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Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 31.03.2011 Verbandsreport 1-2-3/2011 1 Verbandsreport 1-2-3/2011 I Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell Seite 4 - Städtebauförderung 2012 - Verwaltungsvereinbarung 2011/Städtebauförderung - Offene Altschuldenfrage behindert Stadtumbau Ost - Ministerpräsidenten für weitere Kompensationsleistungen nach 2013 - Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2011 - Aufbau Ost/Staatssekretär Dr. Bergner neuer Beauftragter - GdW-Gutachten „Wege aus dem Vermieter-Mieter-Dilemma“ - Hartz IV-Reform/Pauschalierung von Unterkunftskosten? - Handlungskonzept für nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt - Auszeichnung für IBA 2010 - Wohnungswirtschaftliche Verbände unterstützen Landesbündnis Soziale Stadt - BSI/Handlungsschwerpunkte 2011 - Sanierungsstudie der Dena - Dresden verklagt Gagfah II Verbändeaktivitäten Seite 11 - Neujahrsempfang 12.01.2011 - Landesbauausstellung 2011 - Übersicht der VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-, Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen - Verbände im Gespräch III Recht Seite 14 - Mietnomaden - Mieterhöhung/Schriftformerfordernis - Kündigungsausschluss im Mietvertrag über vier Jahre hinaus - Jahresfrist bei der Abrechnung von Gewerbeflächen - Beifügung des Mietspiegels bei einer Mieterhöhung - Verschiedene Flächen in einer Betriebskostenabrechnung - Keine Bindung des Sozialhilfeträgers an Übernahmeerklärungen - Fehlende Vereinbarung zur Tragung der Betriebskosten im Mietvertrag - Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer bei beendeten Mietverhältnissen - Modernisierung der Zentralheizungsanlage durch Beseitigung der bisherigen Nachtspeicheröfen - Hartz IV-Richtlinien im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu Unterkunfts- kosten 2007/2008 rechtswidrig IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 20 - Mobile Äpfel im Unternehmen - BSI-Bürgerumfrage zur Internetsicherheit: Internetnutzer in Deutschland schützen sich unzureichend vor bekannten Risiken

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Verbandsreport 1-2-3/2011

I Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell Seite 4 - Städtebauförderung 2012 - Verwaltungsvereinbarung 2011/Städtebauförderung - Offene Altschuldenfrage behindert Stadtumbau Ost - Ministerpräsidenten für weitere Kompensationsleistungen

nach 2013 - Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2011 - Aufbau Ost/Staatssekretär Dr. Bergner neuer Beauftragter - GdW-Gutachten „Wege aus dem Vermieter-Mieter-Dilemma“ - Hartz IV-Reform/Pauschalierung von Unterkunftskosten? - Handlungskonzept für nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

in Sachsen-Anhalt - Auszeichnung für IBA 2010 - Wohnungswirtschaftliche Verbände unterstützen Landesbündnis

Soziale Stadt - BSI/Handlungsschwerpunkte 2011 - Sanierungsstudie der Dena - Dresden verklagt Gagfah

II Verbändeaktivitäten Seite 11

- Neujahrsempfang 12.01.2011 - Landesbauausstellung 2011 - Übersicht der VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,

Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-, Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen

- Verbände im Gespräch

III Recht Seite 14 - Mietnomaden - Mieterhöhung/Schriftformerfordernis - Kündigungsausschluss im Mietvertrag über vier Jahre hinaus - Jahresfrist bei der Abrechnung von Gewerbeflächen - Beifügung des Mietspiegels bei einer Mieterhöhung - Verschiedene Flächen in einer Betriebskostenabrechnung - Keine Bindung des Sozialhilfeträgers an Übernahmeerklärungen - Fehlende Vereinbarung zur Tragung der Betriebskosten

im Mietvertrag - Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer bei beendeten

Mietverhältnissen - Modernisierung der Zentralheizungsanlage durch Beseitigung der

bisherigen Nachtspeicheröfen - Hartz IV-Richtlinien im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu Unterkunfts-

kosten 2007/2008 rechtswidrig

IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 20 - Mobile Äpfel im Unternehmen - BSI-Bürgerumfrage zur Internetsicherheit: Internetnutzer in

Deutschland schützen sich unzureichend vor bekannten Risiken

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Inhaltsverzeichnis

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V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern Seite 22

- Aktuelles zur E-Bilanz - Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Reform der Grundsteuer - EU-Grünbuch zur Mehrwertsteuer - BMF-Schreiben zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei

Gebäudereinigungsleistungen - BMF greift Forderung des GdW zur Vereinfachung der Dividenden-

besteuerung auf und plant sogar die Abstandnahme vom Kapital- ertragsteuerabzug

- Veröffentlichung des IDW Rechnungslegungshinweises zu Anhangs- angaben nach § 285 Nr. 18 und 19 HGB zu bestimmten derivativen Finanzinstrumenten

VI Technik/Bau Seite 29

- Deutscher Bauherrenpreis 2011/2012 - Wohnungsbau sinkt auf Rekordtief - Baupreise um über zwei Prozent gestiegen

VII WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Seite 31

Sachsen-Anhalt GmbH - Krankenkassenbeiträge für Direktversicherung – Gute Nachrichten für Rentner - Sachsen-Anhalt MODERN

VIII Weitere Themen Seite 33

- Zahlen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt - Zahlen des Statistischen Bundesamtes - Hohe Heizkosten/Deutsche frösteln lieber - Nur jeder Zweite prüft seine Betriebskostenabrechnung - Städteranking/Dessau-Roßlau und Halle vorn - F+B Mietspiegelindex 2010 - Info-Broschüre Energetische Modernisierung - GdW-Information 127 „ÖÖP/ÖPP Öffentliche Partnerschaften

zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen“ - Welterbeprogramm/2,7 Mio. Euro für Quedlinburg - Leopoldina/Gewonnene Jahre - MJ-Broschüren/Neuauflagen - Sachsen-Anhalt-Magazin/Beitrag zur Wohnungswirtschaft

IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Seite 44

- Verbandsnachrichten - Neuerscheinungen - Stellengesuch

X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Seite 47

- Wechsel in der Unternehmensführung - Neue assoziierte Mitglieder - Geburtstage - Jubiläen

XI Veranstaltungskalender Seite 49

- April/Mai/Juni/Vorankündigungen 2011

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„Unsere Zeit steckt, wie kaum eine andere zuvor, voller Möglichkeiten – zum Guten und Bösen.

Nichts kommt von selbst. Darum – besinnt Euch auf Eure Kraft und darauf,

dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“

Willy Brandt (1913 - 1992)

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I Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell

4 Verbandsreport 1-2-3/2011

Städtebauförderung 2012 Bund will Städtebauförderung 2012 drastisch kürzen und Förderung der energetischen Sanierung einstellen! Verbände fordern:

1. Städtebauförderung 2012 in Höhe von 610 Millionen Euro

2. Fortführung KfW-Förderung Der Beschluss des Bundeskabinetts, für die Städtebauförderung 2012 nur noch einen Verpflichtungsrahmen von 266 Mio. Euro vorzusehen, ist ein Skandal. Bereits im letzten Jahr wurde die Städtebauförderung stark zusammengestrichen. Für das Förder-programm 2011 gibt es 455 Mio. Euro. Mit diesen drastischen Kürzungen schaltet der Bund die Städtebauförderung quasi ab, ohne sich auch nur geringste Gedanken darüber zu machen, welche Folgen dies für die Städte in Deutschland haben wird. Im Gegensatz zum Verkehr, wo ein Stück unfertige Autobahn oder eine nicht aus-gebaute Zugverbindung sofort und direkt große Empörung auslösen, sieht man die Folgen der Kürzungen bei der Städtebau-förderung in den Städten erst mit Ver-zögerung. Dafür werden sie aber umso schlimmer und nur mit immensem auch finanziellem Aufwand zu reparieren sein. Hier wird zu kurzfristig gedacht. Innerhalb der neuen Regelungen für die Aufstellung des Bundeshaushaltes gibt der Finanzminister die Obergrenzen des Etats vor und legt Grenzen auch für die Einzel-ressorts fest. Es ist nun an Bundesbau-minister Ramsauer, die Mittel in seinem Haus angemessen zu verteilen und zu zeigen, dass er nicht nur Verkehrsminister, sondern auch Minister für Bau und Stadt-entwicklung ist. Alle wohnungs- und immobilienwirtschaft-lichen Verbände appellieren daher an den Bund, die Fördermittel für die Stadtent-

wicklung im Jahr 2012 auf 610 Mio. Euro festzusetzen. Diese Summe liege zwar unter dem von der Bundesregierung selbst berechneten Bedarf von 700 Mio. Euro im Jahr, wäre aber im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage ein Kompromiss zwischen ökonomisch-fachlicher Notwendigkeit und erforderlicher Haushaltskonsolidierung. Die Städtebau-förderung ist essenziell für die Bewältigung des demografischen Wandels. Sie ist unver-zichtbar für die Weiterentwicklung der Wohnquartiere und Städte und Sicherung der sozialen Stabilität. Besonders die Programme Stadtumbau Ost und West sowie das Programm Soziale Stadt haben in der Vergangenheit zur Stabilität der Städte und Wohnungsmärkte beigetragen und zu einer hohen Qualität des Wohnens geführt. Anlässlich der aktuellen Gespräche zum Bundeshaushalt 2012 weisen die Verbände ebenso auf die entscheidende Bedeutung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms für die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung hin. Ohne Förderung wären die energetischen Sanierungen der letzten Jahre nicht in dem Umfang und nicht auf dem umgesetzten hohen energetischen Niveau möglich gewesen. Es kann nicht sein, dass die Politik an die Immobilienwirtschaft immer höhere energe-tische Anforderungen stellt, gleichzeitig aber die Anreizförderung gen Null gefahren wird. So können die politisch gewollten Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Die Immobilienwirtschaft braucht angesichts mehrjähriger Planungszeiträume für größere Sanierungsmaßnahmen Verlässlichkeit bei der Förderung. Das ausführliche Verbände-Positionspapier zu den Haushaltsgesprächen 2012 steht zum Download unter www.bsi-web.de bereit. (mei)

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I Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell

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Verwaltungsvereinbarung 2011/ Städtebauförderung Minister Dr. Daehre hatte die Verwaltungs-vereinbarung 2011 (VV) bereits vor einigen Wochen unterzeichnet und an das BMVBS übersandt. Inzwischen liegen auch die Unterschriften der anderen Bundesländer vor, so dass die die VV 2011 jetzt in Kraft ist. Die VV 2011 sieht für alle Städtebau-förderprogramme folgende finanzielle Aus-stattung im Vergleich zu 2010 vor: VV 2010 2011

Bundesfinanzhilfen Mio. EUR

_________________________________________gesamt: 533,5 454,1 _________________________________________Sachsen-Anhalt: 41,385 36,213

davon: Städtebauliche 4,588 4,245 Sanierung und Entwicklung

Städtebaulicher 11,854 10,452 Denkmalschutz

Förderung kleiner 0,944 1,806 Städte und Gemeinden

Stadtumbau Ost 17,460 15,210 Abriss/ Aufwertung Soziale Stadt 3,052 0,895

Aktive Stadt- und 3,487 3,605 Ortsteilzentren _________________________________________ einschl. Landesanteil: 82,770 72,426 Einschließlich des Landesanteils ergibt sich somit die Differenz zwischen 2010 (82,77 Mio. Euro) zu 72,426 Mio. Euro in 2011. (rie)

Offene Altschuldenfrage be-hindert Stadtumbau Ost Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag klargestellt, dass die Alt-schulden einzelner Wohnungsunternehmen den Erfolg des Stadtumbaus Ost nicht ge-fährden dürfen. Drei ostdeutsche Länder haben die Landesregierungen aufgefordert, sich beim Bund für eine Altschulden-regelung einzusetzen. Die Bundestags-fraktionen der SPD und Die.Linke haben im Sommer 2010 entsprechende Anträge im Bundestag gestellt (Beratung hierzu im Dezember 2010). Die Bauminister der neuen Länder haben am 10. November 2010 in Magdeburg eine Altschuldenlösung ge-fordert. Wir erwarten einen eindeutigen Beschluss, der unsere Position zur Entlastung von den Altschulden nach Abriss einer Wohnung unterstützt. Das Institut „empirica“ hat im Auftrag des Bundes ein Gutachten unter dem Titel „Stadtumbau und Altschulden“ erstellt. Der Gutachter empfiehlt eine Altschuldenent-lastung nach Abriss einer Wohnung un-abhängig von konkreten Unternehmens-daten, zum Beispiel Leerstandsquote und eine Reininvestitionsverpflichtung des Ent-lastungsbetrages in Wohngebäude in einer bestimmten Gebietskulisse. Die Verbände haben sich frühzeitig zu den Ergebnissen des Gutachtens positioniert und die grundsätzliche Empfehlung des Gut-achters zu einer Altschuldenanschlussrege-lung im Rahmen des Stadtumbaus Ost bis 2016 begrüßt. Die Reininvestitionsver-pflichtung des Entlastungsbetrages allein in der Innenstadt oder in Altbauten lehnen wir ab. Wir fordern, dass Investitionen nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in allen für die Wohnungsversorgung dauerhaft be-nötigten Quartieren anerkannt werden.

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I Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell

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Wir haben uns in den vergangenen Monaten an alle zuständigen Bundes-ministerien sowie an alle Bundestagsabge-ordneten aus den neuen Ländern gewandt und führen ständige Gespräche mit Ver-tretern der Politik und der Verwaltung auf allen Ebenen. Dabei geht es um die Dar-legung der Bedeutung einer Altschulden-lösung für den Erfolg des Stadtumbaus und um die Berücksichtigung einer Altschulden-hilfe im Bundeshaushalt. Wir treten nach wie vor für eine zügige Lösung der Altschuldenfrage ein. Diese muss gewährleisten, dass eine Altschulden-entlastung für jede im Rahmen eines Stadt-entwicklungskonzeptes abgerissene Woh-nung schon ab 1. Januar 2010 sichergestellt wird. Eine Sonderbefragung der Verbände zur Bedeutung einer Altschuldenregelung für den weiteren Erfolg des Stadtumbaus Ost hat Angaben zu den realisierten Abrissen in 2010 und den Abrissplanungen 2011 bis 2012 gebracht. Im Ergebnis können wir feststellen, dass die offene Altschuldenfrage insbesondere Woh-nungsunternehmen mit nach wie vor hohem Leerstand, die ohne Altschuldenhilfe Wohnungen vom Markt nehmen müssen, trifft. Gerade diese haben jetzt Handlungs-bedarf und benötigen eine Altschuldenhilfe. (mei) Ministerpräsidenten für weitere Kompensationsleistungen nach 2013 Die Ministerpräsidentenkonferenz (März 2011) hat sich einvernehmlich für eine Fort-führung der Kompensationsleistungen für den Bereich der Wohnraumförderung zu-mindest in unveränderter Höhe auch nach 2013 ausgesprochen. Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien wurden unter der Federführung Sachsen-Anhalts beauftragt, auf dieser Grundlage Verhandlungen mit

dem Bund zu führen und bis zur Konferenz der Regierungschefs der Länder am 09.06.2011 dazu zu berichten. Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass mit der Föderalismusreform die soziale Wohn-raumförderung ab Januar 2007 in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ge-fallen ist. Gemäß des Entflechtungsgesetzes stehen den Ländern seitdem für die weg-gefallenen Finanzhilfen für die Jahre 2007 bis 2019 Kompensationsleistungen des Bundes zu. Mit einer Revisionsklausel im Entflechtungsgesetz wurde allerdings ver-einbart, dass Bund und Länder bis 2013 gemeinsam prüfen, in welcher Höhe im Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2019 Beiträge des Bundes an die Länder zur Er-füllung dieser Aufgaben fließen sollen. Für die Jahre 2007 bis 2013 zahlt der Bund jähr-lich rund 518 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung an die Länder. (rie) Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2011 Den neu- bzw. wiedergewählten Landtags-abgeordneten gratulieren wir zur Wahl, wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer wichtigen Arbeit und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit bei allen Themen rund um das Wohnen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts. VdW/VdWg-Presseerklärung Wahlaufruf der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalts - Blamable Wahlbeteili-gung 2011 vermeiden - Mit der nachfolgend abgedruckten Presse-erklärung hatten wir als Verbände einen neutralen Wahlaufruf vorgenommen. Im Konzert der vielfältigen Wahlaufrufe, die tatsächlich auch zu einer höheren Wahl-beteiligung geführt haben, war es vielleicht ein kleiner Baustein, um mit dazu beizu-tragen, dass die NPD die 5%-Hürde nicht geschafft hat.

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„Die Parteien CDU, Die.Linke, SPD, FDP und Bündnis90/Grüne sind dem Wunsch beider wohnungswirtschaftlichen Verbände nach-gekommen und haben in komprimierter Form ihre politischen Aussagen rund um das Thema „Wohnen und Stadtentwicklung“ für die nächste Legislaturperiode formuliert. Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen und betrifft ebenso wie die ge-samte Stadt- und Dorfentwicklung jede Bürgerin und jeden Bürger Sachsen-Anhalts. Gutes, bezahlbares und sicheres Wohnen ist ein positiver „weicher“ Standortfaktor, der für die Einwohner Sachsen-Anhalts mitent-scheidend ist, sich hier wohlzufühlen und für Zuziehende ein wichtiger Grund sein sollte, tatsächlich nach Sachsen-Anhalt zu kommen. Deshalb sollte eine Wahlentscheidung unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Parteien zu diesem wichtigen politischen Zukunftsthema getroffen werden. Beide Verbände haben daher die Wahlaus-sagen der Parteien im Internet unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Fachinformati-onen/Wohnungspolitik) veröffentlicht. Sie bitten alle Wahlberechtigten, von dieser Informationsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Gleichzeitig rufen beide Verbände alle Wahlberechtigten auf, am 20. März 2011 zur Landtagswahl zu gehen oder per Brief-wahl ihre Stimme abzugeben. Die Wahl-beteiligung ist in den letzten Jahren dramatisch gesunken. 1998 betrug sie noch 71,5 %, 2002 56,5 % und bei der letzten Wahl 2006 nur noch 44,4 %. Dies sollte deutlich gesteigert werden. Vor gut 20 Jahren wurde das freie Wahlrecht erkämpft und jetzt sollte davon Gebrauch gemacht werden. Demokratie wird nicht „vom Sofa aus gelebt“ sondern durch Teilhabe zu-mindest an Wahlen, um zu zeigen, dass es keine bessere Form des Zusammenlebens gibt. Wer sich nicht beteiligt, muss sich

nicht über falsche politische Entscheidungen aufregen und sich auch nicht wundern, wenn plötzlich rechtsgerichtete Parteien wie die NPD in den Landtag einziehen.“ Koalitionsgespräche Im Rahmen der interessenpolitischen Ver-tretung werden wir versuchen, dass unsere Themen im Koalitionsvertrag eine ent-sprechende Berücksichtigung finden. (rie) Aufbau Ost/Staatssekretär Dr. Bergner neuer Beauftragter Der neue Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Dr. Christoph Bergner (CDU) zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder ernannt. Nachdem der Auf-bau Ost nach dem Regierungswechsel vom CSU-geführten Bau- und Verkehrs-ministerium zum Innenministerium 2009 verlagert worden war, ist jetzt erneut ein CSU-Politiker als Innenminister für den Auf-bau Ost zuständig. Insofern folgerichtig geht jetzt mehr Verantwortung mit der Er-nennung auf den Hallenser Dr. Christoph Bergner über, der Kontinuität in der Arbeit versprochen hat. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass vielleicht doch durch die Be-rufung von Dr. Christoph Bergner der Auf-bau Ost wieder eine größere Bedeutung erhält. (rie) GdW-Gutachten „Wege aus dem Vermieter-Mieter-Dilemma“ Vor dem Hintergrund der aktuellen Dis-kussion um eine Mietrechtsreform und einer möglichen Verschärfung der Energieein-sparverordnung hat der GdW sein o. g. Gut-achten jetzt vorgestellt. In der Fachdis-kussion wird der Lösung des Vermieter-Mieter-Dilemmas ein großes Potenzial zu-

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gesprochen, um die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen zu erhöhen und damit für Vermieter Anreize zu setzen, in größerem Umfang als bisher in die energetische Gebäudesanierung zu in-vestieren, um die ambitionierten Klima-schutzziele der Bundesregierung zu er-reichen. Im Gutachten werden mehrere Vorschläge zur Verbesserung der Refinanzierungsmög-lichkeiten von energetischen Modernisie-rungen untersucht. Die Vorschläge wirken in unterschiedlicher Weise auf die Ansatz-punkte „Mieterhöhungsumlage“ und „zu-künftige Mietsteigerungen“. Die einzelnen Vorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- separater Zuschlag zur Miete nach der energetischen Modernisierung,

- Begrenzung der modernisierungs-bedingten Mietenumlage auf das Doppelte der Energieeinsparung,

- Pauschalierungsregelung für den Abzug von Instandsetzungsauf-wendungen nach § 559 BGB,

- Anrechenbarkeit von Drittmitteln (Fördermittel) aufheben und

- freiwilliger Mietverzicht bei Aus-schöpfung des gesetzlich zulässigen Rahmens für die Modernisierungs-umlage und anschließendem schrittweisen Abbau des Mietver-zichtes.

(rie) Hartz IV-Reform/Pauschalierung von Unterkunftskosten? Im Zuge der vom Deutschen Bundestag und Bundesrat am 25. Februar 2011 be-schlossenen SGB-II-Reform (Hartz IV), können Kreise und kreisfreie Städte über Landesgesetze ermächtigt werden, per Satzung die Höhe der zu zahlenden Unter-kunftskosten selbst zu bestimmen bzw. Pauschalen für die Mieten und Heizkosten festzulegen.

In der Vergangenheit haben sich GdW und Regionalverbände bereits mehrfach gegen etwaige Pauschalen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung ausgesprochen und in diesem Zusammenhang vor einer sozialen Segregation in den Städten und der Gefahr steigender Mietschulden gewarnt. Es liegt jetzt an den Bundesländern und den Kommunen, auf eine Einführung solcher Pauschalen zu verzichten. Positiv bei der Reform zu werten ist, dass die Kommunen bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung die Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen berücksichtigen müssen. Ebenso be-grüßenswert ist die längst überfällige Ver-pflichtung der Leistungsträger – also der Arbeitsagenturen – die Kosten der Unter-kunft auf Antrag der leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter zu über-weisen. Auch sollen die Leistungsträger in bestimmten Fällen – wenn beispielsweise Mietrückstände vorliegen oder der Leistungsberechtigte keine Gewähr für die Weiterzahlung der Miete bietet – selbst die Direktüberweisung vornehmen. Dies ist eine wichtige Erleichterung für die Arbeit der Wohnungsunternehmen. Außerdem wird die Erhöhung der Regel-sätze begrüßt. Darüber hinaus sieht die Hartz IV-Reform vor, dass Hartz IV-Empfängern neben dem Regelsatz zukünftig auch ein Mehrbedarf für die Warmwasser-erzeugung als prozentualer Anteil des Regelsatzes gewährt werden muss, wenn das Warmwasser in der Miete enthalten ist. Dies ist angesichts stetig steigender Energiekosten eine wichtige Entscheidung. (rie) Handlungskonzept für nach-haltige Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt Die Landesregierung hat die Fortschreibung des Handlungskonzeptes für eine nach-haltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-An-

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halt beschlossen. Grundlage dafür ist die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose, die für die nächsten Jahre weitere Be-völkerungsrückgänge vorhersagt. Die einzelnen Handlungsvorschläge sollen trotz Schrumpfung und Alterung der Be-völkerung einerseits zur Erhöhung von Effektivität und Effizienz führen und andererseits zur Qualitätsverbesserung bzw. zum Erreichen einer besseren Lebensqualität für die Bevölkerung beitragen. Minister Dr. Daehre schaltete am 15.02.2011 auch das neue Internetportal www.demografie.sachsen-anhalt.de auf der Plattform des Landesportals frei. Damit ver-fügt Sachsen-Anhalt nun auch über ein um-fassendes Internetangebot zum Thema Demografie. In den Rubriken Bevölkerungsentwicklung, Strategie zur Landesentwicklung, Nach-haltige Finanzpolitik, Fachkräftesituation, Bildungschancen für alle, Familien sind Zu-kunft, Aktiv im Alter, Bürgerschaftliches Engagement, Öffentliche Daseinsfürsorge sowie Zusammenarbeit mit dem Bund und Demografieprojekte auf europäischer Ebene sind zahlreiche aktuelle Informationen aus den einzelnen Fachressorts der Landes-regierung zum Thema zu finden. Das vollständige Handlungskonzept für nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt ist im o. g. Internetauftritt nachlesbar. (rie) Auszeichnung für IBA 2010 Die Internationale Bauausstellung (IBA) ist mit dem „Barcelona FAD Award“ aus-gezeichnet worden. Gegen 28 Mitbewerber aus der ganzen Welt (z. B. The High Line Park, New York oder Favela Painting, Rio de Janeiro) konnte sich die IBA durchsetzen. Die FAD Fostering Arts and Design ist eine traditionsreiche Organisation, die sich für

die Förderung der Künste und der Archi-tektur engagiert. Bauminister Dr. Daehre sagte zu dieser Aus-zeichnung, dass sich die IBA zu einem Ex-portschlager entwickelt habe, wobei Sachsen-Anhalt als erstes Land die Probleme des demografischen Wandels, die es auch in anderen Ländern Europas gebe, offensiv angepackt und dabei verallgemeinerungs-fähige Lösungsansätze entwickelt hat. Er sprach sich auch dafür aus, den be-gonnenen Prozess unbedingt fortzuführen. (rie) Wohnungswirtschaftliche Ver-bände unterstützen Landesbünd-nis Soziale Stadt Beide Verbände haben gemeinsam mit dem Landesverband der AWO Sachsen-Anhalt, dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA), dem Deutschen Mieterbund Sachsen-Anhalt (DMB) sowie der Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft (SPI) den Gründungsaufruf Landesbündnis Soziale Stadt am 16.03.2011 veröffentlicht. Wir hoffen, dass viele weitere Partner dem Bündnis beitreten und eine ausreichend ausgestattete Fortsetzung des Programms Soziale Stadt stattfindet. Weitere Informationen zum Landesbündnis sowie den Gründungsaufruf finden Sie im Internet unter www.AWO-LSA.de. (rie) BSI/Handlungsschwerpunkte 2011 In der Presseerklärung der Bundesver-einigung Spitzenverbände der Immobilien-wirtschaft (BSI) anlässlich des Jahres-empfanges am 18.01.2011 wurden die Handlungsschwerpunkte für das im-mobilienpolitische Jahr 2011 dargestellt. Themen sind das Energiekonzept der Bundesregierung, die Städtebauförderung, die Mietrechtsreform u.a.

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I Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell

10 Verbandsreport 1-2-3/2011

Die vollständige Pressemeldung ist im Inter-net unter www.gdw.de (Presse/Publi-kationen/Pressemitteilungen) eingestellt. (rie) Sanierungsstudie der Dena Vor kurzem hat die Deutsche Energie-agentur (Dena) eine Studie zur energetischen Sanierung von Gebäuden veröffentlicht. Haupttenor ist, dass die ener-getische Sanierung von Mehrfamilien-häusern sich sowohl für Vermieter als auch für Mieter rechne. Voraussetzung hierfür seien die Kopplung der energetischen Maß-nahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungs-arbeiten sowie eine gute Planung, Aus-führung und strategische Bewertung des Gebäudes. Der GdW hat beanstandet, dass die in der Studie getroffenen Annahmen an der wohnungswirtschaftlichen Realität vorbei-gehen. Anstelle der Vollkosten für eine Maßnahme würden nur energiebedingte Mehrkosten berücksichtigt. Auch würden die tatsächlichen Energie- und Kostenein-sparungen überschätzt, da die Studie von Bedarfs- statt Verbrauchswerten ausgehe. Zudem seien Folgekosten nicht berück-sichtigt worden. Die Studie sei daher völlig ungeeignet, Ver-mieter bei der Entscheidung für oder gegen eine energetische Sanierung zu unter-stützen. (rie) Dresden verklagt Gagfah Nachdem im Jahr 2004 der amerikanische Hedge-Fonds Fortress vom Bund den Im-mobilienkonzern Gagfah gekauft hat, er-warb eben diese Gagfah 2006 weitere rd. 48.000 Wohnungen von der Stadt Dresden. Als Verbände hatten wir frühzeitig vor solchen renditegetriebenen Verkäufen ge-warnt. Jetzt mehren sich die Beschwerden über die Vernachlässigung der Wohnungs-

bestände und die Stadt Dresden hat eine Klage von bis zu 1,1 Mrd. Euro gegen die Gagfah im Stadtrat beschlossen. Neben der Herunterwirtschaftung der Wohnungs-bestände, die an vielen Standorten der Gagfah-Bestände deutlich erkennbar wird, vertritt die Stadt Dresden die Auffassung, dass die Gagfah gegen die Sozialcharta ver-stoßen hat, die 2006 bei der Übernahme ausgehandelt worden war. Zur weiteren Information verweisen wir exemplarisch auf die nachfolgenden Be-richterstattungen:

• 24.03.2011, Spiegel Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,753027,00.html

• 23.03.2011, mdr-Sendung Exakt: http://www.mdr.de/exakt/8383539.html

• 17.02.2011, ARD-Sendung Monitor: http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/2011/0217/wohnen.php5

• 28.03.2011, ZDF-Sendung WISO: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,8227878,00.html

In den Berichterstattungen finden sich wei-tere Links. Die informativen Fernsehbeiträge (mdr-Exakt 23.03.2011, ARD-Monitor 17.02.2011 und ZDF-WISO 28.03.2011) können ebenfalls unter den o. g. Links angesehen werden. Als Verbände fühlen wir uns – bedauer-licherweise – hinsichtlich der von uns ge-äußerten Befürchtungen über die negativen Auswirkungen solcher Verkäufe bestätigt. Vielleicht können diese Darstellungen der Entwicklungen an solchen Wohnungsstand-orten aber auch bewirken, dass zukünftig noch deutlicher Abstand genommen wird von eventuell angedachten Wohnungsver-käufen an derartige Investoren. (rie)

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II Verbändeaktivitäten

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Neujahrsempfang 12.01.2011 Unser traditioneller Neujahrsempfang, den wir gemeinsam mit der Architektenkammer und dem Verband kommunaler Unter-nehmen Sachsen-Anhalt veranstalteten, fand eine große Resonanz und war wiederum ein gelungener Start ins Neue Jahr. Nahezu 300 Gäste aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft sowie der Mitgliedschaft der Veranstalter wurden von Hans-Joachim Herrmann, Vorsitzender VkU, im his-torischen Ambiente der Magdeburger Johanniskirche begrüßt. Für die Landesre-gierung überbrachte - wie auch schon in den vergangenen Jahren - Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer das Grußwort der Landesregierung. Prof. Dr. Böhmer würdigte hierbei die Arbeit der Verbände und die IBA 2010. Die gemeinsame Presseerklärung vom 12.01.2011 sowie der Bericht aus der Volks-stimme vom 13.01.2011 sind im Internet unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Presse) eingestellt. Der nächste gemeinsame Neujahrsempfang wird voraussichtlich am 11.01.2012 in der Johanniskirche, Magdeburg stattfinden. Den Termin bitten wir bereits vorzumerken. (rie) Landesbauausstellung 2011 Traditionell präsentierten sich die wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts vom 25.-27.02.2011 ge-meinsam mit ihrem Dienstleister WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sach-sen-Anhalt GmbH auf der Landesbauaus-stellung in Magdeburg.

Schirmherr der Ausstellung war wiederum der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Dr. Karl-Heinz Daehre, der am 25.02.2011 die LBA offiziell eröffnete. Im Eröffnungsgespräch diskutierten Minister Dr. Karl-Heinz Daehre, Henning Konrad Otto, stellvertretender Bürgermeister der Stadt Haldensleben, Klaus Schmotz, Ober-bürgermeister der Stadt Stendal, Petra Heise, Geschäftsführerin der Architekten-kammer Sachsen-Anhalt und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke über das Thema „Lebendige Städte“. Der Messerundgang des Ministers endete wie in jedem Jahr auf unserem Stand. Neben vielen anderen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung konnten wir Vertreter unserer Mitgliedsunternehmen einschließlich des Fachausschusses Bau/ Technik begrüßen. Im Mittelpunkt des Geschehens stand das Thema Stadtumbau. Folgende Städte Sachsen-Anhalts präsentierten sich mit einem eigenen Stand: Aschersleben, Burg, Haldensleben, Lutherstadt Eisleben, Magdeburg, Naumburg und Zerbst. Den Besuchern der Ausstellung wurde auf dem Forum ein interessantes Fachprogramm geboten. So beantworteten z. B. Experten Fragen zu den Themen Energieeinsparung, energetische Gebäudesanierung und Miet-recht. Auf unserem Stand konnte die computer-gesteuerte Carrerarennbahn der WSA ge-nutzt werden. Die Einnahmen aus den Trainings- und Wettkampffahrten werden wiederum der DESWOS Deutsche Ent-wicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. zugutekommen.

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II Verbändeaktivitäten

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Nach Auskunft der Expotec GmbH konnte die LBA 2011 mit mehr als zehntausend Besuchern einen erfreulichen Zuwachs ver-zeichnen.

(Eröffnungsgespräch)

(VdW/VdWg/WSA-Messestand)

(Stadt Haldensleben/Messestand)

(Stadt Zerbst/Messestand) (schm) Übersicht der VdW/VdWg-Infor-mationsveranstaltungen, Fach-tagungen, Seminarveranstal-tungen, Fachausschuss-, Arbeits-gemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen Fachtagungen: 09./10.03.2011 – Frühjahrstagung für Auf-sichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände Informationsveranstaltungen 14.02.2011 – Lohnsteuer – Deklaration und Gestaltungen 2010/2011 30.03.2011 – Rauchwarnmelder Seminarveranstaltungen: 12.01.2011 – Baurecht 2011: Aktuelle Vor-schriften und aktuelle Rechtsprechung 13.01.2011 – Wie Räume wirken – Homestaging in der Wohnungswirtschaft 31.01.2011 – Ergänzungsseminar zum Thema: Die Reform des Kontopfändungs-schutzes in Verbindung mit einem aktuellen Informationsmanagement, der eidesstatt-lichen Versicherung und dem dazu-gehörigen notwendigen Fragenkatalog

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II Verbändeaktivitäten

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02.02.2011 – Mängel an der Mietsache – Mietminderung – Mieterverschulden 16.02.2011 – Mietschulden abbauen, Räumungen verhindern 21.02.2011 – Schönheitsreparaturen – Chancen und Risiken der Vermieter! 02.03.2011 – Mietrecht aktuell 16.03.2011 – Wie wirke ich auf andere? Meine Wirkung im Unternehmen, bei Führungskräften, Kollegen und Mitarbeitern 21.03.2011 – Text-Workshop für Wohnungsunternehmen Fachausschusssitzungen: 13.12.2010 – Berufliche Bildung und Personalentwicklung 25.02.2011 – Bau/Technik Arbeitsgemeinschaften/Arbeitsgruppen/ Arbeitskreise: 17.01.2011 – Arbeitsgruppe Marketing (VdW) 27.01.2011 – Arbeitsgemeinschaft Magdeburger Wohnungsgenossenschaften (VdWg) 17.02.2011 – Arbeitsgemeinschaft Hallescher Wohnungsunternehmen 23.02.2011 – Arbeitskreis Rechnungslegung und Bilanzierung (VdWg) 24.02.2011 – Arbeitsgemeinschaft Magdeburger Wohnungsgenossenschaften (VdWg) 16.03.2011 – Arbeitsgemeinschaft Salz-landkreis (VdW)

21.03.2011 – Arbeitsgruppe Marketing (VdW) 23.03.2011 – Arbeitsgemeinschaft Altmark-kreis (VdWg) 29.03.2011 – Arbeitskreis Rating und neue Finanzierungsmodelle der Mitteldeutschen Verbände (pa) Verbände im Gespräch Zu wohnungspolitischen und wohnungs-wirtschaftlichen Themen führten die Ver-bände zahlreiche Gespräche u. a. mit Ministern, Staatssekretären, Abgeordneten, Vertretern der Kommunen, Parteien und anderen Organisationen. Sie nahmen an Veranstaltungen bzw. Sitzungen der Landesregierung, des MLV-Demografiebeirates bzw. -Vorstandes, des GdW, der DESWOS, anderer Regional-verbände, der isw-Netzwerksitzung Stadt-entwicklung in Halle u. a. teil. Zu Jahresbeginn führten die Landes-regierung, die Parteien Sachsen-Anhalts und andere Verbände und Organisationen ihre Neujahrsempfänge durch, an denen die Verbände ebenfalls zugegen waren. Weiterhin nahmen Sie an Festveran-staltungen von Mitgliedsunternehmen, anderen Organisationen u. a. anlässlich deren 20jährigen Bestehens teil. Innerhalb der Mitgliedschaft waren beide Verbände bei Fachgesprächen und sonstigen Veranstaltungen vertreten. (pa)

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III Recht

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Mietnomaden Im Rahmen der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mietrechtsänderungen sollte auch die Bekämpfung des Miet-nomadentums eine wichtige Rolle spielen. Extra hierzu wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, inwieweit das Mietnomadentum überhaupt ein Problem ist. Wie von uns immer schon festgestellt, haben jetzt auch die Autoren des Gut-achtens ermittelt, dass in den letzten 5 Jahren nachweislich gerade mal 200 Mietnomadenfälle in Deutschland vor-gekommen seien. Dabei sind die privaten Gelegenheitsvermieter öfter von Miet-nomaden betroffen als die professionellen Vermieter. Dies zeigt, dass bei Vermietung durch Wohnungsunternehmen besser ge-arbeitet wird, weil von diesen professionell Informationen über die potenziellen Mieter eingeholt werden. Natürlich dürfen die Einzelfälle nicht ver-harmlost werden. Sie sind jedoch kein An-lass für eine generelle Mietrechtsänderung. Vielmehr sollte, wie vom GdW und uns immer wieder gefordert, die Möglichkeit der Bonitätsauskunftseinholung über potenzielle Mieter möglichst praxisnah und nicht zu sehr datenschutzrechtlich eingeschränkt möglich sein. (rie) Mieterhöhung/Schriftformerfor-dernis BGH, Urteil vom 10. November 2010, Az. VIII ZR 300/09 Der Vermieter, vertreten durch die Haus-verwaltung, verlangte eine Mieterhöhung für das bewohnte Einfamilienhaus. Das Schreiben trug keine eigenhändige Unter-schrift und endete nur mit dem Satz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt

und ist ohne Unterschrift gültig.“. Im Miet-vertrag wurde jedoch eine Schriftform-klausel vereinbart, dass Änderungen und Ergänzungen des Vertrages schriftlich vor-zunehmen seien. Der Mieter stimmte der Mieterhöhung nur geringfügig zu. Der Ver-mieter nahm den Mieter auf Zustimmung weiterer Beträge in Anspruch. Der BGH bestätigte den Anspruch des Ver-mieters auf Zustimmung zur begehrten Mieterhöhung. Das Mieterhöhungsver-langen sei auch ohne eigenhändige Unter-schrift formgültig und wirksam. Gemäß § 558 a BGB ist das Mieterhöhungsver-langen dem Mieter in Textform zu be-gründen. Textform im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise abgegeben, die Person des Er-klärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namens-unterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126 b BGB). Dass das Miet-erhöhungsschreiben nicht eigenhändig unterschrieben wurde, macht die Miet-erhöhungserklärung nicht unwirksam. Die vereinbarte Schriftformklausel steht der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht entgegen. Das einseitige Miet-erhöhungsverlangen des Vermieters stellt keine Vertragsänderung oder -ergänzung dar. Zu einer solchen kommt es erst nach Zustimmung durch den betroffenen Mieter. (ph) Kündigungsausschluss im Miet-vertrag über vier Jahre hinaus BGH, Urteil vom 08. Dezember 2010, Az. VIII ZR 86/10 Der BGH hat entschieden, dass ein formularmäßiger Kündigungsausschluss wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zum

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III Recht

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Zeitpunkt zu dem erstmals der Vertrag be-endet werden kann, unwirksam ist. Der Mietvertrag wurde am 1. Juli 2005 ge-schlossen. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Vertrag vier Jahre ab Vertrags-beginn nicht gekündigt und erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums der Kündigungs-möglichkeit unterlag. Der Mieter kündigte zum Ablauf des 30. Juni 2009. Der Ver-mieter wies die Kündigung mit Hinweis auf den Kündigungsausschluss zurück. Der BGH entschied, dass der Kündigungsausschluss gemäß § 307 Abs. 1 BGB wegen unan-gemessener Benachteiligung unwirksam sei. Eine Regelung im Formularvertrag ist dann unwirksam, wenn sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unan-gemessen benachteiligt. Dies sei regelmäßig der Fall, wenn der Kündigungsausschluss einen Zeitraum von vier Jahren über-schreitet. Selbst wenn der Mieter die Möglichkeit hat, einen geeigneten Nach-mieter zu stellen, liegt eine erhebliche Be-einträchtigung der Dispositionsfreiheit des Mieters vor. Der BGH hatte bereits in einem voraus-gegangenen Urteil entschieden, dass die Grenze der Dispositionsfreiheit des Mieters mit einem vereinbarten Kündigungsaus-schluss von vier Jahren, gerechnet vom Zeit-punkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann, nicht überschritten werden darf. (ph) Jahresfrist bei der Abrechnung von Betriebskosten für Gewerbe-flächen BGH, Urteil vom 16. November 2010, Az. XII ZR 124/09 Die geregelte Jahresfrist im Wohnraummiet-recht, nach der der Vermieter die Betriebs-kosten innerhalb des Abrechnungszeit-raumes mitzuteilen hat, ist auch in der Ge-

schäftsraummiete angemessen. Die Aus-schlusswirkung des § 556 Abs. 3 BGB tritt nicht ein. Zwischen Mieter und Vermieter bestand ein Pachtverhältnis über Gewerberäume und einer angeschlossenen Dienstwohnung. Nachdem das Pachtverhältnis beendet war, verlangte der Mieter die Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung auf Betriebs-kosten. Sodann rechnete der Vermieter über die bisher nicht abgerechneten Neben-kosten ab und rechnete den Betrag gegen die geltend gemachte Forderung auf. Der angerufene BGH bestätigte den An-spruch des Vermieters auf Nachzahlung der abgerechneten Betriebskosten. Ausdrücklich wurde ausgeführt, dass die Frist des § 556 Abs. 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennach-forderungen nach Ablauf der Abrechnungs-frist regelt, nicht analog auf die Gewerbe-miete angewandt werden kann. Der An-spruch auf Nachzahlung der Nebenkosten war im vorliegenden Fall auch nicht ver-wirkt. Der Vermieter hatte zwar den Betrag einen gewissen Zeitraum nicht geltend ge-macht, jedoch kamen keine weiteren Um-stände hinzu, die den Mieter in der Auf-fassung stärken könnten, dass die Forderung seitens des Vermieters nicht mehr geltend gemacht wird. Eine Frist, innerhalb derer die Abrechnung der Nebenkosten enthalten sein muss, ist für die Gewerberaummiete gesetzlich nicht geregelt. (ph) Beifügung des Mietspiegels bei einer Mieterhöhung BGH, Hinweisbeschluss vom 31.08.2010, Az. VIII ZR 231/09 Die Mietvertragsparteien streiten über die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsver-langens des Vermieters. Der Mieter wendet

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III Recht

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ein, dass es ihm nicht zuzumuten sei, sich den Mietspiegel, der Begründungsgrund-lage für die Mieterhöhung war, zu be-schaffen. Aufgrund des hohen Alters und diverser Krankheiten des Mieters ist es eine Frage des Einzelfalls, aus dem beurteilt werden muss, ob es dem Mieter zuzumuten ist, sich Begründungsunterlagen zu beschaffen. Diese generelle Betrachtung kann nicht durch das Revisionsgericht erfolgen. Der BGH hatte bereits entschieden, dass dem Mieterhöhungsverlangen der Miet-spiegel nicht generell beigefügt werden muss. Auch im vorliegenden Fall war es dem Mieter zuzumuten, den Mietspiegel gegen eine geringe Gebühr – im vorliegenden Fall in Höhe von 3,00 Euro – beim örtlichen Mieterverein bzw. Haus- und Grund-besitzerverein zu erwerben. Ob unter den gegebenen Umständen der besonderen Verhältnisse des Mieters eine andere Entscheidung zu treffen wäre, kann nur durch das zuständige Gericht erfolgen. Im vorliegenden Fall wurde die Revision durch den Mieter für erledigt erklärt. (ph) Verschiedene Flächen in einer Be-triebskostenabrechnung LG Berlin, Urteil vom 27.07.2010, Az. 63 S 545/09 Die Betriebskostenabrechnung ist nicht des-halb formell unwirksam, weil verschiedene Flächen einzelner Grundstücke angegeben werden und lediglich in einer Legende dar-gestellt werden. Der Mieter widersprach der Betriebskosten-abrechnung, weil verschiedene Boden-flächenanteile in der Betriebskosten-abrechnung Eingang gefunden hatte. Weiter wandte der Mieter ein, dass bei der Position Aufzug und Hauswart kein Vor-

wegabzug der nicht umlegbaren Kosten erfolgte. Bei den Gartenpflegekosten sei eine nicht ordnungsgemäße Verteilung erfolgt. Das angerufene LG Berlin führte aus, dass die Betriebskostenabrechnung nicht unver-ständlich sei und keine formellen Fehler aufweist. Die Angabe der verschiedenen Flächen sei nicht deshalb unverständlich, weil die Flächen im Nachgang einzeln er-läutert wurden. Eine Flächenangabe sei aus sich heraus nicht erläuterungsbedürftig. Zu beachten war im vorliegenden Fall, dass die Flächen der einzelnen Grundstücke in einer Legende für den Mieter verständlich er-läutert wurden. Bezüglich der strittigen Hauswartkosten konnte der Vermieter an-führen, dass gesonderte Verträge zu den umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten beschlossen wurden. Dement-sprechend ging der Einwand des Mieters ins Leere. (ph) Keine Bindung des Sozialhilfe-trägers an Übernahmeerklä-rungen OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 2010, Az. I 24 U 230/09 Mieter und Vermieter schlossen einen Miet-vertrag mit einer enthaltenen Zahlungsver-pflichtung zu Lasten der ARGE. Der Mietver-trag stand unter der aufschiebenden Be-dingung, dass dieser Vertrag genehmigt wird. Nach Übersendung des Vertrages an die ARGE genehmigte diese den Vertrag und führte aus, dass ab dem 1. August 2007 dem Vermieter die Miete überwiesen wird. Nachfolgend blieben Zahlungen des Mieters aus und der Vermieter nahm die ARGE in Anspruch. Das OLG Düsseldorf versagte dem Vermieter den Anspruch auf Zahlung der Mieten. Die Erklärung der ARGE kann unter Umständen nicht nur eine öffentlich-rechtliche, sondern

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III Recht

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auch eine privatrechtliche Willenserklärung sein. Im vorliegenden Fall bleibt es jedoch offen, ob die Behörde eine verpflichtende Kostenzusage erteilt habe. Nach Auffassung des OLG lag diese nicht vor. Grundsätzlich sei jedoch davon auszugehen, dass eine Übernahmeerklärung nur eine Erklärung zum Zeitpunkt des bestehenden Miet-verhältnisses beinhaltet und weitere Um-stände vorliegen müssen, um die Annahme einer selbstständigen Verpflichtung der Be-hörde anzunehmen. Im vorliegenden Fall war die Erklärung der Behörde nur eine übliche Äußerung im Rahmen des § 22 SGB II, ohne weitere Zahlungsverpflichtungen konkret für den Mieter zu begründen. (ph) Fehlende Vereinbarung zur Trag-ung der Betriebskosten im Miet-vertrag LG Berlin, Urteil vom 13. August 2010, Az. 63 S 658/09 Ein Mietvertrag enthält folgende Formulie-rung zur Tragung der Betriebskosten: „Der Betriebskostenvorschuss beträgt monatlich zurzeit 100 Euro. Die Vorschusszahlung ändert sich, wenn sich die Höhe der Be-triebskosten nach der letzten Berechnung geändert hat.“ Konkrete weitere Vereinbarungen über die einzelnen Positionen der Betriebskosten waren nicht enthalten. Die geltend ge-machten Abrechnungen aus den Jahren 2004 bis 2006 endeten jeweils mit einem Guthaben zugunsten des Mieters, die auch ausgezahlt wurden. Jahre später verlangte der Mieter Rückzahlung der geleisteten Vor-schüsse für die Jahre 2006 bis 2008. Der Vermieter vertrat die Auffassung, dass durch Entgegennahme des Guthabens eine konkludente Vereinbarung zur Tragung der Betriebskosten getroffen wurde.

Das angerufene LG Berlin bestätigte den Rückforderungsanspruch des Mieters. Im zugrundeliegenden Mietvertrag war keine Konkretisierung der Ansprüche des Ver-mieters zur Tragung der Betriebskosten ent-halten. Allein durch die stillschweigende Entgegennahme der Guthaben wurde keine Vertragsänderung erzielt. Für eine Umlage-vereinbarung würde sprechen, wenn die Gesamtumstände ergeben, dass der Ver-mieter davon ausgehen müsste, der Mieter stimme einer Vertragsänderung zu. Im vor-liegenden Fall lagen keine dement-sprechenden Umstände vor. Der Mieter hatte die Einwendungen gegen die Ab-rechnung darüber hinaus innerhalb der Jahresfrist nach Vorlage der Abrechnung geltend gemacht. Siehe auch hierzu BGH, Urteil vom 21. April 2008. (ph) Nachforderung rückwirkend er-höhter Grundsteuer bei be-endeten Mietverhältnissen LG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2010, Az. 23 S 430/09 Der Mieter wird aus Nachforderungen aus einer korrigierten Betriebskostenabrechnung in Anspruch genommen. Mehrere Jahre rechnete der Vermieter die vereinbarten Nebenkosten ab. Zur Position Grundsteuer erfolgte eine Abrechnung auf der Grund-lage des übersandten Grundsteuerbe-scheides. Nachdem das Mietverhältnis be-endet war, erhielt der Vermieter im nach-folgenden Jahr einen geänderten Grund-steuerheranziehungsbescheid, wonach eine erhöhte Grundsteuer gefordert wurde. Der Vermieter forderte die erhöhten Beträge vom ausgezogenen Mieter ein. Der Mieter berief sich teilweise auf eingetretene Ver-jährungen der nachgeforderten Beträge. Das angerufene LG Düsseldorf bestätigte die Auffassung des Mieters, dass die regel-mäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gelte. Die Nachforderung der Grundsteuer

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war grundsätzlich nicht ausgeschlossen, da der Vermieter diese nicht zu vertreten hatte. Die eingetretene Verjährung war jedoch zu beachten. Regelmäßig beginnt die Ver-jährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem den Anspruch be-gründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. Regel-mäßig hat der Vermieter innerhalb der geltenden Jahresfrist die Betriebskosten-abrechnung zu erstellen. Damit beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig mit dem Schluss des Jahres zu laufen, das auf die Ab-rechnung folgt. Insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit ist für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Korrektur der Grundsteuer abzustellen, sondern auf den Zugang der abgerechneten Nebenkosten. (ph) Modernisierung der Zentral-heizungsanlage durch Beseiti-gung der bisherigen Nacht-speicheröfen AG Frankfurt/M., Urteil vom 06. Mai 2010, Az. 33 C 4250/09-26 Das zuständige Amtsgericht hatte sich mit der Duldungspflicht des Mieters zum Aus-tausch von Nachtspeicheröfen gegen eine Zentralheizung auseinanderzusetzen. Das Gebäude besteht aus mehr als fünf Wohneinheiten, in dem die Maßnahme durchgeführt werden sollte. Der Vermieter hatte sich zum Ziel gestellt, mit der Maß-nahme eine erhebliche Heizkostenersparnis zu erreichen und gleichzeitig das Ziel der EnEV § 10a umzusetzen, die vorsieht, dass bis zum Jahr 2019 Nachtspeicheröfen außer Betrieb zu setzen seien. Der Vermieter kündigte die Maßnahme an. Der Mieter bestritt den möglichen Energieeinspareffekt der zentralen Heizungsanlage und führte

weiter an, dass durch die Einbuße von Wohnfläche er die Maßnahme nicht dulden müsse. Das angerufene AG verpflichtete den Mieter zur Duldung der Maßnahme. Bereits aus § 242 BGB und der Regelung der EnEV er-gibt sich für den Mieter eine Duldungs-pflicht. Dem Vermieter muss schon jetzt die Möglichkeit eröffnet werden, unabdingbare Modernisierungen durchzuführen, die vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll sind. Ob aufgrund des konkreten Nutzer-verhaltens tatsächlich mit einer Energieein-sparung zu rechnen ist, bleibt bei der Frage der Duldungspflicht unbeantwortet. Die problematisierte Beschränkung der Fläche ist mit keiner ins Gericht fallenden Ver-minderung der Wohnfläche verbunden. (ph) Hartz IV-Richtlinien im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu Unter-kunftskosten 2007/2008 rechts-widrig SG Potsdam, Urteil vom 20.08.2010, Az. S 41 AS 5276/08 Das SG Potsdam hat entschieden, dass die Richtlinien im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu den Unterkunftskosten für die Jahre 2007/2008 rechtswidrig sind. Der in Werder (Havel) lebende Kläger hatte für seine Zwei-Zimmer-Wohnung mit 55 qm² Wohnfläche eine Netto-Kaltmiete von 302,50 Euro an den Vermieter zu zahlen. Deutlich zu hoch waren die Unterkunfts-kosten des Klägers damit nach den Ge-schäftsanweisungen der für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmarkt zu-ständigen Mittelmärkischen Arbeitsgemein-schaft zur Integration in Arbeit (MAIA) für die Jahre 2007 und 2008, welche die An-gemessenheitsgrenze für die Nettokaltmiete auf einen Quadratmeterpreis von 4,75 Euro festlegten. Demzufolge hat die MAIA von

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III Recht

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der Nettokaltmiete des Klägers nur 237,50 Euro übernommen. Das SG Potsdam hat die MAIA in An-lehnung an die Wohngeldtabelle des Wohngeldgesetzes zur Übernahme der vollen Mietkosten für den Zeitraum vom November 2007 bis September 2008 ver-urteilt. Der Kläger erhält eine Nachzahlung von 715 Euro. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die von der MAIA für die Jahre 2007 und 2008 festgelegten Angemessenheitsgrenzen nicht auf einem prüfbaren und schlüssigen Konzept beruhen und außerdem die tat-sächlichen Gegebenheiten auf dem ört-lichen Mietmarkt nicht angemessen berück-sichtigen. Die Geschäftsanweisungen der MAIA für die Jahre 2007 und 2008 hätten damit nicht den vom BSG gestellten An-forderungen an die Richtlinien der Leistungsträger zur Festlegung regionaler Angemessenheitsgrenzen entsprochen. Konkret seien die von der MAIA zur Fest-legung der Angemessenheitsgrenze er-hobenen Daten über Mietpreise veraltet und nicht repräsentativ für die Lage auf dem regionalen Wohnungsmarkt. Nicht überzeugen konnte das Gericht auch die Festlegung der Angemessenheitsgrenze nach Durchschnittwerten von örtlichen Mietpreisen. Ausreißer der Miethöhe könnten bei dieser Methode zu deutlichen Verzerrungen nach oben oder unten führen. Es sei nicht ge-währleistet, dass in der Wirklichkeit auch Wohnraum zum Durchschnittswert zur Ver-fügung steht. Bei den von der MAIA durch-geführten Erhebungen zur Festlegung der Angemessenheitsgrenze vermisste das Ge-richt außerdem eine Differenzierung nach Wohnungsgrößen sowie eine Orientierung an einem konkreten Wohnstandard.

Da das Gericht die Ermittlung der Ange-messenheitsgrenze für die Jahre 2007/2008 aus heutiger Sicht nicht mehr für möglich hält, hat es die MAIA zur Übernahme der vollen Mietkosten verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, die allerdings jetzt zurückgenommen wurde, so dass das Urteil des SG Potsdam rechtskräftig ist. (rie)

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IV Multimedia und innovative Entwicklungen

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Mobile Äpfel im Unternehmen Mobile Endgeräte, insbesondere Apple-Geräte, wie das iPhone oder das iPad können heute wesentlich zur Effektivierung von Arbeitsabläufen beitragen. Zu beachten ist jedoch, dass die Ver-wendung dieser Geräte nur dann einen Gewinn für das Unternehmen mit sich bringt, wenn die damit verbundenen Ge-fährdungen erkannt und durch geeignete Maßnahmen auf ein vertretbares Maß ein-geschränkt werden: 1. Das Gerät kann von Dritten entwendet

und unbefugt genutzt werden: - Auslesen der auf dem Gerät ge-

speicherten Daten, - Nutzung der auf dem Gerät ge-

speicherten Konfigurationen für den Zugriff auf das Unternehmensnetz-werk.

2. Die in der Regel funkbasierte Daten-übermittlung zwischen dem Gerät und dem Netzwerk kann von Dritten mit-gelesen werden.

3. Ein für das Gerät eingesetzter Hotspot (WLAN-Zugang) ermöglicht einen Zu-gang zum Netzwerk des Unter-nehmens, ohne das ein Zugang zur Ge-schäftsstelle erforderlich ist.

Von kompetenter Seite werden daher folgende Sicherheitsmaßnahmen bei der Einbindung von Apple-Geräten empfohlen: 1. Ein Hotspot im Unternehmensnetzwerk

ist wie folgt zu konfigurieren: - SSID nicht sichtbar, - aktivierter MAC-Filter, - kein DHCP, - Einschränkung der Zeiten, an denen

das WLAN aktiv ist (z. B. nur Montag bis Freitag von 07:00 – 20:00 Uhr).

2. Eine Verbindung von außen auf das Netzwerk ist ausschließlich verschlüsselt (SSL oder VPN) zulässig.

3. Das Gerät selbst ist gegen eine un-berechtigte Benutzung zu sichern. - Sicherer PassCode: o Deaktivierung der einfachen Code-

Sperre, o Verwendung eines alpha-

nummerischen Codes, länger als 4 Zeichen.

- Aktivierung der automatischen Code-Sperre nach 5 Minuten (max. 10 Minuten),

- Aktivierung der Funktion (Löschen des Gerätes nach 10 Fehlversuchen).

4. Apps sind vor der Installation auf eine vertrauenswürdige Quelle hin zu über-prüfen. Denn auch im App-Store erhält-liche Apps sind nicht frei von Spy-Komponenten zum Auslesen von Pass-worten oder Daten.

(Mü/schm) BSI-Bürgerumfrage zur Internet-sicherheit: Internetnutzer in Deutschland schützen sich un-zureichend vor bekannten Risiken Eine große Lücke zwischen theoretischem Wissen und faktischem Handeln klafft bei einer Mehrheit der Bundesbürger in Bezug auf die Sicherheit im Internet. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Bundes-amts für Sicherheit in der Informations-technik (BSI), in der die Behörde die Be-völkerung zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema IT- und Internet-Sicherheit befragt hat. So gaben der Studie zufolge fast alle Befragten (90 Prozent) an, dass ihnen die Sicherheit von Dienstleistungen im Internet wichtig oder sehr wichtig ist, eine fast ebenso große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger (86 Prozent) fühlt sich zudem selbst für die Sicherheit im Internet verantwortlich. Die Bekanntheit verschiedener Risiken und Gefährdungen im Internet wie beispielsweise Viren, Trojaner, Identitätsdiebstahl, Abo-Fallen, Phishing oder Spyware ist mit 60 bis über 90 Prozent ebenfalls sehr hoch. Gleichzeitig waren

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IV Multimedia und innovative Entwicklungen

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mehr als Dreiviertel der Befragten (76 Pro-zent) schon selbst von einer oder mehreren dieser Gefährdungen betroffen. Diese Ergebnisse hätten den Schluss zu-gelassen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Thema IT-Sicherheit als relevant er-achten, sich darüber informieren und ent-sprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Das Bewusstsein für die Relevanz von IT-Sicherheit ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern wenig ausgeprägt. So ist über die Hälfte der Befragten (53 Prozent) der Meinung, dass sie das Thema IT-Sicherheit eher gering bis überhaupt nicht betrifft. Über Dreiviertel der Bundesbürger (78 Pro-zent) schätzt zudem die eigenen IT-Sicherheitskenntnisse mit Schulnoten zwischen 3 und 6 ein und auch bei der Implementierung und Umsetzung von grundlegenden Schutzmaßnahmen besteht noch Nachholbedarf. (schm)

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V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern

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Aktuelles zur E-Bilanz Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 16. Dezember 2010 (IV C 6 – S 2133-b/10/10001) zur Bekannt-gabe der Taxonomie sowie zur Pilotierung im Zusammenhang mit der E-Bilanz wie folgt Stellung genommen: „Nach § 5b Abs. 1 und § 52 Abs. 15a EStG besteht für Unternehmen die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vor-geschriebenem Datensatz durch Datenfern-übertragung erstmals für Wirtschaftsjahre zu übermitteln, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Um den Unternehmen aus-reichend Gelegenheit zu geben, die technischen und organisatorischen Voraus-setzungen für die elektronische Über-mittlung des Inhalts der Bilanz und der Ge-winn- und Verlustrechnung zu schaffen, wurde der erstmalige Anwendungszeit-punkt um ein Jahr verschoben. Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-rechnung ist nunmehr erstmals für Wirt-schaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln. Dies wird in einer entsprechenden Ver-ordnung (nachrichtlich: Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungs-zeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes [Anwend-ungszeitpunktverschiebungsverordnung – AnwZpvV]) geregelt. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Im ersten Halbjahr 2011 wird eine Pilotierung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt. Dabei sollen – auf freiwilliger Basis – ausgewählte Unter-nehmen den Inhalt ihrer Bilanz und ihrer Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 5b Abs. 1 EStG elektronisch übermitteln. Der für die Übermittlung amtlich vorgeschrieb-

ene Datensatz (Taxonomie) wird hiermit bekannt gegeben. Die Taxonomie sowie die Hilfestellungen und Dokumentationen zur Taxonomie stehen unter http://www. eSteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die Pilotierung wird dazu genutzt, das Ver-fahren und den amtlich vorgeschriebenen Datensatz zu erproben und zu optimieren. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse gehen in die Überarbeitung der Taxonomie ein. Nach Abschluss und Auswertung der Pilotierung ergeht ein gesondertes Schreiben zu den Anwendungsregelungen der Taxonomie, das zusammen mit der überarbeiteten Taxonomie im Bundes-steuerblatt veröffentlicht wird. Diese gilt dann für die erstmalige Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Ver-lustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, für alle nach § 5b EStG verpflichteten Unter-nehmen.“ Die Pilotphase wurde nunmehr am 1. Februar 2011 gestartet und soll drei Monate dauern. Grundlage für die Pilot-phase ist die im o. g. BMF-Schreiben für verbindlich erklärte Taxonomie. Nach der Auswertung der während der Pilotphase übermittelten Daten wird entschieden, ob und welche Anpassungen an der Taxonomie vorgenommen werden müssen. Sollte der bislang vorgesehene Zeitrahmen der Pilot-phase hierfür nicht ausreichen, kann er ggf. verlängert werden. An dieser Pilotphase beteiligen sich auch drei Wohnungsunternehmen, die im Bereich des GdW organisiert sind. Anlässlich einer Einführungsveranstaltung im BMF am 18. Januar 2011 wurde zudem angekündigt, dass der Entwurf einer Branchentaxonomie für die Wohnungswirt-schaft im April 2011 vorliegen soll. Der GdW hat dem BMF zwischenzeitlich seine Bereitschaft signalisiert, das BMF bei der

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Entwicklung der Branchentaxonomie für die Wohnungswirtschaft zu unterstützen. Die Branchentaxonomie steht jedoch für einen Test in der Pilotphase noch nicht zur Ver-fügung. Alle Informationen rund um das Thema E-Bilanz – auch die Unterlagen (Präsentati-onen) aus der Einführungsveranstaltung zur Pilotphase zur E-Bilanz – sind unter folgen-dem Link abrufbar: http://www.esteuer.de/ schnittstellen.php. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten. (mo) Aktuelle Entwicklungen im Be-reich der Reform der Grundsteuer Die Finanzministerkonferenz hat am 27. Januar 2011 zu den Reformplänen ge-tagt, die Entscheidung jedoch erwartungs-gemäß vertagt. Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, vor einer end-gültigen Neuregelung der Grundsteuer zu-nächst die Auswirkungen von drei Reform-ansätzen (Modell Bremen; Modell Baden-Württemberg, Bayern, Hessen; Modell Thüringen) zu testen sowie die Bürokratie- und Verwaltungskosten zu ermitteln. Die Ergebnisse der bundesweiten Stichprobe sollen bis Ende 2011 vorliegen. Der GdW hat gegenüber dem Bundes-ministerium der Finanzen (BMF) seine Bereitschaft signalisiert, an der Erhebung aktiv mitzuwirken. Zu diesem Zweck erhebt der GdW intern Daten, die für die Bewertung der Modelle im Vergleich zum bisherigen System von Relevanz sind und für die weitere Interessenvertretung auf Bundes- und Landesebene verwendet werden können. Als Modellstadt für das Bundesland Sachsen-Anhalt wurde die Stadt Magdeburg ausgewählt.

Wir haben daraufhin die Wohnungsunter-nehmen mit Sitz in Magdeburg gebeten, sich an der Datenerhebung des GdW zu beteiligen. Dieser Bitte sind unsere Mit-gliedsunternehmen zahlreich nach-gekommen, so dass wir dem GdW eine repräsentative Stichprobe an Objektdaten zur Auswertung am 16. März 2011 über-geben konnten. Für die rege Beteiligung an der Datenerhebung möchten wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Des Weiteren ist der GdW dabei, seine Stellungnahme zur Reform der Grundsteuer, die sich mit der Darstellung und Bewertung der bisher diskutierten Modelle beschäftigt, zu überarbeiten. Dabei wird der Reformvor-schlag Thüringens („Gebäudewertunab-hängiges Kombinationsmodell“) in die Stel-lungnahme aufgenommen. Darüber hinaus wird modellübergreifend auf die Prob-lematik hingewiesen, dass die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an den Mieter weiterzuberechnen ist. Demnach ist bei den Reformbemühungen auch ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer zeitnah ermittelt werden kann, um eine zeitnahe Berechnung der Grundsteuer und eine Weiterbelastung an die Mieter sicher-zustellen. Nachträgliche, rückwirkende Be-rechnungen der Grundsteuer sind für die Wohnungsunternehmen nicht akzeptabel, da bei der Weiterbelastung an die Mieter in diesen Fällen Rechtstreitigkeiten vor-programmiert sind. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren. (mo) EU-Grünbuch zur Mehrwertsteuer Die EU-Kommission hat das „Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer – Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem“ am 1. Dezember 2010 vorgelegt. Mit diesem Grünbuch will die EU-Kommission

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eine umfassende Diskussion über das EU-Mehrwertsteuer-System der Zukunft an-stoßen. Da die Mehrwertsteuer eine bedeutende Einnahmequelle für die nationalen Haus-halte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, sollen insbesondere die Schwach-stellen des derzeitigen Mehrwertsteuer-systems, das seine Grundlage in der auf Europäischer Ebene geschaffenen Gesetz-gebung hat und auf nationaler Ebene an-gewendet wird, abgebaut werden. Das Grünbuch befasst sich insbesondere mit der Behandlung von grenzüberschreitenden Umsätzen sowie anderen Kernfragen in Bezug auf die steuerliche Neutralität, dem Grad der Harmonisierung im Binnenmarkt und dem Abbau von Bürokratie bei gleich-zeitiger Sicherung der Mehrwertsteuerein-nahmen für die Mitgliedsstaaten. Der GdW wird sich an der Konsultation zum Grünbuch, deren Frist am 31. Mai 2011 endet, im Sinne der Mitgliedsunternehmen beteiligen. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten. (mo) BMF-Schreiben zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Ge-bäudereinigungsleistungen Durch das Jahressteuergesetz 2010, das am 13. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG i. V. m. § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG auf Gebäudereinigungs-leistungen erweitert. Wir hatten darüber im Verbandsreport 10-12/2010 berichtet. Demnach führt das steuerpflichtige Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen ab dem 1. Januar 2011 zur Umkehr der Steuer-schuldnerschaft, wenn der Leistungs-empfänger ein Unternehmer ist, der selbst

derartige Gebäudereinigungsleistungen er-bringt (§ 13b Abs. 5 Satz 2 UStG). Der GdW hatte bereits vor Veröffentlichung des Jahressteuergesetzes 2010 im Bundes-gesetzblatt in einer Stellungnahme gegen-über dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Klarstellung für die Wohnungs-unternehmen, die i. d. R. nur indirekt von dieser Regelung betroffen sind, gefordert. Wohnungsunternehmen sind im Rahmen ihrer Vermietungstätigkeit einerseits häufig Empfänger von steuerpflichtigen Reini-gungsleistungen, erbringen aber auch andererseits selbst Reinigungsleistungen. Um die Betroffenheit der Wohnungsunter-nehmen von dieser Neuregelung auszu-schließen, hatte der GdW folgende wichtige Klarstellungen gefordert: 1. Das Erbringen von Reinigungsleistungen

(Hausreinigung) an die eigenen Mieter als Nebenleistung zur steuerbefreiten Vermietung und Verpachtung führt nicht zur Anwendung der Neuregelung, d. h. löst die Umkehr der Steuer-schuldnerschaft im Hinblick auf vom Unternehmen bezogene Reinigungs-leistungen nicht aus.

2. Die Wohnungsunternehmen erbringen –

wenn auch nur in geringem Umfang – darüber hinaus häufig auch steuer-pflichtige Reinigungsleistungen an Dritte (z. B. Wohnungseigentümergemein-schaften). Dies würde zu einer An-wendung der Umkehr der Steuer-schuldnerschaft führen.

Das Erbringen solcher steuerpflichtiger

Reinigungsleistungen in einem nur geringen Umfang darf jedoch nicht dazu führen, dass diese Wohnungsunter-nehmen von der Neuregelung erfasst werden. Deshalb muss – vergleichbar der bei Bauleistungen geltenden Baga-tellregelung (10 %-Grenze) – ebenfalls

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eine Bagatellregelung geschaffen werden.

3. Des Weiteren muss klargestellt werden,

dass Wohnungseigentümergemein-schaften – entsprechend der bei Bau-leistungen geltenden Regelung – wenn sie Reinigungsleistungen empfangen, nicht Steuerschuldner sind, soweit diese Leistungen als nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreie Leistungen der Wohnungs-eigentümergemeinschaften an die ein-zelnen Wohnungseigentümer weiterge-geben werden.

Am 4. Januar 2011 hat das BMF daraufhin ein erstes Schreiben (IV D 3 – S 7279/10/10004) zur dieser Thematik ver-öffentlicht. Gemäß diesem Schreiben muss der Leistungsempfänger derartiger Ge-bäudereinigungsleistungen nachhaltig er-bringen oder erbracht haben. In diesem Zusammenhang verweist das BMF auf die sinngemäße Anwendung von Abschnitt 13b.1. Abs. 10 und 11 UStAE (10 %-Grenze bei Bauleistungen). Daneben ist davon auszugehen, dass der Leistungsempfänger nachhaltig Gebäude-reinigungsleitungen erbringt, wenn er dem leistenden Unternehmer einen ent-sprechenden im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültigen Nachweis des zu-ständigen Finanzamtes vorlegt. Das BMF hat auch einen diesbezüglichen Vordruck in seinem Schreiben veröffentlicht. Die sinngemäße Anwendung von Abschnitt 13b.1. Abs. 10 und 11 UStAE bedeutet, dass von einem nachhaltigen Erbringen von Gebäudereinigungsleistungen dann auszu-gehen ist, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kalenderjahr Gebäude-reinigungsleistungen erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze (Weltumsatz) be-tragen hat. Dies ist i. d. R. bei Wohnungs-unternehmen nicht der Fall, so dass sich

keine Betroffenheit von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereini-gungsleistungen ergeben wird. Nunmehr hat das BMF am 4. Februar 2011 ein weiteres, ausführliches Schreiben (IV D 3 – S 7279/10/10006) zur Thematik der Änderung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Jahressteuergesetz 2010 heraus-gebracht. Mit diesem Schreiben wurde der Umsatz-steueranwendungserlass (UStAE) in Ab-schnitt 13b.1. um die Absätze 22d bis 22g erweitert. Der neue Absatz 22e enthält eine Auf-zählung, welche Leistungen insbesondere unter den Begriff der Reinigung von Ge-bäuden und Gebäudeteilen fallen. Demnach fallen insbesondere - die Reinigung sowie die pflegende und

schützende (Nach-)Behandlung von Ge-bäuden und Gebäudeteilen (innen und außen),

- die Hausfassadenreinigung (einschließ-lich Graffitientfernung),

- die Fensterreinigung, - die Reinigung von Dachrinnen und Fall-

rohren, - die Bauendreinigung, - die Reinigung von haustechnischen An-

lagen (soweit es sich nicht um Wartungsarbeiten handelt),

- die Hausmeisterdienste und die Objekt-betreuung, wenn sie auch Gebäude-reinigungsleistungen beinhalten

unter die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. Als Negativabgrenzung beschreibt Absatz 22f welche Leistungen nicht unter die in § 13b Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 UStG genannten Umsätze fallen.

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Dies sind insbesondere - die Schornsteinreinigung, - die Schädlingsbekämpfung, - der Winterdienst (soweit es sich um eine

eigenständige Leistung handelt), - die Reinigung von Inventar, wie Möbel,

Teppiche, Matratzen, Bettwäsche, Gar-dinen und Vorhänge, Geschirr, Jalousien und Bilder (soweit es sich um eine eigenständige Leistung handelt),

- die Arbeitnehmerüberlassung, auch wenn die überlassenen Arbeitnehmer für den Entleiher Gebäudereinigungs-leistungen erbringen, unabhängig davon, ob die Leistungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz er-bracht werden oder nicht.

In Absatz 22g wird dann analog zum BMF-Schreiben vom 4. Januar 2011 darauf ver-wiesen, dass der Leistungsempfänger von Gebäudereinigungsleistungen die Umsatz-steuer nur schuldet, wenn er ein Unter-nehmer ist, der selbst Gebäudereinigungs-leistungen erbringt. Die Erbringung der Ge-bäudereinigungsleistungen muss dabei nachhaltig erfolgen. Hierbei wird ebenfalls auf die sinngemäße Anwendung des Ab-schnitts 13b.1. Abs. 10 und 11 UStAE (10 %-Grenze bei Bauleistungen) verwiesen (vgl. die Ausführungen zum BMF-Schreiben vom 4. Januar 2011). Da auch die Absätze 6, 13, 16 und 18 bis 22 des Abschnitts 13b.1. UStAE sinngemäß gelten, gilt gemäß Abs. 18 für Wohnungs-eigentümergemeinschaften Folgendes: Wohnungseigentümergemeinschaften sind, wenn sie Gebäudereinigungsleistungen empfangen, nicht Steuerschuldner, wenn diese Leistungen als nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreie Leistungen der Wohnungseigen-tümergemeinschaften an die einzelnen Wohnungseigentümer weitergegeben wer-den. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft der-

artige Umsätze nach § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandelt. Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben noch Vorschriften zum Übergang auf den erweiterten Anwendungsbereich des § 13b UStG. Bei Gebäudereinigungsleistungen, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2011 ausgeführt werden, wird nicht beanstandet, wenn die Vertrags-partner einvernehmlich noch von der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unter-nehmers ausgehen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass der leistende Unter-nehmer den Umsatz zutreffend versteuert. (mo) BMF greift Forderung des GdW zur Vereinfachung der Dividen-denbesteuerung auf und plant sogar die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug Mit der Einführung der Abgeltungsteuer war das vereinfachte Erstattungsverfahren für Dividenden bis 51 € beim für die Wohnungsgenossenschaft zuständigen Fi-nanzamt entfallen. Seitdem besteht für Wohnungsgenossenschaften nur die Mög-lichkeit, bei einer Dividendenzahlung an die Mitglieder im Wege des aufwendigen Sammelantragsverfahrens die Erstattung der Kapitalertragsteuer für ihre Mitglieder beim Bundeszentralamt für Steuern zu be-antragen. Darüber hinaus erfolgte eine weitere erheb-liche Einschränkung dergestalt, dass die Er-stattung der Kapitalertragsteuer nur noch bei Vorliegen einer sog. Nichtveranlagungs-Bescheinigung und nicht mehr auf Grund-lage eines Freistellungsauftrages möglich ist. In der Praxis kam diese Einschränkung einer Abschaffung des Sammelantragsverfahrens gleich. Nach intensiven Bemühungen des GdW war es in diesem Zusammenhang gelungen,

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dass im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 eine gesetzliche Klarstellung erfolgt ist, dass Freistellungsaufträge wieder zu-gelassen werden. Wir haben darüber im Verbandsreport 10-12/2010 berichtet. Darüber hinaus hatte sich der GdW im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2010 dafür eingesetzt, dass hinsichtlich der Erstattung der Kapital-ertragsteuern bei Dividendenzahlungen eine praxistaugliche Vereinfachung geschaffen wird und entsprechende Formulierungsvor-schläge unterbreitet. Nach Sensibilisierung der Bundestagsabge-ordneten und der Fachpolitiker wurde dem GdW zunächst in Aussicht gestellt, dass das Thema bei dem angekündigten Gesetzes-vorhaben zu Steuervereinfachungen Berück-sichtigung finden könnte. Nunmehr hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Forderung nach einer Vereinfachung im Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 auf-gegriffen und beabsichtigt sogar, bei Ge-nossenschaftsdividenden eine Abstand-nahme vom Kapitalertragsteuerabzug einzu-führen. Im Falle des Vorliegens einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder bis zur Höhe von erteilten Freistellungsauf-trägen soll eine Abstandnahme vom Steuer-abzug bei Dividenden (und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften mit Sparein-richtungen) ab 1. Januar 2012 erfolgen. Das aufwendige Sammelantragsverfahren würde dann der Vergangenheit angehören. Die Anhörung zum Steuervereinfachungs-gesetz 2011, an der sich der GdW be-teiligen wird, ist für Mai 2011 vorgesehen. An dieser Stelle möchten wir Sie noch darauf hinwiesen, dass voraussichtlich im April 2011 die überarbeitete GdW Information zum Thema „Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossen-schaften – Hinweise zum Besteuerungs-

verfahren“ für die Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stehen wird. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren. (mo) Veröffentlichung des IDW Rech-nungslegungshinweises zu An-hangsangaben nach § 285 Nr. 18 und 19 HGB zu bestimmten de-rivativen Finanzinstrumenten Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aufgrund des BilMoG neugefassten IDW Rechnungslegungshinweis: Anhangs-angaben nach § 285 Nr. 18 und Nr. 19 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005) im Dezember 2010 veröffent-licht. Aus diesem Rechnungslegungshinweis er-gibt sich eine neue Auslegung der Anhang-angabepflichten bezüglich der bisherigen Auffassung des IDW, dass sich die Anhang-angabepflicht nach § 285 Nr. 19 HGB auch auf derivative Finanzinstrumente erstreckt, die als Grundgeschäft oder Sicherungs-geschäft Gegenstand einer Bewertungsein-heit i. S. d. § 254 HGB sind (vgl. IDW ERS HFA 35 Tz. 92). Im IDW RH HFA 1.005 Tz. 24 wird klargestellt, dass bei diesen Finanz-instrumenten nur die speziellen Anhangan-gabepflichten nach § 285 Nr. 23 HGB zu beachten sind. Der GdW hat nunmehr einen Formulie-rungsvorschlag für die Anhangangabepflicht nach § 285 Nr. 23 HGB für eine wirksame Sicherungsbeziehung bestehend aus einem variabel verzinslichen Darlehen und einem Zinsswap erarbeitet: „Im Geschäftsjahr wurden derivative Finanz-instrumente (Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel ver-zinslichen (Euribor) Darlehen verwendet. Dem Zinsswap liegt ein Grundgeschäft mit

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vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Mik-ro-Hedge) zugrunde. Das mit der aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag _______ €. Die Regelungen zur Bildung einer Bewer-tungseinheit zur kompensatorischen Bewer-tung der Sicherungsbeziehung werden an-gewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zins-sätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- und Til-gungstermine gleichen sich die gegen-läufigen Wertänderungen bzw. Zahlungs-ströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäft aus. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten ab-gesicherten Risiken beträgt _______ € (Hin-weis: Die Höhe der mit Bewertungsein-heiten abgesicherten Risiken ergibt sich z. B. aus der unterlassenen Bildung einer Droh-verlustrückstellung für einen negativen Swapwert zum Bilanzstichtag).“ Diese Anhangangabepflichten nach § 285 Nr. 23 HGB müssen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsge-sellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB sowie Genossenschaften nach § 336 Abs. 2 HGB erfüllen. (mo)

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VI Technik/Bau

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Deutscher Bauherrenpreis 2011/ 2012 Die Arbeitsgruppe KOOPERATION des GdW, des Bundes Deutscher Architekten (BDA) und des Deutschen Städtetages (DST) hat den Doppelwettbewerb um den Deutschen Bauherrenpreis 2011/2012 ausgelobt. Der Wettbewerb soll der Unterstützung innovativer Ansätze und Lösungen im Wohnungsbau dienen und setzt – unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Bauherren – am Spannungsfeld von hoher Qualität und tragbaren Kosten an. Seit seinem Start im Jahr 1986 wurden 19 Wettbewerbe durchgeführt und fast 3.350 Neubau- und Modernisierungsprojekte mit mehr als 235.000 Wohnungen eingereicht und beurteilt. Damit ist dieser Wettbewerb der erfolgreichste seiner Art in Deutschland. Der Deutsche Bauherrenpreis wird in den folgenden beiden Kategorien ausgelobt A: Deutscher Bauherrenpreis

Modernisierung 2011/2012 für Sanierungs-, Modernisierungs- und Umnutzungsprojekte mit Sonder-preis „Denkmalschutz im Wohnungsbau“;

B: Deutscher Bauherrenpreis Neubau

2011/2012 für innovative Projekte im Wohnungsneubau mit Sonder-preis „Freiraumgestaltung im Wohnungsbau“.

Die Auslober laden alle Interessierten ein, an diesem Wettbewerb teilzunehmen, der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Bund Deutscher Landschafts-Architekten BDLA und den Messegesellschaften in Essen und Berlin gefördert und erstmalig mit Unterstützung der GdW-Medienpartner „BundesBauBlatt" und „Die Wohnungswirtschaft" ausgelobt wird.

Weitere Informationen und die gedruckte Fassung der Auslobungsunterlagen erhalten Sie beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin, www.gdw.de. Die Teilnahmeunterlagen sind bis zum 30. April 2011 zu richten an: Bund Deutscher Architekten BDA, Köpenicker Straße 48/49, 10179 Berlin. (rie) Wohnungsbau sinkt auf Rekord-tief Im Jahr 2010 wurden in Sachsen-Anhalt 4.031 zum Bau freigegebene Hochbauvor-haben verzeichnet. Diese Zahl umfasst Bau-genehmigungen ebenso wie Fälle aus dem Genehmigungsfreistellungsverfahren. Damit wurde das Vorjahresniveau um 2,5% über-troffen. Diese Angaben veröffentlichte das Statistische Landesamt. So gering wie noch nie war der Zugang von Wohnungen. Lediglich 1.787 zusätzliche Wohnungen werden entstehen. Durch zahl-reiche Baumaßnahmen im Bestand wie Geschossrückbau, Umnutzung von Wohnungen in Büros und Wohnungs-zusammenlegungen kam es zu der kuriosen Situation, dass die Zahl der Neubau-wohnungen mit 2.045 Einheiten höher war als die Zahl der insgesamt genehmigten Wohnungen. Für den Neubau stellt auch dies einen Negativrekord dar. In Ein- und Zweifamilienhäusern wurden 1.498 Wohnungen zum Bau frei gegeben. Gleichzeitig wurde für 525 Wohnungen im Rahmen des Geschosswohnungsbaus eine Baugenehmigung erteilt. Darüber hinaus genehmigten die Bauaufsichtsbehörden im Zuge des Neubaus von gemischt genutzten Nichtwohngebäuden (z. B. Büro- und Ge-schäftshäuser) die Entstehung von 22 Wohnungen. Durch Baumaßnahmen werden jedoch per Saldo 258 Wohnungen wegfallen. (rie)

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VI Technik/Bau

30 Verbandsreport 1-2-3/2011

Baupreise um über zwei Prozent gestiegen Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes stieg der Baupreisindex für Wohngebäude im Februar 2011 im Ver-gleich zum Vorjahresmonat um 2,2 Prozent auf einen Stand von 113,0 (Basis: 2005 = 100). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen für Bauleistungen an Wohngebäuden sowohl die Preise für Rohbauarbeiten (+ 3,0 Prozent) als auch die Preise für Ausbau-arbeiten (+ 1,5). Bei den Rohbauarbeiten erhöhten sich ins-besondere die Preise für Stahlbauarbeiten (+ 7,2 Prozent) und Betonarbeiten (+ 6,6 Pro-zent). Preissenkungen um 0,8 Prozent wurden für Verbauarbeiten errechnet. Die Preise für Instandhaltungsleistungen in Gebäuden und Wohnungen erhöhten sich im Februar 2011 gegenüber dem Vorjahres-zeitraum um 1,8 Prozent. (rie)

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VII WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH

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Krankenkassenbeiträge für Direktversicherung – Gute Nach-richten für Rentner Wenn ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Betrieb seine dort begonnene Direktversicherung als eigener Ver-sicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten privat weiter führt, so unterliegt die aus den privat gezahlten Beiträgen resultierende Leistung nicht der Beitrags-pflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung im September 2010 entschieden. Auslöser war eine Ver-fassungsbeschwerde eines Rentners, der Mitte der 80er Jahre eine Betriebsrente in Form einer Direktversicherung ab-geschlossen hatte. Nachdem er aus dieser Firma später ausschied, übertrug ihm sein ehemaliger Arbeitgeber den Vertrag. Er wurde selbst Versicherungsnehmer und zahlte die Beiträge. Der Ärger kam dann mit Erreichen des Rentenalters. Die Kranken-kasse des Mannes zog zur Beitrags-berechnung die gesamte Leistung seines Versicherers heran, also auch die Leistungs-anteile, die der Rentner durch private – und somit bereits verbeitragte – Einzahlungen erwirtschaftet hatte. Der Rentner sah darin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nachdem er mit seiner Klage vor dem Bundessozialgericht gescheitert war, zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Dort hatte er mehr Erfolg! Nach Ansicht des Gerichts dürfen Anteile einer Kapitalabfindung aus der Direktver-sicherung, die der Versicherte durch eigene Beitragszahlungen selber erwirtschaftet hat, dann nicht bei der Beitragsberechnung der Kranken- und Pflegeversicherung berück-sichtigt werden, wenn ihm sowohl die Ver-sicherungsnehmereigenschaft als auch die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über-tragen wurden. Denn mit der Vertragsüber-

nahme durch den Arbeitnehmer ist der Kapital-Lebensversicherungsvertrag voll-ständig aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden und unterscheidet sich hinsichtlich der danach erfolgten Einzahlungen nicht mehr von anderen privaten Lebensver-sicherungen, für deren Leistungen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Die Versicherer müssen also zukünftig die Leistungen nach Herkunft aufteilen, damit auch nur das zur Beitrags-berechnung gelangt, was rechtens ist. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich doch einfach an uns. Das Team der WSA kann Ihnen auch hier kompetent weiter helfen. (tr) Sachsen-Anhalt MODERN Das IB-KfW-Darlehen zur energe-tischen und altersgerechten Wohn-raummodernisierung Mit Sachsen-Anhalt MODERN fördert das Land die energetische Modernisierung sowie den altersgerechten Umbau von selbstgenutztem oder vermietetem Wohn-raum. Gezielte Investitionen in den Be-stand schaffen attraktiven Wohnraum, erhöhen die Lebensqualität und stärken die Anziehungskraft in den Städten und Gemeinden. Das Förderprogramm dient der Schließung von Finanzierungslücken für Privat-personen, Vermieter sowie Wohnungs-unternehmen, denen die Hausbank die Vergabe der zinsgünstigen KfW-Darlehen außerhalb von Bonitätsgründen nicht er-möglicht. Das Darlehen kann bis zu 750.000 Euro betragen. Die Laufzeit be-trägt 10 bzw. 20 Jahre. Alles weitere zu diesem Programm finden Sie auf der Internetseite der WSA unter www.wsa-md.de.

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VII WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH

32 Verbandsreport 1-2-3/2011

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Seite. (mq) WSA Wohnungswirtschaftliche Treu-hand Sachsen Anhalt Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg Telefon: 0391/744200 Telefax: 0391/7442099 Email: [email protected] Büro Halle: Tangermünder Straße 8 06124 Halle / Saale Telefon: 0345/6902535 Telefax: 0345/6902536

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VIII Weitere Themen

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Zahlen des Statistischen Landes-amtes Sachsen-Anhalt Wieder Wanderungsgewinn Nach Mitteilung des Statistischen Landes-amtes Sachsen-Anhalt gab es erstmals für Oktober 2010 mit 383 Personen seit Mai 1997 wieder einen Wanderungsgewinn. 4.948 Zuzügen standen nur 4.565 Fortzüge gegenüber. Der positive Verlauf ist vor allem von den beiden Großstädten getragen. Halle verzeichnete 1.054 Zuzüge mehr und Magdeburg 629. Sehr positiv ist die Entwicklung bei den jungen Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren. Hier dürften insbesondere Studenten eine Rolle gespielt haben, die ihren Hauptwohnsitz nach Halle oder Magdeburg verlegt haben, angezogen von den günstigen Bedingungen in Sachsen-Anhalt: keine Studiengebühren, preiswerter Wohnraum, kurze Wege aber auch viele kulturelle Möglichkeiten. (rie) Mikrozensus 2011 - rund 12.000 Haus-halte werden befragt Bereits seit Jahresbeginn 2011 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauf-tragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikro-zensus) benannte jährliche Haushaltsbe-fragung. Der Mikrozensus wird seit mehr als fünfzig Jahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeits-markt erhoben. Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung.

Parallel zum Mikrozensus findet zum Stich-tag 09. Mai 2011 der von der EU für alle Mitgliedsländer angeordnete Zensus 2011 statt. (rie) Trinkwasserentgelte 260 EUR pro Haus-halt Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilte, lagen am Stichtag 01.01.2010 die verbrauchsabhängigen Kosten für einen Kubikmeter Trinkwasser im Landesdurchschnitt bei 1,61 Euro. Im Ver-gleich zum 01.01.2008 waren damit durch-schnittlich drei Cent mehr zu entrichten. Die Trinkwassergrundgebühr stieg seit 2008 ebenfalls an. Dieser verbrauchsunabhängige Entgeltbestandteil erhöhte sich um 2,74 Euro auf 101,16 Euro im Landesdurch-schnitt. Für die Berechnung der Durchschnittswerte der Gebühren auf Landesebene wurden die erhobenen Preise mit den jeweiligen Ein-wohnerzahlen gewichtet. Die regionalen Ergebnisse weichen teilweise erheblich vom Landesdurchschnitt ab. Die Spannbreite je Kubikmeter Trinkwasser reichte von 0,96 Euro in der Stadt Bismark (Altmark) im Landkreis Stendal und weiteren 18 Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel bis 3,89 Euro in der Stadt Oberharz am Brocken sowie in der Stadt Wernigerode (OT Schierke) im Landkreis Harz. Für die Grundgebühren, als verbrauchs-unabhängiges Entgelt, wurde für 2010 folgendes Ergebnis erstellt: In allen Ge-meinden Sachsen-Anhalts wurde eine Trinkwassergrundgebühr erhoben, wobei in der Gemeinde Berga im Landkreis Mansfeld-Südharz mit 21,06 Euro die niedrigste und in der Stadt Bad Schmiedeberg (OT Söllichau) Landkreis Wittenberg mit 205,44 Euro die höchste Grundgebühr erhoben wurde. Die erfassten Komponenten der Kosten für die Trinkwasserversorgung, die verbrauchs-abhängige Trinkwassergebühr sowie die verbrauchsunabhängige Grundgebühr wie-

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sen in den Gemeinden bzw. kreisfreien Städten beachtliche Unterschiede auf. Um eine Vergleichbarkeit der Kosten zu gewährleisten, haben die Statistiker die Gesamtgebühren für die Trinkwassermenge ermittelt, die in einem dreiköpfigen Muster-haushalt jährlich anfallen. Bei einem durch-schnittlichen Verbrauch von 99 Kubikmeter Wasser pro Musterhaushalt lag die Be-lastung einer Familie im landesweiten Durchschnitt bei 260 Euro pro Jahr, wobei die Kosten bei dieser Rechnung in den einzelnen Städten und Gemeinden von 143 Euro bis 426 Euro schwankten. Weiterreichende Informationen und Ergeb-nisse aller Gemeinden können dem Inter-netangebot des Statistischen Landesamtes (www.statistik.sachsen-anhalt.de), sowie demnächst dem Statistischen Bericht „Wasser- und Abwasserentgelte in Sachsen-Anhalt - Berichtsjahr 2010“ entnommen werden. (rie) Abwasserentgelte in Sachsen-Anhalt/ Deutliche regionale Unterschiede Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, war am Stichtag 01.01.2010 für den Kubikmeter Abwasser im Durch-schnitt 3,15 EUR zu bezahlen. Im Vergleich zum 01.01.2008 waren damit durchschnitt-lich für den Kubikmeter Abwasser sieben Cent weniger zu entrichten. Die Grundgebühr stieg dagegen an. Für die Abwasserbeseitigung betrug die durch-schnittliche Grundgebühr 100,28 EUR (3,59 EUR mehr als 2008). Wie auch beim Trinkwasser wurden bei den Abwasserentgelten beträchtliche Unter-schiede zwischen den Gemeinden registriert. Diese reichten von 1,34 EUR je Kubikmeter in Gutenborn (OT Heucke-walde) im Burgenlandkreis bis zu 5,40 EUR in der Gemeinde Neudorf im Landkreis Harz. Für die Grundgebühren, als verbrauchs-unabhängiges Entgelt, wurde für 2010

folgendes Ergebnis erstellt: Während in allen Gemeinden Sachsen-Anhalts eine Trinkwassergrundgebühr erhoben wurde, war in 288 Gemeinden eine verbrauchs-unabhängige Grundgebühr für Abwasser zu entrichten. Mit 24,60 EUR Grundgebühr im Jahr zahlten die Haushalte in den Ge-meinden Klein Wanzleben und Wefensleben (Bördekreis) die geringste Grundgebühr. Im Burgenlandkreis war in vier Gemeinden, mit 300 EUR die höchste Grundgebühr im Land Sachsen-Anhalt zu zahlen. Die hier genannten Komponenten der Kosten für die Abwasserbeseitigung sind: die verbrauchsunabhängige Grundgebühr und die verbrauchsabhängige Schmutz-wassergebühr. Ein Vergleich der in den kreisfreien Städten und Gemeinden erhobenen Gebühren wird durch die unterschiedlichen Gebühren-systeme erschwert. Die Struktur der Be-standteile der verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Entgelte für die Abwasserbe-seitigung wies, wie oben dargestellt, be-achtliche regionale Unterschiede auf. Den Abwassergebührenvergleich erstellten die Statistiker für einen dreiköpfigen Musterhaushalt. Auf der Grundlage eines durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs von 99 Kubikmeter, der die Basis zur Be-rechnung der verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühren bildet, wurden die anfallenden Kosten pro Haushalt ermittelt. Bei einem landesweiten Durchschnitt von 412 EUR, schwankten die Kosten der Be-seitigung der definierten Abwassermenge einschließlich Grundgebühr in den Städten und Gemeinden von 150 EUR bis 637 EUR, also um fast 490 EUR. Weiterreichende Informationen und Ergeb-nisse aller Gemeinden enthält das Internet-angebot des Statistischen Landesamtes (www.statistik.sachsen-anhalt.de) sowie der demnächst erscheinende statistische Bericht

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„Wasser- und Abwasserentgelte in Sachsen-Anhalt - Berichtsjahr 2010“. (rie) Sachsen-Anhalter verbrauchen täglich 90 Liter Wasser Nach Angaben des Statistischen Landes-amtes Sachsen-Anhalt bezogen im Jahr 2009 2.366.100 Sachsen-Anhalter ihr Wasser durch die öffentliche Wasserver-sorgung, was einem Anschlussgrad von fast 100 Prozent entspricht. Nur 1.454 Ein-wohner versorgten sich aus Hausbrunnen bzw. privaten Quellen. Der tägliche Trinkwasserverbrauch je Ein-wohner streute in den kreisfreien Städten und Landkreisen zwischen 79 und 109 Litern. Bis auf den Altmarkkreis Salzwedel, den Harzkreis und das Jerichower Land lagen alle Landkreise unter dem durch-schnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch in Sachsen-Anhalt. Den höchsten Verbrauch wiesen die kreisfreien Städte Dessau und Magdeburg auf. (rie) Geleistete Arbeitszeit im Jahr 2010 deutlich gestiegen In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2010 von den 1,013 Millionen Erwerbstätigen 1482,2 Millionen Arbeitsstunden geleistet. Damit betrug die Pro-Kopf-Arbeitszeit je Erwerbs-tätigen durchschnittlich 1463 Stunden. (rie) Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt im Jahr 2010 um 0,4 Prozent gestiegen Im Jahresdurchschnitt 2010 gab es nach vorläufigen Berechnungen in Sachsen-Anhalt 1,013 Millionen Erwerbstätige, das waren 4.100 Personen oder 0,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, erhöhte sich die Erwerbstätigenzahl damit nach dem krisenbedingten Rückgang im

Vorjahr (2009: - 0,5 Prozent) wieder, lag jedoch noch unter dem Stand von 2008. Der Anstieg betraf sowohl die Arbeitnehmer als auch die Selbstständigen und mit-helfenden Familienangehörigen. Die Arbeit-nehmerzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent oder 3.500 auf 921.800 Personen. Diese Zunahme beruhte hauptsächlich auf dem Anstieg der sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Zahl der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen erhöhte sich im Vor-jahresvergleich um 0,6 Prozent oder 600 auf 91.600 Personen. Die Zunahme der Erwerbstätigkeit betraf insbesondere den Wirtschaftsbereich Finanzierung, Vermietung und Unter-nehmensdienstleister (+ 3,1 Prozent), be-dingt durch den starken Anstieg der Zeit-arbeit. Auch das Baugewerbe (+ 2,1 Pro-zent) hatte einen Zuwachs zu verzeichnen. Rückläufig war die Erwerbstätigkeit da-gegen besonders im Bereich Land- und Forstwirtschaft; Fischerei (- 2,4 Prozent). Bundesweit stieg die Erwerbstätigkeit um 212.000 Personen (+ 0,5 Prozent) auf 40,5 Millionen Personen. Im Vorjahr war noch ein leichter Rückgang um 5.000 Personen zu verzeichnen. Die prozentuale Zunahme gegenüber 2009 war mit 0,5 Prozent in den alten Bundesländern ohne Berlin (+ 161.600 Personen) etwas niedriger als in den neuen Bundesländern ohne Berlin mit 0,6 Prozent (+ 33.000 Personen). Die Spannweite der Veränderungsraten reichte von minus 0,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis plus 1,0 Prozent in Berlin und Brandenburg. (rie) Verbraucherpreise in Sachsen-Anhalt/ Teuerungsrate Januar 2011 Das Statistische Landesamt in Sachsen-Anhalt ermittelte im Januar 2011 einen An-stieg der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,8 Prozent. Im Vergleich zum Dezember 2010 sank der Verbraucherpreisindex um 0,5 Prozent auf einen Wert von 108,7 (2005 = 100).

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In Sachsen-Anhalt betrug die Teuerungsrate im Januar 2011 gegenüber dem Januar 2010 1,8 Prozent. Insbesondere erhöhten sich die Preise im Bereich Verkehr (+ 3,9 Prozent), bei den Gütergruppen der Nahrungsmittel und alkoholfreien Getränke (+ 3,5 Prozent) sowie im Bereich „Wohnen“ einschließlich kalter und warmer Neben-kosten (+ 2,3 Prozent). Die Nettokaltmietpreise verzeichneten im Januar 2011 in Sachsen-Anhalt eine Teuerung zum Vorjahr um 0,6 Prozent. Die Wohnungsnebenkosten (Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Straßenreinigung usw.) sanken im Schnitt um 0,5 Prozent. Die Preise für die Haushaltsenergie zogen mit Preissteigerungen um 8 Prozent über-durchschnittlich an. Größter Preistreiber war in diesem Bereich das Heizöl mit Teuerungen um fast 26 Prozent. Strom und Gas verteuerten sich im gleichen Zeitraum um 5,6 bzw. 5,5 Prozent. Wird jedoch die Preisentwicklung von Heiz-öl, Strom und Gas gegenüber dem Jahr 2005 (Basiszeitraum des aktuellen Waren-korbes der Verbraucherpreisstatistik) be-trachtet, so verteuerte sich Heizöl im Schnitt um 46,4 Prozent, Strom um 44,7 Prozent und Gas um 21,0 Prozent. (rie) Zahlen des Statistischen Bundes-amtes Zahl der Wohngeldempfänger ge-stiegen Die Zahl der Haushalte, die Zuschüsse zur Miete bekommen, ist laut Informationen des Statistischen Bundesamtes im ver-gangenen Jahr in Sachsen-Anhalt um 45 Prozent auf knapp 35.000 gestiegen. Ein Grund ist die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform zum 01.01.2009, die Ver-besserungen für Wohngeldbezieher mit sich brachte. Im vergangenen Jahr wurde in Sachsen-Anhalt Wohngeld in Höhe von 48,6 Mio. Euro gezahlt, im Jahr 2008 waren

es 27 Millionen Euro. 2,9 Prozent aller privaten Haushalte in Sachsen-Anhalt er-hielten 2009 diese Unterstützung. Bundesweit ist die Zahl der Haushalte, die Zuschüsse zur Miete bekommen, im Jahr 2009 auf rd. 860.000 um 47 Prozent ge-stiegen. Damit erhielten 2,1 Prozent (plus 0,6 Prozentpunkte) aller privaten Haushalte Wohngeld. Der Anspruch pro Monat liegt im Durchschnitt bei 125 Euro. In den neuen Bundesländern sind fast doppelt so viele Haushalte auf das Geld angewiesen wie in den alten. Rund 1,56 Mrd. Euro und damit mehr als doppelt so viel wie 2008 haben Bund und Länder – je zur Hälfte – an Zu-schüssen für einkommensschwächere Haus-halte gewährt. (rie) Mehr Pflegebedürftige in Deutschland Im Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 322.000 Personen bzw. 16,0% mehr als bei der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999. Insgesamt 83% der Pflege-bedürftigen waren 65 Jahre und älter, rund ein Drittel (35%) war über 85 Jahre alt. Mehr als zwei Drittel (69% oder 1,62 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Von diesen erhielten 1,07 Millionen Pflegebedürftige ausschließ-lich Pflegegeld – das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 555.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. In Pflegeheimen vollstationär betreut wurden insgesamt 717.000 Pflege-bedürftige (31%). (rie)

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Haushaltsabfälle/Aufkommen steigt Gemäß einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes ist das Aufkommen an Haus-haltsabfällen in Deutschland im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen und zwar auf insgesamt 37,2 Millionen Tonnen. Dies entspricht einem Durchschnitt von 455 Kilogramm je Einwohner. 2008 waren es noch 448 Kilogramm pro Einwohner ge-wesen. Das Abfallaufkommen setzte sich 2009 vor allem aus 199 Kilogramm Haus- und Sperr-müll, 143 Kilogramm Wertstoffen und knapp 111 Kilogramm Bioabfällen zu-sammen. (rie) Hohe Heizkosten/Deutsche frös-teln lieber Während im Winter 2007 konsequentes Stoßlüften noch für 48 Prozent der Be-fragten einer Umfrage von Immowelt eine adäquate Maßnahme im Kampf um einen niedrigen Energieverbrauch war, vertrauen jetzt nur noch 26 Prozent darauf, ihre Heiz-kosten auf diese Weise einschränken zu können. Dafür hat sich die Zahl derer, die zu gravierenderen Maßnahmen greifen, mehr als verdoppelt. 43 Prozent der Befragten, statt 20 Prozent im Winter 2007, verzichten heute auf eine warme Wohnung und heizen nur noch gezielt einzelne Räume. 20 Pro-zent drehen sogar die Heizung runter und ziehen sich lieber wärmer an. (rie) Nur jeder Zweite prüft seine Be-triebskostenabrechnung Gemäß einer repräsentativen Umfrage von Immowelt sehen nur 52 Prozent der Deutschen, die Notwendigkeit, ihre Be-triebskostenabrechnung genau zu kontrollieren. 13 Prozent hingegen ver-trauen grundsätzlich oder aufgrund der bisherigen Erfahrungen auf die Richtigkeit.

17 Prozent überfliegen nur die einzelnen Posten und 16 Prozent genügt ein Blick auf den Endbetrag, um abzuschätzen, ob dieser realistisch ist. Am genauesten achten gemäß dieser Um-frage die Besserverdiener mit einem Haus-haltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro darauf, ob ihnen zu viel angelastet wurde. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung mit 52 Prozent rechnen in dieser Gruppe sogar 69 Prozent die Aufstellung genau nach. Und auch diejenigen, die selbst Eigentümer der Wohnung sind, sehen sich die Neben-kostenabrechnung zu 64 Prozent mit Adler-augen an, um sich von deren Richtigkeit zu überzeugen. (rie) Städteranking/Dessau-Roßlau und Halle vorn Die Städte Dessau-Roßlau und Halle ge-hören zu den dynamischsten in Deutschland (Platz 12/36). Dies belegt das Städteranking 2010, das im Auftrag der Stiftung Neue Soziale Marktwirtschaft von Wissen-schaftlern erstellt wurde und sich auf die vergangenen 5 Jahre bezieht. Allein 9 der 20 dynamischsten Städte liegen in Ostdeutschland. Defizite hingegen gibt es nach wie vor beim vorhandenen Niveau, dem Ist-Zustand. Neben Arbeitsmarkt und Soziales werden in dem Vergleich Ergeb-nisse zu Wirtschaft und Wohlstand präsentiert. Das komplette Ranking steht zum Down-load unter www.insm-staedteranking.de zur Verfügung. (rie) F+B Mietspiegelindex 2010 Obwohl es für die Kommunen keine Ver-pflichtung zur Erstellung von Mietspiegeln gibt, verfügen gegenwärtig 507 Gemeinden (32 %) mit über 10.000 Einwohnern über Mietspiegel. Insbesondere Großstädte über

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100.000 Einwohner haben zu 85 % einen Mietspiegel. Die Stadt München und einzelne Umland-gemeinden behaupten unangefochten ihre Spitzenplätze hinsichtlich der Miethöhe. In München zahlen die Mieter 72 % mehr für ihre Wohnung als im Bundesdurchschnitt. Für die Mieter in München bedeutet dies, dass sie mit im Schnitt 10,12 €/m2 fast das Doppelte für ihre monatliche Nettokaltmiete veranschlagen müssen als z. B. die Berliner (5,50 €/m2 West, 5,22 €/m2 Ost). In den ostdeutschen anderen Großstädten ist das Mietniveau moderater und im Vergleich zum deutschen Mittelwert von 5,89 €/m2 unterdurchschnittlich. In Erfurt wenden die Mieter im Durschnitt 5,52 €/m2 im Monat auf, in Dresden und Schwerin kommen sie mit etwas weniger aus (gut 5,30 €/m2) und in Halle/Saale liegt die Durchschnittsmiete sogar knapp unter 5 €/m2 laut Mietspiegel-index.

(rie)

Info-Broschüre Energetische Mo-dernisierung Der Deutsche Mieterbund und die Ver-braucherzentrale haben eine Informations-broschüre „Energetische Modernisierung - Mustervereinbarung für Mieter und Ver-mieter“ veröffentlicht. Hierzu ist aus Sicht des GdW und der Regionalverbände folgendes anzumerken: Der Vorschlag des Mieterbundes, dass Ver-mieter und Mieter bei der energetischen Modernisierung an einem Strang ziehen sollen, ist prinzipiell sinnvoll. Wohnungs-unternehmen schließen seit jeher mit Mietern Vereinbarungen zur Modernisie-rung ab, soweit dies angemessen und sinn-voll ist. Die Inhalte der Mustervereinbarung des Deutschen Mieterbundes berück-sichtigen allerdings einseitig lediglich die Interessen der Mieter. Wir gehen davon aus, dass kein Wohnungsunternehmen dieses Modell nutzen wird. Alle Vermieter sollten vorgesehene Vereinbarungen ausge-sprochen kritisch abwägen. Die DMB-Mustervereinbarung scheint der Versuch zu sein, gesetzgeberisch nicht durchsetzbare Forderungen des DMB durch vertragliche Vereinbarung zulasten der Vermieter zu erreichen. Zur Kurzinfo noch einige Details: Die Mustervereinbarung - begrenzt die jährliche Mieterhöhung

auf 6 % der aufgewendeten Modernisierungskosten,

- empfiehlt den Ausschluss von Miet-erhöhungsmöglichkeiten für mehrere Jahre,

- gibt dem Mieter erweiterte Kündi-gungsrechte und

- stellt auf Einsparung von Endenergie ab (entsprechend der Rechtsprechung ist auch die Einsparung von Primärenergie eine Modernisierung, betrifft z. B. die Installation einer thermischen Solar-anlage).

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Die Mustervereinbarung steht auf der Inter-netseite www.mieterbund.de als Download zur Verfügung. Insoweit ist also Vorsicht geboten, falls sich Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen auf diese Mustervereinbarung beziehen. (rie) GdW-Information 127 „ÖÖP/ÖPP Öffentliche Partnerschaften zwischen Kommunen und Wohnungsunter-nehmen“ In der GdW Information 127 stellen neun Wohnungsunternehmen anhand von „Best-Practice-Beispielen“ die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Kommune und Wohnungsunternehmen dar. Die Beispiele verdeutlichen dabei die Vielfalt der ver-schiedenen Konzepte und Objekte. Der GdW hat diese Information erarbeitet, um damit die öffentliche Partnerschaft zwischen Kommune und Wohnungsunter-nehmen weiter voranzubringen. Sie richtet sich an Wohnungsunternehmen sowie Kämmerer und weitere Entscheidungsträger in den Kommunen. (rie) Welterbeprogramm/2,7 Mio. Euro für Quedlinburg Rund 2,7 Mio. Euro erhält die Stadt Quedlinburg dieses Jahr aus dem UNESCO-Welterbeprogramm des Bundesbauministe-riums. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt von 2009 bis 2014 insgesamt 220 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm sollen dringend notwendige Investitionen in den Erhalt der historischen Stätten von Weltrang ermög-

licht und eine welterbeverträgliche Ent-wicklung der Kommunen unterstützt werden. Der Bund unterstützt die Stadt Quedlinburg bei Erhalt und Entwicklung dieser wichtigen Stätte daher auch in diesem Jahr mit 2,7 Mio. Euro. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt Quedlinburg fast 11 Mio. Euro aus dem Förderprogramm 2009 er-halten. Die Stadt will die Mittel insbesondere ein-setzen, um wichtige Instandsetzungs- und Sicherungsmaßnahmen am Schlossberg durchzuführen. (rie) Leopoldina/Gewonnene Jahre Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Halle, hat unter dem Motto „Gewonnene Jahre“ einen Empfehlungs-band zu dem Thema „Altern in Deutsch-land“ herausgegeben. Dieser sehr interessanter Band ist auf der Homepage der Leopoldina abzurufen unter http://www.altern-in-deutschland.de/pdf/ publikationen/NAL371Bd9.pdf. (rie) MJ-Broschüren/Neuauflagen Das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat mehrere Publikationen überarbeitet und neu herausgegeben. Die Broschüre „Einigung am Gartenzaun“ ent-hält eine übersichtliche Zusammenstellung der nachbarlichen Rechte und „Schlichten statt richten – obligatorische außergericht-liche Streitschlichtung“ zeigt streitenden Parteien einen Weg, wenn die Entscheidung einer unparteiischen Stelle erforderlich ist. Im Faltblatt ist erläutert, wie eine Schlichtung abläuft und wo es in Sachsen-Anhalt Schlichtungsstellen gibt. Die Publikationen sind im Ministerium der Justiz sowie bei allen Gerichten des Landes

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kostenlos erhältlich. Zudem sind sie unter dem Stichwort „Publikationen“ im Internet unter www.mj.sachsen-anhalt.de einge-stellt. (pa) Sachsen-Anhalt-Magazin/Beitrag zur Wohnungswirtschaft Im Sachsen-Anhalt-Magazins ist ein lesens-werter Beitrag zum Thema Wohnen er-schienen. Der Artikel beschreibt sehr an-schaulich an zwei Beispielen, wie sich das Thema Wohnen in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Wer sich wohlfühlt, der bleibt auch hier wohnen/20 Jahre Wohnungswirtschaft: Generationengerechtes Wohnen nach Maß und im Grünen (von Cornelia Heller)

Gute Aussichten:Fritz Schaumann ist zufriedener Mieter im Magdeburger Kannenstieg Fürs Foto spannt Fritz Schaumann noch einmal seinen großen Sonnenschirm auf. Passend rot zum Gartenstuhl und den üppig blühenden Geranien in den Blumenkästen. „Früher konnte man von hier sogar die Domspitzen sehen“, weist seine Hand in eine ungewisse Ferne, da etwa, wo heute hochgewachsene Bäume im Wohngebiet stehen. Fritz Schaumann, der Rentner, liebt seinen Magdeburger Kannenstieg, eine Plattenbausiedlung, die Mitte der 1970er-Jahre am Stadtrand auf Feldgrund entstand. Moderne, heiß begehrte Wohnungen waren das damals für Tausende Magdeburger aus

den großen Schwermaschinenkombinaten. Schaumann kennt das Stadtgebiet dieser Zeit zwar nur vom Erzählen, er selbst kam erst 1990 aus Thüringen in die Elbestadt. Doch dort wie hier war der Zustand gleich. Es sind Erinnerungen in Sepia, vergilbte Schwarz-weiß-Fotografien und Filme, die ein heute fast vergessenes Bild der ost-deutschen Städte im Jahr eins nach der Wende zeichnen: putzbröckelnde Haus-fassaden, Antennenwälder auf undichten Dächern, baupolizeilich gesperrte Altbau-balkons, Grau die alles bestimmende Farbe im Straßenalltag. Mehr als 600 000 Wohnungen waren 1990 in Sachsen-Anhalt in desolatem Zustand. Vier Jahrzehnte Mangelwirtschaft hatten einen kaum vorstellbaren Sanierungs- und Modernisierungsstau auflaufen lassen. Das Mietniveau lag dabei zwar bei moderaten 90 Pfennig je Quadratmeter. Doch davon ließen sich keine nennenswerten Reparaturen, geschweige größere Bauauf-gaben lösen. Es herrschte größter Wohnungsmangel. Und weder die Ver-mögensverhältnisse an Grund und Boden noch die Frage der Altschulden waren ge-klärt. Eine denkbar schlechte Ausgangs-situation für die sachsen-anhaltische Wohnungswirtschaft. Fritz Schaumanns Wohnung in der Helene-Weigel-Straße 19 ist an diesem warmen Septembertag im Jahr 2010 von Sonnenlicht durchflutet, seine Stube hat er in hellen Farben gemütlich eingerichtet. Fern-bedienung, Brille, Stift liegen griffbereit auf dem Sofatischchen, er sitzt gern genau hier, das sieht man. Sein Weg von Thüringen zur Tochter nach Magdeburg vor genau 20 Jahren zeichnet die schwierigen Zeiten kurz nach der Wende nach. „Man brauchte eine Genehmigung. Ein einfacher Tausch der Wohnungen war undenkbar. Schließlich klappte ein Ringtausch zwischen Bayern, Thüringen und Magdeburg.“ Doch die alte AWG-Wohnung im Kannenstieg war „ein-

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fach abgewohnt, die Türrahmen waren von Reißzwecken übersät, die Wände ver-unstaltet.“ Die Kinder halfen renovieren, schon bald konnte man Einzug feiern. Doch dann offenbarten sich die wahren Mängel: drei nicht isolierte Außenwände brachten kalte Winter und Sommer, so „heiß wie im Backofen“. Es zog durch undichte Fenster, Sanitäranlagen und Heizung waren alt. Das alles ist heute Geschichte. Die Meta-morphose des Hauses der WBG Magdeburg-Stadtfeld e.G. hat Fritz Schau-mann hautnah miterlebt. Sie steht beispiel-haft für die vergangenen 20 Jahre, in denen sich in einem unvorstellbaren Kraftakt der 208 in den wohnungswirtschaftlichen Ver-bänden vdw und vdwg zusammen-geschlossenen kommunalen Wohnungs-gesellschaften und -genossenschaften die Wohnungslandschaft in Sachsen-Anhalt grundlegend wandelte. Die Zahlen stehen dabei für sich: 15 Milliarden Euro flossen in 360 000 modernisierte Wohnungen, 50 000 Wohnungen wurden gemäß Altschulden-hilfegesetz privatisiert, rund 70 000 Wohnungen rückübertragen und etwa 60 000 Wohnungen als Beitrag im Stadtumbau Ost abgerissen. Es lässt sich wieder gut wohnen in Sachsen-Anhalt. Auch in der Helene-Weigel-Straße 19. „Erst hat die Genossenschaft ab Mitte und Ende der 1990er-Jahre die Heizung, die Bäder und Wasserstränge saniert, später kamen neue Fenster und die Außen-dämmung nebst neuer Fassadenfarbe hinzu.“ Das war schon enorm, doch nichts im Vergleich zu der Sanierung, die im ver-gangenen Jahr begann. Der mehr als 30 Jahre alte Sechsgeschosser wurde auf vier Etagen verkleinert, von vormals 96 Wohnungen wurden durch Um- und Rück-bau 66 für Jung und Alt, in zwei Aufgängen hat man die Etagen fünf und sechs be-lassen. Die geben heute Platz für vier sehr begehrte Penthouse- und Maisonette-wohnungen. Schaumann erzählt außerdem vom neuen Dach, dem Aufzug für alle,

denen die Stufen zu beschwerlich sind („Warum fahren Sie nicht runter?“), und davon, dass sein Balkon so groß und ge-räumig wie nie zuvor geworden ist. Sommer auf Balkonien hat hier jeder. „Das ist eine Pracht!“, schwärmt er ungebremst. Den Schlusspunkt der Arbeiten der Genossen-schaft mit insgesamt 2,3 Millionen Euro, 76 000 Euro davon Fördergelder aus dem Programm Stadtumbau Ost, setzten die neu bepflanzten Beete und Wiesen rund um den Block im Frühjahr 2010. „ Heute“, sagt Fritz Schaumann und nimmt wieder den Dom hinter dem Grün in den Blick, „ist unser Haus ein Aushängeschild für das Wohnen im Magdeburger Kannenstieg.“ Das Glück des Rentners über eine sanierte und sichere Wohnung teilen viele. 800 000 Mieterinnen und Mieter zählt die sachsenanhaltische Wohnungswirtschaft heute und steht zu ihrem Wort vom „guten und bezahlbaren Wohnen“. Denn: Wer sich wohlfühlt, bleibt. Davon erzählt auch die Wohngeschichte aus Lutherstadt Witten-berg. Renate Gruber-Lieblich zog 1978 mit ihren zwei Kindern aus einem angrenzenden Neubauviertel in die Wittenberger Gagfah-Siedlung, sie wurde 1936 für die Arbeiter der ansässigen ARADO-Flugzeugwerke „sehr solide, aber im Detail dann doch eher sparsam erbaut“, plaudert die lebhafte Dame. Es gibt hellroten Früchtetee aus ge-blümten Tassen und viele Geschichten, die Renate Gruber-Lieblich von Wittenberg und der Siedlung zu erzählen weiß. „Für die Kinder war es das Paradies, die Gagfah mit ihren knapp 450 Wohnungen auf einem fast dreieckigen Areal war schon immer ein grünes Viertel.“ Man kannte sich und half untereinander. Nach der Wende zog sogar ihre Tochter in eine Nachbarwohnung, alles schien perfekt. Doch viele andere gingen, die Siedlung leerte sich. „Es gab inzwischen besseres“, erinnert sie sich. „Andere Häuser wurden bereits modernisiert.“ In der Gagfah hingegen tat sich nichts. So suchte sich jeder etwas anderes. Auch Renate

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Gruber-Lieblich. Die Siedlung in Wittenbergs Süden verfiel sichtlich, die Klientel der Be-wohner änderte sich. Es war ein Kommen und vor allem ein Gehen. „Bis zu dem Tag, an dem in der Zeitung zu lesen war: Die Gagfah wird saniert.“ Lange hatte es ein Tauziehen um die Zukunft der Siedlung gegeben. Die Einigung mit der Beteiligungsgesellschaft Immobilien Ost zu den Rückführungsansprüchen 2004 öffnete endlich die Türen für eine Sanierung durch die Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft WIWOG. In dem gebogenen Wohnhaus in der Schillerstraße hat Renate Gruber-Lieblich ihre Wunschwohnung in der 2. Etage mit herrlichem Balkon und idealem Wohnungs-zuschnitt gefunden.

Zurück in die Wunschwohnung: Renate Gruber-Lieblich wohnt wieder in der Wittenberger Gagfah-Siedlung. „Da haben die Architekten wirklich gute Ideen gehabt“, nickt sie anerkennend. Früher waren hier drei winzige Wohnungen auf einer Etage. Jetzt sind es zwei. Und die haben beide von den geänderten Grund-rissen profitiert. Auf diese Weise wurde durch die WIWOG und ihren Sanierungs-träger SALEG das ganze Viertel umgebaut, Wohnungen unterschiedlicher Größe sind so für alle Generationen entstanden.

Gute Ideen: Architekten planten die alte „Gagfah“ zu einem modernen Wohnviertel um. Und das kommt an, von Anfang an gab es Wartelisten. „Ich habe mir die Wohnung angeschaut, ausgemessen und ‚ja’ gesagt.“ Am 1. Dezember 2006 ist sie in ihr Viertel zurückgezogen. „Es war das Beste, was ich tun konnte, die Siedlung hat sich so sehr zu ihrem Vorteil verändert.“ Und dann gerät sie geradezu ins Schwärmen: „Die Be-pflanzung der Beete. Das ganze Jahr hin-durch blüht irgendwas... Die großen neuen Balkons... Die Wohnungsbetreuung der WIWOG ist vorbildlich, der Hausmeister-service toll, die Gärtner von der WITRA. Was soll ich noch sagen?“, endet sie fast atemlos und nimmt einen letzten Schluck vom roten Tee. „Eine solche Form der Betreuung ist wirklich selten. So wohnt man sonst nur privat.“ Überhaupt wird das Wort „Be-treuung“ in Zukunft eine noch größere Rolle in der Arbeit der wohnungswirtschaft-lichen Unternehmen spielen. Dienst-leistungen für Jung und Alt in enger Zu-sammenarbeit mit sozialen Trägern wie bereits in vielen Städten Sachsen-Anhalts entstanden, werden ausgebaut, Be-gegnungsstätten etwa, neue Formen des betreuten Wohnens oder junges Wohnen für Studenten mit Serviceleistungen für alle. „Zukunftsfähige Projekte“ nennen das die Verbandschefs beider Verbände, Jost Riecke und Ronald Meißner, und meinen damit auch die Fortsetzung der energetischen Sanierung der Wohnungsbestände und einen der zukünftigen Altersstruktur des Landes angepassten Wohnungsbau. Rund 2,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2016 will

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VIII Weitere Themen

Verbandsreport 1-2-3/2011 43

man dafür ausgeben. Allerdings nur, wenn Entscheidungen wie die geplante Halbierung der Städtebauförderung für 2011 zur Konsolidierung des Bundeshaus-haltes nicht Realität werden. Es wäre das falsche Zeichen: „Stillstand“, sagen sie mit Nachdruck, „heißt Rückschritt.“ Der Artikel ist ebenfalls im Internet nachzu-lesen unter www.vdwvdwg.de (Fach-informationen/Medieninformationen) (pa)

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IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote

44 Verbandsreport 1-2-3/2011

Verbandsnachrichten Sofortinformationen: Sofortinformation 25/2010 I. VdW/VdWg-Presseerklärung II. Altschuldenentlastung/aktueller Stand III. Stadtumbau Ost/4. Statusbericht des

BMVBS IV. Weißbuch Innenstadt – Starke Zentren

für unsere Städte und Gemeinden V. BMVBS/ESF-Bundesprogramm BIWAQ VI. Zahl der Wohngeldempfänger ge-

stiegen VII. Einführung lastvariabler oder tages-

zeitabhängiger Tarife für Elektrizität VIII. ista-IWH-Energieeffizienzindex IX. Inkasso-Rahmenvereinbarung

GdW/Bad Homburger Inkasso GmbH X. Haushaltsabgabe ab 2013 be-

schlossen XI. Aktuelle KfW-Konditionen Sofortinformation 01/2011 I. Wahlaussagen der Parteien zur Land-

tagswahl 2011 II. Landesbauausstellung 25.02. -

27.02.2011 in Magdeburg III. Aktuelles zu Steuern u.a. IV. Leopoldina/Gewonnene Jahre V. Gesetzliche Zinsen VI. Aktuelle KfW-Konditionen Sofortinformation 1A/2011 (VdWg) I. BMVBS Aktivierung von Potenzialen

genossenschaftlichen Wohnens II. Insolvenzrechtsreform – Kündigung

der Mitgliedschaft durch Insolvenz-verwalter

III. Fortsetzung des Nutzungsvertrages durch Erben

Sofortinformation 02/2011 I. Neujahrsempfang 12.01.2011 II. Gemeinsame Verbandsrätesitzung III. Initiativen der Verbände für eine Alt-

schuldenregelung IV. BSI/Handlungsschwerpunkte 2011 V. Hartz IV-Richtlinien im Landkreis Pots-

dam-Mittelmark zu Unterkunftskosten 2007/2008 rechtswidrig

VI. F+B Mietspiegelindex 2010 VII. VG Media VIII. Sachsen-Anhalt-Magazin/Beitrag zur

Wohnungswirtschaft

Sofortinformation 03/2011 Rauchwarnmelder/Auswertung der An-gebotseinholung Sofortinformation 04/2011

I. Altschuldenentlastung/Koalition lehnt

Anträge der Opposition ab II. Stadtumbauförderung ab 2011/§ 6a

AHG ausschöpfen III. Textbausteine für den Geschäfts-

bericht 2010 IV. Neuer GdW-Präsident im Amt V. Weißbuch Innenstadt/Entwurf des

BMVBS VI. BMVBS-Wettbewerb „Menschen und

Erfolge“ VII. GdW Information 127 „ÖÖP/ÖPP

Öffentliche Partnerschaften zwischen Kommunen und Wohnungsunter-nehmen“

VIII. Wohnen ohne Barrieren/Aktuelle Broschüre des Landesministeriums Mecklenburg-Vorpommern

IX. Bündnis für eine Soziale Stadt/Gründungsaufruf

X. Nur jeder Zweite prüft seine Betriebs-kostenabrechnung

XI. Neuigkeiten von der KfW

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IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote

Verbandsreport 1-2-3/2011 45

Sofortinformation 05/2011 I. Informationsveranstaltung

Rauchwarnmelder am 30.03.2011 II. Mietnomaden III. Gebäudereinigungsleistungen/aktuelle

BMF-Schreiben IV. Statistik/Wieder Wanderungsgewinn V. Hohe Heizkosten/Deutsche frösteln

lieber VI. Haushaltsabfälle/Aufkommen steigt VII. Städteranking/Dessau-Roßlau und

Halle vorn VIII. Neuigkeiten von der KfW Sofortinformation 05A/2011 (VdWg) I. Das Bilanzrechtsmodernisierungs-

gesetz (BilMoG) mit seinen Aus-wirkungen bezüglich der Übergangs-bestimmungen nach Art. 67 EGHGB bei Genossen-schaften; hier: Be-wertung der Wohngebäude

II. BMF greift Forderung des GdW zur Vereinfachung der Dividendenbe-steuerung auf und plant sogar die Abstandnahme vom Kapitalertrag-steuerabzug

III. www.wohnungsgenossenschaften-gruenden.de - Internetplattform zur Neugründung von Wohnungs-genossenschaften

Sofortinformation 06/2011 I. Altschuldenhilfe/Anschlussregelung

(BMVBS-Schreiben) II. Verwaltungsvereinbarung

2011/Städtebauförderung III. Auszeichnung für IBA 2010 IV. Energetische Sanierung V. Deutscher Bauherrenpreis 2011/2012 VI. Welterbeprogramm/2,7 Mio. Euro für

Quedlinburg VII. Landtagswahl 2011/mdr-Umfrage VIII. Bundesprogramm „Zusammenhalt

durch Teilhabe“ IX. Wohnungsleerstand in Mecklenburg-

Vorpommern

Sofortinformation 07/2011 I. Neutraler VdW/VdWg-Wahlaufruf zur

Landtagswahl 2011 II. Eckwerte zum Bundeshaushalt 2012 III. Aufbau Ost/Staatssekretär Dr. Bergner

neuer Beauftragter IV. GdW-Gutachten „Wege aus dem

Vermieter-Mieter-Dilemma“ V. Hartz IV-Reform/Pauschalierung von

Unterkunftskosten? VI. Handlungskonzept für nachhaltige

Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt

VII. Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)/Verkündung

VIII. Dichtigkeitsprüfungen von Abwasser-anlagen

IX. Trinkwasserverordnung/Legionellen-Untersuchungspflicht

X. Abwasserentgelte in Sachsen-Anhalt/deutliche regionale Unter-schiede

XI. Verbraucherpreise in Sachsen-Anhalt/Teuerungsrate Januar 2011

XII. Neuigkeiten von der KfW XIII. Erreichbarkeit der VdW/VdWg-

Geschäftsstellen/WSA

Sofortinformation 08/2011

I. Landtagswahl Sachsen-Anhalt II. Neue Benutzerkennung

www.vdwvdwg.de III. Gespräche zum Bundeshaushalt 2012 IV. Wohnungswirtschaftliche Verbände

unterstützen Landesbündnis Soziale Stadt

V. Neue Auslegungen zur EnEV 2009 VI. Arbeitgeberverband/Nachwahlen VII. Mehr Pflegebedürftige in Deutschland VIII. Mikrozensus 2011 - rund 12.000

Haushalte werden befragt IX. Wohnungsbau sinkt auf Rekordtief X. Trinkwasserentgelte 260 EUR pro

Haushalt XI. Geleistete Arbeitszeit im Jahr 2010

deutlich gestiegen XII. MJ-Broschüren/Neuauflagen (pa)

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IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote

46 Verbandsreport 1-2-3/2011

Neuerscheinungen Fraunhofer IRB Verlag: Richtig handeln bei Wasser- und Feuchtigkeitsschäden Michael Grübel, 2011, 196 Seiten, 61 Ab-bildungen und 2 Tabellen, kartoniert, ISBN 978-3-8167-8266-7, € 25,00 Treppen, Geländer und Umwehrungen Hrsg.: BDB-Bildungswerk e.V., Berlin; Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure, Bezirksgruppe Gießen-Wetzlar, 2011, 64 Seiten, zahlreiche Abbildungen, Tabellen, kartoniert, ISBN 978-3-8167-8419-7, € 19,00 Schäden an Holzfußböden Hrsg.: Ralf Ruhnau, Schadenfreies Bauen Band 29, 2., überarb. und erw. Aufl., 2011, 284 Seiten, zahlr. Farb. Abbildungen und Tabellen, gebunden, ISBN 978-3-8167-8097-7, € 54,00 Brandschutz im Baudenkmal – Wohn- und Bürobauten Gerd Geburtig, 2011, 148 Seiten, zahl. Ab-bildungen, kartoniert, ISBN 978-3-8167-8336-7, € 38,00 Handbuch Fassadendämmsysteme Grundlagen – Produkte – Details Kai Schild, Michael Weyers, Wolfgang M. Willems, 2., überarb. und erw. Aufl., 2010, 332 Seiten, zahlr. Abbildungen, Tabellen, gebunden, ISBN 978-3-8167-8102-8, € 59,00 Fragen und Antworten zur Vermeidung von Feuchteschäden und Schimmel Jürgen Veit, 2010, 179 Seiten, zahlr. Ab-bildungen, gebunden, ISBN 978-3-8167-8272-8, € 39,00 Zu beziehen über Fraunhofer IBR Verlag, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Dr. Ingrid Honold, Telefon 0711 970-2505, Fax -2599,

Email: [email protected], Internet www.irb.fraunhofer.de. (schm) Stellengesuch Immobilienkaufmann Herr Tobias Bommert befindet sich zurzeit in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann bei der Wohnungsgenossenschaft Dessau eG. Während seiner Ausbildungszeit wurde er in allen Bereichen des Unternehmens eingesetzt. Aufgrund der Personalstruktur ist eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht möglich. Aus diesem Grund sucht Herr Bommert einen Arbeitsplatz, an dem er seine bereits erworbenen Kenntnisse ein-bringen und erweitern kann. Flexibilität, Motivation, Kreativität, team-orientiertes – aber auch selbstständiges Arbeiten, sowie unermüdliches Lernbereit-schaft kann sein künftiger Arbeitgeber von ihm erwarten. Sollten Sie Interesse haben, Herrn Bommert zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, können Sie direkt Kontakt aufnehmen: Tobias Bommert, Umgehungsstraße 15, OT Köselitz, 06869 Coswig, Telefon 0151/40401054. (pa)

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X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen

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Tief bewegt nehmen wir Anteil am Tod unseres ehemaligen Geschäftsführers der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Quedlinburg,

Herrn Siegfried Cierpinsky * 27.09.1940 † 13.01.2011

Wir trauern um einen Menschen, der uns persönlich verbunden war und dessen Wirken wir mit Achtung und Anerkennung über den Tod hinaus schätzen. Wechsel in der Unternehmens-führung Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen mbH Seit 01.01.2011 ist Herr Jürgen Voigt in Nachfolge von Herrn Uwe Reinholz neuer Geschäftsführer des Unternehmens. Für seine neue verantwortungsvolle Tätig-keit wünschen wir Herrn Voigt viel Erfolg. Herr Reinholz bleibt Geschäftsführer der Jeßnitzer Wohnungsgesellschaft mbH. WVW Wohnungsbau-Wohnungsver-waltung GmbH Weißenfels Herr Bernd F. Steudtner wurde am 31.03.2011 als langjähriger Geschäftsführer in den Ruhestand verabschiedet. Für den neuen Lebensabschnitt wünschen wir Herrn Steudtner alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit. Zu seiner Nachfolgerin wurde Frau Kathleen Schechowiak bestellt. Für ihre ver-antwortungsvolle Tätigkeit wünschen wir Frau Schechowiak viel Erfolg. (pa)

Neue assoziierte Mitglieder Als neue assoziierte Mitglieder sind ab 01.04.2011 die Firma DTK-Deutsche Tele-kabel GmbH und die Firma STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG, Vertriebszentrum Leipzig aufgenommen worden. Auf eine gute Zusammenarbeit freuen wir uns. (pa/vo) Geburtstage 50 Jahre Petra Gerdes Harzgeröder Wohnungsgesellschaft mbH Birgit Wielonek NEUBI Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH 60 Jahre Wolfgang Finck RST Thale GmbH Rolf Gentz Wohnungsbaugesellschaft Elbingerode mbH Günther Troppmann DKB Deutsche Kreditbank AG Dr. Heinrich Wahlen Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (pa)

Jubiläen 20 Jahre UMLAND-Wohnungsbaugesellschaft mbH Egeln Gründungsdatum: 01.01.1991 Anzahl WE: 1.728

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X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen

48 Verbandsreport 1-2-3/2011

Wohnungsgesellschaft Förderstedt mbH Gründungsdatum: 01.01.1991 Anzahl WE: 581 WE Ilsenburger Wohnungsbaugesellschaft mbH Gründungsdatum: 12.03.1991 Anzahl WE: 647 WE WVW Wohnungsbau-Wohnungsverwaltung GmbH Weißen-fels Gründungsdatum: 08.01.1991 Anzahl WE: 4.667 (sp)

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XI Veranstaltungskalender

Verbandsreport 1-2-3/2011 49

April 2011 04.04.2011 VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Praktisches Zeitmanagement für

Verwalter und Vermieter“ 11.04.2011 „Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft“ VdW/VdWg-

Informationsveranstaltung für Auszubildende in der Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

11.04.2011 VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Telefontraining – Vermietung am

Telefon“ 12.04.2011 VdW/VdWg-Fachausschuss „Multimedia und innovative Entwicklungen in

der Wohnungswirtschaft 14./15.04.2011 VdW/VdWg-Veranstaltung für Sekretärinnen/Sekretäre 27.04.2011 VdWg-Arbeitskreis „Rechnungslegung und Bilanzierung“ 27.04.2011 VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis oder 04.05.2011 27./28.04.2011 VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark 29.04.2011 Tag der Wohnungswirtschaft der Hochschule Anhalt in Zusammenarbeit

mit beiden wohnungswirtschaftlichen Verbänden Mai 2011 02.05.2011 VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Lärmstörung als Kundenbeschwerde

– Beschwerden über Lärm erfolgreich bearbeiten“ 02.05.2011 VdWg-Informationsveranstaltung für Aufsichtsräte 04.05.2011 VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Wie können Sie die gleiche Immobilie

erfolgreicher präsentieren, ohne zu investieren?“ 04.05.2011 VdW/VdWg-Fachausschuss „Recht“ 04.05.2011 oder VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis 27.04.2011 05.05.2011 Arbeitsgemeinschaft Hallescher Wohnungsunternehmen 19./20.05.2011 WSA-Veranstaltung „Finanzierung aktuell“ 25.05.2011 VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Verwahrlosung abbauen – Ein

Training zum Umgang mit verwahrlosten Mietern“

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XI Veranstaltungskalender

50 Verbandsreport 1-2-3/2011

Juni 2011 01.06.2011 VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis 08.06.2011 VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Die Tricks der Mieter – und was der

Vermieter dagegen tun kann“ 08.06.2011 VdWg-Arbeitskreis „Rechnungslegung und Bilanzierung“ 09.-11.06.2011 VdW/VdWg-Fachausschuss „Bau/Technik“ 20.06.2011 VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Aktuelles zur Betriebs- und Heiz-

kostenabrechnung“ 22./23.06.2011 VdW-Fachtagung der Geschäftsführer 29./30.06.2011 GdW-Kongress der BAG kommunaler und öffentlicher Wohnungsunter-

nehmen 30.06./01.07.2011 VdWg-Konferenz der Vorstände Vorankündigungen 25.08.2011 WSA-Kundentag 14./15.09.2011 VdW/VdWg-Verbandstag in Halle/Saale 05./06.10.2011 VdW/VdWg-Informationsveranstaltung mit Schwerpunkten zu betriebs-

wirtschaftlichen Aspekten für die Zukunftssicherung von Wohnungs-unternehmen

11./12.10.2011 VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Dessauer Rechtstage“ 02./03.11.2011 VdW/VdWg-Fachtagung „Bau/Technik“ 07.11.2011 VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Betrieblicher Leistungsvergleich

für das Jahr 2010“ 30.11./01.12.2011 VdWg-Konferenz der Vorstände 07./08.12.2011 VdW-Fachtagung der Geschäftsführer