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Verbands magazin Ausgabe 2/2019

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VerbandsmagazinAusgabe 2/2019

Inhalt

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Inhalt

VORWORT Die Chancen der Digitalisierung nutzen 5

AKTUELLES Auf ein Wort! „Mitarbeiter sollten die Chance bekommen, den eigenen Horizont zu erweitern“ 8

Vor der Bremer Bürgerschaftswahl – Podiumsdiskussion mit Spitzenpolitikern aus Bremen 10

Über den Dächern Bremens: Neubestellte Steuerberater und Steuerfachwirte treffen sich zum Feiern, Kennenlernen und Netzwerken 12

Mitgliederversammlung 2019: Kollegialer Informationsaustausch, eine Hafen-Odyssee und ein sehr gutes Essen bei allen Wetterkapriolen 13

Sommerfest im Jürgenshof: Ein zauberhafter Abend zum Genießen 14

Ein großes Dankeschön an unsere tollen Gäste! 16

Eine zukunftsweisende Auszeichnung 18

Realpolitische Lösungen äußerst willkommen 20

Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung 22

NACHRICHTEN Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter! Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für Arbeitgeber wichtig ist 24

Entscheidung auf der Bettkante 26

Kostenfresser Fuhrpark: Flottenmanagement für KMU bedarf 28 Digitalisierung

Achtung, Gesundheit! 30

Gute-Laune-Kicks für die Arbeit 32

Weniger allein 34

DSTV-BERICHT Fehler unter den Teppich kehren?! Der 42. Deutsche Steuerberatertag hat eine bessere Idee! 36

DStV-Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter Dr. Möhlenbrock 36

Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens 37

Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit MdB Uwe Feiler 38

Sylvia Mein zur stellv. Geschäftsführerin des Deutschen Steuerberaterverbands ernannt 39

DStV ist empört: TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer! 41

Steuerberater – Der schönste Beruf der Welt 42

IMPRESSUM HerausgeberSteuerberaterverband im Lande Bremen e.V. (VR 2404 AG Bremen) Theodor-Heuss-Allee 6, 28215 Bremen Telefon 0421 59 58 40 Fax 0421 59 58 422

[email protected] www.stbv-bremen.de

Verantwortlich für den InhaltVorstand und Geschäftsführung

Gestaltung, Satz und LayoutAlexandra Riemer

Verantwortlich für AnzeigenAlexandra Riemer

Der Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. ist nicht ver-antwortlich für die hier abgedruckten Meinungen in namentlich gekennzeichneten Artikeln und für Inhalte externer Internetseiten. Änderungen und alle Rechte vorbehalten.

BFH-ENTSCHEIDUNGEN Aktuelle BFH-Enscheidungen 45

SEMINARE Erbschaftsteuer – Update 48

Basiswissen im Baulohn und/oder Haftungsfalle Baugewerbe bei der Umsatzsteuer 49

Internationales Steuerrecht 50

Die Erbengemeinschaft: Vom Erbfall bis zur Auseinandersetzung und/oder Nießbrauch an Immobilien und betrieblichem Vermögen 51

Internet und Umsatzsteuer 52

Umsatzsteuer - Brennpunkte 2019 53

Aktuelle Bilanzierungsfragen 2018/2019 54

Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft / Grunderwerbsteuer 55

Immobilien im Steuerrecht 56

Das steuerliche Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften 57

Besondere Abrechnungsgruppen 58

Rund um den Kleinunternehmer – § 19 UStG 59

Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 60

Grundlagen der Mitunternehmerschaften – Gewinnverteilung inkl. Verknüpfung zu der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung 61

ANZEIGEN

Marktplatz 62

BildnachweisTitel © Olena KachmarSeite 23 © Patrick De GrijsSeite 26 © Antonio DiazSeite 30 © maverickinfantaSeite 34 © inamar82Seite 42 © Reza PahleviSeite 50 © Christophe BOISSONSeite 53 © JiSignSeite 61 © Matthias Enter

5STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Dipl.-Kfm. Stefan Oetje

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, StB

Die Chancen der Digitalisierung nutzen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Digitalisierung etabliert sich in unterschiedlicher

Geschwindigkeit in allen Bereichen. Für unseren Berufs-

stand bieten sich hier große Chancen. Wenngleich

unser Alltag regelmäßig gut ausgefüllt ist, gilt es die

positiven Aspekte zu erkennen und zu nutzen.

Neben unserer Kernkompetenz als Steuerberater, in

steuerlichen Angelegenheiten zu beraten, werden

wir zunehmend als „Unternehmer“ neue Geschäfts-

felder erkennen und bearbeiten müssen. Hier wird

ein Umdenken unausweichlich sein. In diesen Prozess

müssen wir zwingend unsere Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter mit einbinden. Gleichzeitig sollten wir uns aber

auch gerade von unseren digital-affinen Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeitern zur Weiterentwicklung antreiben

lassen.

Unsere Chance in der Umstellungsphase: Die gesamte

Kanzlei wird in ihren gewachsenen Strukturen vollstän-

dig „überprüft“ und in Frage gestellt. Dabei sind man-

che Gewohnheiten zu entdecken, die schon immer

mal geändert werden sollten. Es gilt der Grundsatz,

dass ein analoger nicht sinnvoll laufender Prozess auch

nach Umstellung in die digitale Welt immer noch ein

nicht sinnvoller Prozess bleibt!

Bei dieser Gelegenheit können Abläufe neu gestaltet

werden. Alte Zöpfe werden abgeschnitten und der

„Workflow“ neu definiert. Hier werden dann die neuen

Techniken und Möglichkeiten geradezu „beiläufig“ mit

eingeführt. Denn nur diese Techniken machen es mög-

lich, Tätigkeiten zu vereinfachen, bzw. haben bereits

in der Vergangenheit viele Erleichterungen gebracht.

Es soll Zeiten gegeben haben, da gab es noch keine

automatische Verbuchung von Bankbewegungen…

Dabei haben sich automatisches Buchen anhand

gescannter Belege, elektronische Gehaltsabrechnun-

gen und Versendung über eine Cloudlösung längst

bewährt.

Nun ist in dieser Zeit natürlich nicht nur die eigene Kanz-

lei zu digitalisieren. Auf Mandantenseite gibt es sicher

höchst technisierte Betriebe, die uns geradezu vor

sich hertreiben, was die technischen Belange angeht,

andererseits aber auch viele Betriebe, die dringend

unsere Unterstützung benötigen, um am Markt wettbe-

werbsfähig zu bleiben.

Sinnvoll ist es, die Kommunikation und den Datenaus-

tausch mit den Mandanten in elektronischer Form zu

vereinheitlichen. Medienbrüche sollten vermieden

werden, und so stellt sich nicht die Frage, wer den

Beleg einscannt, sondern warum der Beleg beim Man-

6 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

danten nicht digital ankommt. Dazu muss der Man-

dant ein Verständnis für die Digitalisierung entwickeln

und für sich erkennen, dass ein Weiterleiten elektroni-

scher Belege einfacher ist, als Pendelordner durch die

Stadt zu fahren. Die Angst, dadurch weniger Mandan-

tenkontakt zu haben, ist m.E. unbegründet, da in der

Umstellungsphase – wie lange diese auch immer noch

dauern wird – immer genug Fragen für ein persönliches

Gespräch auftauchen werden.

Glücklicherweise ist die digitale Datenübertragung

von der Kanzlei zur Finanzverwaltung bereits in vielen

Bereichen (Steuerdeklaration) zur Gewohnheit gewor-

den und hat sich bewährt. Der weitere Ausbau hin-

sichtlich E-Mail-Verkehr, Anhängen bei elektronischen

Einsprüchen etc. wird derzeit z.T. durch die DSGVO

ausgebremst. Hier bedarf es noch etwas Geduld oder

positiv formuliert: Wir haben etwas Verschnaufpause.

Bei allen Veränderungen ist in jedem Fall Fort- und Wei-

terbildung erforderlich. Hier helfen wir Ihnen als Steuer-

beraterverband und Bremer Steuerinstitut.

Hierzu möchte ich Ihnen unsere Fachreise nach Spie-

keroog, die „bremer steuertage“, ans Herz legen, die

sich in diesem Jahr mit dem Thema „Digitalisierung –

aus der Praxis, für die Praxis“ beschäftigen. Wir freuen

uns, als Referenten sowohl Herrn StB Czeczka mit dem

Thema „Digitalisierung ist Chefsache“ als auch Herrn

Miska zum Thema „Digitale Kommunikation mit der

Finanzverwaltung“ gewonnen zu haben. Lassen Sie

sich von unserem Referentenduo die Möglichkeiten

der Digitalisierung nahebringen und finden Sie die

richtigen Wege für Ihre „Kanzlei der Zukunft“! Ich freue

mich schon jetzt, Sie auf der Insel persönlich und nicht

digital begrüßen zu dürfen.

Hinsichtlich der Ausbildung hier noch die erfreuliche

Nachricht von unserer Berufsschule, dass auch dort ab

2020 der Unterricht digital sein wird. Wir können durch

einen kleinen Beitrag unserer Kanzleien einen großen

Erfolg in der Ausbildung erreichen. Wir stellen unseren

Auszubildenden ein Surface zur Verfügung und bekom-

men „Mitarbeiter für übermorgen“, die erheblich bes-

ser die digitale Welt bearbeiten und betreuen können.

Auch innerhalb des Steuerberaterverbandes ist die

voranschreitende Digitalisierung in vielen Bereichen

deutlich zu erkennen. So arbeiten wir inzwischen aus-

schließlich mit E-Skripten. Seminarteilnehmer haben die

Möglichkeit, per WLan in der Kanzlei vergessene Skripte

oder durch den Referenten erfolgte Akutalisierungen

aus ihrem Account herunterzuladen. Die Mitschriften

erfolgen dann sinnvollerweise ebenfalls digital und

werden gleich im passenden Mandantenordner in der

Kanzlei abgelegt.

Im Mai dieses Jahres wurde unsere neu gestaltete

Homepage freigegeben. Über diese können sich

unsere Mitglieder nun für einzelne Seminare direkt

anmelden. Im Weiteren besteht dadurch die Möglich-

keit, eine chronologische Übersicht der gebuchten

Seminare und Lehrgänge sowie Teilnahmebescheini-

gungen abzurufen.

Für das kommende Jahr planen wir die Bereitstellung

von digitalen Skripten in einem E-Skript-Shop. So wird

auch die Arbeit in der Geschäftsstelle weiter digitali-

siert – wie z.B. durch zunehmend digitale Ablage und

Einführung von Onlinerechnungen.

Lassen Sie sich von den Herausforderungen der Digita-

lisierung nicht abschrecken, sondern sehen Sie diese

als Chance für die Zukunft!

Mit herzlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Stefan Oetje Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, StB

Beratung und Testzugänge unter:0800 5225575 (gebührenfrei)

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9STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 8 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Auf ein Wort! Mit Michael Tiedt, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. | StB

Wenn es um Aufstiegschancen und Karriereambitionen der eigenen Mitarbeiter geht, haben vor allem kleine Kanzleien im Verhältnis zu Großkanzleien bislang das Nachsehen gehabt. Das soll sich nun ändern. Michael Tiedt, stellvertretender Vorsitzender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V., möchte in den kommenden Monaten die Idee eines Traineeprogramms in die Tat umsetzen und damit seinen eigenen Mitarbeitern sowie zahlreichen Kollegen die Möglichkeit bieten, durch den Austausch mit anderen Kanzleien ihren eigenen Horizont zu erweitern. Hintergründe zu dem avisierten Weiterbildungsprogramm schildert er im Interview.

„Mitarbeiter sollten die Chance bekommen, den eigenen Horizont zu erweitern“

Was hat es mit dem Projekt „Traineeprogramm“ auf sich? Welche Idee steckt dahinter?

Die Idee ist tatsächlich aufgrund meiner persönli-

chen Erfahrung entstanden. Einer meiner Mitarbeiter

äußerte mir gegenüber den Wunsch nach weiteren

Aufstiegschancen. Da ich diesen in meiner kleinen

Kanzlei mit acht Mitarbeitern nicht erfüllen konnte,

hat er sich anderweitig orientiert. Diese Erfahrung hat

mich zum Nachdenken gebracht. Mein Ziel ist es nun,

Mitarbeitern die Chance zu geben, andere Kanzleien,

Abteilungen und Mandantenfälle mit den jeweiligen

Schwerpunkten und Besonderheiten kennenzulernen.

Ich muss allerdings gestehen, die Idee ist nicht ganz

neu. Unser Ehrenvorsitzender Dipl.-Kfm. Hans-Christoph

Seewald hat ein ähnliches Projekt vor einigen Jahren

in Bremerhaven durchgeführt. Damals wurde es aus

der Not heraus mit dem Ziel „sich in Krisensituationen

gegenseitig helfen und unterstützen zu können“, ins

Leben gerufen. Denn ehrlicherweise muss man sagen,

dass in kleinen Kanzleien auch ein längerfristiger Krank-

heitsfall personell häufig nicht aufgefangen werden

kann. Abhilfe könnte da zukünftig auch das Trainee-

programm schaffen. Zum Hintergrund: Unser Steuer-

beraterverband hat knapp 660 Mitglieder – diese setzt

sich überwiegend aus kleineren Kanzleien mit weniger

als acht Mitarbeitern zusammen.

Wer kann sich für das Traineeprogramm bewerben be-ziehungsweise wer wählt die zukünftigen Trainees aus?

Meine Idee ist es, dass die Trainees aus den Kanzleien

heraus vorgeschlagen werden. Ihnen wird somit die

Chance geboten, sich weiterzubilden und andere Per-

spektiven kennenzulernen. Andererseits ist es für uns

Steuerberater eine gute Möglichkeit, um den Nach-

wuchs zu fördern und vielleicht auch hinsichtlich der

späteren Nachfolgeregelung die optimalen Vorkeh-

rungen zu treffen. Angesprochen werden sollen vor

allem ausgebildete Steuerfachangestellte und Steuer-

fachwirte beziehungsweise Bilanzbuchhalter, die viel-

leicht sogar bereits ein Studium absolviert haben und

derzeit Praxiserfahrung sammeln.

Über welchen Zeitraum sprechen wir bei dem Trainee-programm?

Mir schwebt ein Zeitraum von 12 bis 18 Monaten vor,

in dem die Trainees im Optimalfall bis zu drei verschie-

9STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 8 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Aktuelles

dene Kanzleien kennenlernen. Dort werden sie je nach

Bedarf für vier bis sechs Wochen eingesetzt. Wichtig ist

mir hierbei vor allem die Kommunikation zwischen den

Kanzleien. Sie sollen selbst entscheiden, wann und wo

es Sinn macht und welcher Fall beziehungsweise wel-

ches Projekt für einen Trainee eventuell interessant sein

könnte.

Wie sehen die Inhalte des Programms aus?

Inhaltlich sollen die Trainees in dem vorgesehenen

Zeitraum andere Kanzleien, andere Fälle und andere

Arbeitsweisen kennenlernen. Da es sich bei den Teil-

nehmern um ausgebildete Fachkräfte handelt, sollen

diese auch aktiv mitarbeiten und die jeweilige Kanz-

lei während des Programms tatkräftig unterstützen.

Sicherlich macht es Sinn, einen Organisationsleiter zu

bestimmen, der den Kontakt zu den Trainees pflegt.

Anderseits kann es durchaus von Vorteil sein, wenn

die Trainees sich untereinander vernetzen und neue

Kontakte knüpfen. In jedem Fall können und sollen am

Ende alle Seiten von dem Programm profitieren.

Welches konkrete Ziel verfolgt das Traineeprogramm?

Ziel sollte es sein, den eigenen Horizont zu erweitern.

Wie heißt es so schön, Jeder sollte einmal über den

eigenen Tellerrand schauen. Genau diese Chance

möchten wir unseren Mitarbeitern bieten. So können

sie selbst ihre Kenntnisse erweitern, aber auch wir als

Inhaber können schlussendlich ebenso von den neuen

Eindrücken und Erfahrungen unserer Mitarbeiter profi-

tieren.

Wo sehen Sie die Schwierigkeiten bei diesem Pro-gramm?

Wichtig ist, dass im Vorfeld bestimmte Regularien fest-

gehalten werden. Damit meine ich, dass es nicht das

Ziel sein sollte, Mitarbeiter und Mandanten abzuwer-

ben. Missgunst und Ängste sollten von vornherein aus-

geschlossen werden.

Wie und wann soll das Programm von den Kanzleien im Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. ge-nutzt werden?

Im Moment befinden wir uns noch in der Ideenfin-

dungsphase. Aber da das ganze Programm keinen

großen Vorlauf benötigt, könnte ich mir vorstellen, dass

wir zu Beginn des Jahres 2020 mit einem Pilot-Projekt

starten könnten.

Wie wichtig ist für Steuerberater in der heutigen Zeit ein funktionierendes Netzwerk?

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein funktionie-

rendes Netzwerk in allen Lebenslagen von Vorteil ist.

Auch bei uns Steuerberatern ist die Tendenz zu spüren,

dass die kleineren Kanzleien zunehmend von größeren

übernommen beziehungsweise ins Abseits gedrängt

werden. Dieser Entwicklung möchten wir mit dem Trai-

neeprogramm entgegenwirken und unsere Kompe-

tenzen zunehmend bündeln. Ziel sollte es sein, mitei-

nander statt gegeneinander zu arbeiten. Das zeigte

sich zuletzt bereits im Bewerbungsverfahren, auch dort

macht es Sinn, sich untereinander zu helfen und einen

Bewerber gegebenenfalls weiterzuvermitteln. Das

Gleiche gilt auch bei bestimmten Fällen – die vielleicht

manchmal so spezifisch sind, dass sie bei einem Kolle-

gen deutlich besser aufgehoben wären.

10 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Wer macht am Ende das Rennen? SPD oder CDU? Bleibt Cars-

ten Sieling Bürgermeister? Welche Partei schafft die Fünfpro-

zenthürde und damit den Sprung in die Bürgerschaft? Diese

Fragen beschäftigten viele Bremer im Vorfeld der Bremischen

Bürgerschaftswahl, die am 26. Mai zum 20. Mal parallel zur

Europawahl stattfand. Ganz gleich, ob es um die Themen

Bildung, Verkehr, Finanzen oder Wirtschaft geht – politische

Meinungsbildung ist in den Wochen vor einer so wichtigen

Wahl immer gefragt.

Genau zu dieser Meinungsbildung hat der Steuerberaterver-

band im Lande Bremen e.V. auch dieses Mal einen wichtigen

Beitrag geleistet und alle interessierten Mitglieder zu einer

Podiumsdiskussion mit den Spitzenkandidaten der politischen

Parteien ins ecos office center am Bremer Teerhof eingela-

den. Zu Gast waren Thomas Röwekamp (CDU) , Arno Gott-

schalk (SPD), Björn Fecker (Bündnis 90 / Die Grünen), Prof. Dr.

Hauke Hilz (FDP) und Klaus-Rainer Rupp (Die Linke). Mode-

riert wurde die informative und aufschlussreiche Diskussions-

runde vom Vorsitzenden des Steuerberaterverbandes im

Lande Bremen, Ralf Heitkamp, und dem Ehrenvorsitzenden,

Hans-Christoph Seewald. „Unser Anliegen ist es, unsere Mit-

glieder mit dieser Veranstaltung auf die anstehenden Wahlen

einzustimmen“, sagt Ralf Heitkamp. Und weiter: „An diesem

Abend kommen alle relevanten Themen gebündelt zur Spra-

che und eben nicht nur häppchenweise.“ Rund 25 Gäste

waren der Einladung gefolgt und nutzten somit die Chance,

sich von den einzelnen Kandidaten sowie deren Meinungen,

Absichten und Vorhaben ein kompaktes Bild zu verschaffen.

„Ich hätte mir zwar ein größeres Interesse unserer Mitglieder

gewünscht, aber ich freue mich über alle Gäste, die heute

gekommen sind“, so der Gastgeber.

In den folgenden zwei Stunden hatten alle Spitzenkandi-

daten die Gelegenheit, sich zu den relevanten Themen zu

äußern. Dabei ließen Ralf Heitkamp und Hans-Christoph See-

wald als kompetente Moderatoren oftmals nicht locker, und

fragten mit viel Fach- und Detailwissen bei den Politikern kri-

tisch nach. Für reichlich Gesprächsstoff sorgten an diesem

Abend vor allem die Themenblöcke Bildung und Verkehr.

„Das größte Problem der Stadt Bremen sind die steigenden

Vor der Bremer Bürgerschaftswahl – Podiumsdiskussion mit Spitzenpolitikern aus Bremen

11STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Aktuelles

Schülerzahlen und die fehlenden Lehrkräfte“, fasst Ralf Heit-

kamp zusammen. Auch die Umstellung von Grundschulen

auf Ganztagsschulen („Bis 2025 sollen 74 weitere Schulen

umgestellt werden“) und der Kita-Ausbau („Bis Juli 2020 müs-

sen stadtweit mehr als 3800 zusätzliche Kitaplätze geschaffen

werden“) werden die Regierungsparteien in der nächsten

Zeit vor große Herausforderungen stellen.

Die Brücken im Innenstadtbereich waren laut Ralf Heitkamp

ein weiteres relevantes Thema, das während der Podiumsdis-

kussion als Diskussionsgrundlage diente. Dabei ging es unter

anderem um die Frage: „Was bedeutet es für die ohnehin

schon angespannte Verkehrslage, wenn über kurz oder lang

auch die Stephaniebrücke saniert oder gar neugebaut wer-

den soll?“ Auch der Verkehrsknotenpunkt Weserbrücken

wurde kontrovers diskutiert, ebenso wie die Pläne zum Aus-

bau der A281, die Verkehrssituation in der Überseestadt („Zur

Rush-Hour kommt man dort gar nicht weg“) sowie die Idee

von Premiumfahrradwegen und vom Ausbau des Nahver-

kehrs. Als weiterer größerer Block standen an diesem Abend

Finanzen und Wirtschaft auf der Tagesordnung. Dabei ging

es vor allem um die Frage, was mit Bundesgeldern passiert

und ob an den Bremer Universitäten zukünftig ein Medizinstu-

dium angeboten werden soll. „Insgesamt war die Stimmung

sehr gut. Alle Kandidaten haben sich an ihre Zeitvorgaben

gehalten“, so das Fazit von Ralf Heitkamp. Auffällig war seiner

Meinung nach, „dass die Kandidaten mit ihren Meinungen in

vielen Themen übereinstimmten“. Diese Einstimmigkeit zeigte

sich auch beim Wahlkampfthema Sicherheit. Allen Beteiligten

ist bewusst, dass sich die Bahnsteige zunehmend zum Brenn-

punkt entwickelt haben und dort von den Bürgern zukünftig

mehr Präsenz von Beamten gewünscht wird. Der Umzug der

Bundespolizei und der Bremer Polizei in die unmittelbare Nähe

des Bahnhofs und die damit verbundene Präsenz könne aller-

dings schon zu einem ersten Erfolg führen.

„Ich hatte schon den Eindruck, dass die klaren Aussagen der

Spitzenpolitiker bei der persönlichen Entscheidungsfindung

helfen können“, betonte Herr Heitkamp im Anschluss an die

Podiumsdiskussion, ehe er alle Anwesenden bei Häppchen

und Getränken zum weiteren Netzwerken einlud.

Erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Dieses Motto

haben sich die 28 angehenden Steuerberater und

Steuerfachwirte im Land Bremen auch in diesem Jahr

zu Herzen genommen. Nachdem sie alle Prüfungen

bestanden hatten, waren anschließend die verdien-

ten Feierlichkeiten angesagt. Zu diesen zählte auch

die Neubestelltenfeier am 28. Mai, zu der der Steu-

erberaterverband im Lande Bremen e.V. die neube-

stellten Steuerberater und Steuerfachwirte zu einem

stilvollen GetTogether einlädt. Als Location haben die

Veranstalter erneut die exklusive Sky-Bar DECK 20 in

der Bremer Überseestadt ausgewählt. Hoch über den

Dächern Bremens stand für die Berufsanfänger an die-

sem Abend das persönliche Kennenlernen, Netzwer-

ken und der generationsübergreifende Austausch mit

erfahrenen Kollegen auf dem Programm. Nach einer

kurzen Begrüßung durch den stellvertretenden Vorsit-

zenden, Herrn Michael Tiedt, wurde Nils Engelhardt

(DKV AG) als Sponsor der Veranstaltung willkommen

geheißen. In gewohnt lockerer und unterhaltsamer

Interview-Form stellte Herr Engelhardt im Folgenden

ein aktuelles betriebliches Krankenversicherungspaket

vor, das explizit für kleinere Kanzleien ab drei Mitarbei-

tern vorgesehen ist. „Für die jungen Steuerberater ist

die Feier eine schöne Gelegenheit, sich untereinander

und unseren Steuerberaterverband kennenzulernen.

Hier treffen jedes Mal unterschiedliche Generationen

aufeinander, die in einen ungezwungenen kollegialen

Austausch treten“, berichtet Michael Tiedt von dem

gelungenen Sommerabend in lockerer Atmosphäre.

Nach dem kurzen offiziellen Teil hatten die Gäste aus-

giebig die Möglichkeit, bei leckerem Fingerfood, küh-

len Getränken, und lauen Temperaturen erste Kon-

takte zu knüpfen. Die nächste Gelegenheit, um diese

weiter zu festigen, bot das Sommerfest des Steuerbe-

raterverbandes im Lande Bremen e.V., zu dem ein Teil

der neubestellten Kollegen bereits an diesem Abend

Ihr Kommen zugesagt haben. Auch zum 42. Deutschen

Steuerberatertag vom 20. bis 22. Oktober 2019 in Berlin

wurden die jungen Steuerberater und Steuerfachwirte

herzlich eingeladen.

Über den Dächern Bremens: Neubestellte Steuerberater und Steuerfachwirte treffen sich zum Feiern, Kennenlernen und Netzwerken

12 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Aktuelles

Zur Mitgliederversammlung hatte der Steuerberater-

verband im Lande Bremen e.V. in diesem Jahr in das

Klimahaus in Bremerhaven geladen. Insgesamt 33

Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und erlebten

einen informativen Tag mit Berichten des Vorstands

sowie einem kurzweiligen Rahmenprogramm in äußerst

entspannter Atmosphäre. Letzteres begann bereits am

Vormittag, denn die Mitglieder konnten vorab ihr Frei-

ticket nutzen und das Klimahaus mit allen seinen Attrak-

tionen besichtigen. Zur Mittagszeit kamen dann alle

Anwesenden zur Mitgliederversammlung zusammen.

Nach den einführenden Worten des Vorsitzenden,

Herrn Ralf Heitkamp, hielt Dr. Dirk Schwieger als Vertre-

ter der Senatorin für Finanzen einen unterhaltsamen

Vortrag zu den zukünftigen steuerrechtlichen Änderun-

gen. Als weitere Gäste begrüßte der Steuerberaterver-

band im Lande Bremen e.V. außerdem Stefan Miska

als Vertreter der Finanzverwaltung und Prof. Dr. Asche

als Vertreter der Hochschule für Öffentliche Verwal-

tung. Neben den Jahresberichten des Vorstands stan-

den außerdem die Berichte über die Vermögensrech-

nung und der Bericht der Rechnungsprüfer auf dem

Programm. In der Folge wurde der Vorstand von den

anwesenden Mitgliedern entlastet. Überdies wurde

ein Beschluss über die Verwendung der vereinnahm-

ten Stiftungsgelder zur Unterstützung der Hochschule

für Öffentliche Verwaltung gefasst. Im Anschluss an die

Mitgliederversammlung stachen die Teilnehmer sprich-

Mitgliederversammlung 2019:Kollegialer Informationsaustausch, eine Hafen-Odyssee und ein sehr gutes Essen bei allen Wetterkapriolen

wörtlich in See und begaben sich auf eine Schiffrund-

fahrt durch die sieben Überseehäfen. Der Start erfolgte

noch bei strahlendem Sonnenschein, ehe im Laufe der

Fahrt das angekündigte Gewitter aufzog. Dieses hatte

eine ungeplante sportliche Einlage zur Folge, damit

alle verhältnismäßig unbeschadet und trocken das

Restaurant „Pier 6“ erreichen konnten. Dort ließen die

Mitglieder den gemeinsamen Tag bei einem hervorra-

genden Essen, anregenden Gesprächen und einem

kollegialen Austausch ausklingen.

13STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

14

Nachdem das Sommerfest des Steuerberaterver-

bandes im Lande Bremen e.V. im vergangenen Jahr

gemeinsam mit der Jubiläumsfeier zum 70-jährigen

Bestehen im „Vai Vai“ eine Nummer größer gefei-

ert worden war, fand das zwanglose und gesellige

Zusammentreffen der eingeladenen Mitglieder die-

ses Mal wieder auf der schönen Sommerterrasse des

Jürgenshofs in der Pauliner Marsch statt. Über 100

Gäste waren der Einladung gefolgt und verbrachten

ein paar angenehme und informative Stunden mit-

einander. Auch wenn sich einige unter ihnen schon

länger kennen, war das Sommerfest erneut ein will-

kommener Anlass, um sich abseits des Berufsalltags

näher kennenzulernen, auszutauschen und zu netz-

werken.

Das sommerliche Wetter tat am längsten Tag des

Jahres sein Übriges und bescherte allen Anwesenden

einen wunderschönen und lauen Sommerabend,

der mit einem hervorragenden und abwechslungs-

reichen Grillbüfett, aufmerksamen Servicepersonal

und einem zauberhaften Rahmenprogramm gekrönt

wurde.

Nachdem die Gäste nach und nach eingetroffen

waren, begrüßte der Vorstandsvorsitzende Ralf Heit-

kamp gegen 19.15 Uhr alle Anwesenden, ehe die

Vorspeise serviert wurde. Neben den zahlreichen Mit-

gliedern freute er sich besonders über das Kommen

von Dr. Dirk Schwieger als Vertreter der Senatorin für

Finanzen, Prof. Dr. Asche als Vertreter der Hochschule

für Öffentliche Verwaltung, Michael Zeimet von der

Handelskammer Bremen, Steffen Jahn als Geschäfts-

führer des Landesverbandes der steuerberatenden

und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern und Jen-

nifer Pannecke als Landesvorsitzende der Deutschen

Steuer-Gewerkschaft.

14

Sommerfest im Jürgenshof: Ein zauberhafter Abend zum Genießen

15

Bevor im weiteren Verlauf das Grillbüfett offiziell

eröffnet wurde, griff der Vorstandsvorsitzende als

Gastgeber erneut zum Mikrofon, um in bewährter

Form einen Spendenscheck in Höhe von 1000 Euro

zu überreichen. Empfänger ist in diesem Jahr der

Verein Jugend- und Kinderfarm e.V. in Bremerhaven.

Die Vereinsvorsitzende Karin Osmers nahm die groß-

zügige Spende im Namen ihrer ehrenamtlichen Mit-

streiter dankend an. Gleichzeitig nutzte sie die Gele-

genheit, um die Jugend- und Kinderfarm e.V. mit

ihrem Hof und ihren Tieren – darunter Ponys, Ziegen,

Schweine, Katzen, Kaninchen und Hühner – kurz vor-

zustellen. Auf der Farm werden regelmäßig Kinder-

gartengruppen begrüßt, dazu gibt es die Möglichkeit

,an einer Reitgruppe teilzunehmen und vor Ort Kin-

dergeburtstage auszurichten.

Für so manch einen „Wow“-Moment sorgten wäh-

rend des Sommerfestes im Übrigen nicht nur das

gelungene Büfett, sondern auch die Darbietungen

von Zauberkünstler Timo Brecht aus Köln. Ob mit

Spielkarten diskret von Tisch zu Tisch oder mit Geld-

scheinen vor dem großen Publikum – der Künstler

zeigte vorrangig „kleine Tricks mit großer Wirkung“,

mit denen er gleichermaßen für Verblüffung und

Begeisterung sorgte.

Ein großes Dankeschön geht abschließend an alle

Sponsoren, ohne deren Unterstützung ein solches

Sommerfest nicht möglich wäre. Der Vorstand

bedankt sich besonders bei der Wolters Kluwer

Deutschland GmbH als Hauptsponsor von Zauber-

künstler Timo Brecht.

15

16

Ein großes Dankeschön an unsere tollen Gäste!

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19STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 18 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Eine zukunftsweisende AuszeichnungProfessor Dr. Christoph Spengel erhält den Bremer Steuer-Schlüssel

Zum Bremer Steuer-Schlüssel:Der Schlüssel, die „Speckflagge“ und die Farben der Hanse sind

Ausdruck der Bremer Identität. Traditionell soll der Schlüssel auch

den Schlüssel Bremens zur Welt symbolisieren. Das Forum für Rech-

nungslegung und Steuern in Bremen möchte mit dem Bremer

Steuer-Schlüssel genau an diese Tradition anknüpfen und Wissen-

schaftler ehren, die sich in besonderer Weise um das Beantworten

zentraler Besteuerungsfragen und das Entwickeln von Besteue-

rungskonzepten verdient gemacht haben.

v.l.n.r. Prof. Dr. Franz Jürgen Marx, Prof. Dr. Christoph Löffler, Preisträger Prof. Dr. Christoph Spengel, Dr. Wolfgang Richter Foto: Claas Beckmann

19STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 18 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Aktuelles

Am 5. Juni 2019 hat das Forum für Rechnungslegung

und Steuern in Bremen e.V. zum zweiten Mal den Bremer

Steuer-Schlüssel verliehen. Mit dem Preis werden Persön-

lichkeiten ausgezeichnet, die herausragende Leistun-

gen auf dem Gebiet der Steuerwissenschaft erbracht

haben. Gewürdigt werden insbesondere betriebswirt-

schaftliche, rechtswissenschaftliche und finanzwissen-

schaftliche Forschungsarbeiten. Nachdem Herr Prof.

Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön vom Max-Planck-Institut für

Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München den

letztjährigen Bremer Steuer-Schlüssel erhalten hatte,

wurde diese Ehre nun Prof. Dr. Christoph Spengel von

der Universität Mannheim zuteil. In festlichem Rahmen

wurde der Preis, der aus einer Geld- und einer Sach-

komponente besteht, im Haus Schütting übergeben.

Die Fachjury würdigte vor allem Prof. Spengels heraus-

ragende Leistungen auf dem Gebiet der Steuerwissen-

schaft. Prof. Spengel ist International Research Fellow

der Oxford University am Center for Business Taxation,

Research Associate am Zentrum für Europäische Wirt-

schaftsforschung (ZEW) und Mitglied des Wissenschaftli-

chen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Seit

mehr als zwei Jahrzehnten setzt sich der frisch gekürte

Preisträger intensiv mit der (inter-)nationalen Unterneh-

mensbesteuerung, der Steuerplanung und dem Steu-

erwettbewerb auseinander. Seine Arbeiten umfassen

auch Messmodelle zur Unternehmensteuerbelastung

in der EU und Möglichkeiten steuerlicher Investitionsför-

derung. Sie werden durch das leidenschaftliche Enga-

gement des Wissenschaftlers für die Lehre ergänzt.

„Wir zeichnen mit Christoph Spengel einen heraus-

ragenden Steuerwissenschaftler und eine prägende

Persönlichkeit aus, dessen Wirkungskreis weit über die

Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität in ver-

schiedene gesellschaftliche Bereiche hinausreicht“,

betont Professor Dr. Franz Jürgen Marx in seiner Lau-

datio. Dabei verweist er auf die Tätigkeit Spengels

als Sachverständiger, in der Politikberatung sowie auf

seine rege Vortragstätigkeit und die zahlreichen Diskus-

sionsbeiträge zu aktuellen steuerpolitischen Debatten

– wie zuletzt im Zusammenhang mit der Enteignungs-

diskussion.

Einige der 156 Mitglieder des Forums für Rechnungs-

legung und Steuern erinnerten sich an diesem Abend

gewiss noch an Prof. Spengels informativen Vortrag

mit dem Titel „EU-Recht und Konzernbesteuerung in

Europa“, den der Preisträger am 15. November 2006 im

Rahmen des Forums als Gastredner vorgetragen hat.

Nachdem die Jurymitglieder Dr. Wolfgang Richter und

Prof. Dr. Christoph Löffler dem Preisträger die Urkunde

überreicht hatten, ergriff dieser selbst das Wort. In einem

packenden Festvortrag zum Thema „Die größten Steu-

erräuber Deutschlands: Cum/Ex, Cum/Cum und Cum/

Fake – eine unendliche Geschichte zum politischen

Kollektivversagen“ wusste er die Zuhörer zu begeistern.

Den anschließenden Empfang nutzten die Anwesenden

zum regen Gedankenaustausch mit dem Preisträger.

21STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 20 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Realpolitische Lösungen äußerst willkommenNachgehakt: Vier Fragen an RAin/StBin Sylvia Mein, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen

Steuerberaterverbands (DStV), zu aktuellen steuerpolitischen Themen

1. Folgt man der Medienberichterstattung,

scheint in der Steuerpolitik aktuell nicht viel

voranzugehen. Durch Ihre Tätigkeit haben Sie täglich

mit dem Berliner Parkett zu tun. Wie schätzen Sie die

Situation ein?

Mein: Die Koalitionspartner machen es sich gegenwär-

tig schwer. Union und SPD bemühen sich sehr darum,

jeweils das politische Profil zu schärfen und die Wäh-

lergunst zu gewinnen. Bis sich die Bundesregierung auf

einen Gesetzentwurf verständigt hat, wird deshalb

hinter den Kulissen um jeden Kompromiss hart und

lange gerungen. Das führt beispielsweise zu spürba-

ren Verzögerungen bei den Gesetzgebungsverfahren:

Die Anhörungsfristen für die Verbände zu Referenten-

entwürfen verkürzen sich teilweise massiv. Wir hatten

etwa für die Pläne zur steuerlichen Förderung von For-

schung und Entwicklung nur 17 Tage Zeit – inklusive der

Osterfeiertage und des Tags der Arbeit. Unterm Strich

blieben also weniger als zwei Wochen. Früher waren es

hingegen regelmäßig vier Wochen. Knappe Zeitfenster

machen unseren ehrenamtlichen Gremienmitgliedern

– meist in einer Einzelkanzlei oder einer Bürogemein-

schaft organisiert – ein fundiertes, praxisnahes Mei-

nungsbild nahezu unmöglich. In Zeiten, in denen ein

scharfer politischer Wind weht, scheint die Expertise

von Praktikern nicht immer en vogue.

2. Angesichts der beschriebenen Situation: Wo-

rauf richten Sie Ihren Schwerpunkt bei der In-

teressenvertretung?

Mein: Der professionelle Einsatz unseres Handwerks-

zeugs ist wichtiger denn je. Zuvorderst bedarf es eines

breiten, gewachsenen und durch Vertrauen gepräg-

ten Netzwerkes aus Vertretern der Politik, der Ministe-

rien und der Verbändelandschaft. Nur so gelingt es,

frühzeitig Informationen zu gewinnen, die sich anbah-

nenden Vorhaben zu beurteilen und unsere Positionen

im Sinne der Verbandsmitglieder zu den maßgeblichen

Entscheidungsträgern zu transportieren. Ein weiterer

Faktor fordert die Beschleunigung des Reaktionstem-

pos: Das Bundeskanzleramt und das Bundesministe-

rium der Finanzen liegen nicht mehr in einer politischen

Hand, weshalb eine „Clearing-Stelle“ eingerichtet

wurde, quasi eine Stelle zur Glättung etwaiger Reibun-

gen, welche vor dem Beschluss des Bundeskabinetts

über einen Gesetzentwurf zum Einsatz kommt. In dieser

Phase werden die Pflöcke eingeschlagen. Es ist vermut-

lich nicht unmöglich, grundlegende Änderungen nach

dem Kabinettsbeschluss im Bundestagsverfahren zu

erreichen. Mir scheint dies aber nahezu ausgeschlos-

sen. Daraus resultiert ein Wettlauf der Ideengeber. Das

eine oder andere Mal helfen in dieser Situation Ver-

bündete, die mit einem gemeinsam an einem Strang

ziehen. Noch viel wichtiger sind aber engagierte und

RAin/StBin Sylvia Mein

21STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 20 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Aktuelles

fachlich hoch versierte Bundestagsabgeordnete, die

sich frühzeitig mit Schwung in den politischen Prozess

einschalten wollen. Der DStV schätzt daher die gute

Verbindung zu MdBs, die zugleich Kollegen aus dem

Berufsstand sind, außerordentlich – wie zu MdB StB

Sebastian Brehm (CDU/CSU) oder MdB StB Markus Her-

brand (FDP), beide Mitglieder im Finanzausschuss des

Deutschen Bundestags. Die Praxisnähe prägt deren

Aufgeschlossenheit für realpolitische Lösungen, die uns

äußerst willkommen ist.

3. Seit über zweieinhalb Jahren bringt sich der

DStV in die Diskussion um die Anzeigepflicht für

Steuergestaltungen ein. Worum geht es Ihnen dabei?

Mein: Das Vorhaben steht nach meiner Wahrnehmung

exemplarisch für die Sichtweise eines Teils der Politik

und der Finanzverwaltung auf die steuerberatenden

und wirtschaftsprüfenden Berufe: Sie begegnen uns

inzwischen mit tiefsitzendem Misstrauen. Das klingt

hart. Aber anders kann ich mir den politischen Druck,

den manch ein Finanzminister aufgebaut hat, nicht

erklären.

Ein Beleg für diesen Eindruck: Das Max-Planck-Institut

für Steuerrecht (MPI) hat in seinem Gutachten aus 2016

Anhaltspunkte für einen vergleichsweise überschauba-

ren Gesetzesvorschlag gegeben. Die Ideen des MPI

gingen vielen Vertretern aus Bund und Ländern jedoch

nicht weit genug – wie der DStV in Gesprächen erfuhr.

Inzwischen liegt mit den BMF-Plänen zur Umsetzung der

EU-Richtlinie und zu der innerstaatlichen Meldepflicht

ein umfangreiches, noch inoffizielles Regelwerk auf

dem Tisch. Mir ist schleierhaft, welche unerwünschten

Gestaltungen damit aufgedeckt werden sollen, die

dem Gesetzgeber nicht schon längst bekannt sind. Es

bleibt abzuwarten, welche bürokratischen Belastun-

gen den Berufsstand und die Steuerpflichtigen, aber

gerade auch die Finanzverwaltung überflüssigeweise

treffen werden.

Zielführender wäre es, die Personalressourcen der

Finanzverwaltung auf die relevanten Bereiche zu

fokussieren, die verbindliche Auskunft zu stärken und

die vorhandenen Wissensquellen effizienter aufeinan-

der abzustimmen. Daher setzt sich der DStV weiterhin

nachdrücklich dafür ein, dass zunächst nur die Vorga-

ben der EU-Richtlinie umgesetzt und evaluiert werden.

Allein die damit gesammelten Erfahrungen können

eine fundierte Entscheidungsgrundlage dafür bilden,

ob überhaupt eine rein nationale Anzeigepflicht sinn-

voll ist.

4. Ein Thema, womit sich die Steuerberater in Bre-

men zukünftig nicht mehr befassen müssen/

sollen, ist die Besteuerung von Rentnern und Pensionä-

ren. Das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren soll

eine tatsächliche Vereinfachung bei der Abgabe von

Steuererklärungen sein. Ist dem wirklich so oder han-

delt es sich um eine Mogelpackung?

Mein: Hinter der „Amtsveranlagung“ verbirgt sich

ein zweiseitiges Papierformular für die Einkommen-

steuererklärung. Der Vordruck soll nur noch die bei

Ruheständlern typischerweise anfallenden Ausgaben

abfragen. Renteneinnahmen müssen hingegen nicht

mehr eingetragen werden. Das Finanzamt übernimmt

sie aus den Meldungen der Rentenversicherungsträ-

ger. So einfach ist das Steuerrecht aber nicht: Mit dem

vereinfachten Vordruck ist es etwa vorbei, wenn der

Steuerpflichtige die auf Zinseinkünfte erhobene Abgel-

tungsteuer zurückholen möchte. Auch bei steuermin-

dernden Unterhaltszahlungen an Angehörige müssen

Rentner wieder zum vollständigen Formularsatz greifen.

Schließlich gibt das kurze Hinweisblatt keine Auskunft,

was zum Beispiel alles bei außergewöhnlichen Belas-

tungen zu beachten ist. Im Ergebnis bringt das Projekt

in der Medienberichterstattung sicher eine schöne

Schlagzeile. Tatsächlich sollten Ruheständler sich aber

nicht aufs Glatteis führen, sondern sich beraten lassen,

was über das Formular hinaus absetzbar ist.

22 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung

Als Steuerberater bekommen wir immer wieder zu

hören, dass wir zwar viele Deklarationsleistungen erbrin-

gen, aber die Mandanten sich mehr Beratungsleistun-

gen von uns wünschen. Gerade im Bereich der Digita-

lisierung lässt sich die Nachfrage der Mandanten mit

der Gestaltung unserer „digitalen Prozesse“ wunderbar

verbinden.

Bei der Einführung/Umstellung der noch nicht digita-

lisierten monatlichen Arbeiten ist der Mandant auf

unsere Hilfe angewiesen. Dies bietet für uns den Vorteil,

dass wir auf die Gestaltung der Abläufe wesentlichen

Einfluss nehmen können. Je nach Kanzleiablauf kann

sowohl der Datenaustausch für die Finanz- und Lohn-

buchhaltung als auch für Steuererklärungen von uns

vorgegeben oder zumindest mitbestimmt werden.

In diesem Zusammenhang ist der vollständige Ablauf

des Geschäftsbetriebes des Mandanten zu betrach-

ten. Oft zeigt sich, dass viele Abläufe, wenn man sie

neu hinterfragt, relativ einfach optimiert werden kön-

nen. Für diese Hinweise sind der Mandant und auch der

Mitarbeiter i.d.R. dankbar und aufgeschlossen.

Etwas schwieriger wird es, wenn der Mandant sich

selbst und seine Infrastruktur ändern muss. Hier hilft oft

nur eine Investition in neue IT-Systeme wie z.B. Waren-

wirtschaftssysteme, Planungssteuerungssysteme oder

Dokumentenmanagementsysteme.

Diese über kurz oder lang ohnehin notwendigen Inves-

titionen können aber durch Förderprogramme unter-

stützt werden, z.B. gibt es über die KFW begünstigte

Kredite. Diese werden in verschiedenen Versionen

angeboten und reichen über die eigentliche Digitali-

sierung z.T. weit hinaus. (z.B. in Verbindung mit Energie-

effizienzprogrammen oder Innovationsprogrammen).

Neben günstigen Zinskonditionen können insbesondere

Haftungsfreistellungen, keine Bereitstellungsprovisionen

oder Verzicht auf detaillierte Vorhabensbeschreibun-

gen (je nach Programm) eine kreditfinanzierte Investi-

tion in Unternehmensabläufe sinnvoll erscheinen lassen.

Die eigentliche Digitalisierung der Buchführung ist dann

nur noch der Anlass und ein „positiver Nebeneffekt“ für

unsere Kanzleiabläufe.

Verschiedene regionale Förderprogamme und die

Handelskammern (go-digital) bieten Zuschüsse zu

Beratungsleistungen. Oft ist für die Bezuschussung aller-

dings eine Akkreditierung notwendig. Einige Kollegen

sind diesen Weg gegangen und gewinnen über diesen

Weg auch interessante Neumandate. Die Alternative

StB Dipl.-Kfm. Stefan Oetje, Bremen

Aktuellesist, mit bereits akkreditierten Beratern aktiv den Kon-

takt zu suchen und in Arbeitsteilung den Mandanten zu

unterstützen. Dies hat oft den Vorteil, dass unsere ohne-

hin knappe Zeit nicht durch neue Beratungsprodukte

geblockt wird, dem Mandanten gleichwohl geholfen

wird. Angst vor Mandatsverlust ist sicher unbegründet,

da hier i.d.R. Berater aktiv werden, die keine laufenden

Buchführungen anbieten. Bei aktiver Zusammenarbeit

werden die Abläufe vom Beleg beim Mandanten bis

zur Verbuchung in unseren Systemen dabei ebenfalls

neu geordnet und unser eigener Ablauf optimiert. Wird

dieser Prozess noch gefördert, steht der Mandant der

Neuerung sicher positiv gegenüber.

Sollte der Mandant einer Beratungsleistung skeptisch

gegenüberstehen, stellt sich die Frage, ob bei ihm

bereits eine ausreichende Verfahrensdokumentation

vorliegt. Die Notwendigkeit lässt sich im Zweifel durch

Vorschriften oder das BMF-Schreiben begründen. Bei

Begleitung dieser Verfahrensanalyse durch uns erge-

ben sich sehr schnell Beratungsfelder, die wir dem Man-

danten anbieten können. Im Zweifel hat es ja einen

Grund, weshalb der Mandant sich des Themas noch

nicht angenommen hat, und genau deshalb ist er im

Zweifel auch dankbar für unsere Hilfe, und sei es auch

„nur“ die Vermittlung eines akkreditierten Beraters. Bei

genau diesen Mandanten ergibt sich für uns dann

auch kein Problem des Honorars und dennoch sind wir

Nutznießer der digitalisierten Abläufe.

Quelle: Verbändeforum IT

Neben dem optischen Relaunch steht insbesondere in der Rubrik "Fortbil-

dung" eine innovative Bedienoberfläche zur Verfügung. Als Mitglied des

Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. legen Sie mit wenigen

Klicks Ihren eigenen Teilnehmer-Account an und profitieren von unserem

einfachen Buchungssystem, dem automatischen Upload von Teilneh-

merbescheinigungen und E-Skripten sowie einer chronologischen Über-

sicht Ihrer gebuchten Seminare und Lehrgänge.

Die NEUE Verbandshomepage ist da!

stbv-bremen.de

25STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 24 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter!Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für Arbeitgeber wichtig ist

Das Interesse an der arbeitgeberfinanzierten betrieb-

lichen Krankenversicherung (bKV) wächst. Viele Unter-

nehmen suchen innovative Entlohnungsinstrumente

und kommen dabei an zwei Herausforderungen

nicht mehr vorbei: Gesundheit und Demografie. In

Zeiten des Fachkräftemangels und älter werdend-

der Belegschaften wollen Arbeitgeber dafür sorgen,

dass ihre Beschäftigten möglichst bis zum Rentenalter

gesund arbeiten können. Daneben spielen weitere

Gründe eine Rolle: Vorteile beim Recruiting neuer Mit-

arbeiter und Bindung der vorhandenen Belegschaft,

klassisches „Employer Branding“ also. Gerade der Mit-

telstand kämpft hart um Talente. Bereits heute stoßen

viele Betriebe an ihre Wachstumsgrenzen, weil sie qua-

lifiziertes Personal nicht schnell genug oder gar nicht

finden.

Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, eine

bKV in ihrem Unternehmen einzuführen, haben

hohe Erwartungen an die Versicherer. Dabei geht es

nicht nur um die Leistungen der Produkte, sondern

auch um den damit verbundenen bürokratischen

Aufwand: Mitarbeiter sollen einfach an- oder abge-

meldet werden können – das Inkasso soll gesam-

melt für alle Mitarbeiter erfolgen – Angestellte, die

beispielweise in Rente gehen, sollen den Versiche-

rungsschutz unkompliziert und ohne Gesundheits-

prüfung auf eigene Rechnung fortführen können.

Ziel der Arbeitgeber ist, dass die bKV für Ihre Mitarbeiter

möglichst schnell erlebbar wird. Entscheidend ist hier,

dass die Mitarbeiter das Angebot sofort und dauer-

haft wahrnehmen können und sich der Effekt der bKV

nach Einführung nicht in Luft auflöst. Außerdem soll die

25STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 24 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Nachrichten

bKV für die Arbeitnehmer transparent und verständ-

lich sein, am besten mit Online-Unterstützung. Damit

unterscheidet sich dieses Personalinstrument deutlich

von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), einer

kurzfristigen BGM-Maßnahme (etwa einem Gesund-

heitstag) oder auch einer Gehaltserhöhung. Bei der

Installation einer bKV spielt meist auch die rechtliche

Seite eine Rolle, besonders die Frage nach dem ver-

traulichen Umgang mit Gesundheitsdaten und der

Gleichbehandlung kranker und gesunder, junger und

älterer Mitarbeiter. Hier sind Aspekte wie der Einstieg

in laufende Behandlungen und die Mitversicherung

von Vorerkrankungen elementar. Dazu ist der Verzicht

auf eine Gesundheitsprüfung sowie auf Wartezeiten

seitens der Versicherer erforderlich. Diese bieten somit

Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.

Wer dann eine bKV für seine Belegschaft abschließt,

braucht auch finanzielle Planbarkeit, das heißt mög-

lichst risikogerechte und damit stabile Beiträge. Denn

je nach Absicherung ist das Erkrankungsrisiko im Alter

deutlich höher als in jungen Jahren. Berücksichtigt

man in einem bKV-Vertrag das durchschnittliche Alter

einer Belegschaft, so trägt man diesem Risikofaktor

Rechnung – ohne für jeden Mitarbeiter einen Beitrag

nach seinem individuellen Alter festlegen zu müssen.

Junge Kollektive zahlen entsprechend weniger, Arbeit-

geber älterer Belegschaften müssen nicht auf Zeich-

nung jüngerer Kollektive beim Versicherer zur Stabilisie-

rung des Beitragsniveaus hoffen. Grundlegendes und

immer wieder heiß diskutiertes Thema ist die Wahrung

des Datenschutzes zwischen Arbeitgeber, Arbeitneh-

mer und Versicherer. Dies ist insbesondere dann von

Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer die Leistungen

der bKV in Anspruch nimmt. Auf keinen Fall sollte der

Arbeitgeber Einblick in die Gesundheitsdaten seiner

Mitarbeiter bekommen, auch nicht indirekt durch Aus-

wertungen von Leistungsabrechnungen, Diagnosen

oder Therapien. Dies ist sichergestellt, wenn die Leis-

tungen direkt zwischen dem Arbeitnehmer und dem

Versicherer beziehungsweise dem Leistungserbringer

abgerechnet werden. Online-Services oder mobile

Lösungen zum Einreichen von Rechnungen sind dabei

Standard.

Focus Money (Heft 16/2019) bestätigt der DKV,

in Bezug auf die bKV eines der fairsten Versi-

cherungsunternehmen zu sein: Die DKV wurde

in allen 4 Fairness-Kategorien mit der Bestnote

„sehr gut“ bewertet. Obige Anforderungen der Arbeit-

geber wurden von der DKV bei der Entwicklung der

Lösungen zur bKV berücksichtigt. Diese finden sich

auch im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen

DKV und Deutschem Steuerberaterverband e.V. wie-

der. Die dort auch für Kleinstkollektive angebotenen

Kompaktbausteine mindern gleich mehrere Lücken in

der Versorgung von gesetzlich Versicherten. Jeder Mit-

arbeiter profitiert von den für ihn wichtigen Leistungen.

Die Zusammensetzung der Bausteine ist lösungsorien-

tiert, der Abschluss digital und einfach umzusetzen.

www.beitragsrechner.dkv.com/bkvOnlineAb-

schluss/750003/index.html

Autor: Nils Engelhardt, ERGO Group AG, Kooperation Verbäde und Key Account Management bAV, Direktionsbeauftragter

26 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Entscheidungauf der

BettkanteArbeitsmotivation „Ich hab Kopfschmerzen. Soll ich

trotzdem zur Arbeit gehen oder mich krankmelden?“

In solchen Situationen treffen Beschäftigte ihre

Entscheidung oft kurzfristig morgens beim Aufstehen.

Wie sie ausfällt, hängt auch vom Betriebsklima ab.

27STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Nachrichten

Oft machen Führungskräfte lieber einen Bogen um

Themen wie Krankheit und Fehlzeiten“, berich-

tet Dr. Anne Katrin Matyssek, Diplom-Psychologin und

Autorin mehrerer Fachbücher über gesunde Führung:

„Sie beauftragen Personalabteilungen oder andere im

Betrieb damit, Krankmeldungen entgegenzunehmen.“

Das sei ein Fehler. Denn Mitarbeiter könnten dann den

Eindruck bekommen, dass ihr Wegbleiben dem Vorge-

setzten gar nicht auffalle oder es ihn nicht interessiere.

„Bei geringen Anlässen bleiben sie dann aus Trotz schon

mal eher zu Hause. Zwei Minuten für ein persönliches

Gespräch sollte eine Führungskraft also erübrigen kön-

nen.“

Echte Anteilnahme. Den Grund für ihr Kranksein brauchen

Beschäftigte im Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht

anzugeben. Im Idealfall kann die Führungskraft bei dieser

Gelegenheit zum Ausdruck bringen: „Wir brauchen Sie

hier – aber fit. Kurieren Sie sich also in Ruhe aus. Sobald

absehbar ist, wann Sie wieder einsatzfähig sind, freuen wir

uns über eine Nachricht. Gute Besserung!“ Durch echte

Anteilnahme lässt sich die Identifikation des Mitarbeiters

mit dem Unternehmen festigen. Fällt das Fernbleiben

dagegen nicht auf, kann dies erst recht krankmachen.

So zeigt der Fehlzeiten-Report 2018 des Wissenschaft-

lichen Instituts der AOK (WIdO): Wer sich von den Füh-

rungskräften anerkannt fühlt und die eigene Arbeit als

wichtig empfindet, fehlt im Durchschnitt 9,4 Arbeitstage

pro Jahr. Ist das nicht der Fall, kommt ein Angestellter auf

nahezu 20 Fehltage – also auf mehr als doppelt so viele.

Gesundes Betriebsklima. „Interesse, Anerkennung und

Wertschätzung sind wichtig für eine gesunde Unter-

nehmenskultur“, sagt Dr. Matyssek. Das könnten Füh-

rungskräfte beispielsweise dadurch zeigen, indem sie

Mitarbeiter als Experten für ihre Arbeit etwa in die Ent-

scheidungsfindung miteinbeziehen, Leitungsentschei-

dungen transparent machen und Überlastungen nach

Möglichkeit abbauen. Es komme zudem darauf an, die

persönlichen Ressourcen des Einzelnen am Arbeitsplatz

zu stärken – durch Zuspruch, zwischenmenschliche Unter-

stützung und ein offenes Ohr: „Wissen Angestellte: Meine

Führungskraft steht zu mir und stärkt mir den Rücken, fes-

tigt das ihre Bindung an das Unternehmen und spiegelt

sich belegbar in weniger Fehlzeiten wider.“

Unterstützende Gespräche. Kehren Mitarbeiter nach

einer Krankheit zurück, sollten Vorgesetzte ein Willkom-

mensgespräch mit ihnen führen, sie namentlich begrü-

ßen und die Freude über die Rückkehr ausdrücken:

„Wichtig ist zu fragen, ob der Ausfall arbeitsbedingte

Ursachen hatte, ob noch Schonung nötig ist, und dar-

über zu informieren, was in der Zwischenzeit passierte.“

Bei Beschäftigten, die sich auffallend häufig krankmel-

den, dürfe der Vorgesetzte durchaus ansprechen, dass

es für ihn selbst problematisch sei, permanent umplanen

zu müssen. Mitarbeiter wiederum, die erkennbar zu Prä-

sentismus neigen, also trotz Krankheit zur Arbeit kommen,

sollten Führungskräfte dagegen nach Hause schicken.

Und dass Präsentismus keine Ausnahmeerscheinung ist,

belegt der WIdO-Fehlzeiten-Report 2018. Danach ging

2017 mehr als jeder Fünfte (21,1 Prozent) krank zur Arbeit,

obgleich ein Arzt davon abgeraten hatte.

Reduzierter Krankenstand. Kommt es im Betrieb gehäuft

zu Krankheitsausfällen, ist es ratsam, das in Team runden

zur Sprache zu bringen und herauszufinden, ob es an

der Arbeitsplatzsituation liegt: „Müssen Kollegen zum

Beispiel wegen Krankheit immer für andere mitarbeiten,

kann sich das Gefühl einstellen ‚Jetzt bin ich auch mal

dran!‘. Darüber muss man aber reden“, sagt die Exper-

tin und fügt hinzu: „Als Führungskraft sollte ich die Mehr-

arbeit dankend würdigen.“ Wichtig: Niemandem dür-

fen „leichtfertige“ Krankmeldungen unterstellt werden

und kein Kollege darf vor dem Team vom Vorgesetzten

namentlich genannt werden. Von Anwesenheitsprämien

hält sie nichts. Denn sie würden den Präsentismus stär-

ken und könnten zudem unfair sein, weil sie unterstellen,

dass ein Teil der Fehlzeiten nicht berechtigt war: „In einer

von Misstrauen geprägten Kultur kann soziale Motivation

nicht wachsen – die Bindung des Mitarbeiters ans Team

und ans Unternehmen wird erschwert. Viel wertvoller ist

verbale Anerkennung – und ein Dankeschön.“

Quelle: gesundes unternehmen – das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/Bremerhaven 1 I 2019

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VIMCAR.DE/MANDANTEN

neu

04Das Fahrtenbuch: Kilometergenau Steuern sparen

Poolfahrzeuge oder Dienstwagen: Wo liegen die Unterschiede?

01

02Der geldwerte Vorteil: Privatfahrten und Arbeitswege mit dem Poolfahrzeug

03Die 1%-Methode: Poolfahrzeuge pauschal versteuern

05Fahrtenbuch oder 1%-Methode: Was ist für Ihren Fuhrpark das Richtige?

Mandanteninformation II:Versteuerung von Poolfahrzeugen

Haben Sie noch [email protected] | vimcar.de/mandanten | 030 555 732 980

Kostenfresser Fuhrpark:Flottenmanagement für KMU bedarf Digitalisierung

Fahrtenbuch, Führerscheinkontrolle, Fahrzeugakte: Viele Themen,

die einer rechtskonformen Dokumentation bedürfen, sind digital

nicht nur sicherer, sondern sparen auch Zeit und Kosten. Besonders

Mittelständler bedürfen in puncto Digitalisierung einer umfassenden

Auskunft, die über die herkömmliche Steuerberatung hinausgeht.

Nachrichten

29STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Ein rechtssicheres Fuhrparkmanagement ist ein erheb-

licher Kostenfaktor für jedes Unternehmen: Bran-

chenunabhängig handelt es sich um durchschnittlich

8 Stunden wöchentlich, die für Aufgaben im Fuhrpark

verwendet werden. „Die Erkenntnis, dass Kosten- bzw.

Einsparpotenziale auch bei wenigen Fahrzeugen

bestehen, ist in kleineren Fuhrparks noch nicht ange-

kommen“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsit-

zender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement.

Effizientes Fuhrparkmanagement händisch kaum

machbar

Mandanten mit Firmenfuhrparks kleiner und mittle-

rer Größe sind sich ihrer Einsparmöglichkeiten durch

digitale Lösungen womöglich nicht bewusst. Von Pfle-

gediensten über Handwerksbetriebe bis hin zu Fahr-

schulen: Unmengen an administrativer Arbeit wären

zeitsparend und geschickt automatisierbar. Eine

umfassende Beratung rechtlicher und steuerlicher The-

men auch im digitalen Bereich ist für Mandanten klei-

ner oder mittelständischer Unternehmen (KMU) daher

Gold wert.

Dabei besitzt eine Vielzahl an Prozessen und Tätigkei-

ten das Potenzial zur Digitalisierung. Fahrtenbuch, Füh-

rerscheinkontrolle, Tourenplanung und Kostenverwal-

tung sind nur einige Beispiele, die Unternehmer täglich

belasten. Wichtig für den Fuhrparkleiter ist zu erkennen,

welche übergeordneten Ziele verfolgt werden sollen –

etwa Kosteneinsparungen, rechtskonforme Dokumen-

tation oder eine höhere Auslastung.

Aufgrund der zahlreichen und versicherungstechni-

schen Anforderungen ist ein effizientes Management

für KMU ohne automatisierte Prozesse und professi-

onelle digitale Unterstützung wenig stemmbar. Dazu

kommt: Bislang bietet der Markt fast ausschließlich

Softwarelösungen, die auf die Bedürfnisse von Konzer-

nen und Großunternehmen zugeschnitten sind, und

damit wenig passende Alternativen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. kooperiert

mit dem Fuhrparkexperten Vimcar

Das Berliner Unternehmen Vimcar wurde mit seinem

preisgekrönten digitalen Fahrtenbuch bekannt und

hat im nächsten Schritt das Fuhrparkmanagement

digitalisiert. Die Software Vimcar Fleet ist speziell auf

die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unter-

nehmen zugeschnitten, die bei Konzernlösungen oft

untergehen. Ziel ist, Mandanten mit einer ganzheitli-

chen Lösung kosteneffizient in der täglichen Arbeit zu

unterstützen und sie von administrativen Prozessen zu

befreien.

Funktionen wie GPS-gestützte Fahrzeugortung und

Diebstahlschutz, Kostenmanagement, Routendoku-

mentation, Fahrzeugbuchung und digitale Akten digi-

talisieren eine Vielzahl langwieriger Prozesse über das

bekannte Fahrtenbuch hinaus. Mittlerweile sind über

50.000 Fahrzeuge mit Vimcar ausgestattet. Durch die

Kooperation des DStV mit Vimcar erhalten Mitglieder

des Landesverbands Bremen und Mandanten exklu-

sive Sonderkonditionen und kostenlose Beratungen

rund um das Fuhrparkmanagement.

Quelle: Vimcar

31STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 30 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Achtung, Gesundheit!

Gesundheit ist das höchste Gut. Trotzdem überschreiten

viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berufsalltag

ihre Belastungsgrenzen. Weil sie das Arbeitspensum und die

Zielvereinbarungen schaffen oder dem Konkurrenzdruck standhalten

wollen, gefährden sie – anfangs unbemerkt – ihre Gesundheit. Ein

Phänomen, das die Wissenschaft „Interessierte Selbstgefährdung“

nennt. Sechs Warnsignale, auf die Führungskräfte und Beschäftigte

achten sollten.

1. Grenzenlos undtemporeichDie Flexibilisierung der Arbeit bietet viele Freiräume.

Homeoffice und mobile Geräte ermöglichen es, an

fast jedem Ort zu fast jeder Zeit zu arbeiten – auch

im Urlaub. Die negative Seite der Verschränkung

von Freizeit und Job: Wird zugunsten der Arbeit

auf Pausen und Erholungsphasen verzichtet, leidet

die Gesundheit. Auch ein sehr hohes Arbeitstempo

kann schaden. Intensiv und temporeich arbeiten-

de Personen verzichten auf den Austausch und die

gegenseitige Unterstützung im Team. Ein deutliches

Warnsignal!

2. Qualität im SinkflugWer aufgrund des hohen Pensums be-

ginnt, Abstriche bei der Arbeitsqualität

zu machen, reduziert zwar kurzfristig

den Druck, muss mittelfristig jedoch

mit negativen Konsequenzen rechnen.

Wird der Qualitätsanspruch an die ei-

gene Arbeit unterlaufen, kann die Psy-

che leiden. Unzufriedene Kunden und

Vorgesetzte werden billigend in Kauf

genommen. Ein Verhalten, das es zu

vermeiden gilt. Ziele sollten so gesetzt

sein, dass sie in der vorgegebenen Zeit

bei guter Qualität zu erreichen sind.

31STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 30 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

3. Krank am Schreibtisch„Präsentismus“ ist der Fachbegriff für ein Phänomen,

das in vielen Büros Realität ist. Beschäftigte arbeiten

trotz Krankheit oder verzichten zugunsten der Arbeit

auf eine ausreichende Regeneration. Ein Risiko für alle

Beteiligten: Arbeitsqualität und Gesundheit des oder

der Betroffenen leiden – das Unfallrisiko am Arbeits-

platz steigt. Führungskräfte sollten ihren Beschäftigten

ein Vorbild sein, selbst nicht krank zur Arbeit erscheinen

und Präsentismus nicht akzeptieren.

4. ProblematischerKonsum Ein Energydrink in der Mittagspause, ein

Glas Rotwein zur Entspannung nach Fei-

erabend – wer aufgrund einer zu hohen

Arbeitsbelastung regelmäßig stimulierende

oder entspannende Substanzen wie etwa

Alkohol, Medikamente oder Aufputschmit-

tel konsumiert, ist langfristig suchtgefährdet

und stellt zudem ein Sicherheitsrisiko am

Arbeitsplatz dar. Führungskräfte sowie Kol-

leginnen oder Kollegen sollten ein vertrau-

liches Gespräch mit Betroffenen suchen

und sie auf wahrgenommene Veränderun-

gen ansprechen.

5. Gefahrenzone Arbeitsplatz Umgehen Angestellte regelmäßig Sicherheits- und

Schutzstandards, obwohl ihnen die Regelungen

zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bekannt

sind, kann es zur Gefährdung der eigenen Ge-

sundheit oder der Gesundheit anderer kommen.

Hier müssen Vorgesetzte handeln und gegebenen-

falls disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

6. Folgenreiches Vortäuschen Trotz hoher Überlastung suggerieren Be-

troffene weiterhin eine hohe Leistungs-

fähigkeit. Sie übernehmen zusätzliche

Arbeitsaufgaben, machen beschönigen-

de Angaben zu Projektständen, um die

eigene Überforderung zu vertuschen.

Ein Ver halten, das zwar kurzfristig den Druck

reduziert, langfristig jedoch der eigenen Ge-

sundheit und dem beruf lichen Erfolg schadet.

Quelle: „Mit freundlicher Unterstützung der VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung, aus Certo 2/2019. www.certo-portal.de“

Nachrichten

32 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Gute-Laune-Kicks für die Arbeit

GESELLIGER JAHRESAUFTAKT

Ein Neujahrsumtrunk lässt sich auch als gemüt-

liches Grillfest organisieren. Als Wärmequelle

beim Wintergrillen dient neben dem Grill,

eine Feuerschale oder ein Lagerfeuer. Diese

eignen sich auch wunderbar dazu, über offe-

nem Feuer Stockbrot zu backen oder Marsh-

mallows zu rösten. Wolldecken, Heizstrahler,

Fackeln und ein heißer Punsch sorgen zusätz-

lich für Wärme.

SPASS IM SCHNEE

Eine Wanderung durch den glitzernden

Schnee beschwingt und schweißt zusammen.

Ob bei einer spannenden Schneeballschlacht

oder beim gemeinsamen Schneemannbauen:

Bewegung an der frischen Luft entspannt, pus-

tet den Kopf durch und lässt den Vitamin-D-

Haushalt auftanken – zumindest bei Sonne.

Ideal zur aktiven Pausengestaltung. Wer dazu

noch Kreativität und Teamgeist fördern möch-

te, veranstaltet einen Schneemann-Contest:

Die Mannschaft, die den schönsten Schnee-

mann gebaut hat, gewinnt am Ende.

BEI REGENWETTER

Auch bei Schmuddelwetter gibt es zahlrei-

che Aktivitäten, die neuen Schwung bringen.

Darts- und Tischkicker-Wettbewerbe in der Mit-

tagspause eignen sich ebenso wie ein vieler-

orts angebotenes Escape-Room-Erlebnis. Ein

solches Spiel dauert etwa eine Stunde. Durch

das gemeinsame Lösen kniffliger Aufgaben

zeigen sich ungeahnte Kompetenzen und das

Teamfeeling wird stärker.

GESUND ESSEN IM WINTER

Zusammen kochen? Macht nicht nur in der Frei-

zeit Spaß. Gibt man den Beschäftigten dabei

auch noch Impulse, sich gesund zu ernähren

– umso besser! In Kleingruppen Obstsalat oder

Gemüsesticks für die Mittagspause zu schnip-

peln, macht Laune und sorgt für eine gute

Kommunikation und Gruppenarbeit. In der Fir-

menküche lassen sich auch typisch winterliche

Gerichte wie Grünkohl, eine wärmende Suppe

oder vitaminreiche Salate einfach zubereiten.

Hat ein Mitarbeiter ein leckeres Rezept, kann

die gemeinschaftliche Kochstunde starten.

AKTION IN DER REGION

Als Team direkt mit frischem Elan und gemein-

samen Erfolgserlebnissen ins neue Jahr star-

ten: Für winterliche Aktivitäten wie Eislaufen,

Eisstockschießen oder Indoor-Skifahren, gibt

es verschiedene regionale Anbieter.

LOB AUSSPRECHEN

Die größten Motivatoren sind mit Geld nicht

aufzuwiegen: Sparen Sie deshalb – neben

gemeinsamen Aktionen – gerade auch im

Winter nicht mit Anerkennung und Wertschät-

zung.

Mitarbeitermotivation Gerade im Winter ist die Stimmung in der Belegschaft oft nicht auf dem Höhepunkt.

Morgens und abends ist es dunkel und kühl. Viele Beschäftigte bewegen sich deshalb zu wenig und leiden an

Lichtmangel. Winterliche Tipps zur Mitarbeitermotivation – schnell und günstig umzusetzen.

Quelle: gesundes unternehmen – das Arbeitgeber-magazin der AOK Niedersachsen 4 I 2018

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34 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Weniger

allein

Nachrichten

35STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Herr F. hat sich verändert: Er ist dünnhäu-tig, vergisst Ter-

mine, wirkt müde und in sich gekehrt. Die Arbeit scheint

ihm große Mühe zu machen, und seine Chefin fragt sich,

woran das liegt. Ist er im Job gerade besonders gefordert?

Oder sind das die Anzeichen einer depressiven Erkrankung? Auch

gesunde Menschen sind mal traurig oder schlecht gelaunt, etwa

bei beruflichen Problemen oder wegen eines Streits mit dem Part-

ner. Solche Stimmungen sind normal und verschwinden meist inner-

halb von Stunden oder Tagen. Selbstwertgefühl und Lebensfreude

bleiben dabei grundsätzlich erhalten und können durch Gespräche

mit Freunden, Sport oder andere Bewältigungsstrategien wieder ver-

stärkt werden. „Bei einer Depression dagegen betrifft das Gefühl tie-

fer Erschöpfung und Hoffnungslosigkeit alle Lebensbereiche und hält

mindestens zwei Wochen lang an“, erklärt Professor Ulrich Hegerl,

Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universi-

tätsklinikum Leipzig und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche

Depressionshilfe.

Symptome erkennen. Hinzu kommen weitere Krankheitszeichen wie

Schlaf-, Appetit- und Konzentrationsstörungen sowie die Neigung zu

Schuldgefühlen. Depressiven Menschen gelingt es nur noch schwer,

alltägliche Aufgaben wie den Haushalt oder ihre Arbeit zu bewälti-

gen. Sie berichten häufig, dass sie sich in-nerlich wie versteinert füh-

len.

Depressionen können in jedem Alter, in verschiedenen Formen und

in unterschiedlicher Schwere auftreten. Experten gehen davon aus,

dass Faktoren wie die genetische Veranlagung, biochemische Pro-

zesse im Gehirn, hormonelle Veränderungen sowie belastende Ereig-

nisse im Leben zusammenwirken. Auch Prominente wie Comedian

Torsten Sträter oder Ex-Skispringer Sven Hannawald kämpfen gegen

die Erkrankung an. „Wer die Symptome einer Depression an sich

wahrnimmt, sollte sich auf jeden Fall medizinisch behandeln lassen“,

rät Ulrich Hegerl. Man kann sich an den Hausarzt wenden, eventuell

auch an Fachärzte wie Psychiater oder Nervenärzte, um die Diag-

nose stellen zu lassen und eine Behandlung einzuleiten.

Medizinische Hilfe – individuell abgestimmt.

Die Behandlung wird individuell auf den Patienten und seine Form

der Depression abgestimmt. Häufig besteht sie aus einer Kombina-

tion aus Psychotherapie und sogenannten Antidepressiva. Diese

Medikamente mit verschiedenen Wirkstoffen beeinflussen den Hirn-

stoffwechsel und können die Depression zum Abklingen bringen. Die Quelle: gesundes unternehmen – das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/Bremerhaven 1 I 2019

Wirkung setzt meist erst nach zwei bis drei Wochen

ein. In der Psychotherapie bescheinigen viele

Experten der „Kognitiven Verhaltenstherapie“ eine

besonders gute Wirkung. Dieses Verfahren unter-

stützt Patienten dabei, ihren Tag ausgewogen zu

strukturieren und Selbstüberforderung oder nega-

tive Gedankenschleifen wie „Alles, was ich mache,

geht schief“ zu vermeiden. Gerade wegen der

depressiven Symptome sind viele Betroffene hoff-

nungslos, schämen sich oder glauben, allein mit

sich fertig werden zu müssen. Daher ist es wichtig,

Hilfe in Anspruch zu nehmen – egal, unter welcher

Form der Depression man leidet.

Beobachtungen schildern und Fragen stellen. Und

wie können Führungskräfte in ihren Unternehmen

dazu beitragen, dass sich jemand helfen lässt?

„Genau hinsehen, das Gespräch suchen und

sagen, was man beobachtet hat“, antwortet Adel-

heid Niewiadomski von der Gesellschaft für ambu-

lante psychiatrische Dienste GmbH (GAPSY) in Bre-

men. Dabei dürfe es allerdings nicht darum gehen,

eine Diagnose vorwegzunehmen, indem man zum

Beispiel sagt: „Ich habe den Eindruck, dass Sie unter

Depressionen leiden.“ Vielmehr komme es darauf

an, Interesse zu zeigen und Fragen zu stellen: „Wie

geht es Ihnen? Warum schaffen Sie Ihre Arbeit nicht

mehr?“ Bei Bedarf kann das Unternehmen dann

Kontakte vermitteln – unter anderem zum Betriebs-

arzt oder zum Sozialpsychiatrischen Dienst.

Niewiadomski rät außerdem dazu, durch die

Krankheit bedingte Probleme wie Gereiztheit oder

Arbeitsrückstände offen anzusprechen und gemein-

sam mit den Mitarbeitern nach einer Lösung zu

suchen – etwa, indem sie vom Großraumbüro in ein

Zweierzimmer wechseln. „Viele depressiv Erkrankte

können und wollen weiterhin arbeiten, krank und

raus sein ist eine große Belastung für sie“, sagt die

Sozialberaterin. Durch ambulante Therapien sei es

oftmals möglich, sie im Arbeitsprozess zu halten.

Mitarbeitergesundheit Depression ist eine Krankheit. Betrof-

fene sollten sich behandeln lassen. Und Führungskräfte kön-

nen sie darin unterstützen, das auch tatsächlich zu tun.

37STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 36 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Fehler unter den Teppich kehren?! Der 42. Deutsche Steuerberatertag hat eine bessere Idee!

„Aus Fehlern wird man klug, darum ist einer nicht

genug.“ Anders gesagt: Fehler sind menschlich und las-

sen sich ohnehin nicht vermeiden. Eine gesunde Feh-

lerkultur, in der diese offen angesprochen und zur Qua-

litätssicherung genutzt werden, macht deshalb Sinn.

Im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen erarbeiten

wir im Workshop „Gesunde Fehlerkultur“ Strategien für

den richtigen Umgang mit eigenen und fremden Feh-

lern und für ein professionelles Fehler-Management im

Team.

Nelson Taapken, Partner bei Ernst & Young (EY) im

Bereich People Advisory Services, führte gemeinsam

mit seinem Team im Sommer 2018 eine große Stu-

die zum Umgang mit Fehlern in Unternehmen durch.

Befragt wurden mehr als 1.000 Führungskräfte und Mit-

arbeiter aus deutschen Firmen. Die Ergebnisse stellt er

im Rahmen des Workshops vor. Welchen Einfluss die

Digitalisierung hat und inwieweit vor allem die Vorge-

setzten in der Verantwortung stehen, erklärt er Ihnen

vor Ort. Gemeinsam mit Taapken, dem Moderator,

Peter Stawowy, und der Trainerin für Führungskräfte,

Eva Resch, können Sie im Anschluss an diese Einfüh-

rung gemeinsam Strategien für Ihre Praxis erarbeiten.

Wie gehen wir am besten um mit eigenen Fehlern

vor Mitarbeitern, mit Fehlern von Mitarbeitern und mit

Mandantenbeschwerden?

Der Workshop ist Teil des umfangreichen Fachpro-

gramms des 42. Deutschen Steuerberatertages, der

sich in diesem Jahr unter dem Motto „Kanzlei in Best-

form“ vielen Aspekten der fachlichen, körperlichen

und eben auch der Führungsfitness widmet. Achtung:

Bei einer Anmeldung bis zum 31.7.2019 gilt der Früh-

bucherpreis! Nähere Informationen finden Sie unter

www.steuerberatertag.de

DStV-Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter Dr. Möhlenbrock

Am 17.4.2019 traf sich WP/StB Harald Elster, Präsident

des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), mit dem

neuen Leiter der Steuerabteilung des Bundesminis-

teriums der Finanzen (BMF), Ministerialdirektor Dr. Rolf

Möhlenbrock, zu ihrem ersten fachlichen Austausch.

Möhlenbrock war im Oktober 2018 von Bundesfinanz-

minister Olaf Scholz in sein jetziges Amt berufen wor-

den. Zuvor war er als Leiter der Unterabteilung IV C des

BMF mit den Fragen rund um die Steuern vom Einkom-

men und Ertrag, die Unternehmensteuerpolitik sowie

die Erbschaft- und Grundsteuer betraut. Möhlenbrock

folgt auf Michael Sell, der die Position des Leiters der

Steuerabteilung mehr als sechs Jahre innehatte.

Gegenstand des Gesprächs waren insbesondere

aktuelle steuerpolitische Herausforderungen wie die

vom BMF geplante Einführung von Anzeigepflichten

für grenzüberschreitende und innerstaatliche Steu-

ergestaltungen und die Grundsteuerreform. Auch in

berufspolitischer Hinsicht begegneten sich Elster und

Möhlenbrock am Puls der Zeit: Das laufende Vertrags-

verletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die

Vorbehaltsaufgaben betrifft den Berufsstand in seinen

Grundfesten. Elster sensibilisierte Möhlenbrock ein-

gehend für die Bedeutung dieses Regelungsbereichs

unter anderem für den Verbraucherschutz und damit

für das Gemeinwohl.

Das Gespräch war durch eine konstruktive und

zugleich vertrauensvolle Atmosphäre geprägt. Elster

unterstrich die Bereitschaft des DStV, die Arbeit des

Ministeriums mit seinem Blick für die Praxisbelange von

kleinen und mittleren Kanzleien und der Fachexpertise

weiter zu begleiten. Möhlenbrock zeigte sich als fach-

lich versierter und aufgeschlossener Ansprechpartner.

37STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 36 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

DStV-BerichtZwischen den Gesprächspartnern bestand Einigkeit,

den Austausch bei nächster Gelegenheit fortzusetzen

und damit an die Tradition der guten Verbindung zwi-

schen Sell und Elster anzuknüpfen.

Von Seiten des BMF nahmen an dem Fachgespräch

auch RDin Nadine Danewitz, Leiterin des Referats u.a.

für das Steuerberatungsrecht, und MR Dr. Michael

Myßen, Leiter des Referats u.a. für steuerliches Verfah-

rensrecht, teil. DStV-Präsident Elster wurde von dem

DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman

Peters und der stellv. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin

Sylvia Mein begleitet.

Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Ein

den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV)

und den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.

(BVL) seit Jahren verbindendes Mammutprojekt. Der

BVL lud den DStV auch dieses Jahr zu seinen alljähr-

lichen Orga- und Fachbesprechungen mit Vertretern

der Finanzbehörden und der Beratungspraxis ein. Eine

mit rund 50 Teilnehmern gut besuchte Tagung fand am

19.2.2019 in München statt. Sie bewies einmal mehr,

dass das gegenseitige Verständnis für die Arbeitssitu-

ation der jeweils anderen Seite ein wichtiger Baustein

zum Gelingen des Projekts ist.

Vollautomationsgestützte Veranlagung nimmt zu

Beim Erfahrungsaustausch zur ausschließlich automati-

onsgestützten Veranlagung diskutierten die Teilnehmer

die Quote, Durchlaufzeiten und Auswirkungen in den

Finanzämtern. Es stellte sich heraus, dass sich die sog.

Autofall-Quote für den Veranlagungszeitraum 2017

bundesweit deutlich erhöht hat. Sie liege in Bayern

bei mehr als 15 % und betreffe vornehmlich die Ver-

anlagungen von Arbeitnehmern und Rentnern. Die

Durchlaufzeit liege in diesen Fällen etwa bei 14 Tagen.

Bei einer manuellen Bearbeitung dieser Sachverhalte

dauere der Erlass der Steuerbescheide hingegen häu-

fig zwei bis vier Monate – so die Berichte aus der Pra-

xis. Neben IT-Umstellungen sei einer der Verzögerungs-

gründe die Nachforderung von Belegen, die aus den

Vorgaben des Risikomanagementsystems resultierten.

Es dauere noch eine Weile, bis die einzelnen Bausteine

des Modernisierungsvorhabens, wie der Wechsel von

der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht und das

Risikomanagementsystem, reibungslos ineinandergrei-

fen - so die Erläuterungen der Vertreter der Finanzver-

waltung. Die geplante Einführung eines elektronischen

„Containers“ sei eines der Vorhaben zur Behebung

entsprechender Probleme. Die mit der elektronischen

Steuererklärung übermittelten Belege könnten in ihm

gespeichert werden und wären für die Finanzverwal-

tung jederzeit abrufbar.

Hinweise zum Wechsel von der Belegvorlage- zur Be-legvorhaltepflicht

Der Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhalte-

pflicht gestalte sich in der Praxis insgesamt noch nicht

ganz einfach, wie der Austausch über die gegenwär-

tigen Praxiserfahrungen belegte. Die von der bayeri-

schen Steuerverwaltung im Verbund unter anderem

mit Vertretern des BVL entwickelten Empfehlungen

zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab 2017 böten

gute erste Hinweise. Allerdings gäbe es Verbesserungs-

potenzial, um das Verfahren für Steuerpflichtige, deren

steuerliche Berater und die Finanzverwaltung reibungs-

loser zu gestalten. Die Vertreter der bayerischen Finanz-

verwaltung betonten etwa, dass detailliertere Anga-

ben die Glaubwürdigkeit erhöhen würden. So sollten

in den Steuererklärungen keine kumulierten Werte

angegeben, sondern alle Erfassungs- und Textfelder

genutzt werden, um die Sachverhalte nachvollzieh-

bar darzustellen. Darüber hinaus informierten sie die

Teilnehmer, dass die digitale Belegübermittlung über

das ELSTER-Portal voraussichtlich ab Ende 2020 mög-

39STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 38 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

lich sein werde. Angesichts der hohen Sicherheitsbe-

denken sollten die Belege bis dahin nicht als einfache

E-Mail, sondern in Papier eingereicht werden.

Bedeutung des sog. qualifizierten Freitextfelds

Ein weiteres Thema der Tagung waren die Erfahrungen

mit dem sog. qualifizierten Freitextfeld. Die ursprüng-

liche Befürchtung der Finanzverwaltung, dass es zu

einem flächendeckenden Einsatz der technischen

Option kommen würde, trat nach einer ersten Aus-

wertung nicht ein: Lediglich in ca. 2 % der Fälle soll sie

genutzt worden sein. Es sei zudem eine überwiegend

sinnvolle Nutzung des Felds durch die Beratungspraxis

zu verzeichnen. Vertreter der Finanzverwaltung hoben

in diesem Zusammenhang den Gastkommentar des

DStV-Präsidenten WP/StB Harald Elster in der Fach-

zeitschrift DER BETRIEB mit dem Titel „Das qualifizierte

Freitextfeld ist Freund und nicht Feind des Steuerpflich-

tigen“ (Der Betrieb, Nr. 46 vom 16.11.2018, M4 ff.) posi-

tiv hervor: Wie in dem Beitrag beschrieben, diene das

Feld nicht zur Verschärfung der Mitwirkungspflichten.

Vielmehr solle es die steuerstraf- und haftungsrechtli-

chen Risiken für Steuerpflichtige und deren steuerliche

Berater reduzieren.

Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit MdB Uwe Feiler

Es verbleiben nur noch wenige Monate: Ab dem

1.1.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zerti-

fizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor

Manipulationen geschützt sein. Vieles deutet indes

darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren noch immer

in den Kinderschuhen steckt. In einem gemeinsamen

Austausch am 20.3.2019 waren sich der für das sog.

Kassengesetz zuständige Berichterstatter der CDU/

CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bun-

destags, MdB Uwe Feiler, und der Deutsche Steuerbe-

raterverband e.V. (DStV) einig: Es dürfte zeitlich sehr,

sehr eng werden.

Kassengesetz: Verbleibende Zeit für Umsetzung dürfte kaum mehr ausreichen

Der Stichtag für die neuen Kassenvorgaben rückt

unaufhaltsam näher – dennoch sind nach wie vor keine

zertifizierten TSE am Markt in Sicht. In dem Gespräch

ging es daher insbesondere um den aktuellen Verfah-

rensstand. Feiler zeigte viel Verständnis für die Sorgen

der Beraterschaft. Denn selbst im besten Fall, wenn in

naher Zukunft zumindest Prototypen existieren sollten,

sind noch einige Hürden zu nehmen: In den verblei-

benden rund neun Monaten müssten die Geräte nach

dem Verständnis des DStV

• zertifiziert,

• in Serie gefertigt,

• durch die Kassenhersteller systemkonform in die

Kassen integriert und schließlich

• von den Steuerpflichtigen installiert werden.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel, ob bis Ende des

Jahres ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis

steht, durchaus angebracht.

Die Sorgen werden durch die jüngst veröffentlichte

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

der FDP-Bundestagsfraktion nicht abgemildert (BT-Drs.

19/8684): Demnach werde das Zertifizierungsverfahren

im Projekt „Zertifizierung eines Sicherheitsmoduls für

Registrierkassen und weitere Aufzeichnungssysteme“

(ZERSIKA) erprobt. Das Projekt laufe planmäßig. Für die

in ZERSIKA begleitete Zertifizierung sehe der Projektplan

eine Freigabe im zweiten Quartal und einen Abschluss

der Zertifizierung im vierten Quartal dieses Jahres vor.

Weiter heißt es, dass jeder Hersteller die Zertifizierung

einer technischen Sicherheitseinrichtung beantragen

könne – unabhängig davon, ob die Zertifizierung der

technischen Sicherheitseinrichtung im ZERSIKA-Projekt

abgeschlossen sei. Dennoch hat der DStV Bedenken:

Selbst wenn diese Planungen reibungslos verlaufen

sollten, bleibt aus seiner Sicht offen, ob die Verbreitung

der zertifizierten TSE von verschiedenen Anbietern am

Markt mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgt.

39STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 38 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

DStV-BerichtDStV wendet sich an Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Der DStV adressierte seine Bedenken bereits im Rah-

men seiner Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf

eines Anwendungserlasses zu § 146a AO an das Bun-

desministerium der Finanzen. Entschärfen könnte die

Problematik allerdings nur eine Verschiebung des

Stichtags – und dies bedarf einer Gesetzesänderung.

Da der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes

auch auf der Tagesordnung der Sitzung des Finanzaus-

schusses am 3.4.2019 stand, wandte sich der DStV mit

seiner Stellungnahme S 05/19 an dessen Vorsitzende,

MdB Bettina Stark-Watzinger (FDP).

Neben einer Verschiebung des Stichtags regt der DStV

in der Eingabe eine Verlängerung der Frist für die erst-

malige Mitteilung der Kassen i. S. d. § 146a Abs. 4 AO

an: Aktuell sieht das Gesetz nämlich vor, dass die erst-

malige Mitteilung der Millionen von betroffenen Kassen

bis spätestens 31.1.2020 erstattet werden muss. Abhän-

gig davon, wann mit den Mitteilungen begonnen wer-

den kann, droht insbesondere bei kleinen und mittleren

Kanzleien eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe.

Damit der Praxis in jedem Fall ausreichend Zeit bleibt,

die Meldungen in zumutbarer Weise vorzunehmen, hat

der DStV eine Frist von drei Monaten, beginnend mit

dem Stichtag der erstmaligen Anwendung des § 146a

AO, gefordert.

Auf der Agenda des Gesprächs mit MdB Feiler stand

außerdem das Thema Anzeigepflicht für Steuergestal-

tungen. Der DStV vermittelte erneut seine Sorge, dass

sich das Instrument zu einem Bürokratiemonster für die

Steuerberaterschaft und die Finanzverwaltung entwi-

ckeln wird.

Für den DStV nahmen an dem Gespräch die stellver-

tretende Geschäftsführerin, RAin/StBin Sylvia Mein,

sowie die Referenten Daniela Ebert, LLM., und Denis

Basta, M.A., teil.

Sylvia Mein zur stellv. Geschäftsführerin des Deutschen Steuerberaterverbands ernannt

RAin/StBin Sylvia Mein gehört seit dem 1.4.2019 zum

Kreise der Geschäftsführer des Deutschen Steuerbe-

raterverbands e.V. (DStV). Nach ihrer Berufsausbildung

zur Steuerfachangestellten in einer kleinen Hamburger

Kanzlei studierte sie Rechtswissenschaften mit dem

Schwerpunkt Steuerrecht. Bevor sie Anfang 2012 zur

Steuerberaterin bestellt wurde, wirkte Mein als Rechts-

anwältin in mittleren Steuerberatungsgesellschaften

sowie bei der PricewaterhouseCoopers Legal AG.

Am 1.1.2012 nahm Mein ihre Tätigkeit als Referentin für

den DStV auf. Seit dem 1.1.2016 ist sie dessen Leiterin

der Steuerabteilung. Mein hat sich während ihres Wir-

kens für den Berufsstand als anerkannte Kennerin des

nationalen und internationalen Steuerrechts und als

erfolgreiche Netzwerkerin und steuerpolitische Impuls-

geberin erwiesen. Als stellv. Geschäftsführerin berich-

tet sie an DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB

Norman Peters.

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DStV-Bericht

41STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

DStV ist empört: TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer!

Am 26.3.2019 hat das Plenum des Europaparlaments

bei seiner Sitzung in Strasbourg den Abschlussbericht

des TAX 3–Ausschusses für die Reformempfehlungen in

Bezug auf Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und

Steuervermeidung in der Europäischen Union ange-

nommen.

Die Arbeit des TAX 3–Ausschusses sei wichtig für

die Steuergerechtigkeit in der Europäischen Union,

betonte der Präsident des Deutschen Steuerberater-

verbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster am Rande

der Präsidiumssitzung des DStV in München. Die im

Abschlussbericht geforderten Reformvorschläge zur

Bekämpfung von Steuervermeidung, Steuerhinterzie-

hung und aggressiver Steuerplanung, zur Stärkung von

Maßnahmen gegen Geldwäsche, zur Bekämpfung

von Mehrwertsteuerbetrug und zum besseren Schutz

von Whistleblowern und Journalisten seien nachvoll-

ziehbar, müssten aber rechtsstaatliche Prinzipien ach-

ten und verhältnismäßig und zielführend sein, so Elster.

Auch die Forderungen nach Modernisierung des steu-

erlichen Rechtsrahmens auf internationaler und euro-

päischer Ebene könne er nachvollziehen. Ob dies

ausschließlich durch eine Gemeinsame Konsolidierte

Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB),

einen Abschluss der gegenwärtigen Mehrwertsteuer-

reform oder durch die Einführung einer Digitalsteuer

erreicht werden kann, müsse noch abschließend

geklärt werden. Hier sei, so Elster, auch zu prüfen, ob

„internationale oder nationale Lösungen teilweise

nicht besser geeignet sind, als europäische Maßnah-

men“.

Absolut nicht nachvollziehen könne Elster jedoch die

im Abschlussbericht angenommenen Aussagen über

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Abschluss-

bericht beschreibt verallgemeinernd, dass „Intermedi-

äre bei der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzie-

rung eine gewichtige Rolle spielen“. Dies suggeriere,

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien Mittäter, so

Elster. Auch dürfe die „berufliche Verschwiegenheit

nicht als Deckmantel für kriminelle Machenschaften“

entfremdet werden, so der Text des Abschlussberichts.

„Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschafts-

prüfer als Strippenzieher in der Geldwäsche und Ter-

rorismusfinanzierung sind nicht nur aus politischer

und rechtlicher Hinsicht höchst bedenklich, sondern

schlichtweg grundfalsch“, so Elster.

„Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehör-

den keine Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirt-

schaftsprüfer in Geldwäschehandlungen oder Terro-

rismusfinanzierung involviert sind oder entsprechende

Verfahren gegen sie laufen“, stellte der Präsident des

DStV klar. Der DStV weist daher ausdrücklich darauf

hin, dass ein solcher Generalverdacht den tatsächli-

chen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden aus-

drücklich widerspricht.

Abschließend mahnt Elster noch, dass „eine bedeu-

tende Institution, wie das Europäische Parlament, ihre

Empfehlungen immer am angestrebten Ziel und an

der ihr gebührenden Professionalität ausrichten muss“.

„Davon ist das Europaparlament jedoch weit entfernt,

wenn es einen derart vereinfachten Generalverdacht

gegen eine bestimmte, zudem nicht weiter definierte

Berufsgruppe, annimmt“, so Elster.

Ansprechpartner

Dr. Jan Trommer, LL.M.

[email protected]

+49 30 27876-310

https://twitter.com/#!/DStVberlin

43STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 42 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

„Rund um den schönsten Beruf der Welt“ ging es auf

der 43. Berliner Steuerfachtagung des Steuerberater-

verbandes Berlin-Brandenburg am 7.3.2019 in Berlin.

Wer will schon Pilot werden, wenn er Steuerberater wer-

den kann? So in etwa konnte man das Eingangsstate-

ment von Verbandspräsident StB Carsten Butenschön

verstehen, als er die rd. 250 Teilnehmer zu der dies-

jährigen Frühjahrstagung seines Verbandes begrüßte,

darunter die Landespräsidentin der Wirtschaftsprüfer-

kammer StBin/WPin Katrin Fischer, den Vorsitzenden der

Deutschen Steuergewerkschaft Thomas Eigenthaler,

den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Finanzrich-

terinnen und Finanzrichter Rüdiger Schmittberg sowie

den Geschäftsführer des Verbandes der Freien Berufe

Berlin Wolfgang Wehmeier. Die Steuerberaterkam-

mer Berlin war durch ihren Präsidenten StB Alexander

C. Schüffner, die Steuerberaterkammer Brandenburg

durch ihre Vizepräsidentin StBin Beate Humbert vertre-

ten, der Deutsche Steuerberaterverband durch den

Präsidenten des Steuerberaterverbandes Sachsen StB

Dr. Andreas Zönnchen und dessen Geschäftsführer RA

Markus Hilbert sowie durch DStV-Hauptgeschäftsführer

RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke und DStV-Geschäftsfüh-

rer Attila Gerhäuser.

In seiner Begrüßungsansprache legte Butenschön dar,

dass in der Öffentlichkeit und insbesondere auch bei

jungen Menschen vielfach ein falsches Bild des Steuer-

beraterberufs bestehe. Allzu oft herrsche das Vorurteil,

dass es sich um einen langweiligen, einseitig auf Zah-

len und Rechnungen ausgerichteten Beruf handele.

Dabei stehe der Steuerberater mitten im Leben, sehe

sich täglich vor neue, interessante Herausforderungen

gestellt, sei modern und durch eine besondere Nähe

zum Menschen gekennzeichnet.

Freude am Beruf, so Butenschön, seine eine beson-

ders wichtige Triebfeder für Erfolg. Deshalb habe man

sich entschlossen, Magister Stefan Lami zu bitten,

den Impulsvortrag dieser Fachtagung zu halten. Lami

sei selbst Steuerberater in Österreich und erfahrener

Coach in Sachen Kanzleiführung. Man verspreche sich

also, dass er einiges dazu werde sagen können, wie

man die Freude am Beruf aufrechterhält bzw. noch

weiter steigert, welche Aufgaben man in Zukunft ver-

stärkt in den Blick nehmen sollte und welche Wege

man beschreiten kann, um den damit verbundenen

Herausforderungen gerecht zu werden.

In seinem Vortrag ging Stefan Lami dann auf das ausei-

nanderfallende Eigen- und Fremdbild des steuerbera-

tenden Berufs ein. Nicht alle Berufsangehörigen seien

alle Zeit überglücklich in ihrem Beruf, es gebe aber

Möglichkeiten, dies zu verbessern. Nicht alle Mandan-

ten seien alle Zeit überglücklich über ihren Berater,

aber auch hieran könne man arbeiten. Dabei hatte

Lami einen besonderen Tipp für die Kollegen bereit:

Es gebe einen besonderen Satz, mit dem sich das Ver-

hältnis zum Mandanten, ja sogar die eigene Motivation

Steuerberater – Der schönste Beruf der Welt

43STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 42 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

DStV-Bericht

erheblich steigern ließen …. Natürlich wollte jeder im

Saal wissen, welches dieser Satz sei, und Lami lüftete

dann auch das Geheimnis: Der Satz „Mir ist aufgefal-

len, dass ....“ verändere nachhaltig die Beziehung zum

Mandanten und richte zugleich den Blick des Beraters

auf neue, positive Fragestellungen. Dem Mandanten

signalisiere er, dass sich sein Berater Gedanken mache,

wie man Dinge im Umfeld des Mandaten zum Positi-

ven verändern könne. Das zeuge davon, dass sich der

Berater den Erfolg des Mandanten zu einem eigenen

Anliegen mache. Den Berater selbst bringe er dazu,

den Blick optimistisch auf Zukunftsfragen seines Man-

danten zu lenken nach dem Motto „Womit kann der

Mandant morgen Geld verdienen?“

Überhaupt werde sich das Bild des Steuerberaters

wandeln. Erfassungsarbeiten würden in Zukunft weni-

ger gut bezahlt werden. Schon heute gebe es Start-

ups, die – wenn sie einen Steuerberater suchen – in

dessen Kanzlei kommen und ihn mit der Frage kon-

frontierens „Die Buchhaltung wird doch wohl nichts

kosten, oder?“. Hier manifestiere sich ein vollständig

verändertes Mindset der jungen Generation. Auch die

Jahresabschluss-Besprechung werde über kurz oder

lang obsolet, weil unterjährig, ja teilweise tagesaktuell

gearbeitet werde. Lami beschrieb diese Veränderung

mit dem Begriff „Orakel-Steuerberater“. Das zukünftige

Geschäftsmodell des Steuerberaters werde noch stär-

ker auf die Zukunft ausgerichtet sein. Lami fasste das

in die Worte, dass das zukünftige Geschäftsmodell des

Steuerberaters noch stärker vom Rückblick zum Durch-

blick und dann vom Ausblick zum Weitblick führen

werde.

Dabei brauche sich auch niemand Sorgen wegen der

zunehmenden Digitalisierung zu machen. Ihr Einsatz

werde Steuerberater unterstützen, noch bessere Pro-

gnosen zu erstellen. Außerdem könne eine Maschine

zwar gut mit Zahlen umgehen, aber niemals die Motive

und Charaktere der Mandanten verstehen. Hierfür

werde immer die persönliche und individuelle Bera-

tung durch den Steuerberater erforderlich sein.

Um die Freude des Beraters an seinem Beruf zu erhö-

hen, genüge es nicht allein, immer bessere Leistun-

gen zu erbringen, diese müssten sich auch in entspre-

chenden Honorareinnahmen auf Seiten des Beraters

widerspiegeln. Hier gelte es, dem Mandanten den

Wert verbesserter, auf die Zukunft gerichteter Hand-

lungsempfehlungen verständlich zu machen und zu

belegen; dann werde der Mandant auch bereit sein,

dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Dem Mandan-

ten die Zusammensetzung des Honorars anhand der

Steuerberatervergütungsverordnung zu beschreiben,

sei schwierig, besser sei es, mit dem Mandanten zu

besprechen, welche Leistung er von dem Steuerbe-

rater erwartet und was ihn diese kosten wird. Wenn

die Leistung dann in der verabredeten Form erbracht

werde, seien Auseinandersetzungen um das Honorar

sehr unwahrscheinlich.

Mit dem launigen Hinweis, dass trotz allem Steuerbe-

rater nur der zweitschönste Beruf der Welt sei, da der

schönste ist, Steuerberater, so wie er, zu beraten, entließ

Lami die Teilnehmer in die Mittagspause im Estrel Hotel.

Nach der Pause wurden die Teilnehmerinnen und Teil-

nehmer in der Fachausstellung durch Kurzvorträge im

Pecha Kucha-Format über Lösungen und Angebote

für den schönsten Beruf der Welt informiert. Danach

legte Jens Spitzner, Fachbereichsleiter Freie Berufe, der

DKB, die Sicht der Banken auf die Steuerberaterbran-

che dar. Dass diese überaus positiv und zukunftsfest ist,

bestätigte das Bild des schönsten Berufs der Welt.

Bei einer Steuerfachtagung durfte natürlich das Steu-

errecht nicht fehlen. Diesem widmete sich am Nach-

mittag intensiv Thomas Maack, StB aus Hamburg, des-

sen Vortrag steuerliche Fragen in eigener Sache der

Steuerberater, und dabei besonders praxisrelevante

Themen zur Gestaltung der Aufnahme in, aber auch

zum Ausscheiden aus einer freiberuflichen Praxis sowie

zur Umwandlung von Einzelpraxen in Kapitalgesell-

schaften behandelte.

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dern die Möglichkeit, kostenlos und zeitnah Informationen zu aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen und wei-

teren berufsbezogenen Themen zu erhalten.

Bestandskräftige Ablehnung einer Vorsteuervergütung

NV: Lehnt das BZSt einen Antrag auf Vergütung der

in einer bestimmten Rechnung ausgewiesenen Mehr-

wertsteuer als abziehbare Vorsteuer ab und wird die-

ser Bescheid formell und materiell bestandskräftig,

kann der Steuerpflichtige die Vorsteuerbeträge nicht in

einem weiteren Antrag erneut geltend machen.

BFH v. 30.04.2019, V B 43/17, Beschluss

Verfahrensgang FG Köln, 2 K 3488/14 vom 15.02.2017

Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamt-

handsvermögen

Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine

Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen

Rücklagen der Kapitalgesellschaft nach § 7 Satz 1

UmwStG bei nach § 5 Abs. 2 UmwStG fiktiv als eingelegt

behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand

und nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseig-

ners zu behandeln.

BFH v. 11.04.2019, IV R 1/17, Urteil

Verfahrensgang FG Schleswig-Holstein, 4 K 98/15 vom

15.09.2016

Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungs-

gegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppel-

ten Haushaltsführung

1. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat

gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung

der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4

EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und

Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und

des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar

2013 (BGBl I 2013, 285) mit höchstens 1.000 € im Monat

angesetzt werden können.

2. Es handelt sich vielmehr um sonstige Mehraufwen-

dungen einer doppelten Haushaltsführung, die unter

den allgemeinen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz

3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten abziehbar sind.

BFH v. 04.04.2019, VI R 18/17, Urteil

Verfahrensgang FG Düsseldorf, 13 K 1216/16 E vom

14.03.2017

Elektronische Gerichtsakte – Unterschriften der betei-

ligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und

Protokoll

1. NV: Der in § 94 FGO i.V.m. § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO

für das Protokoll und in § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO für das

Urteil vorgeschriebenen handschriftlichen Unterzeich-

nung durch den Richter bzw. den Urkundsbeamten der

Geschäftsstelle wird gemäß § 52a Abs. 7 Satz 1 FGO in

der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung auch

dadurch genügt, dass das Protokoll und das Urteil als

elektronisches Dokument aufgezeichnet werden und

die verantwortenden Personen am Ende des Doku-

ments ihren Namen hinzufügen und das Dokument mit

einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

2. NV: Sind dem Protokoll und dem Urteil Transferver-

merke angeheftet, aus denen sich ergibt, dass die in

den elektronischen Dokumenten ausgewiesenen ver-

antwortenden Personen (Protokollführer, beteiligte

Richter) das jeweilige Dokument vor Absendung mit

einer qualifizierten elektronischen Unterschrift verse-

hen haben, und weisen die Transfervermerke bei allen

Signaturen hinsichtlich der Integrität und der Gültigkeit

des Zertifikats die Eintragung „gültig“ auf, kann grund-

sätzlich von der Echtheit der Signatur ausgegangen

werden.

BFH v. 03.04.2019, III B 80/18, Beschluss

Verfahrensgang FG Baden-Württemberg, 1 K 432/18

vom 17.05.2018

Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädi-

gung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweit-

wohnung

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich

der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begrün-

deten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine

dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als

Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstän-

diger Arbeit zu berücksichtigen.

BFH v. 03.04.2019, VI R 15/17, Urteil

Verfahrensgang FG Rheinland-Pfalz, 2 K 1701/14 vom

23.11.2016

WIR BEGLEITEN SIE MIT WISSEN.

Bremer Steuer-Institut e.V.

47Bremer Steuer-Institut e.V.

Seminarübersicht - Bremer Steuer-Institut e.V.

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B e r a t e r - S e m i n a r e

Erbschaftsteuer – Update

(41015.219)

Mo. 19. August 2019

Seite 48

Umsatzsteuer - Brennpunk-

te 2019 (41161)

Di. 10. September 2019

Seite 53

Internationales Steuerrecht

(41124.19)

Mo. 02. September 2019

Seite 50

Basiswissen im Baulohn

und/oder Haftungsfalle

Baugewerbe bei der Um-

satzsteuer

(41171) / (41172)

Di. 20. August 2019

Seite 49

Internet und Umsatzsteuer

(41123.19)

Mi. 04. September 2019

Seite 52

Grundlagen der Mitunter-

nehmerschaften – Gewinn-

verteilung inkl. Verknüp-

fung zu der gesonderten

und einheitlichen Feststel-

lungserklärung (41154)

Do. 26. September 2019

Seite 61

Gewinnermittlung durch

Überschussrechnung nach

§ 4 Abs. 3 EStG (41093.19)

Di. 24. September 2019

Seite 60

Besondere Abrechnungs-

gruppen (41011.19)

Mo. 26. August 2019

Seite 58

Das steuerliche Sonder-

betriebsvermögen bei

Mitunternehmerschaften

(41168)

Do. 22. August 2019

Seite 57

Rund um den Kleinun-

ternehmer – § 19 UStG

(41146)

Mi. 18. September 2019

Seite 59

Mitarbeiter-Seminare

Die Erbengemeinschaft:

Vom Erbfall bis zur Ausei-

nandersetzung und/oder

Nießbrauch an Immobilien

und betrieblichem Vermö-

gen (41163) / (41164)

Di. 03. September 2019

Seite 51

Aktuelle Bilanzierungsfra-

gen 2018/2019 (41008.19)

Do. 19. September 2019

Seite 54

Einbringung von Unter-

nehmensteilen in eine

Personengesellschaft/

Grunderwerbsteuer

(41167)

Mi. 25. September 2019

Seite 55

Immobilien im Steuerrecht

(41145)

Mo. 21. Oktober 2019

Seite 56

49Bremer Steuer-Institut e.V.48 Bremer Steuer-Institut e.V.

Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK

RIPT

Erbschaftsteuer - Update

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Die Verabschiedung der ErbStR 2019 hat sich über ein

Jahr hingezogen. Die Richtlinien enthalten Neuerun-

gen, die in der steuerlichen Beratungspraxis präsent

sein müssen. Die ErbStR 2019 lösen die ErbStR 2011 ab

und nehmen auch zu streitigen Themen Stellung.

Erstmalig wird das durch die ErbSt-Reform erheblich

umgestaltete und erweiterte System der betrieblichen

Verschonung in die Richtlinien integriert. Das gilt auch

für die bisherigen gleichlautenden Erlasse zur Bewer-

tung von Grundstücken im Sachwertverfahren. Dabei

werden die neuen Richtlinien wesentliche Ansätze der

gleichlautenden Erlasse übernehmen. Zusätzlich sind

erste Praxiserfahrungen zu berücksichtigen, die zu Än-

derungen führen.

Wichtig sind auch die zu den ErbStR 2019 als Hinwei-

se herausgegebenen Verwaltungsregelungen, mit

denen aussagekräftige Berechnungsbeispiele zu den

Richtlinientexten zur Verfügung gestellt werden.

I. Inhalte der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

• Wesentliche Änderungen und Verwaltungsent-

scheidungen

• Rechentechnik bei der Begünstigung des betrieb-

lichen Vermögens

• Umgehung der Überentnahme?

• Anhängige BFH-Verfahren zur Weitergeltungsan-

ordnung

• Problematik und Lösungen des 90 % -Tests

• Investitionsklausel als Durchbrechung des Stich-

tagsprinzips

• Rechentechnik der Verbundvermögensaufstellung

• Definition und Auswirkung des jungen Verwal-

tungsvermögens

• Junge Finanzmittel bei konzerninterner Finanzie-

rung

• Neue Praxisfälle bei Wohnungsunternehmen

• Praxisrelevante Aspekte

II. Bewertung des Betriebsvermögens

• Ausschluss von Kaufpreisen innerhalb von Gesell-

schaften

• Personengesellschaften: Mitunternehmeranteil als

Feststellungsgegenstand

• Zuweisung des Verwaltungsvermögens bei

Mit unternehmerschaften

• Bewertung von Erfindungen und Urheberrechten

III. Bewertung des Grundvermögens

• Beispiele zu neuen Modifikationen des Bodenricht-

werts

• Aktueller Baupreisindex

• Kosten eines Sachverständigengutachtens

• Kaufpreis versus Gutachten

• Nachträglicher Kaufpreis als Nachweis des niedri-

geren gemeinen Werts

• Rechtsprechung zum Ansatz des Mindestwerts im

Sachwertverfahren

• BFH-Verfahren zum Nachweis durch zertifizierte

Sachverständige

IV. Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mo. 19. August 2019 09:00 - 13:00 Uhr

Berater-Seminar (41015.219)

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte und qualifizierte Steuerfachangestellte

ReferentDipl.-Finw. Wilfried Mannek, Willich

Ort Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Seminare

49Bremer Steuer-Institut e.V.48 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

Basiswissen im Baulohn und/oder Haftungsfalle Baugewerbe bei der Umsatzsteuer

Basiswissen im Baulohn (41171)

Die gesetzlichen Regelungen des Baugewerbes sind

eines der schwierigsten arbeitsrechtlichen Rechtsge-

biete überhaupt. Dies liegt an der Vielfalt und dem

Zusammenwirken verschiedener Regelungen aus Ge-

setzen, Verordnungen und zwingend anwendbaren

Tarifverträgen.

Das Seminar gibt einen Überblick zu den grundlegen-

den gesetzlichen Vorgaben im Bauhauptgewerbe,

die bei der Abrechnung von Baulöhnen zu beachten

sind. Es zeigt zudem auf, wann ein Betrieb als Betrieb

des Baugewerbes zu qualifizieren ist und welche An-

sprüche im BRTV-Bau geregelt sind.

Schließlich geht das Seminar auf die zwingend zu be-

achtenden Mindestlöhne ein, die ein Betrieb des Bau-

gewerbes immer im Auge behalten muss.

• Rechtsgrundlagen zur korrekten Abrechnung von

Baulöhnen

• Betrieb des Baugewerbes und Geltungsbereich

des BRTV-Bau

• BRTV-Bau: Arbeitszeit und Flexibilisierungsmög-

lichkeiten, Lohngruppen und Eingruppierungspro-

bleme, Zuschläge und Zulagen, Urlaubsanspruch

und Berechnung der Urlaubsvergütung

• Mindestlöhne im Baugewerbe in Abgrenzung zum

Mindestlohngesetz

Haftungsfalle Baugewerbe bei der Umsatzsteuer (41172)

Die Unternehmen der Baubranche sind durch die

Rechtsprechung zu Bauträgern kräftig durchgeschüt-

telt worden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob für

die erbrachten Leistungen Umsatzsteuer ausgewiesen

werden muss. Auch der Zeitpunkt der Versteuerung ist

aktuell durch den Bundesfinanzhof in Frage gestellt

worden – Stichwort Soll- oder Ist-Versteuerung. Darü-

ber hinaus stellt sich bei Montageleistungen im Aus-

land die Frage, ob die umgekehrte Steuerschuldner-

schaft angewendet werden darf oder eventuell eine

Registrierung im Ausland notwendig ist. Hiervon sind

nicht nur große Bauunternehmen betroffen, sondern

auch Handwerksbetriebe, die z.B. als Subunternehmer

für Generalunternehmer tätig werden.

In dem Seminar werden die Grundlagen zu den Be-

griffen Bauleistungen und Bauwerke sowie zur umsatz-

steuerlichen Ortsbestimmung und zu den Regeln zur

Steuerschuldnerschaft dargestellt. Selbstverständlich

wird die aktuelle Entwicklung bei den Bauträgern be-

rücksichtigt. Des Weiteren wird die unterschiedliche

Behandlung von Montageleistungen im Ausland an-

hand von Praxisbeispielen erläutert. Zur Frage der Soll-

versteuerung, z.B. im Zusammenhang mit Gewährleis-

tungseinbehalten, werden Praxishinweise gegeben.

• Grundlagen

• Besteuerungsverfahren, Bemessungsgrundlage

und Zeitpunkt

• Baustellen im Ausland (Darstellung an Beispielslän-

dern aus der EU)

• Behandlung von Bauträgerfällen

Di. 20. August 2019

(41171) 09:00 - 12:30 Uhr

(41172) 13:30 - 16:30 Uhr

Berater-Seminare (41171) / (41172)

TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte, qualifizierte Steuerfachangestellte

ReferentHerr Gunther Schwanke, Rechtsanwalt Herr Carsten Nesemann, Steuerberater

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt pro Seminar190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung E-Skript

51Bremer Steuer-Institut e.V.50 Bremer Steuer-Institut e.V.

Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK

RIPT

Internationales Steuerrecht

Grenzüberschreitende Steuerfälle gewinnen in der Be-

ratungspraxis immer mehr an Bedeutung.

Im Rahmen des Seminars werden die klassischen Berei-

che der Vermietung von im Ausland gelegenen Immo-

bilien und die grenzüberschreitende Arbeitnehmertä-

tigkeit besprochen.

Der Wechsel der Steuerpflicht innerhalb eines Ver-

anlagungszeitraums und Besonderheiten einzelner

Doppelbesteuerungsabkommen werden neben der

Berücksichtigung von im Ausland eingetretenen Ver-

lusten im Rahmen der inländischen Ertragsbesteuer-

ung im Fokus der Betrachtung stehen.

I. Immobilien im Ausland

• Vermietung

• Veräußerung

II. Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit

• 183-Tage-Regelung

• § 50d Abs. 8 EStG

III. Einkünfte aus Kapitalvermögen

• Besonderheiten durch § 32d Abs. 2 EStG auch bei

grenzüberschreitenden Fällen

• Gesellschafter-Darlehen - national und internati-

onal

IV. Wegzug ins Ausland - Risiken der Wegzugsbesteu-erung

Mo. 02. September 2019 09:00 - 12:30 Uhr

Berater-Seminar (41124.19)

TeilnehmerkreisSteuerberater, Steuerfachwirte, qualifizierte Steuerfachangestellte

ReferentProf. Dr. Jörg Knies Bremen

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung E-Skript

Seminare

51Bremer Steuer-Institut e.V.50 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

Die Erbengemeinschaft: Vom Erbfall bis zur Auseinandersetzung und/oder Nießbrauch an Immobilien und betrieblichem Vermögen

Die Erbengemeinschaft: Vom Erbfall bis zur Aus-einandersetzung (41163)

In den seltensten Fällen wird es in einem Erbfall wohl nur

einen Erben geben, weil entweder die gesetzliche Erb-

folge greift oder der Erblasser testamentarisch eine

Teilungsanordnung verfügt hat. Zwar sieht der Gesetz-

geber in der Erbengemeinschaft einen Zusammen-

schluss von Personen, der auf Auflösung bedacht ist,

aber zivilrechtlich existieren keine zeitlichen Beschrän-

kungen für das Fortbestehen. So ergeben sich zahlrei-

che steuerrechtliche Fragen, welche näher beleuch-

tet werden sollen.

Wesentlicher Schwerpunkt dieses Seminars soll die Erb-

auseinandersetzung mit ihren ertrag-, erbschaft- und

grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen sein: Wie

wirken sich Ausgleichszahlungen aus? Welche Folgen

ergeben sich bei nicht quotaler Zuweisung von Nach-

lassgegenständen? Welche Konsequenzen haben

Teil auseinandersetzungen?

Dieses Seminar wendet sich insbesondere an die klei-

ne Kanzlei, wo die Nachfolgeberatung nicht zum täg-

lichen Geschäft gehört, und konzentriert sich auf die

Gestaltungsberatung und Fehlervermeidung mit an-

schaulicher Darstellung anhand vieler Fallbeispiele. Ein

besonderer Schwerpunkt ist die grafische Darstellung

komplexer Sachverhalte zum besseren Verständnis.

• Entstehung der Erbengemeinschaft

• Rechte und Pflichten der Erbengemeinschaft

• Erbauseinandersetzung

Nießbrauch an Immobilien und betrieblichem Vermögen (41164)

Nießbrauchsgestaltungen sind bei der Nachfolgepla-

nung heute ein wichtiger Beratungsansatz, weil der

Kapitalwert seit 2009 in vollem Umfang vom steuer-

baren Erwerb abgezogen werden kann. Hierfür ist es

notwendig, sämtliche Aspekte sowohl zivil- als auch

steuerrechtlich umfassend im Auge zu behalten.

Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf Nießbrauchs-

gestaltungen mit Immobilien, die in der Praxis wohl

am häufigsten auftreten werden. Aber es sollen auch

Möglichkeiten der Nießbrauchsbestellung an betrieb-

lichen Einheiten näher erläutert werden.

Dieses Seminar wendet sich insbesondere an die klei-

ne Kanzlei, wo die Nachfolgeberatung nicht zum täg-

lichen Geschäft gehört, und konzentriert sich auf die

Gestaltungsberatung und Fehlervermeidung mit an-

schaulicher Darstellung anhand vieler Fallbeispiele. Ein

besonderer Schwerpunkt ist die grafische Darstellung

komplexer Sachverhalte zum besseren Verständnis.

• Zivilrechtliche Aspekte von Nießbrauchsgestaltung

• Nießbrauch an Immobilien

• Nießbrauch an Anteilen von Kapitalgesellschaften

• Nießbrauch an einem Einzelunternehmen

• Nießbrauch an Anteilen von Personengesellschaften

Di. 03. September 2019

(41163) 09:00 - 12:30 Uhr

(41164) 13:30 - 16:30 Uhr

Berater-Seminare (41163) / (41164)

TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte, qualifizierte Steuerfachangestellte

ReferentMiriam Bujarsky, Steuerberaterin Berlin

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt pro Seminar190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung E-Skript

53Bremer Steuer-Institut e.V.52 Bremer Steuer-Institut e.V.

Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK

RIPT

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerberater, Steuerfachwirte, qualifi-zierte Steuerfachangestellte

ReferentDipl.-Fw. Carsten Nesemann, Steuerberater Norderstedt

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Internet und Umsatzsteuer

Der Verkauf von Dienstleistungen und Waren über das

Internet gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch

Unternehmen mit langer Historie nutzen mittlerweile die-

sen Vertriebsweg und bieten ihre Produkte über ei-

gene Webshops oder Marktplätze (z. B Amazon oder

eBay) an.

Die organisatorischen und steuerlichen Abläufe im Un-

ternehmen müssen entsprechend angepasst werden.

Umsatzsteuerliche Registrierungen können erforder-

lich sein und die Umsätze müssen nach dem Ort der

Besteuerung unterschieden werden.

In dem Seminar werden die Besonderheiten der Um-

satzbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen

und dem Versandhandel dargestellt. Anhand von

Praxisfällen werden die tatsächliche Umsetzung ver-

mittelt und Handlungsempfehlungen gegeben.

Einführung

• Abgrenzung zwischen Unternehmer und Nicht-

Unternehmer

• Abgrenzung zwischen Warenlieferungen und

Dienstleistungen

• Bestimmung des umsatzsteuerlichen Orts der

Leistungen

• Deklarationsverfahren

Versandhandel

• Lieferschwellen

• Warenlager im Ausland (Stichwort: FBA = Fulfill-

ment by Amazon) und Registrierungspflichten

• Rechnungsformat – von welchem Land?

• Rückforderung von deutscher Umsatzsteuer für die

Vergangenheit

• Innergemeinschaftliches Verbringen und

Dokumentation

• Marktplatzhaftung

• Intrastat

Elektronische Dienstleistungen

• Welche Leistungen fallen darunter?

• Statusfeststellung des Leistungsempfängers

• Umsatzsteuerlicher Ort der Leistungen

• Leistungsketten – Stichwort „Branchenlösung“

• MOSS – Funktionsweise und Probleme

Mi. 04. September 2019 09:00 - 13:00 Uhr

Berater-Seminar (41123.19)

Seminare

53Bremer Steuer-Institut e.V.52 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript

Teilnehmerkreis Steuerberater, Steuerfachwirte, qualifi-zierte Steuerfachangestellte

ReferentDr. Jörg Alvermann, Rechtsanwalt Köln

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Umsatzsteuer – Brennpunkte 2019

Die Umsatzsteuer hat sich zu einem der haftungs-

trächtigsten Beratungsfelder entwickelt. Nichts bleibt

mehr, wie es ist: EU-rechtliche Entwicklungen, neue

Gesetzesregelungen und eine wahre Flut von bri-

santen BFH-Urteilen haben den Berater in der jünge-

ren Vergangenheit geradezu überschwemmt. Das

Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die

neue Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen,

die wesentlichen Beratungsschwerpunkte und gibt

Hinweise zu notwendigen Rechtsbehelfen und zur

Vermeidung von Haftungsrisiken.

• Aktuelle Rechtsprechung zur Geschäftsveräuße-

rung im Ganzen

• Aktuelle Rechtsprechung zu Gewinnspielen und

Preisgeldern

• Organschaft – der aktuelle Stand der Rechtspre-

chung und Verwaltungskriterien

• Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – der

neue § 2b UStG

• Aktuelle Rechtsprechung und geplante Gesetzes-

änderungen zu Steuerbefreiungen

• Brennpunkt Vorsteuerabzug

• Ermäßigter Steuersatz bei der Abgabe von Spei-

sen

• Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b

UStG – der aktuelle Stand

• Weitere aktuelle Rechtsprechung

Di. 10. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr

Berater-Seminar (41161)

55Bremer Steuer-Institut e.V.54 Bremer Steuer-Institut e.V.

Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK

RIPT

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuer-fachwirte und qualifizierte Steuerfachan-gestellte

ReferentProf. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Erftstadt

Ort

Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Aktuelle Bilanzierungsfragen 2018/2019

Der handelsrechtliche Jahresabschluss sowie die

steuerliche Gewinnermittlung stellen Steuerberater

und Mitarbeiter in jedem Jahr von Neuem vor Her-

ausforderungen, da eine Vielzahl von Änderungen

zu beachten sind. Das Seminar vermittelt kompaktes

Praxiswissen zu gesetzlichen Neuregelungen, aktu-

eller Rechtsprechung und wichtigen steuerlichen

Verwaltungsanweisungen. Angesprochen werden

u.a. auch Besonderheiten bei Kleinstgesellschaften

sowie Unternehmen in der Krise. Zahlreiche Beispie-

le, Checklisten und Musterformulare erleichtern die

praktische Umsetzung.

• Aktuelle Problemfelder der Jahresabschluss-

erstellung

• Anlagevermögen

• Ausgewählte Fragen zur Bilanzierung des

Umlaufvermögens

• Eigenkapitaldarstellung

• Rückstellungsfragen

• Erstellung des Anhangs

• Besonderheiten bei Kleinstgesellschaften

• Sonderfragen bei der Jahresabschlusserstellung

von Unternehmen in der Krise

• Verschärfte Steuerberaterhaftung bei mögli-

cher Insolvenz einer Kapitalgesellschaft nach

dem BGH-Urteil vom 26.01.2017

• Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur

Erstellung des Jahresabschlusses bei existenz-

gefährdenden Risiken

• Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei

Rangrücktritt

• Einzahlung in der Kapitalrücklage als nachträg-

liche Anschaffungskosten auch in der Krise

• Anforderungen an die Offenlegung und Folgen

unterlassener oder verspäteter Offenlegung von

Jahresabschlüssen

• Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

• Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanwei-

sungen zum Bilanzsteuerrecht

• Digitaler Finanzbericht

Do. 19. September 2019 09:00 - 16:00 Uhr

Berater-Seminar (41008.19)

Seminare

55Bremer Steuer-Institut e.V.54 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

Mi. 25. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr

Berater-Seminar (41167)

Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft/ Grunderwerbsteuer

Personengesellschaften stellen die häufigste Gesell-

schaftsform in Deutschland dar. Es ist deshalb von

elementarer Bedeutung, die Grundzüge der handels-

und steuerrechtlichen Darstellung von Personenge-

sellschaften zu kennen, insbesondere die Wege in die

Personengesellschaft wie auch Umstrukturierungen im

Zusammenhang mit Personengesellschaften. Die am

häufigsten angewendete Rechtsnorm in diesen Fällen

ist der § 24 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).

Das Seminar bietet eine umfangreiche Übersicht über

alle Aspekte der Einbringung von Unternehmens-

teilen in die Personengesellschaft, entweder zu deren

Gründung oder zur Aufnahme. Dabei werden auch

die entsprechenden Unterschiede zwischen Einbrin-

gungen durch Gesamtrechtsnachfolge oder durch

Einzelrechtsnachfolge aufgezeigt. Es erfolgt eine aus-

führliche Darstellung der Voraussetzungen für eine

steuerneutrale Umstrukturierung. Die bilanzielle Dar-

stellung der Einbringung, wobei zwischen Brutto- und

Nettomethode unterschieden wird, erfolgt ebenso

wie die Funktion, Bildung und Auflösung von Ergän-

zungsbilanzen in diesem Zusammenhang. Besprochen

wird auch die Stellung von Sonderbetriebsvermögen

im Zuge einer Einbringung in die Personengesellschaft.

Anhand von diversen Praxisbeispielen werden die

Möglichkeiten der Einbringung dargestellt und auf

mögliche steuerliche Hemmnisse hingewiesen. Dabei

werden im Seminar auch alternative Lösungen auf-

gezeigt, wenn die Voraussetzungen des § 24 UmwStG

nicht erfüllt werden.

Im Seminar wird zusätzlich die Stellung der Personen-

gesellschaft im Grunderwerbsteuerrecht dargestellt.

Die Folgen von Umstrukturierung und Gesellschafter-

wechsel führen häufig zu einer Belastung mit Grund-

erwerbsteuer. Diese Risiken müssen erkannt und kom-

muniziert werden.

• Zivilrechtliche Vorbemerkungen

• Persönlicher Anwendungsbereich

• Begünstigte Einbringungsobjekte

• Bewertung des übernommenen Vermögens

• Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung

• Auswirkungen für den Einbringenden

• Auswirkungen bei der Übernehmerin

• Bewertungswahlrecht und Gewinnermittlung

TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfach-wirte, qualifizierte Steuerfachangestellte

ReferentDipl.-Fw. (FH) Matthias Greulich, Itzehoe

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript

57Bremer Steuer-Institut e.V.56 Bremer Steuer-Institut e.V.

Bremer Steuer-Institut e.V.E-SK

RIPT

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 210,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 310,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerberater, Rechtsanwälte, Steuer-fachwirte und qualifizierte Steuerfachan-gestellte

ReferentDipl.-Finw. (FH) Markus Perschon Steuerberater, Escheburg

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Immobilien im Steuerrecht

Die steuerrechtliche Behandlung gewerblich und

privat genutzter bzw. vermieteter Immobilien nimmt

einen breiten Raum in der täglichen Beratungspra-

xis ein. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungs-

entscheidungen bis kurz vor dem Seminartag sind

Gegenstand des Seminars, das sich ausführlich mit

dem Thema „Rund um die Immobilie“ – auch mit den

Grundsätzen der Thematik – auseinandersetzt.

I. Ertragsteuern

• Laufende Einkünfte

• Abgrenzung der verschiedenen Gebäude-

teile (Grund und Boden, Gebäude, Scheinbe-

standteile, Betriebsvorrichtungen, Zubehör)

• Abgrenzung Anschaffungskosten, Herstel-

lungskosten, anschaffungsnahe Aufwendun-

gen, Erhaltungsaufwand

• Streitpunkt Kaufpreisaufteilung

• Gewerblich genutzte Immobilien

• Ferienwohnungen

• Rechtsprechung und Verwaltungsanweisung

zu Ehegattengrundstücken

• Nießbrauch an Grundstücken

• Überschusserzielungsabsicht

• Abschreibungen inklusive anschaffungsnaher

Aufwand – verschärfte BFH-Rechtsprechung

und BMF mit Übergangsregelung

• Übriger Aufwand (Zinsen u.Ä.)

• Veräußerungs- und Übertragungsvorgänge

• Veräußerungsgeschäfte im Sinne des

§ 23 EStG

• Gewerblicher Grundstückshandel

• Übertragung im Wege der vorweggenomme-

nen Erbfolge

• Übertragung von Grundstücken in Betriebsver-

mögen

II. Umsatzsteuer

• Immobilien- und Geschäftsveräußerung

• Ferienwohnungen

• Vorsteuerabzug und Rechnungslegung

• Vorsteuerberichtigung im Sinne des § 15a UStG

III. Sonstige Steuerarten (Grundfälle, Überblick, aktuel-le Rechtsprechung)

• Schenkungs- und erbschaftssteuerliche Behand-

lung

• Grunderwerbsteuer

IV. Gesamtfall zur Übertragung

• Ertragsteuer, Schenkungssteuer, Umsatzsteuer,

Grunderwerbsteuer

Mo. 21. Oktober 2019 09:00 - 17:00 Uhr

Berater-Seminar (41145)

E-SK

RIPT

Seminare

57Bremer Steuer-Institut e.V.56 Bremer Steuer-Institut e.V.

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtungMittagessen E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter

ReferentDipl.-Fw. (FH) Wolfram Gärtner, Neuss

Ort Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Das steuerliche Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften

Die Begriffe „Gesellschaftsbilanz, Gesamthands- und

Sonderbereich“ sind zwar weithin bekannt, ver-

ursachen aber dennoch Unsicherheiten im steu-

erberatenden Berufsalltag, wenn ein konkre-

ter Fall zu beurteilen ist, der im Sonderbereich

der Personengesellschaft abzubilden ist. In der

steuerberatenden Praxis sind oftmals komplexe

Fälle zu beurteilen, die sowohl den Gesamthands-

bereich der Gesellschaft als auch besondere Zuord-

nungsfragen zum Sonderbetriebsvermögen betreffen.

Etwaige Fehlentscheidungen eines steuerlichen Bera-

ters können zum Teil erhebliche Spätschadenrisiken

zur Folge haben.

Im Rahmen der Seminarveranstaltung wird ausführlich

erläutert, in welchen Fällen eine Zuordnung zum Son-

derbetriebsvermögen eines Mitunternehmers vor-

zunehmen ist. Gleichzeitig wird aber auch erklärt,

in welchen Fällen das Rechtsinstitut der „mitunter-

nehmerischen Betriebsaufspaltung“ Vorrang haben

könnte und kein Sonderbetriebsvermögen entsteht.

Mittlerweile ist die Thematik der „Sonderbilanzierung“

von größerer Bedeutung, weil für Gewinnermittlungs-

zeiträume ab 2015 etwaige Sonderbilanzinhalte sowie

die dazugehörende Sonder-GuV in die Taxonomie

einzubinden sind.

Das steuerliche Sonderbetriebsvermögen der Gesell-schafter

• Gründe für die Entstehung von Sonderbetriebsver-

mögen

• Notwendiges Sonderbetriebsvermögen der

Gesellschafter

• Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen der Gesell-

schafter

• Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges

Sonderbetriebsvermögen

• Anteile an einer Komplementär-GmbH

• Sonderbilanz der Komplementär-GmbH

• PKW des Gesellschafters im Sonderbetriebsvermö-

gen

• Sonderfälle des steuerlichen Sonderbetriebsver-

mögens: GbR und Miteigentümergemeinschaften

• Sonderbetriebsvermögen bei doppelstöckigen

Personengesellschaften

• Aktuelle Rechtsentwicklungen zur funktionalen

Betrachtungsweise

Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

• Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsauf-

spaltung

• Fallkonstellationen mit/ohne Betriebsaufspaltung

• Besitzpersonengesellschaft und Bruchteilseigen-

tum

Do. 22. August 2019 09:00 - 16:30 Uhr

Mitarbeiter-Seminar (41168)

59Bremer Steuer-Institut e.V.58 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

Bremer Steuer-Institut e.V.

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter

ReferentMarkus Stier Dozent/Berater/Coach, Syke

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Besondere Abrechnungsgruppen

In der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es eine Viel-

zahl von Arbeitnehmergruppen. Doch wie sind diese

einzelnen Gruppen in der Lohnsteuer und sozialversi-

cherungsrechtlich zu beurteilen? Vertiefen Sie Ihr Wis-

sen! In diesem Seminar erfahren Sie alle Besonderhei-

ten, die bei den besonderen Abrechnungsgruppen

beachtet werden müssen. Anhand von Beispielen und

Berechnungen wird das Thema nachvollziehbar dar-

gestellt. Dabei werden aktuelle Änderungen, Recht-

sprechungen oder Veröffentlichungen selbstverständ-

lich mit aufgenommen.

Schüler

• Schulabschluss und anschließende Ausbildung

• Schulabschluss und anschließendes Studium

Studenten

• Überarbeitung des gemeinsamen Rundschrei-

bens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von

beschäftigten Studenten vom 23.11.2016

• Duales Studium

• Werkstudenten

Praktikanten

• Überarbeitung des gemeinsamen Rundschrei-

bens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von

beschäftigten Praktikanten vom 23.11.2016

• Freiwilliges Praktikum

• Pflichtpraktikum

• Besonderheiten beim Mindestlohn

Auszubildende

• Beschäftigung zur Berufsausbildung

Kurzfristig Beschäftigte

• Pauschalierung der Lohnsteuer

• Zeitgrenzen für Sozialversicherungsfreiheit

Geringfügig entlohnte Beschäftigte

• Geringfügigkeitsrichtlinie vom 21.11.2018

• Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung

• Mehrere geringfügige Beschäftigungen

• Pauschalierung der Lohnsteuer

• Pauschale Beiträge in der Sozialversicherung

• Haushaltsscheckverfahren

• Besonderheiten beim Mindestlohn

Beschäftigte im Übergangsbereich

• Regelungen zum Übergangsbereich ab 01.07.2019

• Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts

• Besonderheit Rentenversicherung

• Meldewesen

• Faktor F

Beschäftigte Rentner

• Altersentlastungsbetrag

• Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom

Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung

von Prävention und Rehabilitation im Erwerbs-

leben

Mo. 26. August 2019 09:00 - 16:30 Uhr

Mitarbeiter-Seminar [41011.19]

59Bremer Steuer-Institut e.V.58 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

Seminare

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 170,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 270,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter

ReferentDipl.-Fw. (FH) Florian Krause, Celle

Ort

Bremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Rund um den Kleinunternehmer – § 19 UStG

Bereits seit 1967 besteht in Deutschland eine Sonder-

regelung für Kleinunternehmer, welche in der Praxis

häufig Anwendung findet – sowohl bewusst als auch

unbewusst. Nicht nur Mandanten, die im Nebenge-

werbe unternehmerisch tätig werden, sondern auch

Ärzte und Versicherungsvertreter können die Voraus-

setzungen i.S.d. § 19 UStG erfüllen. Auch Grundstücks-

vermieter können die Sonderregelung für Kleinun-

ternehmer in Anspruch nehmen oder gerade dafür

sorgen, dass § 19 UStG bei ihrem Mandanten nicht

mehr zur Anwendung kommt.

Die Kleinunternehmer-Regelung besteht aus mehr

als nur der Umsatzgrenze von 17.500,- €. Wie ist der

maßgebliche Gesamtumsatz zu ermitteln? Welche

Umsätze sind zu berücksichtigen? Welche gut ge-

meinten Zuwendungen an Arbeitnehmer führen evtl.

zum Überschreiten der Umsatzgrenzen und zum Weg-

fall der Sonderregelung? Welche umsatzsteuerlichen

Konsequenzen ergeben sich bei einem Wechsel der

Besteuerungsform?

Zudem ist bei Kleinunternehmern die Rechtsproblema-

tik des unberechtigten Umsatzsteuerausweises i.S.d.

§ 14c UStG zu beachten – insbesondere bei Optionen

i.S.d. § 19 Abs. 2 UStG und § 9 UStG sowie bei deren

Widerrufserklärungen.

Dieses Seminar verschafft Ihnen einen Gesamtüber-

blick über die Sonderregelungen des Kleinunterneh-

mers und deren Auswirkungen auf andere umsatz-

steuerliche Rechtsnormen. Vor- und Nachteile des

§ 19 UStG werden ebenso wie die Besonderheiten im

Binnenmarkt und beim Wechsel der Steuerschuldner-

schaft i.S.d. § 13b UStG dargestellt.

• Grundsätze und Zielsetzung von § 19 UStG

• Maßgeblicher Umsatz i.S.d. § 19 Abs. 1 UStG

• Verbote und Einschränkungen i.S.d. § 19 Abs. 1

S. 4 UStG

• Option i.S.d. § 19 Abs. 2 UStG

• Wechsel der Besteuerungsform

• Kleinunternehmer im Binnenmarkt

• Kleinunternehmer und § 13b UStG

Mi. 18. September 2019 09:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter-Seminar [41146]

61Bremer Steuer-Institut e.V.60 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

Bremer Steuer-Institut e.V.

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte und qualifizierte Kanzleimitarbeiter

ReferentDipl.-Finw. Manfred Keil, Steuerberater Hannover

OrtBremer Steuer-Institut Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buch-

führung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als

Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebs-

ausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermitt-

lung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz

handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die

jedoch durch viele Ausnahmen durchlöchert und er-

schwert ist. So gehören u. a. die für den Betrieb ein-

gesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen,

deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie

beim Betriebsvermögensvergleich zu besteuern sind.

Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von

der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identi-

tät des Gesamtgewinns.

Dieses Seminar bietet Mitarbeitern aus Steuerbera-

tungskanzleien eine umfassende und praxisrelevan-

te Darstellung der Grundsätze zur Gewinnermittlung

nach § 4 Abs. 3 EStG mit zahlreichen Beispielen und

Verweisen auf die Anlage EÜR.

Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

• Überschussrechnung als selbständige Gewinner-

mittlungsart, Anwendungsbereich

• Dreiteilung des Vermögens

(notwendiges BV, gewillkürtes BV, notwendiges

PV)

• Exkurs: Unternehmensvermögen bei der USt

Aufzeichnungspflichten

• Mindestaufzeichnungen

• Aufzeichnungen für die Inanspruchnahme steuerli-

cher Vergünstigungen

• Anlage EÜR

Zufließen von Betriebseinnahmen/Abfließen von Be-triebsausgaben

Betriebseinnahmen

• Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten

• Durchlaufende Posten

• Veräußerung von Anlagevermögen

• Entnahme von Anlagegütern, Umlaufvermögen

• Entnahme von Nutzungen und Leistungen (u. a.

private Kfz-Nutzung)

• Behandlung der USt

Betriebsausgaben

• Erwerb von Umlaufvermögen

• Erwerb von nicht abnutzbarem Anlagevermögen

• Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen

• AfA-Methoden einschl. § 7g EStG

• Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammel-

posten

• Forderungsausfall

• Einlage von Anlagegütern, Umlaufvermögen

• Aufwands- oder Nutzungseinlage

Wechsel der Gewinnermittlungsart

• Übergang von der Überschussrechnung zum

BV-Vergleich

• Übergang vom BV-Vergleich zur Überschussrech-

nung

• Zeitraum für die Vornahme der Zu- und Abrech-

nungen

Mitarbeiter-Seminar (41093.19)

Di. 24. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr

61Bremer Steuer-Institut e.V.60 Bremer Steuer-Institut e.V.

E-SK

RIPT

Seminare

ParkplätzeBürgerweide www.brepark.de

Preis zzgl. USt 190,00 EUR / Ab dem 4. Teilnehmer einer Kanzlei 50 % Rabatt. 290,00 EUR für Nichtmitglieder

InklusivePausenbewirtung Mittagessen E-Skript

TeilnehmerkreisSteuerfachwirte, Steuerfachangestellte, qualifizierte Kanzleimitarbeiter

ReferentDipl.-Fw. (FH) Adrian Iwan, Rietberg

OrtBremer Steuer-Institut e.V. Theodor-Heuss-Allee 6 28215 Bremen

Do. 26. September 2019 09:00 - 16:30 Uhr

Mitarbeiter-Seminar (41154)

Grundlagen der Mitunternehmerschaften – Gewinnverteilung inkl. Verknüpfung zu der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung

Bei Erstellung einer Feststellungserklärung für eine Per-

sonengesellschaft sind einige Besonderheiten zu be-

achten.

Das Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen der Mit-

unternehmerschaften anhand von Zahlenbeispielen,

strukturiert die Gewinnverteilung sowie die Bearbei-

tung der Steuererklärungsvordrucke der Feststellungs-

erklärung ausgehend von der Gesamthandsbilanz

der Personengesellschaft, den Sonderbilanzen und

Sondervergütungen der Gesellschafter. Im Fokus des

Seminars stehen die Schwerpunkte der Besteuerung

der Personengesellschaften mit ihren zivil- und steuer-

rechtlichen Bezügen.

Grundlagen zur Besteuerung von Personengesell-schaften

• Zivilrechtliche Grundlagen

• Steuerrechtlicher Begriff „Mitunternehmerschaft“

• Abfärbetheorie – neue Entscheidung des BFH

• Gewerbliche Prägung

• Vermögen in der Personengesellschaft

• Gesamthandsvermögen

• Sonderbetriebsvermögen

• Vermögen in Ergänzungsbilanzen

• Steuerliche Behandlung von Beziehungen

zwischen Mitunternehmer und Personengesell-

schaft

• Mitarbeit

• Überlassung von Wirtschaftsgütern

• Darlehensgewährung

• Gewinnverteilung

• Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

des aktuellen Veranlagungszeitraums

• Bilanzierungskonkurrenzen:

• Sonderbetriebsvermögen

• Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

• Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a

EStG

• Begriff des Kapitalkontos

• Erkennen der Kapitalkonten i.S.d. § 15a EStG

Die Inhalte des Seminars werden tagesaktuell angepasst.

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62 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.

Hollmann + Partner Steuerberatungsgesell-

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Nachwuchs, möglichst mit etwas Praxi-

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Parkstr. 116, 28209 Bremen

Tel. 0421/34 666 40

E-Mail: [email protected]

STEUERBERATER/IN IN TEILZEIT GESUCHT

„Steuerberater (54 Jahre / Einzelpraxis) in

Delmenhorst, Jahresumsatz 750.000 sucht

kurzfristig jüngere(n) Kollegin/Kollegen zur

Anstellung und Beteiligung.

StB Hillmer Heinecke,

Tel. 04221 – 689900,

[email protected]

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