VERBRAUCHERSCHUTZ Matthias Kienzl 24.05.2005 UE2 Internet-Recht.

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VERBRAUCHERSCHUTZVERBRAUCHERSCHUTZ

Matthias Kienzl

24.05.2005

UE2 Internet-Recht

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RechtsquellenRechtsquellen

ABGB

KSchG

ECG (E-Commerce-Gesetz)

TKG (Telekommunikationsgesetz)

EVÜ (Europäisches Vertragsstatutübereinkommen)

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DefinitionenDefinitionen

Unternehmer: Geschäft gehört zum Betrieb seines Unternehmens

„...jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.“

Juristische Personen gelten immer als Unternehmer

Unternehmen oft gleichzusetzen mit Begriff „Diensteanbieter“ gem. ECG

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DefinitionenDefinitionen

Verbraucher: Geschäft gehört nicht zum Betrieb seines

Unternehmens (KSchG)

Eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehören (ECG)

Verbraucher oft gleichzusetzen mit „Nutzer“ gem. ECG

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Ausnahmen vom VerbraucherschutzAusnahmen vom Verbraucherschutz

Arbeitnehmerverträge u. ähnliches

Nur teilweise anwendbar auf Mitgliedschaften bei Vereinen

Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers über Geltungsbereich des KSchG sind ungültig

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ABGB/KSchG – ABGB/KSchG – Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen

§ 879 (3):„Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt.“

-> Präzisierung im § 6 KSchG

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ABGB/KSchG – ABGB/KSchG – Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen

§ 6 KSchG Unzulässige Vertragsbestandteile § 6 (1) grundsätzlich unzulässige Vertragsbestandteile:

z.B. Ausschluss von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, Aufrechnungsverbot des Verbrauchers, Wucherzins bei Verzug

§ 6 (2) nur zulässig, wenn einzeln ausgehandelt (Beweislast beim Unternehmer)z.B. Möglichkeit des Vertragsrücktritts ohne sachliche Rechtfertigung des Unternehmers, Ausschluss der Haftung für Schäden an zur Bearbeitung übernommen Sachen

§ 6 (3) Unwirksamkeit von unklaren oder unverständlichen Vertragsbestimmungen

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ECG – ECG – Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen

§ 11 ECG:

„Ein Diensteanbieter hat die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Nutzer so zur Verfügung zu stellen, dass er sie speichern und wiedergeben kann. Diese Verpflichtung kann nicht zum Nachteil des Nutzers abbedungen werden.“

Folge:

§ 26 ECG – Verwaltungsstrafe bzw.

§ 27 „Tätige Reue“

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Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen

Ausdrückliche Unterwerfungserklärung:

Link!Keine Unterwerfungserklärung:

Nicht notwendig:

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ABGB/KSchG - GewährleistungABGB/KSchG - Gewährleistung

ABGB § 922: „Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht.“

Vermutung über Mangelhaftigkeit: bis 6 Monate nach Übergabe Beweislast beim Übergeber

Folge:Verbesserung (Austausch) – Preisminderung (Wandlung)

Frist:unbewegliche Güter – 3 Jahrebewegliche Güter – 2 Jahre

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ABGB/KSchG - GewährleistungABGB/KSchG - Gewährleistung

KSchG: Unternehmer kann verlangen, dass die Sache übersendet wird (Gefahr

trägt der Unternehmer)

Versand-, Arbeits- und Materialkosten sind vom Unternehmer zu tragen

Gewährleistungsrechte können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden

Vereinbarung einer kürzeren Gewährleistungspflicht ist unwirksam, ausser bei gebrauchten beweglichen Sachen (Einzelvereinbarung !)

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Konsumentenschutzgesetz (KSchG)Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

§ 3 Rücktrittsrecht Bei Geschäftsabschluss ausserhalb der

Räumlichkeiten des Unternehmers, Rücktrittsrecht bis eine Woche nach Zustandekommen des Vertrags

Rücktritt bedarf der Schriftform

Verschärfte Bestimmungen über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz

-> Referat Mag. König

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Konsumentenschutzgesetz (KSchG)Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

§ 15 Verträge über wiederkehrende Leistungen z.B.: Verträge mit Providern, Diensteanbietern

Kündigungsrecht jedenfalls nach 1 Jahr unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, nachher zum Ablauf eines jeden halben Jahres

Kündigung2 Monate Vertragsende

1 Jahr 1,5 Jahre

Kündigung Vertragsende

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Konsumentenschutzgesetz (KSchG)Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

§ 31a Missbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz bei missbräuchlicher Verwendung kann der

berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, dass die Zahlung zurückgebucht bzw. erstattet wird

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E-Commerce-Gesetz (ECG) - BegriffeE-Commerce-Gesetz (ECG) - Begriffe

Dienst der Informationsgesellschaft in der Regel gegen Entgelt im Fernabsatz elektronisch auf Abruf des Empfängers

z.B. Online-Vertrieb von Waren und DL Online-Informationsangebote Online-Werbung Elektronische Suchmaschinen Datenabfragemöglichkeiten Informationsübermittlung, Zugangsvermittlung (Provider)

usw.

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E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)

Informationspflichten des Diensteanbieters (§ 5) Name bzw. Firma & geographische Anschrift

Angaben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme

Firmenbuchnummer & Firmenbuchgericht (wenn vorhanden)

Aufsichtsbehörde (wenn vorhanden)

Kammer, Berufsverband

USt.-Identifikationsnummer

sofern Preise angegeben – leicht lesbar und verständlich (Bruttopreise – Nettopreise, sonstige Zuschläge, Versandkosten)

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E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)

Informationen über kommerzielle Kommunikation (§ 6) Klar und eindeutig als solche erkennbar

Auftraggeber muss erkennbar sein

Angebote zur Absatzförderung (Geschenke, Zugaben) müssen erkennbar sein und einfacher Zugang zu den Bedingungen muss enthalten sein

Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen erkennbar sein und einfacher Zugang zu den Teilnahmebedingungen muss gewährleistet sein

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E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)

Nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation (§ 7) Klare Erkennbarkeit

Robinson-Liste -> RTR-GmbH

Weitere Vorschriften im TKG

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E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)

Abschluss von Verträgen (§ 9 - 11) Klarstellung, welche technischen Schritte zum

Vertragsabschluss führen

Möglichkeit zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung

Eingangsbestätigung der elektronischen Vertragserklärung

Vertragsbestimmungen und AGB sind dem Nutzer so zur Verfügung zu stellen, dass er sie speichern und wiedergeben kann

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TKG (Telekommunikationsgesetz)TKG (Telekommunikationsgesetz)

§ 107 (2) - (5) Unerbetene Nachrichten (SPAM) grundsätzlich Opt-In:

Bei mehr als 50 Empfängern oder

Direktwerbung

nur Opt-Out notwendig wenn: frühere Geschäftsbeziehung

ähnliche Produkte beworben werden

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EVÜ – Europäisches EVÜ – Europäisches VertragsstatutübereinkommenVertragsstatutübereinkommen

Artikel 5 – Verbraucherverträge: Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass zwingende

Rechte des Verbrauchers beschnitten werden wenn dem Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot

oder eine Werbung in diesem Staat vorausgegangen ist und wenn der Verbraucher in diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat

Recht des Staates maßgebend, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

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Literaturverzeichnis, EntscheidungenLiteraturverzeichnis, Entscheidungen

Literatur:

Ledolter Gunther, „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im E-Commerce“, http://www.rechtsprobleme.at

Schmidbauer Franz, http://www.internet4jurists.at

Entscheidungen:

Nutzungsentgelt bei Rücktritt: HG Wien, Urteil vom 2.12.2004, 50 R 95/04h

Unerbetene Werbe-SMS: UVS Steiermark, Bescheid vom 29.3.2002, GZ 30.2-153/2001