Verhandlungsführung & Abstimmungsverfahren

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Verhandlungsführung & Abstimmungsverfahren 3. Das Abstimmungsverfahren ist nicht nur eine Frage der Logik, sondern eine Frage der politischen Akzeptanz . Es gibt kein „Richtig“, es gibt keine allgemeingültige Methode! 4. Unverfälschte Willenskundgabe ist der verfassungsmässige Ansatz. Überprüfen Sie immer, ob kein Zwischenentscheid einen nachfolgenden Entscheid präjudiziert oder obsolet macht. 1. Für die sichere Verhandlungsführung ist Transparenz über die Abstimmungsvorgehensweise das Hilfsmittel. 2. Bereits beim Festlegen der Abstimmungsvorgehensweise kann das Resultat der Abstimmung vorbestimmt werden. Ziel ist es, grösstmögliche Legitimation eines Entscheides im Rat herzustellen.

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Verhandlungsführung & Abstimmungsverfahren. 1.Für die sichere Verhandlungsführung ist Transparenz über die Abstimmungsvorgehensweise das Hilfsmittel. . 2.Bereits beim Festlegen der Abstimmungsvorgehensweise kann das Resultat der Abstimmung vorbestimmt werden. . - PowerPoint PPT Presentation

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Verhandlungsführung &Abstimmungsverfahren

3. Das Abstimmungsverfahren ist nicht nur eine Frage der Logik, sondern eine Frage der politischen Akzeptanz . Es gibt kein „Richtig“, es gibt keine allgemeingültige Methode!

4. Unverfälschte Willenskundgabe ist der verfassungsmässige Ansatz. Überprüfen Sie immer, ob kein Zwischenentscheid einen nachfolgenden Entscheid präjudiziert oder obsolet macht.

1. Für die sichere Verhandlungsführung ist Transparenz über die Abstimmungsvorgehensweise das Hilfsmittel.

2. Bereits beim Festlegen der Abstimmungsvorgehensweise kann das Resultat der Abstimmung vorbestimmt werden.

Ziel ist es, grösstmögliche Legitimation eines Entscheides im Rat herzustellen.

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1. Abstimmungsverfahren in den Parlamenten der Schweiz

• Liegen 2 Anträge vor, die sich inhaltlich ausschliessen, dann sind sie gegeneinander auszumehren.

• Anträge zu unterschiedlichen Abstimmungsfragen müssen getrennt zur Abstimmung gebracht werden.

• Detailfragen sind vor den Hauptfragen zu klären: Der Rat muss am Schluss wissen, welchem Projekt oder welcher Vorlage mit welchen Auswirkungen er zustimmt oder nicht.

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Ausmehrung nach einer inhaltlichen Hierarchie (Detailfragen vor Hauptfragen) Mehrheit Art. 7 Rechtsgleichheit (eBV)

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.3 ...

Minderheit I

1 ... ... Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden.

2 streichen

Minderheit II

2 Niemand darf diskrimiert werden, namentlich nicht wegen ... ... des Geschlechts, der geschlechtlichen Orientierung, der Sprache ...

Minderheit III

2 Niemand darf diskrimiert werden, namentlich nicht wegen ...... der Sprache, des Alters, der sozialen Stellung ...

1. Antrag Minderheit II: ja/Nein

2. Antrag Minderheit III: ja/Nein Resultat Minderheit I

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1. Cup-System (3 Anträge in der gleichen Abstimmung)

Antrag der Mehrheit Antrag RM Minderheit

Antrag der Mehrheit Antrag RM

Minderheit Antrag RM

Die Abstimmungsreihenfolge ist Gegenstand eines Ratsentscheides.

Wenn 3 Anträge vorliegen, die sich inhaltlich ausschliessen:

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2. Paarweise Ausmehrung der Anträge nach einer festgelegten Abstimmungsreihenfolge im Gesetz, bzw. Reglement oder gemäss Praxis

Antrag RM Minderheit

Resultat I Antrag der Mehrheit

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Art. 79 Abs. 3 ParlG

3 Kann nach den Kriterien nach Absatz 2 eine klare Reihenfolge bestimmt werden, so werden mittels Eventual-abstimmung nacheinander die An-träge der Ratsmitglieder, dann die Anträge der Kommissionsminder-heiten und schliesslich der Antrag des Bundesrates gegeneinander ausge-mehrt. Das Resultat aus der letzten Abstimmung wird dem Antrag der Kommissionsmehrheit gegenüber-gestellt.

art. 79 al. 3 Lparl

3 S’il est impossible d’établir un ordre précis répondant à l’al. 2, sont opposées successivement les propositions des députés, puis les propositions de minorité de la commission, puis la proposition du Conseil fédéral. La proposition qui l’a emporté est opposée à la proposition de la majorité de la commission.

Das Verfahren ist transparent und voraussehbar für jedes Ratsmitglied.

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a 1

a 2a 3

a 1 a 2 a 3

Gruppe 1 (31 Personen )

1 2 3

Gruppe 2 (31 Personen)

3 1 2

Gruppe 3 (31 Personen)

2 3 1

2. Warum wird durch die Festlegung der Abstimmungsreihen-folge das Resultat vorbestimmt?

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CONDORCET-PARADOXON a 1

a 2a 3

Die Anträge, die am Schluss ausgemehrt werden, haben die grössten Erfolgschancen!

In solchen zyklischen Mehrheiten bestimmt nicht der politische Wille, sondern das Verfahren das Resultat der Abstimmung.

Individuelle Präferenzen können insbesondere nicht mit dem Mehrheitsprinzip in einen konsistenten oder beständigen Entscheid überführt werden.

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3. Warum gibt es kein richtig oder falsch? Exemplarisch: Abstimmung im Ständerat über das Rentenalter (1991):

F 62/M 65

F 62/M 64

F 63/ M 65

F/M 65

Minderheit IIIF/M flexibel

F/M flexibel

Zur Frage des Rentenalters lagen 5 Anträge vor:

MehrheitF 62/M 65

Minderheit IIF 62/M 64

Antrag RatsmitgliedF 63/ M 65

Minderheit IF/M 65

Inhaltliche Ordnung der Anträge:

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Resultat 2

Minderheit IIIF/M flexibel: Ja/Nein

Wie wollte der damalige Präsident abstimmen?

Resultat 1

1. Eventualabstimmung

2. Eventualabstimmung

MehrheitF 62/M 65

Minderheit IIF 62/M 64

Antrag RatsmitgliedF 63/ M 65

Minderheit IF/M 65

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Jeder Antrag kann aus unterschiedlichen politischen Feldern unterstützt oder abgelehnt werden. Fallen die unterschiedlichen politischen Feldern in einer Abstimmungsfrage zusammen, dann ist grundsätzlich von gleichberechtigten Anträgen auszugehen.

Unter dem Aspekt der Finanzpolitik, kann man am besten prüfen, ob eine inhaltliche Hierarchisierung vorliegt oder nicht.

Die politische Einschätzung kann bedeutender sein als die inhaltliche Logik.

Über ein Antrag sollte (möglichst) nur einmal abgestimmt werden, bzw. kein Abstimmungsresultat sollte die nachfolgenden Resultate präjudizieren

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MehrheitF 62/M 65

Minderheit IIF 62/M 64

Antrag RatsmitgliedF 63/ M 65

Resultat 1Minderheit IF/M 65

Resultat 2

Minderheit IIIF/M flexibelResultat 3

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Minderheit IIF 62/M 64

Antrag RatsmitgliedF 63/ M 65

Resultat 1Minderheit IF/M 65

Resultat 2

Resultat 3 MehrheitF 62/M 65

Minderheit IIIF/M flexibel

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2. Ist eine Hierarchische Ordnung zwischen den Anträgen festzustellen?

1. Liegen aus politischen Gründen unterschiedliche Konzepte vor oder ist eine Trennung der Abstimmungsfrage notwendig?

3. Ist das Abstimmungsvorgehen politisch nachvollziehbar? 4. Überprüfung:

a. Kommen alle Anträge zur Abstimmung? b. Wird kein Antrag durch eine Abstimmung präjudiziert,

d.h. obsolet?c. Entsprechen die Erfolgschancen der demokratischen

Legitimation der Antragsstellenden oder spielt es in diesem Fall keine Rolle?

c. Ev.: Ist die Vorgehensweise auch unter einem finanzpolitischen Aspekt gerechtfertigt?

5. Zusammenfassung: persönliche Vorgehensweise