Verrechnungspreise – Planung, Dokumentation, Verteidigung ... · hebt dabei die große Bedeutung...

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Risiken reduzieren Verrechnungspreise Planung Dokumentation Verteidigung BEPS

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Risiken reduzieren

Verrechnungspreise

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VerteidigungBEPS

Risiken reduzieren

„Mit unserer langjährigen Verrechnungspreiserfahrung im In- und Ausland unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von operativ effizienten Verrechnungspreisstrukturen, sowie bei der Reduzierung von steuerlichen Risiken.”

Rödl & Partner

„Durch die Weitergabe unseres Wissens und unserer Erfahrung an die nächste Generation, sichern wir das Fortbestehen unserer Tradition. Von klein auf binden wir unseren Nachwuchs mit ein.”

Castellers de Barcelona

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Verrechnungspreise sind für international aufgestellte Unternehmen eines der wichtigsten Steuerthemen. Aufgrund des hohen Gewinnverlagerungspotenzials, das mit der Festlegung bzw. Ausgestaltung von Verrechnungspreisen einher-geht, und vor allem aufgrund der auch in der Öffentlichkeit diskutierten Steuer-vermeidungspraktiken namhafter Großkonzerne, ist das Thema zunehmend in den Fokus der internationalen Finanzpolitik gerückt. Besonders multinationale Unternehmen standen in den letzten Jahren immer wieder scharf in der öffent-lichen Kritik, vorhandene Gesetzeslücken in nationalen Steuersystemen gezielt auszunutzen, um weniger Gewinne zu versteuern bzw. diese bewusst in Länder mit niedrigen Steuersätzen zu verlagern. Deshalb beauftragten die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer die OECD, ein Maßnahmenpaket gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting – kurz BEPS) auszuarbeiten, das im Oktober 2015 veröffentlicht wurde.

Insgesamt erarbeitete die OECD im Auftrag dieser G20-Staaten Maßnahmen zu 15 Aktionspunkten, von welchen sich die Mehrzahl entweder direkt auf Verrechnungspreise bezieht oder zumindest hierauf Auswirkungen hat. In erster Linie dienen die Maßnahmen der Vermeidung von Gewinnverkürzung, Gewinn-verlagerung sowie Doppelbesteuerung und wurden kurz nach Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse durch die OECD von allen G20-Staaten akzeptiert. International erfahren die Aktionen eine weitgehende Umsetzung. Länder wie Frankreich, Spanien und Italien haben bereits erste Regelungen des BEPS-Akti-onsplans auf nationaler Ebene adaptiert. Andere Länder befinden sich derzeit noch in der Abstimmung und werden im Laufe des Jahres 2016 nachziehen.

Bereits vor Veröffentlichung der BEPS-Ergebnisse hat sich Transfer Pricing zu einer Aufgabe kontinuierlicher Risikosteuerung und Kontrolle entwickelt. Jedoch hält das Jahr 2016 viele Neuerungen bereit, weshalb sich Unternehmen rechtzeitig mit den hieraus entstehenden Konsequenzen auseinander setzen sollten. Bei Rödl & Partner unterstützen wir Sie hierbei kompetent und erfahren. Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Internationalität aus einer Hand.

Dr. Kai-Uwe BandtelPartnerNiederlassung München

Michael ScharfPartnerNiederlassung Nürnberg

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Verrechnungspreise in Zeiten von BEPS

Die Neuregelungen, die die BEPS-Ergebnisse mit sich bringen, stellen Unterneh-men vor neue Herausforderungen. Zwar besteht keine rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer Umsetzung der BEPS-Initiative; alle Mitgliedstaaten werden aber von der OECD angehalten, die BEPS-Maßnahmen auch tatsächlich zu adaptieren. Dieser Erwartungshaltung der OECD wird u.a. auch Deutschland nachkommen. Bereits jetzt zeichnet sich ein erhöhter Handlungsbedarf bei Unternehmen ab, um die BEPS-Anforderungen zu erfüllen.

Gerne unterstützen wir Sie, die BEPS-Ergebnisse auch in Ihrem Unternehmen zu berücksichtigen und so mögliche Steuerrisiken zu vermeiden.

Die folgenden Maßnahmen beziehen sich hierbei direkt auf Verrechnungspreise:

Betriebsstätten

Maßnahme 7 zielt insbesondere darauf ab, den in Art. 5 des OECD-Muster-abkommens („OECD-MA”) definierten Betriebsstättenbegriff weiter zu fassen. Dies betrifft in erster Linie die Änderung des Begriffs einer Vertreterbetriebs-stätte und der Bau- und Montagebetriebsstätte. Außerdem sieht die OECD eine Verschärfung der Voraussetzungen für den Ausnahmentatbestand vor. Der geänderte abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff kann in der Praxis dazu führen, dass Unternehmen, die ihren Vertrieb durch Handelsvertreter- und Kommissionärsmodelle organisieren, eine Auslandsbetriebsstätte mit eigener Besteuerung neben der Auslandstochtergesellschaft begründen werden. Auch die Änderung des Ausnahmenkatalogs in Absatz 4 des Art. 5 OECD-MA wird

Maßnahme 8-10: Gewährleistung der

Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen

und Wertschöpfung

Maßnahme 7: Verhinderung der künstlichen

Umgehung des Status als Betriebsstätte

Maßnahme 13: Überarbeitung der Verrechnungspreis-

dokumentation

Maßnahme 14: Verbesserung der Wirksamkeit

von Streitbeilegungsmechanismen

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zu einem deutlichen Anstieg der Betriebsstättenzahl führen. Dies wird den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen, da für die Betriebsstätte eine separate Gewinnermittlung mit eigener Buchführung erstellt sowie eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Wie die Gewinnermittlung konkret erfolgen soll, steht bislang offen; die OECD plant bis spätestens Ende 2016 die entsprechen-den Leitlinien zu veröffentlichen. Noch haben die Vorschläge der OECD keinen verbindlichen Charakter, die OECD-Mitgliedstaaten sollen jedoch die Maßnah-me 7 zügig in die entsprechenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen und in das nationale Recht implementieren. Erwartungsgemäß werden die neuen Regelungen ab Kalenderjahr 2017 verbindlich werden.

Rödl & Partner begleitet Sie gerne bei der Umsetzung der Neuregelungen und steht Ihnen als kompetenter Partner beratend zur Seite. Ausgehend von Ihrer organisatorischen und operativen Unternehmensstruktur kann so gemeinsam geprüft werden, inwieweit Betriebsstätten-Risiken bestehen, wie die Struktur optimiert werden kann bzw. welche Konsequenzen sich bei (gewollten) Be-triebsstätten ergeben.

Immaterielle Wirtschaftsgüter, Risiko und Kapital, Sonstige risikoreiche Transaktionen

Maßnahme 8 sieht vor, dass ein rein rechtliches Eigentum nicht zur Zuordnung von Erträgen durch die Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern berech-tigt, obwohl rechtliche Eigentumspositionen und vertragliche Vereinbarungen den Ausgangspunkt einer Verrechnungspreisanalyse von Transaktionen im-materieller Wirtschaftsgüter bilden. Andere Konzernunternehmen, die bei der Entwicklung, Verbesserung, Wartung, Schutz und Nutzung immaterieller Wirt-schaftsgüter relevante Funktionen übernehmen und relevante Risiken tragen, sind für die von ihnen geleisteten Beiträge zu vergüten. Daher ist der rein recht-liche Eigentümer ohne ausführende Schlüsselfunktionen im Zusammenhang mit den immateriellen Wirtschaftsgütern nicht berechtigt, einen Anteil an den Erträgen, der aus der Nutzung der immateriellen Wirtschaftsgüter hervorgeht, zu erhalten. Somit ist in Zukunft eine stark an der Wertschöpfung orientierte Herangehensweise zu erwarten. Eine künstliche Verlagerung von Wertschöp-fungsprozessen wie beispielsweise im Bereich der Auftragsforschung wird des-halb nicht mehr möglich sein. Insgesamt werden immaterielle Wirtschaftsgüter und die damit in Verbindung stehenden Vergütungsstrukturen künftig vermehrt in den Fokus der Finanzverwaltung rücken.

Im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern bietet Rödl & Partner sog. Health Checks an, welche einer Bestandsaufnahme potentieller oder vor-

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handener Verrechnungspreisrisiken dienen und auf deren Grundlage der kon-krete Handlungsbedarf abgeleitet werden kann. Insbesondere Lizenzstrukturen, bei denen die Lizenzeinnahmen niedrig besteuert werden oder der Lizenz-gläubiger über diese Lizenzeinnahmen hinaus keine weiteren nennenswerten operativen Einnahmen hat, wären genauer zu prüfen.

Maßnahme 9 beinhaltet Vorschriften, welche eine Verlagerung von Risiken auf Konzerngesellschaften oder die überhöhte Ausstattung von Konzerngesellschaf-ten mit Kapital vermeiden sollen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass einer Konzerngesellschaft nicht nur deshalb „unangemessene“ Einnahmen zugerech-net werden, weil diese im Rahmen eines Vertrags Risiken übernommen oder Kapital zur Verfügung gestellt hat. Zukünftig ist zu erwarten, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen von der Finanzverwal-tung genauer geprüft werden.

Maßnahme 10 beschäftigt sich im Detail mit konzerninternen Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung, grenzüberschreitenden Rohstoffgeschäften und der transaktionsbezogenen Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split). Die OECD hebt dabei die große Bedeutung der Profit Split Methode in Bezug auf die Verteilung von Beiträgen auf globale Wertschöpfungsketten hervor. Jedoch gibt dieser Abschnitt der Maßnahme 10 keine finale Empfehlung zur Umsetzung. Eine Fertigstellung wird in der ersten Jahreshälfte 2017 erwartet.

Verrechnungspreisdokumentation

Maßnahme 13 beinhaltet einen neuen Dokumentationsansatz, welcher den Finanzbehörden insbesondere dazu dienen soll, eine detaillierte Risikoüberprü-fung und -beurteilung der Verrechnungspreise zu ermöglichen und somit eine noch höhere Transparenz zu schaffen. Künftig sollen die Dokumentationsanfor-derungen durch einen dreigliedrigen Ansatz („three-tiered approach“) verwirk-licht werden:

› Masterfile (Stammdokumentation) › Local file (gesellschaftsspezifische Dokumentation) › Country-by-Country Reporting (länderbezogene Berichterstattung)

Das Masterfile soll einen Überblick über die Geschäftstätigkeit des multinationa-len Konzerns geben. Gemeinsam mit dem Country-by-Country Reporting (CbC-Reporting), das in länderbezogener Darstellung u.a. Informationen hinsichtlich der internen und externen Umsätze, jeweiligen Vorsteuerergebnisse, gezahlten Steuern, des Kapitals und der Mitarbeiteranzahl aufbereiten soll, dient das Masterfile der Risikoeinschätzung. Das Local file soll mit den darin enthaltenen

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transaktionsbezogenen Detailinformationen als Ergänzung zu den Ausführun-gen der Masterfile-Dokumentation dienen. Während der Masterfile-Ansatz nach den zugrunde liegenden OECD-Regelungen grundsätzlich für alle Unter-nehmen verpflichtend sein soll, ist für CbC Reporting ein Schwellenwert von 750 Mio. EUR (konsolidierter Gruppenumsatz p.a.) vorgesehen. Sehr viel stärker als der bisherige Dokumentationsansatz wird das künftige dreigliedrige Mas-terfile-Konzept auf Transparenz ausgerichtet sein. Das Masterfile selbst sowie das CbC Reporting werden dabei in einen zwischenstaatlichen Informationsaus-tausch eingebettet. Die Dokumentationsanforderungen werden in Deutschland und international durch die jeweiligen Gesetzgeber zeitnah umgesetzt werden. Die erhöhten Anforderungen bezüglich der Beschaffung und Aufbereitung von Informationen werden sich auf die bisherigen länderübergreifenden Dokumen-tationsprozesse erheblich auswirken. Dadurch wird sich nicht nur das gewohnte Dokumentationsformat ändern, sondern auch der generelle Ansatz einer inter-national abgestimmten und konsistenten Dokumentationserstellung innerhalb der gesamten Unternehmensgruppe muss neu definiert werden.

Rödl & Partner verfügt bereits jetzt über ein umfassendes Dokumentationskon-zept im Sinne der BEPS-Anforderungen, welches individuell für Ihr Unterneh-men angewendet und angepasst werden kann. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Optimierung des Dokumentationsprozesses, sodass die gesteigerten Compliance-Pflichten zeit- und kosteneffizient und entsprechend Ihrer konkreten Bedürfnisse umgesetzt werden können.

Verständigungsverfahren

Die durch BEPS angestrebte verstärkte internationale Zusammenarbeit im Wege des automatisierten Informationsaustausches und die damit einherge-hende deutlich gesteigerte Transparenz lässt erwarten, dass die fiskalischen Begehrlichkeiten der beteiligten Staaten und infolgedessen Verteilungskonflikte zunehmen werden. Mithilfe der unter Maßnahme 14 erarbeiteten Punkte sollen die Effektivität und Effizienz des Ablaufs von Verständigungsverfahren bei zwi-schenstaatlichen Streitigkeiten gestärkt werden. Darüber hinaus soll der Zugang zu Verständigungsverfahren erleichtert werden und insbesondere im Hinblick auf die Verfahrensdauer ist eine zeitliche Verkürzung angestrebt.

Rödl & Partner hat bereits in der Vergangenheit bei einschlägigen Sachverhal-ten Verständigungsverfahren begleitet, um auf diese Weise eine ausbalancierte Verrechnungspreisausgestaltung zu unterstützen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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Leistungsspektrum

Übernahme ausländischer Unternehmen

Mieten und Leasing

Dienstleistungen

Kostenumlagen

PersonalentsendungenWarenlieferung

Übertragung / Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter

Lizenzen

Funktionsverlagerung

Änderung vonGeschäftsabläufen

Finanzierungen

Plan

ung

Dokumentatio

n

Verteidigung

Lieferung vonHalbfertigprodukten

Verrechnungs-preise

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Rödl & Partner steht Ihnen als verlässlicher Partner mit folgenden Leistungen zur Seite:

› Entwicklung von Verrechnungspreissystemen › Analyse von bestehenden Verrechnungspreis-

systemen unter Risikogesichtspunkten › Erstellung und Implementierung von Verrechnungs-

preisrichtlinien › Auswahl und Anwendung der geeigneten Ver-

rechnungspreismethode nach nationalen und inter-nationalen Verrechnungspreisstandards

› Aufbereitung von Vergleichswerten › Durchführung von Datenbank- und Benchmark-

analysen

› Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen für in- und ausländische steuerliche Anforderungen

› Ausarbeitung eines länderübergreifenden Masterfile-Konzepts nach künftigen Dokumentationserforder-nissen

› Unterstützung hinsichtlich CbC Reporting nach Erforderlichkeit

› Prüfung bereits vorhandener Dokumentation › Funktions- und Risikoanalyse › Analyse von Wertschöpfungsketten › Nationale und internationale Abstimmung von

Dokumentationen › Verifikation der Gewinnsituation › Entwicklung abgestimmter Dokumentationsprozesse

› Unterstützung bei in- und ausländischen Betriebs-prüfungen

› Risikoanalyse der vorhandenen Dokumentation › Modifikation, Anpassung der Dokumentation sowie

Informationsfilter entsprechend Prüferanfragen › Vorbereitung von Verrechnungspreisbeauftragten › Beratung im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren › Begleitung von Schieds- und Verständigungsverfahren › Beratung in APA (Advanced Pricing Agreements)

› Funktionsverlagerung › Betriebsstätten › Personalentsendungen › Kostenumlagesysteme › Verlagerung von Wirtschaftsgütern › Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter › Verrechnungspreis-Due Diligence

Dokumentation

Verteidigung

Sonderthemen

Planung

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Unsere Internationalität – ein Plus für Sie

Die grenzüberschreitende Abstimmung von Verrechnungspreiskonzepten und Fremdvergleichswerten ist ein wesentlicher Baustein zur Erhöhung der Sicher-heit Ihres Verrechnungspreiskonzeptes. Wir arbeiten daher eng mit unseren Kollegen weltweit zusammen.

Neben der Abstimmung innerhalb von Projekten treffen sich die Verrechnungs-preisberater aller Rödl & Partner Niederlassungen regelmäßig, um sich über wesentliche Entwicklungen auszutauschen und um neue Lösungskonzepte zu diskutieren.

Daneben verfolgen wir internationale Entwicklungen z.B. auf Ebene der EU oder der OECD und arbeiten aktiv an der Gestaltung dieser Entwicklungen mit. So entstehen in internationalen Arbeitsgruppen bspw. Anmerkungen an die OECD, die in laufenden Verfahren Berücksichtigung finden. U.a. wurden durch die Verrechnungspreisspezialisten von Rödl & Partner die folgenden Kommen-tierungen eingereicht und im Rahmen von öffentlichen Anhörungen bei der OECD in Paris diskutiert:

› Stellungnahme zum OECD White Paper zur Verrechnungspreisdokumentation › Stellungnahme zum OECD Paper zu Fremdvergleichsdaten und Entwick-

lungsländern › Stellungnahme zu BEPS-Aktionspunkt 7 (OECD-Diskussionsentwurf zu

Betriebsstätten) › Stellungnahme zu BEPS-Aktionspunkt 10 (OECD-Diskussionsentwurf zu

Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung)

Erfahren Sie darüber hinaus die aktuellsten Meldungen zum Thema Verrech-nungspreise direkt unter unserer Rubrik TP Global Update: www.roedl.de/tp-global-update

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Verrechnungspreise bei Rödl & Partner

Rödl & Partner ist als integrierte Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an

106 eigenen Standorten in 49 Ländern vertreten. Unseren dynamischen Erfolg in den

Geschäftsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung, Steuerdeklaration und Business

Process Outsourcing, Unternehmens- und IT-Beratung sowie Wirtschaftsprüfung

verdanken wir 4.200 unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern.

Im Geschäftsbereich Verrechnungspreise sind für Sie mehr als 80 erfah-rene Spezialisten weltweit tätig:

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„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns.

Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unterneh-menskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie ver-anschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist.

„Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt de-ren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Reprä-

sentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 ein-gegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.

Rödl & Partner Nürnberg

Äußere Sulzbacher Straße 10090491 NürnbergTel.: +49 (911) 91 93 – 0E-Mail: [email protected]

Rödl & Partner München

Denninger Straße 8481925 MünchenTel.: +49 (89) 92 87 80 – 0E-Mail: [email protected]

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