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Verordnung über die Berufsausbildung Servicekaufmann im Luftverkehr/ Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 nebst Rahmenlehrplan

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Verordnungüber dieBerufsausbildung

Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr

vom 23. März 1998

nebst Rahmenlehrplan

Bes

tell-

Nr.

61.

02.1

086

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Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Service-kauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (BGBl. I S. 611 vom 31. März 1998) nebst Rahmen-lehrplan für den Ausbildungsberuf Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luft-verkehr (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 30. Januar 1998, Beilage zum Bundes-anzeiger Nr. 163 vom 2. September 1998)

InhaltSeite

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes.................................................... 3

§ 2 Ausbildungsdauer........................................................................................................ 3

§ 3 Ausbildungsberufsbild................................................................................................. 3

§ 4 Ausbildungsrahmenplan ............................................................................................. 4

§ 5 Ausbildungsplan .......................................................................................................... 4

§ 6 Berichtsheft .................................................................................................................. 4

§ 7 Zwischenprüfung ......................................................................................................... 4

§ 8 Abschlußprüfung ......................................................................................................... 5

§ 9 Inkrafttreten .................................................................................................................. 6

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildungzum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Anlage I (zu § 4) Sachliche Gliederung ................................................................................. 7

Anlage II (zu § 4) Zeitliche Gliederung .................................................................................. 12

Rahmenlehrplan für den AusbildungsberufServicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr ............................... 15

Ausbildungsprofil (deutsch/englisch/französisch)............................................................. 33

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Verordnungüber die Berufsausbildung

zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Vom 23. März 1998(abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998)

Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), derzuletzt gemäß Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändertworden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bun-desministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie:

§ 1

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr wirdstaatlich anerkannt.

§ 2

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 3

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kennt-nisse:

1. der Ausbildungsbetrieb:1.1 Aufgaben, Struktur und Rechtsform,1.2 Berufsbildung,1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,1.5 Umweltschutz;

2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:2.1 Arbeitsorganisation,2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,2.3 Datenschutz und Datensicherheit;

3. Marketing und Qualitätsmanagement;

4. Kommunikation und Kooperation:4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen,4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,4.3 Selbststeuerung,4.4 Teamarbeit;

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5. Dienstleistungen:5.1 Vertrieb und Verkauf,5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,5.3 Passagierservice,5.4 Gepäckservice,5.5 Flugzeugabfertigung;

6. Steuerung und Kontrolle:6.1 Planen und Steuern des Mitteleinsatzes,6.2 Controlling im Servicebereich,6.3 Zahlungsverkehr und Buchführung.

§ 4

Ausbildungsrahmenplan

(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthal-tenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbil-dungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichendesachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweitbetriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt wer-den, daß der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinnedes § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbesondere selbständigesPlanen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfun-gen nach den §§ 7 und 8 nachzuweisen.

§ 5

Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubil-denden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 6

Berichtsheft

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihmist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Aus-bildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.

§ 7

Zwischenprüfung

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie sollin der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbil-dungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht

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entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-bildung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in höch-stens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

1. Organisation des Luftverkehrs,

2. Vertrieb und Verkauf,

3. Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,

4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

§ 8

Abschlußprüfung

(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten undKenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für dieBerufsausbildung wesentlich ist.

(2) Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen Serviceleistungen, Luftverkehrswirtschaft sowieWirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im Prüfungsbereich Praktische Übungen münd-lich durchzuführen.

(3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:

1. Prüfungsbereich Serviceleistungen:

In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbei-ten und dabei zeigen, daß er auf der Grundlage des betrieblichen Dienstleistungsangebo-tes Situationen analysieren und kundenorientierte Lösungsmöglichkeiten entwickeln unddarstellen kann. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:a) Vertrieb und Verkauf,b) Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,c) Passagierservice,d) Gepäckservice,e) Flugzeugabfertigung.

2. Prüfungsbereich Luftverkehrswirtschaft:

In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgen-den Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er Grundlagen und Zusammenhänge die-ser Gebiete der Luftverkehrswirtschaft versteht:a) Steuerung und Kontrolle,b) Märkte und Wettbewerb,c) Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme.

3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:

In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus derBerufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, daß er allgemeine wirtschaftlicheund gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beur-teilen kann.

4. Prüfungsbereich Praktische Übungen:

Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl ge-stellten praxisbezogenen Aufgaben, insbesondere aus den Gebieten Beratung und Ver-

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kauf, Information, Gestalten von Kundenbeziehungen, bearbeiten. Für die Bearbeitung istein Zeitraum von höchstens 15 Minuten einzuräumen. Die Aufgabe soll Ausgangspunktfür das folgende Prüfungsgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, daß er betriebs-praktische Vorgänge bearbeiten und Gespräche systematisch und situationsbezogenführen kann. Hierbei sind die betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte zu berücksichti-gen. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 20 Minutendauern.

(4) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichenmit „mangelhaft“ und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ be-wertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschussesin einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durcheine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen derPrüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Beider Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftli-chen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

(5) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Serviceleistun-gen und Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelteGewicht.

(6) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prü-fungsbereiche mindestens „ausreichende“ Leistungen erbracht werden. Werden die Prü-fungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfungnicht bestanden.

§ 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.

Bonn, den 23. März 1998

Der Bundesminister für Wirtschaft

In Vertretung

B ü n g e r

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Anlage I(zu § 4)

Ausbildungsrahmenplanfür die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr

– Sachliche Gliederung –

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

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1. Der Ausbildungsbetrieb(§ 3 Nr. 1)

1.1 Aufgaben, Struktur und Rechtsform(§ 3 Nr. 1.1)

a) Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt darstellen

b) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern

c) Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transport-leistungen für den Ausbildungsbetrieb herausstellen

d) Struktur des ausbildenden Betriebes darstellen

e) Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsvertretungen darstellen

1.2 Berufsbildung(§ 3 Nr. 1.2)

a) Inhalte des Ausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden, beschreiben

b) Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen

c) den Zusammenhang lebenslangen Lernens mit der persön-lichen und beruflichen Entwicklung begründen

1.3 Personalwesen, arbeits- und sozial-rechtliche Vorschriften(§ 3 Nr. 1.3)

a) Aufgaben des betrieblichen Personalwesens beschreiben

b) die für das Arbeitsverhältnis geltenden betrieblichen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Regelun-gen beschreiben

c) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfas-sungsrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Organe erklären

d) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln

e) Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeit-erfassung führen

1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit(§ 3 Nr. 1.4)

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-vorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

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1.5 Umweltschutz(§ 3 Nr. 1.5)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Um-weltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltscho-nenden Entsorgung zuführen

2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme(§ 3 Nr. 2)

2.1 Arbeitsorganisation(§ 3 Nr. 2.1)

a) die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisations-einheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen

b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel eines Arbeitsplatzes darstellen

c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und wirtschaftlich einsetzen

d) Lern- und Arbeitstechniken, insbesondere Methoden der Projektarbeit, aufgabenorientiert anwenden

e) Aufgaben strukturieren

f) Schriftverkehr durchführen, Berichte und Protokolle anfertigen

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikations-systemen(§ 3 Nr. 2.2)

a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen und Handbücher, nutzen

b) Informationen und Daten erfassen und verarbeiten sowie für das Zusammenwirken betrieblicher Funktionsbereiche ein-setzen

c) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorien-tiert einsetzen

d) Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommuni-kationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingun-gen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbil-dungsbetriebes beschreiben

2.3 Datenschutz und Datensicherheit(§ 3 Nr. 2.3)

a) Regelungen zum Datenschutz anwenden

b) Daten sichern, Datenpflege und Datensicherung begründen

3. Marketing und Qualitätsmanage-ment(§ 3 Nr. 3)

a) die Wirkungen von Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Rahmenbedingungen des Weltluftverkehrs auf das Angebot des Ausbildungsbetriebes begründen

b) die im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Marketingmaßnah-men von denen der Mitbewerber unterscheiden

c) Kundenwünsche erfassen und dokumentieren

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

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d) an der Produktgestaltung mitwirken

e) an Betriebsvergleichen mitwirken

f) bei der Erstellung und Auswertung von Statistiken mitwirken

g) Marketinginstrumente des Ausbildungsbetriebes zur Kunden-bindung anwenden

h) bei Erfolgskontrollen von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken

i) Instrumente der Qualitätssicherung des Ausbildungsbetriebes anwenden

4. Kommunikation und Kooperation(§ 3 Nr. 4)

4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen(§ 3 Nr. 4.1)

a) Service-Grundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden

b) situations- und zielgruppenorientierte Auskünfte geben und aktiv Hilfe anbieten

c) individuelle Kundenerwartungen ermitteln und die Service-leistungen entsprechend ausrichten

d) häufige Konfliktsituationen analysieren und Problemlösungs-möglichkeiten aufzeigen

e) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen

f) den kulturellen Hintergrund des Kunden bei der Kommunika-tion berücksichtigen

g) Kunden bei Leistungsstörungen informieren und Lösungs-alternativen aufzeigen

h) Reklamationen bearbeiten

4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben(§ 3 Nr. 4.2)

a) Fachsprache anwenden

b) englische Standardtexte anwenden

c) Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen

4.3 Selbststeuerung(§ 3 Nr. 4.3)

a) Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Kunden darstellen und begründen

b) das eigene Auftreten und Verhalten im Umgang mit Kunden bewerten

c) Möglichkeiten zur Streßreduzierung anwenden und Maßnah-men für den Umgang mit besonderen physischen und psychi-schen Belastungen ergreifen

4.4 Teamarbeit(§ 3 Nr. 4.4)

a) Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten

b) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten

c) Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

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5. Dienstleistungen(§ 3 Nr. 5)

5.1 Vertrieb und Verkauf(§ 3 Nr. 5.1)

a) Kunden über Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes un-ter Berücksichtigung luftverkehrsgeographischer Gegeben-heiten beraten

b) verkaufsunterstützende Systeme einsetzen

c) Preise ermitteln

d) Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten, verkaufen und Dokumente ausstellen

e) über Serviceeinrichtungen und Leistungen anderer Anbieter informieren

5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren(§ 3 Nr. 5.2)

a) Kunden über Sicherheitseinrichtungen und -verfahren informieren

b) Kunden die technische Bedienung von Sicherheitseinrich-tungen des Ausbildungsbetriebes erklären

c) technische Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz kontrol-lieren, bei Störungen notwendige Maßnahmen zur Mängel-beseitigung einleiten

d) Sicherheitseinrichtungen und -verfahren des Ausbildungs-betriebes anwenden

e) Notfallmaßnahmen in Gefahrensituationen einleiten

5.3 Passagierservice(§ 3 Nr. 5.3)

a) Flugdokumente als Informationsquelle nutzen

b) technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Passagierservice nutzen

c) gastronomische Grundsätze anwenden

d) Passagier-Check-in durchführen

e) Gate-Abfertigung durchführen

f) besondere Personengruppen betreuen

5.4 Gepäckservice(§ 3 Nr. 5.4)

a) Gepäck annehmen und ausgeben

b) technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Gepäckservice nutzen

c) Gepäckermittlung durchführen

d) Schadensregulierung bearbeiten

5.5 Flugzeugabfertigung(§ 3 Nr. 5.5)

a) Abfertigungsvorgänge unter Berücksichtigung der Abläufe bei der Flugzeugabfertigung koordinieren

b) Unterlagen zur Flugvorbereitung zusammenstellen

c) Ladeanweisungen erstellen und einsetzen

d) Load- und Trimsheet erstellen

e) Gegebenheiten unterschiedlicher Flugzeugtypen berück-sichtigen

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

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6. Steuerung und Kontrolle(§ 3 Nr. 6)

6.1 Planen und Steuern des Mitteleinsatzes(§ 3 Nr. 6.1)

a) flugplan- und servicerelevante Informationen zusammen-stellen

b) Tagesvorausplanung des Mitteleinsatzes erstellen

c) einen Dienst- und Schichtplan erstellen

d) an der Anpassung des Personal- und Mitteleinsatzes im laufenden Betrieb und bei Leistungsstörungen mitwirken

e) Serviceeinrichtungen disponieren und Verfahrensalternativen bei Leistungsstörungen aufzeigen

f) Passagierströme im jeweiligen Zuständigkeitsbereich lenken

6.2 Controlling im Servicebereich(§ 3 Nr. 6.2)

a) die Aufgaben des Controllings als Informations- und Steue-rungsinstrument an betrieblichen Beispielen erläutern

b) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen

c) Aufwendungen und Erträge von erbrachten Serviceleistungen darstellen und bewerten

d) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken

6.3 Zahlungsverkehr und Buchführung(§ 3 Nr. 6.3)

a) Kassenabrechnungen durchführen

b) Zahlungsvorgänge unter Berücksichtigung von Fremdwährun-gen bearbeiten

c) Erstattungen bearbeiten

d) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen

e) vorbereitende Arbeiten für die Buchhaltung durchführen

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

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Anlage II(zu § 4)

Ausbildungsrahmenplanfür die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr

– Zeitliche Gliederung –

1. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisseder Berufsbildpositionen

1.1 Aufgaben, Struktur und Rechtsform,

1.2 Berufsbildung,

1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,

1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.5 Umweltschutz

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisseder Berufsbildposition

5.1 Vertrieb und Verkauf

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele a, c, e und f,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziele a und c,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kennt-nisse der Berufsbildpositionen

5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,

5.3 Passagierservice, Lernziel a,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,

4.3 Selbststeuerung, Lernziele a und b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel a,

fortzuführen.

2. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisseder Berufsbildposition

5.5 Flugzeugabfertigung

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,

4.3 Selbststeuerung, Lernziel c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,

4.3 Selbststeuerung, Lernziele a und b,

5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,

5.3 Passagierservice, Lernziel a,

fortzuführen.

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(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kennt-nisse der Berufsbildpositionen

5.3 Passagierservice, Lernziele b bis f,

5.4 Gepäckservice

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziel b,

4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziel g,

4.4 Teamarbeit

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,

4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a bis c,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisseder Berufsbildposition

6.3 Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a und b,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziel c,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,

5.1 Vertrieb und Verkauf, Lernziel b,

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisseder Berufsbildposition

6.1 Planen und Steuern des Mitteleinsatzes

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziel d,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele c und f,

1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisseder Berufsbildpositionen

6.2 Controlling im Servicebereich,

6.3 Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele c bis e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele c und f,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit

fortzuführen.

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(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kennt-nisse der Berufsbildpositionen

3 Marketing und Qualitätsmanagement,

4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele d bis f und h,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,

4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,

4.3 Selbststeuerung,

4.4 Teamarbeit,

5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren

fortzuführen sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5.3 Passagierservice

zu vertiefen.

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Rahmenlehrplanfür den Ausbildungsberuf

Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr(Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 30. Januar 1998)

Teil I: Vorbemerkungen

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kul-tusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbil-dungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministeriumfür Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das „Gemein-same Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt.

Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluß auf und beschreibt Mindestanforderungen.

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln,werden die Abschlußqualifikationen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie – in Verbindung mit Unterricht in weite-ren Fächern – der Abschluß der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierteBeschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.

Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungs-bewußtes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodi-schen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen;Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unter-richtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden.

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achtensie darauf, daß das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jewei-ligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.

Teil II: Bildungsauftrag der BerufsschuleDie Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauf-

trag.

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an derBerufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeineLerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bil-dung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialerund ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen derSchulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnenstaatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln:

– Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK)– Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.

Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluß der KMK vom 15. März 1991) hat die Berufsschule zumZiel,

– eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;– berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hin-

blick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;– die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;– die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwor-

tungsbewußt zu handeln.Zur Erreichung dieser Ziele muß die Berufsschule

– den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;– unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen ver-

mitteln;– ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen so-

wie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden;– im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern;– auf die mit Berufsbildung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen

und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts

möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z. B.

– Arbeit und Arbeitslosigkeit,– friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität,

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– Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage sowie

– Gewährleistung der Menschenrechte

eingehen.

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Be-reitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durch-dacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

H a n d l u n g s k o m p e t e n z entfaltet sich in Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkom-petenz) und Sozialkompetenz.

F a c h k o m p e t e n z bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und KönnensAufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beur-teilen.

H u m a n k o m p e t e n z (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlich-keit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zudurchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sieumfaßt personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- undPflichtbewußtsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbst-bestimmte Bindung an Werte.

S o z i a l k o m p e t e n z bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zu-wendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewußt ausein-anderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidari-tät.

M e t h o d e n - u n d L e r n k o m p e t e n z erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimen-sionen.

K o m pe t e n z bezeichnet den Lernerfolg in bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwort-lichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation derLernerfolg in bezug auf die Verwertbarkeit, d. h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichenSituationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundar-stufe II).

Teil III: Didaktische Grundsätze

Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnit-tenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbständigem Planen, Durchfüh-ren und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.

Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfälti-gen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem andie Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedank-lichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Diesbedeutet für den Rahmenlehrplan, daß die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.

Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestal-tung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:

– Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln).

– Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen(Lernen durch Handeln).

– Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert undschließlich bewertet werden.

– Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheits-technische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen.

– Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungenreflektiert werden.

– Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbezie-hen.

Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinan-der verschränkt. Es läßt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.

Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturel-lem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauf-trag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler – auch benachteiligte oder besondersbegabte – ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.

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Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum „Servicekaufmann im Luftverkehr“/zur „Servicekauffrauim Luftverkehr“ ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrauim Luftverkehr vom 23. März 1998 (BGBl. I S. 611) abgestimmt.

Servicekaufleute im Luftverkehr sind überwiegend in Flugzeugen oder auf Flughäfen tätig. Sie werden von Unternehmenim Luftverkehr beschäftigt. Sie sind Dienstleister für den passagierbezogenen Bereich des Luftverkehrs und nehmen be-triebswirtschaftliche Aufgaben wahr. Ihre Kernaufgaben richten sich auf direkte Kundenkontakte. Dabei wird vom Leitbild ei-nes Mitarbeiters ausgegangen, der funktionsübergreifend eingesetzt wird. Nicht mehr das Produkt, sondern der Kunde stehtim Mittelpunkt der Arbeit. Diese funktionsübergreifende Tätigkeit erfordert– selbständiges, analytisches Denken,– Eigeninitiative und Verantwortungsbewußtsein,– eine ausgeprägte Servicehaltung,– eigenverantwortliche Organisation von Arbeitsabläufen,– Team-, Kommunikations- und Kritikfähigkeit,– geistige Flexibilität und Mobilität,– die Beherrschung der englischen Fachsprache,– die Fähigkeit zur Nutzung technischer und organisatorischer Hilfsmittel sowie– die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung.

Der vorliegende Rahmenlehrplan geht von folgenden Vorstellungen aus:

Der Ausbildungsberuf gehört zu den Berufen, in denen Dienstleistungen erbracht werden, die in vielen Bereichen beson-dere Kompetenzen verlangen, und zwar u. a. in den Bereichen– Kommunikation mit Passagieren und Mitarbeitern,– Beratung und Verkauf von Produkten,– Abwägung zwischen Kosten und Leistungen,– kaufmännische Kontrolle und Steuerung sowie– Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen.

Dabei müssen einschlägige Rechtsgrundlagen sowie branchen- und betriebsspezifische Regelungen beachtet und ange-wendet werden. Seine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, daß er ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaftfür Menschen und Umwelt verlangt. Es ist daher auch Problembewußtsein für Fragen der Arbeitssicherheit und des Umwelt-schutzes zu entwickeln, insbesondere sind– Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes, zur Vermeidung von Gesundheitsschäden

und zur Vorbeugung gegen Berufskrankheiten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu beachten,– Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und

Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen,– berufsbezogene Umweltbelastungen zu erkunden und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung einzuleiten,– die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen zu fördern und zu veranlassen,– Grundsätze zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit verwendeten Energien und Materialien zu berücksichtigen und ent-

sprechend Maßnahmen daraus abzuleiten.

Der Rahmenlehrplan orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung vorrangig an charakteristischen Situationen des beruflichenAlltags. Aus diesem Grunde bilden Sachgebiete wie Englisch, Mathematik, Statistik, Datenverarbeitung oder Textverarbei-tung keine eigenständigen Lernfelder. Sie sind vielmehr an entsprechende berufliche Handlungssituationen angebunden.

Dies betrifft insbesondere die englische Fachsprache sowie die Datenverarbeitung. Die nachfolgenden Lernfelder behan-deln Kompetenzen in Englisch und Datenverarbeitung daher nicht losgelöst, sondern integriert und berufsbezogen (s. ent-spr. Hinweis zu den jeweiligen Lernfeldern). Es ist eine luftverkehrsspezifische Anwendung der englischen Sprache sowieder Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern. Das bedeutet:– Die Schülerinnen und Schüler erwerben, aufbauend auf den bereits erworbenen englischen Sprachkenntnissen, luftver-

kehrsspezifische Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation. Dabei ist zumindestdas Niveau „Threshold“ (siehe „Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching“ desEuroparates) zugrunde zu legen.

– Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Technischen Kommunikation für die Unternehmen im Luftver-kehr ein und beschreiben Anlagen und Geräte, deren Funktionen, Vernetzungsmöglichkeiten, Leistungsmerkmale, Vor-teile und Nachteile, insbesondere unter Berücksichtigung des Kundenservice und der Sicherheitsanforderungen. Dazuist es notwendig, daß sie branchentypische Standardkomponenten der Informations- und Kommunikationstechnik mit An-wendersoftware bedienen. Dies gilt auch für den Schriftverkehr und das Rechnungswesen. Die Abhängigkeit zwischentechnischen Möglichkeiten, organisatorischen Anforderungen, sozialen Auswirkungen und rechtlichen Rahmenbedin-gungen wird beurteilt.

Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahren gegliedert. Er umfaßt Lernfelder, Zielformulierungen, Inhalte undZeitrichtwerte. Die Inhalte konkretisieren die Zielformulierungen der Lernfelder. Wird bei den Inhalten die Formulierung„z. B.“, „u. a.“ oder ähnliches verwendet, werden Freiräume für Weiterentwicklungen eröffnet.

Der Zeitansatz in den Lernfeldern wurde so bemessen, daß Englisch im Umfang von 40 Stunden und Datenverarbeitungim Umfang von 80 Stunden integriert sind. Weitere 80 Stunden Englisch kommen als freiwillige Länderleistung hinzu.

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Teil V: Lernfelder

Zeitrichtwerte Stunden

Lernfelder 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr gesamt

1 Die eigene Berufsausbildung mitgestalten 60 – – 60

2 Wesentliche Elemente der Arbeitnehmerrolle beherrschen 80 – – 80

3 Informieren über die Organisation des Luftverkehrs sowie von Flughäfen und Fluglinien 40 – – 40

4 Über Arbeitsschutz und Sicherheitbestimmungen und -einrichtungen informieren und diese anwenden 20 – – 20

5 Aufklären über geographische und meteorologische Sachverhalte 80 – – 80

6 Im Luftverkehr wesentliche Elemente des Marketing-Mix anwenden 40 – – 40

7 An der vertraglichen Abwicklung des Passagierluftverkehrs mitwirken – 80 – 80

8 Über Aspekte vor dem Abflug und nach der Landung informieren – 20 – 20

9 Besonderen Kundenerwartungen angemessen entsprechen – 40 – 40

10 Leistungsstörungen feststellen und beheben – 60 – 60

11 Bei der Flugzeugabfertigung mitwirken – 80 – 80

12 Zahlungsvorgänge in verschiedenen Währungen und Zahlungsformen abwickeln – – 40 40

13 Gastronomische Grundsätze des Luftverkehrs anwenden – – 40 40

14 Gesundheitliche Präventionsmaßnahmen anwenden und Hilfsmaß-nahmen einleiten – – 60 60

15 Planungs- und Steuerungsinstrumente einsetzen – – 80 80

16 Externe Einflußfaktoren auf die wirtschaftliche Situation von Unter-nehmen im Luftverkehr erklären – – 60 60

Summen 320 280 280 880

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Lernfeld 1Die eigene Berufsausbildung mitgestalten 1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler wenden die rechtlichen und organisatorischen Vorschriften der Berufsausbildung auf ihreeigene Situation an. Sie beachten die im Ausbildungsvertrag für sie selbst und für den Ausbildungsbetrieb genanntenRechte und Pflichten. Sie erklären das Zustandekommen ihres Ausbildungsvertrages, leiten daraus Grundsätze für dasEntstehen von Verträgen ab und grenzen den Ausbildungsvertrag von anderen Vertragsarten ab. Dabei untersuchen sieVoraussetzungen für die Teilnahme der Vertragsparteien am Rechtsverkehr.

Sie ordnen dem eigenen Vertragspartner die richtige Rechtsform zu und grenzen diese von anderen Rechtsformen ab.Form und Inhalt des Ausbildungsvertrages werden als Folge gesetzlicher Vorgaben verdeutlicht.

Sie erkunden und nutzen Möglichkeiten zur Selbstorganisation ihrer Arbeit und lösen Aufgaben und Probleme zielorien-tiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig.

Sie ordnen ihre eigene Tätigkeit innerhalb der Struktur der Berufe des Verkehrsbereichs ein.

Inhalte

Juristische Normierungen der Berufsausbildung, insbesondere– Berufsbildungsgesetz (BBiG)– Ausbildungsordnung (AO)

Ausbildungsvertrag– Inhalt– Rechte und Pflichten

Überwachungs- und Aufsichtsbehörden, Kammern

Vertragsrecht– Zustandekommen– Rechts- und Geschäftsfähigkeit– Vertragsarten

Rechtsformen der Betriebe (einschließlich Firma und Handelsregister)

Rechtssystem und Rechtssetzung (Einteilung in Öffentliches Recht/Privatrecht, Gesetze/Verordnungen/Satzungen,geschriebenes Recht/Gewohnheitsrecht)

Selbstorganisation und individuelle Ausgestaltung der dualen Ausbildung, insbesondere– Lern- und Arbeitstechniken– Selbststeuerung

Berufe des Verkehrswesens (einschließlich Zukunftsperspektiven)

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Lernfeld 2Wesentliche Elemente der Arbeitnehmerrolle beherrschen 1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler stellen die wesentlichen Bestimmungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtsdar. Sie beschreiben die Schutzfunktion arbeitsrechtlicher Normen sowie Institutionen und Verfahren zur Durchsetzungvon Arbeitnehmerrechten. Sie erklären die wesentlichen Elemente des Tarifrechts. Sie sind in der Lage, in diesem Zusam-menhang entstehende Konflikte zu lösen, notfalls unter Hinzuziehung der Organe der Rechtsprechung.

Sie begründen die Notwendigkeit der Unternehmensführung und grenzen verschiedene unternehmerische Zielsetzungengegeneinander ab. Sie richten ihre Servicehaltung an betriebsspezifischen Unternehmensgrundsätzen aus.

Sie erläutern die organisatorischen Gegebenheiten ihres Ausbildungsbetriebs und vergleichen diese mit anderen Orga-nisationsmöglichkeiten.

Ziele und Aufgaben des Personalwesens werden von den Schülerinnen und Schülern skizziert. Dabei erkunden sie Wei-terbildungsmöglichkeiten und schätzen deren Notwendigkeit für ihre berufliche und private Entwicklung ein.

Sie führen eine einfache Entgeltabrechnung durch. Die Sinnhaftigkeit einer sozialen Absicherung wird bewertet, und Ent-wicklungstendenzen des bestehenden Sozialversicherungssystems werden deutlich gemacht. Sie erstellen eine Einkom-mensteuererklärung.

Inhalte

Arbeitsrecht– Arbeitsvertrag– Schutzrechte– DVO-Luft

Tarifrecht, Tarifverträge– Arten und Zustandekommen– Inhalte und Geltungsbereiche

Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsgesetz

Rechtskonflikte und Lösungsmöglichkeiten; Organe der Rechtsprechung

Unternehmensführung, Unternehmensziele, Unternehmensgrundsätze

Betriebsorganisation– Aufbau- und Ablauforganisation– betriebliche Vollmachten

Personalwesen– Planung und Entwicklung– Verwaltung– Datenschutz

Einfache Entgeltabrechnung (inkl. Sozialversicherungen)

Steuern, insb.– Einteilungsmöglichkeiten, Steuertarif, Steuerarten– Steuerquote, Steuergerechtigkeit

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Lernfeld 3Informieren über die Organisation des 1. AusbildungsjahrLuftverkehrs sowie von Flughäfen und Fluglinien Zeitrichtwert: 40 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler kennzeichnen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs und seine nationale und internatio-nale Bedeutung. Sie grenzen den regulierten vom liberalisierten Luftverkehr ab. Sie beurteilen Standorte des Luftver-kehrs, auch im Hinblick auf unterschiedliche Verkehrsrechte.

Sie stellen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen des Luftverkehrs heraus und bewerten bestehende Kooperationen beiden Unternehmen im Luftverkehr. Sie wenden die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) und das Brutto-Inlands-produkt (BIP) als wichtige Meßinstrumente für die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs an.

Inhalte

Rahmenbedingungen des Luftverkehrs– geographische Gegebenheiten– technische Entwicklung und ökologische Verantwortung– gesetzliche Grundlagen des Luftverkehrs– staatliche Aufsicht (z. B. Luftfahrtbundesamt, JAA, FAA, Lärmschutzbestimmungen)– nationale und internationale Verkehrspolitik– Standardisierungen (z. B. ICAO)

Standortwahl

Regulierung und Liberalisierung– Verkehrsrechte– Slotvergabe– Preisbildung

Wettbewerb und Konzentration– Kooperationen– Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbsintensivierung

Meßinstrumente– VGR als Abbild des wirtschaftlichen Geschehens einer Volkswirtschaft– BIP als Maß der wirtschaftlichen Entwicklung

DV-Anwendungen, z. B.– Datenbanken mit Standardisierungs-Katalogen– VGR-Darstellungen in einer Tabellenkalkulation

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Lernfeld 4Über Arbeitsschutz und Sicherheitsbestimmungen 1. Ausbildungsjahrund -einrichtungen informieren und diese anwenden Zeitrichtwert: 20 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler wenden die für ihren jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Vorschriften für Arbeitsschutz undUnfallverhütung an und setzen sie auch gegenüber Kunden und Mitarbeitern durch.

Sie informieren Passagiere über die für sie relevanten Sicherheitsbestimmungen im Flughafen und im Flugzeug undbegründen diese.

Sie wenden die für sie relevanten Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen an. Gegebenenfalls schließen sie Flug-gäste von der Beförderung aus.

Dabei sind sie auch in der Lage, Kommunikationsmittel situationsgerecht einzusetzen.

Inhalte

Arbeitsschutz und Unfallverhütung (einschl. Institutionen, z. B. Berufsgenossenschaft)

Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen im Flughafen, z. B.– Abfertigung für sicherheitsgefährdete Flüge– Türen, Schleusen– Brandschutz– gefährliche Güter– Telefon, Funk

Sicherheitsbestimmungen im Flugzeug, z. B.– gefährliche Güter– Verhaltensregeln für Passagiere– Sicherungsmaßnahmen für Passagiere– Sicherungsmaßnahmen für Sachen

Sprache, Körpersprache und Verhalten

DV-Anwendungen, z. B.– digitalisierte Lagepläne– Internet-Seiten der Berufsgenossenschaft

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Lernfeld 5Aufklären über geographische 1. Ausbildungsjahrund meteorologische Sachverhalte Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler wenden Kenntnisse aus der Allgemeinen Geographie, die sich vor allem auf den PlanetenErde beziehen, auf verkehrsgeographische Fragestellungen an.

Sie bestimmen mit Hilfe des Gradnetzes der Erde die genaue geographische Lage von wichtigen Orten und Regionen.Sie errechnen die Ortszeit verschiedener Orte auf der Erde unter Verwendung einer Zeitzonenkarte.

Sie erläutern klima- und wetterrelevante Besonderheiten der Erde und beschreiben das Wetter und Klima unterschiedli-cher Regionen. Sie lesen Wetterkarten und interpretieren deren Inhalte.

Sie geben Anregungen für angemessene Kleidung in unterschiedlichen Klimaregionen.

Die Schülerinnen und Schüler erklären die Inhalte der IATA-Geographie.

Sie arbeiten mit den Grundbegriffen der Navigation.

Inhalte

Geographische Grundlagen– Sonnensystem– Aufbau der Erde (Erdatmosphäre)– Jahreszeiten– Gradnetz der Erde– Globus und Karte– Zeitzonen und Datumsgrenze, Reisezeitberechnung– Wetter (Wetterentstehung, Wolkenformationen, Nebel, Gewitter, Windsysteme)– Klima (Elemente, Klimafaktoren, Klimazonen, Klima in beliebten Zielorten)– Wetterkarte

Kleidung in Abhängigkeit vom Klima

IATA-Geographie– Verkehrsgebiete– Richtungscodes– bedeutende Verkehrsflughäfen (mit Bezeichnung; City-/Airport-Codes)

Navigation

DV-Anwendungen, z. B.– geographische Datenbanken– Text- und Graphikprogramm für ein Informationsblatt über einen Zielort

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Lernfeld 6Im Luftverkehr wesentliche Elemente 1. Ausbildungsjahrdes Marketing-Mix anwenden Zeitrichtwert: 40 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler erklären Kunden die Angebotspalette der Unternehmen im Luftverkehr. Sie begründen dieZusammenhänge zwischen Preisen und Produktgestaltungen der unterschiedlichen Produkte.

Sie verdeutlichen Kunden die unterschiedlichen Preise für Tickets. Sie erklären Mitarbeitern die wesentlichen Preisein-flußgrößen und verschiedene Modelle zur Preisgestaltung.

Sie beschreiben die gebräuchlichsten Möglichkeiten für Unternehmen im Luftverkehr, bei verschiedenen Zielgruppen zuwerben. Sie geben dabei auch ungefähre Informationen über Werbekosten.

Sie bewerten Service und Werbung als wichtigste Elemente verkaufsfördernder Maßnahmen.

Sie wägen die Möglichkeiten ab, bestimmte Produkte selbst zu erstellen oder diese von Fremdfirmen erstellen zu lassen.

Inhalte

Produkt– Eigenschaften und Gestaltung– Qualität– Produktdifferenzierung– Lebenszyklus

Sortiment– Breite und Tiefe– Erweiterung und Bereinigung

Preis (Preisbildung und Kalkulationsverfahren)

Konditionen

Disposition/Vertrieb

Werbung, Kundendienst, Service, Verkaufsförderung, PR

Eigen- oder Fremdproduktion

DV-Anwendungen, z. B.– Kalkulation mit Hilfe einer Tabellenkalkulation– Präsentation unter Verwendung eines Graphik-Programms

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Lernfeld 7An der vertraglichen Abwicklung des 2. AusbildungsjahrPassagierluftverkehrs mitwirken Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler erklären die unterschiedlich begründeten Vertragsverhältnisse im Passagierluftverkehr unddie daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Sie verdeutlichen, inwieweit ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit mit denPartnern einschließt.

Sie werten Flugpläne aus, um Kunden Fluginformationen geben zu können. Sie erklären, welche Faktoren den Flugpreisbestimmen. Sie berechnen Flugpreise und stellen Tickets aus.

Sie beschreiben die jeweilige Einteilung der Passagierkabine und reagieren auf Kundenwünsche hinsichtlich bestimmterSitzplätze.

Sie erläutern die wesentlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Passagiergepäck und erläutern die dabei zu beach-tenden Sicherheitsvorschriften.

Beim Check-in, am Gate und im Flugzeug zeigen sie kundenorientiertes Verhalten und zeichnen sich durch ihre sach- undsituationsgerechten Informationen aus.

Inhalte

Vertragsarten, insb.– Beförderungs-Vertrag– Agentur-Vertrag– Reise-Vertrag– Charter-Vertrag– Abfertigungsvertrag

Lesen von Flugplänen

Flugpreise– Bestimmungsfaktoren– Arten (Normal- und Sonderflugpreise; Ermäßigungen)

Tickets– Arten– Ausstellungsverfahren

Service in den unterschiedlichen Klassen am Boden und in der Luft

Sitzplatz-Reservierung

Gepäck– Freigepäck– Übergepäck und Sondergepäck– sicherheitsrelevantes Gepäck

Verkaufsgespräche, Auftreten, Kommunikationsbereitschaft

DV-Anwendung (z. B. Branchensoftware für Ticketausstellung oder Check-in)

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Lernfeld 8Über Aspekte vor dem Abflug und nach 2. Ausbildungsjahrder Landung informieren Zeitrichtwert: 20 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben am Beispiel ihres Heimatflughafens wesentliche Einrichtungen eines Flug-hafens und erläutern deren Zusammenwirken zu einem Flughafen-Gesamtkonzept.

Sie verdeutlichen die Rolle des Flughafens als Partner im gesamten Verkehrsnetz einer Region und beraten Kunden überBeförderungsmöglichkeiten als Ergänzung der Flugreise zum gewünschten Ziel.

Sie erklären Passagieren wesentliche Zoll- und Einreisebestimmungen in den jeweiligen Zielländern, insbesondereVisumspflichten und Bestimmungen des Duty-free-Einkaufs.

Sie geben anhand branchenüblicher Medien Informationen über andere Flughäfen.

Inhalte

Serviceeinrichtungen von Flughäfen

Verkehrsträger in einer Region– Arten– Verkehrskonzept

Lesen von Fahrplänen

City-Information, Tourismus-Büros

Mietwagen-Agenturen

Zollvorschriften, Artenschutzabkommen

Einreisebestimmungen, Asylbestimmungen

Duty free, Umsatzsteuerrückerstattung

Lernfeld 9Besonderen Kundenerwartungen angemessen 2. Ausbildungsjahrentsprechen Zeitrichtwert: 40 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler stellen dar, wie bei Umbuchungen, Umschreibungen, Erstattungen und Tickethinterlegun-gen zu verfahren ist, und erläutern die vertragsrechtlichen Voraussetzungen.

Sie beschreiben den Stellenwert von Status-Kunden und wenden die entsprechenden Servicegrundsätze des Ausbil-dungsbetriebes sowie situationsangemessene Kommunikationsregeln an.

Sie begegnen Personen aus anderen Kulturkreisen und Religionen mit Toleranz und berücksichtigen deren Bedürfnisse,insb. im Hinblick auf Speisen und Getränke.

Sie stellen für Personen, die besonderer Betreuung bedürfen, eine durchgängige Betreuungskette am Boden und in derLuft sicher.

Sie wenden die Regelungen für Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus mit Taktgefühl an.

Sie praktizieren Service- und Kundenorientierung als wichtigen Wettbewerbsfaktor für die Imagebildung eines Unterneh-mens im Luftverkehr.

Inhalte

Umbuchungen, Umschreibungen, Erstattungen, Interlining, Endorsement

Ticket on Departure, Prepaid Ticket, Miscellaneous Charges Order (MCO)

Spezielle Kunden– Status-Kunden– Personen aus anderen Kulturkreisen– Kranke, Behinderte, alleinreisende Kinder– Personen mit abweichendem Verhalten– Personen ohne Papiere, Asylbewerber, Abgeschobene

Special Meals

Sprache, Körpersprache, Verhalten

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Lernfeld 10Leistungsstörungen feststellen und beheben 2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Gewährleistungsansprüche aus dem Luftbeförderungsvertrag und grenzendiese gegenüber allgemeinen Leistungsstörungen bei der Vertragserfüllung ab. In Fällen, in denen bei Passagieren dieBeförderung in Frage gestellt ist, wenden sie die Bestimmungen und die Verfahrensvorschriften ihres Betriebes mit demerforderlichen Einfühlungsvermögen an.

Sie stellen die grundlegenden Unterschiede zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung an Beispielen aus derberuflichen Praxis dar. Sie beschreiben die rechtlichen Grundlagen für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag undstellen die Grundzüge dieser Bestimmungen dar. Sie beraten Passagiere über zusätzliche Versicherungen, die aufgrundvon Haftungsbegrenzungen angeboten werden.

Sie erläutern die Vorgehensweise bei Flugschein-Verlust.

Auch in Konfliktsituationen halten sie die Servicegrundsätze des Ausbildungsbetriebes ein.

Inhalte

Leistungsstörungen allgemeiner Art– Annahme-, Lieferungs-, Zahlungsverzug– Mahnung, Verjährung

Leistungsstörungen im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages (Arten und Verfahren)– Personenschaden– Gepäckschaden– Verspätungsschaden– Überbuchung und Beförderungsausschluß– Flugscheinverlust– Transportverzichtserklärung

Haftungsprinzipien (Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)

Haftungsgrundlagen– gesetzliche Bestimmungen– vertragliche Vereinbarungen

Versicherungen

Konfliktbewältigungen

DV-Anwendungen (z. B. Textverarbeitung mit Textbausteinen und Formularen)

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Lernfeld 11Bei der Flugzeugabfertigung mitwirken 2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei bestimmten Tätigkeiten der Flugzeugabfertigung mit. Sie koordinieren einzelneAbfertigungsvorgänge unter Berücksichtigung der Abläufe der Flugzeugabfertigung insgesamt. Wesentliche Leistungenwerden dabei auseindergehalten.

Bei der Koordination der Abfertigungsvorgänge berücksichtigen sie auch Gegebenheiten unterschiedlicher Flugzeug-typen (aktuelle Verkehrsflugzeuge), die sie anhand ihrer Hauptmerkmale sowie ihrer technischen Einrichtungen (Flug-zeugtechnik im Rahmen der Flugzeugabfertigung, z. B. Anschluß für Bord-/Bodenkommunikation, Stromanschluß), aberauch darüber hinausgehender flugzeugtechnischer Einrichtungen (wie z. B. Gastronomietechnik und Sicherheitstechnik)unterscheiden.

Sie verdeutlichen die wichtigsten Elemente luftverkehrstechnischer Einrichtungen von Flughäfen und stellen den Zusam-menhang zur Koordination der Flugzeugabfertigung her. Sie erklären die Schnittstellenfuktion Vorfeldkontrolle/Flugsiche-rung und grenzen deren Aufgaben gegeneinander ab.

Die Schülerinnen und Schüler stellen Unterlagen zur Flugzeugabfertigung zusammen. Sie erklären dabei Zusammen-hänge zu grundlegenden Aspekten der Flugphysik.

Inhalte

Vorgänge der Flugzeugabfertigung, z. B.– Passagiertransport/Crewtransport– Be- und Entladung, Gepäcktransport– Ramp-Direkt-Service, Betankung, Frischwasserdienst, Catering

Flugzeugtypen– Fahrwerk, Triebwerk, technische Ausrüstung– Sitzplatzangebot, Ladekapazität

Technische Einrichtungen am Flughafen

Vorfeldkontrolle und Flugsicherung

Unterlagen zur Flugvorbereitung– fremderstellte Unterlagen (z. B. Wettervorhersage)– selbsterstellte Unterlagen (z. B. Load- und Trimsheet)

Flugphysik/Flugzeugaerodynamik

DV-Anwendungen, z. B.– Programm für Load- und Trimsheet– Flugsimulation

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Lernfeld 12Zahlungsvorgänge in verschiedenen Währungen 3. Ausbildungsjahrund Zahlungsformen abwickeln Zeitrichtwert: 40 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler wickeln Zahlungsvorgänge, auch in ausländischen Währungen, ab. Sie bewerten die Risi-ken moderner Zahlungsformen und treffen angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung. Sie rechnen Kassen-geschäfte ab.

Sie sind in der Lage, Finanzierungsmöglichkeiten aufgrund grundlegender Merkmale zu unterscheiden, in das Systemder Finanzierungsarten einzuordnen und geeignete Finanzierungsformen auszuwählen. Ihre Entscheidung für einebestimmte Finanzierungsmöglichkeit begründen sie, indem sie die jeweilige Effektivverzinsung ermitteln.

Sie beachten die Verhältnismäßigkeit von Eigen- und Fremdkapital und beschreiben die Folgen von Liquiditätsschwierig-keiten.

Inhalte

Währungen und Wechselkurse

Arten des Geldes

Zahlungsarten

Zahlungsformen, insb.– Überweisung– Scheck– Lastschrift– Kreditkarte

Abrechnungen

Finanzierung– Einteilung in Innen- und Außenfinanzierung sowie Eigen- und Fremdfinanzierung– Arten (Bankkredite, Leasing, Lieferantenkredite)– Liquiditätsschwierigkeiten, Insolvenzen

DV-Anwendungen, z. B.– PC-Kassensysteme– automatisierte Verfahren der Zahlungsabwicklung

Lernfeld 13Gastronomische Grundsätze des Luftverkehrs anwenden 3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 40 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler bereiten vorgefertigte Speisen und Getränke servierfertig zu. Sie wenden die gastronomi-schen Servierregeln unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Bedingungen an.

Im Kundengespräch weisen sie warenkundliche Grundkenntnisse nach.

Sie wenden einschlägige Lagerverfahren an und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung von Speise- und Getränke-resten, von Verpackungsmüll sowie von nicht mehr verwendbaren Nahrungsmitteln.

Inhalte

Warenkunde luftfahrtspezifischer Produkte– Speisen– Getränke– Produkte des Verkaufssortiments

Lagerung und Hygiene– Verfahren– mögliche Schäden

Zubereitungsverfahren (unter Berücksichtigung kultureller Besonderheiten)

Gastronomische Servierregeln (Speisen und Getränke)

Entsorgung, Umweltschutz

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Lernfeld 14Gesundheitliche Präventionsmaßnahmen anwenden 3. Ausbildungsjahrund Hilfsmaßnahmen einleiten Zeitrichtwert: 60 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler wenden Maßnahmen zur Streßreduzierung an.

Sie verfügen über verschiedene präventive Methoden, um durch das Fliegen verursachte gesundheitliche Beeinträchti-gungen zu verhindern. Bei schon aufgetretenen Gesundheitsproblemen leiten sie Maßnahmen zu ihrer Behebung ein. Sieberaten Kunden und Mitarbeiter auch entsprechend.

In Notsituationen leiten sie geeignete Maßnahmen für die Vorbereitung einer medizinischen Versorgung ein.

Inhalte

Maßnahmen zur Streßreduzierung

Herz-Kreislauf-Probleme

Orthopädische Probleme, z. B.– Rückenschmerzen– Muskelverspannungen

Flug-Physiologie

Psychosomatische Ursachen gesundheitlicher Probleme

Verletzungen

Geburten

Lernfeld 15Planungs- und Steuerungsinstrumente einsetzen 3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler ordnen Verfahren zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Betriebes als Teil desbetrieblichen Informationssystems ein. Sie berücksichtigen dabei auch rechtliche Bestimmungen.

Sie ermitteln übliche kaufmännische und luftverkehrsspezifische Kennzahlen und führen eine darauf bezogene Analysedurch.

Sie stellen statistisches Zahlenmaterial zusammen und werten Statistiken aus.

Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Controlling als wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument. Sie wen-den Elemente des Controlling auf betriebliche Situationen an und bewerten die Ergebnisse.

Inhalte

Verfahren zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation– Buchführung– Gewinn- und Verlustrechnung; Bilanz– luftverkehrsspezifische Kennzahlen– Statistiken

Controlling– Ziele– Verfahren

DV-Anwendungen, z. B.– Buchführungsprogramm– Statistik-Programm

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Lernfeld 16Externe Einflüsse auf die wirtschaftliche Situation 3. Ausbildungsjahrvon Unternehmen im Luftverkehr erklären Zeitrichtwert: 60 Stunden

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler begründen, warum die wirtschaftliche Situation des Ausbildungsbetriebes auch von ge-samtwirtschaftlichen Bedingungen beeinflußt wird. Dabei unterscheiden sie zwischen strukturellen, konjunkturellen undökologischen Situationen, die wegen der internationalen Verflechtung des Luftverkehrs auch weltweit in den Blick zu neh-men sind.

Sie stellen dar, welche wesentliche struktur- und konjunkturpolitischen Maßnahmen national (z. B. in der Infrastrukturpo-litik), europäisch (z. B. in der Geldpolitik) und weltweit (z. B. durch Beschlüsse der WTO) ergriffen werden können. Siewägen denkbare positive und negative Effekte wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation desAusbildungsbetriebes, auf den Luftverkehr insgesamt und auf gesamtwirtschaftliche Zielgrößen ab.

Sie erläutern Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Ökologie und bewerten umweltpolitische Maßnahmen im Hin-blick auf deren ökologische Wirksamkeit und ihre Konsequenzen für die wirtschaftliche Lage des Ausbildungsbetriebesund des Luftverkehrs insgesamt.

Sie erklären die Grundelemente des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland, beurteilen den Begriff „SozialeMarktwirtschaft“ und bewerten die Rolle des Staates. Sie vergleichen dieses Wirtschaftssystem mit anderen existierendenWirtschaftssystemen und zeigen Zusammenhänge zwischen der Gestaltung des Ordnungsrahmens der Gesamtwirt-schaft und der Gesamtsituation von Unternehmen im Luftverkehr auf.

Inhalte

Luftverkehr und Wirtschaftsstruktur (national, europäisch, weltweit), z. B.– Ausbildung der im Luftverkehr Beschäftigten als Infrastruktur-Indikator– Besteuerung von Kerosin als strukturpolitische Maßnahme und ihre Auswirkung auf Ziele der Gesamtwirtschaft und

der Unternehmen im Luftverkehr

Luftverkehr und Konjunktur (national, europäisch, weltweit), z. B.– Entwicklung der Fluggastzahlen als konjunktureller Indikator– Wechselkursbeeinflussung als konjunkturpolitische Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf Ziele der Gesamtwirt-

schaft und der Unternehmen im Luftverkehr

Luftverkehr und Umwelt (national, europäisch, weltweit), z. B.– Anteil von Portionspackungen als Umweltindikator im Luftverkehr– Vereinbarungen zur Reduzierung von Kohlenwasserstoffen als umweltpolitische Maßnahmen und ihre Auswirkungen

auf Ziele der Gesamtwirtschaft und der Unternehmen im Luftverkehr

Luftverkehr als Teil des nationalen Wirtschaftssystems („Soziale Marktwirtschaft“)– Grundelemente (einschl. Sozialstaatspostulat, wirtschaftliches Gewicht des Staates)– Andere existierende Wirtschaftssysteme– Zusammenhänge zwischen Ausbildungsbetrieb, Luftverkehrsbranche und Wirtschaftssystem

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Lernfeld EnglischEnglisch für Servicekaufleute im Luftverkehr 1.–3. Ausbildungsjahr (integriert)

Richtwert: 120 Stunden(davon mit *) gekennzeichnete 80 Stundenals ergänzendes Lernangebot der Länder)

Zielformulierung

Die Schülerinnen und Schüler erleben in ihrer beruflichen Praxis unterschiedliche Situationen, in denen fundierte Kennt-nisse in der englischen Sprache notwendig sind. Dies betrifft einerseits Kontakte mit ausländischen Kunden, die ganzüberwiegend in englischer Sprache am Check-in oder im Flugzeug stattfinden, andererseits interne Luftverkehrs-Kommu-nikationen, die durchgängig schriftlich (z. B. in Handbüchern) wie mündlich (z. B. beim Abfertigen von Flugzeugen aus-ländischer Gesellschaften) in englischer Fachterminologie abgewickelt werden.

Die Schülerinnen und Schüler

– werten berufstypische gesprochene oder geschriebene Texte (ggfs. nach Wiederholung und unter Verwendung vonHilfsmitteln) aus (Kompetenzbereich „Rezeption“),

– formulieren berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Verwendung von Hilfsmitteln(Kompetenzbereich „Produktion“),

– bewältigen berufsrelevante Gesprächsituationen abgestimmt auf den jeweiligen Gesprächspartner und reagieren aufschriftliche Standardmitteilungen in englischer Sprache (Kompetenzbereich „Interaktion“) und

– geben eine fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln inhaltsgemäß auf Deutschwieder bzw. umschreiben einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in eigenen Worten in englischer Sprache (Kom-petenzbereich „Mediation“).

Das anzustrebende Qualifikationsniveau entspricht der Stufe II („Threshold“) des „Common European Framework of Re-ference for Language Learning and Teaching“ des Europarats.

Inhalte

Englisch im beruflichen Umfeld

– Mündliche und schriftliche grundlegende Kundeninformation über den Luftverkehr (z. B. Infrastruktur des Flughafens,Weg eines Fluggastes vom Betreten des Flughafens bis zum Flugzeug, Flughafen als Serviceunternehmen, Haupt-bestandteile eines Flugzeugs, Kontrollorgane, Sicherheit, Service und Verkauf an Bord eines Flugzeugs)

*) – Vertiefte Informationen über den Luftverkehr (z. B. Umweltsituation am Flughafen, Wettbewerbssituation im Luft-verkehr, Organisationen der Zivilluftfahrt, Luftverkehrspolitik)

Englisch als Luftverkehrs-Fachsprache– Verständnis von Fachtermini, Auswertung und Anwendung von Informationen (z. B. Handbücher, Tarifinformationen,

Dokumente)*) – Vertiefte Kenntnis von Fachbegriffen und -informationen (z. B. Vertragsverhältnisse und Haftung)

Englisch bei luftverkehrsspezifischen Geschäften– Führen von Gesprächen (auch am Telefon) und Schriftverkehr (z. B. Anfrage, Angebot und Abschluß eines Luftbe-

förderungsvertrages, Zahlungsvorgänge, Check-in, Flugzeugabfertigung, Verkauf im Flugzeug, meteorologische undgeographische Informationen)

*) – Bearbeitung besonderer Kundenwünsche, (z. B. Sondergepäck, besondere Kundengruppen, Reklamationen, Ver-sicherungen)

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Ausbildungsprofil

1 BerufsbezeichnungServicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr(anerkannt durch Verordnung vom 23.03.1998 – BGBl. I S. 611)

2 Ausbildungsdauer3 JahreDie Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3 ArbeitsgebietServicekaufleute im Luftverkehr sind in Unternehmen des Luftverkehrs tätig. Sie arbeiten im kundennahen Bereich von Luftverkehrs-, Flughafen- und Abfertigungsgesellschaften und sind hier wichtige Repräsentanten ihrer Betriebe. Sie bera-ten und betreuen Fluggäste am Boden sowie in der Luft; sie werden in allen operativen Bereichen eingesetzt.

4 Berufliche QualifikationenServicekaufleute im Luftverkehr• führen Beratungs- und Informationsgespräche, fallweise auch in einer Fremdsprache, durch• ermitteln Preise von Dienstleistungen und Produkten• verkaufen Produkte und Dienstleistungen• checken Passagiere ein und betreuen sie am Flughafen oder im Flugzeug• erbringen die Leistung des Betriebes im Gepäckservice• koordinieren die Vorgänge bei der Abfertigung von Flugzeugen• beraten und betreuen besondere Personengruppen• zeigen Lösungsmöglichkeiten bei Konfliktsituationen auf• informieren Kunden über Sicherheitseinrichtungen und -verfahren und leiten in Notfallsituationen Maßnahmen ein• wirken bei Marketingmaßnahmen mit• bearbeiten Zahlungs- und Abrechnungsvorgänge, auch in Fremdwährung• bearbeiten Reklamationen• dabei benötigen sie persönliche Servicebereitschaft und Sozialkompetenz• Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation; dabei berücksichtigen sie unterschiedliche kulturelle Hintergründe

ihrer Gäste• sie reagieren auf unvorhersehbare Situationen und Kundenwünsche flexibel, kreativ und freundlich; sie sind physisch

und psychisch belastbar.

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Occupational training profile

1 Designation of occupationService emloyee in air trafic(recognized by ordinance of 23 March 1998 – BGBl. I, p. 611)

2 Duration of traineeship3 yearsThe venues for training are company and vocational school.(Berufsschule)

3 Field of activityService employees in air traffic work in companies operating in the air traffic business. They work in sectors of airlines, airport companies and handling companies with close customer contact and are important representatives of their com-panies here. They advise and care for passengers on the ground and in the air; they are employed in all operational sec-tors.

4 Occupational skillsService emlployees in air traffic• advise and inform passengers, if applicable in a foreign language,• ascertain prices form services and products,• sell services and products,• check in passengers and look after them at the airport or in the aircraft,• perform the necessary duties in baggage service,• co-ordinate the procedures at aircraft handling,• advise and look after special groups of passengers,• produce solution in conflict situations,• inform customers on security facilities and procedures and in cases of emergency initiate these measures,• participate in marketing activities,• deal with payment and settlement procedures (also in foreign currency),• deal with complaints,• require here a high level of social competence, personal willingness to serve and cooperative and communicative

ablity,• take into consideration in discussions the different cultural backgrounds of their customers,• react in a flexible, creative and friendly manner to customer wishes even in unforeseen situations; they are able to deal

with physical and mental stress.

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Profil de formation professionnelle

1 Designation du métierCommerçant/e de service aérien(métier reconnu par l’ordonnance de 23 mars 1998 – BGBl. I, p. 611)

2 Durée de formation3 ansLa formation s’effectue en entreprise et à lycee professionnelle et technique.(Berufsschule)

3 Domaine d’activitéLes commerçants de service aérien exercent leur activité dans une entreprise aérienne. En tant que représentants de leurs sociétés de transport aérien, d’aéroport et d’expédition ils sont proches des clients. Ils s’occupent des clients et leur don-nent des conseils aussi bien à terre que dans l’air; ils sont placés dans tous les domaines opératives.

4 Capacités professionnellesCommerçants de service aérien• ont des conversations pour conseiller et informer les clients, dans une langue étrangère, si nécessaire,• déterminent les prix des services et des produits,• vendent des produits et des services,• enregistrent les passagers et s’occupent d’eux à l’aéroport ou dans l’avion,• effectuent des travaux dans le service de bagages,• coordonnent les procédés lors du chargement des avions,• s’occupent des groupes spéciaux et leur donnent des conseils,• montrent des solutions possibles dans des situations de conflit,• informent des clients en ce qui concerne les mesures et procédés de sécurité et engagent des mesures en cas

d’urgence,• apportent leur concours aux mesures de marketing/placement,• s’occupent des paiements et du règlement de comptes (aussi en monnaie étrangère),• s’occupent de réclamations,• ont besoin d’une compètence sociale élevée, sont disposés à rendre service personnellement et sont capables non

seulement de communiquer mais aussi de coopérer avec d’autres,• tiennent compte des différences culturelles de leurs interlocuters,• réagissent flexiblement, créativement et aimablement aux désirs des clients même dans des situations imprévues; ils

surmontent des épreuves physiques et psychiques.