde und typischerweise bei privaten Endverbrauchern (private Haushalte oder diesen gleichgestellten Anfallstellen) als Abfall anfällt und da-her systembeteiligungspflichtig ist.

Branchenlösung Hierbei handelt es sich um ein unentgeltliches Rück-nahme- und Verwertungssystem durch den Hersteller, bezogen auf die von ihm in Verkehr gebrachten sys-tembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Dies ist be-schränkt auf Verpackungen, die an die sogenannten gleichgestellten Anfallstellen geliefert werden, und muss vorab angezeigt und jährlich nachgewiesen wer-den, wie die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt wurden.

Erstinverkehrbringer Wer erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c-Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgelt-lich) an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt, gilt als Erstinverkehrbringer im Sinne des VerpackG.

Gleichgestellte Anfallstellen Gleichgestellte Anfallstellen sind aufgrund der ver-gleichbaren Art der dort anfallenden Verpackungsab-fälle gesetzlich den privaten Haushaltungen gleichge-stellt. Hierzu zählen z. B. Gaststätten, Hotels, Kanti-nen, Verwaltungen, Krankenhäuser etc.

Hersteller Hersteller eines Produktes ist in der Regel der Erstin-verkehrbringer in Deutschland und damit verpflichtet, sich zu registrieren, sofern er gewerbsmäßig tätig wird. Hat dieser Hersteller aber seinen Sitz im Ausland, so kann auch der inländische Importeur als Erstinverkehr-bringer in Deutschland und damit als Hersteller gelten.

LUCID LUCID ist die Plattform, auf welcher die Hersteller sich registrieren und die Stiftung Zentrale Stelle Verpa-ckungsregister die Stammdaten der Hersteller entge-gennimmt, speichert und prüft. Gemäß dem gesetzli-chen Auftrag werden die registrierten Hersteller mit ih-ren Markennamen in einer Liste in LUCID veröffent-licht. In der Datenbank werden auch die Datenmeldun-gen der verschiedenen Beteiligten aufgenommen und verarbeitet.

Page 46: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

12

Mehrwegverpackung Mehrwegverpackungen sind dazu bestimmt, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederver-wendet zu werden. Weitere Voraussetzung ist, dass deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme gefördert wird. Häufig unterliegen Mehrwegverpackungen einem Pfandsys-tem. Dies wäre ein Anreizsystem im Sinne des Geset-zes.

Privater Endverbraucher Privater Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Neben den privaten Haushaltungen zählen die sogenannten gleichgestellten Anfallstellen (s. o.) auch zu den privaten Endverbrauchern.

Registrierter Sachverständiger Gemäß dem VerpackG gibt es die folgenden Katego-rien der registrierten Sachverständigen: - öffentlich bestellte Sachverständige - Umweltgutachter oder -organisationen - durch die nationale Akkreditierungsstelle akkredi-tierte Sachverständige - ausländische Sachverständige (in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Land des europäi-schen Wirtschaftsraums niedergelassene Sachver-ständige). Als registriert gilt ein Sachverständiger nur, wenn er in dem Prüferregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpa-ckungsregister geführt wird.

Diese Sachverständigen prüfen die Mengenstrom-nachweise der Systeme, die Branchenlösungen und auch die Nachweise für den Fall, dass ein Hersteller die Systembeteiligungsentgelte für Verpackungen zu-rückfordert wegen Beschädigung oder Unverkäuflich-keit derselben. In einer zweiten Abteilung des Sach-verständigenregisters werden Wirtschaftsprüfer, Steu-erberater und vereidigte Buchprüfer geführt, die ergän-zend die Vollständigkeitserklärungen prüfen dürfen.

Page 47: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister | Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085)

13

(Status: August 2018)

Serviceverpackungen Serviceverpackung ist eine Verpackung, die erst beim Letztvertreiber mit Ware befüllt wird, um die Übergabe an den privaten Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Typische Beispiele sind Brötchentü-ten, Fleischerpapier, Schalen für Pommes Frites, Coffee-to-go-Becher oder Tüten für Obst und Gemüse. Hier – und nur hier – darf derjenige, der diese Verpa-ckungen erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt (z. B. Bäcker, Fleischer, Imbiss, Café oder Händler), die Verpackung bereits mit der Systembeteiligung kau-fen.

System System oder auch „duales System“ meint ein Unter-nehmen, welches eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde zum Betrieb eines Systems zur Rück-nahme von systembeteiligungspflichtigen Verpackun-gen erhalten hat. Hierzu sind verschiedene Vorausset-zungen zu erfüllen, u. a. der Nachweis von flächende-ckenden Sammelstrukturen, die Abstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und die Ver-fügbarkeit der notwendigen Sortier- und Verwertungs-kapazitäten.

Transportverpackungen

Unter Transportverpackung sind die Verpackungen zu verstehen, welche die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren di-rekte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden und die typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind.

Umverpackungen Umverpackungen fassen eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten zusammen und werden in dieser Form dem Endverbraucher angeboten. Alternativ die-nen sie zur Bestückung der Verkaufsregale. Als Bei-spiel ist hier die Verpackung zu nennen, die Flaschen als sogenannte „Träger“ zusammenfasst.

Verkaufsverpackungen Eine Verkaufsverpackung ist ein aus beliebigen Mate-rialien hergestelltes Erzeugnis zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Dar-bietung von Waren. Sie werden typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten. Hierzu zählen auch Ser-viceverpackungen und Versandverpackungen sowie alle Bestandteile der Verpackung sowie Packhilfsmit-tel, wie z. B. Etiketten, Aufhänghilfen, Verschlüsse.

Versandverpackungen Eine Versandverpackung ermöglicht oder unterstützt den Versand von Waren an den Endverbraucher. Das gesamte Verpackungsmaterial inklusive des Füllmate-rials, welches im Rahmen der Übergabe bzw. Über-sendung an den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird und dort zur Entsorgung anfällt, gilt als Versand-verpackung und ist systembeteiligungspflichtig.

Page 48: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e. V.

Statistische Daten zur Holz- und Kunststoffindustrie in Deutschland (Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen)

Juli 2018

Wirtschaftszweig

Umsatz

in

1.000 €

Veränd.

Vorjahr

in %

Betriebe

Veränd.

Vorjahr

in %

Beschäftigte

Veränd.

Vorjahr

in %

geleistete

Arbeits-

stunden

in 1.000

Veränd.

Vorjahr

in %

Brutto-

entgelt-

summe

in 1.000 €

Veränd.

Vorjahr

in %

Holzgewerbe 161 Sägewerke 466.049 14,8 75 1,4 11.367 2,1 1.586 4,4 35.300 9,4

1621 Holzwerkstoffe 392.049 -0,3 62 0,0 13.058 2,6 1.798 3,0 42.574 3,0

1622 Parketttafeln 24.505 8,3 3 0,0 1.191 -1,0 150 0,0 3.943 3,4

1623 Baunaher Bereich 515.704 6,3 182 5,2 29.809 5,5 4.019 5,8 97.131 7,9

1624 Holzverpackungen 84.371 38,4 50 6,4 4.568 15,4 640 14,7 11.609 21,7

1629 Andere Holzwaren 34.137 12,0 27 8,0 2.785 1,6 357 7,2 6.968 9,9

16 Holzgewerbe insgesamt 1.516.815 8,4 ▲ 399 3,9 ▲ 62.778 4,6 ▲ 8.549 5,5 ▲ 197.526 7,8 ▲

Herstellung von Möbeln

3101 Büro- und Ladenmöbel 330.452 6,0 136 -4,2 22.104 1,3 2.903 3,4 73.236 4,0

3102 Küchenmöbel 382.640 17,1 47 -13,0 16.237 1,6 1.912 10,6 58.461 9,3

3103 Matratzen 50.454 -6,5 32 -3,0 3.615 -9,7 401 -9,5 9.858 -2,2

3109 Wohnmöbel 617.207 -1,9 264 -1,1 42.327 1,0 5.023 2,3 133.663 1,7

31 Möbelindustrie insgesamt 1.380.753 4,5 ▲ 479 -3,4 ▼ 84.283 0,6 ▲ 10.239 3,5 ▲ 275.219 3,7 ▲

Holzindustrie (16 + 31) insgesamt 2.897.568 6,5 ▲ 878 -0,2 ▼ 147.061 2,3 ▲ 18.788 4,4 ▲ 472.745 5,4 ▲

Herstellung von Kunststoffwaren 2221 Platten und Folien 1.764.869 4,6 380 -0,3 80.322 5,5 10.555 7,2 297.656 8,5

2222 Kunststoffverpackungen 832.040 8,2 261 0,8 43.173 3,5 5.663 4,9 134.988 6,7

2223 Baubedarfsartikel aus Kunststoff 572.610 4,7 261 0,4 35.347 1,1 4.854 3,0 108.258 3,1

2229 Sonstige Kunststoffwaren 1.872.275 7,1 830 1,6 134.063 3,5 17.597 5,1 415.699 5,3

222 Kunststoffindustrie insgesamt 5.041.795 6,1 ▲ 1.732 0,9 ▲ 292.905 3,7 ▲ 38.670 5,4 ▲ 956.602 6,2 ▲

Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen Seite 1

Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e. V.

Statistische Daten zur Holz- und Kunststoffindustrie in Deutschland (Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen)

Januar bis einschließlich Juli 2018

Wirtschaftszweig

Umsatz

in

1.000 €

Veränd.

Vorjahr

in %

Betriebe

Veränd.

Vorjahr

in %

Beschäftigte

Veränd.

Vorjahr

in %

geleistete

Arbeits-

stunden

in 1.000

Veränd.

Vorjahr

in %

Brutto-

entgelt-

summe

in 1.000 €

Veränd.

Vorjahr

in %

Holzgewerbe 161 Sägewerke 2.881.372 8,9 75 1,6 11.220 2,6 10.844 1,6 232.657 7,4

1621 Holzwerkstoffe 2.921.783 2,1 62 -0,5 11.302 -10,8 12.534 0,8 301.933 4,5

1622 Parketttafeln 163.301 2,2 3 0,0 1.204 -0,6 1.047 -2,5 25.810 1,5

1623 Baunaher Bereich 3.286.919 2,7 181 4,4 29.497 5,5 27.608 3,7 648.130 7,2

1624 Holzverpackungen 553.725 31,1 50 8,6 4.557 18,6 4.419 14,5 76.914 16,4

1629 Andere Holzwaren 264.400 10,3 26 4,6 2.704 -0,4 2.468 -0,2 47.391 6,9

16 Holzgewerbe insgesamt 10.071.499 5,7 ▲ 397 3,5 ▲ 62.155 4,8 ▲ 58.919 3,1 ▲ 1.332.838 7,0 ▲

Herstellung von Möbeln

3101 Büro- und Ladenmöbel 2.340.640 7,4 136 -2,4 21.942 1,7 19.910 1,0 522.346 4,5

3102 Küchenmöbel 2.864.828 5,6 47 -11,9 15.927 -0,9 14.264 0,7 398.347 3,7

3103 Matratzen 446.703 -12,2 32 -2,2 3.671 -8,5 3.121 -10,1 65.496 -7,3

3109 Wohnmöbel 4.779.615 -2,0 266 -0,4 42.746 1,7 37.960 0,0 947.217 4,3

31 Möbelindustrie insgesamt 10.431.786 1,5 ▲ 481 -2,3 ▼ 84.286 0,7 ▲ 75.255 -0,1 ▼ 1.933.408 3,9 ▲

Holzindustrie (16 + 31) insgesamt 20.503.285 3,5 ▲ 878 0,2 ▲ 146.441 2,4 ▲ 134.174 1,3 ▲ 3.266.246 5,1 ▲

Herstellung von Kunststoffwaren 2221 Platten und Folien 12.147.957 2,7 381 0,2 79.484 5,6 74.035 4,0 2.100.485 8,4

2222 Kunststoffverpackungen 5.610.331 6,2 258 -0,7 42.381 2,9 39.032 1,9 942.780 4,1

2223 Baubedarfsartikel aus Kunststoff 3.549.744 2,0 261 1,2 34.977 1,9 32.618 0,6 741.986 3,1

2229 Sonstige Kunststoffwaren 13.522.692 6,3 829 1,9 132.243 3,2 122.215 2,0 2.852.509 3,5

222 Kunststoffindustrie insgesamt 34.830.724 4,6 ▲ 1.729 1,0 ▲ 289.085 3,6 ▲ 267.898 2,4 ▲ 6.637.762 5,1 ▲

Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen Seite 2

Page 49: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Jul 17

Jul 17

Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e. V.

Statistische Daten zur Holz- und Kunststoffindustrie in Deutschland (Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen)

Umsatzentwicklung der letzten 12 Monate in TEUR

Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen Seite 3

Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e. V.

Statistische Daten zur Holz- und Kunststoffindustrie in Deutschland (Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen)

Umsatz je Beschäftigten (eigene Arbeitnehmer) der letzten 12 Monate

Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen Seite 4

Holzindustrie Kunststoffindustrie

5.200.000 €

5.041.795 €

4.600.000 €

4.000.000 €

3.400.000 €

2.800.000 € 2.897.568 €

2.200.000 €

1.600.000 €

1.000.000 €

Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18

Holzindustrie Kunststoffindustrie Branchenschnitt

22.000 €

20.000 € 19.703 €

18.000 € 18.045 €

17.213 €

16.000 €

14.000 €

12.000 €

10.000 €

Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18

Page 50: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e. V.

Statistische Daten zur Entwicklung der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte in Deutschland

August 2018

Pr eisindex (2015 = 100) Preisentwicklung Preisverän derung in %

August 18 12M-Tief 12M-Hoch der letzten 12 Monate 1 Monat 6 Monate Lfd. Jahr 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre

Produktgruppen im Holzgewerbe

161 Schnittholz 106,1 Okt 17 : 102,1 Aug 18 : 106,1 0,3 3,5 3,9 4,1 6,8 5,8

1621 Holzwerkstoffe 104,2 Sep 17 : 99,8 Aug 18 : 104,2 0,3 2,5 2,7 4,8 4,8 4,6

1623 Baunahe Holzprodukte 108,1 Sep 17 : 104,9 Aug 18 : 108,1 0,3 1,6 1,8 3,1 5,3 7,9

1624 Holzverpackungen 109,4 Sep 17 : 100,4 Jul 18 : 109,4 0,0 3,8 4,3 9,4 11,0 9,7

1629 Holzwaren (ohne Möbel) 104,3 Sep 17 : 100,8 Apr 18 : 105,4 0,1 -0,6 0,8 3,6 6,0 6,0

Produktgruppen in der Möbelindustrie

3100 Sitzmöbel und Teile für Möbel 103,5 Sep 17 : 101,8 Aug 18 : 103,5 0,1 0,7 0,7 1,7 3,0 3,5

3101 Büro- und Ladenmöbel 104,4 Sep 17 : 102,6 Jun 18 : 104,4 0,0 0,9 0,9 1,8 2,9 4,2

3102 Küchenmöbel 106,5 Sep 17 : 102,6 Mai 18 : 106,5 0,0 0,9 0,9 3,8 5,3 6,4

3109 Sonstige Möbel 104,8 Sep 17 : 102,2 Jul 18 : 104,8 0,0 1,5 1,6 2,5 3,7 4,6

241 Roheisen, Roh- und Walzstahl 118,0 Sep 17 : 110,1 Aug 18 : 118,0 0,2 3,1 4,2 8,5 24,6 17,5

24 10 2 Blöcke, Roherzeugnisse und Halbzeug aus Stahl 114,1 Nov 17 : 103,2 Jul 18 : 114,6 -0,4 4,3 6,2 12,6 26,8 13,6

2572 Schlösser und Beschläge 102,8 Sep 17 : 101,3 Jun 18 : 102,9 0,1 0,5 0,5 1,5 2,1 2,7

Produktgruppen in der Kunststoffindustrie

2016 Kunststoffe in Primärform 105,9 Sep 17 : 102,0 Aug 18 : 105,9 0,6 2,6 2,8 4,2 8,5 5,0

222 Kunststoffwaren 101,9 Sep 17 : 100,4 Aug 18 : 101,9 0,1 0,6 0,9 1,4 2,3 1,2

Energie

06 Erdöl und Erdgas 108,8 Sep 17 : 83,7 Jul 18 : 109,5 -0,6 12,2 11,5 33,8 39,0 9,3

35 Strom, Gas, Fernwärme 101,1 Sep 17 : 96,3 Aug 18 : 101,1 0,7 4,0 3,7 5,8 7,0 1,4

35 11 13 Strom an gewerbliche Anlagen 102,0 Jan 18 : 101,8 Dez 17 : 102,8 0,0 0,2 0,2 -0,6 1,3 2,0

35 2 Erdgas bei Abgabe an Industrie 98,5 Sep 17 : 89,1 Aug 18 : 98,5 0,8 7,9 5,8 12,1 16,0 -1,2

Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen

Page 51: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

ISSN 0344-919X Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft G 4120

11. Oktober 2018

#21 / 2018

Hessen Umfragen zufolge wird die amtierende schwarz-grüne Regierung nach der Landtagswahl am 28. Oktober nicht weitermachen können – trotz ihrer ökonomischen Bilanz.

Seite 5

Ein Preis fürs Klima

Klimaschutz. Kohlendioxid ist ein Haupttreiber des Klimawandels. In Europa müssen Unternehmen seit 13 Jahren Emissionsrechte für ihren CO2-Ausstoß kaufen. Warum dieses Instrument der Schlüssel für eine erfolgreiche globale Klimapolitik sein könnte, kommentiert IW-Energieexperte Thilo Schaefer.

Seiten 2–4

Weitere Themen +++ Elterngeld +++ Digitalisierung +++ Berufsausbildung +++ Top-Liste: Weltkonzerne

Studentenbuden Weil es immer mehr Studenten gibt, aber entsprechende Wohnungen fehlen, muss der akademische Nachwuchs für eine Unterkunft immer tiefer in die Tasche greifen.

Seite 10

Page 52: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 2Klimapolitik

Zauberformel Zertifikat

Das Prinzip von Angebot und Nachfrage funktioniert auch beim Klimaschutz: Kaum hatten sich im November 2017 die Vertreter des Europäischen Parlaments sowie der Mitgliedstaaten nach mehr als zwei Jahren Verhandlung auf eine Reform des europäischen Emissionshandels-systems ETS verständigt, kam Bewegung in den Markt für Emissi-onszertifikate.

Allein die Ankündigung, dass ungenutzte Papiere ab 2019 in eine Reserve überführt oder gar gelöscht werden sollen und ab 2021 strengere CO2-Obergrenzen für die Emittenten gelten, sorgte für einen gehörigen

Preisschub an der Leipziger Energie-börse EEX (Grafik):

In den vergangenen Monaten ist der Preis für ein CO2-Zertifikat auf rund 20 Euro geklettert – nachdem er sich zuvor fünf Jahre lang zwischen 4 und 8 Euro bewegt hatte.

Das europäische Emissionshan-delssystem existiert seit 2005. Seitdem müssen Fabriken und Kraftwerke in Europa für jede Tonne klimaschädliche Gase, die sie ausstoßen, ein Emissionszertifikat einlösen. Limitiert wird nur die Gesamtmenge der Treibhausgas-emissionen, wer wo wie viel ausstößt

Klimapolitik. Um den Anstieg der Erderwärmung zu bremsen, setzen mehr und mehr Staaten auf den Emissionshandel. In Europa gibt es das Instrument seit 13 Jahren, sogar China testet seit Kurzem ein Emissionshandelssystem im Energie-sektor. Perspektivisch müssten jedoch alle Lebensbereiche einbezogen werden, um den Klimawandel zu stoppen.

beziehungsweise reduziert, ist Sache der Unternehmen. Diese Flexibilität soll es den Kohlendioxidverursa-chern ermöglichen, die kostengüns-tigste Reduktionsmöglichkeit auszumachen und umzusetzen.

Klimapolitisch ist der Preisanstieg für Emissionszertifikate begrüßens-wert, denn wenn es teurer wird, CO2 zu emittieren, steigt die Bereitschaft, in den Klimaschutz zu investieren, und es lohnt sich eher, klimafreundli-chere Energien zu nutzen (siehe Kommentar Seite 4).

Allerdings hat das europäische Emissionshandelssystem noch große Lücken:

CO2-Zerti�kate: Der Preis steigt So viel Euro kostete ein Emissionszertifikat der EU, das Industriebetriebe und Kra�werke zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid berechtigt

Quelle: Bloomberg© 2018 IW Medien / iwd

Monatsdurchschnitte

Sept. 14Sept. 13Jan. 13 Sept. 15 Sept. 16 Sept. 17 Sept. 180

4

8

12

16

20

3,33

21,21

Page 53: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 3 Klimapolitik

Erstens gilt das Emissionshan-delssystem der EU nur für einige Branchen – der Autoverkehr, die Landwirtschaft und alle gebäudebe-dingten Emissionen wie das Heizen sind davon ausgenommen. So wird nur ein Teil der ausgestoßenen Klimagase vom Zertifikatehandel erfasst:

In der EU sind nur etwa 45 Prozent der CO2-Emissionen durch den Emissionshandel abgedeckt.

Laut EU-Beschluss müssen zwar auch die anderen Sektoren ihre Klimagase reduzieren, doch wie schwierig es ist, hier strengere Vorgaben zu vereinbaren, zeigt die aktuelle Debatte über CO2-Normen für neue Pkw und Lastwagen. Die EU-Kommission hat sich dafür aus - gesprochen, den Kohlendioxidaus-stoß von 2021 bis 2030 um 30 Pro - zent zu reduzieren, die Parlamentari-er plädieren sogar für 40 Prozent. Die Hersteller, die den CO2-Austoß ihrer Neuwagenflotte bis 2021 durch-schnittlich auf 95 Gramm je Kilome-ter begrenzen müssen, halten jedoch bereits das 30-Prozent-Ziel für außer - ordentlich ehr geizig. Und auch das Bundeswirtschaftsministerium warnt vor zu strengen Vorgaben für Auto- Emissionen.

Hinzu kommt, dass die EU-Vorga-ben für Sektoren, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen, von einigen Ländern nicht eingehalten werden – darunter Deutschland. Die Bundesrepublik müsste laut EU-Klimaziel bis 2020 in diesen Bereichen 14 Prozent Emissi-onen einsparen, bis 2038 sogar 38 Prozent. Tatsächlich hat Deutschland seine Emissionen im Verkehr, im Gebäudesektor und in der Landwirt-schaft bislang nicht genug gesenkt, um dieses Ziel noch rechtzeitig zu erreichen. Das kann jährliche Kosten in Milliardenhöhe nach sich ziehen, da Staaten, die mehr emittieren als erlaubt, Strafen zahlen oder anderen Staaten, die weniger CO2 ausstoßen, Emissionsrechte abkaufen müssen.

Zweitens ist das europäische Emissionshandelssystem regional beschränkt. Außer den Mitgliedstaa-ten nehmen daran nur noch Norwe-gen, Island und Liechtenstein teil. Doch der Klimaschutz ist ein globales Unterfangen. Zwar haben auch andere Länder wie die Schweiz ein eigenes Emissionshandelssystem; und selbst China, das mehr als zehn Milliarden Tonnen CO2 im Jahr emittiert (Grafik), hat in seinem Energiesektor eine Pilotphase für

den Emissionshandel gestartet, der ab 2020 auf andere Sektoren ausge-weitet werden soll.

Doch solange nicht alle Länder die Klimaverschmutzung bepreisen, haben einzelne Unternehmen immer einen Anreiz, ihre Produktion und damit auch ihre Emissionen dorthin zu verlagern, wo der Ausstoß von CO2 nichts oder weniger kostet – ein Risiko, das als Carbon Leakage bezeichnet wird.

In Europa wird diese Abwande-rungsgefahr gemindert, indem einzelnen Unternehmenssektoren zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfä-higkeit ein festgelegtes Kontingent kostenloser Emissionszertifikate zugeteilt wird. Zu diesen Wirtschafts-zweigen zählen zwischen 2015 und 2019 unter anderem der Steinkoh-lenbergbau, Kokereien und Gießerei-en, Erdgas und Erdöl gewinnende Unternehmen sowie diverse Maschi-nenhersteller.

Wenn der Klimaschutz gelingen soll, müssen perspektivisch alle Sektoren in den Emissionshandel einbezogen werden. Im besten Fall gibt es irgendwann ein einheitliches CO2-Emissionszertifikat für jede Tonne Kohlendioxid – egal wo auf der Welt sie ausgestoßen wird.

Die sechs größten Treibhausgas-Emittentenin Millionen Tonnen CO2 China USA EU-28

Indien Russland Japan

Quelle: EU-Kommission © 2018 IW Medien / iwd

2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 20160

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

5.012

10.433

3.434

1.662

1.240

2.534

5.874

3.632

4.095

1.678

1.257

1.059

Page 54: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 4Klimapolitik: Kommentar

Siehe da, das Instrument Emissionshandel funktio-niert doch. Denn der Marktmechanismus des Handels mit Zertifikaten ergibt aufgrund des Angebots und der Nachfrage einen Preis. Wird die angebotene Menge knapper, steigt der Preis. Schon die Ankündigung der EU, dass einige Papiere in fünf Jahren gelöscht werden, hat die Erwartungen der Nachfrager verändert und dafür gesorgt, dass mehr Zertifikate gekauft wurden.

Lange Zeit wurde das Funktionieren des Emissions-handels infrage gestellt, denn der Preis für ein Papier dümpelte in den vergangenen Jahren bei gerade einmal 5 Euro. Und weil der Kauf von Emissionsrechten so günstig war, gab es nur geringe Anreize, in CO2-arme Produktionstechnologien zu investieren.

Stattdessen haben einzelne EU-Mitgliedstaaten durch teure nationale Maßnahmen versucht, den Klimaschutz zu verbessern. Bei den Stromerzeugern und den Indus-trieunternehmen, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen, konnte das jedoch nicht zur Reduktion von CO2-Emissionen führen: Denn die Zertifikate, die bei-spielsweise wegen der Stromerzeugung aus erneuerba-ren Energien nicht gebraucht wurden, konnten von anderen Sektoren oder Ländern genutzt oder für einen späteren Zeitpunkt aufbewahrt werden.

Wenn die Diagnose lautet, dass zu viele Emissionszer-tifikate im Markt sind, ist die beste Therapie, die Menge zu reduzieren. Das ist besser und vor allem kostengünsti-ger als mit anderen Instrumenten vermeintliche Sympto-

Der Emissionshandel funktioniert

Kommentar. Es tut sich was beim CO2-Preis: Innerhalb der vergangenen zwölf Monate hat sich der Preis für Emissionszertifikate fast verdreifacht. Wie es dazu kam und warum das gut fürs Klima ist, erläutert Thilo Schaefer, Leiter des Kompetenzfelds Umwelt, Energie und Infrastruktur im Institut der deutschen Wirtschaft.

me zu bekämpfen. Schließlich hat beispielsweise Deutschland trotz aufwendiger und kostenintensiver Maßnahmen seine Klimaschutzziele bislang nicht erreicht.

Ein einzelnes Land kann das globale Problem des Klimawandels ohnehin nicht lösen, auch wenn es noch so ambitionierte Ziele verfolgt. Aber es kann einen Beitrag zu einer internationalen, immerhin europäischen Lösung leisten. Es kann seine Energie und auch Geld dafür einsetzen, auch jene Länder ins Boot zu holen, in denen Klimapolitik nicht so weit oben auf der politischen Agenda steht oder denen schlicht das Geld dafür fehlt. Deshalb ist es richtig, gemeinsame Lösungen in Europa zu suchen. Auch, wenn dies nur in schwierigen Verhand-lungen möglich ist und häufig im Paket mit Zusagen für Übergangsregelungen oder Schonfristen in einigen Ländern einhergeht.

Der Klimawandel lässt sich weltweit nur bekämpfen, wenn die selbst ernannten Vorreiter zeigen, dass sie treffsichere und kosteneffiziente Instrumente entwickeln, die nicht nur in den wohlhabendsten Ländern funktionie-ren, sondern überall Einsparungen beim CO2-Ausstoß ermöglichen. Der Emissionshandel ist ein solches Instrument. Europa ist gut beraten, zu zeigen, dass sich mit einem klug eingestellten Emissionshandel Klimaziele erreichen lassen. Das erhöht die Chancen, dass andere große Emittenten wie China diesen Weg ebenfalls weitergehen.

Foto

: IW

Med

ien

Page 55: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 5 Wahl

Wahl. Am 28. Oktober bestimmen mehr als 4,4 Millionen Wahlberechtigte die Zusammensetzung des 20. Hessischen Landtags. Die wirtschaftspolitische Bilanz der amtierenden schwarz-grünen Koalition ist beeindruckend – doch im Wahlkampf dreht sich fast alles um ein anderes Thema.

deshalb im Mittelpunkt, weil Hessen – neben Bayern, wo die Partei bei der Landtagswahl 2013 nicht angetreten ist – das einzige Bundesland ist, in dem sie noch nicht im Parlament sitzt. Bei der Landtagswahl 2013 erreichte sie nur 4,1 Prozent.

Derzeit aber kommt die AfD – je nach Umfrage – auf 10 bis 15 Prozent und würde somit in den Wiesbadener Landtag einziehen. Dass Schwarz-Grün weitermachen kann, ist nach den aktuellen Zahlen unwahrschein-lich. Die bunten Alternativen lauten: eine schwarz-rote Koalition von CDU und SPD oder ein Jamaika-Bündnis, also Schwarz-Grün-Gelb.

Neben der gut ausgebauten Infrastruktur und der zentralen Lage in Europa macht Trade & Invest vor allem die „gelebte Internationalität Hessens“ dafür verantwortlich:

Rund 1 Million der 6,2 Millionen Einwohner kommen aus 190 verschiedenen Staaten, zudem hat Hessen einen hohen Anteil an internationalen Studenten und Wissenschaftlern.

Doch weil die Zeiten alles andere als normal sind, geht es im hessi-schen Wahlkampf um all das nur noch am Rande. Stattdessen heißt das große Thema: AfD. Die Alternati-ve für Deutschland steht schon

Erfolg durch Internationalität

Quellen: Bundesagentur für Arbeit, TÜV Rheinland, Volkswirtscha�liche Gesamtrechnungen der Länder, Institut der deutschen Wirtscha� © 2018 IW Medien / iwd

Hessen in Zahlen

Hessen2018WAHL

Bruttoinlandsprodukt je Einwohner 2017 in Euro

Arbeitslosenquote 2017 in Prozent

Bruttoinlandsprodukt – reale Veränderung 2017 gegenüber 2010 in Prozent

Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschä�igten – Veränderung 2017 gegenüber 2010 in Prozent

Breitbandversorgung der privaten Haushalte mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Jahresmitte 2018 in Prozent

44.804 39.477

15,8

9,8

5,0

85,5

14,8

5,7

13,1

82,9

Deutschland

In normalen Zeiten werden Regierungen daran gemessen, was sie erreicht haben – meist geht es also irgendwie ums Geld, sprich um die Wirtschaft, die Bildung, das Sozialsystem und Ähnliches. Wäre das auch bei der Landtagswahl in Hessen so, könnte die amtierende Landesregierung unter Ministerpräsi-dent Volker Bouffier (CDU) mit einigen Pfunden wuchern (Grafik):

Hessen hatte 2017 mit rund 44.800 Euro das fünfthöchste Bruttoinlandsprodukt je Einwoh-ner aller 16 Bundesländer – und mit 5 Prozent die viertniedrigste Arbeitslosenquote.

Seit acht Jahren steigt die Zahl der Erwerbstätigen ununterbrochen, die Auslandsinvestitionen eilen von einem Rekord zum anderen: Im Jahr 2016 haben sich 163 internationale Unternehmen in Hessen neu ange-siedelt oder bestehende Investitio-nen erweitert, mehr als je zuvor in einem Jahr, meldet die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft Trade & Invest. Dazu zählt der Kon- zern LG Electronics aus Südkorea.

Dass Hessen – auch dank des Frankfurter Flughafens – eine inter- nationale Drehscheibe ist, zeigen auch die Herkunftsländer der Investoren: Auf Platz eins steht China, gefolgt von den USA, Großbri-tannien, Japan und Indien. So hat Indiens größter Industrieverband, die Confederation of Indian Industry, vor zwei Jahren ihr Deutschlandbüro in Frankfurt eröffnet.

Page 56: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 6Elterngeld

Mütter mit kleinen Kindern arbeiten heute deutlich häufiger als vor der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007. Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung, die einen finanziellen Schonraum für Familien im ersten Lebensjahr des Kindes schafft, da das entfallende Einkommen des betreuenden Elternteils kompensiert wird. Weil Familien damit im ersten Lebensjahr des Nachwuchses mehr Geld zur Verfügung steht als früher, ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes gesunken – von rund 22 Prozent im Jahr 2006 auf gut 9 Prozent 2017. Anders sieht es aus, wenn das Kind älter wird (Grafik):

Im Jahr 2017 waren 44 Prozent der Mütter, die Kinder im Alter von zwölf bis 24 Monaten hatten, er- werbstätig – das waren 10 Prozent-punkte mehr als im Jahr 2006.

Im dritten Lebensjahr des Kindes gehen dann sogar noch mehr Mütter einer Arbeit nach: Waren es 2006 erst 44 Prozent, sind es mittlerweile rund 60 Prozent. Hinzu kommt, dass auch mehr Mütter als früher bereits wenige Jahre nach einer Geburt wieder in Vollzeit arbeiten.

Obwohl Mütter und Väter die Bezugsdauer des Elterngelds unter-einander beliebig aufteilen können, nutzen in der Regel die Frauen die maximale Bezugsdauer von zwölf Monaten. Väter nehmen meist nur die zwei zusätzlichen Partnermonate in Anspruch – und auch das tun

Elterngeld. Die Einführung des Elterngelds und der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur haben dazu geführt, dass Frauen mit kleinen Kindern heute häufiger arbeiten als früher. Im ersten Lebens-jahr ihres Nachwuchses bleiben jedoch mehr Mütter zu Hause als noch vor zehn Jahren.

Kinder, Küche und Karriere

längst nicht alle. Von den Vätern, deren Kinder im zweiten Quartal 2018 geboren wurden, haben sich knapp 36 Prozent dafür entschieden. Dabei beziehen Väter im Schnitt viel höhere Leistungen als Mütter:

Im ersten Quartal 2018 betrug der durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch (ohne Eltern-geldPlus) für Väter 1.181 Euro – Mütter kamen dagegen nur auf 798 Euro.

In dieser Differenz spiegeln sich auch die unterschiedlichen Einkom-mensniveaus von Frauen und Männern wider. Denn die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dass Männer oft mehr verdienen als ihre Partnerinnen, hängt in erster Linie mit dem unterschiedlichen Berufs-wahlverhalten von Männern und

IW-KurzberichtWido Geis-Thöne: Elterngeld: Ein Gewinn für die Gleichstellung der Geschlechteriwkoeln.de/elterngeld

Frauen zusammen. Außerdem sind Männer in der Regel älter und oft auch höher qualifiziert als ihre Partnerinnen, was sich ebenfalls in einem höheren Elterngeld nieder-schlägt. Drittens sind viele Mütter vor der Geburt zweiter und weiterer Kinder nicht voll erwerbstätig, was für diese Frauen wiederum ein niedrigeres Elterngeld zur Folge hat.

Um Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, wurde das Betreuungsangebot für unter Dreijährige ausgebaut. Außerdem haben Eltern seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreu-ungsplatz, sobald der Nachwuchs ein Jahr alt ist.

Arbeitsmarkt: Working Moms So viel Prozent der Frauen, deren jüngstes Kind … alt war, arbeiteten

20062017

… jünger als ein Jahr … zwischen einund zwei Jahre

… zwischen zweiund drei Jahre

Teilzeit

Vollzeit

Quellen: Statistisches Bundesamt, Institut der deutschen Wirtscha� © 2018 IW Medien / iwd

Ohne Frauen in Mutterschutz oder Elternzeit

32,243,5

24,631,3

16,611,912,710,08,9 3,8

13,65,4

Page 57: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 7 Digitalisierung

Eigentlich steht die Bundesrepu­blik in Sachen digitale Verwaltung recht gut da: Im E­Government Development Index der Vereinten Nationen belegte Deutschland 2016 international den 15. Platz – mit Tendenz nach oben. Fast alle Kom­munen haben inzwischen einen eigenen Internetauftritt, die Bürger können zum Beispiel online Termine vereinbaren, Formulare herunterla­den oder ihre Steuererklärung abgeben – und das sieben Tage die Woche und rund um die Uhr. Aber: Die Bundesbürger nutzen diesen Service eher selten:

Nur vier von zehn Internetnut-zern haben 2017 die Online-Ange-bote der Verwaltung genutzt.

Und von denen, die das E­Govern­ment in Anspruch nehmen, tun es

die meisten nur oberflächlich: Die Bundesbürger informieren sich zwar online über Zuständigkeiten, Öff­nungszeiten oder kommunale Freizeitangebote – doch komplexere Angebote wie die Beantragung von Ausbildungsförderung oder Eltern­

Datenschutz. Offenbar ist es bislang nicht gelungen, den Bundes­bürgern zu vermitteln, dass ihre Daten sicher erhoben und verarbei­tet werden – das muss aktiv kommu­niziert werden.

Zentrales Bürgerportal. Für die Nutzerfreundlichkeit optimal wäre ein zentrales Bürgerportal oder ein Portalverbund, in dem alle regiona­len und landesweiten E­Govern­ment­Dienste gebündelt sind.

Kommunikation. Drei Viertel der Bundesbürger wollen laut einer Befragung der Initiative D21 benach­richtigt werden, wenn es einen

geld lassen die allermeisten links liegen. Ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung sind Bedenken in

Sachen Datensicherheit und Daten­schutz. Jeweils über die Hälfte der Bundesbürger hat Angst vor Daten­diebstahl und befürchtet den „gläsernen Bürger“.

Um das E­Government zu opti­mieren, empfiehlt die gemeinsame Studie von Avenir Suisse, dem Institut der deutschen Wirtschaft und der österreichischen Industriellen­vereinigung folgende Maßnahmen:

Optimierung des Angebots. Die E­Government­Angebote müssen von den Anwendern her gedacht werden, denn nur wenn die Bürger einen Mehrwert haben – zum Beispiel Zeitersparnis und niedrigere Gebühren – werden sie diese Ange­bote auch nutzen.

Digitalisierung. Wenn die Verwaltung den Anschluss an die Lebensrealität von Wirt-schaft und Gesellschaft nicht verlieren will, muss sie auf E-Government setzen. Eine neue Studie zeigt, dass Deutschland zwar gute Voraussetzungen für die digitale Verwaltung hat – doch die Angebote werden kaum angenommen.

E-Government sucht Kunden

StudieAvenir Suisse, Institut der deutschen Wirtschaft, Industriellenvereinigung Österreich: Max Weber in der Digitalisierungsfalle? E­Government in Deutschland, Österreich und der Schweiziwkoeln.de/digitalisierung

Fast 50 Prozent der Bundesbürger besitzen einen elek-tronischen Perso-nalausweis – aber

nur 30 Prozent davon haben sich den elektronischen Identifikationsnachweis (eID) freischalten lassen

50Quellen: Initiative D21, EU­Kommission, Institut der deutschen Wirtschaft

Nur noch 54 Prozent der Bundesbür-ger, die 2017

E-Government-Dienste in Anspruch ge-nommen haben, waren mit dem Angebot zufrieden – im Jahr 2012 waren es 57 Prozent

54

Mehr als 80 Prozent der lokalen Behörden in Deutschland bieten inzwischen Online- Dienstleistungen –

dennoch haben 2017 nur vier von zehn Internetnutzern diese Angebote genutzt

80neuen Online­Behördendienst gibt. Dies ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass eine bessere Kommunikation und Information zu einer vermehrten Nutzung führen würde.

Page 58: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 8Berufsausbildung

Der Weg ins Ausland lohnt sich

Berufsausbildung. Immer mehr Auszubildende verbringen einen Teil ihrer Lehrzeit im Ausland. Damit verbessern sie sowohl ihre Fremdsprachen- und Fachkenntnisse als auch ihre künftigen Karrierechancen. Betriebe, die ihren Azubis den Weg in die Ferne öffnen, erhoffen sich dadurch Vorteile im Wettbewerb um den knappen Fachkräftenachwuchs.

Quellen: Umfragezentrum Bonn, WSF Wirtscha�s- und Sozialforschung© 2018 IW Medien / iwd

Deutsche Azubis im Ausland: Mehr KurztripsDauer von Auslandsaufenthalten während der Berufsausbildung in Prozent

Bis zu 1 WocheMehr als 1 bis 2 WochenMehr als 2 bis 3 WochenMehr als 3 bis 4 WochenMehr als 4 Wochen

2009 201734

825

19

1413

2940

612

Quelle: Umfragezentrum Bonn© 2018 IW Medien / iwd

Die beliebtesten Auslandsziele der AzubisSo viel Prozent der deutschen Auszubildenden, die im Jahr 2017 einen Auslands-aufenthalt absolvierten, wählten dieses Land

Vereinigtes Königreich

Niederlande

Frankreich

Spanien

Irland

2511

76

5

Seit Jahrhunderten gehen Hand- werksgesellen auf Wanderschaft, die sogenannte Walz, um andere Regio-nen und Kulturen kennenzulernen und sich neue Fertigkeiten in ihrem Fach anzueignen. Doch schon wäh- rend der Ausbildung nutzen – nicht nur im Handwerk – immer mehr junge Leute die Möglichkeit, mal über den Tellerrand zu schauen und eine Zeit im Ausland zu verbringen. Eine Studie des Umfragezentrums Bonn nennt Zahlen:

Im Jahr 2017 haben fast 31.000 Auszubildende während ihrer Berufsausbildung einen Auslands-aufenthalt absolviert – das waren 5,3 Prozent aller Azubis.

Eine ähnliche Studie der WSF Wirtschafts- und Sozialforschung ergab für 2009 nur einen Anteil von 3 Prozent.

Am häufigsten wagten im Jahr 2017 die Auszubildenden in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie den Sprung ins Ausland – immerhin 11 Prozent. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil auch bei den Azubis im Bereich Unternehmensfüh-rung/-organisation (10 Prozent), in den Einkaufs-, Vertriebs- und Han-delsberufen (7,6 Prozent) sowie im Finanz- und Steuerwesen, in der Verkehrs- und Logistikbranche sowie in den Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen mit jeweils rund 7 Prozent.

Die allermeisten Azubis, die ins Ausland gehen – 92 Prozent –, entscheiden sich für ein Teilnehmer-land des Programms „Erasmus+“, mit dem die Europäische Union die Mobilität zu Lernzwecken fördert. Und immerhin 48 Prozent aller Auslandsaufenthalte finden tatsäch-lich im Rahmen von „Erasmus+“ statt und werden darüber zumindest zum

Teil finanziert. Damit sparen die Aus - zubildenden nicht nur Geld, die Reise in die einbezogenen Länder – die EU - Staaten plus Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und die Türkei – ist aufgrund der gewachse-nen Erasmus-Strukturen sowie der lang jährigen Projektpartner auch relativ einfach zu organisieren. Zu - dem gewährleisten die Erasmus-Pro-

Page 59: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 9 Berufsausbildung

Quellen: Umfragezentrum Bonn, Institut der deutschen Wirtscha�© 2018 IW Medien / iwd

Berufsausbildung: Reisen macht schlauerSo bewerteten deutsche Auszubildende und ihre Arbeitgeber den Nutzen eines Auslandsaufenthalts im Jahr 2017 auf einer Skala von 1 (sehr positiver E�ekt) bis 5 (kein E�ekt)

Einfluss des Auslandsaufenthalts auf …

… die persönlichen Kompetenzen der Azubis

Selbst-einschätzungder Azubis

Einschätzung der Betriebe

SelbstbewusstseinSelbstständiges ArbeitenToleranz gegenüber Ausländern

… das Wissen der AzubisFremdsprachenkenntnisseBerufliche FachkenntnisseWirtscha� des Ziellands

… die beruflichen Fertigkeiten der AzubisBewältigung neuer AufgabenBerücksichtigung von HandlungsalternativenAneignung neuer Arbeitstechniken

… die beruflichen Chancen der AzubisLust, später im Ausland zu arbeitenChancen bei BewerbungenAufstiegschancen/Karriereperspektiven

1,82,22,4

1,82,42,5

2,32,62,5

2,52,22,7

2,32,42,8

2,22,62,7

2,52,72,8

2,42,52,8

gramme, dass bestimmte Qualitäts-standards eingehalten werden.

Sind finanzielle und organisatori-sche Fragen geklärt, wählen die Fachkräfte von morgen offenbar am liebsten ein Land, von dem sie hoffen, dass ein Aufenthalt dort ihre Fremd-sprachenkenntnisse verbessert. Jedenfalls zieht es rund die Hälfte der Azubis, die ins Ausland gehen, in eines jener Länder, in denen die gängigen Fremdsprachen Englisch oder Französisch dominieren (Grafik Seite 8 oben):

Allein 25 Prozent der Auszubil-denden aus Deutschland, die 2017 eine Zeit im Ausland verbracht haben, gingen ins Vereinigte Königreich.

Bleibt die Frage, ob die Auslands-aufenthalte tatsächlich zur Verbesse-rung von Sprachkenntnissen beitra-gen und ob sie den Azubis darüber hinaus noch etwas bringen.

Auch dies hat das Umfrage-zentrum Bonn untersucht – mit eindeutigen Ergebnissen. Die Nach-wuchskräfte selbst und noch mehr die ausbildenden Betriebe fällen ein grundlegend positives Urteil (Grafik):

Ein Auslandsaufenthalt verbes-sert nicht nur die Fremdsprachen-kenntnisse der Azubis, es stärkt in hohem Maße auch ihr Selbstver-trauen und ihre Fähigkeit, selbst-ständig zu arbeiten.

Nicht ganz so deutlich, aber immer noch positiv wirkt sich die Zeit im Ausland auf das berufliche Know-how der jungen Leute aus – etwa auf die Fähigkeit, neue Aufgaben zu bewältigen. Und auch längerfristig kann sich ein Auslandsaufenthalt als vorteilhaft erweisen: Zumindest die Arbeitgeber sind in hohem Maße davon überzeugt, dass ihre Nach-wuchskräfte aufgrund der Auslands- erfahrung bei späteren Bewerbungen bessere Chancen haben.

Welche Wirkung ein Aufenthalt im Ausland am Ende hat, dürfte aller-

dings erheblich von seiner Dauer abhängen. Insofern ist es bedenklich, dass der Anteil der sehr kurzen Auslandsphasen zuletzt deutlich gestiegen ist (Grafik Seite 8 unten):

Im Jahr 2017 blieb jeder dritte Auszubildende, der einen Aus-landsaufenthalt absolvierte, maximal eine Woche dort – 2009 betrug der Anteil erst 13 Prozent.

Solche Kurztrips dürften weder die sprachlichen noch die fachlichen und persönlichen Kompetenzen nennenswert verbessern. Meist geht es bei diesen kurzen Aufenthalten um Messeteilnahmen, Montageein-sätze oder Kundenbesuche. Diese bereichern die Ausbildung im Heimatbetrieb zweifellos – überzoge-ne Erwartungen sollte man an die „Abstecher“ aber nicht haben.

Auslandsaufenthalte im Rahmen von „Erasmus+“ dauern dagegen

mindestens drei Wochen, sonst wären die vorgesehenen Ziele wie der „Erwerb internationaler Berufs-kompetenzen“ gar nicht erreichbar.

Unterm Strich erweist es sich in jedem Fall als sinnvoll, die grenz- überschreitende Mobilität von Azubis weiter zu fördern – sei es durch öffentliche Programme oder durch betriebliche Aktivitäten.

Für die Unternehmen lohnt sich ein entsprechendes Engagement nicht nur deshalb, weil die Auszubil-denden oft schlauer und motivierter aus dem Ausland zurückkehren. Die Betriebe, die die Mobilität ihrer Azubis bereits fördern, sind auch durchweg der Meinung, dass sie damit gegenüber anderen Firmen einen Vorteil bei der Nachwuchs- suche haben – in Zeiten des harten Wettbewerbs um knappe Fachkräfte ein überzeugendes Argument.

Page 60: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 10Wohnungsmarkt

Wohnungsmarkt. Immer mehr Abiturienten entscheiden sich für ein Studium. Allerdings fehlen in den meisten Universitätsstädten die passenden Wohnungen – das verschärft die Wohnungsnot und treibt die Mieten in die Höhe.

Eine klassische Studentenwohnung misst 30 Quadrat-meter, liegt höchstens anderthalb Kilometer von der Universität entfernt und stammt aus dem Jahr 1995. Ihre Ausstattung ist normal, auf dem Fußboden liegt also eher Laminat als Eichenholzparkett – so stellen sich wohl viele angehende Studenten ihre künftige Wohnung vor.

In der bayerischen Landeshauptstadt brauchen Studenten nicht nur gute Kontakte, um so eine Wohnung zu ergattern, sondern vor allem viel Geld (Grafik):

Im ersten Halbjahr 2018 kostete eine Studenten -Musterwohnung in München im Schnitt 634 Euro – mehr als in jeder anderen deutschen Stadt und gut 40 Prozent mehr als im Jahr 2010.

Hinzu kommen die Kosten für Strom, Rundfunkbei-trag sowie Telefon und Internet. Insgesamt kostet das Wohnen also deutlich mehr, als ein durchschnittlicher Studentenjob einbringt.

München ist zwar ein Extrembeispiel, aber keine Ausnahme. Wohnen ist in den vergangenen Jahren in allen Universitätsstädten teurer geworden: Die allgemei-nen Mieten sind in Berlin seit 2010 um 94 Prozent gestiegen, in Göttingen um 72 Prozent und in Bamberg um 63 Prozent. Lediglich das Ruhrgebiet und Magdeburg verzeichnen mit Preissteigerungen von 13 beziehungs-weise 18 Prozent nur moderate Mietanstiege.

Hinzu kommt, dass kleine, studententaugliche Wohnungen sehr begehrt sind.

Im Wintersemester 2017/2018 waren mehr als 2,8 Millionen Studenten an deutschen Universitäten eingeschrieben, 28 Prozent mehr als acht Jahre zuvor.

In beliebten Universitätsstädten konkurrieren Studen-ten zudem mit jungen Berufstätigen und Senioren um passende Wohnungen. Für diese Nachfrage sind in vielen Städten zwar Mini-Wohnungen entstanden, aber nicht genug.

Neben München ist auch Berlin ein Extrembeispiel für die studentische Wohnungsnot. Zwar ist das Leben in der Bundeshauptstadt noch längst nicht so teuer wie in München – allerdings steigen die Mieten in keiner

Studienplatz ja, Wohnung nein

IW-Report 36/2018Christian Oberst, Michael Voigtländer: IW-Studentenwohnpreisindex 2018iwkoeln.de/studentenwohnungen

Studentenwohnungen: Immer teurerWarmmiete für eine Studenten-Musterwohnung in beliebten deutschen Universitätsstädten in Euro

Quellen: Immobilienscout, wg-suche.de, Institut der deutschen Wirtscha�© 2018 IW Medien / iwd

1. Halbjahr 20101. Halbjahr 2018

Musterwohnung: mit normaler Ausstattung und einer Wohnfläche von 30 Quadratmetern, maximal 1,5 Kilometer von der Universität entfernt, Baujahr 1995, inklusive Einbauküche; Warmmiete: inklusive Heiz- und Wohnnebenkosten, ohne Strom, Rundfunkbeitrag, Internet/Telefon

Frankfurt

Kiel

RuhrgebietLeipzig

393 499

Heidelberg370 437

Köln346 431

Bonn348 423

Aachen320 397

Karlsruhe321 397

Münster317 392

Göttingen297 389

Berlin256 385

Bamberg270 351

261 320

München444 634

Jena276 317

Greifswald284 306

249 280216 262

Magdeburg222 247

Hamburg337 427

Universitätsstadt so stark. Allein im vergangenen Jahr ist die studentische Musterwohnung im Schnitt 8 Euro teurer geworden. Gleichzeitig hat keine andere Universi-tätsstadt so viele neue Studenten zu verzeichnen. Für sie hat die Stadt aber kaum neue Wohnungen geschaffen.

Die Mietexplosion gilt jedoch nicht nur für Großstäd-te. Selbst in Heidelberg, Bonn, Aachen und Karlsruhe kosten typische Studentenwohnungen rund 400 Euro warm im Monat, mit steigender Tendenz.

Page 61: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 11 Immobilien

Immobilien. In vielen Ballungs­zentren herrscht eklatanter Wohnungsmangel, mancherorts gelten die Mieten als kaum noch bezahlbar. Das liegt jedoch nicht nur daran, dass zu wenige Woh­nungen gebaut werden, sondern auch daran, dass die Baukosten zu hoch sind. Wie es besser geht, machen die Niederlande vor.

In Deutschlands Städten ver-schärft sich der Mangel an bezahlba-rem Wohnraum. Um das zu ändern, müsste vor allem mehr und schneller gebaut werden – im Idealfall aber auch günstiger. Denn: Neubauten sind schlichtweg zu teuer, um güns- tig vermietet zu werden. Die Preise sind in den vergangenen zehn Jahren regelrecht explodiert (Grafik):

Im Jahr 2017 lagen die durch-schnittlichen Baukosten für Miet- und Eigentumswohnungen in Deutschland um 33 Prozent über dem Niveau des Jahres 2007.

Dies hat zur Folge, dass der Bau einer 100-Quadratmeter-Wohnung heute im Schnitt knapp 50.000 Euro mehr kostet als vor zehn Jahren. Von 1994 bis 2007 dagegen hatte sich das Bauen um gerade einmal 6 Prozent verteuert.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Die allgemeine Preissteigerung und die damit einhergehenden Lohner-höhungen können den überproporti-onalen Anstieg der Baukosten für Mietwohnungen nicht erklären. Und die Baulandpreise stecken in diesen Kosten noch gar nicht drin. So viel teurer als in den 2000er Jahren ist der Wohnungsbau heute vor allem wegen der gestiegenen Anforderun-

Das Geheimnis dieses Erfolgs sind sogenannte technologieoffene Bau- normen: Sie geben beispielsweise einen Wert für den Energieverbrauch vor, regeln aber nicht, mit welchen Mitteln er zu erreichen ist.

Aus dem Beispiel Niederlande ergeben sich für Deutschland zwei Ansatzpunkte, die helfen könnten, das Bauen wieder billiger zu machen:

1. Die 16 Landesbauordnungen sollten überprüft und nicht mehr benötigte Regelungen gestrichen werden. Idealerweise wird eine Musterbauordnung für ganz Deutsch-land entwickelt.

2. Wichtig ist dabei auch, dass statt konkreter Vorgaben lediglich Ziele formuliert werden, denn nur so lässt sich das Innovationspotenzial der Bauwirtschaft ausschöpfen.

gen – und zwar sowohl der Mieter und Vermieter als auch des Gesetzge-bers: Wärmedämmung, Brand- und Schallschutz, Barrierefreiheit, Auf- züge, Tiefgaragenplätze und Grünflä-chen um die Gebäude – all das gibt es nicht zum Nulltarif.

Nach Berechnungen der Arbeits-gemeinschaft für zeitgemäßes Bauen haben allein die verschiedenen Stufen der Energieeinsparverord-nung und das Erneuerbare-Energien -Wärmegesetz seit dem Jahr 2000 zu einer Steigerung der Baukosten um 19 Prozent geführt.

Die zeitlich eng getakteten gesetz - lichen Änderungen verhindern zu - dem, dass Baufirmen Lern effekte und Größenvorteile in Kosten - einsparungen ummünzen können.

Wie es besser geht, zeigt Deutsch-lands westliches Nachbarland:

In den Niederlanden sind die Kosten im Mietwohnungsbau von 2007 bis 2017 gerade einmal um 6 Prozent gestiegen.

Bauen wie die Nachbarn

IW-KurzberichtPekka Sagner, Michael Voigtländer: Es geht auch günstiger: Vorbild Niederlandeiwkoeln.de/baukosten

Quellen: Centraal Bureau voor de Statistiek, Statistisches Bundesamt, Institut der deutschen Wirtscha�© 2018 IW Medien / iwd

Baukosten: Zwei ungleiche NachbarnDurchschnittliche Baukosten je Mietwohnung, 2007 = 100

Niederlande Deutschland

13 14 2015 16 172005 06 2007 08 09 2010 11 12

140

120

100

80

60

97

89

133

106

Page 62: Verbandsinformation Technik - vhk-bw.de · Verbandsinformation Technik 09/18 - 2 - Seite | 2 . 1. Entsorgung von Möbeln mit elektronischen Komponenten - deutsche „Überinterpretation“?

Adressaufkleber

11. Oktober 2018 / #21 / Seite 12

Impressum

Herausgeber:Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.Präsident: Arndt Günter KirchhoffDirektor: Prof. Dr. Michael HütherMitglieder: Verbände und Unternehmen in Deutschland

Redaktionsleiter: Jork Herrmann (verantwortlich) Redaktion: Andreas Wodok (Textchef), Irina Berenfeld, Carsten Ruge, Berit Schmiedendorf, Kerstin Schraff, Alexander Weber Redaktionsassistenz: Anja Hüpper Grafik: IW Medien GmbH Telefon: 0221 4981-255 Fax: 0221 4981-99255E-Mail: [email protected]

Bezugspreis: € 11,32/Monat inkl. Versandkosten und Mehr-wertsteuer, Erscheinungsweise 14-täglich

Abo-Service: Therese Hartmann,Telefon: 0221 4981-443, [email protected]

Verlag: Institut der deutschen WirtschaftKöln Medien GmbH,Postfach 10 18 63, 50458 Köln,Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 KölnTelefon: 0221 4981-0, Fax: 0221 4981-445

Druck: Henke GmbH, Brühl

Rechte für den Nach druck oder die elektro nische Verwertung über: [email protected]

…Top-Liste: Die Weltkonzerne

der EU-Bürger im Alter von 25 bis 64 Jahren geben an, keine Fremdsprache zu sprechen. Am höchsten ist der Anteil mit 65 Prozent im Vereinigten Königreich, gefolgt von 64 Prozent in Rumänien und 58 Prozent in Ungarn. In Deutschland sind 21 Prozent, in Schweden dagegen nur gut 3 Prozent auf ihre Muttersprache beschränkt. Einen ähnlich niedrigen Anteil verzeichnen Dänemark, Lettland, Litauen und Luxemburg. Im Großherzogtum können sich sogar über 51 Prozent der 25- bis 64-Jährigen nach eigenen Angaben in drei oder noch mehr Fremdsprachen verständigen – das ist der höchste Wert aller EU-Länder. In der EU insgesamt sind nur gut 8 Prozent der Befragten so polyglott, in Deutschland liegt der Anteil immerhin bei etwas mehr als 10 Prozent.

Das Wohnen sei die neue soziale Frage, heißt es oft. In einem neuen Videobeitrag auf iwd.de erklärt IW-Immobilienökonom Michael Voigt-länder, warum die Mieten in vielen Städten immer weiter steigen und bezahlbarer Wohn-raum kaum noch zu finden ist. Und er verrät, an welchen Hebeln die Politik ansetzen sollte, um das Problem zu lösen.

Neu auf iwd.de: Der Wohnungsmarkt anschaulich erklärt

Neu

Groß ist nicht zwangsläu�g wertvollDie zehn umsatzstärksten und die zehn wertvollsten Unter-nehmen der Welt in Milliarden Dollar

Walmart (USA)State Grid (China)Sinopec Group (China)China National Petroleum (China)Royal Dutch Shell (Niederlande)Toyota (Japan)VW (Deutschland)BP (Großbritannien)Exxon Mobil (USA)Berkshire Hathaway (USA)

Apple (USA)Amazon (USA)Microso� (USA)Alphabet (USA)Berkshire Hathaway (USA)Facebook (USA)JP Morgan Chase (USA)Tencent (China)Johnson & Johnson (USA)Exxon Mobil (USA)

Quellen: Bloomberg, Fortune, Unternehmensangaben© 2018 IW Medien / iwd

Geschä�sjahr 2017/18: Geschä�sjahre, die am 21.3.2018 oder vorher endeten. Die Umsatzzahlen beinhalten Umsätze von Tochtergesellscha�en.

Umsatz im Geschä�s-jahr 2017/18

Börsenwert am 30.6.2018

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

500

349

327

326

312

265

260

245

244

242

1.103

930

864

813

538

457

386

375

372

362

Prozent

Zahl der Woche

Menschen müssen essen, heizen, Möbel und Kleidung kaufen sowie mobil sein. Dafür geben sie viel Geld aus, wie ein Blick auf die zehn umsatzstärksten Konzerne der Welt zeigt – allesamt klassische Industrieunternehmen. Doch das Herz der Investoren hängt heute weniger am ganz Konkreten, sondern mehr an Bits und Bytes. Sechs der zehn wertvollsten börsennotierten Unternehmen haben digitale Geschäftsmodelle, die größere Wachs-tums chancen versprechen als traditionelle Konzerne.