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Inhalt
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Inhalt
VORWORT Die Chancen der Digitalisierung nutzen 5
AKTUELLES Auf ein Wort! „Mitarbeiter sollten die Chance bekommen, den eigenen Horizont zu erweitern“ 8
Vor der Bremer Bürgerschaftswahl – Podiumsdiskussion mit Spitzenpolitikern aus Bremen 10
Über den Dächern Bremens: Neubestellte Steuerberater und Steuerfachwirte treffen sich zum Feiern, Kennenlernen und Netzwerken 12
Mitgliederversammlung 2019: Kollegialer Informationsaustausch, eine Hafen-Odyssee und ein sehr gutes Essen bei allen Wetterkapriolen 13
Sommerfest im Jürgenshof: Ein zauberhafter Abend zum Genießen 14
Ein großes Dankeschön an unsere tollen Gäste! 16
Eine zukunftsweisende Auszeichnung 18
Realpolitische Lösungen äußerst willkommen 20
Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung 22
NACHRICHTEN Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter! Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für Arbeitgeber wichtig ist 24
Entscheidung auf der Bettkante 26
Kostenfresser Fuhrpark: Flottenmanagement für KMU bedarf 28 Digitalisierung
Achtung, Gesundheit! 30
Gute-Laune-Kicks für die Arbeit 32
Weniger allein 34
DSTV-BERICHT Fehler unter den Teppich kehren?! Der 42. Deutsche Steuerberatertag hat eine bessere Idee! 36
DStV-Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter Dr. Möhlenbrock 36
Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens 37
Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit MdB Uwe Feiler 38
Sylvia Mein zur stellv. Geschäftsführerin des Deutschen Steuerberaterverbands ernannt 39
DStV ist empört: TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer! 41
Steuerberater – Der schönste Beruf der Welt 42
IMPRESSUM HerausgeberSteuerberaterverband im Lande Bremen e.V. (VR 2404 AG Bremen) Theodor-Heuss-Allee 6, 28215 Bremen Telefon 0421 59 58 40 Fax 0421 59 58 422
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Gestaltung, Satz und LayoutAlexandra Riemer
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Der Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. ist nicht ver-antwortlich für die hier abgedruckten Meinungen in namentlich gekennzeichneten Artikeln und für Inhalte externer Internetseiten. Änderungen und alle Rechte vorbehalten.
BFH-ENTSCHEIDUNGEN Aktuelle BFH-Enscheidungen 45
SEMINARE Erbschaftsteuer – Update 48
Basiswissen im Baulohn und/oder Haftungsfalle Baugewerbe bei der Umsatzsteuer 49
Internationales Steuerrecht 50
Die Erbengemeinschaft: Vom Erbfall bis zur Auseinandersetzung und/oder Nießbrauch an Immobilien und betrieblichem Vermögen 51
Internet und Umsatzsteuer 52
Umsatzsteuer - Brennpunkte 2019 53
Aktuelle Bilanzierungsfragen 2018/2019 54
Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft / Grunderwerbsteuer 55
Immobilien im Steuerrecht 56
Das steuerliche Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften 57
Besondere Abrechnungsgruppen 58
Rund um den Kleinunternehmer – § 19 UStG 59
Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 60
Grundlagen der Mitunternehmerschaften – Gewinnverteilung inkl. Verknüpfung zu der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung 61
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Marktplatz 62
BildnachweisTitel © Olena KachmarSeite 23 © Patrick De GrijsSeite 26 © Antonio DiazSeite 30 © maverickinfantaSeite 34 © inamar82Seite 42 © Reza PahleviSeite 50 © Christophe BOISSONSeite 53 © JiSignSeite 61 © Matthias Enter
5STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Dipl.-Kfm. Stefan Oetje
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, StB
Die Chancen der Digitalisierung nutzen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Digitalisierung etabliert sich in unterschiedlicher
Geschwindigkeit in allen Bereichen. Für unseren Berufs-
stand bieten sich hier große Chancen. Wenngleich
unser Alltag regelmäßig gut ausgefüllt ist, gilt es die
positiven Aspekte zu erkennen und zu nutzen.
Neben unserer Kernkompetenz als Steuerberater, in
steuerlichen Angelegenheiten zu beraten, werden
wir zunehmend als „Unternehmer“ neue Geschäfts-
felder erkennen und bearbeiten müssen. Hier wird
ein Umdenken unausweichlich sein. In diesen Prozess
müssen wir zwingend unsere Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter mit einbinden. Gleichzeitig sollten wir uns aber
auch gerade von unseren digital-affinen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern zur Weiterentwicklung antreiben
lassen.
Unsere Chance in der Umstellungsphase: Die gesamte
Kanzlei wird in ihren gewachsenen Strukturen vollstän-
dig „überprüft“ und in Frage gestellt. Dabei sind man-
che Gewohnheiten zu entdecken, die schon immer
mal geändert werden sollten. Es gilt der Grundsatz,
dass ein analoger nicht sinnvoll laufender Prozess auch
nach Umstellung in die digitale Welt immer noch ein
nicht sinnvoller Prozess bleibt!
Bei dieser Gelegenheit können Abläufe neu gestaltet
werden. Alte Zöpfe werden abgeschnitten und der
„Workflow“ neu definiert. Hier werden dann die neuen
Techniken und Möglichkeiten geradezu „beiläufig“ mit
eingeführt. Denn nur diese Techniken machen es mög-
lich, Tätigkeiten zu vereinfachen, bzw. haben bereits
in der Vergangenheit viele Erleichterungen gebracht.
Es soll Zeiten gegeben haben, da gab es noch keine
automatische Verbuchung von Bankbewegungen…
Dabei haben sich automatisches Buchen anhand
gescannter Belege, elektronische Gehaltsabrechnun-
gen und Versendung über eine Cloudlösung längst
bewährt.
Nun ist in dieser Zeit natürlich nicht nur die eigene Kanz-
lei zu digitalisieren. Auf Mandantenseite gibt es sicher
höchst technisierte Betriebe, die uns geradezu vor
sich hertreiben, was die technischen Belange angeht,
andererseits aber auch viele Betriebe, die dringend
unsere Unterstützung benötigen, um am Markt wettbe-
werbsfähig zu bleiben.
Sinnvoll ist es, die Kommunikation und den Datenaus-
tausch mit den Mandanten in elektronischer Form zu
vereinheitlichen. Medienbrüche sollten vermieden
werden, und so stellt sich nicht die Frage, wer den
Beleg einscannt, sondern warum der Beleg beim Man-
6 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
danten nicht digital ankommt. Dazu muss der Man-
dant ein Verständnis für die Digitalisierung entwickeln
und für sich erkennen, dass ein Weiterleiten elektroni-
scher Belege einfacher ist, als Pendelordner durch die
Stadt zu fahren. Die Angst, dadurch weniger Mandan-
tenkontakt zu haben, ist m.E. unbegründet, da in der
Umstellungsphase – wie lange diese auch immer noch
dauern wird – immer genug Fragen für ein persönliches
Gespräch auftauchen werden.
Glücklicherweise ist die digitale Datenübertragung
von der Kanzlei zur Finanzverwaltung bereits in vielen
Bereichen (Steuerdeklaration) zur Gewohnheit gewor-
den und hat sich bewährt. Der weitere Ausbau hin-
sichtlich E-Mail-Verkehr, Anhängen bei elektronischen
Einsprüchen etc. wird derzeit z.T. durch die DSGVO
ausgebremst. Hier bedarf es noch etwas Geduld oder
positiv formuliert: Wir haben etwas Verschnaufpause.
Bei allen Veränderungen ist in jedem Fall Fort- und Wei-
terbildung erforderlich. Hier helfen wir Ihnen als Steuer-
beraterverband und Bremer Steuerinstitut.
Hierzu möchte ich Ihnen unsere Fachreise nach Spie-
keroog, die „bremer steuertage“, ans Herz legen, die
sich in diesem Jahr mit dem Thema „Digitalisierung –
aus der Praxis, für die Praxis“ beschäftigen. Wir freuen
uns, als Referenten sowohl Herrn StB Czeczka mit dem
Thema „Digitalisierung ist Chefsache“ als auch Herrn
Miska zum Thema „Digitale Kommunikation mit der
Finanzverwaltung“ gewonnen zu haben. Lassen Sie
sich von unserem Referentenduo die Möglichkeiten
der Digitalisierung nahebringen und finden Sie die
richtigen Wege für Ihre „Kanzlei der Zukunft“! Ich freue
mich schon jetzt, Sie auf der Insel persönlich und nicht
digital begrüßen zu dürfen.
Hinsichtlich der Ausbildung hier noch die erfreuliche
Nachricht von unserer Berufsschule, dass auch dort ab
2020 der Unterricht digital sein wird. Wir können durch
einen kleinen Beitrag unserer Kanzleien einen großen
Erfolg in der Ausbildung erreichen. Wir stellen unseren
Auszubildenden ein Surface zur Verfügung und bekom-
men „Mitarbeiter für übermorgen“, die erheblich bes-
ser die digitale Welt bearbeiten und betreuen können.
Auch innerhalb des Steuerberaterverbandes ist die
voranschreitende Digitalisierung in vielen Bereichen
deutlich zu erkennen. So arbeiten wir inzwischen aus-
schließlich mit E-Skripten. Seminarteilnehmer haben die
Möglichkeit, per WLan in der Kanzlei vergessene Skripte
oder durch den Referenten erfolgte Akutalisierungen
aus ihrem Account herunterzuladen. Die Mitschriften
erfolgen dann sinnvollerweise ebenfalls digital und
werden gleich im passenden Mandantenordner in der
Kanzlei abgelegt.
Im Mai dieses Jahres wurde unsere neu gestaltete
Homepage freigegeben. Über diese können sich
unsere Mitglieder nun für einzelne Seminare direkt
anmelden. Im Weiteren besteht dadurch die Möglich-
keit, eine chronologische Übersicht der gebuchten
Seminare und Lehrgänge sowie Teilnahmebescheini-
gungen abzurufen.
Für das kommende Jahr planen wir die Bereitstellung
von digitalen Skripten in einem E-Skript-Shop. So wird
auch die Arbeit in der Geschäftsstelle weiter digitali-
siert – wie z.B. durch zunehmend digitale Ablage und
Einführung von Onlinerechnungen.
Lassen Sie sich von den Herausforderungen der Digita-
lisierung nicht abschrecken, sondern sehen Sie diese
als Chance für die Zukunft!
Mit herzlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Stefan Oetje Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, StB
Beratung und Testzugänge unter:0800 5225575 (gebührenfrei)
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9STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 8 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Auf ein Wort! Mit Michael Tiedt, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. | StB
Wenn es um Aufstiegschancen und Karriereambitionen der eigenen Mitarbeiter geht, haben vor allem kleine Kanzleien im Verhältnis zu Großkanzleien bislang das Nachsehen gehabt. Das soll sich nun ändern. Michael Tiedt, stellvertretender Vorsitzender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V., möchte in den kommenden Monaten die Idee eines Traineeprogramms in die Tat umsetzen und damit seinen eigenen Mitarbeitern sowie zahlreichen Kollegen die Möglichkeit bieten, durch den Austausch mit anderen Kanzleien ihren eigenen Horizont zu erweitern. Hintergründe zu dem avisierten Weiterbildungsprogramm schildert er im Interview.
„Mitarbeiter sollten die Chance bekommen, den eigenen Horizont zu erweitern“
Was hat es mit dem Projekt „Traineeprogramm“ auf sich? Welche Idee steckt dahinter?
Die Idee ist tatsächlich aufgrund meiner persönli-
chen Erfahrung entstanden. Einer meiner Mitarbeiter
äußerte mir gegenüber den Wunsch nach weiteren
Aufstiegschancen. Da ich diesen in meiner kleinen
Kanzlei mit acht Mitarbeitern nicht erfüllen konnte,
hat er sich anderweitig orientiert. Diese Erfahrung hat
mich zum Nachdenken gebracht. Mein Ziel ist es nun,
Mitarbeitern die Chance zu geben, andere Kanzleien,
Abteilungen und Mandantenfälle mit den jeweiligen
Schwerpunkten und Besonderheiten kennenzulernen.
Ich muss allerdings gestehen, die Idee ist nicht ganz
neu. Unser Ehrenvorsitzender Dipl.-Kfm. Hans-Christoph
Seewald hat ein ähnliches Projekt vor einigen Jahren
in Bremerhaven durchgeführt. Damals wurde es aus
der Not heraus mit dem Ziel „sich in Krisensituationen
gegenseitig helfen und unterstützen zu können“, ins
Leben gerufen. Denn ehrlicherweise muss man sagen,
dass in kleinen Kanzleien auch ein längerfristiger Krank-
heitsfall personell häufig nicht aufgefangen werden
kann. Abhilfe könnte da zukünftig auch das Trainee-
programm schaffen. Zum Hintergrund: Unser Steuer-
beraterverband hat knapp 660 Mitglieder – diese setzt
sich überwiegend aus kleineren Kanzleien mit weniger
als acht Mitarbeitern zusammen.
Wer kann sich für das Traineeprogramm bewerben be-ziehungsweise wer wählt die zukünftigen Trainees aus?
Meine Idee ist es, dass die Trainees aus den Kanzleien
heraus vorgeschlagen werden. Ihnen wird somit die
Chance geboten, sich weiterzubilden und andere Per-
spektiven kennenzulernen. Andererseits ist es für uns
Steuerberater eine gute Möglichkeit, um den Nach-
wuchs zu fördern und vielleicht auch hinsichtlich der
späteren Nachfolgeregelung die optimalen Vorkeh-
rungen zu treffen. Angesprochen werden sollen vor
allem ausgebildete Steuerfachangestellte und Steuer-
fachwirte beziehungsweise Bilanzbuchhalter, die viel-
leicht sogar bereits ein Studium absolviert haben und
derzeit Praxiserfahrung sammeln.
Über welchen Zeitraum sprechen wir bei dem Trainee-programm?
Mir schwebt ein Zeitraum von 12 bis 18 Monaten vor,
in dem die Trainees im Optimalfall bis zu drei verschie-
9STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 8 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles
dene Kanzleien kennenlernen. Dort werden sie je nach
Bedarf für vier bis sechs Wochen eingesetzt. Wichtig ist
mir hierbei vor allem die Kommunikation zwischen den
Kanzleien. Sie sollen selbst entscheiden, wann und wo
es Sinn macht und welcher Fall beziehungsweise wel-
ches Projekt für einen Trainee eventuell interessant sein
könnte.
Wie sehen die Inhalte des Programms aus?
Inhaltlich sollen die Trainees in dem vorgesehenen
Zeitraum andere Kanzleien, andere Fälle und andere
Arbeitsweisen kennenlernen. Da es sich bei den Teil-
nehmern um ausgebildete Fachkräfte handelt, sollen
diese auch aktiv mitarbeiten und die jeweilige Kanz-
lei während des Programms tatkräftig unterstützen.
Sicherlich macht es Sinn, einen Organisationsleiter zu
bestimmen, der den Kontakt zu den Trainees pflegt.
Anderseits kann es durchaus von Vorteil sein, wenn
die Trainees sich untereinander vernetzen und neue
Kontakte knüpfen. In jedem Fall können und sollen am
Ende alle Seiten von dem Programm profitieren.
Welches konkrete Ziel verfolgt das Traineeprogramm?
Ziel sollte es sein, den eigenen Horizont zu erweitern.
Wie heißt es so schön, Jeder sollte einmal über den
eigenen Tellerrand schauen. Genau diese Chance
möchten wir unseren Mitarbeitern bieten. So können
sie selbst ihre Kenntnisse erweitern, aber auch wir als
Inhaber können schlussendlich ebenso von den neuen
Eindrücken und Erfahrungen unserer Mitarbeiter profi-
tieren.
Wo sehen Sie die Schwierigkeiten bei diesem Pro-gramm?
Wichtig ist, dass im Vorfeld bestimmte Regularien fest-
gehalten werden. Damit meine ich, dass es nicht das
Ziel sein sollte, Mitarbeiter und Mandanten abzuwer-
ben. Missgunst und Ängste sollten von vornherein aus-
geschlossen werden.
Wie und wann soll das Programm von den Kanzleien im Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. ge-nutzt werden?
Im Moment befinden wir uns noch in der Ideenfin-
dungsphase. Aber da das ganze Programm keinen
großen Vorlauf benötigt, könnte ich mir vorstellen, dass
wir zu Beginn des Jahres 2020 mit einem Pilot-Projekt
starten könnten.
Wie wichtig ist für Steuerberater in der heutigen Zeit ein funktionierendes Netzwerk?
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein funktionie-
rendes Netzwerk in allen Lebenslagen von Vorteil ist.
Auch bei uns Steuerberatern ist die Tendenz zu spüren,
dass die kleineren Kanzleien zunehmend von größeren
übernommen beziehungsweise ins Abseits gedrängt
werden. Dieser Entwicklung möchten wir mit dem Trai-
neeprogramm entgegenwirken und unsere Kompe-
tenzen zunehmend bündeln. Ziel sollte es sein, mitei-
nander statt gegeneinander zu arbeiten. Das zeigte
sich zuletzt bereits im Bewerbungsverfahren, auch dort
macht es Sinn, sich untereinander zu helfen und einen
Bewerber gegebenenfalls weiterzuvermitteln. Das
Gleiche gilt auch bei bestimmten Fällen – die vielleicht
manchmal so spezifisch sind, dass sie bei einem Kolle-
gen deutlich besser aufgehoben wären.
10 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Wer macht am Ende das Rennen? SPD oder CDU? Bleibt Cars-
ten Sieling Bürgermeister? Welche Partei schafft die Fünfpro-
zenthürde und damit den Sprung in die Bürgerschaft? Diese
Fragen beschäftigten viele Bremer im Vorfeld der Bremischen
Bürgerschaftswahl, die am 26. Mai zum 20. Mal parallel zur
Europawahl stattfand. Ganz gleich, ob es um die Themen
Bildung, Verkehr, Finanzen oder Wirtschaft geht – politische
Meinungsbildung ist in den Wochen vor einer so wichtigen
Wahl immer gefragt.
Genau zu dieser Meinungsbildung hat der Steuerberaterver-
band im Lande Bremen e.V. auch dieses Mal einen wichtigen
Beitrag geleistet und alle interessierten Mitglieder zu einer
Podiumsdiskussion mit den Spitzenkandidaten der politischen
Parteien ins ecos office center am Bremer Teerhof eingela-
den. Zu Gast waren Thomas Röwekamp (CDU) , Arno Gott-
schalk (SPD), Björn Fecker (Bündnis 90 / Die Grünen), Prof. Dr.
Hauke Hilz (FDP) und Klaus-Rainer Rupp (Die Linke). Mode-
riert wurde die informative und aufschlussreiche Diskussions-
runde vom Vorsitzenden des Steuerberaterverbandes im
Lande Bremen, Ralf Heitkamp, und dem Ehrenvorsitzenden,
Hans-Christoph Seewald. „Unser Anliegen ist es, unsere Mit-
glieder mit dieser Veranstaltung auf die anstehenden Wahlen
einzustimmen“, sagt Ralf Heitkamp. Und weiter: „An diesem
Abend kommen alle relevanten Themen gebündelt zur Spra-
che und eben nicht nur häppchenweise.“ Rund 25 Gäste
waren der Einladung gefolgt und nutzten somit die Chance,
sich von den einzelnen Kandidaten sowie deren Meinungen,
Absichten und Vorhaben ein kompaktes Bild zu verschaffen.
„Ich hätte mir zwar ein größeres Interesse unserer Mitglieder
gewünscht, aber ich freue mich über alle Gäste, die heute
gekommen sind“, so der Gastgeber.
In den folgenden zwei Stunden hatten alle Spitzenkandi-
daten die Gelegenheit, sich zu den relevanten Themen zu
äußern. Dabei ließen Ralf Heitkamp und Hans-Christoph See-
wald als kompetente Moderatoren oftmals nicht locker, und
fragten mit viel Fach- und Detailwissen bei den Politikern kri-
tisch nach. Für reichlich Gesprächsstoff sorgten an diesem
Abend vor allem die Themenblöcke Bildung und Verkehr.
„Das größte Problem der Stadt Bremen sind die steigenden
Vor der Bremer Bürgerschaftswahl – Podiumsdiskussion mit Spitzenpolitikern aus Bremen
11STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles
Schülerzahlen und die fehlenden Lehrkräfte“, fasst Ralf Heit-
kamp zusammen. Auch die Umstellung von Grundschulen
auf Ganztagsschulen („Bis 2025 sollen 74 weitere Schulen
umgestellt werden“) und der Kita-Ausbau („Bis Juli 2020 müs-
sen stadtweit mehr als 3800 zusätzliche Kitaplätze geschaffen
werden“) werden die Regierungsparteien in der nächsten
Zeit vor große Herausforderungen stellen.
Die Brücken im Innenstadtbereich waren laut Ralf Heitkamp
ein weiteres relevantes Thema, das während der Podiumsdis-
kussion als Diskussionsgrundlage diente. Dabei ging es unter
anderem um die Frage: „Was bedeutet es für die ohnehin
schon angespannte Verkehrslage, wenn über kurz oder lang
auch die Stephaniebrücke saniert oder gar neugebaut wer-
den soll?“ Auch der Verkehrsknotenpunkt Weserbrücken
wurde kontrovers diskutiert, ebenso wie die Pläne zum Aus-
bau der A281, die Verkehrssituation in der Überseestadt („Zur
Rush-Hour kommt man dort gar nicht weg“) sowie die Idee
von Premiumfahrradwegen und vom Ausbau des Nahver-
kehrs. Als weiterer größerer Block standen an diesem Abend
Finanzen und Wirtschaft auf der Tagesordnung. Dabei ging
es vor allem um die Frage, was mit Bundesgeldern passiert
und ob an den Bremer Universitäten zukünftig ein Medizinstu-
dium angeboten werden soll. „Insgesamt war die Stimmung
sehr gut. Alle Kandidaten haben sich an ihre Zeitvorgaben
gehalten“, so das Fazit von Ralf Heitkamp. Auffällig war seiner
Meinung nach, „dass die Kandidaten mit ihren Meinungen in
vielen Themen übereinstimmten“. Diese Einstimmigkeit zeigte
sich auch beim Wahlkampfthema Sicherheit. Allen Beteiligten
ist bewusst, dass sich die Bahnsteige zunehmend zum Brenn-
punkt entwickelt haben und dort von den Bürgern zukünftig
mehr Präsenz von Beamten gewünscht wird. Der Umzug der
Bundespolizei und der Bremer Polizei in die unmittelbare Nähe
des Bahnhofs und die damit verbundene Präsenz könne aller-
dings schon zu einem ersten Erfolg führen.
„Ich hatte schon den Eindruck, dass die klaren Aussagen der
Spitzenpolitiker bei der persönlichen Entscheidungsfindung
helfen können“, betonte Herr Heitkamp im Anschluss an die
Podiumsdiskussion, ehe er alle Anwesenden bei Häppchen
und Getränken zum weiteren Netzwerken einlud.
Erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Dieses Motto
haben sich die 28 angehenden Steuerberater und
Steuerfachwirte im Land Bremen auch in diesem Jahr
zu Herzen genommen. Nachdem sie alle Prüfungen
bestanden hatten, waren anschließend die verdien-
ten Feierlichkeiten angesagt. Zu diesen zählte auch
die Neubestelltenfeier am 28. Mai, zu der der Steu-
erberaterverband im Lande Bremen e.V. die neube-
stellten Steuerberater und Steuerfachwirte zu einem
stilvollen GetTogether einlädt. Als Location haben die
Veranstalter erneut die exklusive Sky-Bar DECK 20 in
der Bremer Überseestadt ausgewählt. Hoch über den
Dächern Bremens stand für die Berufsanfänger an die-
sem Abend das persönliche Kennenlernen, Netzwer-
ken und der generationsübergreifende Austausch mit
erfahrenen Kollegen auf dem Programm. Nach einer
kurzen Begrüßung durch den stellvertretenden Vorsit-
zenden, Herrn Michael Tiedt, wurde Nils Engelhardt
(DKV AG) als Sponsor der Veranstaltung willkommen
geheißen. In gewohnt lockerer und unterhaltsamer
Interview-Form stellte Herr Engelhardt im Folgenden
ein aktuelles betriebliches Krankenversicherungspaket
vor, das explizit für kleinere Kanzleien ab drei Mitarbei-
tern vorgesehen ist. „Für die jungen Steuerberater ist
die Feier eine schöne Gelegenheit, sich untereinander
und unseren Steuerberaterverband kennenzulernen.
Hier treffen jedes Mal unterschiedliche Generationen
aufeinander, die in einen ungezwungenen kollegialen
Austausch treten“, berichtet Michael Tiedt von dem
gelungenen Sommerabend in lockerer Atmosphäre.
Nach dem kurzen offiziellen Teil hatten die Gäste aus-
giebig die Möglichkeit, bei leckerem Fingerfood, küh-
len Getränken, und lauen Temperaturen erste Kon-
takte zu knüpfen. Die nächste Gelegenheit, um diese
weiter zu festigen, bot das Sommerfest des Steuerbe-
raterverbandes im Lande Bremen e.V., zu dem ein Teil
der neubestellten Kollegen bereits an diesem Abend
Ihr Kommen zugesagt haben. Auch zum 42. Deutschen
Steuerberatertag vom 20. bis 22. Oktober 2019 in Berlin
wurden die jungen Steuerberater und Steuerfachwirte
herzlich eingeladen.
Über den Dächern Bremens: Neubestellte Steuerberater und Steuerfachwirte treffen sich zum Feiern, Kennenlernen und Netzwerken
12 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles
Zur Mitgliederversammlung hatte der Steuerberater-
verband im Lande Bremen e.V. in diesem Jahr in das
Klimahaus in Bremerhaven geladen. Insgesamt 33
Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und erlebten
einen informativen Tag mit Berichten des Vorstands
sowie einem kurzweiligen Rahmenprogramm in äußerst
entspannter Atmosphäre. Letzteres begann bereits am
Vormittag, denn die Mitglieder konnten vorab ihr Frei-
ticket nutzen und das Klimahaus mit allen seinen Attrak-
tionen besichtigen. Zur Mittagszeit kamen dann alle
Anwesenden zur Mitgliederversammlung zusammen.
Nach den einführenden Worten des Vorsitzenden,
Herrn Ralf Heitkamp, hielt Dr. Dirk Schwieger als Vertre-
ter der Senatorin für Finanzen einen unterhaltsamen
Vortrag zu den zukünftigen steuerrechtlichen Änderun-
gen. Als weitere Gäste begrüßte der Steuerberaterver-
band im Lande Bremen e.V. außerdem Stefan Miska
als Vertreter der Finanzverwaltung und Prof. Dr. Asche
als Vertreter der Hochschule für Öffentliche Verwal-
tung. Neben den Jahresberichten des Vorstands stan-
den außerdem die Berichte über die Vermögensrech-
nung und der Bericht der Rechnungsprüfer auf dem
Programm. In der Folge wurde der Vorstand von den
anwesenden Mitgliedern entlastet. Überdies wurde
ein Beschluss über die Verwendung der vereinnahm-
ten Stiftungsgelder zur Unterstützung der Hochschule
für Öffentliche Verwaltung gefasst. Im Anschluss an die
Mitgliederversammlung stachen die Teilnehmer sprich-
Mitgliederversammlung 2019:Kollegialer Informationsaustausch, eine Hafen-Odyssee und ein sehr gutes Essen bei allen Wetterkapriolen
wörtlich in See und begaben sich auf eine Schiffrund-
fahrt durch die sieben Überseehäfen. Der Start erfolgte
noch bei strahlendem Sonnenschein, ehe im Laufe der
Fahrt das angekündigte Gewitter aufzog. Dieses hatte
eine ungeplante sportliche Einlage zur Folge, damit
alle verhältnismäßig unbeschadet und trocken das
Restaurant „Pier 6“ erreichen konnten. Dort ließen die
Mitglieder den gemeinsamen Tag bei einem hervorra-
genden Essen, anregenden Gesprächen und einem
kollegialen Austausch ausklingen.
13STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
14
Nachdem das Sommerfest des Steuerberaterver-
bandes im Lande Bremen e.V. im vergangenen Jahr
gemeinsam mit der Jubiläumsfeier zum 70-jährigen
Bestehen im „Vai Vai“ eine Nummer größer gefei-
ert worden war, fand das zwanglose und gesellige
Zusammentreffen der eingeladenen Mitglieder die-
ses Mal wieder auf der schönen Sommerterrasse des
Jürgenshofs in der Pauliner Marsch statt. Über 100
Gäste waren der Einladung gefolgt und verbrachten
ein paar angenehme und informative Stunden mit-
einander. Auch wenn sich einige unter ihnen schon
länger kennen, war das Sommerfest erneut ein will-
kommener Anlass, um sich abseits des Berufsalltags
näher kennenzulernen, auszutauschen und zu netz-
werken.
Das sommerliche Wetter tat am längsten Tag des
Jahres sein Übriges und bescherte allen Anwesenden
einen wunderschönen und lauen Sommerabend,
der mit einem hervorragenden und abwechslungs-
reichen Grillbüfett, aufmerksamen Servicepersonal
und einem zauberhaften Rahmenprogramm gekrönt
wurde.
Nachdem die Gäste nach und nach eingetroffen
waren, begrüßte der Vorstandsvorsitzende Ralf Heit-
kamp gegen 19.15 Uhr alle Anwesenden, ehe die
Vorspeise serviert wurde. Neben den zahlreichen Mit-
gliedern freute er sich besonders über das Kommen
von Dr. Dirk Schwieger als Vertreter der Senatorin für
Finanzen, Prof. Dr. Asche als Vertreter der Hochschule
für Öffentliche Verwaltung, Michael Zeimet von der
Handelskammer Bremen, Steffen Jahn als Geschäfts-
führer des Landesverbandes der steuerberatenden
und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern und Jen-
nifer Pannecke als Landesvorsitzende der Deutschen
Steuer-Gewerkschaft.
14
Sommerfest im Jürgenshof: Ein zauberhafter Abend zum Genießen
15
Bevor im weiteren Verlauf das Grillbüfett offiziell
eröffnet wurde, griff der Vorstandsvorsitzende als
Gastgeber erneut zum Mikrofon, um in bewährter
Form einen Spendenscheck in Höhe von 1000 Euro
zu überreichen. Empfänger ist in diesem Jahr der
Verein Jugend- und Kinderfarm e.V. in Bremerhaven.
Die Vereinsvorsitzende Karin Osmers nahm die groß-
zügige Spende im Namen ihrer ehrenamtlichen Mit-
streiter dankend an. Gleichzeitig nutzte sie die Gele-
genheit, um die Jugend- und Kinderfarm e.V. mit
ihrem Hof und ihren Tieren – darunter Ponys, Ziegen,
Schweine, Katzen, Kaninchen und Hühner – kurz vor-
zustellen. Auf der Farm werden regelmäßig Kinder-
gartengruppen begrüßt, dazu gibt es die Möglichkeit
,an einer Reitgruppe teilzunehmen und vor Ort Kin-
dergeburtstage auszurichten.
Für so manch einen „Wow“-Moment sorgten wäh-
rend des Sommerfestes im Übrigen nicht nur das
gelungene Büfett, sondern auch die Darbietungen
von Zauberkünstler Timo Brecht aus Köln. Ob mit
Spielkarten diskret von Tisch zu Tisch oder mit Geld-
scheinen vor dem großen Publikum – der Künstler
zeigte vorrangig „kleine Tricks mit großer Wirkung“,
mit denen er gleichermaßen für Verblüffung und
Begeisterung sorgte.
Ein großes Dankeschön geht abschließend an alle
Sponsoren, ohne deren Unterstützung ein solches
Sommerfest nicht möglich wäre. Der Vorstand
bedankt sich besonders bei der Wolters Kluwer
Deutschland GmbH als Hauptsponsor von Zauber-
künstler Timo Brecht.
15
19STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 18 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Eine zukunftsweisende AuszeichnungProfessor Dr. Christoph Spengel erhält den Bremer Steuer-Schlüssel
Zum Bremer Steuer-Schlüssel:Der Schlüssel, die „Speckflagge“ und die Farben der Hanse sind
Ausdruck der Bremer Identität. Traditionell soll der Schlüssel auch
den Schlüssel Bremens zur Welt symbolisieren. Das Forum für Rech-
nungslegung und Steuern in Bremen möchte mit dem Bremer
Steuer-Schlüssel genau an diese Tradition anknüpfen und Wissen-
schaftler ehren, die sich in besonderer Weise um das Beantworten
zentraler Besteuerungsfragen und das Entwickeln von Besteue-
rungskonzepten verdient gemacht haben.
v.l.n.r. Prof. Dr. Franz Jürgen Marx, Prof. Dr. Christoph Löffler, Preisträger Prof. Dr. Christoph Spengel, Dr. Wolfgang Richter Foto: Claas Beckmann
19STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 18 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles
Am 5. Juni 2019 hat das Forum für Rechnungslegung
und Steuern in Bremen e.V. zum zweiten Mal den Bremer
Steuer-Schlüssel verliehen. Mit dem Preis werden Persön-
lichkeiten ausgezeichnet, die herausragende Leistun-
gen auf dem Gebiet der Steuerwissenschaft erbracht
haben. Gewürdigt werden insbesondere betriebswirt-
schaftliche, rechtswissenschaftliche und finanzwissen-
schaftliche Forschungsarbeiten. Nachdem Herr Prof.
Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön vom Max-Planck-Institut für
Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München den
letztjährigen Bremer Steuer-Schlüssel erhalten hatte,
wurde diese Ehre nun Prof. Dr. Christoph Spengel von
der Universität Mannheim zuteil. In festlichem Rahmen
wurde der Preis, der aus einer Geld- und einer Sach-
komponente besteht, im Haus Schütting übergeben.
Die Fachjury würdigte vor allem Prof. Spengels heraus-
ragende Leistungen auf dem Gebiet der Steuerwissen-
schaft. Prof. Spengel ist International Research Fellow
der Oxford University am Center for Business Taxation,
Research Associate am Zentrum für Europäische Wirt-
schaftsforschung (ZEW) und Mitglied des Wissenschaftli-
chen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Seit
mehr als zwei Jahrzehnten setzt sich der frisch gekürte
Preisträger intensiv mit der (inter-)nationalen Unterneh-
mensbesteuerung, der Steuerplanung und dem Steu-
erwettbewerb auseinander. Seine Arbeiten umfassen
auch Messmodelle zur Unternehmensteuerbelastung
in der EU und Möglichkeiten steuerlicher Investitionsför-
derung. Sie werden durch das leidenschaftliche Enga-
gement des Wissenschaftlers für die Lehre ergänzt.
„Wir zeichnen mit Christoph Spengel einen heraus-
ragenden Steuerwissenschaftler und eine prägende
Persönlichkeit aus, dessen Wirkungskreis weit über die
Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität in ver-
schiedene gesellschaftliche Bereiche hinausreicht“,
betont Professor Dr. Franz Jürgen Marx in seiner Lau-
datio. Dabei verweist er auf die Tätigkeit Spengels
als Sachverständiger, in der Politikberatung sowie auf
seine rege Vortragstätigkeit und die zahlreichen Diskus-
sionsbeiträge zu aktuellen steuerpolitischen Debatten
– wie zuletzt im Zusammenhang mit der Enteignungs-
diskussion.
Einige der 156 Mitglieder des Forums für Rechnungs-
legung und Steuern erinnerten sich an diesem Abend
gewiss noch an Prof. Spengels informativen Vortrag
mit dem Titel „EU-Recht und Konzernbesteuerung in
Europa“, den der Preisträger am 15. November 2006 im
Rahmen des Forums als Gastredner vorgetragen hat.
Nachdem die Jurymitglieder Dr. Wolfgang Richter und
Prof. Dr. Christoph Löffler dem Preisträger die Urkunde
überreicht hatten, ergriff dieser selbst das Wort. In einem
packenden Festvortrag zum Thema „Die größten Steu-
erräuber Deutschlands: Cum/Ex, Cum/Cum und Cum/
Fake – eine unendliche Geschichte zum politischen
Kollektivversagen“ wusste er die Zuhörer zu begeistern.
Den anschließenden Empfang nutzten die Anwesenden
zum regen Gedankenaustausch mit dem Preisträger.
21STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 20 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Realpolitische Lösungen äußerst willkommenNachgehakt: Vier Fragen an RAin/StBin Sylvia Mein, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen
Steuerberaterverbands (DStV), zu aktuellen steuerpolitischen Themen
1. Folgt man der Medienberichterstattung,
scheint in der Steuerpolitik aktuell nicht viel
voranzugehen. Durch Ihre Tätigkeit haben Sie täglich
mit dem Berliner Parkett zu tun. Wie schätzen Sie die
Situation ein?
Mein: Die Koalitionspartner machen es sich gegenwär-
tig schwer. Union und SPD bemühen sich sehr darum,
jeweils das politische Profil zu schärfen und die Wäh-
lergunst zu gewinnen. Bis sich die Bundesregierung auf
einen Gesetzentwurf verständigt hat, wird deshalb
hinter den Kulissen um jeden Kompromiss hart und
lange gerungen. Das führt beispielsweise zu spürba-
ren Verzögerungen bei den Gesetzgebungsverfahren:
Die Anhörungsfristen für die Verbände zu Referenten-
entwürfen verkürzen sich teilweise massiv. Wir hatten
etwa für die Pläne zur steuerlichen Förderung von For-
schung und Entwicklung nur 17 Tage Zeit – inklusive der
Osterfeiertage und des Tags der Arbeit. Unterm Strich
blieben also weniger als zwei Wochen. Früher waren es
hingegen regelmäßig vier Wochen. Knappe Zeitfenster
machen unseren ehrenamtlichen Gremienmitgliedern
– meist in einer Einzelkanzlei oder einer Bürogemein-
schaft organisiert – ein fundiertes, praxisnahes Mei-
nungsbild nahezu unmöglich. In Zeiten, in denen ein
scharfer politischer Wind weht, scheint die Expertise
von Praktikern nicht immer en vogue.
2. Angesichts der beschriebenen Situation: Wo-
rauf richten Sie Ihren Schwerpunkt bei der In-
teressenvertretung?
Mein: Der professionelle Einsatz unseres Handwerks-
zeugs ist wichtiger denn je. Zuvorderst bedarf es eines
breiten, gewachsenen und durch Vertrauen gepräg-
ten Netzwerkes aus Vertretern der Politik, der Ministe-
rien und der Verbändelandschaft. Nur so gelingt es,
frühzeitig Informationen zu gewinnen, die sich anbah-
nenden Vorhaben zu beurteilen und unsere Positionen
im Sinne der Verbandsmitglieder zu den maßgeblichen
Entscheidungsträgern zu transportieren. Ein weiterer
Faktor fordert die Beschleunigung des Reaktionstem-
pos: Das Bundeskanzleramt und das Bundesministe-
rium der Finanzen liegen nicht mehr in einer politischen
Hand, weshalb eine „Clearing-Stelle“ eingerichtet
wurde, quasi eine Stelle zur Glättung etwaiger Reibun-
gen, welche vor dem Beschluss des Bundeskabinetts
über einen Gesetzentwurf zum Einsatz kommt. In dieser
Phase werden die Pflöcke eingeschlagen. Es ist vermut-
lich nicht unmöglich, grundlegende Änderungen nach
dem Kabinettsbeschluss im Bundestagsverfahren zu
erreichen. Mir scheint dies aber nahezu ausgeschlos-
sen. Daraus resultiert ein Wettlauf der Ideengeber. Das
eine oder andere Mal helfen in dieser Situation Ver-
bündete, die mit einem gemeinsam an einem Strang
ziehen. Noch viel wichtiger sind aber engagierte und
RAin/StBin Sylvia Mein
21STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 20 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles
fachlich hoch versierte Bundestagsabgeordnete, die
sich frühzeitig mit Schwung in den politischen Prozess
einschalten wollen. Der DStV schätzt daher die gute
Verbindung zu MdBs, die zugleich Kollegen aus dem
Berufsstand sind, außerordentlich – wie zu MdB StB
Sebastian Brehm (CDU/CSU) oder MdB StB Markus Her-
brand (FDP), beide Mitglieder im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestags. Die Praxisnähe prägt deren
Aufgeschlossenheit für realpolitische Lösungen, die uns
äußerst willkommen ist.
3. Seit über zweieinhalb Jahren bringt sich der
DStV in die Diskussion um die Anzeigepflicht für
Steuergestaltungen ein. Worum geht es Ihnen dabei?
Mein: Das Vorhaben steht nach meiner Wahrnehmung
exemplarisch für die Sichtweise eines Teils der Politik
und der Finanzverwaltung auf die steuerberatenden
und wirtschaftsprüfenden Berufe: Sie begegnen uns
inzwischen mit tiefsitzendem Misstrauen. Das klingt
hart. Aber anders kann ich mir den politischen Druck,
den manch ein Finanzminister aufgebaut hat, nicht
erklären.
Ein Beleg für diesen Eindruck: Das Max-Planck-Institut
für Steuerrecht (MPI) hat in seinem Gutachten aus 2016
Anhaltspunkte für einen vergleichsweise überschauba-
ren Gesetzesvorschlag gegeben. Die Ideen des MPI
gingen vielen Vertretern aus Bund und Ländern jedoch
nicht weit genug – wie der DStV in Gesprächen erfuhr.
Inzwischen liegt mit den BMF-Plänen zur Umsetzung der
EU-Richtlinie und zu der innerstaatlichen Meldepflicht
ein umfangreiches, noch inoffizielles Regelwerk auf
dem Tisch. Mir ist schleierhaft, welche unerwünschten
Gestaltungen damit aufgedeckt werden sollen, die
dem Gesetzgeber nicht schon längst bekannt sind. Es
bleibt abzuwarten, welche bürokratischen Belastun-
gen den Berufsstand und die Steuerpflichtigen, aber
gerade auch die Finanzverwaltung überflüssigeweise
treffen werden.
Zielführender wäre es, die Personalressourcen der
Finanzverwaltung auf die relevanten Bereiche zu
fokussieren, die verbindliche Auskunft zu stärken und
die vorhandenen Wissensquellen effizienter aufeinan-
der abzustimmen. Daher setzt sich der DStV weiterhin
nachdrücklich dafür ein, dass zunächst nur die Vorga-
ben der EU-Richtlinie umgesetzt und evaluiert werden.
Allein die damit gesammelten Erfahrungen können
eine fundierte Entscheidungsgrundlage dafür bilden,
ob überhaupt eine rein nationale Anzeigepflicht sinn-
voll ist.
4. Ein Thema, womit sich die Steuerberater in Bre-
men zukünftig nicht mehr befassen müssen/
sollen, ist die Besteuerung von Rentnern und Pensionä-
ren. Das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren soll
eine tatsächliche Vereinfachung bei der Abgabe von
Steuererklärungen sein. Ist dem wirklich so oder han-
delt es sich um eine Mogelpackung?
Mein: Hinter der „Amtsveranlagung“ verbirgt sich
ein zweiseitiges Papierformular für die Einkommen-
steuererklärung. Der Vordruck soll nur noch die bei
Ruheständlern typischerweise anfallenden Ausgaben
abfragen. Renteneinnahmen müssen hingegen nicht
mehr eingetragen werden. Das Finanzamt übernimmt
sie aus den Meldungen der Rentenversicherungsträ-
ger. So einfach ist das Steuerrecht aber nicht: Mit dem
vereinfachten Vordruck ist es etwa vorbei, wenn der
Steuerpflichtige die auf Zinseinkünfte erhobene Abgel-
tungsteuer zurückholen möchte. Auch bei steuermin-
dernden Unterhaltszahlungen an Angehörige müssen
Rentner wieder zum vollständigen Formularsatz greifen.
Schließlich gibt das kurze Hinweisblatt keine Auskunft,
was zum Beispiel alles bei außergewöhnlichen Belas-
tungen zu beachten ist. Im Ergebnis bringt das Projekt
in der Medienberichterstattung sicher eine schöne
Schlagzeile. Tatsächlich sollten Ruheständler sich aber
nicht aufs Glatteis führen, sondern sich beraten lassen,
was über das Formular hinaus absetzbar ist.
22 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung
Als Steuerberater bekommen wir immer wieder zu
hören, dass wir zwar viele Deklarationsleistungen erbrin-
gen, aber die Mandanten sich mehr Beratungsleistun-
gen von uns wünschen. Gerade im Bereich der Digita-
lisierung lässt sich die Nachfrage der Mandanten mit
der Gestaltung unserer „digitalen Prozesse“ wunderbar
verbinden.
Bei der Einführung/Umstellung der noch nicht digita-
lisierten monatlichen Arbeiten ist der Mandant auf
unsere Hilfe angewiesen. Dies bietet für uns den Vorteil,
dass wir auf die Gestaltung der Abläufe wesentlichen
Einfluss nehmen können. Je nach Kanzleiablauf kann
sowohl der Datenaustausch für die Finanz- und Lohn-
buchhaltung als auch für Steuererklärungen von uns
vorgegeben oder zumindest mitbestimmt werden.
In diesem Zusammenhang ist der vollständige Ablauf
des Geschäftsbetriebes des Mandanten zu betrach-
ten. Oft zeigt sich, dass viele Abläufe, wenn man sie
neu hinterfragt, relativ einfach optimiert werden kön-
nen. Für diese Hinweise sind der Mandant und auch der
Mitarbeiter i.d.R. dankbar und aufgeschlossen.
Etwas schwieriger wird es, wenn der Mandant sich
selbst und seine Infrastruktur ändern muss. Hier hilft oft
nur eine Investition in neue IT-Systeme wie z.B. Waren-
wirtschaftssysteme, Planungssteuerungssysteme oder
Dokumentenmanagementsysteme.
Diese über kurz oder lang ohnehin notwendigen Inves-
titionen können aber durch Förderprogramme unter-
stützt werden, z.B. gibt es über die KFW begünstigte
Kredite. Diese werden in verschiedenen Versionen
angeboten und reichen über die eigentliche Digitali-
sierung z.T. weit hinaus. (z.B. in Verbindung mit Energie-
effizienzprogrammen oder Innovationsprogrammen).
Neben günstigen Zinskonditionen können insbesondere
Haftungsfreistellungen, keine Bereitstellungsprovisionen
oder Verzicht auf detaillierte Vorhabensbeschreibun-
gen (je nach Programm) eine kreditfinanzierte Investi-
tion in Unternehmensabläufe sinnvoll erscheinen lassen.
Die eigentliche Digitalisierung der Buchführung ist dann
nur noch der Anlass und ein „positiver Nebeneffekt“ für
unsere Kanzleiabläufe.
Verschiedene regionale Förderprogamme und die
Handelskammern (go-digital) bieten Zuschüsse zu
Beratungsleistungen. Oft ist für die Bezuschussung aller-
dings eine Akkreditierung notwendig. Einige Kollegen
sind diesen Weg gegangen und gewinnen über diesen
Weg auch interessante Neumandate. Die Alternative
StB Dipl.-Kfm. Stefan Oetje, Bremen
Aktuellesist, mit bereits akkreditierten Beratern aktiv den Kon-
takt zu suchen und in Arbeitsteilung den Mandanten zu
unterstützen. Dies hat oft den Vorteil, dass unsere ohne-
hin knappe Zeit nicht durch neue Beratungsprodukte
geblockt wird, dem Mandanten gleichwohl geholfen
wird. Angst vor Mandatsverlust ist sicher unbegründet,
da hier i.d.R. Berater aktiv werden, die keine laufenden
Buchführungen anbieten. Bei aktiver Zusammenarbeit
werden die Abläufe vom Beleg beim Mandanten bis
zur Verbuchung in unseren Systemen dabei ebenfalls
neu geordnet und unser eigener Ablauf optimiert. Wird
dieser Prozess noch gefördert, steht der Mandant der
Neuerung sicher positiv gegenüber.
Sollte der Mandant einer Beratungsleistung skeptisch
gegenüberstehen, stellt sich die Frage, ob bei ihm
bereits eine ausreichende Verfahrensdokumentation
vorliegt. Die Notwendigkeit lässt sich im Zweifel durch
Vorschriften oder das BMF-Schreiben begründen. Bei
Begleitung dieser Verfahrensanalyse durch uns erge-
ben sich sehr schnell Beratungsfelder, die wir dem Man-
danten anbieten können. Im Zweifel hat es ja einen
Grund, weshalb der Mandant sich des Themas noch
nicht angenommen hat, und genau deshalb ist er im
Zweifel auch dankbar für unsere Hilfe, und sei es auch
„nur“ die Vermittlung eines akkreditierten Beraters. Bei
genau diesen Mandanten ergibt sich für uns dann
auch kein Problem des Honorars und dennoch sind wir
Nutznießer der digitalisierten Abläufe.
Quelle: Verbändeforum IT
Neben dem optischen Relaunch steht insbesondere in der Rubrik "Fortbil-
dung" eine innovative Bedienoberfläche zur Verfügung. Als Mitglied des
Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. legen Sie mit wenigen
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sicht Ihrer gebuchten Seminare und Lehrgänge.
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25STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 24 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter!Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für Arbeitgeber wichtig ist
Das Interesse an der arbeitgeberfinanzierten betrieb-
lichen Krankenversicherung (bKV) wächst. Viele Unter-
nehmen suchen innovative Entlohnungsinstrumente
und kommen dabei an zwei Herausforderungen
nicht mehr vorbei: Gesundheit und Demografie. In
Zeiten des Fachkräftemangels und älter werdend-
der Belegschaften wollen Arbeitgeber dafür sorgen,
dass ihre Beschäftigten möglichst bis zum Rentenalter
gesund arbeiten können. Daneben spielen weitere
Gründe eine Rolle: Vorteile beim Recruiting neuer Mit-
arbeiter und Bindung der vorhandenen Belegschaft,
klassisches „Employer Branding“ also. Gerade der Mit-
telstand kämpft hart um Talente. Bereits heute stoßen
viele Betriebe an ihre Wachstumsgrenzen, weil sie qua-
lifiziertes Personal nicht schnell genug oder gar nicht
finden.
Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, eine
bKV in ihrem Unternehmen einzuführen, haben
hohe Erwartungen an die Versicherer. Dabei geht es
nicht nur um die Leistungen der Produkte, sondern
auch um den damit verbundenen bürokratischen
Aufwand: Mitarbeiter sollen einfach an- oder abge-
meldet werden können – das Inkasso soll gesam-
melt für alle Mitarbeiter erfolgen – Angestellte, die
beispielweise in Rente gehen, sollen den Versiche-
rungsschutz unkompliziert und ohne Gesundheits-
prüfung auf eigene Rechnung fortführen können.
Ziel der Arbeitgeber ist, dass die bKV für Ihre Mitarbeiter
möglichst schnell erlebbar wird. Entscheidend ist hier,
dass die Mitarbeiter das Angebot sofort und dauer-
haft wahrnehmen können und sich der Effekt der bKV
nach Einführung nicht in Luft auflöst. Außerdem soll die
25STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 24 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten
bKV für die Arbeitnehmer transparent und verständ-
lich sein, am besten mit Online-Unterstützung. Damit
unterscheidet sich dieses Personalinstrument deutlich
von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), einer
kurzfristigen BGM-Maßnahme (etwa einem Gesund-
heitstag) oder auch einer Gehaltserhöhung. Bei der
Installation einer bKV spielt meist auch die rechtliche
Seite eine Rolle, besonders die Frage nach dem ver-
traulichen Umgang mit Gesundheitsdaten und der
Gleichbehandlung kranker und gesunder, junger und
älterer Mitarbeiter. Hier sind Aspekte wie der Einstieg
in laufende Behandlungen und die Mitversicherung
von Vorerkrankungen elementar. Dazu ist der Verzicht
auf eine Gesundheitsprüfung sowie auf Wartezeiten
seitens der Versicherer erforderlich. Diese bieten somit
Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.
Wer dann eine bKV für seine Belegschaft abschließt,
braucht auch finanzielle Planbarkeit, das heißt mög-
lichst risikogerechte und damit stabile Beiträge. Denn
je nach Absicherung ist das Erkrankungsrisiko im Alter
deutlich höher als in jungen Jahren. Berücksichtigt
man in einem bKV-Vertrag das durchschnittliche Alter
einer Belegschaft, so trägt man diesem Risikofaktor
Rechnung – ohne für jeden Mitarbeiter einen Beitrag
nach seinem individuellen Alter festlegen zu müssen.
Junge Kollektive zahlen entsprechend weniger, Arbeit-
geber älterer Belegschaften müssen nicht auf Zeich-
nung jüngerer Kollektive beim Versicherer zur Stabilisie-
rung des Beitragsniveaus hoffen. Grundlegendes und
immer wieder heiß diskutiertes Thema ist die Wahrung
des Datenschutzes zwischen Arbeitgeber, Arbeitneh-
mer und Versicherer. Dies ist insbesondere dann von
Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer die Leistungen
der bKV in Anspruch nimmt. Auf keinen Fall sollte der
Arbeitgeber Einblick in die Gesundheitsdaten seiner
Mitarbeiter bekommen, auch nicht indirekt durch Aus-
wertungen von Leistungsabrechnungen, Diagnosen
oder Therapien. Dies ist sichergestellt, wenn die Leis-
tungen direkt zwischen dem Arbeitnehmer und dem
Versicherer beziehungsweise dem Leistungserbringer
abgerechnet werden. Online-Services oder mobile
Lösungen zum Einreichen von Rechnungen sind dabei
Standard.
Focus Money (Heft 16/2019) bestätigt der DKV,
in Bezug auf die bKV eines der fairsten Versi-
cherungsunternehmen zu sein: Die DKV wurde
in allen 4 Fairness-Kategorien mit der Bestnote
„sehr gut“ bewertet. Obige Anforderungen der Arbeit-
geber wurden von der DKV bei der Entwicklung der
Lösungen zur bKV berücksichtigt. Diese finden sich
auch im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen
DKV und Deutschem Steuerberaterverband e.V. wie-
der. Die dort auch für Kleinstkollektive angebotenen
Kompaktbausteine mindern gleich mehrere Lücken in
der Versorgung von gesetzlich Versicherten. Jeder Mit-
arbeiter profitiert von den für ihn wichtigen Leistungen.
Die Zusammensetzung der Bausteine ist lösungsorien-
tiert, der Abschluss digital und einfach umzusetzen.
www.beitragsrechner.dkv.com/bkvOnlineAb-
schluss/750003/index.html
Autor: Nils Engelhardt, ERGO Group AG, Kooperation Verbäde und Key Account Management bAV, Direktionsbeauftragter
26 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Entscheidungauf der
BettkanteArbeitsmotivation „Ich hab Kopfschmerzen. Soll ich
trotzdem zur Arbeit gehen oder mich krankmelden?“
In solchen Situationen treffen Beschäftigte ihre
Entscheidung oft kurzfristig morgens beim Aufstehen.
Wie sie ausfällt, hängt auch vom Betriebsklima ab.
27STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten
Oft machen Führungskräfte lieber einen Bogen um
Themen wie Krankheit und Fehlzeiten“, berich-
tet Dr. Anne Katrin Matyssek, Diplom-Psychologin und
Autorin mehrerer Fachbücher über gesunde Führung:
„Sie beauftragen Personalabteilungen oder andere im
Betrieb damit, Krankmeldungen entgegenzunehmen.“
Das sei ein Fehler. Denn Mitarbeiter könnten dann den
Eindruck bekommen, dass ihr Wegbleiben dem Vorge-
setzten gar nicht auffalle oder es ihn nicht interessiere.
„Bei geringen Anlässen bleiben sie dann aus Trotz schon
mal eher zu Hause. Zwei Minuten für ein persönliches
Gespräch sollte eine Führungskraft also erübrigen kön-
nen.“
Echte Anteilnahme. Den Grund für ihr Kranksein brauchen
Beschäftigte im Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht
anzugeben. Im Idealfall kann die Führungskraft bei dieser
Gelegenheit zum Ausdruck bringen: „Wir brauchen Sie
hier – aber fit. Kurieren Sie sich also in Ruhe aus. Sobald
absehbar ist, wann Sie wieder einsatzfähig sind, freuen wir
uns über eine Nachricht. Gute Besserung!“ Durch echte
Anteilnahme lässt sich die Identifikation des Mitarbeiters
mit dem Unternehmen festigen. Fällt das Fernbleiben
dagegen nicht auf, kann dies erst recht krankmachen.
So zeigt der Fehlzeiten-Report 2018 des Wissenschaft-
lichen Instituts der AOK (WIdO): Wer sich von den Füh-
rungskräften anerkannt fühlt und die eigene Arbeit als
wichtig empfindet, fehlt im Durchschnitt 9,4 Arbeitstage
pro Jahr. Ist das nicht der Fall, kommt ein Angestellter auf
nahezu 20 Fehltage – also auf mehr als doppelt so viele.
Gesundes Betriebsklima. „Interesse, Anerkennung und
Wertschätzung sind wichtig für eine gesunde Unter-
nehmenskultur“, sagt Dr. Matyssek. Das könnten Füh-
rungskräfte beispielsweise dadurch zeigen, indem sie
Mitarbeiter als Experten für ihre Arbeit etwa in die Ent-
scheidungsfindung miteinbeziehen, Leitungsentschei-
dungen transparent machen und Überlastungen nach
Möglichkeit abbauen. Es komme zudem darauf an, die
persönlichen Ressourcen des Einzelnen am Arbeitsplatz
zu stärken – durch Zuspruch, zwischenmenschliche Unter-
stützung und ein offenes Ohr: „Wissen Angestellte: Meine
Führungskraft steht zu mir und stärkt mir den Rücken, fes-
tigt das ihre Bindung an das Unternehmen und spiegelt
sich belegbar in weniger Fehlzeiten wider.“
Unterstützende Gespräche. Kehren Mitarbeiter nach
einer Krankheit zurück, sollten Vorgesetzte ein Willkom-
mensgespräch mit ihnen führen, sie namentlich begrü-
ßen und die Freude über die Rückkehr ausdrücken:
„Wichtig ist zu fragen, ob der Ausfall arbeitsbedingte
Ursachen hatte, ob noch Schonung nötig ist, und dar-
über zu informieren, was in der Zwischenzeit passierte.“
Bei Beschäftigten, die sich auffallend häufig krankmel-
den, dürfe der Vorgesetzte durchaus ansprechen, dass
es für ihn selbst problematisch sei, permanent umplanen
zu müssen. Mitarbeiter wiederum, die erkennbar zu Prä-
sentismus neigen, also trotz Krankheit zur Arbeit kommen,
sollten Führungskräfte dagegen nach Hause schicken.
Und dass Präsentismus keine Ausnahmeerscheinung ist,
belegt der WIdO-Fehlzeiten-Report 2018. Danach ging
2017 mehr als jeder Fünfte (21,1 Prozent) krank zur Arbeit,
obgleich ein Arzt davon abgeraten hatte.
Reduzierter Krankenstand. Kommt es im Betrieb gehäuft
zu Krankheitsausfällen, ist es ratsam, das in Team runden
zur Sprache zu bringen und herauszufinden, ob es an
der Arbeitsplatzsituation liegt: „Müssen Kollegen zum
Beispiel wegen Krankheit immer für andere mitarbeiten,
kann sich das Gefühl einstellen ‚Jetzt bin ich auch mal
dran!‘. Darüber muss man aber reden“, sagt die Exper-
tin und fügt hinzu: „Als Führungskraft sollte ich die Mehr-
arbeit dankend würdigen.“ Wichtig: Niemandem dür-
fen „leichtfertige“ Krankmeldungen unterstellt werden
und kein Kollege darf vor dem Team vom Vorgesetzten
namentlich genannt werden. Von Anwesenheitsprämien
hält sie nichts. Denn sie würden den Präsentismus stär-
ken und könnten zudem unfair sein, weil sie unterstellen,
dass ein Teil der Fehlzeiten nicht berechtigt war: „In einer
von Misstrauen geprägten Kultur kann soziale Motivation
nicht wachsen – die Bindung des Mitarbeiters ans Team
und ans Unternehmen wird erschwert. Viel wertvoller ist
verbale Anerkennung – und ein Dankeschön.“
Quelle: gesundes unternehmen – das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/Bremerhaven 1 I 2019
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VIMCAR.DE/MANDANTEN
neu
04Das Fahrtenbuch: Kilometergenau Steuern sparen
Poolfahrzeuge oder Dienstwagen: Wo liegen die Unterschiede?
01
02Der geldwerte Vorteil: Privatfahrten und Arbeitswege mit dem Poolfahrzeug
03Die 1%-Methode: Poolfahrzeuge pauschal versteuern
05Fahrtenbuch oder 1%-Methode: Was ist für Ihren Fuhrpark das Richtige?
Mandanteninformation II:Versteuerung von Poolfahrzeugen
Haben Sie noch [email protected] | vimcar.de/mandanten | 030 555 732 980
Kostenfresser Fuhrpark:Flottenmanagement für KMU bedarf Digitalisierung
Fahrtenbuch, Führerscheinkontrolle, Fahrzeugakte: Viele Themen,
die einer rechtskonformen Dokumentation bedürfen, sind digital
nicht nur sicherer, sondern sparen auch Zeit und Kosten. Besonders
Mittelständler bedürfen in puncto Digitalisierung einer umfassenden
Auskunft, die über die herkömmliche Steuerberatung hinausgeht.
Nachrichten
29STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Ein rechtssicheres Fuhrparkmanagement ist ein erheb-
licher Kostenfaktor für jedes Unternehmen: Bran-
chenunabhängig handelt es sich um durchschnittlich
8 Stunden wöchentlich, die für Aufgaben im Fuhrpark
verwendet werden. „Die Erkenntnis, dass Kosten- bzw.
Einsparpotenziale auch bei wenigen Fahrzeugen
bestehen, ist in kleineren Fuhrparks noch nicht ange-
kommen“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsit-
zender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement.
Effizientes Fuhrparkmanagement händisch kaum
machbar
Mandanten mit Firmenfuhrparks kleiner und mittle-
rer Größe sind sich ihrer Einsparmöglichkeiten durch
digitale Lösungen womöglich nicht bewusst. Von Pfle-
gediensten über Handwerksbetriebe bis hin zu Fahr-
schulen: Unmengen an administrativer Arbeit wären
zeitsparend und geschickt automatisierbar. Eine
umfassende Beratung rechtlicher und steuerlicher The-
men auch im digitalen Bereich ist für Mandanten klei-
ner oder mittelständischer Unternehmen (KMU) daher
Gold wert.
Dabei besitzt eine Vielzahl an Prozessen und Tätigkei-
ten das Potenzial zur Digitalisierung. Fahrtenbuch, Füh-
rerscheinkontrolle, Tourenplanung und Kostenverwal-
tung sind nur einige Beispiele, die Unternehmer täglich
belasten. Wichtig für den Fuhrparkleiter ist zu erkennen,
welche übergeordneten Ziele verfolgt werden sollen –
etwa Kosteneinsparungen, rechtskonforme Dokumen-
tation oder eine höhere Auslastung.
Aufgrund der zahlreichen und versicherungstechni-
schen Anforderungen ist ein effizientes Management
für KMU ohne automatisierte Prozesse und professi-
onelle digitale Unterstützung wenig stemmbar. Dazu
kommt: Bislang bietet der Markt fast ausschließlich
Softwarelösungen, die auf die Bedürfnisse von Konzer-
nen und Großunternehmen zugeschnitten sind, und
damit wenig passende Alternativen.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. kooperiert
mit dem Fuhrparkexperten Vimcar
Das Berliner Unternehmen Vimcar wurde mit seinem
preisgekrönten digitalen Fahrtenbuch bekannt und
hat im nächsten Schritt das Fuhrparkmanagement
digitalisiert. Die Software Vimcar Fleet ist speziell auf
die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unter-
nehmen zugeschnitten, die bei Konzernlösungen oft
untergehen. Ziel ist, Mandanten mit einer ganzheitli-
chen Lösung kosteneffizient in der täglichen Arbeit zu
unterstützen und sie von administrativen Prozessen zu
befreien.
Funktionen wie GPS-gestützte Fahrzeugortung und
Diebstahlschutz, Kostenmanagement, Routendoku-
mentation, Fahrzeugbuchung und digitale Akten digi-
talisieren eine Vielzahl langwieriger Prozesse über das
bekannte Fahrtenbuch hinaus. Mittlerweile sind über
50.000 Fahrzeuge mit Vimcar ausgestattet. Durch die
Kooperation des DStV mit Vimcar erhalten Mitglieder
des Landesverbands Bremen und Mandanten exklu-
sive Sonderkonditionen und kostenlose Beratungen
rund um das Fuhrparkmanagement.
Quelle: Vimcar
31STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 30 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Achtung, Gesundheit!
Gesundheit ist das höchste Gut. Trotzdem überschreiten
viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berufsalltag
ihre Belastungsgrenzen. Weil sie das Arbeitspensum und die
Zielvereinbarungen schaffen oder dem Konkurrenzdruck standhalten
wollen, gefährden sie – anfangs unbemerkt – ihre Gesundheit. Ein
Phänomen, das die Wissenschaft „Interessierte Selbstgefährdung“
nennt. Sechs Warnsignale, auf die Führungskräfte und Beschäftigte
achten sollten.
1. Grenzenlos undtemporeichDie Flexibilisierung der Arbeit bietet viele Freiräume.
Homeoffice und mobile Geräte ermöglichen es, an
fast jedem Ort zu fast jeder Zeit zu arbeiten – auch
im Urlaub. Die negative Seite der Verschränkung
von Freizeit und Job: Wird zugunsten der Arbeit
auf Pausen und Erholungsphasen verzichtet, leidet
die Gesundheit. Auch ein sehr hohes Arbeitstempo
kann schaden. Intensiv und temporeich arbeiten-
de Personen verzichten auf den Austausch und die
gegenseitige Unterstützung im Team. Ein deutliches
Warnsignal!
2. Qualität im SinkflugWer aufgrund des hohen Pensums be-
ginnt, Abstriche bei der Arbeitsqualität
zu machen, reduziert zwar kurzfristig
den Druck, muss mittelfristig jedoch
mit negativen Konsequenzen rechnen.
Wird der Qualitätsanspruch an die ei-
gene Arbeit unterlaufen, kann die Psy-
che leiden. Unzufriedene Kunden und
Vorgesetzte werden billigend in Kauf
genommen. Ein Verhalten, das es zu
vermeiden gilt. Ziele sollten so gesetzt
sein, dass sie in der vorgegebenen Zeit
bei guter Qualität zu erreichen sind.
31STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 30 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
3. Krank am Schreibtisch„Präsentismus“ ist der Fachbegriff für ein Phänomen,
das in vielen Büros Realität ist. Beschäftigte arbeiten
trotz Krankheit oder verzichten zugunsten der Arbeit
auf eine ausreichende Regeneration. Ein Risiko für alle
Beteiligten: Arbeitsqualität und Gesundheit des oder
der Betroffenen leiden – das Unfallrisiko am Arbeits-
platz steigt. Führungskräfte sollten ihren Beschäftigten
ein Vorbild sein, selbst nicht krank zur Arbeit erscheinen
und Präsentismus nicht akzeptieren.
4. ProblematischerKonsum Ein Energydrink in der Mittagspause, ein
Glas Rotwein zur Entspannung nach Fei-
erabend – wer aufgrund einer zu hohen
Arbeitsbelastung regelmäßig stimulierende
oder entspannende Substanzen wie etwa
Alkohol, Medikamente oder Aufputschmit-
tel konsumiert, ist langfristig suchtgefährdet
und stellt zudem ein Sicherheitsrisiko am
Arbeitsplatz dar. Führungskräfte sowie Kol-
leginnen oder Kollegen sollten ein vertrau-
liches Gespräch mit Betroffenen suchen
und sie auf wahrgenommene Veränderun-
gen ansprechen.
5. Gefahrenzone Arbeitsplatz Umgehen Angestellte regelmäßig Sicherheits- und
Schutzstandards, obwohl ihnen die Regelungen
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bekannt
sind, kann es zur Gefährdung der eigenen Ge-
sundheit oder der Gesundheit anderer kommen.
Hier müssen Vorgesetzte handeln und gegebenen-
falls disziplinarische Maßnahmen ergreifen.
6. Folgenreiches Vortäuschen Trotz hoher Überlastung suggerieren Be-
troffene weiterhin eine hohe Leistungs-
fähigkeit. Sie übernehmen zusätzliche
Arbeitsaufgaben, machen beschönigen-
de Angaben zu Projektständen, um die
eigene Überforderung zu vertuschen.
Ein Ver halten, das zwar kurzfristig den Druck
reduziert, langfristig jedoch der eigenen Ge-
sundheit und dem beruf lichen Erfolg schadet.
Quelle: „Mit freundlicher Unterstützung der VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung, aus Certo 2/2019. www.certo-portal.de“
Nachrichten
32 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Gute-Laune-Kicks für die Arbeit
GESELLIGER JAHRESAUFTAKT
Ein Neujahrsumtrunk lässt sich auch als gemüt-
liches Grillfest organisieren. Als Wärmequelle
beim Wintergrillen dient neben dem Grill,
eine Feuerschale oder ein Lagerfeuer. Diese
eignen sich auch wunderbar dazu, über offe-
nem Feuer Stockbrot zu backen oder Marsh-
mallows zu rösten. Wolldecken, Heizstrahler,
Fackeln und ein heißer Punsch sorgen zusätz-
lich für Wärme.
SPASS IM SCHNEE
Eine Wanderung durch den glitzernden
Schnee beschwingt und schweißt zusammen.
Ob bei einer spannenden Schneeballschlacht
oder beim gemeinsamen Schneemannbauen:
Bewegung an der frischen Luft entspannt, pus-
tet den Kopf durch und lässt den Vitamin-D-
Haushalt auftanken – zumindest bei Sonne.
Ideal zur aktiven Pausengestaltung. Wer dazu
noch Kreativität und Teamgeist fördern möch-
te, veranstaltet einen Schneemann-Contest:
Die Mannschaft, die den schönsten Schnee-
mann gebaut hat, gewinnt am Ende.
BEI REGENWETTER
Auch bei Schmuddelwetter gibt es zahlrei-
che Aktivitäten, die neuen Schwung bringen.
Darts- und Tischkicker-Wettbewerbe in der Mit-
tagspause eignen sich ebenso wie ein vieler-
orts angebotenes Escape-Room-Erlebnis. Ein
solches Spiel dauert etwa eine Stunde. Durch
das gemeinsame Lösen kniffliger Aufgaben
zeigen sich ungeahnte Kompetenzen und das
Teamfeeling wird stärker.
GESUND ESSEN IM WINTER
Zusammen kochen? Macht nicht nur in der Frei-
zeit Spaß. Gibt man den Beschäftigten dabei
auch noch Impulse, sich gesund zu ernähren
– umso besser! In Kleingruppen Obstsalat oder
Gemüsesticks für die Mittagspause zu schnip-
peln, macht Laune und sorgt für eine gute
Kommunikation und Gruppenarbeit. In der Fir-
menküche lassen sich auch typisch winterliche
Gerichte wie Grünkohl, eine wärmende Suppe
oder vitaminreiche Salate einfach zubereiten.
Hat ein Mitarbeiter ein leckeres Rezept, kann
die gemeinschaftliche Kochstunde starten.
AKTION IN DER REGION
Als Team direkt mit frischem Elan und gemein-
samen Erfolgserlebnissen ins neue Jahr star-
ten: Für winterliche Aktivitäten wie Eislaufen,
Eisstockschießen oder Indoor-Skifahren, gibt
es verschiedene regionale Anbieter.
LOB AUSSPRECHEN
Die größten Motivatoren sind mit Geld nicht
aufzuwiegen: Sparen Sie deshalb – neben
gemeinsamen Aktionen – gerade auch im
Winter nicht mit Anerkennung und Wertschät-
zung.
Mitarbeitermotivation Gerade im Winter ist die Stimmung in der Belegschaft oft nicht auf dem Höhepunkt.
Morgens und abends ist es dunkel und kühl. Viele Beschäftigte bewegen sich deshalb zu wenig und leiden an
Lichtmangel. Winterliche Tipps zur Mitarbeitermotivation – schnell und günstig umzusetzen.
Quelle: gesundes unternehmen – das Arbeitgeber-magazin der AOK Niedersachsen 4 I 2018
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Nachrichten
35STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Herr F. hat sich verändert: Er ist dünnhäu-tig, vergisst Ter-
mine, wirkt müde und in sich gekehrt. Die Arbeit scheint
ihm große Mühe zu machen, und seine Chefin fragt sich,
woran das liegt. Ist er im Job gerade besonders gefordert?
Oder sind das die Anzeichen einer depressiven Erkrankung? Auch
gesunde Menschen sind mal traurig oder schlecht gelaunt, etwa
bei beruflichen Problemen oder wegen eines Streits mit dem Part-
ner. Solche Stimmungen sind normal und verschwinden meist inner-
halb von Stunden oder Tagen. Selbstwertgefühl und Lebensfreude
bleiben dabei grundsätzlich erhalten und können durch Gespräche
mit Freunden, Sport oder andere Bewältigungsstrategien wieder ver-
stärkt werden. „Bei einer Depression dagegen betrifft das Gefühl tie-
fer Erschöpfung und Hoffnungslosigkeit alle Lebensbereiche und hält
mindestens zwei Wochen lang an“, erklärt Professor Ulrich Hegerl,
Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universi-
tätsklinikum Leipzig und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche
Depressionshilfe.
Symptome erkennen. Hinzu kommen weitere Krankheitszeichen wie
Schlaf-, Appetit- und Konzentrationsstörungen sowie die Neigung zu
Schuldgefühlen. Depressiven Menschen gelingt es nur noch schwer,
alltägliche Aufgaben wie den Haushalt oder ihre Arbeit zu bewälti-
gen. Sie berichten häufig, dass sie sich in-nerlich wie versteinert füh-
len.
Depressionen können in jedem Alter, in verschiedenen Formen und
in unterschiedlicher Schwere auftreten. Experten gehen davon aus,
dass Faktoren wie die genetische Veranlagung, biochemische Pro-
zesse im Gehirn, hormonelle Veränderungen sowie belastende Ereig-
nisse im Leben zusammenwirken. Auch Prominente wie Comedian
Torsten Sträter oder Ex-Skispringer Sven Hannawald kämpfen gegen
die Erkrankung an. „Wer die Symptome einer Depression an sich
wahrnimmt, sollte sich auf jeden Fall medizinisch behandeln lassen“,
rät Ulrich Hegerl. Man kann sich an den Hausarzt wenden, eventuell
auch an Fachärzte wie Psychiater oder Nervenärzte, um die Diag-
nose stellen zu lassen und eine Behandlung einzuleiten.
Medizinische Hilfe – individuell abgestimmt.
Die Behandlung wird individuell auf den Patienten und seine Form
der Depression abgestimmt. Häufig besteht sie aus einer Kombina-
tion aus Psychotherapie und sogenannten Antidepressiva. Diese
Medikamente mit verschiedenen Wirkstoffen beeinflussen den Hirn-
stoffwechsel und können die Depression zum Abklingen bringen. Die Quelle: gesundes unternehmen – das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/Bremerhaven 1 I 2019
Wirkung setzt meist erst nach zwei bis drei Wochen
ein. In der Psychotherapie bescheinigen viele
Experten der „Kognitiven Verhaltenstherapie“ eine
besonders gute Wirkung. Dieses Verfahren unter-
stützt Patienten dabei, ihren Tag ausgewogen zu
strukturieren und Selbstüberforderung oder nega-
tive Gedankenschleifen wie „Alles, was ich mache,
geht schief“ zu vermeiden. Gerade wegen der
depressiven Symptome sind viele Betroffene hoff-
nungslos, schämen sich oder glauben, allein mit
sich fertig werden zu müssen. Daher ist es wichtig,
Hilfe in Anspruch zu nehmen – egal, unter welcher
Form der Depression man leidet.
Beobachtungen schildern und Fragen stellen. Und
wie können Führungskräfte in ihren Unternehmen
dazu beitragen, dass sich jemand helfen lässt?
„Genau hinsehen, das Gespräch suchen und
sagen, was man beobachtet hat“, antwortet Adel-
heid Niewiadomski von der Gesellschaft für ambu-
lante psychiatrische Dienste GmbH (GAPSY) in Bre-
men. Dabei dürfe es allerdings nicht darum gehen,
eine Diagnose vorwegzunehmen, indem man zum
Beispiel sagt: „Ich habe den Eindruck, dass Sie unter
Depressionen leiden.“ Vielmehr komme es darauf
an, Interesse zu zeigen und Fragen zu stellen: „Wie
geht es Ihnen? Warum schaffen Sie Ihre Arbeit nicht
mehr?“ Bei Bedarf kann das Unternehmen dann
Kontakte vermitteln – unter anderem zum Betriebs-
arzt oder zum Sozialpsychiatrischen Dienst.
Niewiadomski rät außerdem dazu, durch die
Krankheit bedingte Probleme wie Gereiztheit oder
Arbeitsrückstände offen anzusprechen und gemein-
sam mit den Mitarbeitern nach einer Lösung zu
suchen – etwa, indem sie vom Großraumbüro in ein
Zweierzimmer wechseln. „Viele depressiv Erkrankte
können und wollen weiterhin arbeiten, krank und
raus sein ist eine große Belastung für sie“, sagt die
Sozialberaterin. Durch ambulante Therapien sei es
oftmals möglich, sie im Arbeitsprozess zu halten.
Mitarbeitergesundheit Depression ist eine Krankheit. Betrof-
fene sollten sich behandeln lassen. Und Führungskräfte kön-
nen sie darin unterstützen, das auch tatsächlich zu tun.
37STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 36 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Fehler unter den Teppich kehren?! Der 42. Deutsche Steuerberatertag hat eine bessere Idee!
„Aus Fehlern wird man klug, darum ist einer nicht
genug.“ Anders gesagt: Fehler sind menschlich und las-
sen sich ohnehin nicht vermeiden. Eine gesunde Feh-
lerkultur, in der diese offen angesprochen und zur Qua-
litätssicherung genutzt werden, macht deshalb Sinn.
Im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen erarbeiten
wir im Workshop „Gesunde Fehlerkultur“ Strategien für
den richtigen Umgang mit eigenen und fremden Feh-
lern und für ein professionelles Fehler-Management im
Team.
Nelson Taapken, Partner bei Ernst & Young (EY) im
Bereich People Advisory Services, führte gemeinsam
mit seinem Team im Sommer 2018 eine große Stu-
die zum Umgang mit Fehlern in Unternehmen durch.
Befragt wurden mehr als 1.000 Führungskräfte und Mit-
arbeiter aus deutschen Firmen. Die Ergebnisse stellt er
im Rahmen des Workshops vor. Welchen Einfluss die
Digitalisierung hat und inwieweit vor allem die Vorge-
setzten in der Verantwortung stehen, erklärt er Ihnen
vor Ort. Gemeinsam mit Taapken, dem Moderator,
Peter Stawowy, und der Trainerin für Führungskräfte,
Eva Resch, können Sie im Anschluss an diese Einfüh-
rung gemeinsam Strategien für Ihre Praxis erarbeiten.
Wie gehen wir am besten um mit eigenen Fehlern
vor Mitarbeitern, mit Fehlern von Mitarbeitern und mit
Mandantenbeschwerden?
Der Workshop ist Teil des umfangreichen Fachpro-
gramms des 42. Deutschen Steuerberatertages, der
sich in diesem Jahr unter dem Motto „Kanzlei in Best-
form“ vielen Aspekten der fachlichen, körperlichen
und eben auch der Führungsfitness widmet. Achtung:
Bei einer Anmeldung bis zum 31.7.2019 gilt der Früh-
bucherpreis! Nähere Informationen finden Sie unter
www.steuerberatertag.de
DStV-Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter Dr. Möhlenbrock
Am 17.4.2019 traf sich WP/StB Harald Elster, Präsident
des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), mit dem
neuen Leiter der Steuerabteilung des Bundesminis-
teriums der Finanzen (BMF), Ministerialdirektor Dr. Rolf
Möhlenbrock, zu ihrem ersten fachlichen Austausch.
Möhlenbrock war im Oktober 2018 von Bundesfinanz-
minister Olaf Scholz in sein jetziges Amt berufen wor-
den. Zuvor war er als Leiter der Unterabteilung IV C des
BMF mit den Fragen rund um die Steuern vom Einkom-
men und Ertrag, die Unternehmensteuerpolitik sowie
die Erbschaft- und Grundsteuer betraut. Möhlenbrock
folgt auf Michael Sell, der die Position des Leiters der
Steuerabteilung mehr als sechs Jahre innehatte.
Gegenstand des Gesprächs waren insbesondere
aktuelle steuerpolitische Herausforderungen wie die
vom BMF geplante Einführung von Anzeigepflichten
für grenzüberschreitende und innerstaatliche Steu-
ergestaltungen und die Grundsteuerreform. Auch in
berufspolitischer Hinsicht begegneten sich Elster und
Möhlenbrock am Puls der Zeit: Das laufende Vertrags-
verletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die
Vorbehaltsaufgaben betrifft den Berufsstand in seinen
Grundfesten. Elster sensibilisierte Möhlenbrock ein-
gehend für die Bedeutung dieses Regelungsbereichs
unter anderem für den Verbraucherschutz und damit
für das Gemeinwohl.
Das Gespräch war durch eine konstruktive und
zugleich vertrauensvolle Atmosphäre geprägt. Elster
unterstrich die Bereitschaft des DStV, die Arbeit des
Ministeriums mit seinem Blick für die Praxisbelange von
kleinen und mittleren Kanzleien und der Fachexpertise
weiter zu begleiten. Möhlenbrock zeigte sich als fach-
lich versierter und aufgeschlossener Ansprechpartner.
37STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 36 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-BerichtZwischen den Gesprächspartnern bestand Einigkeit,
den Austausch bei nächster Gelegenheit fortzusetzen
und damit an die Tradition der guten Verbindung zwi-
schen Sell und Elster anzuknüpfen.
Von Seiten des BMF nahmen an dem Fachgespräch
auch RDin Nadine Danewitz, Leiterin des Referats u.a.
für das Steuerberatungsrecht, und MR Dr. Michael
Myßen, Leiter des Referats u.a. für steuerliches Verfah-
rensrecht, teil. DStV-Präsident Elster wurde von dem
DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman
Peters und der stellv. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin
Sylvia Mein begleitet.
Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Ein
den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV)
und den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
(BVL) seit Jahren verbindendes Mammutprojekt. Der
BVL lud den DStV auch dieses Jahr zu seinen alljähr-
lichen Orga- und Fachbesprechungen mit Vertretern
der Finanzbehörden und der Beratungspraxis ein. Eine
mit rund 50 Teilnehmern gut besuchte Tagung fand am
19.2.2019 in München statt. Sie bewies einmal mehr,
dass das gegenseitige Verständnis für die Arbeitssitu-
ation der jeweils anderen Seite ein wichtiger Baustein
zum Gelingen des Projekts ist.
Vollautomationsgestützte Veranlagung nimmt zu
Beim Erfahrungsaustausch zur ausschließlich automati-
onsgestützten Veranlagung diskutierten die Teilnehmer
die Quote, Durchlaufzeiten und Auswirkungen in den
Finanzämtern. Es stellte sich heraus, dass sich die sog.
Autofall-Quote für den Veranlagungszeitraum 2017
bundesweit deutlich erhöht hat. Sie liege in Bayern
bei mehr als 15 % und betreffe vornehmlich die Ver-
anlagungen von Arbeitnehmern und Rentnern. Die
Durchlaufzeit liege in diesen Fällen etwa bei 14 Tagen.
Bei einer manuellen Bearbeitung dieser Sachverhalte
dauere der Erlass der Steuerbescheide hingegen häu-
fig zwei bis vier Monate – so die Berichte aus der Pra-
xis. Neben IT-Umstellungen sei einer der Verzögerungs-
gründe die Nachforderung von Belegen, die aus den
Vorgaben des Risikomanagementsystems resultierten.
Es dauere noch eine Weile, bis die einzelnen Bausteine
des Modernisierungsvorhabens, wie der Wechsel von
der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht und das
Risikomanagementsystem, reibungslos ineinandergrei-
fen - so die Erläuterungen der Vertreter der Finanzver-
waltung. Die geplante Einführung eines elektronischen
„Containers“ sei eines der Vorhaben zur Behebung
entsprechender Probleme. Die mit der elektronischen
Steuererklärung übermittelten Belege könnten in ihm
gespeichert werden und wären für die Finanzverwal-
tung jederzeit abrufbar.
Hinweise zum Wechsel von der Belegvorlage- zur Be-legvorhaltepflicht
Der Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhalte-
pflicht gestalte sich in der Praxis insgesamt noch nicht
ganz einfach, wie der Austausch über die gegenwär-
tigen Praxiserfahrungen belegte. Die von der bayeri-
schen Steuerverwaltung im Verbund unter anderem
mit Vertretern des BVL entwickelten Empfehlungen
zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab 2017 böten
gute erste Hinweise. Allerdings gäbe es Verbesserungs-
potenzial, um das Verfahren für Steuerpflichtige, deren
steuerliche Berater und die Finanzverwaltung reibungs-
loser zu gestalten. Die Vertreter der bayerischen Finanz-
verwaltung betonten etwa, dass detailliertere Anga-
ben die Glaubwürdigkeit erhöhen würden. So sollten
in den Steuererklärungen keine kumulierten Werte
angegeben, sondern alle Erfassungs- und Textfelder
genutzt werden, um die Sachverhalte nachvollzieh-
bar darzustellen. Darüber hinaus informierten sie die
Teilnehmer, dass die digitale Belegübermittlung über
das ELSTER-Portal voraussichtlich ab Ende 2020 mög-
39STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 38 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
lich sein werde. Angesichts der hohen Sicherheitsbe-
denken sollten die Belege bis dahin nicht als einfache
E-Mail, sondern in Papier eingereicht werden.
Bedeutung des sog. qualifizierten Freitextfelds
Ein weiteres Thema der Tagung waren die Erfahrungen
mit dem sog. qualifizierten Freitextfeld. Die ursprüng-
liche Befürchtung der Finanzverwaltung, dass es zu
einem flächendeckenden Einsatz der technischen
Option kommen würde, trat nach einer ersten Aus-
wertung nicht ein: Lediglich in ca. 2 % der Fälle soll sie
genutzt worden sein. Es sei zudem eine überwiegend
sinnvolle Nutzung des Felds durch die Beratungspraxis
zu verzeichnen. Vertreter der Finanzverwaltung hoben
in diesem Zusammenhang den Gastkommentar des
DStV-Präsidenten WP/StB Harald Elster in der Fach-
zeitschrift DER BETRIEB mit dem Titel „Das qualifizierte
Freitextfeld ist Freund und nicht Feind des Steuerpflich-
tigen“ (Der Betrieb, Nr. 46 vom 16.11.2018, M4 ff.) posi-
tiv hervor: Wie in dem Beitrag beschrieben, diene das
Feld nicht zur Verschärfung der Mitwirkungspflichten.
Vielmehr solle es die steuerstraf- und haftungsrechtli-
chen Risiken für Steuerpflichtige und deren steuerliche
Berater reduzieren.
Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit MdB Uwe Feiler
Es verbleiben nur noch wenige Monate: Ab dem
1.1.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zerti-
fizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor
Manipulationen geschützt sein. Vieles deutet indes
darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren noch immer
in den Kinderschuhen steckt. In einem gemeinsamen
Austausch am 20.3.2019 waren sich der für das sog.
Kassengesetz zuständige Berichterstatter der CDU/
CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bun-
destags, MdB Uwe Feiler, und der Deutsche Steuerbe-
raterverband e.V. (DStV) einig: Es dürfte zeitlich sehr,
sehr eng werden.
Kassengesetz: Verbleibende Zeit für Umsetzung dürfte kaum mehr ausreichen
Der Stichtag für die neuen Kassenvorgaben rückt
unaufhaltsam näher – dennoch sind nach wie vor keine
zertifizierten TSE am Markt in Sicht. In dem Gespräch
ging es daher insbesondere um den aktuellen Verfah-
rensstand. Feiler zeigte viel Verständnis für die Sorgen
der Beraterschaft. Denn selbst im besten Fall, wenn in
naher Zukunft zumindest Prototypen existieren sollten,
sind noch einige Hürden zu nehmen: In den verblei-
benden rund neun Monaten müssten die Geräte nach
dem Verständnis des DStV
• zertifiziert,
• in Serie gefertigt,
• durch die Kassenhersteller systemkonform in die
Kassen integriert und schließlich
• von den Steuerpflichtigen installiert werden.
Vor diesem Hintergrund sind Zweifel, ob bis Ende des
Jahres ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis
steht, durchaus angebracht.
Die Sorgen werden durch die jüngst veröffentlichte
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der FDP-Bundestagsfraktion nicht abgemildert (BT-Drs.
19/8684): Demnach werde das Zertifizierungsverfahren
im Projekt „Zertifizierung eines Sicherheitsmoduls für
Registrierkassen und weitere Aufzeichnungssysteme“
(ZERSIKA) erprobt. Das Projekt laufe planmäßig. Für die
in ZERSIKA begleitete Zertifizierung sehe der Projektplan
eine Freigabe im zweiten Quartal und einen Abschluss
der Zertifizierung im vierten Quartal dieses Jahres vor.
Weiter heißt es, dass jeder Hersteller die Zertifizierung
einer technischen Sicherheitseinrichtung beantragen
könne – unabhängig davon, ob die Zertifizierung der
technischen Sicherheitseinrichtung im ZERSIKA-Projekt
abgeschlossen sei. Dennoch hat der DStV Bedenken:
Selbst wenn diese Planungen reibungslos verlaufen
sollten, bleibt aus seiner Sicht offen, ob die Verbreitung
der zertifizierten TSE von verschiedenen Anbietern am
Markt mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgt.
39STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 38 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-BerichtDStV wendet sich an Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Der DStV adressierte seine Bedenken bereits im Rah-
men seiner Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf
eines Anwendungserlasses zu § 146a AO an das Bun-
desministerium der Finanzen. Entschärfen könnte die
Problematik allerdings nur eine Verschiebung des
Stichtags – und dies bedarf einer Gesetzesänderung.
Da der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes
auch auf der Tagesordnung der Sitzung des Finanzaus-
schusses am 3.4.2019 stand, wandte sich der DStV mit
seiner Stellungnahme S 05/19 an dessen Vorsitzende,
MdB Bettina Stark-Watzinger (FDP).
Neben einer Verschiebung des Stichtags regt der DStV
in der Eingabe eine Verlängerung der Frist für die erst-
malige Mitteilung der Kassen i. S. d. § 146a Abs. 4 AO
an: Aktuell sieht das Gesetz nämlich vor, dass die erst-
malige Mitteilung der Millionen von betroffenen Kassen
bis spätestens 31.1.2020 erstattet werden muss. Abhän-
gig davon, wann mit den Mitteilungen begonnen wer-
den kann, droht insbesondere bei kleinen und mittleren
Kanzleien eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe.
Damit der Praxis in jedem Fall ausreichend Zeit bleibt,
die Meldungen in zumutbarer Weise vorzunehmen, hat
der DStV eine Frist von drei Monaten, beginnend mit
dem Stichtag der erstmaligen Anwendung des § 146a
AO, gefordert.
Auf der Agenda des Gesprächs mit MdB Feiler stand
außerdem das Thema Anzeigepflicht für Steuergestal-
tungen. Der DStV vermittelte erneut seine Sorge, dass
sich das Instrument zu einem Bürokratiemonster für die
Steuerberaterschaft und die Finanzverwaltung entwi-
ckeln wird.
Für den DStV nahmen an dem Gespräch die stellver-
tretende Geschäftsführerin, RAin/StBin Sylvia Mein,
sowie die Referenten Daniela Ebert, LLM., und Denis
Basta, M.A., teil.
Sylvia Mein zur stellv. Geschäftsführerin des Deutschen Steuerberaterverbands ernannt
RAin/StBin Sylvia Mein gehört seit dem 1.4.2019 zum
Kreise der Geschäftsführer des Deutschen Steuerbe-
raterverbands e.V. (DStV). Nach ihrer Berufsausbildung
zur Steuerfachangestellten in einer kleinen Hamburger
Kanzlei studierte sie Rechtswissenschaften mit dem
Schwerpunkt Steuerrecht. Bevor sie Anfang 2012 zur
Steuerberaterin bestellt wurde, wirkte Mein als Rechts-
anwältin in mittleren Steuerberatungsgesellschaften
sowie bei der PricewaterhouseCoopers Legal AG.
Am 1.1.2012 nahm Mein ihre Tätigkeit als Referentin für
den DStV auf. Seit dem 1.1.2016 ist sie dessen Leiterin
der Steuerabteilung. Mein hat sich während ihres Wir-
kens für den Berufsstand als anerkannte Kennerin des
nationalen und internationalen Steuerrechts und als
erfolgreiche Netzwerkerin und steuerpolitische Impuls-
geberin erwiesen. Als stellv. Geschäftsführerin berich-
tet sie an DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB
Norman Peters.
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DStV-Bericht
41STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV ist empört: TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer!
Am 26.3.2019 hat das Plenum des Europaparlaments
bei seiner Sitzung in Strasbourg den Abschlussbericht
des TAX 3–Ausschusses für die Reformempfehlungen in
Bezug auf Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und
Steuervermeidung in der Europäischen Union ange-
nommen.
Die Arbeit des TAX 3–Ausschusses sei wichtig für
die Steuergerechtigkeit in der Europäischen Union,
betonte der Präsident des Deutschen Steuerberater-
verbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster am Rande
der Präsidiumssitzung des DStV in München. Die im
Abschlussbericht geforderten Reformvorschläge zur
Bekämpfung von Steuervermeidung, Steuerhinterzie-
hung und aggressiver Steuerplanung, zur Stärkung von
Maßnahmen gegen Geldwäsche, zur Bekämpfung
von Mehrwertsteuerbetrug und zum besseren Schutz
von Whistleblowern und Journalisten seien nachvoll-
ziehbar, müssten aber rechtsstaatliche Prinzipien ach-
ten und verhältnismäßig und zielführend sein, so Elster.
Auch die Forderungen nach Modernisierung des steu-
erlichen Rechtsrahmens auf internationaler und euro-
päischer Ebene könne er nachvollziehen. Ob dies
ausschließlich durch eine Gemeinsame Konsolidierte
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB),
einen Abschluss der gegenwärtigen Mehrwertsteuer-
reform oder durch die Einführung einer Digitalsteuer
erreicht werden kann, müsse noch abschließend
geklärt werden. Hier sei, so Elster, auch zu prüfen, ob
„internationale oder nationale Lösungen teilweise
nicht besser geeignet sind, als europäische Maßnah-
men“.
Absolut nicht nachvollziehen könne Elster jedoch die
im Abschlussbericht angenommenen Aussagen über
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Abschluss-
bericht beschreibt verallgemeinernd, dass „Intermedi-
äre bei der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzie-
rung eine gewichtige Rolle spielen“. Dies suggeriere,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien Mittäter, so
Elster. Auch dürfe die „berufliche Verschwiegenheit
nicht als Deckmantel für kriminelle Machenschaften“
entfremdet werden, so der Text des Abschlussberichts.
„Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschafts-
prüfer als Strippenzieher in der Geldwäsche und Ter-
rorismusfinanzierung sind nicht nur aus politischer
und rechtlicher Hinsicht höchst bedenklich, sondern
schlichtweg grundfalsch“, so Elster.
„Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehör-
den keine Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirt-
schaftsprüfer in Geldwäschehandlungen oder Terro-
rismusfinanzierung involviert sind oder entsprechende
Verfahren gegen sie laufen“, stellte der Präsident des
DStV klar. Der DStV weist daher ausdrücklich darauf
hin, dass ein solcher Generalverdacht den tatsächli-
chen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden aus-
drücklich widerspricht.
Abschließend mahnt Elster noch, dass „eine bedeu-
tende Institution, wie das Europäische Parlament, ihre
Empfehlungen immer am angestrebten Ziel und an
der ihr gebührenden Professionalität ausrichten muss“.
„Davon ist das Europaparlament jedoch weit entfernt,
wenn es einen derart vereinfachten Generalverdacht
gegen eine bestimmte, zudem nicht weiter definierte
Berufsgruppe, annimmt“, so Elster.
Ansprechpartner
Dr. Jan Trommer, LL.M.
+49 30 27876-310
https://twitter.com/#!/DStVberlin
43STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 42 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
„Rund um den schönsten Beruf der Welt“ ging es auf
der 43. Berliner Steuerfachtagung des Steuerberater-
verbandes Berlin-Brandenburg am 7.3.2019 in Berlin.
Wer will schon Pilot werden, wenn er Steuerberater wer-
den kann? So in etwa konnte man das Eingangsstate-
ment von Verbandspräsident StB Carsten Butenschön
verstehen, als er die rd. 250 Teilnehmer zu der dies-
jährigen Frühjahrstagung seines Verbandes begrüßte,
darunter die Landespräsidentin der Wirtschaftsprüfer-
kammer StBin/WPin Katrin Fischer, den Vorsitzenden der
Deutschen Steuergewerkschaft Thomas Eigenthaler,
den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Finanzrich-
terinnen und Finanzrichter Rüdiger Schmittberg sowie
den Geschäftsführer des Verbandes der Freien Berufe
Berlin Wolfgang Wehmeier. Die Steuerberaterkam-
mer Berlin war durch ihren Präsidenten StB Alexander
C. Schüffner, die Steuerberaterkammer Brandenburg
durch ihre Vizepräsidentin StBin Beate Humbert vertre-
ten, der Deutsche Steuerberaterverband durch den
Präsidenten des Steuerberaterverbandes Sachsen StB
Dr. Andreas Zönnchen und dessen Geschäftsführer RA
Markus Hilbert sowie durch DStV-Hauptgeschäftsführer
RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke und DStV-Geschäftsfüh-
rer Attila Gerhäuser.
In seiner Begrüßungsansprache legte Butenschön dar,
dass in der Öffentlichkeit und insbesondere auch bei
jungen Menschen vielfach ein falsches Bild des Steuer-
beraterberufs bestehe. Allzu oft herrsche das Vorurteil,
dass es sich um einen langweiligen, einseitig auf Zah-
len und Rechnungen ausgerichteten Beruf handele.
Dabei stehe der Steuerberater mitten im Leben, sehe
sich täglich vor neue, interessante Herausforderungen
gestellt, sei modern und durch eine besondere Nähe
zum Menschen gekennzeichnet.
Freude am Beruf, so Butenschön, seine eine beson-
ders wichtige Triebfeder für Erfolg. Deshalb habe man
sich entschlossen, Magister Stefan Lami zu bitten,
den Impulsvortrag dieser Fachtagung zu halten. Lami
sei selbst Steuerberater in Österreich und erfahrener
Coach in Sachen Kanzleiführung. Man verspreche sich
also, dass er einiges dazu werde sagen können, wie
man die Freude am Beruf aufrechterhält bzw. noch
weiter steigert, welche Aufgaben man in Zukunft ver-
stärkt in den Blick nehmen sollte und welche Wege
man beschreiten kann, um den damit verbundenen
Herausforderungen gerecht zu werden.
In seinem Vortrag ging Stefan Lami dann auf das ausei-
nanderfallende Eigen- und Fremdbild des steuerbera-
tenden Berufs ein. Nicht alle Berufsangehörigen seien
alle Zeit überglücklich in ihrem Beruf, es gebe aber
Möglichkeiten, dies zu verbessern. Nicht alle Mandan-
ten seien alle Zeit überglücklich über ihren Berater,
aber auch hieran könne man arbeiten. Dabei hatte
Lami einen besonderen Tipp für die Kollegen bereit:
Es gebe einen besonderen Satz, mit dem sich das Ver-
hältnis zum Mandanten, ja sogar die eigene Motivation
Steuerberater – Der schönste Beruf der Welt
43STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 42 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht
erheblich steigern ließen …. Natürlich wollte jeder im
Saal wissen, welches dieser Satz sei, und Lami lüftete
dann auch das Geheimnis: Der Satz „Mir ist aufgefal-
len, dass ....“ verändere nachhaltig die Beziehung zum
Mandanten und richte zugleich den Blick des Beraters
auf neue, positive Fragestellungen. Dem Mandanten
signalisiere er, dass sich sein Berater Gedanken mache,
wie man Dinge im Umfeld des Mandaten zum Positi-
ven verändern könne. Das zeuge davon, dass sich der
Berater den Erfolg des Mandanten zu einem eigenen
Anliegen mache. Den Berater selbst bringe er dazu,
den Blick optimistisch auf Zukunftsfragen seines Man-
danten zu lenken nach dem Motto „Womit kann der
Mandant morgen Geld verdienen?“
Überhaupt werde sich das Bild des Steuerberaters
wandeln. Erfassungsarbeiten würden in Zukunft weni-
ger gut bezahlt werden. Schon heute gebe es Start-
ups, die – wenn sie einen Steuerberater suchen – in
dessen Kanzlei kommen und ihn mit der Frage kon-
frontierens „Die Buchhaltung wird doch wohl nichts
kosten, oder?“. Hier manifestiere sich ein vollständig
verändertes Mindset der jungen Generation. Auch die
Jahresabschluss-Besprechung werde über kurz oder
lang obsolet, weil unterjährig, ja teilweise tagesaktuell
gearbeitet werde. Lami beschrieb diese Veränderung
mit dem Begriff „Orakel-Steuerberater“. Das zukünftige
Geschäftsmodell des Steuerberaters werde noch stär-
ker auf die Zukunft ausgerichtet sein. Lami fasste das
in die Worte, dass das zukünftige Geschäftsmodell des
Steuerberaters noch stärker vom Rückblick zum Durch-
blick und dann vom Ausblick zum Weitblick führen
werde.
Dabei brauche sich auch niemand Sorgen wegen der
zunehmenden Digitalisierung zu machen. Ihr Einsatz
werde Steuerberater unterstützen, noch bessere Pro-
gnosen zu erstellen. Außerdem könne eine Maschine
zwar gut mit Zahlen umgehen, aber niemals die Motive
und Charaktere der Mandanten verstehen. Hierfür
werde immer die persönliche und individuelle Bera-
tung durch den Steuerberater erforderlich sein.
Um die Freude des Beraters an seinem Beruf zu erhö-
hen, genüge es nicht allein, immer bessere Leistun-
gen zu erbringen, diese müssten sich auch in entspre-
chenden Honorareinnahmen auf Seiten des Beraters
widerspiegeln. Hier gelte es, dem Mandanten den
Wert verbesserter, auf die Zukunft gerichteter Hand-
lungsempfehlungen verständlich zu machen und zu
belegen; dann werde der Mandant auch bereit sein,
dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Dem Mandan-
ten die Zusammensetzung des Honorars anhand der
Steuerberatervergütungsverordnung zu beschreiben,
sei schwierig, besser sei es, mit dem Mandanten zu
besprechen, welche Leistung er von dem Steuerbe-
rater erwartet und was ihn diese kosten wird. Wenn
die Leistung dann in der verabredeten Form erbracht
werde, seien Auseinandersetzungen um das Honorar
sehr unwahrscheinlich.
Mit dem launigen Hinweis, dass trotz allem Steuerbe-
rater nur der zweitschönste Beruf der Welt sei, da der
schönste ist, Steuerberater, so wie er, zu beraten, entließ
Lami die Teilnehmer in die Mittagspause im Estrel Hotel.
Nach der Pause wurden die Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer in der Fachausstellung durch Kurzvorträge im
Pecha Kucha-Format über Lösungen und Angebote
für den schönsten Beruf der Welt informiert. Danach
legte Jens Spitzner, Fachbereichsleiter Freie Berufe, der
DKB, die Sicht der Banken auf die Steuerberaterbran-
che dar. Dass diese überaus positiv und zukunftsfest ist,
bestätigte das Bild des schönsten Berufs der Welt.
Bei einer Steuerfachtagung durfte natürlich das Steu-
errecht nicht fehlen. Diesem widmete sich am Nach-
mittag intensiv Thomas Maack, StB aus Hamburg, des-
sen Vortrag steuerliche Fragen in eigener Sache der
Steuerberater, und dabei besonders praxisrelevante
Themen zur Gestaltung der Aufnahme in, aber auch
zum Ausscheiden aus einer freiberuflichen Praxis sowie
zur Umwandlung von Einzelpraxen in Kapitalgesell-
schaften behandelte.
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45STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
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teren berufsbezogenen Themen zu erhalten.
Bestandskräftige Ablehnung einer Vorsteuervergütung
NV: Lehnt das BZSt einen Antrag auf Vergütung der
in einer bestimmten Rechnung ausgewiesenen Mehr-
wertsteuer als abziehbare Vorsteuer ab und wird die-
ser Bescheid formell und materiell bestandskräftig,
kann der Steuerpflichtige die Vorsteuerbeträge nicht in
einem weiteren Antrag erneut geltend machen.
BFH v. 30.04.2019, V B 43/17, Beschluss
Verfahrensgang FG Köln, 2 K 3488/14 vom 15.02.2017
Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamt-
handsvermögen
Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine
Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen
Rücklagen der Kapitalgesellschaft nach § 7 Satz 1
UmwStG bei nach § 5 Abs. 2 UmwStG fiktiv als eingelegt
behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand
und nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseig-
ners zu behandeln.
BFH v. 11.04.2019, IV R 1/17, Urteil
Verfahrensgang FG Schleswig-Holstein, 4 K 98/15 vom
15.09.2016
Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungs-
gegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppel-
ten Haushaltsführung
1. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat
gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung
der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4
EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und
Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und
des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar
2013 (BGBl I 2013, 285) mit höchstens 1.000 € im Monat
angesetzt werden können.
2. Es handelt sich vielmehr um sonstige Mehraufwen-
dungen einer doppelten Haushaltsführung, die unter
den allgemeinen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz
3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten abziehbar sind.
BFH v. 04.04.2019, VI R 18/17, Urteil
Verfahrensgang FG Düsseldorf, 13 K 1216/16 E vom
14.03.2017
Elektronische Gerichtsakte – Unterschriften der betei-
ligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und
Protokoll
1. NV: Der in § 94 FGO i.V.m. § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO
für das Protokoll und in § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO für das
Urteil vorgeschriebenen handschriftlichen Unterzeich-
nung durch den Richter bzw. den Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle wird gemäß § 52a Abs. 7 Satz 1 FGO in
der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung auch
dadurch genügt, dass das Protokoll und das Urteil als
elektronisches Dokument aufgezeichnet werden und
die verantwortenden Personen am Ende des Doku-
ments ihren Namen hinzufügen und das Dokument mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
2. NV: Sind dem Protokoll und dem Urteil Transferver-
merke angeheftet, aus denen sich ergibt, dass die in
den elektronischen Dokumenten ausgewiesenen ver-
antwortenden Personen (Protokollführer, beteiligte
Richter) das jeweilige Dokument vor Absendung mit
einer qualifizierten elektronischen Unterschrift verse-
hen haben, und weisen die Transfervermerke bei allen
Signaturen hinsichtlich der Integrität und der Gültigkeit
des Zertifikats die Eintragung „gültig“ auf, kann grund-
sätzlich von der Echtheit der Signatur ausgegangen
werden.
BFH v. 03.04.2019, III B 80/18, Beschluss
Verfahrensgang FG Baden-Württemberg, 1 K 432/18
vom 17.05.2018
Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädi-
gung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweit-
wohnung
Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich
der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begrün-
deten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine
dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstän-
diger Arbeit zu berücksichtigen.
BFH v. 03.04.2019, VI R 15/17, Urteil
Verfahrensgang FG Rheinland-Pfalz, 2 K 1701/14 vom
23.11.2016
47Bremer Steuer-Institut e.V.
Seminarübersicht - Bremer Steuer-Institut e.V.
BITTE MELDEN SIE SICH ÜBER DAS ANTWORTFORMULAR AN
– LIEGT DEM MAGAZIN LOSE BEI –
B e r a t e r - S e m i n a r e
Erbschaftsteuer – Update
(41015.219)
Mo. 19. August 2019
Seite 48
Umsatzsteuer - Brennpunk-
te 2019 (41161)
Di. 10. September 2019
Seite 53
Internationales Steuerrecht
(41124.19)
Mo. 02. September 2019
Seite 50
Basiswissen im Baulohn
und/oder Haftungsfalle
Baugewerbe bei der Um-
satzsteuer
(41171) / (41172)
Di. 20. August 2019
Seite 49
Internet und Umsatzsteuer
(41123.19)
Mi. 04. September 2019
Seite 52
Grundlagen der Mitunter-
nehmerschaften – Gewinn-
verteilung inkl. Verknüp-
fung zu der gesonderten
und einheitlichen Feststel-
lungserklärung (41154)
Do. 26. September 2019
Seite 61
Gewinnermittlung durch
Überschussrechnung nach
§ 4 Abs. 3 EStG (41093.19)
Di. 24. September 2019
Seite 60
Besondere Abrechnungs-
gruppen (41011.19)
Mo. 26. August 2019
Seite 58
Das steuerliche Sonder-
betriebsvermögen bei
Mitunternehmerschaften
(41168)
Do. 22. August 2019
Seite 57
Rund um den Kleinun-
ternehmer – § 19 UStG
(41146)
Mi. 18. September 2019
Seite 59
Mitarbeiter-Seminare
Die Erbengemeinschaft:
Vom Erbfall bis zur Ausei-
nandersetzung und/oder
Nießbrauch an Immobilien
und betrieblichem Vermö-
gen (41163) / (41164)
Di. 03. September 2019
Seite 51
Aktuelle Bilanzierungsfra-
gen 2018/2019 (41008.19)
Do. 19. September 2019
Seite 54
Einbringung von Unter-
nehmensteilen in eine
Personengesellschaft/
Grunderwerbsteuer
(41167)
Mi. 25. September 2019
Seite 55
Immobilien im Steuerrecht
(41145)
Mo. 21. Oktober 2019
Seite 56
49Bremer Steuer-Institut e.V.48 Bremer Steuer-Institut e.V.
Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK
RIPT
Erbschaftsteuer - Update
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
Die Verabschiedung der ErbStR 2019 hat sich über ein
Jahr hingezogen. Die Richtlinien enthalten Neuerun-
gen, die in der steuerlichen Beratungspraxis präsent
sein müssen. Die ErbStR 2019 lösen die ErbStR 2011 ab
und nehmen auch zu streitigen Themen Stellung.
Erstmalig wird das durch die ErbSt-Reform erheblich
umgestaltete und erweiterte System der betrieblichen
Verschonung in die Richtlinien integriert. Das gilt auch
für die bisherigen gleichlautenden Erlasse zur Bewer-
tung von Grundstücken im Sachwertverfahren. Dabei
werden die neuen Richtlinien wesentliche Ansätze der
gleichlautenden Erlasse übernehmen. Zusätzlich sind
erste Praxiserfahrungen zu berücksichtigen, die zu Än-
derungen führen.
Wichtig sind auch die zu den ErbStR 2019 als Hinwei-
se herausgegebenen Verwaltungsregelungen, mit
denen aussagekräftige Berechnungsbeispiele zu den
Richtlinientexten zur Verfügung gestellt werden.
I. Inhalte der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
• Wesentliche Änderungen und Verwaltungsent-
scheidungen
• Rechentechnik bei der Begünstigung des betrieb-
lichen Vermögens
• Umgehung der Überentnahme?
• Anhängige BFH-Verfahren zur Weitergeltungsan-
ordnung
• Problematik und Lösungen des 90 % -Tests
• Investitionsklausel als Durchbrechung des Stich-
tagsprinzips
• Rechentechnik der Verbundvermögensaufstellung
• Definition und Auswirkung des jungen Verwal-
tungsvermögens
• Junge Finanzmittel bei konzerninterner Finanzie-
rung
• Neue Praxisfälle bei Wohnungsunternehmen
• Praxisrelevante Aspekte
II. Bewertung des Betriebsvermögens
• Ausschluss von Kaufpreisen innerhalb von Gesell-
schaften
• Personengesellschaften: Mitunternehmeranteil als
Feststellungsgegenstand
• Zuweisung des Verwaltungsvermögens bei
Mit unternehmerschaften
• Bewertung von Erfindungen und Urheberrechten
III. Bewertung des Grundvermögens
• Beispiele zu neuen Modifikationen des Bodenricht-
werts
• Aktueller Baupreisindex
• Kosten eines Sachverständigengutachtens
• Kaufpreis versus Gutachten
• Nachträglicher Kaufpreis als Nachweis des niedri-
geren gemeinen Werts
• Rechtsprechung zum Ansatz des Mindestwerts im
Sachwertverfahren
• BFH-Verfahren zum Nachweis durch zertifizierte
Sachverständige
IV. Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer
Mo. 19. August 2019 09:00 - 13:00 Uhr
Berater-Seminar (41015.219)
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Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte und qualifizierte Steuerfachangestellte
ReferentDipl.-Finw. Wilfried Mannek, Willich
Ort Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Seminare
49Bremer Steuer-Institut e.V.48 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
Basiswissen im Baulohn und/oder Haftungsfalle Baugewerbe bei der Umsatzsteuer
Basiswissen im Baulohn (41171)
Die gesetzlichen Regelungen des Baugewerbes sind
eines der schwierigsten arbeitsrechtlichen Rechtsge-
biete überhaupt. Dies liegt an der Vielfalt und dem
Zusammenwirken verschiedener Regelungen aus Ge-
setzen, Verordnungen und zwingend anwendbaren
Tarifverträgen.
Das Seminar gibt einen Überblick zu den grundlegen-
den gesetzlichen Vorgaben im Bauhauptgewerbe,
die bei der Abrechnung von Baulöhnen zu beachten
sind. Es zeigt zudem auf, wann ein Betrieb als Betrieb
des Baugewerbes zu qualifizieren ist und welche An-
sprüche im BRTV-Bau geregelt sind.
Schließlich geht das Seminar auf die zwingend zu be-
achtenden Mindestlöhne ein, die ein Betrieb des Bau-
gewerbes immer im Auge behalten muss.
• Rechtsgrundlagen zur korrekten Abrechnung von
Baulöhnen
• Betrieb des Baugewerbes und Geltungsbereich
des BRTV-Bau
• BRTV-Bau: Arbeitszeit und Flexibilisierungsmög-
lichkeiten, Lohngruppen und Eingruppierungspro-
bleme, Zuschläge und Zulagen, Urlaubsanspruch
und Berechnung der Urlaubsvergütung
• Mindestlöhne im Baugewerbe in Abgrenzung zum
Mindestlohngesetz
Haftungsfalle Baugewerbe bei der Umsatzsteuer (41172)
Die Unternehmen der Baubranche sind durch die
Rechtsprechung zu Bauträgern kräftig durchgeschüt-
telt worden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob für
die erbrachten Leistungen Umsatzsteuer ausgewiesen
werden muss. Auch der Zeitpunkt der Versteuerung ist
aktuell durch den Bundesfinanzhof in Frage gestellt
worden – Stichwort Soll- oder Ist-Versteuerung. Darü-
ber hinaus stellt sich bei Montageleistungen im Aus-
land die Frage, ob die umgekehrte Steuerschuldner-
schaft angewendet werden darf oder eventuell eine
Registrierung im Ausland notwendig ist. Hiervon sind
nicht nur große Bauunternehmen betroffen, sondern
auch Handwerksbetriebe, die z.B. als Subunternehmer
für Generalunternehmer tätig werden.
In dem Seminar werden die Grundlagen zu den Be-
griffen Bauleistungen und Bauwerke sowie zur umsatz-
steuerlichen Ortsbestimmung und zu den Regeln zur
Steuerschuldnerschaft dargestellt. Selbstverständlich
wird die aktuelle Entwicklung bei den Bauträgern be-
rücksichtigt. Des Weiteren wird die unterschiedliche
Behandlung von Montageleistungen im Ausland an-
hand von Praxisbeispielen erläutert. Zur Frage der Soll-
versteuerung, z.B. im Zusammenhang mit Gewährleis-
tungseinbehalten, werden Praxishinweise gegeben.
• Grundlagen
• Besteuerungsverfahren, Bemessungsgrundlage
und Zeitpunkt
• Baustellen im Ausland (Darstellung an Beispielslän-
dern aus der EU)
• Behandlung von Bauträgerfällen
Di. 20. August 2019
(41171) 09:00 - 12:30 Uhr
(41172) 13:30 - 16:30 Uhr
Berater-Seminare (41171) / (41172)
TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte, qualifizierte Steuerfachangestellte
ReferentHerr Gunther Schwanke, Rechtsanwalt Herr Carsten Nesemann, Steuerberater
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt pro Seminar190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung E-Skript
51Bremer Steuer-Institut e.V.50 Bremer Steuer-Institut e.V.
Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK
RIPT
Internationales Steuerrecht
Grenzüberschreitende Steuerfälle gewinnen in der Be-
ratungspraxis immer mehr an Bedeutung.
Im Rahmen des Seminars werden die klassischen Berei-
che der Vermietung von im Ausland gelegenen Immo-
bilien und die grenzüberschreitende Arbeitnehmertä-
tigkeit besprochen.
Der Wechsel der Steuerpflicht innerhalb eines Ver-
anlagungszeitraums und Besonderheiten einzelner
Doppelbesteuerungsabkommen werden neben der
Berücksichtigung von im Ausland eingetretenen Ver-
lusten im Rahmen der inländischen Ertragsbesteuer-
ung im Fokus der Betrachtung stehen.
I. Immobilien im Ausland
• Vermietung
• Veräußerung
II. Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit
• 183-Tage-Regelung
• § 50d Abs. 8 EStG
III. Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Besonderheiten durch § 32d Abs. 2 EStG auch bei
grenzüberschreitenden Fällen
• Gesellschafter-Darlehen - national und internati-
onal
IV. Wegzug ins Ausland - Risiken der Wegzugsbesteu-erung
Mo. 02. September 2019 09:00 - 12:30 Uhr
Berater-Seminar (41124.19)
TeilnehmerkreisSteuerberater, Steuerfachwirte, qualifizierte Steuerfachangestellte
ReferentProf. Dr. Jörg Knies Bremen
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung E-Skript
Seminare
51Bremer Steuer-Institut e.V.50 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
Die Erbengemeinschaft: Vom Erbfall bis zur Auseinandersetzung und/oder Nießbrauch an Immobilien und betrieblichem Vermögen
Die Erbengemeinschaft: Vom Erbfall bis zur Aus-einandersetzung (41163)
In den seltensten Fällen wird es in einem Erbfall wohl nur
einen Erben geben, weil entweder die gesetzliche Erb-
folge greift oder der Erblasser testamentarisch eine
Teilungsanordnung verfügt hat. Zwar sieht der Gesetz-
geber in der Erbengemeinschaft einen Zusammen-
schluss von Personen, der auf Auflösung bedacht ist,
aber zivilrechtlich existieren keine zeitlichen Beschrän-
kungen für das Fortbestehen. So ergeben sich zahlrei-
che steuerrechtliche Fragen, welche näher beleuch-
tet werden sollen.
Wesentlicher Schwerpunkt dieses Seminars soll die Erb-
auseinandersetzung mit ihren ertrag-, erbschaft- und
grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen sein: Wie
wirken sich Ausgleichszahlungen aus? Welche Folgen
ergeben sich bei nicht quotaler Zuweisung von Nach-
lassgegenständen? Welche Konsequenzen haben
Teil auseinandersetzungen?
Dieses Seminar wendet sich insbesondere an die klei-
ne Kanzlei, wo die Nachfolgeberatung nicht zum täg-
lichen Geschäft gehört, und konzentriert sich auf die
Gestaltungsberatung und Fehlervermeidung mit an-
schaulicher Darstellung anhand vieler Fallbeispiele. Ein
besonderer Schwerpunkt ist die grafische Darstellung
komplexer Sachverhalte zum besseren Verständnis.
• Entstehung der Erbengemeinschaft
• Rechte und Pflichten der Erbengemeinschaft
• Erbauseinandersetzung
Nießbrauch an Immobilien und betrieblichem Vermögen (41164)
Nießbrauchsgestaltungen sind bei der Nachfolgepla-
nung heute ein wichtiger Beratungsansatz, weil der
Kapitalwert seit 2009 in vollem Umfang vom steuer-
baren Erwerb abgezogen werden kann. Hierfür ist es
notwendig, sämtliche Aspekte sowohl zivil- als auch
steuerrechtlich umfassend im Auge zu behalten.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf Nießbrauchs-
gestaltungen mit Immobilien, die in der Praxis wohl
am häufigsten auftreten werden. Aber es sollen auch
Möglichkeiten der Nießbrauchsbestellung an betrieb-
lichen Einheiten näher erläutert werden.
Dieses Seminar wendet sich insbesondere an die klei-
ne Kanzlei, wo die Nachfolgeberatung nicht zum täg-
lichen Geschäft gehört, und konzentriert sich auf die
Gestaltungsberatung und Fehlervermeidung mit an-
schaulicher Darstellung anhand vieler Fallbeispiele. Ein
besonderer Schwerpunkt ist die grafische Darstellung
komplexer Sachverhalte zum besseren Verständnis.
• Zivilrechtliche Aspekte von Nießbrauchsgestaltung
• Nießbrauch an Immobilien
• Nießbrauch an Anteilen von Kapitalgesellschaften
• Nießbrauch an einem Einzelunternehmen
• Nießbrauch an Anteilen von Personengesellschaften
Di. 03. September 2019
(41163) 09:00 - 12:30 Uhr
(41164) 13:30 - 16:30 Uhr
Berater-Seminare (41163) / (41164)
TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte, qualifizierte Steuerfachangestellte
ReferentMiriam Bujarsky, Steuerberaterin Berlin
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
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Preis zzgl. USt pro Seminar190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
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53Bremer Steuer-Institut e.V.52 Bremer Steuer-Institut e.V.
Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK
RIPT
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerberater, Steuerfachwirte, qualifi-zierte Steuerfachangestellte
ReferentDipl.-Fw. Carsten Nesemann, Steuerberater Norderstedt
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Internet und Umsatzsteuer
Der Verkauf von Dienstleistungen und Waren über das
Internet gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch
Unternehmen mit langer Historie nutzen mittlerweile die-
sen Vertriebsweg und bieten ihre Produkte über ei-
gene Webshops oder Marktplätze (z. B Amazon oder
eBay) an.
Die organisatorischen und steuerlichen Abläufe im Un-
ternehmen müssen entsprechend angepasst werden.
Umsatzsteuerliche Registrierungen können erforder-
lich sein und die Umsätze müssen nach dem Ort der
Besteuerung unterschieden werden.
In dem Seminar werden die Besonderheiten der Um-
satzbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen
und dem Versandhandel dargestellt. Anhand von
Praxisfällen werden die tatsächliche Umsetzung ver-
mittelt und Handlungsempfehlungen gegeben.
Einführung
• Abgrenzung zwischen Unternehmer und Nicht-
Unternehmer
• Abgrenzung zwischen Warenlieferungen und
Dienstleistungen
• Bestimmung des umsatzsteuerlichen Orts der
Leistungen
• Deklarationsverfahren
Versandhandel
• Lieferschwellen
• Warenlager im Ausland (Stichwort: FBA = Fulfill-
ment by Amazon) und Registrierungspflichten
• Rechnungsformat – von welchem Land?
• Rückforderung von deutscher Umsatzsteuer für die
Vergangenheit
• Innergemeinschaftliches Verbringen und
Dokumentation
• Marktplatzhaftung
• Intrastat
Elektronische Dienstleistungen
• Welche Leistungen fallen darunter?
• Statusfeststellung des Leistungsempfängers
• Umsatzsteuerlicher Ort der Leistungen
• Leistungsketten – Stichwort „Branchenlösung“
• MOSS – Funktionsweise und Probleme
Mi. 04. September 2019 09:00 - 13:00 Uhr
Berater-Seminar (41123.19)
Seminare
53Bremer Steuer-Institut e.V.52 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript
Teilnehmerkreis Steuerberater, Steuerfachwirte, qualifi-zierte Steuerfachangestellte
ReferentDr. Jörg Alvermann, Rechtsanwalt Köln
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Umsatzsteuer – Brennpunkte 2019
Die Umsatzsteuer hat sich zu einem der haftungs-
trächtigsten Beratungsfelder entwickelt. Nichts bleibt
mehr, wie es ist: EU-rechtliche Entwicklungen, neue
Gesetzesregelungen und eine wahre Flut von bri-
santen BFH-Urteilen haben den Berater in der jünge-
ren Vergangenheit geradezu überschwemmt. Das
Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die
neue Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen,
die wesentlichen Beratungsschwerpunkte und gibt
Hinweise zu notwendigen Rechtsbehelfen und zur
Vermeidung von Haftungsrisiken.
• Aktuelle Rechtsprechung zur Geschäftsveräuße-
rung im Ganzen
• Aktuelle Rechtsprechung zu Gewinnspielen und
Preisgeldern
• Organschaft – der aktuelle Stand der Rechtspre-
chung und Verwaltungskriterien
• Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – der
neue § 2b UStG
• Aktuelle Rechtsprechung und geplante Gesetzes-
änderungen zu Steuerbefreiungen
• Brennpunkt Vorsteuerabzug
• Ermäßigter Steuersatz bei der Abgabe von Spei-
sen
• Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b
UStG – der aktuelle Stand
• Weitere aktuelle Rechtsprechung
Di. 10. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr
Berater-Seminar (41161)
55Bremer Steuer-Institut e.V.54 Bremer Steuer-Institut e.V.
Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK
RIPT
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuer-fachwirte und qualifizierte Steuerfachan-gestellte
ReferentProf. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Erftstadt
Ort
Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Aktuelle Bilanzierungsfragen 2018/2019
Der handelsrechtliche Jahresabschluss sowie die
steuerliche Gewinnermittlung stellen Steuerberater
und Mitarbeiter in jedem Jahr von Neuem vor Her-
ausforderungen, da eine Vielzahl von Änderungen
zu beachten sind. Das Seminar vermittelt kompaktes
Praxiswissen zu gesetzlichen Neuregelungen, aktu-
eller Rechtsprechung und wichtigen steuerlichen
Verwaltungsanweisungen. Angesprochen werden
u.a. auch Besonderheiten bei Kleinstgesellschaften
sowie Unternehmen in der Krise. Zahlreiche Beispie-
le, Checklisten und Musterformulare erleichtern die
praktische Umsetzung.
• Aktuelle Problemfelder der Jahresabschluss-
erstellung
• Anlagevermögen
• Ausgewählte Fragen zur Bilanzierung des
Umlaufvermögens
• Eigenkapitaldarstellung
• Rückstellungsfragen
• Erstellung des Anhangs
• Besonderheiten bei Kleinstgesellschaften
• Sonderfragen bei der Jahresabschlusserstellung
von Unternehmen in der Krise
• Verschärfte Steuerberaterhaftung bei mögli-
cher Insolvenz einer Kapitalgesellschaft nach
dem BGH-Urteil vom 26.01.2017
• Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur
Erstellung des Jahresabschlusses bei existenz-
gefährdenden Risiken
• Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei
Rangrücktritt
• Einzahlung in der Kapitalrücklage als nachträg-
liche Anschaffungskosten auch in der Krise
• Anforderungen an die Offenlegung und Folgen
unterlassener oder verspäteter Offenlegung von
Jahresabschlüssen
• Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
• Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanwei-
sungen zum Bilanzsteuerrecht
• Digitaler Finanzbericht
Do. 19. September 2019 09:00 - 16:00 Uhr
Berater-Seminar (41008.19)
Seminare
55Bremer Steuer-Institut e.V.54 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
Mi. 25. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr
Berater-Seminar (41167)
Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft/ Grunderwerbsteuer
Personengesellschaften stellen die häufigste Gesell-
schaftsform in Deutschland dar. Es ist deshalb von
elementarer Bedeutung, die Grundzüge der handels-
und steuerrechtlichen Darstellung von Personenge-
sellschaften zu kennen, insbesondere die Wege in die
Personengesellschaft wie auch Umstrukturierungen im
Zusammenhang mit Personengesellschaften. Die am
häufigsten angewendete Rechtsnorm in diesen Fällen
ist der § 24 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).
Das Seminar bietet eine umfangreiche Übersicht über
alle Aspekte der Einbringung von Unternehmens-
teilen in die Personengesellschaft, entweder zu deren
Gründung oder zur Aufnahme. Dabei werden auch
die entsprechenden Unterschiede zwischen Einbrin-
gungen durch Gesamtrechtsnachfolge oder durch
Einzelrechtsnachfolge aufgezeigt. Es erfolgt eine aus-
führliche Darstellung der Voraussetzungen für eine
steuerneutrale Umstrukturierung. Die bilanzielle Dar-
stellung der Einbringung, wobei zwischen Brutto- und
Nettomethode unterschieden wird, erfolgt ebenso
wie die Funktion, Bildung und Auflösung von Ergän-
zungsbilanzen in diesem Zusammenhang. Besprochen
wird auch die Stellung von Sonderbetriebsvermögen
im Zuge einer Einbringung in die Personengesellschaft.
Anhand von diversen Praxisbeispielen werden die
Möglichkeiten der Einbringung dargestellt und auf
mögliche steuerliche Hemmnisse hingewiesen. Dabei
werden im Seminar auch alternative Lösungen auf-
gezeigt, wenn die Voraussetzungen des § 24 UmwStG
nicht erfüllt werden.
Im Seminar wird zusätzlich die Stellung der Personen-
gesellschaft im Grunderwerbsteuerrecht dargestellt.
Die Folgen von Umstrukturierung und Gesellschafter-
wechsel führen häufig zu einer Belastung mit Grund-
erwerbsteuer. Diese Risiken müssen erkannt und kom-
muniziert werden.
• Zivilrechtliche Vorbemerkungen
• Persönlicher Anwendungsbereich
• Begünstigte Einbringungsobjekte
• Bewertung des übernommenen Vermögens
• Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung
• Auswirkungen für den Einbringenden
• Auswirkungen bei der Übernehmerin
• Bewertungswahlrecht und Gewinnermittlung
TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte, qualifizierte Steuerfachangestellte
ReferentDipl.-Fw. (FH) Matthias Greulich, Itzehoe
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript
57Bremer Steuer-Institut e.V.56 Bremer Steuer-Institut e.V.
Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK
RIPT
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuer-fachwirte und qualifizierte Steuerfachan-gestellte
ReferentDipl.-Finw. (FH) Markus Perschon Steuerberater, Escheburg
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Immobilien im Steuerrecht
Die steuerrechtliche Behandlung gewerblich und
privat genutzter bzw. vermieteter Immobilien nimmt
einen breiten Raum in der täglichen Beratungspra-
xis ein. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungs-
entscheidungen bis kurz vor dem Seminartag sind
Gegenstand des Seminars, das sich ausführlich mit
dem Thema „Rund um die Immobilie“ – auch mit den
Grundsätzen der Thematik – auseinandersetzt.
I. Ertragsteuern
• Laufende Einkünfte
• Abgrenzung der verschiedenen Gebäude-
teile (Grund und Boden, Gebäude, Scheinbe-
standteile, Betriebsvorrichtungen, Zubehör)
• Abgrenzung Anschaffungskosten, Herstel-
lungskosten, anschaffungsnahe Aufwendun-
gen, Erhaltungsaufwand
• Streitpunkt Kaufpreisaufteilung
• Gewerblich genutzte Immobilien
• Ferienwohnungen
• Rechtsprechung und Verwaltungsanweisung
zu Ehegattengrundstücken
• Nießbrauch an Grundstücken
• Überschusserzielungsabsicht
• Abschreibungen inklusive anschaffungsnaher
Aufwand – verschärfte BFH-Rechtsprechung
und BMF mit Übergangsregelung
• Übriger Aufwand (Zinsen u.Ä.)
• Veräußerungs- und Übertragungsvorgänge
• Veräußerungsgeschäfte im Sinne des
§ 23 EStG
• Gewerblicher Grundstückshandel
• Übertragung im Wege der vorweggenomme-
nen Erbfolge
• Übertragung von Grundstücken in Betriebsver-
mögen
II. Umsatzsteuer
• Immobilien- und Geschäftsveräußerung
• Ferienwohnungen
• Vorsteuerabzug und Rechnungslegung
• Vorsteuerberichtigung im Sinne des § 15a UStG
III. Sonstige Steuerarten (Grundfälle, Überblick, aktuel-le Rechtsprechung)
• Schenkungs- und erbschaftssteuerliche Behand-
lung
• Grunderwerbsteuer
IV. Gesamtfall zur Übertragung
• Ertragsteuer, Schenkungssteuer, Umsatzsteuer,
Grunderwerbsteuer
Mo. 21. Oktober 2019 09:00 - 17:00 Uhr
Berater-Seminar (41145)
E-SK
RIPT
Seminare
57Bremer Steuer-Institut e.V.56 Bremer Steuer-Institut e.V.
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtungMittagessen E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter
ReferentDipl.-Fw. (FH) Wolfram Gärtner, Neuss
Ort Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Das steuerliche Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften
Die Begriffe „Gesellschaftsbilanz, Gesamthands- und
Sonderbereich“ sind zwar weithin bekannt, ver-
ursachen aber dennoch Unsicherheiten im steu-
erberatenden Berufsalltag, wenn ein konkre-
ter Fall zu beurteilen ist, der im Sonderbereich
der Personengesellschaft abzubilden ist. In der
steuerberatenden Praxis sind oftmals komplexe
Fälle zu beurteilen, die sowohl den Gesamthands-
bereich der Gesellschaft als auch besondere Zuord-
nungsfragen zum Sonderbetriebsvermögen betreffen.
Etwaige Fehlentscheidungen eines steuerlichen Bera-
ters können zum Teil erhebliche Spätschadenrisiken
zur Folge haben.
Im Rahmen der Seminarveranstaltung wird ausführlich
erläutert, in welchen Fällen eine Zuordnung zum Son-
derbetriebsvermögen eines Mitunternehmers vor-
zunehmen ist. Gleichzeitig wird aber auch erklärt,
in welchen Fällen das Rechtsinstitut der „mitunter-
nehmerischen Betriebsaufspaltung“ Vorrang haben
könnte und kein Sonderbetriebsvermögen entsteht.
Mittlerweile ist die Thematik der „Sonderbilanzierung“
von größerer Bedeutung, weil für Gewinnermittlungs-
zeiträume ab 2015 etwaige Sonderbilanzinhalte sowie
die dazugehörende Sonder-GuV in die Taxonomie
einzubinden sind.
Das steuerliche Sonderbetriebsvermögen der Gesell-schafter
• Gründe für die Entstehung von Sonderbetriebsver-
mögen
• Notwendiges Sonderbetriebsvermögen der
Gesellschafter
• Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen der Gesell-
schafter
• Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges
Sonderbetriebsvermögen
• Anteile an einer Komplementär-GmbH
• Sonderbilanz der Komplementär-GmbH
• PKW des Gesellschafters im Sonderbetriebsvermö-
gen
• Sonderfälle des steuerlichen Sonderbetriebsver-
mögens: GbR und Miteigentümergemeinschaften
• Sonderbetriebsvermögen bei doppelstöckigen
Personengesellschaften
• Aktuelle Rechtsentwicklungen zur funktionalen
Betrachtungsweise
Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
• Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsauf-
spaltung
• Fallkonstellationen mit/ohne Betriebsaufspaltung
• Besitzpersonengesellschaft und Bruchteilseigen-
tum
Do. 22. August 2019 09:00 - 16:30 Uhr
Mitarbeiter-Seminar (41168)
59Bremer Steuer-Institut e.V.58 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
Bremer Steuer-Institut e.V.
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter
ReferentMarkus Stier Dozent/Berater/Coach, Syke
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Besondere Abrechnungsgruppen
In der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es eine Viel-
zahl von Arbeitnehmergruppen. Doch wie sind diese
einzelnen Gruppen in der Lohnsteuer und sozialversi-
cherungsrechtlich zu beurteilen? Vertiefen Sie Ihr Wis-
sen! In diesem Seminar erfahren Sie alle Besonderhei-
ten, die bei den besonderen Abrechnungsgruppen
beachtet werden müssen. Anhand von Beispielen und
Berechnungen wird das Thema nachvollziehbar dar-
gestellt. Dabei werden aktuelle Änderungen, Recht-
sprechungen oder Veröffentlichungen selbstverständ-
lich mit aufgenommen.
Schüler
• Schulabschluss und anschließende Ausbildung
• Schulabschluss und anschließendes Studium
Studenten
• Überarbeitung des gemeinsamen Rundschrei-
bens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von
beschäftigten Studenten vom 23.11.2016
• Duales Studium
• Werkstudenten
Praktikanten
• Überarbeitung des gemeinsamen Rundschrei-
bens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von
beschäftigten Praktikanten vom 23.11.2016
• Freiwilliges Praktikum
• Pflichtpraktikum
• Besonderheiten beim Mindestlohn
Auszubildende
• Beschäftigung zur Berufsausbildung
Kurzfristig Beschäftigte
• Pauschalierung der Lohnsteuer
• Zeitgrenzen für Sozialversicherungsfreiheit
Geringfügig entlohnte Beschäftigte
• Geringfügigkeitsrichtlinie vom 21.11.2018
• Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung
• Mehrere geringfügige Beschäftigungen
• Pauschalierung der Lohnsteuer
• Pauschale Beiträge in der Sozialversicherung
• Haushaltsscheckverfahren
• Besonderheiten beim Mindestlohn
Beschäftigte im Übergangsbereich
• Regelungen zum Übergangsbereich ab 01.07.2019
• Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts
• Besonderheit Rentenversicherung
• Meldewesen
• Faktor F
Beschäftigte Rentner
• Altersentlastungsbetrag
• Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom
Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung
von Prävention und Rehabilitation im Erwerbs-
leben
Mo. 26. August 2019 09:00 - 16:30 Uhr
Mitarbeiter-Seminar [41011.19]
59Bremer Steuer-Institut e.V.58 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
Seminare
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 170,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 270,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter
ReferentDipl.-Fw. (FH) Florian Krause, Celle
Ort
Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Rund um den Kleinunternehmer – § 19 UStG
Bereits seit 1967 besteht in Deutschland eine Sonder-
regelung für Kleinunternehmer, welche in der Praxis
häufig Anwendung findet – sowohl bewusst als auch
unbewusst. Nicht nur Mandanten, die im Nebenge-
werbe unternehmerisch tätig werden, sondern auch
Ärzte und Versicherungsvertreter können die Voraus-
setzungen i.S.d. § 19 UStG erfüllen. Auch Grundstücks-
vermieter können die Sonderregelung für Kleinun-
ternehmer in Anspruch nehmen oder gerade dafür
sorgen, dass § 19 UStG bei ihrem Mandanten nicht
mehr zur Anwendung kommt.
Die Kleinunternehmer-Regelung besteht aus mehr
als nur der Umsatzgrenze von 17.500,- €. Wie ist der
maßgebliche Gesamtumsatz zu ermitteln? Welche
Umsätze sind zu berücksichtigen? Welche gut ge-
meinten Zuwendungen an Arbeitnehmer führen evtl.
zum Überschreiten der Umsatzgrenzen und zum Weg-
fall der Sonderregelung? Welche umsatzsteuerlichen
Konsequenzen ergeben sich bei einem Wechsel der
Besteuerungsform?
Zudem ist bei Kleinunternehmern die Rechtsproblema-
tik des unberechtigten Umsatzsteuerausweises i.S.d.
§ 14c UStG zu beachten – insbesondere bei Optionen
i.S.d. § 19 Abs. 2 UStG und § 9 UStG sowie bei deren
Widerrufserklärungen.
Dieses Seminar verschafft Ihnen einen Gesamtüber-
blick über die Sonderregelungen des Kleinunterneh-
mers und deren Auswirkungen auf andere umsatz-
steuerliche Rechtsnormen. Vor- und Nachteile des
§ 19 UStG werden ebenso wie die Besonderheiten im
Binnenmarkt und beim Wechsel der Steuerschuldner-
schaft i.S.d. § 13b UStG dargestellt.
• Grundsätze und Zielsetzung von § 19 UStG
• Maßgeblicher Umsatz i.S.d. § 19 Abs. 1 UStG
• Verbote und Einschränkungen i.S.d. § 19 Abs. 1
S. 4 UStG
• Option i.S.d. § 19 Abs. 2 UStG
• Wechsel der Besteuerungsform
• Kleinunternehmer im Binnenmarkt
• Kleinunternehmer und § 13b UStG
Mi. 18. September 2019 09:00 - 12:30 Uhr
Mitarbeiter-Seminar [41146]
61Bremer Steuer-Institut e.V.60 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
Bremer Steuer-Institut e.V.
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte und qualifizierte Kanzleimitarbeiter
ReferentDipl.-Finw. Manfred Keil, Steuerberater Hannover
OrtBremer Steuer-Institut Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buch-
führung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als
Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebs-
ausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermitt-
lung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz
handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die
jedoch durch viele Ausnahmen durchlöchert und er-
schwert ist. So gehören u. a. die für den Betrieb ein-
gesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen,
deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie
beim Betriebsvermögensvergleich zu besteuern sind.
Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von
der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identi-
tät des Gesamtgewinns.
Dieses Seminar bietet Mitarbeitern aus Steuerbera-
tungskanzleien eine umfassende und praxisrelevan-
te Darstellung der Grundsätze zur Gewinnermittlung
nach § 4 Abs. 3 EStG mit zahlreichen Beispielen und
Verweisen auf die Anlage EÜR.
Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
• Überschussrechnung als selbständige Gewinner-
mittlungsart, Anwendungsbereich
• Dreiteilung des Vermögens
(notwendiges BV, gewillkürtes BV, notwendiges
PV)
• Exkurs: Unternehmensvermögen bei der USt
Aufzeichnungspflichten
• Mindestaufzeichnungen
• Aufzeichnungen für die Inanspruchnahme steuerli-
cher Vergünstigungen
• Anlage EÜR
Zufließen von Betriebseinnahmen/Abfließen von Be-triebsausgaben
Betriebseinnahmen
• Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten
• Durchlaufende Posten
• Veräußerung von Anlagevermögen
• Entnahme von Anlagegütern, Umlaufvermögen
• Entnahme von Nutzungen und Leistungen (u. a.
private Kfz-Nutzung)
• Behandlung der USt
Betriebsausgaben
• Erwerb von Umlaufvermögen
• Erwerb von nicht abnutzbarem Anlagevermögen
• Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen
• AfA-Methoden einschl. § 7g EStG
• Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammel-
posten
• Forderungsausfall
• Einlage von Anlagegütern, Umlaufvermögen
• Aufwands- oder Nutzungseinlage
Wechsel der Gewinnermittlungsart
• Übergang von der Überschussrechnung zum
BV-Vergleich
• Übergang vom BV-Vergleich zur Überschussrech-
nung
• Zeitraum für die Vornahme der Zu- und Abrech-
nungen
Mitarbeiter-Seminar (41093.19)
Di. 24. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr
61Bremer Steuer-Institut e.V.60 Bremer Steuer-Institut e.V.
E-SK
RIPT
Seminare
ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de
Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder
InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript
TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter
ReferentDipl.-Fw. (FH) Adrian Iwan, Rietberg
OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen
Do. 26. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr
Mitarbeiter-Seminar (41154)
Grundlagen der Mitunternehmerschaften – Gewinnverteilung inkl. Verknüpfung zu der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung
Bei Erstellung einer Feststellungserklärung für eine Per-
sonengesellschaft sind einige Besonderheiten zu be-
achten.
Das Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen der Mit-
unternehmerschaften anhand von Zahlenbeispielen,
strukturiert die Gewinnverteilung sowie die Bearbei-
tung der Steuererklärungsvordrucke der Feststellungs-
erklärung ausgehend von der Gesamthandsbilanz
der Personengesellschaft, den Sonderbilanzen und
Sondervergütungen der Gesellschafter. Im Fokus des
Seminars stehen die Schwerpunkte der Besteuerung
der Personengesellschaften mit ihren zivil- und steuer-
rechtlichen Bezügen.
Grundlagen zur Besteuerung von Personengesell-schaften
• Zivilrechtliche Grundlagen
• Steuerrechtlicher Begriff „Mitunternehmerschaft“
• Abfärbetheorie – neue Entscheidung des BFH
• Gewerbliche Prägung
• Vermögen in der Personengesellschaft
• Gesamthandsvermögen
• Sonderbetriebsvermögen
• Vermögen in Ergänzungsbilanzen
• Steuerliche Behandlung von Beziehungen
zwischen Mitunternehmer und Personengesell-
schaft
• Mitarbeit
• Überlassung von Wirtschaftsgütern
• Darlehensgewährung
• Gewinnverteilung
• Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung
des aktuellen Veranlagungszeitraums
• Bilanzierungskonkurrenzen:
• Sonderbetriebsvermögen
• Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
• Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a
EStG
• Begriff des Kapitalkontos
• Erkennen der Kapitalkonten i.S.d. § 15a EStG
Die Inhalte des Seminars werden tagesaktuell angepasst.
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